texte und dateien in arbeit - bitte um geduld und verständnisKAPRUN INFERNO | wikipedia Brandkatastrophe | FAKIR unschuldig
SEITE 1 ANTWORT 3
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20040224 1549 OTS FAKIR WERK zur Brandkatastrophe vom Kitzsteinhorn TRANSKRIPTION:
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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20040224_OTS0186/fakir-werk-gmbh-co-kg-zur-brandkatastrophe-vom-kitzsteinhornOTS0186 24. Feb. 2004, 15:49
FAKIR-WERK GmbH & Co KG zur Brandkatastrophe vom Kitzsteinhorn
Vaihingen (OTS) - I. FAKIR bedauert zutiefst die Tragödie von
Kaprun und das große Leid, das sie über so viele Menschen gebracht
hat. Den Toten und ihren Angehörigen gilt das Mitgefühl und die
Trauer von FAKIR und allen Mitarbeitern. FAKIR wurde ohne eigenes
Zutun in die zahlreichen Auseinandersetzungen hineingezogen und muss
sich nun verteidigen, um den eigenen Standpunkt der Öffentlichkeit
mitzuteilen.
II. Die Firma FAKIR
Die Firma FAKIR-WERK GmbH & Co KG ist ein seit mehr als siebzig
Jahren bestehendes Unternehmen, das sich auf die Produktion
hochwertiger Haushaltsgeräte spezialisiert hat. Hiezu zählen auch
Heizlüfter.
III. Die Anschuldigungen
Gegen FAKIR wurden in den letzten Verhandlungstagen des
Strafprozesses zur Brandkatastrophe von Kaprun und in der
Urteilsbegründung schwere Anschuldigungen erhoben - obwohl weder
FAKIR selbst noch ihre Mitarbeiter in diesem Strafprozess angeklagt
sind. Vor allem von Seiten der Verteidiger wurde wiederholt die
Behauptung aufgestellt, schuld an der Katastrophe sei ein
Produktionsfehler an einem FAKIR Heizlüfter gewesen. Die Verteidiger
stützen ihre Aussagen auf Sachverständigengutachten, die im
Strafprozess vorgelegt wurden. Darin wird die Behauptung aufgestellt,
der Brand sei dadurch zustande gekommen, dass der sich erhitzende
Teil eines in der Gletscherbahn eingebauten Heizlüfters - der sog
Heizstern - aus seiner Befestigung gelöst und in der Folge die
Rückwand des Heizlüfters entzündet habe. Dass es zu diesem
Herausbrechen der Befestigung gekommen sei, sei durch Risse in der
Rückwand ermöglicht worden, welche aufgrund eines fehlerhaften
Produktionsprozesses entstanden seien.
IV. Diese Anschuldigungen sind unzutreffend
Diesen Aussagen der Gutachter sowie dem von der Verteidigung und
vom Gericht daraus gezogenen Schluss, FAKIR sei schuld an der
Brandkatastrophe von Kaprun, wird von FAKIR entschieden und
ausdrücklich widersprochen. Entgegen diesen Behauptungen trifft weder
FAKIR noch die für sie tätigen Mitarbeiter die geringste Schuld an
der Brandkatastrophe. Das wird deutlich, wenn man die wesentlichen
Fakten berücksichtigt.
1. Keine auswertbaren Überreste des Unglückszugs
Vorauszuschicken ist, dass der Aufbau des Unglückszugs bei der
Katastrophe beinahe vollständig verbrannt ist. Von einem im
Führerstand angeblich eingebauten Heizlüfter sind keinerlei Spuren
mehr vorhanden. Daher steht auch keineswegs fest, dass ein FAKIR
Produkt hier eingebaut gewesen war. Sämtliche Aussagen der
Sachverständigen stützen sich auf jenen Befund, der im nicht
verbrannten zweiten Zug, dem "Gletscherdrachen" erhoben wurde. In
diesem Zug war ein Heizlüfter der Marke FAKIR Hobby TLB eingebaut.
Das bedeutet jedoch nicht, dass auch im Unglückszug ein derartiger
Heizlüfter eingebaut gewesen war. Jedoch selbst dann, wenn ein
Heizlüfter der Marke FAKIR Hobby TLB im Unglückszug, der
"Kitzsteingams" eingebaut gewesen sein sollte, steht nicht fest, dass
dieses Gerät fehlerhaft war. Deshalb sind die erhobenen
Anschuldigungen falsch.
2. Unzulässigkeit des Einbaus und des Betriebs des Heizlüfters in
einer Gletscherbahn
Heizlüfter der Marke FAKIR Hobby TLB wurden nicht zum Einbau und
Betrieb in Gletscherbahnen oder anderen Fahrzeugen, die sich bewegen,
hergestellt. In der Gebrauchsanweisung wird ausdrücklich und
eindeutig darauf hingewiesen: "Gerät darf nicht in Fahrzeuge
eingebaut und dort betrieben werden." Im Fall der Gletscherbahn
"Gletscherdrachen" (und möglicherweise auch der "Kitzsteingams")
erfolgte durch die Verantwortlichen ein bestimmungswidriger Gebrauch.
Der Heizlüfter wurde von den mit der Herstellung der Aufbauten
betrauten Personen in den Führerstand eingebaut. Zu diesem Zweck
wurde er aufgeschraubt und auseinandergebaut. Dann wurde er auf
umständliche Weise an einer im Führerstand befindlichen Wand wieder
zusammengebaut. Dieses Auseinandernehmen des Heizlüfters stellte eine
unverantwortliche Vorgangsweise dar. Heizlüfter dürfen grundsätzlich
nur von befugten Servicestellen von FAKIR auseinander genommen
werden. Es besteht nämlich die große Gefahr, dass durch ein solches
Zerlegen der Heizlüfter und vor allem seine Sicherheitseinrichtungen
beschädigt werden. Nach Ansicht von FAKIR ist es wahrscheinlich, dass
es im Zuge dieses Einbaus zu - möglicherweise unfallkausalen -
Beschädigungen gekommen ist.
3. Unzulässigkeit dieser Vorgangsweise
Der Sachverständige Ing. Helmut Prader hält in seinem Gutachten
fest, dass der Einbau eines solchen, ein Kunststoffgehäuse
aufweisenden Heizlüfters in einer Seilbahnanlage wie der
"Kitzsteingams" "nicht vertretbar" ist, da bei Kunststoffteilen die
Gefahr der Entzündung besteht. In derartigen Fahrzeugen dürfen
grundsätzlich nur Heizgeräte eingebaut werden, die auch im Störfall
kein offenes Feuer verursachen. Gegen diese Regeln wurde von den
hiefür Verantwortlichen verstoßen. FAKIR wurde vor dem Einbau nicht
gefragt, FAKIR hat in seiner Gebrauchsanweisung vor dem Einbau in
Fahrzeugen welcher Art auch immer eindeutig und klar gewarnt.
4. Die fatale Montage der Hydraulikleitungen
Die - wie FAKIR meint - nicht vertretbare Vorgangsweise der mit
der Herstellung des Aufbaus der Zuggarnitur befassten Personen
beschränkte sich jedoch nicht bloß auf das Zerlegen und den Einbau
des Heizlüfters. Der nächste fatale Schritt erfolgte dadurch, dass
Hydraulikleitungen, die unter hohem Druck stehendes leicht
entflammbares Öl enthielten, in unmittelbarer Nähe der Rückwand des
Heizlüfters verlegt wurden. Damit wurde in verantwortungsloser Weise
eine gravierende Risikosituation geschaffen.
An all diesen Vorgängen war weder die Firma FAKIR noch ihre
Mitarbeiter beteiligt. Die Heizlüfter der Firma FAKIR wurden - soweit
dies FAKIR aus den in die Öffentlichkeit gedrungenen Informationen
des Strafverfahrens bekannt ist - vielmehr in einem Geschäft von
jenen Personen erworben, die für die Herstellung des Aufbaus der Züge
verantwortlich waren. FAKIR hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von
diesen Vorgängen.
5. Selbstentzündung des Heizlüfters praktisch ausgeschlossen
FAKIR weist weiters darauf hin, dass die von den Gutachtern
aufgestellte Behauptung, der Heizlüfter habe sich selbsttätig
entzündet, nicht nachvollziehbar ist. Die diesbezüglichen
Schlussfolgerungen der Gutachter beruhen teilweise auf fiktiven
Annahmen, für die keinerlei Begründung gegeben wird.
Gutachter Mag. Dipl.-Ing. Udo Geishofer, der die Ansicht vertritt,
der Brand sei im Heizlüfter selbst durch den ausgebrochenen Heizstern
entstanden, gelangt zu dieser Aussage aufgrund eines von ihm
durchgeführten Versuches. Dieser Versuch erfolgte jedoch unter
Bedingungen , die mit der Realität nicht in Einklang zu bringen sind.
Heizlüfter der Marke Hobby TLB sind mit zwei unabhängigen
Thermoschutzschaltern ausgestattet, die bei Überhitzung des Gerätes
zum sofortigen Ausschalten führen. Im vom Gutachter Mag. Dipl.-Ing.
Udo Geishofer durchgeführten Versuch waren diese Schutzschalter
unterbrochen, also eliminiert worden. Gutachter Mag. Dipl.-Ing. Udo
Geishofer konnte sein Versuch mit der Selbstentzündung des
Heizlüfters also nur durch Eliminierung der Schutzschalter gelingen.
Mag. Dipl.-Ing. Udo Geishofer gibt aber keinerlei Erklärung dafür,
wieso die Schutzschalter im Unglückszug ebenfalls nicht angesprungen
sein sollen.
Die Brandversuche wurden mit teilweise demontierten
Vergleichsgeräten eines Nachfolgemodells durchgeführt, indem die
Vorderfront und die Luftleitröhre entfernt wurden, um ein Berühren
des Heizsterns mit der Rückwand des Gehäuses zu simulieren bzw. zu
erreichen.
6. Es lag kein Produktionsfehler vor
Der Sachverständige Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. mont. Karl L.
Maurer behauptet in seinem Gutachten, der Heizlüfter habe deswegen
einen Produktionsfehler aufgewiesen, weil beim Gießen der Rückwand
eine Vorgangsweise gewählt wurde, die dazu geführt hat, dass an jener
Stelle, an der der Heizstern befestigt war, eine Bindenaht und in der
Folge Risse entstanden seien. Diese Bindenaht habe - so der
Sachverständige - eine Risikostelle dargestellt, weil hiedurch ein
Herausbrechen der Heizwendel erleichtert werde. Dem ist entschieden
zu widersprechen: Ein derartiges Gussverfahren ist vollkommen
industrieüblich; die entstehende Bindenaht stellt keinen
Produktionsfehler dar. Zu einem Herausbrechen des Heizsterns aus der
Befestigung kann es - wenn überhaupt - nur durch starke und
kontinuierliche Erschütterungen kommen. Diese treten beim
bestimmungsgemäßen Gebrauch des Heizlüfters aber nicht auf.
7. Keine falsche Zeugenaussage
Es ist schließlich auch unzutreffend, wenn von den Anwälten der
Gletscherbahnen Kaprun AG der Vorwurf erhoben wird, Mitarbeiter von
FAKIR hätten im Strafverfahren falsche Zeugenaussagen geleistet. Die
Mitarbeiter haben vielmehr sämtliche an sie gerichtete Fragen
wahrheitsgemäß beantwortet.
V. Zusammenfassung
Zusammenfassend ist daher festzuhalten: Die Brandkatastrophe von
Kaprun wurde weder durch ein Verschulden von FAKIR oder eines ihrer
Mitarbeiter, noch durch einen Produktionsfehler eines von FAKIR
hergestellten Heizlüfters verursacht. Vielmehr verhält es sich so,
dass ein Heizlüfter - möglicherweise der Marke FAKIR - in vollkommen
unsachgemäßer Weise, ohne jegliches Zutun und Wissen von FAKIR nach
vorherigem Zerlegen in die Gletscherbahn eingebaut wurde; durch das
unmittelbar an der Rückwand des Heizlüfters anschließende Verlegen
von Hydraulikleitungen, die unter hohem Druck stehendes höchst
brennbares Hydrauliköl enthielten, wurde eine gravierende
Risikoquelle geschaffen. An deren Entstehung hatte weder die Firma
FAKIR noch ihre Mitarbeiter irgendeinen Anteil.
OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders. ~ 241549 Feb 04 NEF0006 1299
Rückfragehinweis:
FAKIR-WERK GmbH & Co KG
Industriestraße 6
71657 Vaihingen
info@fakir.de
http://www.fakir.de TRANSKRIPTION-ENDE
1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:1
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http://155.at/ 155 KRIMINALFALL KAPRUN DAS BUCH. DIE FAKTEN. DIE HINTERGRÜNDE. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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