ZZ 20140122 UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL

Begonnen von Andreas Ranovsky, 23 Januar 2014, 19:32:55

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andreas Ranovsky

ZZ UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

REPUBLIK ÖSTERREICH PARLAMENT

unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll (419/J)

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/index.shtml

Übersicht

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll

Anfrage (gescanntes Original) / PDF-IMAGE, 338 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/imfname_336717.pdf

Anfrage (elektr. übermittelte Version) / PDF, 2416 KB .  HTML, 40 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/fname_336740.pdf

Eingebracht von: Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Eingebracht an: Mag. Johanna Mikl-Leitner Regierungsmitglied Bundesministerium für Inneres

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung   Protokoll
22.01.2014 Einlangen im Nationalrat (Frist: 22.03.2014)     
22.01.2014 Übermittlung an das Bundesministerium für Inneres    

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

START: ÜBERSICHT / LINKS / INHALTSVERZEICHNIS:

A01:
1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL PDF.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5319

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5320

A02:
Seite 5 Zeile 1 ZITAT: Die Ungenauigkeit, mit welcher hier gearbeitet wurde, sucht aber ihresgleichen! ZITAT-ENDE | SCREENS zur Dokumentation und zum Beweis

Seite 2 ZITATE: rechte Hand ... An der Hand sind Blutspritzer ersichtlich. ZITATE-ENDE
Seite 3 ZITATE: rechte Hand ... es sind keine Blutspritzer ersichtlich. ZITATE-ENDE

A03:
Seite 6 ZITAT: Bei dem polizeilich als Projektileinschuss konstatiertem Mauerloch handelte es sich um eines von zwei Bohrlöchern, die der Befestigung einer damals bereits demontiert gewesenen Vorrichtung (vermutlich eines Wäschetrockners) gedient hatten und als ebensolche Bohrlöcher auch deutlich zu erkennen waren. Diese beiden Bohrlöcher waren im Abstand von etwa 50 cm waagrecht angeordnet und nicht zuletzt durch die von der demontierten Montageplatte herrührenden Linienabdrücke bzw. Verschmutzungen deutlich als Lochpaar auszumachen. ZITAT-ENDE | SCREENS zur Dokumentation und zum Beweis

A04:
20140122 REPUBLIK ÖSTERREICH PARLAMENT Screens

A05:
20.03.2014 ANFRAGEBEANTWORTUNG
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_00411/index.shtml

Anfragebeantwortung / PDF, 142 KB
PDF http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_00411/imfname_342965.pdf

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140320 PARLAMENT ANFRAGEBEANTWORTUNG ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5578

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.


Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
A01: UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

REPUBLIK ÖSTERREICH PARLAMENT

unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll (419/J)

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/index.shtml

Übersicht

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll

Anfrage (gescanntes Original) / PDF-IMAGE, 338 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/imfname_336717.pdf

Anfrage (elektr. übermittelte Version) / PDF, 2416 KB .  HTML, 40 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/fname_336740.pdf

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL PDF.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5319

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5320

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Persönliche Hinweise: Transkription nach bestem Wissen und Gewissen zur Dokumentation und zum Beweis sowie für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL HTML TEXT TRANSKRIPTION:
------------------------------------------------------------------------------------------------------------

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 1 von 9

419/J XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

Der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Inneres betreffend unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll

Der im Zusammenhang mit der Causa Kampusch österreichweit bekannt gewordene Polizeioberst Franz Kröll hat sich durch seine berufliche Tätigkeit über seinen Kollegenkreis hinaus den Ruf eines pflichtbewussten, geradlinigen, engagierten und insgesamt exzellenten Polizeioffiziers erworben.

Im Fall Kampusch leitete Franz Kröll zunächst das polizeiliche Unterstützungsteam, das ab Februar 2008 der Evaluierungskommission unter dem Vorsitz des früheren Präsidenten des VfGH Dr. Ludwig Adamovich (sog. Adamovich-Kommission) beigegeben wurde.

Ab Dezember 2008 leitete er die damals zu fortgesetzten Fallermittlungen neu eingerichtete Sonderkommission des Bundeskriminalamts.

Mit der ihm eigenen Vertiefung in seine dienstlichen Aufgaben hatte er - wie auch andere Mitglieder der Adamovich-Kommission - in mehrfacher Hinsicht schwerwiegende Zweifel an der bis dahin offiziell vertretenen Tatversion in Richtung Einzel- und Alleintäterschaft des am 23. August aus dem Leben geschiedenen Wolfgang Priklopil.

Diese Zweifel betrafen in erster Linie die Person des Ing. Ernst Holzapfel, der dem Kampusch-Entführer Wolfgang Priklopil als langjähriger Geschäftspartner und bester Freund wie sonst niemand nahe gestanden war.

Es war in erster Linie der Gewissenhaftigkeit von Polizeioberst Franz Kröll und seinen detaillierten und an den laufenden Ermittlungsergebnissen orientierten Vorhaben zu verdanken, dass sich Ing. Holzapfel immer wieder gezwungen sah, seine Verfahrenseinlassungen zu wesentlichen Punkten zu ändern und zuletzt im November 2009 grundlegend neu zu adaptieren.

Keine der vom Verdächtigen vorgebrachten Versionen war in sich stimmig und geeignet, die gravierenden Zweifel auszuräumen, die (nicht allein) Polizeioberst Kröll an der Bestreitung jedweder Komplizenschaft hegte.

Ende 2009 musste Franz Kröll aber zur Kenntnis nehmen, dass seitens der Staatsanwaltschaft die Entführung als Straftat des angeblichen Alleintäters Priklopil beurteilt wurde, und die Beendigung des Ermittlungsverfahrens im Hinblick auf dessen Tod bereits beschlossene Sache war.

Er widersetzte sich nicht länger öffentlich der offiziellen Version, blieb allerdings konsequenterweise der abschließenden Pressekonferenz am 8. Jänner 2010, bei der die Verfahrenseinstellung der Öffentlichkeit mitgeteilt wurde, fern!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 2 von 9

"Ich setze mich da nicht hin und lüge allen ins Gesicht", war seine Erklärung im vertrauten Kreis.

Franz Kröll befasste sich mit der Causa Kampusch über die offizielle Ermittlungseinstellung hinaus, indem er im Frühjahr 2010 individuell weitere Nachforschungen anstellte und deren Ergebnisse in privaten Aufzeichnungen schriftlich festhielt.

Am 27. Juni 2010, somit rund ein halbes Jahr nach der offiziellen Ermittlungseinstellung, wurde Polizeioberst Franz Kröll von seiner geschiedenen Gattin auf der Sitzbank der Loggia seiner ebenerdigen Wohnung liegend, tot aufgefunden.

Als Todesursache steht ein Kopfdurchschuss im Schläfenbereich fest.

Dazu wird in dem an die Staatsanwaltschaft Graz gerichteten Abschlussbericht des Stadtpolizeikommandos Graz, Kriminalreferat Fachbereich Gewaltdelikte, vom 2.Juli 2010 wie folgt ausgeführt:

"In Zusammenhang der Ermittlungen kann davon ausgegangen werden, dass sich Oberst Franz Kröll in der Nacht zum 25.6.2010 auf der Terrasse seiner Wohnung, in Graz 13., Straßengelstraße Nr. 19, durch einen Kopfschuss mit einer privaten Pistole das Leben genommen hat.

Ein handschriftliches Abschiedsschreiben u. Testament wurde aufgefunden und sichergestellt.

Hinweise auf ein Fremdverschulden konnten nicht ermittelt werden.

Todesursache: Erschießen in suizidaler Absicht (Kopfdurchschuss)

Motiv: Depression

Geplantes weiteres Vorgehen: Von der ho. Dienststelle sind keine weiteren Ermittlungen geplant.

Im Spuren- und Untersuchungsbericht des Landespolizeikommandos für Steiermark heißt es auf S10 unter der Überschrift "Schusshandauswertung"

Auf dem Filterpapier der rechten (rechten ist durchgestrichen und handschriftlich in linken ausgebessert) Hand konnten Blutspuren die auf eine wahrscheinliche Verwendung als Schusshand schließen lassen, festgestellt werden.

Auf dem Filterpapier der rechten (rechten ist durchgestrichen und handschriftlich nochmals rechten geschrieben) Hand konnten Blutspuren die auf eine wahrscheinliche Verwendung als Schusshand schließen lassen, festgestellt werden.

Abbildung 5 zeigt die rechte Hand des Leichnams vor der Schusshandabnahme von der Innenseite. An der Hand sind Blutspritzer ersichtlich. (S 4/14)

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 3 von 9



Abbildung 6 zeigt die linke Hand des Leichnams vor der Schusshandabnahme von
der Innenseite. An der Hand sind Blutspritzer ersichtlich. (S 4/14)



Die gleichen Bilder werden in der beigefügten Bildertafel noch einmal beschrieben.

Dort heißt es zu Bild 8: rechte Hand des Verstorbenen - es sind keine Blutspritzer
ersichtlich.


PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 4 von 9



Bild 7: An der Innenseite der linken Hand des Verstorbenen werden typische
Blutspritzspuren festgestellt, wie sie nach einem angesetzten Schuss beobachtet
werden können.



PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 5 von 9

Die Ungenauigkeit, mit welcher hier gearbeitet wurde, sucht aber ihresgleichen!

Zu den waffentechnischen Untersuchungen wird auf S 7/14 wo folgt geschrieben:

"die abgefeuerte Patronenhülse konnte nach intensiver Suche und Verwendung eines Metallsuchgerätes in der Wiese vor der Terrasse in einer Entfernung von ca 3,5 zum wahrscheinlichen Abschussbereich vorgefunden werden.

Die Entfernung ergibt sich aus dem Umstand der Auswurfrichtung und etwaigen Abprallen an der
Wand, Tisch bzw. dem Boden. Auch besteht die Möglichkeit dass die Hülse durch einschreitende Personen verlagert wurde."

Weiter auf S 5/14:

"Verletzungen die vom Abfeuern der Waffe stammen können konnten nicht festgestellt werden.

Der Einschuss befand sich an der linken Seite des Kopfes knapp oberhalb vom Ohr.

Der Ausschuss befand sich an der rechten Seite des Kopfes leicht schräg nach oben versetzt."

Auf S 6/14:

Die Lage des Einschlages in der Mauer entspricht in etwa (!) dem Schusskanal im Kopf.

Abbildung 11 zeigt in etwa (!) die Flugbahn des Projektils (gelber Pfeil) und mittels der roten Linie ist in etwa der aufgerichtete Körper dargestellt."

Bild Nr.: 13 des angeschlossenen Bilderkatalogs zeigt die Spurensicherung bei der Arbeit. auffällig dabei ist, dass ein Beamter mit einem Maßband die Höhe des vermeintlichen Einschlagloches des Projektils abmisst, dabei aber keine Handschuhe trägt!

Beschrieben wird das Bild wie folgt:

"An der westlichen Mauer, die die Terasse begrenzt, wird in einer Höhe von 165 cm ein Projektileinschlag festgestellt. Da das Projektil am Tatort nicht aufgefunden werden kann, wird davon ausgegangen, dass das Geschoss bzw. ein Teil davon in Verputz der Mauer stecken könnte.

Die Mauer könnte vom Suizidenten möglicherweise bewusst als "Kugelfang" berücksichtigt worden sein."

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 6 von 9



Die Bildlegende ,,Die Mauer könnte vom Suizidenten möglicherweise als ´Kugelfang´ berücksichtigt worden sein" stellt eine reine Spekulation dar, die noch dazu davon ausgeht, dass de rechts von der ursprünglichen Sitzposition des toten Polizeioffiziers ausgeht, dass die rechts von der ursprünglichen Sitzposition des toten Polizeioffiziers befindliche Loggiamauer einen Projektileinschuss aufgewiesen hätte.

Was dazu von den intervenierenden Polizeibeamten ermittelt wurde, spottet jeder Beschreibung.

Bei dem polizeilich als Projektileinschuss konstatiertem Mauerloch handelte es sich um eines von zwei Bohrlöchern, die der Befestigung einer damals bereits demontiert gewesenen Vorrichtung (vermutlich eines Wäschetrockners) gedient hatten und als ebensolche Bohrlöcher auch deutlich zu erkennen waren.

Diese beiden Bohrlöcher waren im Abstand von etwa 50 cm waagrecht angeordnet und nicht zuletzt durch die von der demontierten Montageplatte herrührenden Linienabdrücke bzw. Verschmutzungen deutlich als Lochpaar auszumachen.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 7 von 9



Dass bei dieser Sachlage das rechte der beiden evident korrespondierenden Maueröffnungen trotz Unauffindbarkeit eines zugehörigen Projektils als Projektileinschuss beurteilt wurde, macht es schwer, gutgläubigen Irrtum der Tatortbeamten anzunehmen; insbesondere unter zusätzlicher Bedachtsame auf weitere Fakten:

Im Gutachten des Polizeiarztes Dr. Reisenhofer werden Lage und Bekleidung sowie die Auffindungssituation nur äußerst knapp beschrieben.

Es geht aus dem amtsärztlichen Befund auch nicht hervor, aufgrund welcher Umstände gesichert davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei der Öffnung über dem linken Ohr um den Einschuss und bei jeder im Bereich der rechten Schläfe um den Ausschuss handelt.

Diese Annahme wird in keiner Weise begründet, auch nicht dadurch, dass das vermeintliche Ausschussloch eben das Größere sei.

Wobei dies in der Literatur durchaus als nicht zwingend beschrieben wird.

Gerade bei angesetzten Schüssen, wie beim Suizid typisch, kommt es aufgrund der eingedrungenen Gase zu massiven Hautaufplatzungen und im Einschussbereich zu Substanzverlusten, was oftmals eine optisch wahrnehmbare, größere Einschusswunde verursacht. Auch fehlen weitere Beschreibungen, wie etwa Pulverablagerungen in der Wundhöhle oder Verbrennungen durch eingedrungene Pulvergase, welche bei angesetzten Schüssen normalerweise vorhanden sein müssten.

Aussagen über sie sogenannte Stanzmarke der Waffenmündung fehlen ebenso!

Bei den Beschreibungen der Ein- und Ausschusslöcher sind die Beschreibungen des Polizeiarztes:

"Ausschuss im Bereich der rechten Schläfe";

im Anlass-Bericht beschreibt es der untersuchende Kriminalbeamte mit den Worten:

"Ausschuss über dem rechten Ohr (Scheitel)".

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 8f von 9

Da die gebotene detaillierte Dokumentation der Schussverletzungen und –spuren unterblieb, sind auch die polizeilichen Schlussfolgerungen zu den Modalitäten des tödlichen Schusses weder überprüfbar, noch nachvollziehbar.

Des gilt auch schon für polizeilichen Ausführungen zu dem angeblichen Schusswinkel und dem behaupteten Einschuss in die Begrenzungsmauer der Loggia in einem Bodenabstand von 65 cm. Abgesehen von der fachlichen Unhaltbarkeit der polizeilich eruierten Schussrichtung bleibt auch bei bestmöglicher Auswertung der Berichtsabbildung 11 völlig offen, ob der mit dem bezeichneten Bodenabstand des angeblichen Mauereinschusses korrespondierende Schusswinkel von ca. 15 ° mit
dem Schusskanal im Leichenschädel in Einklang zu bringen ist.

Wirklich skandalös erscheint aber die Tatsache, dass das Projektil nicht gefunden wurde, obwohl es im Verputz der Mauer vermutet wurde.

Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum nicht nach dem Projektil gesucht wurde.

Dies wäre durch die Kriminalpolizei gem. § 110 Abs. 1 Zi. 1 aus Beweisgründen ohne Auftrag geboten gewesen.

Ein "Nichtauffinden" des Projektils oder von zumindest Teilen desselben, hätte bedeutet, dass der angenommene und offiziell dargestellte Ablauf nicht haltbar gewesen wäre.

Ein Loch im Verputz der Wand bedeutet zwingend, dass das Projektil oder zumindest Teile davon zu finden sein müssen. Es erscheint völlig unmöglich, dass ein Projektil in einen weichen Verputz eindringt, ein Loch hinterlässt und sich danach "pulverisiert".

Die offizielle Tötungsversion mit einem Kopfschuss von der linken Schläfe aus nach rechts hätte zwangsläufig einen Projektileinschlag in der rechtsseitigen Loggiawand zur Folge gehabt.

Da wurde einfach ein Bohrloch umfunktioniert!!

Bei Betrachtung all der unterlassenen Untersuchungen betreffend der genauen Umstände des Ablebens von franz Kröll, ist es schwer davon auszugehen, dass es sich nicht um eine gezielte Verschleierung der tatsächlichen Umstände handelt!

Bei Polizeioberst Franz Kröll handelte es sich um einen Polizeioffizier, der dienstlich zuletzt mit Ermittlungen zu einem jahrelang notorisch kontroversiell beurteilten Fall schwerster Kriminalität befasst war.

Das dessen ungeachtet die polizeilichen Ermittlungen am Ort der Auffindung der Leiche des auf der ebenerdigen Loggiaterasse seiner Wohnung erschossenen Polizeikollegen serienweise Defizite aufwiesen, ist unfassbar und unerklärlich!

Dies gilt für das Unterbleiben detaillierter Feststellungen zu Blut- und Gewebespuren im Bereich des Tisches, der Sitzbank, und der sitznahem Wand, für eine widerspruchsfreie Abklärung der unterschiedlichen Berichtsangaben zu Blutspritzern an der Innenseite beider Hände des Toten, für die Vorgabe einer wahrheitswidrigen Schussrichtung samt Beschreibung eines Mauerohrlochs als Projektileinschuss und schließlich auch dafür, dass die polizeiliche Erstuntersuchung der Tatwohnung keinen Hinweis auf einen Abschiedsbrief oder en Testament des Erschossenen ergab, während nach Tagen derartige Schriftstücke mit auffallenden Unterschriftsdivergenzen und teilweise auch inhaltlichen Unschlüssigkeiten in einem unversperrten Möbeltresor aufgefunden und sichergestellt wurden.

Trotz all dieser Besonderheiten wurde von der Anordnung einer gerichtsmedizinischen Obduktion abgesehen!

Ein aktuelles, vom Bruder des Verstorbenen in Auftrag gegebenes Privatgutachten, erstellt von Univ.Prof. Dr. E. Leinzinger, vom Institut für Gerichtsmedizin in Graz, zeigt nun die stümperhafte Arbeit rund um die Untersuchungen zum Ableben des
Oberst Kröll auf!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 9 von 9

In seiner Stellungnahme kommt er zu dem Schluss, dass davon ausgegangen werden muss, dass es sich bei der tödlichen Schussverletzung um einen angesetzten Schuss gehandelt hat, der Schussverlauf – anders als offiziell verbreitet

– von rechts nach links gesichert sei, und das die Schmauchartikel an den Händen dafür sprechen, dass im Zeitpunkt der Schussabgabe die rechte Hand näher zur Waffe war als seine linke Hand.

In der Begründung des Gutachtens wird hervorgehoben, dass im Fall eines angesetzten Schusses die Einschusswunde in der Regel größer ist, da es "durch die aus der Laufmündung austretenden Gase nach Bildung der sogenannten Schmauchhöhle zu einem Aufplatzen der Haut kommt."

Da die Tatwaffe die Patronenhülse seitlich, leicht nach hinten auswirft, sieht der Sachverständige Dr. Leinzinger die Schussrichtung von rechts nach links durch den Auffindungsort der tatgegenständlichen Patronenhülse im loggianahen Wiesenbereich zusätzlich bestätigt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1. Ist Ihnen das Privatgutachten von Univ. Prof. E. Leinzinger, vom 25.9.2013, demzufolge die offizielle Version unhaltbar ist, bekannt?

2. Wenn nein, werden Sie es anfordern?

3. Sehen Sie in Ihrem Ressort Handlungsbedarf, wenn Angehörige infolge behördlicher Unfähigkeit gezwungen sind, haarsträubende Ungereimtheiten der Polizeilichen Tatortaufarbeitung durch die Beauftragung on Privatgutachten aufdecken müssen und dafür die Kosten tragen müssen?

4. Ist es üblich, dass Beamte bei der Spurensicherung keine Handschuhe tragen (wie auf die Fotos klar erkennbar)?

5. Wenn ja, aus welchen Gründen?

6. Wenn nein, hat bzw. hatte der entsprechende Beamte mit Konsequenzen zu rechnen?

7. Wenn nein, welchen weiteren Handlungsbedarf leiten sie daraus ab?

8. Warum wurde die Sicherstellung des Tatprojektils durch entsprechende Teilentfernung des Wandverputzes nicht durchgeführt, um den Tatablauf auch wirklich lückenlos nachvollziehen zu können?

9. Wie viel Polizeibeamte intervenierten am Tatort?

10.Wie kann es sein, dass das zweite Loch in der Mauer von keinem einzigen Beamten gesehen wird, trotz der eindeutigen Schmutzspur?

11.Wie erklären Die die divergierenden Angaben zu den Blutspritzern auf der rechten Hand?

12.Wie genau gelangen die Blutspritzer auf die linke Hand?

13.Warum wurde nicht dokumentiert, ob bzw. wo rund um den Toten weitere Blutspritzer und Gewebespuren erkennbar waren?

14.Warum wurde keine gerichtsmedizinische Obduktion angeordnet?

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
www.parlament.gv.at

TRANSKRIPTION-ENDE

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.



Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#2
A02: UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

REPUBLIK ÖSTERREICH PARLAMENT

unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll (419/J)

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/index.shtml

Übersicht

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll

Anfrage (gescanntes Original) / PDF-IMAGE, 338 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/imfname_336717.pdf

Anfrage (elektr. übermittelte Version) / PDF, 2416 KB .  HTML, 40 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/fname_336740.pdf

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL PDF.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5319

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5320

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Seite 5 Zeile 1 ZITAT:

Die Ungenauigkeit, mit welcher hier gearbeitet wurde, sucht aber ihresgleichen!

ZITAT-ENDE

BETRIFFT: Rechte Hand

SEITE 2: An der Hand sind Blutspritzer ersichtlich.

SEITE 3: ... es sind keine Blutspritzer ersichtlich.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Seite 2 ZITATE: rechte Hand ... An der Hand sind Blutspritzer ersichtlich. ZITATE-ENDE

Seite 3 ZITATE: rechte Hand ... es sind keine Blutspritzer ersichtlich. ZITATE-ENDE

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

SCREENS zur Dokumentation und zum Beweis:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG zur Abbildung:
ZITAT: Kopierer 1 Staatsanwaltschaft Graz ZITAT-ENDE PA-ENDE

ZITAT:
Abbildung 5 zeigt die rechte Hand des Leichnams vor der Schusshandabnahme von der Innenseite. An der Hand sind Blutspritzer ersichtlich.
ZITAT-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 3 A5 RH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5321

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

PERSÖNLICHE ANMERKUNG zur Abbildung:
ZITAT: Kopierer 1 Staatsanwaltschaft Graz ZITAT-ENDE PA-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 3 A6 LH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5323

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

PERSÖNLICHE ANMERKUNG zur Abbildung:
ZITAT: Kopierer 1 Staatsanwaltschaft Graz ZITAT-ENDE PA-ENDE

ZITAT:
Bild Nr.: 8 Rechte Hand des Verstorbenen – es sind keine Blutanhaftungen ersichtlich.
ZITAT-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 4 B8 RH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5325

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

PERSÖNLICHE ANMERKUNG zur Abbildung:
ZITAT: Kopierer 1 Staatsanwaltschaft Graz ZITAT-ENDE PA-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 4 B7 LH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5327

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#3
A03: UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

REPUBLIK ÖSTERREICH PARLAMENT

unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll (419/J)

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/index.shtml

Übersicht

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll

Anfrage (gescanntes Original) / PDF-IMAGE, 338 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/imfname_336717.pdf

Anfrage (elektr. übermittelte Version) / PDF, 2416 KB .  HTML, 40 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/fname_336740.pdf

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL PDF.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5319

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5320

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Seite 5 Zeile 1 ZITAT:

Die Ungenauigkeit, mit welcher hier gearbeitet wurde, sucht aber ihresgleichen!

ZITAT-ENDE

PROJEKTILEINSCHUSS = BOHRLOCH

Seite 6 ZITAT:
Bei dem polizeilich als Projektileinschuss konstatiertem Mauerloch handelte es sich um eines von zwei Bohrlöchern, die der Befestigung einer damals bereits demontiert gewesenen Vorrichtung (vermutlich eines Wäschetrockners) gedient hatten und als ebensolche Bohrlöcher auch deutlich zu erkennen waren. Diese beiden Bohrlöcher waren im Abstand von etwa 50 cm waagrecht angeordnet und nicht zuletzt durch die von der demontierten Montageplatte herrührenden Linienabdrücke bzw. Verschmutzungen deutlich als Lochpaar auszumachen.
ZITAT-ENDE

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

SCREENS zur Dokumentation und zum Beweis:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG zur Abbildung:
ZITAT: Kopierer 1 Staatsanwaltschaft Graz ZITAT-ENDE PA-ENDE

ZITAT: Bild Nr.: 13 An der westlichen Mauer, die die Terrasse begrenzt, wird in einer Höhe von 165 cm ein Projektileinschlag festgestellt. Da das Projektil am Tatort nicht gefunden werden kann, wird davon ausgegangen, dass das Geschoss bzw. ein Teil davon in Verputz der Mauer stecken könnte. Die Mauer könnte vom Suizidenten möglicherweise bewusst als ,,Kugelfang" berücksichtigt worden sein. ZITAT-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 6 B13.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5329

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 7 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5331

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#4
A04: UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------





REPUBLIK ÖSTERREICH PARLAMENT

unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll (419/J)

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/index.shtml

Übersicht

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll

Anfrage (gescanntes Original) / PDF-IMAGE, 338 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/imfname_336717.pdf

Anfrage (elektr. übermittelte Version) / PDF, 2416 KB .  HTML, 40 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/fname_336740.pdf

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL PDF.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5319

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5320

Persönliche Hinweise: Transkription nach bestem Wissen und Gewissen zur Dokumentation und zum Beweis sowie für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

5 SCREENS zur Dokumentation und zum Beweis:



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5337



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5339



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5341



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL 4.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5343



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL 5.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5345

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§


TEMPORÄRE HINWEISE:

A02: UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite 5 Zeile 1 ZITAT:

Die Ungenauigkeit, mit welcher hier gearbeitet wurde, sucht aber ihresgleichen!

ZITAT-ENDE

BETRIFFT: Rechte Hand

SEITE 2: An der Hand sind Blutspritzer ersichtlich.

SEITE 3: ... es sind keine Blutspritzer ersichtlich.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Seite 2 ZITATE: rechte Hand ... An der Hand sind Blutspritzer ersichtlich. ZITATE-ENDE

Seite 3 ZITATE: rechte Hand ... es sind keine Blutspritzer ersichtlich. ZITATE-ENDE

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

SCREENS zur Dokumentation und zum Beweis:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG zur Abbildung:
ZITAT: Kopierer 1 Staatsanwaltschaft Graz ZITAT-ENDE PA-ENDE

ZITAT:
Abbildung 5 zeigt die rechte Hand des Leichnams vor der Schusshandabnahme von der Innenseite. An der Hand sind Blutspritzer ersichtlich.
ZITAT-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 3 A5 RH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5321

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

PERSÖNLICHE ANMERKUNG zur Abbildung:
ZITAT: Kopierer 1 Staatsanwaltschaft Graz ZITAT-ENDE PA-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 3 A6 LH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5323

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

PERSÖNLICHE ANMERKUNG zur Abbildung:
ZITAT: Kopierer 1 Staatsanwaltschaft Graz ZITAT-ENDE PA-ENDE

ZITAT:
Bild Nr.: 8 Rechte Hand des Verstorbenen – es sind keine Blutanhaftungen ersichtlich.
ZITAT-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 4 B8 RH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5325

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

PERSÖNLICHE ANMERKUNG zur Abbildung:
ZITAT: Kopierer 1 Staatsanwaltschaft Graz ZITAT-ENDE PA-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 4 B7 LH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5327

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§


TEMPORÄRE HINWEISE:

A03: UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite 5 Zeile 1 ZITAT:

Die Ungenauigkeit, mit welcher hier gearbeitet wurde, sucht aber ihresgleichen!

ZITAT-ENDE

PROJEKTILEINSCHUSS = BOHRLOCH

Seite 6 ZITAT:
Bei dem polizeilich als Projektileinschuss konstatiertem Mauerloch handelte es sich um eines von zwei Bohrlöchern, die der Befestigung einer damals bereits demontiert gewesenen Vorrichtung (vermutlich eines Wäschetrockners) gedient hatten und als ebensolche Bohrlöcher auch deutlich zu erkennen waren. Diese beiden Bohrlöcher waren im Abstand von etwa 50 cm waagrecht angeordnet und nicht zuletzt durch die von der demontierten Montageplatte herrührenden Linienabdrücke bzw. Verschmutzungen deutlich als Lochpaar auszumachen.
ZITAT-ENDE

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

SCREENS zur Dokumentation und zum Beweis:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG zur Abbildung:
ZITAT: Kopierer 1 Staatsanwaltschaft Graz ZITAT-ENDE PA-ENDE

ZITAT: Bild Nr.: 13 An der westlichen Mauer, die die Terrasse begrenzt, wird in einer Höhe von 165 cm ein Projektileinschlag festgestellt. Da das Projektil am Tatort nicht gefunden werden kann, wird davon ausgegangen, dass das Geschoss bzw. ein Teil davon in Verputz der Mauer stecken könnte. Die Mauer könnte vom Suizidenten möglicherweise bewusst als ,,Kugelfang" berücksichtigt worden sein. ZITAT-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 6 B13.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5329

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML S 7 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5331

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

FÜR ALLE OPFER UND IN MEMORIAM FRANZ KRÖLL, EINEM DER BESTEN ERMITTLER DER REPUBLIK ÖSTERREICH



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
FRANZ KROELL 25.6.2010 BESTATTUNG GRAZ.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4799

FRANZ KRÖLL 25.6.2010 BESTATTUNG GRAZ - BILD-Fundstelle:  20121111 1808
http://analyse-kritik-weitsicht-news.blogspot.co.at/2012/11/kampusch-skandal-jagd-auf-die-letzten.html

FÜR ALLE OPFER UND IN MEMORIAM FRANZ KRÖLL, EINEM DER BESTEN ERMITTLER ÖSTERRECHS

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

20080211 1711 FALL KAMPUSCH BMI EVALUIERUNGSKOMMISSION.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4917



1. Reihe v.l.n.r.: Susanne Reindl-Krauskopf, Ludwig Adamovich, Cosima Eggers, Christian Semler, Franz Kröll, 2. Reihe v.l.n.r.: Johann Rzeszut, Mathias Vogl, Klaus Schachner, Rudolf Keplinger

ANTWORT 88: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html

20111201 1055 OTS Dringliche Anfrage an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zum Fall Kampusch im Bundesrat! ZITATE:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20111201_OTS0136/dringliche-anfrage-an-innenministerin-johanna-mikl-leitner-zum-fall-kampusch-im-Bundesrat

Es sind dermaßen viele Fehler begangen worden, dass man mit Sicherheit nicht von einer Kette von Zufällen sprechen kann. ... Dilettantismus in Reinkultur.   ZITATE-ENDE

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#5
UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
SEITE 1 ANTWORT 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0

BLUTANHAFTUNGEN und BLUTSPRITZER

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll (411/AB)

20.03.2014 REPUBLIK ÖSTERREICH PARLAMENT WIEN Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner zu der schriftlichen Anfrage (419/J) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_00411/index.shtml

Anfragebeantwortung / PDF, 142 KB
PDF http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_00411/imfname_342965.pdf

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140320 PARLAMENT ANFRAGEBEANTWORTUNG ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5578

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx



TEILMASCHINELLE TRANSKRIPTION:

1 von 3 411/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 411/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung

1 von 3 411/AB vom 20.03.2014 zu 419/J (XXV.GP)

REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES
BMI

Mag.a JOHANNA MIKL-LEITNER
HERRENGASSE 7
A – 1014 WIEN
POSTFACH 100
TEL +43-1 53126-2352
FAX +43-1 53126-2191
E-MAIL: Johanna.Mikl-Leitner@bmi.gv.at

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament 
1017 Wien

GZ: BMI-LR2220/0138-II/BK/3.2/2014

Wien, am 18. März 2014

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben am 22. Jänner 2014 unter der Zahl 419/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ja.

Zu Frage 3:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.

Zu den Fragen 4 bis 7:

In wie weit die Verwendung von Handschuhen notwendig ist oder nicht, hängt alleine von der konkreten Tätigkeit ab.

2 von 3 411/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 411/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung

Zu Frage 8:

Durch die Tatortarbeit, die Spurenlage und die getätigten Erhebungen ergab sich, dass von einer Selbsttötung auszugehen war.

Zu Frage 9:

Acht.

Zu Frage 10:

Im Zuge der Tatortarbeit wurde festgestellt, dass es nur ein Einschussloch gab.

Zu Frage 11:

In den Tatortberichten werden zwei unterschiedliche Begriffe verwendet, nämlich ,,Blutanhaftungen" und ,,Blutspritzer". Mit dem Ausdruck ,,Blutanhaftung" sollte klargestellt werden, dass keine großflächigen Blutspuren vorhanden waren. Dem gegenüber beschreibt der Begriff ,,Blutspritzer" kleine und kleinste Blutpunkte.

Zu Frage 12:

Durch die Schussabgabe.

Zu Frage 13

Sowohl vom Tatort als auch vom Opfer wurden Aufnahmen angefertigt.

Zu Frage 14:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Mag.a Johanna Mikl-Leitner

3 von 3 411/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 3411/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung

REPUBLIK ÖSTERREICH AMTSSIGNATUR

Signaturwert

ks8EMhnXNZMcL4UHmX4hcnOJdBvhZH9ApEVr/0Q/O+UF68CGm1hr2ZerbU3MGFVcPuJIwQWZ2GiY47L32SA5YCSpbPEXC9ams4qepLVPOkDbaArRrbSefUnieUOiZAJ0NhDrQz3LcNsc9eXa0ikCJPfi5O5hvddBDUNQYCQiqDRCJFDR338jz20ltDhG8H3uHRPX2ynmuuactz6r+vKrmfXSBd6ye8J2TdS6pyNRc6dGkqSi/dgbk9MACkxKl+ak0YLi+iD7/45gsGx19s/2wsgslqqh78Z2z3IzFlKvyitUNalxePFukORBujxqlnU/1PpLWAuBSOdcfnyHklVDQ==

Datum/Zeit-UTC
2014-03-20T13:44:06+01:00

Aussteller-Zertifikat
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT

Serien-Nr.
531172

Methode
urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0Parameteretsi-bka-moa-1.0

Prüfinformation
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:

https://www.signaturpruefung.gv.at.

Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei derausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen.

Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.

(Gültigkeit ist unbekannt)

Unterschrieben von PDF-AS

Grund: Informationen zur Prüfung finden Sie unter http://www.signaturpruefung.gv.at

TEILMASCHINELLE TRANSKRIPTION ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140320 PARLAMENT ANFRAGEBEANTWORTUNG ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5579

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#6
UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
SEITE 1 ANTWORT 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0

BLUTANHAFTUNGEN und BLUTSPRITZER

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Blutspritzer und Blutantragung können ein und dasselbe sein, müssen aber nicht. Während sich ein Blutspritzer als biologische Spur durch physikalische Kräfte wie Geschwindigkeit und Schwerkraft definieren lässt (wie z.B. Schlagspritzspuren oder Tropfspuren) ist eine Blutantragung meist durch flächigen Druck, also auch direkten Kontakt, verursacht. Hierbei kann es zu einer Blutübertragung von einer Fläche auf die andere kommen (z.B. mit blutiger Hand auf Tisch), es entsteht eine Kontaktspur. Wenn es sich allerdings um kleine Blutspuren handelt kann eine morphologische Unterscheidung zwischen einem kleinen Spritzer als dynamisches Geschehen und einer Übertragung von Blut, welche zu einer Antragung führt schwierig bis nicht möglich sein. Häufig werden diese Begriffe auch synonym gebraucht. Es entscheidet der Einzelfall. Blutantragung wird auch oft als allgemeiner Ausdruck für eine Blutspur verwendet, da eine eindeutige Einordnung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich oder nicht notwendig ist.

FRAGEN ZUR ANFRAGEBEANTWORTUNG IM PARLAMENT betreffend:

UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
SEITE 1 ANTWORT 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0 ZITATE:

TEILMASCHINELLE TRANSKRIPTION:

1 von 3 411/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 411/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung

1 von 3 411/AB vom 20.03.2014 zu 419/J (XXV.GP)

REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES
BMI

Mag.a JOHANNA MIKL-LEITNER
HERRENGASSE 7
A – 1014 WIEN
POSTFACH 100
TEL +43-1 53126-2352
FAX +43-1 53126-2191
E-MAIL: Johanna.Mikl-Leitner@bmi.gv.at

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien

GZ: BMI-LR2220/0138-II/BK/3.2/2014

Wien, am 18. März 2014

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben am 22. Jänner 2014 unter der Zahl 419/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt: ZITATE-ENDE

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 1 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 1 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 2 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 2 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 3 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 3 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 4 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 4 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 5 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 5 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 6 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 6 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 7 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 7 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 8 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 8 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 9 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 9 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 10 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 10 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 11 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 11 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 12 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 12 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 13 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 13 LETZTVERANTWORTLICH?

WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 14 VERANTWORTLICH?
WER IST KONKRET FÜR DIE BEANTWORTUNG DER FRAGE 14 LETZTVERANTWORTLICH?


xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

20030124 UNIKLINIK ULM P WIEGAND und B ROLF Analyse biologischer Spuren 1 02

http://www.uniklinik-ulm.de/uploads/media/RM_Spuren1_02.pdf

Rechtsmedizin 2 • 2003 | 103

Weiterbildung • Zertifizierte Fortbildung

P. Wiegand1 • B. Rolf2

1Abt. Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Ulm

2Institut für Rechtsmedizin, Ludwig-Maximilian-Universität München

Analyse biologischer Spuren

Teil I: Funktionelle Blutspurenmorphologie, Körpersekrete, Haare. Detektions- und Nachweismethoden

Zusammenfassung

Die Untersuchung der Blutspurenmorphologie, kann zur Rekonstruktion eines fraglichen Tatablaufs wertvolle Hinweise geben. Blutspuren lassen sich unter dem Aspekt der Entstehungsdynamik in Kontakt- und Formspuren differenzieren. Unterschiedliche Formspuren wie z.B. Tropf-, Abrinn- oder Abschleuderspuren lassen Rückschlüsse auf die Entstehungsmechanismen zu. Hierdurch kann auf die Reihenfolge und die Bewegungsdynamik von Tatabläufen geschlossen werden. Im Rahmen der Vortestverfahren wird häufig neben Luminolreagenz zur Dedektion stark gealteter oder latenter Blutspuren auch die vergleichbar sensitive Phenolphthaleinprobe durchgeführt. Blutnachweisverfahren oder Speziesbestimmungen können – falls erforderlich – angeschlossen werden. In der Kategorie der Sekretspuren ist insbesondere die Detektion von Spermien und Vaginalepithelzellen im Zusammenhang mit Sexualdelikten von Bedeutung. Der sog. Saure-Phosphatase-Test liefert einen relativ spezifischen Hinweis auf Spermaantragungen; noch spezifischer ist der PSA-Test. Speichelspuren lassen sich durch einen Amylasetest nachweisen. Haarmorphologische Vergleichsuntersuchungen können zum einen für die Artbestimmung durchgeführt werden und zum anderen bei Humanhaaren eine Zuordnung der entstammenden Körperregion ermöglichen. Im Zusammenhang mit der Asservierung biologischer Spuren ist insbesondere auf die
Durchtrocknung der Spuren/Spurenträger hinzuweisen.

Schlüsselwörter

Biologische Spuren • Blutspuren • Spermaspuren • Speichelspuren • Detektionsverfahren
Analysis of biological traces. Part 1: Functional blood trace morphology, bodily secretions, hair. Methode of detection and proof

Abstract

Bloodstain pattern analysis is the investigation of the shape and the distribution of bloodstains. This method can contribute to the reconstruction of the course of events at a crime scene. A common presumptive test for blood is the luminol test. Even latent or aged bloodstains can be detected. The phenolphthalein test is of similar sensitivity. If required, subsequent tests to proof the presence of blood or to determine the species could be performed. Among the body fluids, semen stains as evidence in rape cases are of special importance. A common presumptive tests for sperm stains is test for acid phosphatase. Even more specific is the so test for the prostate specific antigen, the PSA-test. Saliva stains are detected with a test for the enzyme amylase. Comparative investigations of hair morphology can be useful for species differentiation as well as for assigning a human hair to a body region.With respect to the asservation, we emphasise the necessity of a proper drying of the of stains and the evidence material.

Keywords

Biological stains • Bloodstains • Sperm stains • Saliva stains • Detection methods

Rechtsmedizin 2003 • 13 : 103–113
DOI 10.1007/s00194-002-0175-1
Online publiziert: 24 Januar 2003
© Springer-Verlag 2003

...

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

20030124 UU P WIEGAND und B ROLF Analyse biologischer Spuren 1 02.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=6420

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx



20030124 UU P WIEGAND und B ROLF Analyse biologischer Spuren 1 02 PDF 04 DOKU.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=6421

20030124 UU P WIEGAND und B ROLF Analyse biologischer Spuren 1 02 PDF Seite 04 ZITAT:

Dokumentation

In der Regel erfolgt eine fotografische Dokumentation von Blutspurenmustern. Auch Videodokumentationen können bei komplexen Blutspurenverteilungen sehr sinnvoll sein, um so einen möglichst zusammenhängenden Überblick über die Tatortsituation zu gewinnen. Wichtig ist bei der fotografischen Dokumentation von Blutspuren, dass  grundsätzlich mit einem Maßstab fotografiert wird, dass bei komplexen Mustern sowohl Übersichts- als auch Detailaufnahmen bei guter Ausleuchtung gefertigt werden, und dass durch entsprechende Pfeile die Auszugsrichtungen dynamisch angetragener Blutspuren verdeutlicht werden. ZITAT-ENDE

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.


Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.