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19901104 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT

Begonnen von Wahrheitsforschung, 13 März 2014, 20:33:17

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Wahrheitsforschung

19901104 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT
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04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT 54 Seiten

04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT INHALTSVERZEICHNIS
Seite (von 54)
01-02 ,,Vorwort"
02-05 A. EINLEITUNG (Ziffer 1-22)
06-23 B. SACHVERHALTE (Ziffer 23-168)
23-24 C. SONSTIGE BEREICHE (Ziffer 169-180)
24-24 D. SCHLUSSFOLGERUNGEN (Ziffer 181-187)
25-25 EMPFEHLUNGEN (Empfehlung 1-11)
26-28 E. AKTENANFORDERUNGEN
28-31 F. VERHANDLUNGSABLAUF
32-54 PERSÖNLICHE STELLUNGNAHME der Abgeordneten
32-35 Dr. Rieder, Schieder, Dr. Fuhrmann und Elmecker
36-39 Dr. Graff, Dr. Ermacora und Dr. Gaigg
40-50 Dr. Helene Partik-Pablé
51-54 Dr. Peter Pilz


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Seite 51 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

Ergänzende Stellungnahme von Peter Pilz zum Endbericht des Lucona-Untersuchungsausschusses

Die Grünen tragen den Lucona-Endbericht in voller Kenntnis einzelner Mängel und Lücken mit. In eineinhalb Wochen zäher Ausschußarbeit konnte die Mehrheit von der Notwendigkeit, klare Aussagen über die politischen und bürokratischen Verstrickungen rund um die Lucona zu treffen, überzeugt werden. Ein Paket zur Reform der parlamentarischen Demokratie konnte verabschiedet werden. Im Herbst soll es in einer gemeinsamen Initiative der Abgeordneten Wirklichkeit werden.

Die Zustimmung war aber auch eine Zustimmung zu einem Prozeß, in dessen Verlauf das Versprechen vom freien und nur seinem Gewissen verpflichteten Abgeordneten Stück für Stück Ausschußrealität wurde.

Dessenungeachtet halten die Grünen folgende Ergänzungen zum Ausschußbericht für notwendig:

Die jahrelange Verhinderung der Aufklärung des Falles ,,Lucona" war nur möglich, weil einerseits verschiedene Bereiche der öffentlichen Verwaltung - wie die OStA Wien, die Staatspolizei und die Sicherheitsdirektion Salzburg - zur Behinderung der Strafverfolgung mißbraucht werden konnten und weil andererseits führende Politiker bereit waren, das ganze Gewicht ihres Amtes und ihrer Person zugunsten der Verdächtigen in die Waagschale zu werfen.

Fehlverhalten im Bereiche der Behörden wurde ermöglicht durch ein Klima, in dem Beamten die Erfüllung von auch rechtlich bedenklichen Ministerwünschen wichtiger schien als die genaue Beachtung der Gesetze.   

Zahlreiche Beamte erhielten von bedenklichen und teilweise auch rechtswidrigen Vorgängen Kenntnis. Mit Ausnahme des Untersuchungsrichters, der Sicherheitsdirektion Niederösterreich, der ermittelnden Beamten der Sicherheitsdirektion Salzburg und in weiten Bereichen auch der Staatsanwaltschaft Wien wurde diesen Vorgängen keinerlei Widerstand entgegengesetzt.

Auf politischer Ebene fanden die Verdächtigen vor allem durch die Minister Blecha, Gratz und Ofner Unterstützung.

Der damalige Innenminister Karl Blecha versuchte zumindest einmal, durch Weisungen die Ermittlungen zu behindern. Unter seiner Ministerschaft verschwanden belastende Akten jahrelang in einer Privatwohnung und wurden gewissenhaft ermittelnde Beamte mit Disziplinarverfahren eingeschüchtert. Blecha ließ sich über die Ergebnisse staatspolizeilicher Bespitzelung von Lucona-Kritikern regelmäßig berichten und versuchte offensichtlich, zumindest in zwei Fällen (Köck und Thaller), Zeugen des Untersuchungsausschusses zu beeinflussen. Das Parlament wurde von Innenminister Blecha in mehreren Anfragebeantwortungen zumindest unvollständig informiert. Bei seiner ersten Zeugeneinvernahme erklärte Blecha, daß es nur ihm und seinen Weisungen zu verdanken sei, daß der Fall ,,Lucona" geklärt habe werden können.

Der damalige Außenminister Leopold Gratz spielte im Februar 1985 beim Versuch, Proksch aus der U-Haft zu befreien, eine Schlüsselrolle. Kurz nach der Proksch-Verhaftung kam es zu einer Krisensitzung des Club 45 in seinem Kurort Bad Tatzmannsdorf. In den folgenden Tagen stellte sich Gratz als Entlastungszeuge für Proksch zur Verfügung, er ließ Entlastungspapiere bei einem Anwalt in Bukarest besorgen und er schickte den Gerichtspräsidenten Demel mit einem offiziellen Aufmunterungsschreiben des Außenministers zu Proksch ins Landesgericht. Gratz's Erklärung, es handle sich um zufällige Zusammentreffen und harmlose Krankenbesuche, ist unglaubwürdig. Im Zusammenhang mit seinen Versuchen, die Rumänien-Intervention zu rechtfertigen, besteht der Verdacht der falschen Zeugenaussage vor dem Untersuchungsrichter.

Der damalige Justizminister Harald Ofner änderte nach eigenen Angaben bei Koalitionseintritt seine Rechtsauffassungen soweit, daß er die freundliche Haltung der Justiz gegenüber Proksch akzeptieren konnte. Ofner war dafür verantwortlich, daß die Oberstaatsanwaltschaft die Voruntersuchung gegen Proksch und Daimler jahrelang verhindern konnte.

Seite 52 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

Feststellungen

Innenministerium

I. Die Weisungen zum Stop und zur Abtretung der Ermittlungen wurde gegen den erklärten Willen der Salzburger Beamten und entgegen der üblichen und in den Kommentaren zu § 24 StPO beschriebenen Vorgangsweise erteilt. Die Ermittlungen wurden dadurch um Monate verzögert. Die Weisung stellt eine bewußte Begünstigung der Verdächtigen durch den Innenminister dar.

II. Die (teilweise unrichtig begründeten) Disziplinaranzeigen erwiesen sich als haltlos. Sie dienten offensichtlich der Einschüchterung der ermittelnden Beamten durch die vorgesetzte Behörde.

III. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Innenminister Blecha wurde das Parlament bewußt falsch informiert.

IV. Bei zumindest drei Treffen, an denen Blecha, Hermann und Thaller beteiligt waren, handelte es sich offensichtlich um Versuche, die Zeugenaussagen abzusprechen. Beim Treffen in Salzburg am 23. Dezember 1988 nahm Blecha sogar den Entwurf von Thallers Zeugenaussage entgegen.

V. Widerstand wurde den ministeriellen Interventionen zugunsten Prokschs nur auf unterster Beamtenebene entgegengesetzt. Mit Ausnahme von Major Dürager fand das gesetzeskonforme Vorgehen der ermittelnden Beamten nicht die geringste Unterstützung.

VI. Das Treffen am 19. November 1984 beim Innenminister war offensichtlich ein geplantes Treffen, um die Ermittlungen von der Sicherheitsdirektion Niederösterreich wegzubringen.

VII. Innenminister Blecha erklärte dem Ausschuß, es sei spontan zu dem Treffen am 19. November 1984 gekommen. Nach der gegenteiligen Aussage von Günther Blecha besteht hier der Verdacht der falschen Beweisaussage.

VIII. Demel konnte für seine Teilnahme am Treffen keine plausible Erklärung geben. Es ist offensichtlich, daß er versuchte, im Auftrag von Proksch für eine Abtretung der Ermittlungen an die Wirtschaftspolizei zu intervenieren.

IX. Blecha konnte nicht stichhältig begründen, warum er den Akt von seinem Ex-Sekretär Rudas außerhalb des BMI verwahren ließ. Es ist anzunehmen, daß Blecha den Akt für andere unauffindbar machen wollte.

X. Am 3. November 1988 versuchte Blecha offensichtlich ein weiteres Mal, einen Zeugen des Untersuchungsausschusses zu beeinflussen.

XI. Karl Blecha ist der einzige, der an einem Verschwinden des Köck-Aktenvermerks ein Interesse haben konnte.

XII. Mit dem Verschweigen des Verschwindens des Aktenvermerks ist der Untersuchungsausschuß absichtlich an seiner Arbeit gehindert worden.

Bundesministerium für Justiz

I. Mit dem Verschwinden des Mordverdachts konnte sichergestellt werden, daß gegen Proksch und Daimler weder die Einleitung der Voruntersuchung noch die Verhängung der Untersuchungshaft obligatorisch war. Damit wurde die erste Voraussetzung für die Interventionen der OStA geschaffen.

II. Durch die Weisung an die StA, im voraus zu berichten, schaffte die OStA die zweite Voraussetzung für Interventionen zugunsten der Verdächtigen.

III. Die OStA war der Motor der Verhinderung der längst überfälligen Voruntersuchung, Justizminister Ofner ihr Erfüllungsgehilfe. Der OStA gelang es bis 1988 zu verhindern, daß das Verfahren von der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft an den unabhängigen Untersuchungsrichter abgetreten wurde. Damit konnte sie bis 1988 jederzeit zugunsten von Proksch und Daimler eingreifen. Ofners Aussage, er habe keine Weisung erteilt, ist durch seinen Vermerk vom 25. Jänner 1985 klar widerlegt.

IV. Wasserbauer konnte vor dem Ausschuß weder klarstellen, wozu er OLG-Entscheidungen beschaffte, noch war er in der Lage zu erklären, warum er im Jänner 1985 zum Schein die StA anwies, die OLG-Entscheidung zu beschaffen. Wasserbauers Verhalten macht wahrscheinlich, daß er versuchte, den Justizminister mit dem OLG-Urteil im Sinne Prokschs zu beeinflussen.

Seite 53 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

V. Mit der Weisung von OStA Müller an StA Nemec wurde am deutlichsten, daß der OStA zu diesem Zeitpunkt jedes Mittel recht war, um zugunsten Prokschs zu intervenieren.

VI. Unter Müller-Nachfolger Eduard Schneider wurde in der OStA die Proksch-freundliche Praxis bruchlos weitergeführt. Während aber Wasserbauer in Vertretung Müllers meist auf Deckung bedacht agierte, machte Schneider nicht den geringsten Versuch, seine Interventionen zum Schutz von Proksch mit dem Schein der Objektivität zu bemänteln.

Außenministerium

I. Nach der Verhaftung Prokschs und Daimlers wurde von der Club 45-Gruppe um Gratz, Demel und Damian offensichtlich alles versucht, um Proksch freizubekommen. Der Außenminister setzte sein Amt und seine Verbindungen zugunsten Prokschs ein. Die Darstellung, es habe sich in Tatzmannsdorf um bloße Krankenbesuche gehandelt, ist unglaubwürdig.

II. Mit der Beschaffung der gefälschten Rumänien-Papiere hat Gratz das BMA für amtsfremde Zwecke gebraucht. Der Verdacht des Amtsmißbrauchs ist in diesem Zusammenhang zu prüfen.

III. Die ,,Sprachregelung" belegt, daß sich Gratz bereits zu diesem Zeitpunkt der Problematik seiner Intervention voll bewußt war.

IV. Weitere Gefälligkeiten des Wiener Bürgermeisters und späteren Außenministers Gratz zeigen, daß Gratz offensichtlich nie in der Lage war, in der Causa ,,Lucona" zwischen Amt und privaten Beziehungen klar zu trennen.

Verteidigungsministerium

I. Im Österreichischen Bundesheer sind Amtsmißbrauch, Sprengstoffdiebstahl und die kostenlose Überlassung von alten Rüstungsgütern unter einer Voraussetzung ohne jedes Risiko möglich: Man muß mit dem Verteidigungsminister gut befreundet sein.

II. Innerhalb des BMLV fielen die Machenschaften von und für Proksch zahlreichen hohen Beamten auf. Keiner setzte sich zur Wehr, jeder tat seine ,,Pflicht". ,,Es war ja eine Weisung" - mit dieser Antwort wurde der Untersuchungsausschuß von fast jedem Zeugen konfrontiert.

III. Einige der Offiziere, die ihre Pflicht erfüllten, bekleiden heute führende Positionen im BMLV. Sie sind nach wie vor der Meinung, daß sie gesetzeskonform und ordnungsgemäß gehandelt haben. Von ihnen ist keine Änderung der Zustände zu erwarten.

IV. Die Kontrolle innerhalb des BMLV funktioniert nicht. Im Gegensatz zum Innenminister und zum Justizminister kann der Verteidigungsminister in seinem Ressort mit Weisungen offensichtlich alles durchsetzen.

V. Die beiden militärischen Geheimdienste haben es offensichtlich geschafft, sich nicht nur nach außen, sondern auch gegenüber dem BMLV abzuschirmen. Vom GTI gedeckt, führen sie ein völlig unkontrolliertes Eigenleben. Es besteht nach wie vor der Verdacht, daß vom HNA und insbesondere vom AA dem Ausschuß wichtige Unterlagen vorenthalten wurden.

VI. Obwohl als Ressort am tiefsten in die Affäre verstrickt, hat das BMLV zur Aufklärung des Falls ,,Lucona" so gut wie nichts beigetragen. Da im BMLV bisher erfolgreich vermieden wurde, die eigene Verwicklung in die Affäre ,,Lucona" aufzuklären, konnten - und mußten - auch keine Konsequenzen gezogen werden. Es bleibt daher zu befürchten, daß sich im BMLV ähnliches wieder ereignen kann.

Im Verlauf der Ausschußarbeit wurde offenkundig, daß die interne Kontrolle in der öffentlichen Verwaltung im Fall ,,Lucona" in weiten Bereichen völlig versagt hat. Das gilt für das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz, insbesondere aber für das Bundesministerium für Landesverteidigung.

Die Affäre ,,Lucona" ist eine Affäre der SPÖ. Ein Teil sozialistischer Spitzenpolitiker bediente sich rücksichtslos aller staatlichen Machtmittel, um Proksch und die Interessen des Club 45 zu schützen. Traditionelle sozialistische Machtpositionen wie die Oberstaatsanwaltschaft Wien, die Staatspolizei und weite Teile der Exekutive standen dafür jederzeit zur Verfügung. Ein anderer Teil der SPÖ-Spitze sah jahrelang weg.

Der Lucona-Ausschuß wird Konsequenzen haben. Parlamentarische Reformen sind angekündigt. Einige wichtige Folgerungen aus den Ergebnissen des Ausschusses stehen aber noch aus:

Seite 54 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

- Die Öffentlichkeit, der der Ausschuß seine Wirksamkeit verdankt, muß parlamentarisches Allgemeingut werden. Jeder Ausschuß muß öffentlich sein.

- Der Parteieinfluß muß aus der öffentlichen Verwaltung verdrängt werden. Oberstaatsanwaitschaft Wien und Exekutive müssen dem Zugriff der SPÖ entzogen werden. Hohe Funktionen in Verwaltung und verstaatlichter Wirtschaft dürfen nur noch nach öffentlichen parlamentarischen Kandidatenhearings vergeben werden.

- Die Kontrolle der Bürokratie darf nicht ihr selbst überlassen bleiben. Solange Geheimdienste sich selbst kontrollieren, bleiben sie unkontrolliert.

- Politiker und Staatsbürger müssen endlich auch vor dem Strafgesetz gleich behandelt werden. Nicht aus Rache, sondern um die Gleichbehandlung auch in diesem Bereich durchzusetzen, müssen den politischen nun auch gerichtliche Konsequenzen folgen.

In Österreich geht jeden Tag die Lucona unter. Ob Noricum, Mitterndorfer Senke oder Transitverkehr - überall verbinden sich geschäftliche Interessen, politische Dienstbarkeit und bürokratische Willkür zu immer demselben Filz. Die österreichische Nomenklatura ist vom Lucona-Ausschuß zum ersten Mal beschrieben worden.

Dr. Pilz

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT Seite 51:


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04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT Seite 53:


04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT Seite 54:

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#1
19901104 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT
DIE AUFDECKER Seite 1 Antwort 1 am 14 März 2014 um 20:40:57 "Wahrheitsforschung"
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04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT 54 Seiten

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40 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

Persönliche Stellungnahme der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik-Pable gemäß § 42 Abs. 5 GOGNR zum ,,Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Affäre LUCONA"

Kurzfassung der nach Einsicht in die vorliegenden Beweisunterlagen und Anhörung der Zeugen gewonnenen Erkenntnisse.

Die mehrmonatigen Untersuchungen haben gezeigt, daß

- Dienststellen der Republik Osterreich unter Mißachtung gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften,

- einzelne Mitglieder der Oberstaatsanwaltschaft Wien

Maßnahmen setzten, die geeignet waren, die Verdächtigen Udo Proksch und Hans Peter Daimler vor gerichtlicher Verfolgung zu schützen.

Erschwerend dabei ist, daß namhafte Politiker der SPÖ, allen voran

- Karl Lütgendorf,

- Karl Blecha,

- Leopold Gratz,

durch ihr Verhalten und ihre freundschaftliche Verbundenheit mit Proksch und Daimler der Behinderung der Verfolgung durch die Justiz Vorschub leisteten und das gesetzwidrige Handeln von Beamten, Dienststellen und Behörden deckten.

Im einzelnen ist dazu anzuführen:

1. Am 5. August 1983 hat der ehemalige Bundesminister für Inneres Karl Blecha den damaligen Ministerialrat Dr. Armin Hermann beauftragt, an die Sicherheitsdirektion Salzburg Weisung zu geben, die Erhebungen gegen Proksch und Daimler sofort einzustellen und eine überhastete Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Durch die Weisung wurden die Erhebungen unterbrochen, um Monate verzögert und die Verdächtigen begünstigt.

2. Karl Blecha hat am 19. November 1984 in Kenntnis des Umstandes, daß seit über einem Jahr die Sicherheitsbehörden nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes tätig geworden sind, an die Sicherheitsdirektion NO die Weisung gegeben, die Ermittlungen einzustellen.

Bei einem Gerichtsauftrag steht dem Innenminister ein soches Weisungsrecht nicht zu und es war daher die Weisung rechtswidrig.

Es besteht der Verdacht des Amtsmißbrauchs.

3. Ministerialrat Dr. Köck hat die rechtswidrige Weisung ohne dagegen zu remonstrieren vollzogen. Es besteht der Verdacht des Amtsmißbrauchs bzw. der Beteiligung dazu.

4. Zumindest in einem Fall hat der ehemalige Innenminister Blecha durch sein Büro die Staatspolizei aufgefordert, einen Vortrag des Publizisten Hans Pretterebner zu überwachen und darüber zu berichten. Von Pretterebners Veranstaltungen wurden auch Tonbandmitschnitte angefertigt und diese dem Minister übermittelt.

In mehreren anderen Fällen hat er sich darüber berichten lassen. Die Amtsberichte dienten dem Bundesminister als Grundlage für gerichtliche Verfolgungen des Hans Pretterebner.

Karl Blecha hat die Staatspolizei für seine persönlichen Zwecks mißbraucht, und es ergibt sich auch hier der Verdacht des Amtsmißbrauchs.

5. Zahlreiche Indizien sprechen dafür, daß der ehemalige Innerminister Karl Blecha einen von Ministerialrat Dr. Köck verfaßten Amtsvermerk über die Weisung vom 19. November 1984 unterdrückt oder vernichtet hat.

Auch hier liegt der Verdacht einer strafbaren Handlung (Urkundenunterdrückung, Verdacht einer falschen Beweisaussage) vor.

41 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

6. Karl Blecha hat, nachdem der Nationalrat diesen Untersuchungsausschuß beschlossen hat, mit präsumptiven Zeugen, nämlich im November 1988 mit Ministerialrat Dr. Köck und Andreas Rudas, im Dezember 1988 mit Sicherheitsdirektor Dr. Günther Thaller und Sektionschef Dr. Hermann sowie mit diesen beiden noch am Tag der Einvernahme vor dem Ausschuß Gespräche geführt, um eine ,,Sprachregelung" für die Aussage vor dem Untersuchungsausschuß zu finden.

Dies wird von den staatsanwaltschaftlichen Behörden unter dem Gesichtspunkt der versuchten Anstiftung zur falschen Beweisaussage zu überprüfen sein.

7. Über Veranlassung von Karl Blecha wurde ein Verschlußakt des BM für Inneres der Privatperson Andreas Rudas zu Hause verwahrt.

Dafür trifft den ehemaligen Bundesminister die Verantwortung.

8. Karl Blecha hat als Innenminister in Kenntnis des labilen Zustandes des Sicherheitsdirektors von Salzburg keine personellen Konsequenzen gezogen, sondern geduldet, daß Dr. Thaller bis zu jenem Zeitpunkt, als dies im Untersuchungsausschuß offenbart wurde, im Amt blieb.

9. Karl Blecha hat in den parlamentarischen Anfragebeantwortungen der XVI. GP 1198/AB und 1680/AB falsche Angaben im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Proksch gemacht und daher den die Verwaltung kontrollierenden Nationalrat unrichtig informiert.

10. Der Direktor für die öffentliche Sicherheit Dr. Robert Danzinger hat die Entsendung eines Beamten des Bundesministeriums für Inneres nach Manila zur Unterstützung der Fahndung untersagt.

Dadurch wurde eine wertvolle Fahndungsmaßnahme verhindert.

11. Leopold Gratz hat in seiner Eigenschaft als Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten sowohl in der Öffentlichkeit als auch in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 15. Mai 1985 eine falsche Darstellung über die Tätigkeit der von ihm eingeschalteten österreichischen Botschaft in Bukarest zur Beischaffung von Papieren für Udo Proksch gemacht und daher den Nationalrat unrichtig informiert.

12. Dadurch, daß Leopold Gratz diese Darstellung auch als Zeuge vor Gericht abgab, besteht der Verdacht der falschen Beweisaussage.

13. Zur Verschleierung der Tätigkeit der österreichischen Botschaft in Bukarest und Absicherung seiner Aussage vor Gericht hat Leopold Gratz die Herausgabe des Begleitbriefes der österreichischen Botschaft unter Berufung auf seine Amtsverschwiegenheit verweigert.

Es besteht der Verdacht der Beweismittelunterdrückung.

14. Der ehemalige Bundesminister für Landesverteidigung, Karl Lütgendorf, hat durch persönliche Weisungen Udo Proksch die Truppenübungsplätze Hochfilzen und Bruckneudorf, das notwendige Personal und den Sprengstoff für Sprengversuche kostenlos zur Verfügung gestellt.

Es liegt der Tatbestand des Amtsmißbrauches vor, der durch den Tod Lütgendorfs nicht mehr zu verfolgen ist. Es sind jedoch Untersuchungen für Mitwisser erforderlich.

15. Karl Lütgendorf war auch dafür verantwortlich, daß der Verein CUM, dessen Präsident Udo Proksch und geschäftsführender Vizepräsident Teddy Podgorsky waren, Flugzeuge samt Bewaffnung, Kraftfahrzeuge und anderes Heeresmaterial leihweise überlassen wurde.

Dies wurde während der Amtszeit von SPÖ-Minister Rösch, unter Verletzung der Vergabevorschriften, als Schrott an CUM verkauft.

16. Karl Lütgendorf hat rechtswidrig das Bundesheer zur Bewachung eines von Udo Proksch und von der Sportredaktion des ORF unter Leitung von Teddy Podgorsky benutzten Salonwagens im Jahre 1977 mißbraucht.

17. Hohe Militärs haben die teils rechtswidrigen Weisungen des ehemaligen Bundesministers Lütgendorf ohne Bedenken befolgt.

18. Der ehemalige Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Dr. Otto F. Müller, und der für die Strafsache gegen Udo Proksch zuständige Referent dieser Behörde, Dr. Werner Wasserbauer, haben eine vom Bundesministerium für Justiz im Jahre 1983 gegebene Weisung über den Verfahrensstand und die beabsichtigte Antragstellung zur Strafanzeige zu berichten, dazu genützt, um sich laufend jahrelang über alle beabsichtigten Erhebungsschritte der Staatsanwaltschaft Wien informieren zu lassen. Dadurch sicherten sie sich die Möglichkeit, Einfluß auf den Verfahrensfortgang zu nehmen.

42 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

19. Die genannten staatsanwaltschaftlichen Beamten haben nach ausdrücklichem Verzicht des BM für Justiz auf eine weitere Berichtspflicht von der StA Wien am 6. Oktober 1986 weitere Berichte über das beabsichtigte Vorgehen verlangt. Dies, obwohl ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß der Berichtsverzicht auch für die OStA gelten sollte.

Diese Vorgangsweise ist einer, disziplinären Untersuchung zu unterziehen.

20. Dr. Otto F. Müller und Dr. Wasserbauer haben im Jahre 1985 zweimal, gegen den Vorschlag der StA Wien, trotz Vorliegens eines dringenden Tatverdachtes gegen Udo Proksch und andere, die Einleitung einer Voruntersuchung mit Weisung verhindert.

21. Der ehemalige Bundesminister für Justiz Dr. Ofner hat sich der Meinung der Oberstaatsanwaltschaft angeschlossen und trägt dafür die politische Verantwortung.

22. Der zuständige Sektionschef des BM für Justiz Dr. Hermann Fleisch hat in dieser Strafsache Vorhaben der Oberstaatsanwaltschaft Wien nur nach einem mündlichen Bericht des Leiters der OStA Wien Dr. Otto F. Müller, ohne sich selbst durch Akteneinsicht Kenntnis über die Fakten zu verschaffen, genehmigt.

23. Die mit dem Zivilverfahren zwischen der Firma ZAPATA (vertreten durch Udo Proksch) und der Bundesländerversicherung befaßten Richter des Handelsgerichtes Wien, des Oberlandesgerichtes Wien und des OGH haben, trotz offenkundiger Verdachtsmomente gegen Udo Proksch der zuständigen Staatsanwaltschaft keine Mitteilung gemacht.

Sie sind also ihrer Pflicht zur Anzeigenerstattung gemäß § 84 StPO nicht nachgekommen.

24. Der ehemalige Richter des OLG Wien, Präsident des Club 45 und Freund des Udo Proksch, Dr. Karlheinz Demel, hätte als Richter des OLG Wien eine Entscheidung in dieser Zivilsache vorbereiten sollen und seine Befangenheit nicht angezeigt.

Erst durch eine Intervention des Rechtsanwaltes der Bundesländerversicherung wurde ihm die Sache entzogen.

25. Dr. Karlheinz Demel hat später als Vizepräsident des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen veranlaßt, daß Gerichtssachverständige, die Gutachten zu ungunsten des Udo Proksch erstellt hatten, auf ihre fachliche Qualifikation überprüft werden.

26. Der Vorsitzende des Haftprüfungssenates des Landesgerichtes für Strafsachen Wien hat im Jahre 1986 die Haftpprüfungsverhandlung bezüglich Udo Proksch ua., ohne Einsicht in den Akt zu nehmen, durchgeführt und die Enthaftung  mitbeschlossen.

27. Justizminister Dr. Foregger hat durch die öffentliche Ankündigung, daß ihm ein Anklageentwurf der Staatsanwaltschaft Wien vorliege und durch Bekanntgabe des Entscheidungszeitpunktes darüber die Möglichkeit geschaffen, daß Udo Proksch sich auf eine Flucht vorbereiten konnte.

28. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Dr. Eduard Schneider hat am 9. März 1988 die Staatsanwaltschaft Wien fernmündlich angewiesen, keinen Haftantrag gegen Udo Proksch zu stellen und damit dessen Flucht begünstigt.

29. Dr. Schneider hat in einem gegen Leopold Gratz, Karl Blecha, Otto F. Müller ua. eingeleiteten Verfahren, in welchem zur Konkretisierung der Vorwürfe des Hans Pretterebner dieser als Zeuge vernommen werden sollte, durch fernmündliche Weisung verfügt, daß dieses Verfahren einzustellen ist.

Statt dessen ließ er gegen den Publizisten Preiterebner in Verfahren wegen Verleumdung einleiten.

Der Leiter der OStA Wien Dr. Schneider hat bei der Weisungserteilung mehrmals gegen die Bestimmungen des § 29 StAG verstoßen.

30. Dr. Schneider hat, entgegen dem Vorhaben der StA Wien, die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Dr. Demel verhindern wollen.

Dies wurde vom Bundesminister für Justiz korrigiert.

31. Dr. Schneider hat am 20. April 1989 als Zeuge vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß vernommen objektiv eine falsche Zeugenaussage abgelegt.

32. Durch die Weisung an die StA Wien, die Entsendung eines Interpol Beamten nach Manila (Unterstützung der Fahndung nach Udo Proksch) nicht zu empfehlen, hat Dr. Schneider eine der wertvollsten Fahndungsmaßnahmen verhindert.

43 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

33. Im Hinblick auf die zahlreichen widersprüchlichen Aussagen der Zeugen vor dem Untersuchungsausschuß besteht bei mehreren Zeugen der Verdacht von falschen Beweisaussagen.

34. Es hat sich gezeigt, daß Beamte bereit sind, kritiklos Weisungen von Vorgesetzten auch dann zu befolgen, wenn diese Weisungen rechtswidrig sind. Von dem ihnen zustehenden Verweigerungsrecht wurde in vielen Fällen kein Gebrauch gemacht. ...

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT Seite 40:



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Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#2
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DIE AUFDECKER Seite 1 Antwort 2 am 15 März 2014 um 19:55:33 "Wahrheitsforschung"
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43 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

33. Im Hinblick auf die zahlreichen widersprüchlichen Aussagen der Zeugen vor dem Untersuchungsausschuß besteht bei mehreren Zeugen der Verdacht von falschen Beweisaussagen.

34. Es hat sich gezeigt, daß Beamte bereit sind, kritiklos Weisungen von Vorgesetzten auch dann zu befolgen, wenn diese Weisungen rechtswidrig sind. Von dem ihnen zustehenden Verweigerungsrecht wurde in vielen Fällen kein Gebrauch gemacht.
__________

Ich möchte aber ausdrücklich festhalten, daß die erhebenden Gendarmeriebeamten in Salzburg und NO, die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaften Salzburg und Wien sowie der mit der Strafsache befaßte Untersuchungsrichter in mühevoller Arbeit ihren Aufgaben nachgekommen sind.

Alle von den Verteidigern des Udo Proksch erhobenen Vorwürfe gegen diese hielten keiner Untersuchung stand.

Im Detail werden folgende Feststellungen getroffen:

1. Allgemeines:

Die Kontrolle von Verwaltung und Politik ist eine der wichtigsten Aufgaben einer Oppositionspartei. Die Freiheitliche Parlamentsfraktion hat diese Kontrolltätigkeit im Interesse der österreichischen Bevölkerung seit jeher sehr ernst genommen und in Untersuchungsausschüssen vergangener Jahre wesentlich an der Aufdeckung von Skandalen mitgewirkt (zB AKH, WBO).

Bei dieser Kontrolle geht es vor allem darum, die Verflechtungen zwischen Parteiinteressen, privaten Interessen und Ausübung eines politischen Amtes offenzulegen, auf Abhilfe zu dringen und von den Verantwortlichen jenes Maß an politischer Verantwortung und jene Konsequenzen zu fordern, die in einem demokratischen Staatswesen eine Selbstverständlichkeit sein sollten.

2. Ablehnung von Anträgen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses:

Die Freiheitliche Parlamentsfraktion hat durch parlamentarische Anfragen immer wieder Aufklärung über die Tätigkeit der Verwaltung im Zusammenhang mit Udo Proksch und dem Untergang der Lucona verlangt und bereits am 27. September 1988 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt.

Der Abstimmung über diesen entzog sich die SPÖ durch Verlassen des Sitzungssaales, die ÖVP lehnte ihn ab.

Am 19. Oktober 1988 haben die Abgeordneten der Freiheitlichen Parlamentsfraktion neuerlich die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses begehrt, auch dieser Antrag wurde von SPÖ und ÖVP abgelehnt. Die Regierungsparteien haben jedoch unter dem Druck dieser Anträge und der Öffentlichkeit ihrerseits einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht und. wurde dieser Antrag in der 75. Sitzung des Nationalrates am 19. Oktober 1988 einstimmig angenommen.

Um den Staatsbürgern den Zugang zur Arbeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu erleichtern, insbesondere den Informationsstand durch vollständige und objektive Information zu erhöhen, forderte die freiheitliche Parlamentsfraktion die Zuziehung der Öffentlichkeit zu den Sitzungen künftiger Untersuchungsausschüsse und dies wurde durch eine gemeinsame Geschäftsordnungsnovelle ermöglicht.

3. Gemeinsamer Bericht (Ablehnungsgründe):

Aus folgenden Gründen war es nicht möglich, einem gemeinsamen Bericht zuzustimmen:

Der Untersuchungsausschuß hat seine letzte Zeugeneinvernahme am 20. Juni 1989 bis spät am Abend durchgeführt, bereits einige Stunden später, nämlich am 21. Juni 1989, begannen unter Verwendung eines vom Vorsitzenden erarbeiteten Entwurfes die Beratungen. Für eine eingehende Debatte über einen gemeinsamen Bericht der Ergebnisse des sechsmonatigen Untersuchungsausschusses war die zur Verfügung stehende Zeit zu kurz.

Tatsächlich standen für die Beratungen zum Berichtsentwurf nur rund 24 Stunden zur Verfügung.

Der Ausschuß hat sich daher in Relation zu der Fülle des Materials nur kurze Zeit mit einem Berichtsentwurf befaßt. Aufgrund der völlig divergierenden Sicht und Beurteilung der einzelnen Zeugenaussagen und Aktenbestandteile war es nicht möglich, innerhalb dieser vorhandenen Zeit durch ausreichende Gespräche eine Beweiswürdigung zu allen wesentlichen Punkten vorzunehmen.

Die Schlußfolgerungen decken sich in wichtigen Punkten nicht mit meinen.

44 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

Der ,,Bericht" bleibt bei der Aufdeckung der Vorgänge an der Oberfläche und setzt sich nicht ausreichend mit den erhobenen Fakten im einzelnen auseinander. Die Feststellungen und Schlußfolgerungen gehen an den objektiven Ergebnissen der Untersuchung vorbei, ignorieren viele bereits bekannte Tatsachen.

Bei der Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses wurde die Anzahl der Abgeordneten von den Regierungsparteien so gewählt, daß bei einem gemeinsamen Bericht ein Minderheitenbericht unmöglich gemacht wurde (4 :4 : 1: 1).

Zu einem Minderheitenbericht sind drei Abgeordnete notwendig. Aus all diesen Gründen sehe ich mich veranlaßt, eine persönliche Stellungnahme als freiheitliche Vertreterin im Untersuchungsausschuß abzugeben.

4. Motive der SPÖ - Argumente der ÖVP:

Am 19. Oktober 1989 führte der Abgeordnete Dr. Rieder in der 75. Sitzung des Nationalrates aus, seine Partei, nämlich die Sozialistische Partei Österreichs, sei für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses, um die Unterstellungen und Verdächtigungen gegen den ehemaligen Außenminister Leopold Gratz und den Innenminister Karl Blecha aufzuklären und deren Haltlosigkeit zu erweisen.

Dr. König seitens der ÖVP sah die Aufgabe des Untersuchungsausschusses darin, die Frage der politischen Verantwortung zu klären.

Es muß festgestellt werden, daß das von Dr. Rieder genannte Ziel nicht erreicht werden konnte, wie die Rücktritte des Innenministers und des Präsidenten des Nationairates dokumentieren.

Der gesetzliche Auftrag an den Ausschuß ist, die Verantwortlichkeit von Behörden und Politikern zu klären, doch geht der mit den Stimmen der Abgeordneten der SPÖ, der ÖVP und der Grünen beschlossene Ausschußbericht an diesem Ziel vorbei, weil er die Verletzung der Verantwortlichkeiten teilweise verschweigt und verwässert.

Im übrigen war die großkoalitionäre Vorgangsweise bei der Enderstellung des ,,Berichtes" nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Untersuchungen des Parlaments zu festigen. Aus diesem Grund muß ich die Endfassung des ,,Berichtes" ablehnen.

5. Vorgänge in Salzburg 1983:

Nachdem am 28. Februar 1983 der Rechtsvertreter der Bundesländerversicherung den Privatdetektiv Guggenbichler mit Erhebungen gegen Udo Proksch im Zusammenhang mit dem Untergang des Schiffes ,,Lucona" beauftragt hatte, stellte dieser im März 1983 das erste Beweismaterial informell dem Gruppeninspektor Werner Mayer zur Verfügung und informierte diesen laufend über seine weiteren Erhebungen und den sich immer mehr verdichtenden Verdacht des Versicherungsbetrtiges und Mordes gegen Udo Proksch und Hans Peter Daimler.

Ab April 1983 war das Bundesministerium für Inneres laufend über die Erhebungen informiert. Diese Informationen gingen an die Gruppe C (Staatspolizei) an deren Leiter Dr. Armin Hermann. Dieser hat die Berichte durch Abzeichnung auf den Konsignationslisten zur Kenntnisnahme genommen.

Nach Erstattung der Anzeige am 1. Juli 1983 mußte jeder Ermittlungsschritt der Gendarmerie dem Salzburger Sicherheitsdirektor Dr. Günther Thaller gemeldet werden, welcher seinerseits wieder dem Bundesministerium für Inneres Meldung zu erstatten hatte. Den kriminalistischen Erhebungen war ein Organ der Staatspolizei beigegeben.

Bereits nach seiner ersten Vernehmung wandte sich Hans Peter Daimler an seinen Verteidiger Dr. Damian, der beim Leiter der Staatspolizei Dr. Hermann intervenierte und erreichen konnte, daß dieser die Kompetenz an sich zog. Nach einer kurzen Information des damaligen Innenministers Blecha gab dieser am 5. August 1983 in Kenntnis des Akteninhaltes und der von der Sicherheitsdirektion Salzburg noch beabsichtigten Erhebungen die Weisung, die Ermittlungen sofort einzustellen und unverzüglich die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Dr. Thaller setzte diese Weisung unter Androhung von Disziplinarmaßnahmen durch. Er nötigte die Kriminalabteilung der Gendarmerie zu einer unüblichen Kurzanzeige und räumte einen im Hinblick auf das vorhandene Aktenmaterial kurzen Termin zur Verfassung der Vollanzeige ein. In einem persönlichen Brief an den Leiter der Staatsanwaltschaft Salzburg distanzierte sich Sicherheitsdirektor Dr. Thaller von dieser Anzeige und teilte wahrheitswidrig mit, daß der Anzeiger keinerlei verwertbare Fakten beigebracht hätte.

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6. Persönliche Verfilzungen:

Zu dieser Vorgangsweise trugen die persönlichen Beziehungen von Karl Blecha, Udo Proksch und Dr. Damian bei, die alle Mitglieder des Klub 45 waren und teilweise noch sind; die persönliche Freundschaft zwischen Dr. Hermann und Karl Blecha einerseits sowie Dr. Damian und Dr. Hermann andererseits. Diese persönlichen Verflechtungen brachten es mit sich, daß im Bundesministerium für Inneres nicht die für kriminalpolizeiliche Agenden zuständige Abteilung (es handelt sich um Versicherungsbetrug und Mord) eingeschaltet wurde, sondern unter Ausschaltung dieser Abteilung und des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit die Staatspolizei tätig wurde.

7. ,,Begünstigungen" der Verdächtigen:

Bezeichnend dafür sind die Angaben des Obstl. Dürager am 9. Jänner 1989 vor dem Untersuchungsausschuß: ,,Für einen Kriminalisten ist es selbstverständlich, daß eine Begünstigung der Verdächtigen vorlag - Dr. Hermann muß das gewußt haben. Die Kripo geht nur mit fertigen Sachen, die auch Hand und Fuß haben, zur Staatsanwaltschaft. Es gab noch keine Notwendigkeit zur Anzeige, der Fall war noch nicht reif."

Die Rechtfertigung von Blecha und Dr. Hermann unter Berufung auf § 24 STPO dient lediglich zur Begründung eines regelwidrigen Vorgehens.

Diese Weisung erbrachte einen Stillstand der Ermittlungen bis November 1983 mit sich.

8. Falsche Berichterstattung ans Parlament, Zeugenabsprache:

Auch die im Bericht zitierten parlamentarischen Anfragebeantwortungen zu diesem Thema sind falsch.

Bundesminister außer Dienst Karl Blecha dazu am 11. Jänner 1989: ,,Selbstverständlich übernehme ich die Verantwortung, trage sie auch für alle Beantwortungen solcher Anfragen und überhaupt für alle das Haus verlassende Schriftstücke mit relevantem Inhalt. Ich bedaure zutiefst ... ich habe schon veranlaßt, daß untersucht wird ... ich werde nach Vorliegen der Ergebnisse der Überprüfung entsprechende Maßnahmen setzen."

Weiters ist festzuhalten, daß Karl Blecha sowie Sektionschef Dr. Hermann nach Erscheinen des Buches von Hans Pretterebner vorerst schriftlich, später auch mündlich und persönlich mit den wesentlichen vom Ausschuß vernommenen Zeugen Kontakt aufgenommen haben, sich über den Inhalt der beabsichtigten Aussagen informierten und schließlich dies durch ein persönliches Gespräch am Tag der vorgesehenen Einvernahme vor dem Untersuchungsausschuß nochmals sicherstellten.

Es wurde auch bekannt, daß die Sicherheitsdirektion Salzburg von einem Sicherheitsdirektor geleitet wurde, der zumindest als labil bezeichnet werden muß und daß dieser Umstand dem ehemaligen Innenminister Karl Blecha nicht verborgen blieb. Karl Blecha hat jedoch daraus keine personellen Konsequenzen gezogen. Erst das Bekanntwerden dieses Umstandes durch die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses bewirkte eine vorzeitige Pensionierung des Sicherheitsdirektors.

Im Zusammenhang mit der Anzeige des Dietmar Guggenbichler gegen Udo Proksch und Hans Peter Daimler werde über Weisung des Bundesministeriums für Inneres gegen diesen kein Verfahren zur Entziehung des Waffenpasses eingeleitet. Dieser Minister hat jedoch trotz Vorliegens eines Verdachtes wegen Mordes und Versicherungsbetruges keinen Anlaß gesehen, ein solches Verfahren gegen Udo Proksch anzuregen.

9. Staatspolizeiliche Überwachungen von Kritikern:

Im Jahre 1988 wurden fast alle Vorträge von Hans Pretterebner im Zusammenhang mit dem von ihm verfaßten Buch von der Staatspolizei überwacht, Tonbandmitschnitte gemacht und Berichte angefertigt. Karl Blecha hat diese Überwachungen teilweise persönlich bzw. durch sein Büro anordnen lassen, teilweise wußten die zuständigen Beamten, daß dies der Innenminister wünscht. Dr. Thaller bezeichnete seine Tätigkeit als ,,vorauseilenden Gehorsam" und trifft dies auch auf andere Beamte zu. Berichte über diese Vorträge und teilweise auch Tonbandmitschnitte wurden direkt dem Büro des Innenministers übermittelt.

MR Dr. Schulz am 18. Jänner 1989:

,,In einigen Fällen ist vom Kabinett des Bundesministerium das Ersuchen an uns herangetragen worden, die Veranstaltungen (von Pretterebner) wahrzunehmen."

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Karl Blecha dazu am 11. Jänner 1989 als Zeuge:

,,Ich habe die Ermächtigung zur Verfolgung des Pretterebner gegeben, habe mir daher über die Wiederholungen der Verleumdungen berichten lassen."

Der ehemalige Innenminister hat daher die Staatspolizei dazu eingesetzt, Informationen über Äußerungen des Hans Pretterebner bei Vorträgen zu seiner Person zu bekommen, um diesen allenfalls gerichtlich verfolgen zu können.

Bei den Vernehmungen der Beamten der Staatspolizei kam auch vor, daß diese im wesentlichen in einem gesetzesfreien Raum agieren und es den einzelnen Staatspolizisten offensteht, Erhebungen zu beginnen und durchzuführen, die sie persönlich für notwendig erachten und an denen sie Interesse haben.

Der Zeuge: Werderits äußerte dazu am 18. Jänner 1989:

,,Grundsätzlich war ich in einer Abteilung, die sich mit der Abwehr von Terrorismus beschäftigt. Ich persönlich habe die Causa Proksch aus eigenem Antrieb aufgenommen. Sozusagen in einem Anfall von sinnlosem Fleiß. Ich hatte immer eine günstige Dienstbeschreibung durch eben diesen vorher gesagten hemmungslosen Fleiß"

10. Gendarmerie Niederösterreich:

Nach Übertragung der Zuständigkeit von der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Staatsanwaltschaft Wien wurde im Bereich des Bundesministeriums für Inneres - es blieb ungeklärt, wer die Verfügung getroffen hat - die Sicherheitsdirektion Niederösterreich mit den weiteren Ermittlungen betraut. Zugleich erging jedoch an die Sicherheitsdirektion Niederösterreich vom Bundesministerium für Inneres der Auftrag, über jeden Erhebungsschritt Bericht zu erstatten. Der zuständige Leiter des kriminalpolizeilichen Dienstes, Ministerialrat Dr. Robert Köck, erstattete entweder über Weisung oder aus eigenem immer wieder Bericht dem Herrn Bundesminister, sodaß Blecha über den Vorgang der Erhebungen informiert war. Es besteht der Verdacht, daß Köck seinen Freund, den Gerichtspräsidenten Karl-Heinz Demel, über einzelne Fahndungsschritte informierte.

Die parlamentarische Anfragebeantwortung Blechas vom 18. Mai 1985 dazu ist daher falsch.

11. Präsident Demel und Blechas rechtswidrige Weisung:

Am 19. November 1984 gab Karl Blecha nach einem Gespräch mit seinem Bruder und dem nunmehr suspendierten Präsidenten des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien, Dr. Karl-Heinz Demel, in Kenntnis des Umstandes, daß seit Ende 1983 die Sicherheitsdirektion Niederösterreich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien und des Untersuchungsrichters tätig war, die Weisung, diese Erhebungen sofort einzustellen.

Auch über diesen Vorgang hat der ehemalige Bundesminister in einer Anfragebeantwortung das Parlament falsch informiert und im wesentlichen versucht, die Vorgänge als Mißverständnis darzustellen.

12. Der ,,verschwundene" Verschlußakt:

Über den Weisungsvorgang und den Inhalt der Weisung hat Ministerialrat Köck einen Aktenvermerk angefertigt und diesen zu einem Verschlußakt genommen. Dieser Verschlußakt wurde über Auftrag von Karl Blecha von seinem damaligen Pressesekretär Andreas Rudas außer Haus gebracht, von diesem an Karl Blecha zurückgegeben und war im November 1988 bei einer Besprechung, die den Zweck hatte, eine gemeinsame ,,Sprachregelung" mit Rudas und MR Dr. Köck für ihre Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß zu finden, vorhanden. Seither ist er verschwunden. Es drängt sich der Verdacht auf, daß Karl Blecha ein wesentliches Beweisstück dem Ausschuß vorenthalten wollte.

13. Strafrechtliche Aspekte, Ministeranklage:

Die nur kurz dargestellten Handlungsweisen des ehemaligen Innenministers Karl Blecha enthalten neben jenen Handlungen, wie zB die Falschinformationen des Nationalrates, für die er politische Verantwortung trägt, auch strafrechtliche Aspekte. Die rechtswidrige Weisung vom 19. November 1984, das Verbringen von Akten des Bundesministeriums für Inneres außer Haus und die Tatsache, daß ein Aktenstück dem Ausschuß nicht mehr zur Verfügung stand sowie die zahlreichen Widersprüche zu den Aussagen von anderen Zeugen sind einer strafrechtlichen Würdigung zu unterziehen. Bei einem Minister, der verdächtig ist, diese Tathandlungen in dieser Eigenschaft begangen zu haben, wird daher vom Nationalrat auch die Erhebung einer Ministerklage beim Verfassungsgerichtshof zu erwägen sein. Die Voraussetzungen des Artikels 143 der Bundesverfassung liegen jedenfalls vor.

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04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT Seite 44:



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04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT Seite 46:


Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#3
19901104 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT
DIE AUFDECKER Seite 1 Antwort 3 am 17 März 2014 um 18:42:14 "Wahrheitsforschung"
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14. Oberstaatsanwaltschaft Wien, Dr. Otto F. Müller, Dr. Werner Wasserbauer:

Am 30. August 1983 erging seitens des Bundesministeriums für Justiz (Generalanwalt Dr. Mayerhofer) die Weisung über den Verfahrensstand und die beabsichtigte Antragstellung zur Strafanzeige zu berichten, eine Weisung, die nicht nur ihrem Wortlaute nach, sondern auch nach den Intentionen des Verfassers als einmaliger Berichtsauftrag anzusehen ist. Diesen Berichtsauftrag legte der damalige Leiter der Oberstaatsnwaltschaft Wien, Dr. Müller, derart aus, daß ihm über jeden beabsichtigten Verfahrensschritt Bericht erstattet werde und von ihm genehmigt werden müsse. Von dieser Meinung wurde weder im November 1983 abgegangen, nachdem Generalanwalt Dr. Mayerhofer von dieser Auslegung erfahren hatte und anordnete, daß erst im nachhinein der Oberbehörde zu berichten wäre, noch nach dem Verzicht auf eine Berichterstattung durch das Bundesministerium für Justiz am 14. Mai 1985.

Dies ist nicht nur, wie Dr. Müller und Dr. Wasserbauer bei ihrer Zeugenvernehmung angaben, mit ihrem Informationsbedürfnis zu erklären, sondern es zeigt, daß der damalige Leiter der Oberstaatsanwaitschaft Wien jederzeit über alle Erhebungen und Erhebungsergebnisse informiert sei und sich auch die Einflußnahme auf den Verfahrensfortgang vorbehalten wollte.

15. Einflußnahme auf Organe der Staatsanwaltschaft:

Die permanente Überwachung und Einflußnahme auf die Tätigkeit der zuständigen Staatsanwälte bei der Staatsanwaltschaft Wien ließ bei diesen den Eindruck aufkommen, daß eine eigenständige Tätigkeit des jeweils zuständigen Staatsanwaltes, wie sie § 31 der Strafprozeßordnung vorsieht, nicht gewünscht werde.

Staatsanwalt Dr. Eggert bei seiner Vernehmung als Zeuge am 3. März 1989:

,,Wasserbauer sagte, ich solle nur ja keinen Alleingang unternehmen, ich würde das nicht aushalten."

Staatsanwalt Dr. Walter Nemec am 7. April 1989:

,,Ich habe mit. dem Kollegen Wasserbauer gesprochen und ich habe sehr wohl noch in Erinnerung, daß er unmißverständlich seine Ansicht zum Ausdruck gebracht hat, daß er es gerne sehen würde, wenn ich mich seiner Ansicht anschließe, daß der Tatverdacht nicht sehr groß ist und daß Haftgründe schon gar nicht da sind."

Unter diesem Gesichtspunkt ist auch zu verstehen, daß der ehemalige Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Dr. Müller, im November 1984 und im März 1985 verhinderte, die Voruntersuchung gegen Udo Proksch und andere einzuleiten:

16. Mißachtung objektiver Haftgründe:

Eingriffe durch den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft zugunsten von Udo Proksch haben sich auch unter dem nunmehrigen Behördenleiter, dem leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Schneider, fortgesetzt. Nach Vorlage des Anklageentwurfes durch die Staatsanwaltschaft Wien schlug Dr. Schneider vor, ausdrücklich zu erklären, daß kein Haftgrund vorliegt. Am 9. März 1988 erteilte er Staatsanwalt Dr. Robert Schindler die mündliche Weisung, keinen Haftantrag gegen Udo Proksch und Hans Peter Daimler zu stellen. All dies geschah zu einem Zeitpunkt, zu dem aus Medien bekannt war, daß die Genehmigung der Anklage mit dem das Verbrechen des schweren versuchten Betruges und der vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel mit einer Strafdrohung bis 15 Jahren durch den Bundesminister für Justiz bevorstand.

17. Fluchtbegünstigung:

Der zwingende Haftgrund der Fluchtgefahr wurde von Dr. Schneider verneint.

Dr. Schneider meinte bei seiner Vernehmung als Zeuge am 20. April 1989:

,,Und ich wollte keine Verhaftung, weil ich keinen Haftgrund gesehen habe, weil ich vermeiden wollte, daß der zuständige Untersuchungsrichter wieder verhaftet."

Für effizientere Fahndungsmaßnahmen nach Udo Proksch wurde sowohl von den zuständigen Beamten des Innenministeriums als auch vom Staatsanwalt die Entsendung eines Beamten des Innenministeriums nach den Philippinen ins Auge gefaßt, um ,,vor Ort" Nachdruck zu verleihen. Nicht nur, daß seitens des Innenministeriums diese Entsendung verboten wurde, hat auch der leitende Oberstaatsanwalt mit Weisung vom 23. März 1988 verfügt, daß einer solchen Anregung seitens der Interpol entgegenzutreten wäre.

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18. Die unterdrückte Presseerklärung:

Am 18. März 1988 wollte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Staatsanwalt Dr. Hofer, eine Stellungnahme für die Staatsanwaltschaft Wien im Fernsehen folgenden Inhalts abgeben: Wie allgemein bekannt sei, habe die Staatsanwaltschaft Wien wiederholt eine Antragstellung, die auf eine Beschleunigung und effizientere Gestaltung des Verfahrens (Voruntersuchung und Untersuchungshaft) abzielte, vorgeschlagen. Dies sei jedoch nicht genehmigt worden. Es könne daher die Entwicklung nicht der Staatsanwaltschaft und dem Gericht angelastet werden.

Die Abgabe einer solchen Presseerklärung wurde im Einvernehmen zwischen dem leitenden Oberstaatsanwalt und dem Bundesminister für Justiz für 9. März 1988 nicht genehmigt.

19. Niederschlagung von Strafverfahren gegen prominente SPÖ-Mitglieder, Verstoß gegen die StPO ist gegen das StAG:

Dr. Schneider hat aber auch weitere, die Aufklärung hindernde Maßnahmen dadurch gesetzt, daß er entgegen den Intentionen der Staatsanwaltschaft Wien durch eine fernmündliche Weisung die Vernehmung des Hans Pretterebner zur Konkretisierung seiner Vorwürfe gegen Mag. Gratz, Karl Blecha, Dr. Müller und andere verhinderte.

Dr. Schneider hat diese fernmündliche Weisung bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß am 20. April 1989 vorerst als von ihm nicht erteilt bestritten, nach Vorhalt der Eintragungen im Tagebuch durch den Leiter der Staatsanwaltschaft Wien vermeint, ,,das kann jeder in Osterreich und der der Welt geschrieben haben. Ich bestreite das, weil ich das mein ganzes Leben nicht gemacht habe" und schließlich vermeint, er kalkuliere, von wem eine Anzeige komme, er sei skeptisch gegen den Anzeiger Pretterebner.

Es widerspricht dem Gesetzesauftrag, wenn der Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft eine Anzeige schon deshalb nicht verfolgt, weil er Skepsis gegen die Person des Anzeigers hat. Die Weisung widerspricht den Bestimmungen des § 29 Staatsanwaltschaftsgesetz, da Weisungen grundsätzlich schriftlich zu erteilen sind und ein Ausnahmefall nicht vorgelegen ist. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft hat vor Erteilung der Weisung nicht die Zustimmung des Bundesministeriums für Justiz eingeholt und die mündliche Weisung nachträglich nicht schriftlich begründet.

20. Inkompatibilität der Tätigkeiten von Dr. Demel:

Die Ausschußarbeit brachte auch hervor, daß der nunmehr suspendierte Präsident des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien und früherer Vizepräsident des ZRS Wien, der zugleich auch Präsident des Club 45 ist, sich für Udo Proksch in einem Maße verwendete, welches nicht nur dem Ansehen der Justiz abträglich ist, sondern auch zur Einleitung eines Disziplinar- und Strafverfahrens führte.

Dr. Demel hat Udo Proksch und dessen Anwälte bei der Verteidigung beraten,

er hat an den Gesprächen mit dem Innenminister teilgenommen (zB 19. November 1984),

er hat Grundlagen für Gutachten geliefert, die entgegen den vom Gericht eingeholten Gutachten beweisen sollten, daß es zu keiner Explosion auf dem Schiff Lucona gekommen wäre,

er hat als Präsident des ZRS Wien veranlaßt, daß vom Gericht bestellte Sachverständige, deren Gutachten zum Nachteil von Udo Proksch lauteten, einer Überprüfung unterzogen werden, ob sie aus der Liste der Sachverständigen allenfalls zu streichen wären,   

er hat nicht nur den Brief des ehemaligen Außenministers Mag. Gratz an den in Haft befindlichen Udo Proksch überbracht, von diesem Kassiber erhalten, und

er hat nach der Flucht des Udo Proksch mit diesem mehrmals Telefonkontakt gehabt. Die Kenntnis des Aufenthaltsortes des Udo Proksch hat er gegenüber dem Journalisten Ing. Worm zugegeben.

Es hat sich weiters ergeben, daß Dr. Demel neben seiner Tätigkeit als Präsident des Arbeits- und Sozialgerichtes noch anderen bezahlten Nebenbeschäftigungen nachgeht und daß der Verdacht besteht, daß er Justizbedienstete auch zur Erledigung seiner privaten, mit diesen Nebentätigkeiten zusammenhängenden, Korrespondenz heranzieht.

21. Die OStA behindert die Untersuchungen gegen Dr. Demel:

Nach Bekanntwerden der ersten Verdachtsmomente gegen Dr. Demel schlug die Staatsanwaltschaft Wien am 1. März 1989 die Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr. Karl-Heinz Demel und die Durchführung einer Hausdurchsuchung vor. Der Leiter der OStA, Dr. Schneider, vermeinte, es gebe keinen Tatverdacht und die Überlegungen der Staatsanwaltschaft Wien seien reine Spekulation. Das Bundesministerium für Justiz korrigierte diese Meinung.

Dr. Schneider hat bei einigen Verfahren auffallende Zurückhaltung an den Tag gelegt.

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19901104 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT Seite 47:



19901104 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT Seite 48:


Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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04.11.1990 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT 54 Seiten

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49 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

Enthaftungen mangels Aktenkenntnis:

Nach der Verhängung der U-Haft über-Udo Proksch und Hans Peter Daimler am 15. Februar 1985 beschloß ein Senat des Landesgerichtes für Strafsachen Wien unter dem Vorsitz des Richters Hofrat Dr. Schertler am 28. Februar 1985 deren Enthaftung. Nach der neuerlichen Verhaftung der Genannten am 13. Oktober 1986 ordnete der Vorsitzende des Haftprüfungssenates Dr. Schertler nach einer Intervention der Verteidiger schriftlich die Haftprüfungsverhandlung für 17. Oktober 1986 an. Dr. Schertler nahm vor dieser Haftptüfungsverhandlung nicht in den Akt Einsicht. Trotz dieses Umstandes wurde bei der Haftprüfungsverhandlung am 17. Oktober 1986 die Enthaftung der Verdächtigen durchgeführt.

23. Leopold Gratz: Der Proksch-Freund

Der frühere Bürgermeister der Stadt Wien, Außenminister, Präsident des Nationalrates und Präsident des Club 45 war nach seinen eigenen Angaben nach ein Freund des Udo Proksch. Schon kurz nach Untergang des Schiffes LUCONA und Ablehnung von Schadenszahlungen seitens der Bundesländerversicherung bekundete Leopold Gratz durch einen Brief auf dem Briefpapier des Bürgermeisters der Stadt Wien an den Generaldirektor der Wiener Städtischen Versicherung sein Interesse an dem Schadensfall.

Nach Ende eines Staatsbesuches in der Schweiz hielt sich Leopold Gratz am 26. Jänner 1985 in Zürich auf und traf dort mit Udo Proksch zusammen. Bei diesem Treffen zeigte Udo Proksch Mag. Gratz Prozeßunterlagen, welche Mag. Gratz in einem Kurier-Interview vom 20. Februar 1985 als Zwischenurteil des Oberlandesgerichtes, welches Udo Proksch im Grunde recht gibt, bezeichnet. Dieses Treffen wurde von einem von Dietmar Guggenbichler beauftragten Detektivbüro überwacht.

Als im Jahre 1985 die Bestellung des Generaldirektors der Österreichischen Bundesländerversicherung zum Mitglied des Generalrates der Oesterreichischen Nationalbank bevorstand, forderte der damalige Bundesminister für Finanzen, Dr. Franz Vranitzky, als Voraussetzung für die Ernennung eine schriftliche Distanzierung.

Während sich Mag. Gratz zur Kur in Bad Tatzmannsdorf befand, wurde Udo Proksch am 15. Februar 1985 verhaftet. Bereits am 17. Februar 1985 begaben sich der Verteidiger des Udo Proksch, Dr. Damian, der damalige Vizepräsident des ZRS Wien, Dr. Demel, und der Richter des OLG Wien, Dr. Heliwagner, zu Mag. Gratz nach Bad Tatzmannsdorf und besprachen dort ua. auch die Verhaftung von Udo Proksch. Bei dieser Gelegenheit übergab Mag. Gratz einen auf dem Briefpapier des Außenministers geschriebenen persönlichen Brief an Udo Proksch, den Dr. Demel überbrachte.

24. Leopold Gratz: Der ,,Kronzeuge" und Dokumentenbeschaffer:

Nachdem Mag. Gratz in einem Kurier-Interview am 20. Februar 1985 ankündigte, daß er sich als Zeuge für Udo Proksch zur Verfügung stelle, gab er am 23. Februar 1985 (an einem Samstag) an den Generalsekretär des Außenministeriums, Dr. Hinteregger den Auftrag, die Österreichische Botschaft in Bukarest anzuweisen, den Vertrauensanwalt Dr. Visinescu zu kontaktieren, dieser sei in die Vertragsgeschichte bei der Lieferung der Uran-Aufbereitungsanlage eingeschaltet gewesen, der Exporteur sei die Firma Uzin-Export-Import, der Vertrag sei 1974 abgeschlossen worden und die Lieferung sei 1976 an die Firma Decobul in der Schweiz erfolgt. Es seien raschestmöglich mit einem Flugzeug Dokumente, Unterlagen und Informationsmaterial zu dieser Lieferung von Dr. Visinescu zu beschaffen und nach Wien zu schicken. Man möge Dr. Visinescu mitteilen, es soll Herrn Weinstein kontaktieren, der die Unterlagen bereit habe. Dabei gab Leopold Gratz sowohl die private als auch die Büronummer des Herrn Weinstein bekannt. All diese Unterlagen wurden am 27. Februar 1985 zur Aussage bei Gericht benötigt werden.

Am 26. Februar 1985 wurden die Verträge, die sich später als gefälscht herausgestellt hatten, mit Sonderkurier ins Außenministerium übermittelt und von dort mit Beton der Staatsanwaltschaft Wien übergeben.

25. Leopold Gratz: Der ,,Anfrage-Beantworter":

In einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom 15. Mai 1985 führte der damalige Außenminister aus, das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sei vom Rechtsvertreter des Udo Proksch ersucht worden, durch die österreichische Botschaft in Bukarest für das Verfahren relevante Unterlagen rumänischer Stellen entgegenzunehmen und nach Wien weiterzuleiten. Die österreichische Botschaft sei telefonisch beauftragt worden, die genannten Unterlagen, die der Vertrauensanwalt der Botschaft ihr übergeben werde, nach Wien weiterzuleiten.

In der Pressestunde des Fernsehens am 17. März 1985 äußert Mag. Gratz dazu, ...  hat hier eine ausländische Stelle bei unserer Botschaft etwas abgegeben, die hat das nach Wien geschickt, es wurde weitergeleitet."

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Bei seiner Vernehmung als Zeuge am 10. Mai 1985 vor dem Untersuchungsrichter deponierte Leopold Gratz: ,,Der Rechtsanwalt des Herrn Udo Proksch, Dr. Damian, hat mich gebeten, im Wege des Außenministeriums Papiere, die der österreichischen Botschaft in Bukarest von rumänischer Seite übergeben werden, nach Wien weiterleiten zu lassen. Ich habe im Wege des Generalsekretärs veranlaßt, wenn sie übergeben werden, an das Amt zu übersenden."

Die Darstellungen des ehemaligen Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten in der Öffentlichkeit, seine Angaben vor dem Untersuchungsrichter und seine Darstellung in der parlamentarischen Anfragebeantwortung sind falsch.

26. Proksch-Freund Karl Lütgendorf, CUM:

Wie im Bericht ausgeführt, wurde über persönliche Weisung des ehemaligen Verteidigungsministers Karl Lütgendorf umfangreiches Heeresmaterial an den Verein CUM verliehen. Karl Lütgendorf war persönlich im Vorstand dieses Vereins tätig.

Gemäß einem Erlaß des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 14. Mai 1964 sind Sachgüter des Bundesheeres entweder umzuarbeiten oder auszuscheiden. Überschüssige, nicht brauchbare Sachüter sind an den meistbietenden Interessenten zu veräußern, wobei für die Veräußerung die ONORM 2050 maßgebende Bestimmung ist. Bei einer freihändigen Veräußerung sind mindestens 2 bzw. 3 Angebote einzuholen. Die Leihe und der spätere Verkauf des Heeresmaterials stand mit den Richtlinien nicht im Einklang.

Der Transport der militärischen Güter auf das Flughafengelände nach Aspern brachte beträchtliche Kosten mit sich, die über Weisung des damaligen Bundesministers nicht weiter verrechnet, sondern von der Republik getragen wurden.

27. Heeresgeheimdienste:

Das Heeresnachrichtenamt hat ab 1976 Erhebungen über den Verein CUM angestellt. Man kam im wesentlichen zu dem Schluß, daß Mitglieder des Vereins über Ost-Kontakte verfügen, der Verdacht des Waffenschmuggels bestehe und verfaßte eine Information an den Bundesminister. Mit Weisung vom 8. Juli 1976 verbot der Bundesminister weitere Erhebungen.

Auch diese Weisung wurde kritiklos zur Kenntnis genommen.

Bezeichnend ist es, daß alle aus dem Bereich des Heeresnachrichtenamtes und des Abwehramtes vernommenen Zeugen die Meinung vertraten, bei Verdachtsmomenten gegen den Bundesminister durften Erhebungen nicht durchgeführt werden. Dieser Auffassung ist nicht zu folgen, es wäre der Bundeskanzler zu informieren.

Der ehemalige Bundesminister Karl Lütgendorf hat Udo Proksch ermöglicht, Sprengversuche auf Truppenübungsplätzen vorzunehmen. Dazu ist festzuhalten, daß sich im Nachlaß des ehemaligen Bundesministers Akten der Firma Zapata befanden und sich im Zuge der gerichtlichen Erhebungen gegen Udo Proksch auch ergab, daß Karl Lütgendorf nach Eintritt des Versicherungsfalles mehrmals sowohl in der Schweiz als auch in Osterreich mit Repräsentanten der an dem Versicherungsfall beteiligten Firmen zusammentraf.

Dies läßt den Verdacht einer noch engeren Verflechtung des ehemaligen Bundesministers für Landesverteidigung mit dem Straffall LUCONA zu.

Empfehlungen

Die im Bericht des Untersuchungsausschusses angeführten Empfehlungen werden ergänzt:

1. Der Nationalrat wolle beschließen, daß gem. Art. 143 BVG gegen den ehemaligen Bundesminister für Inneres Karl Blecha die Anklage beim Verfassungsgerichtshof erhoben wird.

2. Zur Entpolitisierung der Spitzenbeamten der Verwaltung ist ein objektives, der Kontrolle des Parlaments unterliegendes Ernennungsverfahren einzuführen.

3. Um die Kontrollrechte der Oppositionsparteien zu stärken, sollen Untersuchungsausschüsse auch auf Antrag einer qualifizierten Minderheit eingesetzt werden.

4. Der Justizminister möge den staatsanwaltlichen Behörden auftragen, die Handlungen der anderen in diesen Straf- und Zivilverfahren involvierten Personen auf strafrechtlich relevante Verdachtsmomente zu überprüfen.

5. Eine gesetzliche Regelung soll klarstellen, daß ein Haftprüfungssenat auch bei einer unbekämpft bleibenden Beschlußfassung auf Enthaftung eines Beschuldigten einen mit Gründen versehenen Beschluß auszufertigen hat.

Dr. Helene Partik-Pablé

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Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#5
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36f von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

Persönliche Stellungnahme gemäß § 42 Abs. 5 GOG der Abgeordneten Dr. Graff, Dr. Ermacora und Dr. Gaigg

Der Ausschuß hat in mehrmonatiger Arbeit an Hand des Falles PROKSCH ein erschütterndes Bild politischen, moralischen und rechtlichen Fehlverhaltens in seinerzeit sozialistisch und freiheitlich dominierten Regierungsbereichen aufgedeckt. Man muß geradezu von einem Sumpf der Freunderlwirtschaft, Kameraderie, Begünstigung und Korruption sprechen, der im Club 45 mit Udo PROKSCH einen Schwerpunkt hatte und Spitzenpolitiker der SPÖ erfaßte. Dazu kam bei hohen und höchsten Beamten eine geradezu zum System werdende Tendenz zum willfährigen Mitmachen und zum vorauseilenden Gehorsam. Umso mehr treten vor diesem düsteren Hintergrund Beispiele persönlichen Mutes, unerschockener Rechtstreue und beharrlicher Pflichterfüllung trotz Behinderung von oben hervor.

Die Funktion des Untersuchungsausschusses konnte es nicht sein, strafrechtliche Schuld zu ermitteln oder sich die Aufgaben eines Gerichtes zu arrogieren. Der Ausschuß hat aber eine Fülle von Material zusammengetragen, das,

- wo persönliches Fehlverhalten vorliegt, von den Gerichten und Disziplinarbehörden in aller Strenge aufzuarbeiten sein wird und,

- wo es um allgemeine Mißstände geht, dem Nationalrat Anlaß zu Akten der Gesetzgebung und zur Verschärfung der parlamentarischen Kontrolle bieten muß.

Die gebotenen Maßnahmen sind im einzelnen in dem auf Vorschlag des Ausschußvorsitzenden Dr. Ludwig STEINER erarbeiteten Bericht angeführt. Die ÖVP-Abgeordneten heben hier nur kurz gesondert hervor, wo dringend etwas zu geschehen hat:

- Eine allgemeine Besinnung auf die Grundsätze der Moral, die -auch die -Politik -beherrschen muß, ist geboten.

- Der Nationalrat muß seine Kontrolle gegenüber der Verwaltung verschärfen.

- Unwahre und irreführende Auskünfte von Ministern gegenüber dem Parlament müssen zu sofortigen politischen Sanktionen führen.

- Die Arbeit der Staatspolizei muß eine gesetzliche Grundlage erhalten.

- Die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden im Dienste der Strafjustiz ist gesetzlich besser zu regeln, und zwar so, daß eine zügige und unparteiische Strafverfolgung ermöglicht wird, aber die Grundrechte des Beschuldigten gewahrt bleiben.

- Die Staatspolizei und die militärischen Nachrichtendienste sind einer besonderen. parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen.

- In der Verwaltung, besonders im Justiz- und Innenressort, ist ein exzessives Berichts- und Weisungswesen zurückzudrängen; wo legitim Weisungen erteilt werden müssen, sind sie zu begründen und zu dokumentieren.

- Die Politiker haben ihr Amt unparteiisch auszuüben und einseitige Bevorzugungen, Freunderlwirtschalt und politische Protektion strikt zu vermeiden; sie dürfen das Gewicht ihres Amtes nicht in den Dienst persönlicher oder politischer Beziehungen stellen.

- Hohe Richter und hohe Beamte haben bei ihrer Tätigkeit die Gesetze strikt einzuhalten, unparteiisch vorzugehen, Akte der Willfährigkeit und des vorauseilenden Gehorsams zu unterlassen, Unvereinbarkeiten zu vermeiden und das Ansehen der Justiz und der Verwaltung zu wahren.

- Das Bundesheer und seine Einrichtungen dürfen nicht mißbraucht werden; zur Verhinderung von Mißbrauch sind strikte Kontrollen vorzusehen.

Die Verflechtung von Politik, behördlichem Einfluß und gesellschaftlichen. Verbindungen konnte von einer schillernden und ideenreichen, aber offenbar völlig hemmungslosen Persönlichkeit wie Udo PROKSCH in unvorstellbarer Weise mißbraucht werden. Höchste Politiker, denen Verantwortung im Staat übertragen war, ließen sich von einem Scharlatan in seinen Bann ziehen und für seine Aktivitäten einspannen.

Die rechtlichen Einrichtungen, Gerichte, Staatsanwaltschaft und Sicherheitsbehörden, die Verbrechen aufklären sollen, wurden von den Freunden des Udo PROKSCH aus deren politischen Machtstellungen heraus gebremst und behindert, nicht zuletzt von einem SPÖ-Innenminister. Ein FPÖ-Justizminister erwies sich als zu schwach, dem Freundeskreis des Udo PROKSCH, der die Spitze der SPÖ durch setzt hatte, Widerstand zu leisten. Ein von KREISKY berufener Verteidigungsminister, der nicht mehr lebt, war seiner Aufgabe offenbar charakterlich nicht gewachsen.

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#6
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37 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

Konkret müssen die Abgeordneten der ÖVP folgende Feststellungen treffen:

Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres

Der sozialistische Innenminister Karl BLECHA hat sich dazu hergegeben, die Strafverfolgung des Udo PROKSCH zu behindern und durch willfährige Beamte behindern zu lassen. Er hat dem Parlament auf parlamentarische Anfragen wiederholt unwahre und irreführend unvollständige Antworten gegeben. Er hat zur Vertuschung seines Fehlverhaltens einem altgedienten Beamten einen Maulkorb umgehängt und eine belastende Urkunde beiseitegeschafft, wozu er sich der irregeleiteten Loyalität eines jungen Mitarbeiters bediente. Er hat dem Ausschuß die Existenz dieser Urkunde die längste Zeit verschwiegen und als Zeuge mehrfach unrichtige Antworten gemacht. Er hat mit Zeugen des Ausschusses vor deren Einvernahme unangebrachte Kontakte gepflogen. Er hat die Staatspolizei mißbräuchlich in den Dienst seiner persönlichen Interessen gestellt und den Buchautor PRETEREBNER am laufenden Band staatspolizeilich beobachten lassen. Er ist mit gutem Grund zurückgetreten.

Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Sektionschef Dr. Robert DANZINGER hat es hingenommen, daß der Fall PROKSCH im Innenministerium lange Zeit von dem unzuständigen, aber dem PROKSCH-Verteidiger freundschaftlich verbundenen persönlichen Vertrauensmann des Innenministers, Ministerialrat Dr. Armin HERMANN, einseitig zugunsten von PROKSCH behandelt wurde. Er hat nicht dagegen protestiert, daß BLECHA den Apparat der Staatspolizei für seine persönlichen Interessen benutzte. Er hat sich dazu hergegeben, für den Minister unrichtige und irreführende parlamentarische Anfragebeantwortungen zu verfassen. Er hat die Entsendung eines Beamten nach Manila zur Ausforschung des flüchtigen Udo PROKSCH verhindert.

Der damalige Gruppenleiter Dr. Armin HERMANN hat sich als persönlicher Vertrauensmann BLECHAS und Freund und Kontaktmann des PROKSCH-Verteidigers Dr. DAMIAN unter Umgehung der bestehenden Zuständigkeiten zugunsten von PROKSCH betätigt. Er hat den Salzburger Sicherheitsdirektor Dr. THALLER, obwohl er ihn für instabil und ungeeignet hielt, im Amt belassen und sich an den Bemühungen beteiligt, THALLER dazu zu bringen, daß er die Version BLECHAS von der Weisung an die Salzburger Sicherheitsdirektion unterstützt. Die ÖVP-Abgeordneten hegen Zweifel an der Richtigkeit von Teilen seiner Zeugenaussage.

Die Kriminalbeamten Werner MAYER von der Salzburger Gendarmerie und Franz REITTER sowie andere Beamte der Sicherheitsdirektion Niederösterreich verdienen Lob und Anerkennung für ihren unerschrockenen Einsatz zur Aufklärung des Kriminalfalles LUCONA trotz wiederholter Behinderung und Beeinträchtigung durch hohe und höchste Vorgesetzte. Ohne ihre unermüdliche und gesetzestreue Arbeit wäre es nie zu einer Anklage gegen PROKSCH gekommen.

Im Bereich des Bundesministers für Justiz

Justizminister Dr. Harald OFNER hat sich gegenüber dem Einfluß des Freundeskreises um Udo PROKSCH mit dessen guten Verbindungen zur SPO-Spitze als schwach erwiesen. Er hat entgegen dem Votum der Beamten seines Ministeriums durch eine Weisung an diese Beamten die Einleitung der Voruntersuchung gegen PROKSCH verhindert, die gesetzlich geboten gewesen wäre. Er wollte offenbar, nachdem er anerkennenswerterweise im Fall ANDROSCH die Einleitung der Voruntersuchung verfügt hatte, keine weitere Konfrontation mit der SPÖ auf sich nehmen. Er war es übrigens auch, der nach massiven SPÖ-Interventionen Dr. Karlheinz DEMEL zur Ernennung zum Präsidenten des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vorgeschlagen hat.

Sektionschef Dr. Hermann FLEISCH und Generalanwalt Dr. Christoph MAYERHOFER sind im Bundesministerium für Justiz stets für eine korrekte und gesetzestreue Behandlung der Causa PROKSCH eingetreten. Sie erhielten dabei weder vom übergeordneten Minister noch von der nachgeordneten Oberstaatsanwaltschaft Wien die erforderliche Unterstützung. Generalanwalt Dr. MAYERHOFER ist dafür zu danken, daß er mehrfach, allerdings vergeblich, der von Oberstaatsanwalt Dr. WASSERBAUER betriebenen mißbräuchlichen Häufung von Berichtsaufträgen entgegengetreten ist.

Oberstaatsanwalt Dr. Otto F. MÜLLER ist, offenbar auf Grund von Erfahrungen aus der Vergangenheit, im Fall PROKSCH wenig hervorgetreten. Immerhin hat er außerhalb des normalen Dienstweges interveniert, damit Außenminister GRATZ ehestens und noch vor einer kritischen Haftprüfungsverhandlung als Entlastungszeuge vernommen würde. MÜLLER ließ sich von seinem Adlatus Dr. WASSERBAUER laufend über den Fall PROKSCH berichten, kontaktierte aber auch regelmäßig das Justizministerium.

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Umso intensiver ist dafür Oberstaatsanwalt Dr. Werner WASSERBAUER tätig geworden. Er hat von der Staatsanwaltschaft Wien immer wieder in exzessivem Ausmaß Berichte angefordert, auch als das Ministerium die Berichtspflicht bereits eingeschränkt hatte. Vor allem die immer wieder verlangte Berichterstattung vor beabsichtigten Ermittlungsschritten bewirkte eine erhebliche Beeinträchtigung des Verfahrens, zugleich naturgemäß eine Demotivierung der unter WASSERBAUER arbeitenden Staatsanwälte und wohl auch, obwohl hier Absicht nicht erwiesen werden konnte, in manchen Fällen eine vorherige Warnung des PROKSCH und der Verteidigung. Das Bestreben der Oberstaatsanwaltschaft war es ganz offenkundig, die gesetzlich gebotene Voruntersuchung hintanzuhalten und damit Udo PROKSCH vor der Untersuchungshaft zu verschonen. Alle Aktivitäten WASSERBAUERS gingen in eine Richtung – zugunsten von Udo PROKSCH.

Der leitende Oberstaatsanwalt Dr. Eduard SCHNEIDER hat die Erwartungen, die man nach dem Abgang seines Vorgängers Otto F. MÜLLER in ihn setzte, nicht erfüllt. Er hat sich als Zeuge vor dem Ausschuß zu wahrheitswidrigen Aussagen hinreißen lassen. Er hat ohne die gebotene Prüfung einseitig ein Verfahren gegen GRATZ, BLECHA und andere einstellen und ein Verleumdungsverfahren gegen den Buchautor PRETFEREBNER einleiten lassen und dabei das Staatsanwaltschaftsgesetz mehrfach verletzt. Er ist wie DANZINGER der Entsendung eines Beamten nach Manila entgegengetreten und hat die Linie der Oberstaatsanwaltschaft - im Zweifel für Udo PROKSCH - fortgesetzt.

Anerkennung gebührt hingegen den Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft Wien, besonders Mag. Viktor EGGERT, Dr. Wolfgang MÜHLBACHER und Dr. Robert SCHINDLER. Ihre Bemühungen um die Strafverfolgung des PROKSCH trotz ständiger Behinderung durch die Oberstaatsanwaltschaft, die ihnen durch ununterbrochene Berichtsanforderungen und Weisungen das Leben schwer machte, verdienen uneingeschränkten Respekt. Es ist ein trauriges Symptom für eine Justiz, wenn ein Staatsanwalt froh sein muß, wenn er bei seinem Vorgesetzten eine Hausdurchsuchung ,,durchbringt".

Schließlich, aber nicht zuletzt muß der Untersuchungsrichter Mag. Wilhelm TANDINGER erwähnt werden. Seiner Beharrlichkeit und Unerschrockenheit ist es letztlich zu danken, daß trotz aller Bemühungen und Störversuche das Strafverfahren gegen Udo PROKSCH bis zur Anklage gebracht werden konnte. Seine Unerschütterlichkeit ist einer der wenigen Lichtblicke in dem düsteren Bild, das die Ausschußuntersuchungen ergeben haben. Es muß allerdings angemerkt werden, daß bei der Verhängung der Beugehaft über eine Zeugin mehr Augenmaß angebracht gewesen wäre und die Weigerung TANDINGERS, als Zeuge auf ,,Warum?'-Fragen zu antworten, im Gesetz keine Deckung findet.

Im Bereich des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten

Außenminister Leopold GRATZ war ein persönlicher Freund von Udo PROKSCH und hat sich durch diese Freundschaft zu Handlungen bewegen lassen, die seinem Amt und seinem Ansehen abträglich waren und ihn letztlich seine Funktion als Nationalratspräsident gekostet haben. Die Beschaffung von Dokumenten aus Rumänien - über das Außenministerium und die Staatsanwaltschaft, in Wahrheit aber als Hilfeleistung für die Verteidigung - sollten einen verzweifelten Entlastungsversuch der Verteidigung als hochoffizielle Aktion staatlicher Behörden erscheinen lassen und so die Justiz beeindrucken. Auf der gleichen Linie lag das öffentliche Anerbieten von Mag. GRATZ, als Entlastungszeuge aufzutreten, obwohl er wissen mußte, daß seine Aussagen nicht geeignet waren, zur Entlastung des PROKSCH beizutragen. Zu weitgehende Loyalität hat Leopold GRATZ veranlaßt, sein Amt und Prestige für PROKSCH zu riskieren und zu verlieren.

Im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

Der von Bruno KREISKY berufene, unter mysteriösen Umständen verstorbene Bundesminister Karl F. LÜTGENDORF hat trotz einer bereits 1976 erfolgten Warnung des Heeresnachrichtenamtes seinem Freund Udo PROKSCH Heeresmaterial und Sprengstoff zur Verfügung stellen lassen und dadurch die Interessen der Landesverteidigung und des Bundesheeres schwer gefährdet, vielleicht auch, ohne es zu wissen, die Begehung eines schweren Verbrechens ermöglicht. Die Kontrolleinrichtungen zur Vermeidung des Mißbrauches von Heeresmaterial aber auch von Soldaten, Plätzen und Einrichtungen des Bundesheeres haben nicht funktioniert, weil der Minister selbst den Mißbrauch veranlaßte. Die im Bereich der beiden einander nicht allzu wohlgesonnenen Nachrichtendienste des Bundesheeres verbliebenen Unklarheiten im Zusammenhang mit der Aktenbehandlung und die trotz einer eindeutigen Anordnung des gegenwärtigen Ministers sehr zögerliche Herausgabe von Akten an den Untersuchungsausschuß sollte eine ministerielle Untersuchung und gegebenenfalls Reorganisationsmaßnahmen auslösen.

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Der Präsident des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien Dr. Karlheinz DEMEL, der inzwischen im Zuge eines gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens von seiner Funktion suspendiert ist, ist der Prototyp eines Emporgekommenen aus dem Club 45, der zwischen öffentlichem Amt und Freunderlwirtschaft keine korrekte Trennlinie zu ziehen verstand. So wie er zwischen dem Briefpapier als Gerichtspräsident und als Präsident des Club 45 nicht zu unterscheiden wußte, hat DEMEL auch in anderer Beziehung sein Amt zugunsten von PROKSCH in die Waagschale geworfen. Im Zuge der Untersuchungen verstärkte sich der Eindruck, daß DEMEL der eigentliche Koordinator und Drahtzieher hinter der Verteidigung des Udo PROKSCH gewesen ist, sei es durch seine Teilnahme an der Besprechung im Innenministerium, die zu BLECHAS Weisung führte, sei es als Beteiligter an der Krisensitzung des Club 45 bei GRATZ in Bad Tatzmannsdorf nach der Verhaftung des PROKSCH, sei es als Briefträger der Botschaft des Ministers in die Untersuchungshaft, sei es als schiffahrtskundlicher Berater der Verteidigung, sei es als Empfänger von Kassibern des Udo PROKSCH aus der Haft oder als telefonischer Gesprächspartner des ins Ausland geflohenen PROKSCH, der diesem auf seine Frage ,,Hello Boys, was machen die Komiker?" Auskunft erteilte. Präsident Dr. DEMEL hat durch sein Verhalten dem Ansehen der Justiz schwer geschadet.

Aufgrund eines einstimmig gefaßten Beschlusses hat der Ausschuß auch den Bundesparteiobmann der FPÖ Dr. Jörg HAIDER als Zeugen vernommen, weil hervorgekommen war, daß HAIDER in den Räumen des Club 45 verkehrt hatte und die Möglichkeit im Raum stand, daß PROKSCH über HAIDER eine Intervention beim damaligen FPÖ-Justizminister OFNER angestrebt hätte. Ein derartiger Nachweis wurde zwar nicht erbracht, doch wirkte HAIDERS Zeugenaussage über seine Termine und die abhanden gekommenen Unterlagen nicht glaubwürdig.

Der heutige ORF-Generalintendant Thaddäus PODGORSKI hat sich zu leichtfertig in die Transaktionen zwischen PROKSCH und LÜTGENDORF einspannen lassen und sich zum Geschäftsführer der von PROKSCH für die Beschaffung von Bundesheermaterial vorgeschobenen Vereinigung CUM hergegeben. Szenen wie der Flug mit PROKSCH im ORF-Hubschrauber, um die Brillenfabrik des PROKSCH zu besichtigen, oder die PROKSCH-Party in einem Salonwagen des ORF, der von Bundesheersoldaten bewacht wurde, sind Ausdruck einer Mentalität, die dem leichtfertigen Mißbrauch öffentlicher Einrichtungen gleichgültig gegenübersteht. Was schon damals nicht mehr als harmlose Geselligkeit aufgefaßt werden durfte, erscheint heute vor einem makabren Hintergrund.

Dr. Graff     Dr. Ermacora     Dr. Gaigg

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#7
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DIE AUFDECKER Seite 1 Antwort 7 am 28 August 2014 um 17:29:59 "Wahrheitsforschung"
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32 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

Persönliche Stellungnahme der Abgeordneten Dr. Bieder, Schieder, Dr. Fuhrmann und Ehnecker gemäß

S 42 Abs. 5 des Geschäftsordnungsgesetzes zum Bericht des Lucona-Untersuchungiausschusses

1. Die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses erfolgt zwar in sinngemäßer Anwendungen der Bestimmungen der Strafprozeßordnung, ist aber dennoch mit einem Gerichtsverfahren in keiner Weise vergleichbar.

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses sind Mandatare politischer Parteien, die vor dem Untersuchungsausschuß geladenen Zeugen werden durch die volle Teilnahme der Öffentlichkeit an den Zeugenbefragungen und durch andere Umstände leicht in die Rolle von Angeklagten gedrängt und es gibt niemanden, der zum Zwecke der Wahrheitsfindung und der Ausgewogenheit die Rolle des Verteidigers vor Gericht innehat.

Der Verfassung des abschließenden Ausschußberichtes kommt daher besondere Bedeutung zu.

Die sozialistischen Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben dem Obmann des Ausschusses bei der Abfassung des Entwurfes für einen Endbericht des Ausschusses einen großen Vertrauensvorschuß entgegengebracht und sind davon ausgegangen, daß eine sachgerechte, differenzierte, tatsächliche Ermittlungsergebnisse wiedergebende Berichterstattung möglich sein wird. Es hat sich allerdings in den letzten Tagen herausgestellt, daß einzelne Ausschußmitglieder unter Außerachtlassung des Objektivitätsgebotes - aus welchen Motiven auch immer nur auf eine einseitige Zuspitzung des Ausschußberichtes oder bestimmter Passagen hingearbeitet haben.

Würde dies unwidersprochen bleiben, dann würden am Schluß des Untersuchungsausschusses neuerlich undifferenzierte und pauschale Verdächtigungen ausgesprochen werden und die Intentionen,. die zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses geführt haben, würden zunichtegernacht werden.

2. Der Rückfall in eine vorwiegend parteipolitische Betrachtungsweise macht demokratiepolitische Entwicklungen zunichte, die 'sich im Verlauf der Untersuchungen anzubahnen schienen. Dieser Rückschritt bestätigt leider die Ergebnisse auch jüngster Meinungsumfragen, in denen die Bevölkerung der Arbeit des Untersuchungsausschusses nicht gerade das beste Zeugnis ausstellte.

3. Wir bedauern die jüngste Entwicklung, die sich schon mit einem eindeutigen Appell zum Dissens seitens der freiheitlichen Abgeordneten Dr. Partik-Pab18 abzeichnete. Wie zu Beginn sollten die sozialistischen Ausschußmitglieder von einem gemeinsamen Ausschußbericht von vornherein mit der Begründung ausgeschlossen werden, die Sozialisten seien Betroffene der Untersuchung; dies, als hätte die FPÖ mit der politischen Verantwortung ihres seinerzeitigen freiheitlichen Justizministers nichts zu tun.

4. Wir sehen uns zu dieser Kritik umso mehr veranlaßt, als wir uns nach Überwindung einer ersten Phase der Polarisierung um eine vorbehaltslose Aufklärung bemühten.

Wir scheuten nicht davor zurück, Dinge und Fakten beim Namen zu nennen und das Verhalten involvierter Personen erforderlichenfalls zu kritisieren, wo es um bewiesene Tatsachen ging. Wir waren und sind aber nicht bereit, Rücktritte in Schuldeingeständnisse umzufunktionieren und jemanden, der politische Konsequenzen gezogen hat, zum Opfer gezielter Ehrabschneidung werden zu lassen.

5. Wir haben das Bemühen des Ausschußvorsitzenden Dr. Steiner um einen gemeinsamen Bericht voll unterstützt, auch um den Preis, daß der Bericht eine Reihe von Vergröberungen und Ungenauigkeiten enthält, 'Denn wir sind der Auffassung, daß die notwendigen Konsequenzen umso rascher und wirksamer bewirkt werden können, um so breiter die politischer Basis dafür ist. Im Hinblick auf Unausgewogenheiten im Bericht und insbesondere auf zusätzliche persönliche Stellungnahmen einzelner Ausschußmitglieder sehen wir uns zu folgenden ergänzenden Beurteilungen veranlaßt:

Zu Salzburg 1983

- Die Einschaltung des Staatsanwaltes bedeutet an sich nicht die dauernde oder längerfristige Verhinderung weiterer Ermittlungen. Denn üblicherweise werden die sicherheitsbehördlichen Ermittlun-

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gen nach Anzeigenerstattung durch die Sicherheitsbehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft ohne Unterbrechung durch die bis dahin befaßten Beamten weitergeführt.

- Im vorliegenden Fall hat die Einschaltung der Staatsanwaltschaft zu einer Verzögerung geführt, weil die Staatsanwaltschaft Salzburg die Anzeige wegen eigener Unzuständigkeit an die Staatsanwaltschaft Wien weiterleitete. Es dauerte mehrere Monate, bis die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden. Dies war bei der Einleitung der Weisung nicht vorhersehbar gewesen.

- Die Weisung des Innenministeriums an die Sicherheitsdirektion Salzburg war sicher ungewöhnlich. Ungewöhnlich war allerdings auch, wie die Verdachtsmomente nach vielen Jahren Zivilprozeß durch einen Schweizer Privatdetektiv über persönliche Kontakte zu einem Gendarmeriebeamten an die Salzburger Sicherhitsbehörde herangetragen wurden.

- Daß eine derart grundlegende Anordnung, die Ermittlungen abzubrechen und den Staatsanwalt einzuschalten, weder schriftlich getroffen noch der Sicherheitsdirektion Salzburg gegenüber ausführlich begründet wurde, ist zu kritisieren.

Zur Niederösterreich-Weisung vom 19. November 1984

- In der der Sicherheitsdirektion Niederösterreich zugegangenen Form war die Weisung des Bundesministeriums für Inneres vom 19. November 1984, die Ermittlungen in der Causa Lucona einzustellen, rechtswidrig. Allerdings war die Weisung lediglich 105 Minuten in Kraft, weil sie danach vom Ministerium widerrufen wurde. Eine Beeinträchtigung der Ermittlungen der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich erfolgte de facto nicht.

- Bundesminister Blecha hat zwar die unzulängliche Form der Auftragserteilung an MR Dr. Köck zu verantworten. Für die Annahme wissentlichen Mißbrauchs des Weisungsrechtes besteht aber kein Anlaß. Es wäre absurd, dem Bundesminister einen derart aussichtslosen Versuch unterstellen zu wollen, hätte doch die Weisung bei der zu erwartenden sofortigen Rückfrage der Sicherheitsdirektion beim Untersuchungsrichter zurückgenommen werden müssen.

- Die Weitergabe von Aktenteilen aus einem Verschlußakt des Ministeriums zur persönlichen Aufbewahrung außerhalb des Amtes durch einen ehemaligen Mitarbeiter widerspricht den einschlägigen Vorschriften.

- Kritisch muß insbesondere festgestellt werden, daß bei der Zusammenstellung der Akten für den Untersuchungsausschuß auf das Fehlen des Aktenvermerkes nicht hingewiesen wurde.

Zu den parlamentarischen Anfragebeantwortungen

- Im Zusammenhang mit dem Vorgehen in der Causa Lucona richteten vorwiegend ÖVP-Abgeordnete in den Jahren 1985 und 1986 parlamentarische Anfragen an Bundesminister Blecha. In deren Mittelpunkt stand die Weisung vom 19. November 1984. Hingegen betraf keine einzige Frage der diesbezüglichen parlamentarischen Anfragen unmittelbar die Weisung zur Einschaltung der Staatsanwaltschaft in, Jahre 1983. Die diesbezüglichen Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten in einzelnen Punkten betrafen somit weder unmittelbar gestellte Fragen noch den Kern der Anfragen.

- Die Darstellung des Zustandekommens der Einstellungsweisung an die Sicherheitsdirektion Niederösterreich am 19. November 1984 gibt nur die Auffassung des Bundesministers vom Ablauf und Inhalt seiner Anordnung wider, ohne darauf hinzuweisen, daß es zwischen ihm und MR Dr. Köck darüber gewichtige Auffassungsunterschiede gab. Es muß dem Bundesminister zugebilligt werden, bei Meinungsverschiedenheiten über ein persönliches Verhalten seine Auffassung der Anfragebeantwortung zugrunde zu legen. Allerdings wäre es in einem solchen Fall notwendig, auf die bestehenden Divergenzen hinzuweisen.

Zur Beteiligung der Staatspolizei an Veranstaltungen

- Eine generelle Anordnung des Bundesministers Blecha oder sonst seitens des Bundesministeriums für Inneres zur Überwachung der Vorträge oder Pressekonferenzen des Hans Pretterebner und des Dietmar Karl Guggenbichler, um über die gegen den Ressortchef erhobenen Vorwürfe Kenntnis zu erlangen, allenfalls auch um Material für strafrechtliche Schritte gegen die beiden Genannten zu erhalten, gab es nicht.

- In einem Fall (Vortrag des Hans Pretterebner am 29. April 1988 in Salzburg) erfolgte die staatspolizeiliche Überwachung über Weisung des Bundesministeriums für Inneres, allenfalls auf Ersuchen oder im Einvernehmen mit dem Kabinettchef, jedenfalls ohne vorherige Befassung des Bundesministers.

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- In den übrigen Fällen erachteten es einige Sicherheitsbehörden im Hinblick auf die bereits in der Vorankündigung gegen oberste Organe - darunter auch den Bundesminister für Inneres - erhobenen Vorwürfe, teils auch deshalb, weil Mitteilungen über Spionage usw. angekündigt wurden, von sich aus eine Beteiligung von Beamten der Staatspolizeilichen Abteilung an solchen Veranstaltungen für notwendig.

- Die Beteiligung von Beamten der Staatspolizei an öffentlichen Veranstaltungen oder Pressekonferenzen war zwar keine ,,Bespitzelung", aber im höchsten Maße überflüssig und stand - im Hinblick auf die Anordnung von Überstunden - in keinem Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln. Darin einen persönlichen Mißbrauch zu erblicken, besteht allerdings nicht der geringste Anlaß.

Zu den Vorgängen in der Justiz

- Zu den Besonderheiten in der Causa Lucona gehören nicht nur überzogene (durch das Gesetz gedeckte) Berichtsaufträge sondern ebenso das Übermaß an Interventionen seitens des Bundesländerversicherungs-Anwaits.

- Eine weitere Besonderheit liegt darin, daß es in Folge des Verhaltens des geschädigten Versicherungsunternehmens erst nach sechs Jahren zu polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen gekommen ist. Daß dies die Aufklärung des Sachverhaltes nicht erleichtert hat, liegt auf der Hand.

- Die Verdachtsgründe für das Vorliegen eines Tötungs- oder Gefährdungsdeliktes waren erst in einem verhältnismäßig späten Stadium konkret. Erst dann aber waren die Voraussetzungen für die obligatorische Voruntersuchung gegeben. Hingegen war es über weite Phasen des Verfahrens nach dem Gesetz weitgehend Ermessenssache, ob der Weg der Voruntersuchungen oder der Vorerhebungen gewählt werde.

- Tatsächlich wurden später die Vorerhebungen praktisch so geführt, als läge eine Voruntersuchung vor. Nicht anders ist es zu werten, daß gleichsam in umgekehrter Rollenverteilung der Untersuchungsrichter dem Staatsanwalt Vorschläge unterbreitete, welche Erhebungsschritte dieser beantragen sollte. Es ist daher davon auszugehen, daß zumindest ab diesem Zeitpunkt die Voruntersuchung am Platz gewesen wäre.

- Jedenfalls haben auch die Vorerhebungen zur umfassenden Aufklärung geführt. Auf die ,,durch die ganz besonders umfangreichen und gründlichen Vorerhebungen erzielte Klärung des Sachverhaltes" weist auch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 2. August 1988 hin, mit der der Einspruch gegen die Anklageschrift zurückgewiesen wurde.

- Bei Veranlassung von Vorerhebungen gegen Pretterebner wegen der in seinem Buch erhobenen Vorwürfe aufgrund konkreter Anzeigen konnte sich Oberstaatsanwalt Dr. Schneider auf die kurz zuvor aus gleichem Anlaß vom Bundesministerium für Justiz erteilte Genehmigung des gleichen Vorgehens stützen.

- Die Anordnung Dr. Schneiders auf Anzeigerucklegung bei Gratz, Blecha ua. ist auch im Zusammenhang damit zu sehen, daß sich die Staatsanwaltschaft Wien nicht auf eine Sachverhaltsdarstellung mit konkreten Verdachtsgründen bezog, sondern lediglich eine ,,Einladung zu einer Pressekonferenz" in der in ganz allgemeiner Form die Aufforderung zur Überprüfung der im Buch enthaltenen Vorwürfe ausgesprochen wurde.

- Die Vorgangsweise des Leitenden Oberstaatsanwaltes Dr. Schneider wurde durch Erlässe des Bundesministeriums für Justiz gebilligt.

- Die Durchführung der gerichtlich angeordneten Telefonüberwachungen im Zuge der Fahndung gibt Anlaß zur Kritik.

Zum Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten

- Der Zusammenfassung in der Beurteilung des Verhaltens des ehemaligen Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten, Mag. Leopold Gratz, in Zusammenhang mit der Causa Lucona durch das Ausschußmitglied Dr. Michael Graff, ,,Gratz könne weder einer strafbaren noch auch nur einer ehrenrührigen- Handlung bezichtigt werden", kann beigepflichtet werden.

- Bei der Anforderung der Dokumente der Firma Uzin-Export-Import handelte Gratz im guten Glauben, einem österreichischen Gericht bei der Wahrheitsfindung behilflich zu sei.

- Die parlamentarischen Anfragebeantwortungen von Mag. Leopold Gratz zu diesem Gegenstand waren nach seinem damaligen Wissensstand richtig. Mag. Gratz hat vor dem Untersuchungsausschuß ausführlich dargelegt, daß ihm der Aktenvermerk von Karabaczek erst nach Anforderung der

35 von 54 1000 der Beilagen XVII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original)

Akten durch den parlamentarischen Untersuchungsausschuß bekannt geworden ist und erst durch diesen Aktenvermerk wurde Gratz die detaillierte Tätigkeit von Karabaczek bei der Durchführung des Auftrages bekannt.

- Zur Feststellung des Berichtes, daß es Mag. Gratz verabsäumt habe, die Grenzen zwischen seinem Amt und seiner Freundschaft strikt zu beachten, halten wir fest, daß sich Mag. Gratz durch seine persönliche Freundschaft bei der Führung im Amt von keiner wie immer gearteten Parteilichkeit leiten ließ.

- Die vom Untersuchungsausschuß festgestellte Beschattung und Abhörung des österreichischen Außenministers in Zürich im Auftrag Guggenbichlers sind schärfstens abzulehnen. Zur Frage, ob diese Überwachung der Bundesländer-Versicherung in Rechnung gestellt und daher von dieser zumindest indirekt billigend in Kauf genommen wurde, gab es widersprüchliche Aussagen.

Zu den militärischen Diensten

- Bezüglich der technischen Möglichkeit zur Abhörung von Privat(Auto)Telefongesprächen wären trotz der Zusicherung der Leiter der militärischen Dienste, daß keine Abhörungen stattfänden, im Bundesministerium für Landesverteidigung weitere interne Überprüfungen durchzuführen und gegebenenfalls auch technische Sicherungen einzuführen.

Zu Zusammenkünften, Treffen und Zeugenabsprachen

- Die Zusammenkünfte und Treffen zwischen Blecha, Dr. Hermann und Dr. Thaller waren überflüssig und in hohem Maße geeignet, in der Öffentlichkeit mißverstanden zu werden. Dies war auch tatsächlich der Fall und hat zu massiver Kritik geführt. Allerdings gab es auch noch andere Treffen von Zeugen vor ihrer Einvernahme vor dem Untersuchungsausschuß. Beispielsweise trafen Gruppeninspektor Mayer und Rechtsanwalt Dr. Masser um die Jahreswende 1988/89 zusammen. Bei ihren Einvernahmen vor dem Untersuchungsausschuß mußten sie einräumen, daß es für ihre Zusammenkunft keinen speziellen Grund gab und es in ihrem Gespräch auch um Vorgänge ging, die Gegenstand ihrer späteren Aussagen waren

- Auch andere Zeugen erklärten, überhaupt nichts dabei gefunden zu haben, vor ihren Einvernahmen mit anderen - auch als Zeugen in Betracht kommenden - Personen über die nunmehr schon sechs Jahre zurückliegenden Ereignissen zu sprechen. Sicher ist zwischen solchen durchaus unverfänglichen Gesprächen - mögen sie auch in formeller Hinsicht nach Erhalt der Zeugenladung unzulässig sein - und den eigentlichen Zeugenabsprachen zu unterscheiden. Dieser Grundsatz muß freilich für alle Zeugen ungeachtet der Person gehen.

6. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses stieß überall dort auf Schwierigkeiten, wo sie parallel zu einem anhängigen Gerichtsverfahren erfolgte. Das betraf Zeugenaussagen, Unterlagen und Fahndungsmaßnahmen.

7. Eine völlige Klärung des Bundesländerversicherungsskandals im Rahmen, dieses Untersuchungsausschusses war nicht möglich. Mit dem erst im Zuge dieser Untersuchungen bekanntgewordenen Fall Löschenkohl wurde neuerlich bestätigt, daß die bisherigen gerichtlichen Untersuchungen bei weitem nicht alle Facetten, vor allem nicht die parteipolitischen Dimensionen dieses Skandals aufklären konnten.

Dr. Rieder   Schieder   Dr. Fuhrmann   Elmecker

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19901104 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT Seite 32:


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Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#8
19901104 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT
DIE AUFDECKER Seite 1 Antwort 8 am 28 August 2014 um 17:53:04 "Wahrheitsforschung"
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1996 Michael Gehler und Hubert Sickinger (Hg.) POLITISCHE AFFÄREN UND SKANDALE IN ÖSTERREICH Von Mayerling bis Waldheim Seite 546:

GERALD FREIHOFNER Der Fall Udo Proksch oder die Affäre ,,Lucona" ...

Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern und parteipolitisch agierenden Beamten verhöhnt und mit Füßen getreten, zahlreiche Printmedien und der ORF deckten ... den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch. Daß es trotzdem 13 Jahre nach der Sprengung des Frachters ,,Lucona" ... zu einem Strafprozeß kam, der 1991 mit einem rechtskräftigen Urteil und der Verhängung lebenslanger Haft abgeschlossen wurde, grenzt im politischen und medialen Sumpfklima Österreichs fast an ein Wunder.

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1987 HANS PRETTEREBNER DER FALL LUCONA
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=939.0

19881007 KRONE KULTUR Seite 17 ÖSTERREICH 6,5 MILLIONEN DEBILE
THOMAS BERNHARD HELDENPLATZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=936.0

19901104 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=917.0

1993 HANS PRETTEREBNER DAS NETZWERK DER MACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=941.0

1999-2014 JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0

2004 DER FALL NATASCHA WENN POLIZISTEN ÜBER LEICHEN GEHEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=813.0

2006 Girl in the Cellar THE NATASCHA KAMPUSCH STORY
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=819.0

KAMPUSCH MEGASKANDAL TATORT VIDEO MANIPULIERT 23./24.08.2006
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=798.0

Reisepass Natascha Kampusch mit ausgeschnittenem und wieder eingesetztem Foto
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=110.0

NK ERSCHEINUNGEN vs 3096 TAGE IM VERLIES - FAKTEN vs SUGGESTIVE SCHEINWELT
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=217.0

20060913 BACK TO THE ROOTS - NATASCHA KAMPUSCH NEWS
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=195.0
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2013 STAATSAFFÄRE NATASCHA KAMPUSCH
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20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.0

20130917 DER WILDERER VOM ANNABERG
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DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
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Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

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19881007 KRONE KULTUR Seite 17 OESTERREICH, 6,5 MILLIONEN DEBILE transcript.pdf
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07.10.1988 KRONE KULTUR Seite 17 ÖSTERREICH 6,5 MILLIONEN DEBILE


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,,Österreich, 6,5 Millionen Debile!"

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der Bundespräsident ist ein Lügner
der Kanzler ein

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ein unerträglicher Gestank breitet sich aus von der Hofburg und vom Ballhausplatz und vom Parlament über dieses ganze verluderte und verkommene Land

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Sie fallen ja immer wieder auf Österreich herein
aber Sie dürfen doch nicht vergessen
daß Sie sich in dem gemeingefährlichsten aller europäischen Staaten befinden
wo die Schweinerei oberstes Gebot ist
und wo die Menschenrechte mit Füßen getreten werden

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Sie fallen ja immer wieder auf Österreich herein

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aber Sie dürfen doch nicht vergessen

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daß Sie sich in dem gemeingefährlichsten aller europäischen Staaten befinden

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wo die Schweinerei oberstes Gebot ist

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und wo die Menschenrechte mit Füßen getreten werden

07.10.1988 KRONE KULTUR Seite 17 ÖSTERREICH 6,5 MILLIONEN DEBILE

VORBILD THOMAS BERNHARD HELDENPLATZ. KUNST KULTUR SATIRE:

SCHMERLINGPLATZ JUXTIZ POSSE IN MILLIONEN AKTEN VON SHW
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1999-2014 JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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EUROPAPLATZ POSSE SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT
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ANALYSE VERDACHT 1: Politiker und parteipolitisch agierende Beamte

Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern und parteipolitisch agierenden Beamten verhöhnt und mit Füßen getreten.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern und parteipolitisch agierenden Beamten verhöhnt.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern und parteipolitisch agierenden Beamten mit Füßen getreten.

Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern verhöhnt und mit Füßen getreten.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern verhöhnt.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat von Politikern mit Füßen getreten.

Jahrelang wurde der Rechtsstaat von parteipolitisch agierenden Beamten verhöhnt und mit Füßen getreten.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat von parteipolitisch agierenden Beamten verhöhnt.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat von parteipolitisch agierenden Beamten mit Füßen getreten.

ANALYSE VERDACHT 2: zahlreiche Printedien und der ORF

Zahlreiche Printmedien und der ORF deckten den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Zahlreiche Printmedien und der ORF deckten den sechsfachen Mörder  Proksch.
Zahlreiche Printmedien und der ORF deckten den schweren Betrüger Proksch.

Zahlreiche Printmedien deckten den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Zahlreiche Printmedien deckten den sechsfachen Mörder Proksch.
Zahlreiche Printmedien deckten den schweren Betrüger Proksch.

Der ORF deckte den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Der ORF deckte den sechsfachen Mörderr Proksch.
Der ORF deckte den schweren Betrüger Proksch.

ANALYSE VERDACHT 3: zahlreiche Printmedien und der ORF

Zahlreiche Printmedien und der ORF deckten jahrelang den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Zahlreiche Printmedien und der ORF deckten jahrelang den sechsfachen Mörder  Proksch.
Zahlreiche Printmedien und der ORF deckten jahrelang den schweren Betrüger Proksch.

Zahlreiche Printmedien deckten jahrelang den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Zahlreiche Printmedien deckten jahrelang den sechsfachen Mörder Proksch.
Zahlreiche Printmedien deckten jahrelang den schweren Betrüger Proksch.

Der ORF deckte jahrelang den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Der ORF deckte jahrelang den sechsfachen Mörderr Proksch.
Der ORF deckte jahrelang den schweren Betrüger Proksch.

ANALYSE VERDACHT 4: zahlreiche Printmedien und der ORF

Jahrelang deckten zahlreiche Printmedien und der ORF den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Jahrelang deckten zahlreiche Printmedien und der ORF den sechsfachen Mörder  Proksch.
Jahrelang deckten zahlreiche Printmedien und der ORF den schweren Betrüger Proksch.

Jahrelang deckten zahlreiche Printmedien den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Jahrelang deckten zahlreiche Printmedien den sechsfachen Mörder Proksch.
Jahrelang deckten zahlreiche Printmedien den schweren Betrüger Proksch.

Jahrelang deckte der ORF den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Jahrelang deckte der ORF den sechsfachen Mörderr Proksch.
Jahrelang deckte der ORF den schweren Betrüger Proksch.

ANALYSE VERDACHT 5: Politiker und parteipolitisch agierende Beamte

Politiker und parteipolitisch agierende Beamte deckten jahrelang den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Politiker und parteipolitisch agierende Beamte deckten jahrelang den sechsfachen Mörder  Proksch.
Politiker und parteipolitisch agierende Beamte deckten jahrelang den schweren Betrüger Proksch.

Politiker deckten jahrelang den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Politiker deckten jahrelang den sechsfachen Mörder Proksch.
Politiker deckten jahrelang den schweren Betrüger Proksch.

Parteipolitisch agierende Beamte deckten jahrelang den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Parteipolitisch agierende Beamte deckten jahrelang den sechsfachen Mörderr Proksch.
Parteipolitisch agierende Beamte deckten jahrelang den schweren Betrüger Proksch.

ANALYSE VERDACHT 6: Politiker und parteipolitisch agierende Beamte

Jahrelang deckten Politiker und parteipolitisch agierende Beamte den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Jahrelang deckten Politiker und parteipolitisch agierende Beamte den sechsfachen Mörder  Proksch.
Jahrelang deckten Politiker und parteipolitisch agierende Beamte den schweren Betrüger Proksch.

Jahrelang deckten Politiker den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Jahrelang deckten Politiker den sechsfachen Mörder Proksch.
Jahrelang deckten Politiker den schweren Betrüger Proksch.

Jahrelang deckten parteipolitisch agierende Beamte den sechsfachen Mörder und schweren Betrüger Proksch.
Jahrelang deckten parteipolitisch agierende Beamte den sechsfachen Mörderr Proksch.
Jahrelang deckten parteipolitisch agierende Beamte den schweren Betrüger Proksch.

ANALYSE VERDACHT 7: zahlreiche Printmedien und der ORF

Der Rechtsstaat wurde jahrelang von zahlreichen Printmedien und dem ORF verhöhnt und mit Füßen getreten.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang von zahlreichen Printmedien und dem ORF verhöhnt.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang von zahlreichen Printmedien und dem ORF mit Füßen getreten.

Der Rechtsstaat wurde jahrelang von zahlreichen Printmedien verhöhnt und mit Füßen getreten.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang von zahlreichen Printmedien verhöhnt.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang von zahlreichen Printmedien mit Füßen getreten.

Der Rechtsstaat wurde jahrelang vom ORF verhöhnt und mit Füßen getreten.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang vom ORF verhöhnt.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang vom ORF mit Füßen getreten.

ANALYSE VERDACHT 8: zahlreiche Printmedien und der ORF

Jahrelang wurde der Rechtsstaat von zahlreichen Printmedien und dem ORF verhöhnt und mit Füßen getreten.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat von zahlreichen Printmedien und dem ORF verhöhnt.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat von zahlreichen Printmedien und dem ORF mit Füßen getreten.

Jahrelang wurde der Rechtsstaat von zahlreichen Printmedien verhöhnt und mit Füßen getreten.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat von zahlreichen Printmedien verhöhnt.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat von zahlreichen Printmedien mit Füßen getreten.

Jahrelang wurde der Rechtsstaat vom ORF verhöhnt und mit Füßen getreten.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat vom ORF verhöhnt.
Jahrelang wurde der Rechtsstaat vom ORF mit Füßen getreten.

ANALYSE VERDACHT 9: Politikern und parteipolitisch agierenden Beamten

Der Rechtsstaat wurde jahrelang von Politikern und parteipolitisch agierenden Beamten verhöhnt und mit Füßen getreten.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang von Politikern und parteipolitisch agierenden Beamten verhöhnt.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang von Politikern und parteipolitisch agierenden Beamten mit Füßen getreten.

Der Rechtsstaat wurde jahrelang von Politikern verhöhnt und mit Füßen getreten.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang von Politikern verhöhnt.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang von Politikern mit Füßen getreten.

Der Rechtsstaat wurde jahrelang von parteipolitisch agierenden Beamten verhöhnt und mit Füßen getreten.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang von parteipolitisch agierenden Beamten verhöhnt.
Der Rechtsstaat wurde jahrelang von parteipolitisch agierenden Beamten mit Füßen getreten.

ANALYSE VERDACHT 10: zahlreiche Printmedien und der ORF

Der Rechtsstaat wurde von zahlreichen Printmedien und dem ORF verhöhnt und mit Füßen getreten.
Der Rechtsstaat wurde von zahlreichen Printmedien und dem ORF verhöhnt.
Der Rechtsstaat wurde von zahlreichen Printmedien und dem ORF mit Füßen getreten.

Der Rechtsstaat wurde von zahlreichen Printmedien verhöhnt und mit Füßen getreten.
Der Rechtsstaat wurde von zahlreichen Printmedien verhöhnt.
Der Rechtsstaat wurde von zahlreichen Printmedien mit Füßen getreten.

Der Rechtsstaat wurde vom ORF verhöhnt und mit Füßen getreten.
Der Rechtsstaat wurde vom ORF verhöhnt.
Der Rechtsstaat wurde vom ORF mit Füßen getreten.

ANALYSE VERDACHT 11: ......................................

Es gilt die Unschuldvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.