VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL | DR RATZ: UNFÄHIGE RICHTER

Begonnen von Andreas Ranovsky, 20 Mai 2012, 09:54:48

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Andreas Ranovsky

#15
A15 VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL 2009-2013
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.15

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1 in Arbeit.

START

A01

A02

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INHALTSVERZEICHNIS SEITE 2 in Arbeit.

A15
INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1 und SEITE 2

A16
VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER - SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN
Zeitraum: 20.11.2009 12:25 – 05.07.2013 00:00 Uhr
KONKRET BESCHULDIGTE AMTSTRÄGER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

A17
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: VGE an BUNDESRAT 15.07.2013 (MAIL) und 18.07.2013 (FAX)
SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER UND STRAFTATEN IM BEREICH DES PARLAMENTS UND UMGEBUNG: AN ALLE MITGLIEDER DES BUNDESRATES MIT DER BITTE UM KENNTNISNAHME, SCHUTZFUNKTION für Enkelkinder & VGE, DIENSTAUFSICHT, WAHRHEITSFINDUNG, ... an: ...

A18
STA MAG WOLFGANG HANDLER: STA WN -> WKSTA

A19
HYPO "OGH-FEHLURTEIL" - Hinweis auf die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

A20

...

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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#16
A16 VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL 2009-2013
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.15

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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Persönlicher Kurz-Hinweis: Aktuell noch Im START-BEITRAG vorangestellt SEITE 1 - später nur hier

Zeitraum: 20.11.2009 12:25 – 05.07.2013 00:00 Uhr

Konkret beschuldigte AMTSTRÄGER JUSTIZ (hervorgehoben mit Namen), BT, UT und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr – 05.07.2013 00:00 Uhr

Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl CR und LR, beide * xxx.

Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:

Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:

01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)
11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012
      MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE
      wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen
      sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.

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01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:

Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ,
und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ
Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ,
und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, ...

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I

BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1

OSTA Dr. Peter BARTH

BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV

LSTA Dr. Robert JIROVSKY
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD
STA Mag. Christoph SCHNEIDER
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER

Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan ,,JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER"

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03. OGH

HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,
HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER, OGH Senatspräsident ,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER, OGH Berichterstatter,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Georg NOWOTNY, OGH Berichterstatter,

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04. GENERALPROKURATUR

GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,
sowie UT und Verdächtige ab 23.12.2009

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05. OLG WIEN

HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
STÖGER-HILDBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt,
Dr. Ingrid JELINEK, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Petra STARIBACHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Irene MANN, OLG WIEN Richterin,
Dr. Eduard STRAUSS, OLG WIEN Senatspräsident,
Dr. Martin SONNTAG, OLG WIEN Richter,
Dr. Ursula FABIAN, OLG WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige

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06. OSTA WIEN

LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER
sowie BT, UT und Verdächtige

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07. WKSTA

LSTA Mag. Walter GEYER, (bis 30.11.2012)
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA, (ab 01.12.2012)
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
STA Mag. Verena EBNER
sowie BT, UT und Verdächtige

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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E Präsident,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
sowie mögliche Verdächtige

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09. STA EISENSTADT

LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,
sowie mögliche Verdächtige

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10. LG KR

HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR Präsident ,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR Richter,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR Richterin,
sowie BT, UT und Verdächtige

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11. LG SP

HR Dr. Franz CUTKA, LG SP Präsident ,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter ,,R3" des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP,
wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz
Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,
sowie BT, UT und Verdächtige

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12. STA SP

STA HR Dr. Peter FICENC, LSTA der STA SP – früher informiert,
STA Mag. Michaela SCHNELL, aktuell LSTA der STA SP,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, ESTA der STA SP – früher informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,
STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
BA Heinz SCHAGERL
sowie BT, UT und Verdächtige

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13. LGS WIEN

HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter ,,R2" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter ,,R3" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
Mag. Andreas HAUTZ, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG, LGS W PRÄS. Richter, informiert,
Mag. Christoph BAUER, LGS W PRÄSIDIUM Richter informiert,
Dr. Michael SPINN, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER, und die namentlich nicht bekannten
,,Richter 2" (informiert) und ,,Richter 3" (informiert) des 3-Richtersenates
sowie BT, UT und Verdächtige

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14. STA WIEN

LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, Leitende STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
STA Mag. Jörgen SANTIN, STA WIEN,
sowie BT, UT und Verdächtige

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15. LG WN

HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident LG WN bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Vize-Präsident LG WN 01.01.2010 – heute,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsidentin LG WN ab 01.02.2011,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL
sowie BT, UT und Verdächtige

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16. STA WN

STA Mag. Barbara HAIDER, Leitende STA der STA WN ab 01.03.2011,
STA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN,
ERSTER STA der STA WN in der Funktion des
Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,
Mag. Norbert HAUSER, STA WN,
sowie BT, UT und Verdächtige

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17. BG AM

HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,
sowie BT, UT und Verdächtige

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18. BG GL

Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteherin BG GL
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
sowie BT, UT und Verdächtige

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19. BG MD

Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, ,,diensthabende" Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,
sowie BT, UT und Verdächtige

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Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.

20. BMJ und RESSORT – 2 Seiten Zweitschrift zum Beweis:

Betrifft: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

Dipl. Päd. SR und Mag. AR (VGE)
Markt xxx, 2880 Kirchberg, Tel und Fax: xxx (Fax, wenn
nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)

.....................................................................................................................

06.03.2013 VGE-FAX an MINISTERBÜRO FAX: 01-52-152-DW-27-30

An BMJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl & jedes Kabinettsmitglied persönlich

Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel: VORANGESTELLT WIRD

Besonders hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amts- und Justizorgane bleibt aufrecht.

Alle bisherigen VGE-Schriftsätze in allen jeweils Bezug habenden Verfahren gelten auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von CR und LR, beide * xxx, sind die VGE verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:

VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der im Folgenden angeführten JUSTIZ- und AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE.

Offen sichtbar befangen wurden schwer kriminelle Offizialdelikte nicht geklärt.

Offen sichtbar befangen hat die  JUSTIZ einschließlich Dienstaufsicht auch in den Pflegschaftsverfahren vollständig versagt.

Damit entstand ein hoher Schaden für das Enkel-Kindeswohl und für die VGE.

Daher: VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der Amtsträger auch in allen Rechtssachen Mag. AR und in allen Rechtssachen Dipl. Päd. SR ,,auf immer & ewig".

Antworten/Stellungnahmen dazu mit NACHWEISLICHEM POSTEINGANG bis spätestens DI 12.03.2013 12:00 Uhr bei den VGE.

Es besteht: Allerhöchste Gefahr der Verabredung, Verdunkelung und täglichen Wiederholung sowie irreversibler Schäden am Kindeswohl.

06.03.2013 Abgelehnt werden die angeführten JUSTIZ- & AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT:

Betrifft: BMJ-Amtszeit im Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:

BMfJ Mag. Claudia BANDION-ORTNER, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftf. ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMfJ Mag. Dr. Beatrix KARL, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftfahrer, etc ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

STABSSTELLE FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE JUSTIZANGELEGENHEITEN ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-PRÄSIDIALSEKTION ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION I ZIVILRECHT ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION III PERSONAL UND STRAFV ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION IV STRAFRECHT ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

ALLE AUSSCHÜSSE etc, die in irgendeinem Zusammenhang mit akten-führenden/informierten ORGANEN stehen ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

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VGE-BEGRÜNDUNG: Offen sichtbar befangen werden schwer kriminelle Offizialdelikte gegen das Enkel-Kindeswohl uvam nicht geklärt sowie alle VGE-Beweismittel (darunter hunderte unwiderlegbare TATSACHEN-BEWEISE (FOTOS und DVD-SZENEN) und rund 60 schriftliche Zeugen-aussagen), VGE-Begründungen, etc übersehen/beharrlich ignoriert.

Das betrifft auch die parlamentarische Anfragebeantwortung, wo ,,als Spitze des Eisberges" eine Frage überhaupt nicht beantwortet wurde.

Vollständige Ablehnung wegen der weisungsgebundenen Hierarchie und des vollständigen Versagens betreffend Dienstaufsicht & Dienstpflichten.

VGE-BEGRÜNDUNG für den Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:

23.12.2009 VGE-FAX an BMJ und mehrere hohe JUSTIZ-DIENSTSTELLEN
06.03.2013 VGE-FAX an BMJ

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SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN Stand 05.07.2013 00:00 UHR ... 1

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die ,,NEUE STPO" FORT-FÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) 1. INSTANZ !!

IN ZUSAMMENHANG MIT:

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf ... körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..." Quelle:
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.
* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER
,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger ... auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine ... von ... einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ...

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, ...

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN Stand 05.07.2013 00:00 UHR ... 2

Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels,
                 KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKEL-KINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN Stand 05.07.2013 00:00 UHR ... 3

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. PAINZ),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM
ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR

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MAIL-ADRESSEN ALLER ABGEORDNETEN ZUM NATIONALRAT soweit bekannt und ohne Gewähr:

A09 VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL 2009-2013
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.0
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05.07.2013 FAX VGE RANOVSKY AN PARLAMENT:
SCHWERKRIMINELLE ELEMENTE & STRAFTATEN IM PARLAMENT

FAX AN:
01. Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer
FAX 01-401-10-DW-2345

02. Zweiter Präsident des Nationalrates Fritz Neugebauer
FAX 01-401-10-DW-2309

03. Dritter Präsident des Nationalrates Mag. Dr. Martin Graf
FAX 01-401-10-DW-2308

04. Parlamentsdirektor Dr. Harald Dossi, PV-Direktorin Dr.in Susanne Janistyn und PV-Direktor Mag. Alexis Wintoniak FAX 01-401-10-DW-2540

05. Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion - Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament Klubvorsitzender Dr. Josef Cap und alle Abgeordneten zum Nationalrat der SPÖ   FAX 01-401-10-DW-3455

06. Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei Klubobmann Karlheinz Kopf und alle Abgeordneten zum Nationalrat der ÖVP
FAX 01-401-10-DW-4437

07. Freiheitlicher Parlamentsklub Klubobmann Heinz-Christian Strache und alle Abgeordneten zum Nationalrat der FPÖ
FAX 01-401-10-DW-7070 oder FAX 01-401-10-DW-7098

08. Der Grüne Klub im Parlament - Klub der Grünen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament Klubobfrau Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek und alle Abgeordneten zum Nationalrat der GRÜNEN   FAX 01-401-10-DW-6793

09. Parlamentsklub des BZÖ Klubobmann Josef Bucher und alle Abgeordneten zum Nationalrat des BZÖ - FAX 01-401-10-DW-5809

10. Parlamentsklub Team Stronach Klubobmann Ing. Robert Lugar und alle Abgeordneten zum Nationalrat des TEAM STRONACH
FAX 01-401-10-DW-8008

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#17
A17 VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL 2009-2013
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.15

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: VGE an BUNDESRAT 15.07.2013 (MAIL) und 18.07.2013 (FAX)
SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER UND STRAFTATEN IM BEREICH DES PARLAMENTS UND UMGEBUNG: AN ALLE MITGLIEDER DES BUNDESRATES MIT DER BITTE UM KENNTNISNAHME, SCHUTZFUNKTION für Enkelkinder & VGE, DIENSTAUFSICHT, WAHRHEITSFINDUNG, ... an: ...


CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: SCHWERKRIMNELLE STRAFTATEN UND KONKRET BESCHULDIGTE AMTSTRÄGER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH siehe Antwort 16 oben.

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15.07.2013 VGE-MAILS AN ALLE MITGLIEDER DES BUNDESRATES (KANZLEI, PRÄSIDENT, und VIZE-PRÄSIDENTEN) soweit MAIL-ADRESSEN offizielle bekannt. (www.parlament.gv.at)

14.07.2013 ff MAIL ADRESSEN BUNDESRAT in der Reihenfolge ÖVP SPÖ FPÖ OHNE FRAKTIONSZUGEHÖRIGKEIT BUNDESRATSKANZLEI soweit bekannt:

magnus.brunner@parlament.gv.at, bernhard.ebner@parlament.gv.at, klaus@fuerlinger.atklaus.fuerlinger@parlament.gv.at, seniorenbund@stvp.atgregor.hammerl@parlament.gv.at, harald.himmer@parlament.gv.at, christian.jachs@freistadt.ooe.gv.at, junker@gessler.at, gottfried.kneifel@parlament.gv.at, gkoeberl@gmx.net, eduard.koeck@parlament.gv.at, s.ledl@tiroler-vp.at, edgar.mayer@parlament.gv.at, perhab@bierfriedl.at, franz.perhab@parlament.gv.at, martin.preineder@parlament.gv.at, friedrich.reisinger@aon.at, sepp.saller@aon.at, josef.saller@parlament.gv.at, gerhard.schoedinger@parlament.gv.at, buergermeister@wolfsthal.gv.at, sepp.steinkogler@aon.at, angela.stoeckl@parlament.gv.at, walter.temmel@parlament.gv.at, f.tiefnig@gmx.at, ferdinand.tiefnig@parlament.gv.at, office@powdertech.at, sonja.zwazl@wknoe.at, wolfgang.beer@parlament.gv.at, ana.blatnik@spoe.at, buergermeister@fliess.tirol.gv.at, gemeinde@gutenbrunn.at, christian.fueller@parlament.gv.at, christian.fueller@spoe.at, elisabeth.grimling@bmukk.gv.at, elisabeth.grimling@parlament.gv.at, elisabeth.grimling@chello.at, johanna.koeberl@parlament.gv.at, kj.konrad@aon.at, klaus.konrad@parlament.gv.at, susanne.kurz@parlament.gv.at, bgm.lampel@neufeld-leitha.bgld.gv.atmichael.lampel@parlament.gv.at, ewald.lindinger@parlament.gv.at, lindinger@micheldorf.at, guenther.novak@mallnitz.at, rene.pfister@parlament.gv.at, inge.posch-gruska@spoe.at, elisabeth.reich@parlament.gv.at, stefan.schennach@parlament.gv.atstefan.schennach@spoe.at, wernerstadler@aon.at, werner.stadler@parlament.gv.at, josef.taucher@spoe.atjosef.taucher@parlament.gv.at, bundesratskanzlei@parlament.gv.at, reinhard.todt@spoe.at, reinhard.todt@pvoe.at, richard.wilhelm@parlament.gv.at, ingrid.winkler@wiener-neustadt.at, hermann.brueckl@fpoe.at, christian.hafenecker@parlament.gv.at, gerd.krusche@parlament.gv.at, c.michalke@gmx.at, cornelia.michalke@parlament.gv.at, monika.muehlwerth@parlament.gv.at, reinhard.pisec@fpoe.at, efgani.doenmez@gruene.at, heidelinde.reiter@parlament.gv.at, marco.schreuder@gruene.at, nicole.schreyer@gruene.at, gerald.zelina@teamstronach.at, bundesratskanzlei@parlament.gv.at,

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18.07.2013 VGE-FAXE AN ALLE MITGLIEDER DES BUNDESRATES

MIT DER BITTE UM KENNTNISNAHME, SCHUTZFUNKTION für Enkelkinder & VGE, DIENSTAUFSICHT, WAHRHEITSFINDUNG, ...  an:

KANZLEI DES BUNDESRATES, FAX 01-40-110-DW-2435

Präsident des Bundesrates Reinhard TODT,
FAX 01-40-110-DW-2434

Vizepräsident des Bundesrates Mag. Harald HIMMER,
FAX 01-40-110-DW-2433 (*) PERSÖNLICHE ANMERKUNG 18.07.2013 12:00:
OBIGE FAX-NUMMER IST NICHT ERREICHBAR
SEKRETÄRIN von Mag. Harald HIMMER: FAX 01-40-110-DW-44-18

Vizepräsidentin des Bundesrates Mag.a Susanne KURZ,
FAX 01-40-110-DW-3872

PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: PARLAMENT: DIREKTION, PRÄSIDENTEN, NATIONALRAT UND BUNDESRAT VERFÜGEN NUN ÜBER DIESELBEN INFORMATIONEN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE.

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
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Andreas Ranovsky

#18
VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.15

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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MAG WOLFGANG HANDLER PLANSTELLE WKSTA ab 20130801 ZITATE:
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http://www.kundmachungen.justiz.gv.at/planstellen/ausschreibungen.nsf/0/C1494FC5D636B91AC1257B89002CC1E4

Veröffentlichung gemäß § 180 Abs. 3 und 4 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

Planstelle
Geschäftszahl
038 Jv 3915/13i-04

Stellenbezeichnung
Eine Planstelle einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters der Leiterin der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in Wien in der Gehaltsgruppe II. bzw. St 2.

Bewerbungen
Als Bewerber aufgetreten sind
Anzahl Frauen: 2
Anzahl Männer: 4

Besetzungsvorschlag

Mitglieder der Personalkommission
1. Vorsitz: Leitender Oberstaatsanwalt Hofrat Dr. Werner PLEISCHL
2. Leitende Staatsanwältin Mag. Ilse-Maria VRABL-SANDA, kraft Amtes
3. Staatsanwalt Mag. Stefan DUNKL, Gewerkschaft
4. Erster Staatsanwalt Mag. Franz HÜTTER, Dienststellenausschuss

Ernennung
Auf die Stelle(n) ernannt wurde(n)
Mag. Wolfgang Handler (Wirksamkeit 1. August 2013)

Veröffentlicht am: 01.08.2013 ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
MAG WOLFGANG HANDLER PLANSTELLE WKSTA ab 20130801 Screen 1.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
MAG WOLFGANG HANDLER PLANSTELLE WKSTA ab 20130801 Screen 2.jpg

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Persönliche Anmerkung: STA MAG WOLFGANG HANDLER war aktenführender Staatsanwalt im legendären "Tierschützerprozess" am LG WN (LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT) 2010/2011

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20120831 NEWS STAATSANWALT "ERSCHIESST" AKTIVISTEN
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=531.0

SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=531.0
ANTWORT 01 30.08.2012 1807 KURIER STAATSANWALT ZIELTE MIT PISTOLENHAND
Eine Kamera fing die Szene ein: Ein Mann (stellvertretender Behördensprecher) zielt mit seiner zu einer Pistole geformten Hand auf die Menschenmenge vor dem Landesgericht.

http://kurier.at/nachrichten/4510207-staatsanwalt-zielte-mit-pistolenhand.php



1 PNG-DATEI zur Dokumentation und zum Beweis:
20120831 NEWS Staatsanwalt ,erschießt, Aktivisten STA.png



1 PNG-DATEI zur Dokumentation und zum Beweis:
20120830 1807 KURIER Staatsanwalt zielte mit Pistolenhand VOLK.png

SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=531.0
ANTWORT 02 31.08.2012 NEWS STAATSANWALT "ERSCHIESST" AKTIVISTEN
"Schieß-Geste" schockiert am Landesgericht Wiener Neustadt - Filmmaterial gesichtet

http://www.news.at/a/tierschuetzerprozess-staatsanwalt-erschiesst-aktivisten-340732

SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=531.0
ANTWORT 03 2012 September BMJ MEDIENSPRECHER NÖ http://www.justiz.gv.at/
BEHÖRDENSPRECHER - Leiterin der Medienstelle - Leiter der Medienstelle

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT:
STA MAG WOLFGANG HANDLER AMTIERT SCHWERKRIMINELL.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.



Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#19
A19 VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL 2009-2013
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.15

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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BEFANGEN STPO - GEO
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=367.0

BEFANGENHEIT AMTIERT BEFANGEN Literatur Judikatur Beispiel
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=331.0

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Bundesrecht www.ris.bka.gv.at
Kurztitel Strafprozeßordnung 1975
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 631/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
Typ BG
§/Artikel/Anlage § 126
Inkrafttretensdatum 01.07.2011
Außerkrafttretensdatum 31.12.2013
Abkürzung StPO
Index 25/01 Strafprozess
Text

Sachverständige und Dolmetscher

§ 126 (1) Sachverständige sind zu bestellen, wenn für Ermittlungen oder für Beweisaufnahmen besonderes Fachwissen erforderlich ist, über welches die Strafverfolgungsbehörden durch ihre Organe, besondere Einrichtungen oder bei ihnen dauernd angestellte Personen nicht verfügen. Dolmetscher sind im Rahmen der Übersetzungshilfe und dann zu bestellen, wenn eine Person vernommen wird, die der Verfahrenssprache nicht kundig ist (§ 56), oder für die Ermittlungen wesentliche Schriftstücke in die Verfahrenssprache zu übersetzen sind.

(2) Als Sachverständige sind vor allem Personen zu bestellen, die in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste (§ 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlichen zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher – SDG, BGBl. Nr. 137/1975) eingetragen sind. Werden andere Personen bestellt, so sind sie zuvor über ihre wesentlichen Rechte und Pflichten zu informieren.

(2a) Als Dolmetscher ist von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht eine vom Bundesministerium für Justiz oder in dessen Auftrag von der Justizbetreuungsagentur zur Verfügung gestellte geeignete Person zu bestellen. Für diese gilt § 127 Abs. 1 nicht.

(2b) Steht eine geeignete Person nach Abs. 2a nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung oder besteht Grund zur Annahme, dass hinsichtlich aller nach Abs. 2a in Betracht kommenden Personen einer der Gründe des Abs. 4 vorliegt, so kann auch eine andere geeignete Person als Dolmetscher bestellt werden. Dabei ist vorrangig eine in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste (§ 2 Abs. 1 SDG) eingetragene Person zu bestellen, im Übrigen jedoch nach Abs. 2 letzter Satz vorzugehen.

(2c) Bei der Wahl von Sachverständigen oder Dolmetschern und der Bestimmung des Umfangs ihres Auftrags ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorzugehen.

(3) Sachverständige sind von der Staatsanwaltschaft, für gerichtliche Ermittlungen oder Beweisaufnahmen (§§ 104, 105) und für das Hauptverfahren (§ 210 Abs. 2) jedoch vom Gericht zu bestellen. Werden Angehörige des wissenschaftlichen Personals einer Universitätseinheit als Sachverständige bestellt, so ist eine Ausfertigung des Auftrags auch dem Leiter der Einheit zuzustellen. Der Beschuldigte hat das Recht, binnen einer angemessen festzusetzenden, eine Woche nicht übersteigenden Frist begründete Einwände gegen die ausgewählte Person zu erheben; darüber ist er zu informieren, wobei ihm eine Ausfertigung der Bestellung zuzustellen ist.

(4) Für Sachverständige und Dolmetscher gelten die Befangenheitsgründe des § 47 Abs. 1 sinngemäß. Soweit sie befangen sind oder ihre Sachkunde in Zweifel steht, sind sie von der Staatsanwaltschaft, im Fall einer Bestellung durch das Gericht von diesem, von Amts wegen oder auf Grund von Einwänden (Abs. 3) ihres Amtes zu entheben, bei Vorliegen eines Befangenheitsgrundes gemäß § 47 Abs. 1 Z 1 und 2 bei sonstiger Nichtigkeit. Im Hauptverfahren kann die Befangenheit eines Sachverständigen oder Dolmetschers nicht bloß mit der Begründung geltend gemacht werden, dass er bereits im Ermittlungsverfahren tätig gewesen ist.

Anmerkung ÜR: Art. VI, BGBl. I Nr. 93/2007
Schlagworte Sachverständigenliste
Im RIS seit 25.01.2011
Zuletzt aktualisiert am 25.09.2013
Gesetzesnummer 10002326
Dokumentnummer NOR40124601

STPO 126 SACHVERSTAENDIGE UND DOLMETSCHER 20110701 bis 10131231.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=353.0;attach=4611

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20131004 ORF KÄRNTEN Hypo Urteile Wirbel im OGH ZITATE:
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http://kaernten.orf.at/news/stories/2607386/

Hypo-Urteile: Wirbel im OGH

Für gehörigen Wirbel und interne Aufregung im Obersten Gerichtshof sorgt ein Urteil des OGH in der Causa Hypo. Die obersten Richter bestätigten das Urteil gegen Günter Striedinger, der seit 1. Oktober in Haft ist. Strafrechtsexperten bezeichnen das OGH-Urteil als Fehlurteil.

Es stellt sich die Frage, ob in dem OGH-Urteil eine Unwahrheit behauptet wurde und außerdem, ob der Richtersenat am obersten Gerichtshof möglicherweise befangen war. Jetzt beschäftigt sich die OGH-Dienstaufsicht mit dem Fall und voraussichtlich bald auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Richterin war OGH zugeteilt

Seit 1. Oktober sitzt Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger in Haft - mehr dazu in Schon zwei Ex-Hypo-Vorstände in Haft. (*) Basis sind das Urteil einer Kärntner Richterin in der Causa Vorzugsaktien und die Entscheidung eines Richtersenats des OGH, der ihr Urteil bestätigte. Das Pikante: Als der Richtersenat das Urteil verkündete, war die Kärntner Richterin genau diesem OGH-Senat als Fortzubildende zugeteilt. Striedinger-Anwalt Norbert Wess spricht von einer unschönen Optik.

Beim OGH wird betont, die Richterin sei mit dem Höchst-Urteil in keiner Weise befasst gewesen, auch nicht informell. Aber in einer vom Magazin Format veröffentlichten OGH-Stellungnahme heißt es: "Aufgrund der von ihnen als solche empfundenen ,,schiefen Optik", wird der OGH vorsehen, dass eine Richterin nicht mehr einem Senat zugeteilt wird, der eines ihrer Urteile zu überprüfen hat."

Gutachter werden von Staatsanwälten ausgesucht

Noch gravierender ist ein zweiter inhaltlicher Aspekt. Es geht darum, ob die österreichische Strafprozessordnung menschenrechtswidrig ist, weil seit 2008 die Gerichtsgutachter nicht mehr von Richtern ausgewählt werden sondern von den Staatsanwälten, also den Anklägern. Sogar der Präsident des obersten Gerichtshofs vermutet, dass dadurch die Verfahren nicht fair sein könnten, wie er mehrfach öffentlich zum Ausdruck gebracht hat.

Diese Frage war auch Thema im Kärntner Hypo-Verfahren, im Protokoll heißt es: ,,Der Verteidiger beantragt die Ablehnung des Sachverständigen, weil er durch die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zugezogen wurde." Doch im OGH-Urteil wird beinahe so getan, als wäre dieses Problem in Kärnten nicht thematisiert worden. Experten sprechen von Spitzfindigkeit und Wortklauberei des OGH-Senats, weil es in seinem Urteil heißt: ,,Die Antragsteller hatten keineswegs Befangenheit des vom Gericht bestellten Sachverständigen mit der Begründung geltend gemacht, dass er bereits im Ermittlungsverfahren tätig war."

Anwalt brachte Beschwerde ein

Striedinger Anwalt Wess sagte, er sei gefragt worden, ob eine Aktenverwechslung vorgelegen haben könnte. Laut Format spricht der Strafrechtsprofessor Peter Lewisch von einem Fehlurteil. Strafrechtler Helmut Fuchs meint gegenüber Ö1, der OGH schwindle sich darüber hinweg, dass er eigentlich den Verfassungsgerichtshof hätte fragen müssen, ob die Strafprozessordnung menschenrechtskonform ist.

Stattdessen brachte Anwalt Wess nun Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Beim OGH scheinen sich manche darüber sogar zu freuen - so kritisch wird die Hypo-Entscheidung intern gesehen. Auch die OGH-Dienstaufsicht prüft, welche Konsequenzen das haben könnte, wollte am Freitag niemand sagen.

Publiziert am 04.10.2013

(*) PERSÖNLICHE ANMERKUNG: http://kaernten.orf.at/news/stories/2606866/

ZITATE-ENDE

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH.pdf

http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=353.0;attach=4588

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1 PNG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF TELETEXT 121 SCHIEFE OPTIK BEI HYPO-URTEILEN.png

ZITATE: Schiefe Optik bei Hypo-Urteilen   

Seit 1.Oktober sitzt Ex-Hypo-Vorstand Striedinger in Haft. Er wurde wegen eines Vorzugsaktien-Geschäfts von einer Kärntner Richterin verurteilt.   

Ein Richtersenat des OGH bestätigte das Urteil. Als der Richtersenat das Urteil verkündete, war die Kärntner Richterin genau diesem OGH-Senat als Fortzubildende zugeteilt. "Das ist eine sehr unschöne Optik" sagte Striedinger-Anwalt Wess im Ö1-Mittagsjournal. Beim OGH wird betont, die Richterin sei mit dem Höchsturteil in keiner Weise befasst gewesen. Zudem wendet sich Wess an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil Gerichtsgutachter von der  Staatsanwaltschaft ausgewählt werden.  ZITATE-ENDE

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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 1.jpg




1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 2.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 3.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 4.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 5.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 6.jpg

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Stand 20.09.2013 00 Uhr:

SACHVERHALT: AMTIEREN BEFANGEN -

VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL:


Konkret beschuldigte AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT (bekannte Täter), UT (unbekannte Täter) und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr – 20.09.2013 00:00 Uhr:

Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl CR und LR.

Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:

Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:

01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)
11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012
      MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE
      wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen
      sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.
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01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:
Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ, und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ
Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ, und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, ...
BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I

BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1
OSTA Dr. Peter BARTH
BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV
LSTA Dr. Robert JIROVSKY
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD
STA Mag. Christoph SCHNEIDER
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ
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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan ,,JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER"
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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,
HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER, OGH Senatspräsident ,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER, OGH Berichterstatter,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Georg NOWOTNY, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Brigitte SCHENK, OGH Vizepräsidentin, Senatspräsidentin, 
HR Dr. Manfred VOGEL,
HR Dr. Friedrich JENSIK,
HR Dr. Gottfried MUSGER,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER,
sowie UT und Verdächtige ab 23.12.2009
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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,
sowie UT und Verdächtige ab 23.12.2009
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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN  Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Anton BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt,
Dr. Ingrid JELINEK, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Petra STARIBACHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Irene MANN, OLG WIEN Richterin,
Dr. Eduard STRAUSS, OLG WIEN Senatspräsident,
Dr. Martin SONNTAG, OLG WIEN Richter,
Dr. Ursula FABIAN, OLG WIEN Richter,
Dr. Dietmar KRENN, Senatspräsident OLG WIEN,
Mag. Christa EDWARDS, OLG WIEN Richterin,
Mag. Michaela SANDA, OLG WIEN Richterin,
Mag. Kristin FISHER, OLG WIEN Richterin,
sowie BT, UT und Verdächtige
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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER
sowie BT, UT und Verdächtige
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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER, (bis 30.11.2012),
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA, (ab 01.12.2012),
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
STA Mag. Verena EBNER
sowie BT, UT und Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E PRÄSIDENT,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
Mag. Karin KNÖCHL, Richterin LG E,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS, Richterin LG E,
sowie mögliche Verdächtige
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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,
sowie mögliche Verdächtige
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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR PRÄSIDENT,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR Richter,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR Richterin,
sowie BT, UT und Verdächtige
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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA, LG SP PRÄSIDENT,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter ,,R3" des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP,
wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz
Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,
sowie BT, UT und Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC, LSTA: informiert, jetzt LSTA in Ruhe,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL, LSTA der STA SP,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, ESTA der STA SP – früher informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,
STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
BA Heinz SCHAGERL
sowie BT, UT und Verdächtige
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13. LGS WIEN
HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter ,,R2" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter ,,R3" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
Mag. Andreas HAUTZ, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG, LGS W PRÄS. Richter, informiert,
Mag. Christoph BAUER, LGS W PRÄSIDIUM Richter informiert,
Dr. Michael SPINN, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER, LGS WIEN Richter,
Mag. Sonja WEIS, LGS WIEN Richterin,
Dr. Gerhard POHNERT, LGS WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige
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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, LSTA der STA W – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
STA Mag. Jörgen SANTIN, STA WIEN,
sowie BT, UT und Verdächtige
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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Präsident ab 01.01.2013, vorher V-Präsident,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsident 01.02.2011-31.12.2012,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL
sowie BT, UT und Verdächtige
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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER, LSTA der STA WN ab 01.03.2011,
ESTA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN, ERSTER STA der STA WN in der Funktion des Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,
Mag. Norbert HAUSER, STA WN,
sowie BT, UT und Verdächtige
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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,
sowie BT, UT und Verdächtige
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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteherin BG GL, 
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
Mag. Judith ROSNAK, Richterin BG GL,
sowie BT, UT und Verdächtige
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19. BG MD
Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, ,,diensthabende" Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,
sowie BT, UT und Verdächtige
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Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.

20. BMJ und RESSORT – 2 Seiten Zweitschrift zum Beweis:

Betrifft: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

Dipl. Päd. SR und Mag. AR (VGE) ...

06.03.2013 VGE-FAX an MINISTERBÜRO FAX: 01-52-152-DW-27-30

An BMJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl & jedes Kabinettsmitglied persönlich

Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel: VORANGESTELLT WIRD

Besonders hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amts- und Justizorgane bleibt aufrecht.

Alle bisherigen VGE-Schriftsätze in allen jeweils Bezug habenden Verfahren gelten auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von CR und LR, beide * xxx, sind die VGE verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:

VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der im Folgenden angeführten JUSTIZ- und AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE.

Offen sichtbar befangen wurden schwer kriminelle Offizialdelikte nicht geklärt.

Offen sichtbar befangen hat die  JUSTIZ einschließlich Dienstaufsicht auch in den Pflegschaftsverfahren vollständig versagt.

Damit entstand ein hoher Schaden für das Enkel-Kindeswohl und für die VGE.

Daher: VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der Amtsträger auch in allen Rechtssachen Mag. Andreas RANOVSKY und in allen Rechtssachen Dipl. Päd. Susanna RANOVSKY ,,auf immer & ewig".

Antworten/Stellungnahmen dazu mit NACHWEISLICHEM POSTEINGANG bis spätestens DI 12.03.2013 12:00 Uhr bei den VGE.

Es besteht: Allerhöchste Gefahr der Verabredung, Verdunkelung und täglichen Wiederholung sowie irreversibler Schäden am Kindeswohl.

06.03.2013 Abgelehnt werden die angeführten JUSTIZ- & AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT:

Betrifft: BMJ-Amtszeit im Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:

BMfJ Mag. Claudia BANDION-ORTNER, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftf. ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMfJ Mag. Dr. Beatrix KARL, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftfahrer, etc ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

STABSSTELLE FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE JUSTIZANGELEGENHEITEN ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-PRÄSIDIALSEKTION ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION I ZIVILRECHT ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION III PERSONAL UND STRAFV ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION IV STRAFRECHT ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

ALLE AUSSCHÜSSE etc, die in irgendeinem Zusammenhang mit akten-führenden/informierten ORGANEN stehen ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

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VGE-BEGRÜNDUNG: Offen sichtbar befangen werden schwer kriminelle Offizialdelikte gegen das Enkel-Kindeswohl uvam nicht geklärt sowie alle VGE-Beweismittel (darunter hunderte unwiderlegbare TATSACHEN-BEWEISE (FOTOS und DVD-SZENEN) und rund 60 schriftliche Zeugen-aussagen), VGE-Begründungen, etc übersehen/beharrlich ignoriert.

Das betrifft auch die parlamentarische Anfragebeantwortung, wo ,,als Spitze des Eisberges" eine Frage überhaupt nicht beantwortet wurde.

Vollständige Ablehnung wegen der weisungsgebundenen Hierarchie und des vollständigen Versagens betreffend Dienstaufsicht & Dienstpflichten.

VGE-BEGRÜNDUNG für den Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:

23.12.2009 VGE-FAX an BMJ und mehrere hohe JUSTIZ-DIENSTSTELLEN
06.03.2013 VGE-FAX an BMJ

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT:

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua ...

VERDACHT ZEITRAUM 20.05.2007 17 UHR – 30.07.2013 00 UHR SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um ,,sündteures Geld" in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem ,,NÖ HPZH" (HINTERBRÜHL), festgehalten. ,,Frei Schnauze": 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 900.000 EURO materieller Schaden (45 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 900.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

IN ZUSAMMENHANG MIT:

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die ,,NEUE STPO" FORT-FÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) 1. INSTANZ !!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf ... körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..." Quelle:
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.
* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER
,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger ... auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine ... von ... einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ...
(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, ...

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR,  KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt
StGB § 299 (1) Begünstigung
StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels,
                 KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL
StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,
StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKEL-KINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007
StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:
MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,
MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)
MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß
1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html
2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3
4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM
ENKEL-KINDESWOHL VON CR und LR.

Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.

ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

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KOPIE

20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0
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20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN ZITATE:
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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130924_OTS0033/verdacht-folter-an-unschuldigen-kindern

OTS0033   24. Sept. 2013, 09:11

VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN

FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU?

Wien (OTS) - Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht
schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt. Aus einer
anonymisierten Strafsache gegen AA und XX ua wegen Missachten EMRK
ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER, StGB § 87 (2) Absichtliche schwere
Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, StGB § 302 Missbrauch der
Amtsgewalt, uvam.

HINWEIS: Die Amtsträger AA und XX wurden bereits vor dieser
Strafsache wegen offen sichtbarer Befangenheit abgelehnt und wegen
schwerkrimineller Offizialdelikte strafangezeigt. Die Rüge
(Ablehnung) war und ist "für immer und ewig" aufrecht.

Geglättete ZITATE aus der aktuellen Strafsache gegen die
beschuldigten Amtsträger AA und XX:

AA sowie XX haben den Beschluss gefasst: Der Antrag auf
Fortführung des Verfahrens wird zurückgewiesen. Gegen diese
Entscheidung steht ein Rechtsmittel nicht zu. ZITATE-ENDE

Beweis zum Sachverhalt:

Die Dienstaufsicht hat vollständig versagt.
Schwerkriminelle Amtsträger entscheiden über sich selbst.
Alle aktenführenden und informierten Amtsträger schauen zu.
Die Verfassung wird schwerkriminell missachtet.

http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=14.0

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0033 2013-09-24 09:11 240911 Sep 13 NEF0007 0168

Mag. Andreas Ranovsky
Zur Pressemappe

Rückfragehinweis: Mag. Andreas Ranovsky
Tel und Fax: 0043-(0)2641-2101
andreas.ranovsky@inhr.net

ZITATE-ENDE

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1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4491



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum beweis:
20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN 1.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum beweis:
20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN 2.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum beweis:
20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN 3.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum beweis:
20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN 4.jpg

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Mag. Andreas Ranovsky zur Pressemappe:

6 Aussendungen von Mag. Andreas Ranovsky 

VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN
OTS0033 | 24. Sept. 2013, 09:11 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130924_OTS0033/verdacht-folter-an-unschuldigen-kindern

http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

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KINDESMISSBRAUCH - SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER?   
OTS0025 | 15. Juli 2013, 09:33 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130715_OTS0025/kindesmissbrauch-schwerkriminelle-amtstraeger

http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=864.0

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JAHRTAUSENDSKANDAL NIEDERÖSTERREICH KINDERHEIM   
OTS0011 | 22. Feb. 2013, 08:42 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130222_OTS0011/jahrtausendskandal-niederoesterreich-kinderheim

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VERDACHT VÖLKERMORD AN HEIMKINDERN   
OTS0019 | 10. Juli 2012, 09:05 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120710_OTS0019/verdacht-voelkermord-an-heimkindern
   
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Causa Ranovsky Zwillinge Supergau im Strafrecht   
OTS0032 | 29. Mai 2012, 09:07 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky   
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120529_OTS0032/causa-ranovsky-zwillinge-supergau-im-strafrecht

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Einladung zum Mediengespräch: "Missstände in Justiz, Jugendwohlfahrt, Kinderheim und Psychiatrie" am 12.04.2012, 11:30   
OTS0252 | 29. März 2012, 13:32 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120529_OTS0032/causa-ranovsky-zwillinge-supergau-im-strafrecht

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VERDACHT FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN

FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU?

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

Persönliche Anmerkung: 7 neue Screens
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#20
VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL
SEITE 2 ANTWORT 20 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.15

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DISZIPLINARKRIEG AM OGH - "PRESSE-ZITATE-MONTAGE-KURZ-UND-BÜNDIG"





20131208 1820 PRESSE Disziplinarkrieg am Höchstgericht ZITATE:
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http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1501880/Disziplinarkrieg-am-Hochstgericht

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1501880/print.do

Disziplinarkrieg am Höchstgericht

Schlagabtausch. Die Strafrichter am Obersten Gerichtshof sind mit Disziplinaranzeigen konfrontiert. Mit gegenseitigen.

08.12.2013 | 18:20 |  von Benedikt Kommenda  (Die Presse)

Wien. Am Obersten Gerichtshof herrscht Krieg. Die Waffen: Disziplinaranzeigen. Auslöser des Konflikts ist Präsident Eckart Ratz, der in seinem Bestreben, die Rechtsprechung des OGH in Strafsachen zu prägen, einen Schritt zu weit gegangen sein könnte. ...

Disziplinaranzeige gegen Ratz ...

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.12.2013) ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131208 1820 PRESSE DISZIPLINARKRIEG AM HOECHSTGERICHT 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=353.0;attach=5054



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131208 1820 PRESSE DISZIPLINARKRIEG AM HOECHSTGERICHT 2.jpg
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KURZ & BÜNDIG: Am OGH herrscht Krieg. Die Waffen: Disziplinaranzeigen.

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Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#21
VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL
SEITE 2 ANTWORT 21 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.15

08.02.2012 14:21 STANDARD
DR ECKART RATZ: Es seien
"immer dieselben ... Richter,
die ständig negativ auffallen", ...
Weil sie es handwerklich nicht
auf die Reihe kriegen. Sie
nehmen einfach ihre Akten
und tun irgendetwas, ...


08.02.2012 14:21 STANDARD DR ECKART RATZ ZITATE: Es seien "immer dieselben ... Richter, die ständig negativ auffallen", ... Weil sie es handwerklich nicht auf die Reihe kriegen. Sie nehmen einfach ihre Akten und tun irgendetwas, ... ZITATE-ENDE

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"immer dieselben ... Richter, die ständig negativ auffallen"









"immer dieselben ... Richter, die ständig negativ auffallen"

20120208 1421 STANDARD Neuer OGH Präsident Disziplinaranzeigen für unfähige Richter ZITAT:
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http://derstandard.at/1328507138029/Justiz-Neuer-OGH-Praesident-Disziplinaranzeigen-fuer-unfaehige-Richter

Neuer OGH-Präsident: Disziplinaranzeigen für unfähige Richter

INTERVIEW | MARIA STERKL

8. Februar 2012, 14:21

foto: derstandard.at

"Ich weiß noch, wie mich als Richteramtsanwärter die weinenden jungen Mütter beeinflusst haben": Eckart Ratz.

Es seien "immer dieselben wenigen Richter, die ständig negativ auffallen", meint Eckart Ratz - Reduktion von Bezirksgerichten schade dem Vertrauen in die Justiz

Eckart Ratz ist seit Jahresbeginn neuer Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Im Gespräch mit derStandard.at erklärt er, wie er sein Amt anlegen will.

derStandard.at: Sie orten in der Justiz "eine Handvoll Richter, die Sorgen bereiten". Können Sie Beispiele nennen?

Eckart Ratz: Als OGH-Richter sehe ich, dass von den vielen Richtern in der ersten Instanz immer dieselben wenigen Richter ständig negativ auffallen. Weil sie es handwerklich nicht auf die Reihe kriegen. Sie nehmen einfach ihre Akten und tun irgendetwas, haben keine Struktur, schreiben Sätze, die nicht zum Punkt kommen. Solche Menschen gibt es natürlich in jeder Berufsgruppe - bei den Richtern sind es sogar auffällig wenige, die die Anforderungen nicht erfüllen.

derStandard.at: Aber Richter sind unabhängig und unversetzbar. Wie gehen Sie als Vorgesetzter damit um, wenn jemand schlechte Leistung erbringt?

Ratz: Man darf nichts tun, was auch nur den Anschein einer Weisung hat. Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen. Man kann dem Richter eine Fortbildung ans Herz legen. Wenn er es nicht macht, ist das ein Verstoß gegen die Standesvorschrift - dann muss der Präsident eine Disziplinaranzeige erstatten.

derStandard.at: Welche Verfahren haben Sie als unstrukturiert wahrgenommen - denken Sie da zum Beispiel an den Tierschützerprozess?

Ratz: Die Richterin hatte den Tierschützerprozess anscheinend wirklich nicht im Griff. Ich spreche nicht von der Endentscheidung, sondern vom Verfahren, das war schlicht unwürdig. Dass man in der Verhandlung isst und trinkt, wie am Jahrmarkt. Dass da eine Stunde lang ein Befangenheitsantrag vorgelesen wird: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das eine einstündige Herabwürdigung - und die Richterin hört sich das an. Das habe ich als Richter doch abzustellen. Dass das Verfassen des Urteils neun Monate gedauert hat, ist nicht normal und auch verboten. Ich kann mir das mit rechtskonformem Verhalten nicht erklären. Im Gesetz ist von einer Ein-Monats-Frist die Rede.

derStandard.at: Die Justizministerin ortet ein schwindendes Vertrauen in die Justiz. Viele Menschen sind der Meinung, dass Angeklagte mit ausreichend Geld und Einfluss es "sich richten" könnten. Stimmt das?

Ratz: Wenn man eine Klage formulieren will, dann ist dafür zweifellos Fachwissen erforderlich, und insofern gilt: je besser der Anwalt, desto größer die Chancen. Das Prozessrecht muss also einen möglichst guten sozialen Ausgleich schaffen, und bei uns funktioniert das im Vergleich zum angelsächsischen Raum sehr gut. Die völlige Gleichheit mag schwer erreichbar sein. Aber ist es wirklich so, dass ein mutmaßlicher Täter mit einem teuren Anwalt ein wesentlich anderes Ergebnis erzielen wird als ein mutmaßlicher Täter mit einem schlechten Anwalt? Das würde ich in Abrede stellen. Vielleicht dauert das Verfahren unterschiedlich lange. Aber bei einem guten Richter ist das Ergebnis dasselbe.

derStandard.at: Wodurch lassen Sie sich als Richter beeinflussen?

Ratz: Ich bin natürlich durch hunderte Dinge beeinflussbar, aber ich bin geschult. Ich habe vor 30 Jahren einen Richter gekannt, der gesagt hat: "Wenn ein Angeklagter frech ist, kriegt er eine höhere Strafe." Das finde ich unmöglich. Ich weiß noch, wie mich als Richteramtsanwärter am Bezirksgericht die weinenden jungen Mütter beeinflusst haben. Und dann kam der Vater, und irgendwie war es dann doch wieder anders. Das muss man erst lernen - dass es wirklich wichtig ist, die andere Seite zu hören. Aber natürlich kann es auch sein, dass man dann in die Gegenrichtung geht und sagt, die jungen Frauen dürfen mich möglichst wenig beeinflussen, und dann bin ich vielleicht strenger. Auch das darf nicht passieren.

derStandard.at: StaatsanwältInnen sind weisungsgebunden, ihre Beeinflussbarkeit ist systemimmanent. Wie nehmen Sie das wahr?

Ratz: Ich kenne viele Staatsanwälte, und ich muss sagen, aus meiner Erfahrung agieren sie völlig unabhängig. Die oberste Weisungsspitze macht seit 30 Jahren von ihrem Recht, Einfluss zu nehmen, keinen Gebrauch.

derStandard.at: Man hört, als Staatsanwalt weiß man oftmals auch ohne Weisung, was erwünscht und unerwünscht ist.

Ratz: Kann sein, dass Sie das hören, aber ich verstünde es nicht. Kein Staatsanwalt wird in seiner Karriere dadurch behindert, dass er eine sachliche Entscheidung getroffen hat. Behindert wird man, wenn man faul ist, sich nicht fortbildet, keine eigene Meinung vertritt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein höherer Staatsanwalt Interesse an Lemmingen hat.

derStandard.at: In Österreich gibt es 83 Bezirke, aber 141 Bezirksgerichte. Sind die wirklich alle notwendig?

Ratz: Für mich war das ein Kulturschock, als ich nach Wien gekommen bin und ständig Rufe nach mehr Zentralisierung gehört habe - weil die kleinen Verwaltungseinheiten in Vorarlberg so erstklassig laufen. Das sind kleine Strukturen, da redet man miteinander. Alles, was überzentralisiert ist, vernichtet die Entwicklung im Kleinen. Die Leute sind dann demotiviert, sie können ja nichts mehr einbringen. Wenn ich aus einem Landstrich die Intellektualität abziehe, dann ...

derStandard.at: Sind Bezirksgerichte der Hort der Intellektualität?

Ratz: Nein, aber das sind genau gleich gescheite Leute wie bei den anderen Gerichten. Glauben Sie wirklich, dass der Gerichtsvorsteher am Bezirksgericht Bezau weniger gescheit ist als ein Richter an einem übergeordneten Gericht?

derStandard.at: Braucht es sieben Bezirksgerichte in Vorarlberg? Ist es nicht zumutbar, für eine Familienrechtssache eine Dreiviertelstunde zu fahren?

Ratz: Es geht um das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit. Wenn ich nie einen Richter in Fleisch und Blut gesehen habe, dann bin ich angewiesen auf Zeitungen, die mir das schnell, schnell berichten. Und dann passiert irgendwo in Österreich ein Skandal, dann gibt es einen Richter, der Kinderpornografie aus dem Internet herunterlädt, und schon sind für unkritische Leser alle Richter so.

derStandard.at: Amtsträger als Vertrauensstifter in den Regionen - reicht das als Legitimation einer teuren Struktur?

Ratz: Wenn ich das Gymnasium in Egg im Bregenzerwald abreiße und nach Bregenz verlege, dann werden die Lehrer nach Bregenz ziehen, und dann gibt es in Egg niemanden mehr, mit dem man über Physik und Mathematik reden kann. Unterschätzen Sie das nicht. Man kann natürlich alles ausdünnen - aber irgendwann ist es zu spät und der Prozess ist nicht umkehrbar. Die Richtervereinigung sagt, ungefähr drei Richter sollte ein vernünftiges Bezirksgericht schon haben, das würde ich auch befürworten. Im Einzelfall können es auch zwei sein, das kommt darauf an, wie disloziert das Gericht ist. In Wien, wo ein paar Straßen weiter gleich das nächste Gericht ist, brauche ich sicher nicht drei Richter.

derStandard.at: Soll die Staatsanwaltschaft mehr über die Medien kommunizieren?

Ratz: Es ist Aufgabe der Medien, den Public Watchdog zu spielen. Es wäre gut, diesen Wachhund etwas schärfer zu machen. Schärfer kann er aber nur sein, wenn er mit seriöser Information gefüttert wird und alle Seiten hört, nicht nur die des Opfers oder des Beschuldigten.

derStandard.at: In der Causa Karl-Heinz Grassers hat man nicht gerade den Eindruck, dass die Öffentlichkeit der Argumentation des Grasser-Anwalts folgen würde. Allein schon die im Raum stehende Anklage prägt die öffentliche Meinung.

Ratz: Ich will nicht auf das Grasser-Verfahren eingehen. Aber in vielen Fällen ist es so, dass ein Angeklagter oder ein Opfer ganz laut schreit, und die Staatsanwaltschaft kann bestimmte Dinge nicht ins rechte Licht rücken. Derzeit steht ja im Gesetz, Staatsanwälte sind strikt zur Geheimhaltung verpflichtet.

derStandard.at: Wie weit soll die Freiheit der Staatsanwälte gehen? Sollen sie die Medien über bevorstehende Hausdurchsuchungen informieren können?

Ratz: Man muss ja nicht sagen: "Heute wird eine Hausdurchsuchung stattfinden." Aber man könnte zum Beispiel sagen: "Gestern hat es eine gegeben." Wie weit die Information gehen soll, ist eine Sache politischer Meinungsbildung. Das sollte der Gesetzgeber möglichst genau vorgeben.

derStandard.at: Sie werden im OGH einen eigenen Fachsenat für Korruption gründen. Was werden die Aufgaben sein?

Ratz: Der Fachsenat soll versuchen, das dogmatisch noch zu wenig beackerte Feld der Amtsdelikte in ein System zu bringen. Er soll für den Amtsträger leichter vorhersehbar machen, was sicher verboten und was sicher erlaubt ist. Vieles ist da ungeklärt.

derStandard.at: Korruption "passiert" den Beteiligten also, ohne dass sie es merken?

Ratz: Jeder sollte aufgrund der Gesetze so handeln können, dass es später zu keinem Prozess kommt - das ist der Sinn von Gesetzen. Und Fakt ist, dass es Amtsträger gibt, die nicht wissen, was Sache ist. Was ist ein Geschenk, wo beginnt der Missbrauch der Amtsgewalt?

derStandard.at: Sie haben im Justizausschuss als Experte der ÖVP keine grundrechtlichen Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung geäußert. Warum?

Ratz: Ich habe ja nur über den Bereich der Strafprozessordnung gesprochen. Zum Rest habe ich - da ich in diesem Bereich kein Experte bin - nichts gesagt. Und in dem Bereich, über den ich mich geäußert habe, gibt es keine Bedenken. Die Experten des Justizausschusses werden zwar jeweils von einer Partei nominiert, aber dann von allen Parteien einstimmig beschlossen. Ich war also nicht Experte der ÖVP, sondern des Justizausschusses.

derStandard.at: Unterm Strich bleibt die Information: "Eckart Ratz hat als ÖVP-Experte keine grundrechtlichen Bedenken geäußert." Stört Sie das nicht?

Ratz: Ich habe gesagt, was ich gesagt habe - und wenn die Medien das anders berichten, dann kann ich das nicht beeinflussen. Wir haben Gott sei Dank Medienfreiheit. Wenn ich nicht hingegangen wäre, dann wäre womöglich irgendjemand gekommen, der viele Dinge nicht sieht. Denn so furchtbar viele wirkliche Fachleute gibt es nicht. Es gibt nämlich zwei Arten von Grundrechtszugängen: Der eine Zugang ist der Schutz vor dem Staat, und der andere Zugang ist die Gewährleistungspflicht des Staates - der Staat hat nämlich zu gewährleisten, dass sich im Internet nicht nur Kriminelle tummeln. Dass nicht jeder seine Kinderpornografie herunterladen darf. Und dass der Persönlichkeitsschutz nicht über allem steht.

derStandard.at: Eingriffe in Grundrechte müssen durch ein dringendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Durch welches Interesse ist die Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen? Das deutsche Max-Planck-Institut kommt zu dem Schluss, dass sie die Verbrechensaufklärung nicht verbessert. Wozu also dann?

Ratz: Meinen Sie wirklich, dass man das methodisch einwandfrei sagen kann? Ich würde der Aussage jedenfalls nicht blind vertrauen. Man sollte sich methodisch genau anschauen, wie sie zu dieser Aussage kommen.

derStandard.at: Sie glauben also, dass die Vorratsdatenspeicherung etwas bringt?
Ratz: Ich glaube das nicht, sondern ich höre das aus vielen Gesprächen mit Leuten, von denen ich annehme, dass sie anständige Leute sind. Außerdem gibt es ja verschiedene Grundrechtseingriffe. Wenn Sie die konkret anschauen, ist das oft viel entspannter zu sehen. Dass es unter den Beamten Verbrecher geben könnte, die ein Gesetz missbräuchlich anwenden, davon will ich ja nicht ausgehen.

derStandard.at: Kritisiert wird aber nicht, dass das Gesetz missbraucht werden könnte - sondern dass es so weit gefasst ist, dass schwere Grundrechtseingriffe vom Gesetz gedeckt sind.
Ratz: Dafür sind dann die Gerichte da. Man kann ein Gesetz sehr eng formulieren, dann gibt man dem potenziellen Verbrecher den Vorsprung. Oder man formuliert es weit, geht mit einem gewissen Vertrauen in staatliche Organe heran und sagt: Schauen wir uns das an. Wenn es zu weit geht, dann wird es auch Gerichte geben, die sagen, dass das zu weit geht.

derStandard.at: Im Tierschützerprozess hat dieses "Schauen, wie weit es geht" Millionen an Verfahrenskosten verschlungen. Ist das sinnvoll?

Ratz: Sie sprechen das Problem von Vorfelddelikten an, also die Frage, ob man sozial adäquates Verhalten bereits strafrechtlich fassen soll, wenn es die Gefahr in sich birgt, sich später als besonders sozial schädlich herauszustellen. Das ist eine sehr komplexe Frage. (Maria Sterkl, derStandard.at, 8.2.2012)

ECKART RATZ (58) ist seit Jahresbeginn Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Er ist seit 1997 Richter am OGH, vor einem Jahr wurde er zu dessen Vizepräsident bestellt. Ratz ist zudem (Co-)Herausgeber zahlreicher Gesetzeskommentare im Bereich Strafrecht und Honorarprofessor für Strafrecht an der Uni Wien.

ZITAT-ENDE

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Andreas Ranovsky

#22
VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL
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20120208 1624 VOL DR ECKART RATZ DISZIPLINARANZEIGEN FUER UNFAEHIGE RICHTER ZITATE:
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http://www.vol.at/neuer-ogh-praesident-disziplinaranzeigen-fuer-unfaehige-richter/3163784

8. Februar 2012 16:24; Akt.: 8. Februar 2012 16:24;

Neuer OGH-Präsident: Disziplinaranzeigen für unfähige Richter

Eckart Ratz ist seit der Vorwoche neuer Präsident des Obersten Gerichtshofs. - © APA

Eckart Ratz im derStandard.at-Interview: "Es sind immer dieselben drei, vier Richter, die ständig negativ auffallen"

Eckart Ratz ist seit der Vorwoche neuer Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Im Gespräch mit derStandard.at erklärt er, wie er sein Amt anlegen will. Er kündigt dabei auch Disziplinaranzeigen für Richter an, die ihren Job nicht normgerecht ausführen. Ratz: ,,Man darf nichts tun, was auch nur den Anschein einer Weisung hat. Im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen. Man kann dem Richter eine Fortbildung ans Herz legen. Wenn er es nicht macht, ist das ein Verstoß gegen die Standesvorschrift – dann muss der Präsident eine Disziplinaranzeige erstatten."

Immer dieselben Richter

Als OGH-Richter würde man merken, dass von den vielen Richtern in der ersten Instanz immer dieselben wenigen Richter ständig negativ auffallen. ,,Weil sie es handwerklich nicht auf die Reihe kriegen. Sie nehmen einfach ihre Akten und tun irgendetwas, haben keine Struktur, schreiben Sätze, die nicht zum Punkt kommen. Solche Menschen gibt es natürlich in jeder Berufsgruppe – bei den Richtern sind es sogar auffällig wenige, die die Anforderungen nicht erfüllen."

Besonders kritisch äußert sich Ratz über den Tierschützerprozess: ,,Die Richterin hatte den Tierschützerprozess anscheinend wirklich nicht im Griff. Ich spreche nicht von der Endentscheidung, sondern vom Verfahren, das war schlicht unwürdig. Dass man in der Verhandlung isst und trinkt, wie am Jahrmarkt. Dass da eine Stunde lang ein Befangenheitsantrag vorgelesen wird: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das eine einstündige Herabwürdigung – und die Richterin hört sich das an. Das habe ich als Richter doch abzustellen. Dass das Verfassen des Urteils neun Monate gedauert hat, ist nicht normal und auch verboten. Ich kann mir das mit rechtskonformem Verhalten nicht erklären. Im Gesetz ist von einer Ein-Monats-Frist die Rede."

Skepsis bei Reduktion von Bezirksgerichten

Ratz zeigt sich zu einer Reduktion der Anzahl von Bezirksgerichten eher skeptisch. Der neue OGH-Präsident: ,,Man kann natürlich alles ausdünnen – aber irgendwann ist es zu spät und der Prozess ist nicht umkehrbar. Die Richtervereinigung sagt, ungefähr drei Richter sollte ein vernünftiges Bezirksgericht schon haben, das würde ich auch befürworten. Im Einzelfall können es auch zwei sein, das kommt darauf an, wie disloziert das Gericht ist. In Wien, wo ein paar Straßen weiter gleich das nächste Gericht ist, brauche ich sicher nicht drei Richter."

ZITATE-ENDE

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download: TRANSKRIPTION
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TEMPORÄRER ANHANG KOPIE

VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL
SEITE 2 ANTWORT 20 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.15

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DISZIPLINARKRIEG AM OGH - "PRESSE-ZITATE-MONTAGE-KURZ-UND-BÜNDIG"





20131208 1820 PRESSE Disziplinarkrieg am Höchstgericht ZITATE:
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http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1501880/Disziplinarkrieg-am-Hochstgericht

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1501880/print.do

Disziplinarkrieg am Höchstgericht

Schlagabtausch. Die Strafrichter am Obersten Gerichtshof sind mit Disziplinaranzeigen konfrontiert. Mit gegenseitigen.

08.12.2013 | 18:20 |  von Benedikt Kommenda  (Die Presse)

Wien. Am Obersten Gerichtshof herrscht Krieg. Die Waffen: Disziplinaranzeigen. Auslöser des Konflikts ist Präsident Eckart Ratz, der in seinem Bestreben, die Rechtsprechung des OGH in Strafsachen zu prägen, einen Schritt zu weit gegangen sein könnte. ...

Disziplinaranzeige gegen Ratz ...

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.12.2013) ZITATE-ENDE



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KURZ & BÜNDIG: Am OGH herrscht Krieg. Die Waffen: Disziplinaranzeigen.

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13.07.2013 15:00 KRONE Wie konnte das passieren, Frau Karl?



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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Stand 30.11.2013 00 Uhr:

SACHVERHALT: AMTIEREN BEFANGEN -

VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL:


Konkret beschuldigte AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT (bekannte Täter), UT (unbekannte Täter) und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr – 30.11.2013 00:00 Uhr:

Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl CR und LR.

Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:

Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:

01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)
11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012 MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.

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01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:

Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ, und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ
Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ, und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, ...

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I

BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1

OSTA Dr. Peter BARTH

BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV

LSTA Dr. Robert JIROVSKY
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD
STA Mag. Christoph SCHNEIDER
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan ,,JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER"

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,
HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER, OGH Senatspräsident ,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER, OGH Berichterstatter,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Georg NOWOTNY, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Brigitte SCHENK, OGH Vizepräsidentin, Senatspräsidentin, 
HR Dr. Manfred VOGEL,
HR Dr. Friedrich JENSIK,
HR Dr. Gottfried MUSGER,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER,
HR Dr. Thomas PHILIP, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Christa HETLINGER, 
HR Mag. Eva MAREK,
HR Dr. Hagen NORDMEYER,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN,
HR Dr. Helge HOCH,
HR Dr. Christa KALIVODA,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER,
HR Mag. Martina MALESICH,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER
sowie UT und Verdächtige

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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,
sowie UT und Verdächtige

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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN  Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Anton BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt,
Dr. Ingrid JELINEK, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Petra STARIBACHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Irene MANN, OLG WIEN Richterin,
Dr. Eduard STRAUSS, OLG WIEN Senatspräsident,
Dr. Martin SONNTAG, OLG WIEN Richter,
Dr. Ursula FABIAN, OLG WIEN Richter,
Dr. Dietmar KRENN, Senatspräsident OLG WIEN,
Mag. Christa EDWARDS, OLG WIEN Richterin,
Mag. Michaela SANDA, OLG WIEN Richterin,
Mag. Kristin FISHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Christian DOSTAL, OLG WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige

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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER
sowie BT, UT und Verdächtige

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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER, (bis 30.11.2012),
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA, (ab 01.12.2012),
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
STA Mag. Verena EBNER
sowie BT, UT und Verdächtige

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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E PRÄSIDENT,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
Mag. Karin KNÖCHL, Richterin LG E,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS, Richterin LG E,
sowie mögliche Verdächtige

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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,
sowie mögliche Verdächtige

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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR PRÄSIDENT,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR Richter,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR Richterin,
sowie BT, UT und Verdächtige

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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA, LG SP PRÄSIDENT,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter ,,R3" des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP, wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,
sowie BT, UT und Verdächtige

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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC, LSTA: informiert, jetzt LSTA in Ruhe,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL, LSTA der STA SP,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, ESTA der STA SP – früher informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,
STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
BA Heinz SCHAGERL
sowie BT, UT und Verdächtige

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13. LGS WIEN
HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter ,,R2" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter ,,R3" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
Mag. Andreas HAUTZ, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG, LGS W PRÄS. Richter, informiert,
Mag. Christoph BAUER, LGS W PRÄSIDIUM Richter informiert,
Dr. Michael SPINN, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER, LGS WIEN Richter,
Mag. Sonja WEIS, LGS WIEN Richterin,
Dr. Gerhard POHNERT, LGS WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige

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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, LSTA der STA W – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
STA Mag. Jörgen SANTIN, STA WIEN,
sowie BT, UT und Verdächtige

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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Präsident ab 01.01.2013, vorher V-Präsident,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsident 01.02.2011-31.12.2012,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL
sowie BT, UT und Verdächtige

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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER, LSTA der STA WN ab 01.03.2011,
ESTA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN, ERSTER STA der STA WN in der Funktion des Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,
Mag. Norbert HAUSER, STA WN,
sowie BT, UT und Verdächtige

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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,
sowie BT, UT und Verdächtige

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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteherin BG GL, 
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
Mag. Judith ROSNAK, Richterin BG GL,
sowie BT, UT und Verdächtige

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19. BG MD
Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, ,,diensthabende" Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,
sowie BT, UT und Verdächtige

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Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.

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SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua:

VERDACHT ZEITRAUM BEGINN: 20.05.2007 17 UHR (TRENNUNG VON DEN VGE).

SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE GESETZESBRÜCHE & VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SICH SELBST & GEGENSEITIG.

SIE WERDEN GESCHÜTZT.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT BIS ZUM BUNDESPRÄSIDENTEN.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die ,,NEUE STPO" FORTFÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) ,,Gegen seine Entscheidung steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! GERICHT 1. INSTANZ !!

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO ,,Gegen seine Entscheidung steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf ... körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..." Quelle:
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html
Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.

* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden." Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger ... auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein
Geständnis zu erlangen, um sie für eine ... von ... einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ...

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, ...

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN:

Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt:

Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua.

Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte:

Die beschuldigten Amtsträger sichern den Ranovsky Zwillingen und deren VGE nicht die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu, was real und im RIS öffentlich sichtbar ist.

Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RZ nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES
LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR ,
KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere
körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 297 (1) Verleumdung, z.B. in jedem Beschluss gegen die VGE,

StGB § 295 UNTERDRÜCKUNG ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 283 (2) Verhetzung Beschimpfen und verächtlichmachen der VGE

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um ,,sündteures Geld" in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem ,,XXX" (XXX), festgehalten.

,,Frei Schnauze": 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 980.000 EURO materieller Schaden (49 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 900.000).

Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKELKINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER: ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR.

Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.

ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Transkriptionen, ZITATE, SCREENS, etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder, jedoch ohne jegliche Gewähr.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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08.02.2012 14:21 STANDARD
DR ECKART RATZ: Es seien
"immer dieselben ... Richter,
die ständig negativ auffallen", ...
Weil sie es handwerklich nicht
auf die Reihe kriegen. Sie
nehmen einfach ihre Akten
und tun irgendetwas, ...


08.02.2012 14:21 STANDARD DR ECKART RATZ ZITATE: Es seien "immer dieselben ... Richter, die ständig negativ auffallen", ... Weil sie es handwerklich nicht auf die Reihe kriegen. Sie nehmen einfach ihre Akten und tun irgendetwas, ... ZITATE-ENDE

HINWEISE: Siehe weiter oben.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.