BITTE UM GEDULD FÜR WEITERE INFORMATIONEN IN DIESEM BEITRAGZZ CAUSA FRANZ STIEGER Dateien
SEITE 1 ANTWORT 2
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=958.0TEIL-KOPIE:
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 11 ANTWORT 157
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.15019.09.2016 UPDATE zur HAUPTVERHANDLUNG FRANZ STIEGER am 04.10.2016 09:00 Uhr
GEGLÄTTETE TRANSKRIPTION Punkt (15) in roter Farbe: GEGLÄTTETE TRANSKRIPTION PDF-SEITE 1:Franz STIEGER … 3500 Krems
Krems, am 27.8.2016
Landesgericht St. Pölten
Schießstattring 6
3100 St. Pölten
GZ: 13 Hv 49/15s-78
Zeugenanträge / Beweisanträge für die HV am 4.10.2016Ich beantrage für die Hauptverhandlung am 4. Okt. 2016 nachstehende Zeugen zu laden und Beweisunterlagen beizuziehen:
1) Ladung des Zeugen Mag. Viktor EGGERT, Leiter der Abt. IV/6 des BMJ in Wien zum Beweis dafür, dass ich von den "vermeintlichen Stalkingopfern“ Dr. Norbert KLAUS, Mag. Gerda KATONA-WINDISCH und Dr. Hubert SACHA nachweislich um mein Liegenschaftsvermögen betrogen wurde und aufgrund des Totalversagen der österreichischen Justiz und dem Unwillen der Medien darüber zu berichten, genötigt war, in Eigenregie auf Plakaten die Öffentlichkeit von den Schwerverbrechen (Enteignungen, Amtsmissbräuchen, vorsätzlichen Freiheitsentziehungen aufgrund von fingierten Verfahren, Grundstücksbetrügereien durch Repräsentanten der Justiz und Verwaltung und weiteren Straftatbeständen) zu informieren.
Mag. Viktor EGGERT, BMJ Wien, bestätigte mir nach umfangreicher Prüfung den Grundstücksbetrug um mein Vermögen (Grundstück 181/3 ROHRENDORF) durch das Land NÖ, Gemeinde ROHRENDORF und Gericht KREMS persönlich im November 2012 in seinem Büro.
2) Ladung des Zeugen Dr. Werner PLEISCHL, per Adresse Generalprokuratur Wien, dass Dr. PLEISCHL selbst aufgrund des 50-seitigen Geständnisses des ehemaligen Vize-Bürgermeisters LEDERHILGER, als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Kenntnis erlangte und sich weigerte, gegen die kriminelle Bande vorzugehen. Dr. Werner PLEISCHL schickte mir nach Kenntnis der Betrugshandlungen um mein Grundstück 181/3 (50-seitiger Bericht des Vizebürgermeisters LEDERHILGER) ein SMS mit der Antwort
„uninteressant“ und behinderte die Strafverfolgung von Kriminellen in den eigenen Reihen.
Dr. Werner PLEISCHL wurde deshalb vom ehemaligen Präsidenten des OGH, Dr. Johann RZESZUT, wegen dieses Sachverhaltes im Zusammenhang mit den Kampusch-Ermittlungen bei der OStA Innsbruck strafangezeigt.
3) Ladung des Zeugen Herbert PRANDNTNER, PI-Kommandant in Krems, zum Beweis dafür, dass er selbst im Auftrag der nachweislich kriminellen Bande um PRÖLL und HALLBAUER meinen Renault Twingo mit der Publikation bezüglich der Betrügereien um mein Grundstuck 181/3 in ROHRENDORF, vor dem DEIX-Museum und bei der Schiffstation STEIN mit Polizeiautos und illegalen Werbeplakaten abdecken ließ, um das "Publikwerden" des Betruges zu behindern. Mein KFZ wurde auch mehrfach mit Farbe überschüttet. Eine Klärung gab es nie.
4) Ladung des Zeugen Dr. Johann RZESZUT, ehemaliger OGH-Präsident (Adresse bitte beim OGH erfragen) welcher den damals Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Werner PLEISCHL zur Anzeige brachte. Dr. Johann RZESZUT kann aufgrund eigener Wahrnehmungen klar bestätigen, dass ich um mein Grundstücksteil 181/3 in ROHRENDORF betrogen wurde und die Justiz bis hin zum Dr. Werner PLEISCHL die Strafverfolgung behinderte.
5) Ladung des Zeugen Mag. Karl HALLBAUER, per Adressse Magistrat KREMS 3500 Krems, zum Beweis dafür, dass Mag. Karl HALLBAUER selbst dutzende meiner Fahrräder mit Publikationen vom Grundstücksbetrug des Landes NÖ und des Gerichtes Krems im gesamten Stadtgebiet von Krems durch Mitarbeiter des Magistrates Krems stehlen ließ, um das "Publik-werden“ der Betrügereien des Landes NÖ - in der Letztverantwortung des LH Dr. Erwin PRÖLL (Ex-Schwiegervater von HALLBAUER) - zu behindern. Auch die Enkelkinder des LH PRÖLL selbst wurden angestiftet, dutzende meiner Plakate in der Fußgängerzone zu zerstören und zu beschädigen.
PDF-SEITE 2:Der durch Fakten überführte Grundstücksbetrüger Dr. Norbert KLAUS und vermeintlich "Gestalkte" zählt zum direkten Freundeskreis von PRÖLL und HALLBAUER. Daher wurden auch von Mag. Karl HALLBAUER mehrere angemeldete Kundgebungen gegen das Betrugsnetzwerk rund um LH PRÖLL, Dr. Norbert KLAUS und andere gewaltsam von HALLBAUER in Begleitung von Kremser Polizeibeamten beendet (Vorfall vom August/September 2015). Nach einer Anzeige von mir gegen HALLBAUER wegen §284, §285 StGB machte Hallbauer gegenüber der StA Wien Falschaussagen im Bezug auf die Teilnehmerzahl um sein amtsmissbräuchliches Verhalten zu rechtfertigen. Beweis! StA Wien. Bitte Akt anfordern.
6) Zeugenladung des ORF-Reporters Armin WOLF, zum Beweis dafür, dass ich von Armin WOLF in der ZIB 2 am 2.2.2016 als Betrugs- und Verbrechensopfer des Landes NÖ vorgestellt wurde. Nicht einmal hier gab es von der Staatsanwaltschaft eine Veranlassung diesem Vorwurf nachzugehen. Zeuge: Armin WOLF per Adresse ORF-Zentrum Wien Künigelberg.
7) Zeugenladung des Zeugen Jörg MANTLER sen. 3500 Krems (ÖVP-Mitglied), welcher im Beisein vor zwei Kremser Polizeibeamten (HAIMINGER, BENEDER) mein Info-Fahrrad in der Fischergasse in Krems über 7 Stiegen auf die Straße warf und dieses erheblich beschädigte. (Akt beim Bezirks-Kommando Krems anfordern).
Auch dieser Fall verlief im Sande, wie auch die Sachbeschädigungen an meinem Info-Fahrrad am Südtiroler Platz. Hier wurde Dr. KLAUS von Zeugen beobachtet, wie er voll betrunken mein Info-Fahrrad (Info-Tafel) zerfetzte und Teile auf die Straße warf.
8) Zeugenladung des ÖVP- Bezirkssekretär, Raimund PICHLER, per Adresse ÖVP Krems Südtiroler Platz. Raimund PICHLER beschädigte selbst zahlreiche Plakate im Bezug auf den Grundstücksbetrug durch das Land NÖ in der Fußgängerzone in Krems.
9) Zeugenladung der Richterin Mag. Monika FASCHING-LATTUS des Gerichtes Krems zum Beweis dafür, dass die StA Krems versuchte die Richterin Mag. FASCHING-LATTUS für befangen zu erklären, als mich der Bürgermeister von Krems, Dr. Reinhard RESCH wegen gefährlicher Drohung zur Anzeige brachte. Bei RESCH handelt es sich ebenfalls um einen Rotary-Kollegen des verstorbenen Dr. Norbert KLAUS.
Ich selbst halte die Richterin Mag. FASCHING-LATTUS für eine der wenigen korrekten Richterinnen in Krems.
Nachdem ich beginnend ab 2004 am Gericht Krems zahlreiche Unregelmäßigkeiten aufdeckte, wie auch die beinahe täglichen und umfangreichen Alkoholexzesse rund um Dr. Norbert KLAUS und seinen Freunden, werde ich nachweislich amtsmissbräuchlich von der Justiz verfolgt und betrogen. Auch das Verfahren 13 Hv 49/15s wurde inszeniert um mich zu kriminalisieren und weiterhin zu schädigen.
10) Ladung des Zeugen Mag. Günther KATZENSTEINER, 3500 Krems ***, zum Beweis dafür, dass die Plakate, von denen sich der Dr. Hubert SACHA gestalkt fühlte, keinen einzigen Hinweis auf Dr. SACHA enthielten. In der Gartenaugasse in Krems befinden sich 8 bis 10 Anwälte. Es konnte sich nur jemand betroffen fühlen, der wirklich an einem Grundstücksbetrug beteiligt war. Kein anderer RA als Dr. SACHA kam auf die Idee, diese am Dreifaltigkeitsplatz und in der Fußgängerzone befindliche Plakate zu zerstören.
11) Zeugenladung der Zeugin Dr. Elfriede MAYRHOFER, Bezirkshauptmannschaft Krems per Adresse 3500 Krems Drinkwaldergasse 3, zum Beweis dafür dass die BH Krems bzw. das Land NÖ aufgrund von fingierten Verwaltungsverfahren mein gesamtes Inventar im Haus *** pfänden ließ.
PDF-SEITE 3:Bei der Zwangsversteigerung‚ glaublich im Jänner 2012 wurde vom Exekutor, Herrn STAUBER, Kontakt mit Frau Dr. Elfriede MAYRHOFER aufgenommen, um diese Exekution in letzter Minute abzuwenden.
Als MAYRHOFER ablehnte, begannen die Käufer der Möbel den gesamten Inhalt der Möbel auf einen Haufen auf den Boden zu leeren. Dabei haben sie Reste von Jagdpatronen, welche sich noch in manchen Kommoden befunden haben, unter den Inhalt der Kommoden geleert. Zum Zeitpunkt als das Waffenverbot gegen mich ausgesprochen wurde, konnte ich daher gar nicht wissen, dass unter dem Inhalt der Möbelstücke, welche „Fremde“ auf einen Haufen am Boden ausgeschüttet haben, sich auch Patronen befanden. Ich habe seit dem von der BH Krems bzw. Land NÖ beauftragten Überfall auf mein Wohnhaus nichts mehr verändert und konnte daher auch nicht wissen, dass sich noch Patronen unter dem Haufen befinden. Sämtliche Waffen und Patronen wurden von mir aufgrund des Waffenverbotes entfernt.
Es liegt daher auch kein Vergehen nach dem § 50 Abs 1 2 3 des Waffenverbotes vor.
(12) Bundesamt für Korruption BeweisunterlagenIch beantrage die Einbindung des gesamten Aktes zum Betrug um mein Vermögen durch die Gemeinde Rohrendorf, Land NÖ und Gericht Krems zum Beweis dafür, dass nicht der Tatbestand des „Stalkings“ gegen Dr. Norbert KLAUS, Mag. KATONA-WINDISCH und Dr. Hubert SACHA gegeben ist, sondern der Tatbestand des schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu meinem Nachteil durch Repräsentanten der Justiz und Verwaltung.
Es besteht der dringende Verdacht, dass die gegen mich inszenierten „Stalkingverfahren“ nur dazu dienen, mich mundtot zu machen und schwere Verbrechen von Repräsentanten der Justiz zu decken.
Dazu verweise ich auch auf die Strafanzeige gegen die Richterin Mag. Doris WAIS-PFEFFER und gegen die Staatsanwältin Mag. Doris SCHÖFMANN beim Bundesamt für Korruption. Insbesonders verweise ich auf die zahlreichen unbegründeten Einstellungen von Verfahren gegen Personen welche nachweislich für zahlreiche Straftaten gegen mich verantwortlich sind, durch die Staatsanwältin Mag. Doris SCHÖFMANN.
(13) Während ich nunmehr vom LG Korneuburg wegen eines dubios zustande gekommenen "Stalkingurteils" ***, versuchen nachweislich kriminelle Repräsentanten des Gerichtes Krems weiter Enteignungen meiner noch verbliebenen Liegenschaften voran zu treiben. Der VwGH wurde bereits informiert.
(14) Nachdem ich beginnend ab dem Jahre 2004 gravierende Missstände am Gericht und StA Krems - gemeinsamer, täglicher und extremer Alkoholmissbrauch von Richtern, Staatsanwälten u. Kripobeamten in Kreme bis hin zum Gerichtspräsidenten Dr. KLAUS - zur Anzeige brachte sowie auch der Tatsache, dass die ehemalige leitende Staatsanwältin Dr. TABORS und der 1. Staatsanwalt Dr. Friedrich KUTSCHERA seit mehr als 20 Jahren ein eheähnliches Verhältnis pflegen und amtsmissbräuchlich sich gegenseitig und zugunsten ihrer Alkoholikerfreunde (Kripomann SEITL u.a.) Strafverfahren trotz Anfangsverdacht und eindeutigen Beweisen einer vorliegenden Straftat einstellten, begannen die Kremser Justizbehörden mich mit fingierten Strafverfahren und manipulierten Zivilverfahren zugunsten meiner Gegner, mich über Jahre hinweg zu schädigen.
(15) Dabei spielt der damalige Oberstaatsanwalt Dr. Werner PLEISCHL eine aktive und federführende Rolle. (Lichtmast auf Grundstuck 799/3 Mautern, Behinderung zur Aufklärung eines Einbruchs und Tresordiebstahl aus meinem Wohnhaus *** und weitere).
Die Ladung des Dr. Werner PLEISCHL ist daher unbedingt erforderlich, da die Anschuldigungen wegen Stalkings gegen mich inszeniert werden, um mich mundtot zu machen und ein justizinternes Verbrechensnetzwerk zu schützen.
Franz STIEGER (eigenhändige Unterschrift)GEGLÄTTETE TRANSKRIPTION PDF-SEITE 3 ENDE
UPDATE-ENDEZur Dokumentation und zum Beweis:
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AKTUELLE INFORMATIONEN:
Landesgericht Sankt Pölten Aktenzahl: 13 Hv 49/15s
LADUNG ZUR HAUPTVERHANDLUNG
Datum: 04.10.2016 09:00 - 14:00 Uhr (voraussichtliches Ende)
Ort: LANDESGERICHT ST. PÖLTEN,
Schießstattring 6, 3100 St. Pölten
TEL: 02742-809 (international: 0043-2742-809)
FAX: 02742-79-566 (international: 0043-2742-79-566)
1. STOCK, SAAL 101
Richterin: Mag. Doris WAIS-PFEFFER
Staatsanwältin: Mag. Doris SCHÖFMANN
Beschuldigter: Franz STIEGER (Krems)
WEGEN: Vergehen nach STGB § 107a Absatz 1 und 2 Ziffer 2 und 4
und ...STGB § 107a BEHARRLICHE VERFOLGUNG (Fassung vom 16.04.2015)
§ 107a. (1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007)
PERSÖNLICHE ANMERKUNGEN: STALKING, 16.04.2015
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16.04.2015 STAATSANWALTSCHAFT ST. PÖLTEN
Staatsanwältin Mag. Doris SCHÖFMANN
STRAFANTRAG ZITATE:
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Teil-Sachverhaltsbericht zu dieser Strafsache nach glaubhaften externen Quellen: Es gilt die Unschuldsvermutung.
UNFAIRES VERFAHREN gemäß EMRK ARTIKEL 6 - Recht auf ein faires Verfahren: Herr Franz STIEGER hat die Richterin Mag. Doris WAIS-PFEFFER und die Staatsanwältin Mag. Doris SCHÖFMANN wegen Befangenheit abgelehnt und als Beitragstäterinnen (Schreibtischtäterinnen) zum SCHWEREN BETRUG in der CAUSA FRANZ STIEGER strafangezeigt. Die Amtsträgerinnen amtieren weiter in dieser Rechtssache so wie viele andere betreffend alle Rechtssachen der CAUSA FRANZ STIEGER, wie zum Beispiel die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH. Die wegen schwerkrimineller Straftaten beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.
Der damals unvertretende Franz STIEGER hat die Anklageschrift ohne Rechtsmittelbelehrung erhalten. Er wurde in seinen Rechten beschnitten gemäß
EMRK ARTIKEL 13 - Recht auf wirksame Beschwerde:
REPUBLIK ÖSTERREICH STPO § 213 (EINSPRUCH GEGEN DIE ANKLAGESCHRIFT)Später erhielt Herr Franz STIEGER eine Rechtsanwaltskanzlei aus St. Pölten als Verfahrenshelfer. Wegen verfahrensrelevanter Missstände wollte und will er den Verfahrenshelfer wechseln, was ihm verweigert wird.
AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.Soweit in diesem Schreiben personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen.
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20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER uahttp://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0Beschuldigte: ... 11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA,
Mag. Andrea HUMER,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, ...24.03.2013 STRAFANZEIGE WEGEN:
MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER
„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
IN ZUSAMMENHANG MIT:
StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger … auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine … von … einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, …
(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, …
§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …
StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 033
StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt
StGB § 299 (1) Begünstigung
StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels, KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL
StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,
StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKEL-KINDER CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY NACH DEM 20.05.2007
StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,
StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:
MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,
MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. PAINZ),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)
MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 034
1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011:
www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3
4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011:
http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdfEs besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY
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STPO § 213 (EINSPRUCH GEGEN DIE ANKLAGESCHRIFT) Inkrafttretensdatum: 01.01.2008 ZITATE:
DRUCKANSICHT
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40050672HTML
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050672/NOR40050672.htmlPDF
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050672/NOR40050672.pdfKurztitel Strafprozeßordnung 1975
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 631/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004
Typ BG
§/Artikel/Anlage § 213
Inkrafttretensdatum 01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung StPO
Index 25/01 Strafprozess
Text
§ 213. (1) Das Gericht hat die Anklageschrift dem Angeklagten zuzustellen.
(2) Der Angeklagte hat das Recht, gegen die Anklageschrift binnen 14 Tagen Einspruch bei Gericht zu erheben. Darüber ist er ebenso zu informieren wie über die seine Verteidigung betreffenden Vorschriften.
ZITATE-ENDE
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Hinweis:
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 11 ANTWORT 150
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.150CAUSA FRANZ STIEGER 3 verfahrensrelevante KAPITEL (25.05.2016 ff):A) CAUSA FRANZ STIEGER SACHVERHALT kurz und bündig sowie ANTRÄGE (25.05.2016 ff)
B) CAUSA FRANZ STIEGER EMRK (25.05.2016 ff)
C) CAUSA FRANZ STIEGER EUGH VORABENTSCHEIDUNG ANTRAG (25.05.2016 ff)
EMRK ARTIKEL 1 „Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte“ ZITAT: Die Hohen Vertragschließenden Teile sichern allen ihrer Jurisdiktion unterstehenden Personen die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu. ZITAT-ENDE „Rechtsstaatsgarantie" = Der Staat und alle Amtsträger der REPUBLIK ÖSTERREICH sind zur Gewährleistung und Garantie der Konventionsrechte VERPFLICHTET. Das heißt, NICHT die Bürgerinnen und Bürger haben die MENSCHENRECHTE mühevoll einzufordern, SONDERN die REPUBLIK ÖSTERREICH und alle ihre Amtsträger haben den BÜRGERN DIE MENSCHENRECHTE IN ALLEN IHREN ÄMTERN ZU GARANTIEREN. BRINGSCHULD DES STAATES / BRINGSCHULD DER ORGANE (AMTSTRÄGER).
BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass die von Herrn Franz STIEGER abgelehnten und strafangezeigten Amtsträger die Menschenrechte betreffend Herrn Franz STIEGER nicht garantieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen sowie unfairen Verfahren bedroht.
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Europäische Menschenrechtskonvention Stand August 2012 EMRK ARTIKEL 1-18 ... ZUSAMMENFASSUNG
SEITE 1 ANTWORT 11
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=468.0Europäische MenschenrechtskonventionBeachte für folgende Bestimmung
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
Langtitel - KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
StF: BGBl. Nr. 210/1958 (NR: GP VIII RV 459 AB 509 S. 63. BR: S. 137.)
Inhaltsverzeichnis EMRK ARTIKEL 1-18:
EMRK ARTIKEL 1 - Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
EMRK ARTIKEL 2 - Recht auf Leben
EMRK ARTIKEL 3 - Verbot der Folter
EMRK ARTIKEL 4 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
EMRK ARTIKEL 5 - Recht auf Freiheit und Sicherheit
EMRK ARTIKEL 6 - Recht auf ein faires Verfahren
EMRK ARTIKEL 7 - Keine Strafe ohne Gesetz
EMRK ARTIKEL 8 - Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens
EMRK ARTIKEL 9 - Gedanken-, Gewissens-und Religionsfreiheit
EMRK ARTIKEL 10 - Freiheit der Meinungsäußerung
EMRK ARTIKEL 11 - Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
EMRK ARTIKEL 12 - Recht auf Eheschließung
EMRK ARTIKEL 13 - Recht auf wirksame Beschwerde
EMRK ARTIKEL 14 - Verbot der Benachteiligung
EMRK ARTIKEL 15 - Außerkraftsetzen im Notstandsfall
EMRK ARTIKEL 16 - Außerkraftsetzen im Notstandsfall
EMRK ARTIKEL 17 - Verbot des Mißbrauchs der Rechte
EMRK ARTIKEL 18 - Begrenzung der Rechtseinschränkungen
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Hinweise:
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0(HR Dr Norbert KLAUS ua ... und andere Beitragstäter ... und andere Schreibtischtäter)
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Hinweise:
ZZ SFH SO FOR HUMANITY DI DR WOLFGANG LEDERBAUER: VORBEREITUNG DER HV3 HÖCHST LESENSWERT
SEITE 1 ANTWORT 2
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=950.0SO FOR HUMANITY
http://so-for-humanity.com2000.at/STAATSBÜRGER FORDERN IHR RECHT AUF FAIRE VERFAHREN
ZITATE:
"
Der Weg zum Freispruch "
Verteidigungsstrategien und Rechtsschutzmöglichkeiten im österreichischen Strafverfahren
JURIDICA
Vgl.: Hollaender, RA Dr. Adrian
Dr. Adrian Hollaender ist Rechtsanwalt in Wien und mehrfacher Fachbuchautor mit den Schwerpunktbereichen Menschenrechte, Verfassungsrecht und Strafrecht.
Kontakt: RA Dr. Adrian Hollaender
E-Mail: calix.hollaender@chello.at
Tel.: (01) 320 01 59, Fax: (01) 328 90 70
Seite 4
Die wichtigsten Passagen in diesem Buch sind :
Anträge, insbesondere Beweisanträge müssen mündlich vorgetragen werden, korrekt formuliert und begründet werden unter Darlegung
- welche Tatsache (=Beweisthema )
- wodurch (=Beweismittel )
- mit welchem Ziel ( = Beweiszweck )
bewiesen werden sollen
und
- welche Anhaltspunkte die Erbringung des angestrebten Ergebnisses möglich erschienen lassen ( = Plausibiltät )
Bei ungerechtfertigter Abweisung der Anträge durch das Gericht droht die Nichtigkeitssanktion nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO.
Die gestellten Anträge müssen also die oa Angaben enthalten.
Bei den von mir zu stellenden Anträgen müssen also folgende Formvorschriften beachtet werden:
Beweisthema
Beweismittel
Beweiszweck
Plausibiltät
ZITATE-ENDE
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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.