ZZ SFH SO FOR HUMANITY DI DR WOLFGANG LEDERBAUER
SEITE 1 ANTWORT 1
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=950.0SO FOR HUMANITY http://so-for-humanity.com2000.at/STAATSBÜRGER FORDERN IHR RECHT AUF FAIRE VERFAHRENxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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PROTOKOLL und PROTOKOLLRÜGESFH 5174 Protokoll HV 20110301 und Protokollrüge 20110418 ZITATE (teil-maschinelle Transkription):
http://www.so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=5956DRUCKEN
http://www.so-for-humanity.com2000.at/printme.php?aid=5956SFH-5174 Einbau der Mitschriften in das Protokoll über die Hauptverhandlung am 1.3.2011, Protokollrüge vom 18.4.2011Im folgenden wird das Protokoll der Verhandlung vom 1.3.2011 wiedergegeben. Es wurde auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Es stellte sich heraus, dass es nicht vollständig ist und wesentliche Punkte nicht erwähnt wurden.
Aufgrund von Mitschriften des Angeklagten und mehrerer bei der Verhandlung anwesender Zuhörer wurden die fehlenden Passagen mit den dazu passenden Anmerkungen ( in kursiver Schrift) eingefügt.
Das vorliegende Dokument ist integrierender Teil der weiteren rechtlichen Schritte.
Einbau der Mitschriften in das Protokoll über die Haupterhandlung am 1.3.2011
mit Anmerkungen
Protokollrüge
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
Zutreffendes bitte ankreuzen!
Aktenzeichen 61 Hv 138/06v
AV vom: 14. März 2011
Am heutigen Tag fertiggestellt.
Hauptverhandlung
Gericht: Landesgericht für Strafsachen Wien
Tag und Stunde des Beginns
der Hauptverhandlung: 1. März 2011 9.00 Uhr
Strafsache: gegen DI Dr. Wolfgang LEDERBAUER
wegen §§ 159, 161, 146, 147, 153c StGB
A n w e s e n d e:
Vorsitzende(r): Mag. Katharina Lewy
Beisitzender Richter: -------
Schöffen: 1. Mag. Edda Böhm
2. Denise Fürst
Schriftführerin: VB. Elisabeth Dinhof
Dolmetscher: --------
Ankläger: StA Mag. Sophie Zaubzer-Pesendorfer
Privatbeteiligter:
Privatbeteiligtenvertreter: Mag. Gregor Rathkolb
Vollmacht vom
ausgewiesen zu
beruft sich auf die erteilte
Bevollmächtigung
Angeklagter: DI Dr. Wolfgang LEDERBAUER
Verteidiger: Mag. Alexander Tonkli für Dr. Christian
Winternitz
Vollmacht vom
ausgewiesen zu
beruft sich auf die erteilte
Bevollmächtigung
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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Die Schriftführerin ruft die Sache auf.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Der Angeklagte DI Dr. Wolfgang LEDERBAUER gibt über
seine persönlichen Verhältnisse an:
Generalien Seite 21 in ON 3 des Aktes, überprüft und
ergänzt;
Der (Die) Vorsitzende ermahnt den (die) Angeklagte(n) der
vorzubringenden Anklage und dem Gang der Verhandlung zu folgen.
Der (Die) Vorsitzende stellt fest, dass der (die)
Schöffe(n) zu AZ beeidet worden ist (sind).
Der (Die) Vorsitzende nimmt die Beeidigung des (der)
Schöffen Mag. Edda Böhm und Denise Fürst vor.
Die Zeugen und Sachverständigen werden aufgerufen, soweit
sie nicht erst für einen späteren Zeitpunkt vorgeladen worden
sind. Der (Die) Vorsitzende teilt ihnen mit, wo sie sich bis zu
ihrer Vernehmung aufhalten können und zu welchem Zeitpunkt sie
sich für die Vernehmung bereitzuhalten haben.
Der (Die) Vorsitzende trägt der (dem) (den)
Privatbeteiligten auf, sich aus dem Verhandlungssal zu
entfernen und stellt ihr (ihm) (ihnen) frei, sich bei der
Verhandlung vertreten zu lassen.
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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Um Verabredungen oder Besprechungen der Zeugen zu
verhindern, ordnet der (die) Vorsitzende an,
Der (Die) Vorsitzende erinnert den (die) Sachverständigen
an den von ihm (ihnen) abgelegten Eid und verfügt, dass der
(die) Sachverständigen
während der Vernehmung des (der) Angeklagten und des (der)
Zeugen im Gerichtssaal bleibe(n).
Anmerkung:
Es war der Sachverständige Dr. Geringer nicht anwesend.
Von den vorgeladenen Personen sind ausgeblieben:
Der Gerichtshof verfügt – entscheidet – verurteilt gemäß §
242 StPO,
Der Ankläger trägt die Anklagepunkte samt Begründung vor.
Anmerkung:
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten nach wie vor das Delikt des schweren Betrugs vor.
Es ist bemerkenswert und unverständlich , dass der Ankläger bei seiner Anklage bleibt, obwohl den Anklagepunkten durch meine umfangreiche Schriftsätze deutlich entgegengetreten und vor allem massive Kritik am Gutachten vorgebracht wurde. Diese Dokumente hätten der Staatsanwaltschaft bekannt sein und zu Änderungen in der Anklage führen müssen.
Staatsanwältin: Das Beweisverfahren wird ergeben, dass es genauso war, wie es in der Anklageschrift festgelegt ist.
Hierauf vergewissert sich der (die) Vorsitzende, dass der (die)
Angeklagte(n) von Gegenstand und Umfang der Anklage ausreichend
in Kenntnis gesetzt ist (sind).
Der Verteidiger erwidert auf den Vortrag der Anklage.
Anmerkung:
Bemerkenswert ist, dass die genaue Darlegung des Verteidigers im Protokoll nicht aufscheint
Die sinngemäße Wiedergabe seiner Äußerungen lautet:
Dr. Lederbauer bekennt sich nicht schuldig. Wir beweisen genau das Gegenteil dessen, was in der Anklageschrift angeführt ist. Bei dieser Haltung bleiben wir auch.
Der Verteidiger repliziert, dass sich sein Mandant nicht
schuldig bekennen wird.
Der (Die) Vorsitzende belehrt den (die) Angeklagte(n),
dass er (sie) berechtigt sei(en), der Anklage eine
zusammenhängende Erklärung des Sachverhaltes entgegenzustellen
und nach Anführung jedes einzelnen Beweismittels Bemerkungen
darüber vorzubringen.
Anmerkung:
Eine solche zusammenfassende Erklärung des Sachverhalts war vorbereitet. Der Angeklagte hatte die Absicht, diese Erklärung des Sachverhalts sowie zahlreiche Beweisanträge mündlich vorzutragen. Durch die Unterbrechung der Verhandlung durch die Vorsitzende war dies nicht möglich.
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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Der Angeklagte DI Dr. Wolfgang LEDERBAUER gibt an:
Ich bekenne mich nicht schuldig.
Vorsitzende: Was schreiben Sie denn da die ganze Zeit mit?
Angeklagter: Das ist mein Recht.
Vorsitzende: Warum schreiben Sie das mit?
Angeklagter: Um zu dokumentieren wie die Hauptverhandlung
abläuft.
Anmerkung:
Es ist bemerkenswert, dass dieser Dialog im Protokoll sehr genau wiedergegeben wurde. Demgegenüber wurden sehr wichtige Bemerkungen der Vorsitzenden nicht wiedergegeben.
Vorsitzende: Es sind einige sehr umfangreiche Eingaben von Ihnen.
Anmerkung:
Die Vorsitzende hat sich zu diesem Punkt viel umfangreicher geäußert.
Sinngemäße Wiedergabe ihrer Äußerungen:
Bevor wir uns mit Details beschäftigen, halte ich fest, dass sehr umfangreiche Eingaben von Ihnen vorliegen. Ich habe mir diese sehr genau angeschaut. Ich will Ihnen da einiges vorhalten und möchte wissen, was sie zu diesen Unterlagen sagen.
Sie schreiben an die Bundespolizei Wien, dass es beim Projekt ECOWALL größte Schwierigkeiten gab. Sie verweisen auf die skandalösen Ereignisse im Rechnungshof bis zur Disziplinaroberkommission. Zum Besseren Verständnis für ihre Eingaben, was können sie dazu sagen?
Aus diesen Worten er Vorsitzenden ist zu erkennen, dass sie tatsächlich meine zahlreichen Eingaben gelesen und die Brisanz des Falles erkannt hat. Ich merke an, dass ich am Ende der Hauptverhandlung eine 33 Seiten umfassende Erklärung des Sachverhalts und Beweisanträge überreicht habe. In dieser Dokumentation wurden die Bestimmungen der Strafprozessordnung, die relevante Judikatur und die relevante Literatur berücksichtigt. Ich war mir angesichts der Brisanz dieses Falles bewusst, wie wichtig es ist, dass umfassende Erklärung des Sachverhalts und die Beweisanträge an bestimmte genau definierte Formen und Inhalte gebunden sind. Werden diese in der Hauptverhandlung nicht beachtet, besteht in der Instanz bekanntlich keine Chance auf Erfolg.
Ich habe mich also schon am Beginn der Verhandlung ganz genau an die Bestimmungen der Strafprozessordnung gehalten.
Umso bemerkenswerter ist die Entscheidung des Senats, meine Verhandlungsfähigkeit durch ein Psychiatrisches Gutachten beurteilen zu lassen. Näheres weiter unten.
Über Vorhalt der Seite 135 in ON 4 des Aktes: Diese
Vorwürfe ziehen sich durch sämtliche Ihrer Eingaben. Was können
Sie dazu sagen? Was hat das zu bedeuten?
Angeklagter: Ich erzähle Ihnen das gerne.
Vorsitzende: Was hat der Rechnungshof damit zu tun?
Angeklagter: Man muss das eben überblicken und wenn man
das nicht tut, kann man das nicht überblicken.
Anmerkung
Ich habe gesagt, dass man die schwersten Vorwürfe gegen mich nicht überblicken kann, wenn man nicht die Gesamtübersicht hat.
Es ist für mich völlig unverständlich, dass im Protokoll Details wie zB.
Vorsitzende: Was schreiben Sie denn da die ganze Zeit mit?
Angeklagter: Das ist mein Recht.
Vorsitzende: Warum schreiben Sie das mit?
Angeklagter: Um zu dokumentieren wie die Hauptverhandlung
abläuft.
( Vgl oben )
anführt, aber wesentliche Aussagen von mir bzgl der notwendigen Gesamtübersicht verschweigt.
Die Sache ist
extrem komplex. Ich habe eine Erfindung gemacht im Jahr 1985
aus Altstoffen eine begrünte Lärmschutzwand zu machen. Ich habe
Verständnis dafür, dass Sie nur das Wesentliche hören wollen,
ich habe aber einen Schriftsatz den ich Ihnen gerne übergebe,
wo alle Details drinnen stehen.
Ich hab diese Innovation
schriftlich gemeldet beim Rechnungshof und im Jahr 1989 hat
meine erste Ehefrau eine Scheidung gefordert. Ich habe dann die
Patente, die meine Frau als Treuhänderin hielt, das wusste der
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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Rechnungshof, übernommen und auch als Eigentümer die Firma, die
ihr damals noch zu 100% ihr gehört hat, E-Kontrakt hieß sie
damals. Ich war in einer schwierigen Situation und hab das dem
Rechnungshof gemeldet und der Rechnungshof hat das zur Kenntnis
genommen. Mein damaliger Gesprächspartner war Dr. Weber, der
spätere Präsident des europäischen Rechnungshofs. Es kam dann
zur Scheidung, ich habe das übernommen. Zu diesem Zeitpunkt
wurden auch Patente erteilt für das Projekt begrünte
Lärmschutzwand Ecowall und später auch Patente für eine
Reifenbearbeitungsmaschine für dieses Projekt. Wir haben die
Firma E-Kontrakt, das war also die erste Firma die hier tätig
war hat einige Demonstrationsprojekte in Österreich gemacht
durch öffentliche Auftraggeber und wir haben im Juni 1994 aus
dem Staat Kalifornien über 75.000 US-Dollar bekommen. Ich habe
auch das natürlich dem Rechnungshof gemeldet und dann passiert
etwas sehr dramatisches. Mein damaliger Geschäftsführer, ich
war ja nur der Eigentümer des Unternehmens, der Herr Lexen ist
ins Parlament gegangen Anfang August 1994 und hat den
Vorsitzenden des parlamentarischen Rechnungshofs-Ausschusses
der damals gerade Straßenbauprojekte untersucht hatte, darauf
hingewiesen, dass es zu einer unglaublichen Verschwendung und
Verschleuderung öffentlicher Gelder im Bereich des Lärmschutzes
gibt, und dass es unglaubliche Schwierigkeiten gibt bei
Innovationen letztlich wenn sie von kleinen Teams und Erfindern
kommen. Das haben wir in einem Akt, im so genannten grünen Akt
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genau dokumentiert. Bemerkenswerter Weise war bei diesem
Gespräch auch ein Journalist dabei, ein Journalist von Profil,
der wurde nicht vorgestellt. Der Herr Lexen hat das erzählt was
zu sagen ist. Ich hab dann ein Fax von Profil bekommen in dem
festgestellt wurde, die Akten können jederzeit vorgelegt
werden, in dem ich gefragt wurde, wir haben festgestellt Sie
sind der Eigentümer der Firma E-Kontrakt, haben Sie das dem
Rechnungshof gemeldet. Meine Antwort per Fax war blitzartig,
selbstverständlich habe ich das gemeldet, der Rechnungshof ist
vorinformiert. In diesem Telefoninterview habe ich verschiedene
andere Details bekannt gegeben über das Projekt. Einige Tage
später erschien ein Profil-Artikel und weitere Medienberichte
und dann, am 30. August 1994 hat der Dr. Fiedler, der frühere
Präsident des Rechnungshofs die vorläufige Suspendierung
ausgesprochen und behauptet, es muss jetzt Untersuchungen
geben.
Vorsitzende: Also Sie sind vorläufig suspendiert worden?
Anmerkung:
Ich habe erwähnt, dass ich der Vorsitzenden sehr dankbar bin, dass ich die Gelegenheit habe, das alles im Detail vorzutragen.
Diese Passage fehlt im Protokoll, das ansonsten den Verhandlungsverlauf sehr genau wiedergibt.
Die Vorsitzende hat mir also damals die Gelegenheit gegeben, meine Darstellung so wiederzugegeben, wie es in der Strafprozessordnung festgelegt ist.
Ich schilderte also die wesentlichen Geschehnisse Mitte 1994, die zum Verständnis der Zusammenhänge und der späterem Ereignisse unbedingt notwendig waren.
Angeklagter: Ja, am 30. August, am 30. August 1994 wurde
ich von Dr. Fiedler vorläufig suspendiert. Ich merke an, dass
er selbstverständlich voll informiert war über meine
Nebenbeschäftigung. Er hat zwei Jahre vorher mich auch nicht
angerufen als ich das wieder gemeldet habe meine Tätigkeit im
Rahmen der Nebenbeschäftigung.
Anmerkung:
Es sollte heißen,
... Er hat zwei Jahre vorher mich auch „noch“
angerufen als ich das wieder gemeldet habe meine Tätigkeit im Rahmen der Nebenbeschäftigung.
Rahmen der Nebenbeschäftigung....
Man kann ins Casino gehen, oder
ein Patent verwerten. Das war die Äußerung des Dr. Fiedler.
Interessanter Weise ist dann einen Tag später, am 1. September
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1994 ein weiterer Brief des Dr. Fiedler an mich gekommen, in
dem er ein so genanntes Dienstrechtsmandat erteilte und mir die
Nebenbeschäftigung verboten hat. Der Ablauf ist so wichtig,
denn am 30. August wo ich vorläufig suspendiert wurde wegen des
so genannten Verdachts auf Dienstpflichtverletzungen und einen
Tag später erst kam das Verbot der Nebenbeschäftigung.
Anmerkung:
Es fehlt hier mein Hinweis „ Nicht umgekehrt“
Der zeitliche Ablauf ist deshalb so wichtig, weil eine vorläufige Suspendierung nie möglich gewesen wäre, wenn mir zuerst die Nebenbeschäftigung verboten worden wäre. In diesem Fall hätte der Rechnungshof klar zu erkennen gegeben, dass er über die Nebenbeschäftigung informiert war.
In meine Schriftsätzen habe ich auf diese Problematik genau hingewiesen. Übrigens wurde mein Vorstellung ( eine Art Berufung ) gegen diese Dienstrechtsmandat dann vom Rechnungshof acht Jahre lang nicht behandelt. Wäre dies erfolgt, wäre im Disziplinarverfahren sofort klar geworden, dass ich die Nebenbeschäftigung (mehrmals ) schriftlich gemeldet hatte. In diesme Fall hätte es nie zu einer Suspendierung und Entlassung kommen können.
Mit diesen Ausführungen, die dem Gericht seit langem bekannt sind, wird deutlich, warum ich die gesamten Vorgänge als skandalös bezeichnet habe.
Vorsitzende: Sie sind deswegen suspendiert worden, weil
Ihnen vorgeworfen wurde, dass Sie verbotene
Nebenbeschäftigungen machen?
Angeklagter: Wir sind bei der vorläufigen Suspendierung,
das war damals Gegenstand Verdacht auf Dienstrechtsverletzung.
Es konnte nie von einem Verdacht gesprochen werden, halb
Österreich hat gewusst was ich tue und viele haben sich
gewundert, manchmal wurde ich belächelt, aber dann im Juni 1994
habe ich den Preis von Kalifornien bekommen. Das ist erst der
erste Punkt.
Vorsitzende: Seit 1994 arbeiten Sie nicht mehr beim
Rechnungshof?
Angeklagter: Nein, das ging weiter. Das war eine
vorläufige Suspendierung. Dann, wie das
Beamtendienstrechtsgesetz das vorsieht, dann wurde das an die
Disziplinarkommission am Rechnungshof weitergeleitet. Der
Vorsitzende damals war der Dr. Finz, späterer Staatssekretär im
Finanzministerium und dieser Mann hat zunächst gesagt, aufgrund
der bisherigen Unterlagen können wir Dr. Lederbauer nicht
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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endgültig suspendieren, er hat damit vollkommen Recht gehabt.
Ich wurde vom Rechnungshof als Dienstbehörde auch aufgefordert,
eine Stellungnahme abzugeben. Das war kein Problem, ich habe
auf 30 Seiten ganz genau beschrieben, was bisher geschehen ist,
was ich gemeldet habe und dergleichen. Dieses Dokument ist dann
der Disziplinarkommission vorenthalten worden und die
Disziplinarkommission hat Anfang Oktober 1994 die endgültige
Suspendierung ausgesprochen. Ich habe dagegen
selbstverständlich sofort alle Rechtsmittel ergriffen, übrigens
auch gegen das Dienstrechtsmandat vom 1. September 1994.
Vorsitzende: Das geht bis in das Jahr 2000, wir können uns
das alles nicht bis ins Detail anhören.
Angeklagter: Daher habe ich, liebe Frau Vorsitzende, Sie
haben mir die Gelegenheit gegeben, den Anfang zu schildern, und
ich habe Verständnis dafür, dass es wahrscheinlich unmöglich
ist, die unglaubliche, skandalöse Geschichte im Detail
vorzutragen. Ich habe wieder eine zusammenhängende Erklärung
des Sachverhaltes. Ich habe das da, ich habe alle Dokumente
aufgelistet wo das im Internet abrufbar alles drinnen steht.
Vorsitzende: 2000 sind Sie dann entlassen worden vom
Rechnungshof. Warum? Was war die Begründung?
Angeklagter: Ich versuche, das kurz zu machen. Ich bin ja
verpflichtet, alles vorzutragen, ich freue mich auch, dass Sie
die Fragen stellen. Ich bin im Jahr, da muss ich folgendes
wichtiges sagen, der Rechnungshof hat in ganz Österreich
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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öffentliche Auftraggeber verhört bezüglich meiner Tätigkeit im
Bereich meiner Nebenbeschäftigung. Seit 1994 haben wir keinen,
hat meine Firma E-Kontrakt keinen Auftrag mehr bekommen. Das
hat Konsequenzen gehabt die dazu führten, dass ich als
Eigentümer der Firma E-Kontrakt seinerzeit wegen fahrlässiger
Krida angeklagt wurde. Ich war der Eigentümer wie gesagt wegen
Euro 55.000,--, die wir einer Firma, einer Transportfirma
schuldig geblieben sind, weil diese Elemente für Kalifornien
verschifft wurden, aber nicht......
Anmerkung:
Es sollte 55.000 ATS heißen.
Vorsitzende: Es geht jetzt um etwas anderes.
Angeklagter: Das Dienstrechtsverfahren ist ja ganz ein
eigenes. Ich versuche, Ihre Frage zu beantworten. Wie gesagt,
wir haben diesen Preis des Staates Kalifornien bekommen, meine
Firma E-Kontrakt, wir haben diese Vorarbeiten, die genau
beschrieben worden sind erledigt, wir haben ein Testprojekt
produziert, dass wir mit einem Container nach Kalifornien
geschickt haben. Durch die Ereignisse, durch meine
Suspendierung,wurde ein Drittel meines Gehaltes einbehalten,
und dadurch, dass wir keine Aufträge mehr bekommen haben durch
die Interventionen des Rechnungshofs kam die E-Kontrakt in
Liquiditätsschwiergikeiten.
Vorsitzende: Über Vorhalt der ON 29 des Aktes:
Anmerkung:
Das Protokoll ist hier wieder unvollständig.
Die Vorsitzende hielt mir Details aus diesem Akt ca. mit folgenden Worten vor:
„Die vorliegende Anklage ist der Höhepunkt in einer unglaublich skandalösen Geschichte. Sie zieht sich mehrere Instanzen. Da ist der VwGH, der VfGH und der EGMR miteinzubeziehen.
Die Vorsitzende fragte, ob all diese Instanzen Schuld an den Ereignissen tragen würden.
Wollen Sie
damit sagen, dass nicht nur der Rechnungshof, sondern auch der
VGH, die sind alle schuld, dass wir heute hier sitzen?
Angeklagter: Ja, ein klares ja.
Anmerkung:
Ich habe auch gesagt, dass diese Konsequenzen haben wird. Diese Bemerkung steht bedauerlicherweise nicht im Protokoll.
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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Vorsitzende: Es sind Sachverständigen-Gutachten eingeholt
worden.
Über Vorhalt der Seite 15 in ON 25 des Aktes:
Anmerkung:
Die Richterin bemerkte, dass man da vorsichtig sein müsste. Die Vorwürfe gingen in Richtung Verleumdung. Ich sagte darauf, dass man diese Fragen gerne abhandeln könnte.
Die Richterin bemerkte auch,, dass ich das Gutachten von Dr. Geringer kritisierte.
Sie meinte ich sei der Auffassung, die Vorwürfe seien unter Hinweis auf meine schriftlichen Eingaben nicht zu rechtfertigen.
Vorsitzende: Sie verweisen auf die website so-for-humanity.
Die Vorwürfe
in der Anklageschrift, wenn man sich den Deliktszeitraum
anschaut, das beginnt Ende 2000 bis Mitte 2004 und auch 2005
waren Sie schon längst nicht mehr beim Rechnungshof. Glauben
Sie das der Rechnungshof damit zu tun hat?
Angeklagter: Sie kennen das Prinzip von Ursache und
Wirkung. Jede Wirkung hat eine Ursache. Die Vorgeschichte, die
Frage haben Sie mir freundlicher Weise gestellt und ich habe
versucht darzulegen, eben nicht in der kurzen Zeit, jedenfalls
habe ich mich entschlossen im Jahr 2000, im Juli 2000 wurde ich
entlassen unter einer völlig willkürlichen Rechtsauslegung des
Artikels 126 DVG durch Dr. Fiedler und die
Disziplinarkommission. Details kann ich auch erklären.
Anmerkung:
Es sollte heißen „Art 126 B-VG“
Ich habe
mich da entschlossen, das Projekt weiter zu betreiben und habe
im Laufe des Jahres 2000, da habe ich ja alles beschrieben,
verschiedene Freunde und Geschäftsfreunde über den jetzigen
Stand des Projektes informiert und sie eingeladen,
Mitgesellschafter einer neuen Firma zu werden.
Vorsitzende: Das ist im Detail, das sind die
Anklagevorwürfe, das habe ich schon verstanden. Ich verstehe
nicht, der Gutachter sagt, Ihrer Meinung nach hat er alles
falsch dargelegt. Was soll der für einen Grund haben, dass er
das Gutachten nicht ordnungsgemäß erstattet? Das werfen Sie ihm
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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ja vor. Was hat denn der Gutachter damit zu tun?
Angeklagter: Es war unvollständig, unrichtig und er ist
dem Auftrag des Gerichts nicht nachgekommen.
Vorsitzende: Warum glauben Sie denn, dass der Gutachter
mit dem ganzen etwas zu tun hat?
Angeklagter: Was ich glaube möchte ich nicht unbedingt
hier sagen. Entweder der Gutachter ist unfähig um den Auftrag
zu erfüllen, oder es wurden ihm Hinweise gegeben, das Gutachten
so zu machen.
Vorsitzende: Von wem?
Angeklagter: Keine Ahnung, ich weiß es nicht. Im Laufe der
weiteren Entwicklungen werden sich noch genug Möglichkeiten
ergeben.
Vorsitzende:
Anmerkung:
Die Vorsitzende sagte sinngemäß: „ Es ist nicht alltäglich, dass so umfangreiche Schriftsätze vorgelegt werden – in einem Strafverfahren.
Sie haben einen Verteidiger zur Seite gestellt.
Über Vorhalt der ON 79 des Aktes: Wieso können Sie mit
Ihrem Verteidiger nicht zusammenarbeiten? Da wurde mir
vorgelegt eine umfangreiche Fragenliste von fast 200 Fragen und
der Verteidiger hat immer wieder Fristerstreckungsanträge
geschickt und geschrieben, dass es eben so schwierig ist, mit
Ihnen zusammenzuarbeiten. Er hat etwas vorgelegt. Wieso können
Sie mit Ihrem Verteidiger nicht zusammenarbeiten? Der
Verteidiger weiß, wie man das ordnungsgemäß vorlegt. Wieso
gestaltet sich das so kompliziert?
Angeklagter: Ich bin sehr froh über diese Frage. Der Mag.
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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Tonkli kennt genau meine Haltung. Ich bin der Auffassung, dass
man streng nach der StPO vorgehen muss und ich habe das Recht,
Beweisanträge zu stellen, ich habe das Recht fragen an den
Gutachter zu stellen, Zeugen zu nennen, Fragen an die Zeugen zu
richten. Ich habe einen Entwurf gemacht. Dieser Entwurf und dem
Anwalt geschickt. Der Rechtsanwalt wurde dann von Dr.
Zeilinger, Ihrem Vorgänger aufgefordert, das zu verkürzen,
beziehungsweise sensible Stellen wo ich Vorwürfe gegen den
Gutachter gemacht habe, herauszunehmen. Diese Vorwürfe habe ich
heraus genommen und habe dann dem Rechtsanwalt eine korrigierte
Fragenliste geschickt und ihm die Weisung erteilt, diese Fragen
dem Gericht zu übersenden. Bemerkenswert ist, dass Ihr
Vorgänger den Anwalt quasi droht, die Rechtsanwaltskammer
einzuschalten, wenn er bei seiner Verteidigungsstrategie
bleibt. Das kann man alles nachweisen und gleichzeitig ihm
vorgibt, die Fragen zu reduzieren. Ich bleibe bei meinen
Dokumenten die seinerzeit da vorgelegt wurden. Ich habe auch
die Frage mit dem Anwalt besprochen, wie können Sie sich
distanzieren von den eigenen Eingaben, ich bin ja der
Beschuldigte. Sie wissen was ich meine, bei der Vorlage der
letzten Unterlagen, diese Kanzlei distanziert sich von den
Vorgaben. Seine Antwort, Sie können ihn auch selber fragen, wir
sind standesrechtlich verpflichtet und müssen so handeln. Also
meine Fragen nicht vorzulegen so wie ich sie habe, das ist ein
unglaubliches Problem, ich bin bei meiner Position geblieben.
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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Alles was ich seinerzeit vorgelegt habe vor Gericht, im übrigen
habe ich die StPO und die einschlägige Literatur genau
durchgelesen, die Rechte des Angeklagten und vor allem die
Beweisanträge und ihre Begründung. Ich habe das damals noch
nicht so gemacht wie es offensichtlich hervorgeht in der StPO,
ich habe aber hier ein neues Dokument von 33 Seiten.
Vorsitzende: Sie brauchen das gar nicht. Das ist ja das
Problem Herr Dr. Lederbauer, deswegen haben Sie ja den
Verteidiger, damit nicht Sie die Eingaben machen müssen,
sondern damit dass der Verteidiger das für Sie macht. Es ist
schon ganz klar, dass man da keine Verleumdungssachen
hineinschreibt, da kriegt natürlich der Verteidiger Probleme.
Warum funktioniert nicht die Zusammenarbeit? Sie meinen, weil
der HR Zeilinger gesagt hat, er darf diese Fragen nicht
stellen.
Angeklagter: Ich finde das ist eine untersuchungswürdige
Handlung Ihres Vorgängers, ich werde mir das noch vorbehalten.
Anmerkung:
Es fehlt die Bemerkung der Vorsitzenden, die in etwa so lautete:“
Meine Sie, dass das auch irgendwie zusammenhängt ?
Meine Antwort lautete in etwa:
Das wird sich sicher herausstellen, wie die bisherige Verhandlung ablief und wie die Handlungen des Gutachters und ihres Amtsvorgängers zu bewerten ist.
Wie die bisherige Verhandlung erfolgt ist und wie die Haltung
Ihres Vorgängers und vor allem des Gutachters zu bewerten ist.
Wie gesagt, ich habe die Wünsche des Dr. Zeilinger, sensible
Anschuldigungen nicht weiterleiten lassen, aber ich bleibe bei
diesen Beweisanträgen. Nur damit ist die Klärung der bisherigen
skandalösen Geschehnisse überhaupt möglich.
Vorsitzende: Wenn ich das richtig verstanden habe, das
hängt irgendwie alles zusammen? Das zieht sich durch den
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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gesamten Prozess.
Angeklagter: Richtig. Ich danke Ihnen sehr für diese
Bemerkung. Ich bin kein Querolant, ich bin nur jemand, der
darauf achtet, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten
werden. Ich habe das in meinem Beruf getan und verwehre mich
gegen alle möglichen Aktionen und der Prozess ist ein solcher
gegen mich.
Vorsitzende: Begonnen hat es quasi mit dem
Disziplinarverfahren eigentlich schon 1994?
Angeklagter: Ja, so ist es. Das wird auch dazu führen,
dass ich eine Staatshaftungsklage machen, das ist aber ein
eigenes Rechtsfeld, da werden alle beim Verfassungsgerichthof,
Anmerkung:
Nicht erwähnt wurde, dass diese Staatshaftungsklage wegen „legislativen Unrechts „ eingereicht werden wird.
da werden die gesamten Kausen aufgerollt. Ich habe eine
zusammenhängende Erklärung des Sachverhaltes in schriftlicher
Form, das würde ich Ihnen gerne übergeben. Da in diesem
Dokument habe ich die Bestimmungen der StPO und einschlägige
Literatur berücksichtigt. Mir ist sehr wichtig, dieses
Dokument, wo ich sämtliche Anforderungen aus der StPO
berücksichtige, wie zum Beispiel Sie wissen was notwendig ist,
das habe ich getan und möchte Ihnen das gerne vorlegen.
Vorsitzende: Warum kann das nicht Ihr Verteidiger machen?
Angeklagter: Das kann der Verteidiger auch vorlegen.
Privatbeteiligtenvertreter: Ich rege an, den Konkursakt
beizuschaffen 3S 80/05t des Handelsgerichtes Wien, dieses
Konkursverfahren läuft seit 2005 und konnte noch immer nicht
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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abgeschlossen werden, weil der Angeklagten ständig neue Anträge
stellt. Die Gläubiger hätten die Möglichkeit einen Bruchteil
ihrer Forderungen ersetzt zu bekommen. Das ist die gleiche
Taktik wie im Strafverfahren.
Der Verteidiger legt vor, eine zusammenhängende Erklärung
des Sachverhaltes, welches als Beilage zum Protokoll genommen
wird.
Sohin zieht sich der Senat um 9.42 Uhr zur Beratung
zurück.
Nach seinem Wiedererscheinen um 9.52 Uhr verkündet die
Vorsitzende den
B e s c h l u s s
auf Vertagung der Hauptverhandlung auf
unbestimmte Zeit
zur Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Gebiet der
Psychiatrie und Neurologie zur Überprüfung des
Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten.
Ein Zuschauer wird des Saales verwiesen, da er sich
lautstark darüber aufregt, ob der Angeklagte jetzt ein Psycho
sei und in Frage stellt, dass Österreich ein Rechtsstaat ist
und eine weitere Zuschauerin schreit, das ganze hier ist wie
beim Tierschützer-Prozess und verlässt freiwillig den Saal.
Die Staatsanwältin gibt bekannt, dass während der
Beratung die Zuschauer ihr vorgeworfen haben, dass die gesamte
Justiz korrupt sei.
Anmerkung.
Danach sagte die Vorsitzende sinngemäß:
Wir haben sie geladen, damit wir sie einmal anschauen können und schauen, was ihnen passiert ist. Man hat den Eindruck, dass irgendetwas im Rechnungshof passiert ist. Man hat den Eindruck, dass sie von einer Verschwörung reden... So wie das heute dargelegt haben.
Mein Einwand:
Nicht ich habe von einer Verschwörung gesprochen. Das haben sie gesagt.
Vorsitzende:
Der Sachverständige ist beeinflusst, der Anwalt ist beeinflusst, Wir müssen einmal abklären, ob man mit ihnen ordentlich verhandeln kann.
Sie können auch nicht mit ihrem Verteidiger zusammenarbeiten..
Sie bekommen einen Beschluß zugeschickt.Der Sachverständige wird sagen, wie man mit ihnen verhandeln kann,
Meine Antwort:
Ich beachte die Strafprozessordnung. Das ist bisher nicht geschehen.Ich lege großen Wert darauf, dass die Strafprozessordnung strikt eingehalten wird.
Vorsitzende:
Es muß alles ordnungsgemäß ablaufen, auch in ihrem Interesse.
Hinterlegt am 13.04.2011 - 00:07
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Ende: 9.55 Uhr
Die Vorsitzende: Die Schriftführerin:
Landesgericht für Strafsachen Wien
Wien, 01. März 2011
Mag. Katharina LEWY , Richterin
Elektronische Ausfertigung
gemäß § 79 GOG
Dr. Wolfgang Lederbauer
ZITATE-ENDE
PERSÖNLICHER HINWEIS: Geringfügige Tippfehler-Korrektur: Hauptverhandlung
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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.