(REPUBLIK ÖSTERREICH PROGRAMME 2013, 2017)
SEITE 1 ANTWORT 10
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.016.12.2017 Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022 1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022.pdfhttp://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11390Quelle FPÖ:
https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2017/Zusammen_Fuer_Oesterreich_Regierungsprogramm.pdfQuelle ÖVP über:
https://www.oevp.at/20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg

20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg
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Persönliche Hinweise: MASCHINELLE TRANSKRIPTION nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Kann optisch bearbeitet werden.
Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022 PDF-SEITE 122-182:PDF-SEITE 122:
Standort und Nachhaltigkeit
• Finanzen und
Steuern
• Arbeit
• Verkehr und
Infrastruktur
• Landwirtschaft und
ländlicher Raum
• Tourismus
• Umwelt
• Energie
• Finanzen und
Steuern
• Arbeit
• Verkehr und
Infrastruktur
• Landwirtschaft und
ländlicher Raum
• Tourismus
• Umwelt
• Energie
Standort und Nachhaltigkeit
„EStG 2020“ als Mittelpunkt
einer massivenSteuervereinfachung
Mit dem Ziel, die Steuer- und Abgabenquote
in Österreich auf 40 Prozent zu senken,
geht eine massive Vereinfachung des Steu
ersystems einher. Im Mittelpunkt steht eine
umfassende Reform des Einkommensteuergesetzes
als „EStG 2020“. Wesentliche
Inhalte sind eine Modernisierung der
Gewinnermittlung und einfachere Steuererklärungen
für Kleinunternehmer, die För
derung der privaten Altersvorsorge sowie
die Zusammenführung von Sonderausgaben
und außergewöhnlichen Belastungen.
Klimaschutz
konsequentvorantreiben
Der Umbau unseres Energiesystems auf heimische,
erneuerbare Energien stellt ein wesentliches
Element eines aktiven Klimaschutzes
dar und ist daher das Gebot der Stunde.
Die neue Bundesregierung wird eine integrierte
nationale Klima- und Energiestrategie
umsetzen und schafft damit verlässliche
und planbare Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen
am Standort Österreich.
Ziel ist es, die internationalen Vorgaben zur
Reduktion von Treibhausgasemissionen für
Österreich zu erfüllen und damit unseren
Beitrag für die weltweite Bekämpfung des
Klimawandels zu leisten.
Unternehmerische
Freiheit und Entlastungen
für Gastronomieund Tourismus
Im Sinne der unternehmerischen Freiheit
dürfen Gastronomiebetriebe weiterhin Raucherbereiche
anbieten, wobei der Schutz
von Mitarbeitern und Jugendlichen ausgebaut
wird. Der Nichtraucherschutz wird sich
am „Berliner Modell“ orientieren. Die Wettbewerbsfähigkeit
der Tourismusbranche
und damit der Tourismusstandort Österreich
werden durch eine Senkung der Umsatzsteuer
aus Übernachtungen von 13 auf
10 Prozent gestärkt.
Den ländlichen Raum
nachhaltig stärken
Wir bekennen uns zum Erhalt sowie zur
Förderung und Entwicklung des ländlichen
Raums. Um den ländlichen Raum zu stärken,
müssen die Chancen der Digitalisierung
genutzt und die Mobilität verbessert wer
den. Darüber hinaus muss für einen Breit
band-Ausbau gesorgt werden, um mehr
hochwertige Arbeitsplätze in den Regionen
zu ermöglichen.
Finanzen und Steuern
Österreich hat die sechsthöchste Abgabenquote der Welt. Zudem hat Österreich im internationalen
Vergleich ein Steuersystem, welches Leistung zu wenig honoriert. Das österreichische
Steuerrecht ist hochkomplex, für den Steuerpflichtigen kaum mehr verständlich und für die
Finanzverwaltung kaum mehr administrierbar. Unternehmen und Steuerpflichtige sind mit einer
sich permanent ändernden Rechtslage konfrontiert. Die Planungs- und Rechtssicherheit blieb in
der Vergangenheit oft auf der Strecke.
Das Steuerrecht ist durch unzählige unsystematische Ausnahme- und Sonderbestimmungen
belastet, welche es zu entrümpeln gilt. Durch einfachere Regelungen und Vermeidung von
Gold-Plating kann das Steuerrecht wesentlich entlastet und können Effizienzpotenziale gehoben
werden. Das Steuerrecht muss effizient, fair und einfach ausgestaltet werden. Dafür sind wesentliche
strukturelle Änderungen notwendig.
Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenquote in
Richtung 40 Prozent zu senken. Um dies zu erreichen, sind deutliche Entlastungsschritte
notwendig. Die Finanzierung dieser Entlastungen und der dazu nötigen Maßnahmen soll durch
ausgabenseitige Einsparungen und Strukturreformen erfolgen. Die Bundesregierung hat es sich
auch zum Ziel gesetzt, das Steuerrecht massiv zu vereinfachen. Ein einfaches Steuerrecht –
verbunden mit Rechtssicherheit im Sinne einer Bestands- und Planungssicherheit – ist ein
entscheidender Standortfaktor.
Die Notwendigkeit von Reformen ist unbestreitbar. Strukturelle Veränderungen wurden in
der Vergangenheit kaum umgesetzt. Genau diese sind aber für eine nachhaltige und zukunftsorientierte
Entwicklung Österreichs entscheidend – im Interesse des Standorts, der
Unternehmen und damit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Zunächst sollen schnelle Entlastungsschritte für Familien („Familienbonus Plus“) sowie für Unternehmen
(Senkung der Umsatzsteuer im Tourismus) gesetzt werden. Mit Jahresbeginn 2018 soll eine
Task-Force im BMF mit der Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes (Ziel: „EStG 2020“) beginnen,
damit das Steuerrecht einfacher und gerechter wird. Ein besonderes Augenmerk wird dabei
auf die Vereinfachung der Lohnverrechnung gelegt. Die Umsetzung soll in mehreren Etappen
erfolgen.
Zieldefinition
1.
Entlastung der Bürger und Familien
2.
Steuerstrukturreform (insbesondere „EStG 2020“)
3.
Steuerliche Entlastung für Unternehmen und Entlastung des Faktors Arbeit
4.
Vereinfachung und moderne Services
5.
Reform bzw. Senkung weiterer Steuern und Abgaben sowie Bekämpfung des
Steuerbetrugs
Maßnahmen
Entlastung der Bürger und Familien
Die Bundesregierung will Familien besonders fördern, aber nicht mit neuen staatlichen
Geldleistungen, sondern indem sie ihnen weniger von ihrem hart verdienten Geld wegnimmt.
Dies soll durch einen hohen Steuerabzugsposten für Kinder erreicht werden. Außerdem sollen
sich Familien ihren Traum von den eigenen vier Wänden wieder einfacher erfüllen können, denn
Eigentum ist eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Daher sollen staatliche
Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb wegfallen.
•
„Familienbonus Plus“ in Form eines Abzugsbetrages von 1.500 Euro pro Kind und Jahr (die
Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert): Der Abzugsbetrag steht bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich
lebt. Im Gegenzug erfolgt die Streichung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der
Kinderbetreuungskosten. Der „Familienbonus Plus“ ist nicht negativsteuerfähig
•
Bekenntnis die Schaffung von Eigenheim, insbesondere für junge Familien, zu unterstützen
•
Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen
Steuerstrukturreform (insbesondere „EStG 2020“)
Die Lohn- und Einkommensteuer ist eine der Haupteinnahmequellen des Staates. Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer sind von ihr betroffen.
Ihnen muss die Bundesregierung zeigen, dass sich harte Arbeit auszahlt, indem Löhne und
Einkommen steuerlich entlastet werden. Die Bundesregierung will die Lohn- und Einkommensteuer
daher durch eine Tarifreform senken.
Außerdem muss das Einkommensteuergesetz von Grund auf neu konzipiert werden. Das derzeit
gültige Einkommensteuergesetz ist mittlerweile fast 30 Jahre lang permanent geändert,
aber nie strukturell erneuert worden. Über 160 Novellen haben zu zahlreichen Ausnahme-
bzw. Sonderbestimmungen und zu seiner jetzigen Komplexität geführt. Ziel der Bundesregierung
ist es daher, eine Modernisierung und massive Vereinfachung des Steuerrechts
vorzunehmen, um die Anwenderfreundlichkeit des Steuerrechts zu erhöhen und die
Vollziehung zu erleichtern.
•
Strukturelle Steuerreform – Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes („EStG 2020“)
Wesentliche Maßnahmen dabei sind u.a.:
- Modernisierung der Gewinnermittlung
Die „UGB-Bilanz“ und die „Steuerbilanz“ sollen stärker zusammengeführt werden
(„Einheitsbilanz“). Derzeit bestehen wesentliche Unterschiede zwischen „UGB-Bilanz“ und
„Steuerbilanz“. Diese führen zu einem erhöhten Verwaltungs- und Beratungsaufwand für
Unternehmen. Ebenso komplex sind die Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung
bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften). Ziel ist die Vereinfachung und
die Modernisierung der (steuerlichen) Gewinnermittlung, um Verwaltungskosten für
Unternehmen zu senken und die Vollziehung zu vereinfachen bzw. zu erleichtern
-
Steuererklärungen für Kleinunternehmer vereinfachen
Vor allem für Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollen bürokratische Vereinfachungen durch
intuitive Online-Eingabemasken ausgebaut werden („Steuer-App“)
-
Förderung der privaten Altersvorsorge
Steuerlich von besonderer Wichtigkeit ist das Thema der Zukunftssicherung: Die derzeit vorhandenen
Regelungen zur steuerlichen Förderung der Altersvorsorge sind teilweise intransparent
und ineffektiv bzw. komplex in ihrer Ausgestaltung. Daher sollen die bestehenden
Modelle für die steuerliche Förderung von Alters- und Pflegevorsorge geprüft werden und
im „EStG 2020“ einer umfassenden bzw. zukunftsorientierten Lösung zugeführt werden
-
Zusammenführung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem
Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“
Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurden bereits die sogenannten „Topfsonderausgaben“
zugunsten einer Senkung des Steuertarifs abgeschafft. Um nunmehr eine bessere
Systematik und Übersicht der verbliebenen Sonderausgaben einerseits und der
außergewöhnlichen Belastungen andererseits zu erreichen, sollen beide Bereiche im
„EStG 2020“ unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“ zusammengeführt und vereinfacht
werden
-
Vereinfachung bei Krankheit und Pflege: Neuregelung der außergewöhnlichen Belastungen
Derzeit sind die Regelungen zur Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen (vor
allem bei Krankheit und Behinderung) sehr komplex. Die Berechnung des Selbstbehaltes
ist beispielsweise für den Steuerpflichtigen schwer nachvollziehbar. Der Selbstbehalt ist
progressiv vom Einkommen und degressiv von persönlichen Umständen (Alleinverdiener,
Kinder) abhängig. Ziel ist die Neuregelung des Selbstbehaltes und die Vereinfachung der
steuerlichen Absetzbarkeit
-
Vereinfachung der sonstigen Bezüge
Derzeit gibt es bei den sogenannten sonstigen Bezügen unterschiedlichste steuerliche
Begünstigungen (z.B. für Vergleiche, Kündigungsentschädigungen, Nachzahlungen etc.).
Die entstehenden Abgrenzungs-, Zuordnungs- und Aufteilungsschwierigkeiten führen zu
hoher Komplexität und hohem Verwaltungsaufwand. Daher soll durch eine einheitliche
Besteuerung mittels pauschalem Steuersatz eine massive Vereinfachung erreicht werden
•
Die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes („EStG 2020“) soll in zwei Schritten
in Kraft treten:
1. Schritt: Strukturelle Maßnahmen und Tarifentlastung
- Einheitsbilanz und Modernisierung der (steuerlichen) Gewinnermittlung
- Nur ein steuerlicher Betriebsvermögensvergleich; Vereinfachung der (steuerlichen)
Gewinnermittlung für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften)
- Rechtsformneutrale Besteuerung
- Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden sollen im Rahmen der Steuerstruktur
reform überprüft werden
- Reduktion der Einkunftsarten
- Analyse und Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen
- Reform der außergewöhnlichen Belastungen und der Sonderausgaben („Abzugsfähige
Privatausgaben“)
- Vereinfachung der Lohnverrechnung
- Senkung der Abgabenbelastung, insbesondere für Bezieher kleiner und mittlerer
Einkommen, durch eine Tarifreform
- Vereinfachung der sonstigen Bezüge
- Keine Abschaffung der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Bezuges im Rahmen
der Neukodifizierung
2. Schritt: Abschaffung der kalten Progression
-
Prüfung der automatischen Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen
auf Basis der Inflation des Vorjahres im Rahmen einer Steuerstrukturreform
Steuerliche Entlastung für Unternehmen und Entlastung des Faktors Arbeit
Die Körperschaftsteuer hat eine wichtige Signalwirkung im internationalen Standort-Wettbewerb.
Bis auf Italien haben alle unsere Nachbarländer mittlerweile niedrigere Steuersätze als Österreich.
Österreich darf im internationalen Wettbewerb nicht an Attraktivität verlieren. Daher soll die
Körperschaftsteuer auf ein Niveau gesenkt werden, das unsere heimischen KMU nachhaltig
entlastet und einen Anreiz setzt, in Österreich zu investieren. Gleichzeitig soll aber kein
„Steuerdumping“ betrieben werden. Die Bundesregierung fördert damit Wachstum und
Investitionen, stärkt die Eigenkapitalausstattung der heimischen Unternehmen und sichert
damit Arbeitsplätze.
Durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes können die Übernachtungspreise in Österreich
um viele Millionen Euro pro Jahr gesenkt werden. Der Tourismus in Österreich wird dadurch nachhaltig
gestärkt. Außerdem will die Bundesregierung die Lohnnebenkosten senken, um den
Faktor Arbeit zu entlasten. Durch eine mögliche Flexibilisierung der Abschreibungsmöglichkeiten
sollen die Abschreibungsdauer verkürzt und damit Investitionsanreize für Unternehmen
gesetzt werden.
•
Entlastung des Tourismus durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen
von 13% auf 10%, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Tourismusstandort zu stärken
•
Gleichzeitige Entbürokratisierung durch Wiederherstellung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
(im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG in der Fassung vor der Steuerreform 2015/2016)
•
Ziel ist die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) – insbesondere auf nicht entnommene
Gewinne sowie im Hinblick auf die Mindest-KöSt – im Rahmen der Steuerstrukturreform
•
Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden sollen im Rahmen der Steuerstrukturreform
überprüft werden
- Angleichung der steuerlichen Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern an das
Unternehmensgesetzbuch im betrieblichen Bereich; z.B. degressive Abschreibung, um
Investitionen in den Standort attraktiv zu machen
•
Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktionen
-
Die in Österreich im internationalen Vergleich sehr hohen Lohnnebenkosten sollen unter
dem Blickwinkel von Kostenwahrheit und Transparenz durchforstet und nachhaltig
gesenkt werden. So sollen Effizienz und Treffsicherheit erhöht werden. Eine Zweckentfremdung
(wie z.B. beim Familenlastenausgleichsfonds FLAF derzeit) soll in Zukunft
nicht mehr möglich sein
-
Ziel ist eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten (z.B. Reduktion des Dienstgeber-
Beitrags bzw. der Unfallversicherung)
•
Erleichterungen für Betriebsübergaben
Unternehmensübergaben in der Familie sollen erleichtert, der Freibetrag betreffend die
Grunderwerbsteuer soll erhöht werden
•
Umsatzsteuer: Fälligkeit ab dem ersten Euro – auch aus dem EU-Ausland
-
Bisher unterliegen Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern unter 22 Euro nicht der Umsatzsteuer.
Bei (Internet-)Bestellungen aus dem EU-Ausland soll ab dem ersten Euro Umsatzsteuer
anfallen, damit die inländischen Unternehmer nicht benachteiligt werden. Ein Richtlinienvorschlag
wird bereits auf europäischer Ebene in Ratsarbeitsgruppen diskutiert
-
Ziel ist es, diese Richtlinie unter der österreichischen Ratspräsidentschaft im Jahr 2018
zu finalisieren
•
Die Sozialpartner haben in der Nachkriegsgeschichte großen Anteil an der Entwicklung
unseres Landes und sind daher auch heute wichtige Partner der Bundesregierung. Wie in
allen Systemen gilt es jedoch auch nach bereits teilweise erfolgreich durchgeführten
Reformen, weitere Effizienz- und Einsparungspotenziale zu heben, um einerseits die
Menschen zu entlasten und andererseits diese Institutionen noch bürgernäher zu gestalten
•
Die Bundesregierung bekennt sich zu einem schlanken und effizienten Staat. Dementsprechend
erwartet sie sich von den gesetzlichen Interessensvertretungen ebenso effiziente
Strukturen. Eine zukünftige Leistungserbringung soll daher zu einem erhöhten Nutzen bei
gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Mitglieder führen
- Die Bundesregierung wird an die gesetzlichen Interessensvertretungen herantreten und
diese einladen, bis zum 30. Juni 2018 entsprechende Reformprogramme vorzulegen. Diese
Programme sollen konkrete Effizienzsteigerungen und finanzielle Entlastungsmaßnahmen
für die jeweiligen Mitglieder beinhalten
-
Erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu wenig weitgehend bzw. nicht
ausreichend zielorientiert behält sich die Bundesregierung vor, gesetzliche Maßnahmen
dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen
Vereinfachung und moderne Services
Die Lohnverrechnung hat in den letzten Jahrzehnten massiv an Komplexität gewonnen.
Ursachen dafür sind unterschiedliche Bemessungs- bzw. Beitragsgrundlagen in der Lohnsteuer
und Sozialversicherung, zahlreiche Ausnahme- bzw. Sonderbestimmungen, über 300 Beitragsgruppen
in der Sozialversicherung und 859 unterschiedliche Kollektivverträge. Besonders problematisch
ist, dass die eigentlichen Adressaten der Lohnverrechnung – die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer – die Lohnverrechnung nicht mehr nachvollziehen können und daher das
Vertrauen in die Lohnverrechnung und somit in deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bzw.
in die vollziehenden Behörden verlieren. Eine Vereinfachung und Entrümpelung der Lohnverrechnungsvorschriften
ist längst überfällig. Daher setzt sich die Bundesregierung eine massive
Vereinfachung sämtlicher Lohnverrechnungsvorschriften zum Ziel.
Weiters bekennt sich die Bundesregierung zu einer effizienten und kunden- bzw. serviceorientierten
(Finanz-)Verwaltung. In diesem Zusammenhang sollen die Services für die Steuerpflichtigen
ausgebaut werden.
•
Strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung
Die Einhebung von Lohnabgaben und die Prüfung bzw. Kontrolle von Arbeitgebern sind
derzeit sehr bürokratisch und ineffizient. Noch immer sind die einzelnen Abgaben auf
zahlreiche Behörden verteilt. Die Einhebung der Lohnsteuer und diverser Lohnabgaben
(DB, DZ) erfolgt durch die Finanzämter, die Einhebung der SV-Beiträge durch die Gebietskrankenkassen
und die Einhebung der Kommunalsteuer durch die Gemeinden. Die Prüfung
der lohnabhängigen Abgaben hingegen erfolgt durch die Finanzämter und Gebietskrankenkassen
(GKK), wobei beide Behörden jeweils sämtliche Abgaben prüfen. Ergänzend kann es
noch zu einer Nachschau bei der Kommunalsteuer durch Prüfer der Gemeinden kommen
Daher soll es zu folgenden Änderungen kommen:
- Schritt 1: In einem ersten Schritt sollen die Prüfer der beiden wesentlichen Institutionen
für die Lohnverrechnung (Finanzämter, Gebietskrankenkassen) in einer Prüfbehörde
zusammengefasst werden
- Schritt 2: In einem zweiten Schritt soll auch die gesamte Einhebung aller lohnabhängigen
Abgaben ebenfalls bei der Finanzverwaltung erfolgen
.
Die Finanzverwaltung NEU übernimmt die Einhebung sämtlicher Lohnabgaben und
erteilt Auskünfte an die Arbeitgeber. Die Beiträge werden anschließend an die
jeweiligen Sozialversicherungsträger verteilt
.
Parallel dazu werden die Beitragsgrundlagen bzw. Bemessungsgrundlagen harmonisiert
bzw. die Anzahl der Beitragsgruppen massiv reduziert; es wird eine einheitliche Dienstgeberabgabe
geschaffen (Zusammenführung von DB, DZ und Dienstgeberanteil zur
Sozialversicherung sowie Kommunalsteuer) und es wird ein durchgängig einheitliches
Verfahrensrecht (Bundesabgabenordnung) für alle Abgaben und Beiträge eingeführt.
Dabei wird auch der Instanzenzug für Rechtsmittel vereinheitlicht, indem sämtliche
Rechtsmittel an das Bundesfinanzgericht gehen
-
Schritt 3: In einem dritten Schritt sollen die Arbeitsmarktkontrollen durch die Finanzpolizei
und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ebenfalls in die Finanzverwaltung
NEU integriert werden
•
Inhaltliche Vereinfachung der Lohnverrechnung
- Reduktion der Komplexität und der Dokumentationserfordernisse
- Harmonisierung der Beitragsgrundlagen bzw. Bemessungsgrundlagen (Sozialversicherung,
Lohnsteuer, DB/DZ, Kommunalsteuer); DZ soll österreichweit vereinheitlicht werden
- Vereinfachung und Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen
- Orientierung aller lohngestaltenden Vorschriften am Abgabenrecht
- Vereinfachung der Reisekosten
- Praktikable und klare Regelung zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
•
Entlastung der Unternehmer durch automatisierte Übermittlung von meldepflichtigen Daten
von der Sozialversicherung an die Statistik Austria. Dies reduziert die (Einzel-)Meldepflicht
der Unternehmer
•
Im Sinne der Transparenz sollen Dienstgeberabgaben verpflichtend am Lohnzettel ausgewiesen
werden. Die Umsetzung erfolgt im Zuge der Vereinfachung der Lohnverrechnung
•
Ausbau der begleitenden Kontrolle zwischen Unternehmen und Betriebsprüfung basierend
auf Vertrauen und Transparenz
•
Prüfungszuständigkeit für Stiftungen bei Großbetriebsprüfung
•
Reform der Auskunftsbescheide
-
Seit Einführung des Auskunftsbescheides („Advance Ruling“ gemäß § 118 BAO) können
Steuerpflichtige bei wichtigen Vorhaben eine rechtsverbindliche und bescheidmäßige
Auskunft der Abgabenbehörde erlangen. Der Anwendungsbereich des „Advance Ruling“
sollte auf weitere Themengebiete wie internationales Steuerrecht und Umsatzsteuerrecht
ausgedehnt werden. Darüber hinaus sollte eine angemessene und praxisgerechte Frist
zur Entscheidungspflicht verankert werden. Eine zumindest einmalige Rückfragemöglichkeit
mit der anfragebeantwortenden Abgabenbehörde für etwaige Klarstellungen
soll ermöglicht werden
•
Umstellung auf ein generelles Reverse-Charge-System für die Abfuhr der Umsatzsteuer
zwischen inländischen Unternehmen zur Entbürokratisierung und allfälligen Betrugsbekämpfung
- Steuerbetrug durch Nichtabfuhr der Umsatzsteuer durch den leistenden Unternehmer (z.B.
Missing-Trader-Betrug, Karussellbetrug) ist effektiv zu bekämpfen. Dazu ist eine Änderung
der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auf europäischer Ebene erforderlich. Erst auf Basis
einer Richtlinienänderung – für die sich Österreich massiv einsetzen wird – könnte diese
Maßnahme auch in das nationale Umsatzsteuergesetz aufgenommen werden. Solange
jedoch das Reverse-Charge-System nicht europaweit eingeführt ist, wird sich Österreich
für die Etablierung eines langjährigen Pilotprojektes zu Reverse-Charge (z.B. zehn Jahre) im
Inland einsetzen
• Effiziente und kundenorientierte Finanzverwaltung
- Reform der Bundesabgabenordnung (BAO): Modernisierung des Verfahrensrechts, u.a.
durch Weiterentwicklung/Einführung von kooperativen Verfahren
- Selbstveranlagung der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer durch
eine automatisierte Vorprüfung mit vorgelagerten Kontrollalgorithmen: Kein Warten auf
den Bescheid notwendig
- Neue Services der Finanzverwaltung: z.B. Apps für Terminerinnerungen oder mobile
Zahlungsmöglichkeiten, Einziehungsauftrag für Abgabenschulden
- Modernisierung der Steuer-und Zollverwaltung (strukturelle Reform), Ausbau der
elektronischen Zollabwicklungen
- Optimierung des Datenaustausches auf Basis international anerkannter Standards (Standard
Audit File-Tax): Für Unternehmen (insbesondere KMU) wird die technische Möglichkeit
zur Übermittlung der Daten des Rechnungswesens für digitale Prüfung geschaffen (auf
freiwilliger Basis)
-
Außenprüfung auf Antrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit
•
Jahressteuergesetze – statt wie bisher mehrere Abgabengesetze pro Jahr
•
Schnittstellenproblematik FMA und OeNB mit europäischen Regulatoren: Weiterentwicklung
der Aufsichtsreform mit Optimierung der Schnittstellen und klarer Kompetenzzuteilung und
Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
•
Proportionalität bei der Regulierung kleinerer Banken (weniger Regulierung)
Reform bzw. Senkung weiterer Steuern und Abgaben sowie
Bekämpfung des Steuerbetrugs
Auch wenn sich die Bundesregierung zu einer Senkung der Steuer- und Abgabenquote bekennt,
spricht sie sich ganz klar gegen jede Art von Steuervermeidung oder Steuerbetrug aus. Um internationalen
Steuerverschiebungen – vor allem im Online-Bereich – einen Riegel vorzuschieben,
müssen die Normen geändert und muss die Besteuerung der „Digitalen Betriebsstätte“ ermöglicht
werden. Österreich kann nicht zulassen, dass multinationale Konzerne das internationale
Steuersystem so ausnutzen, dass Gewinne nicht dort versteuert werden, wo die Wertschöpfung
erzielt wird. Daher müssen nicht nur national, sondern auch international alle Möglichkeiten der
Steuervermeidung und des Steuerbetruges geschlossen werden. Das derzeit gültige Umsatzsteuersystem
in der Europäischen Union bietet sehr viele Möglichkeiten für Betrüger. Durch die
Einführung des Reverse-Charge-Systems zwischen Unternehmern könnte diese Betrugsmöglichkeit
wirksam bekämpft werden.
•
Evaluierung der Auswirkungen und Verwaltungskosten aller Bagatellsteuern (z.B.: Schaumweinsteuer)
mit dem Ziel einer signifikanten Reduktion
Prüfung eines aufkommensneutralen Systemwechsels bei der Normverbrauchsabgabe
(NoVA) mit Fokus auf den Verbrauch anstelle der Motorleistung; Streichung der NoVA-
Befreiung für hochpreisige Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb
•
Digitale Betriebsstätte auf OECD- oder europäischer Ebene einführen bzw. in bestehenden
und neuen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen
Durch eine Änderung der internationalen Regelungen soll eine Definition für die „Digitale
Betriebsstätte“ gefunden werden. Dadurch soll ein Staat das Besteuerungsrecht an den
Gewinnen digitaler Geschäftsmodelle schon alleine durch signifikante digitale Präsenz erhalten,
ohne dass eine physische Präsenz erforderlich wäre. Dadurch könnte eine faire Besteuerung
sichergestellt werden
•
Mehr (Steuer-)Transparenz für multinationale Unternehmen auf Basis der EU-Vorgaben
•
Datenübermittlung für e-commerce/sharing economy: Verpflichtung zur Mitwirkung von
Plattformen bzw. Betreibern der e-commerce/sharing economy an der Abgabenerhebung
durch Übermittlung steuerlich relevanter Daten an die Finanzverwaltung. Eine europäische
Lösung wird angestrebt, ansonsten nationale Regelung. Die Meldeverpflichtung gemäß
§ 109a EStG für Risiko-Berufsgruppen soll ausgeweitet werden
•
Haftungsregelungen für den Online-Versandhandel hinsichtlich Umsatzsteuer auf europäischer
Ebene
•
Datenübermittlung bzw. Datenaustausch zur Betrugsbekämpfung: europaweite Sozialversicherungs-
Datenbank zur Bekämpfung des Sozialbetrugs
Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung
Ein stabiler und qualitätsvoller Wirtschaftsstandort ist ein Basisbaustein eines funktionierenden
Staates. Die österreichischen Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe samt den großen Leitbetrieben
sind Hauptträger der Beschäftigung und Nährboden für Innovation. Sie sind sich ihrer sozialen
Verantwortung bewusst und nehmen eine entscheidende Ausbildungsfunktion wahr. Lebendige
und entwicklungsfähige Betriebe und ihre Mitarbeiter brauchen daher einen entbürokratisierten,
effizienten und starken Wirtschaftsstandort. Österreich steht als kleine, offene Volkswirtschaft in
enger Vernetzung mit den europäischen Nachbarstaaten, aber auch mit den Staaten weiter
entfernter Wirtschaftsräume. Unternehmen setzen Wachstums-, Beschäftigungs- und Innovationsimpulse
und sind die zentrale Determinante der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit.
Unternehmen generieren Investitionen, Forschung, technologischen Wandel und Innovation
und tragen darüber hinaus über internationalen Handel zu Wachstum und Wohlstand einer
Volkswirtschaft bei.
Wirtschaftspolitik muss durch geeignete Maßnahmen verlässliche Rahmenbedingungen für die
Unternehmen am Wirtschaftsstandort Österreich schaffen. Ländervergleiche zeigen uns, dass
der österreichische Standort mit einigen Problemfeldern zu kämpfen hat. Damit die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe gestärkt wird, müssen diese Schwächen rasch
abgebaut werden. Unternehmen brauchen Freiheit und Planbarkeit, um sich auf ihre Kernaufgaben
konzentrieren zu können. Die österreichische Wirtschaft hat gute Voraussetzungen, um
langfristig wieder auf einen robusten Wachstumspfad zurückzukehren. Dabei gilt es vor allem,
das Potenzial der Internationalisierung der heimischen Unternehmen auszubauen. Denn
Österreich erwirtschaftet schon jetzt fast sechs von zehn Euro durch den Export, der damit eine
wesentliche Stütze des heimischen Wohlstandes ist und zahlreiche Arbeitsplätze sichert. In einer
verantwortungsvollen ökosozialen Wirtschaftspolitik ist klar, dass nur ein Miteinander langfristig
zum Erfolg führt. Flexible Arbeitszeitmodelle sind unter Bedachtnahme auf Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberinteressen im Sinne einer Win-win-Situation auszubauen. Die qualitätsvolle betriebliche
Ausbildung ist ein Garant dafür, dass ausgebildete Fachkräfte die Wettbewerbsfähigkeit
und Innovationskraft unserer Betriebe sichern können. Das erfolgreiche Zusammenspiel ist daher
von wechselseitigem Interesse und für einen florierenden Wirtschaftsstandort wesentlich.
Der konjunkturelle Rückenwind zu Beginn der Legislaturperiode wird genutzt, um überfällige
strukturelle Reformen umzusetzen. Zusätzlich zu hohen Steuern und Abgaben verursachen Gesetzesflut,
Gold-Plating von EU-Bestimmungen und Überregulierung der heimischen Wirtschaft
erhebliche Kosten, die Österreichs Wettbewerbsfähigkeit massiv gefährden. Viele Unternehmen
müssen teure Beratungsleistungen von Spezialisten zukaufen, um die relevanten Rechtsmaterien
überhaupt umsetzen zu können. Wir wollen unternehmerisches Engagement auf allen
Ebenen unterstützen – und daher Verwaltung und Bürokratie reduzieren, aber auch Arbeitszeitregelungen
für Betriebe und Beschäftigte praxisgerecht gestalten. Das Betriebsanlagenrecht soll
attraktiver und effizienter gestaltet werden, damit Genehmigungsprozesse schneller und
einfacher erfolgen können.
Zieldefinition
1. Bürokratieabbau und Reduktion von Vorschriften für Unternehmen
2. Fachkräftebedarf sichern
3. Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte praxisgerecht gestalten
4. Investitionen, Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt stärken
5. Internationalisierung
Maßnahmen
Bürokratieabbau und Reduktion von Vorschriften für Unternehmen
Österreich hat ein massives Problem mit Regulierung und überbordender Bürokratie. In zahlreichen
internationalen Vergleichen werden stets die ausufernden und bürokratischen
Regulierungen als Entwicklungshemmnis der heimischen Wirtschaft dargelegt. Die übermäßige
und oft unklare Reglementierung hat negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich.
Es geht um Freiheit – und um die Möglichkeit zur Selbstbestimmung, die durch Bürokratie
und Regulierung in allen Lebensbereichen immer mehr eingeengt wird. Unser Ziel ist es daher,
kurzfristig eine effektive Bürokratiebremse gegen ein weiteres Ansteigen der Belastungen für
Bürger und Unternehmen zu etablieren und langfristig diese ungesunde Bürokratie abzubauen
und Verwaltungsprozesse effizient zu gestalten.
•
Identifikation und Abschaffung sinnloser Regulierungen
-
Einführung eines Bürokratiekostenchecks nach dem Vorbild Deutschlands: Statistisches
Bundesamt ermittelt und veröffentlicht im Auftrag der deutschen Bundesregierung einen
Bürokratiekosten-Index. Der BKI zeigt die Entwicklung der Bürokratiekosten, die in den
Unternehmen in Deutschland anfallen. Der Index beinhaltet Verpflichtungen, Daten und
sonstige Informationen für Behörden oder Dritte basierend auf Bundesrecht, die von
Unternehmen zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln sind
-
Für Österreich sollen durch eine faktische Ex-post-Betrachtung die tatsächlich entstandenen
Bürokratiekosten der Wirtschaft ermittelt und deren Entwicklung dargestellt und mit der
Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) verglichen werden. Zuständig dafür soll
eine einzurichtende, unabhängige Monitoringstelle sein. Diese Stelle soll einen regelmäßigen
Bericht mit Empfehlungen in Sachen Entbürokratisierung abgeben, der auch
die aktuellen Belastungen der Wirtschaft enthält. Der Bericht wird dem Parlament inkl.
allfälliger konkreter Gesetzesvorschläge, die zu einer Entbürokratisierung führen,
vorgelegt. Die Berechnung der Daten sollte durch die Statistik Austria vorgenommen
werden, unterstützt durch den Rechnungshof, wobei zusätzliche Belastungen der
Unternehmen auszuschließen sind
-
Einführung eines „Repeal Day“: Gezielte Entlastungsinitiativen setzen und entsprechende
Aufmerksamkeit schaffen; dem Parlament werden konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau
zur Beschlussfassung vorgelegt
-
Durchführung einer Überprüfung der regulatorischen Effizienz wie z.B. OECD Review
of Regulatory Reform
- Veranstaltung eines bundesweiten Wettbewerbs zur Identifikation und Abschaffung
sinnloser Regulierungen
•
Bürokratie-Check für alle neuen Gesetze vor ihrer Beschlussfassung: Verwaltungsaufwand
für Unternehmer transparent aufzeigen
•
Rücknahme von Gold-Plating zu Lasten von Unternehmen
•
Durchforsten aller bestehenden Vorschriften mit dem Ziel einer Reduktion, speziell bei
folgenden Punkten:
-
Abwicklung von EU-Förderungen vereinfachen: Ein Hindernis für die Erreichung der Ziele
der Kohäsionspolitik ist die stark ausgeprägte Förderbürokratie im Bereich der Regionalförderung
(Strukturfonds). Durch das Prinzip der „geteilten Mittelverwaltung“ werden sowohl
auf EU- als auch auf nationaler/regionaler Ebene Anforderungen an die Projektabwicklung
festgelegt. Die Prüfbehörden, die die Abwicklung auf nationaler Ebene zu kontrollieren
haben, legen durch ihre Interpretation der Förderregeln zusätzliche Standards fest. Der
Europäische Rechnungshof hat bereits festgestellt, dass die übermäßige Komplexität des
Systems zu einer hohen Fehlerquote führt
-
In Schiedsverfahren nach Eisenbahngesetz, Kraftfahrliniengesetz, Luftfahrtgesetz und
Schifffahrtsgesetz sind strafbewehrte Mitwirkungspflichten der Unternehmen verankert,
obwohl die unionsrechtlichen Grundlagen Mitwirkungspflichten an Schlichtungen gar
nicht vorsehen, an deren Ende allenfalls Vergleiche stehen können, denen sich die
Beteiligten aus freien Stücken unterwerfen können
-
Meldung von Schadstoff- und Abfallmengen vereinfachen: Selbst wenn die Schwellenwerte
nicht überschritten werden, müssen österreichische Betriebe an das Pollutant
Release and Transfer Register (Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister) melden,
obwohl dies europarechtlich nicht erforderlich ist. Zusätzlich zu dieser Leermeldung ist im
ersten Betriebsjahr immer eine Registrierung vorzunehmen. Die Registrierungspflicht sollte
daher erst mit Erreichen der Schwellenwerte gelten, so könnten unnötige Leermeldungen
entfallen
-
Abfallrecht: Abschaffung des Abfall-EDM bzw. Rückbau auf das unionsrechtlich geforderte
Maß (EDM = Elektronisches Datenmanagement)
•
Verfahrensbeschleunigungen im UVP-Gesetz
- Faire Interessenabwägungen, klare gesetzliche Vorgaben:
.
Einrichtung eines Standortanwalts: Zur ausgewogenen Gewichtung der von einem
Vorhaben betroffenen öffentlichen Interessen ist im UVP-G ein Standortanwalt einzurichten.
Der Standortanwalt hat das Recht, im UVP-Verfahren als Partei die öffentlichen
Interessen, die für ein Vorhaben sprechen, und deren Gewichtung gegenüber anderen
öffentlichen Interessen geltend zu machen
.
Verfahrensökonomie: „Einsendeschluss“ für Beweisanträge; kürzere Frist für den
Schluss des Ermittlungsverfahrens und Möglichkeit der Beendigung mit dem Ende der
mündlichen Verhandlung
.
Präklusion mit Einbringung der Beschwerde
.
Vermeidung unnötiger Verfahrensschleifen / Beschleunigte Einreichung
.
Vermeidung von Verfahrensschleifen durch zügige Mängelbehebungsaufträge der
Behörden und Gerichte innerhalb von vier Wochen
.
Sachgerechte Eingrenzung überschießender Beschwerde- und Verzögerungsmöglichkeiten
.
Beschleunigung von Verfahren durch Erhöhung der Zahl an tatsächlich verfügbaren
Sachverständigen durch koordinierte Anstrengungen von Bund und Ländern sowie
Stärkung der Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG)
.
Zuständigkeitsregelung für bundesländerübergreifende Verfahren (Überwiegensprinzip)
.
Zuständigkeit der UVP-Behörde auch nach dem Abnahmebescheid für im Verfahren
ausgesprochene Auflagen
.
Einzelrichterzuständigkeit für Beschwerdeverfahren im Feststellungsverfahren
.
Kostensenkung: Einsparung der Kundmachungskosten durch verstärkte Nutzung des
Internets und bürgerfreundliche Abfragemöglichkeit
.
Vollkonzentrierte Genehmigungsverfahren (One-Stop-Shop) für Linienvorhaben des
BMVIT unter Einräumung einer Parteistellung der Länder
.
Durchforstung der umweltrechtlichen Materiengesetze betreffend öffentliches Interesse
hinsichtlich unbestimmter Gesetzesbegriffe
• Unternehmen von statistischen Meldepflichten entlasten
- Herausrechnung der Lehrlinge bei der Meldepflicht
- Größere zeitliche Abstände zwischen den Befragungen
- Anhebung der Mindestschwellenwerte bei Statistiken für KMUs (Beispiel: Meldepflichten
an Statistik Austria)
- Vereinfachung der Fragebögen / Fragestellungen
- Nachschärfen der Flexibilisierungsklausel in der Leistungs- und Strukturerhebung für den
Dienstleistungsbereich, um eine Erhöhung der Umsatzschwelle in der Praxis zu erreichen
•
Reduktion der Beauftragten zur Entlastung der Unternehmer und der öffentlichen Hand mit
folgenden Zielen und Schritten:
- Evaluierung der zugrundeliegenden Verpflichtungen
- Evaluierung aller Beauftragten mit dem Ziel einer deutlichen Reduktion
- Besondere Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe
- Evaluierung und Reduktion der aus dem Beauftragtenwesen resultierenden Schulungs-
und Weiterbildungsverpflichtungen mit dem Ziel, diese effizienter zu gestalten
•
Materiengesetze überprüfen mit dem Ziel einer Erhebung des Potenzials für eine Reduktion
der Anzahl der Prüfungen, Fristen etc. sowie einer Verlängerung der Prüfintervalle
•
Mehr Anzeigeverfahren statt Genehmigungsverfahren; mehr Genehmigungsfreistellungstatbestände
•
Überbordende Melde- und Informationspflichten reduzieren
•
Streichung der Pflichtveröffentlichung in der Wiener Zeitung
•
Reform des Verwaltungsstrafrechts
- Ziel: Zur Verhinderung von Strafexzessen soll das Kumulationsprinzip überarbeitet werden
(z.B. eine Strafe statt Mehrfachbestrafung, Verhältnismäßigkeit der Strafen).
- Stärkung der Unschuldsvermutung: Abschaffung der Verschuldensvermutung
bei Strafdrohungen
- Beraten statt Strafen: Verankerung des Prinzips in den einzelnen Materiengesetzen
- Anerkennung von Compliance-Maßnahmen: Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen
•
Öffentliche Auftragsvergabe entrümpeln und weiterentwickeln
- Verfahrenserleichterungen durch e-Vergabe
- Keine vergabefremden Materien (z.B. zum Bereich Corporate Social Responsibility, CSR)
im Vergaberecht
- Bekenntnis zur Verlängerung der Schwellenwertverordnung
- Anhebung der Schwellenwerte
- Verstärkt regionale Wertschöpfung miteinfließen lassen
- Qualität vor Preis: Forcierung des Bestbieterprinzips
- Zusammenrechnungspflicht bei Aufträgen nur für gleichartige Dienstleistungen
- Einführung einer verpflichtenden Anerkennung von e-Rechnungen für den Auftraggeber
auch im Unterschwellenbereich
-
Gesetzliche Absicherung der Verfahrensvereinfachung durch den Auftragnehmerkataster
Österreich (ANKÖ): Explizite Anerkennung der Liste geeigneter Unternehmer (LgU)
des ANKÖ als Verzeichnis eines Dritten für den Eignungsnachweis sowie Anerkennung als
„nationale Liste“ gemäß EU-Vergaberichtlinien, was insbesondere österreichischen
Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Raum erleichtert, da dadurch die
Eignungsprüfung vereinfacht wird
-
Ausbau der innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung (IÖB) auf Bundesebene auf
2% des Beschaffungsvolumens des jeweiligen zentralen öffentlichen Auftraggebers
•
Verstärkte Einbringung und Abstimmung auf EU-Ebene zur stärkeren und frühzeitigeren
Einflussnahme auf den EU-Gesetzwerdungsprozess
•
Serviceorientierte Verwaltung für den Unternehmer: Aktives Tätigwerden der Behörde,
z.B. Lehrlingsförderung, Arbeitnehmerveranlagung, „No stop“-Lösung
•
Vereinheitlichung von Registernummern wie diverser „Personennummern“ und „Unternehmensnummern“
in den unterschiedlichen staatlichen Registern:
Nur noch eine ID für jedes Unternehmen – mit zu bedenken ist die ATU-Nummer
•
Advanced Ruling (Verbindliche Auskunft) ausbauen: Mehr Rechtssicherheit etwa bei der
Zuordnung Selbständige – Unselbständige oder im Betriebsanlagenrecht durch Möglichkeit
einer freiwilligen Überprüfung im Vorfeld
•
Normenwesen: Kosten senken und weiter entrümpeln
-
Weiterentwicklung der österreichischen Normungsstrategie: Unter Einbindung
relevanter Stakeholdergruppen soll die Normungsstrategie zukunftsrelevant weiterentwickelt
werden
- Einführung von gesetzlichen Toleranzgrenzen
- Überbordende Kostenentwicklung und Belastungen durch Normen insbesondere im
Bauwesen reduzieren
-
Zielsetzung: Deregulierung durch Verringerung der Regelungsdichte im Normenwesen,
insbesondere in Hinblick auf Verringerung der technischen Anforderungen (aktueller Stand
der Technik auf Stand der Praxis)
-
Beachtung der Grenzen der Normung: Die Rechtsetzung hat gegenüber der Normung
Priorität. Vom Gesetzgeber bewusst offengelassene Lücken zur freien Gestaltung der
Rechtsunterworfenen dürfen durch Normen nicht eingeengt werden
-
Verbesserung der Transparenz im Normungswesen: Auch der „Altbestand“ verbindlich
erklärter rein österreichischer Normen muss im RIS kundgemacht werden. Die österreichische
Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass verbindlich erklärte
europäische Normen kostenlos im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
•
Festlegung einer langfristigen Wirtschaftsförderungsstrategie mit klaren Fördergrundsätzen
- Evaluierung der Förderungen mit dem Ziel, die Effektivität und Effizienz zu steigern sowie
Einsparungspotenziale zu lukrieren
- Monitoring der Ergebnisse bestehender und zukünftiger Förderprogramme
- Mehrfachförderung vermeiden
- Ziel: 100% digitale Förderabwicklung
- „One-Stop-Shop“ für Unternehmensförderung und Finanzierungen
- Förderausbau in Richtung Haftung und Garantien (weg von Direktförderung)
- Förderungen als Impulsgeber und nicht als Teil des Geschäftsmodells
- Doppelgleisigkeiten bei aws, ÖHT, KPC und OeKB (Förderungsprogramme im Inland)
beseitigen und Synergieeffekte nutzen
- Erleichterung des Zugangs von KMU zu Förderungen durch Verankerung eines breiteren
Innovationsbegriffs in Richtlinien und Förderkriterien
- Verwendung von eingehobenen FMA-Verwaltungsstrafen für nachhaltige Wirtschaftsförderung
- Maßvolles Auffüllen des ERP-Fonds zur Sicherung des realen Fondsvolumens
•
Reform der Gewerbeordnung: Neukodifikation der Gewerbeordnung durch Trennung in
„Unternehmensqualifikationsgesetz“ (Zugang zum gewerblichen Unternehmertum) unter
den Gesichtspunkten von Qualität und Qualifikation (duale Ausbildung) und einheitliches
Anlagenrecht mit dem Ziel einer Vereinfachung und Entbürokratisierung für beide Teile.
Grundlage dafür ist eine Evaluierung des Gewerberechts vor dem Hintergrund der
europäischen Entwicklung (z.B. Unternehmerbegriff, Zugang zu gewerblichen Tätigkeiten).
Umsetzung bis 1.7.2020
- Verfahrenskonzentration in Angelegenheiten des Anlagenrechts; Ausbau einheitlicher
Eingangsstellen („One-Stop-Shop“) als einheitliche Ansprechpartner unter Einbeziehung
aller Ebenen
-
Vereinheitlichung des Anlagenverfahrensrechtes für mehr Übersichtlichkeit und Klarheit
der anzuwendenden Normen und für eine Erleichterung sowohl für die vollziehenden
Behörden als auch für Betriebe und Bürger (mehr Anzeigeverfahren statt Genehmigungsverfahren;
einheitliche Fristen, Reduzierung der Einreichunterlagen etc.)
- Weitere Reduktion von Veröffentlichungsverpflichtungen
- Verlängerung der Prüfintervalle und Prüfpflichten (z.B. § 82b GewO)
- Erweiterung der Genehmigungsfreistellungs-Verordnung für ungefährliche Kleinstanlagen
(z.B. für alle CE-zertifizierten Geräte) – Ausdehnung der Freistellungen
- Gewerberechtlicher Abbau von Hürden bei der Betriebsübergabe
- Die große Menge an Nachweisführungen und Erbringung von Gutachten ist zu reduzieren:
Gutachten für Lärm, Brandschutz, Strahlung, Vibrationen, Explosionsschutz, sonstige
Emissions- und Stoffnachweise etc. bis hin zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz;
Gutachten sollen wechselseitig anerkannt werden
-
Harmonisierung von Berichts-, Informations-, Dokumentations- und Meldeverpflichtungen
•
Stärkung der Betriebsebene: Betriebe sollen generell im Einvernehmen mit dem Betriebsrat
beziehungsweise – wenn es diesen nicht gibt – direkt mit dem Arbeitnehmer mehr Möglichkeiten
zur Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse erhalten
Fachkräftebedarf sichern
Eine enorm wichtige Frage im Standort-Wettbewerb ist die Verfügbarkeit von Fachkräften am
Arbeitsmarkt. In Österreich haben mehr als zwei Drittel der Unternehmen Probleme dabei,
Stellen mit qualifiziertem Fachpersonal zu besetzen. Jedes zweite Unternehmen beklagt
bereits Umsatzeinbußen aufgrund des Fachkräftemangels. Durch die demographische Entwicklung
wird sich die Situation weiter verschärfen. Für Unternehmen ist die Frage, ob es qualifizierte
Arbeitskräfte gibt, mittlerweile ebenso wichtig wie die rechtlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen
in einem Land. Wir müssen daher sicherstellen, dass in unserem Bildungssystem
die Menschen mit entsprechenden Inhalten und guter Durchlässigkeit für die Jobs qualifiziert
werden, die in der Berufswelt auch tatsächlich gefragt sind. Ziel ist auch, die Qualifikation der
heimischen Arbeitskräfte deutlich voranzutreiben und Arbeitslosigkeit abzubauen.
•
Fachkräfteoffensive im Inland nach internationalem Vorbild
Beispiel Deutschland: Zielgerichtete Unterstützung durch gemeinsame Plattform von
Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium und der dortigen Bundesagentur für Arbeit, mit
der sowohl Unternehmen als auch Fachkräfte angesprochen werden
•
Mehr Beschäftigungsanreize und Effizienz in der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Kombilohn,
Betriebspraktika, Kurzarbeit usw.) und Forcierung der Wiedereingliederung
•
Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Effizienz des Fachkräftestipendiums
•
Stärkung der dualen Berufsausbildung
- Starkes Bekenntnis zur dualen Berufsausbildung in den Unternehmen
- Auch für Ältere den Zugang zur Lehre ermöglichen (Unterstützung aus AMS-Mitteln)
- Bestehende AMS-Lehrwerkstätten vermehrt Richtung Ausbildung in Unternehmen lenken
- Attraktivierung für leistungsorientierte Jugendliche aus dem Pflichtschulbereich für die
Lehrlingsausbildung (Stärkung der Grundkompetenzen)
-
Aufwertung der Lehrberufe durch eine Imagekampagne für Lehrlinge (Vorbild Vorarlberg:
50% der Schulabgänger sind Lehrlinge) – Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten
sind für die einzelnen Berufsbilder darzustellen
-
Zukunftsorientierte Berufsbilder: Etablierung eines systematischen und professionellen
Monitorings der Lehrberufe (Überprüfung der Lehrinhalte und Lernziele in Ausbildungs-,
Lehrberufsverordnungen und Berufsschullehrplänen) im Sinne der Berufsbildungsforschung
in Abstimmung mit den realen Tätigkeiten in Unternehmen bis 2020 (inklusive
Pilotdurchgang und Evaluierung)
- Etablierung von neuen Lehrberufen (z.B. in den Bereichen Pflege und Kindergarten) mit
dem Ziel, Fachkräfte bedarfsorientiert und berufspraktisch auf hohem Niveau auszubilden
- Flächendeckende Umsetzung von Berufsorientierung in den Schulen: Frauen stärker
als bisher für die Vielfalt der Lehrberufe gewinnen. Durch veränderte Qualifikations
anforderungen erweisen sich diverse Berufe in unserer Wirtschaft als Chance für
Frauen, insbesondere für jene, die eine anspruchsvolle Tätigkeit mit entsprechender
Bezahlung suchen
-
Stärkung, Ausbau und laufende Attraktivierung des Konzepts der Lehrlingsausbildung
mit Matura
- Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Lehre und Fachhochschulen
- Ausbildungen stärker am Bedarf der Wirtschaft orientieren
- Attestausbildung bei Lehrlingen nach Schweizer Vorbild prüfen
•
Sicherstellung der Äquivalenz zu einer österreichischen Meisterausbildung oder Berufsausübungsbefähigungsprüfung
im Rahmen der Überprüfung bei der Anerkennung
ausländischer Berufsausbildungen
•
Betriebliche Lehrstellenförderung
- Weiterentwicklung und Sicherstellung der Finanzierung aus den Mitteln der Arbeitsmarktpolitik
- Die Finanzierung soll aus dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) herausgenommen
und beim AMS zusammengeführt werden. Konzentration des IESG auf sein Kerngeschäft
•
Vergleichbare Finanzierungsprinzipien im Bereich der sekundären sowie tertiären beruflichen
und akademischen Ausbildung (z.B. Kostentragung beim zweiten Antritt zu Lehrabschlussprüfungen,
Meisterprüfungen, Prüfungsgebühren)
•
Adaptierungen bei der Fachkräfteverordnung (Mangelberufsliste) prüfen: Um den konkret
bestehenden Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der
differenzierten Arbeitsmarktlage in den Bundesländern beurteilen zu können, wird
zeitgerecht eine praxisgerechte Mangelberufsliste umgesetzt, die die regionalen Arbeitsmarktgegebenheiten
berücksichtigt sowie Anwerbung über Inserate vorsieht
•
Qualifizierte Zuwanderung bedarfsorientiert gestalten
- Zuwanderungsformen künftig klarer trennen
- Qualifizierte, gelenkte Zuwanderung als Ergänzung für den heimischen Arbeitsmarkt:
Zuwanderungsmodelle werden flexibler unter stärkerer Berücksichtigung des Bedarfs auf
Arbeitgeberseite (nachfrageorientiert, insbesondere mit MINT-Qualifikationen) gestaltet
- Ausbildungsvereinbarungen und zeitlich befristete Beschäftigungsvereinbarungen
werden angestrebt
-
Vorangetrieben wird eine vertiefte Kooperation zwischen österreichischen Schulen, Hochschulen,
Unternehmen und internationalen Bildungseinrichtungen in Form gemeinsamer
Ausbildungsprogramme
-
Rot-Weiß-Rot-Karte: Weiterentwicklung und Entbürokratisierung, unter anderem digitale
Verfahrensabwicklung
-
Die Übertragbarkeit und Transparenz von Qualifikationen wird verbessert: Umsetzung
des Europäischen und Nationalen Qualifikationsrahmens und des Anerkennungsgesetzes;
Schaffung geeigneter Verfahren zur Validierung von Kompetenzen
Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte praxisgerecht gestalten
Gesetzliche Arbeitsrechtsbestimmungen, insbesondere Arbeitszeitgesetze, sind ein wesentlicher
Faktor für Standort und Arbeitsplätze. Im Gefüge der wirtschaftlichen Verflochtenheit benötigen
unsere Betriebe flexible Arbeitszeitregelungen, aber auch die Arbeitskräfte selbst fordern
variable Arbeitszeitmodelle ein. Dabei ist stets auf eine Ausgewogenheit zwischen Arbeitnehmer-
und Arbeitgeberinteressen zu achten. Der internationale Vergleich zeigt: Je fortschrittlicher
der Standort, desto flexibler die Arbeitszeit. Deutschland hat in der Vergangenheit die Arbeitszeit
flexibilisiert, den Arbeitsmarkt reformiert und verzeichnet heute die niedrigste Arbeitslosenrate in
der EU. Die österreichischen Arbeitszeitregelungen sind deutlich restriktiver, als die Europäische
Arbeitszeit-Richtlinie vorgibt. Hinzu kommt, dass Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer gemeinsam und partnerschaftlich vielfach viel flexibler agieren wollen, als sie es
aufgrund starrer gesetzlicher Regelungen derzeit können.
Wir wollen den Unternehmen und Mitarbeitern eine flexible Arbeitsgestaltung ermöglichen,
um dadurch ihr Arbeitszeitvolumen besser an die Auftragslage anpassen zu können, Steh- und
Leerzeiten zu reduzieren oder eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit zu
gewährleisten.
•
Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Arbeitszeitgesetze (Arbeitszeitgesetz,
Arbeitsruhegesetz)
- Beibehaltung der gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit. Kollektiv-
vertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit bleiben unberührt
- Ziele sind ein weniger restriktiver Gesetzesrahmen und die Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten
auf betrieblicher Ebene
-
Stärkung der Betriebsebene: Betriebe sollen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bzw.,
wenn es einen solchen nicht gibt, direkt mit dem Arbeitnehmer (Einzelvereinbarung) mehr
Möglichkeiten zur Gestaltung flexibler Arbeitszeiten erhalten
-
Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der
wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden (§ 9 AZG; bei gleichbleibendem
Regelungsregime der Zuschläge); die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf wie
bisher 48 Stunden nicht überschreiten (§ 9 Abs 4 AZG)
-
Erleichterter Zugang zu Sonderüberstunden nach § 7 Abs 4 und 4a AZG (bei gleichbleibendem
Regelungsregime der Zuschläge):
.
Entfall der Voraussetzung des unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils
.
Klarstellung, dass nicht für jeden Anlassfall eine gesonderte Vereinbarung erforderlich ist
.
Entfall der Voraussetzung der arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeitsbescheinigung
für Betriebe ohne Betriebsrat
-
Anhebung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei Gleitzeit auf 12 Stunden, fünfmal pro
Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime. Nicht übertragbare Gleitstunden werden
am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag (Zeit oder Geld je nach Vereinbarung)
vergütet
- Ausnahmemöglichkeit von der Wochenend- und Feiertagsruhe auch auf Betriebsebene
maximal vier Mal im Jahr
- Mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils
nächsten Durchrechnungszeitraum durch Kollektivvertrag
- Erweiterung der Arbeitszeitspielräume zur Saisonverlängerung in Saisonbranchen,
beispielsweise im Tourismus
-
Verkürzung der täglichen Ruhezeit im Tourismus (z.B. Hotellerie/Gastronomie) von 11
auf maximal 8 Stunden für alle Betriebe mit geteilten Diensten (bei gleichbleibendem
Regelungsregime der Zuschläge)
-
Erweiterung der Ausnahme für leitende Angestellte entsprechend dem EU-Recht:
Art 17 Abs 1 lit a AZ-RL: „leitende Angestellte oder sonstige Personen mit selbständiger
Entscheidungsbefugnis“ sowie gemäß lit b. für „Arbeitskräfte, die Familienangehörige sind“
•
Prüfung der Schaffung eines Zeitwertkonto-Modells („Arbeitszeit-Sparbuch“)
Investitionen, Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt stärken
Die Investitionstätigkeit der heimischen Unternehmen ist stark mit der Frage der Finanzierbarkeit
verknüpft. Ein international vernetzter Kapitalmarkt ist ein wichtiger Teil eines wettbewerbsfähigen
Standorts und generiert viele positive Effekte in der gesamten Wertschöpfungskette.
Um optimale Finanzierungsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, muss eine lückenlose
Unternehmensfinanzierung entlang aller Entwicklungsphasen eines Unternehmens möglich sein.
Dabei sollen klassische und neue bzw. alternative Finanzierungsinstrumente nicht in Konkurrenz
zueinander stehen, sondern aufeinander aufbauen und sich ergänzen. Unser Ziel ist, die
Kreditfinanzierung zu unterstützen und alternative Finanzierungsformen auszubauen und zu
ermöglichen. Ebenso muss der österreichische Kapitalmarkt als Standortfaktor in seiner
wichtigen Funktion der Unternehmensfinanzierung und zur Erweiterung des Investitionsspielraums
für Unternehmen gestärkt werden. Die Regulierung des österreichischen Kapitalmarktes
soll praxisnah und effizient gestaltet, daraus resultierende Kosten und Bürokratie für
Unternehmen sollen reduziert werden.
•
Gesamtstrategie Risikokapital entwickeln:
Verbesserungen bei der Venture-Capital-Finanzierung, vor allem Wachstumsfinanzierung
in Form von Eigenkapital
•
Schaffung eines kompetitiven Rechtsrahmens (z.B. Ausweitung der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
auf die Rechtsform einer KG)
•
Kapitalmarkt reformieren: Regulierung abbauen und auf EU-Standard zurückführen (Rücknahme
von Gold-Plating, z.B. Dritter Markt der Wiener Börse für alle Unternehmen öffnen)
•
Banken- und Versicherungsrecht reformieren (Rücknahme von Gold-Plating, z.B. PEPs,
Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz)
•
Proportionalität bei der Regulierung kleinerer Banken (weniger Regulierung)
•
Modernisierung des Kapitalmarktrechtes
- Novelle zur Harmonisierung des Pfandbriefgesetzes
- Schaffung eines neuen und modernen österreichischen Schuldverschreibungsrechts
(BMF-Kompetenz wäre sinnvoll)
- Besetzung des Kapitalmarktbeauftragten
- Erleichterungen im Prospektrecht für KMU
•
Zweite und Dritte Säule der Pensionsvorsorge: Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge –
Anlagemöglichkeiten verbessern
•
Förderung von „Financial Literacy“ der Bevölkerung
•
Öffnung der Anlagenklasse Eigen- und Risikokapital für institutionelle Investoren, z.B. Pensionskassen
und betriebliche Vorsorgen in der Größenordnung von 3% (optional 10%) für Investitionen
in österreichische Unternehmen als ausgewogene Portfoliodiversifikation
•
Reform der Finanzmarktaufsicht
•
Garantievergabe für Unternehmenskredite ausweiten (Risikoverschiebung in Richtung
öffentlicher Förderstellen wie etwa der aws)
•
Standardisierung und Bündelung von Projekten mit dem Ziel der stärkeren Nutzung der Mittel
aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)
•
Rechtlichen Aufwand und Gebühren für IPOs reduzieren
•
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine Knowledge-Box als Anreiz für nichtwissenschaftsbasierte
Innovation
Internationalisierung
Die starke Exportleistung der heimischen Unternehmen ist mehr als evident. Sie ist eine
wesentliche Stütze des heimischen Wohlstandes und sichert zahlreiche Arbeitsplätze. Als
kleine offene Marktwirtschaft mit knapp neun Millionen Einwohnern ist Österreich auf den Handel
mit anderen Ländern angewiesen. Österreichs Exportwirtschaft sichert 1,7 Millionen Arbeitsplätze,
das ist beinahe jedes zweite Beschäftigungsverhältnis. 90 Prozent des globalen
Wirtschaftswachstums werden in den nächsten 10 bis 15 Jahren außerhalb Europas generiert
werden. Damit Österreich an diesem Wachstum teilhaben kann, müssen unsere Unternehmen
die besten Rahmenbedingungen für ihre Export-, Import- und Investitionstätigkeit vorfinden. Um
die Chancen internationaler Märkte bestmöglich zu nützen, benötigt es gut gemachte Handels-
und Investitionsverträge, die Marktzugang schaffen, aber auch gemeinsame Anstrengungen, um
die Marke Österreich in der Welt bestmöglich zu platzieren.
•
Bekenntnis zu aktiver Handelspolitik: Faire, qualitativ gut gemachte und transparent verhandelte
Handelsabkommen beleben die Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze
•
Ratifizierung und Umsetzung des am 18.10.2016 im Ministerrat und in weiterer Folge
am 30.10.2016 von der Europäischen Union und Kanada beschlossenen Handelsabkommens CETA
•
Für Handelsabkommen in der Zukunft wird sichergestellt, dass es einen transparenten und
fairen Prozess auf europäischer und nationaler Ebene gibt, der sicherstellt, dass die Interessen
der österreichischen Bürger gewahrt werden
•
Exportwirtschaft stärken (z.B. durch Weiterentwicklung des „go international“-Programms)
•
Evaluierung und Weiterentwicklung der „Österreich-Haus“-Idee
•
Unterstützung für Offensivmaßnahmen der Austrian Business Agency
•
Nation Branding verstärken und Neuausrichtung der internationalen Vermarktung des
Wirtschaftsstandorts Österreich
•
Gemeinsame Außenhandelsstrategie: Das Bundesministerium für Europa, Integration und
Äußeres, das Bundesministerium für Wirtschaft sowie die Wirtschaftskammer Österreich
erarbeiten eine gemeinsame Außenhandelspolitik im Interesse Österreichs
Arbeit
Die Wirtschaft erholt sich, doch die Arbeitslosigkeit ist weiterhin hoch: Das ist die Situation der
letzten Monate. Die Zahl der offenen Stellen beim Arbeitsmarktservice (AMS) hat sich zwar
zuletzt deutlich erhöht, doch die Arbeitslosenquote ist nicht annähernd so dynamisch gefallen.
Der Grund liegt laut dem Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO darin, dass der Großteil der zusätzlichen
Beschäftigung nicht aus dem bestehenden Reservoir an Arbeitsuchenden rekrutiert
wird, sondern weiterhin Arbeitskräfte aus Ostmitteleuropa stark in den Arbeitsmarkt drängen. Mit
anderen Worten: Die Wirtschaft kann die immer zahlreicheren offenen Stellen nicht aus dem im
Inland vorhandenen Arbeitskräftepotenzial besetzen.
Österreich hat durch flächendeckende Kollektivverträge und das Lohn- und Sozialdumping-
Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) formal bereits ein sehr hohes Schutzniveau, das aber gegenüber
grenzüberschreitenden Anbietern nur schwer durchsetzbar ist. Die derzeit teilweise unverhältnismäßigen
Strafen treffen vor allem inländische Betriebe, weil sie im Ausland kaum vollstreckbar
sind. Statt nicht funktionierendem Vollzug von EU-Schutzrichtlinien benötigen
die österreichischen Arbeitnehmer und Unternehmer zielgerichteten Schutz. Dies bedeutet
Fairness und Chancengleichheit für österreichische Unternehmer und Arbeitnehmer.
Arbeitsanbieter (Arbeitnehmer und Kleinstunternehmer) aus den angrenzenden EU-Staaten
haben vielfältige Wettbewerbsvorteile: teilweise niedrigere Steuern und Abgaben auf
Arbeit, deutlich geringere Lebenshaltungskosten und ein einfacheres und flexibleres Arbeitsrecht.
Was es braucht, ist eine Effektivierung des Vollzuges der Bestimmungen gegenüber
ausländischen Anbietern.
In diesem Zusammenhang ist es auch dringend erforderlich, den in Österreich herrschenden
Mangel an Facharbeitskräften zu überwinden.
Ziel ist es, auf der Grundlage einer umfassenden Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik in
Österreich wieder das Spitzenfeld der Länder mit der geringsten Arbeitslosigkeit im EU-Vergleich
zu erreichen. Zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich wird eine konsequente
Arbeitsmarktpolitik verfolgt, die die österreichischen Arbeitnehmer und ihre Arbeitsmarktchancen
fördert, positive Beschäftigungsanreize schafft, eine Aus-, Fort- und Weiterbildung
in den Betrieben garantiert und die Vermittlung am Arbeitsmarkt erhöht. Der Fokus liegt auf
einer raschen und frühzeitigen Vermittlung von Arbeitsuchenden. Die Verweildauer in der
Arbeitslosigkeit soll nachhaltig gesenkt werden. Die effiziente Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik
wird durch eine klare Steuerung nach Zielen und einen zielgerichteten Mitteleinsatz nach
Kundengruppen gewährleistet. Dafür ist auch eine Neuausrichtung des derzeitigen Arbeitsmarktservice
notwendig.
Der Faktor Arbeit soll im Steuer- und Abgabenbereich nachhaltig entlastet werden, die Treffsicherheit
von Sozialleistungen erhöht und das Missbrauchspotenzial gesenkt werden. Wir brauchen
entsprechende Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht und im Arbeitnehmerschutz, damit
es genügend Anreize gibt, Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen. Alle als unnötige Bürokratie-
und Regulierungslasten erkannten Normen sind entsprechend abzuändern oder aufzuheben.
Ziel ist es aber nicht nur, dass Österreich als Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt positiv
abschneidet. Die Teilhabe an der Erwerbsarbeit ist ein zentraler Faktor im Leben eines jeden
Menschen, der ihn in die Lage versetzt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und einen wertvollen
Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung zu leisten. Es ist deshalb ein ganz besonderes
Anliegen, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit erhalten, einer erwerbsorientierten
Beschäftigung nachzugehen und damit ökonomisch selbstbestimmt zu sein.
Zieldefinition
1. Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung
2. Treffsicherheit und Transparenz im Sozialsystem
3. Fachkräftebedarf sichern – Betriebliche Lehrausbildung stärken
4. Modernisierung des Arbeitsrechts
5. Praxisgerechte Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung
6. Entbürokratisierung von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerschutzvorschriften
Maßnahmen
Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung
Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist eine rasche Vermittlung von Arbeitssuchenden auf offene Stellen
und die Vermeidung von Beschäftigungshemmnissen. Beschäftigungsanreize sollen verstärkt
und Inaktivitätsfallen beseitigt werden. Zur raschen Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt sind
vor allem jene arbeitsmarktpolitischen Instrumente verstärkt einzusetzen, die Beschäftigungsanreize
schaffen und arbeitsplatznahe Qualifizierung ermöglichen.
•
Effektivere Steuerung des AMS und Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Ziele: Die Ziele
müssen bestmöglich auf eine tatsächliche effektive Senkung der Arbeitslosigkeit und eine
nachhaltige Ausrichtung einer neuen, rot-weiß-roten Arbeitsmarktpolitik fokussiert sein.
• Harmonisierung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
und Bedarfsorientierter Mindestsicherung
- Arbeitslosengeld NEU: Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen
Verlauf und Integration der Notstandshilfe
- Berücksichtigung der Beitragsdauer beim Arbeitslosengeld NEU (längere Beitragsleistung
führt zu längerer Bezugsdauer)
- Steigerung der Effizienz: Vereinfachung der Leistungsberechnung im Arbeitslosenversicherungsgesetz
(AlVG), um mehr Ressourcen für die Betreuung von arbeitslosen Personen
zu erzielen
- Enge Vernetzung und Abstimmung von Prozessen zwischen AMS und Sozialamt: Deutliche
Forcierung der Bewerbung von in Österreich als arbeitslos gemeldeten EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen
in anderen EU-Ländern und ihren Herkunftsländern (Drittstaatsangehörige)
nach einem Jahr Arbeitslosengeldbezug, um die Mobilität des Faktors Arbeit zu gewährleisten
-
Prüfung: Nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches in Österreich Rückfall in
die subsidiär sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslandes
• Zumutbarkeit reformieren
- Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten von eineinhalb Stunden auf zwei Stunden für die
Hin- und Rückfahrt bei einer Teilzeitbeschäftigung und von zwei auf zweieinhalb Stunden
bei einer Vollzeitbeschäftigung (generelle Anhebung außer bei Betreuungszeiten analog
zu § 7 Abs. 7 Satz 2 im Arbeitslosenversicherungsgesetz)
-
Überprüfung Berufsschutz und Entgeltschutz in Richtung stärkerer Arbeitsanreize
•
Wirksamkeit der Sanktionen verbessern (insbesondere Sperrfristen)
•
Keine Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs durch Krankenstände außer bei stationären
Aufnahmen (Bekämpfung von Sozialmissbrauch)
•
Geringfügige Beschäftigung und Leistungsbezug: Zeitliche Begrenzung, um ein Verharren im
Leistungsbezug hintanzuhalten
•
Prüfung der Effizienz und der Organisation beim AMS (Frage der Steuerung durch Ministerien
und Sozialpartner)
•
Überprüfung und Überarbeitung aller Instrumente des AMS im Hinblick auf Effizienz und
tatsächlicher Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt
•
Schulungen verstärkt in Kooperation mit Unternehmen durchführen
-
Arbeitssuchende sollen auf einen konkreten Arbeitsplatz hin geschult werden: Dies soll
in Unternehmen bzw. Organisationen erfolgen, welche die Mitarbeiterin oder den
Mitarbeiter dann einstellen wollen
-
Jene Schulungsmaßnahmen, die auf den konkreten Bedarf der Betriebe abgestimmt sind,
weisen einen höheren Arbeitsmarkterfolg auf, ihre Teilnehmer finden vergleichsweise
schneller einen Arbeitsplatz. Arbeitstrainings, Arbeitserprobung und arbeitsplatznahe
Qualifizierungen sind entsprechend auszubauen.
•
Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Effizienz des Fachkräftestipendiums
•
Prüfung der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen im Hinblick auf Wiedereingliederung, Beschäftigungsanreize
und Mitnahmeeffekte durch die verantwortlichen Ressorts (BMASK, BMF)
•
Transparenz im Förderbudget: Auflösung der Arbeitsmarktrücklage und Rückführung aktivierter
passiver Mittel ins fixe Förderbudget, um die Zielsteuerung zu optimieren
•
Prüfung des Beschäftigungsbonus und der Beschäftigungsaktion 20.000
•
Praxisgerechte Kurzarbeitsregelung: Verankerung der Kompetenz zur Vereinbarung von
Kurzarbeit auf Betriebsebene; Monitoring durch das BMF
•
Nutzung von AMS-Tools zur kundenspezifischen Betreuung von Arbeitslosen zur Verbesserung
der Treffsicherheit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
•
Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit (von derzeit 53/58 schrittweise Anhebung
auf 55/60)
•
Arbeitslosengeld NEU und die Überarbeitung aller Instrumente des Arbeitslosenversicherungsrechts
im Hinblick auf Effizienz und tatsächliche Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt sowie
auf das Ziel der Vereinfachung erfordern eine Neukodifikation des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
als AlVG NEU, eine Neufassung des Arbeitsmarktförderungsgesetzes als AMFG NEU
und des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes als AMPFG NEUPrüfung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags
auf Neufassung bei Dienstgebern ohne Betriebsstätte im Inland (§ 2 AMPFG)
•
Prüfung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf Entfall des Valorisierungsmodus bei
geringem Einkommen (§ 2a ALVG)
•
Überprüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), einer sektoralen Schließung
des Arbeitsmarktes bei erhöhter Arbeitslosigkeit und der Entsenderichtlinie im Hinblick auf
den (regionalen) Bedarf am Arbeitsmarkt und Fokussierung auf qualifizierte Fachkräfte
•
Neufassung und Weiterentwicklung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (§ 1 AuslBG) –
Einschränkungen für Drittstaatsangehörige bei erhöhter Arbeitslosigkeit prüfen
•
Verstärkte Berücksichtigung von Deutsch- und Kulturtechnikkenntnissen prüfen
Treffsicherheit und Transparenz im Sozialsystem
Wenn wir auch in Zukunft ein funktionierendes Sozialsystem haben wollen, müssen wir es
gegen Missbrauch schützen und die Steuerungswirkung regelmäßig überprüfen. Dazu braucht
es einen umfassenden Datenaustausch zwischen den Institutionen und einen verstärkten Einsatz
von Analyse-Tools.
•
Alle Transfers sind auf ihre Treffsicherheit, Missbrauchsanfälligkeit und Steuerungswirkung
zu prüfen
•
Dokumentation und transparente Darstellung der Zahlungsströme für Österreicher, EU-Bürger,
Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte im gesamten Sozialversicherungs- und Sozialsystemwesen,
um Treffsicherheit, Missbrauchsanfälligkeit, Steuerungswirkung und Aufkommen
zu analysieren
•
Überprüfung der Zahlungsströme zwischen den Sozialsystemen, um Fremdleistungen
abzubauen und Kostenwahrheit und Transparenz zu erhöhen
•
Transparenzdatenbank vollständig und konsequent umsetzen und Sanktionen einführen
bei Nichtbefüllung
•
Erhöhung der Transparenz durch Ermöglichung eines BMF-Zugriffes insbesondere auf
die AMS-Datenbank (AMS-Data-Warehouse) und die Daten des Hauptverbandes (u.a. SVC)
•
Das Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool der Krankenversicherungsträger soll auch auf
den Dienstnehmerbereich erweitert werden (§ 42b ASVG)
•
Einbeziehung von Strafgefangenen in die ASVG-Krankenversicherung
Fachkräftebedarf sichern – Betriebliche Lehrausbildung stärken
Die Abdeckung des spezifischen Bedarfs an Fachkräften ist ein zentrales Anliegen, um Wettbewerbsfähigkeit
und Zukunftschancen in Österreich zu stärken. Die duale Berufsausbildung ist
ein Erfolgsfaktor für den Standort Österreich und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs essentiell.
Ziel ist es, die direkte Lehrausbildung in den Betrieben weiter zu unterstützen und zu stärken,
dies gerade auch gegenüber dem nur subsidiären Charakter der überbetrieblichen
Ausbildungseinrichtungen.
•
Bildungs- und Berufsberatung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Schulen stärken
•
Lehrstellen verstärkt durch das AMS akquirieren, Matching durch AMS in den betrieblichen
Lehrstellen verbessern
•
Überregionale Vermittlung ausbauen, Anreize zur Annahme überregionaler Lehrstellen stärken
•
Stärkung der Qualität: Lehrlingscoaching, Lehrstellenberater verstärkt einsetzen
•
Ausbildungsverbünde für betriebsnahe Ausbildung forcieren
•
Maßnahmen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sollen nicht als Konkurrenz für
die Lehrlingsausbildung dienen, sondern – nur soweit jedenfalls erforderlich – als gezielte
Vorbereitung für eine spätere Vermittlung in betrieblichen Lehrstellen
•
Ausbau der Förderung der betrieblichen Lehrausbildung durch das AMS, gleichzeitig
Reduktion überbetrieblicher Ausbildungseinrichtungen auf das zwingend notwendige
Ausmaß und Verkürzung des Verbleibs in den Einrichtungen (insbesondere in den dreijährigen
Einrichtungen, möglichst nach einem Jahr Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt)
durch verstärktes Vermitteln auf betriebliche Lehrstellen (Mittelumschichtung von überbetrieblichen
Ausbildungseinrichtungen zur Ausbildung im Betrieb) und finanzielle
Unterstützung des Betriebes
•
Beihilfenbezug während überbetrieblicher Ausbildung bzw. vorgelagerter Einrichtungen wie
etwa Produktionsschule so ausgestalten, dass ein klarer Anreiz zur Aufnahme einer betrieblichen
Lehre besteht
•
Grundsatz „Fördern und Fordern“, wenn nötig Sanktionierung bei Nichtannahme eines
AMS-Ausbildungsangebots
•
Verträge mit überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sind so auszugestalten, dass ein
klarer Fokus auf die möglichst rasche Vermittlung in Betriebe besteht, Implementierung klarer
finanzieller Anreize
•
Produktionsschulen evaluieren und stärker auf Arbeitsmarktintegration fokussieren
•
Betriebliche Lehrstellenförderung (§ 19c BAG): Weiterentwicklung und Sicherstellung der betrieblichen
Lehrstellenförderung einschließlich Internatskosten und Finanzierung aus Mitteln
der Arbeitsmarktpolitik, Entfall der Überweisungen nach § 13e IESG sowie §§ 14 und 15 AMPFG,
Konzentration des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) auf sein Kerngeschäft.
•
Ausbildungspflicht bis 18 und Ausbildungsgarantie bis 25 evaluieren einschließlich Schnittstelle
zur Bildungspolitik
•
Abbau von bürokratischen Hürden für Ausbildungsbetriebe
•
Lehre nach Matura als Berufschance unterstützen und ausbauen
•
Fachkräfteoffensive nach internationalem Vorbild
-
Beispiel Deutschland: Zielgerichtete Unterstützung durch gemeinsame Plattform von
Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium und der dortigen Bundesagentur für Arbeit, mit
der sowohl Unternehmen als auch Fachkräfte angesprochen werden
•
Gesamtstrategie für qualifizierte Zuwanderung entwickeln
- Zuwanderungsformen künftig klarer trennen, d.h. klare Differenzierung zwischen
qualifizierter Arbeitsmigration, EU-Mobilität und Asyl
-
Rot-Weiß-Rot-Karte: Weiterentwicklung (Senkung der Gehaltsgrenzen prüfen) und
Entbürokratisierung, u.a. digitale Verfahrensabwicklung prüfen, aber nur nach Maßgabe
der insgesamten Arbeitsmarktentwicklung
-
Adaptierungen bei der Fachkräfteverordnung (Mangelberufsliste) prüfen: Regionaler
Bedarf und Stelleninserate in Online- bzw. Printmedien sollen künftig entsprechend berücksichtigt
werden, aber nur nach Maßgabe der insgesamten Arbeitsmarktentwicklung
•
Prüfung eines Blum-Bonus NEU im Rahmen der bestehenden Lehrlingsförderung
Modernisierung des Arbeitsrechts
Für Unternehmen und Beschäftigte soll ein modernes Arbeitsrecht sichergestellt werden, das
die Gestaltungsmöglichkeiten auf der betrieblichen Ebene stärkt.
•
Angleichung von Arbeitern und Angestellten
-
Schaffung eines modernen einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs, gesetzliche Angleichung
noch unterschiedlicher Regelungen für Arbeiter und Angestellte mit Bedachtnahme auf
unterschiedliche Branchenstrukturen und die gewachsene Kollektivvertragslandschaft
- Angleichung der Belegschaftsorgane (Betriebsräte)
- Einbeziehung der Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Entbürokratisierung so weit wie möglich bei Lohnverrechnung etc.
•
Entgeltfortzahlung/Krankenstandmissbrauch: Das Entgelt soll im Krankenstand nur dann über
das Arbeitsverhältnis hinaus gebühren, wenn der Krankenstand dem Arbeitgeber vor dem
Ausspruch der Kündigung mitgeteilt wurde (Sozialmissbrauch prüfen)
•
Praxisgerechte Wiedereingliederungsteilzeit: Klarstellung, dass die Wiedereingliederung nicht
unmittelbar nach dem zumindest sechswöchigen Krankenstand beginnen muss
•
Novelle des Landarbeiterrechts: Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Modernisierung
des Geltungsbereiches
•
Kein Gold-Plating bei EU-Richtlinien
•
Elektronische Hinterlegung und Kundmachung von Kollektivverträgen (Modernisierung
§14 ArbVG)
•
Prüfung einer gesetzlichen Verankerung des Urlaubs- und Weihnachtszuschusses, wenn
keine Kollektivvertrags-Regelung vorhanden ist
•
Einführung eines transparenten Lohn- und Gehaltszettels
•
Prüfung einer Abgrenzung zwischen EPU und Arbeitnehmer
Praxisgerechte Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung
Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung soll klar auf echte Fälle von Lohndumping fokussiert und
die Bürokratielast für die Betriebe allgemein reduziert werden. Der grenzüberschreitende Vollzug
der Regelungen soll verbessert werden. Ziel ist auch die Herstellung von Wettbewerbsgleichheit:
Die derzeit teilweise unverhältnismäßigen Strafen treffen vor allem inländische Betriebe, weil
sie im Ausland kaum vollstreckbar sind.
•
Beibehaltung des Entgeltbegriffs für die hauptsächlich betroffene Baubranche, ansonsten
Prüfung Entbürokratisierung durch Einschränkung auf Grundlohn plus Sonderzahlungen
•
Erweiterung der Ausnahmebestimmungen, insbesondere ausdrückliche gesetzliche
Ausnahmebestimmung für Schulungen
•
Prüfung einer Klarstellung, dass Jahresprämien auf allfällige Unterentlohnungen während
des Jahres anzurechnen sind
•
Effektivierung des Vollzuges im Ausland durch Verbesserung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit der Behörden im In- und Ausland im Hinblick auf eine effiziente und
rasche Zustellung und Vollstreckung
•
Klarstellung zur Abgrenzung zwischen Arbeitskräfteüberlassung und Werkvertrag analog
dem EU-Recht; Gesamtabwägung aller Umstände
•
Erweiterung der Auftraggeberhaftung (§ 67a ASVG, 82a EStG) auf den Auslandsbereich (EU-Recht)
•
Monatliche Risikoanalyse der kritischen Branchen in Bezug auf Lohn- und Sozialdumping
•
Obligatorische Prüfpläne auf der Grundlage dieser Risikoanalysen
•
Task-Force zwischen Sozialministerium, AMS, Arbeitsinspektorat, Bauarbeiter-Urlaubs- und
Abfertigungskasse (BUAK), Finanzpolizei, Polizei, Gewerbebehörde und Verwaltungsstrafbehörde
mit dem Fokus auf die Problembereiche, insbesondere grenzüberschreitende
Vollzugsprobleme
•
Prüfung gewerberechtlicher Sanktionen bei Scheinfirmen
•
Effektivierung von Sicherungsinstrumenten (insbesondere Zahlungsstopp, vorläufige
Sicherheit und Sicherheitsleistung, Maßnahmen auf Baustellen)
•
Prüfung vergaberechtlicher Sanktionen
•
Verstärkte Unterstützung durch die Polizei, z.B. bei Verkehrskontrollen
•
Sanktionen auch für Arbeitnehmer, die sich am Sozialbetrug beteiligen (z.B. Erschleichung von
Sozialleistungen und Sozialversicherungsschutz)
•
Verstärkter grenzüberschreitender Austausch der Sozialbehörden über Entgeltansprüche
in Österreich
•
Automatischer Datenaustausch bezüglich Vollzug, insbesondere zwischen Sozialbehörden,
Bezirksverwaltungsbehörden und BMF
Entbürokratisierung von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerschutzvorschriften
Wir werden generell die Bestimmungen für den Arbeitnehmerschutz durchforsten und auf
ihre Sinnhaftigkeit und ihre Wirksamkeit überprüfen. Um der betrieblichen Ebene wieder mehr
Freiheit für die Gestaltung des Arbeitsalltags zu geben, braucht es eine umfassende Reduktion
der Regulierungslast.
•
Arbeitnehmerschutzvorschriften: Generelle Durchforstung der Bestimmungen dahingehend,
was notwendig ist: Abbau der Regulierungslast und Zusammenführung der unterschiedlichen
Regelungen (Verordnungen, Erlässe und Normen)
•
Aufzeichnungs-, Melde-, Übermittlungs- und sonstige Bürokratiepflichten sollen abgebaut
werden, beispielsweise:
- Meldeverpflichtung für Sicherheitsvertrauenspersonen nach § 10 Abs. 8 ASchG und
§ 9 SVP-VO
- Übermittlungspflicht von Betriebsvereinbarungen an die kollektivvertragsfähigen
Körperschaften nach § 7 Abs. 4 AZG
- Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses im Sinne der §§ 88 und 88a ASchG
- die Auflagepflicht nach § 15 ArbVG
•
Einführung von Toleranzschwellen
•
Abgestimmtes Verfahren aller relevanten Behörden und ein gemeinsamer Bescheid,
insbesondere:
- Vermeidung unterschiedlicher Auflagen von unterschiedlichen Behörden, die sich
teilweise widersprechen
-
Prinzip „Beraten statt strafen“ beim Arbeitsinspektorat effektiv umsetzen, Arbeitsinspektorat
stärker als Serviceeinrichtung etablieren, unabhängige Zufriedenheitsmessung der Arbeit
des Arbeitsinspektorates in Unternehmen
•
Prüfung einer Agentur für Unfallverhütung, Arbeitsinspektion und Arbeitsschutzberatung
Verkehr und Infrastruktur
Für unsere Lebensqualität und unseren Wohlstand ist die Mobilität von Personen und Gütern
eine wesentliche Voraussetzung. Ein innovatives und funktionierendes Mobilitäts- und Transportsystem
ist nicht nur für das persönliche Wohlbefinden, sondern auch für die Wettbewerbsfähigkeit
und die Attraktivität als Standort entscheidend. Bei allen Mobilitätsformen ist besondere
Rücksicht auf Barrierefreiheit, ältere Menschen und Familien sowie Menschen mit besonderen
Bedürfnissen zu nehmen.
Österreich schneidet in diversen Infrastruktur-Rankings gut ab, diesen Standortvorteil gilt es, weiter
zu stärken. So wie wir im Bereich der Energie oder der Informations- und Kommunikationstechnologien
eine leistungsfähige Infrastruktur sicherstellen wollen, werden wir den öffentlichen
Verkehr und insbesondere den Bereich unseres Autobahn- und Straßennetzes, aber auch der
Schiene unter dem Leitbild der Ökoeffizienz modernisieren.
Österreich liegt in der Mitte Europas und stellt somit allein durch die geografische Lage eine
wichtige Drehscheibe dar. Diese Position kann durch die stärkere Entwicklung der transeuropäischen
Netze zusätzlich enorm profitieren. Wir möchten sicherstellen, dass große überregionale
und geostrategische Infrastrukturvorhaben, wie zum Beispiel das geplante Seidenstraßenprojekt
oder auch die Breitspur, nicht an Österreich vorbeilaufen, sondern wir als Hub ein Teil davon
sind. Das verlangt eine stärkere Verknüpfung der Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasser und Luft
durch eine verbindliche Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie auch
innerhalb der Europäischen Union in Fragen der Raumordnung und Infrastrukturplanung.
Mobilität ist aber auch in ländlichen Regionen ein wichtiges Thema – nicht nur für den Weg zum
Arbeitsplatz, sondern auch für die Freizeit und Erledigungen des täglichen Bedarfs. Ein Großteil
der Strecken im ländlichen Raum wird mit dem PKW zurückgelegt. Aber auch unter den
Berufspendlern gibt es eine Mehrheit, die den täglichen Weg in die Arbeit mit dem eigenen
PKW zurücklegt. Weit über zwei Millionen Menschen arbeiten außerhalb ihres Wohnortes. Beispielsweise
benutzen von den Pendlern nach Wien 32 Prozent die öffentlichen Verkehrsmittel.
Wir müssen daher sicherstellen, dass Mobilität leistbar bleibt und dass die Menschen das
Verkehrsmittel frei wählen können. Das bedeutet, dass wir die Straßen entsprechend ausbauen
und erhalten müssen. Das bedeutet aber auch, dass das Angebot von öffentlichen Verkehrsmitteln
laufend verbessert und an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden muss.
Alternative, umweltschonende Antriebsformen wie Elektro- oder Hybridmotoren sind mögliche
zukunftsträchtige Mobilitätsangebote. Damit es hier zu einer stärkeren Nutzung kommt, müssen
die Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung des Verkehrs verbessert werden – das bedeutet
vor allem eine bessere Abdeckung von Lade-Infrastruktur. Einen wesentlichen Faktor spielt dabei
der freie Markt, der entscheiden muss, welche Technologien – bestenfalls unabhängig von
Anreizen und Fördermaßnahmen – von den Menschen angenommen werden. Es ist unser Ziel,
auf Basis dieser Innovation nachhaltige und klimaverträgliche Mobilität sicherzustellen (Dekarbonisierung)
und die daraus resultierenden Chancen für unseren Wirtschaftsstandort zu nutzen.
Die Digitalisierung bringt viele Vorteile, auch im Straßenverkehr. Wir erleben neue Formen der
Mobilität, die sich digitale Technologien zunutze machen. Vom Antrieb bis zur Steuerung werden
sich wesentliche Faktoren im Verkehr völlig neu definieren. Die Politik ist gefordert, Offenheit
gegenüber Innovationen zu demonstrieren und – unter Wahrung höchster Standards – für
Carsharing, autonomes Fahren und andere neue Mobilitätsformen optimale rechtliche Rahmenbedingungen
zu bieten.
Zieldefinition
1.
Österreich bewegen: Mobilität auf Straße, Schiene, in der Luft und am Wasser
2.
Öffentlicher Verkehr: Zukunftsorientiert, ökologisch und sozial verträglich
3.
Neue ökoeffiziente Mobilitätsformen und Digitalisierung, Verkehrssicherheit und Sicherheit
der Verkehrsinfrastruktur
4.
Infrastruktur, Logistik- und Raumordnungskonzept
5.
Standort Österreich entwickeln: Planungssicherheit, Beschleunigung und Straffung der Genehmigungsverfahren
sowie Entbürokratisierung
Maßnahmen
Österreich bewegen: Mobilität auf Straße, Schiene, in der Luft und am Wasser
Österreichs Straßen sind zentrale Lebensadern des Wirtschaftsstandortes, aber auch des täglichen
Lebens der Menschen in unserem Land. Wir wollen diese Wege erleichtern, beschleunigen
und effizienter gestalten, um den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen entgegenzukommen.
Der Verkehrsträger Bahn mit seinem Leitbetrieb Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) befindet
sich einerseits im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern (Straße, Wasser, Luft) und andererseits
muss er sich den Herausforderungen der Liberalisierung (EU-Eisenbahnpakete) stellen.
Das klimafreundliche System Schiene hat sich in über 175 Jahren zum Rückgrat des öffentlichen
Personenverkehrs und für viele Wirtschaftszweige auch zum unverzichtbaren Transportpartner im
Güterverkehr entwickelt. Es gilt deswegen, die positiven Effekte aus dem europaweit einzigartigen
Investitionsprogramm nutzbar zu machen, das Dienstleistungsangebot für die Kunden permanent
zu verbessern sowie Effizienzsteigerungspotenziale zu heben. Eine zunehmend wichtigere Rolle
bei der Effizienzsteigerung im Schienenverkehr spielt auch die wachsende Zahl an Eisenbahnunternehmen,
deren diskriminierungsfreier Zugang zum Schienennetz gewährleistet sein muss.
In einer vernetzten Welt stellt Österreich auch eine wichtige Drehscheibe für den internationalen
Luftverkehr dar. Der Flughafen Wien-Schwechat und die regionalen Flughäfen sind wichtige Wirtschaftsmotoren,
deren Bedeutung speziell für den Tourismus nicht zu unterschätzen ist. Diese
Position gilt es zu stärken und weiter auszubauen. Dazu ist es notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen
für eine zukunftsorientierte und wettbewerbsfähige Ausrichtung des Luftverkehrsstandortes
sicherzustellen.
Der Güterverkehr auf dem Wasser gilt nach wie vor als eine ökologisch sinnvolle Ergänzung zu
Straße und Schiene und gewinnt deshalb in Europa immer mehr an Bedeutung. Gerade der
Donau kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Stellung zu. Daher bekennen wir uns
zum Ausbau unserer Wasserstraßeninfrastruktur in Kooperation mit den Donauanrainerstaaten.
Verkehrsträger Straße
•
Entbürokratisierung im Straßenverkehr
- Reduktion des Schilderwaldes: Überprüfung der Notwendigkeit der ausgeschilderten
Gebote und Verbote (mögliche Dotierung über den Verkehrssicherheitsfonds des BMVIT)
- Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für effiziente und nutzerorientierte Parkraumbewirtschaftungssysteme
- Bekenntnis zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des hochrangigen Straßennetzes
•
Grundsätzliche Beibehaltung des derzeitigen Mautsystems
-
Vorantreiben von Verbesserungsvorschlägen für die Verkehrsproblematik im grenznahen
Bereich: Unterstützung für die von Transit besonders belasteten Regionen, Verhinderung
der Vignettenflucht, Maßnahmen zur Verhinderung von Ausweichverkehr
- Prüfung der Einrichtung von Güterverkehrskorridoren zur Minimierung von wirtschaftlichem
Schaden durch Grenzkontrollen
- EU-weit möglichst einheitliche Rahmenbedingungen von Mautregelungen für den
Wirtschaftsverkehr
• Verkehrsflussoptimierung mit dem Ziel höherer Sicherheit und ökoeffizienterer Nutzung
der Infrastruktur
- Auswirkungen auf Umwelt, Sicherheit und zeitliche Optimierung mit unabhängigen Experten
und Gutachtern erheben und auf Basis dessen Geschwindigkeitsbeschränkungen
an die modernen infrastrukturellen Gegebenheiten beziehungsweise wissenschaftlich
objektivierte Messwerte (z.B. IG-L) anpassen
- Modellversuch zur Beschleunigung des Verkehrsflusses im Kreuzungsbereich: Durchführung
und wissenschaftliche Evaluierung eines Pilotversuches zum Thema „Rechts
abbiegen bei Rot“ nach internationalem Vorbild
- Evaluierung des Nacht-60ers für LKW: Expertenmeinungen zufolge senkt die gebietsweise,
nächtliche Beschränkung von LKW auf eine Geschwindigkeit zwar den Ausstoß von CO2
und Lärm, erhöht aber gleichzeitig, vor allem bei schlechter Sicht, die Unfallgefahr enorm.
Grund dafür ist der dadurch höher werdende Geschwindigkeitsunterschied zwischen
PKW und LKW
- Ein hohes Gefahrenpotenzial birgt auch der Überholvorgang von LKW auf zweispurigen
Autobahnen oder Schnellstraßen. Hier kommt es ebenfalls aufgrund der großen
Geschwindigkeitsunterschiede immer wieder zu zähfließendem Verkehr oder auch
Unfällen. Es sollen daher einerseits die nächtliche 60-km/h-Beschränkung sowie auch
die LKW-Überholvorgänge auf hochrangigen, zweispurigen Straßen untersucht und gegebenenfalls
Maßnahmen eingeleitet werden, die die Verkehrssicherheit in diesem
Bereich erhöhen
- In Analogie zu unseren Nachbarländern soll in kritischen Verkehrssituationen auf
Autobahnen der Pannenstreifen zur Kapazitätserhöhung genutzt werden können, eine
entsprechende gesetzliche Grundlage soll rasch geschaffen werden.
-
Bekenntnis zu einer modernen, emissionsarmen Mobilität und zur Umsetzung der
dazu notwendigen Maßnahmen
• Neuregelung und Anpassung der Gewichtstoleranzen und Maße
- Die gegenwärtige Transportpraxis zeigt, dass das starre System von Achslasten, höchstzulässigem
Gesamtgewicht und Längenmaßen nicht mehr überall den Praxisgegebenheiten
entspricht (z.B. kranbare Sattelauflieger)
-
Keine Gigaliner auf österreichischen Straßen
Verkehrsträger Schiene
• EU-Gelder für Infrastrukturausbau entlang der europäischen Achsen lukrieren
- Intensive Kooperation mit unseren Nachbarstaaten zur Dotierung und Priorisierung für Infrastrukturausbauvorhaben
entlang der Transeuropäischen Netze (TEN-Förderung) und
Neuaufnahme weiterer Verbindungen
-
Die auf europäischer Ebene vereinbarten Projekte wie etwa Zulaufstrecken sollen auch mit
Nachdruck eingefordert werden
•
Weiterentwicklung des ZIELNETZ 2025+ und Schaffung eines österreichweiten integrierten
Taktfahrplans mit den dafür notwendigen Kapazitäten
•
Vorbereitung auf den Wettbewerb bei überregionalen Schienen-Verbindungen:
Entwicklung eines Maßnahmenplanes zur schrittweisen Einführung wettbewerblicher
Vergabeverfahren für gemeinwirtschaftliche Personenverkehrsleistungen unter Berücksichtigung
der optionalen Möglichkeit für Direktvergaben bei der Erbringung von regionalen und
kommunalen Verkehrsdienstleistungen
• Infrastrukturprojekte effizienter und budgetschonender umsetzen
- Das aktuell vorliegende Bauprogramm sieht einen weiteren geplanten Verschuldens-
anstieg der ÖBB vor (2025: 30 Milliarden Euro). Aufgrund der aktuell guten Baukonjunktur
gilt es, die Kosten-Nutzen-Relation bei der Bauwerkerstellung optimal zu gestalten
(effizienter Mitteleinsatz im Bau)
- Nach Effizienzsteigerungspotenzialen im Bauprogramm suchen, um den Verschuldens-
anstieg „abzuflachen“ mit dem Ziel, die Staatsverschuldung zu reduzieren
- Diesbezüglich sind auch die Baustandards und Normen auf ihre Zielgenauigkeit zu
überprüfen, wobei auf die hohen Sicherheitsstandards des Systems Schiene besonderes
Augenmerk zu legen ist
- Im Rahmen eines „Spending Review“-Prozesses wird das Finanzierungsmodell der
ÖBB Infrastruktur AG (Annuitätenmodell, Governance) evaluiert und weiterentwickelt und
gegebenenfalls das Investitionsvolumen (2020: 2,8 Mrd. Euro) optimiert
-
Parallel dazu sollten auch die Finanzierungsgrundlagen der Privatbahnen angepasst werden.
• Zukunftsfähigkeit und Produktivität der ÖBB sichern
- Aufgrund der Altersstruktur der ÖBB kommt es zu einer Vielzahl von altersbedingten
Pensionierungen in den nächsten Jahren. Es ist wichtig, dass der bevorstehende Generationenwechsel
einerseits zu Effizienzsteigerungen sowie zur Schaffung zukunftsfähiger
Berufsbilder genutzt wird und es andererseits zu keinen für die Kunden spürbaren
Verschlechterungen im Dienstleistungs- oder Sicherheitsbereich kommt. Dadurch kann die
Wettbewerbsfähigkeit weiter erhöht werden
- Darüber hinaus gilt es, den Einsatz der Mitarbeiter weiter zu flexibilisieren und die dafür
notwendigen Ausbildungsprogramme zu forcieren. Dies beginnt bei der Lehrlingsausbildung
und endet bei der Entwicklung altersgerechter Arbeitszeitmodelle, um das gesunde
Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zu unterstützen
- Ausbildungsprogramme sollen forciert werden, um eine breitere Ausbildungsbasis
und zukunftsträchtige Karrierewege zu ermöglichen. Dazu ist es auch notwendig, die
Möglichkeiten eines Arbeitsplatzwechsels innerhalb eines Konzernes und konzerninterne
Versetzungen bei Bedarf zu vereinfachen
-
Innovationen und Know-how-Transfer im Eisenbahnsektor weiter gewährleisten:
Als Leitbetrieb im Schienenverkehr ist die ÖBB auch angehalten, Innovationen und technischen
Fortschritt als „Trendsetter“ voranzutreiben. Österreichische Technologie im Eisenbahnbereich
ist europaweit wettbewerbsfähig. Diesbezüglich sind Projekte und Kooperationen
mit den österreichischen Forschungseinrichtungen sowie der Eisenbahnindustrie im
Fertigungs- und Entwicklungsbereich (Industriepartnerschaft) weiter voranzutreiben
•
Stärkung der Seilbahnwirtschaft: Die österreichische Seilbahnwirtschaft ist ein wichtiger Wertschöpfungs-
und Investitionsmotor insbesondere für den ländlichen Raum und den Tourismus
und sichert dadurch zahlreiche Arbeitsplätze. Daher soll es eine positive Weiterentwicklung
der entsprechenden Rahmenbedingungen geben
Verkehrsträger Luft
• Weiterentwicklung des Luftverkehrsstandortes
- Bekenntnis zur Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien-Schwechat und zur Errichtung der
dritten Piste am Flughafen Schwechat sowie zur regionalwirtschaftlichen Bedeutung der
Bundesländerflughäfen und zu deren Ausbau
- Zur Förderung des Luftverkehrs sind die im Rahmenplan „Road Map 2020“ vorgesehenen
Maßnahmen zügig umzusetzen
- Ebenso bedeutend ist die Einbindung in multimodale Verkehrsnetzwerke
- Die Umsetzung von Single European Sky würde enorme Einsparungen an Flugzeit und
Treibstoffverbrauch bringen und sollte daher weiterverfolgt werden. Ein wichtiger Wettbewerbsfaktor
ist eine effiziente und kostenoptimierte Flugsicherung. Die diesbezüglichen
Tarife sollen schrittweise reduziert werden
-
Stärkung der Sportluftfahrt als wichtigen Faktor für Wirtschaft und Tourismus, Weiterentwicklung
und Vereinfachung der Rahmenbedingungen unter Einbeziehung der relevanten
Interessensgruppen
•
Transparente Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingung zur Nutzung von Drohnen
Verkehrsträger Wasser
•
Steigerung der Zuverlässigkeit und Attraktivität der Wasserstraßeninfrastruktur als nachhaltige,
ökologisch sinnvolle Transportoption
- Die Donauschifffahrt gilt als sicherer und umweltfreundlicher Verkehrsträger. Sie stärkt
den Wirtschaftsstandort Österreich und muss an Bedeutung gewinnen. Daher stehen die
Zuverlässigkeit und Attraktivität der Wasserstraßeninfrastruktur, die Modernisierung der
Häfen zu multimodalen Umschlagszentren, effizientes Verkehrssicherheitsmanagement,
Informationssysteme zur Integration der Binnenschifffahrt in multimodale Logistikketten
und die umweltfreundliche Flottenmodernisierung im Vordergrund
-
Zur Stärkung der Donau als internationale Wasserstraße und zwecks Vertiefung der
Kooperation mit den anderen Donauanrainerstaaten soll Österreich auch weiterhin eine
koordinierende Rolle im Rahmen der EU-Strategie für den Donauraum (Bereich Binnenwasserstraßen)
einnehmen
-
Gleichermaßen sollen Maßnahmen an Gewässern unter größtmöglicher Schonung der
Umwelt vorgenommen werden. Daher setzt der „Maßnahmenkatalog Donau östlich von
Wien“ auf die Beseitigung der nautischen Engpässe bei gleichzeitiger Verbesserung des
ökologischen Zustandes in den freien Fließstrecken
Öffentlicher Verkehr: Zukunftsorientiert, ökologisch und sozial verträglich
Ein starkes öffentliches Verkehrsangebot stellt eine zukunftsorientierte, ökologische und sozial
verträgliche Art der Mobilität für die Österreicherinnen und Österreicher dar. Wir bekennen
uns zu einem starken und funktionierenden öffentlichen Verkehr in Österreich. Das Ziel ist es
hier, ganzheitliche, ökoeffiziente und multimodale Mobilitätskonzepte zu etablieren, die über
ein möglichst einheitliches, transparentes Tarifsystem ein attraktives Angebot an individuellen
Gesamtlösungen ergeben.
Davon müssen alle profitieren, egal ob sie am Land oder in der Stadt leben. Mobilität ist für
Menschen und Betriebe am Land nicht zuletzt aufgrund großer Entfernungen zum Arbeitsplatz
ein zentrales Thema. Um das regionale Verkehrsangebot nachhaltig sicherzustellen bzw. noch
attraktiver zu gestalten, sollen infrastrukturseitig im Bereich des ÖBB-Netzes die vorhandenen
Nebenbahn-Konzepte einer Evaluierung unterzogen worden.
•
Verbessertes Angebot im öffentlichen Verkehr
-
Neues österreichweites Tarif- und Vertriebssystem für den öffentlichen Verkehr
(Einrichtung einer neutralen und verkehrsträgerübergreifenden Stelle für den Vertrieb aller
Mobilitätstickets)
- Harmonisierung der Tarif- und Automatensysteme zur Steigerung der Kundenzufriedenheit
- Finanzierungs- und Verrechnungsströme transparent gestalten
- Synergien zwischen Systempartnern nutzen
- Umsetzung des österreichischen Taktfahrplans und Weiterführung des Infrastrukturaus
baus der ÖBB und der Privatbahnen, um Reisezeiten weiter zu verkürzen
-
Schaffung einer gemeinsamen Organisation unter Beteiligung der öffentlichen und privaten
Verkehrsunternehmen zur Steuerung, Bündelung und Koordination von tariflichen und vertrieblichen
Innovationen im öffentlichen Verkehr (z.B. Nutzung gemeinsamer IT-Systeme)
-
Prüfung einer mittelfristigen Liberalisierung des öffentlichen überregionalen (über die Grenzen
der Verkehrsverbünde laufenden) Busverkehrs, in Hinblick auf Konzessionsvergaben
•
Erhaltung und Ausbau des öffentlichen Verkehrs und damit der Mobilität in urbanen Zentren
sowie im ländlichen Raum
- Bekenntnis zum regionalen, schienengebundenen Verkehr
- Evaluierung der technischen Standards (Einsparungsmöglichkeiten) für die Aufrechterhaltung
und den Betrieb von Nebenbahnen (z.B. Eisenbahnkreuzungsverordnung, Option autonomes
Fahren)
- Erarbeitung von Handlungsoptionen zur nachhaltigen Absicherung von Regional-, Neben-
und Privatbahnen
- Sondertopf zur Attraktivierung von Nebenbahnen für die ÖBB-Rahmenplanperiode
2018–2023
- Valorisierung der bisherigen Programme im Bereich Privatbahnen
- Stärkere Einbettung in regionale Mobilitätskonzepte
- Ausbau des schienengebundenen Personennahverkehrs in urbanen Zentren
- Ein strukturierter Prozess Bund-Länder soll gestartet werden, um zukunftsfähige Betreiber
modelle zu entwickeln
- Weiterentwicklung einer modernen öffentlichen Plattform zur mobilitätsformunabhängigen
Planung von Mobilität vom Abfahrt- zum Zielort
- Bekenntnis zu einem bundesweiten Ausbau von Park&Ride-, Bike&Ride- und Carsharing-
Lösungen an Bahnhöfen zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs für Pendler
-
Schaffung der Möglichkeit des „Bestbieterprinzips“ bei regionalen Ausschreibungen
im Busverkehr. Dadurch können Nachhaltigkeitsanforderungen (z.B. Arbeitsplätze in
der Region oder regionale Wertschöpfung) Berücksichtigung finden.
•
Alternative Antriebe im öffentlichen Verkehr
- Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Verkehr
- Verbesserung der Umweltverträglichkeit
- Eventuell Kostensenkung
- Öffnung der öffentlichen Verkehrsbetriebe für alternative Antriebe, Ausarbeitung entsprechender
Maßnahmen
Neue ökoeffiziente Mobilitätsformen und Digitalisierung,
Verkehrssicherheit und Sicherheit der Verkehrsinfrastruktur
Aktuell herrscht ein globaler Wettstreit der Ideen im Rennen um die Zukunft von Antriebstechnologien.
Aber auch das autonome Fahren wird sowohl im öffentlichen als auch im
Individualverkehr eine immer wesentlichere Rolle spielen. Wir möchten hier ein starker Partner
für zukünftige Entwicklungen sein und die Vorreiterrolle Österreichs als Forschungsland und
Heimat vieler Produktionsstätten stärken. Dabei geht es auch um eine möglichst enge
Zusammenarbeit zwischen Forschung, Wirtschaft und Politik. Basis dafür ist eine sichere
Infrastruktur, speziell im Lichte der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen. Im Zentrum
unserer Verkehrspolitik steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, im Zusammenwirken mit
bestehenden, aber auch mit neuen Mobilitätsformen.
•
Bekenntnis zu einem funktionierenden Miteinander sowie einem rücksichtsvollen Auskommen
aller Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Radfahrer, öffentlicher Verkehr sowie motorisierter
Individualverkehr
- Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Nutzung ökologisch nachhaltiger und
gesundheitsförderlicher Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, Tretroller etc.
- Klarstellung in der StVO bezüglich neuer Mobilitätsformen
•
Forcierung von Carsharing
Schaffung klarer Regelungen zur Umsetzung reservierter Stellplätze und Kriterien für die
Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen
•
Erstellung und Umsetzung eines Masterplans „Digitalisierung und Mobilität“
• Neue Mobilitätsformen und Verkehrssicherheit
- Verkehrssicherheit durch Maßnahmenevaluierung und -definition erhöhen
- Aktualisierung und Weiterführung des Verkehrssicherheitsprogrammes
- Definition geeigneter Maßnahmen für die Bewusstseinsbildung der Verkehrsteilnehmer,
insbesondere in den Bereichen Ablenkung am Steuer, Sicherheitsabstand, beeinträchtigtes
Fahren und Gurtenpflicht
-
KFZ-Kontrollen an Außengrenzen: Zur frühzeitigen Vermeidung von technisch mangelhaften
LKW im österreichischen Straßennetz sind Prüfzugeinsätze in Kooperation mit den
Nachbarstaaten zu intensivieren
-
Bessere Ausrüstung der Exekutive mit Drogenvortestgeräten
-
Wissenschaftliche Analyse von Verbesserungspotenzialen bei Straßenmarkierungen für
ruhenden und fließenden Verkehr, insbesondere der Sichtbarkeit und Schutzfunktion
von Fußgängerübergängen
•
Automatisiertes bzw. autonomes Fahren
-
Ausbau Österreichs zu einem Vorreiterland und damit auch zu einem Forschungs-,
Entwicklungs- und Produktionsstandort für automatisiertes/autonomes Fahren in enger
Kooperation mit der automotiven Industrie und Forschung, um die damit verbundene
Wertschöpfung und die in diesem Bereich möglichen Arbeitsplätze im Land zu behalten
-
Offensiver Ausbau von Teststrecken für die Industrie, vor allem im Umfeld von
branchenspezifischen Leitbetrieben; Wertschöpfung im Land behalten, diesbezügliche
Forschungsprojekte sind seitens des BMVIT weiter voranzutreiben.
-
Rahmenbedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen mit Level 3 und höher schaffen
•
E-Mobilität und zukünftige Antriebsformen
- Ausbau der Elektromobilität: Festlegung bundesweit einheitlicher Standards und Nutzungsmöglichkeiten
beim Infrastrukturausbau für Elektromobilität
- Alternative Antriebsformen sollen technologieoffen erforscht und gefördert werden
- Senkung der Abgas-Emissionen und Erhöhung der Umweltverträglichkeit mit dem Ziel
einer schrittweisen Dekarbonisierung
- Erzielen eines Mehrwertes für Nutzer durch Senkung des Energieverbrauchs
- Evaluierung bestehender Förderungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls
Implementierung neuer, an den technischen Fortschritt angepasster Richtlinien
•
Forcierung ökologischer Zustellsysteme, insbesondere im dicht besiedelten, städtischen
Bereich sowie Vereinfachung von Investitionen in die Logistikinfrastruktur
•
Verkehrsbeeinflussungsanlagen
- Optimale Nutzung der Verkehrsbeeinflussungsanlagen
- Verflüssigung des Verkehrs zugunsten der Verkehrsteilnehmer
- Evaluierung der bestehenden Anlagen und der durch diese angezeigten Gebote
•
Forschung und Entwicklung
Schwerpunktsetzung bei den aktuellen Forschungsprogrammen in Richtung alternative
Antriebstechnologien (Wasserstoff/Brennstoffzelle), beispielsweise im öffentlichen
Busverkehr (Energierückspeisung), bei Verschublokomotiven etc.
•
Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen
Anbietern
•
Steuerliches Anreizsystem für die Anschaffung effizienterer und emissionsärmerer Fahrzeuge
ausbauen und optimieren
Infrastruktur, Logistik- und Raumordnungskonzept
Der Fokus unserer Infrastrukturpolitik soll auf eine ganzheitliche Planung gelegt werden, die von
der Raumordnung bis hin zur Entwicklung des Logistik-Standortes unter Berücksichtigung aller
Verkehrsträger den vollen Umfang der heimischen Infrastruktur abdeckt. Wir möchten einen
strategischen, intelligenten und nachhaltigen Rahmen für Mobilität schaffen.
•
Erarbeitung und Beschlussfassung eines strategischen Infrastruktur- und Raumordnungskonzepts
in Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden als Grundlage für die
infrastrukturelle Weiterentwicklung unseres Landes
Darin sollen folgende Themen behandelt und aufeinander abgestimmt werden:
- Bedarfsgerechter, zukunftsorientierter und aufeinander abgestimmter Ausbau und weitere
Optimierung leistungsfähiger Infrastrukturen für Straße, Schiene, Luftverkehr und Wasserstraßen.
Berücksichtigung der notwendigen Ausweitung des Angebots im öffentlichen
Personen-nahverkehr, der Sicherung der Integration Österreichs in die transeuropäischen
Netze und der Stärkung grenzüberschreitender Anbindungen an unsere Nachbarregionen
und Sicherstellung einer effizienten Anbindung an moderne Energieversorgung und
digitale Infrastruktur
-
Schwerpunkte zur Schaffung von Wohnraum, Betriebsansiedelungen, Logistikstandorten
und damit verbundener Infrastrukturplanung
-
Definition von verbindlichen Grundsätzen für die Nutzung von Räumen und vorhandenen
Flächen für die unterschiedlichen Aufgaben- und Handlungsfelder (Wohnbau, Landwirtschaft,
Errichtung von Infrastruktur, Umweltschutz)
- Infrastrukturelle Maßnahmen zur Bewältigung der aus dem Klimawandel resultierenden Veränderungen
(Ausbau des Hochwasserschutzes, Nutzung vorhandener Wasserressourcen)
- Stärkere Rücksichtnahme hinsichtlich des Verlustes von unverbauter Fläche durch fort
schreitende Bodenversiegelung
-
Schrittweise Umsetzung von Maßnahmen zur nachhaltigen Reduktion von verkehrsbedingten
Emissionen, vor allem auch unter Nutzung der unterstützenden Potenziale
der Digitalisierung
•
Verlagerung des Zuwachses des Gütertransports von der Straße auf Schiene und Wasser
•
Stärkung des Logistikstandortes Österreich durch die Entwicklung von Logistik-Hubs
(z.B. Containerterminals in Ostösterreich) sowie Sicherstellung der dafür notwendigen Schieneninfrastruktur
(Anschlussbahnen); In der Raumordnungsplanung müssen entsprechende
Entwicklungszonen festgelegt werden, ebenso das vorrangige öffentliche Interesse
•
Bekenntnis zum bzw. Beteiligung am Bahn-Projekt „Neue Seidenstraße“
Ökologische Abwicklung der steigenden Warenströme aus Osteuropa und Asien per Bahn
•
Wertschöpfung nicht an Österreich vorbeilenken: Umsetzung des Projektes zur Errichtung
einer Breitspurbahn nach Wien
•
Hochwasserschutz
Dem Schutz der Bevölkerung und Wirtschaft vor Hochwasserschäden gilt höchste Priorität
- Die Projekte im Rahmen der aktuellen 2. Art.-15a-Vereinbarung für den Hochwasserschutz
entlang der Donau sollen plangemäß bis 2021 fertiggestellt werden. Das gilt auch für die
Absiedlungs- und Baumaßnahmen und die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen der
Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK); Weiterer Schwerpunkt ist eine notwendige 3.
Art.-15a-Vereinbarung für den Hochwasserschutz entlang der Donau für den Zeitraum von
2022 bis 2030
-
Die Verwaltungsreform der Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK) zur Herstellung
einer in anderen Bundesländern üblichen, zeitgemäßen Hochwasserschutzorganisation
soll weiterverfolgt werden
Standort Österreich entwickeln: Planungssicherheit, Beschleunigung und
Straffung der Genehmigungsverfahren sowie Entbürokratisierung
Das aktuelle, sich schnell entwickelnde Umfeld bietet enorme Chancen für unser Land, verlangt
aber auch einen entsprechend angepassten Umgang mit künftigen Aufgabenstellungen. Wir
möchten Österreich mit einer Reihe gesetzlicher und organisatorischer Maßnahmen zukunftsfit
machen. Das reicht von der Planungssicherheit großer Projekte über organisatorische Effizienzsteigerungen
in der Verwaltung bis hin zur Optimierung der Verfahrensdauer.
• Allgemeine Beschleunigung von Prüfverfahren für die Umsetzung von Infrastrukturprojekten
und Großinvestitionen
- Basierend darauf soll von der Bundesregierung bzw. im Bedarfsfall dem Bundes- oder
Landesgesetzgeber das vorrangige öffentliche Interesse an Infrastrukturvorhaben und
Standortentwicklungsmaßnahmen festgeschrieben werden
- Zur Erhöhung von Effizienz und Planungssicherheit bei der Umsetzung von überregionalen
Infrastrukturvorhaben bzw. zur Beseitigung von Engpässen soll der Bundesgesetzgeber
die Möglichkeit haben, Planungs-und Koordinationspflichten für die überörtliche und kommunale
Raumplanung bzw. entsprechende Mindestanforderungen festzulegen
- Zur Steigerung der Effizienz der Genehmigungsverfahren und zur Vermeidung von kostspieligen
Verzögerungen sind Anpassungen im Verwaltungsverfahrensrecht, im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
und in zahlreichen Materiengesetzen vorzusehen. Ziel
dabei ist es, unter Wahrung der umweltpolitischen und nachbarschaftlichen Schutzrechte
die Verfahrensdauer wirksam abzukürzen, bestehendes Gold-Plating gegenüber
zwingenden EU-Vorgaben zu beseitigen, die Parteistellung sachgerecht neu zu regeln,
unbestimmte Abwägungsklauseln in Gesetzen sachgerecht zu konkretisieren oder zu
streichen, Kundmachungen via Internet zu ermöglichen sowie sicherzustellen, dass willkürliche
Verschleppungen dadurch unterbunden werden, dass neue Beweisanträge nur
bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden können. Wesentlich ist
auch die Einschränkung des im Vollzug immer mehr ausufernden Vorhabensbegriffs des
UVP-Gesetzes auf das eigene Vorhaben
- Mobilisierung des enormen privaten und öffentlichen Investitionspotenzials, das derzeit
durch Verhinderungstaktik bzw. Verfahrensverzögerungen blockiert ist. In den Genehmigungsverfahren
soll ein Standortanwalt die diesbezüglichen Interessen wahrnehmen
-
Freiwillige öffentlich-rechtliche Mediation gesetzlich ermöglichen: Als Beitrag zur
Beschleunigung der Umsetzung wichtiger Projekte werden die gesetzlichen Grundlagen
für ein dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltetes öffentlich-rechtliches Mediationsverfahren
geschaffen. Damit wird ermöglicht, einen verbindlichen Interessenausgleich
auf gesetzlicher Basis mit den Interessensgruppen ohne Kollision mit anderen Rechtsvorschriften
bereits vor den Genehmigungsverfahren zu vereinbaren
• Erarbeitung und Beschluss eines Standortentwicklungsgesetzes mit folgenden Inhalten:
- Festsetzung von Zielen und Grundsätzen für die integrierte Standortentwicklung in
Österreich auf Grundlage einer Staatszielbestimmung für Beschäftigung und Förderung
des Wirtschaftsstandortes
-
Definition von Infrastrukturprojekten, die für Österreich von strategischer, überregionaler
und langfristiger Bedeutung sind
- Ableitend von der Definition wird die beschleunigte Umsetzung derartiger Infrastrukturprojekte
ermöglicht
•
Beseitigung von Engpässen durch Erhöhung der Zahl an tatsächlich verfügbaren Sachverständigen
mittels koordinierter Anstrengungen von Bund und Ländern zur Beschleunigung
von Verfahren
• Kostenbremse bei Infrastrukturvorhaben durch Evaluierung des Normenwesens
- Zur Minimierung der immer wieder feststellbaren massiven Kostensteigerungen bei
Infrastrukturvorhaben durch überbordende Normierung bzw. sich ständig verschärfende
Standards soll eine umfassende Evaluierung der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des
bestehenden Regelwerks (z.B. Evaluierung der Eisenbahnkreuzungsverordnung) mit dem
Ziel einer nachhaltigen Aufwandsreduktion erfolgen
-
Bezüglich der Bindungswirkung sollte gesetzlich festgelegt werden, dass neben
Ö-Norm-gerechter Ausführung auch ein guter technischer Standard als ausreichend
anzusehen ist
•
Hebung von Synergien bei den Regulationsbehörden (vor allem Overhead- und SharedService-
Funktionen)
- Mittelfristiges Ziel der Schaffung eines einheitlichen, weisungsfreien Infrastrukturregulators
(z.B. Bundesnetzagentur) anstelle der bestehenden unterschiedlichen Regulatoren-
Behörden zur Hebung von Effizienzpotenzialen und zur Reduktion der Kosten. Derzeit gibt
es sechs Regulierungsbehörden im weiteren Sinn (ohne Wettbewerbsbehörde)
- Aufgaben sollen durchforstet und Budgetziele festgelegt werden
- Die (unionsrechtlich geforderte) Unabhängigkeit der Regulierung wird erhalten oder verstärkt
- Erster Schritt der Umsetzung: Durch eine Machbarkeitsstudie mit einer eingehenden
Kosten-Nutzen-Betrachtung sind die Einsparungspotenziale auszuloten
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Das Schicksal unserer Heimat ist eng mit unserer Landwirtschaft verbunden. Österreich kann nur
frei sein, wenn seine Landwirtschaft imstande ist, die Bevölkerung mit einem Selbstversorgungsgrad
von 100 Prozent mit gesunden Lebensmitteln zu versorgen. Wir bekennen uns zu einer
bäuerlichen und dezentral strukturierten Landwirtschaft abseits von Agrarfabriken.
Ein freier und leistungsfähiger Bauernstand ist Voraussetzung für den Erhalt der natürlichen
Existenzgrundlagen unserer Heimat. Eine flächengebundene land- und forstwirtschaftliche Produktion
nimmt auf das kleinräumige natürliche Gleichgewicht Rücksicht, schont die natürlichen
Ressourcen und schafft die für Österreich typische bäuerliche Kultur- und Erholungslandschaft.
Abgesehen von der land- und forstwirtschaftlichen Produktion hat der Bauernstand eine
besondere volkswirtschaftliche Bedeutung für die Erhaltung der Kulturlandschaft, den Schutz der
alpinen Siedlungsräume, für die Eigenversorgung mit gesunden Lebensmitteln, für die Krisenversorgung
und für die Erhaltung der Landeskultur.
Der Arbeitsplatz Bauernhof ist ein hohes Gut. Die Struktur der bäuerlichen Familienbetriebe als
Vollerwerbsbetriebe ist vor den Verzerrungen der europäischen Agrarförderpolitik zu schützen.
Der fortschreitenden Entwicklung zur Hofauflassung kann durch eine neue Agrarpolitik Einhalt
geboten werden, die sich nicht an den Bedürfnissen von Agrarfabriken orientiert.
Die österreichische Kulturlandschaft wurde über Jahrhunderte durch die bäuerliche Bearbeitung kultiviert
und geprägt. Sie bildet gemeinsam mit den ländlichen Siedlungsformen, den Nutztierarten, den
Bewirtschaftungsformen und dem ländlichen Brauchtum die Landeskultur. Die österreichischen Bauern
bewirtschaften und gestalten im Alpenbereich einen ökologisch besonders sensiblen Raum. Die
Bodenkraft und der qualitativ hochwertige Wasserhaushalt stellen zunehmend wertvolle Produkte
der Alpenregion dar, die eine sorgfältige, nachhaltige Bewirtschaftung erfordern. Österreich kann aus
dem reichen Schatz einer weitgehend intakten Umwelt und einer kleinstrukturierten Landwirtschaft
schöpfen. Der Erzeugung ökologisch wertvoller und gesunder Lebensmittel gilt unsere Aufmerksamkeit.
Der Weg vom Landwirt zum Lebenswirt als Zukunftssicherer für die Gesellschaft ergibt sich auch
aus der Öffnung neuer Marktfelder im Bereich der erneuerbaren Energie.
Wir sprechen uns für eine vernünftige Koexistenz von konventioneller und biologischer Landwirtschaft
im Sinne der unternehmerischen Freiheit aus. Eine Koexistenz konventioneller oder gar
biologischer Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Organismen ist jedoch nicht möglich.
Daher ist Österreich vor gentechnisch manipuliertem Saatgut zu schützen.
Nötig ist auch eine Lebensmittelkennzeichnung, die in dieser Form der Umwelt dient und die heimische
Landwirtschaft unterstützt. Österreich braucht freie Bauern, die ihr Schicksal selbst in die Hand
nehmen können, die faire Preise erhalten und somit nicht von Subventionen abhängig sind.
Zieldefinition
1.
Bekenntnis zu einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen
Land- und Forstwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familien
2.
Bessere Absicherung für Land- und Forstwirte
3.
Unsere hohen Umwelt-, Tierschutz- und Lebensmittelstandards schützen
4.
Einrichtung einer Task-Force „Zukunft Landwirtschaft und Lebensräume“
5.
Bekenntnis zu chancengleichen regionalen Lebensräumen – Ansiedelungen forcieren und
Infrastruktur ausbauen – Mobilität fördern
6.
Medizinische Versorgungssicherheit im ländlichen Raum gewährleisten
7.
Städte mit Zukunft und Lebensqualität
Maßnahmen
Bekenntnis zu einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden
österreichischen Land- und Forstwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familien
Die Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten mit sicheren und qualitativ hochwertigen
Lebensmitteln, erneuerbaren Rohstoffen sowie die Bewirtschaftung und Erhaltung unserer
Kulturlandschaft sind wesentliche Leistungen der österreichischen Land- und Forstwirtschaft.
Die wachsende Nachfrage nach regionalen, nachhaltigen und hochqualitativen Produkten ist
eine große Chance. Dabei sind die im internationalen Vergleich kleinstrukturierten, vielfältigen,
bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich eine tragende Säule. Diese gilt es, nachhaltig über
europäische und nationale Instrumente abzusichern.
Damit wird das Einkommen der bäuerlichen Familienbetriebe sichergestellt und die Wettbewerbs-
und Widerstandsfähigkeit des Agrar-, Forst- und Ernährungssektors, vor allem vor dem Hintergrund
zunehmend volatiler Agrarpreise, des Klimawandels und der gesellschaftlichen Anforderungen,
gestärkt. Die Nutzung der nachwachsenden und heimischen Ressourcen in allen Verwendungsbereichen
bietet enormes Potenzial für Klimaschutz, Beschäftigung und Wirtschaft in Österreich.
Innovative Landwirtschaft von kleinstrukturierten familiären Betrieben muss entlastet werden und
braucht attraktive Rahmenbedingungen. So steigt die regionale Wertschöpfung und der Wirtschaftsstandort
Österreich wird gestärkt. Die Regionen sind Trendsetter in vielen Bereichen, vor
allem im Tourismus. Bäuerliche Produkte und Dienstleistungen erweitern das Angebot. Nur mit
einer modernen, leistungsfähigen Infrastruktur ist der ländliche Raum attraktiv für Unternehmen
und Familien. Die Bundesregierung bekennt sich zu einer multifunktionalen, wettbewerbsfähigen
und flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft auf Basis einer ökosozialen Agrarpolitik.
•
Generelle Reduktion der Bürokratie für Klein- und Mittelbetriebe in allen Branchen
- Rahmenbedingungen für die bäuerliche Direktvermarktung verbessern
- Absenkung der AMA-Gütesiegel-Lizenzgebühren für kleine bäuerliche Betriebe
(z.B. Direktvermarkter)
- Praxistaugliche Umsetzung von Hygienevorschriften; Ausnahmeregelungen für Kleinerzeuger
- Einfachere Regelungen für die Online-Vermarktung von Produkten aus kleinen bäuerlichen
und gewerblichen Betrieben
- Erleichterung für kleinbäuerliche Betriebe im Bereich Registrierkassa- und Belegpflicht
•
Exportinitiativen für Agrarprodukte, Lebensmittel, Zuchtvieh, Forst- und Umwelttechnologie
•
Stellung der Landwirtschaft im Bereich des Wettbewerbsrechts verbessern
- Unlautere Geschäftspraktiken bekämpfen
- Entsprechende Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene forcieren
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Branchenverbände schaffen
•
Entbürokratisierung und Vereinfachung im Agrar- und Verwaltungsbereich
- Erleichterungen bei Mehrfachanträgen, Existenzgründungsbeihilfe, Investitionsförderung
und stabile Flächenfeststellung zur Erhöhung der Rechtssicherheit
-
Evaluierung auf Effizienz und Transparenz im Bereich der Institutionen (z.B. in den
Landwirtschaftskammern, in AMA, AMA-Verwaltungsrat, AMA-Marketing, Verbänden und
ausgegliederten Gesellschaften)
-
Kein Gold-Plating
•
Ausbau der Transparenzdatenbank mit dem Ziel einer Gleichstellung aller Bezieher
öffentlicher Gelder
•
Stärkung der Planungssicherheit des Bewirtschafters in Pachtverhältnissen
•
Flächendeckende und kostengünstige Beratung – Serviceleistungen sicherstellen
•
Umsetzung der österreichischen Waldstrategie 2020 und Stärkung der aktiven, multifunktionalen
nachhaltigen Waldbewirtschaftung forcieren
-
Österreich als Forstland positionieren
-
Unterstützung der nachhaltigen Nutzung (klimafitter Wald) und Multifunktionalität
der heimischen Wälder durch Sicherstellung der Schutz-, Erholungs-, Wirtschaftsund
Wohlfahrtsfunktion
- Ausarbeitung einer österreichischen Sektorstrategie für die Forstwirtschaft, um bei den
Querschnittsmaterien bessere Synergien zu schaffen
- Schutz der Eigentumsrechte gewährleisten – Öffnung der Forststraßen im Wald für
Mountainbikes nur auf vertraglicher Basis
- Richtlinien und Erlässe auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen
•
Verstärkte Koordinierung und Reorganisation bei der Planung und Umsetzung der Natura
2000: Einrichtung einer Koordinierungsstelle
•
Wettbewerbsfähige Betriebsmittel
•
Fortführung und Finanzierung der aktuellen Agrarpolitik (GAP-Umsetzung und Finanzierung in
Österreich) im bisherigen vereinbarten Ausmaß bis zum Beginn der neuen Periode
•
Langfristige Ausrichtung der GAP – Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach
2020 (siehe Task Force „Zukunft Landwirtschaft“)
- Sicherstellung der Mittel auf europäischer und nationaler Ebene
- Nationale Kofinanzierung wie bisher weiterführen und nach Möglichkeit ausbauen
- Ökosoziale Agrarpolitik und österreichischen Weg der nachhaltigen Produktionsweisen
(z.B. Bio- und Berglandwirtschaft, Almwirtschaft und besondere Betriebe) sicherstellen
- Einführung von Obergrenzen und Degression
- Anhebung der De-minimis-Grenzen
- Perspektiven für unterschiedliche Formen der Landwirtschaftsbetriebe, der bäuerlichen
Familienbetriebe und landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erarbeiten
- Ausbau der Qualitäts-, Spezialitäten- und Nischenprodukte (Investitions- und Innovationsprogramm);
Programm für die ländliche Entwicklung weiterführen
•
Pilotprojekte, welche die Chancen der Digitalisierung insbesondere im Bereich der Ressourceneffizienz
in der Landwirtschaft offensiv nutzen
• Ausweitung des Versicherungsschutzes in der Land- und Forstwirtschaft, um Klimawandel,
Seuchen und Wetterextreme besser abzudecken
- Externe Evaluierung bestehender Versicherungsangebote
- Anhebung des Zuschusses für Elementarrisikoversicherungen in der Land- und Forstwirtschaft
(Zuschüsse aus Katastrophenfondsmitteln)
- Prämiensystem bei der Tierausfallversicherung
- Vereinheitlichung der Versicherungssteuer bei allen land- und forstwirtschaftlichen
Elementarrisikoversicherungen (auf Basis des Modells Hagel)
•
Investitionen ins Wassermanagement in der Landwirtschaft
•
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Land- und Forstwirtschaft im
Steuerrecht forcieren
- Klares Bekenntnis zur pauschalierten Gewinnermittlung
- Einführung eines einfachen steuerlichen Modells für Leitungsentschädigungen
- Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage zur besseren Absicherung der
Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen: Möglichkeit, Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft über Antrag auf drei Veranlagungsjahre aufzuteilen (Gewinnglättung) für
Landwirte mit Buchführung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Teilpauschalierung
Bessere Absicherung für Land- und Forstwirte
Der Schutz des Eigentums ist – neben einem ordentlichen Einkommen und der Abgeltung für
erbrachte Leistungen für die Gesellschaft – in der Landwirtschaft der erste und bewährte Schritt
der sozialen Absicherung. Die bäuerliche Bevölkerung wird auch in Zukunft gleichberechtigt und
mit leistbaren Beitragssätzen in das System der sozialen Sicherheit eingebunden.
•
Schutz des Eigentums
•
Soziale Absicherung der bäuerlichen Familienbetriebe sicherstellen
- Berücksichtigung der arbeits- und betriebsrechtlichen Besonderheiten bei der Reorganisation
der Sozialversicherungen
- Beibehaltung berufsspezifischer Leistungen wie Unfallversicherung, Betriebshilfe, Gesundheitsaktionen,
Information und Beratung etc.
- One-Stop-Shop für die sozialen Leistungen für Bäuerinnen und Bauern beibehalten
- Die gesetzlichen Grundlagen des Beitrags- und Versicherungsrechts (pauschales System
bzw. Option für die steuerrechtliche Aufzeichnung) bleiben weiterhin gewährleistet
- Wiedereinführung der GSBG-Mittel (Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetz) als Grundlage
der Zusammenführung der Träger der Sozialversicherung
•
Erarbeitung und Umsetzung eines Junglandwirte-Pakets
•
Einführung einer geeigneten Abfederung der stark steigenden Sozialversicherungszahlungen
auf Grund der neuen Einheitswerte, insbesondere bei kleineren Betrieben und Pachtbetrieben
•
Besondere Berücksichtigung der sozialen Leistungen und Rechte der Bäuerinnen
•
Verschiebung der Wirksamkeit der Einheitswert-Hauptfeststellung für die Sozialversicherung
auf 01.04.2018
•
Ländermaterie wie Landarbeitsrecht und land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung auf
Bundesebene vereinheitlichen und bestimmte in der Land- und Forstwirtschaft bestehende
Herausforderungen regeln (z.B. Regelung für saisonale Arbeitskräfte)
•
Annäherung der Land- und Forstwirte an die anderen Berufsgruppen beim Anspruch auf
Erwerbsunfähigkeitspension (Schaffung eines Berufsschutzes im BSVG)
Unsere hohen Umwelt-, Tierschutz- und Lebensmittelstandards schützen
Die hervorragende Qualität unserer pflanzlichen und tierischen Lebensmittel in großer und
regionaler Vielfalt sind die Stärken und Chancen für die Zukunft unserer Agrar- und Lebensmittelwirtschaft.
Die im internationalen Vergleich kleinstrukturierte und auf Familienbetrieben
basierende Land- und Forstwirtschaft produziert ressourcenschonend und auf Basis hoher
Standards – beispielsweise im Umwelt- und Tierschutz – sowie GVO-Freiheit im Anbau. Diese
Qualitätsstandards gilt es, auch durch klare und durchgängige Herkunftskennzeichnungen von
Lebensmitteln zu verteidigen. Die Bundesregierung setzt daher verstärkt auf eine konsequente
Weiterentwicklung der österreichischen Qualitätsstrategie in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft
und ergreift Maßnahmen, um diese auch im europäischen und internationalen Bereich
zu schützen. Es soll auch umfassende Maßnahmen im Bereich der Bewusstseinsschaffung für
Lebensmittel und Ernährung geben. Im land- und forstwirtschaftlichen Bildungs- und Forschungssystem
soll die optimale Vernetzung zwischen Bildung, Wissenschaft und Praxis in den Themen
Umwelt, Klima, Energie und Tierwohl verstärkt werden.
•
Nationale Machbarkeitsstudie und Aktionsplan zum Ausstieg aus Glyphosat
•
Mobilisierung auf europäischer Ebene für ein gentechnikfreies Europa im Anbau
•
Nationales Bekenntnis zur Ernährungs- und Versorgungssicherheit (weitere Behandlung in der
Task-Force)
•
Verstärkte Zusammenarbeit bei der Umsetzung einer europäischen Eiweißstrategie
•
Einsatz für die Verankerung unserer hohen europäischen Standards und des Vorsorgeprinzips
im Bereich des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Hygiene- und Produktionsstandards in
neuen internationalen Handelsabkommen der Europäischen Union
•
Besondere Berücksichtigung von sensiblen Produkten im Interesse der österreichischen
Landwirtschaft und zum Schutz der heimischen Konsumenten bei den Verhandlungen zu
Freihandelsabkommen mit MERCOSUR und Australien/Neuseeland
•
Verbesserung der Kennzeichnung von Lebensmitteln (Herkunft und Produktionsstandards)
•
Verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln (Fleischprodukte, Milch, Eiprodukte,
verarbeitete Produkte und Milchprodukte) nach dem Vorbild Frankreichs zunächst
auf nationaler, später auf EU-Ebene
•
Verpflichtende nationale Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft in Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat)
•
Anreizsysteme zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch und Eiern in der Gastronomie
•
Präzisierung der nationalen Bezeichnungsregelung für vegetarische und vegane
Lebensmittel und konsequentes Vorgehen gegen irreführende Kennzeichnung in diesem
Zusammenhang
•
Überarbeitung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien im Hinblick auf palmölfreie Produkte und
lückenlose Transparenzregelung für AMA-Gütesiegel bei zusammengesetzten Lebensmitteln
unter Berücksichtigung der bäuerlichen Urproduktion
•
Umsetzung einer EU-konformen Lösung zur Wahrung der Interessen der echten historischen
steirisch-slowenischen Doppelbesitzer (Gleichenberger Abkommen)
•
Konsequente Weiterverfolgung der österreichischen Qualitätsstrategie in der Agrar- und
Lebensmittelwirtschaft
- Umsetzung der Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ und Qualitätsstrategie für Almprodukte
konsequent weiterverfolgen
- Etablierung einer national und international einheitlichen Dachmarken-Strategie
•
Bürokratieabbau und Kompetenzbündelung im Bereich Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen
- Mehrgleisigkeiten bei amtlichen und privatrechtlichen Kontrollen vermeiden
- Effektive Zusammenarbeit der zuständigen Behörden stärken
- Verbesserung des Partizipationsprozesses für eine erfolgreiche Risikokommunikation
•
Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Sicherstellung von Großtierpraxen
•
Mehr Bewusstsein für Lebensmittel und Ernährung schaffen
-
Ernährungskompetenz und Verbraucherbildung in der Lehrerausbildung besser verankern
(Schulfach Ernährungskompetenz und Verbraucherbildung als Schulversuch)
•
Eigenständiges land- und forstwirtschaftliches Bildungs- und Forschungssystem –Fachschulen,
höhere Schulen bis hin zum hochschulischen Angebot (z.B. Hochschule für Agrar- und
Umweltpädagogik oder neue Agrar-Fachhochschule) – nachhaltig absichern
- Förderung der optimalen Vernetzung zwischen Bildung, Wissenschaft und Praxis in
den Themen Umwelt, Klima, Energie und Tierwohl, um zukünftige Herausforderungen
(Klimawandel, Dürre etc.) zu bewältigen
•
Forschungstätigkeit zur Erhaltung der Insektenvielfalt – darauf aufbauend Maßnahmen im
Rahmen einer Biodiversitätsstrategie
•
Anti-Gentechnik-Rabatt auf EU-Ebene für gentechnikfreie Staaten im Anbau
Einrichtung einer Task-Force „Zukunft Landwirtschaft und Lebensräume“
Zur Sicherstellung einer partnerschaftlichen, fairen und konstruktiven Zusammenarbeit wird eine
permanente Task-Force „Zukunft Landwirtschaft und Lebensräume“ eingerichtet, in der für die
Land- und Forstwirtschaft zentrale Themenstellungen ausdiskutiert werden. Dazu werden ausgewählte
unabhängige Expertinnen und Experten hinzugezogen. Dadurch soll eine sachlich und
rechtlich fundierte Arbeitsweise gewährleistet werden.
•
Einrichtung einer Task-Force zur Behandlung der für die Zukunft unserer Land- und Forstwirtschaft
zentralen Themenstellungen. Dazu zählen:
- Langfristige Ausrichtung der GAP – Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik
nach 2020
- Aufrechterhaltung der flächendeckenden Bewirtschaftung und Produktion mit besonderem
Augenmerk auf sensible Sektoren
-
Einheitswert und Sozialversicherung
-
Herkunftskennzeichnung und Evaluierung AMA-Gütesiegel und AMA-Marketing
-
Weiterentwicklung der AMA
-
Weiterentwicklung der Elementarrisikoversicherungen
Bekenntnis zu chancengleichen regionalen Lebensräumen –
Ansiedelungen forcieren und Infrastruktur ausbauen – Mobilität fördern
Wir bekennen uns zum Erhalt sowie zur Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums.
Um den ländlichen Raum zu stärken, müssen die Chancen der Digitalisierung genutzt und die
Mobilität verbessert werden. Darüber hinaus muss für einen Breitband-Ausbau gesorgt werden,
um mehr hochwertige Arbeitsplätze in den Regionen zu ermöglichen. Außerdem macht sich die
Bundesregierung für die Umsetzung des Strategieplans für den ländlichen Raum stark, der sich
die Verlagerung einzelner Bundesbehörden in – insbesondere strukturschwache – Regionen
zum Ziel gesetzt hat.
•
Weitere Konkretisierung und konsequente Umsetzung des Masterplans „ländlicher Raum“
durch die Bundesregierung
•
Durch Reformen der Gewerbeordnung, des Betriebs- und Anlagenrechts und zusätzliche
Impulse die Erhaltung bzw. die Ansiedelung neuer Betriebe in ländlichen Gebieten unterstützen
•
Reorganisation der Österreichischen Raumordnungskonferenz
•
Erarbeitung und Beschluss eines umfassenden Infrastruktur- und Raumordnungsplans in
Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden
- Flächenverbrauch verantwortungsvoll steuern, Flächenverlust/-versiegelung reduzieren
- Maßnahmen zur Aktivierung von bestehenden, nicht genutzten Betriebsflächen und
Wohngebäuden (Anreize zur Nutzung)
•
Verstärkte Gemeindekooperationen und Aufbau von Gemeindekompetenzzentren, effiziente
Nutzung von Ressourcen und Reduzierung von bürokratischem Aufwand
•
Forcierung von Anreizsystemen und Abbau von Barrieren für die interkommunale Zusammenarbeit
(z.B. Umsatzsteuerpflicht bei Gemeindekooperationen)
•
Verbesserungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung und Umgründung
von Gemeindekooperationsprojekten und Strukturgenossenschaften
•
Evaluierung der Eisenbahnkreuzungsverordnung
•
Erleichterungen bei der Gründung von gemeinnützigen Mobilitätslösungen
•
Schaffung von leistbarem Wohnraum
•
Absicherung und Stärkung des bestehenden Strukturfonds
•
Absicherung der Siedlungswasserwirtschaft
•
In Absprache mit Ländern und Gemeinden Ansiedelung nachgelagerter Stellen des Bundes
in strukturschwachen Regionen
•
Nachhaltiger Ausbau der ländlichen Infrastruktur, insbesondere bei Mobilfunk und Breitbandzugang
- Enge planerische und operative Abstimmung der Breitbandmaßnahmen des Bundes
und der Bundesländer
-
Flächendeckende Grundversorgung mit Breitband durch einen sinnvollen Mix aus
wirtschaftlich umsetzbaren Glasfasernetzen bis zum Haushalt sowie Nutzung von Funk-
und anderen Technologien zur kurzfristigen Verbesserung der flächendeckenden Grundversorgung
(unter Beachtung bundeslandspezifischer Maßnahmen und Programme)
•
Förderung der Regionalisierung im öffentlichen Bereich (Beschaffungswesen)
-
Paradigmenwechsel vom Billigstbieter- zum Bestbieterprinzip zur Stärkung der regionalen
Wertschöpfung, speziell für Lebensmittel
Medizinische Versorgungssicherheit im ländlichen Raum gewährleisten
In den kommenden Jahren steht uns eine Pensionswelle bei den Hausärzten bevor. Bis zu
60 Prozent der jetzigen Kassenärztinnen und -ärzte werden in den Ruhestand treten. Wir
müssen jetzt schon Maßnahmen ergreifen, um die medizinische Versorgungssicherheit auch in
ländlichen Regionen sicherzustellen. Dazu gilt es, Allgemeinmediziner gerecht zu entlohnen,
durch Landarzt-Stipendien Anreize für Jungärztinnen und -ärzte zu setzen, mobile
Einrichtungen stärker auszubauen und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.
•
Sicherstellung der sozialen und medizinischen Versorgung
- Schaffung von Landarzt-Stipendien
- Versorgung mit existenzsichernden Kassenverträgen
- Erleichterte Errichtung von Gruppenpraxen, insbesondere in strukturschwachen Regionen
- Erleichterungen von Anstellungsverhältnissen
- Ermöglichung und Erhalt der Hausapotheke
- Mobile Versorgungsprogramme (im Bedarfsfall „Mobile Apotheke“)
•
Stärkere Unterstützung der sozialen Dienste im ländlichen Raum
Städte mit Zukunft und Lebensqualität
In urbanen Räumen steigt der Bedarf an leistbarem Wohnraum, an Arbeitsplätzen und an guten
und günstigen Verkehrsmitteln. Weiters sind ausreichende Grün- und Erholungsräume wichtig
für die Lebensqualität in den Städten. Wir wollen die Städte intelligenter im Sinne von „Smart
Cities“ gestalten und die Interkonnektivität zwischen Städten und Umland sicherstellen.
•
Durch Änderungen im Betriebsanlagenrecht den Erhalt und die Neuansiedelung von
Betrieben in urbanen Räumen forcieren
•
Erleichterungen bei der Gründung von gemeinnützigen Mobilitätslösungen
•
Schaffung von leistbarem Wohnraum
•
Weitere Investitionen in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
- Harmonisierung des Ausbaus der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur zwischen Städten
und Umland (im Zuge neuer Verkehrsdienstverträge und einer neuen Raumordnung)
- Verdichtung der Intervalle bei öffentlichen Nahverkehrsmitteln durch Abschluss neuer
Verkehrsdienstverträge
-
Beschleunigte Errichtung von wichtigen Straßenverbindungen zwischen Städten und
ländlichen Räumen zur Optimierung der Verkehrsflüsse
•
Verbesserung bestehender Programme zur Errichtung von Lärmschutzanlagen (durch
Änderungen der bestehenden Dienstanweisungen und Richtlinien)
•
Unterstützung bei der Entwicklung von „Smart Cities“, damit Städte energieeffizienter, umweltfreundlicher
und inklusiver werden; verstärkte Einbindung der Bürgerinnen und Bürger durch
digitale Tools
Tourismus
Der Tourismuswirtschaft kommt in Österreich eine herausragende Bedeutung zu. Der Beitrag des
Tourismus zu Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und letztlich Wohlstand in unserem Land ist
unbestritten. Dies bestätigen unter anderem ein Anteil von rund 16 Prozent am BIP, über 90.000
Betriebe im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und rund 208.000 unselbständig
Beschäftigte. Die direkten und indirekten Beschäftigungseffekte durch den Tourismus liegen
bei über 770.000 Vollzeitbeschäftigten. Damit wird jeder fünfte Vollarbeitsplatz durch die
Tourismus- und Freizeitwirtschaft gesichert.
Die Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft leisten einen wesentlichen Beitrag, um Österreich
sowohl im Sommer- als auch Wintertourismus als attraktive Reise- und Freizeitdestination zu
positionieren. Der Tourismus ist somit in vielen Regionen – aber insbesondere im ländlichen
Raum – der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungsmotor. Der Tourismus hat neben der
Schaffung von Arbeitsplätzen eine große Bedeutung für eine Vielzahl an regionalen Betrieben,
die in der Wertschöpfungskette eng mit der Tourismuswirtschaft verbunden sind.
Es ist uns daher ein großes Anliegen, Österreich als bedeutendes Tourismusland weiterzuentwickeln.
Wir stehen aber vor dem Problem, dass Österreich im Wettbewerb mit den neuen
Urlaubsdestinationen Marktanteile verliert, weil es zu sehr von bereits gesättigten Herkunftsmärkten
abhängig und sehr kleinteilig organisiert ist, was zu Nachteilen im Vertrieb führt.
Mittels einer Gesamt-Tourismusstrategie sind daher Impulse und Schwerpunkte für die nächsten
fünf Jahre zu erarbeiten, umzusetzen und auch zu evaluieren. Darüber hinaus müssen wir
die Rahmenbedingungen für den Tourismus verbessern und die Chancen der Digitalisierung
nutzen. Im Vordergrund stehen in diesem Zusammenhang eine spürbare Senkung der hohen
Steuer- und Abgabenlast in Österreich sowie eine wirksame Offensive gegen die derzeit auch die
Tourismusbetriebe stark belastende Bürokratie und Überregulierung. Über die Österreich
Werbung soll auch die Dachmarke „Österreich“ weltweit verstärkt beworben werden.
Zieldefinition
1. Bessere Rahmenbedingungen und Positionierung des Tourismusstandorts
2. Entlastungen für die Tourismuswirtschaft
3. Bekämpfung des Fachkräftemangels im Tourismus
Maßnahmen
Bessere Rahmenbedingungen und Positionierung des Tourismusstandorts
Der Tourismusstandort Österreich nimmt derzeit gerade im Winter eine Spitzenposition im
europäischen Ländervergleich ein. Das verdanken wir nicht zuletzt der Schönheit unseres
Landes und unserer geografischen Nähe zu ergiebigen Quellmärkten. Allerdings ist dieses
Potenzial relativ gesättigt. Es gilt daher, neben den bisherigen Herkunftsmärkten in Zukunft auch
das vorhandene Potenzial neuer Märkte stärker auszuschöpfen. Dazu ist es notwendig, die
Internationalisierung voranzutreiben.
•
Entwicklung einer neuen Gesamt-Tourismusstrategie mit jährlichem Monitoring
Wesentliche Teilbereiche dieser Strategie sind Stärkung der Dachmarke Österreich,
Internationalisierung, Weiterentwicklung der Berufsbilder, Maßnahmen gegen den
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Fachkräftemangel, betriebliche Finanzierung, Digitalisierung, Innovation, Ganzjahrestourismus
etc. Synergiepotenziale sollen durch zukünftig bessere strategische
Abstimmung zwischen Österreich Werbung und Landestourismusorganisationen (LTO)
bzw. Destinationen erschlossen werden
•
Umsetzung der vorliegenden Digitalisierungsstrategie für den österreichischen Tourismus
vom September 2017
•
Erleichterungen für Schulskikurse und Wintersportwochen
Unterstützung für Schulveranstaltungen an Bundesschulen, schulautonome Gestaltung und
Abrechnungsmodalitäten von Wintersportwochen sowie Verbesserung bei der Abwicklung
von Unterstützungsleistungen
•
Gleiche steuer-, sozial- und gewerberechtliche Verpflichtungen für die Plattformökonomie
(Airbnb etc.), insbesondere soll hier die Anmeldeverpflichtung verankert werden
• Längere Dauer der Beschäftigung von Mitarbeitern in Saisonbetrieben
- Mitarbeiter, die vollzeitbeschäftigt sind, sollen während gewisser definierter Zeiträume in der
Vor- bzw. Nachsaison zumindest 15, maximal 20 Stunden arbeiten können; z.B. im Zeitraum
vom 01. April bis zum 15. Mai, möglicherweise auch bis zum 31. Mai und vom 1. Oktober bis
zum 15. Dezember
- Die halbe Differenz zwischen Lohn/Gehalt für Vor- bzw. Nachsaison zum Lohn/Gehalt
auf Basis der Anmeldung zur Sozialversicherung während der Hauptsaison soll vom
AMS gezahlt werden, um für die Mitarbeiter diesen Anreiz zur Verlängerung der
Beschäftigung zu schaffen
- Beispiel: Der Arbeitnehmer auf Vollzeitbasis in der Hauptsaison an der Rezeption arbeitet
20 Stunden in der Vorsaison und erhält die Entlohnung mit AMS-Zuschuss für 30 Stunden.
Wenn diese Personen in der Hauptsaison vollzeitbeschäftigt werden, bezahlt der Arbeitgeber
Lohn/Gehalt für 30 Stunden und Lohnnebenkosten für 40 Stunden Beschäftigung.
Der Betrieb erhält im Nachhinein vom AMS eine Förderung für 10 Arbeitsstunden und für
50% der Lohnnebenkosten
-
Zu Testzwecken soll das Modell in vier Modellregionen (AMS-Bezirken) stattfinden. Dieses
Saisonverlängerungsmodell soll über vier Saisonen (zwei Sommer- und zwei Wintersaisonen)
geführt werden. Somit können wichtige Tourismusregionen erfasst werden
•
Visaverfahren für Gäste speziell aus Herkunftsländern mit besonders großem Potenzial in Abstimmung
mit Schwerpunkten der Österreich Werbung und Landestourismusorganisationen
(LTO) beschleunigen
•
Nichtraucherschutz NEU: In Anlehnung an das Berliner Modell:
- Verpflichtende Kennzeichnung für Raucher- bzw. Nichtraucher- bzw. gemischte Lokale
- Besonderer Schutz für Mitarbeiter unter 18 Jahren vorsehen
- Der Jugendschutz wird verschärft (passiver Raucherschutz)
- Zusätzlich wird eine Abgabe pro Verabreichungsplatz im Raucherbereich pro Monat
eingeführt, dessen Einnahme für präventive Maßnahmen zu verwenden ist
•
Bundeshüttenförderung (Verband Alpiner Vereine Österreichs) fortführen
Ziel ist es, erneut eine längerfristige Finanzierung durch einen 5-Jahres-Rahmenvertrag
sicherzustellen
Entlastungen für die Tourismuswirtschaft
Die heimischen Tourismusbetriebe leiden derzeit vor allem unter enormer Bürokratie,
hohen Auflagen und einer großen Steuerbelastung. Eine strategische und zielorientierte
Entlastung der heimischen Tourismuswirtschaft ist für eine nachhaltige Sicherung und
den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit daher äußerst wichtig. Neben notwendigen
steuerlichen Erleichterungen kommt auch der betrieblichen Tourismusförderung durch
die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) im Sinne der Entlastung bzw.
Unterstützung der Tourismusbetriebe eine entscheidende Bedeutung zu. Investitionen sind
zur Sicherung der touristischen Zukunft unserer Betriebe unabdingbar.
•
Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte in der Gastronomie praxisgerecht
gestalten
•
Bestehendes Modell der familienhaften Mitarbeit evaluieren und entbürokratisieren
•
Erleichterung der Privatvermietung
- Gleiche Rahmenbedingungen sollen für gleiche Tätigkeiten für alle Zimmervermieter
geschaffen werden, diese aber erleichtert werden
-
Erleichterung im Betriebsanlagenrecht durch die Aufnahme von Beherbergungsbetrieben
von 11 bis 30 Betten in die Genehmigungsfreistellungsverordnung als eine einfache
und praktikable Lösung
•
Senkung der Umsatzsteuer auf Übernachtungen von 13% auf 10%
Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus und somit den heimischen
Tourismusstandort zu stärken
•
Betriebsübergabe in der Familie erleichtern
Die Betriebsübergabe soll durch steuerliche Entlastungen, vereinfachte Behördenverfahren
und wirtschaftlich zumutbare Fristen bei Auflagen (Betriebsanlage) erleichtert werden. Ziel
ist es, bei Betriebsübergaben und Betriebsfortführungen bisherige Bewilligungen möglichst
aufrechtzuerhalten
•
Senkung der Lohnnebenkosten
Bei den Lohnnebenkosten inkl. Lohnsteuer liegt Österreich im Spitzenfeld der OECD-
Länder. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus wird eine weitere Senkung der
Lohnnebenkosten angestrebt
•
Abschreibungszeiträume an tatsächliche Nutzungsdauern anpassen
•
Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
Adaptierung der ÖHT-Förderrichtlinien mit dem Ziel, effizientere Förderungen und mehr zins-
gestützte Kredite zu gewähren sowie Wirte und Gastronomie im ländlichen Raum zu stärken
(Förderaktion „Landgasthäuser“ neu auflegen)
Bekämpfung des Fachkräftemangels im Tourismus
Das Rückgrat des Tourismus bilden die Unternehmer sowie die im Tourismus beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ihr Engagement maßgeblich dazu beitragen, dass
Urlaub in Österreich ein Erlebnis wird. Sie erfüllen damit eine wichtige Botschafterfunktion.
Österreichs Beliebtheit als Reise- und Urlaubsdestination beruht unter anderem auf unserer
Gastfreundschaft, aber auch auf der hohen Servicequalität.
Um unseren Urlaubsgästen diese hohe Servicequalität anbieten zu können, bedarf
es gut ausgebildeter Fachkräfte. Jedoch wird es derzeit für Betriebe immer schwieriger
entsprechende Fachkräfte sowie Lehrlinge zu rekrutieren. Nötig sind daher bessere
Anreize, damit Menschen, die über die nachgefragten Qualifikationen verfügen,
bereit sind, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere auch
im ländlichen Raum anzunehmen. Gerade im Wettbewerb mit anderen Branchen um
die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss die Attraktivität der Arbeitsplätze im
Tourismus laufend gesteigert sowie die Aus- und Weiterbildung verbessert werden.
Eine zeitgemäße Weiterentwicklung von Lehre und Ausbildung ist in diesem Zusammenhang
unerlässlich.
•
Die Bekämpfung des Fachkräftemangels in der österreichischen Wirtschaft muss primär
durch eine Attraktivierung der Ausbildung im Inland und eine Reduktion der Arbeitslosigkeit
erfolgen, weiters durch die qualifizierte Zuwanderung
•
Adaptierungen bei der Fachkräfteverordnung (Regionalisierung der Mangelberufsliste):
Regionaler Bedarf und Anwerbung über Inserate sollen stärker berücksichtigt werden
•
Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte und Ausweitung auf die Bedürfnisse der Tourismuswirtschaft
•
Adaptierung der Lehrberufe und Weiterbildungsmaßnahmen – Attraktivierung der Tourismus-
berufe mit Fokus auf die Digitalisierung in der Berufsausbildung
•
Das AMS soll Arbeitssuchende in ganz Österreich vermitteln dürfen
- Zum Beispiel: Mobilitätsbonus für Arbeitslose aus Ostösterreich, um offene Stellen
im Westen anzunehmen
- AMS-Schnellkurse für Hilfskräfte im Tourismus
Umwelt
In Österreich hat das Bewusstsein für eine gesunde Umwelt traditionell einen hohen Stellenwert.
Wir verstehen Umweltschutzmaßnahmen als Voraussetzung, um für unsere Bevölkerung eine
hohe Lebensqualität zu erhalten und damit deren Gesundheit zu schützen und gleichzeitig eine
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben.
Wir setzen alle internationalen Verträge zum Klimaschutz (Kyoto, Paris etc.) um und beachten die
UN-Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“). Wir sehen darin nicht nur die Verantwortung
für einen konsequenten Dekarbonisierungspfad bis 2050, sondern auch die besondere
Verantwortung Österreichs, sich dafür einzusetzen, dass auch weiterhin keine finanziellen Mittel
für die Atomkraft bereitgestellt werden und die Agenda 2030 gesamtstaatlich berücksichtigt wird.
Über den Finanzmarkt werden wir durch verschiedene Finanzinstrumente (wie z.B. Green Bonds)
und Maßnahmen zur Erleichterung von nachhaltigen Investitionen sowohl für institutionelle als
auch private Anleger konkrete Investitionsmöglichkeiten für Grüne Technologien und Projekte
eröffnen.
Atomkraft ist keine Antwort auf den Klimawandel und diese Position wird Österreich auf allen
Ebenen konsequent vertreten.
Zieldefinition
1. Klimaschutz konsequent vorantreiben
2. Vollständiger Verzicht auf Kohlekraftwerke und Atomkraft
3. Verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt
4. Tiere als Mitgeschöpfe achten und ihren Schutz verbessern
5. Nationale und internationale Maßnahmen zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft
6. Entbürokratisierung und gesteigerte Effizienz
Maßnahmen
Klimaschutz konsequent vorantreiben
Klimabedingte Naturkatastrophen haben weitreichende globale Auswirkungen, die auch auf
Österreich durchschlagen. In einem sicherheitspolitisch zunehmend dynamischen Umfeld erweist
sich auch die Abhängigkeit von Energieimporten als finanzielle und politische Hypothek. Die
bereits begonnenen Veränderungen in den Sektoren Wärme, Elektrizität und Verkehr stellen große
Herausforderungen dar, zählen aber auch zu den Chancen für die gesamte Volkswirtschaft.
Der Umbau unseres Energiesystems auf heimische, erneuerbare Energien stellt ein wesentliches
Element eines aktiven Klimaschutzes dar und ist daher das Gebot der Stunde. Die Bundesregierung
setzt eine integrierte nationale Klima- und Energiestrategie um, schafft damit verlässliche und planbare
Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen am Standort Österreich und zeigt Schwerpunkte
für künftige Forschung und Entwicklung auf. Dafür sind Maßnahmen notwendig, um unser
Energiesystem sauberer und damit erneuerbar zu gestalten. Österreich soll zum Teil eines Weltmarkt-
Innovationsmotors für moderne Umwelttechnologie werden. Mit dieser Vorreiterrolle im
Bereich moderner Umwelttechnologien im Energie- und Umweltbereich werden hochqualifizierte
Arbeitsplätze und zusätzliche „Green Jobs“ geschaffen. Damit startet die Bundesregierung konkret
den Plan einer vollständigen Dekarbonisierung unseres Energiesystems bis 2050.
•
Klimaschutzpolitik als Chance für Wirtschaft und Umwelt nützen – Bekenntnis zu einer
zukunftsorientierten Umweltpolitik im Sinne der ökosozialen Marktwirtschaft
•
Erarbeitung, Beschluss und Umsetzung einer integrierten nationalen Klima- und Energiestrategie
zur Erfüllung internationaler Ziele und Vereinbarungen
- 2020-Ziel-Erreichung: Minus 16% der Treibhausgasemissionen (gegenüber 2005)
- Reduktion der THG-Emissionen um mindestens 36% bis 2030 (gegenüber 2005)
- Weichenstellung für eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie (Ausstieg aus der
fossilen Energiewirtschaft)
- Verankerung der integrierten Klima- und Energiestrategie im Klimaschutzgesetz (Sektorziele)
und Weiterentwicklung – Maßnahmenpläne gemeinsam mit den Bundesländern erarbeiten
- Weitere Förderung der Wärmedämmung und thermischen Sanierung; Evaluierung der
Klimaschutzauflagen im Wohnbau
- Zielerreichung durch Fokussierung auf nationale Maßnahmen und Wertschöpfung im
Inland (z.B. durch strategische Instrumente wie den Klimafonds)
- 100% Strom (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030
- Erarbeitung und Umsetzung spezifischer, sozial verträglicher Maßnahmenpakete für saubere
Mobilität (u.a. Entwicklungsziele für Elektromobilität, Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs)
-
Erarbeitung und Umsetzung einer Wärmestrategie – Nutzung von erneuerbarer Wärme in
der Wirtschaft, im öffentlichen Bereich und für private Haushalte (deutliche Anhebung der
thermisch-energetischen Sanierungsrate von Gebäuden)
•
Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für die Mobilisierung von privatem Kapital
zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, insbesondere Demographie, Klimaschutz,
Energiebereich, Bildung
- Prüfung, Konzipierung und Auflage des Pilotprojektes „Austrian Green Bonds“ zum Ausbau
erneuerbarer Energieträger
- Entwicklung anerkannter Wirkungs- und Investmentkriterien für Impact Investments
- In Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) weitere geeignete Instrumente und
Maßnahmen entwickeln (z.B. Änderung der Regelungen im Betrieblichen Mitarbeiter- und
Selbstständigenvorsorgegesetz – BMSVG), um es institutionellen Investoren (z.B. Pensions-
und Vorsorgekassen) in Österreich künftig zu erleichtern, ihre Gelder in nachhaltigen
Projekten anzulegen
-
Verstärkte Veranlagung der öffentlichen Gelder in nachhaltige Investitionen
•
Im Rahmen der Ausbildungs- und Förderprogramme die Schaffung von „Green Jobs“ forcieren
•
Beschluss des Nationalen Aktionsplans für Bioökonomie und dessen Umsetzung
- Forschungsschwerpunkt Bioökonomie
- Gründung und Förderung eines österreichischen Bioökonomie-Clusters, um die bestehenden
Aktivitäten zu bündeln und die Schlagkraft der Aktivitäten zu erhöhen
- Gezielten Humusaufbau in österreichischen Böden vorantreiben
•
Umsetzung der Waldstrategie
•
Kommunikationsmaßnahmen und Vernetzung zur Dekarbonisierung in Richtung Wirtschaft
und Haushalte mit konkreter anwendungsorientierter Beratung
•
Nationaler Umsetzungsplan mit den Bundesländern zur Durchführung der europäischen
Luftreinhalte-Strategie (Ziel: Luftqualität erhalten und verbessern)
•
Höhere Transparenz bei Abfallimporten
- Meldepflichten im Rahmen des Abfallwirtschaftsrechts
- Erfassung und Veröffentlichung der Zahlen zu Export- und Importströmen
•
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für öffentliche Gebäude zur Umstellung der
Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien (einschließlich Fernwärme)
•
Einsatz von heimischen Baustoffen (z.B. Holz) im öffentlichen Raum forcieren
•
Elektrifizierung bzw. alternative Antriebssysteme im öffentlichen Verkehr forcieren und ausbauen
•
Kritische Analyse des Handels mit Verschmutzungszertifikaten
•
Zustimmung nur zu internationalen Klimaschutzverträgen, die den Ausbau von erneuerbaren
Energien vorsehen und die Finanzierung der Kernkraft explizit ausschließen
•
Anreizimpulse für Fahrzeuge mit emissionsfreien Antriebsformen schaffen
Vollständiger Verzicht auf Kohlekraftwerke und Atomkraft
Wir setzen den österreichischen Anti-Atom-Weg konsequent fort, indem die Bundesregierung
für die Förderung erneuerbarer Energieträger und nachhaltiger Energieerzeugung sowie für die
Steigerung der Energieeffizienz eintritt. Wir werden auf europäischer und internationaler Ebene
weiterhin gegen die Kernenergienutzung auftreten und auf die ständige Verbesserung der
nuklearen Sicherheit drängen.
Zur Umsetzung einer nachhaltigen Energie- und Umweltpolitik wird die Bundesregierung
den Kohleausstieg umsetzen und sich auf europäischer Ebene für die Wettbewerbsfähigkeit
heimischer Stromerzeuger einsetzen.
•
Den österreichischen Anti-Atom-Weg konsequent fortsetzen
-
Im Zuge der Brexit-Verhandlungen für eine Überarbeitung des EURATOM-Vertrags eintreten
– mit dem Ziel einer finanziellen Besserstellung jener Staaten, die vollständig auf
Atomkraft verzichten oder in Zukunft verzichten wollen
-
Energieunion ohne Kernenergie forcieren: Österreich wird sich weiterhin dafür einsetzen,
dass Atomkraft auch in Zukunft nicht über Mechanismen des Pariser Abkommens
unterstützt wird
-
Mit diplomatischen Mitteln sowie über Instrumente wie die Umweltverträglichkeitsprüfung
gegen die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken in Nachbarländern mobilisieren
und eintreten
-
Setzung aller notwendigen politischen und diplomatischen Schritte auf nationaler und
bilateraler sowie EU-Ebene, um zu erreichen, dass Untersuchungen von Kernkraftwerken
in den Nachbarstaaten und der von diesen ausgehenden Gefahren mit modernsten
Methoden sowie unter Einbindung österreichischer Expertinnen und Experten unter
verbindlicher Transparenz durchgeführt werden
-
Dem Neu- und Ausbau von Atomkraftwerken in Europa, insbesondere in den Nachbarländern,
mit allen zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln entgegenwirken
- Konsequentes Einschreiten gegen grenznahe Atommülllager
- Schaffung einer Behörde für Strahlenschutz; Zusammenlegung der Vollziehung
des Strahlenschutzes
•
Kohleausstieg umsetzen
- Prozess zum Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohle in Österreich weiter beschleunigen
- Einen europaweiten Kohleausstieg forcieren, um dem Import von billigem Kohlestrom
nach Österreich entgegenzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Stromerzeuger
zu gewährleisten
Verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt
Die Schönheit und Vielfalt unserer Landschaft und Natur ist etwas Einzigartiges, das es zu schützen
gilt. Die Verantwortung für unsere Umwelt muss über die Gegenwart hinausreichen und fordert
eine generationengerechte Politik ein. Wir wollen daher nachhaltige Politik in allen Bereichen umsetzen
und beachten dabei die UN-Nachhaltigkeitsziele. Nachhaltiger Umweltschutz umfasst eine
Vielzahl von Detailbereichen vom betrieblichen Umweltschutz bis hin zur Trinkwasserversorgung.
Die Bundesregierung setzt bei ihren Maßnahmen das Modell der ökosozialen Marktwirtschaft
um und ermöglicht die Balance zwischen leistungsfähiger Wirtschaft, gesellschaftlicher
Solidarität und ökologischer Nachhaltigkeit.
•
Erhalt und Förderung der Biodiversität durch eine Erneuerung der nationalen Biodiversitätsstrategie
(„Biodiversitäts-Strategie 2030+). Darin werden u.a. folgende Aspekte behandelt:
- Maßnahmen zur Erhaltung der Insektenvielfalt
- Umgang mit gebietsfremden Insekten- und Pflanzenarten sowie geeignete Maßnahmen
dagegen
- Anlassbezogen und nach Maßgabe der Möglichkeiten die Wiederherstellung von
degradierten Ökosystemen
•
Eindämmung von Quecksilberemissionen und -immissionen – rasche und vollständige Umsetzung
des Minimata-Übereinkommens
•
Umsetzung eines nachhaltigen österreichischen Raumordnungskonzepts in Abstimmung mit
den Gebietskörperschaften
- Masterplan gegen Bodenversiegelung
- Fokus auf Raumplanung zur Senkung des Mobilitätsbedarfs
- Stärkung der regionalen Strukturen und des erneuerbaren Energieverbrauchs insbesondere
über Investitionen in den intermodalen Bereich im ländlichen Raum („Energieraumplanung”)
• Schutz des Wassers als zentrales Element der Daseinsvorsorge
- Kein Ausverkauf der Ressource Wasser
- Sicherstellung der langfristigen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und Wasser
für die Landwirtschaft und Wirtschaft
- Ausarbeitung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur
im Bereich der Wasserversorgung (Siedlungswasserwirtschaft und Einsatz von Nutzwasser),
um unter anderem dem Klimawandel entgegenzuwirken
-
Verbesserung des ökologischen Zustands der nationalen Fließgewässer (Absicherung
durch den Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds)
- Weitere Verwaltungsvereinfachungen bei der Genehmigung und dem Ausbau der
Nutzung von Wasserkraft
- Verstärkte Koordinierung zur besseren Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Abwasser-
und Siedlungswasserwirtschaft forcieren
•
Verstärkte Koordinierung und Reorganisation bei der Planung und Umsetzung der „Natura
2000“-Projekte
•
Nachhaltiges, innovationsfreundliches Beschaffungswesen im Bundesbereich fördern:
Paradigmenwechsel vom Billigstbieter zum Bestbieter zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung
(z.B. „ökologischer Fußabdruck“)
•
Reduktion von Palmöl in allen Produkten auf nationaler und europäischer Ebene forcieren
•
Evaluierung der technischen Möglichkeiten der Verkabelung von 380-kV-Leitungen in
ökologisch besonders sensiblen Gebieten
•
Verbot von Fracking unter den derzeit gegebenen technischen Voraussetzungen
•
Forcierter Schutz vor Naturgefahren: Ausbau des Hochwasserschutzes und Verstärkung
der nachhaltigen Schutzwaldbewirtschaftung (Naturverjüngung des Waldes); Bündelung
der Kompetenzen und des Managements zum Schutz vor Naturgefahren (Wildbach- und
Lawinenverbauung, Bundeswasserbauverwaltung und Via Donau)
•
Ausreichende Dotierung und Bündelung der Kompetenzen und des Managements zum
Schutz von Naturgefahren
•
Erhöhung der Nationalparkförderung für alle sechs Nationalparks
Tiere würdevoll behandeln und ihren Schutz verbessern
Der naturnahe, respektvolle Umgang mit unseren Tieren muss Leitbild für eine nachhaltige Tierschutzpolitik
sein. Der Tierschutz soll daher auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung
und Wissenschaft permanent weiterentwickelt werden. Ziel muss es sein, den Tierschutz als
integralen Bestandteil in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen mit zu berücksichtigen.
•
Weiterentwicklung des Tierschutzgesetzes unter Einbindung der Tierschutzvereine
•
Sicherstellung praxistauglicher Online-Bewerbung für Tierschutzvereine
•
Strafen für Tierquälerei und illegalen Tierhandel in Österreich erhöhen
Nationale und internationale Maßnahmen zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft
Kreislaufwirtschaft schafft eine neue Dimension für innovative Rohstoffpolitik. Die Bundesregierung
setzt sich für eine Vision „Null Abfall“ ein, verwirklicht die maximale Ausschöpfung des
Potenzials eines jeden Produktes und Rohstoffes und fördert nachhaltigen Konsum.
•
Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Förderung des innovativen Ressourcenmanagements
(wie z.B. Rückgewinnung von Phosphor)
•
Entwicklung eines strategischen Maßnahmenplans für Umwelttechnologien sowie für die
Kreislauf- und Recyclingwirtschaft
•
Forcierte Kooperation mit Handel, Gastronomie und Herstellern zur Reduktion von Einweggebinden
•
Mehr Abfallvermeidung und Recycling sowie höhere Strafen bei unsachgemäßer Entsorgung
(Illegalen Abfallexport unterbinden)
•
Verstärktes Engagement auf europäischer Ebene gegen Plastikverschmutzung in den
Binnengewässern und Weltmeeren sowie die Forcierung des europaweiten Ausstiegs aus
der Verwendung von Mikroplastik in diversen Produkten
•
Forcierung von langlebigen, reparierbaren und wiederverwertbaren Produkten – Umsetzung
der Ökodesignrichtlinie, geplante Obsoleszenz
Entbürokratisierung und gesteigerte Effizienz
Um die Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, muss sichergestellt sein, dass die einzelnen Maßnahmen
auch effizient sind und einander nicht konterkarieren. Dafür sollen die öffentlichen Förderungen
durchleuchtet und damit divergierende Anreize verhindert werden. Bürokratieabbau
und Verfahrensvereinfachung werden auch im Bereich der UVP-Verfahren angestrebt..
•
Verantwortungsvolle Beschleunigung von UVP-Verfahren
- Vereinfachung der Genehmigungsverfahren ohne Gefährdung der ökologischen Standards
- Lösung für die Umsetzung der Aarhus-Konvention
•
Analyse der bestehenden aus- und nachgelagerten Organisationsgesellschaften im Umweltbereich
•
Kontraproduktive Anreize und Förderungen im Energie- und Umweltbereich eliminieren
-
Prüfung aller öffentlichen Förderungen auf Wirkungen, die der Erreichung der Energie- und
Klimaziele entgegenstehen
• Flexibilisierung zwischen Förderlinien im Bereich der Umweltförderung im Inland (UFI)
Kontrolle der ordnungsgemäßen Mittelverwendung aller Umweltförderungen im Ausland durch
österreichische Einrichtungen
Energie
Energie stellt die Grundlage für unseren hohen Lebensstandard, unsere Mobilität und unseren
wirtschaftlichen Erfolg dar. Die Weiterentwicklung des Energiesystems zu einer modernen,
ressourcenschonenden und klimaverträglichen Energieversorgung nimmt einen zentralen
Stellenwert ein. Aus den internationalen und europäischen Verpflichtungen zur CO2-Einsparung –
und dem sukzessiven weltweiten Ausstieg aus fossilen Energieträgern – ergeben sich für
Österreich große Herausforderungen und Chancen. Im Bereich der erneuerbaren Energien, ihrer
Erforschung und wirtschaftlichen Nutzung kann Österreich auf ein großes, international beachtetes
Know-how verweisen. Dies wollen wir zur Bewältigung der Herausforderung des Klimaschutzes,
aber auch zur Stärkung unserer Wirtschaft und Verbesserung der Lebensqualität der Bürgerinnen
und Bürger stärker nutzen und weiter ausbauen.
Unser Ziel ist es, die Energieversorgung unseres Landes kontinuierlich durch erneuerbare
Energieträger aus eigener Produktion zu decken. Wir wollen damit Österreich nicht nur
unabhängiger von Energieimporten machen, sondern gleichzeitig einen großen zusätzlichen
Impuls für neue Investitionen und damit nationale Wertschöpfung, Schaffung von Arbeitsplätzen
und zusätzliches Wirtschaftswachstum aussenden.
Die österreichische Bundesregierung legt nach intensiver Diskussion mit Experten sowie
Konsultation mit Stakeholdern die integrierte Klima- und Energiestrategie für die effiziente
Erreichung der EU-2030-Klimaziele für Österreich durch Verringerung des CO2-Ausstoßes,
Steigerung der Energieeffizienz und Ausbau erneuerbarer Energie fest.
Wir messen einem nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energiesystem nicht zuletzt
angesichts der Herausforderungen des Klimaschutzes und der Anforderungen an einen innovativen
und erfolgreichen Wirtschaftsstandort größte Bedeutung zu. Die Transformation des Energiesystems
braucht verlässliche Rahmenbedingungen, ein offensives Nutzen der wirtschaftlichen Chancen und
treffsichere Unterstützungsmaßnahmen. Nachteile von im internationalen Wettbewerb stehenden
Wirtschaftszweigen, die sehr energie- und ressourceneffizient produzieren, sind zu vermeiden.
Unser Ziel ist es, stabile Rahmenbedingungen in der Energiepolitik zu schaffen, die den
Unternehmen, den Gebietskörperschaften und den Menschen im Land Verlässlichkeit und
Planungssicherheit für Investitionen und Maßnahmen sichern. Die Umsetzung bedarf einer
Ausgewogenheit von rechtlichen Rahmenbedingungen, Impulsen und – wo notwendig –
Fördermaßnahmen. Alle Felder der Energieversorgung werden angesprochen. Wesentlich wird
sein, der Sektorkopplung, der Vernetzung von Strom-, Wärme- und Mobilitätssystemen und der
damit verbundenen Infrastruktur große Bedeutung zuzumessen.
Im Strombereich wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energieträger verstärkt. Die
Fördermittel werden kosteneffizient und optimiert eingesetzt, wobei Kosten für Wirtschaft und
Gesellschaft sowie regionale Beschäftigungseffekte zu berücksichtigen sind. Im Gebäudebereich
werden Maßnahmen für einen effizienteren Gebäudebestand sowie für eine umweltfreundlichere
Wärmeversorgung forciert. In diesem Bereich und bei der Sanierung von
Wohnraum soll mit geeigneten Maßnahmen gezielt privates Investitionskapital angesprochen
werden. Dabei müssen auch sozial Schwache in der Lage sein, durch geeignete Angebote von
neuen Heizsystemen und verbessertem Wohnraum zu profitieren.
Mit einem Bündel an Maßnahmen im Verkehrsbereich soll eine umwelt- und innovationsfreundliche
Mobilitätswende ins Rollen gebracht werden. Die Forcierung sauberer Antriebsformen
und der weitere Einsatz nachhaltig erzeugter Biotreibstoffe sowie der dafür notwendigen
Infrastruktur sind zur Erreichung dieses Zieles geeignet. Dabei sollen die unterschiedlichen
Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung in urbanen und in ländlichen Lebensräumen besondere
Berücksichtigung finden.
Österreich soll ein internationales Vorbild hinsichtlich der integrierten Umsetzung wirtschaftlicher,
ökologischer und sozialer Ziele werden. Eine erfolgreiche Standortpolitik und offensive
Energiepolitik, die den Erfordernissen der Klimaherausforderungen Rechnung trägt, stehen in
keinem Widerspruch, sondern bieten im Gegenteil eine große Chance.
Zieldefinition
1.
Integrierte Klima- und Energiestrategie
2.
Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz
3. Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit
4. Innovative Energiezukunft und saubere Mobilität
5. Bürokratieabbau, Strukturen straffen
Maßnahmen
Integrierte Klima- und Energiestrategie
Österreich befindet sich auf dem Weg hin zu einer umweltschonenden, effizienten und klimaneutralen
Transformation des Energiesystems entlang der gesamten Energiewertschöpfungskette
(Erzeugung, Transport, Umwandlung, Verbrauch) sowie aller damit in Zusammenhang
stehenden Produkte und Dienstleistungen.
Wir brauchen daher ein klares Bild, wie Wirtschaft und Gesellschaft die sich daraus ergebenden
Chancen bestmöglich nützen können. Dafür ist eine koordinierte, abgestimmte Energie- und
Klimapolitik ohne Atomstrom notwendig, die eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige
Energiezukunft gewährleistet.
Es bedarf daher einer integrierten Strategie, sowohl mit klaren Zielen insbesondere in den
Bereichen erneuerbare Energien für alle Sektoren, Energieaufbringung, Energieeffizienz und
Energiesparen, notwendige Infrastruktur und darauf aufbauende Marktmodelle, Innovation,
Forschung und Entwicklung als auch mit einer mittel- und langfristigen Vision für eine
dekarbonisierte Zukunft.
•
Erarbeitung und Beschluss einer integrierten Klima- und Energiestrategie des Bundes mit
folgenden Zielen und Inhalten:
- Grundsätzliches Bekenntnis zu den internationalen und europäischen Klimazielen und der
Steigerung der erneuerbaren Energieproduktion in Österreich
-
Klare Zieldefinition für die Steigerung des Anteils von erneuerbaren Energien am
nationalen Gesamtverbrauch: 100% (national bilanziell) Strom aus erneuerbaren Energie
quellen bis 2030
-
Evaluierung bestehender Förderinstrumente für erneuerbare Energien und darauf
aufbauend stärkere Orientierung an marktwirtschaftlichen Kriterien
- Balance zwischen Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
- Mittelfristiger Ausstieg aus Ölheizungen im Neubau
- Mittelfristiger Ausstieg aus Kohle bei der Stromversorgung in Österreich
- Anti-Atomkraft-Politik und Anti-Kohle-Politik auch auf EU-Ebene
•
Aufbauend auf der Strategie sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden:
- Verstärkte Nutzung von in Österreich vorhandenen Ressourcen zur nachhaltigen Erzeugung
von Energie in allen Anwendungsbereichen (Strom, Wärme und Kälte, Mobilität)
-
Konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energie-und Versorgungssicherheit in
Österreich durch den erleichterten Ausbau bestehender und Errichtung neuer Energie
erzeugungsanlagen und Kraftwerke für erneuerbare Energien
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (speziell im Wohnbau)
- Einsatz von Cross-Cutting-Technologies und Aufbau von Hybridnetzen für die Energieversorgung
(verstärkte Nutzung der Abwärme für den gesamten Energie- und Strommix)
- Laufendes Monitoring der Zielerreichung
•
Im Strombereich wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt, die
Fördermittel werden kosteneffizient und optimiert eingesetzt, wobei Kosten für Wirtschaft
und Gesellschaft sowie regionale Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte zu berücksichtigen
sind
Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz
Der Anteil der erneuerbaren Energien in Österreich liegt derzeit bei rund 33 Prozent. Strom wird
bereits zu rund 70 Prozent aus erneuerbarer Energie erzeugt. Damit sind wir, was den Stromsektor
betrifft, heute schon Vorreiter in Europa und die Nummer eins in der EU. Daher sollen in den
kommenden Jahren insbesondere in den Bereichen Verkehr und Raumwärme verstärkt Akzente
gesetzt werden, damit mit den eingesetzten Mitteln maximale Ergebnisse erzielt werden
können. Der Kurs in Richtung grüne Energie soll weiter konsequent fortgesetzt, die Potenziale
in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sollen in den nächsten Jahren
verstärkt genutzt werden.
Dazu wird es einen Ausbau aller erneuerbaren Energieträger brauchen. Investitionen in
heimische erneuerbare Energieträger, auch vermehrt von Unternehmen und über Bürgerbeteiligungen,
sowie in Energieeffizienz schaffen Wertschöpfung und Arbeitsplätze im urbanen
wie im ländlichen Raum.
Am nachhaltigsten ist es noch immer, weniger Energie zu verbrauchen. Daher wollen wir
unbürokratisch Energieeffizienzmaßnahmen bei Unternehmen und Haushalten forcieren.
Energieeffizienzpotenziale sind auf allen Ebenen, vor allem im Gebäudebereich, im Verkehr
sowie bei der Industrie und bei den KMU zu heben, wobei den Unternehmen Freiheitsgrade für
Innovation gewährt und weitere Kostenbelastungen vermieden werden müssen. Die öffentliche
Hand muss dabei Vorbild sein.
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Reform der Ökostromförderung: Österreichisches Energiegesetz neu
- Reform der Ökostromförderung, um mehr erneuerbare Energien und gleichzeitig kosteneffizient
mehr Strom für jeden Förder-Euro zu erzielen
- Umsetzung der neuen europarechtlichen Vorgaben, insbesondere des EU-Beihilfenrechts,
der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie und des neuen Strommarktdesigns
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Fokus auf Marktprämien und Investitionsförderungen unter Einbeziehung von Ausschreibungsmodellen
mit dem Ziel, die Effizienz zu erhöhen. Bedarfsorientierte und kosteneffiziente
Ausbaupfade für erneuerbare Energien
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Maßnahmen für mehr erneuerbare Energie im Wärmebereich: Ausbau von Biomasse,
Solarthermie, Wärmepumpen, Mikro-KWK etc.
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Langfristig sozial verträglich gestalteter, vollständiger Umstieg von Ölheizungen auf
erneuerbare Energie-und Heizungsträger sowie Erneuerungsinitiative für überalterten
Heizkesselbestand und Optimierungsaktion für bestehende Heizsysteme
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„100.000-Dächer-Programm“: Investitionsförderung für private Photovoltaik und Kleinspeicher
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Alternative Finanzierungsinstrumente und Bürgerbeteiligungen ausbauen, beispielsweise
durch eine „Energiewende-Anleihe“ für Erneuerbare- und Effizienz-Projekte
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Eigenstromsteuer streichen
- Wirtschaft und Private sollen auf ihren Dächern vermehrt Photovoltaik-Module zur
Energiegewinnung einsetzen
- Durch den Wegfall der Eigenstromsteuer wäre die Wirtschaftlichkeit gegeben. Im
Gegenzug können Förderungen zurückgefahren werden
- Damit werden gleichzeitig zwei Bürokratien eingespart und der Investitionsanreiz erhöht
- Umsetzung im Elektrizitätsabgabegesetz
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Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzgesetzes
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Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Gemeinden) bei Energieeffizienz
und Energiesparen verankern
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Gebäudesanierung: Bekenntnis zu den jährlichen Direktförderungsprogrammen
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Wohnrecht anpassen, damit Gebäudesanierungen, Gemeinschafts-Photovoltaik-Anlagen und
Ladestationen in Mehrparteienhäusern leichter realisiert werden können
Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit
Oberste Priorität im Zuge der Transformation des Energiesystems liegt darauf, das hohe Niveau der
Sicherheit der Energieversorgung weiterhin jederzeit aufrechtzuerhalten. Wir wollen die Energieversorgungssicherheit
stärken und unabhängiger von Energieimporten werden. Dafür ist es
notwendig, die Produktion heimischer Energieträger zu erhöhen und Energie effizienter zu nutzen.
Den neuen Entwicklungen im Strommarkt wie der dezentralen Erzeugung und den neuen Speichertechnologien
muss auch im Infrastrukturbereich Rechnung getragen werden. Zu diesem
Zweck soll es einen sozial- und umweltverträglichen Ausbau sowie eine Modernisierung der
Netzinfrastruktur geben.
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Versorgungs- und Netzsicherheit: Österreichischen Netzinfrastrukturplan entwickeln –
strategische Energieplanung mit Ländern und Gemeinden sicherstellen
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Mehr Infrastrukturinvestitionen (Erzeugung, Netze) und Gewährleistung notwendiger
bestehender Ressourcen
- Klares Bekenntnis auch zum Ausbau heimischer Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerke,
Schaffung der notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen
- Reservekapazitäten (Ausgleichs- und Regelenergie) sicherstellen, aber mit Markt
mechanismen/Ausschreibung unter allen möglichen Marktteilnehmern
- Dabei Kosten für Wirtschaft und Haushalte berücksichtigen
- Netztarifstruktur vereinfachen und für Kunden transparenter machen
- Fairness bei Netzfinanzierung: Keine Saldierung von Zählpunkten
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Rahmenbedingungen für verstärkte dezentrale Energieversorgung schaffen und regionale
Versorgungskonzepte stärken
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Die Tarifierungsstruktur wird angepasst, damit den zukünftigen dynamischen Strompreisentwicklungen
Rechnung getragen wird
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Ausbau heimischer Ressourcen statt Energieimporte
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Ziel ist es, in Richtung bilanzielle Eigendeckung von Strom in Österreich zu gelangen.
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Lokale Netze und Speicherbetreiber ermöglichen
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Energiespeicherung: fördern, forcieren, begünstigen
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Gesetzliche Regelung zur Begründung von Leitungsrechten für Fernwärme
Fernwärme wird dadurch benachteiligt, dass es für sie keine Möglichkeit gibt, Leitungsrecht
durch Bescheid zu begründen, wenn der Liegenschaftseigentümer die Zustimmung verweigert.
Dies verursacht unnötige Mehrkosten, aus denen eine Kostenbarriere für Anschlüsse resultiert.
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Soziale Verträglichkeit / Zugang zu Energie sicherstellen
Innovative Energiezukunft und saubere Mobilität
Bei modernen Energietechnologien, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zählen innovative
heimische Unternehmen – von Green-Tech-Start-ups bis zu international erfolgreichen
Industriebetrieben – zur absoluten Weltspitze. Jedoch sichert uns nur ein wettbewerbsfähiger
Heimmarkt internationalen Erfolg und forciert gleichzeitig regionale Wertschöpfung und Green
Jobs. Diese Innovationskraft gilt es, auf allen Ebenen weiter zu forcieren.
Die Erreichung unserer Energie- und Klimaziele wird mit den Technologien von heute alleine
nicht möglich sein. Daher muss Österreich seine Innovationskraft und Veränderungsprozesse wie
die Digitalisierung und Dezentralisierung verstärkt nutzen, um mit neuen Schlüsseltechnologien
das Energiesystem zu modernisieren. Auf dem Weg dorthin müssen aber auch vernünftige
Brückentechnologien genutzt werden. Wir wollen die Chancen für die Industrie (z.B. durch
Wasserstoff), für den Gebäudesektor (durch Sektorkopplung), für den Mobilitätssektor (durch
alternative Kraftstoffe) und für den ländlichen Raum (durch Bioökonomie) bestmöglich nutzen.
Die Energiewende muss durch öffentliche wie auch private Investitionen vorangetrieben werden.
Öffentliche Mittel sollen private Mittel stimulieren und verstärkt auf Innovation und Forschung
fokussieren. Lösungen für eine saubere Mobilität bieten hier besondere Chancen.
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Integrierte Energiesysteme (Sektorkopplung): Gesamthafte Betrachtung der Systeme für
Strom, Wärme und Mobilität.
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Technologieoffene Energieforschungsoffensive
- Schwerpunkte: Smart Grids, neue Speichertechnologien (insb. Methan/Wasserstoff),
Digital & Smart Energy (Blockchain), Demand Side Management
- Leuchtturmprojekte „energieeffiziente Stadt“ und „energieeffizientes Dorf“
- EU-Präsidentschaft für Positionierung Österreichs als „Energieinnovationsland“ – Globaler
„Mission Innovation-Initiative“ beitreten
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Experimentierklausel (nach deutschem Vorbild) für Unternehmen ermöglichen
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Innovation – von Start-ups bis Industrie. Neu: Energie-Cluster & Open Energy Innovation
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Exportunterstützung für heimische Energietechnologien ausbauen.
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Digitalisierung: Vorteile nutzen, Datenschutz sicherstellen
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Rahmenbedingungen für CO2-arme Mobilität schaffen (technologieneutral, aber Schwerpunkt
E-Mobilität) – insbesondere Ladeinfrastruktur und Erleichterungen; z.B. Busspuren benutzen,
Gratisparken, 130 km/h bei IG-L-Beschränkungen
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Eigene „grüne“ Mobilitätsstrategie des Bundes unter besonderer Berücksichtigung attraktiver
Mobilitätsdienstleistungen sowohl für urbane Zentren als auch für ländliche Gebiete
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Wasserstofftechnologie speziell für den Wirtschafts- und Verkehrsbereich entwickeln
- Zuordnung des Wasserstoffes zum Erdgasabgabengesetz und Verankerung einer
steuerlichen Begünstigung
- Biogas ist in der gleichen Weise zu entlasten
- Schaffung von Rechtssicherheit für Investoren
Bürokratieabbau, Strukturen straffen
Innovationen und Investitionen in eine saubere und sichere Energiezukunft brauchen geeignete
Rahmenbedingen. Um Investitionsblockaden zu lösen, sind die Planungs- und Rechtssicherheit
sowie der Abbau von Bürokratie von entscheidender Bedeutung. Das betrifft insbesondere Infrastrukturprojekte,
die für die Energiewende notwendig sind.
Derzeit sind die Verfahren zu kompliziert und langwierig. Dadurch wird die Transformation des
Energiesystems gebremst und die Versorgungssicherheit mittelfristig gefährdet. Ziel ist daher
eine Beschleunigung, Entbürokratisierung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren im
Einklang mit Bürgerrechten und EU-Vorgabe