Autor Thema: 20220714 SCHWEIZ RA PHILIPP KRUSE STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC  (Gelesen 493 mal)

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"Trotz laufend hinzukommenden Warnsignalen dehnte SWISSMEDIC die Zulassungen immer weiter aus." Transkription ganz unten! (#0)


20220714 SCHWEIZ RA PHILIPP KRUSE STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC /
14.07.2022 SCHWEIZ RA PHILIPP KRUSE STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC
Seite 1 Antwort #0 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1462
Danke! Machen Sie sich selbst ein Bild!

https://youtu.be/ntCmUATPVQg  14.11.2022 STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC Medienkonferenz 14.11.2022 - Hyatt Regency, Zürich Airport Host: KRUSE | LAW, Talstrasse 20, 8001 Zürich (Hinweis: Start bei 2:43)

https://coronaanzeige.ch/ CORONAANZEIGE STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC "Es besteht der Verdacht, dass die Zulassung der neuartigen mRNA-Impfstoffe gegen das Heilmittelgesetz verstößt. Für alle beanzeigten Personen gilt die Unschuldsvermutung."

https://coronaanzeige.ch/summary/  Transkription: "Inhalt der über 300-seitigen Strafanzeige kompakt auf 10 Seiten |

37 Anzeigeerstatter und sechs durch mRNA-«Impfungen» direkt geschädigte Privatkläger reichen vorliegende Strafanzeige ein, zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und aus berechtigter Sorge um die Gesundheit ihrer Mitmenschen.

Wir haben es vorliegend mit der grössten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-«Impfstoffe» stellen eine weitaus grössere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese «Impfstoffe» angeblich schützen sollen.

Verantwortlich für diese Gefährdung ist primär Swissmedic: Sie hat von Gesetzes wegen die zentrale Funktion, die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung zu schützen. Hierzu muss sie einerseits gewährleisten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Andererseits muss sie Konsumentinnen und Konsumenten von Heilmitteln vor Täuschung schützen (Art. 1 HMG). Diesen Gewährleistungspflichten kamen die für die Swissmedic handelnden Beanzeigten wiederholt und in erheblichem Ausmass nicht nach, weshalb sie im dringenden Tatverdacht stehen, seit Dezember 2020 bis heute,

• im Rahmen der Zulassung und Chargenprüfung, welche gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung als Herstellung gilt, mehrfach die heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten (Art. 86 Abs. 1 lit. a HMG i.V.m. Art. 3 HMG und Art. 7 HMG) verletzt zu haben,

• die Pflicht zur Überwachung nach Marktzulassung (sog. «Pharmakovigilanz») nicht im Ansatz risiko-adäquat wahrgenommen, vielmehr die heilmittelrechtliche Meldepflicht (Art. 87 Abs. 1 lit. c HMG) in gravierender Weise dauerhaft verletzt zu haben,

• gegen das heilmittelrechtliche Werbeverbot für Arzneimittel (Art. 87 Abs. 1 lit. b HMG) in gravierender Weise verstossen zu haben,

• bei eingetretenem «Erfolg» (Tod, Körperverletzung) die entsprechenden StGB-Tatbestände erfüllt zu haben.

Die hier beanstandeten Sorgfaltspflichtverletzungen bestehen im Kern darin, dass den für die Swissmedic handelnden Beanzeigten (und im Grundsatz auch den beanzeigten Ärzten) bereits ab Dezember 2020 unzählige Risikofaktoren bekannt waren, welche jeweils bereits für sich allein genommen einer Erteilung der «befristeten» Zulassung (bzw. der Verabreichung der entsprechenden mRNA-Injektionen) bis zur eingehenden Klärung und zur Beseitigung der entsprechenden Risikofaktoren unter normalen Umständen im Wege gestanden hätten.

Ende der Transkription (#0)

20220714 SCHWEIZ RA PHILIPP KRUSE STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC ZUSAMMENFASSUNG.pdf (2 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15581   Hinweis: Transkription weiter unten.

20220714 DE_Executive-Summary_v1.0-1.pdf (DEUTSCH STRAFANZEIGE kompakt Kurzfassung 10 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15568   Hinweis: Transkription ganz unten.

Quelle: https://coronaanzeige.ch/  14.07.2022 STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC 300 Seiten mitsamt Beilagen.

DEUTSCH: Hinweis: Originalnamen der PDF-Dateien mit Ausnahme 21
DE_Strafanzeige-Swissmedic_v1.0.pdf (318 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15565
DE_Begleitschreiben_2022-07-14.pdf (2 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15566
DE_Quellenverzeichnis-Strafanzeige_v1.0.pdf (8 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15567
DE_Evidenzreport_v1.0.pdf (291 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15569
DE_Quellenverzeichnis-Evidenzreport_v1.0.pdf (90 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15570
Ausgewählte Beilagen:
02_Zulassungsverfügung Comirnaty von Pfizer, Swissmedic, 19.12.2020.pdf (18 Seiten nicht textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15571
03_Zulassungsverfügung COVID-19 Vaccine von Moderna, Swissmedic, 12.01.2021.pdf (16 Seiten nicht textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15572
04_Fachinformation Comirnaty, Swissmedicinfo, 12.2020.pdf  (13 Seiten nicht textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15573
05_E-Mail-Antwort bzgl. Pharmakopöe, Swissmedic, 06.01.2022.pdf  (1 Seite nicht textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15574
06_Safety data sheet, Cayman chemical, 11.04.2021pdf (1 Seite textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15575
07_E-Mail-Antwort bzgl. comirnaty fertility trials, Pfizer, 07.01.2021.pdf (3 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15576
08_Periodic Safety Update Report BNT162b2, 19.08.2021.pdf (286 Seiten nicht textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15577
20_Starke Fakten Schweiz, Stand 13.04.2022.pdf (53 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15578
21 Mail Antwort bzgl Impfstatus Kantonsspital St Gallen 20210823 1839.pdf (1 Seite nicht textdurchsuchbar, Hinweis: Nur Mail-Antwort!)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15580

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14.11.2022 SCHWEIZ RA PHILIPP KRUSE STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC RISIKO ERHÖHENDE FAKTOREN
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Zitate mit Hinweisen: RISIKO ERHÖHENDE FAKTOREN (nicht abschliessend) |
Trotz laufend hinzukommenden Warnsignalen dehnte SWISSMEDIC die Zulassungen immer weiter aus.
12/20 (Symbol: Maus/Ratte) Unzureichende Tierstudien Elementare Untersuchungen ausgelassen 1 N 130ff
12/20 (Symbol Mensch) Befristete Zulassung mit 2-Monatsdaten statt den üblichen 12 Monaten 2 N 129
12/20 (Symbol Menschengruppe mit Schrägstrich) Kontrollgruppen aufgelöst: Klinische Studien nahezu wertlos 3 N 176ff
12/20 (Gefahrenzeichen Giftige Stoffe) Toxische Verunreinigungen: Erste Hinweise in den  Zulassungsunterlagen 4 N 98ff
19.12.2020 Befristete Zulassung ab 16 Jahren
19.12.2020 (Symbol werdende Mutter) Lipidnanopartikel: Potenziell krebserzeugend, fruchtbarkeits- und fötusschädigend 5 N 62ff   
02/21 (Symbol Kalender mit Fragezeichen) Spätfolgen: Hinweise auf mögliche neurologische Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen 6 N 225ff     
02/21 (Gefahrenzeichen ACHTUNG!) Comirnaty Verdachtsfälle: 42.086 Nebenwirkungen, 1.200 Todesfälle 7 N 225ff     
04.06.2021 Befristete Zulassung ab 12 Jahren
04.06.2021 (Symbol jugendlicher Mensch) Zulassungsstudien: Fehlender Wirksamkeitsnachweis bei Jugendlichen 8 N 291     
07/21 (Gefahrenzeichen ACHTUNG!) Gefälschte Daten bei Comirnaty-Zulassungsstudie 9 N 313ff, N 200 ff 
08/21 (Gefahrenzeichen ACHTUNG!) Klinische Studien Comirnaty: 46 Todesfälle (1,5%9 in der Postmarketingphase 10 321 ff     
09/21 (Symbol gebrochenes Herz) Teenager: 6x höheres Risiko für Myokarditis als für schweren Covid-Krankheitsverlauf 11 N383   
10.12.2021 Befristete Zulassung ab 6 Jahren
10.12.2021 (Gefahrenzeichen ACHTUNG!) Verdachtsfälle: CH, EU, USA: 13.632 gemeldete Todesfälle, 1.095.777 Nebenwirkungen 12 N 259ff 
03/22 (Gefahrenzeichen ACHTUNG!) Alarmsignal: 128 Publikationen zu Herzproblemen, 223 Publikationen zu Gerinnungsstörungen und 7 Publikationen zu möglichen Todesfällen 13 N 550ff     
03/22 (Symbol werdende Mutter / schwangere Frau) Hersteller Bekenntnis: Sicherheitsprofil bei schwangeren und stillenden Frauen unbekannt 14 N 515ff     
05/22 (Gefahrenzeichen ACHTUNG!) EU, USA: 2.177 Totgeburten nach Comirnaty, 810 Totgeburten nach Spikevax 15 N 487
06/22 (Symbol Spermium) Männliche Fruchtbarkeit: Spermienkonzentration 150 Tage nach der 2. „Impfung“ 15,9% tiefer als zuvor 16 N 522f
Quelle: Evidenzreport, Beilage 4, Strafanzeige gegen SWISSMEDIC
Ende der Zitate

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20220714 SCHWEIZ RA PHILIPP KRUSE STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC ZUSAMMENFASSUNG.pdf (2 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15581

Schrittweise Transkription mit Hinweisen:

PDF-Seite 1f:

K R U S E | L A W
ANWALTSKANZLEI

Talstrasse 20
CH-8001 Zürich
E-Mail info@kruse-law.ch
Mitglieder des Zürcher und des Schweizerischen Anwaltsverbandes
MWST Nr.: CHE-xxx.xxx.xxx MWST

K R U S E | L A W
MLAW PHILIPP KRUSE, RECHTSANWALT, LL.M.

JURISTISCHE MITARBEITER 
DR. IUR. MARKUS ZOLLINGER, RECHTSANWALT
MLAW DANIEL LIECHTI

ZÜRICH, 14. JULI 2022

Strafanzeige Swissmedic – «Executive Summary»

1
37 Anzeigeerstatter und sechs durch mRNA-«Impfungen» direkt geschädigte Privatkläger (allesamt gemäss Rubrum) reichen vorliegende Strafanzeige ein, zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und aus berechtigter Sorge um die Gesundheit ihrer Mitmenschen.

2
Wir haben es vorliegend mit der grössten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-«Impfstoffe» stellen eine weitaus grössere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese «Impfstoffe» angeblich schützen sollen.

3
Verantwortlich für diese Gefährdung ist primär Swissmedic: Sie hat von Gesetzes wegen die zentrale Funktion, die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung zu schützen. Hierzu muss sie einerseits gewährleisten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Andererseits muss sie Konsumentinnen und Konsumenten von Heilmitteln vor Täuschung schützen (Art. 1 HMG). Diesen Gewährleistungspflichten kamen die für die Swissmedic handelnden Beanzeigten wiederholt und in erheblichem Ausmass nicht nach, weshalb sie im dringenden Tatverdacht stehen, seit Dezember 2020 bis heute,
• im Rahmen der Zulassung und Chargenprüfung, welche gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung als Herstellung gilt, mehrfach die heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten (Art. 86 Abs. 1 lit. a HMG i.V.m. Art. 3 HMG [allgemeine Sorgfaltspflicht] und Art. 7 HMG [Sorgfaltspflicht der Hersteller]) verletzt zu haben, indem
•• sie für die mRNA-«Impfstoffe» trotz Fehlens ausreichender Wirkungs- und Sicherheitsnachweise und trotz massiver Risikosignale die «befristete» Zulassung im Sinne von Art. 9a HMG erteilt haben,
•• sie die für das Verfahren nach Art. 9a HMG massgebenden, ohnehin sehr tief angesetzten Sicherheitsvorkehrungen massiv unterschritten und dadurch Risiken für die öffentliche Gesundheit geschaffen haben, welche bis anhin noch niemals von einem Arzneimittel ausgegangen waren,
•• sie der Bevölkerung sowie der Ärzteschaft elementare Informationen zur minimalen bis fehlenden Schutzwirkung der mRNA-«Impfstoffe» sowie zum tatsächlichen Nebenwirkungsrisiko nicht nur dauerhaft vorenthalten, sondern auch systematisch irreführend vermittelt haben,

PDF-Seite 2:

•• die Pflicht zur Überwachung nach Marktzulassung (sog. «Pharmakovigilanz») nicht im Ansatz risiko-adäquat wahrgenommen, vielmehr die heilmittelrechtliche Meldepflicht (Art. 87 Abs. 1 lit. c HMG) in gravierender Weise dauerhaft verletzt zu haben,
•• gegen das heilmittelrechtliche Werbeverbot für Arzneimittel (Art. 87 Abs. 1 lit. b HMG) in gravierender Weise verstossen zu haben,
•• bei eingetretenem «Erfolg» (Tod, Körperverletzung) die entsprechenden StGB-Tatbestände erfüllt zu haben.

4
Die hier beanstandeten Sorgfaltspflichtverletzungen bestehen im Kern darin, dass den für die Swissmedic handelnden Beanzeigten (und im Grundsatz auch den beanzeigten Ärzten) bereits ab Dezember 2020 unzählige Risikofaktoren bekannt waren, welche jeweils bereits für sich allein genommen einer Erteilung der «befristeten» Zulassung (bzw. der Verabreichung der entsprechenden mRNA-Injektionen) bis zur eingehenden Klärung und zur Beseitigung der entsprechenden Risikofaktoren unter normalen Umständen im Wege gestanden hätten. Hervorgehoben seien an dieser Stelle (zu weiteren Risikofaktoren eingehend Strafanzeige N 840):

• Ende 2020 sollte erstmals die mRNA-Technologie – die als Gen-Therapie bislang (erfolglos!) nur bei Krebspatienten eingesetzt wurde – an einer gesunden Gesamtbevölkerung vorsorglich (also zur Prophylaxe) angewendet werden. Im Vergleich zu sämtlichen übrigen ordentlich oder «befristet» zugelassenen Arzneimitteln stellt die Zulassung dieser mRNA-Technologie für Gesunde eine absolute Abnormität dar.
• Tierstudien – zwingende Voraussetzung einer ordentlichen Zulassung und zentrales Sicherheitselement – waren gar nicht oder in nicht hinreichender Weise durchgeführt worden.
• Die Studien am Menschen, auf deren Grundlage die «befristeten» Zulassungen Ende 2020 erteilt wurden, waren gerade einmal über zwei Monate (statt der üblichen 12–24 Monate) gelaufen, womit jegliche Langzeitdaten zu Sicherheit und Wirksamkeit fehlen.
• Ebendiese Zulassungsstudien waren von den Herstellern Pfizer/BioNTech und Moderna kurz nach Studienstart ihrer Aussagekraft weitgehend beraubt worden, indem die Kontrollgruppen aufgelöst worden waren. Dementsprechend ist es ausgeschlossen, dass die Hersteller jemals – und schon gar nicht bis Ende 2022, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind – eine komplette klinische Dokumentation zwecks Überführung der «befristeten» in eine ordentliche Zulassung werden liefern können.

PDF-Seite 3:

• Bereits anhand der Zulassungsunterlagen ergibt sich, dass in den mRNA-«Impfstoffen» mit Nitrosamin, Benzen (Benzol) und bakterieller DNA toxische, potentiell erbgutschädigende und krebserregende Verunreinigungen vorhanden sind.
• Die mRNA-«Impfstoffe» enthalten ausserdem neue, noch nicht erprobte und am Menschen zuvor noch nie zugelassene Inhaltsstoffe: die toxischen Lipidnanopartikel. Diese sind potentiell krebserzeugend, können potentiell die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib schädigen.
• Ein mögliches Risiko bei Schwangerschaften war Swissmedic bekannt, wurde aber einfach ignoriert.
• Diese klinischen Zulassungsstudien hatten bereits klare Risikosignale wie Hinweise auf eine erhöhte Morbidität in der Impfgruppe zutage gefördert.
• Bereits Ende 2020 lagen Hinweise auf mögliche Spätfolgen der mRNA-«Impfstoffe» wie neurodegenerative Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen vor.

5
Trotz dieser und zahlreicher weiterer risiko-erhöhender Umstände wurde die Erstzulassung der mRNA-«Impfstoffe» von Swissmedic im Eilverfahren «durchgepeitscht»: In lediglich 63 Kalendertagen wurden die Zulassungsanträge «geprüft» (ein ordentliches Verfahren würde 330 Tage dauern, ein Verfahren zur «befristeten» Zulassung üblicherweise 140 Tage) und wichtige – zwingende – Meilensteine einfach ausgelassen. Im Ergebnis bedeutet diese «befristete» Zulassung im Sinne von Art. 9a HMG nichts anderes, als dass die gesamte Schweizer Bevölkerung ohne ihr Wissen am grössten klinischen Experiment teilnahm und teilnimmt, welches in der Schweiz (und gleichzeitig weltweit) jemals durchgeführt wurde und wird.

6
Ohne diesem (durch die «befristete» Zulassung geschaffenen) Risiko adäquat zu begegnen, schritt Swissmedic im Juni 2021 unbeirrt zur Erweiterung der Zulassungen auf Jugendliche ab 12 Jahren. Und dies, obwohl zusätzlich zu allen vorherigen risikoerhöhenden und deshalb rechtserheblichen Tatsachen bis Mitte Juni 2021 unter anderem (zu weiteren Risikofaktoren eingehend Strafanzeige N 847) bekannt war,

• dass in den Zulassungsstudien kein ausreichender Wirksamkeitsnachweis der mRNA-«Impfstoffe» für Jugendliche erbracht worden war,
• dass die für Jugendliche zugelassene Dosis um die Hälfte (Comirnaty) bzw. fünffach (Spikevax) über der empfohlenen Dosis lag, womit ein völlig unnötiges Risiko für Jugendliche eingegangen wurde,
• dass bei Comirnaty allein bis Februar 2021 – also innert weniger Monate – ganze 42'086 Nebenwirkungen und 1’200 Todesfälle gemeldet worden waren, was zum umgehenden Studienabbruch hätte führen müssen,

PDF-Seite 4f:

• dass gemäss den weltweiten Nebenwirkungsmeldungen bis Juni 2021 der Alarmwert von 50 Todesfällen um das über 150-Fache überschritten war.

7
Auch diese Alarmsignale nahm Swissmedic nicht zum Anlass, den beschrittenen Weg ernsthaft zu hinterfragen. Stattdessen schritt Swissmedic Ende 2021 zur Erweiterung der Zulassungen auf eine dritte Dosis («Booster») und auf Kinder ab fünf Jahren, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt unter anderem (zu vielen weiteren Risikofaktoren eingehend Strafanzeige N 852) zusätzlich bekannt war,

• dass im Rahmen der Comirnaty-Zulassungsstudie Daten gefälscht worden waren,
• dass das im Körper der Geimpften produzierte toxische Spike-Protein länger – als ursprünglich von Swissmedic und Herstellern angegeben – im Körper vorhanden ist und so zu einer Vielzahl an schweren Nebenwirkungen (bis hin zum Tod) führt,
• dass Pfizer/BioNTech Ende August 2021 einen alarmierenden Zwischenbericht («PSUR») vorgelegt hatte, wonach in den klinischen Studien 46 Fälle tödlich und in der sogenannten «Postmarketingphase» 5’115 Fälle (1.6%) tödlich geendet hatten,
• dass bei Kindern in der Schweiz, der EU und den USA nur schon für Comirnaty und Spikevax 71 Todesfälle zu verzeichnen waren, womit allein bei dieser – in keiner Weise durch SARS-CoV-2 gefährdeten – Zielgruppe der absolute Alarmwert von 50 Todesfällen – welcher zum sofortigen Stopp jedweder Zulassung von Arzneimitteln führen müsste – deutlich überschritten war,
• dass nur schon in den USA und der EU über 2'000 Früh- und Totgeburten nach mRNA-Injektionen gemeldet worden waren,
• dass bei Teenagern die Wahrscheinlichkeit, an durch COVID-«Impfstoffe» verursachten Herzproblemen (Myokarditis) zu leiden, sechsmal höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines schweren COVID-Krankheitsverlaufes,
• dass bei den mRNA-«Impfstoffen» (Comirnaty und Spikevax) im Vergleich zu den Grippe-Impfstoffen pro Million verabreichter Dosen per Ende 2021 das 68-Fache an Meldungen zu schweren Nebenwirkungen und das 20-Fache an Todesfallmeldungen eingegangen war.

8
Statt nun endlich innezuhalten und eine eingehende Analyse der getroffenen Entscheide vorzunehmen, hielt Swissmedic auch im Jahr 2022 sämtliche «befristeten» Zulassungen aufrecht, obwohl zusätzlich zu allen vorherigen risiko- und rechtserheblichen Tatsachen bekannt war (zu weiteren Risikofaktoren eingehend Strafanzeige N 854), 
• dass weltweit (Schweiz, EU, USA) bis Mai 2021 zu allen COVID-«Impfstoffen» bereits fast vier Millionen Nebenwirkungen gemeldet worden waren, wobei allein auf Comirnaty und Spikevax über 1.7 Millionen Nebenwirkungen entfielen – davon 473'128 schwere Nebenwirkungen und 20'381 Todesfälle, womit der Alarmwert von 50 Todesfällen zum damaligen Zeitpunkt weltweit um das über 400-Fache überschritten war,

PDF-Seite 5:

• dass trotz den Verlautbarungen von Swissmedic, wonach die mRNA-«Impfstoffe» keine Auswirkungen auf die Schwangerschaft hätten, bis Mai 2022 allein in der EU und den USA bereits 2’177 Totgeburten nach Injektion von Comirnaty und 810 Totgeburten nach Injektion von Spikevax – Underreporting nicht eingerechnet – gemeldet worden waren, wobei die Hersteller auch 2022 immer noch unumwunden einräumten, dass – mangels entsprechender Studien – «das Sicherheitsprofil des Impfstoffs bei schwangeren oder stillenden Frauen nicht bekannt» sei,
• dass gemäss einer im Juni 2022 publizierten Studie zur männlichen Fruchtbarkeit die Spermienkonzentration 150 Tage nach der 2. «Impfung» immer noch 15.9% unterhalb des Ausgangswertes lag, womit demnach nicht nur die weibliche, sondern auch die männliche Fertilität durch die «Impfung» potentiell negativ beeinträchtigt wird,
• dass im Rahmen mehrerer Obduktionen im Jahr 2022 ein wichtiger Nachweis der tödlichen Wirkungsweise des Spike-Proteins erbracht worden war, wonach die durch mRNA hervorgerufene Spike-Protein-Produktion als die kausale Ursache für Gefässläsionen und eine hierdurch erlittene (tödliche) Myokarditis erscheint,
• dass sich mit V-AIDS eine längst vermutete und seit 2022 nun vermehrt festgestellte schwere Nebenwirkung bemerkbar gemacht hat, welche eine Schädigung des Immunsystems zur Folge hat, was nicht nur zum gehäuften Auftreten von Autoimmun-erkrankungen und Krebs, sondern vor allem auch zum vermehrten Auftreten von Infektionskrankheiten führen kann,
• dass bis zum 1. März 2022 mindestens 128 «peer reviewte» Publikationen zu Herzproblemen, 223 «peer reviewte» Publikationen zu lebensbedrohlichen Ge-rinnungsstörungen (Thrombosen etc.) und 7 «peer reviewte» Publikationen zu möglichen Todesfällen infolge der COVID-«Impfungen» erschienen waren.

9
Mit der «befristeten» Zulassung der mRNA-«Impfstoffe» ging Swissmedic demnach ein noch niemals zuvor dagewesenes und stetig zunehmendes Risiko ein, welches allen-falls nur dadurch gerechtfertigt werden könnte, dass damit eine noch niemals zuvor exis-tente Bedrohung (durch SARS-CoV-2) hätte abgewendet werden können, die das mit den mRNA-«Impfstoffen» einhergehende Risiko aufzuwiegen vermöchte. Dies ist offenkundig nicht der Fall. Es besteht und bestand mit «COVID-19» nie eine «lebensbedrohliche oder invalidisierende» Krankheit – die Hauptvoraussetzung der «befristeten» Zulassung –, welche die gesamte Bevölkerung bedroht hätte:
• In der Schweiz lag weder für das Jahr 2020 noch für das Jahr 2021 eine Gesamtsterblichkeit vor, welche (unter Berücksichtigung der Demografie) die Höchstwerte der 10 Vorjahre übertroffen hätte.

PDF-Seite 6:

• Zu keinem Zeitpunkt seit Ausbruch der «Corona-Krise» kam es zu einer schweizweiten Überlastung der Spitäler. Stets waren etwa die Intensivstationen – trotz politisch forciertem Bettenabbau während laufender «Pandemie» (!) – landesweit zu maximal 80% ausgelastet, was auf eigentlichen Normalbetrieb hindeutet.
• Weltweit betrachtet entsprach die Letalität von SARS-CoV-2 für das Jahr 2020 mit 0.15%–0.20% (IFR) derjenigen einer mittelschweren Grippe.
• Jugendliche und Kinder mit einer Sterblichkeitsrate von 0.002% (IFR) waren niemals durch SARS-CoV-2 in erheblichem Ausmass bedroht – bis heute wurde in der Schweiz in keinem einzigen Fall offiziell der Nachweis erbracht, dass Kinder nach-weislich an COVID-19 verstarben.
• Im Zeitpunkt der «Booster»-Zulassung Ende 2021 war zudem offenkundig, dass die gesamte Bevölkerung aufgrund der vorherrschenden «Delta-Variante» in keiner Weise mehr von SARS-CoV-2 in besonderem Ausmass bedroht war: Die Letalität betrug noch weltweit etwa 0.01–0.02% (IFR), was einer milden Grippe entsprach.
• Mit dem Aufkommen der «Omikron-Variante» betrug die Letalität weltweit lediglich noch 0.001–0.002% (IFR). «Omikron» ist damit für die Gesamtbevölkerung mindestens 50-mal ungefährlicher als eine normale Grippe.

10
Nach dem Ausgeführten hat Swissmedic ein höchst experimentelles und gefährliches Arzneimittel gegen eine Krankheit zugelassen, welche für die Gesamtbevölkerung keine grössere Bedrohung darstellt(e) als eine Grippe. Als letzter «Rettungsanker» verbliebe Swissmedic damit nur noch der Nachweis, dass die etwas erhöht gefährdete Zielpopulati-on der älteren und vorerkrankten Menschen wenigstens einigermassen wirksam vor SARS-CoV-2 geschützt worden wäre. Doch auch dies ist in keiner Weise der Fall. Die «Impfung» verfehlt die notwendige «grosse» Wirksamkeit in offensichtlicher Weise:

• Die «Impfungen» müssten vor schweren (tödlichen oder invalidisierenden) Krankheiten schützen. In den (noch immer laufenden) Zulassungsstudien wurde aber primär untersucht, ob die «Impfungen» vor Kopfschmerzen, Husten, Fieber und anderen Bagatellereignissen in Kombination mit einem positiven PCR-Testergebnis schützen.
• Die ausgewiesenen Wirksamkeitsangaben von bis zu 100% beziehen sich nur auf solche Bagatellereignisse und beruhen auf Berechnungen, welche die Wirklichkeit in keiner Weise abbilden: Vielmehr ist – wenn überhaupt – von einer Wirksamkeit im tiefen einstelligen Prozentbereich auszugehen.
• Ein Nachweis des Schutzes vor schwerer Erkrankung wurde in keiner einzigen Studie auch nur annähernd erbracht: Die wenigen untersuchten Fälle bewegen sich im Bereich des statistischen Zufalls.
• «Impfungen» müssten nachhaltig «immunisieren» – was betreffend die mRNA-«Impfstoffe» in keiner einzigen Studie hat aufgezeigt werden können.

PDF-Seite 7f:

• Ganz offensichtlich verfehlen die mRNA-«Impfstoffe» die nötige nachhaltige Wirkung, ansonsten keine «Booster» propagiert würden, welche von Anfang an geplant waren.
• Zudem ist seit Frühjahr 2022 ein weltweiter Trend zu erkennen, wonach gerade die Geimpften viel schwerer erkranken als Ungeimpfte: Die weltweiten Zahlen zu Hospitalisationen und Todesfällen werden unterdessen von mehrfach Geimpften an-geführt. Die «Wirksamkeit» ist daher mutmasslich gar negativ.

11
Swissmedic hat demnach ein Arzneimittel auf dem Schweizer Markt zugelassen, dessen Risiko-Nutzen-Profil vernichtend negativ ausfällt. Das Vorhaben, die mRNA-«Impfstoffe» ab Dezember 2020 in der Schweiz für alle erwachsenen Personen zuzulassen, muss als ein Projekt mit maximalem, noch nie dagewesenem Risikogehalt qualifiziert werden. Gleichzeitig war von Anbeginn die fehlende Wirksamkeit der mRNA-«Impfstoffe» erkennbar – und hat sich im weiteren Zeitablauf immer offenkundiger manifestiert. Einem noch nie zuvor eingegangenen Risiko, welches sich unterdessen bereits eindrücklich in einer Vielzahl an gravierenden Nebenwirkungen verwirklicht hat, stand und steht demnach ein kaum messbarer Nutzen gegenüber. Bereits diese Abwägung alleine muss zum zwingenden Schluss führen, dass die mRNA-«Impfstoffe» nie hätten zugelassen werden dürfen und die gleichwohl erfolgten Zulassungen eine massive Sorgfaltspflichtverletzung seitens Swissmedic darstellen.

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Gleichzeitig unternahm Swissmedic auch keinerlei ausreichende risikoreduzierende Vorkehren, um das Risiko für die Gesamtbevölkerung zu minimieren, welches von diesen gegen Gesetz und gegen anerkannte Regeln der Guten Herstellungspraxis zugelassenen mRNA-«Impfstoffen» ausgeht. Swissmedic unterliess es insbesondere, (1) für eine rigorose Produktüberwachung zu sorgen und (2) die Bevölkerung transparent aufzuklären, und verbreitete stattdessen an prominenter Stelle irreführende oder gänzlich falsche Informationen:

• Swissmedic begnügte sich im Rahmen der Marktüberwachung mit einem rein passiven Meldesystem, was bei einem derart neuartigen und mit erheblichen Risiken belasteten Arzneimittel, welches sich noch immer im Stadium des Menschenver-suchs (klinische Phase III) befindet, in keiner Weise als risiko-adäquat gelten kann und offensichtlich unzureichend ist. Die mRNA-«Impfstoffe» hätten vielmehr von Anbeginn einer aktiven Überwachung (Pharmakovigilanz) – wie unter Studien-bedingungen – unterzogen werden müssen.
• Swissmedic setzt aber selbst das passive Meldesystem in keiner Weise rechtsgenügend durch: In der Schweiz werden im Vergleich mit anderen EU-Ländern nur ca. 10% aller Nebenwirkungen überhaupt gemeldet. Diese massive Untererfassung verunmöglicht es Swissmedic und der Öffentlichkeit, das gesamte Ausmass der verheerenden Folgen erkennen zu können.

PDF-Seite 8f:

• Am 19. Dezember 2020 verkündete Swissmedic betreffend die Zulassung von Comirnaty medienwirksam: «Es handelt sich um die weltweit erste Zulassung in einem ordentlichen Verfahren». Diese Aussage ist schlicht falsch und stellt eine irreführende Lüge dar, welche viele Menschen bis heute fälschlicherweise für wahr halten – ist diese Mitteilung doch immer noch auf der Swissmedic-Homepage einsehbar.
• In der Fachinformation zu Comirnaty publizierte Swissmedic im Dezember 2020, dass «keine impfstoffbedingten Wirkungen auf die weibliche Fertilität, die Schwangerschaft, die embryofötale Entwicklung oder auf die Entwicklung der Nachkommen festgestellt» worden seien. Dies steht im krassen Widerspruch zu Studienergebnissen und zu Warnhinweisen seitens Hersteller und Expertengremien, welche Swissmedic vorlagen.
• Wohl bereits Ende 2020 schaltete Swissmedic auf der eigenen Website ein an die Bevölkerung gerichtetes «FAQ» auf, welches unzählige irreführende Informationen enthält, die für Swissmedic aufgrund der bereits Ende 2020 intern verfügbaren Daten als klare Fehlinformationen erkennbar waren.
• Überdies war Swissmedic bereits Ende 2020 klar, dass die Tierstudien zur Toxizität und zur Pharmakokinetik völlig unzureichend oder gar gänzlich fehlend waren, indes erste Risikosignale (wie Hinweise auf Akkumulation der toxischen Lipidnanopartikel [LNP]) enthielten. Trotzdem verkündete Swissmedic bar jeder Evidenz, in Unterschlagung der Risikosignale und damit in irreführender Weise, dass «nicht damit zu rechnen» sei, dass Bestandteile des Impfstoffs erbgutschädigend und/oder krebserregend sein könnten, oder dass «keine Hinweise» auf ein Ansammeln der LNP bestünden.
• Am 7. Mai 2021 liess Swissmedic mittels Medienmitteilung verlauten, dass es «inter-national keine Hinweise» auf eine erhöhte Rate von Todesfällen nach mRNA-Injektion gebe – was angesichts der bis dahin weltweit hohen Melderaten von 17.1–32.1 Todesfällen pro eine Million verabreichter Dosen abermals eine irreführende und gefährliche Fehlinformation gegenüber der Öffentlichkeit darstellte.
• Trotz explizitem Hinweis der Hersteller auf fehlende Daten («missing information») betreffend die ältere, vorerkrankte Bevölkerung brachte Swissmedic Ende 2021 keinen entsprechenden Warnhinweis in der Fachinformation von Comirnaty an, worauf der «Booster» – in Missachtung ebendieser fehlenden Studiendaten – gar prioritär für diese Altersgruppe empfohlen wurde.
• Am 10. Dezember 2021 verkündete Swissmedic auf ihrer Website eine «Hohe klini-sche Wirksamkeit bei jüngeren Kindern» – was im diametralen Widerspruch zu den Studienergebnissen steht. Swissmedic setzte damit die am allerwenigsten bedrohte Bevölkerungsgruppe ohne Not und in absolut irreführender Weise dem Risiko von schweren Nebenwirkungen und Todesfällen aus.

PDF-Seite 9:

• Swissmedic unterschlug in ihren «Vigilance-News» vom Mai 2022 elementare Er-kenntnisse aus den klinischen Studien, wie aufgetretene schwere Nebenwirkungen und Todesfälle, womit Fachpersonen irregeführt werden.
• Die Fach- und Patienteninformationen – Informationsgrundlage für die behandelnden Ärzte – sind hinsichtlich Kontra-Indikationen und häufige Nebenwirkungen vollkommen ungenügend: Es fehlt beispielsweise jeglicher Hinweis auf thromboembolische Ereignisse (Thrombosen etc.), obwohl diese schwerwiegende, im schlimmsten Fall tödliche Gefahr (Lungenembolien, Herz- und Hirnschläge), in hunderten Studien weltweit bereits eingehend belegt wurde und sich anhand der weltweiten Meldungen über Nebenwirkungen offenkundig präsentiert.

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Auch diese Liste ist nicht abschliessend (zu weiteren Irreführungen eingehend Strafanzeige N 845, 849, 853 und 855). Im Ergebnis ergibt sich also das Bild einer in keiner Hinsicht ausreichend aufgeklärten, ja gar irregeführten Bevölkerung, die sich auf der Basis falscher Annahmen einer völlig neuartigen und gefährlichen Gen-Therapie ohne nennenswerte Schutzwirkung unterzogen hat. Vielen Menschen dürfte bis heute in keiner Weise klar sein, dass sie an einem weltweiten Menschenversuch teilnehmen. Swissmedic (und die teilweise willfährig mitwirkenden Ärzte) haben es besser gewusst oder hätten es zumindest besser wissen müssen. Sie alle standen längst und stehen immer noch in der Pflicht, dieses verheerende Experiment gar nicht erst zuzulassen oder dann alles dafür zu tun, es umgehend abzubrechen.

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Entsprechend ist ebenfalls eine Strafbarkeit der leitenden und impfenden Ärzte (vorliegend: die Beanzeigten der Insel Gruppe) zu prüfen, insbesondere falls diese vor Anwendung (Art. 86 Abs. 1 lit. a HMG i.V.m. Art. 26 HMG) der mRNA-«Impfstoffe» in keiner oder in völlig ungenügender Weise für eine Aufklärung der Patienten gesorgt ha-ben. Aufgrund der bislang verfügbaren Unterlagen ist festzustellen, dass entweder eine Aufklärung in keiner Weise durchgeführt oder dass bestenfalls eine fünfminütige Aufklärung dokumentiert wurde, was angesichts der Komplexität der mRNA-«Impfstoffe» schlicht nicht hinreichend ist. Ohne informierte Einwilligung («informed consent») wurde demnach vorschnell zur körperverletzenden oder gar tödlichen «Impfung» geschritten, womit auch StGB-Tatbestände zu prüfen sind. Überdies ist auch bei der Ärzteschaft eine Verletzung des heilmittelrechtlichen Werbeverbots für Arzneimittel (Art. 87 Abs. 1 lit. b HMG) zu prüfen, soweit irreführende Informationen (wie über die Website der Insel Gruppe) verbreitet wurden und werden. Auch besteht angesichts des massiven Underreportings der dringende Verdacht, dass eine Vielzahl an Ärzten ihre Sorgfaltspflichten im Bereich der heilmittelrechtlichen Meldepflichten verletzt hat (Art. 87 Abs. 1 lit. c HMG).

PDF-Seite 10:

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Mit ihrem grob sorgfaltswidrigen Verhalten haben die beanzeigten Verantwortlichen von Swissmedic (und die mitverantwortliche Ärzteschaft) bereits eine über die angebliche Bedrohung durch SARS-CoV-2 weit hinausgehende Schädigung der öffentlichen Gesundheit in Kauf genommen. Doch reicht dies offenbar immer noch nicht: Swissmedic hat in eigens erlassenen Wegleitungen alles vorbereitet, um den bereits angerichteten Schaden noch-mals massiv zu vergrössern. Gemäss den neuen Wegleitungen beabsichtigt Swissmedic, basierend auf den rechtswidrigen «befristeten» Erstzulassungen der mRNA-«Impfstoffe» alle erdenklichen Manipulationen (Austausch von Serotypen, Stämmen etc.) an diesen «Impfstoffen» zu dulden, um dann diese modifizierten mRNA-«Impfstoffe» – welche gänzlich neue Produkte darstellen und zwingend ein ordentliches Verfahren durchlaufen müssten – ohne irgendwelche Sicherheitsmechanis-men wie präklinische und klinische Studien umgehend zulassen zu können.

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Dieses geplante – sich ausschliesslich auf Notrecht stützende – Vorgehen verstösst nicht nur in elementarster Weise gegen alle heilmittelrechtlichen Grundsätze, sondern auch gegen zwingendes Völkerrecht: So darf nach Art. 7 sowie Art. 4 Abs. 1 und 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (SR 0.103.2) niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden – auch nicht im Falle eines öffentlichen Notstands. Sollte Swissmedic also tatsächlich beabsichtigen, unter dem Deckmantel einer «Pandemie» neue Arzneimittel ohne jegliche Studien und ohne zwingende – für jedermann verständliche und transparent kommunizierte – Warnhinweise zuzulassen, führte die entsprechende «Zulassung» zu einem weiteren Menschenversuch, zu welchem mangels hinreichender Aufklärung niemand gültig einwilligen kann. Dies stellte einen offenkundigen Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht dar, welchen es dringend zu verhindern gilt.

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Ohne unverzügliche Interventionen auf allen massgebenden Ebenen werden sich die gesundheitlichen Gefahren und Schäden durch die bereits verabreichten und die noch geplanten mRNA-Injektionen weiter vergrössern – ohne dass damit ein wesentlicher positiver Nutzen erzielt wird. Zum Schutz der in der Schweiz lebenden Menschen vor den gefährlichen und weitgehend wirkungslosen mRNA-Injektionen sind daher die dringlichen Zwangsmassnahmen (Hausdurchsuchung bei Swissmedic; Sicherstellung der mRNA-«Impfstoffe») umgehend vorzunehmen. Zudem ist wirksam sicherzustellen, dass die irregeführte Bevölkerung über den vorliegenden Sachverhalt möglichst bald informiert wird. Daher behalten sich die unterzeichnenden Anwälte vor, die vorliegende Strafanzeige mitsamt Beilagen zum Schutz der Bevölkerung publik zu machen.

Ende der Transkription

Es gilt die Unschuldsvermutung. (93)
« Letzte Änderung: 03 Dezember 2022, 21:21:59 von Wahrheitsforschung »
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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DATEIEN
« Antwort #1 am: 29 November 2022, 21:31:57 »
20220714 SCHWEIZ RA PHILIPP KRUSE STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC /
14.07.2022 SCHWEIZ RA PHILIPP KRUSE STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC
Seite 1 Antwort 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1462
Danke! Machen Sie sich selbst ein Bild! (Mehr Informationen geplant)

Quelle: https://coronaanzeige.ch/  Hinweis: Originalnamen der Dateien
14.11.2022 STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC Medienkonferenz POWERPOINT

2022-11-14_Powerpoint_Strafanzeige_Swissmedic.pdf  DEUTSCH (120 Seiten teilweise textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15584
2022-11-14_Criminal-complaint-against-Swissmedic.pdf  ENGLISCH (120 Seiten teilweise textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15585
2022-11-14_Plainte-penale-contre-Swissmedic_Conference-de-presse.pdf  FRANZÖSISCH (120 Seiten teilweise textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15586
2022-11-14_Denuncia-penale-contro-Swissmedic_DEEPL.pdf  ITALIENISCH (120 Seiten teilweise textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15587

01_Programm.pdf  (1 Seite textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15588
02_Medienmitteilung_Strafanzeige-gegen-Swissmedic-eingereicht-1.pdf  (5 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15589
03_Quellenverzeichnis-zur-Medienmitteilung.pdf  (4 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15590
06_Vorstellung-Referenten.pdf  (5ß2 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15591
2022_11_07_BECK_Uebersterblichkeiten-in-der-Schweiz-2020-bis-2022.pdf  (32 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1462.0;attach=15592

Es gilt die Unschuldsvermutung. (#2 149 23)
« Letzte Änderung: 03 Dezember 2022, 21:21:11 von Wahrheitsforschung »
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