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REPUBLIK ÖSTERREICH PROGRAMME 2013, 2017

Begonnen von Andreas Ranovsky, 14 Dezember 2013, 19:45:47

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Andreas Ranovsky

Aktueller Arbeitsname der Beitragsreihe: REPUBLIK ÖSTERREICH PROGRAMME 2013, 2017
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

Vorhergehender Name der Beitragsreihe:
ERFOLGREICH ÖSTERREICH Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013
ERFOLGREICH ÖSTERREICH Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
ARBEITSPROGRAMM DER OESTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG FUER 2013-2018.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=5088

Quelle SPÖ: http://spoe.at/sites/default/files/arbeitsprogramm_2013-2018.pdf

Quelle ÖVP über: http://www.oevp.at/regierung/Regierungsprogramm.psp



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
ARBEITSPROGRAMM DER OESTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG FUER 2013-2018 01.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=5089

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ANTWORT 1
1
Erfolgreich. Österreich. Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018
2
Inhaltsverzeichnis
Präambel Seite 3
Zusammenarbeit der beiden Regierungsparteien Seite 5
Wachstum und Beschäftigung für Österreich Seite 6
Österreich fit für die Zukunft machen Seite 24

ANTWORT 2
Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen Seite 43
Länger gesund leben und arbeiten Seite 55
Österreich in Europa und der Welt Seite 76

ANTWORT 3
Sicherheit und Rechtsstaat Seite 83
Staatsreform und Demokratie Seite 95
Finanzen Seite 103

ANTWORT 4-10
ANTWORT 4:
20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11390
ANTWORT 5: Inhaltsverzeichnis
ANTWORT 6: Staat und Europa
ANTWORT 7: Ordnung und Sicherheit
ANTWORT 8: Zukunft und Gesellschaft
ANTWORT 9: Fairness und Gerechtigkeit
ANTWORT 10: Standort und Nachhaltigkeit

16.12.2017 Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11390

Quelle FPÖ: https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2017/Zusammen_Fuer_Oesterreich_Regierungsprogramm.pdf

Quelle ÖVP über: https://www.oevp.at/

20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg



20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11391

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.




Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
ERFOLGREICH ÖSTERREICH Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 SEITE 1-42 (Seitenangabe jeweils am Beginn der Seite)

Persönliche Hinweise: MASCHINELLE TRANSKRIPTION nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Kann optisch bearbeitet werden.

1
Erfolgreich. Österreich. Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018
2
Inhaltsverzeichnis
Präambel Seite 3
Zusammenarbeit der beiden Regierungsparteien Seite 5
Wachstum und Beschäftigung für Österreich Seite 6
Österreich fit für die Zukunft machen Seite 24

Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen Seite 43
Länger gesund leben und arbeiten Seite 55
Österreich in Europa und der Welt Seite 76
Sicherheit und Rechtsstaat Seite 83
Staatsreform und Demokratie Seite 95
Finanzen Seite 103

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Erfolgreich. Österreich. Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018
2
Inhaltsverzeichnis
Präambel Seite 3
Zusammenarbeit der beiden Regierungsparteien Seite 5
Wachstum und Beschäftigung für Österreich Seite 6
Österreich fit für die Zukunft machen Seite 24
Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen Seite 43
Länger gesund leben und arbeiten Seite 55
Österreich in Europa und der Welt Seite 76
Sicherheit und Rechtsstaat Seite 83
Staatsreform und Demokratie Seite 95
Finanzen Seite 103
3
Präambel
Die Sozialdemokratische Partei Österreichs und die Österreichische Volkspartei verbinden der Glaube an Österreich, das feste Vertrauen in die Stärke der Österreicherinnen und Österreicher und der Wille, die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu bewältigen. Die letzten Jahre der Krise haben eines deutlich gezeigt: Die konstruktive Zusammenarbeit von zwei unterschiedlichen politischen Kräften hat Österreich gut durch schwierige Zeiten geführt. Unser Land, seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und seine Unternehmen gelten heute in vielen Fragen in Europa als Vorbild: von der Beschäftigung über die Innovationskraft, von der Lehrlings- und Facharbeiterausbildung bis zum sozialpartnerschaftlichen Ansatz, Herausforderungen gemeinsam zu bestreiten.
Wir werden auch in den kommenden fünf Jahren im Wissen arbeiten, dass die Koalitionspartner zwei unterschiedliche Parteien mit verschiedenen Sichtweisen auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Fragestellungen sind. Aber genau diese Unterschiedlichkeiten können zu kraftvollen gemeinsamen Ergebnissen führen, weil wir stets Österreich und seine Menschen, die Probleme der Gegenwart und die Herausforderungen der Zukunft in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Gemeinsam ist uns auch die Überzeugung, dass Österreich nur in einem starken Europa sein ganzes Potential ausschöpfen kann.
Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Regierungsarbeit und die notwendigen Veränderungen so zu gestalten, dass sie von breiten Bevölkerungsschichten mitgetragen werden können. Wir werden uns aktiv um Verständnis für Entscheidungen, Zustimmung zu Veränderungen und Anerkennung von Neuerungen bemühen. Besonders wichtig ist uns dabei der Ausgleich zwischen den verschiedenen Gruppen, zwischen den Städten und dem ländlichen Raum, zwischen Alt und Jung und zwischen Arm und Reich.
Wir wissen, dass es gut für unsere Gesellschaft und unser Land ist, Raum für Initiative und unternehmerisches Handeln zu schaffen. Wir wissen genauso, dass der soziale Ausgleich entscheidend für den Wohlstand und das friedliche Zusammenleben in unserem Land ist. Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben, seinen Erfolg, seine Zukunft nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Wir wollen jedem die Möglichkeiten bieten, seine Ideen und Lebensvorstellungen zu verwirklichen, gleichzeitig auch Sicherheit geben und für Chancengerechtigkeit sorgen. Die Menschen erwarten sich von der Politik und vom Staat zu Recht Verlässlichkeit, Stabilität, soziale Gerechtigkeit und Solidarität.
Wir werden unser Bestes geben, damit Österreich gestärkt aus der noch immer andauernden Krise hervorgeht: mit einer berechenbaren Politik, die notwendige Reformschritte setzt und Bewährtes sichert.
Dazu brauchen wir:
 • einen kreativen Wachstumspakt zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie zur Förderung von Innovation und nachhaltiger Entwicklung;
 • im Bereich der Bildung Antworten, die sich stets an einer Maxime orientieren: die beste Ausbildung für unsere Kinder zu ermöglichen;
 • Maßnahmen zur Absicherung unseres erfolgreichen Sozialstaats, die stets die Generationengerechtigkeit im Blick haben;
4
 • solide Staatsfinanzen mit einem ausgeglichenen Haushalt, einem strukturellen Nulldefizit ab 2016 und einer Reduzierung des Schuldenstands;
 • eine sparsame Verwaltung, die die besten Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bietet und permanente Optimierungen vornimmt;
 • eine Wirtschaft und ein kreatives Unternehmertum, die zur Sicherung des Wohlstands unseres Landes beitragen.
Wir stellen uns den vor Europa und Österreich liegenden Herausforderungen. Im gemeinsamen Wissen, dass es unsere Aufgabe und unsere Verpflichtung ist, das Beste für Österreich und seine Menschen zu erreichen.
5
Zusammenarbeit der beiden Regierungsparteien
Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und die Österreichische Volkspartei (ÖVP) bilden eine gemeinsame Bundesregierung mit dem Ziel, in der XXV. Gesetzgebungsperiode auf Grundlage des vorliegenden Regierungsprogramms in der Bundesregierung, im Parlament und in den Organen der Europäischen Union konstruktiv, effizient und zielorientiert zusammenzuarbeiten und dieses Programm umzusetzen.
Die in der Regierung und im Parlament getroffenen Entscheidungen werden gemeinsam in der Öffentlichkeit vertreten.
Die parlamentarischen Fraktionen der Koalitionsparteien und deren Klubobleute stimmen das parlamentarische Vorgehen im Interesse einer sachlichen Kooperation zeitgerecht ab und stellen eine gemeinsame Arbeit der Koalitionsparteien in sämtlichen parlamentarischen Angelegenheiten, einschließlich der Abstimmungen, sicher.
Die Mitglieder der Bundesregierung erklären sich bereit, in regelmäßigen Abständen den Abgeordneten des Koalitionspartners die Gelegenheit zu einer Aussprache über aktuelle Fragen der gemeinsamen Regierungsarbeit zu geben. Die beiden Regierungsparteien suchen auf Basis des Regierungsprogramms im einvernehmlichen Vorgehen das Gespräch mit den im Parlament vertretenen Parteien, den Dialog mit den Sozialpartnern und der gesamten Öffentlichkeit.
Die in diesem Vertrag vereinbarte Zusammenarbeit zwischen der SPÖ und der ÖVP gilt als beendet, wenn gegen den Willen einer Koalitionspartei im Plenum oder in den Ausschüssen des Nationalrates mit Stimmen von Abgeordneten der anderen Koalitionspartei ein Beschluss gefasst wird. Gleiches gilt, wenn auf Grund der Unterstützung durch Abgeordnete einer Koalitionspartei gegen den Willen der anderen Koalitionspartei eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss.
Für diesen Fall und für den Fall, dass eine Partei die andere bei Gesetzesbeschlüssen, Beschlussfassungen über Volksabstimmungen oder sonstigen parlamentarischen Beschlüssen überstimmt, verpflichten sich die beiden Koalitionsparteien, gemeinsam einen Neuwahlantrag zu beschließen.
6
Wachstum und Beschäftigung für Österreich
Wachstum
Ziel: Massive Steigerung der Beschäftigung mit dem Ziel der Vollbeschäftigung durch überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum gegenüber der Eurozone.
Herausforderungen: Ein stärkeres Wirtschaftswachstum ist der entscheidende Faktor, um Beschäftigung und Wohlstand in Österreich nachhaltig zu sichern und zu erhöhen. Die europäische Wirtschaftspolitik war in den letzten Jahren u.a. auch auf rasche Konsolidierung ausgerichtet. Aufgrund des anhaltend schwierigen internationalen Umfelds ist es auch notwendig, Spielräume für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Dazu braucht es Maßnahmen auf der Angebots- und Nachfrageseite, die sowohl auf nationaler als auch – auf Grund der starken internationalen Vernetzung – auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Mit Zukunftsinvestitionen muss sich Österreich seine führende Position in den Top Industrie- und Dienstleistungsstandorten der Welt sichern.
Internationale Chancen stärker nützen
 Ansiedlung neuer Headquarters nach Österreich durch neue Headquarter-Bewerbungs-Offensive der Austrian Business Agency (ABA);
 Formulierung und Umsetzung einer umfassenden ,,Standortstrategie für (internationale) Leitbetriebe in Österreich" unter Einholung nationaler und internationaler Expertisen;
 Internationalisierungsoffensive fortführen – mit dem Ziel, die Zahl der Exporteure bis 2018 von 45.000 auf 55.000 erhöhen;
 Tourismus: Nächtigungen im Tourismus bis 2018 von 131 Mio. auf 140 Mio. steigern durch ausreichende Finanzierung der Österreich Werbung (ÖW), Umwidmung von 50% des Haftungsrahmens der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) zur Refinanzierung von Krediten der Europäischen Investitionsbank (EIB) und raschere und effiziente Visa-Abwicklung für ,,Stamm-Touristen" anstreben;
 Einrichtung einer Nation Brand Agency im Wirtschaftsministerium zur Bildung einer ,,Marke Österreich".
Wirtschaft mit Innovationen weiterentwickeln
 Mobilisierung des Stiftungsvermögens für Forschung, Technologie und Innovation;
 durch Orientierung an der FTI-Strategie in die Spitzengruppe der innovativsten Forschungsländer Europas aufsteigen;
 Kreativwirtschaft stärken u.a. durch gesetzliche Verankerung des Fördermodells Filmstandort Österreich (FISA);
 neue Innovations- und Investitionsoffensive für mehr regionale Arbeitsplätze zur optimalen Nutzung der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EU-EFRE);
 EU-Fördermittel: nationale Abwicklung in allen Phasen – von der Antragsstellung bis zur Abrechnungskontrolle – optimieren.
Industriestandort stärken, Finanzierungen erleichtern
7
 Nutzung des großen Wachstumspotentials des digitalen Sektors durch Weiterentwicklung der vom Kompetenzzentrum Internetgesellschaft (KIG) gemeinsam mit der Internetoffensive Österreich (IOÖ) erarbeiteten Eckpunkte für eine zukunftsweisende IKT-Strategie und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen und Projekte.
Neue Gründerwelle auslösen
 Mehr Risikokapital: Venture Capital – Maßnahmen der AWS ausweiten (unter Berücksichtigung der Marktbedürfnisse) sowie ausreichende Dotierung des Gründerfonds;
 verbesserte Fördervoraussetzungen im Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFÖG): Schnellerer Zugang nach 5 statt 15 Jahren der letzten unternehmerischen Tätigkeit;
 Unternehmer brauchen eine zweite Chance: Gescheiterte unternehmerische Tätigkeit soll kein formales Ausschlusskriterium für eine Förderzusage sein.
 Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen;
 Ausbau der Online Gewerbeanmeldung und der One-Stop-Agency in den 90 Gründerservicestellen der WKO, um die Eintragung von Neugründungen ins Firmenbuch zu beschleunigen (Bürgerkartensignatur statt Beglaubigung; Freigabe der elektronisch übermittelten Eintragung weiter beim Firmenbuchgericht);
 interdisziplinäre Gesellschaften zwischen Gewerbetreibenden und freien Berufen ermöglichen.
Faire Spielregeln für Wettbewerb schaffen
 Fairer Wettbewerb durch moderne Strukturen in der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB);
 mehr Transparenz im Kartellverfahren (z.B. Namensnennung nach Abschluss eines Verfahrens);
 Erarbeitung eines klaren und transparenten Verfahrensrechts beim Settlement unter Berücksichtigung der Vorgehensweise in der EU sowie der Grundsätze für die Entscheidungsveröffentlichung; erfolgreiche Kronzeugenprogramme sichern;
 Verjährungsbestimmung anpassen: Verstöße sollen nicht während laufender Ermittlungshandlungen verjähren;
 Bußgelder zweckgewidmet für Konsumentenschutz an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) (mit Deckelung, je nach Aufkommen und unter Berücksichtigung der bisher aus den Einnahmen finanzierten Leistungen), VKI soll nach der Richtlinie ,,Beraten statt Klagen" vorgehen;
 Beweislastumkehr bei Preismissbrauch von marktmächtigen, monopolähnlichen Unternehmen im Bereich der Strom- und Gaswirtschaft.
Öffentliche Nachfrage stärken
 Umsetzung des beschlossenen Offensivpakets für Wachstum und Beschäftigung (z.B. 14.000 zusätzliche Wohnungen mit dem 276 Mio. Euro Wohnbaupaket);
 Vergaberecht: alle EU-rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen;
 kosteneffiziente Finanzierung von realwirtschaftlichen Investitionen und Innovationen durch europäische Finanzierungsinstrumente (z.B. EIB).
Aus Schwarz-mach-Weiß
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 Sanierungsbonus zur Absetzbarkeit von Handwerkerkosten (für Arbeitskosten, max. 6.000 Euro) nach Prüfung der budgetären Auswirkungen und Möglichkeiten.
Senkung der Lohnnebenkosten
Der Faktor Arbeit ist in Österreich stark belastet, die Lohnnebenkostenbelastung liegt im internationalen Spitzenfeld. Eine Senkung dieser wirkt wachstumssteigernd und beschäftigungsfördernd.
 Prüfung und Auslotung der Potentiale zur Senkung der Lohnnebenkosten unter den Gesichtspunkten der Effizienz und Kostenwahrheit (Senkung vor Leistungsausweitung);
 Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF): Senkung des IEF-Beitrags um 0,1 Prozentpunkte per 1.1.2015 bei gleichzeitiger Überführung der Überweisung nach § 14 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) an den IEF ins Dauerrecht;
 Unfallversicherung (UV): Senkung des Beitrags um 0,1 Prozentpunkte per 1.1.2014.
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Beschäftigung
Ziel: Ausbildung bis 18
Alle unter 18-jährigen sollen nach Möglichkeit eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen.
Herausforderungen: Rund 10.000 Jugendliche jedes Jahrgangs verfügen über keine weiterführende Ausbildung, die Early-School-Leaver-Rate liegt bei 7,6%, die Quote von Personen im Alter von 15-24 Jahren mit dem Status ,,not in education employment or training" (NEETs) bei 6,5%.
 Weitgehende Einschränkung der jugendlichen Hilfsarbeit und Anreizmodelle zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen, Einführung einer Verwaltungsstrafe analog der Verletzung der Schulpflicht mit Wirksamkeit ab Ausbildungsjahr 2016/17;
 verpflichtende Berufs- und Bildungswegorientierung insbesondere im Rahmen der Schulausbildung sowie Evaluierung und Weiterentwicklung des Jugendcoachings;
 ausreichend niederschwellige Ausbildungsangebote auch im Zusammenhang mit der dualen Berufsausbildung.
Ziel: Aufwertung der Lehre
Gute FacharbeiterInnen sind das Rückgrat der Österreichischen Wirtschaft. Die Lehrlingsausbildung ist trotz ihrer internationalen Anerkennung mit Imageproblemen konfrontiert. Damit die Lehrlingsausbildung auch in den nächsten Jahrzehnten attraktiv und erfolgreich ist, sind weitere Schritte erforderlich. Die Sozialpartner haben mit dem Papier ,,Bildungsfundamente – Ziele und Maßnahmen für eine zukunftsorientierte Bildungsreform" bereits ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt.
 Umsetzung eines systematischen Qualitätsmanagements in Ausbildungsbetrieben und in der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜBA);
 Fortsetzung der Unterstützung beim Wechsel von der ÜBA in die betriebliche Lehre;
 Maßnahmen zur Erhöhung der Erfolgsquoten bei der Lehrabschlussprüfung, z.B. Lehrlingscoaching, Förderung Prüfungsvorbereitung;
 Novelle des Berufsausbildungsgesetzes zur Anpassung an neue Herausforderungen (z.B. neuerliche Überprüfung der Eignung eines Ausbildungsbetriebes 10 Jahre nach letzter Lehrlingsaufnahme);
 Evaluierung der betrieblichen Lehrstellenförderung auf ihre Wirksamkeit;
 Verbesserung des Berufseinstieges für Jugendliche mit migrantischem Hintergrund;
 Begleitmaßnahmen für Mädchen, die männerdominierte Lehrberufe ergreifen;
 Evaluierung der Anrechnung von schulisch erworbenen Inhalten auf Lehrausbildungen und umgekehrt;
 Lehre mit Matura verbessern; Freistellungen führen zu aliquoter Verlängerung der Lehrzeit; gebührenfreien Zugang sicherstellen;
 Matura mit Lehre: Angebot attraktiver gestalten.
Ziel: Weiterbildung aller Altersgruppen
Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung aller Altersgruppen und Verbesserung der Grundkompetenzen im Berufsleben durch Weiterbildungsmaßnahmen, insb. für gering Qualifizierte und ältere ArbeitnehmerInnen.
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Herausforderungen: Knapp eine Million Erwachsene dürfte gravierende Probleme mit Texten aller Art haben, davon sind 62% in Beschäftigung. Die Beschäftigungsquote ist von formaler Bildung abhängig. 46% der Arbeitslosen verfügen höchstens über einen Pflichtschulabschluss. Primär ist im Bildungssystem anzusetzen. Weiters ist die Erwachsenenfort- und -weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebs stärker zu unterstützen.
 Fachkräfteoffensive weiterführen und ausbauen;
 Motivation von Betrieben zur Bereitstellung von betrieblicher Weiterbildung insb. für gering qualifizierte Beschäftigte;
 Motivation von Menschen zur Aus- und Weiterbildung (insb. Ausbildungsferne);
 Verlängerung und Ausbau der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte;
 Ausbau der arbeitsplatznahen Qualifizierung.
Ziel: Frauenbeschäftigung fördern
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie Verbesserung ihrer Einkommenschancen und dadurch verbesserte Existenzsicherung.
Herausforderungen: Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist niedriger als jene der Männer, der Gender Pay Gap besteht weiterhin, dadurch ist auch die Existenzsicherung im Alter oder in Zeiten der Arbeitslosigkeit niedriger.
 Ausbau der Kinderbetreuung durch Bundesmittel in den nächsten 4 Jahren;
 Ausbau sozialer Dienstleistungen (z.B. im Bereich Pflege);
 50% der AMS-Fördermittel für Frauen (z.B. Ausbau Laufbahnberatung und Angebote, die zum Berufsabschluss führen, Verstärkung der Ausbildung in nicht traditionellen Berufen und ,,Zukunftsberufen");
 WiedereinsteigerInnenbetreuung bereits während der Karenz verbessern.
Ziel: Beschäftigung Älterer steigern
Die Arbeitslosenquote der über Fünfzigjährigen liegt über dem Durchschnitt. Ältere, die ihre Beschäftigung verlieren, finden schwer wieder in den Arbeitsmarkt zurück, Pensionsreformen erfordern verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Institutionen.
 Verstärkte Förderung der Integration Älterer (50+, bereits seit 6 Monaten arbeitslos) in den Arbeitsmarkt durch Aktivierung passiver Leistungen für Förderungen des AMS (z.B. Eingliederungsbeihilfe, Weiterführung der Aktion ,,Reife Leistung", Ausbau des Zweiten. Arbeitsmarktes für ältere Arbeitssuchende etc.) durch entsprechende unbefristete gesetzliche Regelung im AMPFG;
 Verstärkung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Förderung der Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen (AN);
 Evaluierung und anforderungsgerechte Weiterentwicklung des AMS-Förderinstrumentariums zur Invaliditätspension Neu (IP Neu) sowie von ,,fit2work".
Ziel: Qualifizierte Zuwanderung und Willkommenskultur
Qualifizierte Zuwanderung zur Stärkung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts und nachhaltige Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Herausforderungen: Qualifizierte Zuwanderung schafft Arbeitsplätze und Wachstum. MigrantInnen werden als Fachkräfte benötigt, dennoch gibt es Defizite
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bei der Willkommenskultur, der Integration und beim Vollzug der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) durch die Niederlassungsbehörden. Sie werden oft unter ihrer Qualifikation beschäftigt, die Anerkennung von Bildungsabschlüssen ist selbst nach vielen Jahren nicht immer einfach.
 Gesamtstrategie und klare Zuständigkeit für qualifizierte Zuwanderung: insbesondere Arbeitsmarkt-Monitoring, Herkunftsländer-Monitoring, Evaluierung und Weiterentwicklung der RWR-Karte, Außenauftritt, Willkommenskultur, EU-Mobilität, Arbeitsmarktintegration, Migrationsmanagement;
 Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen;
 Willkommenskultur: Bundesweites Integrationsprogramm für Neuzugewanderte (Vorbild ,,Start Wien");
 AsylwerberInnen: Verbesserte Übergänge zwischen Grundversorgung und legaler (Saison-)Beschäftigung.
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Arbeitsrecht
Ziel: Neue Ansätze und Instrumente im Arbeitsrecht, Vereinfachungen und Erleichterungen sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zentrale Anliegen, um das Ziel einer fairen, modernen und ausgleichenden Arbeitswelt zu erreichen.
Herausforderungen: ArbeitnehmerInnen und Unternehmen wünschen sich gleichzeitig sichere und flexible Rahmenbedingungen, um die Arbeitswelt nach ihren Bedürfnissen gestalten zu können.
Maßnahmen, die die Gestaltung von Freizeit und Arbeitszeit im Interesse der ArbeitnehmerInnen sowie der Unternehmen verbessern:
 Ein ausgewogenes Paket zum Urlaubsrecht, insbesondere hinsichtlich
o Anrechnung von Vordienstzeiten für einen erhöhten Urlaubsanspruch (§ 2 Abs.1 UrlG);
o Verbrauch von Urlaub in der Kündigungsfrist;
o aliquoter Urlaubsanspruch bei Umstellung von Urlaubsjahr auf Kalenderjahr.
 Höchstarbeitszeitgrenzen anheben: Arbeitszeiten mit einem Anteil an aktiver Reisezeit bis zu 12 Stunden unter der Berücksichtigung der für Lenker geltenden Vorschriften; bei Gleitzeit bis zu 12 Stunden (Gleit- oder Überstunden) unter Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden zur Erreichung größerer Freizeitblöcke;
 Ermöglichung von 10 Stunden Arbeit durch passive Reisezeiten im Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG) ab 16 Jahren;
 Evaluierung von existierenden Modellen und Prüfung der Einführung freiwilliger Zeitwertkonten ab 2014;
 Informationsrecht für Teilzeitbeschäftigte, bei Ausschreibung einer Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß;
 Im Krankenstand weder Konsum noch Anspruchserwerb von Zeitausgleich
Maßnahmen zur Vereinfachung und Erleichterung des Arbeitslebens zum Vorteil von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen:
 Erleichterung bei Arbeitszeitaufzeichnungen: Ausweitung des Entfalls der Aufzeichnung von Ruhepausen, Ausweitung der Möglichkeit von Saldenaufzeichnung; weitere Erleichterung, z.B. bei fixer Arbeitszeiteinteilung;
 Erweiterte Kurzarbeit ins Dauerrecht überführen (Finanzierung passive Mittel);
 Aufkommensneutrale Angleichung der Entgeltfortzahlung von Arbeitern und Angestellten: Wiedererkrankung und Arbeitsunfall nach dem transparenten und einfacheren Arbeitermodell mit Anrechnung der Feiertage auf den Entgeltfortzahlungsanspruch; ,,Übergangsbestimmungen" analog § 20 Abs. 7 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG);
 Förderung der Einstellung von älteren Arbeitnehmern durch Wegfall der Frist in § 105 Abs. 3b letzter Satz Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG);
 Abgabenbegünstigte Mitarbeitererfolgsbeteiligung (evt. begünstigte Prämie für Arbeitgeber, die keinen Gewinn ausweisen können): max. 10% des Bilanzgewinns, max. 1.000 Euro pro MitarbeiterIn pro Jahr, pauschal mit 25% besteuert, befristet auf 3 Jahre.
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Maßnahmen für neue Spielregeln und Instrumente, die für mehr gegenseitige Fairness im Arbeitsverhältnis sorgen:
 Transparenz bei All-In-Verträgen: ziffernmäßige Ausweisung des Grundlohnes, widrigenfalls Geltung des dem persönlichen Tätigkeitsniveau angemessenen Ist-Grundlohns (d.h. einschließlich der branchen- und ortsüblichen KV-Überzahlung);
 Ermächtigung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung, zur Normierung damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Entgelte (nicht erzwingbare Betriebsvereinbarungen);
 Verminderung des gesetzlichen Mehrarbeitszuschlags nur durch – nach dessen Einführung – getroffene kollektivvertragliche Regelungen;
 Tätigkeitsbezogene Krankschreibungen gesetzlich sicherstellen;
 Einheitlicher gesetzlicher Anspruch des Arbeitgebers (AG) auf unverzügliche Kontrolluntersuchung durch die Gebietskrankenkasse (GKK) bei Kostenbeteiligung des AG und einheitlicher Kontrollpraxis der GKK;
 Bundeseinheitliche Vergabepraxis bei Kuraufenthalten;
 Einschränkung von Konkurrenzklauseln: Gültig nur für ArbeitnehmerInnen mit Monatsbezug über dem Zwanzigfachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage. Konventionalstrafe in Bezug auf Konkurrenzklauseln: Begrenzung mit 6 Nettomonatsentgelten
o Ausbildungskostenrückersatz
o Verkürzung der Rückforderungsfrist auf 4 Jahre
o Aliquotierung zwingend monatlich
 Entgeltfortzahlung im Krankenstand über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus bei einvernehmlicher Auflösung (analog zur Arbeitgeberkündigung);
 zivilrechtlicher Anspruch auf Lohnabrechnung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sowie auf Aushändigung der Anmeldung zur Sozialversicherung (SV) und – bei Verlangen – der Arbeitszeitaufzeichnungen;
 Verlängerungsmöglichkeit der Probezeit von einem auf drei Monate bei unbefristeten Dienstverhältnissen.
Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und den Bedürfnissen der betrieblichen Praxis entgegenkommen
 Prüfung der Verkürzung des Anspruches auf Elternteilzeit vom 7. auf das 5. Lebensjahr (bzw. bis zum verpflichtenden Eintritt in den Kindergarten);bzw. einer weiteren Absenkung der Grenze auf das 4. Lebensjahr parallel zum Ausbau der Kinderbetreuung bis 2017 sowie Prüfung der Einführung des Papamonats innerhalb der Schutzfrist nach Geburt (Anspruch auf Freistellung mit vorgezogenem Kinderbetreuungsgeldbezug) und entsprechender Vorankündigungsfristen;
 stufenweiser Ausbau der Kinderbetreuungsplätze nach den Vorgaben des Ministerratsbeschlusses vom 18.6.2013;
 Bandbreite für Arbeitszeitverkürzung und -veränderung: Mindestarbeitszeit 12 Stunden pro Woche und Reduktion/Verschiebung von 20% der Wochenarbeitszeit; Beseitigung von Hindernissen für freiwillige Elternteilzeit-Vereinbarungen (z.B. Überarbeitung des Kündigungsschutzes bei Bagatellveränderungen);
 Kündigungsschutz bei Fehlgeburten (4 Wochen);
 Einbeziehung der Pflegeeltern in Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz bei unentgeltlicher Pflege auch ohne Adoptionsabsicht;
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 Beschäftigungsverbot gem. MSchG für freie DienstnehmerInnen (DN) und für TeilnehmerInnen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten.
Maßnahmen für in Österreich tätige Betriebe gegen das Unterlaufen der Preise und Arbeitsbedingungen durch Lohn- und Sozialdumping:
 Überarbeitung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDBG) nach Evaluierung, insbesondere Verschärfung hinsichtlich der Bereithaltung von Lohnunterlagen, und der Einbeziehung aller Lohnbestandteile, Entschärfung bezüglich Verjährung;
 Optimierung der Auftraggeberhaftung bei Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie der Entsenderichtlinie;
 Maßnahmen gegen Scheinanmeldungen;
 Vergaberecht: Best- vor Billigstbieterprinzip.
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Unternehmensfinanzierung
ZIEL: Bedarfsgerechte Finanzierung für Unternehmen sicherstellen, Stärkung des österreichischen Finanz- und Kapitalmarktes
Herausforderungen: Die Verfügbarkeit effizienter Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen ist ein entscheidendes Kriterium für einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Insbesondere aufgrund der Auswirkungen der internationalen Finanzkrise sowie der Einführung europaweiter Stabilitätsanforderungen an Kreditinstitute gilt es umso mehr, bedarfsorientierte Finanzierungen für heimische Betriebe sicherzustellen. Trotz einer gewissen Verbesserung besteht bei den Eigenkapitalquoten im europäischen Vergleich noch Aufholbedarf. Ergänzende Instrumente zur klassischen Fremdfinanzierung von Unternehmen sind daher rasch zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der österreichische Kapitalmarkt eine wichtige Funktion bei der Unternehmensfinanzierung und hilft, den Investitionsspielraum für Firmen zu erweitern. Der Finanzplatz muss als Standortfaktor wieder stärker beachtet werden, was eine offensive Kapitalmarktpolitik erfordert. Die Eigenkapitalaufnahme soll dringend erleichtert und der Zugang zum Kapitalmarkt auch für kleinere Unternehmen ermöglicht werden.
Heimisches Wachstumskapital besser nutzen
Umsetzung der notwendigen rechtlichen Voraussetzungen und Klärung von Details bis Mitte 2014
 Erleichterte Eigenkapitalfinanzierung durch Abschaffung der Gesellschaftssteuer ab 2016, Kompensation durch Abschaffung der Absetzbarkeit von Zinsaufwendungen an Finanzierungsgesellschaften in Niedrigsteuerländer und Steueroasen;
 Schaffung einer Plattform für mittelständische Unternehmen zur Eigenkapitalstärkung;
 Aufbringung von Finanzierungen und Beteiligungen zur Stärkung des Eigenkapitals und/oder für Wachstumsprojekte von KMU über Finanzierungsgesellschaften;
 Schaffung der Voraussetzungen im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) im Hinblick auf den Privatanlegervertrieb von Anteilen an Finanzierungsgesellschaften;
 teilweise Übernahme des Risikos durch entsprechende Austria Wirtschaftsservice GmbH-Garantien ermöglichen;
 die Mittelstandsfinanzierung soll durch geeignete Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung unterstützt werden: AWS-Kapitalgarantie, Verdoppelung Freibetrag, gebündelte Beteiligungsmodelle für strategisch bedeutende Unternehmen (siehe auch Kapitel Arbeitsrecht und Kapitel Finanzen).
Staatliche Garantien für Unternehmen ausweiten und sichern
 Stärkere Nutzung der EU-Finanzinstrumente;
 einfacherer und günstigerer Zugang zu Haftungen der AWS für KMU und Industrie: Mit der neuen EU-Förderperiode ab 2014 Halbierung der Garantie- und Bearbeitungsentgelte nach Maßgabe beihilfenrechtlicher Bestimmungen, Aufhebung der Länderkreisbeschränkung, Anhebung der Obergrenze für Einzelgarantien, Garantieangebot für Bündelanleihen, höhere Risikobereitschaft (jährlich vereinbarte Risiko-Policy effektiv erreichen), maßvollere Anwendung
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persönlicher Sicherheiten. Begleitung der Maßnahmen durch budgetäre Bedeckung;
 Fördervereinfachung mit neuer EU-Förderperiode durch einheitliche Bedingungen bei der Vergabe von Bundesgarantien für Unternehmen: Vorschläge durch Arbeitsgruppe im BMF unter Einbindung der betroffenen Ministerien.
Kapitalmarkt durch aktive Politik stärken
 Förderung des Zugangs zum Kapitalmarkt über die Börse insbesondere für KMU (Förderung Bündelanleihen, Börsefähigkeit von KMU-Finanzierungsgesellschaften);
 Kenntnisse und Wissen über den Kapitalmarkt heben (Financial Literacy verbessern).
Alternative Finanzierungen ausbauen
 Erarbeitung eines attraktiven Rechtsrahmens zur Verbesserung von Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodellen bis 31.3.2014 (gemäß des einstimmig beschlossenen Entschließungsantrags des Nationalrates vom 5.7.2013).
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Entbürokratisierung und Entlastung
Ziel: Durch Bürokratie verursachte Kosten und Zeitaufwand massiv reduzieren
Herausforderungen: Bürokratische Barrieren stellen insb. für Unternehmen einen enormen Verwaltungsaufwand dar, den es zu reduzieren gilt. Schleppende Verfahren und einander überschneidende Zuständigkeiten erschweren es Unternehmen, wirtschaftlich effizient und damit erfolgreich zu arbeiten. Eine Änderung des Handelns der öffentlichen Verwaltung soll auf allen Ebenen eine Reduktion von Auflagen und bürokratischen Anforderungen deutliche Verbesserungen bringen.
Umfassende Deregulierung
 Einsetzung einer Aufgabenreform- und Deregulierungskommission;
 Einführung eines Prozesses zur Reduktion und Vereinfachung von Regelungen;
 Erstellung eines jährlichen Berichts der Bundesregierung über die Umsetzung von Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen u.a. hinsichtlich der Senkung von Verwaltungslasten für Unternehmen;
 Nutzung eines zeitgemäßen Mediums (Ediktsdatei), sowie Streichung der Veröffentlichungspflicht in einer ,,im Bundesland weit verbreiteten Tageszeitung" in § 356a Gewerbeordnung (GewO);
 Formpflichten im Gesellschaftsrecht vereinfachen: vermehrter Einsatz elektronischer Signaturen (z.B. Ersatz der notariellen Unterschriftsbeglaubigung durch die elektronische Signatur), Ausbau von E-Justice im europäischen Binnenmarkt, Ausbau elektronischer Register;
 weitreichende Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke (z.B. verkehrsstatistisch relevante Daten der ASFINAG, Arbeitszeitdaten des Hauptverbandes der SV-Träger);
 steuerrechtsvereinfachende Maßnahmen – sofort umgesetzt werden können: Erhöhung Wertgrenzen für Mitteilungspflicht nach § 109a EStG, Erfordernis Wareneingangsbuch streichen, stark vereinfachte Steuererklärung im Zusammenhang mit einer Steuerrechtsvereinfachung, Erhöhung der Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf zumindest 400 Euro;
 Beauftragte im Unternehmen: Die Liste der Beauftragten wird im Jahr 2014 mit dem Ziel, drei Positionen abzubauen, überarbeitet;
 Abschaffung der die Betriebe belastenden Arbeits- und Entgeltbestätigungen durch Einführung eines automatisierten Austausches der monatlichen Beitragsgrundlagen;
 Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung;
 Rechtssicherheit für Selbständige: Bei Uneinigkeit zwischen den SV-Trägern entscheidet eine im Hauptverband eingerichtete Schlichtungsstelle;
 ,,One in – one out"-Regelung: für jedes neue Gesetz, oder jede neue Verordnung, wird angestrebt, dass ein bereits bestehendes Gesetz oder bestehende Verordnung in vergleichbarem Ausmaß entfällt. Das Ergebnis einer derartigen Prüfung ist im Vorblatt darzustellen;
 Veröffentlichungspflichten: Es werden alle Veröffentlichungsverpflichtungen von Unternehmen, insbesondere auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, durchforstet.
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Modernisierung der Verwaltung
 Verpflichtende Prüfung bei der Erlassung neuer Verordnungen, ob eine Befristung sinnvoll erscheint;
 Ausbau von E-Government – insbesondere Aufnahme weiterer Anwendungen von möglichst allen Gebietskörperschaften in das Unternehmensserviceportal;
 Beschleunigung von Verwaltungsabläufen (z.B. Erweiterung der Verfahrenskonzentration als One-Stop-Shop für Betriebsanlagen, Reduktion der Einreichunterlagen, gesetzliche Verankerung eines bundesweiten Verfahrensmonitorings nach einheitlichen Kriterien, Erweiterung der Genehmigungsfreistellung für ungefährliche Kleinstanlagen), Orientierung an Best-Practice-Beispielen in Österreich.
Förderabwicklung
 Transparenz und Rechtssicherheit, Vereinfachung des Antragwesens und der Antragsabwicklung: keine nachträglich festgelegten Anforderungen sowie Anerkennung betriebsinterner Abrechnungen (z.B. Ausdruck aus gängigen Lohnverrechnungssystemen als Nachweis für die Einzelüberweisung) und elektronischer Rechnungen im Einklang mit dem EU-Recht;
 EU-Fördermittel: nationale Abwicklung in allen Phasen, von der Antragsstellung bis zur Abrechnungskontrolle optimieren.
Vereinfachung der Lohnverrechnung
Die Komplexität der Lohnverrechnung hat einen Grad erreicht, der weder durch die Unternehmen noch durch die Behörden mit vertretbarem Aufwand administrierbar ist. Arbeitnehmer haben vielfach keine Chance, die Lohnabrechnungen zu überprüfen. Daher bedarf es einer Vereinfachung der Lohnverrechnung mit folgenden Schlüsselelementen:
 Weitgehende Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen im ASVG und im EStG. Erster Schritt: sofortige Einsetzung einer Expertengruppe;
 Zusammenfassung der Beitragsgruppen. Erster Schritt: sofortige Einsetzung einer Expertengruppe. Prioritäre Maßnahme: Zusammenfassung der Gruppen mit nur gering unterschiedlichen Beitragssätzen und der Beitragsgruppen der Lehrlinge;
 Einführung eines flächendeckenden Systems elektronischer Krankenstandsbestätigungen;
 Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze;
 Harmonisierung des Verfahrensrechts im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und in der Bundesabgabenordnung (BAO) z.B. hinsichtlich der Fristen;
 unbürokratische Lösung bei Taschengeld in Ausbildungs- und Berufsorientierung.
Ziel der Verwaltungsvereinfachungen ist es, Unternehmer oder ArbeitnehmerInnen zu entlasten. Daher werden einige der Vereinfachungsmaßnahmen nur im Rahmen einer Steuerreform und Lohnnebenkostensenkung umsetzbar sein.
Vereinfachungen im Arbeitslosenversicherungsrecht
Das Arbeitslosenversicherungsrecht ist unübersichtlich und stammt in seinen Grundzügen aus der Nachkriegszeit. Die Arbeitswelt ist dynamischer geworden und benötigt das Arbeitsmarktservice (AMS) als Serviceorganisation. Im Sinne der BezieherInnen, jener, die die Leistungen administrieren, und des Arbeitsmarktbudgets, gilt es, Ressourcen zu heben. Ziel ist eine möglichst rasche Beratung und Vermittlung sowie die Vermeidung von Beschäftigungshemmnissen.
 Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitslosenversicherungsrechtes;
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 Überprüfung des Sozialsystems in Hinblick auf Beschäftigungshemmnisse und Armutsfallen.
Beratung statt Strafe
 Grundsatz: Strafen als letztes Mittel im Verwaltungshandeln, Toleranzschwellen werden vorgesehen, Kontrollen erfolgen in angemessener Form.
Normung
 Schaffung einer österreichischen Normenstrategie (durch das BMWFJ);
 Novellierung des Normengesetzes mit folgenden Schwerpunkten: Kontrolle des Normungsinstituts mit konkretem Aufsichtsrecht im Wirtschaftsministerium, Normung nur mehr auf Antrag, Einspruchsrecht gegen Normungsanträge und Schaffung einer Schlichtungsstelle, Neuausrichtung der Finanzstruktur des Normenwesens unter gleichzeitiger Entlastung der Anwender;
 erleichterter Zugang zu Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMU; mittelfristiges Ziel sollte der kostenlose Zugang zu den verbindlichen Normen sein.
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Land- und Forstwirtschaft: Wachstum und Beschäftigung am Land
Ziele:
 Eine ökosoziale, flächendeckende und nachhaltig produzierende Land- und Forstwirtschaft, welche die Chancen für alle Menschen, insbesondere für Frauen und die Jugend, im ländlichen Raum verbessert;
 Steigerung der Wirtschaftsleistung und der Beschäftigung im ländlichen Raum;
 bäuerliche Familienbetriebe sorgen für eine hochwertige Lebensmittelversorgung;
 Verantwortung für den Lebensraum der Bevölkerung und die Sicherung der natürlichen Ressourcen; Stärkung des Biolandbaus; Beachtung des Tierwohls und Verzicht von GVO im Anbau;
 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrar-, Forst- und Ernährungssektors; besondere Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe in der Erschwernislage 3 und 4;
 leistungsgerechte Verteilung der EU-Agrarzahlungen.
Herausforderungen:
 Zentrale Aufgabe ist die Absicherung einer nachhaltigen, flächendeckend produzierenden Land- und Forstwirtschaft als integraler Bestandteil der regionalen Wirtschaftskreisläufe in den ländlichen Regionen;
 eine nachhaltige, innovative, produktive Land- und Forstwirtschaft, ist Impulsgeber für Wachstum und Beschäftigung in dynamischen ländlichen Räumen, versorgt die Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbarer Energie, gestaltet den Lebensraum und geht mit den natürlichen Ressourcen angesichts des Klimawandels sorgsam um.
Maßnahmen und Projekte:
1. Umsetzung der GAP-Reform: Mehr Wachstum und Beschäftigung
 Umsetzung eines österreichweit einheitlichen Regionalmodells ohne produktions-bezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur- und Grünlandflächen (inkl. einmähdiges Grünland). Für Hutweiden/Almflächen wird eine differenzierte Flächenzahlung sowie eine tierbezogene Zahlung für den Almauftrieb vorgesehen;
 Übergangsregelung: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch eine schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019 (5 x 20% Schritte ab 2015);
 attraktive Kleinlandwirteregelung und Junglandwirteunterstützung;
 Finanzierung entsprechend der neuen Programme der ländlichen Entwicklung für 2014 bis 2020 mit einer nationalen Kofinanzierung von 50% gemäß der politischen Vereinbarung von Februar 2013;
 Investitionsprogramm: Aufstockung der Investitionsförderung (5% Bonus für Jungbauern, Biobauern und 10% Bonus für Bergbauern in der BHK-Stufe 3&4 für bauliche Maßnahmen);
 Agrarumweltprogramm: Weiterentwicklung in Anbetracht des Klimawandels mit dem Ziel einer flächendeckenden produktiven Landwirtschaft unter Beachtung von Effizienz und eines nachhaltigen Ressourcenschutzes, der Biodiversität, des Schutzes von Natur und Tieren, der Produktionsgrundlage Boden und der Stärkung des Biolandbaus;
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 Bergbauernprogramm: Aufstockung der Ausgleichszulage (AZ) in der BHK-Stufe 3&4; Absicherung der Gebietskulisse der Berg- und benachteiligten Gebiete;
 ESF, EFRE und ELER tragen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei. In der nationalen Partnerschaftsvereinbarung wird festgelegt, dass in Summe 20% der ELER-Mittel für die thematischen Ziele Stärkung von Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (Ziel 1), Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (Ziel 3) und Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut (Ziel 9) eingesetzt werden, wobei das Ziel 9 vom ELER mit bis zu 7% (davon mit bis zu 7% für soziale Dienstleistungen) dotiert wird.
2. Verbesserung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
 Zur Vertretung der Interessen der Land- und Forstwirtschaft auf Bundesebene wird eine Bundeslandwirtschaftskammer durch Bundesgesetz eingerichtet;
 Sicherstellung der Dienstleistungen der LWKs (Beratung und Förderabwicklung) für die Laufzeit der GAP durch einen Berater- und INVEKOS-Vertrag;
 Sicherung der Finanzierung land- und forstwirtschaftlicher Verbände, Vermarktungs- und Beratungsorganisationen; Stärkung der Qualitätsproduktion (z.B. Rindfleisch, Milch);
 Pilotprojekt für öffentlich bezuschusste Ertrags- und Erlösentgangsversicherung;
 Ausbau der bestehenden Versicherungssysteme zu einer umfassenden Ernteversicherung unter Berücksichtigung einer notwendigen Anpassung der Katastrophenfondszuschüsse;
 Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsmaßnahme;
 Anhebung der Buchführungsgrenze von 400.000 auf 550.000 Euro Umsatz;
 Überprüfung der Strafbestimmungen im Tierseuchenrecht in Bezug auf unbefugtes Betreten von landwirtschaftlichen Anlagen;
 Tiergesundheitsdienst Bienen: Ein wirksames und effizientes Bienenschutzprogramm soll entwickelt werden;
 Umsetzung einer österreichischen Eiweißstrategie;
 Forcierung einer nachhaltigen Holznutzung in den heimischen Wäldern;
 praxisgerechtere Auflagen und Kontrollen; Vorlage einer Lösung für die Almproblematik; Zur Absicherung der Almbauern ist eine praxisgerechte Flächenfeststellung umzusetzen;
 Effizienz und Effektivitätssteigerungen der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln; Übertragung an zertifizierte Institute und Transparenz über die Kontrollergebnisse;
 Erhaltung der österreichischen Vielfalt im Bereich des Saatgutes.
3. Bildungs- und Forschungsoffensive in der Land- und Forstwirtschaft
 Sicherung des höheren landwirtschaftlichen Schulwesens und Sicherstellung der Eigenständigkeit der landwirtschaftlichen Beratungs- und Bildungseinrichtungen;
 Entwicklung von Fachhochschulstudienlehrgängen für Land- und Forstwirtschaft und einer praxisnahen akademischen Ausbildung im Weinbau in Österreich;
 Professionalisierung, Verbesserung der unternehmerischen Kompetenz als inhaltliche Hauptstoßrichtung im Bildungs- und Beratungsbereich;
 Forschungs- und Innovationsoffensive für die Land- und Forstwirtschaft und Lebensmittelproduktion im Hinblick auf Klimawandel und nachhaltige Ressourcennutzung und Unterstützung der Forschungsinitiative Bioökonomie.
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Zukunft Ländlicher Raum
Die Lebens- und Wirtschaftsstandorte in den ländlichen Regionen sind abzusichern und weiterzuentwickeln.
Ziele
 Kaufkraft stärken;
 Arbeitsplätze schaffen, Arbeit zum Menschen bringen, Menschen qualifizieren;
 Erreichbarkeit sicherstellen;
 Forschungs- und Innovationsoffensive für den ländlichen Raum;
 Sicherung einer gleichwertigen Daseinsvorsorge.
Herausforderungen
Die österreichische Bundesregierung wird einen Schwerpunkt zur Stärkung der ländlichen Räume, in denen 66 Prozent der Bevölkerung leben, setzen. Das Ziel ist, bei den künftigen Entwicklungen ländlicher Räume besonderes Augenmerk darauf zu richten, Arbeit zu den Menschen zu bringen, sowie eine gleichwertige Daseinsvorsorge sicherzustellen. Die Bundesregierung wird die Erarbeitung eines Masterplanes Ländlicher Raum beauftragen.
Dabei sollen Rahmenbedingungen zur Erhaltung und Attraktivierung für Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere in den Bereichen Gewerbe, Tourismus und Land- und Forstwirtschaft nachhaltig bereitgestellt werden. Zukunftsfähige, regional verankerte Unternehmensstrukturen sollen gemeinsam mit öffentlichen Stellen zu einer echten Wertschöpfung beitragen und für qualifizierte Arbeitsplätze mit adäquaten Einkommen in den ländlichen Regionen sorgen.
Um die europäischen und nationalen Fördermöglichkeiten umfassend zu nutzen, sind ressortübergreifende Maßnahmen noch stärker zu koordinieren. Eine Zusammenschau und Evaluierung der gesamten Förderlandschaft für die ländlichen Räume ist Grundvoraussetzung. Stärkefelder des ländlichen Raumes sind auch durch Schwerpunkte in der Forschungs- und Innovationspolitik weiterzuentwickeln.
Umsetzungsmaßnahmen:
 Erarbeitung eines Masterplanes für den ländlichen Raum;
 Kaufkraft stärken:
o Durch regionale Fachkräfteausbildungsprogramme Erhöhung der Einkommen insbesondere von Frauen in den ländlichen Regionen;
o dauerhafte Verankerung der erhöhten Schwellenwerte bei regionaler Auftragsvergabe;
o gezielte Förderung der Nahversorgung mit Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im Lebensmittel- und Gastronomiebereich;
o Versorgung aus regionaler, erneuerbarer Energie forcieren.
 Arbeitsplätze schaffen, Arbeit zum Menschen bringen, Menschen qualifizieren:
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o Wirksame Anreize für Unternehmen, sich im ländlichen Raum anzusiedeln und weiterzuentwickeln (Jungunternehmerförderung, alternative Finanzierungsformen für KMU, Tourismus);
o interkommunale Gewerbegebiete schaffen und durch bundesweites IWB-Programm fördern;
o Vereinfachungen bei Betriebsübergaben und Unternehmensnachfolgen, Abbau der Bürokratie in den Bereichen Betriebsanlagenrecht, organisatorische Vereinfachungen in der Gewerbeordnung, im Lebensmittelrecht, im Steuerrecht sowie bei Beschäftigung familieneigener Aushilfskräfte (müssen Pensionsbezieher oder Vollzeitbeschäftigte sein);
o Pilotprojekte für die Auslagerung von Bundesdienststellen und Verwaltungsagenden in strukturschwache Regionen;
o verstärkte Förderung der betrieblichen Ausbildung und Lehrwerkstätten, sowie Anreize zur Aus- und Weiterbildung durch Qualifizierungsmaßnahmen;
o Schwerpunkt der Forschungs- und Innovationspolitik auf die Stärkefelder des ländlichen Raumes wie Land- und Forstwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Weinwirtschaft, Energieproduktion, Tourismus und neue Dienstleistungen (mobile Services).
 Erreichbarkeit sicherstellen:
o Förderung der Breitbandversorgung mit den erforderlichen Datenraten;
o bedarfsgerechte Verkehrserschließungen sichern, Verfahren vereinfachen;
o Ausbau des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs;
o Sicherung und erforderlicher Ausbau der Stromversorgungsnetze zur Sicherung der Betriebsentwicklung.
 Öffentliche Daseinsvorsorge
o Entwicklung von Konzepten der mobilen Kinderbetreuung;
o neben den Mobilitätsbedürfnissen von Berufstätigen sind die Mobilitätsbedürfnisse von Frauen besonders zu berücksichtigen;
o Dorferneuerung und soziale Dienstleistungen weiterentwickeln;
o ausreichende finanzielle Ausstattung der Siedlungswasserwirtschaft;
o Maßnahmenpaket zur Sicherung einer bürgernahen Gesundheitsvorsorge (Landärzte und Hausapotheken);
o Sicherung des Post-Universaldienstes auch in peripheren Regionen (Novellierung Postmarktgesetz);
o Gemeinden als demokratisch legitimierte Träger der wesentlichen Strukturen und der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum stärken, die interkommunale Zusammenarbeit fördern.
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Österreich fit für die Zukunft machen
Familienpolitik
Österreich ist ein besonders familien- und kinderfreundliches Land. Alle Kinder sollen in Österreich unbeschwert aufwachsen können und die besten Zukunftschancen haben. Daher wollen wir die Eltern durch Bildungs- und Betreuungsangebote sowie durch finanzielle Zuwendungen bzw. steuerliche Erleichterungen unterstützen. Die elementarpädagogischen Bildungs- und Betreuungsangebote werden sowohl quantitativ als auch qualitativ ausgebaut, um jedem Kind, für das ein Betreuungsplatz gesucht wird, einen angemessenen Platz zur Verfügung zu stellen. Kinder werden so bestmöglich auf ihre weitere Bildungslaufbahn vorbereitet. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erleichtert.
Ziel: Ausbau und Stärkung der elementarpädagogischen Einrichtungen als Bildungseinrichtungen
Herausforderung: Quantitative und qualitative Weiterentwicklung der elementarpädagogischen Einrichtungen in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Schaffung von besten Rahmenbedingungen zur Unterstützung für Familien.
Maßnahmen:
Die elementarpädagogischen Einrichtungen werden quantitativ und qualitativ ausgebaut. Der Bund stellt dazu in den nächsten vier Jahren 350 Mio. Euro zur Verfügung.
Dabei werden vier Schwerpunkte gesetzt: Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens für die elementarpädagogischen Einrichtungen bis 2016, Ausbau und qualitative Aufwertung der Tageselternbetreuung sowie der Sprachförderung
 Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren erfolgt wahlweise durch institutionelle Einrichtungen, Tageseltern, betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen oder im Rahmen gemeindeübergreifender Lösungen, wobei künftig alle Betreuungsformen in der Kindertagesheimstatistik erfasst werden;
 für die laufenden Kosten der Kommunen soll ein aufgabenorientierter Finanzausgleich geprüft werden;
 es soll ein zweites kostenfreies Kindergartenjahr für 4- bis 5-Jährige eingeführt werden;
 die Elementarpädagogik in den beiden letzten Kindergartenjahren für 4- bis 6-Jährige sorgt für die frühzeitige gesamtheitliche Erfassung des Entwicklungsstandes – insbesondere auch des Sprachstandes – zum Zweck der gezielten Frühförderung von Kindern. Damit wird das Recht auf Bildung schon in der Elementarpädagogik verankert. Wird festgestellt, dass das Kindergartenangebot inklusive Fördermaßnahmen von Kindern mit Sprach- und Entwicklungsdefiziten nicht genutzt wird, so wird ein zweites Kindergartenjahr für diese Kinder verpflichtend festgelegt.
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Ziel: Finanzielle Unterstützung von Familien und Kindern
Herausforderung: Mehr Transparenz und Vereinfachung bei den Familienleistungen
Maßnahmen:
 Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird zu einem flexibel nutzbaren Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) weiterentwickelt. Für Eltern bedeutet das eine Vereinfachung, mehr Transparenz und Flexibilität. Die Verwaltung wird vereinfacht. Die Gesamtdauer der Eltern-Karenz bleibt unangetastet. Eine ExpertInnengruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner wird beauftragt, einen Wegfall der Zuverdienstgrenze und die Einführung einer Arbeitszeitgrenze zu beraten;
 Reform und Weiterentwicklung der Familienleistungen, insbesondere der Familienbeihilfe (gemäß Ministerratsvortrag vom 18.06.2013) nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ab 01.07.2014, und der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern, mit dem Ziel, Familienförderung zu bündeln, transparenter zu gestalten und den Familien breit zugänglich zu machen. Mittelfristig sollen Familienleistungen erhöht werden;
 in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Ressorts und den Sozialpartnern wird die Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ein- und ausgabenseitig auf die Erreichung seiner Ziele geprüft, um mögliche Reformoptionen für die Finanzierung der familienpolitischen Leistungen offenzulegen und ggf. umzusetzen;
 die Verhinderung von Armut bei Mehrkindfamilien und Alleinerziehenden stellt einen weiteren Schwerpunkt der Unterstützung von Familien dar.
Ziel: Weiterentwicklung des Schutzes und der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Herausforderung: Leistung eines nachhaltigen Beitrags zur biopsychosozialen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen.
Maßnahmen:
 Die Zusammenarbeit zwischen schulischer Tagesbetreuung und außerschulischer Jugendarbeit wird ausgebaut;
 eine Evaluierung der Kinder- und Jugendhilfe wird vorgenommen und diese gegebenenfalls weiterentwickelt;
 der Mutter-Kind-Pass wird evaluiert, qualitativ weiterentwickelt und verstärkt als Instrument der Frühförderung von Kindern genutzt;
 ,,Frühe Hilfen", Elternbildung und Familienberatung sollen gestärkt werden.
Ziel: Familienfreundliche Gesellschaft und Wirtschaft
Herausforderung: Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitiger Wertschätzung der Familienarbeit und echter Wahlmöglichkeit sowie Unterstützung der Erwerbsbeteiligung von Frauen.
Maßnahmen:
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 Es werden öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Familienfreundlichkeit gesetzt (Familien stärken und wertschätzen, Verbot jeder Gewalt gegenüber Kindern, verstärkte Beratungsmaßnahmen zur Verhinderung von bzw. bei Teenagerschwangerschaften und ungewollten Schwangerschaften, Väterbeteiligung in der Erziehungsarbeit);
 es werden Initiativen zur Bewusstseinsbildung für die besonderen Bedürfnisse und Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen gesetzt. Gerade im Fall von Behinderung brauchen Familien und ihre Kinder größtmögliche Zuwendung und Förderung;
 die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch Karenzmanagement-Initiativen und die Förderung betrieblicher Kinderbetreuung unterstützt. (Karenzmanagement bedeutet die Etablierung von Auszeitenmanagement in Betrieben sowie von MitarbeiterInnengesprächen über Karriereperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten vor, während und nach der Karenz.)
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Jugend
Ziel: Jugendpolitik ist eine Querschnittsmaterie. Fähigkeiten und Bedürfnisse junger Menschen sollen erkannt und respektiert werden. Individuelle Förderung und Chancengleichheit sind dabei zentral. Dazu zählt auch, dass die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ernst genommen werden. Insbesondere sollen Jugendliche bzw. junge Erwachsene bei der Findung ihres individuell geeigneten Bildungs- und Berufsweges unterstützt und gefördert werden, unabhängig davon, ob sie sich für eine Lehre, eine schulische Ausbildung oder ein Studium entscheiden. Die Möglichkeiten der Mitbestimmung von Jugendlichen in Politik und Gesellschaft sowie ihre Teilhabe an Entscheidungsprozessen werden ausgeweitet, ihre Anliegen müssen sich stärker in politischen Entscheidungen widerspiegeln.
Herausforderungen:
 Verankerung eines jugendfreundlichen Klimas in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, Betonung der Querschnittsmaterie Jugendpolitik in allen Ressorts;
 Verbesserung der Chancengleichheit und Generationengerechtigkeit;
 bestmögliche Partizipation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Basis höherer Transparenz und besserer Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Entscheidungsprozessen.
Maßnahmen: Verstärkte Einbindung von Kindern und Jugendlichen in gesellschaftliche/öffentliche/politische Entscheidungsprozesse
 Umsetzung der Jugendstrategie und der darin enthaltenen Punkte, damit verbunden die Stärkung der Mitwirkung durch die Implementierung des auf EU-Ebene entwickelten ,,Strukturierten Dialogs";
 Ausbau von Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene: Folgende konkrete Maßnahmen sind vorgesehen:
o Generelle Verankerung bzw. Einführung von SchülerInnenparlamenten auf Landes- und Bundesebene;
o Unterstützung der Einführung von Jugendgemeinderäten;
o Ausbau und Stärkung der E-Partizipation.
 Weiterentwicklung bzw. Implementierung österreichweit einheitlicher Jugendschutzbestimmungen;
 Sicherstellung, Evaluation und gegebenenfalls Weiterentwicklung des Kinderrechte-Monitorings und der bestehenden Instrumente;
 Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch auf Bundesebene;
 Weiterführung, Sicherstellung und gegebenenfalls Weiterentwicklung von medialen Formaten (wie z.B. ,,Rat auf Draht") zur Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in bestimmten Lebenslagen. Bessere Unterstützung von Jugendlichen bei der Findung des passenden Berufs- und Bildungsweges – Vorbereitung auf die weitere Bildungs- und Berufslaufbahn
 Verankerung der Politischen Bildung als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Geschichte und Sozialkunde/politische Bildung. Schulautonom ist auch die Führung eines eigenen Unterrichtsgegenstandes möglich;
 Einrichtung eines Lehrstuhls für politische Bildung;
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 Förderung der verantwortungsbewussten Medienkompetenz durch die Weiterführung bestehender Projekte und Einrichtungen;
 Ausbau und Optimierung der Berufs- und Bildungsorientierung. Weiterführung und Ausbau der allgemein gültigen Zertifizierungsmöglichkeiten von informellen Lernerfahrungen und deren Berücksichtigung im nationalen Qualifikationsrahmen;
 Fortführung und finanzielle Absicherung der Ausbildungsgarantie;
 Qualitätsoffensive im Bereich der Pflichtpraktika in Zusammenarbeit mit Schulen.
Verstärkte Unterstützung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen beim Übergang zur Eigenständigkeit
 Herstellung von Kostentransparenz im Bereich der Führerschein-Ausbildung;
 Sicherstellung der Mobilität aller Jugendlichen und jungen Menschen in schulischer und schulähnlicher Ausbildung durch Ausweitung des bestehenden Top-Jugendtickets auf bisher nicht erfasste Gruppen. Für Studierende soll das tarifliche Angebot im öffentlichen Verkehr (Studententicket) weiter entwickelt werden;
 Schwerpunkt im Bereich der Schaffung von leistbaren Wohnungen mit günstigeren Einstiegskonditionen für Jugendliche, junge Erwachsene und junge Familien;
 Förderung der Errichtung und Sanierung von Studierendenwohnheimen;
 ,,Generation Praktikum": Im Sinne eines für alle jungen Menschen fairen und förderlichen Einstiegs ins Berufsleben erfolgt eine umfassende Evaluation des Status Quo. Unbezahlter Einstieg ins Berufsleben darf nicht die Regel sein. Darauf aufbauend sollen unter Einbeziehung der Sozialpartner weitere Maßnahmen zur allgemeinen Verbesserung erarbeitet werden.
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Integration
Integration ist eine der großen Herausforderungen Österreichs für den Erhalt des sozialen Friedens und des wirtschaftlichen Erfolgs. Gesellschaftliche Vielfalt ist als Chance für Österreich zu nutzen.
Defizite im Zusammenleben sollen gezielt vermieden bzw. beseitigt werden, um die Potenziale von Personen mit Migrationshintergrund im Interesse aller Beteiligten noch besser nutzen zu können.
Gesellschaftliche Integration: Werte und Engagement für Österreich:
 Verankerung der Politischen Bildung als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Geschichte und Sozialkunde/politische Bildung. Schulautonom ist auch die Führung eines eigenen Unterrichtsgegenstandes möglich.
 die Diversität in der öffentlichen Verwaltung wird ausgebaut. Die Sozialpartner unterstützen Diversitätsbemühungen auf Unternehmensebene;
 das Islamgesetz aus dem Jahr 1912 wird aktualisiert und novelliert. Dabei ist nach den Grundsätzen der Parität, staatlicher Neutralität, der Selbstverwaltung und Selbstfinanzierung vorzugehen. Um auch Imame und islamische Theologen besser in den sprachlichen und gesellschaftlichen Kontext Österreichs einzubetten, sollen diese langfristig in Österreich ausgebildet werden. Das derzeit im Entstehen befindliche islamisch-theologische Bachelorstudium muss daher weiter unterstützt werden;
 der interreligiöse Dialog mit den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften wird fortgeführt und institutionalisiert;
 um Integrationshemmnisse, wie beispielsweise die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, weiter abzubauen, wird ein Schwerpunkt zur Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund gesetzt;
 freiwilliges gesellschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit von MigrantInnen wird geschätzt und gefördert, ebenso die aktive Öffnung von Vereinen gegenüber MigrantInnen.
Sprachliche Integration: Deutsch als Fundament
 Das Angebot der sprachlichen Frühförderung wird weiter ausgebaut;
 es soll ein zweites kostenfreies Kindergartenjahr für 4- bis 5-Jährige eingeführt werden;
 die Elementarpädagogik in den beiden letzten Kindergartenjahren für 4- bis 6-Jährige sorgt für die frühzeitige gesamtheitliche Erfassung des Entwicklungsstandes – insbesondere auch des Sprachstandes – zum Zweck der gezielten Frühförderung von Kindern. Damit wird das Recht auf Bildung schon in der Elementarpädagogik verankert. Wird festgestellt, dass das Kindergartenangebot inklusive Fördermaßnahmen von Kindern mit Sprach- und Entwicklungsdefiziten nicht genutzt wird, so wird das zweite Kindergartenjahr für diese Kinder verpflichtend festgelegt;
 Deutsch vor Schuleintritt: Bildung sichert Chancen im Berufs- und Arbeitsleben und ermöglicht eine umfassende Teilhabe in unserer Gesellschaft. Daher werden Kinder und Jugendliche in der Unterrichtssprache Deutsch gezielt gefördert. Schüler mit Sprachdefiziten, sind, insbesondere im Ballungsraum, in vorbereitenden Klassen in der Sprache fit zu machen, damit der schnellstmögliche Eintritt in das Regelschulsystem gewährleistet werden kann. Hierbei wird
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schulautonom auf das Umfeld (Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund, Bildungsverbünde von mehreren Schulen in Ballungsräumen, etc.) Bedacht genommen;
 für Erwachsene wird das Sprachförderangebot neu strukturiert und ausgebaut (inkl. niederschwelligem Kursangebot, Online-Deutschkursen);
 Unternehmen, die Deutschkurse anbieten, werden gefördert.
Berufliche Integration: Mit Fördern und Fordern zum Erfolg
 In der Arbeitsmarktpolitik wird ein Schwerpunkt auf die Erhöhung der Erwerbsquote von jungen Männern und Frauen mit Migrationshintergrund gesetzt;
 erworbene Qualifikationen und Kompetenzen werden von Österreich sachgerecht anerkannt, wozu ein eigenes Anerkennungsgesetz erlassen wird;
 im Sinne einer qualitativen Zuwanderung, welche die Bedürfnisse des österreichischen Arbeitsmarktes und Wirtschaftsstandortes berücksichtigt, wird ein umfassendes System zum Migrations- und Integrationsmanagement entwickelt. Auch die RWR-Karte ist weiter zu modernisieren und zu entbürokratisieren;
 die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren nach Studienabschluss wird geprüft, um mehr hochqualifizierte ausländische Studienabsolventen zu einem Verbleib in Österreich zu motivieren.
Schaffung von Integrationsstrukturen: Österreich im Wettbewerb um die besten Köpfe
 Die Integrationsvereinbarung wird zu einem individuell abgestimmten Integrationsplan zur bestmöglichen sprachlichen, gesellschaftlichen (Werte des Zusammenlebens) und beruflichen Integration weiterentwickelt;
 Öffnung des Kursangebotes für EU-BürgerInnen;
 im Sinn einer verbesserten Willkommenskultur werden die "Welcomedesks" des Integrationsfonds als Erstanlaufstellen für MigrantInnen bundesweit ausgebaut;
 an österreichischen Vertretungsbehörden von Schwerpunktländern werden Integrationsbeauftragte etabliert;
 die Serviceorientierung im Fremdenrecht und die Möglichkeit des E-Governments werden ausgebaut und bürokratische Integrationshemmnisse abgebaut.
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Forschung und Innovation
Ziele:
 Durch Orientierung an der FTI-Strategie in die Spitzengruppe der innovativsten Forschungsländer Europas aufsteigen;
 durch gezielte Maßnahmen mit starker Hebelwirkung höhere private Forschungsinvestitionen auslösen;
 mit Förderung der Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung und Technologieentwicklung ist die Wissensgesellschaft zu stärken, sind hochqualitative Arbeitsplätze zu schaffen und sind die Lebensqualität der Menschen, das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum und insgesamt der Wohlstand in Österreich zu steigern.
Herausforderungen:
Sicherstellung einer adäquaten öffentlichen Forschungsfinanzierung für exzellente Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Technologieentwicklung, Sicherstellung von Wissenstransfer sowie Hebung des privaten und internationalen Investitionsanteils; Schaffung und Verbesserung von Karriereperspektiven für den Nachwuchs, Effizienzsteigerung bei Forschungsstrukturen und Abbau bürokratischer Hemmnisse.
Maßnahmen:
Exzellenz- und Talentförderung: Exzellenten ForscherInnen-Nachwuchs sowie individuelle Talente und Karrierewege forcieren, durch zusätzliche 2.500 Doktorats-und Post-Doc-Stellen (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung – FWF, Österreichische Akademie der Wissenschaften – ÖAW, Institute of Science and Technology Austria – ISTA) sowie Förderung von NachwuchsforscherInnen und TechnikerInnen im wirtschaftsnahen Bereich (FFG) ausbauen. Ressortübergreifendes Maßnahmenpaket, das bereits im Kindergarten- und Schulalter ansetzt, um die Innovationslust junger Menschen zu wecken und das Interesse für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu steigern (z.B. jährlich 2000 Forschungspraktika Kinderuni, ,,Jugend Innovativ"). Maßnahmen zur Vermeidung von ,,Brain Drain" und zur Unterstützung hochqualifizierter Forscherzuwanderung; Aus- und Weiterbildungsinitiativen für F&E-Personal forcieren. Den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft fördern. Frauenanteil in der Forschung erhöhen;
Innovationsaktives Unternehmertum: Durch Einsteigerangebote die Zahl der innovationsaktiven Unternehmen erhöhen, Start-Ups durch u.a. geeignete Förder-, Finanzierungs- und Betreuungsangebote forcieren (z.B. Venture Capital), Ansiedlung F&E-intensiver Unternehmen und F&E-Zentralen international tätiger Unternehmen in Österreich forcieren, Produktions- und Schlüsseltechnologien verstärkt fördern; Vernetzung von Universitäten und Fachhochschulen mit Blick auf Ansiedlung forschender Unternehmen verstärken;
Forschung zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen: Thematische Ausrichtung u.a. auf Lebensqualität, Energie, Mobilität, Gesundheit, demographischen Wandel, integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften und Dienstleistungs- sowie soziale Innovationen. Potentiale der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK) heben. ,,Living labs" unter Einbindung von Bedarfsträgern, Unternehmen, KonsumentInnen und GSK etablieren.
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Forschungsinfrastruktur: Erneuerung sowie abgestimmter und bedarfsorientierter Ausbau der Forschungsinfrastruktur auch für die gemeinsame Nutzung durch Wissenschaft und Wirtschaft sowie Nutzung internationaler Forschungsinfrastrukturen etwa des European Strategy Forum on Research Infrastructures (ESFRI); Verwendung von EU-Mitteln zur Kofinanzierung.
Spitzenforschung im Grundlagen- und Anwendungsbereich stärken, Innovationskette umfassend fördern: Die gesamte Innovationskette umfassend fördern, von der exzellenzorientierten Grundlagenforschung (stärkere Profilbildung bei der ÖAW und Universitäten) über die angewandte FTI bis hin zur Überleitung in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft verstärken (z.B. Comet, Bridge, Proof of Concept-Programm, Christian Doppler-Forschungsgesellschaft, Ludwig Boltzmann-Gesellschaft, Wissenstransferzentren, Austrian Cooperative Research; Einrichtung von zehn Stiftungsprofessuren in wichtigen Technologiebereichen (FFG) und Förderung von Markterschließung für KMU und Start Up-Unternehmen.
Gesamtstrategie für geistiges Eigentum: Das volle Potential des geistigen Eigentums ausschöpfen durch Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie für geistiges Eigentum unter Einbeziehung aller Stakeholder und unter Berücksichtigung der gesamten Bandbreite des geistigen Eigentums.
Österreich als Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort international stärker verankern: Internationale und EU-Mittelflüsse nach Österreich durch Verbesserung des Beratungsangebotes steigern, Sicherstellung des internationalen Brandings als Wissenschafts- und Innovationsstandort, Erhöhung von ForscherInnenmobilität sowie Etablierung eines nachhaltigen Netzwerks von ForscherInnen mit Österreichbezug; globale Vermarktung österreichischer Spitzentechnologien und bessere internationale wissenschaftliche Vernetzung durch Abschluss von Wissenschafts- und Technologieabkommen mit strategisch relevanten Zielländern; Wissenschaftsaußenstellen (OSTA) sowie FTI-Attachés in prioritären Ländern.
Stärkung des Forschungsstandorts Österreich und Bürokratieabbau:
 In den nächsten fünf Jahren sollen unter Maßgabe budgetärer Möglichkeiten Bundesmittel zur Anhebung der Forschungsquote verfügbar gemacht werden;
 Forschungsfinanzierungsgesetz zur langfristigen Planungssicherheit für Forschungseinrichtungen und Unternehmen;
 die außerbudgetäre Basis für F&E u.a. durch Einrichtung einer unwiderruflichen "gemeinnützigen Stiftung Neu" für Zwecke der Forschung, Innovation und Technologie durch die Mittel der FTE-Nationalstiftung, durch integrierte Planung & Nutzung europäischer Mittel (u.a. EFRE, EIB) und durch Anreize für private F&E-Investitionen stärken;
 Zugang zur Forschungsförderungen – vor allem für KMU – stark vereinfachen, Modernisierung des Forschungsförderungsrechts (insbes. Forschungsorganisationsgesetz – FOG, Forschungs- und Technologie-Förderungsgesetz – FTFG, Allgemeine Rahmenrichtlinien – ARR), Entbürokratisierung der Abwicklung von Förderungen, Etablierung einer allgemein gültigen Regelung für Gemeinkostenfinanzierung; erleichterte Inanspruchnahme der EFRE-Mittel unter Gewährleistung der Rechtssicherheit, Vermeidung von Mehrfachprüfungen; Maßnahmen zur Optimierung der Abstimmung bei Forschungsförderungen und Forschungseinrichtungen am österreichischen Forschungsstandort zwischen EU, Bund und Bundesländern.
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Sichere Energieversorgung für Österreich
Ziele:
Ein effizientes, leistbares und sozial verträgliches Energiesystem garantiert Versorgungssicherheit, Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und eine lebenswerte Umwelt; Vorreiterrolle Österreichs durch konsequente Fortsetzung der österreichischen Anti-AKW-Politik stärken!
Herausforderungen:
Europäische Rahmenbedingungen, Energiewende, Weiterentwicklung der Netz-Infrastruktur, Wettbewerb, Verfahrensdauer im Energieinfrastrukturbereich, Fördersystem, Versorgungssicherheit, leistbare Energie.
Maßnahmen:
Energiepolitischer Rahmen
 Erarbeitung einer Energiestrategie 2030 unter Einbindung aller relevanten Stakeholder
o Österreich für die energiepolitischen Herausforderungen rüsten, Berücksichtigung von wirtschafts- und sozialpolitischen Auswirkungen. Chancen für Haushalte und heimische Unternehmen proaktiv nutzen;
o Laufende Evaluierung/Monitoring der österreichischen Energiepolitik.
 Mitgestaltung der europäischen Ziele, Fixierung nationaler Ziele im Einklang mit EU-Vorhaben, Wechselwirkungen zu Klima-Zielen usw. beachten;
 stärkere Konzentration der E-Control auf Regulierungstätigkeit.
Energieeffizienz
 Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie;
 Stabilisierung des Endenergieverbrauchs bei 1.100 PJ pro Jahr bis 2020;
 Erreichung des 1,5%-Energieeffizienzziels durch bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen, Anreize und Motivation, Weiterführung und Optimierung bestehender Programme, verbindliche Branchenverpflichtungen auf gesetzlicher Basis für alle Energieträger – mit dem Ziel, 40% dieser Maßnahmen bei den Haushalten wirksam werden zu lassen (mit laufendem Monitoring);
 kein unverhältnismäßiger zusätzlicher Administrationsaufwand in den Betrieben; Stärkung der Energieberatung;
 starke Vorbildwirkung der öffentlichen Hand (3% Gebäudesanierung, Beschaffung, Forschung) entsprechend der Kompetenzlage.
Versorgungssicherheit/Infrastruktur
 Umsetzung EU-Infrastrukturverordnung für wichtige europäische Projekte (PCI) durch Koordinierung auf Bundesebene;
 Klarstellung des öffentlichen Interesses an im Netzentwicklungsplan angeführten Projekten;
 Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Energie-Infrastrukturprojekte;
 effiziente, gestraffte UVP-Verfahren, insbesondere durch Ausstattung der Behörden mit Sachverständigen; Einhaltung der gesetzlichen Verfahrensdauern;
 Erleichterte Genehmigung für das Upgrade von bestehenden Stromleitungen;
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 Bekenntnis zur Errichtung zusätzlicher Wasser- und Pumpspeicherkraftwerke, zum Ausbau der Netz- und Transportinfrastruktur sowie zu Erdgas als Brückentechnologie;
 Fernwärme- und Kälteleitungsausbau, Anpassungen der Instrumente, Abbau des Förderrückstaus;
 Paket zur klimaschonenden Bereitstellung von Wärme und Strom;
 Sicherung von bestehenden, hocheffizienten, wärmegeführten Biogasanlagen der 2. Generation (Schwerpunkt Reststoffverwertung) durch Nachfolgetarife;
 für alle anderen Biogasanlagen ist eine stranded cost-Lösung anzustreben;
 Förderung neuer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und beihilfenrechtsneutrale Unterstützung bestehender hocheffizienter KWK im Einklang mit EU-Recht, vorzugsweise in Form eines ,,KWK-Punkte-Gesetzes".
Erneuerbare Energien/Ökostrom/Förderungen
 Fortsetzung des erfolgreichen Ausbaus Erneuerbarer Energien;
 Evaluierung des Ökostrom-Förderregimes und Weiterentwicklung im Gleichklang mit EU-Vorgaben;
 Umwelt-, wirtschafts-, sozialverträgliches Ökostromsystem – mit dem Ziel einer Marktintegration; Stärkung des Fokus auf Eigenstromverbrauch; Rasche Heranführung der Technologien an die Marktreife; Punktuelle Verbesserungen im Fördersystem;
 auf Unionsebene verstärkte Harmonisierung der Förderregime mitgestalten;
 Evaluierung der Energieförderpolitik aller Gebietskörperschaften;
 Effizienz, Transparenz und Treffsicherheit der Förderungen erhöhen, Doppelgleisigkeiten vermeiden, Förderpyramide einführen.
Europäische Energiepolitik/Wettbewerb
 Stärkung des Wettbewerbes, insbesondere durch
o Verwirklichung des EU-Energiebinnenmarkts;
o Diversifizierung der Energieträger, Energiequellen und Energiewege;
o Ausbau der Energiedrehscheibenfunktion Österreichs durch internationale Kooperationen, Infrastrukturausbau, Gas- und Pumpspeicher, Handelsplätze.
 Fokussierung aller innerösterreichischen Bemühungen zur Durchsetzung gemeinsamer energiepolitischer Positionen auf EU-Ebene;
 Schaffung spezifischer Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene für energiemarktrelevante Börsen, die eine transparente und sachgerechte Preisbildung garantieren und rein spekulative Transaktionen hintanhalten.
Stärkung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts
 Schutzmaßnahmen für Unternehmen, die aufgrund ihrer exponierter Position durch zusätzliche Energie- oder Zertifikatskosten Wettbewerbsnachteile erleiden, auf Basis strenger Maßstäbe;
 verstärkte Nutzung europäischer Finanzierungsmöglichkeiten.
Anstoßen von Innovationen im Energiesystem
 Energieeffizientere Produkte und Prozesse durch neue Materialien bzw. Technologien;
 Integration erneuerbarer Energieträger in das Gesamtsystem (Smart Grids, Speichertechnologien);
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 neue Lösungen für intelligentes und nachhaltiges Sanieren suchen;
 Intensivierung der Entwicklung von Low Carbon-Technologien in energieintensiven Industrien;
 Mobilisierung der Energieforschungsaktivitäten der Unternehmen;
 Energieforschung im Rahmen der FTI Strategie der Bundesregierung stärken.
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Umwelt schützen und nachhaltiges Wachstum fördern
Ziele: Die Bundesregierung bekennt sich zu einer nachhaltigen Umweltpolitik. Ökosoziales Handeln ermöglicht wirtschaftliche Nachhaltigkeit, verbessert die Lebensqualität, verringert die Belastung durch Schadstoffe und Lärm, erhält biologische Vielfalt, baut erneuerbare Energie aus und steigert die Energie- und Ressourceneffizienz. Sie nimmt die globale Verantwortung durch eine ambitionierte Klima- und Anti-AKW-Politik wahr und stärkt den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort.
Maßnahmen: Globale Verantwortung: Klimawandel, Anti-AKW Politik ,,Raus aus der Erdölfalle!"
 Österreich tritt für ein ambitioniertes Weltklimaabkommen (,,< 2°C-Ziel") und die Berücksichtigung des Klimaschutzes in internationalen Handelsabkommen ein;
 ,,EU 2020-Ziele": Umsetzung der österreichischen Selbstverpflichtung (Erneuerbare Energie 34%; Treibhausgasemissionen -16%, Energieeffizienz +20%);
 der EU-Emissionshandel muss deutliche Anreize zur Emissionsreduktion und langfristige Planungssicherheit für Investoren schaffen;
 Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im täglichen Leben durch CO2-Reduktion im Verkehr (z.B. E-Mobilität, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und innovative Mobilitätskonzepte), thermische Gebäudesanierung (3%-Ziel) und Fernwärmeanschlüsse;
 Klimapakt zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und des Klimamaßnahmenkatalogs, Festlegung weiterer Maßnahmen bis 2018 samt verbindlichem Sanktionsmechanismus; Evaluierung und Umsetzung der nationalen Klimawandelanpassungsstrategie; Informationsoffensive;
 aktive Unterstützung der ,,EU-Klimastrategie 2030" mit ambitionierten Treibhausgas-, Energieeffizienz- und Erneuerbaren-Zielen ohne AKWs;
 Einsatz gegen direkte und indirekte AKW-Förderungen; konsequente Weiterführung von Stresstests; Einführung einer Betreiberhaftpflicht;
 gegen ,,grenznahe" AKWs und Lagerstätten werden alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen genutzt;
 Umsetzung der verpflichtenden Stromkennzeichnung in Österreich bis 2015.
Schutz des Lebensraumes und nachhaltige Ressourcennutzung
 Nachhaltiges Wassermanagement:
o Höchstwertige Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge;
o vorausschauende Planung der Wasserbereitstellung und effizientes Wassermanagement zur Sicherung der Wasserversorgung, zur nachhaltigen Lebensmittelproduktion und zur ökologisch und sozial verträglichen Erzeugung und Speicherung von Elektrizität;
o zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2. Sanierungsprogramm 2016 bis 2021) sind ausreichend Mittel gemäß Umweltförderungsgesetz (UFG) zur Verfügung zu stellen;
o vorsorgender ökologischer Hochwasserschutz (entsprechend den Ministerratsvorträgen vom Sommer 2013) ab 2014 und sorgfältige
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Instandhaltung desselben, einschließlich nachhaltiger und effizienter Wildbach- und Lawinenverbauung.
 Luftreinhaltung:
o Verursacherbezogene regionalwirksame Schwerpunktprogramme;
o Maßnahmenpaket zur Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene und innovative Mobilitätsdienstleistungen auch im ländlichen Raum;
o Nachrüstung von LKWs und Off Road-Fahrzeugen mit Partikelfiltern;
o Umstieg auf nachhaltige und feinstaubarme Heizsysteme (Ausbau von Nah- und Fernwärme, Austausch veralteter Kesselanlagen, erneuerbare Systeme);
o Reduktion von Feinstaub auch im ländlichen Raum.
 Biodiversität:
o Erarbeitung einer neuen österreichischen Biodiversitätsstrategie; Einhaltung und Weiterentwicklung internationaler Abkommen im Landschafts- und Naturschutz;
o Verstärkung der Nachhaltigkeit im Flächenmanagement;
o Stärkung multifunktionaler Artenschutz- und lebensraumbezogener Programme (z.B. im Agrarumweltprogramm); Stärkung von Nationalparks und Naturschutzgebieten;
o Nutzung biogener Ressourcen und Unterstützung der Forschungsinitiative Bioökonomie.
Hohe Lebensqualität und Chancen durch nachhaltiges Wirtschaften
 Budgetierung der Fördersysteme (z.B. UFG, Klima- und Energiefonds, Gewässerökologie) ermöglicht langfristige Perspektiven für Betriebe, Kommunen, Private und mobilisiert Investitionen für eine nachhaltige Wirtschaft im Inland; Abwicklung über die KPC in Bundesverantwortung weiterführen;
 Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft nach dem Ergebnis der Investitionskostenerhebung entsprechend der budgetären Möglichkeiten;
 Bereitstellung und Verwendung erneuerbarer Energieträger, um fossile Energieträger zu reduzieren;
 Öko-Innovation durch Information, F&E, Anwendung und Export von Umweltspitzentechnologien, Umweltdienst- und Ingenieurleistungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung;
 Stärkung der F&E für lebensraumrelevante Fragen des Klimawandels, auch zur Absicherung der Lebensmittelversorgung und im Rahmen energiesystemrelevanter Bereiche;
 Reduktion von Lebensmitteln im Abfall um mind. 20%, Verringerung der Umweltbelastung durch Schadstoffreduktion, Schließung von Stoffkreisläufen, Stärkung der Wiederverwendung, hochwertiges Recycling (AbfallendeVO-Boden, Recycling-BaustoffVO) und Rückgewinnung kritischer Rohstoffe;
 ,,ALSAG neu" auf Basis standort- und nutzungsspezifischer Sanierungsziele und einer verursachergerechten gesicherten Finanzierung;
 Initiative im Bereich einer bundesweiten strategischen Raumplanung unter Einbindung der Ländern, beispielsweise zur Verhinderung der voranschreitenden Bodenversiegelung, Zersiedelung etc.;
 effiziente Abwärme-Nutzung in Industrie und Gewerbe;
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 effiziente und kürzere UVP-Verfahren, Sicherung der Bürgerrechte, dafür ausreichend Personalressourcen bereitstellen;
 Evaluierung von Anlagengenehmigungen mittels Bundesverfahrensmonitoring.
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Verkehr und Infrastruktur
Ziel:
Gesamtverkehrsplan stärken und verkehrsträgerübergreifende Strategie weiterentwickeln: Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Mobilitätsbedarf der Menschen und der Wirtschaft durch eine effiziente, nachhaltige und intermodale Gestaltung des Verkehrssystems unter freier Wahl der Verkehrsmittel für die Zukunft sicherzustellen.
Herausforderung:
Auf dem Gesamtverkehrsplan für Österreich als Arbeitsgrundlage aufbauend wird zu den wesentlichen verkehrspolitischen Herausforderungen in vertiefenden Projektfeldern (moderne Infrastruktur, flächendeckende Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr, Güterverkehr und Logistik, Raumentwicklung und Verkehr sowie Bewusstseinsbildung) unter breiter Einbindung von Stakeholdern und ExpertInnen eine gemeinsame verkehrsträgerübergreifende Strategie der österreichischen Bundesregierung erarbeitet.
Maßnahmen:
 Infrastruktur gezielt und bedarfsgerecht ausbauen und erneuern: Eine leistungsfähige Volkswirtschaft wie Österreich benötigt funktionierende und bedarfsgerechte öffentliche Infrastrukturen. Generell sind beim Infrastrukturausbau die Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern zu verbessern, insbesondere durch den weiteren Ausbau der Güterterminals, der Bahnhöfe und Park & Ride-Anlagen.
o Hochrangiges Straßennetz: Im hochrangigen Straßennetz ist mit der Evaluierung 2010 das mittelfristige Investitionsprogramm der Asfinag definiert, das mit den jeweils 6-jährigen Rahmenplänen umgesetzt und weitergeführt wird. Ungeachtet dessen wird das Investitionsprogramm einer neuen Evaluierung unterzogen;
o Schieneninfrastrukturoffensive: Grundlage für die Fortführung der Schieneninfrastrukturoffensive bildet das Zielnetz. Der Rahmenplan der ÖBB wird im Hinblick auf den Mobilitätsbedarf von Wirtschaft und Bevölkerung (Taktfahrplan, Sicherheit, Barrierefreiheit, Darstellung der volkswirtschaftlichen Effekte) weiterentwickelt. Ungeachtet dessen wird das Investitionsprogramm einer neuen Evaluierung unterzogen;
o bei Investitionen von Asfinag und ÖBB werden Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen, insbesondere durch Überprüfung von Normen und Vorschriften, weitergeführt;
o TEN Förderungen: Die Beteiligung an TEN-Förderungen ist weiterhin durch gemeinsames Vorgehen mit den Nachbarländern zu optimieren;
o ÖBB: Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit werden u.a. eigenkapitalstärkende Maßnahmen und strategische Partnerschaften bei der RCA bzw. bei spezifischen Geschäftsfeldern überprüft;
o VDV-Bestellungen: Die Anwendung wettbewerblicher Verfahren wird weiter verfolgt. Dabei ist nach Maßgabe fairer und transparenter Wettbewerbsbedingungen und nach den Kriterien des Kundennutzens und der gesamtwirtschaftlichen Vorteilshaftigkeit vorzugehen. Prioritär bleibt die Nutzung der Direktvergabe;
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o Privatbahnen: Um die notwendige Modernisierung, die Sicherheit und den Kundennutzen sicherzustellen, werden auch bei den Privatbahnen die erforderlichen Investitionen in Abstimmung mit den Ländern unterstützt;
o Anschlussbahnen: Um einen möglichst hohen Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene zu ermöglichen sowie aus standortpolitischen Zielsetzungen ist das Förderprogramm für die Anschlussbahnen fortzuführen, wobei die künftige Ausrichtung einer Evaluierung unterzogen wird;
o Finanzierung von Infrastrukturen: Bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten wird – insbesondere am Beispiel des Projekts Breitspur – geprüft, inwieweit alternative und innovative Finanzierungsformen wie PPP, mit dem Ziel der Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten zur Anwendung gelangen können.
Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zur Beibehaltung des bewährten Systems der PKW-Vignette und der LKW-Maut für das hochrangige Straßennetz. Darüber hinaus werden nach Maßgabe der Aufkommensneutralität alternative Vignettenkategorien geprüft. Das LKW-Mautsystem soll wirtschaftsverträglich unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklung gestaltet werden.
 Verwaltungskosten sparen
o Raumordnung: Die raumwirksame Planung zwischen Bund und Ländern soll verstärkt und verbindlich koordiniert werden, die bestehende Zusammenarbeit ist zu fördern. Um dem öffentlichen Interesse an hochrangiger Infrastruktur Rechnung zu tragen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, bedarf es Verhandlungen mit den Ländern über eine Reform der Raumordnung mit dem Ziel einer Rahmenkompetenz des Bundes (Korridorplanung);
o Verfahren: Zur Förderung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts Österreich setzt sich die Bundesregierung für eine verfahrensökonomische Gestaltung und Anwendung des österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts, unter Wahrung der Beteiligungsrechte, ein. Die europarechtlichen Rahmenbedingungen im Infrastrukturausbau sind Grundlage für die Weiterentwicklung der Verfahren.
 Öffentlichen Verkehr attraktiver gestalten: Ziel ist ein flächendeckendes, für alle zugängliches und leistbares Angebot an öffentlichem Verkehr, um die Bedürfnisse im Arbeits- und Freizeitverkehr zu befriedigen und die Erreichbarkeit zu verbessern.
o Taktfahrplan: Um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu steigern, wird das System des integrierten Taktfahrplans nach Schweizer Vorbild etappenweise eingeführt und das Angebot im Nah- und Fernverkehr nach budgetären Möglichkeiten bestehender Systeme ausgeweitet;
o Koordination Nahverkehr: Mit einer verbindlichen organisatorischen Zusammenarbeit der wesentlichen Akteure soll das Tarifsystem einheitlicher und einfacher gestaltet werden und eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise bei Ticketing- (wie E-Ticket) und Informationssystemen gewährleistet werden;
o Postbus: Im Busbereich wird durch die Ausschreibung von Verkehrsdiensten eine verschärfte Wettbewerbssituation Platz greifen.
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Ungeachtet dessen, dass das Unternehmen Postbus die Produktionskosten senken muss, gilt es, in Bezug auf die erhöhten Personalkosten Rahmenbedingungen zu schaffen, die es dem Unternehmen ermöglichen, an diesem Wettbewerb unter fairen Bedingungen für alle am Wettbewerb Beteiligten teilzunehmen.
 Innovative Mobilität:
o Verkehrsauskunft Österreich: Eine verkehrsträgerübergreifende und auf Echtzeit-Daten basierende Verkehrsauskunft für ganz Österreich soll umgesetzt werden;
o Umsetzung des Maßnahmenplans Elektromobilität in und aus Österreich;
o Umsetzung und Weiterentwicklung des Intelligente Verkehrssysteme- Aktionsplans.
 Verkehrssicherheit verbessern: Seit den 1970er-Jahren ist es gelungen, die Zahl der Verkehrstoten pro Jahr um über 80 Prozent zu reduzieren. Österreichs Straßen müssen aber noch sicherer werden. Dabei steht im Vordergrund, die Sicherheit schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen wie insbesondere von Kindern weiter zu verbessern. Der umweltfreundliche Radverkehr soll ebenfalls sicherer gemacht werden.
o Verstärkter Einsatz von Alkohol-Interlocks;
o Prüfung der Voraussetzungen für die Einführung des eCall;
o Europaweite Einführung von Gigalinern verhindern;
o sparsame und effiziente Neuorganisation der verkehrssicherheitsbehördlichen Agenden (Schiene, Luft, Wasser) unter Bündelung von Ressourcen.
 Verkehrsrecht modernisieren: Das Verkehrsrecht (insbes. die StVO) soll modernisiert und an die verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse angepasst werden.
 Fertigstellung des Verkehrsstatistikgesetzes
 Durchsetzung der Passagierrechte verbessern: Kosteneffiziente und unternehmensverträgliche Organisation der verkehrsträgerübergreifenden Schlichtung für Passagierrechte unter Nutzung bestehender Strukturen.
 Luftverkehrsstandort nachhaltig weiterentwickeln: Die Österreichische Bundesregierung bekennt sich zum Luftverkehrsstandort Österreich, dessen nachhaltige Stärkung und Weiterentwicklung für Wirtschaftswachstum und für eine Absicherung von Arbeitsplätzen sorgt. Die Drehscheibenfunktion des Flughafens Wien ist zu erhalten und zu stärken (bei Bedarf Unterstützung des Baus einer dritten. Piste).
o offensive Fortführung der Road Map ,,Luftfahrt 2020";
o effiziente und kostenoptimierte Flugsicherung, in Abstimmung mit anderen europäischen Staaten;
o Weiterentwicklung der Austro Control: Ziel ist die Trennung der Aufgaben der Luftfahrtagentur von den Aufgaben der Flugsicherung.
Einbindung der Luftverkehrsinfrastruktur in intermodale Verkehrskonzepte: Überprüfung der Flugabgabe im Gleichklang mit
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unseren wichtigsten Nachbarn und Handelspartnern Liberalisierung von Luftverkehrsabkommen nach Maßgabe fairer und transparenter Wettbewerbsbedingungen
 Wasserstraße stärken, Hochwasserschutz ausbauen:
o Wasserstraße: Um die Position dieses Verkehrsträgers weiter zu stärken wird sowohl die Umsetzung der im ,,Nationalen Aktionsplan für die Donauschifffahrt" bis 2015 vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere Güterverkehr und Ausbildung, unter Einhaltung aller internationalen Standards forciert, als auch ein neuer ,,NAP" für die Jahre 2016 bis 2022 in Einklang mit dem EU-Programm für die Binnenschifffahrt ,,NAIADES" und der ,,Donauraumstrategie" ausgearbeitet. Die Häfen sind als trimodale Umschlagszentren zu attraktivieren;
o Hochwasserschutz: Die Bundesregierung bekennt sich zur Vorziehung der im Rahmen der ,,Zweiten 15a-Vereinbarung für den Hochwasserschutz entlang der Donau" geplanten Projekte um vier Jahre und damit zur Fertigstellung dieser Projekte bis zum Jahr 2019. Des Weiteren bekennt sich die Bundesregierung zur raschen Umsetzung der Absiedlungs- und Baumaßnahmen des vertraglich vereinbarten Hochwasserschutzes im Eferdinger Becken und zur Sanierung der Hochwasserschutzanlagen (z.B. Marchfeldschutzdamm) der Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK) bis zum Jahr 2019.
 Digitale Zukunft aktiv gestalten: Die Bundesregierung setzt sich für eine ,,digitale Offensive", insbesondere die flächendeckende Verfügbarkeit von Hochleistungs-Breitband-Infrastruktur (Festnetz und/oder Mobilfunktechnologie) ein. Neben dem wettbewerbsorientierten Ausbau technologieneutraler Breitband-Infrastruktur werden Maßnahmen zur Schließung der ,,Digitalen Kluft" (Stadt/Land und Alt/Jung) ergriffen.
 Prüfung eines gemeinsamen Regulators für Energie, Schiene, Straße, RTR
 Post: Prüfung der Weiterentwicklung des Universaldienstes.

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#2
ERFOLGREICH ÖSTERREICH Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 SEITE 43-82 (Seitenangabe jeweils am Beginn der Seite)

Persönliche Hinweise: MASCHINELLE TRANSKRIPTION nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Kann optisch bearbeitet werden.

1
Erfolgreich. Österreich. Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018
2
Inhaltsverzeichnis
Präambel Seite 3
Zusammenarbeit der beiden Regierungsparteien Seite 5
Wachstum und Beschäftigung für Österreich Seite 6
Österreich fit für die Zukunft machen Seite 24
Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen Seite 43
Länger gesund leben und arbeiten Seite 55
Österreich in Europa und der Welt Seite 76

Sicherheit und Rechtsstaat Seite 83
Staatsreform und Demokratie Seite 95
Finanzen Seite 103

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Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen
Bildung
Ziel: Qualitätsvolle Kinderbetreuung und elementare Bildung
Herausforderung: Erreichung des Barcelona-Ziels (33% Betreuungsquote) in allen Bundesländern.
Maßnahme: Der Bund stellt bis 2017 in Summe 350 Mio. Euro Anschubfinanzierung zur Verfügung. Dabei werden vier Schwerpunkte gesetzt: Ausbau der Unter-3-Jährigen-Betreuung, Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens bis 2016, Ausbau und qualitative Aufwertung der Tageselternbetreuung und der Sprachförderung, Forcierung von institutionellen Einrichtungen, Tageseltern, betrieblichen Lösungen oder gemeindeübergreifenden Projekten.
Ziel: Elementarpädagogik stärken
Herausforderung: Weiterentwicklung der Qualität
Maßnahme: An den Pädagogischen Hochschulen wird das Fort- und Weiterbildungsangebot im Bereich der Elementarpädagogik ausgebaut und geht in ein Ausbildungsangebot über; der Forschungsauftrag umfasst insbesondere auch die Elementarpädagogik.
Ziel: Kindergarten als Bildungseinrichtung stärken
Herausforderung: Frühestmögliche Förderung aller Kinder
Maßnahme: Bei Kindern wird im Alter von vier Jahren in einem Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden der Entwicklungstand (Schwerpunkt Sprachstandfeststellung) umfassend festgestellt. Entsprechende Fördermaßnahmen und Unterstützung von Begabungen, insbesondere die frühe sprachliche Förderung bis zur Schuleingangsphase, werden verstärkt.
Ziel: Übergangsmanagement vom Kindergarten zur Volksschule
Herausforderung: Bessere Übergänge ermöglichen
Maßnahme: Schaffung der Voraussetzungen für das Weiterleiten der notwendigen pädagogischen Informationen vom Kindergarten an die Volksschule nach der SchülerInneneinschreibung; Weiterentwicklung von Kooperation von Kindergarten- und VolksschulpädagogInnen.
Ziel: Schuleingangsphase und Stärkung der Volksschulen
Herausforderung: Übergänge gut gestalten und Grundkompetenzen stärken
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Maßnahme: Das letzte (verpflichtende) Kindergartenjahr und die ersten beiden Volksschuljahre werden als gemeinsame Schuleingangsphase aufgefasst. Im Bereich der Schuleingangsphase sowie in der gesamten Grundstufe I und II ist das jahrgangsübergreifende Unterrichten mit flexibler innerer Differenzierung an jeder Schule möglich. Für Kinder mit Sprachförderbedarf werden verpflichtende sprachliche Intensivkurse eingerichtet, damit die Schuleingangsphase erfolgreich absolviert werden kann. Schulautonom können bis einschließlich der 3. Schulstufe alternative Leistungsbeschreibungen festgelegt werden. Weiterentwicklung der Lehrpläne in Richtung Kompetenzorientierung mit der klaren Fokussierung auf die verstärkte Vermittlung der Grundkompetenzen (kognitiv, affektiv, psychomotorisch) und insbesondere der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen. Auf Basis eines transparenten bundeseinheitlichen Controllingsystems und entsprechender qualitätssichernder Maßnahmen werden den Volksschulen zusätzliche Stundenkontingente zur Verfügung gestellt, um Begabungs-/Begabten-, Förder- und Stützmaßnahmen in allen Bereichen – insbesondere auch im Bereich der Sprachentwicklung – schulautonom zu setzen. Dafür wird ein Rahmenmodell erarbeitet, welches auf regionale Unterschiede, Standortgrößen und spezifische sozioökonomische Rahmenbedingungen der Schulen Rücksicht nimmt.
Ziel: Berufs- und Bildungswegorientierung mit persönlicher Stärkenanalyse
Herausforderung: Optimale Förderung und Unterstützung der SchülerInnen bei der Bildungs- und Berufswahl entlang von individuellen Interessen und Begabungen.
Maßnahme: Berufs- und Bildungswegorientierung als verbindliche Übung auf der gesamten Sekundarstufe I mit flexiblen Formen der Umsetzung im Unterricht und unter Einbeziehung externer ExpertInnen.
Ziel: ,,Polytechnische Schule PLUS" – Schaffung zusätzlicher Bildungs- und Ausbildungswege
Herausforderung: Individuelle Vorbereitung auf den weiteren Bildungsweg oder Berufseinstieg.
Maßnahme: Die Polytechnische Schule als Orientierungs- und Übergangsschule mit Wahl- und Pflichtmodulen zum Nachholen von Berechtigungen; individuelle Förderung und Persönlichkeitsentwicklung durch modularisierten Unterricht.
Ziel: Qualitativer und quantitativer Ausbau von ganztägigen Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe
Herausforderung: Sicherstellung des Angebots an ganztägigen Schulformen (in verschränkter/nicht-verschränkter Form) nach entsprechenden Qualitätskriterien in zumutbarer Entfernung.
Maßnahme: Zur Verbesserung der Wahlfreiheit soll in Abstimmung mit dem Schulerhalter (klassenweise) an jedem Schulstandort mit mehr als einer Jahrgangsklasse, oder in zumutbarer Entfernung neben einer Klasse mit nichtverschränkter Form, mindestens eine Klasse pro Schulstufe in verschränkter Form ganztätig geführt werden, wenn der Bedarf entsprechend der derzeitigen Rechtslage gegeben ist (12 bzw. 15 Schüler). Berechtigungssprengel werden
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verankert (zwischen den Schulerhaltern ist Einvernehmen über die Kostentragung herzustellen, bei kleineren Schulen ist auf den Erhalt der Schulstandorte zu achten). Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen werden forciert; Die Vorgaben der bestehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG bleiben davon unberührt.
Ziel: Stärkung der Schulautonomie
Herausforderung: Mehr Gestaltungsspielräume an allen Schulen.
Maßnahme: Stärkung der Profilbildung in Schulen z.B. durch die Flexibilisierung der Zeitstruktur an Schulen; Ausbau der kompetenzorientierten Mitwirkung der SchulleiterInnen bei der PädagogInnenauswahl; Mitwirkungspflicht der SchulleiterInnen bei der Fort- und Weiterbildung der PädagogInnen im Sinne der Ergebnisverantwortung und Qualitätssicherung; Flexiblere Einsatzmöglichkeiten der den Schulen zugewiesenen Ressourcen sowie zusätzliche Stundenkontingente und standortübergreifende Stundenpools für Förderbedarf in Form von ,,Projekttöpfen" (nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten), insbesondere im Volksschulbereich. Umfassende Durchforstung der Schulgesetze zur Optimierung autonomer Gestaltungsmöglichkeiten; in der Neuen Mittelschule (NMS) soll die Doppelbesetzung, bei gleichbleibender Stundenanzahl zu einem Drittel, auch für andere Fächer als Deutsch, Englisch und Mathematik möglich sein.
Ziel: Politische Bildung für alle SchülerInnen der Sekundarstufe I
Herausforderung: Vorbereitung junger Menschen auf das gesellschaftliche und politische Leben.
Maßnahme: Verankerung der Politischen Bildung als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Geschichte und Sozialkunde/politische Bildung. Schulautonom ist auch die Führung eines eigenen Unterrichtsgegenstandes möglich.
Ziel: Verbesserung des Zugangs zu elektronischen Medien für Schulen und SchülerInnen
Herausforderung: Moderne Technologien im österreichischen Schulwesen verankern.
Maßnahme: Schrittweise Ergänzung der klassischen Unterrichtsmittel (z.B. Schulbücher) durch digitale Medien (z.B. Tablet-PCs, E-Books, ,,Bildungs-Apps") im Rahmen der Schulbuchaktion und unter Einbindung der Schulerhalter.
Ziel: Stärkung der Schulpartnerschaft
Herausforderung: Einbindung von Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen aller Schularten.
Maßnahme: Im BMUKK wird ein gesetzlich verankerter Bundes-Schulpartner-Beirat eingerichtet, der jedenfalls aus den VertreterInnen von Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen aller Schularten besteht. Diese Möglichkeit kann auch auf Landesebene eröffnet werden.
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Ziel: Ausbau der Integrationsklassen und Weiterentwicklung der inklusiven Bildung
Herausforderung: Gemeinsame Bildungsmöglichkeiten für alle SchülerInnen.
Maßnahme: Schulversuche auf der Sekundarstufe II weiterentwickeln; Evaluierung und Erprobung von Modellen der integrativen Berufsausbildung an BMS; Konzeption von Modellregionen zur optimalen und bedarfsgerechten Förderung aller SchülerInnen dieser Region mit wissenschaftlicher Begleitung; Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Zentren; Überarbeiten der Kriterien für den sonderpädagogischen Förderbedarf über die gesamte pädagogische Bandbreite. Die Höhe der SPF-Quote soll sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Verankerung der inklusiven Pädagogik in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere im Rahmen der integrativen Berufsausbildung.
Ziel: Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Schule und Lehre
Herausforderung: Anrechnung von Schulzeiten auf die Lehrausbildung und umgekehrt.
Maßnahme: SchülerInnen der AHS und BMHS sowie Lehrlingen soll durch Anrechnung erworbener Qualifikationen eine bessere Durchlässigkeit in Bildungs- und Ausbildungswegen ermöglicht werden.
Ziel: Gleiche Zahl an Ausbildungsstunden für alle Lehrlinge
Herausforderung: Unterschiedliche Anzahl an Ausbildungsstunden.
Maßnahme: Es soll im Einvernehmen mit den Sozialpartnern für alle Lehrberufe mindestens 1.260 Ausbildungsstunden an Berufsschulen geben. Die Verteilung orientiert sich am Berufsbild.
Ziel: Weiterentwicklung der österreichischen Erwachsenenbildung
Herausforderung: Zugang zu Bildung im Erwachsenenalter erleichtern.
Maßnahme: Verlängerung der bestehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zum Nachholen von Bildungsabschlüssen (Basisbildung und Pflichtschulabschluss); Ausbau der Bildungsinformation und der Bildungsberatung im Bereich der Erwachsenenbildung.
Ziel: Stufenplan zur täglichen Bewegungseinheit
Herausforderung: Aufwertung von Bewegung und Sport.
Maßnahme: Im Rahmen der Schulautonomie und in ganztägigen Schulformen Einführung von bis zu fünf Einheiten ,,Bewegung und Sport" (Unterricht, Pause, Schwerpunkte, Freizeit); Schwerpunkt Volksschule; Kooperationen mit Sportvereinen.
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Ziel: Schulen in freier Trägerschaft
Herausforderung: Bestehendes alternatives Bildungsangebot mit reformpädagogischen Schwerpunkten erhalten.
Maßnahme: Kooperationen mit Schulen in freier Trägerschaft fördern; Unterstützungsstrukturen aufrechterhalten und verbessern.
Ziel: Etablieren der neuen PädagogInnenbildung unter Nutzung regionaler Synergien
Herausforderung: Neue PädagogInnenbildung mit den unterschiedlichen Trägern etablieren und die Fort- und Weiterbildung verstärken.
Maßnahmen: Verankerung der neuen PädagogInnenbildung auf Basis eines gesamtösterreichischen Entwicklungsplans durch den Qualitätssicherungsrat; Ausbau von berufsbegleitend organisierten Studienangeboten für QuereinsteigerInnen; Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.
Ziel: Internationalisierung des österreichischen Bildungswesens
Herausforderung: Stärkung der Diversitätskompetenz für Lehrende und der interkulturellen Kompetenz für Lernende.
Maßnahme: Internationale Kooperations- und Austauschprojekte als wichtige Quelle der Kompetenzentwicklung für Lernende und Lehrende; Mobilität und grenzüberschreitende Kooperationen; Teilnahme an europäischen und internationalen Bildungsprogrammen; internationale Austausch- und Partnerschaftsprojekte von Schulen; Auslandsschulen.
Ziel: Begabungs- und Begabtenförderung – Entdecken und fördern aller Talente und Begabungen
Herausforderung: Ausbau der Begabungs-/Begabtenförderung an Schulen.
Maßnahmen: Ausbau der Begabungserkennung und Begabtenförderung; Stärkung der anwendungsorientierten Begabungsforschung und der vorhandenen Netzwerke und Kooperationen; Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Ziel: Schulmanagement neu
Maßnahme: Entlastung der LehrerInnen von administrativen Tätigkeiten zu Gunsten der Pädagogik durch Vereinheitlichung und Straffung der Verwaltungsabläufe in den Schulen.
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Wissenschaft
Ziel: Wissenschaft und Forschung werden als elementare Stützen der gesamtstaatlichen Entwicklung Österreichs und seiner Potentiale langfristig abgesichert.
Herausforderung: Rahmenbedingungen und strukturelle Voraussetzungen müssen bestmöglich, wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert gestaltet werden.
Zur Erreichung dieser Ziele wurden drei Projekte für Österreich entwickelt:
Eine Gesamtstrategie für Universitäten und Forschung in Österreich: durch beste Lehr- und Studienbedingungen zu einem innovativen Klima und an die internationale Spitze
 Die Positionierung in internationalen Vergleichen wird durch eine Stärkung des tertiären Sektors und der Forschung, das heißt durch verbesserte budgetäre Rahmenbedingungen, erhöht. Konkrete budgetäre Maßnahmen, um das Ziel, 2% des BIP für tertiäre Bildungseinrichtungen bis 2020 zu halten, werden gesetzt (Karrieremaßnahmen, Medizinische Fakultät Linz; Anreize für mehr private Investitionen werden geschaffen);
 die weiteren gesetzlichen Schritte zur Studienplatzfinanzierung werden wie vorgesehen umgesetzt, der gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan wird erstellt, die Gesamtzahl der an den Universitäten zugelassenen Studierenden soll nicht verringert werden. Im Zuge der Ausweitung der derzeitigen Kapazitätsregelung (derzeit fünf Felder) werden dabei weitere Stellen für Professoren bzw. Professorinnen (bis zu 200 Stellen im Sinn der bisherigen Vorgangsweise) geschaffen und die Betreuungsverhältnisse verbessert;
 die gesamthafte Hochschulentwicklung ist für Österreich von großer Bedeutung. Dabei sind die Qualität, die Leistung, die Profilbildung, ein effektiver Mitteleinsatz und erforderliche Infrastrukturmaßnahmen (Bauleitplan, Großforschungsinfrastruktur), eine optimale Durchlässigkeit zu, an und zwischen den tertiären Bildungsinstitutionen sowie eine qualitätsorientierte Governance (z.B. schlankes und effizientes Berichtswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, Wirkungsorientierung) sowie die Qualität der Lehre und der Studienberatung und deren Verbesserung wesentliche Eckpfeiler. Die Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulplans und der Hochschulkonferenz wird, wie auch die PädagogInnenbildung neu, fortgeführt;
 Geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Exzellenz-Schwerpunkte in Österreich werden gefördert, ebenso Themen im Kontext von Wissenschaft und Ethik;
 Universitätsgesetz (UG): Es erfolgt eine Weiterentwicklung im Hinblick auf Planungssicherheit, im Hinblick auf vorhandene Befristungen und legistische Vereinheitlichungen und unter Bedachtnahme auf Evaluierungen (z.B. § 124, § 64 Abs 4, § 66 u.a.). Es erfolgen Anpassungen im Studienrecht (Durchlässigkeit, Weiterbildung, Studien- und Prüfungsbereich, mehr Verbindlichkeit bei Aufnahmeverfahren);
 Konzepte im Zusammenhang mit Problemstellungen bei einer asymmetrischen Studierendenmobilität werden erarbeitet. Die Quotenregelung bzw. eine entsprechende Nachfolgeregelung sollen dauerhaft abgesichert werden. Es bedarf einer gesamthaften Betrachtung bei der Entwicklung und des Ausbaues der
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Medizin-Studienplätze in Österreich (auch hinsichtlich der postpromotionellen Ausbildung und Berufsausübung).
 Der klinische Mehraufwand wird nach den Kriterien von Einfachheit, Einheitlichkeit und Transparenz bis Anfang 2015 neu geregelt. Dabei sollen ein klares Pauschalierungssystem, ein leistungsgerechtes und verantwortungsvolles Zusammenwirken, eine exakte Kosten- und Leistungssteuerung (unter Wahrnehmung wechselseitiger Verantwortung, der Berücksichtigung der Personalentwicklung sowie von Infrastrukturfragen) und die jeweiligen eigenen Aufgabenstellungen von Wissenschaft und Krankenversorgung sowie die Bedachtnahme von Kooperationen von Spitalsträgern mit medizinischen Privatuniversitäten, wesentliche Parameter sein.
Unser Ziel: 50.000 Fachhochschulplätze bis 2018
 Im Rahmen eines zukünftigen Fachhochschulentwicklungs- und -finanzierungsplans werden die Fachhochschulplätze auf 50.000 Plätze ausgebaut, die Fördersätze werden erhöht;
 die Angebote für AbsolventInnen des dualen Systems und des berufsbildenden Schulwesens werden weiterentwickelt, u.a. mit dem Zweck einer vermehrten Anrechnung facheinschlägiger Qualifikationen.
Qualitäts- und Leistungspaket für Studierende und JungforscherInnen Österreich
 Die Zahl der Laufbahnstellen wird erhöht, neue Laufbahnprogramme werden angeboten. Die Zahl der Forschungsstellen für Doktoranden, Postdoktoranden und in Doktoratskollegs wird erhöht; Wissenstransferzentren werden eingerichtet. Neue Karrieremöglichkeiten bzw. Karrieremodelle werden erarbeitet, Frauenförderungsmaßnahmen, geschlechtsspezifische Maßnahmen, ebenso Familien- und Berufsvereinbarkeitsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Studium und von nichttraditionellen Zugängen zum Studium im gesamten Hochschulsektor werden gesetzt. Leistung, Verantwortung und gestärkte Partizipationsmöglichkeiten für hochqualifiziertes wissenschaftliches Personal müssen wichtige Parameter einer erfolgreichen hochschulischen Entwicklung sein;
 zur Stärkung des Europäischen Gedankens soll die Beteiligung der österreichischen Studierenden und Lehrenden an europäischen Mobilitätsprogrammen (z.B. Erasmus) weiterhin gesteigert werden;
 das HochschülerInnenschaftsgesetz wird im Hinblick auf mögliche Reformpunkte unter Einbeziehung Beteiligter evaluiert bzw. novelliert (Wahlrechtsfragen, Gestions- und Haftungsfragen, u.a.).
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Frauen
Ziel: Ausbau der Beratungs- und Betreuungsangebote für Frauen und Gender Budgeting vorantreiben
Herausforderung: Der steigenden Beratungs- und Betreuungsnachfrage gerecht werden
Maßnahmen:
 Absicherung und Ausbau der notwendigen Einrichtungen (z.B. Gewaltschutzzentren, Notwohnungen sowie Frauen und Mädchenberatungsstellen);
 Gender Budgeting: Wirksamkeit überprüfen und Umsetzung von Gender Budgeting gemeinsam mit dem BMF konsequent vorantreiben.
Ziel: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt
Herausforderung: Einkommensunterschiede verringern, Frauen am Arbeitsmarkt entsprechend ihrer Qualifikationen fördern und Diskriminierungen beseitigen.
Maßnahmen:
 Gemeinsam mit den Sozialpartnern versteckte Diskriminierungen in allen Kollektivverträgen prüfen und beseitigen (Aufhebung der Stereotype und Neubewertung der Arbeitsfelder mit dem Ziel existenzsichernde Einkommen zu schaffen, Anrechnung von Elternkarenzzeiten als Dienstzeiten in Kollektivverträgen);
 Fortführung des ,,NAP Gleichstellung": Schwerpunkt zur Bewusstseinsbildung über die Vor- und Nachteile von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung gemeinsam mit AMS, Hauptverband der Sozialversicherungsträger und Sozialpartnern. Informationsrecht über Vollzeitarbeitsangebote sowie Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb der Betriebe. Maßnahmenbündel für qualifizierte Teilzeitarbeit. Frauenförderung im Betrieb (Mentoring, Frauenförderpläne);
 Einkommenstransparenz: Gehaltsangaben in Stelleninseraten und Einkommensberichte evaluieren und gegebenenfalls unter Einbindung der Sozialpartner weiterentwickeln (z.B. Maßnahmenplan, Antragsrecht);
 Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen in Politik, Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Einrichtungen der Selbstverwaltung. Als Vorbild dafür soll die Regelung der Selbstverpflichtung der staatsnahen Unternehmen vom März 2011 dienen;
 mehr Frauen in atypische Berufe: Aufbau einer Informationsplattform ,,Frauen/Mädchen in die Technik", Weiterführung gezielter Projekte für atypische Berufe und Evaluierung der Lehrstellenförderung zur Ausbildung von Mädchen in atypischen Berufen auf ihre Wirksamkeit;
 Karenzmanagement: Ausbau und Weiterentwicklung der AMS-WiedereinsteigerInnenberatung. Forcierung von MitarbeiterInnengesprächen über Karriereperspektiven vor und nach der Karenz sowie Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen eines strukturierten Karenzmanagements im Betrieb.
Ziel: Sicherheit für Frauen erhöhen
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Herausforderung: Frauen ein selbstbestimmtes, finanziell unabhängiges und gewaltfreies Leben ermöglichen.
Maßnahmen:
Soziale Sicherheit und Gewaltschutz
 Informationskampagne zum Thema Frauen und Pensionen (Pensionssplitting, Teilzeit, Elternkarenz etc.) u.a. durch Aushändigung einer genauen Information im Zuge der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes;
 Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussgesetzes, Erstellung einer aktuellen ,,Kinderkostenanalyse" und darauf aufbauend eine Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen;
 interministerielle Arbeitsgruppe zum NAP ,,gegen Gewalt an Frauen" fortsetzen;
 Evaluierung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Gewaltschutzgesetze insbesondere forensischer Beweissicherung.
Ziel: Aktionsplan Frauengesundheit
Herausforderung: Qualitätsverbesserung der medizinischen Angebote für Frauen unter dem Aspekt des biopsychosozialen Modells.
Maßnahmen:
 Stärkere Einbindung von Gendermedizin in der Krankenversorgung, Forschung und Rehabilitation;
 Ausbau von ,,FirstLove-Ambulanzen" und Frauengesundheitszentren in allen Bundesländern;
 Vorsorgeprogramme zu spezifischen Frauengesundheitsthemen (z.B. Osteoporose, Mamma-Screening).
Ziel: Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsrechts und der Gleichbehandlungsinstrumente
Herausforderung: Sexualisierte Darstellungen in Werbung und Medien aufzeigen und zurückdrängen, Gleichbehandlungsrecht soll spezial- und generalpräventiv wirken.
Maßnahmen:
 Bekämpfung von Sexismus in Werbung und Medien;
 Evaluierung der Instrumente zur Durchsetzung der Gleichbehandlung.
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Kunst und Kultur
Ziel: Nachhaltige Absicherung von Kunst und Kultur in Österreich
Herausforderung: Politisches Bekenntnis zur öffentlichen Finanzierung von Kunst und Kultur, zur Freiheit der Kunst, zur kulturellen Vielfalt und zur Geschlechtergerechtigkeit.
Maßnahmen:
 Bedarfsorientierte Basisabgeltungen für Bundesmuseen, die Österreichische Nationalbibliothek und Bundestheater (mit kulturpolitischen Rahmenzielen, Governance-Optimierung und begleitendem Monitoring), Investitionsprogramm für Bundestheater, ,,Kulturinvestitionskonto" für Investitionen in öffentlich geförderte Kunst- und Kultureinrichtungen (außerhalb der Bundesinstitutionen) zur Konjunkturbelebung, Prüfung der Möglichkeiten zur Ausweitung der Bundeshaftung auf Dauerleihgaben an Bundesmuseen und zur Erhöhung der Haftungssumme;
 steuerliche Absetzbarkeit für Zuwendungen (Spenden, Sponsoring) zur Erhaltung von unter Denkmalschutz stehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden, an öffentlich finanzierte Kunst- und Kultureinrichtungen und für Kunstankäufe von Werken lebender bzw. zeitgenössischer Künstlerlnnen (mit Betragsbegrenzung);
 Modernisierung des Denkmalschutzes (Novelle DMSG), Errichtung eines Tiefspeichers der Österreichischen Nationalbibliothek.
Ziel: Schwerpunkt Zeitgenössische Kunst
Herausforderung: Schaffung nachhaltiger finanzieller Rahmenbedingungen für KünstlerInnen, Festspiele und Kultureinrichtungen. Weiterentwicklung des zeitgenössischen, heutigen Kunstschaffens.
Maßnahmen:
 Zielgerichtete Förderung für zeitgenössische Kunst im Rahmen der Staatsausgaben für Kunst und Kultur;
 Schwerpunkte bei regionalen Kulturinitiativen, Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, Film, Architektur, Baukultur, junge Kunst und Frauenförderung in den genannten Bereichen;
 Ausbau des Film- und Musikstandorts Österreich: gesetzliche Absicherung des Film-Fernsehabkommens mit zumindest gleichbleibender Dotierung, gesetzliche Festschreibung von FISA, Erhöhung des Anteils österreichischer Film- und Fernsehproduktionen gemessen an der ORF-Gesamtproduktion, Anhebung der Mittel des Fernsehfonds, Durchsetzung der ORF-Selbstverpflichtung zur angemessenen Berücksichtigung österreichischer Musik, Musikproduktion, Musikvermarktung und Musikvertrieb stärken.
Ziel: Ausbau der Kulturvermittlung
Herausforderung: Zugang zu Kunst und Kultur für alle Menschen unabhängig von ihrer gesellschaftlichen und sozialen Stellung, Förderung der kulturellen Partizipation und sozialen Öffnung.
Maßnahmen:
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 Weiterführung ,,Freier Eintritt bis 19" in die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek mit Vermittlungsinitiative für Kinder und Jugendliche; Initiativen für verstärkte Kooperation von Kultur- und Bildungseinrichtungen;
 Erarbeitung eines ,,Österreichischen Bibliotheksplans" zum Ausbau eines zeitgemäßen, flächendeckenden Büchereinetzes unter Berücksichtigung von E-Medien, Forcierung von Digitalisierungsaktivitäten;
 Vermittlungsaktivitäten zum Gedenkjahr 2018 – Projekt ,,Haus der Geschichte", Bekenntnis zu Restitution und aktiver Erinnerungskultur.
Ziel: Gerechte Entlohnung für kreatives Schaffen
Herausforderung: Gesamtstrategie für geistiges Eigentum und Verbesserung der Einkommenssituation von KünstlerInnen.
Maßnahmen:
 Das volle Potential des geistigen Eigentums ausschöpfen durch Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie für geistiges Eigentum unter Einbeziehung aller Stakeholder und unter Berücksichtigung der gesamten Bandbreite des geistigen Eigentums. Bewusstseinsschärfung der breiten Öffentlichkeit für den Schutz und die Funktion des Urheberrechts. Reform des Urheberrechts und sonstiger rechtlich relevanter Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, sowie der Interessen von kunstschaffenden KonsumentInnen und in Österreich tätigen Unternehmen. Anpassung des Filmurheberrechts an die europäische Judikatur, Bedarfsanalyse für urhebervertragsrechtliche Regelungen, Prüfung von Sonderregelungen für digitale Publikationen von Sammlungsbeständen;
 Stärkung von Stipendien und Preisen, Verbesserungen in der KünstlerInnen-Sozialversicherung.
Ziel: Kunst- und Kulturland Österreich international sichtbarer machen
Herausforderung: Stärkung und Weiterentwicklung des Ansehens und der internationalen Positionierung Österreichs als Kunst- und Kulturland.
Maßnahmen:
 Stärkung der Mobilität von KünstlerInnen und des Kulturaustausches auf europäischer und globaler Ebene, Engagement zur verstärkten Verankerung von Kunst und Kultur in den EU-Prozessen und EU-Programmen;
 Erarbeitung einer ,,Kulturland Österreich-Strategie" im Rahmen eines breiten Stakeholder-Prozesses und in Umsetzung des Projekts ,,Nation Brand Austria – Competitive Identity";
 Synergienutzung und Effizienzsteigerung bei vorhandenen Ressourcen für die Präsentation Österreichs als Kunst- und Kulturland im Ausland;
 Die Bundesregierung wird anlässlich des Jubiläums ,,200 Jahre Wiener Kongress" im Jahr 2015 Diskussionsveranstaltungen über die Zukunft des europäischen Kontinents unter Einbeziehung der Jugend organisieren.
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Zugang zu Wissen und Information durch eine innovative Medienpolitik
Ziel:
Der Zugang zu Wissen und Information durch eine innovative Medienpolitik im Print-, TV- und Onlinebereich sowie die Unabhängigkeit und Vielfältigkeit der österreichischen Medien sind ein wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Kultur. Diese Werte gilt es auch im Zuge des nunmehr stattfindenden grundlegenden Wandels der Medienwelt, ausgelöst durch die Digitalisierung und wirtschaftliche Veränderung, zu sichern.
Maßnahmen:
 Eine Förderung der Medien soll sich an Vielfalt und Qualitätskriterien orientieren. Dabei ist Journalismusförderung von besonderer Bedeutung. Diese Förderung soll sich u.a. an der Qualität der journalistischen Arbeitsbedingungen und der Aus- und Weiterbildung des journalistischen Personals orientieren. Für die MedienkonsumentInnen soll durch diese Förderung inhaltliche sowie regionale Vielfalt gesichert werden, die sowohl das Interesse an objektiver Information befriedigt, als auch die Basis für demokratische Teilhabe bildet;
 die Bundesregierung bekennt sich zur Sicherung des Wettbewerbs in einem dualen Rundfunksystem und zur inhaltlichen Förderung sowie technischen Weiterentwicklung des dualen Rundfunks in Österreich. Den wirtschaftlichen Veränderungen in der Medienbranche, verursacht durch die digitale Substitution sowie die Finanz- und Wirtschaftskrise und dem damit zusammenhängenden geringen Werbeaufkommen, ist entgegenzuwirken. Daher soll die Medienförderung privater kommerzieller und nicht kommerzieller Rundfunkunternehmen fortgeführt werden;
 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt eine zentrale demokratie- und gesellschaftspolitische Rolle ein. Der ORF soll sich auf öffentlich-rechtliche Programminhalte fokussieren, um so seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund soll der ORF insbesondere eine starke Rolle bei Produktion und Ausstrahlung qualitativ hochwertiger, österreichischer Programminhalte einnehmen. Dafür ist es notwendig, den öffentlich-rechtlichen Auftrag an die europäischen Vorgaben anzupassen und neue öffentlich-rechtliche Inhalte im Gesetz zu verankern sowie Online-Beschränkungen zu evaluieren. Die MitarbeiterInnen des ORF sollen auch künftig Arbeitsbedingungen vorfinden, die garantieren, dass der ORF seine journalistische Tätigkeit qualitativ hochwertig ausüben kann.
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Länger gesund leben und arbeiten
Pflege und Betreuung
Es gilt, den Betroffenen die Sicherheit zu geben, dass für die individuelle Pflegebedürftigkeit unabhängig von der sozialen Situation eine gute Pflege und Betreuung geboten werden. Die Wahlfreiheit des Pflegesettings, von der häuslichen Pflege durch Angehörige und professionelle Dienste, über betreute Wohnformen bis hin zu Pflegeheimen, muss bedarfsgerecht abgestufte Pflege- und Betreuungsangebote beinhalten. Der Verbleib in der gewohnten Umgebung ist bestmöglich zu fördern, um den Anteil der nicht-stationär betreuten PflegegeldbezieherInnen weiterhin über 80% zu halten.
Ziel: Selbständig zu Hause betreut werden
Um die Selbständigkeit älterer Menschen in gewohnter Wohnumgebung länger zu erhalten und pflegende Angehörige – insbesondere auch Kinder – zu unterstützen, sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden:
 Vorrang mobiler vor stationärer Betreuung: Der Pflegefonds setzt Schwerpunkte zum flächendeckenden Ausbau von mobilen Diensten und der Tagesbetreuung sowie Maßnahmen zur Beratung und Entlastung pflegender Angehöriger;
 Ausbau der Hausbesuche bei Pflegegeldempfängern zur Beratung pflegender Angehöriger;
 neuer Förderschwerpunkt für barrierefreies Sanieren ab 2014 unabhängig vom Gebäudealter;
 Ausbau von anwendungsorientierten Ambient Assisted Living Programmen (Technologien, Produkte und Dienstleistungen) mit dem Fokus auf deren nachhaltige Implementierung;
 Verlängerung und Weiterentwicklung der 24 Stunden-Betreuung aufgrund der bisherigen Erfahrungen in Hinblick auf Nachhaltigkeit, Verwaltungsökonomie und Qualitätssicherung:
o Ab 2015 gewerberechtliche Trennung von BetreuerInnen und Vermittlungsagenturen;
o Implementierung in den Pflegefonds (einschließlich Mittelübertragung).
Ziel: Pflegebedürftigkeit vermeiden
Maßnahmen:
 In einer ,,Demenzstrategie" sollen bis Ende 2014 klare Empfehlungen für die notwendige öffentliche Bewusstseinsbildung, Versorgungsstrukturen, Prävention und Früherkennung sowie Schulung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen erarbeitet werden;
 Entwicklung eines Aktivitäten-Katalogs, der Prävention im Alltag umsetzbar macht;
 Zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit muss im Rahmen einer Rehabilitations-Gesamtstrategie sichergestellt werden, dass ab 2015 Rehabilitation für alle SeniorInnen von der Pensionsversicherung angeboten wird.
Ziel: Bedarfsgerechte Ausbildung und bessere Versorgung
Maßnahmen:
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Die Ausbildung zu Betreuungs- und Pflegeberufen soll bis Ende 2015 zur Deckung des wachsenden Personalbedarfs verbessert werden:
 Harmonisierung der Sozial- und Gesundheitsberufe durch Schaffung einer Bundeskompetenz zur gesamthaften Abstimmung mit den Pflegeberufen;
 Modulare österreichweit einheitliche Ausbildung quer durch sämtliche Gesundheits- und Sozialberufe mit horizontaler und vertikaler Durchlässigkeit, auch hinsichtlich der Karriereplanung;
 Anbindung an das Regelbildungswesen;
 Verbesserte Anerkennung von Qualifikationen und Vereinfachung von Nostrifizierungsverfahren;
 Stärkere Anpassung von Kompetenzen und Ausbildung an die Erfordernisse des Langzeitpflegebereichs;
 Um das Ziel einer gesicherten Verfügbarkeit von mobiler und stationärer Hospizbetreuung, auch für Kinder, zu erreichen, soll entsprechend der Bedarfserhebung des österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheit (ÖBIG) eine gemeinsame Finanzierung durch Bund, Länder und Sozialversicherungen entwickelt werden;
 Entwicklung eines modernen interaktiven Informationsportals über Pflegeleistungsangebote zur Information für Pflegebedürftige und deren Angehörige über Angebote, Leistungen, Qualität und Kosten.
Ziel: Effizienz und Bürokratieabbau
Maßnahmen:
 Verbesserung der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von (haus)ärztlichen, therapeutischen und krankenpflegerischen Leistungen im gesamten Pflegebereich zur Vermeidung von unnötigen Spitalsaufenthalten. (Erweiterung der Rezepturrechte Pflegeheime);
 ab Mitte 2014 Ermöglichung des Bezugs von Arzneimitteln beim Großhandel, deren ,,Verblisterung" und Bevorratung von Arzneimitteln durch Wohn- und Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung der Arzneimittelsicherheit und unter Einbeziehung der Kompetenz der Akteure in der Arzneimittel-Wertschöpfungskette;
 kritische Überprüfung bestehender Qualitäts- und Strukturvorgaben, Dokumentations- und Abrechnungsvorschriften unter Interessensabwägung zwischen Aufwand und Betreuungsqualität (z.B. im Hinblick auf Verbesserungen im Arzneimittelmanagement). Dies soll mit dem Instrument des Pflegefonds unterstützt werden.
Ziel: Sicherstellung der laufenden Finanzierung
Maßnahmen:
 Das Pflegegeld und der Pflegefonds werden als zentrale Säulen der Pflegefinanzierung durch den Bund beibehalten und weiterentwickelt.
 Beim Pflegegeld wird der Fokus auf Fälle höherer Pflegebedürftigkeit und Bedarfsgerechtigkeit gerichtet.
Wenn Einkommen (Pension) und Pflegegeld für die Deckung der Pflegekosten nicht reichen, wird derzeit auf das Vermögen der Betroffenen zugegriffen. Sobald hinsichtlich des zu erwartenden Einnahmenentfalls und der möglichen Folgekosten
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(stärkere Inanspruchnahme von Pflegeheimen) eine Ersatzlösung gefunden werden kann, soll diese Systematik (Sozialhilfelogik) geändert werden.
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Menschen mit Behinderung
Ziel der Behindertenpolitik ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in alle Lebensbereiche.
Als Grundlage aller Maßnahmen wurde dazu der NAP Behinderung beschlossen.
 laufende Umsetzung des NAP Behinderung;
 Begleitgruppe unter Einbindung der Betroffenen:
 Berücksichtigung der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung.
Um selbstbestimmtes Leben im Sinne der UN-Konvention zu ermöglichen, sollen Großeinrichtungen abgebaut und alternative Unterstützungsleistungen entwickelt werden. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit einheitlich ausgebaut. Für die übrigen Lebensbereiche soll eine bundesweit einheitliche Harmonisierung der Leistungen der Länder erfolgen.
Knapp 20.000 Menschen mit Behinderung sind in Österreich in Behindertenwerkstätten tätig. Für diese soll ein neues Modell entwickelt werden, in der Frage der
 eigenständigen Absicherung bei Tätigkeiten in Werkstätten;
 Stärkung der Durchlässigkeit zwischen Erstem und Drittem Arbeitsmarkt, Forcierung und Stärkung der Arbeitskräfteüberlassung aus Werkstätten in den Ersten Arbeitsmarkt.
Menschen mit Lernbehinderungen sollen Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat erhalten.
Bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt sind Menschen mit Behinderung nach wie vor benachteiligt. Daher bedarf es einer Intensivierung arbeitsmarktbezogener Fördermaßnahmen, die auf Basis des beschäftigungspolitischen Behindertenprogrammes, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und MigrantInnen umzusetzen sind.
 Förderung von Beschäftigungsverhältnissen am Ersten Arbeitsmarkt (Inklusive Beschäftigung):
 das Einnahmenvolumen aus Ausgleichstaxen soll für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung investiert werden;
 Evaluierung der Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeit zur Erfüllung der Einstellungspflicht;
 Ausbau und Qualitätssicherung von Unterstützungsstrukturen;
 ,,AusbildungsFit" für Jugendliche;
 Informationsoffensive;
 Transparenz bei Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichstaxfonds.
Hilfsmittel sind für hunderttausende Menschen mit verschiedenen Behinderungen besonders wichtig, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Da Hilfsmittel derzeit von vier verschiedenen Stellen (Land, Sozialversicherungen – KV und PV –, Bundessozialamt) finanziert werden, sollen für Betroffene die Zuständigkeiten und Abläufe transparenter gestaltet werden. Dies soll durch die Bündelung der Ressourcen bei einer zentralen Anlaufstelle für Hilfsmittel ab 2016 erreicht werden.
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Barrierefreiheit ist eine essenzielle Voraussetzung für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und ihrer gesellschaftlichen Teilhabe. Barrierefreiheit ist vielschichtig und äußerst komplex.
 Koordinierung, Beratung und Unterstützung sowie Schaffung von Bewusstsein über die Bedeutung von Barrierefreiheit als Menschenrecht durch das Bundessozialamt;
 Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung von Good Practice-Beispielen;
 Verbesserte Förderung der Blindenführhunde.
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Soziales
Die Mindestsicherung soll ein noch besseres ,,Sprungbrett" in den Arbeitsmarkt werden. Unterschiede im Vollzug sollen im Hinblick auf die Grundidee der Mindestsicherung, ein österreichweit harmonisiertes System zu bilden, beseitigt werden. Dazu sollen – basierend auf Evaluierungen und Studien zu den bisherigen Erfahrungen im Vollzug sowie den Erkenntnissen des Rechnungshofs – folgende Maßnahmen getroffen werden:
 Entwicklung von Modellprojekten in Kooperation von AMS und Sozialbehörden zur Betreuung von arbeitsfähigen MindestsicherungsbezieherInnen;
 verstärkte soziale Integration, Ausbildung und Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen;
 bessere Ausgestaltung von Arbeitsanreizen, z.B. durch Reform des WiedereinsteigerInnenfreibetrags;
 gemeinsame Erarbeitung von Zielvereinbarungen für die Arbeitsmarktintegration.
Im Zuge der Verhandlungen zur Fortführung der Ende 2014 auslaufenden 15a-Vereinbarung sollen mit den Ländern die Standards weiter vereinheitlicht werden, insbesondere:
 Übernahme von Selbstbehalten in der Krankenhilfe
 Unterhalt
 Nicht-Anrechnung von Familien- und Wohnbeihilfen
 Sonderbedarfe mit Rechtsanspruch
 verstärkte Arbeitsanreize
 Kontrollen und Sanktionen
Armutsbekämpfung, insbesondere auch bei Kindern, soll durch den Ausbau von Sachleistungen zu mehr Treffsicherheit führen. Einzelne Best-Practice-Ansätze in den Bereichen Lernhilfe, frühe Hilfen und Schuldnerberatung sollen bundesweit verstärkt werden.
Sozialentschädigung
 Das Sozialentschädigungsrecht mit seiner Vielzahl an Gesetzen soll modernisiert und besonders im Hinblick auf Verbrechensopfer weiterentwickelt werden;
 die Verfahrensabläufe und Leistungsprozesse im Kriegsopferversorgungsgesetz sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und allenfalls erforderliche legistische Maßnahmen im Sinne einer ökonomischen Verwaltung zu setzen;
 im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung sollen die Mittel des aufzulösenden Kriegsopfer- und Behindertenfonds an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung übertragen und im Sinne des ,,NAP Behinderung" verwendet werden;
 Weiterführung der Jewish Claims Förderung;
 zur Sicherung einer raschen Beweissicherung werden dauerhaft forensische 24-Stunden-Ambulanzen in Österreich eingerichtet;
 aufgrund der Gesundheitsschäden von Contergan-Betroffenen tritt nun im Alter besonderer Unterstützungsbedarf auf. Subsidiär zu deutschen Rentenregelungen auch für ÖsterreicherInnen soll daher (für jene nicht von Deutschland begünstigten Geschädigten) ab 2015 eine Rentenleistung entwickelt werden, die sich am bisherigen österreichischen Sozialentschädigungsrecht orientiert.
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Die Lebensqualität älterer Menschen (in den Bereichen Bildung, Wohnen sowie Konsumentenschutz) soll unter Berücksichtigung des ,,Bundesplans für Seniorinnen und Senioren" gesteigert werden.
Zur verstärkten Prävention aller Formen von Gewalt, insbesondere gegen Frauen, Kinder und ältere Menschen, wird ein nachhaltiger Aus- und Aufbau von Anti-Gewaltprogrammen unter Berücksichtigung einheitlicher Standards opferorientierter Täterarbeit in ganz Österreich forciert.
Freiwilliges Engagement der Bürgerinnen und Bürger soll attraktiver werden, dazu müssen Rahmenbedingungen und rechtliche Absicherung unter Berücksichtigung der bisherigen finanziellen Absicherung verbessert werden:
 Weiterentwicklung des ,,Freiwilligen Sozialen Jahres" und des ,,Freiwilligen Umweltjahres";
 alle Auslandsdienste werden unter Berücksichtigung des gleichberechtigten Zugangs für Frauen und Männer gesetzlich im Freiwilligengesetz (FreiwG) verankert und finanziell abgesichert werden;
 Prüfung der Ausdehnung der kostenfreien Impfungen gegen Hepatitis A und B auf Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren;
 schrittweise Entwicklung einer österreichweit möglichst gleichwertigen privaten Haftpflichtversicherung für Freiwillige.
Zur Erprobung innovativer Ansätze in der Sozialpolitik sollen neue Finanzierungsquellen für NGO-Projekte zu gesellschaftlichen Problemfeldern durch Kooperationen mit der öffentlichen Hand und gemeinnützigen Stiftungen erschlossen werden. Mittels Social Impact Bonds finanzieren gemeinnützige Stiftungen Projekte. Wird durch deren (nachweislich messbare) Wirkung eine Ersparnis für die öffentliche Hand nachgewiesen, refundiert diese der gemeinnützigen Stiftung die Investition und führt das Projekt weiter.
Entlastung für Betriebe, die schwangere Mitarbeiterinnen auf Grund von Beschäftigungsverboten oder Arbeitsunfähigkeit nicht einsetzen können.
Studie über mögliche Effizienzsteigerungen der Sozialversicherungsträger: Die Aufgaben der Sozialversicherung werden von 22 Sozialversicherungsträgern erfüllt. Kostendämpfungs- und Einsparungsmöglichkeiten sollen insbesondere in den Bereichen Beschaffung und Verwaltung erhoben werden.
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Gesundheit
Ziel: Die Patientin und der Patient im Mittelpunkt: flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Gesundheitsleistungen unabhängig von Alter, Einkommen, Geschlecht, Herkunft und Gesundheitszustand in bestmöglicher Qualität sicherstellen und die Gesundheitsreform über das Jahr 2016 fortführen
Die Bundesregierung bekennt sich zur Gesundheitsreform 2013 (Art. 15a B-VG-Vereinbarungen und Zielsteuerungsverträge) als das maßgebliche Reformvorhaben für das österreichische Gesundheitssystem. Der Schlüssel beim Zugang zu medizinischen Leistungen ist ein System von flächendeckenden und wohnortnahen Gesundheitsdienstleistungsangeboten, die rund um die Uhr eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung garantieren. Dazu ist die Umsetzung folgender Maßnahmen prioritär:
 Alle notwendigen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Gesamtvertragsrecht, im Krankenanstaltenrecht und in den Berufsgesetzen werden bis Ende 2014 geschaffen;
 wohnortnahe qualitätsgesicherte Primärversorgung etablieren und dabei die allgemeinmedizinische Versorgung (Hausarzt) stärken. Einheitliche Ansprechpartner für PatientInnen zur Koordination von Gesundheitsförderung, Diagnose und Therapie sind sicherzustellen;
 Etablierung von multiprofessionellen beziehungsweise interdisziplinär organisierten Versorgungsformen im ambulanten Bereich;
 Vermeidung nicht erforderlicher Hospitalisierungen durch bessere Patientenorientierung in der Spitalsstruktur durch mehr Tageskliniken, Erstversorgung in Spitälern und Ausbau ambulanter Strukturen (entsprechend den Zielsteuerungsverträgen);
 Zugang der PatientInnen zur Spitzenmedizin durch die Sicherstellung der zukünftigen Finanzierung der Universitätskliniken und Exzellenzzentren (Klinik-Bau-Investitionsprogramme, klinischer Mehraufwand) absichern und mittels überregionaler Leistungsangebotsplanung für hochspezialisierte Medizin verbessern;
 Schaffung eines Systems zur Erhebung von Wartezeiten und Erarbeitung von Richtwerten für ausgewählte Routine- bzw. geplante Fälle;
 Integrierte Versorgungsprogramme für häufige chronische Erkrankungen z.B. COPD, Demenz, Schlaganfall und Adipositas entwickeln;
 Stärkung und Ausbau eines transparenten Qualitätswettbewerbs als Steuerungsinstrument für die Gesundheitsplanung (,,outcome measurement") und zur Stärkung von Innovationen im Gesundheitswesen. Krankheitsspezifische Ergebnisqualitätsindikatoren aus Routinedaten erarbeiten und Ergebnisqualitätsindikatoren je Versorgungsregion und Versorgungsebene darstellen;
 Maßnahmenpaket für eine moderne, patientenorientierte und qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung, insbesondere im ländlichen Raum entwickeln;
 nachhaltige und solidarische Finanzierung der niederschwelligen und hochqualifizierten Gesundheitsversorgung sichern, einen effektiven und effizienten Mitteleinsatz im gesamten Gesundheitswesen gewährleisten und dabei eine ausgeglichene Gebarung und ein positives Reinvermögen bei allen Krankenversicherungsträgern in den nächsten Jahren sicherstellen, sowie den
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Kassenstrukturfonds über das Jahr 2015 hinaus weiterdotieren und auf seine Steuerungsfunktion überprüfen.
Ziel: Das Gesundheitswesen als Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber: Gesundheitsberufe versorgungsorientiert ausrichten und attraktiver gestalten
Die Herausforderungen für die Arbeitswelt im Gesundheitswesen sind vielfältig, daher sind die Ausbildungen und Berufsbilder an die künftigen Aufgaben und Rollen anzupassen. Die Gesundheitswirtschaft ist zu stärken, und die Angehörigen der Gesundheitsberufe sind in ihren verantwortungsvollen Tätigkeiten zu unterstützen.
 Vertikale und horizontale Durchlässigkeit sowie die Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen Gesundheitsberufen und anderen Berufen verbessern;
 die Ausbildungen in den Pflegeberufen modernisieren, die Kompetenzen aufeinander abstimmen, vertiefen und erweitern;
 die ,,ÄrztInnenausbildung NEU" ist nach dem Konzept der Ausbildungskommission, inklusive Lehrpraxis, umzusetzen;
 Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Gesundheitsberufen sind zu ergreifen;
 die Ausbildung der Psychotherapie ist neu zu regeln;
 die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Österreich in der Gesundheitswirtschaft und dem Gesundheitstourismus sind zu verbessern;
 die Verfahren im Bereich der zwischenstaatlichen Abrechnungen (ausländische Gastpatienten) sind zu beschleunigen.
Ziel: Rahmen-Gesundheitsziele und ,,Health in All Policies" umsetzen, berufs- und zielgruppenspezifische Prävention und Gesundheitsförderung als Leitgedanken etablieren
Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention mit dem Ziel, die in Gesundheit verbrachten Lebensjahre deutlich anzuheben. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung soll zur Erhöhung der Selbstbestimmung und Verbesserung der eigenen Gesundheit gestärkt werden.
 Betriebliche Gesundheitsförderung als qualitätsgesichertes, ganzheitliches Modell in der Krankenversicherung forcieren und flächendeckend anbieten;
 für qualitätsgesicherte betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen sollen steuerliche Anreize geschaffen werden;
 es ist ein Schwerpunkt auf Seniorengesundheit zu legen, insbesondere in der Zahnmedizin;
 Erarbeitung einer nationalen Suchtpräventionsstrategie und Suchtstrategie (unter Einbeziehung der Alkoholkrankheit und substanzungebundenen Süchten);
 Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit mit Schwerpunkt Früherkennung;
 Weiterentwicklung und Umsetzung der österreichweit abgestimmten und an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierten Gesundheitsförderungsstrategie zur Verhinderung der Risikofaktoren für Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Demenz, Diabetes, Adipositas, Essstörungen und Suizid;
 Anreize, welche die erhöhte Inanspruchnahme von Vorsorge und Gesundheitsförderung schaffen, evaluieren und weiterentwickeln;
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 Lebensmittelsicherheit: Die Bundesregierung bekennt sich zu sicheren und verständlich gekennzeichneten Lebensmitteln und zu einem effizienten und verlässlichen Kontrollnetz ,,vom Stall oder Feld bis zum Teller". Die Vorschläge des Berichts zur ,,Entschließung 189/E XXIV.GP des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend Reform und Neustrukturierung entlang der Lebensmittelkette" werden umgesetzt, eine bundesweite Kontrolleinheit als Ergänzung der mittelbaren Bundesverwaltung wird etabliert. Eine leicht verständliche Nährwertkennzeichnung soll die gesunde Ernährung erleichtern. Die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene soll KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten.
Ziel: Gesundes Aufwachsen – Kinder- und Jugendgesundheit
Die Bundesregierung bekennt sich zur ,,gesundheitlichen Chancengleichheit und -gerechtigkeit" für Kinder und Jugendliche. Daher sollen der Zugang zu Gesundheitsleistungen erleichtert sowie Schwerpunkte in Gesundheitsförderung und Prävention gesetzt werden.
 Neuordnung und Modernisierung des Schulgesundheitsdienstes mit dem Ziel der Stärkung der Prävention und der Gesundheitsvorsorge: Bündelung der Kompetenzen, Neuregelung der Reihenuntersuchungen, weiterer Ausbau der Schulpsychologie;
 gesunde Schulverpflegung in jeder Schule bereitstellen;
 Kieferregulierungen, festsitzender Zahnersatz und Mundhygiene für Kinder und Jugendliche als Kassenleistung umsetzen;
 Kinderrehabilitation: bedarfsgerechter Aufbau des Leistungsangebots unter Einbindung von Bund, Ländern und Sozialversicherung;
 Abschaffung des Spitalskostenbeitrages für Kinder und Jugendliche (§ 27a KAKuG, §§ 148ff iVm 447f Abs. 7 ASVG bzw. analoge Bestimmungen), kostenneutral für die Länder und Sozialversicherung;
 Weiterentwicklung und Attraktivierung des Mutter-Kind-Passes;
 Einführung eines Kinder- und Jugendgesundheitspasses für 7- bis 18-Jährige;
 Konzept ,,Kinder- und Jugendpsychiatrie" bis 2015 erstellen (bedarfsgerechter Ausbau und Ausbildung).
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Leistbares Wohnen
Die Preise bzw. Kosten für Wohnraum sind seit 2005 überproportional stark angestiegen. Es werden daher gezielt Maßnahmen gesetzt, um eine bedarfsgerechte Abdeckung des Wohnbedürfnisses sicherzustellen. Dazu ist ein Maßnahmenmix notwendig, durch den die Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, unabhängig davon, ob sie ein Mietverhältnis oder eine Liegenschaft im Eigentum anstreben. Dadurch sollen 48.000 neue Wohneinheiten pro Jahr geschaffen sowie ein leistbarer Zugang zu Wohnraum im Bestand und Neubau gewährleistet werden.
Ziel: Wohnrechtsreform – gerecht, verständlich, transparent und leistbar
Maßnahmen:
 Reform des Mietrechts im Bereich des Wohnens mit den Zielen größtmöglicher Vereinheitlichung, besserer Verständlichkeit für die Rechtsanwender, transparenter gesetzlicher Ausgestaltung und Leistbarkeit der Mieten. Diese Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden, zu denen die im BMJ eingerichtete Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet:
o Schaffung eines möglichst einheitlichen Mietrechts durch weitgehende Auflösung der vielschichtigen Anwendungsbereiche;
o Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung;
o Schaffung einer klaren gesetzlichen Regelung der Erhaltungs- und Wartungspflicht;
o Einführung einer einfachen und transparenten Mietzinsbildung;
o Befristungen: Prüfung der gesetzlichen Möglichkeit einer Warnpflicht des Vermieters vor Vertragsablauf;
o Reform des Betriebskosten-Katalogs;
o bedarfsorientierte und bezirksübergreifende Ausweitung der Schlichtungsstellen im Sinne von Verbesserungen für die Normunterworfenen und Prüfung verfahrensrechtlicher Verbesserungsmöglichkeiten.
 Modernisierung des Baurechts im Sinne des ABGB samt Überprüfung der abgabenrechtlichen Attraktivität;
 Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) durch Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Wohnbau mit der gesetzlichen Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, einer Steigerung der Investitionskraft der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft für mehr Neubau und Sanierung, mit Klarstellungen für mehr Rechtssicherheit sowie mit einer Flexibilisierung und Anpassung an aktuelle und künftige Herausforderungen zur Schaffung von leistbarem Wohnraum in einem klar definierten gesetzlichen Rahmen;
 Berücksichtigung der vereinzelt in der Praxis aufgezeigten Regelungsbedürfnisse im Wohnungseigentumsrecht im Bezug auf die Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum, das Ausmaß der Dotierung der Rücklage, die Entscheidungsprozesse in der Hausversammlung und die Rechtsposition der Wohnungseigentümer gegenüber den Verwaltern.
Ziel: Schaffung von neuem und leistbarem Wohnraum sowie Sanierung
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Maßnahmen:
 Unterstützung bei Schaffung von leistbarem Wohnraum insbesondere durch:
o Langfristige Absicherung der Wohnbauförderungsmittel (Bundesbeitrag, Rückflüsse und Landesmittel) sowie Prüfung von deren Zweckwidmung im Rahmen des Finanzausgleichs.
 Sicherstellung von leistbarem und bedarfsgerechtem Wohnungsangebot insbesondere durch:
o Anpassung der gesetzlich normierten Einräumung der Mietkaufoption bei Neu- und Wiedervermietung;
o Beibehaltung der steuerlichen Begünstigungen (KESt-Befreiung) für Wohnbauanleihen;
o Bundesverfassungsrechtliche Absicherung zur Ermöglichung der Anwendung von baulandmobilisierenden Instrumenten (z.B. Widmungskategorie ,,geförderter Wohnbau");
o Nutzung von Kasernenverkäufen für den Zweck der leistbaren Wohnraumschaffung, Reservierung eines bestimmten Anteils der Kasernenflächen für geförderte Wohnungen, sowie Einräumung eines Vorkaufsrechts für den geförderten Wohnbau;
o Verankerung des Generationenausgleichs im gemeinnützigen Wohnbau sowie Entwicklung und Förderung von Projekten für intergeneratives Zusammenleben in diesem Wohnsegment;
o Ermöglichung zusätzlicher Finanzierungsformen für leistbaren Wohnraum und Sanierungen.
 Schaffung von Sanierungsanreizen insbesondere durch:
o Erweiterung des Sanierungsschecks um die Kategorie ,,seniorengerechtes/barrierefreies Wohnen"; Getrennte Förderungsmöglichkeit für thermische Sanierung und altersgerechte Sanierung; Fokus insbesondere auf mehrgeschossigen Wohnbau; praxisgerechte Lösung im Zusammenhang mit dem Einstimmigkeitserfordernis der Mieter;
o Etablierung eines steuerlichen Anreizmodells der öffentlichen Hand zur Forcierung thermischer Sanierungen.
 Senkung der Baukosten insbesondere durch:
o Bessere Nutzung bestehender Flächen durch verpflichtende Prüfung zur Nachverdichtung;
o Durchforstung und möglichst Vereinheitlichung der (technischen und qualitativen) Baustandards, Baunormen, Richtlinien, Wohnbauförderungsvorschriften und Wartungsvorschriften auf Kosteneinsparungspotenziale;
o kostenoptimale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie;
o Etablierung eines bundesweit einheitlichen, kostenoptimalen Zielkriterienkatalogs für Gebäudestandards;
o pragmatische Überprüfung der Auflagen (z.B. Stellplatzverpflichtung, Notkamine) beim Neubau und insbesondere bei Umbauten im Bestand, sofern ihnen keine grundlegenden Sicherheits- oder andere gesellschaftlich notwendige Bedenken zu Grunde liegen;
o Novelle des Normengesetzes und Entwicklung einer Normenstrategie; zusätzlich Änderung der Struktur und Finanzierung des Normungsinstituts (ASI), siehe hierzu auch Kapitel Entbürokratisierung und Entlastung.
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Leistbares Leben
Die Lebenshaltungskosten sind in Österreich in den vergangenen Jahren – gerade durch die internationalen Entwicklungen – merklich gestiegen. Es braucht Lösungen, um diese Entwicklungen abzumildern und das Leben für die Menschen wieder leistbarer zu machen. Durch das vorliegende Paket soll der Alltag für die ÖsterreicherInnen spürbar günstiger werden.
Ziel: Prävention und Schuldeneindämmung
Maßnahmen
 Verbraucherbildung vor allem im Bereich Finanzen – insbesondere bei Jugendlichen – verstärken und ausbauen;
 Schuldenberatung ausbauen, um den BürgerInnen u.a. durch Budgetberatung die Folgen des Eingehens von vertraglichen Verpflichtungen in kritischen finanziellen Situationen transparent und bewusst zu machen und um sie zu unterstützen;
 Prüfung von Regelungen zur Begrenzung der Zinsenspirale;
 ,,Scoring" sollte gesetzlich geregelt werden, möglichst durch Anpassung des Datenschutzgesetzes;
 Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz bei Inkassokosten für den Schuldner;
 Einsatz auf europäischer Ebene, zur kritischen Hinterfragung von Lockangeboten;
 Leitbild der Rechtssetzung im Verbraucherrecht, insbesondere auch bei der Umsetzung von Richtlinien: Anzustreben sind klare, einfache, kohärente und verständliche Regelungen, die nicht auf eine Überbürokratisierung hinauslaufen (z.B. Informationspflichten mit Augenmaß). Im Interesse der MarktteilnehmerInnen ist eine ausreichende Zeitspanne vor dem Inkrafttreten sicherzustellen.
Ziel: Leistbare Energie – bewusste, sparsame und leistbare Energienutzung und Schutz energiearmutsbetroffener Haushalte vor Abschaltungen
Maßnahmen:
 Erarbeitung eines Masterplans zur Bekämpfung der ,,Energiearmut";
 die Regulierungsbehörde soll einen Vorschlag für einen Härtefonds für Zahlungsausfälle im Winter erarbeiten. Bei drohender Abschaltung soll eine finanzielle Unterstützung, die an eine verpflichtende Energieberatung gebunden ist, zweckgewidmet erfolgen;
 Wettbewerb zum Nutzen der KonsumentInnen stärken: mehr Anbieterwechsel durch offensivere Bewerbung;
 Schaffung von Anreizen für Energieberatungen durch die Energieversorgungsunternehmen (EVUs) unter Einbindung ihrer Ombudsstellen und der Regulierungsbehörde für jene Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind;
 Prüfung der Verbesserung der Rechte der KonsumentInnen im Bereich der Nah- und Fernwärme in Analogie zu Strom und Gas;
 durch Verlängerung des ,,Spritpreisrechners" und Darstellung des Spritpreisniveaus im europäischen Vergleich soll die Transparenz am Treibstoffmarkt weiter ausgebaut werden.
Ziel: Gebührenbremse durch Transparenz der Gebühren
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Herausforderung:
Viele Familien in Österreich spüren, dass ihre monatlichen Fixkosten stetig steigen und der Anteil des verbleibenden Haushaltseinkommens sinkt.
Maßnahmen:
 Kostenwahrheit setzt Kostentransparenz voraus. Daher sollen die tatsächlich anfallenden Kosten von kommunalen Serviceleistungen künftig transparent und für jeden nachvollziehbar dargestellt werden.
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Pensionen
Die Vorschläge und Maßnahmen haben als Grundlage und Ausgangssituation die von der Bunderegierung zu Grunde gelegten Prognosen.
Angestrebt wird, dass die Bundesmittel zu den öffentlichen Pensionssystemen einen stabilen, entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung vertretbaren Verlauf nehmen.
Priorität hat die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters. Bei einer signifikanten Abweichung von differenziert festgelegten Zielwerten wird vereinbart, Maßnahmen zu setzen, die dazu führen, den Pfad wieder zu erreichen.
Ziele:
1. Alle Maßnahmen sollen zu einer langfristigen Sicherung des gesetzlichen, auf dem Umlageverfahren beruhenden Pensionssystems, zur nachhaltigen Sicherheit und zur Werterhaltung der Pensionen für die Anspruchsberechtigten führen.
Maßnahmen:
 Neuorganisation der Pensionskommission: Die Pensionskommission befasst sich in Zukunft mit der Gesamtbetrachtung der Alterssicherung in getrennter Darstellung der Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung, der öffentlich-rechtlichen Pensionen und der Betriebs- und Privatvorsorgepensionen;
 die Pensionskommission setzt sich in Zukunft aus den für das oben genannte Ziel notwendigen ExpertInnen zusammen;
 für spezifische Themen können in der Kommission Untergruppen eingerichtet werden;
 die aus den Gutachten abzuleitenden Empfehlungen werden von einer aus den in der Kommission vertretenen Interessenvertretungen beschickten Gruppe erstellt und der Bundesregierung übermittelt. Diese Gruppe besteht aus den Sozialpartnern und den Generationen-Sozialpartnern;
 ab 2015 Abgeltung der Teuerung nach dem Verbraucherpreisindex gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 108 ASVG.
2. Anhebung des faktischen Pensionsalters und der Beschäftigungsquote Älterer nach einem gemeinsam festgelegten Pfad und Zeitplan:
 faktisches Pensionsalter von 58,4 (2012) auf 60,1 (2018);
 Beschäftigungsquote Männer Alter 55-59 von 68,1% (2012) auf 74,6% (2018);
 Beschäftigungsquote Männer Alter 60-64 von 21,6% (2012) auf 35,3% (2018);
 Beschäftigungsquote Frauen Alter 55-59 von 47,9% (2012) auf 62,9% (2018).
Der Anstieg der Beschäftigungsquoten resultiert aus den (diese Altersgruppen betreffenden) bereits beschlossenen und den hier zusätzlich vereinbarten Maßnahmen.
Maßnahmen:
 Konsequente Verwirklichung des Grundsatzes Prävention, Rehabilitation und Erwerbsintegration vor Pension.
o Bei verdächtigen Krankheitsverläufen soll der Grundsatz Rehabilitation vor Pension schon möglichst früh aktiviert werden;
o Verbesserte Koordination von Erkenntnissen aus Krankheitsverläufen mit der PV, sowie klare Regelung des Datenaustausches zwischen KV und PV;
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o Rechtzeitige Maßnahmen zur Reintegration;
o Umsetzung der Sozialpartnermaßnahmen in Bezug auf Meldesystem und Abklärung bei unklarer Befundung.
 Verstärkte Anreize zur Weiterarbeit über das frühestmögliche Pensionsalter hinaus und Aufschub des Pensionsbezugs.
o Einführung einer Teilpension: Ab der Erreichung des Antrittsalters für die Korridorpension (bzw. Langzeitversichertenpension oder vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer) besteht die Möglichkeit, eine Teilpension zu beziehen, wenn die Arbeitszeit bzw. das Einkommen um zumindest 30% reduziert wird. Das Modell wird versicherungsmathematisch neutral gestaltet und zielt auf einen längeren Verbleib in Beschäftigung ab;
o Aufschub-Bonus: Für den Fall der Nicht-Inanspruchnahme einer (Regel-) Alterspension wird der derzeitige Bonus von 4,2% auf 5,1% erhöht, von Erwerbseinkommen wird kein PV-Beitrag mehr eingehoben. Der Gesamterhöhungseffekt beträgt damit rund 10% pro Jahr des Aufschubs.
 Intensivierte Bemühungen zur möglichst dauerhaften Reintegration älterer, arbeitsloser Personen in den Erwerbsprozess:
o Einstellbonus: Arbeitgeber erhalten eine Bonuszahlung, wenn sie arbeitslose Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, einstellen. Der Einstellbonus wird nach einer Mindestbeschäftigungsdauer gewährt;
o Zielvorgabe für AMS: Die Dienstleistungen für Unternehmen sollen auf die Erhöhung der Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen > 55 Jahre ausgerichtet werden.
 Ausweitung und Stabilisierung der Beschäftigung Älterer:
o Für Betriebe ab 25 MitarbeiterInnen wird eine Beschäftigungsquote für ältere ArbeitnehmerInnen festgelegt;
o die geforderte Beschäftigungsquote der Altersgruppen 55-59 und 60 plus wird nach dem Branchendurchschnitt getrennt nach Geschlecht berechnet;
o die geltende Auflösungsabgabe wird für alle Betriebe unabhängig von der Größe bis 2016 zweckgebunden als Bonus zur Förderung der vorhandenen Beschäftigung 55 plus eingesetzt;
o anstelle der Auflösungsabgabe tritt für alle Betriebe, die über 25 MitarbeiterInnen beschäftigen und nicht ausreichend MitarbeiterInnen über 55 beschäftigen, ab 2017 eine neue Abgabe für altersgerechte Arbeitsplätze in Kraft. Diese ist gegenüber der Auflösungsabgabe aufkommensneutral;
o die Auflösungsabgabe entfällt für alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ab Inkrafttreten dieser neuen Maßnahme;
o die neue Abgabe für altersgerechte Arbeitsplätze wird zu 50% als Bonus für die Beschäftigung älterer MitarbeiterInnen eingesetzt, die restlichen 50% sind für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung vorzusehen;
o die Anzahl der Lehrlinge in den betroffenen Betrieben ist in einem entsprechenden Verhältnis anzurechnen;
o die Sozialpartner werden aufgefordert, unverzüglich Gespräche über die Details der Regelungen aufzunehmen und verbindlich umzusetzen. Die Abwicklung erfolgt über den AMS-Verwaltungsrat;
o alle Unternehmen werden im Jahr 2014 über ihren aktuellen Älterenanteil und über den bis 2016 zu erreichenden Zielwert informiert;
 Wiedereingliederung nach langen Krankenständen;
 informative, einheitliche Gestaltung der Konto-Mitteilung (Konto-Erstgutschrift), insbesondere leicht nachvollziehbare Mitteilung über den bereits erworbenen
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Pensionsanspruch und über die zu erwartende Pensionshöhe (bei frühestmöglicher Inanspruchnahme einer Alterspension bzw. bei Inanspruchnahme der Alterspension erst zum Regelpensionsalter).
3. Halbjährliches Monitoring der Maßnahmen der letzten Jahre, speziell im Hinblick auf ihren Beitrag zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer ab Juli 2014 (Stichtag 30.6.2014). Wird das Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote bis Ende 2015 signifikant anzuheben, nicht erreicht, sind unverzüglich verbindliche Maßnahmen zu setzen.
Maßnahmen:
 Das Monitoring umfasst neben einem Frühpensions- und Arbeitsmarkt-Monitoring (Altersgruppe ab 55) die Feststellung des laufenden Zielerreichungsgrades (faktisches Pensionsalter, Beschäftigungsquote) sowie ein Maßnahmen-Monitoring, um festzustellen, welchen Beitrag die gesetzten Maßnahmen zur Zielerreichung geleistet haben;
 im Rahmen eines echten transparenten Frühpensions-Monitorings ist u.a. eine getrennte Betrachtungsweise nach Geschlecht, Altersgruppen (bis 50, 50-54, 55-59, 60-64) und Pensionsformen vorzunehmen. Auch die Rehageld-BezieherInnen sind gesondert auszuweisen;
 zeigt das halbjährliche Monitoring der einzelnen Maßnahmen der letzten Jahre (IP-Reform, Anhebung der Altersgrenzen für Tätigkeitsschutz etc.), dass die erwarteten Effekte nicht erreicht werden, erfolgt eine ursachenspezifische Intervention;
 im Zusammenhang mit den Veränderungen der Invaliditätspensionsregelungen soll das Monitoring darüber hinaus feststellen, inwieweit regionale Unterschiede, krankheitsbedingte Ursachen (diagnosebezogenes Krankenstandsmonitoring) und branchen- und betriebsgrößenbezogene Faktoren Auswirkungen auf die Zielerreichung haben;
 das neue Monitoring ist gesetzlich zu verankern und vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger durchzuführen.
Setzen verbindlicher Maßnahmen mit dem Ziel, nachhaltig das Vertrauen ins Pensionssystem zu stärken:
 Wird durch das vereinbarte Monitoring eine Abweichung vom festgelegten Ziel des faktischen Pensionsantrittsalters oder der Beschäftigtenquote festgestellt, ist eine Analyse der Ursachen vorzunehmen. Darauf aufbauend sind einvernehmlich an den Ursachen orientierte Maßnahmen verbindlich zu setzen, um den Pfad wieder zu erreichen. Mögliche, über die derzeitige Rechtslage (fünf Nachhaltigkeitsfaktoren: Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung, Bundesbeitrag) hinausgehende Maßnahmen sind z.B.: ein Solidarbeitrag bei der Aufwertung im Pensionskonto, ein Nachjustieren bei den neuen Anreizsystemen für mehr Beschäftigung oder die Überprüfung der Wirksamkeit der bestehenden Zu- und Abschläge;
 erzielt die Bundesregierung über die Maßnahmen keinen Konsens, tritt ein auf drei Monate befristetes Schlichtungsverfahren zwischen den Koalitionspartnern ein. Dabei stellt die Bundesregierung aus dem Sozial- und Finanzministerium je einen Vertreter. Den Vorsitz führt der Vorsitzende der Pensionskommission gemeinsam
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mit dem Vorsitzenden des Fiskalrates. Die Vorschläge dieser Schlichtungskommission sind für die Koalitionspartner verbindlich.
4. Attraktivierung der Betriebs- und Privatpensionen – mehr Transparenz und einfachere Regelungen
Maßnahmen:
 Neuordnung bzw. Harmonisierung der Förderinstrumente (Prämien, Steuerabsetzbeträge) für Eigenbeiträge zu Betriebs- und Privatpensionen;
 Voraussetzung der Förderwürdigkeit bzw. Absetzbarkeit: Erfüllung von Qualitätskriterien (Sicherheit und Transparenz);
 Verbesserung der Transparenz:
o Darstellung der Verzinsung auf Basis der gesamten Einzahlungen, inklusive aller Kosten;
o Transparenz eines Produktes als Voraussetzung für die Zuerkennung des Status der Förderwürdigkeit.
 umfassende Evaluierung (per 31.12.2015) der Wirkung der Pensionskassen/betrieblichen Kollektivversicherungs (BKV)-Reform 2012 und der Neuordnung der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge 2013;
 PensionistInnen ohne Pensionskassenvorsorge/BKV sollen bei Pensionierung auch individuell von einer Vorsorgekasse in eine Pensionskasse/BKV wechseln können.
5. Ausbau der eigenständigen Alterssicherung von Frauen
Maßnahmen:
 Anrechnung Kindererziehungszeiten (KEZ): Bei Anrechnung der vier Jahre Kindererziehungszeiten soll auf Antrag für alle ab 1955 Geborenen eine zeitliche Verlagerung zur Versicherungslückenschließung bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes ermöglicht werden (deckende KEZ der ersten vier Lebensjahre können in nicht deckende Phasen vom 5. bis zum 7. Lebensjahr verlagert werden = Wartezeiteffekt). (Kosten sind zu überprüfen!);
 gezielte Informationskampagnen zu folgenden Themen sind durchzuführen: Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings für vier Jahre Kindererziehungszeiten; pensionsmindernde Wirkung von Teilzeitphasen und über die EuGH-Judikatur, wonach eine Kündigung von Frauen mit Erreichen des Regelpensionsalters eine Geschlechterdiskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz ist;
 Modelle eines automatischen Splittings für vier Jahre Kindererziehungszeiten sollen geprüft werden;
 Überarbeitung und kostenneutrale Neugestaltung der Hinterbliebenenversorgung und Beseitigung von Ungerechtigkeiten und Zufälligkeiten bei deren Berechnung.
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Sport
Mehr Bewegung für unsere Kinder durch die ,,Tägliche Turnstunde"
Die Bekämpfung des Bewegungsmangels bei Kindern zählt zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Bewegung und Sport sollen aufgewertet werden.
Ziel:
Einführung der ,,Täglichen Bewegungseinheit" in Form von bis zu fünf Einheiten ,,Bewegung und Sport" pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Schultyp und von der Organisationsform, unter Einbeziehung des Organisierten Sports.
Maßnahmen:
 Ausbau des wöchentlichen Mindestumfanges an Sport- und Bewegungsstunden ab dem Kindergarten bis zum Ende des Pflichtschulalters mit Erfolgsmessung;
 Schaffung des neuen Berufsbildes ,,Sport-Freizeitpädagoge/Bewegungscoach" zum Einsatz von SportexpertInnen in begleitender, unterstützender und unterrichtender Form;
 Regelmodell zur Einbindung von Sportvereinen und Sportorganisationen und deren ausreichend qualifizierten Betreuern in die schulische Sportbetreuung;
 Sicherung von zusätzlichen Sportflächen (z.B. Sportanlagen der Vereine), Erarbeitung kreativer Bewegungsmodelle.
,,Strategie 2018" für den Leistungs- und Spitzensport
,,Unterschiedliche Aufgabenträger" in der Entwicklung und Unterstützung von Spitzensportleistungen führen aktuell zu Doppelgleisigkeiten, Ineffizienz und mangelnder Abstimmung zwischen Bund, Ländern und organisiertem Sport.
Ziel:
Gemeinsame Planung und Umsetzung von für den Spitzensport relevanten Maßnahmen zwischen Bund, Ländern, Organisiertem Sport und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Maßnahmen:
 ,,Strategie Sport 2018": Schaffung einer gemeinsamen Strategie-, Koordinations- und Planungsebene von Bund, Ländern und der Bundessportorganisation bzw. den Landessportorganisationen für Sportzentren, Förderungsprogramme und für spitzensportrelevante Einrichtungen;
 Entwicklung des österreichweiten ,,Sportstätten-Masterplans";
 Koordinierte Ressourcennutzung bei Bewerbung um und Durchführung von Großsportveranstaltungen;
 Entwicklung von Talentfindungsprogrammen gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen.
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Sport und Bewegung zum Partner des Gesundheitssystems machen
Bewegung und Sport werden in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung durch das Gesundheitssystem in der Prävention, Rehabilitation und als therapiebegleitendes Instrument nicht ausreichend genutzt.
Ziel:
Das Sozialversicherungssystem soll in den kommenden Jahren verstärkt qualitätsgesicherte Angebote des organisierten Sports berücksichtigen.
Maßnahmen:
 Umsetzung NAP ,,Bewegung" durch gemeinsame Strukturen der betroffenen Institutionen beim für Sport zuständigen Ministerium;
 Beschluss abgestimmter Maßnahmenpläne für präventive Bewegungsmaßnahmen unter Einbindung und Finanzierung der Sozialversicherungsträger;
 Förderung der Bewegung am Arbeitsplatz
 Förderung der Bewegungsfreundlichkeit des öffentlichen Raums.
Verbesserung der Strukturen, Aufgaben und Rahmenbedingungen
Die heimischen Sportstrukturen bieten viel Potential für Synergien. Gesellschaftliche Entwicklungen gehören besser berücksichtigt.
Ziel:
Optimierung der Strukturen des Sports und bessere Verankerung in der Gesellschaft.
Maßnahmen:
 Synergieprojekte fördern, z.B. durch ein neues ,,Haus des Österreichischen Sports" für das Österreichische Olympische Komitee, die Bundessportorganisation und Verbände;
 Erarbeitung von Vorsorgemodellen und Erarbeitung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen hinsichtlich Berufs- und Karrieremodellen im Sport;
 Absetzbarkeit von Spenden und von Mitgliedsbeiträgen für Kinderbetreuung an gemeinnützige Sportvereine sowie Ausbau der Anreize des Freiwilligengesetzes;
 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Stärkung des Mädchen- und Frauensports mit Hilfe von Förderungsmaßnahmen durch die zuständigen Ministerien, Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
,,Fairplay" im Sport
Die Integrität des Sports ist durch Doping, Wettbetrug und Gewalt bedroht.
Ziel:
Weiterentwicklung der Institutionen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Maßnahmen:
 Novelle des Anti-Doping-Bundesgesetzes (ADBG);
 Bekämpfung von Wettbetrug: Beitritt zur Europaratskonvention;
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 Finanzierung des Österreichischen Sportstätten-Masterplans durch Abgaben auf Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten internationaler Anbieter;
 Ausbau der Initiativen gegen ,,Fangewalt".
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Österreich in Europa und der Welt
Für Europa eintreten
Ziel: Vertrauen in die Europäische Union stärken
Herausforderung: Die Krise in Europa und die damit verbundenen Reformen haben bei vielen BürgerInnen zu einer Verunsicherung in Bezug auf den ,,Mehrwert" der EU geführt. Wir sehen es deshalb als notwendig an, die Handlungsfähigkeit und die politische Schwerpunktsetzung der EU angesichts neuer Herausforderungen, insbesondere innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion, aktiv und abgestimmt weiterzuentwickeln.
Maßnahmen:
Stärkung der Funktionsweise und der demokratischen Legitimität der EU
 Österreich spricht sich im Rahmen der Debatte über die Zukunft der EU für einen europäischen Konvent aus;
 Erarbeitung der österreichischen Position dafür in einem transparenten und breit angelegten Diskussionsprozess;
 Schwerpunktsetzung auf die Stärkung der demokratischen Legitimität und der Rechenschaftspflicht sowie die Sicherstellung der österreichischen Budgethoheit;
 Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Ziel, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung sowie die Stabilität des Euros zu sichern;
 Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU, wobei in sensiblen Bereichen das Einstimmigkeitsprinzip weiter gelten soll;
 Verbesserung der Funktionsweise der Eurozone, um die Kohärenz der Vorbereitung der Ratsentscheidungen zu stärken.
Europa bürgernäher gestalten
 Ausarbeitung eines österreichischen Aktionsplans zur Verbesserung der Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit auf EU-Ebene, um stärker darauf hinzuwirken, dass die EU nur in jenen Bereichen Vorschriften erlässt, die besser auf EU-Ebene geregelt werden können. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, und der Umwelt, sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der KMUs, sollten hier im Vordergrund stehen;
 die österreichische Bundesregierung setzt sich für Transparenz in der europäischen Rechtssetzung ein und unterstützt eine breite Anwendung des europäischen Transparenzregisters sowie die Einhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten und europäische EntscheidungsträgerInnen. Zudem ist mit effektiven Regeln möglichen Interessenskonflikten entgegenzuwirken;
 Unterstützung der Bemühungen, den Grundrechtsschutz auf das höchstmögliche Niveau zu bringen, insbesondere durch den raschen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK);
 Unterstützung für Bemühungen zur Durchsetzung der Gleichrangigkeit von sozialen Grundrechten aus der EU-Grundrechtscharta gegenüber den Marktfreiheiten des Binnenmarkts;
 umfassende Folgenabschätzung im Vorfeld der EU-Gesetzgebung einfordern.
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Europa diskutieren
 Ausbau und Förderung von EU-Kommunikationsinitiativen mit dem Ziel, eine sachlich differenzierte und kritikoffene Diskussionskultur zu den vielfältigen Themen der europäischen Integration zu pflegen. Besondere Zielgruppen sind Schulen, Betriebe, Gemeinden und Grenzregionen;
 dazu soll unter anderem auch die Einrichtung eines Europafonds geprüft werden, um Bürgerprojekte zu Europa zu unterstützen;
 außerdem soll der Ausbau der Initiative ,,EU-Gemeinderäte" angestrebt werden, mit dem Ziel, einen solchen in jeder Gemeinde zu etablieren. Ebenso sollen das Engagement und die grenzüberschreitenden Aktivitäten von EU-Betriebsräten unterstützt werden;
 Verleihung eines jährlichen ,,Europa-Staatspreises für Europa-engagierte BürgerInnen" durch die österreichische Bundesregierung anlässlich des Europatages;
 die Auseinandersetzung mit europapolitischen Themen soll in allen Schulformen gestärkt, Europaprojekte an Schulen, z.B. ,,Europa an deiner Schule", gefördert und die Fortbildungsmöglichkeiten für LehrerInnen ausgebaut werden.
Erweiterungspolitik mit klaren Kriterien
 Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der EU-Erweiterung um weitere Nachbarn am Balkan, die alle eine klare Beitrittsperspektive haben. Ein EU-Beitritt ist für diese Staaten erst möglich, wenn sie alle festgelegten Kriterien erfüllen, wobei jeder Staat weiterhin nach seinen individuellen Fortschritten bewertet wird, und die Aufnahmefähigkeit der EU gegeben ist;
 Fortsetzung der Unterstützungspolitik für die einzelnen Westbalkanstaaten: Unterstützung für Programme, die es diesen Staaten erlauben, die Beitrittskriterien zu erfüllen und die regionale Kohäsion einschließlich des Abbaus der Wohlstandsgefälle zu stärken;
 die Bundesregierung wird sich, wie in der Vergangenheit, für im österreichischen Interesse liegende Sonderregelungen (etwa Übergangsregelungen für den Arbeitsmarktzugang) einsetzen;
 die Bundesregierung wird die österreichischen Unternehmen bei der Verwirklichung ihrer Chancen auf diesen Märkten bestmöglich unterstützen;
 Österreich setzt sich für eine maßgeschneiderte Partnerschaft zwischen der EU und der Türkei ein. Einem darüber hinausgehenden Verhandlungsergebnis kann nur mit Einbindung der österreichischen Bevölkerung zugestimmt werden. Die österreichischen BürgerInnen haben in einer Volksabstimmung das letzte Wort.
Mehr Zusammenhalt in gestärkten Regionen fördern
 Ausbau der EU-Donauraumstrategie sowie Eintreten für die Schaffung einer makroregionalen EU-Strategie für den Alpenraum;
 dem Ausschuss der Regionen kommt als Drehscheibe für Länder, Städte und Gemeinden weiterhin eine besondere Rolle zu;
 die ,,Östliche Partnerschaft" und der Schwarzmeerraum sind eine wichtige außenpolitische Dimension für Österreich. Die Bundesregierung wird sich weiterhin sowohl mit Hilfe der Europäischen Nachbarschaftspolitik als auch bilateral dafür einsetzen, dass die östlichen Nachbarstaaten der EU, wie die Ukraine, Moldau, Weißrussland und der Südkaukasus, insbesondere in den Bereichen Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, Fortschritte erzielen. Weitere Schritte können nur erfolgen, wenn der Reformwille
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ausreichend erkennbar ist, wobei klar zwischen der Nachbarschaftspolitik und der EU-Erweiterung zu unterscheiden ist.
Wachstum und Beschäftigung in Europa
Ziel: Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt in Europa stärken
Herausforderung: Die Eurozone und die Stabilität des Euro sind für Österreich von zentraler Bedeutung. In einigen Mitgliedsländern werden weitreichende Reformen durchgeführt, die den Menschen große Opfer abverlangen. Neben der Konzentration auf die Krisenbewältigung ist es notwendig, auf Grundlage einer wachstumsfreundlichen Haushaltspolitik Maßnahmen für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zu setzen sowie nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen, um das europäische Lebensmodell sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu sichern. Dabei muss der Kampf gegen Arbeitslosigkeit eine Priorität darstellen, denn noch nie waren in der EU so viele Menschen arbeitslos wie heute. Österreich als Land mit einer der geringsten Arbeitslosenraten kann europaweit eine führende Rolle in diesem Bereich übernehmen. Insgesamt müssen die wirtschaftliche und die soziale Dimension in der Politik der EU gleiches Gewicht aufweisen.
Maßnahmen:
Nachhaltiges Wachstum und mehr Beschäftigung schaffen
 Einsatz zur Erreichung der ,,Europa2020-Ziele";
 Vorreiterfunktion bei europäischen Initiativen für mehr und bessere Arbeitsplätze fortsetzen;
 oberste Priorität geben für die Umsetzung der ,,Jugendgarantie" in der EU und Förderung qualitativ hochwertiger beruflicher Ausbildungssysteme zur Bekämpfung der inakzeptabel hohen Jugendarbeitslosigkeit in vielen Ländern;
 Verbreiten des erfolgreichen österreichischen dualen Ausbildungssystems als Musterbeispiel unter Einbeziehung der Sozialpartner;
 Erleichterung des Zugangs zu EU-Fördermitteln, insbesondere für KMU;
 Zugang zu Finanzmitteln für die Realwirtschaft, insbesondere KMU, in der EU erleichtern, um die Wiederherstellung ,,normaler" Kreditvergabe zu erreichen;
 Unterstützung von Vorschlägen auf EU-Ebene zur Ermöglichung von Investitionen in Zukunftsbereiche wie z.B. Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Forschung und Innovation, Bildung und soziale Dienstleistungen;
 Unterstützung österreichischer Akteure bei der Teilnahme an Twinning und anderen EU-Förderprojekten;
 Österreich unterstützt die schrittweise Schaffung einer Bankenunion, um in deren Rahmen durch Regulierungen der Banken und Finanzmärkte eine Gefährdung des Wohlstands von Staaten und Gesellschaften zu verhindern;
 Einsatz für die rasche Einführung der Finanztransaktionssteuer;
 Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.
Wirtschaft stärken – Lohn- und Sozialstandards sichern
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 Wachstums- und beschäftigungsfreundliche Konsolidierung sowie nachhaltige Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Binnennachfrage vorantreiben;
 Weiterentwicklung des Binnenmarktes als zentralem Pfeiler der europäischen Integration mit dem Ziel, die Rechte der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen ebenso wie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken sowie unfairen Steuerwettbewerb zu vermeiden;
 Sicherung der Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen bei der fortschreitenden Integration des Binnenmarktes, insbesondere bei der Schaffung neuer europäischer Gesellschaftsrechtsformen;
 Eintreten für den Schutz der Daseinsvorsorge und die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien, flächendeckenden und leistbaren Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen;
 Unterstützung europäischer Bestrebungen nach einem 20%-Industrialisierungsziel bis 2020;
 Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen in der EU mit dem Ziel, Leitbetriebe und Headquarter in Österreich anzusiedeln und unternehmerisches Potential in der Bevölkerung zu fördern;
 Neuausrichtung und Stärkung des Streitbeilegungsmechanismus SOLVIT, um eine rasche, unbürokratische und wirksame Beseitigung von Verstößen gegen Binnenmarktrechte für Unternehmen und BürgerInnen sicherzustellen;
 Einsetzen für ein europaweites Verwaltungsvollstreckungsabkommen zur effektiven grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung im Binnenmarkt, insbesondere im Bereich der Dienstleistungen;
 Förderung europaweiter sozialer Mindeststandards ohne Absenkung nationaler Niveaus;
 Einfordern wirksamer europäischer Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, ohne Verschlechterung der österreichischen Kontrollstandards;
 Bekenntnis zu einem multifunktionalen Landwirtschaftssektor und der Stärkung der Regionen;
 Mitgestaltung ambitionierter europäischer Energie- und Klimaziele auch unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im globalen Wettbewerb;
 Eintreten für eine aktive Gleichstellungspolitik auf europäischer Ebene, im Hinblick auf die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
 Stärkung des sozialen Dialogs durch Einbindung der Sozialpartner auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene und unter Wahrung der sozialpartnerschaftlichen Autonomie.
Österreichs Verantwortung in der Welt wahrnehmen
Ziel: Außen- und europapolitisches Profil weiter stärken
Herausforderung: Österreich setzt sich aktiv für Menschenrechte, Frieden sowie soziale, wirtschaftliche und ökologische Sicherheit ein und beteiligt sich aktiv am Aufbau eines wirksamen multilateralen Systems mit den Vereinten Nationen als Zentrum, um damit die Schaffung einer geregelten und gerechten Weltordnung voranzubringen. Die Beteiligung an Friedenseinsätzen auf Basis der verfassungsrechtlich bestimmten Immerwährenden Neutralität ist ein zentrales
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Element der österreichischen Außen- und Sicherheitspolitik. Österreichs Position im globalen politischen und wirtschaftlichen Wettbewerb soll weiter gestärkt und die Beziehungen zu aufstrebenden Regionen vertieft werden.
Maßnahmen:
Global mitgestalten – aktive Vermittlerrolle wahrnehmen
 Nutzung des Potentials des Standorts Österreich als Ort des internationalen Dialogs und der Vermittlung, unterstützt durch eine pro-aktive Amtssitzpolitik;
 Nutzung der österreichischen Vorsitze in internationalen Foren, wie etwa Europarat, Wirtschafts- und Sozialrat der UNO, Zentraleuropäische Initiative, EU-Ratspräsidentschaft, sowie internationaler Konferenzinitiativen, um das österreichische Profil in außenpolitischen Zukunftsfragen, wie etwa Sicherheit, Menschenrechte und Energie, zu stärken;
 aktive Mitarbeit an der Stabilisierung der weiteren Nachbarschaft in Nordafrika und der Sahelzone durch Nutzung der bilateralen Beziehungen und der EU-Instrumente, um den Austausch auf politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene zu fördern, wobei die demokratische Entwicklung besonders unterstützt werden soll;
 Österreich wird sich weiterhin mit Nachdruck für eine Friedenslösung im Nahen Osten einsetzen. Unser Ziel ist eine ,,Zwei-Staaten-Lösung" mit einem Staat Israel in anerkannten und dauerhaft sicheren Grenzen sowie einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat;
 Österreich setzt sich in der EU für den Ausbau der strategischen Partnerschaften ein, insbesondere zu aufstrebenden Staaten wie Brasilien, China, Indien, Russland und Südafrika;
 die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um den Dialog der Kulturen und Religionen aktiv weiter verfolgen.
Für eine gerechte und faire Welt eintreten
 Die Bundesregierung wird bei den Beratungen über Verhandlungsmandate für EU-Handels- und Investitionsabkommen sowie bei den Verhandlungen über diese selbst auch weiterhin für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Mindeststandards eintreten. Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie die Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den international anerkannten ILO-Übereinkommen, sowie jener aus den internationalen Umweltübereinkommen zu erreichen. Dabei ist auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten;
 Österreich unterstützt jene Maßnahmen auf globaler Ebene, die eine gerechtere und stabilere Finanzordnung erreichen wollen. Dazu zählt insbesondere der Einsatz für die weltweite Bekämpfung von Steuerflucht und Steueroasen sowie der unterschiedlichen Ausprägungen aggressiver Steuerplanung.
Für eine sichere Welt eintreten
 Setzung weiterer Initiativen zu Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nicht-Weiterverbreitung. Eintreten für eine nuklearwaffenfreie Welt und Ächtung der Atomwaffen, u.a. im Rahmen einer internationalen Konferenz in Wien 2014/15;
 Unterstützung für atomwaffenfreie Zonen im Nahen und Mittleren Osten und auch in Europa;
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 Einrichtung eines Programms zur internationalen Unterstützung der Vernichtung von geächteten Kampfmitteln (Antipersonenminen, Streumunition, Klein-und Leichtwaffen, Chemiewaffen) und zur Opferrehabilitierung;
 Entwicklung einer kohärenten ,,Cyber-Außenpolitik" im BMeiA unter Einbeziehung von BKA, BMI und BMLVS, um der wachsenden Bedeutung der ,,Cyber-Thematik" in der internationalen Sicherheits- und Außenpolitik, insbesondere in den Bereichen Freiheits- und Grundrechtsschutz im Internet, völkerrechtliche Aspekte und Wirtschaftsfragen gerecht zu werden;
 Österreich wird sich weiter für die verstärkte Einbindung von Frauen in internationale Friedensbemühungen einsetzen.
Einsatz für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit stärken
 Beschluss eines Nationalen Aktionsplans ,,Menschenrechte", der die bestehenden sektoriellen Aktionspläne im Menschenrechtsbereich in einen gemeinsamen Rahmen stellt und in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft ergänzt;
 Einrichtung und Dotierung eines Rechtsstaatlichkeits-Treuhandfonds der österreichischen Bundesregierung;
 Unterstützung für diplomatische Initiativen zur weltweiten Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz.
Aktive Friedenspolitik betreiben
 Sicherstellung der Beteiligung Österreichs an UNO- und EU-Friedensmissionen, in dem in der Österreichischen Sicherheitsstrategie vorgesehenen Umfang von mindestens 1.100 Soldaten als Dauerleistung für Auslandseinsätze;
 Erstellung und Umsetzung eines gesamtstaatlichen Auslandseinsatzkonzeptes gemeinsam durch BKA, BMeiA, BMLVS, BMI und BMJ, in dessen Rahmen auch die zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung berücksichtigt werden.
Internationale Solidarität stärken
Ziel: Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken
Herausforderung: Ein zentraler Auftrag der österreichischen Außenpolitik liegt in der Verpflichtung gegenüber den Menschen in den ärmsten und am meisten benachteiligten Regionen und Ländern dieser Welt. Entwicklungspolitik stellt dabei eine solidarische Leistung innerhalb der Völkergemeinschaft dar und ist auch ein Instrument zur Förderung eines wohl verstandenen Eigeninteresses Österreichs.
Maßnahmen:
Entwicklungszusammenarbeit (EZA) als kohärente Gesamtverantwortung wahrnehmen
 Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels;
 Erarbeitung einer Gesamtstrategie der Bundesregierung in Kooperation mit Parlament, Ressorts, Sozialpartnern und NGOs sowie der interessierten Öffentlichkeit mit dem Ziel, die Kohärenz der österreichischen EZA zu stärken, sie an neue Herausforderungen anzupassen und die entwicklungspolitische Bildungsarbeit zu fördern;
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 die Zuständigkeit für die internationalen Finanzinstitutionen (IFI) wird von BMF und BMeiA gemeinsam wahrgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Planung der Budgetmittel mit den Zielsetzungen der Gesamtstrategie übereinstimmt.
Ausreichende Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen
 Der jährliche budgetäre Rahmen für den Auslandskatastrophenfonds wird mit 20 Mio. Euro festgelegt, um auf die wachsende Zahl humanitärer Krisen reagieren zu können.
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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#3
ERFOLGREICH ÖSTERREICH Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 SEITE 83-122 (Seitenangabe jeweils am Beginn der Seite)

Persönliche Hinweise: MASCHINELLE TRANSKRIPTION nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Kann optisch bearbeitet werden.

1
Erfolgreich. Österreich. Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018
2
Inhaltsverzeichnis
Präambel Seite 3
Zusammenarbeit der beiden Regierungsparteien Seite 5
Wachstum und Beschäftigung für Österreich Seite 6
Österreich fit für die Zukunft machen Seite 24
Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen Seite 43
Länger gesund leben und arbeiten Seite 55
Österreich in Europa und der Welt Seite 76
Sicherheit und Rechtsstaat Seite 83
Staatsreform und Demokratie Seite 95
Finanzen Seite 103


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Sicherheit und Rechtsstaat
Sicherheitspolitik
Sicherheit umfassend und integriert gestalten
Die österreichische Sicherheitspolitik muss auf der Grundlage der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) und der Immerwährenden Neutralität an die zukünftigen Chancen und Herausforderungen angepasst werden. Die EU als umfassende Friedens-, Sicherheits- und Solidargemeinschaft bildet dafür den zentralen Handlungsrahmen.
Ziel: Sicherstellung einer umfassenden, integrierten, aktiven, solidarischen Sicherheitspolitik zur Gestaltung einer für Österreich, die Bevölkerung sowie die EU vorteilhaften Situation, zur Verhinderung des Entstehens oder Wirksamwerdens von Bedrohungen und zum Schutz der Menschen und des Staates.
Maßnahmen:
 Koordinierte Umsetzung der ÖSS, insbesondere durch Weiterentwicklung des Konzepts der Umfassenden Sicherheitsvorsorge (USV);
 Weiterentwicklung und verbesserte Nutzung des sicherheitspolitischen Lagebildes sowie Einrichtung eines gesamtstaatlichen Lagezentrums;
 Ausbau der Sicherheitsforschung;
 Stärkung gesamtstaatlicher Koordinationsstrukturen und Abläufe sowie der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit dem Parlament;
 laufende und umfassende Information der Bevölkerung über sicherheitspolitische Belange.
Schutz kritischer Infrastrukturen und Stärkung der ,,Cyber-Sicherheit"
Der Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) und die Gewährleistung von ,,Cyber-Sicherheit" sind von besonderer Bedeutung für die Gesundheit, Sicherheit, das wirtschaftliche und soziale Wohl der Bevölkerung, das Funktionieren staatlicher Einrichtungen und die Nutzung des ,,Cyber-Raums", der immer mehr zum vitalen Aktionsraum für Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wird.
Ziel: Der Schutz kritischer Infrastrukturen, die Sicherheit des ,,Cyber-Raums" und der Menschen im ,,Cyber Space" werden im Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erhöht.
Maßnahmen:
 Erarbeitung eines gesamtstaatlichen Konzepts zur Steigerung der Resilienz Österreichs und zum Schutz kritischer Infrastrukturen;
 koordinierte Umsetzung, Evaluierung und erforderlichenfalls Anpassung der ,,Österreichischen Strategie für Cyber-Sicherheit" (ÖSCS);
 Schaffung der erforderlichen Struktur zur Koordination auf operativer Ebene im Bereich ,,Cyber-Sicherheit";
 Nutzung von Synergien, etwa bei der Stärkung der Kooperation zwischen Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in den Bereichen SKI und ,,Cyber-Sicherheit";

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 Schaffung notwendiger rechtlicher Grundlagen im Bereich SKI und eines Bundesgesetzes zur ,,Cyber-Sicherheit";
 Mitgestaltung der Weiterentwicklung des Europäischen Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der internationalen Arbeiten zur ,,Cyber-Sicherheit".
Stärkung der europäischen und internationalen Sicherheit
Die EU-Integration eröffnet die Chance auf eine selbstbestimmte, gemeinsame, europäische Zukunft. Gleichzeitig ist die sicherheitspolitische Situation in und um Europa durch neue Herausforderungen bestimmt. Diese sind komplexer, stärker miteinander verwoben und weniger vorhersehbar als bisher.
Ziel: Beitragsleistung zur Stärkung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und zum externen Handeln der EU, zum internationalen Krisen- und Konfliktmanagement sowie zur Handlungsfähigkeit Internationaler Organisationen
Maßnahmen:
 Förderung des Verständnisses und Akzeptanz der EU-Grundrechte;
 aktive Beitragsleistung zur Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres;
 Mitgestaltung der Weiterentwicklung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sowie der Sicherheitspolitik im Rahmen von Vereinten Nationen (VN), NATO-Partnerschaft, OSZE und Europarat;
 verstärkte Nutzung der Möglichkeiten für sicherheitspolitische Kooperationen in der Nachbarschaft und mit strategischen Partnern;
 Ausbau der Beteiligung an zivilen Missionen und Erhaltung der Beteiligung an militärischen Missionen auf hohem Niveau gemäß den Vorgaben der ÖSS;
 Anpassung des KSE-BVG an die geänderten Missionsprofile im Bereich des internationalen Krisen- und Konfliktmanagements;
 Erstellung und Implementierung eines gesamtstaatlichen Auslandseinsatz-konzeptes sowie Umsetzung des Leitfadens ,,Sicherheit und Entwicklung";
 aktive Beitragsleistung zur Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen und zu Abrüstung und Rüstungskontrolle.
Daten- und Informationssicherheit
Die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und -diensten ist im Interesse der Sicherheit notwendig, etwa für die Vermeidung und Bekämpfung von Extremismus und terroristischen Aktivitäten oder die Unterstützung von StaatsbürgerInnen bei Notsituationen im Ausland. Es gibt aber auch nachteilige (z.B.: nachrichtendienstliche) Aktivitäten.
Ziel: Wirksamer Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Menschen und der Integrität souveräner hoheitlicher Prozesse unter Beachtung rechtsstaatlicher Regeln.
Maßnahmen:
 Stärkung der Analysefähigkeiten und Kooperationen relevanter Einrichtungen und Schaffung bzw. Anpassung erforderlicher gesetzlicher Regelungen;
 Förderung der Entwicklung und Produktion von sicherheitsrelevanten Kernkomponenten in Österreich und Europa;

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 aktive Beteiligung an der Schaffung eines EU-Binnenmarkts im Bereich Daten und Förderung hoher Sicherheitsstandards, etwa für hochwertige Cloud-Dienste;
 verbesserte Netzwerkabsicherung durch entsprechende Bemühungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene;
 Vorantreiben der Arbeiten zu den EU-Richtlinien für ,,Cyber-Sicherheit" und zum Datenschutz sowie eines Abkommens zwischen EU und USA, unter Berücksichtigung der Datensicherheit;
 Bekämpfung von Wirtschafts- und Industriespionage auch im Zusammenwirken mit der Wirtschaft.

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Inneres
Für eine moderne Polizei und Sicherheitsverwaltung
Die gesellschaftliche und demographische Entwicklung, unterschiedliche Belastungen im Dienstbetrieb sowie die Gewährleistung der größtmöglichen BürgerInnennähe sind die zentralen Herausforderungen einer modernen Polizei und Sicherheitsverwaltung.
Ziel:
Sicherstellung einer zeitgemäßen Polizeiarbeit durch einen zielgerichteten Personaleinsatz, eingebettet in eine leistungsfähige Organisation zur Gewährleistung einer hohen Außendienstpräsenz sowie Ausbau des Bürgerservices und Reduktion des Verwaltungsaufwandes für BürgerInnen und Behörden.
Maßnahme:
 Modernisierung der Ausrüstung und Infrastruktur;
 PolizistInnen erhalten die beste Unterstützung durch Aus- und Fortbildung;
 Schaffung einer leistungsfähigen Organisation;
 Erhöhung des Anteils der Frauen und Personen mit Migrationshintergrund;
 Sicherheitsforschungsprogramme nutzen und ausbauen.
,,Cyber-Initiative" und staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement
Der Staat, seine BürgerInnen sowie kritische Infrastrukturen sind von Krisen und Katastrophen sowie der missbräuchlichen Verwendung des ,,Cyber-Raumes" bzw. von Daten bedroht.
Ziel:
Intensivierung der Bekämpfung von Cyberkriminalität sowie die Erhöhung der gesamtstaatlichen ,,Cyber-Sicherheit", Schutz kritischer Infrastrukturen und Gewährleistung der Datensicherheit.
Maßnahmen:
 Partnerschaftliche Zusammenarbeit des Staates mit Akteuren der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Forschung;
 Gewährleistung einer modernen Datensicherheitspolitik sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen für ein sicheres, modernes, digitales Identitätsmanagement;
 Einrichtung eines ,,Cyber Security Centers" im BMI;
 Synergiegewinnung bei Personal, Ausbildung, ,,Cyber", Einsätzen, Fähigkeitsentwicklung, Logistik, Infrastruktur und Forschung.
Zeitplan: Ende 2015
Verfassungsschutzmaßnahmen und Terrorismusbekämpfung
Durch Extremismus, Terrorismus und Spionage ist die Sicherheit des Staates und seiner BürgerInnen bedroht.
Ziel:
Ausbau der präventiven und repressiven Mechanismen um eine effektive und effiziente Abwehr der Spionage und der Folgen von Extremismus und Terrorismus zu ermöglichen.

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Maßnahmen:
 Modernisierung der Ausrüstung, Infrastruktur und Ausbildung;
 Umfassende Zusammenarbeit von staatlichen und privaten Sicherheitsakteuren;
 Schaffung besonderer bundesgesetzlicher Regelungen für den Staatsschutz.
Zeitplan: 2014
Gesamtsteuerung Migration
Die Entwicklungen im Bereich Migration auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und welche Ziele, Bedürfnisse und Möglichkeiten Österreich im Rahmen dieser Entwicklungen hat, sind zentrale Zukunftsfragen Österreichs.
Ziel:
Harmonisierung der nationalen technischen, infrastrukturellen und legistischen Maßnahmen mit den europäischen bzw. internationalen Vorhaben. Entwicklung eines gesamtstaatlichen Handlungsansatzes für öffentliche und private Akteure.
Maßnahmen:
 Weiterentwicklung der gesamtstaatlichen Migrationsstrategie;
 Schaffung von regionalen fremdenpolizeilichen Kompetenzzentren;
 Intensivierung der Zusammenarbeit auf EU-Ebene und mit den Herkunftsländern;
 verstärkter Ausbau des Instruments der freiwilligen Rückkehr;
 Asylverfahren sind rasch und qualitativ hochwertig weiterzuführen;
 verstärkter Kampf gegen illegale Migration.
Bekämpfung der Kriminalität und Ausbau des Gewaltschutzes
Österreich muss weiterhin alles tun, um eine effektive und effiziente Kriminalitätsbekämpfung zu gewährleisten. Gewalt, besonders gegen Kinder, Frauen und SeniorInnen, als ungewollte gesellschaftliche Realität ist inakzeptabel.
Ziel:
Aufrechterhaltung des hohen objektiven und subjektiven Sicherheitsgefühls durch die Stärkung der Präventions- und Informationsarbeit sowie einer effektiven und effizienten Kriminalitätsbekämpfung.
Maßnahmen:
 Legistische und operative Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität;
 ,,Kriminelles Vermögen" abschöpfen, Finanzierung von Opferhilfe;
 verstärkter Kampf gegen Menschenhandel und Schlepperkriminalität;
 legistische und operative Maßnahmen zum Schutz gegen Eigentumskriminalität;
 verstärkte Kooperation mit der Wirtschaft, Wissenschaft und privaten Sicherheitsdienstleistern;
 Verbesserung der Erkennung von psychischer und physischer Gewaltzufügung;
 Evaluierung des bestehenden Netzes an Gewaltschutzeinrichtungen, bei Bedarf Ausbau derselben;
 Qualitäts- und Ausbildungsstandards für private Sicherheitsdienstleister;
 kommunale Präventionsprojekte zum Schutz von BürgerInnen und deren Eigentum.
Verkehrssicherheit

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Verkehrs- und Geschwindigkeitsüberwachung im nationalen und internationalen Kontext.
Ziel:
Durch spezielle Verkehrsüberwachungsmodelle sollen die Verkehrssicherheit gefährdende Faktoren reduziert werden.
Maßnahmen:
 Intensivierung von zielführenden Kooperationen, insbesondere im Ortsgebiet, wo sich viele besonders gefährdete VerkehrsteilnehmerInnen wie FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Kinder bewegen;
 Verstärkung der internationalen, grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten zur Verkehrssicherheit.

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Landesverteidigung
,,Ein Bundesheer für die Zukunft"
Zukünftige Herausforderungen und neue Aufgaben verlangen ein modernes und leistungsfähiges Bundesheer als Teil eines effizienten nationalen und europäischen Sicherheitsverbundes.
Ziel:
Das Bundesheer muss auf der Grundlage der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie, des Wehrdienstberichtes, des Milizsystems und der Immerwährenden Neutralität an die zukünftigen Herausforderungen und Aufgaben angepasst werden. Eine Verbesserung der Fähigkeiten sowohl zur militärischen Landesverteidigung als auch für Assistenzeinsätze ist anzustreben.
Maßnahmen:
 Erstellung einer Teilstrategie ,,Verteidigungspolitik";
 Aufgabenorientierte Anpassung der Heeresorganisation und Schaffung eines Cyber Defence-Zentrums im BMLVS;
 Reform des Bundesheeres unter Stärkung der Einsatzorganisation;
 Erhöhung des Anteils von Soldatinnen;
 Modernisierung des Ausbildungssystems.
Wehrdienstreform
Die Wehrdienstreform ist abzuschließen.
Ziel:
Der Dienst im Bundesheer ist für Wehrdienstleistende attraktiv und nützt bestmöglich den Zwecken der Landesverteidigung. Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) zieht dabei den höchstmöglichen Nutzen für seine Aufgabenerfüllung und Personalentwicklung.
Maßnahmen:
 Umsetzung des Berichts zur Reform des Wehrdienstes;
 Steigerung der Einsetzbarkeit und Übungstätigkeit der Miliz auf Basis eines klaren Grundauftrages;
Zeitplan: Legislaturperiode; erster Bericht zur Wehrdienstreform Ende 2014.
Verbesserung der zivil-militärischen Zusammenarbeit
Neue Risikobilder wie ,,Cyber", Terrorismus, Bedrohungen der kritischen Infrastruktur oder zunehmende Katastrophen erfordern eine vertiefte Zusammenarbeit mit anderen Ressorts und zivilen Organisationen.
Ziel:
Verbesserung des militärischen Schutzes in Österreich und Vertiefung der zivil-militärischen Zusammenarbeit.
Maßnahmen:
 Festlegung der erforderlichen Fähigkeiten und Einsatzstärken des Bundesheeres in einem gesamtstaatlichen Planungsprozess mit den assistenzanfordernden Behörden;

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 Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem ÖBH und relevanten Behörden und Blaulichtorganisationen;
 Gewinnung von Synergien in den Bereichen Personal, Ausbildung, Einsätze, Fähigkeitsentwicklung, Logistik, Infrastruktur, Forschung und ,,Cyber".
Zeitplan: Legislaturperiode; Erstellung eines Masterplans bis Mitte 2014 für die Fähigkeiten und Einsatzstärken des Bundesheeres.
Einsatz für europäische Solidarität und globalen Frieden stärken
Österreichs Sicherheitspolitik beginnt nicht an der Staatsgrenze. Sie ist vielmehr auf das Engste mit jener der EU und internationalen Entwicklungen verbunden. Österreich ist gefordert, auf Grundlage der Neutralität und in enger Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern für europäische Solidarität und globalen Frieden einzutreten.
Ziel:
Stärkung der Beitragsfähigkeit zu einem militärischen Solidarbeitrag zum sicherheitspolitischen Handeln der EU, insbesondere zum gesamten Spektrum der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sowie zur Umsetzung der EU-Solidaritätsklausel unter Berücksichtigung der ,,Irischen Klausel". Wahrnehmung der Rolle als verlässlicher und solidarischer Partner bei internationalen Einsätzen auf hohem Niveau.
Maßnahmen:
 Erstellung eines militärischen Auslands- und Kooperationsportfolios und dessen Einbettung in ein umfassendes gesamtstaatliches Auslandseinsatzkonzept;
 Teilnahme an Maßnahmen der grenzüberschreitenden ,,internationalen humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe" sowie der Konfliktvorsorge und Abrüstung;
 Durchführung der notwendigen Anpassungen des Entsendegesetzes.
Militärisches Modernisierungspaket
Das Bundesheer hat in Teilbereichen nicht die zukünftig notwendige militärische Leistungsfähigkeit.
Ziel:
Das Bundesheer ist für die neuen Herausforderungen modern gerüstet.
Maßnahmen:
 Ausrichtung aller Beschaffungsvorhaben auf die neuen Aufgaben;
 Sicherstellung eines bestmöglichen Schutzes für die SoldatInnen und Investitionen insbesondere in den Bereichen Führungs- und Aufklärungsfähigkeit, aktive Luftraumüberwachung und Modernisierung der Hubschrauber;
 bedarfsorientierte Modernisierung der Kaserneninfrastruktur und Zuführung von Verwertungserlösen an das BMLVS.
Verteidigungsforschung und Innovation
Bislang sind die spezifischen Erfordernisse der Landesverteidigung in den nationalen Forschungsprogrammen nur teilweise erfüllt.

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Ziel:
Zur Sicherstellung von zukunftsorientierten und innovativen Fähigkeiten ist die Verteidigungsforschung zu intensivieren.
Maßnahmen:
 Erstellung eines Verteidigungsforschungsprogramms in Abstimmung mit dem gesamtstaatlichen Sicherheitsforschungsprogramm ,,KIRAS";
 Positionierung des ÖBH als Partner der Wirtschaft für Forschung, Innovation und Technologieentwicklung;
 Fortsetzung der Kooperation des BMLVS mit außeruniversitären sicherheitspolitischen Forschungsinstituten auf hohem Niveau.

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Justiz

Verbesserter Zugang zum Recht:

Lange Verfahren belasten die Justiz und die Betroffenen über Gebühr und werden von der Bevölkerung als Defizit wahrgenommen.

Ziel: Verbesserter Zugang zum Recht sowie erhöhter Rechtsschutz.

Maßnahmen:

Weiterführung der Reform der Bezirksgerichte;

Errichtung einer neuen Justizanstalt im Wiener Raum mit einer eigenen neuen Jugendabteilung;

Prüfung der Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung;

Schwerpunktsetzung in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Korruption;

weiterer Ausbau des Rechtsschutzes für Opfer und Beschuldigte (insbesondere durch Ausbau der Prozessbegleitung, Prüfung der Schaffung einer unabhängigen Opferschutzanwaltschaft und eines adäquaten Ersatzes der Verteidigungskosten);

Entlastung der Gerichte

o durch Verstärkung außergerichtlicher Konfliktlösung (wie z.B. Mediation);

o durch Gruppen- und Sammelklagen sowie prozessleitende Maßnahmen (Innehaltung) sollen gleichartige Ansprüche mehrerer Betroffener leichter und prozessökonomischer gerichtlich geltend gemacht werden können;

o Prüfung der Einführung moderner Protokollierungsmöglichkeiten (Videotechnologie), Nutzung moderner Technologien der Aktenführung;

o Prüfung (Wieder-)Einführung des Mandatsverfahrens im Strafverfahren.

Evaluierung der Gerichtsgebühren in Hinblick auf Steigerung des Zugangs zum Recht;

Weitere Beschleunigung des Ermittlungsverfahren:

o Verbesserung der Zusammenarbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft und Einbeziehung des Rechtsschutzbeauftragten zur Lösung von Auffassungsunterschieden

o Anpassung der strafprozessrechtlichen Ermittlungsmöglichkeiten an die technische Weiterentwicklung (unter Beachtung der gesetzlichen Determinierung);

o Optimierung des staatsanwaltschaftlichen Berichtswesens und der Entscheidungszeiträume im Ermittlungsverfahren;

o Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit staatlichen Kontrollbehörden (wie FMA, BWB etc.).

Entlastung der Justiz durch weiteren Ausbau des PPP-Modells im nicht hoheitlichen Bereich (Justizbetreuungsagentur).

Strafrecht

Nach 40-jähriger Geltung sind Änderungen auf Grund geänderter Werthaltungen und des technischen Fortschrittes angebracht. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der Strafprozessreform sind Anpassungen auch im strafprozessualen Bereich erforderlich.

Ziel: Änderungen des materiellen Strafrechts und Anpassungen der Strafprozess-ordnung.

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Materielles Strafrecht (,,StGB 2015")

o Verhältnismäßigkeit der Strafen insbesondere zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben sowie sexuelle Integrität;

o Differenzierung der Strafdrohungen bei Einbruchsdiebstahl, Schaffung neuer Tatbestände gegen Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zum Schutz der kritischen Infrastruktur; Evaluierung der Tatbestände und Sanktionen im ,,Cyberstrafrecht", gegen Menschenhandel und gegen Untreue sowie Bilanzdelikte; Einführung des Erschwernisgrunds ,,Gewalt in der Familie"; Überprüfung des Tatbestandsmerkmals der Gewerbsmäßigkeit;

o Prüfung der Neuregelung der Unterbringung in Anstalten gemäß § 21 StGB;

o Erhöhung der Effektivität des Verbandsverantwortlichkeits-Gesetzes (Strafhöhe, institutionelle Parteistellung);

o verbesserte Erfassung der Phänomenologie des (Rechts-) Radikalismus.

Strafprozessrecht

o Umsetzung der Erkenntnisse des Unterausschusses des Justizausschusses zur Evaluierung der StPO-Reform 2008, insbesondere Neuregelung des Beschuldigtenbegriffes und Schutz der Beschuldigtenrechte im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sowie Optimierung der Abschöpfung an Hand von Best Practice-Modellen; Neuregelung der Sachverständigen-Bestellung (Ausbau von Kooperationen);

o Reform des schöffen- und des geschworenengerichtlichen Verfahrens im Sinne besserer rechtsstaatlicher Nachvollziehbarkeit.

Schwerpunkt Jugend

o Prüfung und Umsetzung der Ergebnisse der ,,Task Force Jugendliche".

Modernisierung des Jugendstrafrechts bzw. des Heranwachsendenstrafrechts;

Ausbau und Vertiefung der bestehenden Spezialzuständigkeiten für Jugendstrafsachen und Strafsachen junger Erwachsener auch auf Ebene der Staatsanwaltschaften und Gewährleistung von auf diesen Bereich fokussierten Fortbildungsmaßnahmen.

Zeitplan: Legislaturperiode; Reform StPO 2014; Reform StGB 2015

Zivilrecht

Mit den teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Regelwerken kann den Herausforderungen nur mehr bedingt Rechnung getragen werden.

Ziel: Moderne Regeln für eine moderne Gesellschaft.

Überarbeitung des Schadenersatzrechtes unter Beibehaltung seiner Grundprinzipien;

Anpassung der zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen, insbesondere für Opfer von Missbrauch und sexueller Gewalt;

Förderung der unterstützten Entscheidungsfindung (Betreutes Konto als erste Stufe, Sachwalterbestellung als ultima ratio);

Stärkung der Verbraucherrechte;

Modernisierungen im Gesellschaftsrecht sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (,,ABGB 200+"); Evaluierung GmbH-Gesetz; Wahrung der Einheit von Sitz und Verwaltung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen;

Stärkung der Transparenz, der Befugnisse und Strukturen der Wettbewerbsbehörden;

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Weiterentwicklung des Erbrechts (Pflichtteilsrecht, Verbesserung der Stellung von [kinderlosen] EhegattInnen und LebensgefährtInnen, Unternehmensnachfolge);

bei Stiftungen: Verwirklichung der Transparenz durch Meldung wirtschaftlicher Kennzahlen durch das BMF an die Statistik Austria, bei konzernleitenden Stiftungen Lösung der Frage, ab welchem Zeitpunkt der Beherrschung ein Aufsichtsrat verpflichtend einzurichten ist, Schaffung einer rechtlichen Grundlage für gemeinnützige Stiftungen in ausgewählten Bereichen unter Einrichtung einer staatlichen Aufsichtsstruktur;

Reform des Urheberrechts und sonstiger rechtlich relevanter Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes sowie der Interessen von Kunstschaffenden, KonsumentInnen und in Österreich tätigen Unternehmen.

Zeitplan: Legislaturperiode; Gesellschaft bürgerlichen Rechts 2014, Urheberrecht 2014

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Staatsreform und Demokratie
Föderalismusreform
Herausforderung:
Die bundesstaatliche Kompetenzverteilung ist in manchen Bereichen nicht mehr zeitgemäß und durch weitgehende Zersplitterung unübersichtlich. Zugleich stellt sich die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung durch den Bundesrat in der derzeitigen Form als nicht effektiv dar.
Maßnahmen:
 Es soll eine klare und moderne Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern mit dem Bekenntnis zum modernen Föderalismus und unter Berücksichtigung der Rechtslage der Europäischen Union geschaffen werden;
 die Bundesregierung bekennt sich zu einer effektiven Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung. Der Bundesrat soll in seinen Aufgaben gestärkt, in seiner Zusammensetzung verschlankt und wirksamer sowie kostengünstiger gestaltet werden.
Umsetzung:
Die Ausarbeitung der notwendigen Reformen soll gemeinsam mit den Oppositions-parteien erfolgen. Dazu wird auf parlamentarischer Ebene eine Föderalismusreform-Kommission eingesetzt, die unter Einbindung der Länder konkret ausformulierte Vorschläge zur Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes entwickeln soll.
Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG modern gestalten
Ziel:
Weiterentwicklung und Ausdehnung der Art. 15a-Vereinbarungen.
Herausforderung:
Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gem. Art. 15a B-VG stellen ein erfolgreiches Instrument dar, bringen jedoch auch zum Teil nicht notwendigen Umsetzungsbedarf mit. Ähnliche Vereinbarungen wären auch in anderen Bereichen zielführend, sind jedoch vom rechtlichen Anwendungsbereich nicht umfasst.
Maßnahmen:
 Unmittelbare Anwendbarkeit bei hinreichend konkretisierten Vereinbarungen; Möglichkeit des NR für den Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung (analog Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG);
 Klarstellung, dass Art. 15a-Vereinbarungen auch Regelungen über die Ausübung der Kompetenzen von Bund und Ländern enthalten können;
 Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände können durch Vereinbarungen für einzelne Angelegenheiten gemeinsame Einrichtungen schaffen;
 generelle Öffnung der Vereinbarungen für Städte und Gemeinden, jeweils vertreten durch deren Interessenvertretungen;
 Prüfung der Möglichkeit für Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Rechtsträger des öffentlichen Rechts, untereinander oder mit dem Bund oder den Ländern Vereinbarungen auch über die Ausübung ihrer Befugnisse in Vollziehung der Gesetze schließen zu können.

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Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern reduzieren
Ziel:
Entflechtung bestehender Zustimmungsrechte von Bund und Ländern.
Herausforderung: In der Bundesverfassung vorgesehene Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern sind zum Teil nicht mehr zeitgemäß und erschweren rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung.
Maßnahmen: Verzicht auf bestimmte Zustimmungsrechte in organisatorischen Angelegenheiten der jeweiligen Gebietskörperschaften.
Zustimmungen der Bundesregierung entfallen bei:
 Erlassung und Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung;
 Bestellung des Landesamtsdirektors und -Stellvertreters;
 Änderung der Grenzen der Gemeinden, durch die Grenzen der Bezirksgerichtssprengel berührt werden;
 Änderung der Bezirkssprengel.
Zustimmung der Landesregierung entfällt bei Änderung der Bezirksgerichtssprengel. Weiters entfällt die Bestimmung, wonach sich die Grenzen der politischen Bezirke bzw. der Ortsgemeinden und der Gerichtsbezirke nicht überschneiden dürfen.
Koordination im Katastrophenfall verbessern
Ziel:
Klare Zuständigkeiten im Bereich des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanage-ments.
Herausforderung: Naturkatastrophen erfordern rasches und koordiniertes Vorgehen aller Einsatz- und Hilfskräfte.
Maßnahmen:
 Kompetenzzuordnung des übergeordneten länderübergreifenden Krisen- und Katastrophenmanagements zum Bund;
 umfassende Zuständigkeitskonzentration beim Landeshauptmann für Maßnahmen der Krisen- und Katastrophenkoordination im Sinn einer generellen Zuständigkeit zur Erlassung der erforderlichen Maßnahmen, soweit dies zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit oder zur Hilfeleistung während oder nach einem außergewöhnlichen Ereignis notwendig wird unter Entfall der derzeit vorgesehenen Einschränkung auf Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung;
 es wird nicht mehr darauf abgestellt, ob die Maßnahmen zu einer Zeit notwendig werden, zu der die obersten Organe der Verwaltung des Bundes wegen höherer Gewalt dazu nicht in der Lage sind; vielmehr ist der Landeshauptmann verpflichtet, unverzüglich das Einvernehmen mit den zuständigen obersten Organen der Verwaltung herzustellen.
Politische Partizipation und Grundrechte

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Direkte Demokratie stärken
Ziel:
Politische Entscheidungsprozesse sollen näher an die Wählerinnen und an den Wähler herangeführt und transparenter gestaltet werden. Dazu sind die bestehenden Instrumente der parlamentarischen Kontrolle und Mitbestimmung durch die Ein-beziehung der Bürgerinnen und Bürger auszubauen und damit der Parlamentarismus zu stärken.
Maßnahmen: Die Koalition bekennt sich zur sinnvollen Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direkt demokratische Einrichtungen im Sinne des Antrages 2177/A (idF des Begutachtungsentwurfs). Besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, die bestehenden direkt demokratischen Einrichtungen einerseits zeitgemäß zu gestalten (Einführung einer zentralen Wählerevidenz, Nutzbarmachung internetbasierter Dienste für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den demokratischen Willensbildungsprozessen) und andererseits den parlamentarischen Beratungen den gebührenden Stellenwert einzuräumen. Es wird daher angeregt, umgehend nach der Regierungsbildung eine Enquete-Kommission im Nationalrat einzusetzen, um den genannten Begutachtungsentwurf unter Einbeziehung der eingelangten Stellungnahmen zu überarbeiten.
Umsetzung: Einsetzung der Enquete-Kommission Anfang 2014
Wahlrecht personalisieren
Herausforderung: Das bisher vorgesehene System der Vergabe von Vorzugsstimmen im Landes- und Bundeswahlkreis durch das Eintragen des Namens oder der Listennummer des Kandidaten hat sich als sowohl für die Wähler als auch die Wahlkommissionen als zu kompliziert und unpraktisch erwiesen.
Maßnahmen:
 In diesem Sinne sollen die für eine Vorreihung nötigen Vorzugsstimmen auf allen drei Ebenen deutlich gesenkt werden; Regionalwahlkreis: 9%, Landeswahlkreis: 5%, Bundeswahlkreis: 5%, bei EU-Wahlen 5%;
 einfache Möglichkeit der Vergabe von Vorzugsstimmen durch Ankreuzen soll auch für den Landes- und den Bundeswahlkreis ermöglicht werden. Zu diesem Zweck ist die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen dieser Wahlkreise einzuschränken.
Umsetzung: Beginn der Arbeiten 2014.
Regeln des Mandats- und Amtsverlusts verschärfen
Ziel:
Bundes- und Landespolitiker sollen in der Gesellschaft ihre Vorbildwirkung entfalten.
Maßnahmen:
 Für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre, Mitglieder der Landesregierungen, des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage, Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Präsidenten des Rechnungshofes sowie die Mitglieder der Volksanwaltschaft wird hinsichtlich der Befähigung zum Antritt und zur Ausübung eines Mandats oder eines Amtes ein gemeinsamer Standard betreffend strafgerichtliche Verurteilungen eingeführt (Verlust der Wählbarkeit);

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 die Bestimmungen sollen verschärft werden, wobei jene zum Amtsverlust öffentlich Bediensteter als Vorbild herangezogen werden sollen.
 der Verfassungsgerichtshof erkennt auf Antrag über die Amtsenthebung oder über die Aberkennung des Mandats;
 Lücken hinsichtlich der rechtlichen Verantwortlichkeit der obersten Staatsorgane gegenüber den zu ihrer Kontrolle berufenen Vertretungskörpern sollen geschlossen werden.
Umsetzung: Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs im 1. Halbjahr 2014.
Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis
Ziel:
Staatliches Handeln soll transparenter und offener gestaltet werden.
Herausforderung:
Das Amtsgeheimnis in seiner derzeitigen Form ist überholt.
Maßnahmen:
Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch
 eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government) und
 ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen unter materiellem Gesetzes-vorbehalt.
Dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen unterliegen alle Organe der Gesetz-gebung und Verwaltung sowie Unternehmungen, die der Kontrolle der Rechnungs-höfe unterliegen.
Um notwendigen Schutzinteressen in gewissen Bereichen zu entsprechen, müssen Begleitregelungen auf einfachgesetzlicher Ebene erlassen werden. Gleichzeitig sollen von einem Strafverfahren Betroffene in ihren Persönlichkeitsrechten geschützt werden.
Umsetzung:
Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs zur B-VG Novelle 1. Halbjahr 2014.
Datenschutz modernisieren
Herausforderung:
Datenschutz spielt eine wesentliche gesellschaftspolitische Rolle; das geltende Datenschutzrecht entspricht aber nicht mehr den aktuellen Anforderungen.
Maßnahmen:
Die Ressourcen der Datenschutzbehörden sollen zur Erfüllung der Kernaufgaben optimal eingesetzt werden können. Deshalb sollen aufwändige bürokratische Registrierungsverfahren, wie sie derzeit normiert sind, auf das notwendige Maß reduziert werden.
Umsetzung: Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs im 1. Halbjahr 2014.
Zivilgesellschaftliche Organisationen stärken

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Ziel:
Bessere Einbindung zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse.
Herausforderung: Das Engagement gemeinnütziger Organisationen, von BürgerInneninitiativen und anderen Einrichtungen der Zivilgesellschaft soll gestärkt werden, denn diese sind Teil der lebendigen Demokratie in Österreich.
Maßnahmen:
 Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses;
 Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für gemeinnützige Organisationen;
 Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnisses und der Zivilcourage.
Grundrecht auf Sterben in Würde
Ziel:
Sterbebegleitung, Hospiz und Palliativversorgung können bis zuletzt ein hohes Maß an Lebensqualität ermöglichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auch in Zukunft ein würdevolles Sterben ermöglichen. Zugleich soll ein nachhaltiges Bekenntnis zum Verbot der Tötung auf Verlangen abgegeben werden.
Maßnahmen: Befassung einer parlamentarischen Enquete-Kommission sowie der Bioethik-Kommission mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben. In der einfachgesetzlichen Ausgestaltung soll dieses Recht insbesondere dadurch weiter sichergestellt werden, dass der gleiche Zugang zur Palliativmedizin sowie zu den gegebenen Möglichkeiten der Sterbebegleitung gewährleistet ist.
Umsetzung:
Vorlage eines Begutachtungsentwurfs 2014.
Moderner Staat
Dienstrecht modernisieren
Ziel:
Ein modernes, eigenständiges und einheitliches Dienstrecht auf Bundesebene mit berufsspezifischen Ausprägungen, ist vorzubereiten. Es soll die Erfordernisse der Gemeinwohlorientierung im Sinne einer optimalen Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen mit einer öffentlich-rechtlichen Grundausrichtung berücksichtigen. Das neue Dienstrecht muss geeignet sein, die Rechtsstaatlichkeit in einem umfassenden Sinne sicherzustellen. Moderne Besoldungsverläufe sollen die Konkurrenzfähigkeit des Dienstgebers Bund auf dem Arbeitsmarkt auch für die Zukunft absichern.
Maßnahmen:
 Eine gleiche dienstrechtliche Basis mit einer einheitlichen, flacheren Besoldungsstruktur ist für zukünftige Vertragsbedienstete und BeamtInnen vorzubereiten;

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 der Stufenbau des neuen Dienstrechts ist so anzulegen, dass berufsspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden können.
Staatsaufgaben überdenken
Ziel:
Aufgabenreform und Deregulierung zur Effizienzsteigerung und Entlastung in der Verwaltung sowie Senkung von Verwaltungslasten für Bürgerinnern und Bürger und Unternehmer.
Maßnahmen:
 Einsetzung einer ,,Aufgabenreform- und Deregulierungskommission" zu Screenings, Prüfungen und konkreten Vorschlägen zu folgenden Punkten:
o Welche Aufgaben müssen vom Staat wahrgenommen werden?
o Welche Bestimmungen sind überflüssig und können beseitigt werden?
o Welche bestehenden Regelungen können vereinfacht werden (inklusive Beseitigung von ,,Golden Plating")?
o Reduktion von administrativen Belastungen.
 Prüfung des Rechtsbestandes unter Einbeziehung der bereits vorliegenden Vorarbeiten und Erstattung von ersten konkreten Umsetzungsvorschlägen innerhalb von sechs Monaten nach Konstituierung der Kommission;
 Einführung eines ,,cutting-red-tape"-Prozesses zur Reduktion und Vereinfachung von Regelungen: Die Kommission identifiziert und prüft unter Einbindung aller Betroffenen belastende Bereiche und Regelungen und erstellt konkrete Deregulierungsvorschläge;
 die Bundesregierung erstellt einen jährlichen Bericht über die Umsetzung von Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen.
Umsetzung: Einsetzung der Kommission Anfang 2014.
Amt der Bundesregierung schaffen
Ziel:
Schaffung eines Amtes der Bundesregierung, das insbesondere durch die Bündelung und Koordinierung von Personal-, IT- und Supportaufgaben sowie durch die Ausübung von Controllingaufgaben für die ausgegliederten Rechtsträger und sonstigen Tochtereinrichtungen des Bundes Effizienz- und Effektivitätssteigerungen ermöglicht.
Maßnahmen:
Das der Bundesregierung unterstellte Amt soll über folgende Kompetenzen verfügen:
 Bündelung geeigneter operativer Aufgaben im Bereich der Personalverwaltung;
 Koordination für E-Government und IT-Strategie;
 einheitlicher Regierungsauftritt (Corporate Design und Internetauftritt);
 zentrales Ressourcencontrolling (Finanz- und Personalcontrolling) der ausgegliederten Einrichtungen und sonstigen Tochtergesellschaften des Bundes;
 Optimierung von Supportleistungen (z.B. Fuhrpark und Raummanagement);
 Bildungsplattform für berufsbegleitende Fortbildung und berufliche Weiterqualifizierung (Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Mobilitätsmanagements unter Einbeziehung des Überstandspersonals des BMLVS,
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der Post, der Telekom Austria und der ÖBB in Kooperation mit den Bildungseinrichtungen der Ressorts und der Länder;
 Verwaltungshochschule des Bundes:
o Zentrale Ausbildungsstätte für alle Grundausbildungslehrgänge der Allgemeinen Verwaltung unter Einbeziehung der Ausbildungseinrichtungen der Ressorts sowie unter Beibehaltung ressortspezifischer Ausbildungsschwerpunkte;
o im Endausbau eine universitäre Ausbildungsstätte (für Bachelor- und Masterstudien) für die öffentliche Verwaltung (Bund, Länder, Städte und Gemeinden) auf der Basis von Bildungskooperationen mit Universitäten.
Umsetzung:
Schaffung der rechtlichen Grundlagen bis Ende 2015.
Beschäftigungsperspektiven für Überstandspersonal bei ÖBB, Post und Telekom schaffen
Ziel:
Schaffung eines Anreiz- und Umschulungssystems für betrieblich nicht einsetzbare Bedienstete des ÖBB-Konzerns, der Österreichische Post AG und der A1-Telekom Austria AG, um diese Bediensteten für die Arbeit in anderen Dienststellen des Bundes fit zu machen (beispielsweise für die Arbeit in Finanzämtern zur Aufarbeitung der Grundsteuerbescheide).
Herausforderung:
Die Telekom Austria, die Post und die ÖBB weisen einen Personalüberstand in unterschiedlichem Ausmaß aus. Diesen überwiegend definitiv gestellten Bediensteten kann aus betriebswirtschaftlichen Gründen in den jeweiligen Unternehmen keine Beschäftigungsperspektive eröffnet werden. Für die Versetzung und Überlassung ist die Zustimmung des bzw. der Bediensteten notwendig.
Maßnahmen:
 Ausbau des bereits bestehenden Coachings für alle Betroffenen zu einer bedarfsgerechten, zielgerichteten Berufsvorbereitung und Weiterbildung;
 die Sozialpartner werden beauftragt, weiterführende und präzise Maßnahmen zu entwickeln, wie Betroffene wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können.
Umsetzung:
Laufende Umsetzung ab 2014.
Verwaltungsreform durch E-Government vorantreiben
Ziel:
Durch die strategische Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien soll die Verwaltung effizient und bürgernah gestaltet werden.
Maßnahmen:
 Weitere Modernisierung der österreichischen Verwaltung durch Anpassung der bisher unternommenen Anstrengungen an die rasante technologische Weiterentwicklung im IT-Bereich (u.a. durch gemeinsame Entwicklung von Lösungen durch Bund, Länder und Gemeinden und Aufgreifen neuer Impulse aus der Welt der neuen sozialen Netze, Forcieren von Open Government Data;
 Vereinfachung und Modernisierung bestehender Konzepte und verpflichtender durchgängiger Einsatz darauf basierender standardisierter Lösungen;
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 effizientere, flachere Verwaltungsprozesse über Behördengrenzen hinweg und Verringerung der Distanz der Verwaltung zum Bürger (etwa durch die Zurverfügungstellung von Supportprozessen für die Wirtschaft).
Moderner öffentlicher Dienst
Ziel:
Moderne, transparente Personalpolitik und Verwaltungssteuerung im öffentlichen Dienst: mobile, gut ausgebildete, für die Zukunft gerüstete Bedienstete als Stabilitätsfaktor.
Maßnahmen:
 Gleichstellung und Diversität: Ausbau der Gleichstellungsmaßnahmen und Instrumente;
 die gemeinsame Weiterentwicklung des gesamten öffentlichen Dienstes in Österreich wird in einem politischen Paktum (gem. Art. 15a B-VG) durch VertreterInnen aller Gebietskörperschaften festgelegt. Insbesondere soll das Auseinanderdriften der Entlohnungsstrukturen in den einzelnen öffentlichen Diensten eingegrenzt werden und jedenfalls eine einheitliche Vorgehensweise bei der Übernahme der mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes getroffenen Gehaltsabschlüsse erfolgen;
 Wirkungsorientierung: zentrale Koordinierung der Gleichstellung in der Wirkungsorientierung (durch Wirkungscontrollingstelle); einheitliche Qualitäts-sicherung für die Angaben zur Wirkungsorientierung im Strategiebericht; Abstufen der Durchführungsverpflichtung für Folgenabschätzungen;
 Ausbau des gebietskörperschaftsübergreifenden Mobilitätsmanagements im Bundeskanzleramt;
 Weiterentwicklung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013: Stärkung der Eigenver-antwortung der Ressorts im Sinne einer effizienten Verwaltung; Evaluierung des BHG 2013 durch den Nationalrat; Erhöhung der Transparenz der Budget-Personal-informationen (Leserechte in HIS und THEMIS für BKA);
 Verwaltungshochschule des Bundes unter Einbeziehung der Länder (sofern nicht im Amt).
Umsetzung:
Laufende Umsetzung ab 2014 (Verwaltungshochschule ab 2016/17).
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Finanzen
Finanzierungsvorbehalt
Sämtliche im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen – sofern sie zu Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen führen bzw. in den Ausgabenobergrenzen des Bundesfinanzrahmens keine Deckung finden – stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
Das bedeutet, dass eine Umsetzung solcher Vorhaben nur dann erfolgen kann, wenn eine Bedeckung im Rahmen der dem jeweiligen Ressort zur Verfügung stehenden Budgets bzw. durch BHG-konforme Umschichtungen gegeben ist.
Finanzmärkte sowie Europäische Finanz- und Wirtschaftspolitik
Ziele:
 Nachhaltige Überwindung der Krise, Abhängigkeit zwischen Banken und öffentlichen Haushalten weitest möglich überwinden, Finanztransaktionssteuer einführen, Finanzmarkt stabilisieren;
 Stärkung von Wachstum und Beschäftigung.
Herausforderungen:
 Die Stabilität der Eurozone und des Euro sind für Österreich von zentraler Bedeutung;
 die Stabilitätsmechanismen auf europäischer und internationaler Ebene haben einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung geleistet. Diese Mechanismen werden auch künftig benötigt, um das Vertrauen in die Stabilität Europas sicherzustellen;
 die Finanz- und Wirtschaftskrise hat eines deutlich gezeigt: Eine Stabilisierung der Gesamtwirtschaft zu erreichen und zukünftige Krisen zu verhindern, setzt voraus, dass die wechselseitige Abhängigkeit zwischen Banken und öffentlichen Haushalten weitestmöglich überwunden wird;
 die Stabilität der Finanzmärkte ist eine Grundbedingung für eine gute wirtschaftliche Entwicklung. Dafür müssen Regulierungslücken so weit wie möglich vermieden und Risiken bestmöglich kontrolliert werden;
 die Akzeptanz der Bevölkerung für das europäische Krisenmanagement ist entscheidend, um dauerhaft ein politisch, sozial und wirtschaftlich stabiles Europa zu garantieren;
 damit Europa dauerhaft aus der Krise findet, muss sichergestellt werden, dass in Zukunft Ungleichgewichte innerhalb der EU verringert werden; und dass sichergestellt wird, dass Investitionen gesetzt werden können, um intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum sowie nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen.
Maßnahmen:
 Österreich unterstützt die schrittweise Schaffung einer Bankenunion, um in deren Rahmen durch Regulierung der Banken und Finanzmärkte eine Gefährdung des Wohlstandes von Staaten und Gesellschaft zu verhindern;
 künftig sollen in erster Linie die Banken selbst für ihre Risiken haften und nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Auch Gläubiger von Banken müssen an den Risiken beteiligt werden, wobei Einlagen unter 100.000 Euro unberührt bleiben. Die
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Finanzmärkte müssen wieder vorrangig die Versorgung der Realwirtschaft mit Krediten sicherstellen;
 eine Regulierung des ,,Schattenbankensektors" ist dringend notwendig, um Regulierungsarbitrage zu verhindern; europäische und internationale Initiativen werden von der Bundesregierung unterstützt;
 die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin auf europäischer Ebene für eine effektive Eindämmung von Spekulationsgeschäften mit Rohstoffderivaten ein;
 die Bundesregierung setzt sich für einen baldigen Abschluss der EU-Verhandlungen über die Einlagensicherungsrichtlinie ein. Die Ausgestaltung des österreichischen Sicherungssystems wird im Anschluss evaluiert. Die Finanzierung soll ex ante durch die Kreditinstitute erfolgen;
 im Zuge der Umsetzung der Richtlinie zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken wird das Bankeninterventions- und -Restrukturierungsgesetz (BIRG) um den Abwicklungsteil erweitert und die Benennung der Finanzmarktaufsicht (FMA) als österreichische Abwicklungsbehörde soll geprüft werden;
 die Bewerbung von Finanzprodukten muss so transparent wie möglich erfolgen, um den Konsumentinnen und Konsumenten rationale Kaufentscheidungen in Eigenverantwortung zu ermöglichen. So soll etwa die verpflichtende Angabe von Effektivverzinsungen geprüft werden;
 es wird ein Rechtsanspruch auf ein Basisgirokonto auf Habenbasis geschaffen, welches vom Finanzsektor gegen einen angemessenen Kostenersatz angeboten wird;
 Solvency II (Versicherungsaufsichtsrecht) wurde auf EU-Ebene beschlossen und muss bis 31.3.2015 national gesetzlich geregelt werden. In der Zwischenzeit sollen die Guidelines von European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) gelten, die auf Solvency II vorbereiten. Im Jahr 2014 werden die erforderlichen legislativen Maßnahmen zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur koordinierten Vorbereitung auf Solvency II im Rahmen der EIOPA Preparatory Guidelines in Österreich gesetzt werden;
 Österreich anerkennt die wichtige Rolle der Stabilitätsmechanismen auf europäischer Ebene (ESM) und des Internationalen Währungsfonds und zeigt sich auch weiterhin solidarisch mit jenen Mitgliedstaaten, die zur Bewältigung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise vorübergehend finanzielle Unterstützung benötigen und sich dafür zur Einhaltung strenger Konditionalität verpflichten;
 die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird weiterhin vorangetrieben. Österreich wird sich an einer Einführung im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen, darüber hinaus wird es die Bestrebungen zu einer möglichst weltweiten Einführung fortsetzen;
 laut dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (,,Fiskalpakt") muss dieser bis spätestens 2017 in die Europäischen Verträge Eingang finden. Dieser Überführung wird in Österreich eine eingehende – auch fiskalpolitische Maßnahmen betreffende – Evaluierung unter Einbindung des österreichischen Parlamentes und der Sozialpartner vorangehen;
 die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, Zukunftsinvestitionen im Rahmen der europäischen Haushaltspolitik setzen zu können, um geringem Wirtschaftswachstum und hoher Arbeitslosigkeit entgegenwirken zu können.
Ausbau der Transparenz und Zusammenarbeit in internationalen Steuerangelegenheiten
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Ziel:
Verbesserung der internationalen Transparenz in Steuerangelegenheiten und bessere internationale Zusammenarbeit.
Herausforderungen:
Die internationalen Behörden müssen zur Bekämpfung des internationalen Steuerbetrugs sowie der aggressiven internationalen Steuervermeidungsstrategien im globalisierten Wettbewerb verstärkt zusammenarbeiten.
Maßnahmen:
 Die Bundesregierung bekennt sich für die im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen zum Österreichischen Bankgeheimnis im Sinne eines umfassenden Datenschutzes;
 vorrangig für die internationale Betrugsbekämpfung sind Transparenz und Offenlegung von anonymen Anlegerkonstruktionen. In diesem Zusammenhang ist die Identifizierung von wirtschaftlichen Eigentümern an Unternehmens- und Stiftungskonstruktionen (Trusts nach britischem Recht, beneficial ownership etc.) durch die zuständigen Behörden notwendig, um intransparente Strukturen in Europa wirksam bekämpfen zu können. Die bilateralen Abkommen Österreichs mit Liechtenstein und der Schweiz müssen im Zusammenhang mit internationalen Regulierungen (Zinsrichtlinie oder OECD) erhalten bleiben und die effiziente Quellenbesteuerung darf nicht an Wirkung verlieren;
 die Bundesregierung strebt einen baldigen Abschluss eines verfassungskonformen FATCA Abkommens (,,Foreign Account Tax Compliance Act") mit den USA an;
 die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene für eine rasche Umsetzung der Zinsrichtlinie einsetzen und verlangen, dass die Verhandlungen mit den Drittstaaten über einen effektiven Datenaustausch zügig geführt und abgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Finanzteilnehmer, insbesondere mit den EU-Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino gewährleistet sind. Gravierende Nachteile für die österreichische Volkswirtschaft sollen dadurch abgewendet werden.
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Status quo Budget 2013 sowie Ausblick 2014 bis 2018
Budget 2013:
Trotz gedämpften Wachstums liegt der Budgetvollzug 2013 im Plan.
Budgetpfad 2014 bis 2018:
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Oktober 2013 auf Basis der aktuellen Budgetentwicklung und der vom BMF getroffenen Annahmen, der WIFO-Mittelfristprognose und der daraus resultierenden Steuereinnahmenprognose des BMF, dem Gutachten der Pensionskommission und der Bankenfinanzierungsschätzung der OeNB eine umfangreiche Projektion der Einzahlungen und Auszahlungen über den Bundesfinanzrahmen 2014-2018 vorgelegt. Diese Zahlen wurden auf Basis der getroffenen Annahmen mit Expertinnen und Experten von WIFO, IHS, Statistik Austria und OeNB erörtert.
Die Finanzjahre 2012 und 2013 waren durch eine äußerst geringe wirtschaftliche Dynamik geprägt. Im Jahr 2012 wuchs das BIP real um 0,9%, im Jahr 2013 gehen die jüngsten Prognosen nur noch von einem Wachstum von rund 0,4% aus. Die Wirtschaft entwickelt sich 2013 deutlich schwächer als von Wirtschaftsforschern erwartet worden war. Im Dezember 2012 war das WIFO noch von einem Wachstum von 1% für 2013 ausgegangen. Die Wirtschaft wird heuer tatsächlich jedoch nur halb so stark wachsen wie vorher erwartet, einhergehend mit einer steigenden Arbeitslosenquote. Ein schwächeres Wachstum führt im Budget mittelfristig zu höheren Ausgaben und geringeren Einnahmen.
Durch konsequente Haushaltsdisziplin und den bereits erfolgreich eingeschlagenen Konsolidierungspfad wird es voraussichtlich auch heuer gelingen, den BVA 2013 zu unterschreiten. Für die Budgetplanung bis 2018 wird die Bundesregierung trotz pessimistischerer Prognosedaten den Konsolidierungspfad weiter fortführen, begleitet durch Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln helfen.
Die Budgetplanung bis 2018 wurde auf Basis einer vorgezogenen Mittelfristprognose des WIFO erstellt. Wesentliche Faktoren für die Entwicklung sind geringere Einnahmen, steigende Kosten bei den Pensionen sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen bei den (teil-)verstaatlichten Banken, die zusätzliche Haushaltsdisziplin erforderlich machen. Um das schwache Wachstum kontinuierlich zu verbessern, werden folgende Offensivmaßnahmen zum bisherigen Rahmen umgesetzt:
Hochwasserschutzmaßnahmen: 460 Mio. Euro
Ausbau schulische Tagesbetreuung: 400 Mio. Euro
Ausbau Kinderbetreuungseinrichtungen: 350 Mio. Euro
Forschungsförderung: 300 Mio. Euro
Wohnbau: 276 Mio. Euro
Vorbereitung Parlamentssanierung: 32 Mio. Euro
Pflegegeld und 24 Stunden-Pflege: 310 Mio. Euro
Pflegefonds-Verlängerung 2017 und 2018: 700 Mio. Euro
Offensivmaßnahmen:
Offensivmaßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: In den Jahren 2014 und 2015 werden eine Summe von jeweils 100 Mio. Euro für Offensivmaßnahmen zur Stärkung des Wachstums und der Beschäftigung in Österreich bereitgestellt.
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Evaluierung der Haushaltsrechtsreform
Ziel: Evaluierung der Haushaltsrechtsreform.
Herausforderungen: Österreich hat mit seinem neuen Haushaltsrecht, das in zwei Etappen in den Jahren 2009 und 2013 umgesetzt wurde, ein internationales Vorzeigemodell entwickelt. Mit dem Budget 2013 wurden die letzten Schritte der Haushaltsrechtsreform umgesetzt. Vor der gesetzlichen externen Evaluierung sollen die bisherigen Erfahrungen im praktischen Vollzug evaluiert werden.
Maßnahmen:
Die Evaluierung der Haushaltsrechtsreform soll in einem zweistufigen Prozess stattfinden:
 In einem ersten Schritt wird das BMF im zweiten Halbjahr 2014 unter Einbindung der Wirkungscontrollingstelle des BKA und aller Fachressorts die bisherigen Erfahrungen sammeln und evaluieren;
 in einem zweiten Schritt soll die Evaluierung der Haushaltsrechtsreform bis Jahresende 2014 durch den Haushaltsrechtsbeirat im Parlament erfolgen.
Die Evaluierung der Haushaltsrechtsreform soll insbesondere folgende Themenbereiche erfassen:
 Bürokratie und Verwaltungsaufwand: Es ist zu prüfen, wie hoch der Verwaltungsaufwand der einzelnen Ressorts bei der Erstellung der diversen Berichte ist. Außerdem sollen Möglichkeiten zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes geprüft werden;
 Berichtspflichten: Die Berichte der Ressorts, des BKA (Wirkungscontrolling) und des BMF sind im Hinblick auf ihre Übersichtlichkeit und ihre Lesbarkeit zu evaluieren;
 Rücklagen: Es ist zu prüfen, wie die geplante Auflösung von Rücklagen durch die einzelnen Ressorts transparenter gestaltet werden kann;
 Zeitlicher Ablauf der Budgetprozesse (Europäisches Semester): Es ist zu prüfen, ob der zeitliche Ablauf der Budgetprozesse innerhalb eines Jahres im Hinblick auf die europäischen Vorgaben optimiert werden kann.
Bundesweites Spekulationsverbot
Ziel: Umsetzung eines einheitlichen Spekulationsverbots für den gesamten Sektor Staat.
Herausforderungen:
Zur Stärkung des Vertrauens in die Finanzpolitik in allen Gebietskörperschaften ist beim Umgang mit öffentlichen Mitteln besondere Vorsicht geboten. Sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Veranlagung öffentlicher Mittel ist risikoavers vorzugehen.
Maßnahmen:
Ziel der Bundesregierung ist es, ein einheitliches Spekulationsverbot für alle Gebietskörperschaften im Verfassungsrang umzusetzen. Im Zentrum soll eine risikoaverse Finanzgebarung aller Gebietskörperschaften stehen. Die Umsetzung soll durch eine Verankerung mittels Bundesverfassungsgesetz sowie durch eine Vereinbarung der Gebietskörperschaften gemäß Art. 15a B-VG und ein einfaches
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Bundesgesetz erfolgen. Die Details der Umsetzung sollen auf den bereits formulierten Gesetzen aus dem April 2013 aufbauen und folgende Eckpunkte enthalten:
 Eine Verankerung in der Bundesfinanzverfassung ist vorrangig anzustreben;
 ein Spekulationsverbot auf Basis des von der Landesfinanzreferentenkonferenz vorgelegten Entwurfes ist umzusetzen;
 die generellen Richtlinien der österreichischen Bundes-Finanzierungsagentur sind mittels Bundesgesetz umzusetzen;
 das Spekulationsverbot ist im BHG 2013 festzulegen;
 analoge Anwendung auf alle öffentlichen Haushalte ist sicherzustellen.
 die gesetzliche Verankerung des einheitlichen Spekulationsverbots soll bis Ende 2014 erfolgen.
Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften für alle öffentlichen Haushalte
Ziel:
Einführung von harmonisierten Rechnungslegungsvorschriften in allen öffentlichen Haushalten.
Herausforderungen:
Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften.
Maßnahmen:
Die Haushaltsregelungen werden nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit gestaltet, wobei diese Grundsätze – soweit dies nicht bereits in Art. 51 B-VG erfolgt ist – für alle Gebietskörperschaften rechtlich verbindlich zu verankern sind.
Gemäß der Ermächtigung des § 16 Abs. 1 Finanz-Verfassungsgesetz betreffend die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse wird der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof die obigen Grundsätze in einer neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung umsetzen, wobei Länder und Gemeinden in deren Erstellung intensiv eingebunden werden. Diese Verordnung ist bis Mitte 2014 zu erlassen. Im Hinblick auf die erforderliche Vorbereitungszeit ist eine ausreichende Übergangsfrist bis zu deren Inkrafttreten vorzusehen, wobei etwaige landesrechtliche Umsetzungen jedenfalls bis Ende 2014 erfolgen sollen (Inkrafttreten bis spätestens Ende 2017 mit Wirkung für das Budget 2018).
Sonstige Vorschriften für die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften werden bundesweit einheitlich durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG geregelt.
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Steuerstrukturreform: Entlastung, Systemvereinfachung sowie Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gebühren
Ziele:
Steuerentlastung und Steuervereinfachung, Lohnverrechnung vereinfachen sowohl im Steuer- als auch im Sozialversicherungsrecht, um ein transparentes, nachvollziehbares, sozial treffsicheres und entbürokratisiertes System zu schaffen.
Herausforderung:
Das EStG stammt aus dem Jahr 1988. Im Lauf der Jahre haben verschiedenste Bestimmungen und Ausnahmeregelungen das System unübersichtlich und intransparent gemacht. Dadurch und zusätzlich durch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen mit dem SV-Bereich sowie unterschiedliche Prüfprinzipien (Anspruchs- bzw. Zuflussprinzip) wurde die Lohnverrechnung wesentlich verkompliziert, und bedeutet sowohl für die Betriebe als auch die Kontrollbehörden einen enormen bürokratischen Aufwand.
Ein transparentes Steuersystem ist Voraussetzung dafür, dass alle Steuerpflichtigen einen angemessenen Beitrag zahlen. Ein einfacheres und transparenteres Regelwerk führt zudem zur Verwaltungsvereinfachung und ermöglicht effektivere Kontrollen.
Das Gebührengesetz sowie die Bundesverwaltungsabgabenverordnung sind historisch gewachsene Gebilde und enthalten Bestimmungen, die intransparent und nicht mehr zeitgemäß und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden sind.
Maßnahmen:
 Das Einkommensteuergesetz und die Lohnverrechnung sollen vereinfacht werden. Dabei wird das Einkommensteuergesetz neukodifiziert und eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen mit dem Sozialversicherungssystem angestrebt;
 die Steuergesetzgebung soll klarer und nachvollziehbarer gestalten werden. Ausnahmen und Begünstigungen sollen auf ökonomische bzw. soziale Wirkung geprüft werden.
 der Eingangssteuersatz soll – unter gleichzeitiger Abflachung der Progression – in Richtung 25% gesenkt werden, sobald eine ausreichende Gegenfinanzierung oder budgetäre Spielräume gegeben sind;
 im Rahmen dieser Steuerreform sollen die Familien besonders berücksichtigt werden.
 im Bundesministerium für Finanzen wird mit Jänner 2014 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende 2014 den Reformpfad zur Harmonisierung und Steuervereinfachung vorzulegen hat. Diese besteht unter Federführung des BMF aus Experten der Sozialpartner, der Selbstverwaltungskörper, der Wissenschaft und Vertretern der Regierungsparteien. Bis Ende 2015 hat die legistische Umsetzung zu erfolgen;
 in Zusammenarbeit mit den Finanzausgleichspartnern und den anderen Ressorts wird das BMF bis Ende 2015 einen Begutachtungsentwurf für die Gebührenreform erarbeiten;
 Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare, einfache und verwaltungsfreundliche Regelung unter dem Einsatz von E-Government;
 der Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll von 1.460 Euro auf 3.000 Euro angehoben werden.
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Steuern lenkend einsetzen und mehr Steuergerechtigkeit schaffen
Ziel:
Unerwünschte Steuergestaltung soll hintangehalten, Lenkungseffekte sollen genutzt, Steuerlücken konsequent geschlossen und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Hand sichergestellt werden.
Herausforderung:
Strukturelle Mängel im bestehenden Steuersystem sind zu beseitigen. Die Beschäftigung älterer DienstnehmerInnen soll gefördert, die Verteilung der Belastung treffsicherer und gerechter gestaltet, die Eigenkapitalbasis gestärkt und Investitionen in die Realwirtschaft gefördert werden.
Maßnahmen:
 Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von ,,Golden Handshakes", um ältere DienstnehmerInnen in Beschäftigung zu halten. Sowohl bei ArbeitgeberInnen als auch bei ArbeitnehmerInnen sollen die unerwünschten Effekte durch Nichtabsetzbarkeit und den Wegfall privilegierter Steuersätze beseitigt werden. Ausgenommen davon sind Sozialpläne, gesetzliche Abfertigungen und freiwillige Abfertigungen im Ausmaß von höchstens Drei-Monatsgehältern. Besteht für einzelne Arbeitnehmer-Gruppen keine Möglichkeit gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungen zu erhalten, ist auf einen Gleichklang der Besteuerung mit den anderen Gruppen zu achten;
 die Bankenabgabe wird unter Beibehaltung des derzeitigen Aufkommens auf die Bemessungsgrundlage Bilanzsumme umgestellt, der Satz für den Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe wird gleichzeitig auf 45% erhöht;
 Sachbezug von Dienstautos: Unter Beibehaltung der Luxustangente von 40.000 Euro wird der maximale Deckel von 600 Euro auf 720 Euro angehoben.
 Abschaffung der Gesellschaftssteuer ab 01.01.2016;
 die Absetzbarkeit von Jahreseinkommensanteilen über 500.000 Euro auf Ebene des Betriebes bzw. der Körperschaft soll nicht mehr abzugsfähig sein;
 die Solidarabgabe wird verlängert, damit besonders einkommensstarke Gruppen auch in Zukunft einen gerechten Beitrag leisten;
 die Gruppenbesteuerung wird räumlich auf EU/EWR und DBA-Staaten mit umfassenden Amtshilfeabkommen beschränkt, die Firmenwertabschreibung wird für Neuanschaffungen abgeschafft und die Abzugsfähigkeit von ausländischen Verlusten wird mit 75% des österreichischen Gewinns beschränkt. Im EStG werden Verluste zu 100% vortragsfähig;
 die Kapitalherabsetzung von GmbHs soll steuerlich nicht gefördert werden, da eine Verschlechterung der Eigenkapitalbasis nicht Ziel der ,,GmbH light" Reform war. Daher Auffüllungsverpflichtung für jene mit Kapitalherabsetzung mit zukünftigen Gewinnen und für alle Neugründungen. ,,GmbH light" nur noch für Neugründungen;
 Umstellung der Rückstellungsberechnung auf UGB-konformes Abzinsungsmodell mit Zinssatz 3,5%. Die gewinnerhöhende Auflösung bestehender Rückstellungen wird auf die folgenden drei Jahre gleichmäßig verteilt;
 der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag soll auf Realinvestitionen, die wachstums- und beschäftigungsfördernd wirken, eingeschränkt werden. Zu Evaluierungszwecken wird die Maßnahme bis 2016 befristet;
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 damit in Zukunft auch Nicht-EU-BürgerInnen kapitalertragssteuerpflichtig sind, werden die beschränkte Steuerpflicht im EStG entsprechend erweitert und Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Quellenbesteuerung reformiert;
 Versicherungswirtschaft: Reduzierung von Einmalerlägen für ab Fünfzigjährige von 15 auf 10 Jahre Mindestlaufzeit.
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Ökologisierung und Gesundheit
Ziel:
Mithilfe einer besseren Nutzung von Lenkungsmöglichkeiten durch das Steuer- und Abgabensystem sollen in Zukunft ökologische und gesundheitspolitische Aspekte stärkere Berücksichtigung finden.
Herausforderung:
Im Steuer- und Abgabensystem sind neben dem fiskalischen Ziel auch Lenkungsaspekte zu beachten. Letztere sollen in der Steuer- und Abgabengesetzgebung gezielter eingesetzt werden.
Maßnahmen:
 Ökologisierung des Steuer- und Abgabensystems
 Die NOVA soll vereinfacht, ihr Lenkungseffekt damit gleichzeitig verstärkt werden;
 für die motorbezogene Versicherungssteuer sowie die KFZ-Steuer wird ein Stufensystem eingeführt, sodass auf Fahrzeuge mit höherer Motorisierung auch ein höherer Beitrag entfällt.
 Besteuerung gesundheitsschädlicher Produkte
 Erhöhung der Alkoholsteuer um 20%;
 unter Maßgabe der europäischen Vorgaben wird die Schaumweinsteuer (inkl. Prosecco) auf 1 Euro pro Liter erhöht;
 die Tabaksteuer wird in den kommenden vier Jahren stufenweise angehoben.
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Investitionsfördernde Maßnahmen
Ziel:
Wachstum durch Investitionen, mehr Beschäftigung schaffen und Verwaltungskosten senken
Herausforderung:
Nach wie vor ist die derzeitige wirtschaftliche Situation in Österreich durch eine Investitionsschwäche und steigende Arbeitslosenzahlen gekennzeichnet. Trotz positiver Signale muss die Investitionstätigkeit und die Beschäftigungsentwicklung durch gezielte Maßnahmen unterstützt werden, damit sich die negative Entwicklung am Arbeitsmarkt entspannt.
Maßnahmen: Um die anhaltende Investitionsschwäche der Wirtschaft zu reduzieren und somit das Wachstum anzukurbeln, sollen folgende Maßnahmen nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten ehestmöglich umgesetzt werden:
 Eigenkapital stärken durch Abschaffung der Gesellschaftssteuer ab 1.1.2016;
 Lohnnebenkostensenkung durch AUVA Beitragssenkung und IESG;
 Einführung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft NEU.
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Steuerbetrug bekämpfen und Steuerumgehung unterbinden
Ziel:
Steuerbetrug effektiv bekämpfen, Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie von Unternehmerinnen und Unternehmern und deren Beschäftigten tatsächlich erwirtschaftet werden. Steuerumgehung, insbesondere unter Ausnützung von Steuer-Oasen (Offshore-Konstruktionen) soll effektiv unterbunden werden.
Österreich wird die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung aktiv unterstützen. Gleichzeitig wird die Österreichische Bundesregierung auch im Inland das Vorgehen gegen Steuerbetrug verschärfen und nationale Lücken schließen.
Herausforderungen:
Nach Schätzungen der Europäischen Kommission gehen den Mitgliedstaaten der EU jährlich bis zu einer Billion Euro an Steuereinnahmen durch Steuerbetrug und Steuerumgehung verloren. Das österreichische Steuerrecht ist im internationalen Vergleich missbrauchssicher ausgestaltet, doch sind gewisse Anpassungen an die Entwicklungen im internationalen Wirtschaftsleben auch für Österreich notwendig. Gerade im Bereich der konzerninternen Verrechnungsmethoden von immateriellen Wirtschaftsgütern (Lizenzen, Patente) sowie des globalisierten Internet-Businesses (digitale Wirtschaft) besteht derzeit ein steuerlicher Gestaltungsspielraum. Beschränkte personelle Ressourcen in der operativen Finanzverwaltung.
Maßnahmen:
 Steuervermeidung und Gewinnverschiebung
Gestaltungskonstruktionen in Verbindung mit aggressiver Steuerplanung durch Offshore-Konstruktionen (Niedrigsteuerländer), wie z.B. Konzernfinanzierung und Lizenzzahlungen an Tochtergesellschaften (Briefkastenfirmen) in Steueroasen, sollen eingeschränkt werden und die Finanzierungszinsen bzw. Patentrechte und Lizenzgebühren sollen im Inland steuerlich nicht mehr abzugsfähig sein.
 Steuerbetrug
Um Steuerbetrug effektiver bekämpfen zu können, sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden:
o Gründung eines Amtes für Betrugsbekämpfung im BMF;
o bei Geldwäschemeldungen mit Verdacht auf Steuerhinterziehung soll das Verwertungsverbot nicht mehr angewendet werden;
o Informationen über Anmeldungen bei der Sozialversicherung sind der Finanzverwaltung zu übermitteln;
o Glückspielvergehen haben zu einer abgabenrechtlichen Prüfung zu führen;
o im operativen Finanzverwaltungsbereich ist ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen;
o eine gemeinsame Ausbildung für die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben der Sozialversicherung und der Finanzverwaltung wird bis 2016 umgesetzt;
o einheitliche Prüfstandards werden bei der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben bis 2016 etabliert.
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Beteiligungen des Bundes
Aufgrund der internationalen Entwicklung ist eine strategische Neuausrichtung und damit verbunden eine Änderung des ÖIAG-Gesetzes notwendig. Ziel ist eine ganzheitliche Ausrichtung der Beteiligungen des Bundes, insbesondere hinsichtlich der Aufgabenstellung und der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang neue Beteiligungen in die neue Struktur Eingang finden. Die ÖIAG neu bleibt als Aktiengesellschaft bestehen. Es wird ein Aufsichtsrat von 12 Kapitalvertretern (AN-Beteiligung nach Drittelparität) eingerichtet, wobei die Mitglieder gemäß eines nach österreichischem Corporate Government-Kodex definierten Kompetenzprofils sowie eines ,,Fit & Proper-Tests" ausgewählt und bestellt werden.
Ziele:
 Sicherung und Ausbau des Standortes im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs (insbesondere der qualifizierten Beschäftigung durch Erhalt der Wertschöpfungskette, v.a. der Headquarter sowie der F&E-Einheiten);
 langfristige Weiterentwicklung und Wertsteigerung der bestehenden Beteiligungen;
 Weiterentwicklung der bestehenden ÖIAG hin zu einer Beteiligungs- und Standortholding;
 Privatisierungen auf relevante Beteiligungsgrößen (Sperrminorität);
 Einsatz von Mitarbeitererfolgsbeteiligungsmodellen zur Standortsicherung (z.B. Mitarbeiterstiftungen).
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Glücksspiel
Ziel:
Spielerschutz ausbauen und Jugendschutz im Bereich Glücksspiel und Wetten sicherstellen, illegales Glücksspiel effektiv bekämpfen, Rechtssicherheit für legales Glücksspiel garantieren und den Rechtsrahmen weiterzuentwickeln, damit attraktives, aber sicheres Glücksspiel und Wettwesen in Österreich ermöglicht wird.
Herausforderungen:
Einerseits müssen Standards einen maximalen Spielerschutz sicherstellen, gleichzeitig muss legales Glücksspiel attraktiv genug gestaltet werden, um einem Abwandern in den illegalen Bereich entgegen zu wirken. Einheitliche Standards auch im Wettwesen. Im Bereich Spielerschutz muss die Balance zwischen Kontrolle und Datenschutz gefunden werden.
Maßnahmen:
 Spielerschutz
 Um die Prävention von Spiel- und Wettsucht zu verbessern, wird eine ressortübergreifende Studie in Auftrag gegeben, die einerseits Möglichkeiten zur besseren Prävention, andererseits auch die damit verbundene Beschaffungskriminalität untersuchen wird.
 Das gesamte automatisierte Glücksspiel wird an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) angebunden, um die technischen Aufsichtsmöglichkeiten auszuweiten und eine effiziente Kontrolle in diesem Bereich zu gewährleisten.
 Die Einführung einer betreiberunabhängigen Spielerkarte soll geprüft werden.
 Illegales Glücksspiel effektiv bekämpfen
 Die Bundesregierung wird die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels weiter fortsetzen. Dies umfasst einerseits die fortgesetzten Tätigkeiten der Finanzpolizei. Eine klare Abgrenzung zwischen verwaltungsbehördlicher Verfolgung und gerichtlicher Strafverfolgungszuständigkeit unter Aufrechterhaltung einer effizienten Bekämpfung des illegalen Glückspiels ist durch Anpassungen im Glücksspielgesetz (GSpG) und Strafgesetzbuch (StGB) herbeizuführen, um eine effiziente verwaltungsrechtliche Kontrolle, Beschlagnahme und Sanktionierung zu gewährleisten.
 Um die Sanktion der Behörde im Umgang mit illegalen Glücksspielanbietern effektiver zu gestalten, soll in Zukunft die Betriebsschließung bei wiederholten Verstößen gegen glücksspielrechtliche oder wettrechtliche Bestimmungen durch die Bundesbehörden ermöglicht werden.
 Weiters sollen die Werbeverbote für nicht lizenzierte Anbieter, insbesondere im Online-Bereich, effektiver umgesetzt werden.
 Im Bereich Online-Gaming wird die Bundesregierung einen besonders strengen Maßstab an Spielerschutzstandards setzen. Daher sollen im Kampf gegen das nicht lizenzierte Online-Glücksspiel neue, auch grenzüberschreitend wirkende Kontroll- und Sanktionsmechanismen eingeführt werden. Dabei sind Maßnahmen wie IP- und Payment Blocking ebenso zu prüfen wie eine Umsetzung auf europäischer Ebene. Um Wettbetrug zu unterbinden, sind verbindliche Regelungen auf europäischer
117
Ebene entscheidend. Im Zuge dessen sollen auch ,,Live-Wetten" verboten werden. Dafür wird sich die Bundesregierung einsetzen und diese Diskussion in den europäischen Gremien einbringen.
 Klare Regeln auch für Poker und Wetten
 Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem Urteil festgehalten hat, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, das Pokerspiel generell dem Regime des Glücksspielgesetzes zu unterwerfen, allerdings die Regelungen im Glücksspielgesetz zur Lizenzierung von Pokersalons aufgehoben hat, strebt die Bundesregierung eine Neuregelung der Regulierung von Poker an. Zur Schaffung von Rechtssicherheit sowie zur Hintanhaltung von mit dem Glücksspiel verbundenen nachteiligen Folgen soll das Pokerspiel generell dem Regime des Glücksspielgesetzes unterworfen und einem verfassungskonformen Konzessionssystem unterstellt werden.
 Im Bereich der Wetten müssen Wettteilnehmer und Wettteilnehmerinnen besser vor Betrug und Manipulation geschützt werden. Die Bundesregierung will daher bundesweit einheitliche Standards entwickeln und einen bundesweit einheitlichen Wettbegriff definieren, der Sportwetten, aber auch Gesellschaftswetten umfasst. Die Bundesregierung strebt an, die Rechtsgrundlagen der Sportwetten zu harmonisieren. Bundesweit harmonisierte Standards sollen neben Transparenzbestimmungen auch strenge Regeln im Jugend- und Spielerschutz enthalten. Dabei soll auch eine klare Abgrenzung zwischen Sportwetten und Glückspiel sichergestellt werden, um das Anbieten sogenannter unechten Sportwetten, wie z.B. virtuelle Wettbewerbe, zu unterbinden. Wettbüros werden analog zum Automatenglücksspiel an das Bundesrechenzentrum angeschlossen, um Wetteinsätze und Auszahlungen zu kontrollieren.
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Ressourceneinsatz im Verwaltungsbereich
Ziel:
Moderne, effiziente Verwaltung durch Implementierung von Benchmark-Systemen sowie weitere Kostendämpfung im Personal- und Sachaufwand
Herausforderungen:
Im öffentlichen Dienst ist auf Bundesebene der Personalabbau 2012 bis inkl. 2014 in Umsetzung (Stabilitätspaket 2012). An einer schlanken Verwaltung soll weiter festgehalten werden. Trotz abnehmender Personalstände ist die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben in der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer serviceorientierten Verwaltung sicherzustellen.
Maßnahmen:
Unter Berücksichtigung ressortspezifischer Notwendigkeiten wird im Zuge der Beschlussfassung des Bundesfinanzrahmengesetzes weiterhin ein restriktiver Einsparungspfad bis 2018 ausgearbeitet werden.
Die Länder und Gemeinden verpflichten sich innerhalb der Grenzen des Stabilitätspakets eine gleichgelagerte Maßnahme umzusetzen (Ausgangspunkt: Rechnungsabschluss 2011; die Ergebnisse sind von Ländern und Gemeinden gemeinsam zu erbringen).
Eine gebietskörperschaftsübergreifende Reformgruppe hat begleitend bis Ende 2014 eine umfassende Aufgabenreform durchzuführen mit dem Ziel, jene Aufgabengebiete zu identifizieren, die innerhalb der Gebietskörperschaften als auch zwischen den Gebietskörperschaften zu Doppelgleisigkeiten und ineffizienter Ressourcenbindung ohne Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger führen. Aufgabe der Reformgruppe ist es, den vorgegebenen Pfad durch geeignete Maßnahmen zu unterlegen; die Ergebnisse sind jährlich anhand der Rechnungsabschlüsse auf deren Wirkung zu evaluieren.
Die geeigneten Maßnahmen haben sich insbesondere an vergleichbaren Benchmarks zu orientieren. Die Reformgruppe wird überall dort, wo vergleichbare Kenndaten durch die Statistik Austria geliefert werden können, ein Benchmark-System für die Verwaltung entwickeln (vgl. am Beispiel ,,Personalausgaben 2012 je Einwohner – BH auf BH-anteilige Bevölkerung", Quelle: Statistik Austria; daraus ergibt sich, dass das Burgenland die niedrigsten Verwaltungskosten in den Bezirkshauptmannschaften hat).
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Entbürokratisierung im Steuerrecht
Ziel:
Entbürokratisierung und Verwaltungskosten für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung senken
Herausforderung:
Kontinuierliche Modernisierung der Verwaltung im Sinne der Effizienz, Kostendämpfung und Serviceorientierung; die Projekte ,,Verwaltungskosten senken für Bürgerinnen und Bürger" und ,,Verwaltungskosten senken für Unternehmen" waren 2006 bis 2013 sehr erfolgreich, dennoch empfinden Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen bürokratische Hürden als belastend.
Maßnahmen:
 Die Projekte ,,Verwaltungskosten senken für Bürgerinnen und Bürger" und ,,Verwaltungskosten senken für Unternehmen" werden weitergeführt, um die erreichten Maßnahmen nachhaltig zu sichern;
 Kleinstbetragsrechnung von 150 Euro auf 400 Euro erhöhen;
 vorausgefüllte Steuererklärung bei Finanz Online anbieten;
 stark vereinfachte Einkommensteuererklärung für die Veranlagung aller Einkunftsarten;
 im Zuge der Steuerreform vereinfachte Lohnverrechnung und Harmonisierung der Bemessungsgrundlage;
 Abschaffung des Wareneingangsbuches;
 praktikable Regelung von haushaltsnahen Dienstleistungen in Privathaushalten; Evaluierung des Dienstleistungsschecks.
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Förderungen
Ziel:
Transparenz über Förderangebot aller Gebietskörperschaften sowie Kostendämpfung auf Basis einer Förderreform
Herausforderung:
Das Förderwesen der Gebietskörperschaften ist derzeit unzureichend abgestimmt. Dadurch kommt es zu Doppel- und Mehrgleisigkeiten, die einem effizienten monetären Mitteleinsatz widersprechen.
Maßnahmen:
 Die Bundesregierung hält an der Umsetzung der Transparenzdatenbank fest;
 auf Basis des Rechnungsabschlusses 2011 werden bei den Ermessensausgaben, die nicht gesetzlich determiniert sind, in den Jahren 2014 bis 2018 5 Prozent bei allen Gebietskörperschaften eingespart;
 bis 31.3.2014 hat das BMF den Gebietskörperschaften einen Vorschlag für eine strukturelle Förderreform (inkl. Art. 15a B-VG Vereinbarung und Verordnung des BMF hinsichtlich Mindeststandards) vorzulegen mit dem Ziel, Doppel- und Mehrgleisigkeiten zu beseitigen;
 Die FAG-Partner haben das Ziel, die Maßnahmen und den Ertrag zu definieren. Die Erreichung der Ziele ist jährlich zu evaluieren.
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Finanzausgleichsreform
Ziel:
Erarbeitung eines neuen, aufgabenorientierten Finanzausgleichsgesetzes
Herausforderungen:
Das aktuell gültige Finanzausgleichsgesetz (FAG 2008) wurde 2011 verlängert und ist somit bis Ende 2014 gültig. Eine umfassende Reform des Finanzausgleichs hat zu erfolgen. Um den nötigen zeitlichen Rahmen für eine Reform zu bekommen, wird der bestehende Finanzausgleich bis Ende 2016 verlängert.
Maßnahmen:
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Städte sowie der Gemeinden soll einen Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz erarbeiten. Dieser Prozess soll insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden, finanzwirksamen Art. 15a B-VG Vereinbarungen – soweit diese für alle Bundesländer im gleichen Ausmaß gültig sind – stattfinden. Bis Ende 2015 ist der Bundesregierung von der Arbeitsgruppe ein Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz zu übermitteln.
Folgende Eckpunkte sind jedenfalls zu beachten:
 Stabilitätspakt: Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 wird mit Wirksamkeit ab 2014 an den Konsolidierungspfad laut Koalitionsabkommen angepasst;
 Transparenz in den Finanzströmen: Entflechtung der Aufgaben, Mischfinanzierungen und Transfers;
 Aufgabenadäquate Mittelausstattung: Die Verteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Gebietskörperschaften hat unter Berücksichtigung der jeweils zu tragenden Aufgaben und Zielorientierung stattzufinden;
 Doppelgleisigkeiten: Die Aufgabenverteilung und Aufgabenerfüllung der Gebietskörperschaften ist zu prüfen. Effizienzsteigerungen durch Beseitigung von Doppelgleisigkeiten sind zu realisieren.
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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#4
(REPUBLIK ÖSTERREICH PROGRAMME 2013, 2017)
SEITE 1 ANTWORT 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

16.12.2017 Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11390

Quelle FPÖ: https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2017/Zusammen_Fuer_Oesterreich_Regierungsprogramm.pdf

Quelle ÖVP über: https://www.oevp.at/

20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg



20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11391

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#5
(REPUBLIK ÖSTERREICH PROGRAMME 2013, 2017)
SEITE 1 ANTWORT 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

16.12.2017 Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11390

Quelle FPÖ: https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2017/Zusammen_Fuer_Oesterreich_Regierungsprogramm.pdf

Quelle ÖVP über: https://www.oevp.at/

20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg



20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11391

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Persönliche Hinweise: MASCHINELLE TRANSKRIPTION nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Kann optisch bearbeitet werden. Geringfügige Ergänzungen zur besseren Lesbarkeit möglich (Seitenangaben, Leerseiten).

Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022 PDF-SEITE 1-9:

Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022

Inhaltsverzeichnis ... 3
Vorwort ... 4
Präambel ... 7
Unsere Prinzipien ... 9

Staat und Europa ... 12
Verwaltungsreform und Verfassung ... 13
Europa und Außenpolitik ... 22

Ordnung und Sicherheit ... 28
Innere Sicherheit ... 29
Integration ... 37
Justiz ... 41
Landesverteidigung ... 51

Zukunft und Gesellschaft ... 58
Bildung ... 59
Wissenschaft ... 68
Innovation und Digitalisierung ... 75
Medien ... 84
Sport ... 87
Kunst und Kultur ... 92

Fairness und Gerechtigkeit ... 100
Familie und Jugend ... 101
Frauen ... 105
Pensionen ... 108
Gesundheit ... 112
Soziales und Konsumentenschutz ... 117

Standort und Nachhaltigkeit ... 124
Finanzen und Steuern ... 125
Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung ... 132
Arbeit ... 142
Verkehr und Infrastruktur ... 148
Landwirtschaft und ländlicher Raum ... 158
Tourismus ... 165
Umwelt ... 169
Energie ... 174

Wir haben uns bemüht, geschlechtsspezifische Formulierungen in unserem Programm zu verwenden. An einigen wenigen
Stellen haben wir aus Gründen der leichteren Lesbarkeit darauf verzichtet und bei Personenbezeichnungen die männliche Form
gewählt. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben in gleicher Weise auf Frauen und Männer.


Vorwort

Mit großem Respekt und tiefer Dankbarkeit haben wir den Auftrag der Wählerinnen und Wähler
angenommen, eine neue Regierung für unser Land zu bilden. Wir haben in den vergangenen
Wochen in 25 Fachgruppen unter Einbeziehung zahlreicher Expertinnen und Experten unser
Programm für diese neue Regierung formuliert. Die Gespräche orientierten sich an dem
gemeinsamen Ziel, Österreich in eine gute Zukunft zu führen.

Dabei waren und sind große Herausforderungen zu bewältigen: Obwohl Österreich eine der
höchsten Steuer- und Abgabenquoten im internationalen Vergleich aufweist, decken unsere
Staatseinnahmen nicht die Staatsausgaben, der Schuldenberg wächst jedes Jahr weiter. Wir
sind Weltmeister im Regulieren und im Einschränken von Freiheit und Selbstverantwortung.
Und unser Sozialsystem ist in eine Schieflage geraten, weil der Einkommensunterschied
zwischen arbeitenden und nichtarbeitenden Menschen so gering ist, dass es nur noch wenige
Anreize gibt zu arbeiten. Außerdem können sich viele Menschen von ihrem Lohn das Leben
nicht mehr leisten und immer mehr Menschen wandern in unser Sozialsystem zu.

Die Wahl am 15. Oktober hat gezeigt, dass die Österreicherinnen und Österreicher sich nach
Veränderung sehnen. Veränderung darf jedoch nicht zum Selbstzweck werden. Veränderung
muss auf einem soliden Fundament dort Entwicklungen vorantreiben, wo die Politik in den
letzten Jahren zu schwach war, um zu handeln. Dieses Fundament setzt sich zusammen aus
der österreichischen Verfassung, der immerwährenden Neutralität, den Grundprinzipien
der Europäischen Union, aber auch den Grund- und Menschenrechten, den bürgerlichen
Freiheiten sowie den Rechten von Minderheiten.

Auf diesem Fundament wollen wir die Zukunft unseres Heimatlandes, aber auch des gesamten
Kontinentes mitgestalten und die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, damit jede und
jeder Einzelne ein gelungenes Leben nach ihren bzw. seinen Vorstellungen erreichen kann.
Eine große Chance dafür ist der Vorsitz im Rat der Europäischen Union in der zweiten Jahreshälfte
2018. Hier wird sich Österreich federführend dafür einsetzen, einige Fehlentwicklungen
auf der europäischen Ebene zu korrigieren. Eine besonders große Herausforderung wird die
Lösung der Migrationsfrage sein. Ebenso wichtig ist der Stopp überbordender Regulierung auf
EU-Ebene durch eine Stärkung des Gedankens der Subsidiarität. In jedem Fall bekennen wir
uns gemeinsam zu diesem Europa und wollen unsere Rolle aktiv nutzen, um die Europäische
Union wieder in die richtige, ihrem Grundgedanken entsprechende Richtung zu lenken.

Nur in einem starken Europa kann es auch ein starkes Österreich geben, in dem wir in der
Lage sind, die Chancen des 21. Jahrhunderts zu nutzen. Mit der kommenden Legislaturperiode
liegen fünf Jahre vor uns, in denen wir wichtige Grundlagen dafür schaffen wollen, damit die
Menschen auch in Zukunft in Ruhe und Frieden leben können. Dabei müssen wir Maßnahmen
setzen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken – auf internationaler Ebene, aber auch und
vor allem in Österreich. Wir wollen Österreich fit für das digitale Zeitalter machen. Das beginnt
in der Bildung und führt über die staatlichen Dienstleistungen bis hin zu all den Möglichkeiten,
die uns moderne Technologien im Alltag bieten.


Das alles werden wir nur schaffen, wenn wir gemeinsam anpacken. Jede und jeder Einzelne soll
Verantwortung für ihr bzw. sein Leben übernehmen. Wir müssen der staatlichen Bevormundung
ein Ende setzen. Dabei wollen wir selbstverständlich all jenen helfen, die sich selbst nicht helfen
können – vor allem jenen, die über viele Jahre in unser System eingezahlt haben, jetzt aber viel
zu wenig herausbekommen.

Auch die Politik braucht ein neues Grundverständnis. Wir müssen wegkommen vom falschen
Stil des Streits und der Uneinigkeit und einen neuen Stil des positiven Miteinanders leben. Statt
Bevormundung von oben herab geht es darum, einen echten Dienst an den Österreicherinnen
und Österreichern zu leben, der die Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und sie einbindet.

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit und es ist uns eine Ehre, unserem Land
dienen zu dürfen. Wir werden unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen ausführen
und bitten alle Österreicherinnen und Österreicher um ihre Unterstützung, um mit uns
gemeinsam Österreich in die richtige Richtung zu entwickeln.

Sebastian Kurz
Heinz-Christian Strache

Präambel

Die Neue Volkspartei und die Freiheitliche Partei Österreichs werden in den kommenden fünf
Jahren gemeinsam für Österreich und seine Bürgerinnen und Bürger arbeiten. Österreich ist
eines der schönsten und lebenswertesten Länder der Welt – und das soll auch so bleiben. Die
Menschen in Österreich leisten täglich Großartiges, damit wir unseren Lebensstandard erhalten
können. Der unbändige Fleiß vieler Hände, das kreative Potenzial vieler Köpfe und der starke
Wille vieler Herzen sind das Kapital, das uns auch in Zukunft unseren Wohlstand erhalten und
weiter ausbauen lässt.

Auch wenn Österreich grundsätzlich gut dasteht, haben wir in manchen Bereichen den Anschluss
an die Spitze in Europa verloren. Wir können uns auf ein starkes Sozialsystem verlassen, das
aber nicht mehr treffsicher und effizient ist. Wir haben einen guten Wirtschaftsstandort, der aber
im Vergleich mit unseren Nachbarn nicht mehr wettbewerbsfähig genug ist. Und wir leben in
einer freien und solidarischen Gesellschaft, die aber immer mehr herausgefordert ist durch die
Verfehlungen in der Migrationspolitik in den vergangenen Jahren.

Um uns den Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu stellen, bekennen wir uns zu
einem neuen politischen Stil. Gemeinsam stellen wir uns den Aufgaben, die wir in den kommenden
Jahren in Österreich bewältigen müssen. Wir arbeiten konstruktiv an Lösungen zum Wohle aller
Österreicherinnen und Österreicher und diskutieren hart und ehrlich in der Sache, um zu den
besten Ergebnissen zu kommen.

Mit unserer Politik fördern wir unternehmerische Initiative, belohnen die Fleißigen und sichern
einen sozialen Ausgleich unter allen Gesellschaftsschichten. Wir setzen uns als Ziel, die
Steuer- und Abgabenlast nachhaltig zu senken und mittelfristig keine neuen Schulden mehr zu
machen. Wir schützen unseren Sozialstaat vor Missbrauch und werden die illegale Migration
nach Österreich stoppen.

Wir werden durch einen Ausbau der direkten Demokratie die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung
an politischen Prozessen erhöhen.

Für unsere Zusammenarbeit in der XXVI. Gesetzgebungsperiode heißt das:


Wir arbeiten konkret und effizient in der Bundesregierung, im österreichischen Parlament und
auf europäischer Ebene zusammen

Die in der Regierung und im Parlament getroffenen Entscheidungen werden gemeinsam in
der Öffentlichkeit vertreten

Die parlamentarischen Fraktionen der Koalitionsparteien und deren Klubobleute stellen ein
gemeinsames Vorgehen in sämtlichen parlamentarischen Angelegenheiten, einschließlich
der Abstimmungen, sicher

Alle vorgesehenen Maßnahmen werden nur umgesetzt, wenn sichergestellt ist, dass
etwaige Mehrkosten oder Mindereinnahmen durch strukturelle Gegenfinanzierungsmaßnahmen
gedeckt sind

Unsere Prinzipien

Freiheit: Wir glauben an die Freiheit des Einzelnen und die damit verbundene Verantwortlichkeit
und wollen in unserem Arbeitsprogramm Maßnahmen vorsehen, die die drückende Steuer- und
Abgabenlast nachhaltig senken und den Menschen mehr individuelle Spielräume geben.

Verantwortung: Wir treten für eine aktive Bürgergesellschaft ein, die Verantwortung nicht
abgibt, sondern wahrnimmt. Soziales Verantwortungsbewusstsein sowie Gestaltungs- und
Veränderungsbereitschaft gehen Hand in Hand. Es liegt auch in der individuellen Verantwortung
des Einzelnen, sich für ein harmonisches Zusammenleben in unserer Gesellschaft einzusetzen
und gegen jeden Versuch einer Diskriminierung oder Spaltung entschlossen aufzutreten.

Heimat: Wir wollen unsere Heimat Österreich als lebenswertes Land mit all seinen kulturellen
Vorzügen bewahren. Dazu gehört auch, selbst zu entscheiden, wer als Zuwanderer bei uns
leben darf, und illegale Migration zu beenden.

Sicherheit: Österreich hat sein Staatsgebiet zu schützen, seine Neutralität zu wahren und seinen
Bürgern Schutz und Hilfe in allen Bedrohungsszenarien zu gewähren.

Generationengerechtigkeit: Wir wollen eine Politik mit langfristiger Perspektive machen, die
neue Schulden so weit wie möglich einschränkt, sich nicht auf dem Rücken der nachfolgenden
Generation finanziert und Fairness sowie soziale Gerechtigkeit für alle Generationen ermöglicht.

Familie: Die Familie als Gemeinschaft von Frau und Mann mit gemeinsamen Kindern ist die
natürliche Keimzelle und Klammer für eine funktionierende Gesellschaft und garantiert
zusammen mit der Solidarität der Generationen unsere Zukunftsfähigkeit. Für uns stehen vor
allem die Kinder im Mittelpunkt – Familie soll ein Ort sein, wo sie behütet aufwachsen können
und gut auf das Leben vorbereitet werden.

Nachhaltigkeit: Unser Verständnis von Verantwortung für die Schöpfung reicht über die
Gegenwart hinaus. Die Politik soll den Anforderungen und Bedürfnissen der nächsten Generation
entsprechen. Der nachhaltige Umgang mit der Natur und eine erfolgreiche wirtschaftliche
Entwicklung sind keine Gegensätze, sie bedingen einander.

Leistung: Wir fördern Leistungswillen und die Bereitschaft zum unternehmerischen Risiko.
Leistung wird in vielfältigen Zusammenhängen erbracht: in den Familien, in Bildung und Beruf,
im Wirtschafts- und Arbeitsleben, in Vereinen oder im Ehrenamt. Leistung muss sich lohnen und
darf nicht bestraft werden. Wer sie aber nicht oder nicht mehr erbringen kann, hat Anspruch
auf Hilfe der Solidargemeinschaft.

Chancengleichheit: Wir wollen die beste Bildung für jedes Kind bieten – abgestimmt auf
seine Bedürfnisse und Talente. Uns ist es ein Anliegen, dass kein Jugendlicher das Bildungssystem
verlässt, ohne nicht wenigstens die Mindeststandards für Rechnen, Schreiben und Lesen
zu beherrschen.

Klarheit: Wir wollen Änderungen von Gesetzen und anderen Regeln nutzen, um sie einfacher,
klarer und für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher zu machen.

Subsidiarität: Subsidiarität bedeutet Vorrang für Eigenverantwortung und die kleinere Einheit.
Sie fördert lebensnahe Lösungen und entlastet übergeordnete Gemeinschaften sowie den
Staat. Subsidiarität ist ein Schlüsselwert im gemeinsamen Europa. Sie ist auch Garant gegen
zentralistische Tendenzen in der Europäischen Union.

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#6
(REPUBLIK ÖSTERREICH PROGRAMME 2013, 2017)
SEITE 1 ANTWORT 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

16.12.2017 Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11390

Quelle FPÖ: https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2017/Zusammen_Fuer_Oesterreich_Regierungsprogramm.pdf

Quelle ÖVP über: https://www.oevp.at/

20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg



20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11391

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Persönliche Hinweise: MASCHINELLE TRANSKRIPTION nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Kann optisch bearbeitet werden.

Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022 PDF-SEITE 10-25:

Staat und Europa

• Verwaltungsreform
und Verfassung
• Europa und
Außenpolitik
• Verwaltungsreform
und Verfassung
• Europa und
Außenpolitik


Staat und Europa


Verwaltungsreform

Wir wollen die Verwaltung im österreichi
schen Staat grundlegend reformieren und
vereinfachen. Dazu gehört, dass wir nicht
immer mehr Regeln schaffen, sondern lieber
die, die es schon gibt, ordentlich vollziehen.
Dazu gehört auch, dass wir Doppelgleisigkeiten
abbauen und klare Zuständigkeiten
festlegen wollen.

Das internationale
EngagementÖsterreichs stärken

Wir bekennen uns weiterhin zu einer
aktiven Neutralitätspolitik Österreichs und
damit verbunden zu einer konsequenten
Fortsetzung der österreichischen Initiativen
für Abrüstung, Rüstungskontrolle und die
Nicht-Weiterverbreitung von Nuklearwaffen
sowie zum Eintreten für eine nuklearwaffenfreie
Welt. Wir wollen Österreich noch
besser positionieren als internationalen Ort
des Dialogs und werden unser multilaterales
Engagement weiter verstärken, mit dem
Ziel einer erfolgreichen Bewerbung für
die Mitgliedschaft Österreichs im UN-Menschenrechtsrat
für die Jahre 2019-2021 und
im UN-Sicherheitsrat für die Jahre 2027-2028.

Besseres Bürgerservice
bei Wahlen

Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten
können künftig in einem Schritt gemeinsam
mit der Stimmabgabe erledigt werden.
Dies ist eine bedeutende Verbesserung des
Bürgerservice und schränkt gleichzeitig durch
den Identitätsnachweis vor der Behörde die
Möglichkeiten der Manipulation erheblich ein.
Wahlkarten- und Briefwahlstimmen werden
künftig gemeinsam am Wahltag ausgezählt
und so das Endergebnis unmittelbar nach der
Wahl ermittelt. Für Auslandsösterreicher bleibt
die Briefwahl unverändert erhalten.

Subsidiarität als
Leitsatz für die
Entwicklung Europas

Unser Heimatland ist integraler Teil der
Europäischen Union und der gemeinsamen
Währung Euro. Wir werden als aktiver
und zuverlässiger Partner an der Weiter
entwicklung der EU mitarbeiten. Wir wirken
auf europäischer Ebene darauf hin, dass
sich die EU im Sinne der Subsidiarität auf die
wesentlichen, für gemeinsame Lösungen
geeigneten Themen fokussiert. Nur so kann
die EU ihrer Rolle als Wertegemeinschaft
weiterhin gerecht werden. Ein in diesem
Sinne starkes Europa kann Stabilität garan
tieren, Wachstum fördern und Frieden sichern.



Verwaltungsreform und Verfassung

Grundlagen einer umfassenden Verwaltungsreform

Das grundsätzliche Handeln der Bundesregierung in der kommenden Gesetzgebungsperiode
wird getragen vom Prinzip der Nachhaltigkeit auf allen Gebietskörperschaftsebenen mit dem
Ziel, dass Ökologie, Ökonomie und Soziales im Sinn der Agenda 2030 der Vereinten Nationen
gesamthaft betrachtet und in einen finanzierbaren und somit nachhaltigen Rahmen gestellt
werden. Österreich leidet seit Jahrzehnten unter einem massiven Reformstau. Es besteht der
dringende Bedarf, Entscheidungsstrukturen zu vereinfachen und damit Transparenz und Rechenschaftspflicht
zu stärken. Die Bundesregierung bekennt sich zu einer umfassenden Verwaltungsreform.
Es sind in allen Bereichen der Verwaltung Reformschritte zu setzen, um die Nachhaltigkeit
und Finanzierung der Aufgabenerfüllung gewährleisten zu können. Wir benötigen insbesondere
eine Optimierung der Strukturen in den Schlüsselbereichen wie Bildung, Pensionen, Gesundheit,
Soziales, Forschung oder Förderungen. Wir müssen Maßnahmen setzen, damit die öffentlichen
Mittel bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen und nicht – wie es derzeit häufig der Fall
ist – in den veralteten Strukturen versickern. Durch nachhaltige Reformen über die Legislaturperiode
hinweg ist zu erwarten, dass Effizienzpotenziale von mehreren Milliarden Euro gehoben
werden können.

Mit einer umfassenden Staats- und Verwaltungsreform wird beabsichtigt, Potenziale in fünf
wesentlichen Bereichen zu heben:


Qualitätsverbesserungen

mehr Bürgernähe

Effizienzsteigerungen

Kostenreduktionen

wirksamerer Einsatz öffentlicher Mittel
Im Folgenden werden allgemeine Leitlinien dargestellt, die das Handeln der Bundesregierung
nach folgenden Grundsätzen ausrichten: Kompetenzen festlegen, Aufgaben definieren und
Finanzierung sicherstellen.

Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung


Zunächst Kompetenzen festlegen, Aufgaben definieren und Finanzierung sicherstellen

Die Bundesregierung bekennt sich zum Finanzausgleichs-Paktum, sieht aber mit Blick auf neue
Herausforderungen zugleich die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung

Der Finanzausgleich hat im Sinne eines Ausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften
auch die Einnahmensituation und vor allem die Ausnutzung des jeweiligen Gebühren- und
Steuerpotenzials zu berücksichtigen

Aufgabenorientierte Reform des Finanzausgleichs in möglichst vielen Bereichen unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der im Finanzausgleichs-Paktum vereinbarten Pilotprojekte
zu Elementarpädagogik und Pflichtschule in möglichst vielen Bereichen: konsequente
Verknüpfung der Zuständigkeiten mit der Verantwortung für deren Finanzierung; klare
Regelungen als Grundlage für eine homogene Entscheidungs- und Vollziehungspraxis;
Entwicklung verbesserter bundesweiter Planungs- und Steuerungsmechanismen; Festlegung
einheitlicher Wirkungsziele, Maßnahmen und Indikatoren zu deren Messung; klare Zuordnung
der Ergebnisverantwortung zu den jeweiligen Gebietskörperschaften

Reduktion der Transferströme unter Berücksichtigung der Wechselwirkung im Finanzausgleich
(z.B. Vereinheitlichung der Finanzierungstöpfe für den Gesundheits- und Pflegebereich)



Im Zuge einer Verwaltungsvereinfachung ist auch die koordinierte Weiterentwicklung der
Registerlandschaft in Österreich (Zentrales Personenstandsregister, Melderegister) weiter
voranzutreiben und das Melderecht in Österreich zu evaluieren

Verbesserter Zugang zu den ÖNORMEN für Gebietskörperschaften: ÖNORMEN sind nicht
zuletzt auf Grund zahlreicher ,,Stand der Technik"-Klauseln ein wichtiger Arbeitsbehelf für
Behörden. Ohne den Zugriff auf Normen können daher auch Städte und Gemeinden im
eigenen und übertragenen Wirkungsbereich ihren Aufgaben nur sehr schwer nachkommen
Wirkungsorientierte Haushaltsführung sicherstellen

Die rechtlich vorhandenen Voraussetzungen einer wirkungsorientierten Haushaltsführung sind
wie folgt durchgehend sicherzustellen:


Mittelfristige und jährliche Budgetplanung

Unterjährige Steuerung anhand von definierten und im Budget ausgewiesenen Wirkungsangaben:
- Ziele
- Maßnahmen
- Zur Messung der Zielerreichung geeignete Indikatoren und Kennzahlen

Unterjähriges Controlling

Evaluierung mit anschließender Berichtslegung

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung, d.h. Abschätzung der mittelfristigen Auswirkungen
eines Gesetzesvorhabens in relevanten Wirkungsdimensionen: finanzielle, wirtschafts-,
umwelt-, konsumentenschutzpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Kinder und Jugend,
Verwaltungskosten für Bürger und Unternehmen, Auswirkungen auf Gleichstellung

Sicherstellung der Finanzierung und nachhaltigen Finanzierbarkeit aller Rechtssetzungsvorhaben
bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
Förderwesen transparent und treffsicher machen


Aufgabenabgrenzung zwischen den Gebietskörperschaften und Fördergebern mit klaren
Aufgabenzuordnungen und einer weitgehenden Vermeidung von überschneidenden
Förderungsbereichen

Gebietskörperschaften übergreifende Förderungsdatenbank, die die Förderungen von
EU, Bund, Ländern, Gemeinden und ausgegliederten Rechtsträgern strukturiert erfasst
(Transparenzdatenbank)

Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung der Verpflichtungen für die Transparenzdatenbank
im Zuge des Finanzausgleichs

Bundesweit gemeinsame Förderungsstrategie mit abgestimmten Förderungskonzepten, mit
klaren Förderungsschwerpunkten, Fördervolumina und Förderungszielen sowie Gebietskörperschaften
übergreifenden einheitlichen Mindeststandards für Gestaltung, Abwicklung
und Evaluierung von Förderungen unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Förderung

Bestimmung von gemeinsamen Abwicklungsstellen für Förderungsprogramme, die
dieselben Lebenssachverhalte betreffen
Transparenz und Qualität in der Praxis des Vergabewesens sicherstellen


Vier-Augen-Prinzip

Genehmigungsregeln

Wertgrenzen für Zuständigkeiten bei Leistungsänderungen

Regelungen zur Gegenrechnung entfallender Leistungen

Fristen für die Abwicklung von Leistungsänderungen (Zusatzleistungen)



Analyse der Abweichungen bei Abrechnung durch Soll-Ist-Vergleiche

Weiterentwicklung des Vergabegesetzes insbesondere unter Berücksichtigung der regionalen
und nationalen Wirtschaftsinteressen im Rahmen der EU-Vorgaben

Bereinigung der Kompetenzzersplitterung – sachgerechte Verteilung der Aufgaben mit
klaren Schnittstellen

Entflechtung der Kompetenzverteilung und Schaffung klarerer Regelungs- und Verantwortungsstrukturen
zwischen den Gebietskörperschaften

Art.-15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern effizienter machen
Vermeidung von überschneidenden Kompetenzen


Aufgabenüberschneidungen zwischen Ministerien untereinander sowie zwischen Ministerien
und Landesregierungen vermeiden

Bei von mehreren Gebietskörperschaften wahrgenommenen Aufgaben: strategische
Abstimmung und gemeinsame Entwicklung übergeordneter Gesamtstrategien; Festlegung
gemeinsamer Standards, Verwendung einheitlicher Rechtsbegriffe und Harmonisierung von
Anspruchsvoraussetzungen; gemeinsame Berichtslegung (auf Basis einheitlich festgelegter
Kriterien); gemeinsame IT-Lösungen
Vermeidung von Parallelstrukturen


Prüfung der Notwendigkeit bestehender Parallelstrukturen und einer Bündelung an einer Stelle

Es wird angestrebt, im Sinne eines verbesserten Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger
die derzeit zersplitterten Kompetenzen (Landesverteidigungs-, Innen-, Finanz- und Justizministerium)
der Rechtsschutzbeauftragten an einer unabhängigen Stelle beim Bundeskanzler
und Vizekanzler zu bündeln

Es werden Berichtspflichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung,
des Heeres-Nachrichtenamtes und des Abwehramtes und den Vizekanzler eingerichtet
Reduktion von Hierarchieebenen und zuständigen Institutionen


Prüfung der Sinnhaftigkeit der mehr als 6.000 ausgelagerten Einheiten
Vereinheitlichung der Organisationsstrukturen


Verstärkte Einrichtung von ,,One-Stop-Shops" für Bürger und Unternehmen (insbesondere
durch Gebietskörperschaften übergreifende Verfahrens- und Aufgabenkonzentration)

Bereinigung paralleler Einrichtungen des Bundes auf Landesebene

E-Government: Schaffung einheitlicher und durchgängiger IT-Systeme, Reduktion von
Medienbrüchen
Öffentliche Unternehmen


Strategische Leitlinien hinsichtlich grundlegender Beteiligungsfragen festlegen; insbesondere
bedarf es hier
- klarer Zielvorgaben an ausgegliederte Rechtsträger durch die öffentliche Hand
- Umfeldanalyse
- Ausgliederung bzw. Aufgabenübertragung nicht als Selbstzweck
- Untersuchung von Alternativen zur Leistungserbringung


-
Kosten-Nutzen-Analyse

-
eingehende Prüfung der budgetären Auswirkungen

-
Prüfung der Höhe der Managerbezüge öffentlicher Unternehmen – diese sollten in einem

angemessenen Verhältnis zu Aufgaben und Lage des Unternehmens stehen

Nutzung von Verwaltungskooperationen


Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für Verwaltungskooperationen

Ausbau von ,,Shared Services"
Verfahrenskonzentrationen


Verstärkte Einführung von vollkonzentrierten Genehmigungsverfahren
Grundsätzliche Aufgabenkritik


Laufende Aufgabenkritik mit dem Ziel der bestmöglichen Erfüllung öffentlicher Leistungen

Klärung, welche Behördenstruktur hinsichtlich der Kostenstruktur und der Qualität der
Leistungserbringung zweckmäßig ist

Festlegung von Behördenstrukturen nach den Kriterien Bedarf, flächendeckende
Versorgung, Zweckmäßigkeit, Steuerbarkeit und Kosten

Prüfung existierender Ausgliederungen und deren Auswirkung auf das Budget; weitere
Ausgliederung von Aufgaben bzw. Beauftragung externer Dienstleistungen nur, wenn
keine internen Ressourcen zur Verfügung stehen

Umfassendes Benchmarking der Bundesressorts, Länder, Bezirksverwaltungsbehörden
und Gemeinden

Festlegung von konkreten Wirkungszielen mit aussagekräftigen, messbaren Indikatoren
Implementierung weiterer wirksamer Maßnahmen der Korruptionsprävention


Aktualisierung des ,,Verhaltenskodex Korruptionsprävention" im Hinblick auf aktuelle
Standards der Compliance

Prüfung und Ausweitung der aktuellen Compliance- und Antikorruptionsschulungen
Aufgabenreform unter breiter Bürgerbeteiligung

Österreich hat einen umfassenden Bestand an Gesetzen und Regulierungen. Es liegt im
Interesse der Bürger und im Interesse der Verwaltung, diesen Bestand zu durchforsten
und wo möglich zu reduzieren bzw. zu vereinfachen. In einem breiten österreichweiten
Beteiligungsverfahren können dabei Bürger, Unternehmen sowie Beamte über eine eigene
Online-Plattform unnötige Regelungen melden. Eine Expertenkommission wird im Anschluss
alle Vorschläge prüfen und bewerten, ob die gemeldeten Regelungen tatsächlich abgeschafft
oder zumindest verändert werden können. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung
geleistet.



Moderner Bundesstaat

• Entflechtung der Kompetenzverteilung
- Die komplexe und teils nicht mehr zeitgemäße Aufgabenverteilung zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden macht die österreichische Verwaltung teuer und oft undurchschaubar.
Wir benötigen daher eine Neuverteilung der Verantwortlichkeiten nach dem
Prinzip ,,Was brauche ich als Bürger/Unternehmen vom Staat, in welcher Intensität und
welcher Distanz?" Dabei muss das Grundprinzip der Subsidiarität im Vordergrund stehen:
Die Aufgaben sollen auf jener Gebietskörperschaftsebene wahrgenommen werden,
die sicherstellt, dass sich die Wirkung der jeweiligen Regelung in optimaler Weise im Sinne
der Bürgerinnen und Bürger entfaltet

-
Ein wesentlicher Schritt zur Entflechtung veralteter Zuständigkeiten und zur Schaffung
klarer Regelungs- und Verantwortungsstrukturen ist die Überprüfung und Neuordnung der
Kompetenztatbestände der Art. 10–15 (Kompetenzentflechtung, insbesondere Abschaffung
des Kompetenztypus der Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung)


Vereinheitlichung des Bautechnikrechts: Bautechnische Vorschriften sollten künftig anwenderfreundlicher,
einfacher und klarer gestaltet werden

Einheitlicher Jugendschutz: Vereinheitlichung der Regelungen u.a. zu Mindestalter für den
Konsum von Tabak und Alkohol sowie zu Aufenthaltsorten und Aufenthaltsdauer in
der Öffentlichkeit
• Verfahrenskonzentration (One-Stop-Shop)
- Weitere Verfahrenskonzentration bei Betriebsanlagengenehmigungen etwa durch
Vollkonzentration für die Bereiche Baurecht und Naturschutzrecht sowie in weiteren Teilen
des Wasserrechts; bundeseinheitlicher Vollzug durch Bezirksverwaltungsbehörde

-
Daneben weitere Verfahrenskonzentrationen in den Bereichen Eisenbahn und
Bundesstraßen


Abschaffen gegenseitiger Blockademöglichkeiten: Derzeit verfügen Bund und Länder über
eine Vielzahl gegenseitiger Zustimmungsrechte. Viele organisatorische Änderungen dürfen
erst nach Zustimmung der jeweils anderen Gebietskörperschaft erfolgen. So muss etwa der
Bund Änderungen der Bezirkssprengel zustimmen; Änderung der Bezirksgerichtssprengel
dürfen erst nach Zustimmung des jeweiligen Landes erfolgen. Diese im Übergangsgesetz
1920 nach wie vor verfassungsrechtlich verankerten gegenseitigen Blockademöglichkeiten
sollen gänzlich entfallen

Effizienzgewinnung bei der mittelbaren Bundesverwaltung
-
Die Aufgaben einzelner Bundesbehörden sollen künftig in mittelbarer Bundesverwaltung
vollzogen werden, z.B.: Bundesdenkmalamt, Bundessozialamt, Wildbach- und Lawinenverbauung



Art.-15a-Vereinbarungen effizienter machen
- Bestehende Vereinbarungen im Hinblick auf Kompetenzverschiebungen und Mischfinanzierungen
hinterfragen
- Neue 15a-Vereinbarungen jedenfalls mit den Finanzausgleichsverantwortlichen abstimmen
- Bundesweite Planungs- und Steuerungsmechanismen verbessern


Koordination im Katastrophenfall verbessern
- Kompetenzzuordnung des übergeordneten länderübergreifenden Krisen- und Katastrophenmanagements
zum Bund
-
Zuständigkeitskonzentration beim Landeshauptmann für Maßnahmen der Krisen- und
Katastrophenkoordination, soweit dies zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wiedergutzumachenden
Schadens notwendig ist



Schlanker Staat


Zusammenführung und Harmonisierung von Regelungen und Rechtsbegriffen

Bürokratiebremse
- Reform des Verwaltungsstrafrechts
.
Ziel: Zur Verhinderung von Strafexzessen soll das Kumulationsprinzip überarbeitet
werden (z.B. eine Strafe statt Mehrfachbestrafung, Verhältnismäßigkeit der Strafen)
- Einführung einer Gebührenbremse im Rahmen der bestehenden rechtlichen
Möglichkeiten
- Einheitliches Zustellgesetz
- Abschaffung der Verlautbarungspflichten in der Wiener Zeitung


• Verfahrensbeschleunigung und Effizienzsteigerung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- Gesamtevaluierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vier Jahre nach Einführung
- Schaffung der Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren mit Schluss der Verhandlung auch
formell zu beenden
- Prüfung der Möglichkeit, bei technischen Fragen Ermittlungsaufträge an die belangten
Behörden zu richten
- Säumnisbeschwerde: Vor Übergang der Entscheidungspflicht an ein Verwaltungsgericht
soll säumiger Verwaltungsbehörde eine Nachfrist zur Entscheidung gesetzt werden. In
dieser Frist ist die Behörde verpflichtet, die Entscheidung nachzuholen
- Zur Steigerung der Effizienz der rechtsprechenden Tätigkeit durch Entlastung der Richterinnen
und Richter von nichtrichterlichen Tätigkeiten und der damit verbundenen Verkürzung
der Verfahrensdauer sowie zur Heranbildung des richterlichen Nachwuchses ist die
Zurverfügungstellung von entsprechendem Verwaltungspersonal und Arbeitsplätzen für
juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geboten

-
Prüfung weiterer Präzisierungen und Bereinigungen im Bereich von Schnittstellen zwischen
Verwaltung und Verwaltungsgerichtbarkeit
- Prüfung der Einführung eines allfälligen Neuerungsverbots im verwaltungsgerichtlichen
Verfahren


Evaluierung des administrativen Instanzenzuges in den Gemeinden

Auflösung von Doppelstrukturen
- Bankenaufsichtsbehördliche Agenden in einer Institution zusammenführen (Doppelstruktur
von OeNB und FMA auflösen)
- Zusammenführung der Kompetenzen von Bundeswettbewerbsbehörde und Kartellanwalt
- Verringerung der Anzahl der Forschungsförderungsagenturen
- Prüfung der bestehenden Struktur der Wirtschaftsförderung
- Kompetenzbereinigung im Rahmen des Glücksspielgesetzes

• Modernisierung des Dienstrechts
- Durch ein modernes und durchlässiges Dienstrecht für alle neu eintretenden öffentlich
Bediensteten mit attraktiveren Anfangsgehältern bei gleichbleibendem Lebenseinkommen
sollen Anreize für mobile, gut ausgebildete, für die Zukunft gerüstete Bedienstete
gewonnen werden
- Bestehende Altersstruktur (bevorstehende Pensionierungswelle) in strategische Planung
mit einbeziehen
- Stärkung der Durchlässigkeit zwischen Bund und Ländern (Homogenität)
- Schaffung einer einheitlichen dienstrechtlichen Basis auf Bundesebene für vertragliche

wie auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse unter besonderer Berücksichtigung von
berufsspezifischen Notwendigkeiten im Rahmen des Beamten-Dienstrechtgesetzes
- Verfahrensrechtliche Konzentration des Disziplinarverfahrens im Rahmen der Ressortzuständigkeit
- Entbürokratisierung bei der Nachbesetzung von Planstellen




Bündelung von Verwaltungsaufgaben (Shared Services)
-
Zur Effizienzsteigerung soll eine weitere Bündelung und Koordinierung von operativen
Personal-, IT- und Supportaufgaben erfolgen. Daneben soll ein zentrales Ressourcencontrolling
(Finanz- und Personalcontrolling) der ausgegliederten Einrichtungen und
sonstigen Tochtergesellschaften des Bundes aufgebaut werden

Mehr Sauberkeit in der Politik

Der Wahlkampf für die Nationalratswahl 2017 hat gezeigt, dass Bekenntnisse zu einem fairen
Wahlkampf von Parteien nicht ausreichen, um diesen auch wirklich zu gewährleisten. Um
nachhaltig einen neuen Stil in der Politik zu ermöglichen, braucht es auch entsprechende
rechtliche Rahmenbedingungen. Parteien und deren Verantwortliche, die sich unlauterer
Praktiken bedienen, müssen in einem Rechtsstaat auch zur Verantwortung gezogen
werden können.


Prüfung der bestehenden Rechtsnormen in Zivil- und Strafrecht gegen Manipulation,
Dirty-Campaigning und unlautere Praktiken

Einführung einer Impressumspflicht im Bereich neuer Medien
Digitaler Standort Österreich


Bereitstellung von sicheren mobilen Interaktionen von Bürger zu Staat und umgekehrt

Forcierung österreichischer Unternehmen zur Entwicklung öffentlicher digitaler Produkte

Stärkung und Förderung des Open-Data-Prinzips durch Veröffentlichung von behördlichen
Daten, soweit nicht andere Rechtsprinzipien (Privatheit) dem entgegenstehen
Stärkung der Demokratie

Unsere Demokratie lebt davon, dass die Bürger die Gesellschaft aktiv mitgestalten. Auf der Ebene
politischer Entscheidungsprozesse sind die Möglichkeiten zur direkten Mitwirkung in Österreich
schwach ausgeprägt. In unserem stark von Parteien geprägten politischen System muss
direkte Demokratie in Zukunft eine größere Rolle spielen. Politische Entscheidungsprozesse
müssen näher an die Wähler herangeführt werden. Politische Partizipation kann man aber nicht
einseitig verordnen, sondern muss von selbst wachsen. Um mehr direkte Demokratie zu leben,
muss eine neue Kultur des öffentlichen Diskurses erarbeitet werden. Der Ausbau direktdemokratischer
Elemente soll daher Schritt für Schritt und gemeinsam mit den Bürgerinnen und
Bürgern erfolgen.

Schritt 1: Volksbegehren weiterentwickeln


Künftig sollen 100.000 Wahlberechtigte eine echte Gesetzesinitiative starten können. Ein
Volksbegehren, das mit dieser Anzahl unterstützt wird, ist den bisherigen Einbringungsmöglichkeiten
von Gesetzen (Regierungsvorlagen und Initiativanträgen) gleichwertig und
folgt den gleichen parlamentarischen Spielregeln. Bürgeranträge sollen auch elektronisch
unterstützt werden können

Um zu vermeiden, dass Volksbegehren mit mehr als 100.000 Unterstützerinnen und
Unterstützern im parlamentarischen Prozess versanden, werden folgende Verfahrensgarantien
eingeführt:
- Behandlung der Volksbegehren in eigenen Sitzungen in Ausschuss und Plenum
des Nationalrates
- Rederecht des Einbringers des Volksbegehrens im Nationalrat und damit Übertragung
im Fernsehen



-
Stellungnahmepflicht des zuständigen Ministers

-
Verpflichtende (Ausschuss-)Begutachtung von konkreten Gesetzesvorschlägen.


Dieses Modell soll rasch implementiert werden. Drei Jahre nach Einführung sollen die
gewonnenen praktischen Erfahrungen evaluiert werden
Schritt 2: Volksbefragung zur weiteren Stärkung der direkten Demokratie

• Gegen Ende der Gesetzgebungsperiode und nach erfolgreicher Evaluierung der Weiterentwicklung
des Volksbegehrens soll im Jahr 2022 das folgende Modell zur weiteren
Stärkung der Demokratie beschlossen werden. Kommt die dafür im Parlament nötig Zweidrittelmehrheit
nicht zustande, so wird dazu eine Volksbefragung abgehalten:
- Wurde ein Volksbegehren in Form eines Gesetzesantrages von mehr als 900.000 Wahlberechtigten
unterstützt und vom Parlament binnen einem Jahr nicht entsprechend
umgesetzt, wird das Volksbegehren den Wählern in einer Volksabstimmung zur Entscheidung
vorgelegt
- Vorabkontrolle durch den Verfassungsgerichtshof: Voraussetzung für die Volksabstimmung
ist, dass der Verfassungsgerichtshof in einer verpflichtenden Vorabkontrolle
keinen Widerspruch zu den grund-, völker- und europarechtlichen Verpflichtungen
Österreichs festgestellt hat. Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft Österreichs in der
Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen nicht vom Wirkungsbereich
dieses Rechtsinstituts umfasst
- Gleichzeitig kann der Nationalrat einen Gegenvorschlag zur Abstimmung einbringen

-
In der Volksabstimmung entscheidet die unbedingte Mehrheit der gültig abgegebenen
Stimmen; die Stimmen für die Umsetzung des Volksbegehrens müssen mindestens ein
Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung repräsentieren


Sollte sich dieses Instrument bewähren, könnten die Unterstützungserfordernisse schrittweise
gesenkt werden
Wahlen

Besseres Bürgerservice sowie Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten bei Wahlen

• Weiterentwicklung des Wahlrechts auf Basis des bestehenden Verfassungsrechts in Richtung
eines besseren Services für die Bürger sowie gleichzeitig Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten
unter Berücksichtigung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes anlässlich
der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl:
- Bei der Briefwahl sollen Beantragung, Ausstellung und Stimmabgabe für den Bürger
bei der Gemeinde (Magistrat, Bezirksamt) erleichtert werden und grundsätzlich in einem
einzigen Schritt erfolgen
- Innerhalb der letzten ca. drei Wochen vor der Wahl kann der Wähler dafür zu den
Öffnungszeiten (zumindest einmal in der Woche ist ein Abendtermin zu ermöglichen)
die Briefwahl persönlich unter Identitätsnachweis beantragen und die Stimme unmittelbar
bei der Gemeinde abgeben
- Dem Wähler ist für die Stimmabgabe ein Raum oder eine Wahlzelle sowie ausreichend
Zeit zur Verfügung zu stellen, um persönlich und geheim die Wahlkarte auszufüllen
- Die ausgefüllten Stimmen sind bei der Gemeinde in einer versiegelten Urne sicher zu verwahren
- Das Mitnehmen der Briefwahlkarten und deren Retournierung per Post ist in Zukunft
weiterhin möglich, aber aufgrund des verbesserten Bürgerservices nicht mehr erforderlich
- Für Krankheitsfälle sind weiterhin fliegende Wahlkommissionen vorzusehen.
- Die Briefwahlstimmen sind in Hinkunft mit den Urnenstimmen von der jeweiligen Gemeinde

am Wahltag auszuzählen, damit ist auch ein weitgehend verlässliches Ergebnis am
Wahltag vorhanden



-
Neben der Briefwahl soll auch in Zukunft die Möglichkeit der Wahlkartenwahl am Wahltag
in einem fremden Wahllokal möglich sein; diese Stimmen werden wie bisher von Bezirkswahlkommissionen
ausgezählt


Evaluierung der bestehenden verfassungsrechtlichen Vorschriften betreffend die Briefwahl
unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes anlässlich
der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl

In Abstimmung mit den Rechtsanwendern sind alle Wahlordnungen auf ihre praktische
Umsetzbarkeit zu prüfen und allfällige Adaptionen vorzunehmen
Moderner Verfassungsstaat


Schuldenbremse in die Verfassung
-
Durch eine verfassungsgesetzlich geregelte Schuldenbremse soll das gesamtstaatliche
Bekenntnis zur Reduktion der Staatsschuldenquote nachhaltig und transparent werden


Parlamentarismus
-
Evaluierung und ggf. Straffung der parlamentarischen Abläufe unter Einbindung aller
parlamentarischen Klubs, um einen effektiven und bürgernahen Parlamentarismus auch
in Zukunft zu gewährleisten. Zu denken ist insbesondere an eine Verbesserung der
Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren, an eine Steigerung seiner Transparenz
und an eine Vermeidung von budgetausufernden Beschlüssen ab der Ausschreibung
einer Nationalratswahl


Schaffung der Möglichkeit einer Vorprüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungsgerichtshof

Schutz des Rechts auf Bargeld durch die Verfassung
• Deregulierung und Rechtsbereinigung
- Fortsetzung des durch den Österreich-Konvent begonnenen Prozesses der Deregulierung
und Rechtsbereinigung sowie allenfalls Teil-Neukodifikation des österreichischen
Verfassungsrechts

-
Evaluierung von Rechtsnormen einschließlich Staatsverträgen auf ihre Notwendigkeit
(inklusive Prüfung der Übererfüllung von EU-Recht)


Bekenntnis zu den autochthonen Volksgruppen als wichtiger Bestandteil der österreichischen
Identität

Einführung einer Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort: Die Republik bekennt sich zu
Wachstum, Beschäftigung und einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort

Verankerung der Menschenwürde sowie der bürgerlichen Freiheitsrechte in der Verfassung


Europa und Außenpolitik

Maßstab unseres internationalen Handelns sind die Interessen Österreichs und seiner
Bevölkerung. Gleichzeitig ist die Zukunft Österreichs fest mit dem europäischen Friedens- und
Einigungsprojekt verknüpft. Unser Heimatland ist integraler Teil der Europäischen Union und der
gemeinsamen Währung Euro. Wir werden als aktiver und zuverlässiger Partner an der Weiterentwicklung
der EU mitwirken, wobei das Prinzip der Subsidiarität im Mittelpunkt stehen soll.
Der EU-Ratsvorsitz Österreichs in der zweiten Jahreshälfte 2018 wird als besondere Mitgestaltungsmöglichkeit
in einer Gesamtverantwortung der Bundesregierung wahrgenommen
werden. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit den mitteleuropäischen Nachbarstaaten
weiter gestärkt werden.

Die Neutralität Österreichs ist ein wichtiger identitätsstiftender Faktor und ist bei allen internationalen
Abkommen zu berücksichtigen. Als neutraler Staat liegt eine engagierte internationale
Politik im nationalen Interesse. Österreich soll als historische Drehscheibe zwischen Ost und
West ein aktiver Ort des Dialogs sein und eine Entspannungspolitik zwischen dem Westen und
Russland vorantreiben. Österreich ist für seine Sicherheit auf eine globale Ordnung angewiesen,
die auf einem starken, regelbasierten und effektiven multilateralen System beruht. Kein Staat
kann die aktuellen Krisen und Konflikte der Welt alleine lösen. Wir werden daher zur Prävention
und Lösung von Konflikten am Krisenmanagement sowie an der Friedenssicherung im Rahmen
internationaler Organisationen, vor allem der Vereinten Nationen, aktiv mitwirken und unser
Engagement mit den Kandidaturen für den UN-Menschenrechtsrat 2019–2021 und den UN-
Sicherheitsrat 2027–2028 zusätzlich bekräftigen.

Zieldefinition

1.
Außenvertretung Österreichs zur Wahrung der Interessen seiner Bevölkerung bündeln
und stärken
2.
Europäische Union nach dem Grundsatz der Subsidiarität aktiv mitgestalten
3.
Das internationale Engagement und die Vernetzung Österreichs vor dem Hintergrund
seiner Neutralität stärken
4.
Bekenntnis zu einer effizienten Entwicklungszusammenarbeit
Maßnahmen

Außenvertretung Österreichs zur Wahrung der Interessen seiner Bevölkerung
bündeln und stärken

Die vergangenen Jahre – insbesondere die Migrationskrise, aber auch die zunehmende
Terrorgefahr, der Russland-Ukraine-Konflikt sowie die Situation im Nahen Osten und in Nordafrika –
haben neuerlich deutlich gemacht, dass internationale Entwicklungen unmittelbare Auswirkungen
auf die Sicherheit unseres Landes haben. Als Exportnation ist Österreich zudem auf sichere
Handelsrouten und verlässliche Partner angewiesen. Es ist daher für die Stabilität und Sicherheit
des Landes unerlässlich, über eine ausreichende und effiziente internationale Vertretung
zu verfügen. Um sich international Gehör verschaffen zu können, braucht Österreich dazu eine
Interessenvertretung im Ausland aus einer Hand. Das Außenministerium und sein internationales
Vertretungsnetz ist dabei nicht nur das zentrale Instrument, um Österreichs Interessen im Ausland
zu wahren, sondern auch ein Horch- und Frühwarnsystem, um frühzeitig über internationale
Entwicklungen informiert zu sein.




Schaffung von ,,Österreich-Häusern" im Ausland, damit Botschaften zu ,,One-Stop-Shops" für Visa,
Wirtschaftsberatung, Spracherwerb und Kulturvermittlung werden, durch Einbindung sämtlicher
Außenvertretungen und verstärkte Kooperation mit der WKO, unter Einbindung des BMEIA

Im Rahmen dieses Konzepts könnte an ausgewählten Standorten als Pilotprojekt – wenn
bereits vorhanden bzw. wirtschaftlich vertretbar – ein gemeinsam genutztes Gebäude als
,,Österreich-Haus" etabliert werden

Entwicklung einer Strategie zur Neuordnung des Attachéwesens unter besonderer Anerkennung
der konsularischen Mitarbeiter

Evaluierung und Modernisierung des Préalable

Verstärkung des österreichischen Vertretungsnetzes angesichts steigender Terrorgefahr mit
Fokus auf eine professionelle Bewältigung der konsularischen Herausforderungen

Angesichts der zunehmenden Terrorgefahr bedarf es der Sicherstellung, dass Botschaften
in besonders gefährdeten Regionen Sicherheitshubs bzw. Stützpunkte für Auslandsösterreicherinnen
und Auslandsösterreicher sein können und damit die Handlungsfähigkeit der
Bundesregierung in Krisen gewährleisten

Zusammenführung der Exportkontrollmechanismen für Militärgüter, Dual-Use-Güter und
Kriegsmaterial im Rahmen des Kriegsmaterialgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes
in einem Ministerium, das die derzeitigen Zuständigkeiten von BMI, BMWFW, BMLVS
und BMEIA vereint
Europäische Union nach dem Grundsatz der Subsidiarität aktiv mitgestalten

Europa steht für Freiheit, Demokratie und Chancen. Die Europäische Union ist nicht nur eine
Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch eine Wertegemeinschaft. Gleichzeitig ist es wichtig, im
Sinne der Subsidiarität darauf hinzuwirken, dass die EU sich auf die wesentlichen, für gemeinsame
Lösungen geeigneten Themen fokussiert. Wir wollen daher eine Europäische Union, die
die großen Themen anpackt, um die Bürger ihrer Mitgliedstaaten zu beschützen. Ein in diesem
Sinne starkes Europa kann Stabilität garantieren, Wachstum fördern und Frieden sichern.


Bekenntnis zu einer Weiterentwicklung der Europäischen Union im Sinne des Szenarios 4
(,,Weniger, aber effizienter") des Weißbuches zur Zukunft Europas

Prüfung der Möglichkeit der Einführung von Subsidiaritätsprüfungen im Rahmen des
parlamentarischen Verfahrens

Entbürokratisierung auf EU-Ebene – Auslaufklausel (,,Sunset Clauses") in europäischen
Rechtsakten; Anwendung der ,,One-in-one-out-Regel"

Kein Gold-Plating bei der Umsetzung von EU-Recht

Bei einer umfassenden europäischen Debatte über die Reform bzw. Zukunft der EU wird in
Österreich ein eigener EU-Konvent einberufen, um die österreichische Position zu erarbeiten

Klare Politik gegenüber der Türkei: Keine Zustimmung zu einem EU-Beitritt der Türkei.
Verbündete zur Erreichung des endgültigen Abbruchs der EU-Beitrittsverhandlungen zu
Gunsten eines Europäisch-Türkischen Nachbarschaftskonzeptes werden gesucht

Eintreten für eine EU-Erweiterungspolitik mit klaren Kriterien: Unterstützung für die Staaten des
Westbalkans auf der Grundlage ihrer individuellen Fortschritte

Beitrag für einen effizienten EU-Außengrenzschutz durch Stärkung der Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten und FRONTEX und Gewährleistung der öffentlichen Ordnung
und Sicherheit in Österreich durch Grenzraumkontrollen; Auslotung und Ergreifung sämtlicher
Möglichkeiten von nationalen Grenzschutzmaßnahmen, solange der europäische Außengrenzschutz
nicht gesichert ist

Ziel ist ein positives Miteinander auf unserem Kontinent. Österreich wird sich aktiv dafür
verwenden, die – insbesondere durch den Ukraine-Konflikt – entstandenen Spannungen
und damit verbundenen Sanktionen im europäischen Einklang abzubauen und sich für die
Entschärfung des Konflikts in und um die Ukraine einsetzen



Fokussierung der gesamten Bundesregierung auf die aktive Gestaltung des österreichischen
EU-Ratsvorsitzes 2018. EU-Ratsvorsitz nützen, um zu einem Kurswechsel in der EU hin zu mehr
Bürgernähe beizutragen; Eintritt für einen europäischen Subsidiaritätspakt
Das internationale Engagement und die Vernetzung Österreichs
vor dem Hintergrund seiner Neutralität stärken

Die Stärkung des effektiven Multilateralismus insbesondere im Rahmen internationaler Organisationen
wie UNO oder OSZE liegt im Interesse Österreichs und dient unserer Sicherheit. Als
kleines exportorientiertes Land ist Österreich auf eine funktionierende internationale Rechtsordnung
und eine starke internationale Vernetzung angewiesen. In diesem Sinne wird sich die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der immerwährenden Neutralität konsequent multilateral
engagieren, das Potenzial des Standorts Wien durch eine pro-aktive Amtssitzpolitik stärken
und ihre klare Politik zu Menschenrechten, Abrüstung, Rüstungskontrolle und für eine nuklearwaffenfreie
Welt fortsetzen.


Konsequente Fortsetzung der österreichischen Initiativen zu Abrüstung, Rüstungskontrolle
und die Nicht-Weiterverbreitung von Nuklearwaffen sowie Eintreten für eine nuklearwaffenfreie
Welt

Klares Bekenntnis zu einer aktiven Neutralitätspolitik Österreichs

Bekenntnis zu einer aktiven Handelspolitik als wesentliche Unterstützung der österreichischen
Exportwirtschaft durch faire, transparent verhandelte und qualitativ gut gemachte Handelsabkommen,
unter Wahrung österreichischer Regeln und Standards insbesondere zum Schutz
unserer Konsumenten

Ausbau des Potenzials des internationalen Amtssitzes Wien unter anderem durch ein neues
Amtssitzgesetz, das die Vielzahl an Einzelregelungen zusammenfasst und modernisiert

Österreich wird sich weltweit weiterhin stark gegen die Todesstrafe und Folter auf bilateraler
und multilateraler Ebene engagieren

Die Bundesregierung wird sich international gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten –
insbesondere christlicher Minderheiten – einsetzen und zugleich gegen religiös-
extremistische Ideologien (z.B. politischer Islam) auftreten

Aktive Wahrnehmung der Schutzfunktion für Südtirol

Besondere Berücksichtigung von neuen geopolitischen Gegebenheiten mit Fokus auf China
bei der Erarbeitung einer außenpolitischen Strategie Österreichs

Bekenntnis zu Israel als jüdischem Staat mit dem Ziel einer Zweistaaten-Lösung, die Israel in
dauerhaft sicheren Grenzen und einen lebensfähigen palästinensischen Staat ermöglicht

Unterstützung des Einsatzes der internationalen Staatengemeinschaft für eine Friedenslösung
im Nahen Osten, mit besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen Israels

Fortsetzung des konsequenten multilateralen Engagements durch Bewerbung für die
Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat für die Jahre 2019–2021 und im UN-Sicherheitsrat für
die Jahre 2027 –2028

Fortsetzung und Stärkung des österreichischen Beitrags zu internationalen Auslandseinsätzen,
mit Fokus auf EU-Außengrenzschutz, Westbalkan, Nordafrika und Migrationsrouten


Bekenntnis zu einer effizienten Entwicklungszusammenarbeit

Im Zusammenhang mit dem anhaltenden Migrationsdruck und im Falle von Kriegen, Hunger
oder Naturkatastrophen ist es wichtig, den Betroffenen Hilfe vor Ort zu leisten und beizutragen,
dass sie in ihrem eigenen Land eine Lebensperspektive aufbauen können. Entwicklungszusammenarbeit
(EZA) ist dabei auch ein Instrument zur Förderung eines wohl verstandenen
Eigeninteresses Österreichs mit dem Ziel, insbesondere Migrationsströme zu verhindern.
Generalthema aller EZA muss die Bekämpfung extremer Armut im Sinne der UNO-Vorgaben sein.


Überprüfung der strategischen Ausrichtung und der Hebung von Effizienzpotenzialen
zwischen der ADA und dem BMEIA

Bündelung der bilateralen und multilateralen EZA-Mittel und Aufbau einer gesamthaften Steuerung

Prüfung der Abwicklung der Zahlungen an internationale Finanzinstitutionen

Das neue 3-Jahresprogramm wird die Schwerpunktsetzung (thematisch, regional) mit dem
Ziel verfolgen, in einer reduzierten Zahl an Schwerpunktländern bzw. -regionen einen
verstärkten Fokus auf das Thema Migration zu legen

Bekenntnis zu einer stärkeren Hilfe vor Ort sowie zum langfristigen Ziel, die EZA auf 0,7%
des BIP zu erhöhen, verstärkte Koppelung an die Bereitschaft von Drittstaaten zur Kooperation
bei der Rücknahme abgelehnter Asylwerber

Erhöhung des Auslandskatstrophenfonds

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

(REPUBLIK ÖSTERREICH PROGRAMME 2013, 2017)
SEITE 1 ANTWORT 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

16.12.2017 Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11390

Quelle FPÖ: https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2017/Zusammen_Fuer_Oesterreich_Regierungsprogramm.pdf

Quelle ÖVP über: https://www.oevp.at/

20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg



20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11391

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Persönliche Hinweise: MASCHINELLE TRANSKRIPTION nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Kann optisch bearbeitet werden.

Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022 PDF-SEITE 26-54:

Ordnung und Sicherheit


• Innere Sicherheit
• Integration
• Justiz
• Landesverteidigung
• Innere Sicherheit
• Integration
• Justiz
• Landesverteidigung


Ordnung und Sicherheit


Asyl als Schutz auf Zeitund Stopp der illegalen
Migration

Wir trennen klar zwischen Zuwanderung
und Asyl. Schutz auf Zeit bieten wir jenen
Menschen, die wirklich vor Verfolgung
flüchten müssen. Für illegale Migration,
die meist unter Missbrauch des Asylrechts
stattfindet, ist kein Platz. Daher werden wir
Schritte für ein effizienteres Asylwesen
setzen und für eine konsequente Rück
führung abgelehnter Asylwerber sorgen.

Staatsbürgerschaft neu

Für jene Menschen, die nicht als österreichische
Staatsbürger zur Welt kommen,
sollte die Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft der Abschluss eines
erfolgreichen Integrationsprozesses sein.
Der Zugang dazu muss klar geregelt sein
und die Voraussetzungen müssen erfüllt
werden. Die Wertigkeit der österreichischen
Staatsbürgerschaft sollte auch dadurch
unterstrichen werden, dass der Rahmen der
Verleihung noch feierlicher gestaltet wird.

Härtere Strafen
für Sexual- und
Gewaltverbrecher

Während viele Opfer ein Leben lang unter
den an ihnen begangenen Verbrechen
leiden, fallen die Strafen für die Täter –
gerade auch in Relation zu Vermögensdelikten
– viel zu gering aus. Dem tragen
wir mit einer Strafverschärfung bei Gewalt-
und Sexualdelikten Rechnung, bei der
besonders verwerfliche Beweggründe,
besonders brutale Tatbegehung oder
nachhaltige psychische Folgen für Opfer
berücksichtigt werden.

Moderne Polizei

Eine effiziente und moderne Polizei braucht
gut ausgebildete Mitarbeiter und die
notwendigen Rahmenbedingungen, um
eine effektive Verbrechensbekämpfung
möglich zu machen. Dem bevorstehenden
Pensionierungsschub ist daher durch
zusätzliche Ausbildungsplanstellen zu
begegnen und die Ermittlungsmethoden
müssen durch den Beschluss eines Sicher
heitspaketes modernisiert werden.



Innere Sicherheit

Österreich ist ein besonders sicheres und lebenswertes Land. Damit das so bleibt, verfolgen wir
eine proaktive, umfassende Sicherheitspolitik, gemeinsam mit Partnern aus dem öffentlichen
und privaten Bereich. Diese soll Ordnung und Sicherheit in Staat und Gesellschaft gewährleisten,
die freie Entfaltung der Menschen ermöglichen und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
beitragen. Ziel ist ein geordnetes und friedliches Zusammenleben aller Menschen in
unserem Land. Unsere demokratischen Werte sowie die Grundsätze der Aufklärung und der
allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte, die Österreich und das heutige Europa geformt
haben, bilden dafür das feste, gemeinsame Fundament. Sie gelten für alle, die bei uns leben
oder zu uns kommen.

Unsere Migrationspolitik soll so gestaltet werden, dass sie von der Bevölkerung mitgetragen
werden kann. Wir werden diese daher so handhaben, dass Österreich ein sicherer, stabiler
Staat bleibt, in dem man in Wohlstand und sozialem Frieden leben kann. Dafür muss die
illegale Migration in unser Land gestoppt und qualifizierte Zuwanderung am Bedarf Österreichs
ausgerichtet werden. Zudem sind wir bereit, jenen Menschen, die unsere Hilfe wirklich
brauchen, im Wege des Asyls Schutz für die Dauer ihrer Verfolgung zu bieten.

Aus unserer Rechtsordnung ergeben sich klare Regeln für das Leben in Österreich. Diese werden
wir verstärkt kommunizieren und konsequent durchsetzen. Wir werden die Grund- und Freiheitsrechte
der Menschen schützen und fördern, damit diese ein selbstbestimmtes, erfolgreiches
Leben führen können. Das ist das beste Mittel, um staatsfeindlichem Extremismus den Boden zu
entziehen, unabhängig vom jeweiligen Hintergrund. Parallel- und Gegengesellschaften dürfen sich
bei uns nicht entfalten. Die Vermeidung von staatsfeindlichem Extremismus und staatsfeindlicher
Radikalisierung erfordert einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Insgesamt braucht es eine möglichst
leistungsfähige, gesamtstaatliche Sicherheitsorganisation und ein enges Zusammenwirken
mit unterschiedlichen Partnern sowie eine klare Strategie für Krisen- und Katastrophenszenarien.

Ein besonderes Anliegen ist es, für all jene, die für unsere Sicherheit im Einsatz sind, die Rahmenbedingungen
zielgerichtet zu verbessern. Das erfordert insbesondere eine Technologieoffensive,
damit unsere Polizei und Sicherheitskräfte insgesamt bestmöglich handlungsfähig bleiben,
wenn es etwa um neue Ermittlungsmethoden geht. Besonders maßgeblich ist das im Kampf
gegen Cyberkriminalität sowie für die Gewährleistung von Sicherheit im Cyber-Raum und in der
digitalen Welt insgesamt. Ziel ist die Schließung digitaler Sicherheitslücken sowie die Förderung
digitaler Freiheit und Selbstbestimmung. Dafür braucht es enge Kooperationen zwischen Staat,
Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Auf europäischer Ebene sind wir gefordert, Strukturen
zu schaffen, die eine Handlungsfähigkeit sicherstellen. In Österreich sind die Kompetenzen
im Bereich der digitalen Sicherheit zu bündeln und eine Strategie zur digitalen Sicherheit
zu erarbeiten.

Im Rahmen einer konsequenten Umsetzung der Nationalen Anti-Korruptions-Strategie soll
insbesondere das Integritätsbeauftragtennetzwerk (IBN) in der gesamten staatlichen Verwaltung
weiter verankert und ausgebaut werden. Ebenso soll auf internationaler Ebene etwa die
Zusammenarbeit mit Interpol und der Internationalen Anti-Korruptions-Akademie (IACA)
ausgebaut und das diesbezügliche österreichische Engagement intensiviert werden, um so
einen Beitrag zur Stärkung der Integrität der öffentlichen Verwaltung zu leisten.



Zieldefinition

1.
Mehr Sicherheit für alle Menschen in unserem Land durch verbesserte Rahmenbedingungen
für die Polizei
2.
Bekämpfung von staatsfeindlichem Extremismus und staatsfeindlicher Radikalisierung,
um insbesondere terroristischen Aktivitäten vorzubeugen
3.
Schließung von Sicherheitslücken digitaler Netze in Österreich und Schutz der Bürger vor
neuen Bedrohungen durch die Digitalisierung
4.
Migrationspolitik mit dem Ziel, legale Migration streng nach den Bedürfnissen Österreichs
auszurichten sowie illegale Migration wirksam zu bekämpfen und zu stoppen
5.
Konsequente Verhinderung von Asylmissbrauch und Schaffung von Rahmenbedingungen,
die rasche Asylverfahren bewirken
6.
Effizientes Krisen- und Katastrophenschutzmanagement für Österreich schaffen
7.
Qualitative Ausbildung im Zivildienst
Maßnahmen

Mehr Sicherheit für alle Menschen in unserem Land durch
verbesserte Rahmenbedingungen für die Polizei

Eine effiziente und moderne Polizei benötigt neben einer fundierten Aus- und Weiterbildung
auch Möglichkeiten, neue Phänomene im Lichte der Wissenschaft zu erforschen. Dieses Wissen
verbunden mit eigener Erfahrung kann nur mit einer zweckmäßigen und modernen Infrastruktur
verwertet werden, um so den größtmöglichen Nutzen zu bringen und dadurch Sicherheit zu
gewährleisten. Unsere Rechtsordnung muss daher laufend an neue Gefahren und Bedrohungen
angepasst werden, um der Polizei Handlungsmöglichkeit zu schaffen. Aber auch eine organisatorische
Weiterentwicklung der Landespolizeidirektionen und der nachgeordneten Dienststellen
ist in diesem Licht zu betrachten. Dies erfordert personelle Ressourcen, gepaart mit einem
fairen und eigenen Dienst- und Besoldungsrecht im Rahmen des Beamten-Dienstrechts. Eine
Vereinbarkeit von Familie und Beruf aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist anzustreben.


Entwicklung eines modernen, flexiblen und bedarfsorientierten (regionalen) Personalmanagements
sowie eines Planstellenpools auf Ebene der Landespolizeidirektionen

Übertragung der Agenden der Sicherheitsbehörden I. Instanz von den Landespolizeidirektionen
zu den Bezirksverwaltungsbehörden (mit Ausnahme der Landeshauptstädte
und Schwechat)

Organisatorische Weiterentwicklung der Landespolizeidirektionen und nachgeordneter
Dienststellen

Weiterentwicklung der Initiative ,,Gemeinsam.Sicher" zur Förderung der Zusammenarbeit mit
der Bevölkerung im Sinne sachgerechter Lösungen

Schaffung des Berufsbildes ,,Polizist" im arbeitsrechtlichen Sinn und Attraktivierung des Berufs
- Schaffung von bis zu 2.000 Ausbildungsplätzen ab 2019
- Schaffung von 2.100 zusätzlichen Planstellen insbesondere zum Belastungsausgleich
(z.B. Kompensation von bisherigen Zuteilungen), zur Förderung der Mobilität und
Flexibilität, für neue Aufgabenfelder sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Entwicklung eines kombinierten Lehrberufes Verwaltungs-/Exekutivlehrling
- Sicherheitsakademie für die Grundausbildung, Spezialausbildung sowie für die Aus- und

Fortbildung weiterentwickeln; Angebote für den privaten Sicherheitsbereich ausbauen
- Bologna-gerechtes Ausbildungssystem für den Exekutiv- und Verwaltungsdienst sowie
Entwicklung einer bedarfsorientierten Fach- und Führungsausbildung im E2a-Bereich

(z.B. Kriminalpolizei)
- Anreizsystem für Personen mit Berufserfahrung
- Stärkung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte für die Bediensteten



Eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für die Sicherheitsexekutive und -verwaltung mit einer
eigenen gesetzlichen Regelung für den Exekutivdienst als Abschnitt im Rahmen des BDG:
Schaffung eines funktions- und belastungsorientierten Besoldungssystems

Fortführung der Immobilien- und Ausrüstungsoffensive mit Schwerpunkt auf zukünftige
Herausforderungen

Gesetzliche und technische Optimierung von Datenermittlung/Weitergabe für die
sicherheitspolizeiliche behördenübergreifende Verwendung im Einklang mit der
Datenschutzgrundverordnung

Einführung von zukunftsorientierten Ermittlungsmethoden (Gesichtsfelderkennung, BigData-
Analysen usw.) unter Ausbau des Rechtsschutzes sowie Maßnahmen, um zukünftigen
(technischen) Herausforderungen begegnen zu können (z.B. Abwehr/Einsatz unbemannter
Objekte)

Einführung von Datenübermittlungsbefugnissen und -verpflichtungen an bestimmte
Verwaltungsbehörden (z.B. Führerscheinbehörden oder Waffenbehörden) betreffend
eingeschränkt handlungsfähige Personen (z.B. nach dem Unterbringungsgesetz)

Weiterentwicklung des Unterbringungsgesetzes, um einen geeigneten Opferschutz
sicherzustellen, sowie die Einrichtung eines Obsorgeregisters
Bekämpfung von staatsfeindlichem Extremismus und staatsfeindlicher Radikalisierung,
um insbesondere terroristischen Aktivitäten vorzubeugen

Wie schon in den letzten Jahren geht die größte Gefahr für die innere Sicherheit Österreichs vor
allem von islamistischem Extremismus aus. Auch wenn Österreich bisher von Terroranschlägen
verschont geblieben ist, müssen die Sicherheitsbehörden wachsam sein, um bereits im Vorfeld
gegen potenzielle Gefährder einschreiten zu können. Das ist dank der hervorragenden Arbeit
der Staatsschutz- und Sicherheitsbehörden gelungen. Damit die Sicherheitsbehörden ihre Arbeit
auch weiterhin bestmöglich leisten können, ist der Gesetzgeber aufgerufen, die notwendigen
rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Aufgrund der veränderten geopolitischen Lage
in und um Österreich braucht die Regierung aber auch eine auf die neuen Bedrohungen und
Herausforderungen (transnationaler Terrorismus, ausländische Agitation, Migration) angepasste
Sicherheitsarchitektur, in deren Rahmen der Prävention in Zukunft eine wesentlich höhere
Bedeutung zukommen muss.


Beschluss eines Sicherheitspaketes
-
Weitergabe sicherheitsrelevanter Daten zur Kriminalprävention im Zusammenwirken mit
den Bürgern: Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen sollen die Lücken
bei der Überwachung internetbasierter Telekommunikation geschlossen werden. Das
BMJ wird im Einvernehmen mit dem BMI eine Regierungsvorlage ausarbeiten, deren
wesentlicher Inhalt darin liegen wird, dass es zu keiner massenwirksamen Überwachung
kommen darf und ein Eingriff in die persönliche Rechtssphäre nur infolge eines
begründeten Anfangsverdachts auf Basis einer richterlichen Genehmigung erfolgen darf.
Dieses Sicherheitspaket soll zeitlich befristet beschlossen und parlamentarisch evaluiert
werden. Dazu sollen dem Parlament alle relevanten Daten zur Verfügung gestellt werden


Intensivieren der (internationalen) sicherheitspolizeilichen Zusammenarbeit und des
Datenaustausches und der Datenverarbeitung

Verbesserung der Prozesse der Zusammenarbeit zwischen BVT, Bundeskriminalamt
und Heeresdiensten

Straftatbestand für nachrichtendienstliche Aktivitäten zum Nachteil von Privatpersonen

Anpassung des Vereinsgesetzes für die Bekämpfung des Extremismus und Terrorismus
sowie strenge Exekution der gesetzlichen Bestimmungen, um extremistisch-religiöse
Kultstätten zu schließen



Individualisierungspflicht für Netzbetreiber bei CG-NAT-Verwendung (Zuordnung einer
eindeutigen IP-Adresse)

Gebiets- und Reisebeschränkungen für Gefährder sowie Einschränkung elektronischer
Kommunikationsmittel bei Gefährdern

Strafgesetzliche Bestimmungen gegen den politischen Islam (Ausgestaltung im StGB)

Einführung eines Erschwerungsgrundes für religiös-fundamentalistisch motivierte Gewalt

Gesamtstaatliche interdisziplinäre Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen ausbauen

Weiterentwicklung der Staatsschutzbehörden nach Evaluierung und internationalen Vorbildern

Neuer Rechtsschutz mit hohem Standard nach strukturellem Vorbild der Volksanwaltschaft
Schließung digitaler Sicherheitslücken in Österreich und Schutz der Bürger vor
den neuen Bedrohungen durch die Digitalisierung

Entscheidend für eine gelungene und erfolgreiche Digitalisierung sind eine entsprechende
digitale Sicherheit in allen Bereichen, ein transparenter Umgang mit Daten und die Herstellung
technologischer Souveränität. Die Abhängigkeit von außereuropäischen Sicherheitstechnologien
macht uns verwundbar – dem gilt es, nachhaltig entgegenzusteuern. Digitale Sicherheit bietet
den notwendigen Schutz vor Datenmissbrauch, Identitätsdiebstahl und Cyberkriminalität. Sie
ermöglicht Digitalisierung in Form von praktischen Services und sicheren Prozessen für Bürger
und Wirtschaft. Dabei geht es darum, die Potenziale der Digitalisierung zu heben und gleichzeitig
deren Risiken insbesondere für die kritische Infrastruktur zu minimieren. Die Entwicklung einer
ganzheitlichen und gesamtstaatlichen Strategie unter Einbindung aller Stakeholder sollte prioritär
behandelt werden. Ebenso soll dafür Sorge getragen werden, dass der Zugang zu digitalen
Medien sowie Verständnis und die Annahmebereitschaft für alle Menschen, insbesondere für
Senioren, gefördert werden.


Entwicklung einer gesamtstaatlichen Strategie zur digitalen Sicherheit

Verstärkte Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Forschung, Unternehmen und staatlichen
Organisationen

Weiterentwicklung des ,,Cyber Security Center" (CSC) und ,,Cybercrime Competence Center"
(C4) zu modernen Hightech-Einheiten

Schaffung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen

Etablierung eines europäischen Cyber-Clusters, der die Entwicklung europäischer Soft- und
Hardwarelösungen vorantreibt

Aufbau eines österreichischen Sicherheitstechnologie-Clusters sowie einer koordinierten und
effizienten Sicherheitsforschung

Cybersecurity als einer der Schwerpunkte im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018

Schaffung und Implementierung eines integrierten, einheitlichen, staatlich gesicherten
analogen und digitalen Identitätssystems als Basis für die sichere Digitalisierung und den
Dokumentenschutz Österreichs (z.B. Reisepass, Führerschein)

Digitale Innovationen- und Service-Agentur

Einrichtung eines gemeinsamen nationalen Cyber-Sicherheitszentrums (NIS-Behörden)
Migrationspolitik mit dem Ziel, legale Migration streng nach den Bedürfnissen Österreichs
auszurichten sowie illegale Migration wirksam zu bekämpfen und zu stoppen

Die Neukodifikation des Migrationsrechts wird zur Verbesserung der Lesbarkeit führen. Zur
langfristigen Sicherung des sozialen Friedens soll eine gesamtstaatliche Migrationsstrategie
erarbeitet werden, die Grundlage allen Handelns in migrationsrelevanten Bereichen ist. Eine
unabdingbare Voraussetzung für die Ausgestaltung einer nachhaltigen Migrationspolitik ist ein
funktionierender EU-Außengrenzschutz. Dieser soll durch eine Stärkung der Zusammenarbeit
mit den EU-Mitgliedstaaten und FRONTEX sowie die Durchführung von Grenzraumkontrollen



zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Österreich sichergestellt werden
und auch einen Schwerpunkt im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018 bilden.


Erarbeitung einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie zur langfristigen Sicherung des
sozialen Friedens unter Einbeziehung des Berichtes des Migrationsrates
- Orientierung an den Bedürfnissen Österreichs
- Verhinderung von Fluchtursachen und Forcierung einer effektiveren Rückkehrpolitik durch
Wirtschaftspartnerschaften sowie Vernetzung in weiteren Disziplinen
- Betreuungsstätten für Flüchtlinge in ihren Herkunftsregionen



Legale Migration streng an den Bedürfnissen Österreichs orientieren
- Neuausrichtung der Rot-Weiß-Rot-Karte an den Bedürfnissen der heimischen Wirtschaft
- Regionale Überarbeitung der Mangelberufsliste
- Schaffung eines Niederlassungstitels zur Absolvierung einer Lehrausbildung
• Beitrag für einen effizienten EU-Außengrenzschutz durch Stärkung der Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten und FRONTEX und Gewährleistung der öffentlichen Ordnung
und Sicherheit in Österreich durch Grenzraumkontrollen
- Rückkehr zu Schengen, wenn die illegale Migration gestoppt und europäische Außengrenzen
gesichert sind
- Stärkung und Ausbau der österreichischen Grenz- bzw. Grenzraumsicherung unter engem
und regelmäßigem Austausch mit Nachbarstaaten
- Unterstützung von europäischen Arbeiten, um ein einheitliches hohes Grenzüberwachungs-
und Personenkontrollniveau an europäischen Außengrenzen sicherzustellen
- EU-Außengrenzschutz als einer der Schwerpunkte im Rahmen des österreichischen

EU-Ratsvorsitzes 2018

• Staatsbürgerschaftsgesetz neu gestalten
- Überdenken der Behördenzuständigkeit im Bereich der Staatsbürgerschaftsverleihung
- Anpassung der Voraussetzungen (z.B. Deutschkenntnisse, Durchrechnungszeitraum
Selbsterhaltungsfähigkeit) und Aufenthaltsdauer für den Erwerb (10/20/30 Jahre)
- Bei besonderer Integrationsleistung beziehungsweise außerordentlichen Leistungen
im Interesse der Republik Österreich bleiben die derzeitigen Regelungen zum Erwerb
der Staatsbürgerschaft bestehen

- Verpflichtender Kurs für die Staatsbürgerschaftsprüfung
- Neugestaltung des feierlichen Rahmens für die Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft
- Doppelstaatsbürgerschaft neu denken

.
Doppelstaatsbürgerschaft Südtirol und Alt-Österreicher: Im Geiste der europäischen
Integration und zur Förderung einer immer engeren Union der Bürgerinnen und Bürger
der Mitgliedstaaten wird in Aussicht genommen, den Angehörigen der Volksgruppen
deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für die Österreich auf der Grundlage
des Pariser Vertrages und der nachfolgenden späteren Praxis die Schutzfunktion
ausübt, die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft
die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
.
Doppelstaatsbürgerschaft für Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus
aus Österreich
.
Lösung für die Auslandsösterreicher im Vereinigten Königreich, die vom Brexit
betroffen sind
Konsequente Verhinderung von Asylmissbrauch und Schaffung von Rahmenbedingungen,
die rasche Asylverfahren bewirken

Schwerpunkte sind eine Effizienzsteigerung bei Asylverfahren, Außerlandesbringungen und in
fremdenpolizeilichen Verfahren sowie eine Anpassung der Leistungen in der Grundversorgung



für Asylwerber. Auf europäischer Ebene arbeitet Österreich aktiv an der Ausgestaltung einer
resilienten, nachhaltigen und effizienten Asylpolitik mit, die Österreich entlastet und Rückführungen
von Wirtschaftsmigranten verstärkt.


Effizienz im Asylverfahren steigern
- Neukodifizierung des gesamten Asyl- und Fremdenrechts
- Auslesen beziehungsweise Wiederherstellen von Handydaten und anderen elektronischen
Kommunikationsmitteln (z.B. Soziale Medien) zur Erhebung der Reiseroute und bei

unklarer Identität
- Erweiterung der Verordnung sicherer Herkunftsstaaten
- Beschleunigte Aberkennung des Schutzstatus bei Heimreisen
- Ex lege Asylantragstellung für nachgeborene Kinder von Asylwerbern
- Verkürzung der Beschwerdefristen in beschleunigten Verfahren mit Anwaltspflicht
- Negative Feststellung von Identitäten, wenn eine positive Feststellung nicht möglich ist
- Ausschluss der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof bei Asylverfahren
- Kompetenzverschiebung für Deutsch für Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrschein


lichkeit in das für Integration zuständige Ressort
- Konsequente Rückführung abgelehnter Asylwerber
- Keine weiteren aufenthaltsverfestigenden Maßnahmen bis zum rechtskräftigen Abschluss

des Asylverfahrens


Bundeseinheitliche Neuregelung der Grundversorgung
- Nur mehr Sachleistungen, keine individuelle Unterbringung, eigenverantwortliche
Haushaltsführung
- Abnahme von Bargeld bei Asylantragstellung zur Deckung der Grundversorgungskosten
- Einschränkung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht bei grundversorgungsrelevanten

Erkrankungen oder Einschränkungen
- Verbot, Ehemänner von Kinderbräuten mit der Obsorge zu betrauen
- Im Familiennachzug werden Kinderehen, Zwangsehen und Mehrfachehen nicht anerkannt
- Schaffung von Brückenklassen zur Erlangung von Deutschkenntnissen in Grund


versorgungseinrichtungen
- Gesetzliche Klarstellung, dass ein Wohnsitz in einer Grundversorgungseinrichtung
keinesfalls ein fester Wohnsitz im Sinne von § 173 Strafprozessordnung ist
- Einführung eines elektronisch überwachten Hausarrests für straffällig gewordene Personen
in Grundversorgungseinrichtungen als gelinderes Mittel zur Verfahrenssicherung

-
Erleichterte Einbringung von Geldleistungen aus Schadenersatzansprüchen im Wege
eines Sonderexekutionsrechts analog der Gehaltsexekution bei Drittstaatsangehörigen,
die öffentliche Unterstützungsleistungen beziehen (GVS, BMS, Kindergeld)

-
Bis Ende 2018 Durchgriffsrecht nur mehr auf Bundeseigentum in Anspruch nehmen


Effizienz bei Außerlandesbringungen und im fremdenpolizeilichen Verfahren steigern
- Verwaltungsstraftatbestand und zivilrechtlicher Regress bei illegaler Wiedereinreise nach
freiwilliger Ausreise unter Gewährung von Rückkehrhilfe
- Verwaltungsstraftatbestand bei missbräuchlicher Anerkennung von Vaterschaften zwecks
Erlangung eines Aufenthaltsrechts oder Verhinderung einer Außerlandesbringung
-
Umfassendes Arbeitsverbot (selbständig, unselbständig sowie Dienstleistungscheck)
für Personen, die sich rechtswidrig im Bundesgebiet aufhalten, auch für Personen mit
rechtskräftig negativ entschiedenem Asylverfahren

-
Keine Aufenthaltsverfestigung bei rechtskräftig verurteilten Straftätern im Rahmen
der Erlassung einer Rückkehrentscheidung (Grenze: Art. 8 EMRK)


Aktiv an der Ausgestaltung einer resilienten, nachhaltigen und effizienten Asylpolitik im
Rahmen der laufenden Verhandlungen zum ,,Gemeinsamen Europäischen Asylsystem"
mitarbeiten, die Österreich entlastet und Missbrauch ausschließt. Dabei sollen folgende
Punkte umgesetzt werden:


- Auf Entlastung Österreichs im Bereich der Asylanträge hinwirken (z.B. Sekundärmigration
und Verfahrensmissbrauch abstellen, Anreize verhindern, Grenzschutz ausbauen)
- Entschlossene Bekämpfung von Schlepperei und Menschenhandel und der damit
verbundenen irregulären Migration
- Das Ziel, auf See Gerettete in ,,Rescue Centres" außerhalb der EU zu bringen und sie nicht

selbst aktiv in die EU zu holen, weiterverfolgen
- Für besonders vulnerable Gruppen ein österreichisches Resettlementkontingent vorsehen
- Weitere Rückführungsabkommen abschließen
- Solange es für die Verhinderung illegaler Migration auf europäischer Ebene keine praktikable

und befriedigende Lösung gibt, ist sicherzustellen, dass das Thema Asyl und Migration
im europarechtlichen Rahmen in österreichischer Kompetenz bleibt und durch Österreich
geregelt wird


Einrichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (Einsparungen)
-
Sicherstellung einer qualitativ angepassten und nicht auf Gewinn ausgerichteten
Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden unter Berücksichtigung besonderer
Betreuungsbedürfnisse

-
Unabhängige und objektive Rechtsberatung und qualitativ hochwertige Rückkehrberatung
im asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahren

-
Gewährleistung umfassender Übersetzungs- und Dolmetschleistungen (inklusive Videodolmetsch)
für Fremdenbehörden, Sicherheitsverwaltung und Kriminalpolizei sowie
Steigerung der Effizienz und Vertraulichkeit durch bundesunmittelbare Aufgabenwahrnehmung

Effizientes Krisen- und Katastrophenschutzmanagement für Österreich schaffen

Moderne Gesellschaften sind geprägt durch Interdependenzen, Spezialisierungen und breiten
Einsatz intelligenter technischer Systeme. Dies schafft Chancen, aber auch Risiken und erhöht
gleichzeitig die Verletzbarkeit. Die Migrationskrise 2015 hat gezeigt, dass die gesamtstaatlichen
Strukturen, Regeln und Verfahren für die Krisenbewältigung optimiert und weiterentwickelt
werden müssen, um die Resilienz Österreichs zu stärken. Um Österreich sicherer und
widerstandsfähiger zu machen, wird ein neuer politisch-strategischer Ansatz verfolgt.


Die Resilienz Österreichs, d.h. die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Staat und
Gesellschaft nach Krisen, soll in einem gesamtstaatlichen Ansatz gesteigert werden

Dabei wird eine koordinierte Umsetzung angestrebt, vor allem in den Bereichen Cyber-
Sicherheit, Schutz kritischer Infrastrukturen, Katastrophenschutz (einschließlich Vorbeugung)
sowie Daseinsvorsorge

Die Strukturen und Verfahren des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements
sollen gesetzlich abgesichert werden

Entwicklung umfassender rechtlicher Rahmenbedingungen unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips
und der Verantwortungsbereiche des Bundes und der Länder im Bereich des
staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements
- Schaffung konkreter Zuständigkeiten, Aufgabenverteilungen, Informationsverpflichtungen
und Befugnisse für die Bewältigung andauernder und/oder komplexer (bundesländerübergreifender
und internationaler) Krisen- und Katastrophensituationen, in denen eine
enge Kooperation aller zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie Einsatzorganisationen
erforderlich ist

-
Entwicklung straffer Strukturen (Bundessicherheitsrat) für die Bewältigung komplexer
Störungen des öffentlichen Bereiches unter Einbindung des Parlaments mit konkreter
Aufgaben- und Befugniszuweisung

-
Weiterentwicklung des Ständigen Unterausschusses des Innenausschusses zu einem
interdisziplinären Ausschuss zu staatspolitischen Sicherheitsfragen



-
Einrichtung eines Beratungsgremiums für die Bundesregierung zur Bewältigung von
Katastrophen unter Einbeziehung ziviler Personen, insbesondere der Vertreter der
nationalen Infrastrukturen sowie Blaulichtorganisationen


Informationsmanagement im Krisenfall für die Bevölkerung mit regionaler/überregionaler
Ausrichtung neu aufsetzen (KATWARN)

Bereitstellung von Ressourcen und Ausrüstung: Schaffung der Grundlagen und Vorbereitung
für rasche Verfügbarkeit von Ersatz-Infrastruktur (Unterkünfte, Container, Wasser, Strom,
Lebensmittel etc.)
- Unmittelbare und unbürokratische Beauftragung Dritter bzw. Nutzung von deren Infrastruktur
durch den Bund
- Entwicklung und Umsetzung eines (strom)netzunabhängigen Informationssystems für
die Bevölkerung

Qualitative Ausbildung im Zivildienst

Der Zivildienst erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Funktion und stellt u.a. auch eine Brücke
zwischen den Generationen dar. In vielen Gebieten des österreichischen Sozial- und Gesundheitssystems
könnten die hohen Standards und die hohe Qualität ohne Zivildiener nicht aufrechterhalten
werden. Der Einsatz junger Menschen in gemeinnützigen Einrichtungen während des
Zivildienstes stellt für viele auch die Basis für ehrenamtliches Engagement über den Zivildienst
hinaus dar.


Zusätzliche (modulare) Ausbildungsmöglichkeiten und Qualifizierung für die im Zivildienst
ausgeübte Tätigkeit

Zertifizierung von im Zivildienst erworbenen Kompetenzen/Qualifikationen

E-Learning-Tool für Staatsbürgerschaftskunde (auch für Grundwehrdiener)


Integration

Integration ist ein langfristiger Prozess, der nicht von heute auf morgen vollendet werden kann. Für
eine gelingende Integration der bzw. des Einzelnen sind der Erwerb der deutschen Sprache, die
Akzeptanz unserer Werte und die Teilnahme am Arbeitsmarkt Voraussetzungen. Österreich
bietet weiterhin alle Chancen zur Integration. Wer diese Chancen nicht annimmt und seine
Integration verweigert, muss mit Sanktionen rechnen. Erfolgreiche Integration hängt zudem
wesentlich von der Anzahl der zu integrierenden Personen und deren Qualifikationen ab.
Integrationspolitik kann falsche Einwanderungspolitik nicht reparieren.

Von jenen Personen, die rechtmäßig und dauerhaft in unserem Land leben, wird eingefordert,
dass sie sich aktiv um ihre Integration in die Gesellschaft und ihr Fortkommen bemühen
sowie unsere verfassungsmäßig verankerten Werte hochhalten. Nur auf dem Fundament dieser
gemeinsamen Wertebasis kann ein friedliches Zusammenleben funktionieren. Erst das Leben
dieser Werte ermöglicht eine erfolgreiche Integration in Österreich. Ohne diesen gemeinsamen
Grundkonsens ist eine pluralistische Gesellschaft nicht zukunftsfähig. Nach dem
Integrationsgrundsatz ,,Fordern und Fördern" schafft der Staat Rahmenbedingungen, die
eine solche Leistungserbringung des Zuwanderers auch ermöglichen. ,,Integration durch
Leistung" braucht dabei weiterhin das staatliche Angebot an Deutsch- und Wertekursen mit
daran anknüpfender Verpflichtung, dieses Angebot aktiv wahrzunehmen – bei sonstiger
Kürzung sozialer Leistungen.

Der Spracherwerb bleibt der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration und stellt die unumgängliche
Voraussetzung für eine Partizipation an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt dar.
Vor allem beim Spracherwerb muss daher früher investiert werden, statt später die Folgekosten
tragen zu müssen. Deutschkenntnisse müssen schon im Kindergarten umfassend
gefördert werden.

Probleme im Bereich der Integration müssen erkannt, offen angesprochen, gelöst und dürfen
nicht aus falsch verstandener Toleranz verschwiegen werden. Einer zunehmenden (vor
allem islamistischen) Radikalisierung, dem Entstehen von Parallelgesellschaften sowie einem
vermehrten Einfluss aus dem Ausland wird entgegengetreten.

Der erfolgreiche Abschluss des Integrationsprozesses kann die Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft sein. Unsere Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und darf nicht zugänglich
für jene sein, die sich nicht an die Gesetze unseres Staates halten.

Zieldefinition

1. Strategie, Transparenz und Kontrolle
2. Integration durch Leistung und gesellschaftliche Teilhabe
3. Kampf gegen den politischen Islam
4. Staatsbürgerschaft als Abschluss des gelungenen Integrationsprozesses


Maßnahmen
Strategie, Transparenz und Kontrolle

Integrationspolitik als Querschnittsmaterie braucht eine klare gesamtstaatliche Förderstrategie,
eine starke Koordination aller Maßnahmen der verschiedenen Akteure sowie eine vollständige
Erfassung der Erfüllung von individuellen Integrationspflichten. Für eine erfolgreiche Integrationsstrategie
bedarf es wissenschaftlicher Grundlagen und wissenschaftlicher Begleitung.


Erstellung einer gesamthaften bundesweiten Förderstrategie für alle beteiligten Akteure mit
klaren Wirkungszielen und Kriterien, die speziell auf die Verhinderung der Entstehung von
Parallelgesellschaften abzielen

Konsequente Evaluierung und Kontrolle der Förderkriterien durch die Politik einschließlich
klarer Sanktionen (Rückforderung) für geförderte Einrichtungen bei Nicht-Einhaltung der
Förderkriterien

Sämtliche Integrationssubventionen von Bund, Ländern und Gemeinden an institutionelle
Einrichtungen (z.B. Vereine, NGOs) sind in der Transparenzdatenbank festzuhalten

Veröffentlichung aller aus öffentlichen Mitteln finanzierten wissenschaftlichen Studien zum
Thema Integration sowie des finanziellen Aufwands dafür

Gesetzliche Grundlagen für die Vernetzung aller wesentlichen Akteure im Bereich der
Integration (z.B. Schulen, Polizei, Aufenthaltsbehörde) bis hin zur lokalen Ebene

Weiterentwicklung des Österreichischen Integrationsfonds zur zentralen Drehscheibe für
Integrationsförderungen unter Einbeziehung aller wesentlichen Akteure und für die Erhebung
der Daten zur Überprüfung der Erfüllung der Förderbedingungen; Evaluierung dieser
Aufgabenstellung in zwei Jahren

Neuausrichtung des Kultusamts und Entwicklung zur zentralen Verwaltungsbehörde in Fragen
der Religionsgesellschaften mit stärkeren Kontrollbefugnissen

Schaffung einer einheitlichen, institutionenübergreifenden bundesweiten Datenbank über Zuwanderer
und Flüchtlinge, um einen gesamthaften Überblick über sämtliche relevante Daten
zu Aufenthaltsstatus, Sozialleistungen, Integrationsfortschritten, Erfüllung der individuellen Integrationspflichten
etc. zu erlangen; Gestaltung notwendiger rechtlicher Rahmenbedingungen für
den effizienten Datenaustausch zwischen den Behörden im Fremden- und Sozialwesen

Jährliche Erstellung eines wissenschaftlichen Berichts zum Thema der Entstehung von Parallelgesellschaften
in Österreich (segregierte problematische Milieus) unter Berücksichtigung des
Schutzes der Frauen, kulturell bedingter Gewalt, Kinder-, Mehrfach- und Zwangsehen sowie
der Praktizierung der Scharia
Integration durch Leistung und gesellschaftliche Teilhabe

Rasche Selbsterhaltungsfähigkeit, die Teilnahme am Arbeitsmarkt sowie die erfolgreiche Teilnahme
am Bildungssystem sind das Ziel gelungener Integration. Jeder muss hierfür seinen Beitrag leisten.
Der Erwerb der Landessprache ist dabei die Grundlage für das Fortkommen in allen Lebensbereichen
und somit der Schlüssel zu einem erfolgreichen Integrationsprozess. Ein Viertel
aller Schülerinnen und Schüler im österreichischen Schulsystem spricht heutzutage nicht mehr
Deutsch als Umgangssprache. Die frühzeitige Vermittlung der deutschen Sprache für Kinder ist
daher in Hinblick auf deren gesellschaftliche Chancen besonders bedeutend.

Eltern müssen aktiv den Bildungserfolg ihrer Kinder unterstützen. Die Partizipation von Frauen auf
allen gesellschaftlichen Ebenen ist essentiell für die Integrationsarbeit, ebenso für die Bildung
und die Erziehung der Kinder. Die Aktivierung von Frauen und ihr Einsatz für die Gesellschaft
sind enorm wichtig. Die Stärkung der Teilhabe von Frauen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen
Leben und gleichzeitig der Schutz vor kulturell bedingten Formen der Gewalt sind
Aufgaben der Integrationsarbeit. Patriarchalen Strukturen und der Unterdrückung von Mädchen
und jungen Frauen wird auch durch Maßnahmen im Bildungsbereich begegnet.



Kinderbetreuungseinrichtungen und Elementarpädagogik müssen verstärkt als Einrichtungen der
Vermittlung unserer verfassungsmäßigen Grundwerte wahrgenommen werden. Segregation und
die Bildung von Parallelgesellschaften im Bildungssystem müssen mittels klarer Qualitätskriterien,
einem intensiven Kontrollsystem und einem zielgerichteten Förderwesen verhindert werden.


Aktive Einbindung der Eltern im Bildungsbereich: Verpflichtende Integrationsmaßnahmen für
Eltern mit Migrationshintergrund (z.B. verpflichtende Besuche von Elternsprechtagen) werden
eingeführt

Stärkung der Partizipation von Müttern/Frauen (mit Migrationshintergrund) an der Gesellschaft
sowie am Arbeitsmarkt

Der gesamte Förderbereich der Elementarpädagogik wird neu strukturiert. Die frühkindliche
Sprachförderung im Kindergarten wird zum Wohl aller Kinder weiter gestärkt und fortgeführt

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik am Leitsatz ,,Integration durch Leistung" orientieren

Verstärkte Kontrollen in islamischen Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen unter dem
Aspekt des besonderen Schutzes von Frauen und Mädchen

Aktive Einbindung der Eltern, insbesondere um deren eigene Sprachkompetenz zu verbessern
und ihr Bewusstsein für die Bedeutung der Integration ihrer Kinder zu stärken

Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für Kinder mit keinen oder mangelnden Deutschkenntnissen
wird eingeführt (nach Sprachstandsfeststellung)

Deutsch vor Regelunterricht flächendeckend für ganz Österreich: Kinder, die keine ausreichenden
Deutschkenntnisse aufweisen, sollen in separaten Klassen unterrichtet werden, bis
ein ausreichendes Sprachniveau erreicht wird, um dem Regelunterricht zu folgen. Dazu wird
das ,,ausreichende Beherrschen der deutschen Sprache" als Schulreifekriterium festgelegt

Bildungseinrichtungen werden verstärkt als Orte der Wertevermittlung wahrgenommen.
Über einen Ethikunterricht werden verfassungsmäßig verankerte Werte unterrichtet. Der
konfessionelle Religionsunterricht bleibt bestehen
Kampf gegen den politischen Islam

Österreich gewährleistet die Glaubens- und Religionsfreiheit, aber bekämpft den politischen
Islam. Unter politischem Islam versteht man Gruppierungen und Organisationen, deren ideologisches
Fundament der Islam ist und die eine Veränderung der politischen und gesellschaftlichen
Grundordnung bis hin zur Ablehnung unseres Rechtsstaates im Sinne einer Islamisierung der
Gesellschaft anstreben. Der politische Islam, der zu Radikalisierung, Antisemitismus, Gewalt und
Terrorismus führen kann, hat keinen Platz in unserer Gesellschaft.

Dabei wird klar unterschieden zwischen dem politischen Islam mit dem Ziel, unsere Gesellschaft
zu unterwandern, und der Religion des Islam. Jener überwiegende Teil der Muslime, der friedlich
und im Einklang mit unseren Werten in Österreich lebt, ist vor den Einflüssen des politischen Islam
zu schützen.

Weltanschaulich oder religiös motivierter Extremismus hat sich zu einer konstanten Bedrohung
für demokratische Gesellschaften entwickelt und ist eine große globale Herausforderung.
In Österreich wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen getroffen,
um dieser Entwicklung entgegenzutreten. Darüber hinaus wird dem Entstehen von Parallelgesellschaften
weiter entgegengewirkt, da gerade diese Abschottung oft einen Nährboden
für Radikalisierung darstellt. Jeglicher Form von politischer oder religiöser Einflussnahme aus
dem Ausland wird konsequent entgegengetreten.


Sicherstellung einer umfassenden Kontrolle der Darstellung der Lehre, einschließlich eines
Textes der wesentlichen Glaubensquelle (Koran), gemäß § 6 Islamgesetz

Konsequente Kontrolle des Verbots der Auslandsfinanzierung von Religionsgesellschaften
und Überprüfung des Vereinswesens. Das Kultusamt hat einen lückenlosen Vollzug des


Islamgesetzes sicherzustellen. Zur verstärkten Verhinderung der Einflussnahme aus dem Ausland
werden das Vereinsgesetz novelliert und Umgehungskonstruktionen ausgeschlossen


Verhinderung des ausländischen Einflusses insbesondere im Bildungsbereich

Stärkere Kontrolle und in letzter Konsequenz Schließung von islamischen Kindergärten und
islamischen Privatschulen bei Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen

Sicherheitspolizeiliche Befugnis zur unverzüglichen Schließung von Kultusstätten wegen
Terrorismuspropaganda sowie wegen Verkündung allgemein formulierter Konzepte und
Theorien, die auf Unterstützung von Terrorismus abzielen

Gesamtstaatliche interdisziplinäre Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen werden
ausgebaut

Der Vermittlung unserer verfassungsmäßig verankerten Werte vom ersten Tag an kommt auch
bei der Prävention von Radikalisierung Bedeutung zu. Verpflichtende staatliche Werte- und
Orientierungskurse für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte werden insbesondere
mit Schwerpunkt auf Jugendliche ausgebaut. In der Vermittlung wird verstärkt auf österreichische
Werte, Traditionen und Kultur geachtet. Bei Nichterfüllung erfolgt eine Kürzung
der Mindestsicherung
Staatsbürgerschaft als Abschluss des gelungenen Integrationsprozesses

Der Erwerb der Staatsbürgerschaft bildet den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses.
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Sie muss auch die Grundvoraussetzung
dafür bleiben, um im österreichischen demokratischen System mitbestimmen
zu können.


Verpflichtender Kurs für Staatsbürgerschaftsprüfung (Deutsch-, Kultur- und Wertevermittlung)
bundesweit

Neugestaltung des feierlichen Rahmens für die Verleihung der Staatsbürgerschaft,
durchgeführt durch den Österreichischen Integrationsfonds


Justiz

Die funktionierende und unabhängige Justiz ist Garant für die Wahrung von Rechtsfrieden
und Rechtssicherheit und sichert durch ihre Leistungen den Rechts- und Wirtschaftsstandort
Österreich. Das hohe Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die effiziente, gut funktionierende
und moderne Gerichtsbarkeit Österreichs ist gleichzeitig auch ein Auftrag für die Zukunft.

Der Rechtsbestand ist fortgesetzt zu reformieren und den gesellschaftlichen Entwicklungen
anzupassen. Die Sicherstellung des Zuganges zu Leistungen der Gerichtsbarkeit ist durch die
Optimierung von Abläufen weiter zu verbessern und zu gewährleisten. Es gilt sicherzustellen,
dass alle Rechtssuchenden einen leistbaren Zugang zum Justizsystem haben.

Die objektive, faire, unabhängige und zügige Verfahrensführung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften
hat höchste Priorität. Rasche gerichtliche Entscheidungen sichern das Vertrauen
in die Justiz und stärken den Wirtschaftsstandort.

Darüber hinaus ist der gesellschaftliche Auftrag an die Justiz, durch den Straf- und Maßnahmenvollzug
die Sicherheit der Bevölkerung im höchstmöglichen Maße zu gewährleisten. Hierzu sind
auch gezielte Maßnahmen zur Reintegration und Rückfallsprävention von straffällig gewordenen
Menschen zu setzen.

Das dadurch geschaffene Vertrauen in eine funktionierende Justiz führt zu Rechtssicherheit,
Rechtsfrieden und Stabilität in unserer Gesellschaft.

Zieldefinition

1.
Reformen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht – Stärkung des Wirtschaftsstandortes
2.
Reformen im Zivil- und Familienrecht
3.
Reformen im Strafrecht
4.
Reformen im Straf- und Maßnahmenvollzug
5.
Maßnahmen zur Verfahrensoptimierung und -beschleunigung sowie zur Steigerung des
Rechtsschutzes
6.
Modernisierung des Wohnrechts
7.
Transparenz und Objektivierung des Auswahlverfahrens sowie Attraktivierung der
Berufsstände Richter und Staatsanwalt – Standesrecht der Rechtsanwälte und Notare
Maßnahmen
Reformen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht – Stärkung des Wirtschaftsstandortes

Ein modernes, den nationalen wie internationalen Erfordernissen angepasstes Unternehmens-
und Wirtschaftsrecht ist Voraussetzung für die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Österreich.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind daher laufend auf ihre Effizienz und Praktikabilität
unter Berücksichtigung von Gläubigerinteressen zu evaluieren, um Unternehmen nach ihrer jeweiligen
Eigentümerstruktur möglichst passende gesellschaftsrechtliche Strukturen zur Verfügung
stellen zu können.

Die österreichischen Unternehmen und ihre Mitarbeiter sichern Arbeit und Wohlstand. Die
unternehmerische Freiheit muss gestärkt, gleichzeitig aber auch die unternehmerische



Verantwortung eingefordert werden. Nicht erst das Strafrecht, sondern bereits das
Unternehmens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht müssen saubere, nachhaltige und
verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit fördern.


Weiterer Ausbau der Online-Unternehmensgründung
- Digitalgründung von GmbH mit dem Notar
- Evaluierung der Möglichkeit der Direkteintragung im Firmenbuch durch Notare

Prüfung von Modernisierungs-und Flexibilisierungsnotwendigkeiten im Aktienrecht,
insbesondere im Hinblick auf nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften

Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie unter besonderer Berücksichtigung des
dualistischen Systems in Österreich (Erhalt der starken Stellung des Aufsichtsrates zur
Beibehaltung des dualen Systems)

Modernisierung des Genossenschaftsrechts: Die im Bereich der Kapitalgesellschaften
bestehenden Möglichkeiten zur Umgründung per Spaltung sollen auch Genossenschaften
eröffnet werden

Novellierung Kartellgesetz
- Besetzung der Senate des Kartell- und Kartellobergerichts ausschließlich mit Berufsrichtern
- Evaluierung der Möglichkeit einer Zusammenführung des Kartellgesetzes, des Wettbewerbsgesetzes
sowie des Nahversorgungsgesetzes


Evaluierung und gegebenenfalls Änderung des gesetzlichen Zinssatzes im § 456 UGB

Entfall der Veröffentlichungspflicht von Eintragungen im Firmenbuch und sonstigen vom
Firmenbuchgericht vorzunehmenden Veröffentlichungen im ,,Amtsblatt der Wiener
Zeitung" (vgl. §§ 10, 277 ABs. 2 UGB) und Erweiterung der Möglichkeit der Kundmachung in
der Ediktsdatei

Evaluierung des Unternehmensreorganisationsgesetzes
Reformen im Zivil- und Familienrecht

Der leistbare Zugang der Bevölkerung zum Recht und eine rasche gerichtliche Klärung von
zivilrechtlichen Streitigkeiten sind nicht nur Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in
die Rechtsprechung, sondern auch wesentlich für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort.
Die Regierungsparteien bekennen sich zu verfahrensbeschleunigenden und effizienzsteigernden
Maßnahmen in allen Verfahrensarten.

Das Zivilrecht, das die privaten Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger regelt, muss den
modernen Erfordernissen der Menschen entsprechen. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch
hat sich als taugliche Grundlage der Regelung dieser Rechtsverhältnisse erwiesen. Dennoch gilt
es, maßvolle Adaptierungen anzudenken und notwendige Reformen umzusetzen.

Das Familienrecht regelt das Fundament unserer Gesellschaft und hat somit eine besondere
Bedeutung.


Modernisierung und Vereinfachung des Kindesunterhaltsrechts
- Optimierung der Gerichts- und Verwaltungsprozesse insbesondere zur Hebung von
Synergieeffekten
- Verbesserung des Rückersatzes der Unterhaltsvorschüsse von Unterhaltspflichtigen
- Berücksichtigung von Doppelresidenz und doppelter Haushaltsführung



Modifikation der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der
gemeinsamen Obsorge

Einführung eines Doppelresidenzmodells

Evaluierung der Familiengerichtshilfe

Evaluierung, Weiterentwicklung und Neugestaltung des Mediationsrechts



Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB):
- Schaffung eines zeitgemäßen Superädifikatsrechts
- Überarbeitung von Verjährung, Ersitzung und Teilen des Sachenrechts

Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung der Empfehlungen des Endberichts ,,Evaluierung
des KindNamRÄG 2013"

Ausbau des Kinderschutzes: Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung
des Kindeswohls

Berücksichtigung reiner Forstbetriebe im Anerbengesetz

Schaffung von Rahmenbedingungen für verbesserte finanzielle Schadensgutmachung
bei Naturkatastrophen, Ermöglichung von Rückversicherungen

Evaluierung der bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhaltsexekutionen
unter das Existenzminimum
Reformen im Strafrecht

Die Relation der Strafdrohungen für Vermögensdelikte einerseits und für Delikte gegen die
körperliche Unversehrtheit sowie Sexualdelikte andererseits wird in unserer Gesellschaft als
nicht mehr zeitgemäß empfunden und kritisiert. Bisherige Anstrengungen, eine Ausgewogenheit
herzustellen, waren nicht ausreichend, sodass weitere Maßnahmen zu setzen sind. Straftatbestände
und Strafdrohungen müssen dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen. Dazu
muss im Strafrecht den negativen Auswirkungen von Straftaten auf das Leben und die körperliche
und geistige Unversehrtheit von Opfern mehr Gewicht eingeräumt werden. Opfer von
Gewalt- und Sexualdelikten sind schwerer Traumatisierung ausgesetzt, die in den gesetzlichen
Strafdrohungen zu wenig berücksichtigt wird.

Es sind in diesem Bereich die Möglichkeiten der Strafzumessung und der Deliktskatalog zu
erweitern. Der Frage, welche Strafe im Einzelfall die Schwere der Tat und das Gewicht der
verletzten Opferinteressen erfordert, ist ein eigener, transparenter Verfahrensabschnitt zu widmen.

Gleichzeitig sind die in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
fußenden Verfahrensgarantien für ein faires Verfahren auszubauen und der Grundrechtsschutz
zu stärken.


Weitere Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten

Nachschärfung der Strafzumessungsgründe (z.B. außerordentliche Strafverschärfung bei
besonders verwerflichen Beweggründen oder besonders brutaler Tatbegehung oder
nachhaltigen psychischen Folgen für das Opfer)

Erweiterung des Straftatbestandes der Unterlassung der Hilfeleistung um den Tatbestand der
Behinderung der Hilfeleistung

Erhebung einer Statistik der Verfahrenspraxis und Rechtsprechung in Bezug auf die Straftatbestände
,,Herabwürdigung religiöser Lehren" bzw. ,,Verhetzung"

Lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägige Gewalt- und Sexualstraftäter hinsichtlich
Tätigkeiten mit Kindern oder wehrlosen Personen

Evaluierung aller Straftatbestände unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse
der Strafrechtsreform 2016, insbesondere im Hinblick auf Strafober- und -untergrenzen,
Berücksichtigung von gesellschaftlich besonders verpönten Tatbegehungsweisen und
Prüfung des Erfordernisses allfälliger neuer Straftatbestände (z.B. Behördentäuschung durch
Alterslüge, gegen Asylbetrug, Schlepperei sowie illegale Einreise und Aufenthalt, Erschleichung
von internationalem Schutz etc.) sowie Prüfung der Bereinigung von Straftatbeständen

Prüfung von strafrechtlichen Bestimmungen, die Einfluss auf den Wirtschaftsstandort haben
(u.a. verstärkter Schutz von Geschäftslokalen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Untreue,
Anpassung der Bestimmungen der GewO über den Ausschluss von der Ausübung eines


Gewerbes als Rechtsfolge einer Verurteilung (§ 13 GewO) an die Regelungen des
Amtsverlustes (§ 27 StGB)


Forcierung gemeinnütziger Leistung als Strafsanktion

Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Überprüfung einer allfälligen Angleichung der Strafdrohungen für junge Erwachsene an
jene bei Erwachsenen
- Effektive Maßnahmen für strafunmündige Täter



Suchtmittelgesetz (SMG)
- Verschärfung einzelner Bestimmungen im SMG, um insbesondere Minderjährige zu schützen
- Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen

Einführung eines separaten Verhandlungsabschnitts betreffend die Strafzumessung und
die dafür zugrundeliegenden Gründe (,,Schuldinterlokut")

Evaluierung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes, insbesondere in Hinblick auf mehr
Praktikabilität und höhere Rechtssicherheit

Evaluierung der Umsetzung der Ziele des Glücksspielgesetzes

Evaluierung der Anwendung von und des Rechtsschutzes bei besonderen Ermittlungsmethoden
nach Strafprozessordnung (StPO) und Sicherheitspolizeigesetz (SPG); in allen Fällen der
Ermittlung ist der Rechtsschutzbeauftragte zu verständigen

Absolutes Beweisverwertungsverbot bei rechtskräftig festgestellter Rechtswidrigkeit einer
Ermittlungsmaßnahme im konkreten Strafverfahren und in anderen Verfahren; zwingende Vernichtung
sämtlicher solcherart erlangter Ermittlungsergebnisse und Verbot jeglicher Auswertung

Bündelung der staatsanwaltschaftlichen Kompetenzen bei der Terrorismusbekämpfung

Ermittlungsverfahren
- Absoluter Schutz der Korrespondenz, Kommunikation, Aufzeichnungen etc. von Berufsgeheimnisträgern
in jeglicher Form mit umfassendem Verwertungsverbot
-
Zeitliche Beschränkung von Strafverfahren nach dem Maßstab der Judikatur des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)


Modernisierung des Hauptverfahrens
- Präzisierungen im Bereich des Ablaufs der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung
(z.B. Recht des Verteidigers auf nicht unterbrochene Fragestellung)
- Abbau von Formalhürden, wie z.B. formalistische Vorgaben für Beweisanträge; strikte
Rügepflichten usw.
- Audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung
- Verpflichtung des bestellten Sachverständigen, zu widerstreitenden Ergebnissen eines

Privatsachverständigengutachtens Stellung zu nehmen
- Gesetzliche Klarstellung, dass Sachverständige, die als Hilfskraft der Staatsanwaltschaft Befund
oder Gutachten erstellt haben, grundsätzlich nicht im Hauptverfahren tätig sein dürfen
- Evaluierung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Reform der Geschworenengerichtsbarkeit
aus Oktober 2010 auf Basis der Variante A (Beibehaltung der Geschworenengerichtsbarkeit)


Reform des Rechtsmittelsystems der StPO

Bewusstseinsbildung und konsequente Vollziehung der gesetzlichen Regelungen des
Tatbestands der Tierquälerei

Ausweitung des Schutzes auf Eigentum und Hausrecht insbesondere auch gegen das illegale
Eindringen in Stallungen

Einführung eines Quick-Freeze-Modells (Anlassdatenspeicherung) bei Vorliegen eines
Anfangsverdachts bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen aufgrund einer staatsanwaltschaftlichen
Anordnung; gerichtliche Bewilligung unter der Voraussetzung eines konkreten
Tatverdachtes, um auf diese gespeicherten Daten zugreifen zu können

StPO: Anhebung/Valorisierung der Untergrenzen der Pauschalkostenbeiträge (BG-Verfahren
derzeit 50 Euro)


Reformen im Straf- und Maßnahmenvollzug

Die Strafvollzugszwecke sind klar zu definieren und dem aktuellen Bedarf anzupassen. Strafvollzug
ist zentraler Bestandteil der Sicherheitspolitik und den Zielen der Resozialisierung verpflichtet.
In diesem Zusammenhang kommt den Beamten der Justizwache eine verantwortungsvolle
Rolle zu.

Steigende Unterbringungszahlen und unzureichende Regelung des Vollzugs erfordern
Reformen, um die Sicherheit in Österreichs Justizanstalten weiterhin gewährleisten zu können.

Im Rahmen rechtlicher, politischer und diplomatischer Bemühungen ist das Konzept ,,Haft in der
Heimat" mit Nachdruck weiterzuverfolgen, da dies einerseits den Strafvollzug entlastet, andererseits
aber auch die Erfolgschancen einer Resozialisierung von Straftätern erhöht.


Modernisierung des Strafvollzugsrechtes: Erhöhung der (Rechts-)Sicherheit durch klarere
Handlungsanleitungen
- Überprüfung der Aufteilung von exekutivdienstlichen und betreuenden Aufgaben im
Sinne des § 20 StVG in Hinblick auf die Verwirklichung der Vollzugszwecke
- Identifikation und Dämpfung von Kostentreibern im Strafvollzug
- Einbeziehung der Insassen in die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einbeziehung der

Angehörigen (Standardleistungen)
- Nutzung von Synergien durch Versorgung von Häftlingen in Heeresspitälern
- Auch während medizinischer Behandlungen ist die exekutivdienstliche Aufrechterhaltung

von Bewachung und Sicherheit im erforderlichen Ausmaß zu gewährleisten.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des elektronisch überwachten Hausarrests (z.B. bis
24 Monate Strafarrest), außer bei schweren Gewalt- oder Sexualdelikten
- Anpassung des Katalogs der Dienstwaffen im StVG nach dem Vorbild des SPG sowie
Modernisierung des Waffengebrauchsrechts der Justizwache
- Unterbringung von islamistischen/dschihadistischen Gefährdern in eigenen Sicherheitsabteilungen
- Wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Informations-
und Kommunikationstechnik durch Insassen

-
Forcierung des Konzepts ,,Haft in der Heimat" durch verstärkte bilaterale Übereinkommen
und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen und
Rechtsgrundlagen in der EU und in Drittstaaten; Initiative auf EU-Ebene mit dem Ziel
des Strafvollzugs im Heimatland bei EU-Bürgern und durch Einsatz finanzieller Mittel für
Drittstaaten außerhalb der EU

-
Forcierung diplomatischer, rechtlicher und politischer Mittel zum Abschluss von
Überstellungsverträgen
- Verpflichtende Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 SPG für alle im Strafvollzug dauerhaft
tätigen Externen (islamische Seelsorger, Psychotherapeuten etc.)


Neue Formen des Strafvollzugs zur Förderung der Wiedergutmachung und der Resozialisierung
insbesondere von Jugendlichen und bei reinen Vermögensdelikten

Verbesserte Zusammenarbeit aller mit psychisch Kranken befassten Institutionen (Erkenntnis
aus dem Fall ,,Brunnenmarkt")

Evaluierung des Bedarfs an Planstellen im Strafvollzug unter Einbeziehung der Justizbetreuungsagentur

Evaluierung des Investitionsbedarfs für Sicherheitsausrüstung

Prüfung der Anhebung der derzeit finanziell unbefriedigenden Haftentschädigung

Erleichterung des Ressortwechsels von Exekutivbeamten

Reform des Maßnahmenvollzugs – Sicherheit der Allgemeinheit erhöhen
-
Vorrangige Zwecke der Unterbringung sind die Gewährleistung der öffentlichen
Sicherheit und die erforderliche medizinische Behandlung



- Unterbrechung des Maßnahmenvollzugs ausschließlich mit elektronischer Überwachung
(,,Fußfessel")
- Enthaftung von untergebrachten Rechtsbrechern ausschließlich bei Wegfall der
Gefährlichkeit (unabhängig von der Dauer der Unterbringung)

Maßnahmen zur Verfahrensoptimierung und -beschleunigung sowie
zur Steigerung des Rechtsschutzes

Zügige und effiziente Verfahren der Gerichte sind Ziel jedes Rechtsstaates. Trotz guter Ausgangslage
ist es unabdingbar, weitere Optimierungen vorzunehmen und vor allem in Großverfahren
kürzere Verfahrensdauern zu erzielen. Eine Beschleunigung von Verfahren kann vor allem auch
durch Fortschritte bei der elektronischen Aktenführung erreicht werden, muss aber auch durch
geeignete verfahrensrechtliche Maßnahmen unterstützt werden.

In Strafverfahren sind insbesondere die Staatsanwaltschaften in einigen besonders aufwendigen
Verfahren mit sehr großen Datenmengen konfrontiert. Durch eine IT-unterstützte Aufbereitung
und Analyse solcher großen Datenmengen können insbesondere Ermittlungsverfahren erheblich
beschleunigt werden. Neben Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung von Ermittlungsverfahren
werden auch Haupt- und Rechtsmittelverfahren Änderungen zu erfahren haben und es wird
auch insbesondere struktureller Maßnahmen bedürfen, um eine zügige und effiziente, aber weiter
den hohen Qualitätsansprüchen gerecht werdende Strafverfolgung sicherzustellen.

Einen sehr wichtigen Teil bei Verfahren nehmen auch Sachverständige und Dolmetscher ein,
daher ist es unabdingbar, auch das Sachverständigen- und Dolmetscherwesen zu optimieren,
um für alle Beteiligten Qualität, Fairness und Schnelligkeit sicherzustellen.


Ausweitung des Einsatzes des elektronischen Rechtsverkehrs, insbesondere durch Ausweitung
der Verpflichtung zur Nutzung auf weitere Berufsgruppen und Institutionen, die regelmäßig
an Gerichtsverfahren beteiligt sind; Einführung der elektronischen Akteneinsicht im Strafverfahren
analog zum Zivilverfahren (webERV)

Einführung von Fristen im Obsorgeverfahren
- Eine erste mündliche Tagsatzung ist durch das Gericht binnen 14 Tagen anzuberaumen
- Frist für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers bzw. der Familiengerichtshilfe
(maximal 8 Wochen)


Einführung einer neuen Wirtschaftsgerichtsbarkeit unter dem Primat der Verfahrensbeschleunigung
und Verfahrensökonomie zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes in Anlehnung
an das Konzept der Kartellgerichtsbarkeit und Setzung von Entscheidungsfristen

Verpflichtende Berücksichtigung von Privatgutachten als Beweismittel in allen Verfahrensarten

Evaluierung der Effizienz von Fördermaßnahmen

Evaluierung des Sachverständigenwesens unter dem Aspekt der Verfahrensökonomie und
der Unabhängigkeit

Zivilgerichtliches Verfahren
- Ausweitung des Berufungsgrundes der unrichtigen Beweiswürdigung bei Forcierung der
Beweiswiederholung durch die zweite Instanz
- Rechtsmittelmöglichkeit gegen richterliche Streitwertfestsetzung
- Reduzierung der Pauschalgebühr bei gerichtlichem Vergleich und Klagsrückziehung
- Setzung einer Maximalfrist zwischen den mündlichen Streitverhandlungen
- Evaluierung des § 91 GOG mit dem Ziel der Steigerung der Verfahrenseffizienz
- Ausbau und verstärkte Berücksichtigung von Managementfähigkeiten der Justiz


verwaltungsorgane
- Möglichkeit der Erstreckung von (Rechtsmittel-)Fristen im Sinne der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK)




Beschränkung der Aufträge an ein und denselben Sachverständigen (z.B. Umsatzbegrenzung,
,,Abkühlphase")

Verfahrensrechtliche Änderungen zur Beschleunigung der Verfahren in Familienrechtsangelegenheiten
(Obsorge, Kontaktrechtsverfahren)

Evaluierung der Justizbetreuungsagentur

Evaluierung der Familiengerichtshilfe

Forcierung des IT-Einsatzes zur Aufrechterhaltung der Spitzenstellung der österreichischen Justiz

Forcierung behördeneigener Sachverständiger (WKStA-Modell)

Senkung und Deckelung der Gerichtsgebühren (inkl. Streitgenossenzuschlägen)

Anhebung des Beitrags des Bundes zu den Kosten der Verteidigung (§ 393a StPO)

Evaluierung der Rechtsgeschäftsgebühren zur Stärkung der Rechtssicherheit und
Vermeidung von Umgehungskonstruktionen mit dem Ziel der Abschaffung
Modernisierung des Wohnrechts

Wohnen ist ein Grundbedürfnis und bedarf daher ausgewogener Regelungen. Langfristig ist
Eigentum die angestrebte und günstigste Form des Wohnens. Wir müssen alles unternehmen,
dass wieder vermehrt Wohnraum im Eigentum erworben werden kann, denn Eigentum
ermöglicht ein selbstbestimmtes, abgesichertes Leben. Bei steigender Nachfrage an Wohnraum
können wir die Gesamtsituation nur verbessern, wenn wir das Angebot insgesamt erhöhen.
Investitionen in den Wohnbau und das Wohnumfeld sowie durchgreifende Sanierungen
sind daher attraktiv zu machen, um den Bedarf an Wohnraum mittel- und langfristig zu
decken. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollen Sanierungen und der Erhaltung von bestehenden
Gebäuden der Vorrang gegeben werden und bei Neubauten flächenoptimierte Bauweisen
bevorzugt werden.

Die Anforderungen in den Bauordnungen an den sozialen und geförderten Wohnbau sollen mit
dem Ziel überarbeitet werden, dass Wohnraum besser leistbar wird. Eine Vereinheitlichung aller
bautechnischen Standards ist anzustreben.

Vorrangig soll sozialer Wohnbau denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die ihn wirklich
brauchen. Wir bekennen uns klar zum Prinzip der Wohnungsgemeinnützigkeit und sprechen uns
gegen Spekulation mit dem Vermögen gemeinnütziger Bauvereinigungen aus.

Es besteht die Notwendigkeit, den Mietensektor entsprechend zu berücksichtigen und zu
fördern. Einfache und nachvollziehbare Regeln sollen dies unterstützen. Die intendierten
Schutzwirkungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) sollen erhalten bleiben, allerdings den zeitgemäßen
Gegebenheiten angepasst werden. Wir setzen uns für einen fairen Interessenausgleich
zwischen Mietern und Vermietern ein.


Eigentumsbildung erleichtern, Wohnungseigentumsrecht vereinfachen, Eigentum erhalten
- Flexibilisierung der Willensbildung im Wohnungseigentumsbereich durch Erleichterungen
bei der Beschlussfassung unter Wahrung berechtigter Minderheitsrechte
- Harmonisierung der baurechtlichen Normen
- Mietkauf als sozial orientierter Start ins Eigentum: Mietkauf ist ein wesentlicher Bestandteil

der Wohnraumversorgung. Die Transparenz gegenüber dem Wohnungsnutzer soll erhöht
und die Rahmenbedingungen für die Begründung des Anspruchs auf Eigentumsoption
dem aktuellen Marktumfeld angepasst werden


Investitionsanreize für Neubau und Sanierung setzen
- Nachverdichtung und Überbauung haben Vorrang vor Versiegelung grüner Wiesen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung innovativer Energiekonzepte zur Senkung
der Betriebskosten
- Förderung von Mobilitätskonzepten im großvolumigen Wohnbau




-
Anpassung wohnzivilrechtlicher Rahmenbedingungen für die Nutzung von Photovoltaik-
Gemeinschaftsanlagen und für die Nutzung von E-Mobilität

• Wohnbaukosten senken
- Baukosten senken: Schaffung bundesweit einheitlicher Regelungen zu technischen
Vorschriften sowie generelle Rücknahme von ineffizienten Standards und Normen in
Zusammenarbeit mit den Ländern

-
Baukostensenkung durch Beschleunigung der Bauverfahren im Zusammenwirken mit den
Ländern
- Bauland mobilisieren: Schaffung von Vorbehaltsflächen für den förderbaren Wohnbau bei
Umwidmungen von Grundstücken der öffentlichen Hand in Bauland
- Bauen auf fremdem Grund erleichtern: Verbesserung der steuer- bzw. gebührenrechtlichen
Rahmenbedingungen

• Schaffung eines neuen Mietrechts: Im Rahmen eines ,,Mietrechts-Konvents" sollen Wohnrechtsexperten
Vorschläge zu einer grundlegenden Reform des Mietrechts erarbeiten. Auftakt
dazu bildet eine parlamentarische Enquete. Ziel ist ein verständliches, anwenderfreundliches,
gerechtes und transparentes Mietrecht, das ausgewogen die berechtigten Interessen von
Mietern und Vermietern als mündige Vertragspartner widerspiegelt. Anreize für Neubau,
Sanierungsmaßnahmen, Investitionen in die Ausstattungsqualität von Wohnraum sowie die
Wiedervermietung leerstehender Wohnungen werden mit dazu beitragen, das Angebot an
Wohnraum zu erhöhen, womit Wohnen langfristig leistbar bleibt. Dabei soll grundsätzlich
nicht in bestehende Verträge eingegriffen werden. Dieses Mietrecht soll auf den nachfolgenden
Säulen aufgebaut werden:
- Schaffung eines modernen und zeitgemäßen Mietrechts mit einem fairen Interessenausgleich
zwischen Mietern und Vermietern
- Mietzinsbildung: Marktkonforme Miete bei Neubauten und Gesamtsanierungen des
Gebäudes auf zeitgemäßen Standard
- Schutzwirkung des Mietrechts zum fairen Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter
- Schaffung von Freiräumen für Mieter und Vermieter, wo Regelungen nicht erforderlich

erscheinen

• Folgende Maßnahmen sollen bis zur Schaffung eines neuen Mietrechts noch im geltenden MRG
novelliert werden. Auch hier gilt der Grundsatz, nicht in bestehende Mietverträge einzugreifen:
- Längerfristige Mietverhältnisse fördern, kurzfristige Mieten erlauben: Schaffung eines
Anreizsystems zur Attraktivierung längerfristiger Mietverhältnisse, gleichzeitig Dispositionsfreiheit
in definierten Einzelfällen für kurzfristige Mietverhältnisse (z.B. Nutzbarmachung von
kurzfristigen Leerstehungen vor Sanierung, Ausbildungsmietverträge etc.)
- Tageweise Wohnungsvermietung: Erfordernis einer einschlägigen Gewerbeberechtigung
für gewerbsmäßige tageweise Vermietung von Wohnungen
- Mehr Transparenz und Planbarkeit für den Mieter: Verpflichtung des Vermieters zur
rechtzeitigen Information des Mieters vor Ablauf von befristeten Mietverhältnissen
- Abschaffung des ,,Mietadels" durch zeitgemäße Ausgestaltung der Eintrittsrechte (§§ 12 und 14
MRG): Ehegatten, eingetragene Partner sowie Kinder bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres,
sofern sie im selben Haushalt gelebt haben und ein dringendes Wohnbedürfnis haben,
treten unverändert in den Mietvertrag ein; Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit
Eintrittsrechten soll nachhaltig verhindert werden
- Förderung von kleinen Familienbetrieben: begünstigter Vertragseintritt (,,1/15-Anhebung")
bei Betriebsübernahmen (§ 12a iVm § 46(2) MRG) auch für alle Arten von juristischen
Personen, an denen mehrheitlich Ehegatten, eingetragene Partner oder Kinder des
Verstorbenen beteiligt sind

-
Barrierefreies Wohnen unterstützen: Erleichterung der Durchführung von Maßnahmen zur
Barrierefreiheit ohne finanzielle Verpflichtungen des Bestandgebers
- Aufhebung des Verbots des Lagezuschlages in Gründerzeitvierteln zur Herstellung fairer
Verhältnisse



-
Gebührenbremse bei Müll, Abwasser und Kanal im Sinne der Rechtsprechung des
Verfassungsgerichtshofs


Modernisierung der Wohnungsgemeinnützigkeit
- Keine Ausweitung der Gewinnentnahmemöglichkeiten bei gemeinnützigen
Bauvereinigungen (gBV)
- Explizite Aufnahme der mittelbaren Anteilsübertragung in den § 10a WGG unter Verweis

auf § 8 ABGB, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern
- Keine Änderung der Grundlagen der Unternehmensbewertung bei gBV
- Stärkung der Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden, indem diese die Möglichkeit

bekommen sollen, während eines laufenden Entziehungsverfahrens ein Veräußerungsverbot
grundbücherlich einzutragen

-
Wirksame und klare Sanktionen bei Verstößen gegen § 10a WGG, um analoges Handeln
aller Aufsichtsbehörden durchzusetzen, sowie Erarbeitung eines einheitlichen Handlungsrahmens
bei der WGG-Durchführungsverordnung

-
Entfall der Zustimmungspflicht beim Verkauf von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern sowie
Siedlungshäusern durch eine gBV an den bisherigen Selbstnutzer durch Klarstellung im
§ 10a WGG

- Wiedereinführung der Bedarfsprüfung, um als gBV anerkannt zu werden; Zustimmung
zur Sitzverlegung
- Klarstellung der Aufgaben von gBV im § 7 WGG und künftig explizite Beschränkung
des Geschäftskreises auf das Inland
- Transparente Eigentümerstruktur – Einführung der Pflicht zur Offenlegung des wahren
Eigentümers im WGG

-
Prüfung der Möglichkeit der Mobilisierung zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten
für den Wohnbau: Explizite Ergänzung des Pensionskassen- und des Mitarbeitervorsorgegesetzes,
damit diese Institutionen in den Wohnbau investieren können

-
Stärkung des gemeinnützigen Wohnbausektors, um in einem begrenzten Zeitraum
Fusionen von gBV zu erleichtern


Erhöhte Qualifikationserfordernisse an Immobilientreuhänder sowie gemeinnützige
Bauvereinigungen
- Erhöhung der Qualifikationserfordernisse für die Ausübung der Gewerbe des Immobilientreuhänders
sowie für deren Angestellte, freie Mitarbeiter und sonstige Hilfskräfte
- Schaffung von ,,Fit & Proper"- bzw. Compliance-Regeln für den gemeinnützigen
Immobilienbereich
- Möglichkeit der digitalen Zustellung von Vorschreibungen und Abrechnungen


Soziale Treffsicherheit und fairen Interessenausgleich sicherstellen
-
Mehr Gerechtigkeit im sozialen Wohnbau sicherstellen: regelmäßige Mietzinsanpassungen
für Besserverdiener im kommunalen und gemeinnützigen Wohnbau


Mietkauf-Modelle forcieren: Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums von 20 auf 10 Jahre
• Prüfung der Möglichkeit der Setzung steuerlicher Anreize:
- Weiterhin sofortige Absetzbarkeit von Instandhaltungsarbeiten ermöglichen
- Einführung einer 1/10-Absetzung bei Instandsetzungsarbeiten sowie bei begünstigtem
Herstellungsaufwand
- Die steuerlichen Abschreibungsdauern für nichtbegünstigte Herstellungsaufwendungen
sollen generell verkürzt werden. Hierbei soll zwischen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen
unterschieden werden

- Anpassung der Abschreibung (AfA) an die oben geforderten verkürzten Abschreibungszeiträume
- Investitionsfreibetrag für Wohnbauerrichtungs- und Wohnraumsanierungskosten


Dem Umweltschutzgedanken Rechnung tragen
- Verlängerung der Bundesförderung für thermische Sanierungen


Transparenz und Objektivierung des Auswahlverfahrens sowie Attraktivierung
der Berufsstände Richter und Staatsanwalt – Standesrecht der Rechtsanwälte und Notare

Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare sind gemeinsam wichtige Träger des Rechtsstaates.
Moderne, aufeinander abgestimmte Berufsrechte sichern die Qualität der juristischen
Berufsausübung. Durch geeignete Maßnahmen sind Bestellungsvorgänge, Aus- und Fortbildung
sowie interdisziplinäre Durchlässigkeit unter den juristischen Berufen zu forcieren.


Weiterentwicklung des Auswahl- und Aufnahmeverfahrens für den richterlichen Vorbereitungsdienst
im Sinne eines modernen, transparenten und objektiven Prozesses anhand objektiver
Kriterien zur Berufsqualifikation

Erstattung von Besetzungsvorschlägen betreffend Richter und Staatsanwälte mit erhöhten
Begründungspflichten für alle Personalvorschläge und verpflichtende Hearings unter Einbindung
anderer verwandter Berufsgruppen

Beseitigung des Widerspruchs zwischen Verschwiegenheits- und Meldepflicht von Notaren
und Rechtsanwälten bei Geldwäsche

Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Attraktivierung des Amtes der Familienrichter

Abbau sachlich nicht gerechtfertigter Hürden für einen Wechsel zwischen den Berufsgruppen der
Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sowie Forcierung gemeinsamer Ausbildungsmodule

Erhöhung der Effizienz durch Wiederherstellung des Systems der festen Geschäftsverteilung

Ausgleich in gerechtfertigten Sonderfällen durch Personalsenate (z.B. Sperre eines Richters für
Neuanfall)

Flexibilisierung des starren Gehaltsschemas von Richtern und Staatsanwälten

Erfahrene Richter und Staatsanwälte aus den Instanzen sollen künftig ihre erreichte
,,Gehaltsposition" in eine funktional niedriger entlohnte Position, insbesondere die des
Familienrichters, mitnehmen können


Landesverteidigung

Das neutrale Österreich bekennt sich zur militärischen Landesverteidigung durch das
Bundesheer, welches als Einsatzheer zu führen und nach den Grundsätzen eines Milizsystems
einzurichten ist, sowie zur allgemeinen Wehrpflicht.

Das EU-Mitgliedsland Österreich liegt Krisenregionen an den Rändern Europas geografisch näher
als andere EU-Mitgliedstaaten. Die Auswirkungen von Konflikten wurden nicht zuletzt durch
die Migrationskrise seit 2015 sichtbar. Das erfordert, das österreichische Staatsgebiet und seine
Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verteidigen sowie gegen alle Formen der
Bedrohung zu rüsten. Darüber hinaus gewinnen nicht-konventionelle Formen organisierter
Gewaltanwendung durch staatliche und nicht-staatliche Akteure auch für Österreich an Bedeutung.
Dieses Risikospektrum umfasst somit den Einsatz zerstörerisch-disruptiver Technologien
wie Energie- und Biowaffen, Cyber-Angriffe sowie die Weitergabe von Technologien und
Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen.

Auch transnationaler Terrorismus und Extremismus können zur Destabilisierung von Staaten
beitragen. Zum Beispiel haben Cyberangriffe das Potenzial, durch nachhaltige Beeinträchtigung
nationaler Infrastruktur Gesellschaften zu destabilisieren. Auch moderne militärische Strukturen
und Einsätze stützen sich, wie vitale staatliche Grundfunktionen, auf funktionierende IKT-
Infrastruktur und stellen somit lohnende Ziele für Angriffe dar. Naturkatastrophen sowie technische
oder ökologische Katastrophen sind im nationalen und globalen Kontext im Steigen begriffen.
Neben den unmittelbaren fatalen Auswirkungen auf die betroffenen Menschen können sie auch
negative Folgewirkungen für die Stabilität gesamter Regionen haben und Migrationsbewegungen
größeren Umfangs auslösen.

Für Österreich bedeutet das die Erhaltung und Stärkung der Fähigkeiten einer eigenständigen
militärischen Landesverteidigung gemäß Art 79 (1) B-VG, um die erforderlichen Potenziale auch
nach dem Territorialitätsprinzip aufrechtzuerhalten. Das österreichische Bundesheer (ÖBH) ist als
Einsatzheer in einer Gesamtstärke von zumindest 55.000 Soldaten zu führen. In diesem Zusammenhang
ist das ÖBH konsequent auf die Abwehr konventioneller und nicht-konventioneller Angriffe
auszurichten. Dafür ist durch eine langfristig gesicherte und ausreichende budgetäre Bedeckung
der Investitionsrückstau der vergangenen Jahre ab 2018 aufzulösen und ein verfassungskonformer
Zustand des ÖBH, insbesondere der Miliz, herzustellen.

Das ÖBH muss weiterhin auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus
zur Bewältigung von Assistenz-Aufgaben, zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen
und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner, zur Aufrechterhaltung
der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt sowie zur Hilfeleistung bei
Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs befähigt sein. Das kann

z.B. Beitragsleistungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen, im Bereich Cyber-Abwehr oder für
mögliche Herausforderungen im Bereich Grenzüberwachung umfassen. Luftraumsouveränität
und Luftraumüberwachung müssen umfassend gewährleistet werden und sollen durch Effizienz
und Nachhaltigkeit internationalen Vergleichen standhalten können.
Der Cyber-Bereich ist auch in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern
weiterzuentwickeln.

Zusätzlich dazu werden die Fähigkeiten des ÖBH auch im Bedarfsfall innerhalb des EU-Gebietes

u.a. zum Schutz der EU-Außengrenzen (Solidarität, Beistand) gefragt sein. Der Erhalt und der
Aufbau der entsprechenden Fähigkeiten werden zu einem wesentlichen Beitrag im Rahmen


der EU führen. Jeder Beurteilung eines Auslandseinsatzes des ÖBH sind die strategischen
Interessen der Republik zugrunde zu legen. Die hierfür notwendigen militärischen Fähigkeiten
sind vor allem auch im Rahmen des internationalen Krisenmanagements, dort wo Konflikte
Auswirkungen auf Österreich haben, vorzuhalten, um zu Stabilität, Krisenbewältigung und Friedenserhaltung
beizutragen. Diesbezüglich ist der Personal- und Budgetbedarf sicherzustellen.

Zieldefinition

1.
Langfristige Planbarkeit durch adäquate budgetäre und geeignete personelle Ausstattung
ermöglichen – Stärkung des Österreichischen Bundesheeres
2.
Eine qualitative Basisausbildung im Grundwehrdienst durch die Einführung einer
Rekrutenschule als Qualitätssicherung sicherstellen
3.
Miliz Neu: Die jederzeitige Einsetzbarkeit der Miliz ist sicherzustellen
4.
Eine anspruchsvolle Cyber-Abwehr im Rahmen einer gesamtstaatlichen Cyber-Strategie
der Bundesregierung aufbauen
5.
Aufstockung für Auslandseinsätze entsprechend den strategischen Interessen der Republik
Maßnahmen
Bekenntnis zu einem starken Österreichischen Bundesheer

Wir bekennen uns zur militärischen Landesverteidigung durch das Österreichische Bundesheer
auch als strategische Handlungsreserve unseres Landes. Es braucht eine klare Zielsetzung,
für welche Aufgaben und in welchem Ausmaß es national wie auch international unter Wahrung
der Neutralität zuständig sein soll und welche Schwerpunkte gesetzt werden. Dabei sind die
verfassungsrechtlichen Vorgaben und die klare Aufgabenverteilung zwischen Polizei und
Militär einzuhalten. Um die Aufgaben erfüllen zu können, ist das ÖBH entsprechend rechtlich und
organisatorisch auszustatten und die budgetäre Planbarkeit für die Zukunft zu verbessern.


Verwaltungsvereinfachung bei internen Abläufen im ÖBH und Kommandantenverantwortung
stärken

Evaluierung des aktuellen nationalen Rechtsbestands sowie der militärstrategischen
Grundsatzpapiere

Eigenes Dienst- und Besoldungsrecht mit einer eigenen gesetzlichen Regelung für den
Militärdienst als Abschnitt im Rahmen des BDG: Schaffung eines funktions- und einsatzbezogenen
Besoldungssystems

Autarkie der Kasernen stärken

Festlegung von Standorten für ,,Sicherheitsinseln" mit dem Ziel einer bundesweiten Abdeckung,
um im Krisen- und Katastrophenfall eine regionale Durchhaltefähigkeit zu gewährleisten

Sanierung der Kasernen und ihrer Infrastruktur

Schaffung einer Behörde für die Anwendung des Kriegsmaterialausfuhrgesetzes und
Außenwirtschaftsgesetzes

Optimierung und Nutzung von Synergieeffekten bei der Beschaffung und Infrastruktur
mit anderen Ressorts (insbesondere BMI) und zivilen Leistungsträgern

Einsatzorientierte Neugestaltung der Sanitätsversorgung des ÖBH (auch in Kooperation
mit anderen Trägerorganisationen/Einrichtungen)

Verstärkte begleitende Kontrolle bei Großbeschaffungen sowie verstärkte europäische
und internationale Kooperation bei Beschaffungen


Moderne Streitkräfte und effektiver Schutz für Österreich

Den Herausforderungen und den verfassungsmäßigen Aufträgen wurde in den letzten zehn
Jahren nur mangelhaft nachgekommen, wodurch das ÖBH nachhaltig geschwächt wurde.
Deshalb leiten wir einen Kurswechsel ein. Zuallererst bedarf es einer effizienten Personalbewirtschaftung
und Ressourcensteuerung. Es bedarf einer durchgängigen Attraktivierung des
Dienstes im ÖBH. Wir bekennen uns zu unserem Wehrsystem, daher muss auch die Einsatzfähigkeit
der Miliz gewährleistet sein. Die Militärkommanden sollen in ihrer Funktionsfähigkeit
insbesondere bei Krisen und Katastrophen sowie sicherheitspolizeilichen Assistenzmaßnahmen
ausrüstungstechnisch und personell im Sinne des Territorialitätsprinzips gestärkt und ausgestattet
werden.


Stellungsstraße als erste Visitenkarte des ÖBH aufwerten

Informationsarbeit zur Wehrpolitik in den öffentlichen Bildungseinrichtungen wieder einführen
(Info-Offiziere)

Erhalt des Militärrealgymnasiums und Ausbildungskooperation mit Polizei

Förderung der Integration durch Deutschkurse und Staatsbürgerkunde

Erhalt der Brigadestruktur für die Landstreitkräfte (vier Brigaden bzw. Äquivalente) und
Luftstreitkräfte (zwei Brigaden bzw. Äquivalente) und der Kompetenz des ÖBH auch bei
schweren Waffen

Attraktivierung des Grundwehrdienstes
- Qualitätsvolle Grundausbildung sicherstellen, insbesondere durch die Einführung einer
Rekrutenschule

-
Eine primäre militärische Verwendung der Rekruten ist anzustreben

-
Überprüfung der Tauglichkeitsstufen und neue Aufgabenfelder im Lichte einer Wehr


gerechtigkeit schaffen

-
Erhöhung der Grundvergütung der Grundwehrdiener unter gleichzeitiger Reduktion der

Verwaltungskosten (pauschalierte Sätze für Verpflegung, Bekleidung und Fahrtkosten)

-
Modernisierung der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung als Grundlage für die Qualifizierung

einer weiteren Laufbahn als Unteroffizier bzw. Offizier


Überprüfung und Evaluierung der Elemente zur Luftraumüberwachung durch eine Expertenkommission
unter Einbeziehung der Luftstreitkräfte

Für jedes Milizbataillon soll es ein präsentes Bataillon geben mit dem Ziel einer ausgewogenen
Grundstruktur des ÖBH

Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Milizbataillone auf nationaler Ebene

Mitwirkung am nationalen Cyber-Sicherheitszentrum in der Stiftskaserne (Bündelung der
NIS-Behörden)
Österreichs Interessen in der Welt vertreten und zur Friedenserhaltung beitragen

Österreich hat das Interesse, auch international einen Beitrag zur Stabilität, Krisenbewältigung und
Friedenserhaltung zu leisten. Vor allem der Westbalkan als unsere Nachbarregion bildet dabei
einen langjährigen Schwerpunkt. Nicht zuletzt die Migrations- und Flüchtlingskrise 2015 hat gezeigt,
wie auch Österreich von internationalen Krisenherden betroffen sein kann. Daher möchten
wir unseren Beitrag im Interesse Österreichs verstärken, sowohl bei Einsätzen unter UN-Mandat
wie auch in ausgewählten Fällen in unserer direkten Nachbarschaft bei Katastrophen oder zum
Schutz der EU-Außengrenzen. In diesem Sinne wirken wir nach Maßgabe der strategischen
Interessen der Republik im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
sowie bei der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) mit.


Ermöglichung bilateraler, zeitlich begrenzter Entsendung unter Assistenz (z.B. Katastrophenhilfe
oder Schutz der EU-Außengrenzen) bei Wahrung der Neutralität



Bekenntnis zu Einsätzen unter internationaler Führung bzw. Mandatierung, um Österreichs
Rolle in der internationalen Gemeinschaft weiter zu stärken

Stärkung der Zusammenarbeit bei Assistenzen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und FRONTEX
mit Blick auf den EU-Außengrenzschutz als Schwerpunkt des österreichischen EU-Ratsvorsitzes
2018

Berücksichtigung der Ergebnisse der eigenständigen Forschung und Lehre. Darüber hinaus
Kooperation bei Ausbildung, Beschaffung, Entwicklung, Betrieb sowie Verteidigungs- und
Sicherheitsforschung im Rahmen der EU

Bekenntnis zu Österreichs Beitrag zur Stabilitätssicherung am Westbalkan

Aufstockung für Auslandseinsätze entsprechend den strategischen Interessen der Republik
unter Einbeziehung der Milizsoldaten

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#8
REPUBLIK ÖSTERREICH PROGRAMME 2013, 2017
SEITE 1 ANTWORT 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

16.12.2017 Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11390

Quelle FPÖ: https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2017/Zusammen_Fuer_Oesterreich_Regierungsprogramm.pdf

Quelle ÖVP über: https://www.oevp.at/

20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg



20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11391

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Persönliche Hinweise: MASCHINELLE TRANSKRIPTION nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Kann optisch bearbeitet werden.

Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022 PDF-SEITE 55-96:

Zukunft und Gesellschaft

• Bildung
• Wissenschaft
• Innovation und
Digitalisierung
• Medien
• Sport
• Kunst und Kultur
• Bildung
• Wissenschaft
• Innovation und
Digitalisierung
• Medien
• Sport
• Kunst und Kultur


Zukunft und Gesellschaft


Bildungspflicht

und Deutsch
vor Schuleintritt

Unser Bildungssystem fördert in einem
differenzierten Schulsystem die individuellen
Interessen und Begabungen der Schülerinnen
und Schüler, animiert sie zur Leistung
und überprüft die Fortschritte auf Basis von
Notenwahrheit. Niemand darf das Schulsys
tem ohne Grundkompetenzen im Lesen-
Schreiben und Rechnen verlassen. Damit
entwickeln wir die Schulpflicht hin zu einer
Bildungspflicht. Darüber hinaus soll durch
Sprachstandserhebungen und Deutschklas
sen gesichert werden, dass jedes Kind vor
dem Eintritt ins Regelschulwesen über aus
reichende Deutschkenntnisse verfügt.

Kunst und Kultur als
wesentlicher Standortfaktor
für Österreich

Österreich ist eine starke Kunst- und Kulturnation
und das soll auch in Zukunft so bleiben.
Mit einer übergreifenden Kunst- und Kulturstrategie
wird Österreich ein Zielbild entwerfen,
wie es sich zukünftig international
bei diesem Thema positionieren will und
Kunst und Kultur in Österreich nachhaltig
stärken will. Auch das Gedenkjahr 2018 wird
für diese Bundesregierung eine ganz wichtige
Rolle spielen.

Mehr Erfolge durchgezielte Spitzensportförderung


Erfolge im Spitzensport erhöhen die Identifikation
mit unserer Heimat, machen Österreich
zum internationalen Aushängeschild und
motivieren überdies unzählige Menschen,
selbst ein sportliches und damit gesünderes
Leben zu führen. Wir wollen daher mit einer
durchgehenden Strategie von der Talenteförderung
bis in den Profisport sowie einer
leistungs- und ergebnisorientierten Sportförderung
mehr großartige Erfolge möglich
machen.

Österreich fit für die

Herausforderungender Digitalisierungmachen

Ohne Zweifel spielt die Digitalisierung als
transformierende Kraft eine Schlüsselrolle
für den Innovationsstandort der Zukunft.
Neue digitale Technologien wie künstliche
Intelligenz, Robotik oder Blockchain werden
noch nicht vorhersehbare Auswirkungen
auf unsere Gesellschaft haben. Für Öster
reich gilt es, die Digitalisierung vor diesem
Hintergrund aktiv als Chance zu nutzen. Das
bedeutet, dass wir auf der einen Seite die
öffentliche Verwaltung modernisieren und
digitalisieren und auf der anderen Seite die
notwendigen Rahmenbedingungen schaffen,
wie den Breitband-Ausbau und die
Ausrollung des 5G-Standards, damit Bürger
und Unternehmen erfolgreich sind.



Bildung

Das österreichische Bildungssystem darf gesellschaftspolitisch weder auf das Bewahren alles
Überkommenen noch auf das Verändern um jeden Preis ausgelegt sein. Denn jede Schülerin
und jeder Schüler in diesem Land verfügt über unterschiedliche Talente und Begabungen, hat
besondere Interessen und möglicherweise in gewissen Bereichen Förder- und Aufholbedarf.
Ein modernes Bildungssystem muss diesen differenzierten Anforderungen durch eine
differenzierte Struktur an Schultypen Rechnung tragen. Es muss Kernkompetenzen (sinnerfassendes
Lesen und Schreiben, das Beherrschen der Grundrechenarten) vermitteln, Talente
und Interessen von Schülern fördern und entwickeln und mögliche Defizite ausgleichen. Es
muss jenes Wissen, das im Rahmen einer weiterführenden Ausbildung und in der heutigen
Berufswelt unbedingt erforderlich ist, in geeigneter, moderner Art und Weise vermitteln und
für alle offen sein.

Der Staat hat die Rahmenbedingungen, die Finanzierung, die grundlegenden Ziele des Bildungssystems
und die Schulaufsicht festzulegen. Alles Weitere soll schulautonom und unter Bedachtnahme
der regionalen Gegebenheiten geregelt werden können. Mehr Schulautonomie soll eine
stärkere Einbindung der Eltern und Schüler in schulische Entscheidungsabläufe ermöglichen. Ganz
besondere Bedeutung kommt dabei den Lehrerinnen und Lehrern zu, die mit viel Engagement
und Kreativität tagtäglich unter nicht immer einfachen Bedingungen in den Klassenzimmern dieses
Landes unterrichten und Schülerinnen und Schüler bei ihrer Bildungslaufbahn umfassend unterstützen.
Ihre Arbeitsbedingungen gilt es, nachhaltig zu verbessern.

Eine wesentliche Komponente im Bildungssystem ist das Erreichen relevanter Bildungsziele. Die
Beherrschung der Grundkulturtechniken, die Förderung individueller Interessen und Talente und
bestimmter sozialer Kompetenzen sind für den weiteren Bildungsaufbau Voraussetzung und
müssen daher regelmäßig überprüft werden.

Zieldefinition

1.
Qualitätsvolle Elementarpädagogik durch höhere Standards bei Bildung und Betreuung
2.
Bewährtes differenziertes Schulsystem erhalten und ausbauen
3.
Vereinheitlichung und Standardisierung der Benotung sowie kontinuierliche Feststellung
des Leistungsfortschritts
4.
Stärkung der Aufsicht über Bildungseinrichtungen, stärkere Sanktions- und Kontrollmöglichkeiten
5.
,,Land der Meister" – Lehre durch mehr Durchlässigkeit und moderne Ausbildungsmöglichkeiten
attraktiver machen
6.
Auslandsschulwesen als Visitenkarte Österreichs
Maßnahmen
Qualitätsvolle Elementarpädagogik durch höhere Standards bei Bildung und Betreuung

Durch die Bildung und Betreuung in elementarpädagogischen Einrichtungen wird der Grundstein
für den jeweiligen Erfolg in der weiteren Bildungs- und Berufslaufbahn gelegt. Unter
Berücksichtigung der finanziellen Erfordernisse und Zuständigkeiten von Ländern und Gemeinden
wollen wir eine allgemeine Anhebung der pädagogischen Qualität erreichen und damit
eine bestmögliche Vorbereitung für die weitere Bildungs- und Berufslaufbahn ermöglichen.



Wir wollen sicherstellen, dass elementarpädagogische Einrichtungen nicht als Instrumente
für die Förderung von gegengesellschaftlichen Modellen genützt werden.


Erarbeitung und Beschluss eines neuen verbindlichen Bildungsrahmenplans für elementar-
pädagogische Einrichtungen als Teil einer neuen einheitlichen Bund-Länder-Vereinbarung
zu elementarpädagogischen Einrichtungen

Klare Definition der Zielsetzungen von Bildung und Betreuung in den elementarpädagogischen
Einrichtungen: Kindgerechte Vorbereitung auf die weitere Bildungslaufbahn, Talente fördern,
vorhandene Stärken stärken. Darin werden folgende Schwerpunkte festgelegt und verfolgt:
- Moderne, zeitgemäße und vor allem kindgerechte Vorbereitung auf die weitere Bildungslaufbahn
- Genau definierte Kernkompetenzen aus den Bereichen Sprache, soziale Kompetenzen
bzw. Erkennen und Fördern von Talenten und Interessen (z.B. Sport und Kultur)
- Genau definierter, verbindlicher Wertekanon (Bekenntnis zur Verfassungs-, Werte- und
Gesellschaftsordnung, verbindliche Vermittlung)


Verbindliche Anwendung des Bildungsrahmenplans in allen elementarpädagogischen
Einrichtungen in Österreich

Bekenntnis zur Verfassungs-, Werte- und Gesellschaftsordnung: Jedwede Arbeit in elementar-
pädagogischen Einrichtungen hat auf Basis dieser Werte zu erfolgen

Standardisierte und harmonisierte Sprachstandserhebungen und verbindliche Sprachförderung
in deutscher Sprache für jene Kinder, die darauf angewiesen sind

Festschreibung von Kontrollen der Qualitätsstandards – rasches Eingreifen und Konsequenzen
bei Missständen sicherstellen

Analyse und Weiterentwicklung der Gruppengröße (Anzahl der Betreuer pro Kind)

Erarbeitung und Beschluss einer (statt wie bislang drei) neuen Bund-Länder-Vereinbarung
zu elementarpädagogischen Einrichtungen. Darin wird eine zweijährige Verpflichtung zum
Besuch eines Kindergartens für jene, die das brauchen, festgelegt:
- Verpflichtung auf Basis von Sprachstandsfeststellungen
- Berücksichtigung weiterer, für die Entwicklung eines Kindes relevanter Faktoren (auf Basis
von Attesten)


Verbindliche Einhaltung des präzisen, noch zu erarbeitenden Bildungsrahmenplanes

Genau definierter, verbindlicher Wertekanon

Verpflichtende Sprachförderung in deutscher Sprache im Kindergarten für jene Kinder, die
dies brauchen

Definition höherer Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals in
elementar-pädagogischen Einrichtungen – differenzierte Anforderungen an pädagogisches
Personal, Betreuungs- und Leitungspersonal (tertiäre Ausbildung der Leiterinnen und Leiter
sicherstellen und entwickeln)

Verstärkte Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten der öffentlichen Hand bei Missachtung der
durch die Vereinbarung vorgegebenen Regeln (Werte, Umgang mit Kindern etc.)

Regelung des weiteren institutionellen Ausbaus von elementarpädagogischen Einrichtungen
unter Bedachtnahme regionaler Besonderheiten (Unterschiede Stadt und Land)

Eingliederung der Elementarpädagogik in dasselbe Ministerium wie Unterricht
Bewährtes differenziertes Schulsystem erhalten und ausbauen

Jede Schülerin und jeder Schüler in diesem Land verfügt über unterschiedliche Talente und
Begabungen, hat besondere Interessen und möglichweise in gewissen Bereichen Förder- und
Aufholbedarf. Ein Schulsystem muss diesen differenzierten Anforderungen in seiner Struktur
Rechnung tragen. Wir bekennen uns zum differenzierten Schulwesen und wollen die einzelnen
Schultypen in ihrem Profil stärken. Ein wesentlicher Faktor dieses Schulsystems ist neben der
AHS-Unterstufe die Neue Mittelschule (NMS), die wir durch Schwerpunktbildungen stärken und



attraktivieren wollen. Wir wollen die Übertrittsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Schultypen
optimieren und sicherstellen, dass jede Schülerin und jeder Schüler die für sie bzw. ihn geeignete
Bildungs- und Berufslaufbahn einschlagen kann.

Der Administrationsaufwand muss nachhaltig gesenkt werden. Lehrerinnen und Lehrer,
Pädagoginnen und Pädagogen sollen sich auf ihre Kernaufgabe – das Unterrichten und das
Arbeiten mit Kindern – wieder verstärkt konzentrieren können. Die Entlohnung der Pädagoginnen
und Pädagogen soll leistungs- und ergebnisorientiert gestaltet werden. Die Arbeit in den
Bildungseinrichtungen soll auch für jene geöffnet werden, die zwar über keine pädagogische
jedoch über andere, im Schulbereich nützliche Ausbildungen verfügen.

Ein leistungsfähiges Schulsystem bedarf einer transparenten Darstellung der Bildungsstandards
in den einzelnen Schulen, um damit zu ermöglichen, dass durch Lernen von den Besten das
Schulwesen als Ganzes profitieren kann.


Evaluierung und Konsolidierung aller bestehenden Schulgesetze (z.B. Reparatur des Bildungsinvestitionsgesetzes)
in einem kompakten und klar formulierten Bundesbildungsgesetz für
Inhalte und Organisation sowie in einem Pädagogengesetz für alle personalrelevanten
Aspekte (Ausbildung, Anstellung etc.)

Schaffung von tertiären Angeboten für die Ausbildung von Elementarpädagoginnen und
Elementarpädagogen (insbesondere für jene in leitenden Positionen)

Verstärkte Kooperation zwischen Bundesanstalten für Elementarpädagogik und Pädagogischen
Hochschulen (Abstimmung der Lehrinhalte, verbesserte Übertritts- und Anrechnungsmöglichkeiten
von ,,BAKIPs" in ,,PHs", um tertiäre Ausbildungsangebote für Elementarpädagogen
zu erweitern)

Neues einheitliches Bundesgesetz für alle im Bildungsbereich tätigen Pädagoginnen und
Pädagogen mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
- Gültigkeit für alle Lehrerinnen und Lehrer der unterschiedlichen Schultypen sowie für
Elementarpädagoginnen und -pädagogen und jene Personen, die im Bereich der
Tagesbetreuung tätig sind

-
Definition der pädagogischen Voraussetzungen und Anforderungen, Ausbildungs- und
Fortbildungserfordernisse (Gesundheitsaspekt, Erste Hilfe, Umgang mit Migration und
Mehrsprachigkeit, Wirtschaftsverständnis und Berufsorientierung)

-
Schaffung von mehr Möglichkeiten zur Um- und Neuqualifizierung, um innerhalb des
Schulwesens in unterschiedlichen Bereichen oder Bildungstypen als Lehrer tätig zu sein.
Übertrittsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer innerhalb der einzelnen Schultypen
optimieren.

-
Mehr Möglichkeiten und Erleichterungen für Quereinsteiger und ,,Rückkehrer", um als

Pädagoginnen und Pädagogen zu arbeiten (Anrechenbarkeit von Ausbildungen)
- Leistungs- und ergebnisorientierte Gestaltung der Besoldungssystematik in allen Schultypen
- Neue Arbeitszeitmodelle für Pädagoginnen und Pädagogen, um Schulen eine standort


autonome, flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen

-
Verpflichtende regelmäßige Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen, insbesondere
am Schulstandort und grundsätzlich in den unterrichtsfreien Zeiten, ausgerichtet an den
weltweit führenden Bildungsnationen

-
Fort- und Weiterbildung (speziell in den Bereichen Schulentwicklung, Pädagogik und digitale
Lernunterstützung) auf Basis eines ECTS-Punktesystems an vom Ministerium anerkannten
Ausbildungseinrichtungen

-
Evaluierung aller Fortbildungskurse und Maßnahmen: Orientierung an Zweckmäßigkeit
und Sinnhaftigkeit
- Klare Regelungen für die Anstellung, Bewertung (mit Konsequenzen und Verpflichtungen)
und Kündigung von Lehrerinnen und Lehrern



-
Definition von qualitativen Erfordernissen für die Elementarpädagoginnen und -pädagogen.
Rechtliche Absicherung einer tertiären Ausbildung von Elementarpädagoginnen und
-pädagogen (z.B. an einer Hochschule). Erster Schritt: Abschluss einer tertiären Ausbildung
als Voraussetzung für die Leitung einer elementarpädagogischen Einrichtung (mit entsprechenden
Übergangsfristen)

- Flächendeckende Einführung eines anonymisierten 360°-Feedbacks durch Schüler an
Lehrer als Basis für Mitarbeitergespräche
- Wiedereinführung der sonderpädagogischen Ausbildung: Ausbildungserfordernisse und
Inhalte im Bereich der Sonderpädagogik definieren
- Evaluierung der ,,Pädagogenausbildung NEU"


Als Sofortmaßnahme: Komplette Überprüfung aller in Kraft stehenden Erlässe, Verordnungen
und Rundschreiben auf ihre Praktikabilität und Notwendigkeit. Darauf aufbauend die
Streichung und Anpassung jener Erlässe und Bestimmungen, die als nicht zwingend
notwendig oder nicht zweckmäßig erscheinen

Bedienstete des Bundes, die in ihren ursprünglichen Bereichen nicht mehr eingesetzt werden
können, sollen als administratives Unterstützungspersonal im Schul- und Bildungsbereich
verwendet werden

Prüfung einer Grundsatzbestimmung für schulische Verpflichtungen und öffentliche Zuwendungen:
- Bindung der Sozialleistungen an die Einhaltung von (schul)gesetzlichen Verpflichtungen
- Generelle Koppelung des Bezugs von Sozialleistungen an die Einhaltung der aus der
Schul- bzw. Bildungspflicht resultierenden Auflagen und Vorgaben
- Sanktionen bei Sozial- und Transferleistungen für Eltern und Erziehungsberechtigte im
Fall einer Missachtung von Aufgaben und Pflichten


Verschärfungen der Bestimmung zur Ahndung von Schulpflichtverletzungen; Möglichkeit
zur Festlegung von Verhaltensvereinbarungen mit klaren Konsequenzen bei Verstößen an
Schulen schaffen

Auflösung des Bildungsinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des
österreichischen Schulwesens (BIFIE) und Delegation der notwendigen Aufgaben
• Schnittstellensteuerung zwischen den Schultypen ausbauen
- Auflösung der Einteilung des Bundesgebietes in standortgestützte Schulsprengel im
Bereich der Neuen Mittelschule unter Bedachtnahme der Neuregelung des finanziellen
Ausgleichssystems zwischen den Schulerhaltern
- Schulen im Rahmen der Schulautonomie bei der Anmeldung und Aufnahme von Schülern
mehr autonome Entscheidungsmöglichkeiten einräumen (Ausnahme Volksschule)
- Temporäre Möglichkeit von Eingangsverfahren (im Zuge der Anmeldungen für die
jeweiligen ersten Klassen) für höhere Schulen (AHS, BMHS) im Rahmen der Schulautonomie
ermöglichen
- Standardisierter Talente-Check für Volksschüler am Ende der 3. Klasse Volksschule
- Chancen-Pass am Beginn der 7. Schulstufe: Verbindliche Prüfung der Bildungsstandards
ergänzt um weitere Tests, um die richtige Wahl des weiteren Bildungsweges zu unterstützen
(Finden des richtigen Ausbildungsweges, Übertritt in weitere Schultypen
ermöglichen, Durchlässigkeit gewährleisten)

-
Evaluierung und Ausbau der Studieninformation und -beratung (vor allem MINT)


Erhalt und Stärkung des Sonderschulwesens: Präzisierung der Kriterien für Inklusion von
Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf in anderen Regelschulen,
Entwicklung von anschließenden Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. einer standardisierten
Abschlussprüfung für eine Fachausbildung als Vorstufe der Lehrabschlussprüfung)

Autonomie des Schulstandortes über die Verwendung der zugeteilten Ressourcen (gemäß
Autonomie-Paket) erweitern

Talente besser fördern und begleiten (Vorbild Oberösterreich)
-
Erarbeitung und Umsetzung einer Begabtenförderungs-Strategie inklusive einer Weiterentwicklung
bestehender Lehrplan-Modelle für hochbegabte Schülerinnen und Schüler



(verstärkte Nutzung des Know-hows des Österreichischen Zentrums für Begabtenförderung
und Begabungsforschung – ÖZBF in Salzburg)

-
Einrichtung von Schulen für besonders begabte Schülerinnen und Schüler (z.B. Sir-Karl-

Popper-Schule) in allen Bundesländern bzw. Strukturen in bestehenden Schulen ausbauen

-
Bestehende Programme zur Talenteförderung ausweiten

-
Verstärkte Datenanalyse von Schulen mit transparentem Benchmarking


Bekenntnis zum Ausbau der inhaltlichen Modularität mit Wahlgegenständen, um Talente und
Stärken zu fördern und die Profilbildung von Schulen zu verstärken

Gesetzliche Verankerung der Schülerparlamente auf Bundes- und Landesebene, beschickt
durch die gewählten Schülervertretungen als institutionalisierte Beratungsorgane

Weiterentwicklung der Struktur der Schulgemeinschaftsausschüsse (SGA) auf Landes-
und Bundesebene

Arbeitsplatz und Lebensraum Schule: höhere Standards und bessere Bedingungen

Bedarfsgerechter Ausbau der ganztägigen Schul- und Betreuungsformen ab der Mittelstufe
auch in der verschränkten Form unter Berücksichtigung der Wahlfreiheit und schulpartnerschaftlichen
Mitbestimmung

Modell Tägliche Bewegungseinheit: Weiterentwicklung der in der letzten Regierungsperiode
gesetzten Aktivitäten und Entwicklung einer effektiven und praktikablen Lösung für mehr
Sport und Bewegung an Schulen

Öffnung und Nutzung von Schulgebäuden für weitere Formen der Betreuung

Erarbeitung und Umsetzung eines zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgestimmten
Schulentwicklungs- und Schulsanierungsplans
- Bedarfsgerechte Schaffung von AHS-Unterstufen-Standorten
- Erarbeitung von Leitlinien bei Ausstattung, Lehr- und Lernbedingungen
- Ausstattung aller Schulstandorte mit entsprechender digitaler Infrastruktur
• Vereinheitlichung und Harmonisierung der Berechnungssysteme für die Zuteilung von
Ressourcen an unterschiedliche Schultypen (durch gemeinsame Erarbeitung einer BundLänder-
Vereinbarung)
- Aufbau einer längerfristig angelegten Lehrerressourcenplanung in allen Schultypen auf
Basis demografischer Entwicklungsfaktoren
- Erarbeitung und Anwendung eines einheitlichen, für alle Schultypen gültigen und gleichzeitig
fairen Systems für die Zuteilung von Ressourcen unter Bedachtnahme auf regionale
und soziale Anforderungen
- Bedarfsgerechter Einsatz von Unterstützungspersonal an Schulen auf Basis einheitlicher
standardisierter Indikatoren (Koordination durch die Bildungsdirektionen)
- Änderungen bestehender Mittelbindungen im Bereich einzelner Schultypen (NMS) und
Zuteilung von Ressourcen nur noch auf Basis eines neuen, noch zu erarbeitenden, für alle
Schultypen fairen Zuteilungssystems; flexible Umsetzung der inneren Differenzierung am
Schulstandort (z.B. Team-Teaching, Coaching, Leistungs- und Fördergruppen)

-
Subventionsvergabe an nicht-konfessionelle Privatschulen nach objektiven und nachvollziehbaren
Kriterien


Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Kind-Pass zur umfassenderen
Erfassung der individuellen Entwicklung des Kindes

Durchgehende Bildungs- und Leistungsdokumentation für jede Schülerin und jeden Schüler
einführen – Entwicklung und Anwendung einheitlicher, digital gestalteter Dokumentationssysteme
über den Bildungsfortschritt von Schülerinnen und Schülern, beginnend ab dem
verpflichtenden Kindergartenbesuch bis hin zum Abschluss der schulischen Bildungslaufbahn
zur Verbesserung der Information an den Nahtstellen

Pädagogische Zielsteuerung und Bildungsdokumentation
-
Transparente, öffentliche Darstellung des schulischen Profils und Erfolgs des Schulstandortes
bei Bildungsstandards und standardisierter Reife- und Diplomprüfung



-
Pädagogische Ziel- und Ergebnissteuerung: Definition von Zielen der pädagogischen
Arbeit für jeden Schulstandort durch die Bildungsdirektionen am Beginn des jeweiligen
Schuljahres

Vereinheitlichung und Standardisierung der Benotung sowie
kontinuierliche Feststellung des Leistungsfortschritts

Die pädagogischen Inhalte, die in den Bildungseinrichtungen vermittelt werden, sollen sich
stärker als bislang an den heutigen Anforderungen der Berufswelt orientieren. Keine Schülerin
und kein Schüler soll das Schulwesen ohne das nachweisliche Beherrschen bestimmter Grundkompetenzen
verlassen. Die Ziele und Standards des Unterrichts sollen klarer formuliert werden.
Das Erkennen von Interessen und Begabungen soll frühzeitig erfolgen und nachhaltig gefördert
werden. Die Notenwahrheit muss wiederhergestellt und die Leistung kontinuierlich überprüft
werden.


Schulreife und Vorschulpflicht
- Definition bestimmter verbindlicher Standards als Voraussetzung für das Erreichen der
Schulreife
-
Erarbeitung und verbindliche Anwendung eines Katalogs für Schulreife-Kriterien (,,Pflichtenheft
Schulreife", Deutsch vor Schuleintritt durch zentrale Feststellung mittels Sprachstandserhebung)
im Zuge der Aufnahmegespräche an Volksschulen unter Einbeziehung der
Bildungsdirektionen. Im Fall einer Nicht-Erfüllung der Kriterien besteht eine Vorschulpflicht.
Das allenfalls nötige Erlernen der Unterrichtssprache erfolgt außerhalb der Schulpflicht.

-
Im Fall einer Vorschulpflicht verpflichtender Besuch einer vorschulischen Einrichtung für
jene, die diese Standards nicht erfüllen

-
Förderung der verschränkten Zusammenarbeit von Kindergarten und Volksschule im
Rahmen des letzten verpflichtenden Kindergartenjahres und der Vorschule vertiefen (z.B.
durch gemeinsamen Einsatz von Pädagoginnen und Pädagogen)


Ausarbeitung und gesetzliche Verankerung einer Bildungspflicht
-
Definition bestimmter Grundfertigkeiten und eines Grundwissens (Lesen, Schreiben,
Rechnen, soziale und kreative Kompetenzen), die jede Schülerin und jeder Schüler am
Ende der Schullaufbahn (für jeden Schultyp an den Schnittstellen) beherrschen muss

-
Schultypenspezifische Festlegung der Bildungsziele unter Einbindung der Zielbildungsanstalt
(z.B. AHS, Universität, Wirtschaft)

-
Regelmäßige Überprüfung hinsichtlich des Fortschritts beim Erreichen der Grundfertigkeiten
und des Wissens, verpflichtende bedarfsgerechte Förderung und zusätzliche Unterstützung
im Fall eines Rückstandes und Nachholbedarfs

-
Standardisierte verbindliche Talente-Checks für Volksschüler am Ende der 3. Klasse Volksschule

-
Schülerinnen und Schüler werden verpflichtet, so lange im Schulverband bzw. Schulsystem
zu verbleiben, bis sie bestimmte, genau definierte Kernkompetenzen (Lesen,
Rechnen, Schreiben, soziale und kreative Kompetenzen) nachweislich beherrschen

-
Chancen-Pass am Beginn der 7. Schulstufe: Prüfung der Bildungsstandards ergänzt um
weitere Tests, um die richtige Wahl des weiteren Bildungsweges zu unterstützen (Finden
des richtigen Ausbildungsweges, Übertritt in weitere Schultypen ermöglichen, Durchlässigkeit
gewährleisten)

-
Präzise Regelung der Verfahren und Inhalte für die Feststellung des Fortschritts beim
Erreichen auf Basis bereits bestehender Lehrpläne, Test- und Screening-Systeme und
regelmäßiger altersadäquater Kompetenzmessungen


Überarbeitung und Präzisierung aller Lehrpläne, der darin enthaltenen Inhalte, Ziele und
Grundsätze des Unterrichts – Notenwahrheit wiederherstellen
- Definition der Ziele und Kernkompetenzen, die Schulen vermitteln müssen


-
Überarbeitung und Präzisierung der Benotungssystematik (einschließlich verbaler
Benotung) für alle Schultypen und Schulstufen. Aufbauend auf einer klaren fünfteiligen
Notenskala (,,Sehr gut" bis ,,Nicht Genügend") für alle Schultypen erfolgt eine genaue
Definition, welche Note vergeben werden kann bzw. muss

-
Bestehende Sonderformen der Benotung (z.B. verbale Benotung) können zusätzlich
geführt werden

-
Erweiterte Ausarbeitung und flächendeckende Anwendung der Bildungsstandards für die
unterschiedlichen Schulstufen und Schultypen. Bessere Verwertbarkeit der Ergebnisse
durch frühere Durchführung (3. und. 7. Schulstufe) und raschere Rückmeldung an den
Einzelnen und an die Schule

-
Angewandten bilingualen Unterricht durch dafür ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer

ausbauen

-
Vermittlung digitaler Grundkompetenzen als Teil der Lehrpläne verankern

-
Frühzeitige Feststellung und Förderung von Interessen und Begabungen von Schülerinnen

und Schülern

-
Wirtschaftliche Kompetenz und unternehmerisches Denken als Teil der Lehrpläne etablieren

-
Erweiterung von Geschichte und Sozialkunde durch ,,Staatskunde und politische Bildung"

ab der 5. Schulstufe zur Vermittlung unserer staatlichen Grundwerte und der rechtsstaatlichen
Prinzipien. Entsprechende Änderung der Lehrerausbildung im Fach Geschichte

-
Vermittlung kreativer, handwerklicher, wirtschaftlicher und unternehmerischer Kompetenzen
bzw. von Kenntnissen im MINT-Bereich als Teil der Lehrpläne verstärkt verankern (z.B. Ausbau
und Finanzierung des Pilotprojekts Go4IT der Universität Salzburg)


Bekenntnis zur standardisierten Reife- und Diplomprüfung und zur Notwendigkeit der
Überprüfung und Weiterentwicklung; Verbesserung der Modalitäten und Bedingungen unter
besonderer Bedachtnahme auf folgende Aspekte:
- Durchführungsbestimmungen
- Beurteilung
- Zulassungsvoraussetzungen (Vorwissenschaftliche Arbeit – VWA / Diplomarbeit)
- Berücksichtigung des differenzierten Schulsystems und seiner Schwerpunkte

Erweiterung der Übergangsfristen für die Umstellung auf die ,,Neue Oberstufe" (NOST),
um eine ausführliche Evaluierung der bestehenden Versuche zu ermöglichen

In den Schulbüchern ist auf die symmetrische Präsenz von Frauen und Männern zu achten,
sofern nicht sachliche Gründe dagegensprechen. Geschlechtergerechte Sprache darf
jedoch nicht auf Kosten der Verständlichkeit praktiziert werden

Entlastung der Eltern durch Anbieten von Lernmodulen in einer ,,Sommerschule"
• Zeitnahe Evaluation von Teilbereichen des Bildungsreformgesetzes 2017 unter dem Gesichtspunkt
der Erfolgswirksamkeit
- Transparenz in der Bildungsdirektion (Zusammensetzung des Beirates der Bildungsdirektion,
Ausbau der Kontrollmöglichkeiten und Informationsrechte, Daten des Bildungs


controllings und Begutachtungsentwürfe)
- Größe von Schulclustern
- Klassenschülerzahlen



Strategie bei Bildungsstandard-Testungen – Verwertbarkeit in der Praxis zur Steigerung
der Qualität des nationalen Bildungssystems

Standardisierte, regelmäßige Feststellung des Lernfortschritts auf Basis der präzisierten
Lehrpläne, der Benotungssystematik, der Bildungsstandards und der Bildungspflicht in allen
Schultypen und Schulstufen

Auf Basis der Bildungsstandards und der Vorgaben der Bildungspflicht mehr standortbezogener
Freiraum zur individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Lehrmethoden

Konfessioneller Religionsunterricht unter Beibehaltung der differenzierten Religionsausrichtungen
(z.B. Aleviten, christlich-orthodoxe Gemeinden); verpflichtender Ethikunterricht für alle,
die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen



Weiterführung von bestehenden Modellen des kooperativen und dialogischen Religionsunterrichts
unter Wahrung der Konfessionalität

Ergänzung der Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung des Nachholens von Schulabschlüssen;
weiterführende Einbettung in Qualifizierungsprogramme, orientiert am Bedarf
des Arbeitsmarktes, einheitliche Steuerung durch eine Stelle des Bundes

Deutsch vor Regelunterricht unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte:
- Standardisierte und harmonisierte Sprachstandserhebung für alle Neueinsteiger ins
Regelschulwesen
- Eigene Deutschklassen für Schüler, die die Unterrichtssprache nicht ausreichend beherrschen
- Strenge Kriterien im Hinblick auf den Übertritt ins Regelschulwesen


Einrichtung von Förderklassen für jene, die bis zum Ende der 9. Schulstufe die Standards
der Bildungspflicht nicht ausreichend erfüllen
Stärkung der Aufsicht über Bildungseinrichtungen, stärkere Sanktions- und Kontrollmöglichkeiten

Die Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen in
allen (elementar)pädagogischen Einrichtungen hat auf Basis der jeweiligen Lehrpläne und der
Grundsätze der Verfassung sowie der Werte- und Gesellschaftsordnung zu erfolgen. Werden
die Inhalte der Lehrpläne, Anforderungen an das Personal oder Grundsätze der bestehenden
Werte- und Gesellschaftsordnung bzw. die Grundsätze der Verfassung missachtet, sind
Sanktionen zu setzen.


Schnelles Durchgriffsrecht im Fall von Fehlentwicklungen in pädagogischen Einrichtungen;
Ausweitung der Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten im Fall von Fehlentwicklungen an
elementarpädagogischen Standorten, Schulen oder Bildungsstandorten; Überprüfung der
Finanzierungsflüsse für alle Schulen

Generelle Eröffnung von Privatschulen erst nach eingehender Überprüfung der pädagogischen
Lehrpläne und Maßnahmen
,,Land der Meister" – Lehre durch mehr Durchlässigkeit und
moderne Ausbildungsmöglichkeiten attraktiver machen

Die duale Ausbildung und die Facharbeiter-Ausbildung sind international anerkannte Besonderheiten
des österreichischen Bildungssystems. Wir wollen den Wert und die Bedeutung dieser
Ausbildungsformen stärken und wollen jene, die eine solche Ausbildung anstreben, zusätzlich
unterstützen. Die Ausbildung in den Betrieben soll gestärkt und prioritär gefördert werden.


Schwerpunktbildung im Bereich der Neuen Mittelschule fördern bzw. ausweiten (MINT,
technisch, kreativ, musisch, Sport)

Lehrberuf-Katalog mit aktuellen Berufsbildern (durch Digitalisierung geprägt) weiter anpassen

Förderung von Ausbildungsverbünden zur gemeinsamen Ausbildung von Lehrlingen durch
mehrere Betriebe

Etablierung der Lehrlingsausbildung nach der Matura unter Berücksichtigung des
altersadäquaten Lernens und der Anerkennung bereits aufgebauter Kompetenzen und
vorhandenen Wissens

Einbeziehung NQR-Systems (Nationaler Qualitätsrahmen) bei Meister- und Befähigungsprüfungen
und dadurch bessere Anschlussfähigkeit im tertiären Bildungsbereich; gesetzliche
Bestimmungen im Berufsausbildungsgesetz zur Schaffung eines transparenten und arbeitsrechtlich
gesicherten (dualen) Standard-Modells

Weiterentwicklung der BHS/HTL in Abstimmung mit den Bedarfslagen von Wirtschaft
und Industrie, insbesondere im Bereich MINT und Digitalisierung sowie Etablierung der
,,dualen BHS"


- Weiterentwicklung der Lehrpläne
- Sicherstellung exzellenter, fachtheoretisch und fachpraktisch ausgebildeter Pädagoginnen
und Pädagogen an berufsbildenden Schulen (z.B. Quereinstieg als BHS-Lehrer)
- Aus- und Aufbau von Kooperationen mit anderen berufsbildenden Schultypen, Unternehmen
und Fachhochschulen forcieren

-
Optimierung der Schnittstelle zur tertiären Bildung und Gewährleistung einer optimalen
Anrechnung der BHS-Qualifikation bzw. entsprechender Kompetenzen und
entsprechenden Wissens auf Hochschulstudien


Verbesserte Anrechenbarkeit von berufsbildenden Qualifikationen und Abschlüssen (z.B. HTL)
für eine mögliche weiterführende hochschulische Ausbildung

Evaluierung und Neu-Konzeption der BMS

Schaffung einer institutionenübergreifenden strategischen Grundlage für den Know-how-
Transfer im dualen System (z. B. für die Westbalkan-Länder)

Einsetzung einer Reformkommission zur Weiterentwicklung der neunten Schulstufe als
vorbereitender ,,Schultyp" für eine weiterführende Lehr- und Facharbeiterausbildung;
Beachtung regionaler Anforderungen und Rahmenbedingungen

Verstärkte Unterstützung von außerbetrieblichem Förderunterricht

Entwicklung eines Stipendiensystems für Meisterprüfungen
Auslandsschulwesen als Visitenkarte Österreichs

Mit allen Auslandsprogrammen wird einerseits die österreichische Kultur im Ausland vermittelt,
andererseits ein kultureller Austausch ermöglicht, der Rückwirkungen auf die österreichische
Bildungslandschaft zeigt. Die österreichische Bildungspolitik kann durch das Auslandsschulwesen
zudem Wirtschaftsinteressen der Republik unterstützen und Synergien schaffen.


Ausbau der Kooperation mit den deutschen und Schweizer Auslandsschulen

Ausbau des Entsendungsprogrammes

Bekenntnis zur Durchführung der internationalen Tagung der Deutschlehrerinnen und
Deutschlehrer im Jahr 2021 in Österreich

Prüfung für neue Standorte von österreichischen Schulen zur Stärkung von Minderheiten
(z.B. in Slowenien)


Wissenschaft

Wissenschaft und Forschung sind Voraussetzungen echter Persönlichkeitsentfaltung in einer
Gesellschaft und Basis für eine positive Zukunft unseres Heimatlandes. Der Staat hat für Forschung
und Lehre die ideellen und materiellen Mittel in Konkurrenz zu privaten Trägern bereitzustellen.
Der staatliche Einfluss auf Forschung und Lehre ist aber analog zur freien Wirtschaft auf die
Gestaltung von Rahmenbedingungen und die Festlegung von Mindestanforderungen zu
beschränken. Im Sinne der Wissenschaftsfreiheit ist der Staat nicht berechtigt, Forschung und
Lehre an ideologischen Zielen auszurichten. Es gilt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit
Österreichs Hochschul- und Forschungseinrichtungen diesen Ansprüchen gerecht werden und
die hohen Erwartungen des Staates und der Gesellschaft effektiv erfüllen können.

Österreich wird dann im zunehmend globalen Wettbewerb als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort
im Herzen Europas erfolgreich mithalten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen:
Erstens, die internationale Ausrichtung unter Berücksichtigung nationaler Strukturen. Zweitens,
die richtige Justierung des Hochschul- und Forschungssystems in Hinblick auf Differenzierung, auf
Profilbildung, auf Abstimmung des Studienangebots und auf interinstitutionelle Clusterbildung im
Forschungsbereich. Drittens, die adäquate Finanzierung mit dem Ziel einer echten Studienplatzfinanzierung,
verbunden mit einem gerechten Zugang für alle gesellschaftlichen Schichten.

Neben der Stärkung der Universitäten bedarf es unbedingt eines weiteren Ausbaus des Fachhochschulsektors,
der in eine gesamthafte Hochschulplanung eingebettet ist. Es ist der hoch-
schulische Lehrbetrieb zu optimieren und das Angebot der Studien innovativ zu gestalten.
Studienanfängerinnen und Studienanfänger sind mit klaren Orientierungsangeboten zu unterstützen.
Es ist für Verzweigungen bei Bildungs- und Ausbildungswegen zu sorgen. Universitäten
agieren am besten, wenn das Regelwerk befördernd und nicht behindernd wirkt. Inhaltlicher
und personeller Austausch der Hochschul- und Forschungseinrichtungen ist auf regionaler,
nationaler und internationaler Ebene zu stärken und auszubauen.

Mit einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen nimmt sich die österreichische Bundesregierung
vor, die hohen Erwartungen zu erfüllen und die vielfältigen Ziele zu erreichen, die mit den
wissenschaftlichen Einrichtungen verbunden sind. Es handelt sich hierbei um diverse Themen:
strukturelle Ausrichtung, inhaltliche Profilbildung und die Leitung, die sogenannte Governance
der Hochschulen. Es gilt ferner, die hohe Qualität in Forschung und Lehre zu sichern, für
angemessene finanzielle Rahmenbedingungen zu sorgen, die Rechte der Studentinnen und
Studenten zu wahren, wenn sie bei Agenden mitbestimmen, die sie betreffen, die Durchlässigkeit
zwischen den Hochschulsektoren zu erhöhen, die Chancen für Karrieren junger Forscherinnen
und Forscher zu verbessern sowie beizutragen, die an der Schnittstelle Wissenschaft–Gesundheit
auf uns zukommenden Probleme zu lösen.

Die historische und die internationale Erfahrung lehrt, dass die Innovationskraft eines Landes von
der Qualität der Hochschulen und vom Engagement aller, die an ihnen forschen, lehren und
studieren, abhängt. Unter dem Dach von Hochschulen fanden sich seit jeher und finden sich
auch heute und morgen die Triebfedern von Wissenschaft und Forschung: der Durst nach
Erkenntnis, das Verlangen nach dem noch Unerforschten. Wer Wissensdurst und Neugier klug
zu fördern und richtig zu formen versteht, hat in der globalisierten und digitalisierten Welt
gewonnen. Das zu diesem Erfolg Nötige und zu diesem Erfolg Führende werden wir in den
nächsten Jahren nachhaltig gestalten und vorantreiben.



Zieldefinition

1.
Bessere Studienbedingungen für Studierende an den Universitäten und Fachhochschulen
schaffen – höhere Durchlässigkeit im Hochschulsektor
2.
Hochschulsektor unter Bedachtnahme gezielter Profilbildung ausbauen und stärker am
gesellschaftlichen Bedarf ausrichten
3.
Faire Rahmenbedingungen fürs Studium: Moderate Studienbeiträge, Studienförderung
und Serviceorientierung
4.
Effektivere Universitätsgovernance und Digitalisierung der Hochschulen: Vorreiter einer
modernen und effizienten Verwaltung im öffentlichen Bereich
5.
Karriereperspektiven für die besten Köpfe schaffen
Maßnahmen

Bessere Studienbedingungen für Studierende an den Universitäten und
Fachhochschulen schaffen – höhere Durchlässigkeit im Hochschulsektor

Die historisch gewachsenen Studienbedingungen in Massenfächern an Universitäten stellen ein
zentrales Problem dar, das durch schlechte Betreuungsverhältnisse zu hohen Drop-out-Raten
und langen Studiendauern führt. Im Zuge der Einführung der ,,Universitätsfinanzierung NEU"
sollen die Studienbedingungen durch ein neues Zugangsregelungs-Management unter Wahrung
des Rechtsschutzes für Studienwerberinnen und Studienwerber deutlich verbessert werden.
Außerdem soll die Qualität des Lehr- und Prüfungsbetriebs durch eine umfassende Reform des
Studienrechts verbessert werden.

Im Unterschied zur Aufgabe der Universitäten, forschungsgeleitete akademische Lehre zu bieten
und vergleichsweise ein höheres Maß an Selbstorganisationsfähigkeit von den Studierenden
einzufordern, dienen Fachhochschulen mit ihren spezifischen Organisationsprinzipien einer
wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung mittels Gewährleistung einer praxisbezogenen
Ausbildung auf Hochschulniveau. Dieser grundlegende Unterschied ist künftig wieder stärker zu
akzentuieren.

Durch mangelnde Durchlässigkeit und Anerkennung von Bildungsqualifikationen am und zwischen
den Hochschulstandorten wird sowohl der fachliche als auch soziale Aufstieg von Studierenden
gehemmt. Dies führt zu einem Verlust potenzieller Talente, die einen Beitrag zur Stärkung des
Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Österreich leisten können. Ziel ist daher die Erhöhung
der Durchlässigkeit und der Anrechenbarkeit. Die Evaluierung bestehender Fördersysteme ist
nötig. Die Zugangsmöglichkeiten für Studieninteressierte ohne Matura zum Hochschulsystem
sind zu verbessern.


Reform des für den Lehr- und Prüfungsbetrieb relevanten universitären Studienrechts,
Weiterentwicklung der Lehr-, Lern- und Prüfungskultur (Studierbarkeit, Studierendenzentriertheit,
Verbindlichkeit), Maßnahmen zur Steigerung der Prüfungsaktivität von Studierenden und
nachhaltige Studierenden-Begleitung vom Studienbeginn bis zum Studienabschluss. Dabei ist
auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen dem Steuerungsbedürfnis der Universität
und der Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Studium zu achten

Im Rahmen einer Weiterentwicklung des universitären Studienrechts werden u.a. folgende
Punkte behandelt und geprüft:
- Anlehnung an die internationale Praxis
- Schaffung von Verhaltensanreizen für ein zügigeres Studieren und eine Steigerung der
Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit
- Frage der Festlegung maximal zulässiger Studiendauern




- Abmeldepflicht bei Inaktivität
- Anzahl der Prüfungstermine und Prüfungswiederholungsmöglichkeiten
- Einschränkung der Mehrfachinskriptionsmöglichkeit an derselben Institution auf derselben

Studienstufe
- Bestimmungen für die ersten Semester inklusive Erreichen einer bestimmten Anzahl von
ECTS (z.B. ,,ETH-Zürich-Modell")


Weitere Maßnahmen gegen ,,Ghostwriting", Plagiate und Datenfälschung

Inneruniversitäre und im Rahmen der Leistungsvereinbarung zu schaffende Maßnahmen
zur Verbesserung der Studierbarkeit, z.B. durch eine stärkere Orientierung der Curricula an
inhaltlichen Lernergebnissen (Bildungsziele), durch die Vermeidung von ,,Verschulungstendenzen"
oder durch größere Anteile an Wahlfächern

Ernsthafte Qualitätsprüfung der Abläufe und Studierbarkeit der einzelnen Curricula und
Weiterentwicklung der diesbezüglichen internen und externen Qualitätssicherung (z.B. Praxis
der Notengebung, Erfordernisse berufstätiger Studierender, Erfordernisse betreuungspflichtiger
Studierender, Leistungs- und Spitzensportler etc.)

Stärkung der inneruniversitären Governance hinsichtlich Curriculagestaltung und Studienorganisation
(z.B. ,,Richtlinienkompetenz" des Rektorats hinsichtlich curricularer Gesamtarchitektur)

Der Umstieg ins Bologna-System hat die Entwicklung der österreichischen Hochschulen in
den vergangenen 20 Jahren stark geprägt. Diese Entwicklung steht aber nicht im Widerspruch
zum Erhalt existierender Studien in Form von Diplomstudien, insbesondere im Bereich der
Rechtswissenschaft. Weitere Umstellungen auf das Bologna-System sollen nur im Konsens mit
den betroffenen wissenschaftlichen Disziplinen erfolgen. Dies einerseits aus grundsätzlichen
Überlegungen, die in der akademischen Autonomie der Wissenschaft und der Hochschulen
begründet sind, andererseits aber auch aus pragmatischen Gründen, weil sonst die mit der
Einführung des Bologna-Modells verbundenen Chancen für Reformen vertan würden

Evaluierung der Titelvielfalt mit dem Ziel einer besseren Vergleichbarkeit, Übersichtlichkeit
und Klarheit. Möglichkeit des Erhalts der Titel Dr./Dipl.-Ing./Mag.

Schaffung des rechtlichen bzw. inhaltlich-regulatorischen Rahmens, damit universitäre bzw.
hochschulische Online-Kurse und Online-Zertifikate (anderer Universitäten bzw. Hochschulen)
ohne rechtliche Probleme in Studienangebote integriert bzw. angerechnet werden können

,,Universitätsfinanzierung NEU" (Kapazitätsorientierung bei Universitätsfinanzierung und neues
Zugangsregelungs-Management inkl. Rechtsschutz für Studienwerberinnen und Studienwerber).
Darauf aufbauend soll über mehrere Leistungsvereinbarungsperioden hinweg und
nach Etablierung der neuen Kosten- und Leistungsrechnung schrittweise die Weiterentwicklung
in Richtung einer ,,echten" Studienplatzfinanzierung stattfinden. Für die Entwicklung des neuen
Zugangsregelungsmanagements wird das ETH-Zürich-Modell in Erwägung gezogen, wiewohl
auch für kapazitär besonders belastete Studien andere Modelle herangezogen werden können
(unter Beachtung der ,,Sunset Clause")

Prüfung einer europarechtskonformen Umsetzung des Herkunftslandprinzips für die
Universitätszulassung bei ausgewählten Studien

Durchgängige Anrechenbarkeit zwischen den hochschulischen Studienangeboten und
Abschlüssen in Österreich verbessern; verbesserte Steuerung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen

Abbau von innerösterreichischen Mobilitäts-Hindernissen (z.B. curriculare oder studienorganisationsbezogene)
zwischen den einzelnen Universitäten sowie zwischen Universitäten
und Fachhochschulen auch bei Wechsel der Studienpläne, des Studienfachs oder des
Studienortes

Monitoring der Durchlässigkeit im Rahmen eines aktiveren Durchlässigkeitsmanagements
(z.B. über Anerkennungslisten, regelmäßige curriculare Abstimmungen)

Effektive Umsetzung der Prinzipien des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens; Abkehr
von zu kleinteiligen und zu detaillierten Prüfungen von Gleichwertigkeiten



In Zukunft sollen die Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie zur Entscheidung ermächtigt
werden, Personen mit einer Bildungskarriere von 300 ECTS bzw. Äquivalenten die Zulassung
zu einem Doktoratsstudium zu ermöglichen (gegebenenfalls verbunden mit der Auflage von
Prüfungen, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums abzulegen sind)
Hochschulsektor unter Bedachtnahme gezielter Profilbildung ausbauen und
stärker am gesellschaftlichen Bedarf ausrichten

Ziel der Bundesregierung ist es, das österreichische Wissenschafts- und Forschungssystem zu
einem der wettbewerbsfähigsten der Welt zu machen. Dafür müssen wir gerade als kleines
Land im Hochschulsektor strategische Schwerpunkte setzen. Daher gilt es, die Bemühungen der
letzten Jahre zu verstärken und durch stärkere Profilbildung sowie abgestimmte Schwerpunktsetzung
im Hochschulsektor klare Exzellenzbereiche zu definieren. Um unsere Hochschulen mit
ihren Exzellenzfeldern international sichtbarer und damit wettbewerbsfähiger zu machen, sollen
Strukturreformen und Standortoptimierungen bis hin zu möglichen Zusammenlegungen von
Hochschulen geprüft werden. Auch der gesellschaftliche Auftrag der Universitäten und ihre
Rolle im Innovationssystem sollen gestärkt werden. Absolventeninnen und Absolventen sollen
durch spezielle Angebote (z.B. bevorzugte Nutzung der Universitätssportinstitute) stärker an ihre
Ausbildungsstätte gebunden werden.

Es sollen auch umfassende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Hochschulsektors ergriffen
werden, insbesondere eine Vereinheitlichung durch die verstärkte Einbindung der Pädagogischen
Hochschulen und eine Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung, um einheitliche
Qualitätsstandards und eine Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse sicherzustellen. Der Fachhochschulsektor
soll quantitativ ausgebaut werden.

Hochschulische Bildung ist ein wichtiger Beitrag sowohl zur Persönlichkeitsbildung junger
Menschen als auch zur Abdeckung gesellschaftlich und wirtschaftlich erwünschter
Kompetenzen und Qualifikationen. Deshalb soll das Studienangebot verstärkt am gesellschaftlichen
Bedarf orientiert werden. Das beinhaltet eine Stärkung der Pädagogenbildung vor
dem Hintergrund sich verändernder Bildungserfordernisse genauso wie die Abfederung des
Fachkräftemangels durch Steigerung innovativer Studienangebote im Bereich digitaler
Kompetenzen und im MINT-Bereich.


Abgestimmte Schwerpunktsetzungen der Hochschulen weiter fördern – Strukturreformen
und Standortoptimierungen bis hin zu möglichen Zusammenlegungen von Hochschulen
bzw. Universitäten zur Schaffung global wettbewerbsfähigerer und international besser
sichtbarer Institutionen

Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen und verstärkte Einbettung derselben
in universitäre Rahmen- und Steuerungsbedingungen (z.B. Qualitätssicherung analog
zu Universitäten)

Weiterentwicklung der hochschulischen externen Qualitätssicherung sowie des hochschulischen
Weiterbildungsangebots, Erleichterung der grenzüberschreitenden Studienangebote
(z.B. Reform § 27 HS-QSG, Verfahrensfragen, Optimierung der Gremienstrukturen)

Verbesserung der Abstimmung zwischen dem öffentlichen und privaten Hochschulsektor;
Prozess über Entwicklungsnotwendigkeiten und Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen
im Privatuniversitätssektor (z.B. bessere Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Mitteln)

Bessere Karriereperspektiven für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – mehr
Laufbahnstellen an Universitäten

Nachhaltigkeitscluster: Aufbauend auf den existierenden Kooperationen und Netzwerken
im Bereich der Nachhaltigskeitsforschung bzw. der nachhaltigen Lehre (z.B. Allianz der
Nachhaltigen Universitäten, Climate Change Center Austria – CCCA, Bioeconomy Austria)


sollen sich die Aktivitäten der Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
in diesem Bereich, geleitet vom Gedanken einer ,,Responsible Science", weiter
verdichten mit dem Ziel, ein intensivierteres Kooperationsniveau mit einer höheren globalen
Sichtbarkeit zu erreichen


Ausbau des Fachhochschulsektors insbesondere in MINT-Fächern
- Dislozierte Standorte (unter Berücksichtigung entsprechender kritischer Größe, wirtschaftlicher
Schwerpunkt) stärker berücksichtigen (ländlicher Raum)
- Der Fachhochschulsektor bleibt offen für neue Fachhochschulträger



Dritte Mission (Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen Weiterentwicklung) der Universitäten
stärken, insbesondere Wissenstransfer (Nutzung des Potenzials der Grundlagen im gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Kontext) und Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und
Gesellschaft vertiefen

Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Privatfachhochschulen

Planungssicherheit für Universitätsbauten und Forschungsinfrastruktur

Aktualisierung der Studienangebote und Verankerung neuer innovativer, inhaltlicher Schwerpunktsetzungen
an den Universitäten als Antwort auf die Digitalisierung (Prinzip ,,one in, one out")

Erhöhung der Anzahl der Ausbildungs- und Studienplätze für digitale Berufe (MINT-Fächer) im
tertiären Bereich

Weiterentwicklung der ,,Pädagogenbildung NEU"

Schaffung von tertiären Angeboten für Ausbildung von Elementarpädagoginnen und
-pädagogen (insbesondere Leiterinnen und Leiter)

Verstärkte Kooperation zwischen Bundesanstalten für Elementarpädagogik und Pädagogischen
Hochschulen: Abstimmung der Lehrinhalte, verbesserte Übertritts- und Anrechnungsmöglichkeiten
von ,,BAfEPs" in ,,PHs", um tertiäre Ausbildungsangebote für Elementarpädagogen
zu erweitern

Zertifikatskurs ,,Bildungswissenschaftliche Grundlagen für Lehrkräfte mit Fluchthintergrund"
überführen in den für alle Pädagoginnen und Pädagogen gültigen rechtlichen Rahmen
für Quereinsteiger und ,,Rückkehrer"
Faire Rahmenbedingungen fürs Studium: Moderate Studienbeiträge,
Studienförderung und Serviceorientierung

Derzeit ist Österreich das einzige Land in der EU, das weitgehend auf geregelten Zugang zu
Universitäten verzichtet und ein nahezu kostenfreies Studium anbietet. Unser Ziel bleibt, sowohl
bei der Verbindlichkeit des Studiums als auch beim Bildungsniveau aller gesellschaftlichen
Schichten an die internationale Realität aufzuschließen. Für in Österreich langfristig aufhältige und
leistungswillige Studierende aus allen sozialen Schichten ist der Beitrag so zu gestalten, dass das
Studium weiterhin nahezu kostenfrei möglich ist. Zur Förderung aller potenziellen Talente und
zur Erhöhung der Bildungschancen für alle sozialen Schichten sollen flankierende Maßnahmen
aus den Bereichen Beratung, bessere Durchlässigkeit und Anerkennung von Bildungsqualifikationen
beitragen.

Im Sinne der Verbesserung des Services für Studierende durch die Österreichische Hochschülerschaft
(ÖH) soll ihr gesetzlicher Auftrag stärker konkretisiert werden. Die ihr zur Verfügung
gestellten Mittel sollen in Zukunft ausschließlich für Aufgaben der Beratung und Interessenvertretung
von Studierenden verwendet werden können.


Maßnahmenportfolio für Talente aus allen sozialen Schichten

Durchlässigkeit zwischen Lehre und Hochschulsektor stärken: Mehr Bewusstseinsbildung
und gezielte Begleitung, um die Anzahl der Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfungen
zu erhöhen



Einführung moderater Finanzierungsbeiträge für Studierende, um die Verbindlichkeit des Studierens
zu erhöhen sowie den privaten Finanzierungsanteil im tertiären Bereich auf OECD-
Schnitt (0,5% des BIP) zu steigern. Beiträge sind mit folgenden Komponenten verbunden:
- Leistungsorientierter Bildungsscheck (Voraussetzung: fünfjährige Aufenthaltsdauer
in Österreich)
- Nachträgliche steuerliche Absetzbarkeit für die geleisteten Studienbeiträge
- Qualitatives Aufnahmeverfahren für Studierende aus Drittstaaten
- Ausweitung des Studienzuschusses
- Berücksichtigung von besonderen Lebensumständen (u.a. Geschwistern in der

Ausbildungsphase, Spitzen- und Leistungssport, Betreuungspflichten)


Novelle des Studentenheimgesetzes

Reform des Leistungsstipendien-Systems (stärkere Leistungsorientierung)

Die der Hochschülerschaft zur Verfügung gestellten Mittel sollen ausschließlich für Aufgaben
der Beratung und Interessenvertretung von Studierenden verwendet werden können

Ausweitung der Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber der ÖH, um eine
Missachtung der Vorgaben zu verhindern
Effektivere Universitätsgovernance und Digitalisierung der Hochschulen:
Vorreiter einer modernen und effizienten Verwaltung im öffentlichen Bereich

Im Zeitalter der Wissensgesellschaft und der Digitalisierung müssen gerade die Hochschulen
effizient arbeiten, um im Bereich der Lehre und Forschung Spitzenleistungen erbringen
zu können. Wir wollen die Hochschulen daher zu Vorreitern moderner Verwaltungen im
öffentlichen Bereich machen. Es soll auch die interne und externe Universitätsgovernance
verbessert werden, um im internationalen Wettbewerbsdruck die notwendige Handlungsfähigkeit
sicherzustellen.


Vorantreiben der Digitalisierung an den Hochschulen
- Big Data, Open Access, digitale Vernetzung von Hochschulen etc.
- Förderung ,,Studiengang 4.0" und Forcieren des E-Learnings

Effiziente Universitätsverwaltung und -steuerung
- Harmonisierung und Digitalisierung der administrativen Verwaltungsprozesse innerhalb
des Hochschulwesens
-
Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur besseren Datennutzung im
Wissenschaftsbereich und Etablierung von ,,Learning Analytics" im österreichischen
Hochschulwesen (gemäß europäischer Datenschutzgrundverordnung; Umsetzung in
den jeweiligen nationalen Materiengesetzen)


Weiterentwicklung der Universitätsgovernance (v.a. zur Optimierung der universitären
Handlungs- und Reformfähigkeit)
- System der Leistungsvereinbarung stärker als Steuerungsinstrument verwenden,
periodenübergreifende Steuerung einführen, Prüfung der Verlängerung von Leistungsvereinbarungen
auf fünf Jahre
- Verbesserte Überführung von Stiftungsprofessuren in den Regelbetrieb über Integration
in den Universitätsentwicklungsplan bzw. die Leistungsvereinbarungen

-
In den mündlichen und schriftlichen Mitteilungen sowie in den wissenschaftlichen Arbeiten
ist auf die symmetrische Präsenz von Frauen und Männern zu achten, sofern nicht sachliche
Gründe dagegensprechen. Geschlechtergerechte Sprache darf jedoch nicht auf Kosten
der Verständlichkeit praktiziert werden

- Rektorenbestellung für maximal drei Perioden
- Effektive Steuerung des Themas Nebenbeschäftigung des wissenschaftlichen Personals
- Die inneruniversitären Entscheidungsprozesse im Rahmen der Leitung der Institution

(z.B. Berufungsverfahren, Habilitationsverfahren, Organisationsplan, Dreiervorschlag Rektor,


Curricula etc.) sind insofern anzupassen, dass jedenfalls die Professorenschaft (im Sinne
§ 97 UG 2002) eine qualifizierte Mehrheit stellt


Entbürokratisierung der Universitätsverwaltung und -steuerung
- Review-Prozess für weniger Bürokratie an Österreichs Universitäten (sowohl für Studierende
als auch Universitätspersonal)
- Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine optimale Nutzung der Möglichkeiten
neuer Technologien
- Universitätsübergreifende Nutzung von vorhandener Infrastruktur


Karriereperspektiven für die besten Köpfe schaffen

Um Karriereperspektiven für Forscherinnen und Forscher in Österreich zu verbessern, im Kampf
um die besten Köpfe noch wettbewerbsfähiger zu werden und der Abwanderung junger,
exzellenter Forscherinnen und Forscher aus Österreich entgegenzuwirken, wird die Bundesregierung
ein modernes Arbeitsrecht für Forschende schaffen, die Anzahl der verfügbaren
Laufbahnstellen an Universitäten steigern, Frauen in der Forschung (an Hochschulen, außeruniversitären
Instituten oder in der Industrie) besonders unterstützen und Rückkehrprogramme
für österreichische Forscherinnen und Forscher, die im Ausland tätig sind, umsetzen.


Modernes Arbeitsrecht für Forscherinnen und Forscher (Flexibilisierung der Vertragsdauer,
flexible Arbeitszeitmodelle, Reform des § 109 UG)

Verstärkte Bemühungen, um Dependancen von internationalen Top-Universitäten nach
Österreich zu holen

Bessere Rahmenbedingungen für vor allem junge Forschende und speziell für Frauen in der
Forschung durch
- eine deutliche Steigerung der an Universitäten verfügbaren Laufbahnstellen für junge
Forscherinnen und Forscher in Zukunftsbereichen
- aktive Fördermaßnahmen, um Rahmenbedingungen für junge Forscherinnen zu
unterstützen (z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf)


Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um hochqualifizierte Forscherinnen
und Forscher verstärkt nach Österreich zu holen

Mobilität und Internationalisierung forcieren

Umsetzung der Hochschulmobiltätsstrategie sowie kontinuierliche Steigerung der Studierenden-
und Lehrendenmobilität

Sicherstellung der nationalen Zusatzfinanzierung für ERASMUS+

Nachhaltige Etablierung des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD-GmbH) als österreichische
Agentur für Mobilität, Internationalisierung und Kooperation im Bereich Bildung,
Hochschulbildung und Wissenschaft

Intensivierung internationaler Vernetzung von Universitäten, Institutionen und Großforschungsinfrastruktur


Innovation und Digitalisierung

Österreich ist eine kleine, exportorientierte Volkswirtschaft, die sechs von zehn Euro auf den
internationalen Märkten verdient. Als solche ist es entscheidend, hochinnovative Produkte und
Dienstleistungen erfolgreich auf den Weltmärkten im internationalen Wettbewerb zu positionieren.
Vor allem Innovationen durch Digitalisierung bieten hierfür ganz neue Chancen. Ziel ist es
daher, dass Österreich zur Gruppe der europäischen Innovation-Leader aufsteigt. Im Sinne einer
gesamtstrategischen Vorgangsweise wird für Österreich eine neue Forschungs- und Innovationsstrategie
erarbeitet. Sie wird auf den Prinzipien Exzellenz und Wettbewerb sowie Impact
und Offenheit basieren mit dem Ziel, ein hochdynamisches und weltweit vernetztes Innovationssystem
(weiter) zu entwickeln.

Eine freie, erkenntnisgeleitete Grundlagenforschung ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Es gilt
insbesondere, die Exzellenzorientierung in den wissenschaftlichen Einrichtungen voranzutreiben
und die internationale Attraktivität als akademischer Standort auszubauen. Dabei wird es wichtig
sein, die EU-Förderprogramme bestmöglich für Österreich zu nutzen. Grundlagenforschung soll
in einem integrativen Ansatz mit entsprechender Verwertung von Forschungsergebnissen für
wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovation verknüpft sein.

Neben der akademischen Forschung stellt die stark anwendungsorientierte Forschung durch
KMU und Großunternehmen das Rückgrat des Innovationssystems dar. Es gilt daher, die Rahmenbedingungen
für innovative Unternehmen – jeweils spezifisch für Start-ups, KMU oder große
Industrieunternehmen – bestmöglich auszugestalten: durch ein Bekenntnis zur Forschungsprämie,
die Stärkung der nachfrageseitigen Innovationsförderung und durch direkte wettbewerbliche
Förderungen. Ziel ist es, Unternehmen bei der Entscheidung zu stärken, auf Investitionen in
Forschung und Entwicklung zu setzen und als Headquarter attraktiv zu sein. Dafür brauchen
wir einen ausgewogenen Mix aus vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten (top down) und
offenen Programmen (bottom up) sowie hochqualifiziertes Personal. Insbesondere im
MINT-Bereich müssen wir diese Problematik strategisch angehen.

Für einen größtmöglichen Output an Forschungsergebnissen ist es in den nächsten Jahren
auch notwendig, die bestehende Governance des Innovationssystems zu überdenken. Förderagenturen
brauchen mehr Handlungsspielraum. Wir brauchen eine größere finanzielle
Planungssicherheit, um international konkurrenzfähiger zu werden, und wir brauchen klarere
Strukturen und weniger Bürokratie im System.

Eine innovationsorientierte Gesellschaft nutzt über die Forschung hinausgehend alle Möglichkeiten
der Innovation. Daher gilt es, ein breites Verständnis von Innovation zu verwenden. Dies
beinhaltet offene Innovationsmethoden einerseits, andererseits aber auch einen integrativen
Ansatz, was gemeinnützige Einrichtungen und soziales Unternehmertum betrifft.

Ohne Zweifel spielt die Digitalisierung als alles transformierende Kraft eine Schlüsselrolle für den
Innovationsstandort. Bestehende gesellschaftliche und wirtschaftliche Prozesse werden in den
nächsten Jahren zu hinterfragen sein. Neue digitale Technologien wie künstliche Intelligenz,
Robotik oder Blockchain werden noch nicht vorhersehbare Auswirkungen auf unsere
Gesellschaft haben. Für Österreich gilt es, die Digitalisierung vor diesem Hintergrund aktiv als
Chance zu nutzen, indem wir uns international als Vorreiter der Digitalisierung positionieren. Nur
wer jetzt aktiv in die Digitalisierung investiert, wird als Innovation-Leader künftig international
vorne mit dabei sein und Beschäftigung und Wohlstand nachhaltig entwickeln. Es wird daher
Forschungsschwerpunkte im Digitalbereich genauso brauchen, wie es notwendig sein wird,
MINT stärker in der Bildung zu verankern.



Voraussetzungen dafür sind der Ausbau der technischen Grundlagen wie ultraschnelle
Netzverbindungen und eine smarte Regulierung. Ohne Engagement für die frühestmögliche
Umsetzung eines Gigabit-Netzes fehlt uns im internationalen Kontext die Basis, um von der
Digitalisierung der Verwaltung, Wirtschaft, Bildung und anderer Bereiche zum Nutzen der
Bürgerinnen und Bürger optimal zu profitieren. Ziel ist es daher, mit dem Vorantreiben der
Digitalisierung zum europäischen Innovation-Leader aufzusteigen.

Zieldefinition

1.
Gesamtforschungsstrategie mit einem Pakt für Forschung, Technologie und Innovation
sowie Optimierung der Governance-Struktur
2.
Open Innovation und gesellschaftliche Innovation stärken
3.
Moderne Infrastruktur als Fundament der Digitalisierung
4.
Digitalisierung der Verwaltung und smarte Regulierung für ein besseres Service und
mehr Interaktion mit Bürgern und Unternehmen
5.
Digitalisierung der Bildung, der Wirtschaft und des Sicherheitsbereiches
Maßnahmen

Gesamtforschungsstrategie mit einem Pakt für Forschung, Technologie und
Innovation sowie Optimierung der Governance-Struktur

Ein wettbewerbsfähiges Forschungs- und Innovationssystem ist die Basis für den Erfolg im
Zeitalter der Digitalisierung und Wissensgesellschaft. Unser klares Ziel ist es, dass Österreich in
den nächsten Jahren von der Gruppe der Strong Innovators zum Innovation-Leader aufsteigt
und damit einer der innovativsten Staaten in Europa wird.

Zentraler Ausgangspunkt dafür ist die Erarbeitung einer neuen Forschungs-, Technologie-
und Innovationsstrategie. In Umsetzung dieser Strategie werden die Wissensgesellschaft und
der Wirtschaftsstandort gestärkt, um Beschäftigung und Wertschöpfung in Österreich langfristig
zu erhöhen.

Wesentliche Elemente dieser Strategie sind die nachhaltige Erhöhung insbesondere der wettbewerblichen
Forschungsbudgets im Rahmen eines Paktes für Forschung sowie die Etablierung
klarer Strukturen und neuer Governance, um unnötige Bürokratie zu verhindern. Zur stärkeren
Entfaltung des Potenzials von wissenschaftlichen Erkenntnissen benötigt es einen Ausbau des
Wissenstransfers zwischen Grundlagenforschung, Entwicklung und Anwendung hin zum Markt.
Weiters soll der Ausbau von Humanpotenzial und zukunftsadäquater Qualifikation verstärkt werden.


Aktualisierung der Forschungsstrategie (FTI-Strategie): Die darin erfassten Ziele sind die verbindliche
Grundlage für die Arbeit öffentlicher Forschungseinrichtungen und Agenturen
- Erstellung einer post-2020-FTI-Strategie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der
laufenden FTI-Review der OECD und bestehender Strategien sowie Festlegung gesamt


staatlicher Forschungsschwerpunkte

-
Etablierung eines jährlichen FTI-Gipfels der Bundesregierung unter Einbindung der

Bundesländer anlässlich der Präsentation des Österreichischen Forschungs- und

Technologieberichts

-
Konsequente Weiterführung der Schwerpunktsetzung in FTI zur Lösung gesellschaftspolitischer
Herausforderungen und damit klare Schwerpunktsetzung bei angewandter
Spitzenforschung unter Einbeziehung von Grundlagenforschung und europäischen
Schwerpunkten, um thematische Schwerpunkte wie z.B. Quantenforschung, Digitalisierung,



Blockchain, künstliche Intelligenz, Life Science oder Klima- und Energieforschung, Bioökonomie,
Produktionstechnologien, Industrie 4.0, Elektromobilität, demographischer
Wandel, Sicherheit, Werkstofftechnologie und andere zu setzen

-
FTI-Themen können dabei als ressortübergreifende Querschnittsmaterien in vielfältiger
Weise gefördert werden


Mehr gemeinsame Innovationskraft: Brücken und Wissenstransfer(-zentren) zwischen Grundlagenforschung,
angewandter Forschung und Wirtschaft stärken, um Innovationsprozesse
zu beschleunigen; bestehende Kompetenzzentren bzw. kooperative Forschungszentren zu
Forschungsclustern ausbauen

Forschungsförderung auf europäischer Ebene:
- EU-Forschungsrahmenprogramm für Österreich nutzen und auf bestehenden Stärken
(Exzellenzorientierung) aufbauen
-
Strukturfondsmittel optimal für eine nachhaltige Weiterentwicklung des F&E-Standortes
Österreich einsetzen


Gezielte Förderung der kompetitiven, unternehmerischen Forschung

Der Standort Österreich als F&E-Headquarter für international agierende Unternehmen muss
durch entsprechende spezielle Angebote gestärkt werden. Die Förderagenturen sollen
bestehende Instrumente ausbauen bzw. neue Maßnahmen entwickeln, die sie in die Lage
versetzen, internationale innovationsgetriebene Unternehmen proaktiv adressieren zu können.

Strategische Weiterentwicklung des Wissenstransfer-Systems (z.B. Translational Research
Center) sowie Förderung der Verwertung und Vermarktung von Forschungsergebnissen
(unter Wahrung der Interessen resultierend aus dem öffentlichen Mitteleinsatz) u.a. durch
Unterstützung von Universitäten für Koordination von Wissenstransferaktivitäten, IPR-Verwertung
und Prototypenentwicklung sowie durch Programme zur Unterstützung innovativer
Unternehmen auf dem Weg vom Forschungsergebnis in den Markt; Unterstützung von
Unternehmensgründungen; Verstärkung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft

Exzellenzinitiative zur Steigerung der kompetitiven Grundlagenforschung (z.B. Förderung
herausragender Nachwuchswissenschafter, kompetitive Anreize für Forschungsexzellenz
für Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen)

Prüfung der Einrichtung einer staatlichen Technologietransfer-Organisation mit der Aufgabe, nicht
genutzte Patent- und Schutzrechte von öffentlichen Institutionen gewinnbringend zu verwerten

Bildung und FTI: Steigerung von FTI-Interessen an den Schulen; ressortübergreifende
Kooperation im Bereich ,,Berufsbildung 4.0" und Digitalisierung sowie Stärkung der Kooperation
von Institutionen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft

Mobilität und Internationalisierung der Wissenschaft, Forschung und Technologie durch die
Nutzung und Weiterentwicklung der bestehenden Netzwerke, der Technologiekooperationsabkommen
sowie der internationalen Hochschul- und Forschungskooperationen (inkl. Nutzung
von Großforschungsinfrastrukturen); Unterstützung der Vermarktung österreichischer
Technologien am globalen Markt (internationaler Technologietransfer)
• Forschungsfinanzierungsgesetz – Pakt für Forschung und Entwicklung: Langfristige FTI-
Finanzierung für mehr Planungssicherheit; Reduktion von bürokratischen Hürden
- Periodischer Finanzierungspakt (im zweiten Jahr einer Dreijahresperiode, rechtzeitig vor
Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes) für mindestens die folgenden drei Jahre
- Im Gegenzug Verpflichtung der einbezogenen Agenturen und Forschungsträger zur

Umsetzung der Forschungsstrategie
- Festlegung der Schwerpunkte durch MRV-Beschluss
- Jährlicher Monitoringbericht



Jährliche, kontinuierliche Erhöhung der Forschungsausgaben des Bundes, um eine
Forschungsquote von 3,76% zu erreichen: Die zusätzlichen Mittel sind, wo systemisch
möglich, bevorzugt im Wettbewerb zu vergeben

Neuausrichtung des Steuerungsverständnisses in den Ministerien: Eine klar definierte
Aufgabenverteilung entsprechend der strategischen Verantwortung der Ministerien und


der operativen Verantwortung der Agenturen sollte angestrebt werden, d.h. Themensetzung
und strategische Steuerung durch die Bundesministerien, Abwicklung und Instrumente bei
den Agenturen. Im Mittelpunkt steht dabei die Reduktion der Verflechtungen und Schnittstellen
zwischen den Ministerien und den Agenturen. Festlegung der Aufgaben der Agenturen/
Förderstellen entsprechend der strategischen Ziele: Eine stärkere Autonomie der Förderungsgesellschaften
bei der operativen Abwicklung sollte einer umfassenden strategischen Verantwortung
der Ministerien gegenüberstehen


Konsolidierung der fördernden Stellen entlang der Innovationskette (jeweils als One-Stop-
Shop) für Grundlagenforschung – angewandte Forschung – Unternehmensfinanzierung
(unter Einbeziehung der Bundesländer): Steigerung der Effizienz des Fördersystems durch
Reform von Förderstrukturen und mittels Konzentration auf bestehende Programme sowie
Reduktion der Anzahl der Programme durch breitere strategische Ausrichtung und
Senkung der administrativen Kosten bei der Abwicklung

Die Abwicklung der Ländermittel für F&E soll nach Möglichkeit durch die zuständigen
Bundesorganisationen für die Länder erfolgen, um die Effizienz sowie die Qualität
durch wettbewerbliche Verfahren zu steigern und eine bestmögliche Abstimmung der
inhaltlichen Abwicklung von Bundes- und Landesmitteln unter Einbeziehung der Bundesländer
zu ermöglichen

Synergien nutzen, Doppelgleisigkeiten ausschließen, Kooperationen von FFG und aws stärken
– auf Ebene der Programme und auf institutioneller Ebene

Eine international konkurrenzfähige F&E-Infrastrukturausstattung ist für einen Forschungs-
und Innovationsstandort an der Weltspitze notwendige Voraussetzung, daher wird der
Ausbau der Forschungsinfrastruktur für strategisch relevante Industriesektoren weiter
vorangetrieben, wobei bisher erfolgreiche Forschungskooperationen (wie COMET, CDG)
fortgesetzt werden

Zusammenlegung des Rates FTE, des Wissenschaftsrates und des ERA Council Forums als
Beratungsgremium der Bundesregierung, ergänzt um volkswirtschaftliche Kompetenz;
Tagung in Kurien und im Plenum
• Weniger Bürokratie bei Forschungsförderung (unter Einbeziehung der Bundesländer):
- Synergien steigern und Doppelgleisigkeiten vermeiden durch Vereinfachung bei den
Rahmenregeln (Richtlinien etc.) auf nationaler und europäischer Ebene
- Massive Vereinfachung des nationalen Richtliniensystems, insbesondere der Allgemeinen
Rahmenrichtlinien (ARR), beispielsweise im Bereich der Kostenanerkenntnis (Einführung
von Pauschalen)

-
Weitestgehend elektronische und automatisierte Förderabwicklung, Erstauskunft auf Basis
einer Kurzbeschreibung


Strategische Weiterentwicklung der österreichischen außeruniversitären und industrie- bzw.
wirtschaftsorientierten Forschungseinrichtungen zu international wettbewerbsfähigen
Einrichtungen: Zur Stabilisierung dieser außeruniversitären Einrichtungen ist gemeinsam
mit den Bundesländern ein Grundfinanzierungsmodell inklusive Standards und Benchmarks
zu erarbeiten
• Relevante Schwerpunkte im Bereich FTI fortsetzen: Unabhängig von der Weiterentwicklung
der FTI-Strategie und damit der Neudefinition von zusätzlichen Schwerpunktfeldern sind
vielversprechende Initiativen konsequent weiterzuführen. Exemplarisch sind folgende
Bereiche zu nennen:
- Stärkung und Weiterentwicklung der österreichischen Mikroelektronikindustrie
(Silicon Austria)
- Umsetzung der Life-Science-Strategie
- Stärkung der österreichischen Automobilzulieferindustrie
- Weiterverfolgung der Vorhaben im Bereich der eigenständigen europäischen Batterie


produktion und der Quantencomputertechnologie
- Klarer Fokus auf Leuchtturmprojekte für den 5G-Bereich




- Ambient Assisted Living (Assistenzsysteme zur Erhöhung der Lebensqualität von
Pflegebedürftigen)
- Energieforschung ausbauen als Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen
Klimaziele


Ausbau einer koordinierten Sicherheits- und Verteidigungsforschung

Umsetzung einer Forschungsförderungsdatenbank (unter Einbeziehung der Bundesländer)
basierend auf den Empfehlungen des Rates FTE

Innovative öffentliche Beschaffung forcieren: Der Staat soll bei der Beschaffung von Innovation
eine Vorbildrolle übernehmen; der öffentliche Sektor muss als Referenzmarkt für
in Österreich entwickelte neue Technologien und Dienstleistungen dienen
Open Innovation und gesellschaftliche Innovation stärken

Innovation ist nicht nur Treiber des technischen Fortschritts, sondern kann auch im gesellschaftlichen
Bereich zur Lösung von Problemen beitragen. Das zeigen beispielsweise Sozialunternehmen,
die sich mit betriebswirtschaftlich fundierten Geschäftsmodellen für soziale
Verbesserungen einsetzen. Gesellschaftliche Innovation gewinnt für die Lösung der großen
sozialen und ökologischen Herausforderungen wie Integration, Ressourcenverbrauch,
Arbeitslosigkeit oder Klimaschutz eine immer größere Bedeutung. Wichtig für die Umsetzung
gesellschaftlicher Innovation ist – im Sinne der Open-Innovation-Strategie – die Einbindung
aller Zielgruppen. Auf dieser Grundlage kann Neues und Besseres entstehen. Gesellschaftliche
Innovation braucht Rahmenbedingungen, Kompetenzen und Räume, in denen sie erprobt und
umgesetzt werden kann. Eine Verbreiterung des Innovationsbegriffs ist notwendig. Darüber
hinaus müssen die langfristigen Herausforderungen identifiziert werden, die sich aus dem
Einsatz von neuen Technologien wie Robotik und künstlicher Intelligenz (KI) auf technologischer,
wirtschaftlicher, rechtlicher, vor allem aber gesellschaftlicher Ebene ergeben. Diese müssen
diskutiert und in entsprechenden Handlungsempfehlungen zeitnah adressiert werden.


Einrichten eines ,,Ethikrates Digitalisierung" für gesellschaftliche Fragen in Zusammenhang mit
der Digitalisierung; Zusammenführung mit dem Robotikrat des BMVIT als Beratungsgremium
der Bundesregierung

Schaffung einer Plattform/Anlaufstelle für gesellschaftliche Innovation und Open Innovation

Mobilisierung von privatem Kapital zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen,
insbesondere Demographie, Klimaschutz, Energie, Bildung
- Prüfung eines Pilotprojektes ,,Austrian Green Bonds" zum Ausbau erneuerbarer Energieträger etc.
- Stärkung von Social Crowdfunding, Impact Investing, Social Entrepreneurship/Ökosozialem
Unternehmertum
- Entwicklung anerkannter Wirkungs- und Investmentkriterien für Impact Investments
- Nichttechnologische, gesellschaftliche Innovation und Social Entrepreneurship stärker in

Förderprogramme miteinbeziehen


Prüfung der Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit in Richtung gemeinnütziges Engagement

Umsetzung der Open-Innovation-Strategie, insbesondere Aufbau einer Plattform und
Umsetzung von Pilotprojekten

Fortführung und Weiterentwicklung der Innovationsstiftung für Bildung
Moderne Infrastruktur als Fundament der Digitalisierung

Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für den Einsatz digitaler Technologien
wie autonomes Fahren oder Industrie 4.0. Der Zugang zu moderner Breitbandinfrastruktur
wird darüber entscheiden, ob Unternehmen international erfolgreich sind, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter flexibel von zu Hause arbeiten können oder junge Menschen vom Land wegziehen
müssen. Hier haben wir in Österreich akuten Handlungsbedarf. Als Zwischenschritt auf dem Weg



zum Gigabit-Netz ist es daher notwendig, das Ziel einer flächendeckenden Breitbandversorgung
von zumindest 100 Mbit/Sekunde zu verfolgen. Dafür ist eine starke, unbürokratische Zusammenarbeit
zwischen Gemeinden, Ländern, dem Bund und der Wirtschaft zwingend notwendig. Das
gilt auch für das Ziel, beim 5G-Ausbau zu den absoluten Frontrunnern weltweit zu zählen.


Zügiger Ausbau einer modernen, leistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur

Ziel für 2025: Landesweite Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen, zusätzlich zur landesweiten
mobilen Versorgung mit 5G

Österreich bis Anfang 2021 zum 5G-Pilotland machen
- Rasche Verabschiedung einer 5G-Strategie (siehe Eckpunkte einer nationalen 5G-Strategie)
- Klare Roadmap bis zur Ausschreibung der 5G-Frequenzen entwickeln
- Strategische, investitionsfreundliche Zielsetzung für Frequenzausschreibungen definieren

Überarbeitung der derzeitigen Strategie zum Breitbandausbau
- 100 Mbit/Sekunde als Zwischenziel auf dem Weg zum Gigabit-Netzausbau
- Unbürokratischer Prozess der Mittelvergabe mit klaren Kriterien
- Integrierte Planung von fixem und mobilem Ausbau
- Anhebung der Fördergrenze auf 100 Mbit/Sekunde
- Pakt mit der Wirtschaft zum beschleunigten Breitbandausbau
- Ziel: Glasfaser in jeden Neubau
- Hersteller- und Technologieneutralität

Vollständige Investition der noch verfügbaren Mittel aus der Breitbandmilliarde

Senkung der Verwaltungsgebühren und -abgaben für die Nutzung digitaler Infrastrukturen
(z.B. Frequenznutzungsgebühren etc.)

Zweckbindung zukünftiger Erlöse aus Frequenzversteigerungen ausschließlich für den
Ausbau der digitalen Infrastruktur

Differenzierung bei den Verfahren zur Errichtung von Sendeanlagen durch Vereinfachung der
Errichtung kleiner Anlagen im TKG

Installierung eines zentralen Breitband-Monitorings zur besseren Steuerung von Versorgungsauflagen,
Förderungen und Regulierungsentscheidungen

Verbesserung der Ausstattung von öffentlichen Einrichtungen (Behörden, Bildungseinrichtungen)
mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur (flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfaser)
Digitalisierung der Verwaltung und smarte Regulierung für ein besseres Service und
mehr Interaktion mit Bürgern und Unternehmen

Die Digitalisierung bietet uns gewaltige Chancen, die Lebensqualität, Sicherheit und Wohlstand
erhöhen können, stellt uns gleichzeitig aber auch vor neue, substantielle Herausforderungen.
Als Gesellschaft können wir gestalten, wie wir die positiven Möglichkeiten der neuen Technologien
wie Big-Data-Anwendungen, maschinelles Lernen und Automatisierung nützen und damit
verbundene Gefahren abwenden.

Internationale Beispiele wie Estland oder Schweden zeigen die Möglichkeiten von Effizienzsteigerung
und Bürgerorientierung in der Verwaltung auf: Durch e-Government wird die
Verwaltung serviceorientierter, der Zugang zu Informationen wird vereinfacht und Behördenwege
finden digital statt. Durch innovationsorientierte öffentliche Beschaffung kann die öffentliche
Hand im Rahmen der digitalen Transformation dazu beitragen, Österreich zum Vorreiter der
Innovation und Digitalisierung weiterzuentwickeln.

Bei diesen Überlegungen müssen wir selbst neue Wege gehen: Smarte Regulierung wird
Innovation zum Wohle der Gesellschaft unterstützen. Politische Ziel- und Schwerpunktsetzungen
sind dabei unentbehrlich. Für die Umsetzung müssen daher klare Strukturen und Verantwortlichkeiten
geschaffen werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, die wichtigsten und zeitkritischsten
Maßnahmen zu priorisieren und mit einem Zeit- und Umsetzungsplan zu versehen.




Digitalisierung an die Spitze der Agenda stellen – Reformdialog: Einrichtung einer
interministeriellen Task-Force Digitalisierung

Strukturbereinigung im Bereich der bestehenden Beiräte und Plattformen – Prüfung der
Einrichtung einer Digitalisierungsagentur (inklusive Eingliederung bestimmter Behörden)

Zur Koordination und inhaltlichen Unterstützung der Task Force kann eine allfällige Digitalisierungsagentur
herangezogen werden; die Finanzierung der einzelnen Umsetzungsinitiativen
erfolgt im Rahmen der Ressortbudgets der zuständigen Ministerien

Einrichtung von CDOs in allen Ministerien (können auch Sektionschefs sein) – Aufgaben:
- Verfassung eines jährlichen Digitalisierungsberichts
- Aufbereitung der Ergebnisse der Regierungsarbeit im Bereich Digitalisierung für den
alljährlichen digitalen Gipfel auf Ministerebene
- Monitoring der Digitalisierungsmaßnahmen des Regierungsprogramms
- Anpassung der Maßnahmen an aktuelle Entwicklungen – Verortung neuer Handlungsfelder
- Definition der Digitalisierungsschwerpunkte aller Ressorts für das Folgejahr
- Umsetzung gemeinsamer Digitalisierungsinitiativen der Bundesregierung (Digitalisierungs


kompass/Digitalisierungsbarometer etc.)


Schaffung umfassender Rechtssicherheit für die Chancen der Digitalisierung und den Einsatz
neuer Systeme; dieser Rechtsrahmen soll innovative, neue Geschäftsmodelle und Technologien
im Sinne der gesellschaftlichen Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig die Datenautonomie/-
hoheit des Bürgers und Konsumenten sicherstellen (z.B. Blockchain-Technologie,
künstliche Intelligenz, autonomes Fahren etc.)
- Weiterentwicklung des österreichischen Datenschutzregimes
- Bestehende Rechtsunsicherheiten bereinigen
- Beratungs- und Auskunftsfunktion der Datenschutzbehörde für Bürger und Unternehmer
stärken und verstärkt Verwarnungen einsetzen, bevor gestraft wird


Proaktive Mitarbeit bei zukünftigen Regelungen zum Datenschutz auf europäischer Ebene,
insbesondere E-Privacy-Verordnung

Transparenz des Bürgers über jene Daten, die über ihn öffentlich verfügbar sind (im Rahmen
von oesterreich.gv.at)

Prüfung der Einrichtung eines Urheberrechtsregisters beim österreichischen Patentamt zwecks
ganzheitlichen Schutzes von unternehmerischen Innovationen

Erhöhung der Datensicherheit durch die Anwendung neuer Technologien

Definition von Pilotprojekten in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, um die Umsetzung der
digitalen Transformation in der öffentlichen Verwaltung zu fördern (Blockchain, künstliche
Intelligenz etc.)

Innovationsfreundliches, nachhaltiges Beschaffungswesen ausbauen und eigene Mittel für
Verwaltungsmodernisierung bereitstellen (Reform des Vergaberechts)

Verwaltungsinnovation weiter fördern: umfassende Prozessanalyse und Aufgabenkritik unter
Einbeziehung technologischer Innovation

Einheitliche Corporate Identity der Bundesregierung (inklusive aller Webauftritte der
Bundesministerien)

Angleichung und Harmonisierung der IT-Services auf Bundesebene
- Zentrale strategische Steuerung und Koordination aller verwaltungstechnischen
Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes
-
Reorganisation und flächendeckend einheitliche und abgestimmte Modernisierung
der im Einsatz befindlichen IT-Systeme des Bundes


Schaffung einer neuen Bürger- und Unternehmensplattform ,,oesterreich.gv.at" als zentrales
digitales Angebot für Serviceleistungen des Staates (Integration von ,,help.gv.at" und anderen
existierenden Angeboten)
- ,,Digital First"/,,Digital Turnaround": Behördengänge und Kommunikation sollen durchgehend
digital erledigt werden können; Verwaltungsprozesse sollen dadurch benutzerzentriert
und kundenfreundlicher gestaltet werden



-
Digitalisierung der zehn wichtigsten Behördenwege in Österreich als erster prioritärer

Schritt – in Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden die Förderung des ,,Once

Only"-Prinzips

-
Einrichtung eines digitalen Bürger- und Unternehmenskontos, mit dem unterschiedliche

Behördengänge erledigt werden können


Pilotprojekt ,,Digitale Identität": Einführung einer flächendeckenden sicheren digitalen
Identität für einen sicheren und persönlichen Umgang mit den eigenen Daten
- Schaffung und Implementierung eines einheitlichen, staatlich gesicherten digitalen Identitätsmanagementsystems
als zentrale Basisinfrastruktur für die sichere Digitalisierung Österreichs

-
Zurverfügungstellung von Ausweisen und persönlichen Daten, staatlich garantiert und

erstmalig auch digital, auf persönlichen Abruf

-
Grundprinzip der Datenhoheit von Bürgern und Konsumenten

-
Bei der Nutzung digitaler Daten haben Bürgerinnen und Bürger nun einen Einblick in die

über sie in diversen Registern gespeicherten Daten; sie bestimmen selbst – durch ihre

konkrete Anweisung –, wem sie welche Daten in welchem Ausmaß zur Verfügung stellen

-
Klar definierte Rechtswege zur Löschung von Daten auf Antrag

-
Implementierung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger auf Information, wer wann

welche Daten genützt hat

-
Sicherstellung eines transparenten Verwendungsprotokolls der übermittelten Daten nur

für die jeweilige Bürgerin bzw. den jeweiligen Bürger

-
Rechtlich klar geregelte Datennutzung und Verantwortlichkeiten

-
Logische und notwendige Weiterentwicklung der Handysignatur/Bürgerkarte

-
Grundstein für hocheffiziente und sichere Services für Bürger und den Wirtschaftsstandort

Österreich, indem man die Chancen der Digitalisierung mit dem notwendigen Schutz
vor Datenmissbrauch, Identitätsdiebstahl und Cyberkriminalität kombiniert
- Keine Zwangsverpflichtung zur ,,Digitalen Identität" und jederzeitigen kostenfreien
Ausstieg sichern
- Alle Behördenwege müssen auch ohne ,,Digitale Identität" sichergestellt werden


Strukturiertes Datenmanagement des Bundes aufbauen und dabei im Rahmen von
EU-Projekten von den Besten lernen (z.B. Best Practice: estnisches Modellprojekt ,,X-Road")

Ausbau und Verbesserung von eHealth-Lösungen (z.B. ELGA) zur besseren Versorgung
mit Gesundheitsdienstleistungen und zur Förderung der Prävention
Digitalisierung der Bildung, der Wirtschaft und des Sicherheitsbereiches

Um die Chancen der Digitalisierung im internationalen Wettbewerb optimal nutzen zu können,
muss Österreichs Wirtschaft zur Speerspitze der digitalen Transformation gemacht werden.
Entscheidend dafür sind eine forschungs- und innovationsfreundliche Umgebung sowie optimale
Rahmenbedingungen, die Industrie, KMU und Start-ups ihr innovatives Potenzial voll entfalten lassen.

Unser wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Erfolg wird daran hängen, dass unsere Bürger in
ausreichendem Maß digitale Kompetenzen besitzen. Dafür ist eine Digitalisierungsoffensive im
Bildungsbereich erforderlich: die Überarbeitung der Lehrpläne in Richtung Digital- und Medienkompetenzen
ebenso wie die verpflichtende Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer
sowie ein breites Angebot an digitalen Lehrberufen. In diesem Zusammenhang soll der Einsatz
moderner Technologien im Unterricht massiv forciert werden.

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung führt aber auch zu neuen Formen der
Kriminalität und der Verwundbarkeit des Staates und seiner Infrastruktur. Österreich soll dieser
Herausforderung durch verstärkte Bemühungen in der Sicherheitsforschung begegnen – um
die eigene Expertise zu stärken und unabhängiger von fremdem Know-how zu werden, aber
auch, um international Marktchancen für österreichische Unternehmen zu erschließen.




In Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Erarbeitung und bundesweit flächendeckende
Umsetzung eines Programms, um Klein- und Mittelbetriebe beim Umstieg und Einsatz von
digitalen Anwendungen bzw. beim Einstieg in neue Geschäftsmodelle zu unterstützen
(z.B. Ausweitung ,,KMU digital")

Veröffentlichungspflichten für Unternehmer nur mehr in der Justiz-Ediktsdatei

Gründungen, Start-ups sowie Scale-ups insbesondere von technologieintensiven Unternehmen
erleichtern
- Ausbau der alternativen Finanzierungsmethoden (Ausbau von Fund-of-Fund-Modellen
sowie eine einfachere steuerliche Abwicklung privater Investitionen in riskantere Projekte)
- Erhöhung des Garantievolumens (durch die aws)
- Internationale Top-Acceleratoren nach Österreich bringen, um innovative Start-ups im

Bereich Digitalisierung zu fördern – GIN-Programm weiter ausbauen
- Verstärkung der Kooperation zwischen Gründern, Start-ups sowie Scale-ups und der Industrie
- Einrichtung von regulatorischen ,,Sandboxes" für innovative Unternehmen mit neuen

Technologien (Blockchain, künstliche Intelligenz etc.) als geschützter Entwicklungsrahmen


Förderung von Geschäftsmodellinnovationen im Fördersystem stärker berücksichtigen

Förderung von Testumgebungen und Testlaboren zur frühzeitigen Erprobung bzw. Marktadaption
für Zukunftstechnologien und digitale Anwendungen

Teilnahme der öffentlichen Hand an digitalen Leuchtturmprojekten – Innovationspartnerschaften
in der Entwicklungsphase

Breitbandanbindung aller Bildungseinrichtungen sicherstellen

Digitalisierungsoffensive Bildung in Form einer Aus- und Weiterbildungsstrategie
- Etablierung grundlegender Digital- und Medienkompetenzen in allen österreichischen
Schulen
- Spielerischer, kindgerechter Einstieg im Bereich der Elementarpädagogik
- Kindgerechtes Heranführen im Bereich Programmiersprachen ab der 1. Schulstufe

(z.B. anhand der visuell-interaktiven Programmiersprache Scratch)
- Stärkung der grundlegenden Digital- und Medienkompetenz von Pädagoginnen und
Pädagogen durch verpflichtende Fort- und Weiterbildung
- Breites Angebot an digitalen Lehrberufen



EdTech mittels eines eigenen Clusters forcieren, um den Einsatz moderner Technologien im
Bildungsbereich zu implementieren

,,Austrian Digital Academy": Aufbau einer Online-Plattform für Bildungsangebote für lebenslanges
Lernen in Verknüpfung mit dem digitalen Bürgerkonto mit besonderem Fokus auf
Data-Science und Data-Analytics in Kooperation mit der Wirtschaft und Bildungseinrichtungen

Stärkung von digitalen Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Ausbau
von geeigneten Förderprogrammen für Unternehmen; besonderes Augenmerk soll der
Fortbildung direkt im Betrieb gelten

Prüfen einer ,,Datenbotschaft" zur Sicherung öffentlicher Daten in Krisenfällen

Prüfung der Unterstützung des Aufbaus einer eigenen, autonomen europäischen digitalen
Infrastruktur

Erarbeitung einer detaillierten Cybersicherheitsstrategie inklusive entsprechender gemeinsamer
Lagebilder, Eskalationsszenarien und Notfallpläne in enger Zusammenarbeit zwischen
staatlichen Behörden, Betreibern und anderen Stakeholdern

Sicherstellung eines direkten regelmäßigen Austauschs zwischen Behörden und Betreibern
kritischer Infrastruktur


Medien

Die Medienlandschaft ist im Umbruch, die Digitalisierung im Vormarsch. Die sich daraus
ergebenden Umwälzungen sind so gravierend, dass es in der Medienpolitik völlig neuer
Antworten und Ansätze bedarf.

Gerade der Medienmarkt ist schon längst ein globaler Markt geworden. Online-Giganten
wie Facebook, Google oder YouTube haben sich de facto zu Monopolisten entwickelt, was
weitreichende Auswirkungen auf den gesamten Medienbereich hat. Nachrichten sind jederzeit
in Echtzeit über die verschiedensten Kanäle verfügbar und in dieser Fülle vom Einzelnen
kaum aufzunehmen.

Uns geht es darum, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für unseren Medienstandort
und unsere Demokratie an sich zu schaffen. Österreich ist dabei mit einem zehnmal so großen,
gleichsprachigen Nachbarn und digitalen Weltmarktführern konfrontiert.

Die Politik hat daher dafür zu sorgen, auch in einem derart veränderten Umfeld weiterhin ein
Medienangebot mit spezifisch österreichischen Inhalten für unser Land und seine Bevölkerung
sicherzustellen. Dazu bekennen wir uns explizit. Ganz ohne öffentliche Teilfinanzierung wird es
nicht möglich sein, österreichische Identität in den Medien auf Dauer zu sichern. Das gilt für alle
Mediengattungen.

Unter diesen Gesichtspunkten ist sowohl eine neue medienpolitische Standortdebatte notwendig,
als auch eine Neudefinition des Begriffes ,,öffentlich-rechtlich" durchzuführen.

Zieldefinition

1. Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Auftrags
2. Aktive Standortpolitik für österreichische Inhalte
3. Faire Rahmenbedingungen in einem global gewordenen, digitalen Markt herstellen
4. Strukturreformen medienpolitischer Institutionen und Steuerungseinrichtungen
5. Öffentliche Debatte über medienpolitische Grundsatzfragen
Maßnahmen
Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Auftrags

Österreichs Medien schaffen mit ihren Inhalten öffentlichen Mehrwert und Identität. Die
Bundesregierung bekennt sich daher zur Weiterentwicklung und Schärfung des öffentlich-
rechtlichen Auftrags. Zielsetzung ist es, möglichst vielen Menschen hochwertige Qualitätsinformation
zu bieten und dadurch den demokratischen Diskurs in der Gesellschaft zu stärken.
Neben österreichischen Inhalten sind auch die Leistungen österreichischer Künstler, Sportler
und Produzenten für die nachhaltige Identitätssicherung entsprechend im öffentlich-rechtlichen
Auftrag als Schwerpunkt zu verankern. Österreichische Künstler sind in den Programmen des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstärkt und nachhaltig zu fördern. Der Österreichische Rundfunk
(ORF) wird sich also gemäß diesem Auftrag mit besonderer Sorgfalt dieser Thematik
widmen. Zudem müssen im Lichte eines sich verändernden Medienkonsumverhaltens
strukturelle und finanzielle Reformen umgesetzt werden.




Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Veräußerungen von einzelnen Sendern
werden abgelehnt

Den öffentlich-rechtlichen Auftrag ins 21. Jahrhundert bringen und insbesondere die
Digitalisierung berücksichtigen: Möglichst vielen Menschen möglichst qualitativ hochwertige
Information zur Verfügung stellen

Den öffentlich-rechtlichen Auftrag im Gesetz genau formulieren

Weiterentwicklung der Strukturen und Gremien (ORF-Gesetz NEU) an die Erfordernisse
des öffentlich-rechtlichen Auftrags

Mehr produktionskostenfreie Übertragungszeiten für ,,Randsportarten"

Mehr ,,Airplay" für junge österreichische Künstler und Produktionen

Verschärfung der Transparenzbestimmungen zur Sicherung einer objektiven und
unabhängigen Berichterstattung

Jährlicher Public-Value-Bericht des ORF im Parlament

Harmonisierung der freien Betriebsvereinbarungen mit dem Kollektivvertrag 03 sowie
der Sonderpensionsregelungen mit dem ASVG-System
Aktive Standortpolitik für österreichische Inhalte

Die Medien- und Kommunikationsbranche sieht sich vor dem Hintergrund der Digitalisierung einer
tiefgreifenden Veränderung gegenüber. Der digitale Wandel betrifft alle Mediengattungen und
Teilbereiche, von Print bis TV, von der Redaktion über die Produktion und den Vertrieb bis hin zum
Nutzungsverhalten. Medienunternehmen müssen aufgrund dieser Entwicklung ihre Geschäftsmodelle
anpassen und zahlreiche Prozesse vollkommen neu denken. Dem ORF mit seiner digitalen
Plattform kommt neben dem freien Wettbewerb der privaten Anbieter eine besondere Rolle und
Sonderstellung zu, die im Zusammenhang mit den digitalen Plattformen der anderen Medienunternehmen
besonders definiert werden muss. Die Bundesregierung bekennt sich dazu, den
Medienstandort Österreich weiterzuentwickeln und auch in der digitalen Welt nachhaltig zu
sichern. Dies soll durch die Schaffung eines modernen Rechtsrahmens und die Anpassung des
Förderwesens erfolgen, um österreichischen Medienunternehmen entsprechende Bewegungsfreiheit
für Innovationen und Flexibilität für notwendige Veränderungsprozesse zu ermöglichen.

Der Republik liegt vor allem die Förderung des journalistischen Nachwuchses am Herzen, wobei
den österreichischen Medienunternehmen bei deren Ausbildung eine besondere Rolle zukommt.


Bekenntnis zur umfassenden Digitalisierung, soweit es im Bereich des Ausbaus der Online-
Medien und insbesondere Fernsehen, Radio und Presse möglich ist

Gründung einer gemeinsamen digitalen Vermarktungsplattform der österreichischen
Medienlandschaft (ORF und Private), um österreichische Public-Value-Inhalte von nationaler
und regionaler Relevanz im digitalen Raum zu stärken und wettbewerbsfähig zu machen

Stärkere Zweckbindung von Förderungen für Maßnahmen zur Anpassung an Digitalisierung
sowie zur Stärkung journalistischer Qualität, insbesondere über Aus- und Weiterbildung von Journalisten
im eigenen Betrieb sowie in einschlägigen Institutionen – Grundsatz: Geld für Wandel

Schwerpunkt der Förderung auf öffentlich-rechtliche Inhalte unabhängig ob Privat-TV (Fernsehen,
Radio oder Online) oder ORF zur Stärkung des ländlichen Raums

Evaluierung des Privatradiogesetzes mit dem Ziel der forcierten Digitalisierung sowie einer
Erleichterung österreichweiter Sendungen

,,Must Carry"-Regelung für Kabel, Sat und Terrestrik für TV-Angebote, die österreichische Inhalte
transportieren, inklusive verpflichtender Vorreihung

Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Zeitungszusteller

Forcierung neuer Technologien ,,Made in Austria" über zielgenaue Unterstützung relevanter
innovativer Unternehmen und Start-ups; Aufbau von technologischem Know-how


Faire Rahmenbedingungen in einem global gewordenen, digitalen Markt herstellen

Die Disruption der klassischen Medienunternehmen im Zeitalter der Digitalisierung ist in hohem
Ausmaß von großen, marktbeherrschenden, internationalen Online-Plattformen geprägt.
Die Bundesregierung bekennt sich daher in allen Wettbewerbsbereichen zu wirksamen
Maßnahmen, um ein ,,Level-Playing-Field" – einen fairen Wettbewerb auf Augenhöhe – im Sinne
der österreichischen Medienunternehmen zu ermöglichen. Die meisten Maßnahmen in diesem
Bereich erfordern eine enge Abstimmung mit dem EU-Recht und können auf europäischer und
internationaler Ebene größere Wirkung entfalten. Sofern sich dies als nicht machbar erweist,
sind die notwendigen Schritte so weit wie möglich durch die österreichische Gesetzgebung zu
setzen. Die Republik soll in diesem Zusammenhang eine Initialzündung für eine gesamteuropäische
Lösung setzen, um internationalen Medienunternehmen jene Rahmenbedingungen
vorzugeben, die notwendig erscheinen, um die nationalen Medienunternehmen am Markt
weiterleben zu lassen.


Anstreben einer nationalen Lösung zu Leistungsschutz- und Urheberrechten für den digitalen
Raum, falls eine Einigung auf europäischer Ebene nicht zustande kommt

Klärung der medienrechtlichen Behandlung von Aggregatoren und Plattformen im Internet
(Facebook, Google, YouTube)

E-Privacy-Ausnahmeregelung für Mediendienste von der europäischen Datenschutzgrundverordnung,
um keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber US-Onlineunternehmen zu schaffen

Forcierung der Errichtung der ,,digitalen Betriebsstätte", um auch die multinationalen
Werbeträger (Facebook, Google etc.) zur Steuerpflicht in Österreich zu zwingen
Strukturreformen medienpolitischer Institutionen und Steuerungseinrichtungen

Die Treffsicherheit und Effizienz aller Förderinstrumente im Medienbereich ist zu prüfen und
gegebenenfalls zu reformieren. Diese Zielsetzung soll mit der Überprüfung der Organisationsstruktur
der entsprechenden Gesellschaften bzw. Behörden sowie einer besseren Abstimmung
zwischen den einzelnen Fördermaßnahmen einhergehen. Zudem sollen die Erfahrungen aus
dem Medientransparenzgesetz einer Evaluierung unterzogen werden und gegebenenfalls zu
einer Reform führen.


Straffung und bessere Übersicht der unterschiedlichen Fördertöpfe (etwa im Bereich der
Filmförderung)

Neue Organisationsstruktur der ausgelagerten Gesellschaften, Behörden und Fördertöpfe
(RTR, KommAustria etc.)

Evaluierung des Medientransparenzgesetzes mit dem Ziel der Entbürokratisierung
Öffentliche Debatte über medienpolitische Grundsatzfragen

Wesentliche Reformen im Bereich der Medienpolitik sind von hoher demokratiepolitischer
Relevanz. Daher ist vor etwaigen Beschlüssen eine breite Einbindung der betroffenen Akteure,
aber auch der Öffentlichkeit insgesamt sicherzustellen. Die Bundesregierung plant zur Vorbereitung
ihres Medien-Maßnahmenpakets, speziell hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks, die Abhaltung einer umfassenden Medien-Enquete unter Beteiligung aller Stakeholder
sowie der Zivilgesellschaft.


Abhaltung einer Medienenquete im Frühjahr 2018 mit folgenden Zielen:
- Breite Einbindung der Stakeholder der österreichischen Medienlandschaft
- Erarbeitung von Leitlinien für ein ORF-Gesetz NEU
- Definition von medienpolitischen Leitlinien für den Medienstandort Österreich im
digitalen Zeitalter



Sport

Sport ist ein wesentlicher Bestandteil im Leben der Österreicherinnen und Österreicher. Er
begeistert Tag für Tag Millionen Menschen in unserem Land. Mehr als die Hälfte der Österreicher
ist mindestens einmal pro Woche sportlich aktiv. Jeder Vierte nimmt zumindest zwei bis
drei Mal pro Monat an organisierten sportlichen Aktivitäten teil. Zudem stellen mehr als 500.000
Österreicher jede Woche ihre Freizeit zur Verfügung, um sich ehrenamtlich für ihren Sport
zu engagieren.

Um uns als Sportnation zu etablieren, ist es wichtig, dass wir die notwendigen Rahmenbedingungen
schaffen und damit die erforderliche finanzielle und organisatorische Unterstützung
sicherstellen. Gleichzeitig sind notwendige Reformen im Sinne unserer Hobby- und Profisportler
umzusetzen.

Die Erarbeitung einer übergeordneten und langfristig ausgerichteten Strategie zur österreichischen
Sportförderung ist daher von größter Bedeutung. Sie muss Ergebnis eines breiten
Beteiligungsprozesses sein und allen handelnden Akteuren als verlässliche Richtschnur und
Orientierung dienen. Bei der Umsetzung dieser Gesamtstrategie wollen wir sicherstellen, dass
das investierte Geld tatsächlich den Sportlerinnen und Sportlern zugute kommt und nicht in den
Strukturen hängen bleibt.

Die inhaltlichen Schwerpunkte einer österreichischen Sportstrategie müssen besonders den
vielfältigen gesellschaftlichen Mehrwert von Sport und Bewegung in den Mittelpunkt stellen.
Die großartigen Erfolge unserer Spitzensportler bei internationalen Wettkämpfen sind ein
wichtiges Aushängeschild für unser Land. Sie fördern Bekanntheit und Beliebtheit Österreichs
in der Welt, haben positive Effekte für den Tourismusstandort und motivieren zahlreiche
Hobbysportler, selbst aktiv zu werden.

Je mehr Sport betrieben wird, desto gesünder der Lebensstil. Studien bestätigen, dass über die
positiven Auswirkungen für die Gesundheit langfristig jeder in den Sport investierte Euro das
Fünffache an volkswirtschaftlichem Effekt bringt. Damit wir dieses enorme Potenzial auch ausschöpfen
und nachhaltig sichern können, müssen wir vor allem unsere Kinder und Jugendlichen
von klein auf für Bewegung begeistern. Das ist der Ausgangspunkt für eine gesunde
Lebensführung und die Grundvoraussetzung dafür, dass wir uns in Zukunft als stolze Sportnation
bezeichnen können.

Zieldefinition

1.
Bessere strategische Steuerung der Sportförderung durch eine übergeordnete nationale
Sportstrategie sowie eine schlanke Abwicklungsstruktur
2.
Richtige Rahmenbedingungen für Erfolge im Spitzensport schaffen
3.
Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde Lebensführung stärken
4.
Junge Menschen für Sport und Bewegung begeistern – Förderung des Universitätssports
5.
Sport als Querschnittsmaterie: Die vielfältigen Potenziale des Sports für Wohlstand und
gesellschaftlichen Zusammenhalt nutzen


Maßnahmen

Bessere strategische Steuerung der Sportförderung durch eine übergeordnete
nationale Sportstrategie sowie eine schlanke Abwicklungsstruktur

Durch die mit Jänner 2018 in Kraft tretende Reform der Sportförderung wurde versucht,
Strukturen zu vereinfachen und Kompetenzen zu bündeln. Diesem Ziel wurde jedoch nicht
ausreichend Rechnung getragen. Mangels klarer Mechanismen zur Abstimmung, beispielsweise
mit den Ländern und ihren Einrichtungen, gibt es auch weiterhin keine Hebel, um unkoordinierte
Doppel- und Mehrfachförderungen zu vermeiden. Den öffentlichen Fördergebern gegenüber
steht zudem eine Vielzahl von Fördernehmern auf einer Ebene ohne klare Aufgabenzuteilung
und ohne klare strategische Leitlinien für die Verwendung der öffentlichen Mittel. Es braucht
daher eine effiziente Abwicklung, klare Kompetenzzuteilungen und insbesondere die Erstellung
einer übergeordneten nationalen Sportstrategie, die für alle beteiligten Akteure als klarer
Leitfaden bei der Vergabe und Verwendung von Fördermitteln gilt. Ein spezieller Fokus ist dabei
auf die Sportstätteninfrastruktur zu richten.


Erstellung einer übergeordneten nationalen Gesamtstrategie (,,Sport Strategie Austria") für die
österreichische Sportförderung
- Erarbeitung eines Umsetzungsplans der ,,Sport Strategie Austria" unter der Führung des für
Sport zuständigen Regierungsmitgliedes in enger Kooperation mit den Ländern, Gemeinden,

den Sportverbänden, weiteren relevanten Institutionen des Sports und allen betroffenen

Bundesbehörden

-
Die verbindliche ,,Sport Strategie Austria" umfasst alle Bereiche der Sportförderung von der

Schule bis zum Spitzensport sowie alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung vom Bund bis

hinunter zu den Gemeinden. Dadurch werden Kohärenz und Synergieeffekte geschaffen.

-
Langfristige Auslegung der ,,Sport Strategie Austria" über die Legislaturperiode hinaus

-
Klar definierte inhaltliche Wirkungsziele und Vergabekriterien

-
Klare Aufgabenverteilung zwischen allen relevanten Akteuren im heimischen Sport

-
Einsicht der öffentlichen Hand in alle Förderungsbereiche: Evaluierung und Kontrolle der

Erreichung der Vorgaben aus der ,,Sport Strategie Austria" durch die Politik; klare Ergebnisverantwortung
für die geförderten Stellen
- Sicherstellung einer größtmöglichen Transparenz bei der Vergabe der Förderungen im
Rahmen der ,,Sport Strategie Austria": Transparenzkriterien im BSFG festlegen
- Verschärfung der Compliance-Regeln für Funktionsträger im Sport, insbesondere bei der
Förderadministration und Weitergabe von Sportfördermitteln


Österreichweiter Sportstättenplan (Investitionsplan) anhand einer Prioritätenliste als Teil der
,,Sport Strategie Austria"
- Klare Rollenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften bei Finanzierung von
Errichtung und Betrieb von Sportstätten
- Erfassung aller Sportstätten: Aufbau einer öffentlich zugänglichen Datenbank aller Sportstätten
in Kooperation mit den Ländern und Gemeinden
- Evaluierung der Möglichkeiten zur Errichtung von Kompetenzzentren des Sports


Entwicklung eines regelmäßigen Sportberichts an das Parlament

Abwicklung der ,,Sport Strategie Austria" über schlanke Strukturen; Evaluierung bestehender
Strukturen mit dem Ziel des Abbaus von Bürokratie, einer klaren Kompetenzaufteilung und
der Steigerung der Effektivität – mehr Geld für die Sportlerinnen und Sportler

Klarstellung der Valorisierungsbestimmung im § 20 Glücksspielgesetz

Einbeziehung der Sportwetten-Anbieter (Online-Sportwetten) in das Glücksspielgesetz und
Zweckwidmung für den Sport

Keine Quersubventionierung der Sportprogrammerstellung in öffentlich-rechtlichen Medien
aus Sportförderungsmitteln

Informationen und Daten zu Sport in Österreich systematisch erheben und für die Politik und
Öffentlichkeit verfügbar machen (Sportförderdatenbank Bund/Länder/Gemeinden)


Richtige Rahmenbedingungen für Erfolge im Spitzensport schaffen

Spitzensport spielt sowohl als internationales Aushängeschild als auch in seiner Vorbildfunktion
im eigenen Land eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Die Erfolge unserer österreichischen
Athletinnen und Athleten sowie die Abhaltung sportlicher Großereignisse haben Strahlkraft weit
über die Grenzen Österreichs hinaus und tragen wesentlich zur Bekanntheit und Popularität
unseres Landes in der Welt bei. Gleichzeitig sind Erfolge im Spitzensport entscheidende
Impulse für eine höhere Beteiligung im Breitensport. Für viele Menschen ist es oft der Sieg eines
sportlichen Vorbilds bei Olympischen Spielen oder bei Weltmeisterschaften, der dazu motiviert,
selbst aktiv zu werden. Die Bundesregierung bekennt sich angesichts der großen Bedeutung von
Spitzensport für unser Land zu einer gesamthaften Unterstützung der Sportlerinnen und Sportler
entlang der unterschiedlichen Etappen ihrer Karriere und will mit einer klugen Schwerpunktsetzung
die richtigen Rahmenbedingungen für die großen Erfolge von morgen schaffen.


Einführung von Laufbahnmodellen im Spitzensport: Durchgehende Strategie von einer
verstärkten Talenteförderung in den Schulen bis zur Profikarriere

Leistungs- und ergebnisorientierte Spitzensportförderung: Langfristige Festlegung von
Wirkungszielen und Schwerpunktsetzungen für die Teilnahme an sportlichen Großereignissen

Österreich als Gastgeberland großer Sportgroßveranstaltungen positionieren: Erstellung einer
Bewerbungsstrategie mit klaren Zielsetzungen für Sportgroßveranstaltungen in Absprache
mit Vertretern der Verbände und der Länder und Aufbau eines Kompetenzclusters für die
Bewerbung und Ausrichtung von sportlichen Großveranstaltungen

Soziale und versicherungsrechtliche Absicherung von Berufssportlern und im Ausbildungssystem
befindlichen Nachwuchssportlern

Ausreichendes und auf die jeweilige Karriereentwicklung abgestimmtes Angebot an Bildungswegen
und Berufsausbildungen als Regelmodelle (z.B. Schulsportmodelle bereits ab dem
10. Lebensjahr, Aufbau von dualen Ausbildungsmodellen, Universitätsmodelle für Spitzensportler)

Ausschöpfung der Planstellen im Heeres-, Polizei- und Finanzsport (allenfalls unter
Einbeziehung von Trainern)
Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde Lebensführung stärken

Die Anerkennung und Förderung des Sports als effektive gesundheitspolitische Maßnahme
ist ein Gebot der Stunde. Eine inaktive Lebensführung frei von Sport und Bewegung stellt ein
erhöhtes Gesundheitsrisiko dar. Ein zentrales Ziel unserer Sportpolitik ist es daher, die Anzahl
der Menschen zu erhöhen, die regelmäßig Sport betreiben. Denn derzeit bewegen sich die
Österreicherinnen und Österreicher in Relation zu den Bewegungsempfehlungen der WHO
und auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zu wenig. Diese Herausforderung gilt
es, für alle Altersgruppen und nicht zuletzt für besonders inaktive Bevölkerungsgruppen durch
gezielte Förderungen anzupacken. Ein Zusammenwirken ist insbesondere mit dem
Gesundheits- und Bildungssektor unumgänglich.


Durch Förderung des Sports mehr Menschen in Bewegung bringen

Generationenschwerpunkte: Koppelung der Vereinsförderung an die Mitgliederentwicklung
in den Altersgruppen Kinder und Jugendliche sowie in der Altersgruppe 50+; entsprechende
Angebotsentwicklung in den Vereinen über Förderungen steuern

Forcierung der Initiative ,,Fit Sport Austria" in der Gesundheitsprävention in gemeinsamer
Verantwortung mit den Trägern des Gesundheits- und Bildungssektors

Prüfung einer jährlichen, einheitlich standardisierten, sportspezifischen Erhebung bei Pflichtschülern
im Sinne der gesundheitlichen Prävention unter Leistungsrelevanz


Junge Menschen für Sport und Bewegung begeistern – Förderung des Universitätssports

Aktuelle Studien zeigen, dass lediglich ein Fünftel der 11- bis 15-jährigen österreichischen
Schülerinnen und Schüler die Bewegungsempfehlung von täglich 60 Minuten erfüllt. Fakt ist,
dass der Anteil an übergewichtigen Kindern in Schulen ohne Turnsaal signifikant höher ist als
in Schulen mit Sportinfrastruktur. Unsere politische Priorität muss es daher sein, die Bewegung
unserer Kinder und Jugendlichen von klein auf zu fördern, wobei notwendiges Know-how und
kompetentes Personal besonders über eine enge Kooperation mit Sportvereinen sichergestellt
werden kann. Damit wir auch in Zukunft auf gut ausgebildetes Betreuungspersonal zurückgreifen
können, braucht es zudem eine Optimierung des Aus- und Fortbildungssystems im Sport selbst.


Zur Bewusstseinsbildung theoretische Inhalte zu Sport, Bewegung und gesunder Ernährung
sowie zu deren Auswirkungen auf die Gesundheit im Lehrplan stärken

Steigerung der Auslastung der Sportinfrastruktur an Bildungseinrichtungen und Ausweitung
der Kooperationsmöglichkeiten etwa durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen

Entwicklung eines einheitlichen Aus- und Fortbildungssystems im österreichischen Sport
insbesondere unter Einbeziehung der betroffenen Ministerien, der Universitäten und der
Sportorganisationen

Entschärfung der Haftungsbestimmungen für Sportbetreuer in den Kindergärten, Schulen
und Vereinen

Enge Kooperation mit Vertretern der digitalen Medien, um Kinder und Jugendliche über
digitale Tools zu Sport und Bewegung zu motivieren

Hochschulabsolventen sollen durch spezielle Angebote (z.B. bevorzugte Nutzung der
Universitätssportinstitute) stärker an ihre Ausbildungsstätte gebunden werden

Berücksichtigung von Spitzen- und Leistungssportlern bei der Finanzierung des Studiums

Ernsthafte Qualitätsprüfung der Abläufe der Studierbarkeit der einzelnen Curricula und
Weiterentwicklung der diesbezüglichen internen und externen Qualitätssicherung für
Leistungs- und Spitzensportler

Ausbau des Programms ,,Kinder gesund bewegen": Bundesweite Umsetzung der täglichen
Bewegungseinheit für alle Kinder in öffentlich finanzierten Betreuungseinrichtungen vom
Kleinkind bis zum Ende der Schulpflicht

Pädagogenausbildung im Bereich Sport und Bewegung ausbauen durch eine Zusammenarbeit
der Pädagogischen Hochschulen, Bundes-Sportakademien und den Bildungssystemen
des Sports; Stellenwert von Bewegung speziell in der Ausbildung der Kindergartenpädagogen
sowie der Volkschullehrer erhöhen; Bewegung und Sport nach Möglichkeit auch in anderen
Unterrichtsfächern mehr Raum geben

Schaffung passender Rahmenbedingungen für Lehrer, um diese zur Durchführung von Schulsportwochen
– unter Berücksichtigung der Tradition Österreichs als Wintersportland – zu motivieren

Spezielle Berücksichtigung nachhaltiger Investitionen wie der Ausbildung und Versorgung
qualifizierter Trainer, Sportbetreuer und Sportmanager
Sport als Querschnittsmaterie: Die vielfältigen Potenziale des Sports für Wohlstand und
gesellschaftlichen Zusammenhalt nutzen

Sport spielt als Querschnittsmaterie in vielen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Von der
Stärkung der körperlichen Fitness bis hin zum psychischen Wohlbefinden ist der Sport von
zentraler Bedeutung. Darüber hinaus ist Österreich ein Land, das stark vom Sporttourismus als
wesentlichem Wirtschaftsfaktor profitiert. Gleichzeitig kann Sport als wichtiger Hebel für gesellschaftliche
Inklusion wirken. Menschen mit Behinderung finden oft über den Sport besseren
gesellschaftlichen Anschluss – und feiern dabei internationale Erfolge, auf die wir zu Recht stolz
sein können. Für viele Menschen mit Migrationshintergrund bietet gerade der Sport die erste
Plattform für regelmäßigen Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung. Schließlich trägt das
ehrenamtliche Engagement hunderttausender Österreicherinnen und Österreicher vor allem



in der Ausbildung der Jugend und der Organisation von Wettbewerben wesentlich zu einem
funktionierenden Gemeinwesen bei. All diese wichtigen Funktionen des Sports gilt es, in allen
Politikbereichen gezielt zu stärken.


Rahmenbedingungen für einen engen Austausch zwischen den Sportverbänden und der
Österreich-Werbung bzw. den Tourismusverbänden sicherstellen, um attraktive touristische Angebote
für spezielle sportliche Zielgruppen zu erarbeiten (z.B. Förderung von Mountainbiken)

Besondere Berücksichtigung von Gleichberechtigung im Sport, insbesondere im Frauen- und
Mädchensport; Verpflichtung der Fördernehmer, in ihren strategischen Verbandskonzepten
Frauen- und Mädchensport auszuweisen

Sport und Integration durch Aufbau eines Netzwerks von Integrationspromotoren im Sport

Bessere Bedingungen für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung schaffen: Besondere
Berücksichtigung von Behindertensport im Rahmen der ,,Sport Strategie Austria"

Erfolgreiche Athletinnen und Athleten mit Behinderung als Vorbilder stärker vor den Vorhang holen

Weiterführung der Inklusion des Behindertensports in die österreichischen Sportfachverbände
und Erarbeitung einer Strategie

Verstärkter Fokus in der Ausbildung für im Sport tätige Personen (z.B. Übungsleiter, Instruktoren,
Trainer) auf die Voraussetzungen und Bedingungen eines inklusiven Sportbetriebs

Bessere Rahmenbedingungen für das Ehrenamt: Haftungsfrage für Personen im Ehrenamt klären
(z.B. bundespolitische Hilfestellung, Versicherungspool)

Mehr Anerkennung und Unterstützung des Ehrenamtes durch Maßnahmen, mit dem sich vor
allem junge Menschen ihre freiwillige Arbeit und ihre dabei erworbenen Qualifikationen für
Berufsausbildungen und Bewerbungen im öffentlichen Dienst dokumentieren lassen können

Öffnung des freiwilligen Jahres für Institutionen des Sports

Prüfung der Möglichkeit der Schaffung von Zivildienstplätzen im Sport in Bereichen der
Prävention im Gesundheitssektor und der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Sport

Die Vereinbarkeit zwischen Sport, Beruf und Wirtschaft verbessern: Prüfung der Möglichkeit
der Anerkennung der spezifischen Arbeitsverhältnisse im Sport im Sozialversicherungsrecht

Maßnahmen für eine bessere Gleichstellung von Behindertensport und Regelsport im
Bereich der Individualförderung (z.B. Aufstockung der Plätze für den Behindertensport in
den Heeressportzentren)

Stellung des Sports in der Gesellschaft heben, z.B. durch die Einrichtung eines ,,Hauses der
Geschichte des Sports" mit Darstellung der Erfolgsgeschichte des österreichischen Sports

Prüfung der Möglichkeit der Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige Sportvereine


Kunst und Kultur

Österreich ist eine Kulturnation. Ein wesentlicher Faktor für die Bedeutung Österreichs in der Welt
sind die hervorragenden Leistungen in Kunst und Kultur. Wir bekennen uns daher ausdrücklich
zur öffentlichen Förderung von und Verantwortung für Kunst und Kultur und unterstützen auch
deshalb private Initiativen, z.B. in Stiftungen oder Vereinen. Budgetäre Ausgaben für Kunst und
Kultur sind nach unserem Verständnis nachhaltige Investitionen in Kreativität und gesellschaftliche
Innovation.

Grundlage all unserer Kulturpolitik ist die in der Bundesverfassung garantierte Freiheit von Kunst
und Kultur. Wir fühlen uns dieser Freiheit, insbesondere auch jener der zeitgenössischen Kunst,
uneingeschränkt verpflichtet – entsprechend dem Wahlspruch der Wiener Secession: ,,Der Zeit
ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit!" Denn die Freiheit des kulturellen und kreativen Schaffens ist
nicht nur Voraussetzung für eine facettenreiche und qualitätsvolle Kunst- und Kulturlandschaft, sie
ist zugleich eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Künstlerische Positionen zu Fragen unserer
Zeit sind auch wichtige Beiträge zur Diagnose gesellschaftlicher Herausforderungen.

Die Bedeutung von Kunst und Kultur geht weit über den rein künstlerisch-kreativen Bereich
hinaus. Gerade für ein Land wie Österreich, in dem alljährlich Millionen von Gästen aus aller
Welt unser reiches kulturelles Erbe bewundern, ist die Bewahrung, Schaffung und Vermittlung
von Kultur ein wichtiger Standortfaktor. Gleichzeitig spielen Kunst und Kultur eine zentrale Rolle
im Bereich der Bildung, wenn es darum geht, über die aktive Beschäftigung mit kreativen
Ausdrucksformen zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung unserer Jugend beizutragen.

Schließlich sind Kunst und Kultur auch bedeutende Elemente gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Dies ist nicht nur für die Herausforderungen der Integration von Bedeutung. Die Beschäftigung
mit unserem gemeinsamen kulturellen Erbe – über die Grenzen von Bundesländern und
Regionen hinweg – trägt wesentlich zum österreichischen Identitätsbewusstsein bei. Die
Bundesregierung möchte diese identitätsstiftende Wirkung nicht zuletzt im Rahmen des großen
Gedenkjahres 2018 sowie bei der alle betroffenen Akteure einbindenden Erarbeitung einer
gesamthaften Kunst- und Kulturstrategie für Österreich weiter verstärken.

Zieldefinition

1.
Schaffung klarer und einheitlicher strategischer Schwerpunkte für das Kulturland Österreich
in enger Abstimmung mit den beteiligten Gruppen
2.
Förderung österreichischer Kunst und Kultur mit besserer Planbarkeit und klarer
Ergebnisorientierung – weg vom Gießkannenprinzip
3.
Einfache Strukturen, klare Kompetenzen und weniger Bürokratie für die Kultureinrichtungen
des Bundes
4.
Das Gedenkjahr 2018 als gemeinsames Projekt für das ganze Land etablieren
5.
Kinder und Jugendliche für Kunst und Kultur begeistern


Maßnahmen

Schaffung klarer und einheitlicher strategischer Schwerpunkte für
das Kulturland Österreich in enger Abstimmung mit den beteiligten Gruppen

Österreichs Kunst- und Kulturlandschaft ist lebendig, reich und vielfältig. Das kulturelle Erbe
unseres Landes muss nicht nur bewahrt, sondern auch weiterentwickelt werden. Gemeinsam mit
jenen, die im Kulturbereich engagiert sind – den Künstlerinnen und Künstlern, den Leitungen der
unterschiedlichen Kultureinrichtungen und allen weiteren Kulturschaffenden in unserem Land –
wollen wir in einem umfassenden Prozess einen Zukunftsplan für das Kulturland Österreich erarbeiten
und umsetzen. Wir wollen uns gemeinsam auf klare Leitbilder für die Weiterentwicklung
unserer Kunst- und Kulturlandschaft verständigen und diese Leitbilder in Zukunft als strategische
Orientierung ins Zentrum einer gesamthaften Kulturpolitik stellen.


Schaffung einer Kunst- und Kulturstrategie, übergreifend über alle Gebietskörperschaften und
alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung unter enger Einbindung aller Gruppen
- Definition von langfristigen Leitbildern, Konzepten und Entwicklungsplänen für das
Kulturland Österreich unter Berücksichtigung eines fruchtbaren Miteinanders von Volks-
und Hochkultur
- Bessere Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, klare Kompetenz- und
Aufgabenteilung sowie strategische Kohärenz sicherstellen; Doppelgleisigkeiten vermeiden
- Unterstützung durch regelmäßigen Kultur-Dialog: Austausch von Kulturschaffenden und
deren Interessenvertretungen mit Ministerien- und Ländervertretern


Einbindung des Kunst- und Kulturprogrammes in die EU-Ratspräsidentschaft Österreichs im
2. Halbjahr 2018

Einbindung österreichischer Kultureinrichtungen in ,,Österreich-Häuser" im Ausland
-
Stärkung und Bündelung des Auftritts der österreichischen Kultur im Ausland; bessere
Abstimmung zwischen allen für Auslandskultur zuständigen Ressorts und anderen
öffentlichen Behörden

-
Erzielung von Synergieeffekten, indem Infrastruktur des Außenministeriums auch anderen
Akteuren im Kulturbereich zur Verfügung gestellt wird


Schaffung eines (vollrechtsfähigen) Denkmalfonds (Förderverwaltung, Spendenaufkommen,
Zivilgesellschaft)

Prüfung der Einrichtung einer Bundesstiftung für die Finanzierung von zentralem Erwerb
bedeutender Kunst- und Kulturobjekte und die Durchführung von Restaurierungs- und
Renovierungsarbeiten
Förderung österreichischer Kunst und Kultur mit besserer Planbarkeit und
klarer Ergebnisorientierung – weg vom Gießkannenprinzip

Wir brauchen nicht nur klare Leitbilder für die Zukunft unserer Kunst- und Kulturlandschaft,
wir brauchen vor allem auch einen klugen Einsatz der notwendigen Mittel, um diese Leitbilder
mit Leben zu erfüllen. Qualität und Planbarkeit sind die Leitlinien all unserer Maßnahmen zur
Förderung im Kulturbereich.


Bekenntnis zur UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen

Besondere Berücksichtigung der österreichischen Kultur und künstlerischen Nachwuchsförderung,
um speziell junge Menschen verstärkt zu aktivem Engagement in Kunst und
Kultur zu motivieren

Förderung von Kunstschaffenden – unter klar definierten Qualitätskriterien – muss auch als
Sprungbrett in die wirtschaftliche Unabhängigkeit gesehen werden. Rahmenbedingungen
für Kreativwirtschaft sind zu verbessern



Unterstützung junger österreichischer Talente durch größeren Stellenwert von österreichischer
Kunst und Kultur in öffentlich-rechtlichen Medien: Prüfung einer angemessenen
,,Österreich-Quote" im Programm von öffentlich-rechtlichen Medien zu reichweitenstarken
Sendezeiten, speziell beim Radiosender Ö3, sowie Prüfung einer gesetzlichen Bestimmung,
wonach ein angemessener Anteil der Programmentgelte für die heimische Produktion
von Spielfilmen, Dokumentationen und Fernsehserien zu verwenden ist

Sicherstellung der Urheberrechte von Künstlerinnen und Künstlern vor allem im digitalen
Raum, wo notwendig durch Initiativen auf europäischer Ebene

Sicherstellung voller Transparenz bei öffentlicher Kulturförderung quer durch alle Gebietskörperschaften
als Grundlage für strategische Schwerpunktsetzungen; Befüllung der
Transparenzdatenbank mit allen für die Kultur relevanten Daten

Unvereinbarkeitsbestimmungen bei Förderungen und Compliance-Bestimmungen durchsetzen

Schaffung einer Internetplattform für österreichische Künstler, auf der sich diese präsentieren
können

Novellierung des Kunstförderungsgesetzes (z.B. Evaluierung aller Förderungen ab
100.000 Euro)

Aktive Mitwirkung und freiwillige Mitarbeit in Kultureinrichtungen durch Personen aus
der Zivilgesellschaft unterstützen

Förderung von Exzellenz und klares Bekenntnis zur Qualität: Abschluss von nach Möglichkeit
mehrjährigen Leistungsvereinbarungen zwischen öffentlichen Fördergebern einerseits und
Fördernehmern (Institutionen) andererseits mit klaren Wirkungszielen und objektivierbaren
Qualitätskriterien zur Förderung der Freiheit der Kunst und zur besseren Planbarkeit (parallel
zum System im Bereich Wissenschaft und Forschung)
- Einführung von klaren Qualitätskriterien (Benchmarking), Peer-Reviews und Mitarbeiterreviews
beim Einsatz öffentlicher Fördermittel
- Durchführung effektiver Kontrolle, ob die vorgegebenen Wirkungsziele und Qualitätskriterien
erreicht wurden; darauf aufbauend echtes Prämiensystem


Stärkung regionaler Kulturinitiativen und künstlerischer Ausbildungsangebote in ganz
Österreich sowie mehr Präsenz von Kulturprojekten der Bundesländer in der überregionalen
Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien

Bekenntnis zum österreichischen Film: Filmförderung als wichtiger Beitrag zur Identitätsstiftung;
Prüfung von Anreizmodellen für (internationale) Filmproduktionen

Bekenntnis zur Errichtung eines Analogen Film-Preservation-Centers als einem von nur
wenigen europäischen Standorten für die Archivierung, Entwicklung und Restaurierung
analogen Filmmaterials

Verstärkte Berücksichtigung von ,,Literatur im öffentlichen Raum" zur größeren öffentlichen
Präsenz bei Mittelvergaben

Bessere Rahmenbedingungen für privates Engagement im Kultursektor: Ankurbelung
privater Kunstförderung
Einfache Strukturen, klare Kompetenzen und weniger Bürokratie
für die Kultureinrichtungen des Bundes

Erst die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ermöglichen mit ihren Beiträgen
eine aktive Kulturpolitik. Ihnen gegenüber haben wir daher die Verpflichtung, mit Steuergeld
verantwortungsvoll und effizient umzugehen. Das bedeutet auch, bestehende Strukturen zu
hinterfragen. Wir wollen sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel, die wir für Kunst und Kultur
investieren, auch tatsächlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden.


Evaluierung der bestehenden Strukturen von Bundeseinrichtungen (z.B. unter Berücksichtigung
der Problembeschreibungen und Ergebnisse des ,,Weißbuchs Österreichische
Bundesmuseen / Österreichische Nationalbibliothek")



Zuständigkeiten zwischen Burghauptmannschaft und Museen klären

Programm ,,Kunst in den Regionen": Die Sammlungsbestände der Bundeseinrichtungen
sollen im Zuge von Kooperationen verstärkt in den Bundesländern ausgestellt und präsentiert
werden können. Davon soll ein weiterer Impuls zur Stärkung des ländlichen Raums ausgehen.

Digitalisierung des Kulturgutes vorantreiben

Bundesdenkmalamt neu aufstellen
- Reorganisation des Bundesdenkmalamtes hin zu mehr Serviceorientierung
- Besserstellung von privaten Denkmaleigentümern im Fall von Investitionen

Denkmalschutz gesetzlich erneuern: Erhaltung des baulichen Erbes im Eigentum der Republik
und Schutz des UNESCO-Weltkulturerbes in Österreich als wichtigen Anziehungspunkt für
Touristen aus dem In- und Ausland; gleichzeitig richtige Rahmenbedingungen für innovative
Neubauten schaffen. Überprüfung der Eingriffsmöglichkeit des Bundes in die Bau- bzw.
Raumordnung zur Einhaltung völkerrechtsverbindlicher Staatsverträge

Entbürokratisierung der Vorschriften des Denkmalschutzes für private Bauherren und
Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, um Eigentümer von Bausubstanz, die als schützenswert
gilt, auch serviceorientiert bei ihrer Aufgabe zu unterstützen
- Normenbereinigung: Widersprüche zwischen Bauordnung und DMSG-Regelungen auflösen

Umsetzung der ,,Baukulturellen Leitlinien des Bundes"

Neuaufstellung der Bundestheaterholding

Erstellung einheitlicher Richtlinien für Kostensätze der Bundesmuseen für den Leihverkehr

Verstärkte Nutzung von ,,Shared Services": Bestimmte Bereiche der Verwaltung und des
Budgetmanagements in einer gemeinsamen Organisations-Struktur vereinheitlichen
und administrative Synergien erzielen. Die unabhängige künstlerisch-kreative Arbeit der
Einrichtungen soll gleichzeitig abgesichert und wenn möglich erweitert werden; Einführung
klarer Governance-Regeln

Sachgerechte Lagerung von Kulturgütern im Eigentum der Republik sicherstellen und
die erforderlichen baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen umsetzen
- Prüfung der Errichtung eines alle Bundesmuseen übergreifenden Zentraldepots für
Kulturgüter unter Einbeziehung eines archäologischen Zentraldepots für die Sammlungen
des Bundesdenkmalamtes und allfällig anderer Interessenten
- Prüfung der Nutzung von Synergien im Transportwesen


Synergiepotenziale zwischen Bundesmuseen und Ländermuseen besser nutzen:
Abschaffung von gegenseitigen Leihgebühren, bessere Einbindung der Landesmuseen
in bundesweite Kulturinitiativen

Attraktivierung des Besuchs von Bundesmuseen durch spezielle preisliche Angebote,
insbesondere für Familien
Das Gedenkjahr 2018 als gemeinsames Projekt für das ganze Land etablieren

Die kommende Legislaturperiode, insbesondere das Jahr 2018, steht im Zeichen vieler Jubiläen,
Gedenk- und Jahrestage. Neben zahlreichen weiteren Jubiläen (z.B. 1848 – Jahr der demokratischen
Revolution, 1948 – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) markiert 2018 vor allem
den 100. Jahrestag der Gründung der Republik Österreich. Wir wollen ein würdiges, inhaltlich
breit aufgestelltes Gedenken an diese Ereignisse ermöglichen. Dabei wollen wir die Bundesländer
und deren Kultureinrichtungen möglichst umfassend einbinden und so ein gemeinsames,
österreichweites Gedenken ermöglichen. Dies soll sowohl die Geschichte von Altösterreichern
(z.B. Südtirol) und Vertriebenen miteinbeziehen als auch die guten Beziehungen zu
unseren Nachbarn, die sich gerade in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben. 2018 markiert
aber auch den 80. Jahrestag des ,,Anschlusses" Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche
Reich. Auch diesem Ereignis, das mit viel Leid verbunden war und einen wesentlichen Schritt
hin zu einer der größten Tragödien in der Weltgeschichte bedeutete, muss in einem würdigen
und respektvollen Rahmen gedacht werden. Österreich bekennt sich zu seiner Mitschuld und



Verantwortung. Wir wollen vor allem jener gedenken, denen infolgedessen furchtbares Leid
und Unheil widerfuhr, und ein klares Zeichen gegen jegliche Form des Antisemitismus setzen.


Sicherstellung einer gemeinsamen bundesweiten Umsetzung des Gedenkjahres 2018
- Ein würdiges und inhaltlich breit aufgestelltes Gedenken an die unterschiedlichen Jubiläen
sicherstellen
-
Bessere Einbindung der Bundesländer und ihrer Kultureinrichtungen, unter anderem um

Doppelgleisigkeiten zu vermeiden; Organisation eines gemeinsamen, österreichweiten

Programms

-
Berücksichtigung der Erfahrungswerte aus der ,,Republik-Ausstellung 1918/2008" zum

90. Jahrestag der Gründung der Republik

Gedenken in Schulen und Bildungseinrichtungen stärken: Mehr Bewusstseinsbildung für die
wechselhafte Geschichte unseres Landes und der daraus resultierenden Verantwortung
im gesamten Bildungssystem

Weitere Gedenkjahre: Im Zuge der gesamten kommenden Legislaturperiode stehen weitere
bedeutende Jubiläen an, diese sollen zeitgerecht vorbereitet und unter Einbindung
unterschiedlicher Partner durchgeführt werden

Evaluierung der derzeit bestehenden Pläne zum Projekt ,,Haus der Geschichte" (z.B. Ort,
Konzept, Finanzierung) und Einbettung des Projekts in eine gesamthafte Museenstrategie
- Bessere Vernetzung mit nationalen und internationalen Museen ähnlicher Ausrichtung
(z.B. Haus der Geschichte Niederösterreichs, Haus der Geschichte in Berlin, europäisches
Haus der Geschichte in Brüssel)
- Erstellung eines eigenen Sammlungskonzepts


Kinder und Jugendliche für Kunst und Kultur begeistern

Die Auseinandersetzung mit Kultur kann nicht früh genug beginnen. Wir wollen Kunst und Kultur
stärker in den Kindergarten sowie den Schulalltag integrieren, weil sie gut für die Entwicklung
von Geist, Persönlichkeit, Empathie und sozialer Kompetenz sind. Die Auseinandersetzung mit
Kultur in der Erziehung bedeutet einerseits die theoretische Weitergabe des Wissens sowie des
Bewusstseins von unserem reichen kulturellen Erbe. Andererseits sollen aber auch Anreize für
unsere Jugend geschaffen werden, sich selbst kreativ zu betätigen – sei es durch den häufigen
Besuch von Kulturveranstaltungen, die Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden oder etwa die
Abhaltung eigener Schulkonzerte und Theaterstücke.


Kunst und Kultur verstärkt in den Kindergarten und Schulalltag integrieren, insbesondere auch
in Berufsschulen: Ausbau der kulturellen Schwerpunktförderung

Ausbau der Kooperation von Schulen mit Kultureinrichtungen (z.B. Musikschulen, Musikschulkonferenz,
Museen), unter anderem für die Abhaltung einzelner Lehreinheiten mit
kompetentem Fachpersonal aus der Kulturbranche

Anreizsysteme für Lehrende schaffen, um verstärkt kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen
mit den Schülerinnen und Schülern zu besuchen

Anpassung der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung im Sinne eines verstärkten
Bewusstseins für die Bedeutung der Weitergabe unseres kulturellen Erbes; leichtere Zulassung
von Absolventinnen und Absolventen von Musikstudien zur Lehre an öffentlichen Schulen

Schaffung von Studios an bestehenden Bühnenhäusern für Studierende von Kunst-
und Musikuniversitäten

Verstärkte Einbindung von Kunstschaffenden in die Kunstvermittlung

Förderung der musischen Ausstattung in Schulen (z.B. Instrumente, Bücher)

Ausweitung einer frühzeitigen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit großem Interesse
an Kunst und Kultur bzw. mit bestimmten künstlerischen Talenten

Ermöglichung von Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung für alle Schülerinnen und
Schüler der AHS-Oberstufe

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

(REPUBLIK ÖSTERREICH PROGRAMME 2013, 2017)
SEITE 1 ANTWORT 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

16.12.2017 Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11390

Quelle FPÖ: https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2017/Zusammen_Fuer_Oesterreich_Regierungsprogramm.pdf

Quelle ÖVP über: https://www.oevp.at/

20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg



20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11391

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Persönliche Hinweise: MASCHINELLE TRANSKRIPTION nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Kann optisch bearbeitet werden.

Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022 PDF-SEITE 97-121:

Fairness und Gerechtigkeit

• Familie und
Jugend
• Frauen
• Pensionen
• Gesundheit
• Soziales und
Konsumentenschutz
• Familie und
Jugend
• Frauen
• Pensionen
• Gesundheit
• Soziales und
Konsumentenschutz


Fairness und Gerechtigkeit


Ein großes Plusfür Familien

Familien werden stärker als bisher gefördert,
indem jedes Kind das Nettoeinkommen
erhöht. Im Wege des ,,Familienbonus Plus"
wird die Steuerlast pro Kind um bis zu 1.500
Euro reduziert. Wenigverdiener werden
durch eine Reduktion des Arbeitslosenver
sicherungsbeitrags entlastet. Antragslose
Verfahren zum Erhalt von Familienleistungen
werden ausgebaut. Gleichzeitig erfolgt
eine europarechtskonforme Anpassung der
Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten
jener Staaten, in denen die begünstigten
Kinder leben.

Stopp der Zuwanderungin den Sozialstaat

Menschen, die arbeiten oder jahrelang
einen Beitrag für Österreich geleistet haben,
sollen finanziell besser gestellt sein als andere,
die das nicht tun oder getan haben.
Eine Zuwanderung in den österreichischen
Sozialstaat über den Bezieherkreis der Sozialhilfe
(Mindestsicherung) muss gestoppt
werden. Die Geldleistung für Asylberechtigte
und subsidiär Schutzberechtigte in der
Mindestsicherung NEU wird daher auf 365
Euro Grundleistung sowie einen möglichen
Integrationsbonus von 155 Euro reduziert.
Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft
werden mit 1.500 Euro gedeckelt.

Soziale Absicherungim Alter durch eine
Mindestpension

Wer ein Leben lang gearbeitet und Beiträge
geleistet hat, dem muss das staatliche Pensionssystem
im Ruhestand soziale Sicherheit
garantieren. Daher führen wir eine erhöhte
Mindestpension von 1.200 Euro für Menschen
mit 40 Beitragsjahren ein. Ehepaare erhalten
bei 40 Beitragsjahren eines Partners
zumindest 1.500 Euro. Die Pensionen werden
jährlich auf Vorschlag der Pensionskommission
angepasst.

Zusammenlegung derSozialversicherungen

Es ist unser Ziel, am System zu sparen und
nicht am Menschen. Ein Bereich, in dem es
immer noch viele Ineffizienzen und Dop
pelgleisigkeiten gibt, sind die Sozialversi
cherungen. Wir wollen hier eine österreich
weite Leistungsharmonisierung erreichen
und gleichzeitig die Anzahl der Träger auf
maximal vier bis fünf Träger reduzieren. Die
Zusammenlegung und Verschlankung der
Strukturen in den Sozialversicherungen wird
eines der großen Reformprojekte dieser
neuen Bundesregierung.



Familie und Jugend

Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Die Familie, geprägt durch die gegenseitige
Verantwortung der Generationen und der Partner zueinander, ist der wichtigste soziale Kern
jeder Gesellschaft. Familie steht für Kinder, für soziale Sicherheit und für eine wertorientierte
Erziehung unserer Jugend. Familien sind dort, wo Kinder leben.

Familie gibt Halt, Sicherheit und Geborgenheit in jeder Lebenslage. Wichtige Aufgabe der
Politik ist es daher, die erforderlichen Rahmenbedingungen anzubieten, damit die Familien in
Österreich weiter gestärkt werden, um den Alltag und die Herausforderungen des Lebens
bestmöglich meistern zu können.

In diesem Zusammenhang spielt Wahlfreiheit für uns eine bedeutende Rolle, denn Familien
sind vielfältig und brauchen ein entsprechend vielfältiges Angebot, wie sie Kinder betreuen
und wie sie Familie und Beruf vereinbaren wollen.

Echte Wahlfreiheit muss sowohl die Bedürfnisse jener Elternteile berücksichtigen, die sich für
einen früheren Wiedereinstieg ins Berufsleben entscheiden, als auch die Bedürfnisse derer abdecken,
die sich für eine Kinderbetreuung zu Hause bis zum Kindergarteneintritt entscheiden.
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine qualitätsvolle Kinderbetreuung wichtig,
die sich an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern orientiert. Der weitere Ausbau eines qualitätsvollen
Kinderbetreuungsangebots muss dabei im Fokus stehen der Kindergarten im Sinne
der Stärkung der Elementarpädagogik zur Bildungseinrichtung weiterentwickelt werden. Eltern
müssen aber auch bei der Betreuung ihrer Kinder vor allem in den Ferien unterstützt werden,
indem die professionelle Ferienbetreuung ausgeweitet und Herbstferien angestrebt werden.
Das genaue Modell wird schulpartnerschaftlich entwickelt. In den Familien werden auch für die
Zukunft unseres Landes wertvolle, unbezahlbare Leistungen erbracht, die in der Gesellschaft
finanziell und ideell Anerkennung finden sollen. Familien sind Leistungsträger unserer Gesellschaft
und verdienen Gerechtigkeit.

Neben einer zielgerichteten Förderung von Familien mit niedrigem Einkommen sollen die
Familien künftig durch ein familiengerechtes Steuermodell gefördert werden, welches dazu
führt, dass den Familien künftig netto mehr von ihrem hart verdienten Geld bleibt.

Kinder sind eine Bereicherung und unsere Zukunft. In der Familie werden sie auf das Leben
vorbereitet und unser Ziel muss sein, dass sie optimale Startvoraussetzungen erhalten: Sie
müssen geliebt, gefördert und auf ihrem Weg unterstützt werden. Auf ihr körperliches und
seelisches Wohl ist dabei besonders Rücksicht zu nehmen, denn sie sind zugleich auch die
Schwächsten in der Gesellschaft. Ihnen muss unser besonderer Schutz gelten.

Unserer Jugend sollen alle Chancen offenstehen. Unsere Kinder sollen zu mündigen,
eigenverantwortlichen Bürgerinnen und Bürgern heranwachsen können. Ziel ist die Förderung
ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbständiges Leben führen und
ihre Potenziale und Talente optimal nutzen und entfalten zu können. Überaus wichtig ist, dass
Jugendliche eine positive Zukunftsperspektive haben. Hier muss die Politik alles daransetzen,
um dies zu gewährleisten.



Zieldefinition

1. Finanzielle Leistungen für unsere Familien
2. Qualitätsvolle Betreuung unserer Kinder
3. Politik für unsere Jugend
4. Nutzung von digitalen Medien
5. Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen
Maßnahmen
Finanzielle Leistungen für unsere Familien

Familien sollen in unserem Land in gesicherten Verhältnissen leben und auch die Familiengründung
samt Kinderwunsch darf nicht an Finanziellem scheitern. Die Finanzierung der familienpolitischen
Leistungen ist daher einer Reform zu unterziehen, um diese auch nachhaltig auf Dauer
sicherstellen zu können. Die im Mai 2015 eingeführte ,,antragslose Familienbeihilfe", bei der eine
elektronische Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf Grund des automationsunterstützten
Datenaustauschs durchgeführt wird, hat sich sehr bewährt. Ziel ist es, dieses Verfahren,
ohne einen Antrag stellen zu müssen, zum Erhalt anderer Familienleistungen weiter zu entwickeln.
Unsere Familien profitieren von einem schlanken Staat und dem Bürokratieabbau – ein erklärtes
Ziel der Bundesregierung – und müssen nicht mehr ihre kostbare Zeit für Behörden und das
Ausfüllen von Formularen aufwenden.


Reform der Finanzierung von familienpolitischen Leistungen:
-
Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) soll als zweckgebundene Gebarung die
Kernleistungen nach den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes weiterhin
administrieren


Die Ergebnisse der Vorarbeiten zur FLAF-Reform sollen nochmals einer eingehenden Prüfung
unterzogen und danach umgesetzt werden. Jedenfalls umgesetzt werden sollen:
- Prüfung der Verringerung des Anteils der Kostentragung durch den FLAF für nicht oder
nur teilweise familienrelevante Leistungen
- Zusammenführung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
- Entfall des Krankenversicherungsbeitrages bei Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in den

Fällen einer bestehenden Pflichtversicherung
- Abdeckung der Mutter-Kind-Pass-Leistungen im Rahmen der Pflichtversicherung



Weiterentwicklung der antragslosen Verfahren zum Erhalt von Familienleistungen inklusive
Gesetzesgrundlagen für Datentransfer (z.B. von Lehrlingsdaten im Zusammenhang mit neuem
FB-Verfahren FABIAN)

Ziel: Nutzung bestehender Instrumente zur Koppelung von familienpolitischen Geldleistungen
an bestimmte Bedingungen (Spracherwerb, Schulbesuch, Deutsch- und Wertekurse etc.)
- Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes und des Bildungskompasses zu einem
umfassenden Entwicklungspass (unterschiedliche Schwerpunkte je nach Lebensabschnitt
für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit)


Europarechtskonforme Indexierung der Familienbeihilfe (Anpassung an die Lebenshaltungskosten
im jeweiligen EU-Staat)

Familien-Steuerbonus: Ein Plus bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr (Reduktion der Lohnsteuerpflicht;
nicht negativ wirksam)

Prüfung: Streichung der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf die Höhe des
Pflegegeldes für erheblich beeinträchtigte Kinder


Qualitätsvolle Betreuung unserer Kinder

Die bestmögliche Betreuung unserer Kinder liegt uns allen am Herzen, innerhalb der Familie
und außerhalb davon. Kinderbetreuungsangebote müssen weiter flächendeckend ausgebaut
werden, damit adäquate, qualitätsvolle Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Auch alternative
Betreuungsformen wie z.B. Tagesmütter, Betriebstageseltern, Generationenhäuser sollen
gefördert werden. Die Betreuungseinrichtungen müssen sich zudem stärker an den Bedürfnissen
der Eltern orientieren, vor allem was die Öffnungszeiten und die Qualität der Kinderbetreuung
betrifft. Ein bundesweit geltender Qualitätsrahmen soll erarbeitet werden, damit die optimale
Entwicklung und Förderung unserer Kinder gewährleistet ist. Die Schulferien, insbesondere die
Sommerferien, stellen viele erwerbstätige Eltern und Alleinerziehende vor große Herausforderungen.
Im Sinne der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden eine Ausweitung
der professionellen Ferienbetreuung und die Vereinheitlichung der Ferien unter Einbindung
der Schulpartner angestrebt. Das mit März 2017 eingeführte Kinderbetreuungsgeld-Konto soll
evaluiert und entsprechend im Interesse der Verbesserung der Wahlfreiheit adaptiert werden.


Veränderung der Dauer des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes sowie des versicherungsrechtlichen
Schutzes in Richtung der längstmöglichen Bezugsvariante des Kinderbetreuungsgeldes
für alle Kinderbetreuungsgeldbezieher

Reform der Schulferienregelungen und Einführung von Herbstferien unter Einbindung der
Schulpartner, um die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Schule für Schülerinnen und
Schüler, Eltern und Lehrer zu optimieren

Ausweitung der professionellen Ferienbetreuung

Entwicklung eines Qualitätsrahmens für die Förderung von Kinderbetreuung
- Fokussierung auf die pädagogische Qualität und Betreuungsschlüssel
- Qualitätskriterien für Öffnungszeiten an regionalen Bedarf koppeln
- Einbeziehen der Kindergruppen
- Au-pair-Regelung weiterentwickeln
- Schaffung und Förderung von alternativen Betreuungsformen (Tagesmütter, Generationenhäuser,
Betriebstageseltern, Betriebskindergärten)


Transparenz durch Zusammenlegung der Art.-15a-Vereinbarungen zum Ausbau von institutionellem
Kinderbetreuungsangebot, Gratis-Kindergartenjahr und früher sprachlicher Förderung

Evaluierung und Adaptierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos im Sinne der Verbesserung
der Wahlfreiheit
Politik für unsere Jugend

Jugendpolitik ist Politik nicht nur für Jugendliche, sondern vor allem mit Jugendlichen und zugleich
Querschnittsmaterie, die alle Ressorts betrifft. Aufgabe der Politik muss sein, die richtigen
Strategien für die Bedürfnisse und Anliegen der jungen Menschen zu entwickeln, damit
Österreichs Jugend optimale Rahmenbedingungen für ihre Zukunft vorfindet. Junge Menschen
sollen darin unterstützt und gefördert werden, die unterschiedlichen Anforderungen in dieser
Lebensphase zu meistern und sich zu eigenständigen Persönlichkeiten zu entwickeln. Wenn dies
erforderlich ist, trägt die Kinder- und Jugendhilfe dazu bei, die Rechte der Kinder und Jugendlichen
auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten zu unterstützen, sie vor allen Formen der Gewalt zu schützen
und die Erziehungskraft der Familien zu stärken.


Laufende Weiterentwicklung der Österreichischen Jugendstrategie und Ausbau des
Kompetenzzentrums Jugend, um ministerienübergreifende Maßnahmen im Jugendbereich
zu koordinieren und inhaltlich sowie methodisch zu unterstützen

Das aktive Wahlalter bei Betriebsratswahlen wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt (Harmonisierung
mit ,,Wählen ab 16") und ersetzt den Jugendvertrauensrat.

Bundesweite Vereinheitlichung des Jugendschutzes



Grundkompetenz Nachreifung (Zwischenschritt Richtung Berufsausbildung)

Gesetzliche Verankerung von Schülerparlamenten

Ausweitung von Kontrollinstrumenten bei Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Vier-Augen-Prinzip)
und parlamentarische Enquete
Nutzung von digitalen Medien

Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen voran und bietet große Chancen für die
Zukunft, die genutzt werden wollen. Zugleich birgt sie aber auch Herausforderungen bzw.
Gefahren, für die man sich wappnen muss, vor allem wenn Kinder und Jugendliche betroffen
sind. Junge Menschen müssen gestärkt werden in Hinblick auf ihre Teilhabe- und Handlungsmöglichkeiten
in der digitalen Lebenswelt. Eine kritische Reflexion dieser gesellschaftlichen
Entwicklungen ist ebenfalls angebracht. Jugendliche müssen dabei unterstützt werden, neue
Medien nutzen zu können, Gefahren zu erkennen und aktive Mitgestaltung zu lernen.


Schutzfilter für Handy und Computer leicht zugänglich machen und promoten

Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor Pornographie und Gewalt im Internet erarbeiten
(z.B. Opt-in-Regelung)

Schutzfilter für Hardware (,,Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein.")

Entwicklung von Unterrichtsmaterial für Lehrer zu allgemeinen Internetgefahren

Schüler-, Lehrer- und Elternschulung: Empowerment gegen Sexting, Mobbing, Pornographie etc.

,,Good Practice"-Beispiele gegen Pornographie, Gewalt etc. aus anderen Ländern nach
Österreich holen

Prüfung einer Digitalisierung der Schulbuchaktion
Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen

Das Bewusstsein in Österreich, dass Kinder- und Jugendgesundheit einen absolut wichtigen
Stellenwert einnehmen muss, wächst ständig, muss aber durch entsprechende Schritte noch
weiter gestärkt werden. Frühe Investitionen und präventive Maßnahmen wirken sich in einem
besseren körperlichen und seelischen Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen aus
und legen den Grundstein für die Gesundheit im Erwachsenenalter. In diesem Zusammenhang
ist auch das Angebot von ,,Frühen Hilfen" der regionalen Netzwerke sehr wichtig und soll daher
weiter ausgebaut werden. Mit den frühen Hilfen wird darauf abgezielt, die Entwicklungsmöglichkeiten
und Gesundheitschancen von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig zu verbessern.
Sie dienen aber auch der Stärkung der Elternschaft und Förderung der Elternkompetenzen,
insbesondere bei Familien in belastenden Situationen.


Verbesserungen im Schulärztesystem
- Anonyme und elektronische Auswertung der schulärztlichen Untersuchungen
- Herausgabe eines jährlichen evidenzbasierten Gesundheitsberichtes auf Basis der
schulärztlichen Untersuchungen
- Planung und Monitoring von Präventionsprogrammen in Schulen anhand einer validen
Datenbasis


Ausbau der ,,Frühen Hilfen": Frühe Hilfen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung
der familiären Situation

Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche:
-
Im Sinne eines verbesserten Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche wird
Rauchen für Jugendliche sowie der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche erst ab
18 Jahren genehmigt

-
Rauchverbot in Fahrzeugen in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre



Frauen

Frauen in Österreich übernehmen und tragen heute Verantwortung in allen gesellschaftlichen
und lebensentscheidenden Bereichen wie beispielsweise in der Erziehung, Pflege, Bildung, Wirtschaft,
Umwelt oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten. Die Erfüllung dieser Aufgaben und die Erbringung
dieser Leistungen von Frauen sind entsprechend besser anzuerkennen und zu würdigen.

Faire Partnerschaft ist Grundlage und Voraussetzung unseres gesellschaftlichen Systems. Denn
nur ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern in Österreich sichert eine gedeihliche
Zukunft. Dies bedeutet sowohl gleiche Rechte als auch gleiche Pflichten, vor allem
aber Chancengleichheit.

Die Besonderheit beider Geschlechter macht den Mehrwert für die Gesellschaft sichtbar. Die
Verschiedenheit von Mann und Frau zu kennen und anzuerkennen, ist ein Bestandteil menschlichen
Lebens und damit unantastbar mit der Würde des Menschen verbunden.

Die unterschiedlichen Lebensphasen brauchen maßgeschneiderte Rahmenbedingungen. Wir
müssen daher die Voraussetzungen schaffen, die Frauen dabei unterstützen, ihr individuelles
Lebensmodell umsetzen zu können. Wahlfreiheit und selbständige Entscheidungsmöglichkeiten
sind Voraussetzungen für ein gelungenes Leben und für stabile Partnerschaften. Die Teilnahme
und Teilhabe beider Geschlechter am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben
ist dabei einmal mehr Grundsatz einer erfolgreichen Gemeinschaft.

Zieldefinition

1. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt
2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
3. Soziale Sicherheit für Frauen, auch im Alter
4. Frauengesundheit und bessere Unterstützung von Schwangeren
5. Gewaltprävention und Integration von Frauen
Maßnahmen
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt

In der Wirtschaft braucht es weitere Maßnahmen, um Benachteiligungen für Frauen insbesondere
im Einkommensbereich zu reduzieren sowie soziale Sicherheit zu gewährleisten. Durch den
Einsatz und das Wissen der Frauen – besonders in Führungspositionen – profitieren Österreichs
Unternehmen sowie unsere Wirtschaft – und dies sichert Arbeitsplätze.


Gemeinsam mit den Sozialpartnern Diskriminierungen in allen Kollektivverträgen prüfen und
beseitigen. Aufhebung der Stereotype und Neubewertung der Arbeitsfelder (Anrechnung
von Karenzzeiten und Vorrückungen)

Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb der Betriebe; Maßnahmenbündelung
für qualifizierte Teilzeitarbeit gemeinsam mit dem AMS: Frauenförderung im
Betrieb (Mentoring, Frauenförderung)

Ziel Einkommenstransparenz: Zusammenführung der bestehenden Einkommensberichte
auf einen bundesweit einheitlichen Standard


Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur für Frauen enorm wichtig, denn
die Familie ist eine gemeinsame Aufgabe von Frau und Mann. Partnerschaftlichkeit und
Gleichberechtigung sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.


Reform der Schulferienregelung unter Einbindung der Schulpartner, um die Vereinbarkeit
von Familie, Beruf und Schule für Schüler, Eltern und Lehrer zu optimieren

Informationsaustausch zwischen Betrieben und karenzierten Mitarbeitern fördern

Verstärkter Einsatz von modernen Management-Instrumenten (z.B.: Audit ,,Familie und Beruf")
zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Erleichterung bei der Beantragung und gesetzliche Vereinfachung des Hausgehilfen- und
Hausangestelltengesetzes für Au-pair-Kräfte (Entgelt auf ein vernünftiges, international
vergleichbares Maß heben, Anpassung der Arbeitszeit) und weiterer Ausbau der Tagesmütter

Wahlfreiheit bei Kinderbetreuung: Flexiblere Öffnungszeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen,
flächendeckender Ausbau der qualitativen schulischen Nachmittagsbetreuung,
Ausweitung der professionellen Ferienbetreuung
Soziale Sicherheit für Frauen, auch im Alter

Besonders für Frauen ist die soziale Sicherheit auch im Alter ein wichtiger Faktor. Frauen
durchlaufen unterschiedliche Phasen in ihrem Familien- und Erwerbsleben und müssen daher
treffsicher und individuell unterstützt werden.


Im Unterhaltsvorschussgesetz sind bestehende Lücken zu prüfen und gegebenenfalls
zu schließen. Rasche Weiterentwicklung und Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen zur
finanziellen Absicherung von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern

Frauenbudget absichern und Ausbau der notwendigen Einrichtungen (z.B. Gewaltschutzzentren,
Notwohnungen sowie Frauen- und Mädchenberatungsstellen)

Verpflichtende Informationskampagne von Seiten der Pensionsversicherungsanstalt und dem
Sozialministerium (Pensionsansprüche der Eltern sollen während der Zeit der Kindererziehung
und Betreuung geteilt werden)
Frauengesundheit und bessere Unterstützung von Schwangeren

Gesundheitspolitik muss den geschlechtsspezifischen Unterschieden unter anderem in
Zusammenhang mit Prävention und Früherkennung, Krankenversorgung und Gesundheitsvorsorge
Rechnung tragen. Dazu bedarf es entsprechender Förderungen, Programme und
Unterstützungen. Schwangere Frauen bedürfen – insbesondere in schwierigen Lebenssituationen

– besonderer Unterstützung. Dazu zählt auch die medizinische und soziale Beratung vor
geplanten Schwangerschaftsabbrüchen.

Vorsorgeprogramme zu spezifischen Frauengesundheitsproblemen (bundeseinheitliche
Regelung für Osteoporose-Untersuchung unter 50) und Zugang zum Mammographie-
Screening für alle Frauen, unabhängig vom Alter, sowie Überweisungen durch Haus- und
Frauenärzte wieder ermöglichen

Forcierung von Gender Medizin (z.B. bei Medikamentenverschreibungen)

Forcierung von Unterstützungsleistungen für Schwangere in Konflikt- oder Notsituationen
durch Geld-, Sach- und Beratungsleistungen


Gewaltprävention und Integration von Frauen

Ziel muss es sein, Frauen Stabilität, Sicherheit und Vertrauen zu geben. Dies gilt auch für
zugewanderte geflüchtete Frauen, die unserem Gesellschaftsbild vertrauen müssen. Die Frauen
müssen bei uns die Möglichkeit haben zu lernen, welche Rechte und Freiheiten sie bei uns
haben. Selbstverständlich muss dies auch den Kindern und Jugendlichen im Rahmen des
Bildungswesens beigebracht werden.


Verstärkter Fokus bei Werteschulungen zur Aufklärung über Gleichberechtigung

Förderung im Bildungswesen von Kindern und Jugendlichen aus Herkunftsländern, in denen
das Verständnis über die Gleichberechtigung der Geschlechter nicht vorherrscht.

Österreichweiter Ausbau von Akutintervention bei Gewalt gegen Frauen und Kinder

Weiterer Ausbau von Notunterkünften für Frauen und Kinder

Interministerielle Arbeitsgruppe NAP gegen Gewalt an Frauen fortsetzen

Evaluierung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Gewaltschutzzentren


Pensionen

Die Bundesregierung anerkennt die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Beiträge
der älteren Generation und tritt für eine starke Einbindung älterer Menschen in allen Gesellschaftsbereichen
ein. In den letzten zehn Jahren wurde das Leben vor allem für unsere Senioren, die
Österreich wiederaufgebaut haben, spürbar teurer. Gerade in dieser Bevölkerungsgruppe gibt
es eine große Zahl an armutsgefährdeten Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten –
fleißige Menschen, die oftmals jahrzehntelang in unser Sozialsystem eingezahlt haben. Erhöhte
Mieten und stark gestiegene Preise treffen gerade ältere Menschen schwer, was ihre Teilnahme
am öffentlichen Leben erschwert und damit auch soziale Verarmung zur Folge hat.

Um den Senioren ein Altern in Würde zu ermöglichen, muss eine optimale Versorgung in
Gesundheit und Pfege sichergestellt sein. Die Pensionen sind die finanzielle Grundlage, um die
soziale Sicherheit der älteren Generation zu gewährleisten. Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet
hat, der soll im Alter eine gute und nachhaltige finanzielle Versorgung erhalten.
Österreich hat ein Pensionssystem, das hier eine Basis für diese soziale Sicherheit bietet. Zur
Absicherung des umlageorientierten Pensionssystems bedarf es daher einer Weiterentwicklung
im Sinne einer sozialen und ökonomischen Gesamtverantwortung.

Wir bekennen uns deutlich zu einem stabilen und nachhaltigen Pensionssystem, das den
Lebensstandard im Alter aufrechterhält und für die einzelnen Generationen einschätzbar bleibt.
Ziel muss es sein, auch den zukünftigen Generationen diese Sicherheit im Alter zu garantieren.
Die Weiterentwicklung unserer Wirtschafts- und Arbeitswelt und die aktuellen und zukünftigen
Herausforderungen für unser Sozialsystem verlangen nach einer Politik mit Augenmaß
und Verlässlichkeit.

Jeder, der seinen Beitrag zu unserem Sozialsystem leistet, soll jetzt und auch in Zukunft eine
Altersversorgung erhalten, die wertgesichert ist. Deswegen bekennen wir uns zu einem
Pensionssystem, welches der älteren Generation ihren gerechten Anteil am Wirtschaftswachstum
und an der ökonomischen Weiterentwicklung unseres Landes garantiert.

Im Gegenzug müssen immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen
und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden. Diese Privilegien kosten den Staat
Millionen und privilegieren nur die Begünstigten. Ein sozialer oder gesellschaftlicher Mehrwert
für die breite Masse der Bevölkerung, und insbesondere die ältere Generation, besteht nicht.

Die gestiegene Lebenserwartung und die verlängerten Ausbildungszeiten verlangen nach
einer vorausschauenden und effizienten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die eine lange
Beschäftigungs- und damit Beitragsdauer garantiert. Die dadurch ins Beitragssystem fließenden
Mittel sind die Basis für eine nachhaltige Sicherung unserer Altersvorsorge.

Zieldefinition

1. Weitere Verbesserung der Lebenssituation der älteren Generation
2. Altersgerechtes Arbeiten sozial und wirtschaftlich garantieren
3. Soziale Sicherheit im Alter
4. Nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems garantieren


Maßnahmen
Weitere Verbesserung der Lebenssituation der älteren Generation

Die Erhöhung der allgemeinen Lebenserwartung ist eine wichtige Errungenschaft unseres
Sozial- und Gesundheitssystem. Dieser Entwicklung muss sich unser Pensions- und Gesundheitssystems
aktiv stellen. Das Hauptziel ist und bleibt eine weitere Verbesserung der gesamten
ökonomischen und sozialen Lebenssituation sowie der Stellung der Seniorinnen und Senioren
in unserer Gesellschaft.


Neue Pensionsversicherungsanstalt als erste Säule einer neuen Sozialversicherung in
Österreich (zuständig für alle Pensionen)

Datenaustausch zwischen Gesundheitswesen, Finanz und Pensionsversicherung, um
Missbrauch besser bekämpfen zu können und Prävention von Berufsunfähigkeit effektiv
betreiben zu können

Neukodifizierung des ASVG unter Einbindung der Sozialpartner in einzelne ,,Bücher" – dabei
sollten auch das Arbeitslosenversicherungsrecht und das Pflegegesetz integriert werden

Förderung des Ausbaus der betrieblichen Altersvorsorge

Ablöse des Berufsschutzes durch Einkommensschutz unter Einbindung der Sozialpartner:
Einführung eines Teilpensionsrechtes als Einkommensschutz, wenn erlernter (höher bezahlter)
Beruf auf Grund körperlicher Gebrechen nicht mehr ausgeübt werden kann

Pensionskassen: Stärkere Gleichstellung der steuerlichen Absetzbarkeit bei Beiträgen von
Arbeitnehmern in Pensionskassen und der Beiträge der Arbeitgeber
Altersgerechtes Arbeiten sozial und wirtschaftlich garantieren

Die materielle Absicherung ist Voraussetzung für die Selbstbestimmung und für die gesellschaftliche
Teilhabe im Alter. Die Werterhaltung der bestehenden Pensionen ist daher ein zentrales
Ziel. Aber auch für künftige Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen ist bereits jetzt sicherzustellen,
dass deren Altersversorgung in Zukunft ausreichend und gesichert ist. Vorrangiges
Ziel muss es daher sein, die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die
Privatwirtschaft wie auch die öffentliche Hand weiter entsprechend der Entwicklung der Wirtschaft
und des Arbeitsmarkts zu erhöhen. Außerdem muss es für diejenigen, die sich weiterhin
beruflich engagieren wollen, die Möglichkeit geben, dies über das gesetzliche Pensionsalter
hinaus zu tun, ohne Einbußen erfahren zu müssen. Oberstes Ziel muss es sein, dass Erfahrung
und Wissensschatz der älteren Generation für die Allgemeinheit nicht durch den Wechsel in den
Ruhestand verloren gehen.


Early Intervention: Case Management schon bei kürzeren Krankenständen auch unter Berücksichtigung
beruflicher Belastungen, um die Gesundheit und damit Arbeitskraft des Einzelnen
zu erhalten

Entfall von Beitragspflichten ins Pensionssystem und eine betragsmäßige Pensionsanpassung
ab Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters bei Bezug einer Eigenpension

Änderung des Prozentsatzes bei der Korridorpension bei längerem Arbeiten
Soziale Sicherheit im Alter

Wer ein Leben lang gearbeitet hat und entsprechende Beiträge geleistet hat, muss dementsprechend
im Ruhestand nach dem Vertrauensgrundsatz soziale Sicherheit durch das staatliche
Pensionssystem erwarten können. Mit der jährlichen Evaluierung der Entwicklung des Beitragssystems,
einer Zusammenfassung bestehender Auswertungen und Analysen sowie vor
allem einer Weiterentwicklung des umlageorientierten Pensionssystems auf der Grundlage der
Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung und unter der Nutzung bestehender Instrumente
(§ 108e ASVG) von Seiten der Regierung ist dies zu ermöglichen.




Entschiedene Bekämpfung der Altersarmut

Rechtliche Absicherung der Ausgleichszulage: Lösung der europarechtlichen Exportpflicht
-
Umgestaltung hin zu einem speziellen Förderungsfonds für Langzeitversicherte, der
zusätzlich zur Ausgleichszulage gewährt wird (damit ist nur mehr der Förderungsfonds
potenziell exportpflichtig)

-
Menschen mit mehr als 30 Beitragsjahren bekommen einen Sonderzuschuss, der die
Differenz zwischen Ausgleichszulage und 1.000 Euro ausmacht (derzeit ca. 110 Euro)

-
Einführung einer erhöhten Mindestpension von 1.200 Euro für Menschen mit 40 Beitragsjahren:
Diese bekommen einen Sonderzuschuss, der die Differenz zwischen Ausgleichszulage
und 1.200 Euro ausmacht (derzeit ca. 310 Euro)

-
Erhöhung des Familienrichtsatzes bei 40 Beitragsjahren von einem Ehepartner: 1.500 Euro
Mindestpension bei Ehepaaren


Ausgleichszulage allgemein: Zuverdienst ab gesetzlichem Pensionsalter bis zur Geringfügigkeitsgrenze
zulassen

Jährliche Anpassung der Pensionen auf Vorschlag der Pensionskommission

Kassasturz beim faktischen Pensionsantrittsalter unter Einbindung internationaler Experten

Vorlage eines jährlichen Pensionssicherungsberichtes von Seiten der Regierung (BMASK/
BMF) sowie Zusammenlegung von bestehenden Berichten
Nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems garantieren

Für die kommenden Generationen ist es unsere Verpflichtung, aktiv die Finanzierung des
umlageorientierten Pensionssystems umzugestalten und zu adaptieren. Dies muss vor allem
unter dem Gesichtspunkt der Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter
geschehen. Im Besonderen sind hier alle Sonderpensionsprivilegien konsequent
abzuschaffen, um so Gerechtigkeit innerhalb der einzelnen Gruppen der Pensionsbezieher
herzustellen. Ein Grundrecht auf Altersvorsorge einschließlich der Werterhaltung der Pensionsansprüche
ist daher sicherzustellen.


Nutzung der Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen im Rahmen von Verfahren
der Pensionsversicherung (IP/BU-Verfahren, Reha-Untersuchungen) zur Optimierung der
persönlichen medizinischen Betreuung bzw. Mitteilungspflicht bei Selbst- oder Fremdgefährdung
an die zuständigen Behörden

Evaluierung der Hinterbliebenenleistungen (Witwen- und Waisenpension)

Evaluierung der Pensionen, die ins Ausland bezahlt werden

Evaluierung der Pensionen mit Ausgleichszulagenbezug von Personen, die nach Österreich
zugezogen sind

Prüfung des Mindestpensionsbeitrages im Zusammenhang mit Ausgleichszulagen-Beziehern
ausländischer Pensions- und Sozialversicherungsanstalten für Zuwanderer einführen (analog
zu Bank-Austria-Pensionen)

Stufenweise, konsequente und nachhaltige Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien
(verfassungskonforme Harmonisierung aller bestehenden Sonderrechte)

Maßnahmen zur Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter

Reform der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen insbesondere in Hinblick auf
Treffsicherheit (psychiatrischer) Invaliditätspension/Berufsunfähigkeit; Gutachten: IP/BU-
Gutachten können (im Einzelfall) im Rahmen einer angeordneten Rehabilitationsmaßnahme
erstellt werden

Ökonomische Evaluierung bei der schrittweisen Heranführung des faktischen an das
gesetzliche Pensionsantrittsalter unter Einbindung internationaler Experten

Nachjustierung des Rehab-Geldes



Prüfung einer Anrechnung von maximal zwei Jahren aus Teilpflichtversicherungszeiten
(Arbeitslosigkeit) ausgenommen Kinderbetreuungs-, Zivil- und Präsenzdienst- und Pflegezeiten
bei Frühpensionierungen

Prüfung der Bedingungen, unter denen staatsnahe Betriebe wie z.B. die ÖBB oder Post
ihre Pensionierungen vornehmen

Frühere Umsetzung der Pensionsreform, wie von der Stadt Wien im Finanzausgleich zugestimmt

Reform der Altersteilzeit: Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit (von derzeit 53/58
schrittweise Anhebung auf 55/60 Jahre)

Schwerarbeitsregelung bedarfsgerecht neu gestalten


Gesundheit

Die Sicherung und der weitere Ausbau unseres hochwertigen Gesundheitssystems erfordern
Initiativen, die den Bedarf und die Bedürfnisse der Patienten, die Qualität der Versorgung sowie die
Effizienz und Effektivität der Verwaltung in den Mittelpunkt des Handelns stellen. Unabhängig von
Alter, Einkommen, Geschlecht und Gesundheitszustand soll allen Bürgern ein niederschwelliger
Zugang zu bestmöglicher medizinischer Versorgung sichergestellt werden. Die Digitalisierung
und Telemedizin werden dazu verstärkt eingesetzt; eHealth Anwendungen und Angebote
erleichtern den Menschen den Zugang und helfen zukünftig, die Gesundheitskompetenz in der
Gesellschaft zu erhöhen.

Gesundheitsförderung und Prävention sollen als wesentliche Säulen einer gesunden
Gesellschaft besonders gestärkt werden. Zahnprophylaxe für Kinder- und Jugendliche sowie die
Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes bringen mehr gesundheitliche Chancen für unsere
Jugend. Die hausärztliche Versorgung soll endlich in ihrem Stellenwert für die wohnortnahe und
flächendeckende Versorgung aufgewertet und ihre Attraktivität erhöht werden. Die Etablierung
der Primärversorgung sowie eine nachhaltige Stärkung der kindermedizinischen Versorgung
sollen Angebotslücken schließen.

Optimierungen in der Struktur der Verwaltung des Gesundheitssystems und der wesentlichen
Prozesse zwischen den öffentlichen Institutionen und den Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen
sollen Effizienzpotenziale zugunsten der Patienten heben und das System zukunftsfit
machen.

Zieldefinition

1. Prävention und Gesundheitsförderung
2. Kundenorientierung im Gesundheitssystem
3. Reform der Sozialversicherungen
4. Ausbau von Digitalisierung und Telemedizin
5. Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem verbessern
Maßnahmen
Prävention und Gesundheitsförderung

Eine moderne Gesundheitsförderung zielt auf einen nachhaltigen Prozess ab, der allen
Menschen ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung über ihre eigene Gesundheit bieten
soll und dadurch auch eine Stärkung der individuellen Gesundheit unterstützt.

Moderne Prävention als praktische Krankheits- und Unfallverhütung arbeitet darauf hin, eine
spezifische gesundheitliche Erkrankung oder Schädigung durch gezielte Maßnahmen möglichst
zu verhindern. Eine zukunftsorientierte Gesundheitspolitik hat deshalb entsprechende
Maßnahmen in der Gesundheitsförderung und bei der Prävention sicherzustellen.


Betriebliche Gesundheitsförderung weiter forcieren

Anbieterunabhängige Selbsthilfeorganisationen in Österreich weiter stärken

Gesundheitskompetenz (Health Literacy) und Eigenverantwortung stärken (Bewegung,
Ernährung, schädliche Substanzen, Spielsucht)



Forcieren von Impfungen vor allem für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich

Stärkung der Patientenrechte durch ein nationales Gesundheitsportal

Vorsorgeuntersuchung in Verbindung mit Anreizen (z.B. Erlassen der E-Card-Gebühr)

Zahnprophylaxe für Kinder und Jugendliche als Kassenleistung etablieren

Bündelung und Transparenz präventiver Maßnahmen der einzelnen Organisationsformen
in den Landeszahnärztekammern (LZK)

Mutter-Kind-Pass: Weiterentwicklung und Entwicklung des Leistungsspektrums bis zum
18. Lebensjahr (stärkere Berücksichtigung der Risiken der Polypharmazie und Etablierung des standardisierten
Medikationsmanagements bei Dauer-Verordnung von mehr als sechs Wirkstoffen)

Etablierung der klinischen Pharmazie in Krankenhäusern und Primärversorgungeinheiten zur
Vermeidung von Wechselwirkungen bzw. Nebenwirkungen sowie zur Optimierung des
Arzneimitteleinsatzes

Schrittweise Etablierung der Pharmakogenetik vorerst bei Onkologie und Polypharmazie
Kundenorientierung im Gesundheitssystem

Unter einer modernen Kundenorientierung im Gesundheitssystem ist eine umfassende Patientenorientierung
zu verstehen. Deshalb muss ein Gesundheitssystem die ärztlichen und pflegerischen
Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abstellen. Im Zentrum hat dabei das
wertschätzende gemeinsame Planen und Entscheiden aller notwendigen medizinischen Maßnahmen
gemeinsam mit dem Patienten zu stehen. Diese Kunden- bzw. Patientenorientierung ist
durch eine umfassende Gesundheitspolitik bestmöglich zu unterstützen und weiterzuentwickeln.


Stärkere Berücksichtigung der Gendermedizin und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung

Schwerpunktsetzung im Bereich der Kindermedizin und Stärkung entlang der Versorgungskette

Besondere Berücksichtigung seltener Erkrankungen bei Kindern

Stärkung der integrierten Versorgung bei chronischen Krankheiten (Ausbau von Disease-
Management-Programmen unter Einbeziehung aller Gesundheitsberufe wie u.a. Apotheker,
Lotsenfunktion der niedergelassenen Ärzte und Angehörige von Gesundheitsberufen wie
u.a. Apotheker)

Das Web-Angebot ,,kliniksuche.at" weiter ausbauen

Überarbeitung des Erstattungskodex und Heilmittelkataloges

Stärkung des Hausarztes und der Gesundheitsversorgung vor Ort

Attraktivierung der Gesundheitsberufe – von der Ausbildung bis hin zur Berufsausübung

Etablierung der Primärversorgung und Entwicklung eines Ausrollplanes: Entlastung des
spitalsambulanten Bereichs bei gleichzeitiger Anpassung der Finanzierungsströme (Geld folgt
Leistung; ambulante und niedergelassene Finanzierung), Einbindung weiterer Gesundheitsberufe
(Apotheker, diplomierte Krankenpfleger etc.)

Novelle des PHC-Gesetzes in Richtung Flexibilisierung für Ärzte

Möglichkeit einer Anstellung von Ärzten bei Ärzten

§-2-Kassenverträge sollen auch in Spitälern ermöglicht werden

Mehr Kassenärzte durch Attraktivierung und flexible Vertragsstrukturen vor allem im
ländlichen Raum

Einführung von Landarzt-Stipendien

Finanzierung von Lehrpraxen sicherstellen

Rahmenbedingungen für Hausärzte attraktiver gestalten

Prüfung der Einführung eines Facharztes für Allgemeinmedizin

Schaffung von Hausärzteverbänden mit Unterstützung von geschultem Pflegepersonal

Schaffung von mehr Transparenz über die Qualität – öffentlich zugängliche Daten zur
Häufigkeit von Behandlungen und Operationen an verschiedenen Standorten



Entlastung der Spitalsambulanzen als Ziel: Schaffung eines effizienten Systems zur Steuerung
der Patientenströme, klare Gesundheitspfade vor allem für chronische Krankheiten
festlegen und Prozessverantwortliche definieren, welche die Optimierung und Einhaltung der
Pfade kontrollieren

Evaluierung aller bestehenden Selbstbehalte im Gesundheitssystem mit Untersuchung auf
Lenkungswirkung und Neukonzipierung von ökonomischen Anreizen im Gesundheitswesen

Verbesserung der Rahmenbedingungen, um Wartezeiten auf Operationen, Behandlungen
und Untersuchungen transparent zu machen und zu reduzieren

Ausbau der ambulanten Rehabilitation, die die stationäre Rehabilitation entlastet und einen
begleitenden Wiedereinstieg in das Berufsleben unterstützt

Über die Therapie entscheidet ausschließlich der Arzt mit dem Patienten
Reform der Sozialversicherungen

Um leistungsfähige, moderne und bürgernahe Sozialversicherungen zu gewährleisten, ist es
unser Ziel, für jetzt schon eingehobene, gleiche Beiträge den Menschen auch österreichweit
die gleichen Leistungen anbieten zu können.

Weiters sollen Mehrfachversicherungen generell abgeschafft werden. Darüber hinaus müssen
die sich aus der Struktur der derzeit bestehenden 22 Sozialversicherungsträger und ihrer
Doppel- und Mehrgleisigkeiten ergebenden Verwaltungskosten gesenkt sowie Einsparungs-
und Optimierungspotenziale gehoben werden, um aus den dadurch frei gewordenen Mitteln
den Menschen einen Gesundheitsbonus und eine noch bessere Versorgung zu sichern.

Deshalb wollen wir eine nachhaltige Reduktion der Sozialversicherungsträger auf maximal 5 Träger
erreichen, wobei die Prinzipien einer partizipativen Selbstverwaltung, die Wahrung der länderspezifischen
Versorgungsinteressen sowie die speziellen Anforderungen der unterschiedlichen
Berufsgruppen in den einzelnen Versicherungssparten berücksichtigt werden.

Dazu wird ein organisatorisch, personell, finanziell und inhaltlich nachhaltiger Umsetzungsprozess
mit den Bundesländern aufgesetzt. Dabei ist eine länderweise Budgetautonomie
gesetzlich festzulegen. Die bisherigen Rücklagen verbleiben im jeweiligen Bundesland für die
Zielsteuerung. Die nachhaltige Leistungsharmonisierung ist als integraler Bestandteil der Trägerzusammenlegung
sicherzustellen. Die neu zu errichtende Österreichische Krankenkasse (ÖKK)
hat in der Übergangsphase die bisher in den Ländern durch die GKKs finanzierten Leistungen
weiterhin sicherzustellen.

Um die Verwaltungskosten nachhaltig zu senken und Synergien zu heben, soll zudem innerhalb
der ÖKK eine Aufgabenbündelung (Vertragspartnerabrechnung, Lohnverrechnung etc.)
festgeschrieben werden, die bei gleichzeitiger Beibehaltung des Leistungsniveaus für die
Menschen eine Optimierung der Strukturen und Aufgaben zum Ziel hat. In weiterer Folge
muss ein österreichweiter Ärztegesamtvertrag mit der Möglichkeit von regionalen Zu- und
Abschlägen verhandelt werden.

Eine einheitliche Prüfung der Lohnabgaben sowie eine einheitliche Abgabenstelle für die
Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben werden die Erreichung der Zielsetzungen nachhaltig
unterstützen.

Reform der AUVA und ggf. Überführung in die Kranken- und Pensionsversicherung

Um zu einer vereinbarten Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von 500 Millionen Euro zu
kommen, ist eine nachhaltige Reform der AUVA (u.a. Aufgabenüberprüfung, Synergien,
Strukturanalyse, Zahlungsströme) notwendig.



Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Sollte dieses Ziel nicht erreicht
werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die Kranken-
bzw. Pensionsversicherung überzuführen.

Dabei sind der volle Umfang des Versicherungsschutzes sowie der Haftungsausschluss
der Dienstgeber zu gewährleisten. Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen anderer
öffentlicher Träger (z.B. Fondsspitäler) sind, dort wo es sich regional anbietet, anzustreben.

Sozialversicherungen allgemein


Reduktion der Sozialversicherungsträger (maximal 5 Träger)

Gemeinsamer Prozess mit den Bundesländern

Berücksichtigung länderspezifischer Versorgungsinteressen

Berücksichtigung spezieller Anforderungen der Berufsgruppen

Wahrung der partizipativen Selbstverwaltung

Schaffung eines Verwaltungsrates inklusive Bundesvertreter

Vertretung des Bundes im Verwaltungsrat (u.a. zur Prüfung der Finanzgebarung)

Abschaffung der Mehrfachversicherung

Gleiche Beiträge – gleiche Leistungen

Beibehaltung des Leistungsniveaus

Gesundheitsbonus

Senkung der Verwaltungskosten

Optimierungspotenzial heben

Einheitliche Prüfung der Lohnabgaben

Einheitliche Abgabestelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben
Österreichische Krankenkasse (ÖKK)


Aufgabenbündelung in der ÖKK

Verhandlung eines österreichweiten Ärzte-Gesamtvertrages

Regionale Zu- und Abschläge

Regionale Planung inklusive Stellenplanung (RSG)

Bestehende Gesamtverträge bleiben bis 2020 aufrecht

Gesetzlich festgelegte länderweise Budgetautonomie

Rücklagen verbleiben zur Zielsteuerung bei Ländern

Versichertenservice, Vertragspartnerservice
AUVA


Lohnnebenkostensenkung um 500 Millionen Euro (Absenkung des Unfallversicherungsbeitrags
auf 0,8%)

Aufgabenüberprüfung, Synergiepotenziale, Strukturanalyse

Kooperation mit bestehenden Gesundheitseinrichtungen

Bis Ende 2018 Gesamtkonzept und ersten Erfolg darstellen - bei Nichterfolg Überführung der
AUVA in bestehende Sozialversicherungsträger

Erhalt des Versicherungsschutzes

Gewährleistung des Haftungsausschlusses


Ausbau von Digitalisierung und Telemedizin

Digitalisierung und Telemedizin haben die Aufgabe, die Erbringung von Dienstleistungen im
Gesundheitswesen unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu
unterstützen. Ziel einer modernen Gesundheitspolitik muss es sein, hier praxis- und kundenorientierte
Lösungen zu entwickeln und anzubieten.


Praxisorientierte Anwendung von ELGA. Besonders der eBefund soll evaluiert und neu
aufgesetzt werden, um nutzerfreundlicher zu werden. Das Opting-out wird für die Bürger
möglichst unbürokratisch gestaltet

Transparenz und Qualität medizinischer Angebote erhöhen

Weiterentwicklung der E-Card als Schlüssel für papierlose Prozesse
- eRezept, eBefund, eMedikation, eTransportschein
- E-Card am Handy forcieren

Verstärkter Einsatz von künstlicher Intelligenz (Content Analytic), um die Verwaltung und
Wissenschaft sowie die Versicherten noch besser zu unterstützen

Telefon- und webbasierte Erstversorgung flächendeckend ausbauen

Entwicklung eines umfassenden eImpfpasses
Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem verbessern

Die einzelnen Dienstleister im Gesundheitswesen müssen zur Weiterentwicklung unseres
Versorgungssystems ideale Rahmenbedingungen erhalten. Nur so garantieren wir die beste
Versorgung und Leistung unter gleichzeitiger Optimierung des Ressourceneinsatzes. Ein
fortlaufender Evaluierungs-und Erneuerungsprozess in den Bereichen Versorgung,
Finanzierung, Organisation und bei den Berufsrechten ist daher durch eine umfassende Gesundheitspolitik
zu garantieren.


Maßnahmenpaket zur Polypharmazie (Überprüfung der Packungsgrößen etc.)

Gestaltung eines modernen und flexiblen Vertragspartnerrechtes

Reduktion der Überregulierung für private Gesundheitsanbieter

Weitere Vereinheitlichungen im Krankenanstaltenbereich

Überarbeitung der Berufsrechte der verschiedenen Gesundheitsberufe, um ein effektiveres
Angebot für den Patienten zu ermöglichen (Stärkung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe
nach internationalem Vorbild)

Rahmenbedingungen für private Gesundheitsdiensteanbieter (finanzielle Weiterentwicklung
des PRIKRAF)

Diskussion der Reform des Krankenanstalten-Finanzierungssystems

Adaptierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes

Einführung eines gesetzlichen Verwaltungskostendeckels und Monitoring durch das BMF

Kostendeckel und weitere Vereinheitlichung der IT

Erleichterung bei der Weiterverordnung von Medikamenten (z.B. Dauermedikation)

Evaluierung der chefärztlichen Genehmigungspflichten

Prüfung einer einmaligen Aussetzung der Rezeptgebühren-Indexierung, dafür mehr
Transparenz bei den Ausnahmen

Bekämpfung von Sozialmissbrauch, z.B. Abgabenmengen bei Medikamenten, E-Card-
Missbrauch etc.

Zusätzliche Anreize für die Verschreibung von Generika


Soziales und Konsumentenschutz

Die neue Bundesregierung bekennt sich zum Sozialstaat Österreich. Österreich ist seinen
Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, Risiken bedingt durch Alter, Behinderung, Krankheit, Unfall,
Arbeitslosigkeit und schwere Schicksalsschläge zu mildern und entsprechende Hilfestellung zu
leisten.

Eine österreichische Sozialpolitik konzentriert sich vor allem auf die eigenen Staatsbürger und
jene, die bereits einen Beitrag in unser System geleistet haben. Diese Position zieht sich von
der Sozialhilfe (Mindestsicherung) bis hin zur Vorsorge in allen anderen Bereichen. Vor allem in
der jüngeren Vergangenheit ist der Sozialstaat durch unkontrollierte Zuwanderungswellen an
die Grenze seiner Belastbarkeit gelangt.

Vor allem das gut ausgebaute Sozialsystem in Österreich ist einer der Hauptgründe, warum
Menschen sich auf den Weg nach Österreich machen, weil sie sich hier einen hohen Lebensstandard
und eine gute soziale Absicherung erwarten. Diese Zuwanderung in den Sozialstaat
muss gestoppt werden, indem in Zukunft noch stärker unterschieden wird, wer bereits in das
Sozialsystem einbezahlt hat und wer sich erst seit kurzem in Österreich aufhält. Es kann nicht sein,
dass Österreicher, die ihr Leben lang ihren Beitrag geleistet haben weniger oder gleich viel vom
Sozialstaat bekommen, wie Zuwanderer, die erst seit kurzer Zeit in Österreich leben.

Die Sozialhilfe (Mindestsicherung) ist eines der wichtigsten staatlichen Mittel, um Armutsgefährdung
zu bekämpfen. Sie ist gedacht als eine Überbrückung für Personen in schwierigen
Situationen, nicht aber als ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie muss deshalb mit einer
Arbeits- und Teilhabepflicht verknüpft werden und darf kein Anreizsystem für die Zuwanderung
von nichtösterreichischen Staatsbürgern in den österreichischen Sozialstaat darstellen.

Die Sicherstellung einer menschenwürdigen und hochwertigen Pflege und die Unterstützung von
pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in Österreich sind große Herausforderungen.
Die Pflege zu Hause und in den entsprechenden stationären Einrichtungen ist mittel-
und langfristig abzusichern. Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen für ein modernes und
menschengerechtes Pflegesystem in ganz Österreich zu garantieren und sicherzustellen. Dabei gilt
der Grundsatz, dass die Selbstbestimmung im Vordergrund aller Maßnahmen stehen muss.

Für Menschen mit Behinderung müssen ein moderner Rechtsschutz und eine entsprechende
Förderung garantiert werden, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft
zu ermöglichen.

Zieldefinition

1. Neugestaltung der Sozialhilfe und Stopp der Zuwanderung in den Sozialstaat
2. Schaffung eines Sozialhilferechts für junge Erwachsene
3. Nachhaltige Qualitätssteigerung bei Pflege und Betreuung
4. Wirksamen Konsumentenschutz ermöglichen
5. Ehrenamt und Freiwilligkeit wertschätzen
6. Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Behinderung


Maßnahmen
Neugestaltung der Sozialhilfe und Stopp der Zuwanderung in den Sozialstaat

Die Sozialhilfe (Mindestsicherung NEU) ist ein wichtiges Instrument, um Armut zu vermeiden, und
soll so rasch wie möglich zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt führen. Die steigende Zahl der
Bezieherinnen und Bezieher sowie die steigenden Kosten zeigen, dass diese Ziele bisher nicht
erreicht wurden.

Die Mindestsicherung muss fair und gerecht sein: Menschen, die arbeiten oder jahrelang den
ihnen möglichen Beitrag für Österreich geleistet haben, sollen auch finanziell besser gestellt
sein als andere, die das nicht tun oder getan haben. Eine Zuwanderung in den österreichischen
Sozialstaat über den Bezieherkreis der Sozialhilfe (Mindestsicherung) muss gestoppt werden.

Daher sollen alle wesentlichen Grundsätze der Sozialhilfe (Mindestsicherung) neu geregelt und
österreichweit vereinheitlicht werden.


Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß
Art. 12 Abs. 1 B-VG mit dem Ziel, Armut zu bekämpfen, die Zuwanderung in das österreichische
Sozialsystem zu dämpfen und verstärkte Arbeitsanreize zu setzen

In diesem Grundsatzgesetz soll die Möglichkeit geboten werden, die Mindestsicherung auch in
Form von Sachleistungen anzubieten. Dabei sind die Bundesländer angehalten, die missbräuchliche
Verwendung von Mindestsicherungsleistungen streng zu kontrollieren und zu sanktionieren.

Einführung einer grundsätzlichen Arbeits- und Teilhabepflicht für Sozialhilfebezieher
(Mindestsicherungsbezieher) ab dem 15. Lebensjahr (bei Bildungsmaßnahmen keine Altersgrenze
nach unten)

Bei Arbeits- und Teilhabepflicht Vermittlungsfähigkeit obligatorisch prüfen (Deutsch,
Kulturtechniken, Werte)

Ausnahme von dieser Arbeits- und Teilhabepflicht im Einzelfall nur bei Behinderung, Krankheit
und Sorgepflichten im Familienverband (Kinder- oder Pflegebedürftigenbetreuung)

Intensives Coaching und signifikante Kürzungen bei Arbeitsverweigerung oder Schwarzarbeit

Obligatorische Beratung zur Rücksiedlung in das Heimat- oder Herkunftsland

Obligatorische fremden- und niederlassungsrechtliche Überprüfung

Bei Verletzung der Arbeits- und Teilhabepflichten Kürzung bzw. vollständige Sperre der
Sozialhilfe (Mindestsicherung)

Verpflichtende Einhebung, zeitnahe Erhebung und Auswertung von Daten bezüglich
Arbeitslosengeld, Sozialhilfe (Mindestsicherung), Notstandshilfe und anderer Sozialleistungen
in einer Transparenzdatenbank

Österreichweite Deckelung der Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft auf maximal 1.500 Euro

Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich setzt voraus, in den
vergangenen sechs Jahren mindestens fünf Jahre legal in Österreich gelebt zu haben

Reduktion der Geldleistung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte auf 365 Euro
Grundleistung sowie 155 Euro Integrationsbonus (bei abgeschlossener Integrationsvereinbarung,
solange diese eingehalten wird, Schwerpunkt Qualifizierungen für eine Wiedereingliederung
im ersten Arbeitsmarkt, Wertekurse, Mitwirkung bei Nostrifizierungen und
Berufsanerkennungen), finanzielle Sanktionsverpflichtung bei mangelnder Mitwirkung;
Variabel: 40 bis 80 Euro für sonstige Ausgaben
Schaffung eines Sozialhilferechts für junge Erwachsene

Die Anspruchsvoraussetzungen, Betrags- oder Zuverdienstgrenzen, Laufzeiten, Berechnungsmethoden
oder zuständigen Behörden der für junge Erwachsene vorgesehenen öffentlichen
Transferleistungen (z.B. Fahrtbeihilfen, Studienförderung, Familienleistungen, Sozialhilfe usw.)
unterscheiden sich erheblich voneinander und sind zum Teil wohl nur historisch erklärbar.



Nicht sachlich begründbare Unterschiede verursachen aber einen unnötigen Aufwand für die
Anspruchsberechtigten und für die öffentliche Verwaltung. Ziel ist es, die Materiengesetze
zu durchforsten und – wo es möglich und sinnvoll ist – durch eine Neuordnung erhebliche
Vereinfachungen zu bewirken.


Einführung eines Schnittstellenmanagements zwischen Jugend- und Erwachsenenhilfe
(Problemstellung: Herausfallen verzögert entwickelter Jugendlicher ab 18 aus der Jugendhilfe)

Neuordnung des sozialen Schutzes für junge Erwachsene: Paradigmenwechsel von
Sozialleistungen
Nachhaltige Qualitätssteigerung bei Pflege und Betreuung

Pflege und Betreuung ist für alle Menschen in Österreich in bestmöglicher Qualität nachhaltig
sicherzustellen. Mit einem klaren Bekenntnis zur Steuerfinanzierung aus einer Hand muss
garantiert werden, dass das Geld bei den Menschen ankommt und nicht in den Strukturen
versickert. Dabei ist ein Modell bis Ende der Legislaturperiode zu entwickeln.


Finanzierung von Gesundheit, Vorsorge und Pflege bedarf einer gesamtheitlichen Betrachtung

One-Stop-Shop für Förderungen und Unterstützung für Angehörige von pflegebedürftigen
Menschen einrichten

Vermehrte Unterstützung pflegender Angehöriger durch den Ausbau der Angebote für
Erholung, Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit, psychologische Unterstützung,
Information und Sozialrechtsberatung und Unterweisung in pflegerische Tätigkeiten

Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter besser unterstützen

Bessere Koordination auf regionaler Ebene zwischen Pflegebedürftigen, Pflegeeinrichtungen
und Krankenhäusern, um ein Pflege- und Assistenzmanagement aufzubauen

Mehr Innovation und Kreativität in der Pflege und Betreuung: Kooperation von Kindergärten
mit Pflegeheimen, Chancen der Digitalisierung nutzen (Beispiel: Generationen-Zentrum)

Eigenes Sonderfach für Palliativpflege in der Facharztausbildung zügig umsetzen

Ausarbeitung eines Konzepts zur langfristigen Finanzierung der Pflege unter Einbindung der
betroffenen Institutionen und Gebietskörperschaften

Stärkung der Pflege zu Hause durch Angehörige

Reform der 24-Stunden-Betreuung, um den Bereich Pflegeheime zu entlasten

Integration neuer Wohn- und Betreuungssysteme für Pflegebedürftige im sozialen Wohnbau

Stärkung von Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei der ersten Antragsstellung

Einheitliche finanzielle Rahmenbedingungen für Pflege und Betreuung in den verschiedenen
Abstufungsformen

Absicherung und Erhaltung des Geldleistungsprinzips in Verbindung mit der Gewährung von
Sachleistungen

Harmonisierung und Transparenz der Kostenbeiträge bei Inanspruchnahme von Sachleistungen,
vor allem auch im Bereich der persönlichen Assistenz

Weiterentwicklung der Art.-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern in der Pflegevorsorge
mit dem Ziel, tatsächlich flächendeckende und bedarfsorientierte Pflegedienste
anzubieten, wobei insbesondere auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und deren
Angehöriger einzugehen sein wird

Verstärkte Bemühungen zur Festigung der Gesundheit und der Prävention für Pflegebedürftige,
um eine Stabilisierung bzw. eine Verbesserung ihrer Situation zu erreichen

Verstärkte Unterstützung durch den Ausbau und die finanzielle Unterstützung rechtlicher
Beratungs- und Vertretungsangebote

Dialog mit den Bundesländern für eine Angleichung im Bereich der Pflegeleistungen

Weiterer Ausbau der Kapazitäten für Hospiz- und Palliativpflege und Überführung in eine
nachhaltige und effektive Finanzierung ab dem Jahr 2022



Koordination der Pflegeberufe mit Sozial- und Betreuungsberufen (Beispiel: BHS)

Klärung der Gegenfinanzierung von entgangenen Einnahmen durch die Abschaffung
des Pflegeregresses

Evaluierung des Heimopferrentengesetzes

Erhöhung des Pflegegeldes ab Pflegestufe 4
Wirksamen Konsumentenschutz ermöglichen

Konsumentenschutz unterstützt Verbraucher gegen gesetzwidrige Geschäftspraktiken, unter
anderem durch Information und Beratung sowie in rechtlicher Hinsicht, und trägt dadurch auch
zu einem fairen Wettbewerb bei.


Neugestaltung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

BMASK und BMJ als ordentliche Mitglieder des VKI, Arbeiterkammer als außerordentliches
Mitglied entsprechend der Finanzierungsstruktur des VKI

Ausbau des Konsumentenschutzes in Beratung und Rechtshilfe

Erhaltung des Bargeldes

Verbesserung der Lesbarkeit u.a. bei Heilbehelfen und Lebensmitteln
Ehrenamt und Freiwilligkeit wertschätzen

Österreich ist ein Land der Freiwilligen, die in vielfältiger Weise und in riesigem Ausmaß ehrenamtlich
Verantwortung für ihre Mitmenschen oder die Gemeinschaft übernehmen. Sie tragen damit zu
lebendiger Solidarität, zu gegenseitigem Respekt und zu einer starken Zivilgesellschaft bei.


,,Ehrenamt-Gütesiegel" einführen, durch welches sich junge Menschen ihre freiwillige
Arbeit und ihre erworbenen Qualifikationen zertifizieren und dokumentieren lassen können
(Online-Lösung)

Klare Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung

Evaluierung des Sanitätergesetzes

Unentgeltlichkeit und Freiwilligkeit im Blutspendewesen durch gemeinnützige Organisationen
beibehalten

Spendenabsetzbarkeit für Spenden an gemeinnützige GmbHs und Stiftungen auf weitere
Bereiche wie Bildung und Kultur ausweiten

Erste Hilfe in der Pflichtschule
Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung muss die barrierefreie Teilhabe in unserer Gesellschaft und
Wirtschaft und insgesamt am öffentlichen Leben garantiert werden. Die individuelle Autonomie
von Menschen mit Behinderung muss daher in allen Bereichen organisatorisch, finanziell,
personell und ideell unterstützt werden.


Evaluierung und Weiterführung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung
für den Zeitraum von 2021 bis 2030

Einrichtung eines Behindertenrates als offizielles Beratungsgremium der Bundesregierung

Transparenz der Kriterien und Leistungen im Bereich der persönlichen Assistenz und Angebote
in Richtung ,,Best Practice" ausbauen

Abbau von Bürokratie;Unterstützungen für Menschen mit Behinderung nach dem ,,One-StopShop-
Prinzip"

Organisation einer parlamentarischen Enquete zum Thema der eugenischen Indikation und


zur Verhinderung von Spätabtreibungen


Verstärkte Koordination und Forcierung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung
in den Arbeitsmarkt

Förderung der Übertrittsmöglichkeiten von Personen aus Beschäftigungstherapieeinrichtungen
in den Arbeitsmarkt

Die österreichische Rechtsordnung an die Bestimmungen der UN-Konvention und des
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) weiter anpassen

Die vorgesehenen Förderungsinstrumentarien zur Beseitigung von Barrieren aufrechterhalten

Weiterführung und Weiterentwicklung der Beschäftigungsinitiative zur Integration von
Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt mit Schwerpunkt auf Jugendliche an der
Schnittstelle Schule-Beruf, bei Berufsfindung, Ein- und Umschulung sowie Arbeitsplatzerhaltung

Der qualifizierte Kündigungsschutz für begünstigte Arbeitnehmer nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
hat sich als Instrument der Arbeitsplatzerhaltung per se bewährt und muss
daher unangetastet bleiben. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Förderungen für
Arbeitgeber auch im Rahmen der einzelnen Verfahren konnten zahlreiche Konfliktsituationen
bereinigt werden und die Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung sichergestellt
werden

Erhöhung des Taschengeldes in Einrichtungen zur Beschäftigungstherapie und geschützten
Werkstätten, um mehr Autonomie zu ermöglichen

Transparenz der Kriterien und Leistungen im Bereich der persönlichen Assistenz und Angebote
in Richtung ,,Best practice" ausbauen – Schul-Assistenz ausbauen, ,,Best Practice"-Modelle als
Leitbild zur Bildungsinklusion anerkennen

Bessere psychologische und finanzielle Unterstützung von Schwangeren mit einer
medizinischen Indikation einer Behinderung des Kindes

Durchführung von Informationskampagnen zur Sensibilisierung von Arbeitgebern für das
Thema Einstellung von Menschen mit Behinderung verbunden mit der Darstellung von
Unterstützungs- und Prämienmöglichkeiten für Unternehmen

Deutliche Positionierung des AMS, dem bei der Unterstützung der beruflichen Integration
arbeitsloser Menschen mit Behinderung eine große Bedeutung zukommt, das dieser
Rolle jedoch leider in vielen Fällen nicht gerecht wird. Erforderlich wird es sein, Menschen mit
Behinderung als eigene Zielgruppe anzuerkennen und einhergehend mit entsprechenden
Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Mitarbeiter des AMS intensiv darauf
hinzuwirken, dass Menschen mit Behinderung verstärkt in den Arbeitsprozess integriert
werden können.

Verstärkte Maßnahmen zur Unfallprävention

Umfassende Informationskampagnen über die Inhalte der UN-Konvention und die Rechte der
Menschen mit Behinderung

Verstärkte Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Anliegen von Menschen mit Behinderung

Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch Beratung und Information

Herausgabe von behindertenspezifischen Informationsbroschüren

Schaffung einer altersgerechten Wohnsituation für Menschen mit Behinderung

Kindgerechte Reha-Einrichtungen forcieren

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

(REPUBLIK ÖSTERREICH PROGRAMME 2013, 2017)
SEITE 1 ANTWORT 10 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

16.12.2017 Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11390

Quelle FPÖ: https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2017/Zusammen_Fuer_Oesterreich_Regierungsprogramm.pdf

Quelle ÖVP über: https://www.oevp.at/

20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg



20171216 ZUSAMMEN FUER UNSER OESTERREICH REGIERUNGSPROGRAMM 2017-2022 S1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=895.0;attach=11391

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Persönliche Hinweise: MASCHINELLE TRANSKRIPTION nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Kann optisch bearbeitet werden.

Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022 PDF-SEITE 122-182:

PDF-SEITE 122:


Standort und Nachhaltigkeit


• Finanzen und
Steuern
• Arbeit
• Verkehr und
Infrastruktur
• Landwirtschaft und
ländlicher Raum
• Tourismus
• Umwelt
• Energie
• Finanzen und
Steuern
• Arbeit
• Verkehr und
Infrastruktur
• Landwirtschaft und
ländlicher Raum
• Tourismus
• Umwelt
• Energie


Standort und Nachhaltigkeit


,,EStG 2020" als Mittelpunkt
einer massivenSteuervereinfachung

Mit dem Ziel, die Steuer- und Abgabenquote
in Österreich auf 40 Prozent zu senken,
geht eine massive Vereinfachung des Steu
ersystems einher. Im Mittelpunkt steht eine
umfassende Reform des Einkommensteuergesetzes
als ,,EStG 2020". Wesentliche
Inhalte sind eine Modernisierung der
Gewinnermittlung und einfachere Steuererklärungen
für Kleinunternehmer, die För
derung der privaten Altersvorsorge sowie
die Zusammenführung von Sonderausgaben
und außergewöhnlichen Belastungen.

Klimaschutz
konsequentvorantreiben

Der Umbau unseres Energiesystems auf heimische,
erneuerbare Energien stellt ein wesentliches
Element eines aktiven Klimaschutzes
dar und ist daher das Gebot der Stunde.
Die neue Bundesregierung wird eine integrierte
nationale Klima- und Energiestrategie
umsetzen und schafft damit verlässliche
und planbare Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen
am Standort Österreich.
Ziel ist es, die internationalen Vorgaben zur
Reduktion von Treibhausgasemissionen für
Österreich zu erfüllen und damit unseren
Beitrag für die weltweite Bekämpfung des
Klimawandels zu leisten.

Unternehmerische
Freiheit und Entlastungen
für Gastronomieund Tourismus

Im Sinne der unternehmerischen Freiheit
dürfen Gastronomiebetriebe weiterhin Raucherbereiche
anbieten, wobei der Schutz
von Mitarbeitern und Jugendlichen ausgebaut
wird. Der Nichtraucherschutz wird sich
am ,,Berliner Modell" orientieren. Die Wettbewerbsfähigkeit
der Tourismusbranche
und damit der Tourismusstandort Österreich
werden durch eine Senkung der Umsatzsteuer
aus Übernachtungen von 13 auf
10 Prozent gestärkt.

Den ländlichen Raum
nachhaltig stärken

Wir bekennen uns zum Erhalt sowie zur
Förderung und Entwicklung des ländlichen
Raums. Um den ländlichen Raum zu stärken,
müssen die Chancen der Digitalisierung
genutzt und die Mobilität verbessert wer
den. Darüber hinaus muss für einen Breit
band-Ausbau gesorgt werden, um mehr
hochwertige Arbeitsplätze in den Regionen
zu ermöglichen.



Finanzen und Steuern

Österreich hat die sechsthöchste Abgabenquote der Welt. Zudem hat Österreich im internationalen
Vergleich ein Steuersystem, welches Leistung zu wenig honoriert. Das österreichische
Steuerrecht ist hochkomplex, für den Steuerpflichtigen kaum mehr verständlich und für die
Finanzverwaltung kaum mehr administrierbar. Unternehmen und Steuerpflichtige sind mit einer
sich permanent ändernden Rechtslage konfrontiert. Die Planungs- und Rechtssicherheit blieb in
der Vergangenheit oft auf der Strecke.

Das Steuerrecht ist durch unzählige unsystematische Ausnahme- und Sonderbestimmungen
belastet, welche es zu entrümpeln gilt. Durch einfachere Regelungen und Vermeidung von
Gold-Plating kann das Steuerrecht wesentlich entlastet und können Effizienzpotenziale gehoben
werden. Das Steuerrecht muss effizient, fair und einfach ausgestaltet werden. Dafür sind wesentliche
strukturelle Änderungen notwendig.

Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenquote in
Richtung 40 Prozent zu senken. Um dies zu erreichen, sind deutliche Entlastungsschritte
notwendig. Die Finanzierung dieser Entlastungen und der dazu nötigen Maßnahmen soll durch
ausgabenseitige Einsparungen und Strukturreformen erfolgen. Die Bundesregierung hat es sich
auch zum Ziel gesetzt, das Steuerrecht massiv zu vereinfachen. Ein einfaches Steuerrecht –
verbunden mit Rechtssicherheit im Sinne einer Bestands- und Planungssicherheit – ist ein
entscheidender Standortfaktor.

Die Notwendigkeit von Reformen ist unbestreitbar. Strukturelle Veränderungen wurden in
der Vergangenheit kaum umgesetzt. Genau diese sind aber für eine nachhaltige und zukunftsorientierte
Entwicklung Österreichs entscheidend – im Interesse des Standorts, der
Unternehmen und damit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Zunächst sollen schnelle Entlastungsschritte für Familien (,,Familienbonus Plus") sowie für Unternehmen
(Senkung der Umsatzsteuer im Tourismus) gesetzt werden. Mit Jahresbeginn 2018 soll eine
Task-Force im BMF mit der Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes (Ziel: ,,EStG 2020") beginnen,
damit das Steuerrecht einfacher und gerechter wird. Ein besonderes Augenmerk wird dabei
auf die Vereinfachung der Lohnverrechnung gelegt. Die Umsetzung soll in mehreren Etappen
erfolgen.

Zieldefinition

1.
Entlastung der Bürger und Familien
2.
Steuerstrukturreform (insbesondere ,,EStG 2020")
3.
Steuerliche Entlastung für Unternehmen und Entlastung des Faktors Arbeit
4.
Vereinfachung und moderne Services
5.
Reform bzw. Senkung weiterer Steuern und Abgaben sowie Bekämpfung des
Steuerbetrugs
Maßnahmen
Entlastung der Bürger und Familien

Die Bundesregierung will Familien besonders fördern, aber nicht mit neuen staatlichen
Geldleistungen, sondern indem sie ihnen weniger von ihrem hart verdienten Geld wegnimmt.



Dies soll durch einen hohen Steuerabzugsposten für Kinder erreicht werden. Außerdem sollen
sich Familien ihren Traum von den eigenen vier Wänden wieder einfacher erfüllen können, denn
Eigentum ist eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Daher sollen staatliche
Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb wegfallen.


,,Familienbonus Plus" in Form eines Abzugsbetrages von 1.500 Euro pro Kind und Jahr (die
Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert): Der Abzugsbetrag steht bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich
lebt. Im Gegenzug erfolgt die Streichung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der
Kinderbetreuungskosten. Der ,,Familienbonus Plus" ist nicht negativsteuerfähig

Bekenntnis die Schaffung von Eigenheim, insbesondere für junge Familien, zu unterstützen

Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen
Steuerstrukturreform (insbesondere ,,EStG 2020")

Die Lohn- und Einkommensteuer ist eine der Haupteinnahmequellen des Staates. Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer sind von ihr betroffen.
Ihnen muss die Bundesregierung zeigen, dass sich harte Arbeit auszahlt, indem Löhne und
Einkommen steuerlich entlastet werden. Die Bundesregierung will die Lohn- und Einkommensteuer
daher durch eine Tarifreform senken.

Außerdem muss das Einkommensteuergesetz von Grund auf neu konzipiert werden. Das derzeit
gültige Einkommensteuergesetz ist mittlerweile fast 30 Jahre lang permanent geändert,
aber nie strukturell erneuert worden. Über 160 Novellen haben zu zahlreichen Ausnahme-
bzw. Sonderbestimmungen und zu seiner jetzigen Komplexität geführt. Ziel der Bundesregierung
ist es daher, eine Modernisierung und massive Vereinfachung des Steuerrechts
vorzunehmen, um die Anwenderfreundlichkeit des Steuerrechts zu erhöhen und die
Vollziehung zu erleichtern.


Strukturelle Steuerreform – Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes (,,EStG 2020")
Wesentliche Maßnahmen dabei sind u.a.:
- Modernisierung der Gewinnermittlung
Die ,,UGB-Bilanz" und die ,,Steuerbilanz" sollen stärker zusammengeführt werden
(,,Einheitsbilanz"). Derzeit bestehen wesentliche Unterschiede zwischen ,,UGB-Bilanz" und
,,Steuerbilanz". Diese führen zu einem erhöhten Verwaltungs- und Beratungsaufwand für
Unternehmen. Ebenso komplex sind die Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung
bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften). Ziel ist die Vereinfachung und
die Modernisierung der (steuerlichen) Gewinnermittlung, um Verwaltungskosten für
Unternehmen zu senken und die Vollziehung zu vereinfachen bzw. zu erleichtern

-
Steuererklärungen für Kleinunternehmer vereinfachen
Vor allem für Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollen bürokratische Vereinfachungen durch
intuitive Online-Eingabemasken ausgebaut werden (,,Steuer-App")

-
Förderung der privaten Altersvorsorge
Steuerlich von besonderer Wichtigkeit ist das Thema der Zukunftssicherung: Die derzeit vorhandenen
Regelungen zur steuerlichen Förderung der Altersvorsorge sind teilweise intransparent
und ineffektiv bzw. komplex in ihrer Ausgestaltung. Daher sollen die bestehenden
Modelle für die steuerliche Förderung von Alters- und Pflegevorsorge geprüft werden und
im ,,EStG 2020" einer umfassenden bzw. zukunftsorientierten Lösung zugeführt werden

-
Zusammenführung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem
Begriff ,,Abzugsfähige Privatausgaben"

Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurden bereits die sogenannten ,,Topfsonderausgaben"
zugunsten einer Senkung des Steuertarifs abgeschafft. Um nunmehr eine bessere
Systematik und Übersicht der verbliebenen Sonderausgaben einerseits und der



außergewöhnlichen Belastungen andererseits zu erreichen, sollen beide Bereiche im
,,EStG 2020" unter dem Begriff ,,Abzugsfähige Privatausgaben" zusammengeführt und vereinfacht
werden

-
Vereinfachung bei Krankheit und Pflege: Neuregelung der außergewöhnlichen Belastungen
Derzeit sind die Regelungen zur Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen (vor
allem bei Krankheit und Behinderung) sehr komplex. Die Berechnung des Selbstbehaltes
ist beispielsweise für den Steuerpflichtigen schwer nachvollziehbar. Der Selbstbehalt ist
progressiv vom Einkommen und degressiv von persönlichen Umständen (Alleinverdiener,
Kinder) abhängig. Ziel ist die Neuregelung des Selbstbehaltes und die Vereinfachung der
steuerlichen Absetzbarkeit

-
Vereinfachung der sonstigen Bezüge
Derzeit gibt es bei den sogenannten sonstigen Bezügen unterschiedlichste steuerliche
Begünstigungen (z.B. für Vergleiche, Kündigungsentschädigungen, Nachzahlungen etc.).
Die entstehenden Abgrenzungs-, Zuordnungs- und Aufteilungsschwierigkeiten führen zu
hoher Komplexität und hohem Verwaltungsaufwand. Daher soll durch eine einheitliche
Besteuerung mittels pauschalem Steuersatz eine massive Vereinfachung erreicht werden


Die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes (,,EStG 2020") soll in zwei Schritten
in Kraft treten:
1. Schritt: Strukturelle Maßnahmen und Tarifentlastung
- Einheitsbilanz und Modernisierung der (steuerlichen) Gewinnermittlung
- Nur ein steuerlicher Betriebsvermögensvergleich; Vereinfachung der (steuerlichen)


Gewinnermittlung für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften)
- Rechtsformneutrale Besteuerung
- Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden sollen im Rahmen der Steuerstruktur


reform überprüft werden
- Reduktion der Einkunftsarten
- Analyse und Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen
- Reform der außergewöhnlichen Belastungen und der Sonderausgaben (,,Abzugsfähige

Privatausgaben")
- Vereinfachung der Lohnverrechnung
- Senkung der Abgabenbelastung, insbesondere für Bezieher kleiner und mittlerer

Einkommen, durch eine Tarifreform
- Vereinfachung der sonstigen Bezüge
- Keine Abschaffung der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Bezuges im Rahmen

der Neukodifizierung

2. Schritt: Abschaffung der kalten Progression
-
Prüfung der automatischen Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen
auf Basis der Inflation des Vorjahres im Rahmen einer Steuerstrukturreform

Steuerliche Entlastung für Unternehmen und Entlastung des Faktors Arbeit

Die Körperschaftsteuer hat eine wichtige Signalwirkung im internationalen Standort-Wettbewerb.
Bis auf Italien haben alle unsere Nachbarländer mittlerweile niedrigere Steuersätze als Österreich.
Österreich darf im internationalen Wettbewerb nicht an Attraktivität verlieren. Daher soll die
Körperschaftsteuer auf ein Niveau gesenkt werden, das unsere heimischen KMU nachhaltig
entlastet und einen Anreiz setzt, in Österreich zu investieren. Gleichzeitig soll aber kein
,,Steuerdumping" betrieben werden. Die Bundesregierung fördert damit Wachstum und
Investitionen, stärkt die Eigenkapitalausstattung der heimischen Unternehmen und sichert
damit Arbeitsplätze.

Durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes können die Übernachtungspreise in Österreich



um viele Millionen Euro pro Jahr gesenkt werden. Der Tourismus in Österreich wird dadurch nachhaltig
gestärkt. Außerdem will die Bundesregierung die Lohnnebenkosten senken, um den
Faktor Arbeit zu entlasten. Durch eine mögliche Flexibilisierung der Abschreibungsmöglichkeiten
sollen die Abschreibungsdauer verkürzt und damit Investitionsanreize für Unternehmen
gesetzt werden.


Entlastung des Tourismus durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen
von 13% auf 10%, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Tourismusstandort zu stärken

Gleichzeitige Entbürokratisierung durch Wiederherstellung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
(im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG in der Fassung vor der Steuerreform 2015/2016)

Ziel ist die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) – insbesondere auf nicht entnommene
Gewinne sowie im Hinblick auf die Mindest-KöSt – im Rahmen der Steuerstrukturreform

Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden sollen im Rahmen der Steuerstrukturreform
überprüft werden
- Angleichung der steuerlichen Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern an das
Unternehmensgesetzbuch im betrieblichen Bereich; z.B. degressive Abschreibung, um
Investitionen in den Standort attraktiv zu machen


Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktionen
-
Die in Österreich im internationalen Vergleich sehr hohen Lohnnebenkosten sollen unter
dem Blickwinkel von Kostenwahrheit und Transparenz durchforstet und nachhaltig
gesenkt werden. So sollen Effizienz und Treffsicherheit erhöht werden. Eine Zweckentfremdung
(wie z.B. beim Familenlastenausgleichsfonds FLAF derzeit) soll in Zukunft
nicht mehr möglich sein

-
Ziel ist eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten (z.B. Reduktion des Dienstgeber-
Beitrags bzw. der Unfallversicherung)


Erleichterungen für Betriebsübergaben
Unternehmensübergaben in der Familie sollen erleichtert, der Freibetrag betreffend die
Grunderwerbsteuer soll erhöht werden

Umsatzsteuer: Fälligkeit ab dem ersten Euro – auch aus dem EU-Ausland
-
Bisher unterliegen Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern unter 22 Euro nicht der Umsatzsteuer.
Bei (Internet-)Bestellungen aus dem EU-Ausland soll ab dem ersten Euro Umsatzsteuer
anfallen, damit die inländischen Unternehmer nicht benachteiligt werden. Ein Richtlinienvorschlag
wird bereits auf europäischer Ebene in Ratsarbeitsgruppen diskutiert

-
Ziel ist es, diese Richtlinie unter der österreichischen Ratspräsidentschaft im Jahr 2018
zu finalisieren


Die Sozialpartner haben in der Nachkriegsgeschichte großen Anteil an der Entwicklung
unseres Landes und sind daher auch heute wichtige Partner der Bundesregierung. Wie in
allen Systemen gilt es jedoch auch nach bereits teilweise erfolgreich durchgeführten
Reformen, weitere Effizienz- und Einsparungspotenziale zu heben, um einerseits die
Menschen zu entlasten und andererseits diese Institutionen noch bürgernäher zu gestalten

Die Bundesregierung bekennt sich zu einem schlanken und effizienten Staat. Dementsprechend
erwartet sie sich von den gesetzlichen Interessensvertretungen ebenso effiziente
Strukturen. Eine zukünftige Leistungserbringung soll daher zu einem erhöhten Nutzen bei
gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Mitglieder führen
- Die Bundesregierung wird an die gesetzlichen Interessensvertretungen herantreten und
diese einladen, bis zum 30. Juni 2018 entsprechende Reformprogramme vorzulegen. Diese
Programme sollen konkrete Effizienzsteigerungen und finanzielle Entlastungsmaßnahmen
für die jeweiligen Mitglieder beinhalten

-
Erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu wenig weitgehend bzw. nicht
ausreichend zielorientiert behält sich die Bundesregierung vor, gesetzliche Maßnahmen
dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen



Vereinfachung und moderne Services

Die Lohnverrechnung hat in den letzten Jahrzehnten massiv an Komplexität gewonnen.
Ursachen dafür sind unterschiedliche Bemessungs- bzw. Beitragsgrundlagen in der Lohnsteuer
und Sozialversicherung, zahlreiche Ausnahme- bzw. Sonderbestimmungen, über 300 Beitragsgruppen
in der Sozialversicherung und 859 unterschiedliche Kollektivverträge. Besonders problematisch
ist, dass die eigentlichen Adressaten der Lohnverrechnung – die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer – die Lohnverrechnung nicht mehr nachvollziehen können und daher das
Vertrauen in die Lohnverrechnung und somit in deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bzw.
in die vollziehenden Behörden verlieren. Eine Vereinfachung und Entrümpelung der Lohnverrechnungsvorschriften
ist längst überfällig. Daher setzt sich die Bundesregierung eine massive
Vereinfachung sämtlicher Lohnverrechnungsvorschriften zum Ziel.

Weiters bekennt sich die Bundesregierung zu einer effizienten und kunden- bzw. serviceorientierten
(Finanz-)Verwaltung. In diesem Zusammenhang sollen die Services für die Steuerpflichtigen
ausgebaut werden.


Strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung
Die Einhebung von Lohnabgaben und die Prüfung bzw. Kontrolle von Arbeitgebern sind
derzeit sehr bürokratisch und ineffizient. Noch immer sind die einzelnen Abgaben auf
zahlreiche Behörden verteilt. Die Einhebung der Lohnsteuer und diverser Lohnabgaben
(DB, DZ) erfolgt durch die Finanzämter, die Einhebung der SV-Beiträge durch die Gebietskrankenkassen
und die Einhebung der Kommunalsteuer durch die Gemeinden. Die Prüfung
der lohnabhängigen Abgaben hingegen erfolgt durch die Finanzämter und Gebietskrankenkassen
(GKK), wobei beide Behörden jeweils sämtliche Abgaben prüfen. Ergänzend kann es
noch zu einer Nachschau bei der Kommunalsteuer durch Prüfer der Gemeinden kommen
Daher soll es zu folgenden Änderungen kommen:
- Schritt 1: In einem ersten Schritt sollen die Prüfer der beiden wesentlichen Institutionen
für die Lohnverrechnung (Finanzämter, Gebietskrankenkassen) in einer Prüfbehörde
zusammengefasst werden
- Schritt 2: In einem zweiten Schritt soll auch die gesamte Einhebung aller lohnabhängigen
Abgaben ebenfalls bei der Finanzverwaltung erfolgen

.
Die Finanzverwaltung NEU übernimmt die Einhebung sämtlicher Lohnabgaben und
erteilt Auskünfte an die Arbeitgeber. Die Beiträge werden anschließend an die
jeweiligen Sozialversicherungsträger verteilt
.
Parallel dazu werden die Beitragsgrundlagen bzw. Bemessungsgrundlagen harmonisiert
bzw. die Anzahl der Beitragsgruppen massiv reduziert; es wird eine einheitliche Dienstgeberabgabe
geschaffen (Zusammenführung von DB, DZ und Dienstgeberanteil zur
Sozialversicherung sowie Kommunalsteuer) und es wird ein durchgängig einheitliches
Verfahrensrecht (Bundesabgabenordnung) für alle Abgaben und Beiträge eingeführt.
Dabei wird auch der Instanzenzug für Rechtsmittel vereinheitlicht, indem sämtliche
Rechtsmittel an das Bundesfinanzgericht gehen
-
Schritt 3: In einem dritten Schritt sollen die Arbeitsmarktkontrollen durch die Finanzpolizei
und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ebenfalls in die Finanzverwaltung
NEU integriert werden


Inhaltliche Vereinfachung der Lohnverrechnung
- Reduktion der Komplexität und der Dokumentationserfordernisse
- Harmonisierung der Beitragsgrundlagen bzw. Bemessungsgrundlagen (Sozialversicherung,
Lohnsteuer, DB/DZ, Kommunalsteuer); DZ soll österreichweit vereinheitlicht werden
- Vereinfachung und Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen
- Orientierung aller lohngestaltenden Vorschriften am Abgabenrecht
- Vereinfachung der Reisekosten
- Praktikable und klare Regelung zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen





Entlastung der Unternehmer durch automatisierte Übermittlung von meldepflichtigen Daten
von der Sozialversicherung an die Statistik Austria. Dies reduziert die (Einzel-)Meldepflicht
der Unternehmer

Im Sinne der Transparenz sollen Dienstgeberabgaben verpflichtend am Lohnzettel ausgewiesen
werden. Die Umsetzung erfolgt im Zuge der Vereinfachung der Lohnverrechnung

Ausbau der begleitenden Kontrolle zwischen Unternehmen und Betriebsprüfung basierend
auf Vertrauen und Transparenz

Prüfungszuständigkeit für Stiftungen bei Großbetriebsprüfung

Reform der Auskunftsbescheide
-
Seit Einführung des Auskunftsbescheides (,,Advance Ruling" gemäß § 118 BAO) können
Steuerpflichtige bei wichtigen Vorhaben eine rechtsverbindliche und bescheidmäßige
Auskunft der Abgabenbehörde erlangen. Der Anwendungsbereich des ,,Advance Ruling"
sollte auf weitere Themengebiete wie internationales Steuerrecht und Umsatzsteuerrecht
ausgedehnt werden. Darüber hinaus sollte eine angemessene und praxisgerechte Frist
zur Entscheidungspflicht verankert werden. Eine zumindest einmalige Rückfragemöglichkeit
mit der anfragebeantwortenden Abgabenbehörde für etwaige Klarstellungen
soll ermöglicht werden


Umstellung auf ein generelles Reverse-Charge-System für die Abfuhr der Umsatzsteuer
zwischen inländischen Unternehmen zur Entbürokratisierung und allfälligen Betrugsbekämpfung
- Steuerbetrug durch Nichtabfuhr der Umsatzsteuer durch den leistenden Unternehmer (z.B.
Missing-Trader-Betrug, Karussellbetrug) ist effektiv zu bekämpfen. Dazu ist eine Änderung
der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auf europäischer Ebene erforderlich. Erst auf Basis
einer Richtlinienänderung – für die sich Österreich massiv einsetzen wird – könnte diese
Maßnahme auch in das nationale Umsatzsteuergesetz aufgenommen werden. Solange
jedoch das Reverse-Charge-System nicht europaweit eingeführt ist, wird sich Österreich
für die Etablierung eines langjährigen Pilotprojektes zu Reverse-Charge (z.B. zehn Jahre) im
Inland einsetzen

• Effiziente und kundenorientierte Finanzverwaltung
- Reform der Bundesabgabenordnung (BAO): Modernisierung des Verfahrensrechts, u.a.
durch Weiterentwicklung/Einführung von kooperativen Verfahren
- Selbstveranlagung der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer durch
eine automatisierte Vorprüfung mit vorgelagerten Kontrollalgorithmen: Kein Warten auf
den Bescheid notwendig
- Neue Services der Finanzverwaltung: z.B. Apps für Terminerinnerungen oder mobile
Zahlungsmöglichkeiten, Einziehungsauftrag für Abgabenschulden
- Modernisierung der Steuer-und Zollverwaltung (strukturelle Reform), Ausbau der
elektronischen Zollabwicklungen
- Optimierung des Datenaustausches auf Basis international anerkannter Standards (Standard
Audit File-Tax): Für Unternehmen (insbesondere KMU) wird die technische Möglichkeit
zur Übermittlung der Daten des Rechnungswesens für digitale Prüfung geschaffen (auf
freiwilliger Basis)

-
Außenprüfung auf Antrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit


Jahressteuergesetze – statt wie bisher mehrere Abgabengesetze pro Jahr

Schnittstellenproblematik FMA und OeNB mit europäischen Regulatoren: Weiterentwicklung
der Aufsichtsreform mit Optimierung der Schnittstellen und klarer Kompetenzzuteilung und
Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

Proportionalität bei der Regulierung kleinerer Banken (weniger Regulierung)


Reform bzw. Senkung weiterer Steuern und Abgaben sowie
Bekämpfung des Steuerbetrugs

Auch wenn sich die Bundesregierung zu einer Senkung der Steuer- und Abgabenquote bekennt,
spricht sie sich ganz klar gegen jede Art von Steuervermeidung oder Steuerbetrug aus. Um internationalen
Steuerverschiebungen – vor allem im Online-Bereich – einen Riegel vorzuschieben,
müssen die Normen geändert und muss die Besteuerung der ,,Digitalen Betriebsstätte" ermöglicht
werden. Österreich kann nicht zulassen, dass multinationale Konzerne das internationale
Steuersystem so ausnutzen, dass Gewinne nicht dort versteuert werden, wo die Wertschöpfung
erzielt wird. Daher müssen nicht nur national, sondern auch international alle Möglichkeiten der
Steuervermeidung und des Steuerbetruges geschlossen werden. Das derzeit gültige Umsatzsteuersystem
in der Europäischen Union bietet sehr viele Möglichkeiten für Betrüger. Durch die
Einführung des Reverse-Charge-Systems zwischen Unternehmern könnte diese Betrugsmöglichkeit
wirksam bekämpft werden.


Evaluierung der Auswirkungen und Verwaltungskosten aller Bagatellsteuern (z.B.: Schaumweinsteuer)
mit dem Ziel einer signifikanten Reduktion
Prüfung eines aufkommensneutralen Systemwechsels bei der Normverbrauchsabgabe
(NoVA) mit Fokus auf den Verbrauch anstelle der Motorleistung; Streichung der NoVA-
Befreiung für hochpreisige Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb

Digitale Betriebsstätte auf OECD- oder europäischer Ebene einführen bzw. in bestehenden
und neuen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen
Durch eine Änderung der internationalen Regelungen soll eine Definition für die ,,Digitale
Betriebsstätte" gefunden werden. Dadurch soll ein Staat das Besteuerungsrecht an den
Gewinnen digitaler Geschäftsmodelle schon alleine durch signifikante digitale Präsenz erhalten,
ohne dass eine physische Präsenz erforderlich wäre. Dadurch könnte eine faire Besteuerung
sichergestellt werden

Mehr (Steuer-)Transparenz für multinationale Unternehmen auf Basis der EU-Vorgaben

Datenübermittlung für e-commerce/sharing economy: Verpflichtung zur Mitwirkung von
Plattformen bzw. Betreibern der e-commerce/sharing economy an der Abgabenerhebung
durch Übermittlung steuerlich relevanter Daten an die Finanzverwaltung. Eine europäische
Lösung wird angestrebt, ansonsten nationale Regelung. Die Meldeverpflichtung gemäß
§ 109a EStG für Risiko-Berufsgruppen soll ausgeweitet werden

Haftungsregelungen für den Online-Versandhandel hinsichtlich Umsatzsteuer auf europäischer
Ebene

Datenübermittlung bzw. Datenaustausch zur Betrugsbekämpfung: europaweite Sozialversicherungs-
Datenbank zur Bekämpfung des Sozialbetrugs


Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung

Ein stabiler und qualitätsvoller Wirtschaftsstandort ist ein Basisbaustein eines funktionierenden
Staates. Die österreichischen Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe samt den großen Leitbetrieben
sind Hauptträger der Beschäftigung und Nährboden für Innovation. Sie sind sich ihrer sozialen
Verantwortung bewusst und nehmen eine entscheidende Ausbildungsfunktion wahr. Lebendige
und entwicklungsfähige Betriebe und ihre Mitarbeiter brauchen daher einen entbürokratisierten,
effizienten und starken Wirtschaftsstandort. Österreich steht als kleine, offene Volkswirtschaft in
enger Vernetzung mit den europäischen Nachbarstaaten, aber auch mit den Staaten weiter
entfernter Wirtschaftsräume. Unternehmen setzen Wachstums-, Beschäftigungs- und Innovationsimpulse
und sind die zentrale Determinante der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit.
Unternehmen generieren Investitionen, Forschung, technologischen Wandel und Innovation
und tragen darüber hinaus über internationalen Handel zu Wachstum und Wohlstand einer
Volkswirtschaft bei.

Wirtschaftspolitik muss durch geeignete Maßnahmen verlässliche Rahmenbedingungen für die
Unternehmen am Wirtschaftsstandort Österreich schaffen. Ländervergleiche zeigen uns, dass
der österreichische Standort mit einigen Problemfeldern zu kämpfen hat. Damit die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe gestärkt wird, müssen diese Schwächen rasch
abgebaut werden. Unternehmen brauchen Freiheit und Planbarkeit, um sich auf ihre Kernaufgaben
konzentrieren zu können. Die österreichische Wirtschaft hat gute Voraussetzungen, um
langfristig wieder auf einen robusten Wachstumspfad zurückzukehren. Dabei gilt es vor allem,
das Potenzial der Internationalisierung der heimischen Unternehmen auszubauen. Denn
Österreich erwirtschaftet schon jetzt fast sechs von zehn Euro durch den Export, der damit eine
wesentliche Stütze des heimischen Wohlstandes ist und zahlreiche Arbeitsplätze sichert. In einer
verantwortungsvollen ökosozialen Wirtschaftspolitik ist klar, dass nur ein Miteinander langfristig
zum Erfolg führt. Flexible Arbeitszeitmodelle sind unter Bedachtnahme auf Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberinteressen im Sinne einer Win-win-Situation auszubauen. Die qualitätsvolle betriebliche
Ausbildung ist ein Garant dafür, dass ausgebildete Fachkräfte die Wettbewerbsfähigkeit
und Innovationskraft unserer Betriebe sichern können. Das erfolgreiche Zusammenspiel ist daher
von wechselseitigem Interesse und für einen florierenden Wirtschaftsstandort wesentlich.

Der konjunkturelle Rückenwind zu Beginn der Legislaturperiode wird genutzt, um überfällige
strukturelle Reformen umzusetzen. Zusätzlich zu hohen Steuern und Abgaben verursachen Gesetzesflut,
Gold-Plating von EU-Bestimmungen und Überregulierung der heimischen Wirtschaft
erhebliche Kosten, die Österreichs Wettbewerbsfähigkeit massiv gefährden. Viele Unternehmen
müssen teure Beratungsleistungen von Spezialisten zukaufen, um die relevanten Rechtsmaterien
überhaupt umsetzen zu können. Wir wollen unternehmerisches Engagement auf allen
Ebenen unterstützen – und daher Verwaltung und Bürokratie reduzieren, aber auch Arbeitszeitregelungen
für Betriebe und Beschäftigte praxisgerecht gestalten. Das Betriebsanlagenrecht soll
attraktiver und effizienter gestaltet werden, damit Genehmigungsprozesse schneller und
einfacher erfolgen können.



Zieldefinition

1. Bürokratieabbau und Reduktion von Vorschriften für Unternehmen
2. Fachkräftebedarf sichern
3. Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte praxisgerecht gestalten
4. Investitionen, Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt stärken
5. Internationalisierung
Maßnahmen
Bürokratieabbau und Reduktion von Vorschriften für Unternehmen

Österreich hat ein massives Problem mit Regulierung und überbordender Bürokratie. In zahlreichen
internationalen Vergleichen werden stets die ausufernden und bürokratischen
Regulierungen als Entwicklungshemmnis der heimischen Wirtschaft dargelegt. Die übermäßige
und oft unklare Reglementierung hat negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich.
Es geht um Freiheit – und um die Möglichkeit zur Selbstbestimmung, die durch Bürokratie
und Regulierung in allen Lebensbereichen immer mehr eingeengt wird. Unser Ziel ist es daher,
kurzfristig eine effektive Bürokratiebremse gegen ein weiteres Ansteigen der Belastungen für
Bürger und Unternehmen zu etablieren und langfristig diese ungesunde Bürokratie abzubauen
und Verwaltungsprozesse effizient zu gestalten.


Identifikation und Abschaffung sinnloser Regulierungen
-
Einführung eines Bürokratiekostenchecks nach dem Vorbild Deutschlands: Statistisches
Bundesamt ermittelt und veröffentlicht im Auftrag der deutschen Bundesregierung einen
Bürokratiekosten-Index. Der BKI zeigt die Entwicklung der Bürokratiekosten, die in den
Unternehmen in Deutschland anfallen. Der Index beinhaltet Verpflichtungen, Daten und
sonstige Informationen für Behörden oder Dritte basierend auf Bundesrecht, die von
Unternehmen zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln sind

-
Für Österreich sollen durch eine faktische Ex-post-Betrachtung die tatsächlich entstandenen
Bürokratiekosten der Wirtschaft ermittelt und deren Entwicklung dargestellt und mit der
Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) verglichen werden. Zuständig dafür soll
eine einzurichtende, unabhängige Monitoringstelle sein. Diese Stelle soll einen regelmäßigen
Bericht mit Empfehlungen in Sachen Entbürokratisierung abgeben, der auch
die aktuellen Belastungen der Wirtschaft enthält. Der Bericht wird dem Parlament inkl.
allfälliger konkreter Gesetzesvorschläge, die zu einer Entbürokratisierung führen,
vorgelegt. Die Berechnung der Daten sollte durch die Statistik Austria vorgenommen
werden, unterstützt durch den Rechnungshof, wobei zusätzliche Belastungen der
Unternehmen auszuschließen sind

-
Einführung eines ,,Repeal Day": Gezielte Entlastungsinitiativen setzen und entsprechende
Aufmerksamkeit schaffen; dem Parlament werden konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau
zur Beschlussfassung vorgelegt

-
Durchführung einer Überprüfung der regulatorischen Effizienz wie z.B. OECD Review
of Regulatory Reform
- Veranstaltung eines bundesweiten Wettbewerbs zur Identifikation und Abschaffung
sinnloser Regulierungen


Bürokratie-Check für alle neuen Gesetze vor ihrer Beschlussfassung: Verwaltungsaufwand
für Unternehmer transparent aufzeigen

Rücknahme von Gold-Plating zu Lasten von Unternehmen

Durchforsten aller bestehenden Vorschriften mit dem Ziel einer Reduktion, speziell bei
folgenden Punkten:


-
Abwicklung von EU-Förderungen vereinfachen: Ein Hindernis für die Erreichung der Ziele
der Kohäsionspolitik ist die stark ausgeprägte Förderbürokratie im Bereich der Regionalförderung
(Strukturfonds). Durch das Prinzip der ,,geteilten Mittelverwaltung" werden sowohl
auf EU- als auch auf nationaler/regionaler Ebene Anforderungen an die Projektabwicklung
festgelegt. Die Prüfbehörden, die die Abwicklung auf nationaler Ebene zu kontrollieren
haben, legen durch ihre Interpretation der Förderregeln zusätzliche Standards fest. Der
Europäische Rechnungshof hat bereits festgestellt, dass die übermäßige Komplexität des
Systems zu einer hohen Fehlerquote führt

-
In Schiedsverfahren nach Eisenbahngesetz, Kraftfahrliniengesetz, Luftfahrtgesetz und
Schifffahrtsgesetz sind strafbewehrte Mitwirkungspflichten der Unternehmen verankert,
obwohl die unionsrechtlichen Grundlagen Mitwirkungspflichten an Schlichtungen gar
nicht vorsehen, an deren Ende allenfalls Vergleiche stehen können, denen sich die
Beteiligten aus freien Stücken unterwerfen können

-
Meldung von Schadstoff- und Abfallmengen vereinfachen: Selbst wenn die Schwellenwerte
nicht überschritten werden, müssen österreichische Betriebe an das Pollutant
Release and Transfer Register (Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister) melden,
obwohl dies europarechtlich nicht erforderlich ist. Zusätzlich zu dieser Leermeldung ist im
ersten Betriebsjahr immer eine Registrierung vorzunehmen. Die Registrierungspflicht sollte
daher erst mit Erreichen der Schwellenwerte gelten, so könnten unnötige Leermeldungen
entfallen

-
Abfallrecht: Abschaffung des Abfall-EDM bzw. Rückbau auf das unionsrechtlich geforderte
Maß (EDM = Elektronisches Datenmanagement)


Verfahrensbeschleunigungen im UVP-Gesetz
- Faire Interessenabwägungen, klare gesetzliche Vorgaben:
.
Einrichtung eines Standortanwalts: Zur ausgewogenen Gewichtung der von einem
Vorhaben betroffenen öffentlichen Interessen ist im UVP-G ein Standortanwalt einzurichten.
Der Standortanwalt hat das Recht, im UVP-Verfahren als Partei die öffentlichen
Interessen, die für ein Vorhaben sprechen, und deren Gewichtung gegenüber anderen
öffentlichen Interessen geltend zu machen
.
Verfahrensökonomie: ,,Einsendeschluss" für Beweisanträge; kürzere Frist für den
Schluss des Ermittlungsverfahrens und Möglichkeit der Beendigung mit dem Ende der
mündlichen Verhandlung
.
Präklusion mit Einbringung der Beschwerde
.
Vermeidung unnötiger Verfahrensschleifen / Beschleunigte Einreichung
.
Vermeidung von Verfahrensschleifen durch zügige Mängelbehebungsaufträge der
Behörden und Gerichte innerhalb von vier Wochen
.
Sachgerechte Eingrenzung überschießender Beschwerde- und Verzögerungsmöglichkeiten
.
Beschleunigung von Verfahren durch Erhöhung der Zahl an tatsächlich verfügbaren
Sachverständigen durch koordinierte Anstrengungen von Bund und Ländern sowie
Stärkung der Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG)
.
Zuständigkeitsregelung für bundesländerübergreifende Verfahren (Überwiegensprinzip)
.
Zuständigkeit der UVP-Behörde auch nach dem Abnahmebescheid für im Verfahren
ausgesprochene Auflagen
.
Einzelrichterzuständigkeit für Beschwerdeverfahren im Feststellungsverfahren
.
Kostensenkung: Einsparung der Kundmachungskosten durch verstärkte Nutzung des
Internets und bürgerfreundliche Abfragemöglichkeit
.
Vollkonzentrierte Genehmigungsverfahren (One-Stop-Shop) für Linienvorhaben des
BMVIT unter Einräumung einer Parteistellung der Länder
.
Durchforstung der umweltrechtlichen Materiengesetze betreffend öffentliches Interesse
hinsichtlich unbestimmter Gesetzesbegriffe
• Unternehmen von statistischen Meldepflichten entlasten


- Herausrechnung der Lehrlinge bei der Meldepflicht
- Größere zeitliche Abstände zwischen den Befragungen
- Anhebung der Mindestschwellenwerte bei Statistiken für KMUs (Beispiel: Meldepflichten

an Statistik Austria)
- Vereinfachung der Fragebögen / Fragestellungen
- Nachschärfen der Flexibilisierungsklausel in der Leistungs- und Strukturerhebung für den

Dienstleistungsbereich, um eine Erhöhung der Umsatzschwelle in der Praxis zu erreichen


Reduktion der Beauftragten zur Entlastung der Unternehmer und der öffentlichen Hand mit
folgenden Zielen und Schritten:
- Evaluierung der zugrundeliegenden Verpflichtungen
- Evaluierung aller Beauftragten mit dem Ziel einer deutlichen Reduktion
- Besondere Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe
- Evaluierung und Reduktion der aus dem Beauftragtenwesen resultierenden Schulungs-
und Weiterbildungsverpflichtungen mit dem Ziel, diese effizienter zu gestalten


Materiengesetze überprüfen mit dem Ziel einer Erhebung des Potenzials für eine Reduktion
der Anzahl der Prüfungen, Fristen etc. sowie einer Verlängerung der Prüfintervalle

Mehr Anzeigeverfahren statt Genehmigungsverfahren; mehr Genehmigungsfreistellungstatbestände

Überbordende Melde- und Informationspflichten reduzieren

Streichung der Pflichtveröffentlichung in der Wiener Zeitung

Reform des Verwaltungsstrafrechts
- Ziel: Zur Verhinderung von Strafexzessen soll das Kumulationsprinzip überarbeitet werden
(z.B. eine Strafe statt Mehrfachbestrafung, Verhältnismäßigkeit der Strafen).
- Stärkung der Unschuldsvermutung: Abschaffung der Verschuldensvermutung
bei Strafdrohungen
- Beraten statt Strafen: Verankerung des Prinzips in den einzelnen Materiengesetzen
- Anerkennung von Compliance-Maßnahmen: Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen


Öffentliche Auftragsvergabe entrümpeln und weiterentwickeln
- Verfahrenserleichterungen durch e-Vergabe
- Keine vergabefremden Materien (z.B. zum Bereich Corporate Social Responsibility, CSR)
im Vergaberecht
- Bekenntnis zur Verlängerung der Schwellenwertverordnung
- Anhebung der Schwellenwerte
- Verstärkt regionale Wertschöpfung miteinfließen lassen
- Qualität vor Preis: Forcierung des Bestbieterprinzips
- Zusammenrechnungspflicht bei Aufträgen nur für gleichartige Dienstleistungen
- Einführung einer verpflichtenden Anerkennung von e-Rechnungen für den Auftraggeber

auch im Unterschwellenbereich

-
Gesetzliche Absicherung der Verfahrensvereinfachung durch den Auftragnehmerkataster
Österreich (ANKÖ): Explizite Anerkennung der Liste geeigneter Unternehmer (LgU)
des ANKÖ als Verzeichnis eines Dritten für den Eignungsnachweis sowie Anerkennung als
,,nationale Liste" gemäß EU-Vergaberichtlinien, was insbesondere österreichischen
Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Raum erleichtert, da dadurch die
Eignungsprüfung vereinfacht wird

-
Ausbau der innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung (IÖB) auf Bundesebene auf
2% des Beschaffungsvolumens des jeweiligen zentralen öffentlichen Auftraggebers


Verstärkte Einbringung und Abstimmung auf EU-Ebene zur stärkeren und frühzeitigeren
Einflussnahme auf den EU-Gesetzwerdungsprozess

Serviceorientierte Verwaltung für den Unternehmer: Aktives Tätigwerden der Behörde,
z.B. Lehrlingsförderung, Arbeitnehmerveranlagung, ,,No stop"-Lösung

Vereinheitlichung von Registernummern wie diverser ,,Personennummern" und ,,Unternehmensnummern"
in den unterschiedlichen staatlichen Registern:


Nur noch eine ID für jedes Unternehmen – mit zu bedenken ist die ATU-Nummer


Advanced Ruling (Verbindliche Auskunft) ausbauen: Mehr Rechtssicherheit etwa bei der
Zuordnung Selbständige – Unselbständige oder im Betriebsanlagenrecht durch Möglichkeit
einer freiwilligen Überprüfung im Vorfeld

Normenwesen: Kosten senken und weiter entrümpeln
-
Weiterentwicklung der österreichischen Normungsstrategie: Unter Einbindung
relevanter Stakeholdergruppen soll die Normungsstrategie zukunftsrelevant weiterentwickelt
werden

- Einführung von gesetzlichen Toleranzgrenzen
- Überbordende Kostenentwicklung und Belastungen durch Normen insbesondere im
Bauwesen reduzieren

-
Zielsetzung: Deregulierung durch Verringerung der Regelungsdichte im Normenwesen,
insbesondere in Hinblick auf Verringerung der technischen Anforderungen (aktueller Stand
der Technik auf Stand der Praxis)

-
Beachtung der Grenzen der Normung: Die Rechtsetzung hat gegenüber der Normung
Priorität. Vom Gesetzgeber bewusst offengelassene Lücken zur freien Gestaltung der
Rechtsunterworfenen dürfen durch Normen nicht eingeengt werden

-
Verbesserung der Transparenz im Normungswesen: Auch der ,,Altbestand" verbindlich
erklärter rein österreichischer Normen muss im RIS kundgemacht werden. Die österreichische
Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass verbindlich erklärte
europäische Normen kostenlos im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden


Festlegung einer langfristigen Wirtschaftsförderungsstrategie mit klaren Fördergrundsätzen
- Evaluierung der Förderungen mit dem Ziel, die Effektivität und Effizienz zu steigern sowie
Einsparungspotenziale zu lukrieren
- Monitoring der Ergebnisse bestehender und zukünftiger Förderprogramme
- Mehrfachförderung vermeiden
- Ziel: 100% digitale Förderabwicklung
- ,,One-Stop-Shop" für Unternehmensförderung und Finanzierungen
- Förderausbau in Richtung Haftung und Garantien (weg von Direktförderung)
- Förderungen als Impulsgeber und nicht als Teil des Geschäftsmodells
- Doppelgleisigkeiten bei aws, ÖHT, KPC und OeKB (Förderungsprogramme im Inland)

beseitigen und Synergieeffekte nutzen
- Erleichterung des Zugangs von KMU zu Förderungen durch Verankerung eines breiteren
Innovationsbegriffs in Richtlinien und Förderkriterien
- Verwendung von eingehobenen FMA-Verwaltungsstrafen für nachhaltige Wirtschaftsförderung
- Maßvolles Auffüllen des ERP-Fonds zur Sicherung des realen Fondsvolumens


Reform der Gewerbeordnung: Neukodifikation der Gewerbeordnung durch Trennung in
,,Unternehmensqualifikationsgesetz" (Zugang zum gewerblichen Unternehmertum) unter
den Gesichtspunkten von Qualität und Qualifikation (duale Ausbildung) und einheitliches
Anlagenrecht mit dem Ziel einer Vereinfachung und Entbürokratisierung für beide Teile.
Grundlage dafür ist eine Evaluierung des Gewerberechts vor dem Hintergrund der
europäischen Entwicklung (z.B. Unternehmerbegriff, Zugang zu gewerblichen Tätigkeiten).
Umsetzung bis 1.7.2020
- Verfahrenskonzentration in Angelegenheiten des Anlagenrechts; Ausbau einheitlicher
Eingangsstellen (,,One-Stop-Shop") als einheitliche Ansprechpartner unter Einbeziehung
aller Ebenen

-
Vereinheitlichung des Anlagenverfahrensrechtes für mehr Übersichtlichkeit und Klarheit
der anzuwendenden Normen und für eine Erleichterung sowohl für die vollziehenden
Behörden als auch für Betriebe und Bürger (mehr Anzeigeverfahren statt Genehmigungsverfahren;
einheitliche Fristen, Reduzierung der Einreichunterlagen etc.)



- Weitere Reduktion von Veröffentlichungsverpflichtungen
- Verlängerung der Prüfintervalle und Prüfpflichten (z.B. § 82b GewO)
- Erweiterung der Genehmigungsfreistellungs-Verordnung für ungefährliche Kleinstanlagen

(z.B. für alle CE-zertifizierten Geräte) – Ausdehnung der Freistellungen
- Gewerberechtlicher Abbau von Hürden bei der Betriebsübergabe
- Die große Menge an Nachweisführungen und Erbringung von Gutachten ist zu reduzieren:
Gutachten für Lärm, Brandschutz, Strahlung, Vibrationen, Explosionsschutz, sonstige
Emissions- und Stoffnachweise etc. bis hin zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz;
Gutachten sollen wechselseitig anerkannt werden

-
Harmonisierung von Berichts-, Informations-, Dokumentations- und Meldeverpflichtungen


Stärkung der Betriebsebene: Betriebe sollen generell im Einvernehmen mit dem Betriebsrat
beziehungsweise – wenn es diesen nicht gibt – direkt mit dem Arbeitnehmer mehr Möglichkeiten
zur Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse erhalten
Fachkräftebedarf sichern

Eine enorm wichtige Frage im Standort-Wettbewerb ist die Verfügbarkeit von Fachkräften am
Arbeitsmarkt. In Österreich haben mehr als zwei Drittel der Unternehmen Probleme dabei,
Stellen mit qualifiziertem Fachpersonal zu besetzen. Jedes zweite Unternehmen beklagt
bereits Umsatzeinbußen aufgrund des Fachkräftemangels. Durch die demographische Entwicklung
wird sich die Situation weiter verschärfen. Für Unternehmen ist die Frage, ob es qualifizierte
Arbeitskräfte gibt, mittlerweile ebenso wichtig wie die rechtlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen
in einem Land. Wir müssen daher sicherstellen, dass in unserem Bildungssystem
die Menschen mit entsprechenden Inhalten und guter Durchlässigkeit für die Jobs qualifiziert
werden, die in der Berufswelt auch tatsächlich gefragt sind. Ziel ist auch, die Qualifikation der
heimischen Arbeitskräfte deutlich voranzutreiben und Arbeitslosigkeit abzubauen.


Fachkräfteoffensive im Inland nach internationalem Vorbild
Beispiel Deutschland: Zielgerichtete Unterstützung durch gemeinsame Plattform von
Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium und der dortigen Bundesagentur für Arbeit, mit
der sowohl Unternehmen als auch Fachkräfte angesprochen werden

Mehr Beschäftigungsanreize und Effizienz in der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Kombilohn,
Betriebspraktika, Kurzarbeit usw.) und Forcierung der Wiedereingliederung

Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Effizienz des Fachkräftestipendiums

Stärkung der dualen Berufsausbildung
- Starkes Bekenntnis zur dualen Berufsausbildung in den Unternehmen
- Auch für Ältere den Zugang zur Lehre ermöglichen (Unterstützung aus AMS-Mitteln)
- Bestehende AMS-Lehrwerkstätten vermehrt Richtung Ausbildung in Unternehmen lenken
- Attraktivierung für leistungsorientierte Jugendliche aus dem Pflichtschulbereich für die
Lehrlingsausbildung (Stärkung der Grundkompetenzen)

-
Aufwertung der Lehrberufe durch eine Imagekampagne für Lehrlinge (Vorbild Vorarlberg:
50% der Schulabgänger sind Lehrlinge) – Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten
sind für die einzelnen Berufsbilder darzustellen

-
Zukunftsorientierte Berufsbilder: Etablierung eines systematischen und professionellen
Monitorings der Lehrberufe (Überprüfung der Lehrinhalte und Lernziele in Ausbildungs-,
Lehrberufsverordnungen und Berufsschullehrplänen) im Sinne der Berufsbildungsforschung
in Abstimmung mit den realen Tätigkeiten in Unternehmen bis 2020 (inklusive
Pilotdurchgang und Evaluierung)

- Etablierung von neuen Lehrberufen (z.B. in den Bereichen Pflege und Kindergarten) mit
dem Ziel, Fachkräfte bedarfsorientiert und berufspraktisch auf hohem Niveau auszubilden
- Flächendeckende Umsetzung von Berufsorientierung in den Schulen: Frauen stärker
als bisher für die Vielfalt der Lehrberufe gewinnen. Durch veränderte Qualifikations




anforderungen erweisen sich diverse Berufe in unserer Wirtschaft als Chance für
Frauen, insbesondere für jene, die eine anspruchsvolle Tätigkeit mit entsprechender
Bezahlung suchen

-
Stärkung, Ausbau und laufende Attraktivierung des Konzepts der Lehrlingsausbildung

mit Matura
- Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Lehre und Fachhochschulen
- Ausbildungen stärker am Bedarf der Wirtschaft orientieren
- Attestausbildung bei Lehrlingen nach Schweizer Vorbild prüfen



Sicherstellung der Äquivalenz zu einer österreichischen Meisterausbildung oder Berufsausübungsbefähigungsprüfung
im Rahmen der Überprüfung bei der Anerkennung
ausländischer Berufsausbildungen

Betriebliche Lehrstellenförderung
- Weiterentwicklung und Sicherstellung der Finanzierung aus den Mitteln der Arbeitsmarktpolitik
- Die Finanzierung soll aus dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) herausgenommen
und beim AMS zusammengeführt werden. Konzentration des IESG auf sein Kerngeschäft


Vergleichbare Finanzierungsprinzipien im Bereich der sekundären sowie tertiären beruflichen
und akademischen Ausbildung (z.B. Kostentragung beim zweiten Antritt zu Lehrabschlussprüfungen,
Meisterprüfungen, Prüfungsgebühren)

Adaptierungen bei der Fachkräfteverordnung (Mangelberufsliste) prüfen: Um den konkret
bestehenden Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der
differenzierten Arbeitsmarktlage in den Bundesländern beurteilen zu können, wird
zeitgerecht eine praxisgerechte Mangelberufsliste umgesetzt, die die regionalen Arbeitsmarktgegebenheiten
berücksichtigt sowie Anwerbung über Inserate vorsieht

Qualifizierte Zuwanderung bedarfsorientiert gestalten
- Zuwanderungsformen künftig klarer trennen
- Qualifizierte, gelenkte Zuwanderung als Ergänzung für den heimischen Arbeitsmarkt:
Zuwanderungsmodelle werden flexibler unter stärkerer Berücksichtigung des Bedarfs auf
Arbeitgeberseite (nachfrageorientiert, insbesondere mit MINT-Qualifikationen) gestaltet
- Ausbildungsvereinbarungen und zeitlich befristete Beschäftigungsvereinbarungen
werden angestrebt

-
Vorangetrieben wird eine vertiefte Kooperation zwischen österreichischen Schulen, Hochschulen,
Unternehmen und internationalen Bildungseinrichtungen in Form gemeinsamer
Ausbildungsprogramme

-
Rot-Weiß-Rot-Karte: Weiterentwicklung und Entbürokratisierung, unter anderem digitale
Verfahrensabwicklung

-
Die Übertragbarkeit und Transparenz von Qualifikationen wird verbessert: Umsetzung
des Europäischen und Nationalen Qualifikationsrahmens und des Anerkennungsgesetzes;
Schaffung geeigneter Verfahren zur Validierung von Kompetenzen

Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte praxisgerecht gestalten

Gesetzliche Arbeitsrechtsbestimmungen, insbesondere Arbeitszeitgesetze, sind ein wesentlicher
Faktor für Standort und Arbeitsplätze. Im Gefüge der wirtschaftlichen Verflochtenheit benötigen
unsere Betriebe flexible Arbeitszeitregelungen, aber auch die Arbeitskräfte selbst fordern
variable Arbeitszeitmodelle ein. Dabei ist stets auf eine Ausgewogenheit zwischen Arbeitnehmer-
und Arbeitgeberinteressen zu achten. Der internationale Vergleich zeigt: Je fortschrittlicher
der Standort, desto flexibler die Arbeitszeit. Deutschland hat in der Vergangenheit die Arbeitszeit
flexibilisiert, den Arbeitsmarkt reformiert und verzeichnet heute die niedrigste Arbeitslosenrate in
der EU. Die österreichischen Arbeitszeitregelungen sind deutlich restriktiver, als die Europäische
Arbeitszeit-Richtlinie vorgibt. Hinzu kommt, dass Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer gemeinsam und partnerschaftlich vielfach viel flexibler agieren wollen, als sie es
aufgrund starrer gesetzlicher Regelungen derzeit können.



Wir wollen den Unternehmen und Mitarbeitern eine flexible Arbeitsgestaltung ermöglichen,
um dadurch ihr Arbeitszeitvolumen besser an die Auftragslage anpassen zu können, Steh- und
Leerzeiten zu reduzieren oder eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit zu
gewährleisten.


Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Arbeitszeitgesetze (Arbeitszeitgesetz,
Arbeitsruhegesetz)
- Beibehaltung der gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit. Kollektiv-
vertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit bleiben unberührt
- Ziele sind ein weniger restriktiver Gesetzesrahmen und die Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten
auf betrieblicher Ebene

-
Stärkung der Betriebsebene: Betriebe sollen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bzw.,
wenn es einen solchen nicht gibt, direkt mit dem Arbeitnehmer (Einzelvereinbarung) mehr
Möglichkeiten zur Gestaltung flexibler Arbeitszeiten erhalten

-
Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der
wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden (§ 9 AZG; bei gleichbleibendem
Regelungsregime der Zuschläge); die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf wie
bisher 48 Stunden nicht überschreiten (§ 9 Abs 4 AZG)

-
Erleichterter Zugang zu Sonderüberstunden nach § 7 Abs 4 und 4a AZG (bei gleichbleibendem
Regelungsregime der Zuschläge):

.
Entfall der Voraussetzung des unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils
.
Klarstellung, dass nicht für jeden Anlassfall eine gesonderte Vereinbarung erforderlich ist
.
Entfall der Voraussetzung der arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeitsbescheinigung
für Betriebe ohne Betriebsrat
-
Anhebung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei Gleitzeit auf 12 Stunden, fünfmal pro
Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime. Nicht übertragbare Gleitstunden werden
am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag (Zeit oder Geld je nach Vereinbarung)
vergütet

- Ausnahmemöglichkeit von der Wochenend- und Feiertagsruhe auch auf Betriebsebene
maximal vier Mal im Jahr
- Mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils
nächsten Durchrechnungszeitraum durch Kollektivvertrag
- Erweiterung der Arbeitszeitspielräume zur Saisonverlängerung in Saisonbranchen,
beispielsweise im Tourismus

-
Verkürzung der täglichen Ruhezeit im Tourismus (z.B. Hotellerie/Gastronomie) von 11
auf maximal 8 Stunden für alle Betriebe mit geteilten Diensten (bei gleichbleibendem
Regelungsregime der Zuschläge)

-
Erweiterung der Ausnahme für leitende Angestellte entsprechend dem EU-Recht:
Art 17 Abs 1 lit a AZ-RL: ,,leitende Angestellte oder sonstige Personen mit selbständiger
Entscheidungsbefugnis" sowie gemäß lit b. für ,,Arbeitskräfte, die Familienangehörige sind"


Prüfung der Schaffung eines Zeitwertkonto-Modells (,,Arbeitszeit-Sparbuch")
Investitionen, Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt stärken

Die Investitionstätigkeit der heimischen Unternehmen ist stark mit der Frage der Finanzierbarkeit
verknüpft. Ein international vernetzter Kapitalmarkt ist ein wichtiger Teil eines wettbewerbsfähigen
Standorts und generiert viele positive Effekte in der gesamten Wertschöpfungskette.
Um optimale Finanzierungsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, muss eine lückenlose
Unternehmensfinanzierung entlang aller Entwicklungsphasen eines Unternehmens möglich sein.

Dabei sollen klassische und neue bzw. alternative Finanzierungsinstrumente nicht in Konkurrenz
zueinander stehen, sondern aufeinander aufbauen und sich ergänzen. Unser Ziel ist, die



Kreditfinanzierung zu unterstützen und alternative Finanzierungsformen auszubauen und zu
ermöglichen. Ebenso muss der österreichische Kapitalmarkt als Standortfaktor in seiner
wichtigen Funktion der Unternehmensfinanzierung und zur Erweiterung des Investitionsspielraums
für Unternehmen gestärkt werden. Die Regulierung des österreichischen Kapitalmarktes
soll praxisnah und effizient gestaltet, daraus resultierende Kosten und Bürokratie für
Unternehmen sollen reduziert werden.


Gesamtstrategie Risikokapital entwickeln:
Verbesserungen bei der Venture-Capital-Finanzierung, vor allem Wachstumsfinanzierung
in Form von Eigenkapital

Schaffung eines kompetitiven Rechtsrahmens (z.B. Ausweitung der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
auf die Rechtsform einer KG)

Kapitalmarkt reformieren: Regulierung abbauen und auf EU-Standard zurückführen (Rücknahme
von Gold-Plating, z.B. Dritter Markt der Wiener Börse für alle Unternehmen öffnen)

Banken- und Versicherungsrecht reformieren (Rücknahme von Gold-Plating, z.B. PEPs,
Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz)

Proportionalität bei der Regulierung kleinerer Banken (weniger Regulierung)

Modernisierung des Kapitalmarktrechtes
- Novelle zur Harmonisierung des Pfandbriefgesetzes
- Schaffung eines neuen und modernen österreichischen Schuldverschreibungsrechts
(BMF-Kompetenz wäre sinnvoll)
- Besetzung des Kapitalmarktbeauftragten
- Erleichterungen im Prospektrecht für KMU



Zweite und Dritte Säule der Pensionsvorsorge: Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge –
Anlagemöglichkeiten verbessern

Förderung von ,,Financial Literacy" der Bevölkerung

Öffnung der Anlagenklasse Eigen- und Risikokapital für institutionelle Investoren, z.B. Pensionskassen
und betriebliche Vorsorgen in der Größenordnung von 3% (optional 10%) für Investitionen
in österreichische Unternehmen als ausgewogene Portfoliodiversifikation

Reform der Finanzmarktaufsicht

Garantievergabe für Unternehmenskredite ausweiten (Risikoverschiebung in Richtung
öffentlicher Förderstellen wie etwa der aws)

Standardisierung und Bündelung von Projekten mit dem Ziel der stärkeren Nutzung der Mittel
aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

Rechtlichen Aufwand und Gebühren für IPOs reduzieren

Schaffung von Rahmenbedingungen für eine Knowledge-Box als Anreiz für nichtwissenschaftsbasierte
Innovation
Internationalisierung

Die starke Exportleistung der heimischen Unternehmen ist mehr als evident. Sie ist eine
wesentliche Stütze des heimischen Wohlstandes und sichert zahlreiche Arbeitsplätze. Als
kleine offene Marktwirtschaft mit knapp neun Millionen Einwohnern ist Österreich auf den Handel
mit anderen Ländern angewiesen. Österreichs Exportwirtschaft sichert 1,7 Millionen Arbeitsplätze,
das ist beinahe jedes zweite Beschäftigungsverhältnis. 90 Prozent des globalen
Wirtschaftswachstums werden in den nächsten 10 bis 15 Jahren außerhalb Europas generiert
werden. Damit Österreich an diesem Wachstum teilhaben kann, müssen unsere Unternehmen
die besten Rahmenbedingungen für ihre Export-, Import- und Investitionstätigkeit vorfinden. Um
die Chancen internationaler Märkte bestmöglich zu nützen, benötigt es gut gemachte Handels-
und Investitionsverträge, die Marktzugang schaffen, aber auch gemeinsame Anstrengungen, um
die Marke Österreich in der Welt bestmöglich zu platzieren.


Bekenntnis zu aktiver Handelspolitik: Faire, qualitativ gut gemachte und transparent verhandelte


Handelsabkommen beleben die Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze


Ratifizierung und Umsetzung des am 18.10.2016 im Ministerrat und in weiterer Folge
am 30.10.2016 von der Europäischen Union und Kanada beschlossenen Handelsabkommens CETA

Für Handelsabkommen in der Zukunft wird sichergestellt, dass es einen transparenten und
fairen Prozess auf europäischer und nationaler Ebene gibt, der sicherstellt, dass die Interessen
der österreichischen Bürger gewahrt werden

Exportwirtschaft stärken (z.B. durch Weiterentwicklung des ,,go international"-Programms)

Evaluierung und Weiterentwicklung der ,,Österreich-Haus"-Idee

Unterstützung für Offensivmaßnahmen der Austrian Business Agency

Nation Branding verstärken und Neuausrichtung der internationalen Vermarktung des
Wirtschaftsstandorts Österreich

Gemeinsame Außenhandelsstrategie: Das Bundesministerium für Europa, Integration und
Äußeres, das Bundesministerium für Wirtschaft sowie die Wirtschaftskammer Österreich
erarbeiten eine gemeinsame Außenhandelspolitik im Interesse Österreichs


Arbeit

Die Wirtschaft erholt sich, doch die Arbeitslosigkeit ist weiterhin hoch: Das ist die Situation der
letzten Monate. Die Zahl der offenen Stellen beim Arbeitsmarktservice (AMS) hat sich zwar
zuletzt deutlich erhöht, doch die Arbeitslosenquote ist nicht annähernd so dynamisch gefallen.
Der Grund liegt laut dem Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO darin, dass der Großteil der zusätzlichen
Beschäftigung nicht aus dem bestehenden Reservoir an Arbeitsuchenden rekrutiert
wird, sondern weiterhin Arbeitskräfte aus Ostmitteleuropa stark in den Arbeitsmarkt drängen. Mit
anderen Worten: Die Wirtschaft kann die immer zahlreicheren offenen Stellen nicht aus dem im
Inland vorhandenen Arbeitskräftepotenzial besetzen.

Österreich hat durch flächendeckende Kollektivverträge und das Lohn- und Sozialdumping-
Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) formal bereits ein sehr hohes Schutzniveau, das aber gegenüber
grenzüberschreitenden Anbietern nur schwer durchsetzbar ist. Die derzeit teilweise unverhältnismäßigen
Strafen treffen vor allem inländische Betriebe, weil sie im Ausland kaum vollstreckbar
sind. Statt nicht funktionierendem Vollzug von EU-Schutzrichtlinien benötigen
die österreichischen Arbeitnehmer und Unternehmer zielgerichteten Schutz. Dies bedeutet
Fairness und Chancengleichheit für österreichische Unternehmer und Arbeitnehmer.
Arbeitsanbieter (Arbeitnehmer und Kleinstunternehmer) aus den angrenzenden EU-Staaten
haben vielfältige Wettbewerbsvorteile: teilweise niedrigere Steuern und Abgaben auf
Arbeit, deutlich geringere Lebenshaltungskosten und ein einfacheres und flexibleres Arbeitsrecht.
Was es braucht, ist eine Effektivierung des Vollzuges der Bestimmungen gegenüber
ausländischen Anbietern.

In diesem Zusammenhang ist es auch dringend erforderlich, den in Österreich herrschenden
Mangel an Facharbeitskräften zu überwinden.

Ziel ist es, auf der Grundlage einer umfassenden Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik in
Österreich wieder das Spitzenfeld der Länder mit der geringsten Arbeitslosigkeit im EU-Vergleich
zu erreichen. Zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich wird eine konsequente
Arbeitsmarktpolitik verfolgt, die die österreichischen Arbeitnehmer und ihre Arbeitsmarktchancen
fördert, positive Beschäftigungsanreize schafft, eine Aus-, Fort- und Weiterbildung
in den Betrieben garantiert und die Vermittlung am Arbeitsmarkt erhöht. Der Fokus liegt auf
einer raschen und frühzeitigen Vermittlung von Arbeitsuchenden. Die Verweildauer in der
Arbeitslosigkeit soll nachhaltig gesenkt werden. Die effiziente Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik
wird durch eine klare Steuerung nach Zielen und einen zielgerichteten Mitteleinsatz nach
Kundengruppen gewährleistet. Dafür ist auch eine Neuausrichtung des derzeitigen Arbeitsmarktservice
notwendig.

Der Faktor Arbeit soll im Steuer- und Abgabenbereich nachhaltig entlastet werden, die Treffsicherheit
von Sozialleistungen erhöht und das Missbrauchspotenzial gesenkt werden. Wir brauchen
entsprechende Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht und im Arbeitnehmerschutz, damit
es genügend Anreize gibt, Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen. Alle als unnötige Bürokratie-
und Regulierungslasten erkannten Normen sind entsprechend abzuändern oder aufzuheben.

Ziel ist es aber nicht nur, dass Österreich als Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt positiv
abschneidet. Die Teilhabe an der Erwerbsarbeit ist ein zentraler Faktor im Leben eines jeden
Menschen, der ihn in die Lage versetzt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und einen wertvollen
Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung zu leisten. Es ist deshalb ein ganz besonderes
Anliegen, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit erhalten, einer erwerbsorientierten
Beschäftigung nachzugehen und damit ökonomisch selbstbestimmt zu sein.



Zieldefinition

1. Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung
2. Treffsicherheit und Transparenz im Sozialsystem
3. Fachkräftebedarf sichern – Betriebliche Lehrausbildung stärken
4. Modernisierung des Arbeitsrechts
5. Praxisgerechte Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung
6. Entbürokratisierung von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerschutzvorschriften
Maßnahmen
Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung

Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist eine rasche Vermittlung von Arbeitssuchenden auf offene Stellen
und die Vermeidung von Beschäftigungshemmnissen. Beschäftigungsanreize sollen verstärkt
und Inaktivitätsfallen beseitigt werden. Zur raschen Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt sind
vor allem jene arbeitsmarktpolitischen Instrumente verstärkt einzusetzen, die Beschäftigungsanreize
schaffen und arbeitsplatznahe Qualifizierung ermöglichen.


Effektivere Steuerung des AMS und Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Ziele: Die Ziele
müssen bestmöglich auf eine tatsächliche effektive Senkung der Arbeitslosigkeit und eine
nachhaltige Ausrichtung einer neuen, rot-weiß-roten Arbeitsmarktpolitik fokussiert sein.
• Harmonisierung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
und Bedarfsorientierter Mindestsicherung
- Arbeitslosengeld NEU: Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen
Verlauf und Integration der Notstandshilfe
- Berücksichtigung der Beitragsdauer beim Arbeitslosengeld NEU (längere Beitragsleistung
führt zu längerer Bezugsdauer)
- Steigerung der Effizienz: Vereinfachung der Leistungsberechnung im Arbeitslosenversicherungsgesetz
(AlVG), um mehr Ressourcen für die Betreuung von arbeitslosen Personen
zu erzielen
- Enge Vernetzung und Abstimmung von Prozessen zwischen AMS und Sozialamt: Deutliche
Forcierung der Bewerbung von in Österreich als arbeitslos gemeldeten EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen
in anderen EU-Ländern und ihren Herkunftsländern (Drittstaatsangehörige)
nach einem Jahr Arbeitslosengeldbezug, um die Mobilität des Faktors Arbeit zu gewährleisten

-
Prüfung: Nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches in Österreich Rückfall in
die subsidiär sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslandes

• Zumutbarkeit reformieren
- Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten von eineinhalb Stunden auf zwei Stunden für die
Hin- und Rückfahrt bei einer Teilzeitbeschäftigung und von zwei auf zweieinhalb Stunden
bei einer Vollzeitbeschäftigung (generelle Anhebung außer bei Betreuungszeiten analog
zu § 7 Abs. 7 Satz 2 im Arbeitslosenversicherungsgesetz)

-
Überprüfung Berufsschutz und Entgeltschutz in Richtung stärkerer Arbeitsanreize


Wirksamkeit der Sanktionen verbessern (insbesondere Sperrfristen)

Keine Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs durch Krankenstände außer bei stationären
Aufnahmen (Bekämpfung von Sozialmissbrauch)

Geringfügige Beschäftigung und Leistungsbezug: Zeitliche Begrenzung, um ein Verharren im
Leistungsbezug hintanzuhalten

Prüfung der Effizienz und der Organisation beim AMS (Frage der Steuerung durch Ministerien
und Sozialpartner)

Überprüfung und Überarbeitung aller Instrumente des AMS im Hinblick auf Effizienz und
tatsächlicher Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt



Schulungen verstärkt in Kooperation mit Unternehmen durchführen
-
Arbeitssuchende sollen auf einen konkreten Arbeitsplatz hin geschult werden: Dies soll
in Unternehmen bzw. Organisationen erfolgen, welche die Mitarbeiterin oder den
Mitarbeiter dann einstellen wollen

-
Jene Schulungsmaßnahmen, die auf den konkreten Bedarf der Betriebe abgestimmt sind,
weisen einen höheren Arbeitsmarkterfolg auf, ihre Teilnehmer finden vergleichsweise
schneller einen Arbeitsplatz. Arbeitstrainings, Arbeitserprobung und arbeitsplatznahe
Qualifizierungen sind entsprechend auszubauen.


Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Effizienz des Fachkräftestipendiums

Prüfung der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen im Hinblick auf Wiedereingliederung, Beschäftigungsanreize
und Mitnahmeeffekte durch die verantwortlichen Ressorts (BMASK, BMF)

Transparenz im Förderbudget: Auflösung der Arbeitsmarktrücklage und Rückführung aktivierter
passiver Mittel ins fixe Förderbudget, um die Zielsteuerung zu optimieren

Prüfung des Beschäftigungsbonus und der Beschäftigungsaktion 20.000

Praxisgerechte Kurzarbeitsregelung: Verankerung der Kompetenz zur Vereinbarung von
Kurzarbeit auf Betriebsebene; Monitoring durch das BMF

Nutzung von AMS-Tools zur kundenspezifischen Betreuung von Arbeitslosen zur Verbesserung
der Treffsicherheit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit (von derzeit 53/58 schrittweise Anhebung
auf 55/60)

Arbeitslosengeld NEU und die Überarbeitung aller Instrumente des Arbeitslosenversicherungsrechts
im Hinblick auf Effizienz und tatsächliche Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt sowie
auf das Ziel der Vereinfachung erfordern eine Neukodifikation des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
als AlVG NEU, eine Neufassung des Arbeitsmarktförderungsgesetzes als AMFG NEU
und des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes als AMPFG NEUPrüfung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags
auf Neufassung bei Dienstgebern ohne Betriebsstätte im Inland (§ 2 AMPFG)

Prüfung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf Entfall des Valorisierungsmodus bei
geringem Einkommen (§ 2a ALVG)

Überprüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), einer sektoralen Schließung
des Arbeitsmarktes bei erhöhter Arbeitslosigkeit und der Entsenderichtlinie im Hinblick auf
den (regionalen) Bedarf am Arbeitsmarkt und Fokussierung auf qualifizierte Fachkräfte

Neufassung und Weiterentwicklung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (§ 1 AuslBG) –
Einschränkungen für Drittstaatsangehörige bei erhöhter Arbeitslosigkeit prüfen

Verstärkte Berücksichtigung von Deutsch- und Kulturtechnikkenntnissen prüfen
Treffsicherheit und Transparenz im Sozialsystem

Wenn wir auch in Zukunft ein funktionierendes Sozialsystem haben wollen, müssen wir es
gegen Missbrauch schützen und die Steuerungswirkung regelmäßig überprüfen. Dazu braucht
es einen umfassenden Datenaustausch zwischen den Institutionen und einen verstärkten Einsatz
von Analyse-Tools.


Alle Transfers sind auf ihre Treffsicherheit, Missbrauchsanfälligkeit und Steuerungswirkung
zu prüfen

Dokumentation und transparente Darstellung der Zahlungsströme für Österreicher, EU-Bürger,
Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte im gesamten Sozialversicherungs- und Sozialsystemwesen,
um Treffsicherheit, Missbrauchsanfälligkeit, Steuerungswirkung und Aufkommen
zu analysieren

Überprüfung der Zahlungsströme zwischen den Sozialsystemen, um Fremdleistungen
abzubauen und Kostenwahrheit und Transparenz zu erhöhen

Transparenzdatenbank vollständig und konsequent umsetzen und Sanktionen einführen
bei Nichtbefüllung



Erhöhung der Transparenz durch Ermöglichung eines BMF-Zugriffes insbesondere auf
die AMS-Datenbank (AMS-Data-Warehouse) und die Daten des Hauptverbandes (u.a. SVC)

Das Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool der Krankenversicherungsträger soll auch auf
den Dienstnehmerbereich erweitert werden (§ 42b ASVG)

Einbeziehung von Strafgefangenen in die ASVG-Krankenversicherung
Fachkräftebedarf sichern – Betriebliche Lehrausbildung stärken

Die Abdeckung des spezifischen Bedarfs an Fachkräften ist ein zentrales Anliegen, um Wettbewerbsfähigkeit
und Zukunftschancen in Österreich zu stärken. Die duale Berufsausbildung ist
ein Erfolgsfaktor für den Standort Österreich und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs essentiell.
Ziel ist es, die direkte Lehrausbildung in den Betrieben weiter zu unterstützen und zu stärken,
dies gerade auch gegenüber dem nur subsidiären Charakter der überbetrieblichen
Ausbildungseinrichtungen.


Bildungs- und Berufsberatung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Schulen stärken

Lehrstellen verstärkt durch das AMS akquirieren, Matching durch AMS in den betrieblichen
Lehrstellen verbessern

Überregionale Vermittlung ausbauen, Anreize zur Annahme überregionaler Lehrstellen stärken

Stärkung der Qualität: Lehrlingscoaching, Lehrstellenberater verstärkt einsetzen

Ausbildungsverbünde für betriebsnahe Ausbildung forcieren

Maßnahmen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sollen nicht als Konkurrenz für
die Lehrlingsausbildung dienen, sondern – nur soweit jedenfalls erforderlich – als gezielte
Vorbereitung für eine spätere Vermittlung in betrieblichen Lehrstellen

Ausbau der Förderung der betrieblichen Lehrausbildung durch das AMS, gleichzeitig
Reduktion überbetrieblicher Ausbildungseinrichtungen auf das zwingend notwendige
Ausmaß und Verkürzung des Verbleibs in den Einrichtungen (insbesondere in den dreijährigen
Einrichtungen, möglichst nach einem Jahr Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt)
durch verstärktes Vermitteln auf betriebliche Lehrstellen (Mittelumschichtung von überbetrieblichen
Ausbildungseinrichtungen zur Ausbildung im Betrieb) und finanzielle
Unterstützung des Betriebes

Beihilfenbezug während überbetrieblicher Ausbildung bzw. vorgelagerter Einrichtungen wie
etwa Produktionsschule so ausgestalten, dass ein klarer Anreiz zur Aufnahme einer betrieblichen
Lehre besteht

Grundsatz ,,Fördern und Fordern", wenn nötig Sanktionierung bei Nichtannahme eines
AMS-Ausbildungsangebots

Verträge mit überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sind so auszugestalten, dass ein
klarer Fokus auf die möglichst rasche Vermittlung in Betriebe besteht, Implementierung klarer
finanzieller Anreize

Produktionsschulen evaluieren und stärker auf Arbeitsmarktintegration fokussieren

Betriebliche Lehrstellenförderung (§ 19c BAG): Weiterentwicklung und Sicherstellung der betrieblichen
Lehrstellenförderung einschließlich Internatskosten und Finanzierung aus Mitteln
der Arbeitsmarktpolitik, Entfall der Überweisungen nach § 13e IESG sowie §§ 14 und 15 AMPFG,
Konzentration des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) auf sein Kerngeschäft.

Ausbildungspflicht bis 18 und Ausbildungsgarantie bis 25 evaluieren einschließlich Schnittstelle
zur Bildungspolitik

Abbau von bürokratischen Hürden für Ausbildungsbetriebe

Lehre nach Matura als Berufschance unterstützen und ausbauen

Fachkräfteoffensive nach internationalem Vorbild
-
Beispiel Deutschland: Zielgerichtete Unterstützung durch gemeinsame Plattform von
Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium und der dortigen Bundesagentur für Arbeit, mit
der sowohl Unternehmen als auch Fachkräfte angesprochen werden




Gesamtstrategie für qualifizierte Zuwanderung entwickeln
- Zuwanderungsformen künftig klarer trennen, d.h. klare Differenzierung zwischen
qualifizierter Arbeitsmigration, EU-Mobilität und Asyl
-
Rot-Weiß-Rot-Karte: Weiterentwicklung (Senkung der Gehaltsgrenzen prüfen) und
Entbürokratisierung, u.a. digitale Verfahrensabwicklung prüfen, aber nur nach Maßgabe
der insgesamten Arbeitsmarktentwicklung

-
Adaptierungen bei der Fachkräfteverordnung (Mangelberufsliste) prüfen: Regionaler
Bedarf und Stelleninserate in Online- bzw. Printmedien sollen künftig entsprechend berücksichtigt
werden, aber nur nach Maßgabe der insgesamten Arbeitsmarktentwicklung


Prüfung eines Blum-Bonus NEU im Rahmen der bestehenden Lehrlingsförderung
Modernisierung des Arbeitsrechts

Für Unternehmen und Beschäftigte soll ein modernes Arbeitsrecht sichergestellt werden, das
die Gestaltungsmöglichkeiten auf der betrieblichen Ebene stärkt.


Angleichung von Arbeitern und Angestellten
-
Schaffung eines modernen einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs, gesetzliche Angleichung
noch unterschiedlicher Regelungen für Arbeiter und Angestellte mit Bedachtnahme auf
unterschiedliche Branchenstrukturen und die gewachsene Kollektivvertragslandschaft

- Angleichung der Belegschaftsorgane (Betriebsräte)
- Einbeziehung der Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Entbürokratisierung so weit wie möglich bei Lohnverrechnung etc.



Entgeltfortzahlung/Krankenstandmissbrauch: Das Entgelt soll im Krankenstand nur dann über
das Arbeitsverhältnis hinaus gebühren, wenn der Krankenstand dem Arbeitgeber vor dem
Ausspruch der Kündigung mitgeteilt wurde (Sozialmissbrauch prüfen)

Praxisgerechte Wiedereingliederungsteilzeit: Klarstellung, dass die Wiedereingliederung nicht
unmittelbar nach dem zumindest sechswöchigen Krankenstand beginnen muss

Novelle des Landarbeiterrechts: Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Modernisierung
des Geltungsbereiches

Kein Gold-Plating bei EU-Richtlinien

Elektronische Hinterlegung und Kundmachung von Kollektivverträgen (Modernisierung
§14 ArbVG)

Prüfung einer gesetzlichen Verankerung des Urlaubs- und Weihnachtszuschusses, wenn
keine Kollektivvertrags-Regelung vorhanden ist

Einführung eines transparenten Lohn- und Gehaltszettels

Prüfung einer Abgrenzung zwischen EPU und Arbeitnehmer
Praxisgerechte Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung

Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung soll klar auf echte Fälle von Lohndumping fokussiert und
die Bürokratielast für die Betriebe allgemein reduziert werden. Der grenzüberschreitende Vollzug
der Regelungen soll verbessert werden. Ziel ist auch die Herstellung von Wettbewerbsgleichheit:
Die derzeit teilweise unverhältnismäßigen Strafen treffen vor allem inländische Betriebe, weil
sie im Ausland kaum vollstreckbar sind.


Beibehaltung des Entgeltbegriffs für die hauptsächlich betroffene Baubranche, ansonsten
Prüfung Entbürokratisierung durch Einschränkung auf Grundlohn plus Sonderzahlungen

Erweiterung der Ausnahmebestimmungen, insbesondere ausdrückliche gesetzliche
Ausnahmebestimmung für Schulungen

Prüfung einer Klarstellung, dass Jahresprämien auf allfällige Unterentlohnungen während
des Jahres anzurechnen sind



Effektivierung des Vollzuges im Ausland durch Verbesserung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit der Behörden im In- und Ausland im Hinblick auf eine effiziente und
rasche Zustellung und Vollstreckung

Klarstellung zur Abgrenzung zwischen Arbeitskräfteüberlassung und Werkvertrag analog
dem EU-Recht; Gesamtabwägung aller Umstände

Erweiterung der Auftraggeberhaftung (§ 67a ASVG, 82a EStG) auf den Auslandsbereich (EU-Recht)

Monatliche Risikoanalyse der kritischen Branchen in Bezug auf Lohn- und Sozialdumping

Obligatorische Prüfpläne auf der Grundlage dieser Risikoanalysen

Task-Force zwischen Sozialministerium, AMS, Arbeitsinspektorat, Bauarbeiter-Urlaubs- und
Abfertigungskasse (BUAK), Finanzpolizei, Polizei, Gewerbebehörde und Verwaltungsstrafbehörde
mit dem Fokus auf die Problembereiche, insbesondere grenzüberschreitende
Vollzugsprobleme

Prüfung gewerberechtlicher Sanktionen bei Scheinfirmen

Effektivierung von Sicherungsinstrumenten (insbesondere Zahlungsstopp, vorläufige
Sicherheit und Sicherheitsleistung, Maßnahmen auf Baustellen)

Prüfung vergaberechtlicher Sanktionen

Verstärkte Unterstützung durch die Polizei, z.B. bei Verkehrskontrollen

Sanktionen auch für Arbeitnehmer, die sich am Sozialbetrug beteiligen (z.B. Erschleichung von
Sozialleistungen und Sozialversicherungsschutz)

Verstärkter grenzüberschreitender Austausch der Sozialbehörden über Entgeltansprüche
in Österreich

Automatischer Datenaustausch bezüglich Vollzug, insbesondere zwischen Sozialbehörden,
Bezirksverwaltungsbehörden und BMF
Entbürokratisierung von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerschutzvorschriften

Wir werden generell die Bestimmungen für den Arbeitnehmerschutz durchforsten und auf
ihre Sinnhaftigkeit und ihre Wirksamkeit überprüfen. Um der betrieblichen Ebene wieder mehr
Freiheit für die Gestaltung des Arbeitsalltags zu geben, braucht es eine umfassende Reduktion
der Regulierungslast.


Arbeitnehmerschutzvorschriften: Generelle Durchforstung der Bestimmungen dahingehend,
was notwendig ist: Abbau der Regulierungslast und Zusammenführung der unterschiedlichen
Regelungen (Verordnungen, Erlässe und Normen)

Aufzeichnungs-, Melde-, Übermittlungs- und sonstige Bürokratiepflichten sollen abgebaut
werden, beispielsweise:
- Meldeverpflichtung für Sicherheitsvertrauenspersonen nach § 10 Abs. 8 ASchG und
§ 9 SVP-VO
- Übermittlungspflicht von Betriebsvereinbarungen an die kollektivvertragsfähigen

Körperschaften nach § 7 Abs. 4 AZG
- Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses im Sinne der §§ 88 und 88a ASchG
- die Auflagepflicht nach § 15 ArbVG



Einführung von Toleranzschwellen

Abgestimmtes Verfahren aller relevanten Behörden und ein gemeinsamer Bescheid,
insbesondere:
- Vermeidung unterschiedlicher Auflagen von unterschiedlichen Behörden, die sich
teilweise widersprechen

-
Prinzip ,,Beraten statt strafen" beim Arbeitsinspektorat effektiv umsetzen, Arbeitsinspektorat
stärker als Serviceeinrichtung etablieren, unabhängige Zufriedenheitsmessung der Arbeit
des Arbeitsinspektorates in Unternehmen


Prüfung einer Agentur für Unfallverhütung, Arbeitsinspektion und Arbeitsschutzberatung


Verkehr und Infrastruktur

Für unsere Lebensqualität und unseren Wohlstand ist die Mobilität von Personen und Gütern
eine wesentliche Voraussetzung. Ein innovatives und funktionierendes Mobilitäts- und Transportsystem
ist nicht nur für das persönliche Wohlbefinden, sondern auch für die Wettbewerbsfähigkeit
und die Attraktivität als Standort entscheidend. Bei allen Mobilitätsformen ist besondere
Rücksicht auf Barrierefreiheit, ältere Menschen und Familien sowie Menschen mit besonderen
Bedürfnissen zu nehmen.

Österreich schneidet in diversen Infrastruktur-Rankings gut ab, diesen Standortvorteil gilt es, weiter
zu stärken. So wie wir im Bereich der Energie oder der Informations- und Kommunikationstechnologien
eine leistungsfähige Infrastruktur sicherstellen wollen, werden wir den öffentlichen
Verkehr und insbesondere den Bereich unseres Autobahn- und Straßennetzes, aber auch der
Schiene unter dem Leitbild der Ökoeffizienz modernisieren.

Österreich liegt in der Mitte Europas und stellt somit allein durch die geografische Lage eine
wichtige Drehscheibe dar. Diese Position kann durch die stärkere Entwicklung der transeuropäischen
Netze zusätzlich enorm profitieren. Wir möchten sicherstellen, dass große überregionale
und geostrategische Infrastrukturvorhaben, wie zum Beispiel das geplante Seidenstraßenprojekt
oder auch die Breitspur, nicht an Österreich vorbeilaufen, sondern wir als Hub ein Teil davon
sind. Das verlangt eine stärkere Verknüpfung der Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasser und Luft
durch eine verbindliche Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie auch
innerhalb der Europäischen Union in Fragen der Raumordnung und Infrastrukturplanung.

Mobilität ist aber auch in ländlichen Regionen ein wichtiges Thema – nicht nur für den Weg zum
Arbeitsplatz, sondern auch für die Freizeit und Erledigungen des täglichen Bedarfs. Ein Großteil
der Strecken im ländlichen Raum wird mit dem PKW zurückgelegt. Aber auch unter den
Berufspendlern gibt es eine Mehrheit, die den täglichen Weg in die Arbeit mit dem eigenen
PKW zurücklegt. Weit über zwei Millionen Menschen arbeiten außerhalb ihres Wohnortes. Beispielsweise
benutzen von den Pendlern nach Wien 32 Prozent die öffentlichen Verkehrsmittel.
Wir müssen daher sicherstellen, dass Mobilität leistbar bleibt und dass die Menschen das
Verkehrsmittel frei wählen können. Das bedeutet, dass wir die Straßen entsprechend ausbauen
und erhalten müssen. Das bedeutet aber auch, dass das Angebot von öffentlichen Verkehrsmitteln
laufend verbessert und an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden muss.

Alternative, umweltschonende Antriebsformen wie Elektro- oder Hybridmotoren sind mögliche
zukunftsträchtige Mobilitätsangebote. Damit es hier zu einer stärkeren Nutzung kommt, müssen
die Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung des Verkehrs verbessert werden – das bedeutet
vor allem eine bessere Abdeckung von Lade-Infrastruktur. Einen wesentlichen Faktor spielt dabei
der freie Markt, der entscheiden muss, welche Technologien – bestenfalls unabhängig von
Anreizen und Fördermaßnahmen – von den Menschen angenommen werden. Es ist unser Ziel,
auf Basis dieser Innovation nachhaltige und klimaverträgliche Mobilität sicherzustellen (Dekarbonisierung)
und die daraus resultierenden Chancen für unseren Wirtschaftsstandort zu nutzen.

Die Digitalisierung bringt viele Vorteile, auch im Straßenverkehr. Wir erleben neue Formen der
Mobilität, die sich digitale Technologien zunutze machen. Vom Antrieb bis zur Steuerung werden
sich wesentliche Faktoren im Verkehr völlig neu definieren. Die Politik ist gefordert, Offenheit
gegenüber Innovationen zu demonstrieren und – unter Wahrung höchster Standards – für
Carsharing, autonomes Fahren und andere neue Mobilitätsformen optimale rechtliche Rahmenbedingungen
zu bieten.



Zieldefinition

1.
Österreich bewegen: Mobilität auf Straße, Schiene, in der Luft und am Wasser
2.
Öffentlicher Verkehr: Zukunftsorientiert, ökologisch und sozial verträglich
3.
Neue ökoeffiziente Mobilitätsformen und Digitalisierung, Verkehrssicherheit und Sicherheit
der Verkehrsinfrastruktur
4.
Infrastruktur, Logistik- und Raumordnungskonzept
5.
Standort Österreich entwickeln: Planungssicherheit, Beschleunigung und Straffung der Genehmigungsverfahren
sowie Entbürokratisierung
Maßnahmen
Österreich bewegen: Mobilität auf Straße, Schiene, in der Luft und am Wasser

Österreichs Straßen sind zentrale Lebensadern des Wirtschaftsstandortes, aber auch des täglichen
Lebens der Menschen in unserem Land. Wir wollen diese Wege erleichtern, beschleunigen
und effizienter gestalten, um den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen entgegenzukommen.

Der Verkehrsträger Bahn mit seinem Leitbetrieb Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) befindet
sich einerseits im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern (Straße, Wasser, Luft) und andererseits
muss er sich den Herausforderungen der Liberalisierung (EU-Eisenbahnpakete) stellen.
Das klimafreundliche System Schiene hat sich in über 175 Jahren zum Rückgrat des öffentlichen
Personenverkehrs und für viele Wirtschaftszweige auch zum unverzichtbaren Transportpartner im
Güterverkehr entwickelt. Es gilt deswegen, die positiven Effekte aus dem europaweit einzigartigen
Investitionsprogramm nutzbar zu machen, das Dienstleistungsangebot für die Kunden permanent
zu verbessern sowie Effizienzsteigerungspotenziale zu heben. Eine zunehmend wichtigere Rolle
bei der Effizienzsteigerung im Schienenverkehr spielt auch die wachsende Zahl an Eisenbahnunternehmen,
deren diskriminierungsfreier Zugang zum Schienennetz gewährleistet sein muss.

In einer vernetzten Welt stellt Österreich auch eine wichtige Drehscheibe für den internationalen
Luftverkehr dar. Der Flughafen Wien-Schwechat und die regionalen Flughäfen sind wichtige Wirtschaftsmotoren,
deren Bedeutung speziell für den Tourismus nicht zu unterschätzen ist. Diese
Position gilt es zu stärken und weiter auszubauen. Dazu ist es notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen
für eine zukunftsorientierte und wettbewerbsfähige Ausrichtung des Luftverkehrsstandortes
sicherzustellen.

Der Güterverkehr auf dem Wasser gilt nach wie vor als eine ökologisch sinnvolle Ergänzung zu
Straße und Schiene und gewinnt deshalb in Europa immer mehr an Bedeutung. Gerade der
Donau kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Stellung zu. Daher bekennen wir uns
zum Ausbau unserer Wasserstraßeninfrastruktur in Kooperation mit den Donauanrainerstaaten.

Verkehrsträger Straße


Entbürokratisierung im Straßenverkehr
- Reduktion des Schilderwaldes: Überprüfung der Notwendigkeit der ausgeschilderten
Gebote und Verbote (mögliche Dotierung über den Verkehrssicherheitsfonds des BMVIT)
- Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für effiziente und nutzerorientierte Parkraumbewirtschaftungssysteme
- Bekenntnis zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des hochrangigen Straßennetzes


Grundsätzliche Beibehaltung des derzeitigen Mautsystems
-
Vorantreiben von Verbesserungsvorschlägen für die Verkehrsproblematik im grenznahen
Bereich: Unterstützung für die von Transit besonders belasteten Regionen, Verhinderung
der Vignettenflucht, Maßnahmen zur Verhinderung von Ausweichverkehr



- Prüfung der Einrichtung von Güterverkehrskorridoren zur Minimierung von wirtschaftlichem
Schaden durch Grenzkontrollen
- EU-weit möglichst einheitliche Rahmenbedingungen von Mautregelungen für den
Wirtschaftsverkehr

• Verkehrsflussoptimierung mit dem Ziel höherer Sicherheit und ökoeffizienterer Nutzung
der Infrastruktur
- Auswirkungen auf Umwelt, Sicherheit und zeitliche Optimierung mit unabhängigen Experten
und Gutachtern erheben und auf Basis dessen Geschwindigkeitsbeschränkungen
an die modernen infrastrukturellen Gegebenheiten beziehungsweise wissenschaftlich
objektivierte Messwerte (z.B. IG-L) anpassen
- Modellversuch zur Beschleunigung des Verkehrsflusses im Kreuzungsbereich: Durchführung
und wissenschaftliche Evaluierung eines Pilotversuches zum Thema ,,Rechts
abbiegen bei Rot" nach internationalem Vorbild
- Evaluierung des Nacht-60ers für LKW: Expertenmeinungen zufolge senkt die gebietsweise,
nächtliche Beschränkung von LKW auf eine Geschwindigkeit zwar den Ausstoß von CO2
und Lärm, erhöht aber gleichzeitig, vor allem bei schlechter Sicht, die Unfallgefahr enorm.
Grund dafür ist der dadurch höher werdende Geschwindigkeitsunterschied zwischen
PKW und LKW
- Ein hohes Gefahrenpotenzial birgt auch der Überholvorgang von LKW auf zweispurigen
Autobahnen oder Schnellstraßen. Hier kommt es ebenfalls aufgrund der großen
Geschwindigkeitsunterschiede immer wieder zu zähfließendem Verkehr oder auch
Unfällen. Es sollen daher einerseits die nächtliche 60-km/h-Beschränkung sowie auch
die LKW-Überholvorgänge auf hochrangigen, zweispurigen Straßen untersucht und gegebenenfalls
Maßnahmen eingeleitet werden, die die Verkehrssicherheit in diesem
Bereich erhöhen
- In Analogie zu unseren Nachbarländern soll in kritischen Verkehrssituationen auf
Autobahnen der Pannenstreifen zur Kapazitätserhöhung genutzt werden können, eine
entsprechende gesetzliche Grundlage soll rasch geschaffen werden.

-
Bekenntnis zu einer modernen, emissionsarmen Mobilität und zur Umsetzung der
dazu notwendigen Maßnahmen

• Neuregelung und Anpassung der Gewichtstoleranzen und Maße
- Die gegenwärtige Transportpraxis zeigt, dass das starre System von Achslasten, höchstzulässigem
Gesamtgewicht und Längenmaßen nicht mehr überall den Praxisgegebenheiten
entspricht (z.B. kranbare Sattelauflieger)

-
Keine Gigaliner auf österreichischen Straßen

Verkehrsträger Schiene

• EU-Gelder für Infrastrukturausbau entlang der europäischen Achsen lukrieren
- Intensive Kooperation mit unseren Nachbarstaaten zur Dotierung und Priorisierung für Infrastrukturausbauvorhaben
entlang der Transeuropäischen Netze (TEN-Förderung) und
Neuaufnahme weiterer Verbindungen

-
Die auf europäischer Ebene vereinbarten Projekte wie etwa Zulaufstrecken sollen auch mit
Nachdruck eingefordert werden


Weiterentwicklung des ZIELNETZ 2025+ und Schaffung eines österreichweiten integrierten
Taktfahrplans mit den dafür notwendigen Kapazitäten

Vorbereitung auf den Wettbewerb bei überregionalen Schienen-Verbindungen:
Entwicklung eines Maßnahmenplanes zur schrittweisen Einführung wettbewerblicher
Vergabeverfahren für gemeinwirtschaftliche Personenverkehrsleistungen unter Berücksichtigung
der optionalen Möglichkeit für Direktvergaben bei der Erbringung von regionalen und
kommunalen Verkehrsdienstleistungen


• Infrastrukturprojekte effizienter und budgetschonender umsetzen
- Das aktuell vorliegende Bauprogramm sieht einen weiteren geplanten Verschuldens-
anstieg der ÖBB vor (2025: 30 Milliarden Euro). Aufgrund der aktuell guten Baukonjunktur
gilt es, die Kosten-Nutzen-Relation bei der Bauwerkerstellung optimal zu gestalten
(effizienter Mitteleinsatz im Bau)
- Nach Effizienzsteigerungspotenzialen im Bauprogramm suchen, um den Verschuldens-
anstieg ,,abzuflachen" mit dem Ziel, die Staatsverschuldung zu reduzieren
- Diesbezüglich sind auch die Baustandards und Normen auf ihre Zielgenauigkeit zu
überprüfen, wobei auf die hohen Sicherheitsstandards des Systems Schiene besonderes
Augenmerk zu legen ist
- Im Rahmen eines ,,Spending Review"-Prozesses wird das Finanzierungsmodell der
ÖBB Infrastruktur AG (Annuitätenmodell, Governance) evaluiert und weiterentwickelt und
gegebenenfalls das Investitionsvolumen (2020: 2,8 Mrd. Euro) optimiert

-
Parallel dazu sollten auch die Finanzierungsgrundlagen der Privatbahnen angepasst werden.

• Zukunftsfähigkeit und Produktivität der ÖBB sichern
- Aufgrund der Altersstruktur der ÖBB kommt es zu einer Vielzahl von altersbedingten
Pensionierungen in den nächsten Jahren. Es ist wichtig, dass der bevorstehende Generationenwechsel
einerseits zu Effizienzsteigerungen sowie zur Schaffung zukunftsfähiger
Berufsbilder genutzt wird und es andererseits zu keinen für die Kunden spürbaren
Verschlechterungen im Dienstleistungs- oder Sicherheitsbereich kommt. Dadurch kann die
Wettbewerbsfähigkeit weiter erhöht werden
- Darüber hinaus gilt es, den Einsatz der Mitarbeiter weiter zu flexibilisieren und die dafür
notwendigen Ausbildungsprogramme zu forcieren. Dies beginnt bei der Lehrlingsausbildung
und endet bei der Entwicklung altersgerechter Arbeitszeitmodelle, um das gesunde
Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zu unterstützen
- Ausbildungsprogramme sollen forciert werden, um eine breitere Ausbildungsbasis
und zukunftsträchtige Karrierewege zu ermöglichen. Dazu ist es auch notwendig, die
Möglichkeiten eines Arbeitsplatzwechsels innerhalb eines Konzernes und konzerninterne
Versetzungen bei Bedarf zu vereinfachen

-
Innovationen und Know-how-Transfer im Eisenbahnsektor weiter gewährleisten:
Als Leitbetrieb im Schienenverkehr ist die ÖBB auch angehalten, Innovationen und technischen
Fortschritt als ,,Trendsetter" voranzutreiben. Österreichische Technologie im Eisenbahnbereich
ist europaweit wettbewerbsfähig. Diesbezüglich sind Projekte und Kooperationen
mit den österreichischen Forschungseinrichtungen sowie der Eisenbahnindustrie im
Fertigungs- und Entwicklungsbereich (Industriepartnerschaft) weiter voranzutreiben


Stärkung der Seilbahnwirtschaft: Die österreichische Seilbahnwirtschaft ist ein wichtiger Wertschöpfungs-
und Investitionsmotor insbesondere für den ländlichen Raum und den Tourismus
und sichert dadurch zahlreiche Arbeitsplätze. Daher soll es eine positive Weiterentwicklung
der entsprechenden Rahmenbedingungen geben
Verkehrsträger Luft

• Weiterentwicklung des Luftverkehrsstandortes
- Bekenntnis zur Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien-Schwechat und zur Errichtung der
dritten Piste am Flughafen Schwechat sowie zur regionalwirtschaftlichen Bedeutung der
Bundesländerflughäfen und zu deren Ausbau
- Zur Förderung des Luftverkehrs sind die im Rahmenplan ,,Road Map 2020" vorgesehenen
Maßnahmen zügig umzusetzen
- Ebenso bedeutend ist die Einbindung in multimodale Verkehrsnetzwerke
- Die Umsetzung von Single European Sky würde enorme Einsparungen an Flugzeit und

Treibstoffverbrauch bringen und sollte daher weiterverfolgt werden. Ein wichtiger Wettbewerbsfaktor
ist eine effiziente und kostenoptimierte Flugsicherung. Die diesbezüglichen
Tarife sollen schrittweise reduziert werden



-
Stärkung der Sportluftfahrt als wichtigen Faktor für Wirtschaft und Tourismus, Weiterentwicklung
und Vereinfachung der Rahmenbedingungen unter Einbeziehung der relevanten
Interessensgruppen


Transparente Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingung zur Nutzung von Drohnen
Verkehrsträger Wasser


Steigerung der Zuverlässigkeit und Attraktivität der Wasserstraßeninfrastruktur als nachhaltige,
ökologisch sinnvolle Transportoption
- Die Donauschifffahrt gilt als sicherer und umweltfreundlicher Verkehrsträger. Sie stärkt
den Wirtschaftsstandort Österreich und muss an Bedeutung gewinnen. Daher stehen die
Zuverlässigkeit und Attraktivität der Wasserstraßeninfrastruktur, die Modernisierung der
Häfen zu multimodalen Umschlagszentren, effizientes Verkehrssicherheitsmanagement,
Informationssysteme zur Integration der Binnenschifffahrt in multimodale Logistikketten
und die umweltfreundliche Flottenmodernisierung im Vordergrund

-
Zur Stärkung der Donau als internationale Wasserstraße und zwecks Vertiefung der
Kooperation mit den anderen Donauanrainerstaaten soll Österreich auch weiterhin eine
koordinierende Rolle im Rahmen der EU-Strategie für den Donauraum (Bereich Binnenwasserstraßen)
einnehmen

-
Gleichermaßen sollen Maßnahmen an Gewässern unter größtmöglicher Schonung der
Umwelt vorgenommen werden. Daher setzt der ,,Maßnahmenkatalog Donau östlich von
Wien" auf die Beseitigung der nautischen Engpässe bei gleichzeitiger Verbesserung des
ökologischen Zustandes in den freien Fließstrecken

Öffentlicher Verkehr: Zukunftsorientiert, ökologisch und sozial verträglich

Ein starkes öffentliches Verkehrsangebot stellt eine zukunftsorientierte, ökologische und sozial
verträgliche Art der Mobilität für die Österreicherinnen und Österreicher dar. Wir bekennen
uns zu einem starken und funktionierenden öffentlichen Verkehr in Österreich. Das Ziel ist es
hier, ganzheitliche, ökoeffiziente und multimodale Mobilitätskonzepte zu etablieren, die über
ein möglichst einheitliches, transparentes Tarifsystem ein attraktives Angebot an individuellen
Gesamtlösungen ergeben.

Davon müssen alle profitieren, egal ob sie am Land oder in der Stadt leben. Mobilität ist für
Menschen und Betriebe am Land nicht zuletzt aufgrund großer Entfernungen zum Arbeitsplatz
ein zentrales Thema. Um das regionale Verkehrsangebot nachhaltig sicherzustellen bzw. noch
attraktiver zu gestalten, sollen infrastrukturseitig im Bereich des ÖBB-Netzes die vorhandenen
Nebenbahn-Konzepte einer Evaluierung unterzogen worden.


Verbessertes Angebot im öffentlichen Verkehr
-
Neues österreichweites Tarif- und Vertriebssystem für den öffentlichen Verkehr
(Einrichtung einer neutralen und verkehrsträgerübergreifenden Stelle für den Vertrieb aller
Mobilitätstickets)

- Harmonisierung der Tarif- und Automatensysteme zur Steigerung der Kundenzufriedenheit
- Finanzierungs- und Verrechnungsströme transparent gestalten
- Synergien zwischen Systempartnern nutzen
- Umsetzung des österreichischen Taktfahrplans und Weiterführung des Infrastrukturaus


baus der ÖBB und der Privatbahnen, um Reisezeiten weiter zu verkürzen

-
Schaffung einer gemeinsamen Organisation unter Beteiligung der öffentlichen und privaten
Verkehrsunternehmen zur Steuerung, Bündelung und Koordination von tariflichen und vertrieblichen
Innovationen im öffentlichen Verkehr (z.B. Nutzung gemeinsamer IT-Systeme)

-
Prüfung einer mittelfristigen Liberalisierung des öffentlichen überregionalen (über die Grenzen
der Verkehrsverbünde laufenden) Busverkehrs, in Hinblick auf Konzessionsvergaben




Erhaltung und Ausbau des öffentlichen Verkehrs und damit der Mobilität in urbanen Zentren
sowie im ländlichen Raum
- Bekenntnis zum regionalen, schienengebundenen Verkehr
- Evaluierung der technischen Standards (Einsparungsmöglichkeiten) für die Aufrechterhaltung
und den Betrieb von Nebenbahnen (z.B. Eisenbahnkreuzungsverordnung, Option autonomes
Fahren)
- Erarbeitung von Handlungsoptionen zur nachhaltigen Absicherung von Regional-, Neben-
und Privatbahnen
- Sondertopf zur Attraktivierung von Nebenbahnen für die ÖBB-Rahmenplanperiode

2018–2023
- Valorisierung der bisherigen Programme im Bereich Privatbahnen
- Stärkere Einbettung in regionale Mobilitätskonzepte
- Ausbau des schienengebundenen Personennahverkehrs in urbanen Zentren
- Ein strukturierter Prozess Bund-Länder soll gestartet werden, um zukunftsfähige Betreiber


modelle zu entwickeln
- Weiterentwicklung einer modernen öffentlichen Plattform zur mobilitätsformunabhängigen
Planung von Mobilität vom Abfahrt- zum Zielort
- Bekenntnis zu einem bundesweiten Ausbau von Park&Ride-, Bike&Ride- und Carsharing-
Lösungen an Bahnhöfen zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs für Pendler

-
Schaffung der Möglichkeit des ,,Bestbieterprinzips" bei regionalen Ausschreibungen
im Busverkehr. Dadurch können Nachhaltigkeitsanforderungen (z.B. Arbeitsplätze in
der Region oder regionale Wertschöpfung) Berücksichtigung finden.


Alternative Antriebe im öffentlichen Verkehr
- Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Verkehr
- Verbesserung der Umweltverträglichkeit
- Eventuell Kostensenkung
- Öffnung der öffentlichen Verkehrsbetriebe für alternative Antriebe, Ausarbeitung entsprechender
Maßnahmen

Neue ökoeffiziente Mobilitätsformen und Digitalisierung,
Verkehrssicherheit und Sicherheit der Verkehrsinfrastruktur

Aktuell herrscht ein globaler Wettstreit der Ideen im Rennen um die Zukunft von Antriebstechnologien.
Aber auch das autonome Fahren wird sowohl im öffentlichen als auch im
Individualverkehr eine immer wesentlichere Rolle spielen. Wir möchten hier ein starker Partner
für zukünftige Entwicklungen sein und die Vorreiterrolle Österreichs als Forschungsland und
Heimat vieler Produktionsstätten stärken. Dabei geht es auch um eine möglichst enge
Zusammenarbeit zwischen Forschung, Wirtschaft und Politik. Basis dafür ist eine sichere
Infrastruktur, speziell im Lichte der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen. Im Zentrum
unserer Verkehrspolitik steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, im Zusammenwirken mit
bestehenden, aber auch mit neuen Mobilitätsformen.


Bekenntnis zu einem funktionierenden Miteinander sowie einem rücksichtsvollen Auskommen
aller Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Radfahrer, öffentlicher Verkehr sowie motorisierter
Individualverkehr
- Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Nutzung ökologisch nachhaltiger und
gesundheitsförderlicher Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, Tretroller etc.
- Klarstellung in der StVO bezüglich neuer Mobilitätsformen



Forcierung von Carsharing
Schaffung klarer Regelungen zur Umsetzung reservierter Stellplätze und Kriterien für die
Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen

Erstellung und Umsetzung eines Masterplans ,,Digitalisierung und Mobilität"


• Neue Mobilitätsformen und Verkehrssicherheit
- Verkehrssicherheit durch Maßnahmenevaluierung und -definition erhöhen
- Aktualisierung und Weiterführung des Verkehrssicherheitsprogrammes
- Definition geeigneter Maßnahmen für die Bewusstseinsbildung der Verkehrsteilnehmer,

insbesondere in den Bereichen Ablenkung am Steuer, Sicherheitsabstand, beeinträchtigtes
Fahren und Gurtenpflicht

-
KFZ-Kontrollen an Außengrenzen: Zur frühzeitigen Vermeidung von technisch mangelhaften
LKW im österreichischen Straßennetz sind Prüfzugeinsätze in Kooperation mit den
Nachbarstaaten zu intensivieren

-
Bessere Ausrüstung der Exekutive mit Drogenvortestgeräten

-
Wissenschaftliche Analyse von Verbesserungspotenzialen bei Straßenmarkierungen für
ruhenden und fließenden Verkehr, insbesondere der Sichtbarkeit und Schutzfunktion
von Fußgängerübergängen


Automatisiertes bzw. autonomes Fahren
-
Ausbau Österreichs zu einem Vorreiterland und damit auch zu einem Forschungs-,
Entwicklungs- und Produktionsstandort für automatisiertes/autonomes Fahren in enger
Kooperation mit der automotiven Industrie und Forschung, um die damit verbundene
Wertschöpfung und die in diesem Bereich möglichen Arbeitsplätze im Land zu behalten

-
Offensiver Ausbau von Teststrecken für die Industrie, vor allem im Umfeld von
branchenspezifischen Leitbetrieben; Wertschöpfung im Land behalten, diesbezügliche
Forschungsprojekte sind seitens des BMVIT weiter voranzutreiben.

-
Rahmenbedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen mit Level 3 und höher schaffen


E-Mobilität und zukünftige Antriebsformen
- Ausbau der Elektromobilität: Festlegung bundesweit einheitlicher Standards und Nutzungsmöglichkeiten
beim Infrastrukturausbau für Elektromobilität
- Alternative Antriebsformen sollen technologieoffen erforscht und gefördert werden
- Senkung der Abgas-Emissionen und Erhöhung der Umweltverträglichkeit mit dem Ziel

einer schrittweisen Dekarbonisierung
- Erzielen eines Mehrwertes für Nutzer durch Senkung des Energieverbrauchs
- Evaluierung bestehender Förderungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls

Implementierung neuer, an den technischen Fortschritt angepasster Richtlinien


Forcierung ökologischer Zustellsysteme, insbesondere im dicht besiedelten, städtischen
Bereich sowie Vereinfachung von Investitionen in die Logistikinfrastruktur

Verkehrsbeeinflussungsanlagen
- Optimale Nutzung der Verkehrsbeeinflussungsanlagen
- Verflüssigung des Verkehrs zugunsten der Verkehrsteilnehmer
- Evaluierung der bestehenden Anlagen und der durch diese angezeigten Gebote

Forschung und Entwicklung
Schwerpunktsetzung bei den aktuellen Forschungsprogrammen in Richtung alternative
Antriebstechnologien (Wasserstoff/Brennstoffzelle), beispielsweise im öffentlichen
Busverkehr (Energierückspeisung), bei Verschublokomotiven etc.

Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen
Anbietern

Steuerliches Anreizsystem für die Anschaffung effizienterer und emissionsärmerer Fahrzeuge
ausbauen und optimieren
Infrastruktur, Logistik- und Raumordnungskonzept

Der Fokus unserer Infrastrukturpolitik soll auf eine ganzheitliche Planung gelegt werden, die von
der Raumordnung bis hin zur Entwicklung des Logistik-Standortes unter Berücksichtigung aller
Verkehrsträger den vollen Umfang der heimischen Infrastruktur abdeckt. Wir möchten einen
strategischen, intelligenten und nachhaltigen Rahmen für Mobilität schaffen.




Erarbeitung und Beschlussfassung eines strategischen Infrastruktur- und Raumordnungskonzepts
in Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden als Grundlage für die
infrastrukturelle Weiterentwicklung unseres Landes
Darin sollen folgende Themen behandelt und aufeinander abgestimmt werden:
- Bedarfsgerechter, zukunftsorientierter und aufeinander abgestimmter Ausbau und weitere
Optimierung leistungsfähiger Infrastrukturen für Straße, Schiene, Luftverkehr und Wasserstraßen.
Berücksichtigung der notwendigen Ausweitung des Angebots im öffentlichen
Personen-nahverkehr, der Sicherung der Integration Österreichs in die transeuropäischen
Netze und der Stärkung grenzüberschreitender Anbindungen an unsere Nachbarregionen
und Sicherstellung einer effizienten Anbindung an moderne Energieversorgung und
digitale Infrastruktur

-
Schwerpunkte zur Schaffung von Wohnraum, Betriebsansiedelungen, Logistikstandorten
und damit verbundener Infrastrukturplanung

-
Definition von verbindlichen Grundsätzen für die Nutzung von Räumen und vorhandenen
Flächen für die unterschiedlichen Aufgaben- und Handlungsfelder (Wohnbau, Landwirtschaft,
Errichtung von Infrastruktur, Umweltschutz)

- Infrastrukturelle Maßnahmen zur Bewältigung der aus dem Klimawandel resultierenden Veränderungen
(Ausbau des Hochwasserschutzes, Nutzung vorhandener Wasserressourcen)
- Stärkere Rücksichtnahme hinsichtlich des Verlustes von unverbauter Fläche durch fort


schreitende Bodenversiegelung

-
Schrittweise Umsetzung von Maßnahmen zur nachhaltigen Reduktion von verkehrsbedingten
Emissionen, vor allem auch unter Nutzung der unterstützenden Potenziale
der Digitalisierung


Verlagerung des Zuwachses des Gütertransports von der Straße auf Schiene und Wasser

Stärkung des Logistikstandortes Österreich durch die Entwicklung von Logistik-Hubs
(z.B. Containerterminals in Ostösterreich) sowie Sicherstellung der dafür notwendigen Schieneninfrastruktur
(Anschlussbahnen); In der Raumordnungsplanung müssen entsprechende
Entwicklungszonen festgelegt werden, ebenso das vorrangige öffentliche Interesse

Bekenntnis zum bzw. Beteiligung am Bahn-Projekt ,,Neue Seidenstraße"
Ökologische Abwicklung der steigenden Warenströme aus Osteuropa und Asien per Bahn

Wertschöpfung nicht an Österreich vorbeilenken: Umsetzung des Projektes zur Errichtung
einer Breitspurbahn nach Wien

Hochwasserschutz
Dem Schutz der Bevölkerung und Wirtschaft vor Hochwasserschäden gilt höchste Priorität
- Die Projekte im Rahmen der aktuellen 2. Art.-15a-Vereinbarung für den Hochwasserschutz
entlang der Donau sollen plangemäß bis 2021 fertiggestellt werden. Das gilt auch für die
Absiedlungs- und Baumaßnahmen und die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen der
Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK); Weiterer Schwerpunkt ist eine notwendige 3.
Art.-15a-Vereinbarung für den Hochwasserschutz entlang der Donau für den Zeitraum von
2022 bis 2030

-
Die Verwaltungsreform der Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK) zur Herstellung
einer in anderen Bundesländern üblichen, zeitgemäßen Hochwasserschutzorganisation
soll weiterverfolgt werden

Standort Österreich entwickeln: Planungssicherheit, Beschleunigung und
Straffung der Genehmigungsverfahren sowie Entbürokratisierung

Das aktuelle, sich schnell entwickelnde Umfeld bietet enorme Chancen für unser Land, verlangt
aber auch einen entsprechend angepassten Umgang mit künftigen Aufgabenstellungen. Wir
möchten Österreich mit einer Reihe gesetzlicher und organisatorischer Maßnahmen zukunftsfit
machen. Das reicht von der Planungssicherheit großer Projekte über organisatorische Effizienzsteigerungen
in der Verwaltung bis hin zur Optimierung der Verfahrensdauer.



• Allgemeine Beschleunigung von Prüfverfahren für die Umsetzung von Infrastrukturprojekten
und Großinvestitionen
- Basierend darauf soll von der Bundesregierung bzw. im Bedarfsfall dem Bundes- oder
Landesgesetzgeber das vorrangige öffentliche Interesse an Infrastrukturvorhaben und
Standortentwicklungsmaßnahmen festgeschrieben werden
- Zur Erhöhung von Effizienz und Planungssicherheit bei der Umsetzung von überregionalen
Infrastrukturvorhaben bzw. zur Beseitigung von Engpässen soll der Bundesgesetzgeber
die Möglichkeit haben, Planungs-und Koordinationspflichten für die überörtliche und kommunale
Raumplanung bzw. entsprechende Mindestanforderungen festzulegen
- Zur Steigerung der Effizienz der Genehmigungsverfahren und zur Vermeidung von kostspieligen
Verzögerungen sind Anpassungen im Verwaltungsverfahrensrecht, im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
und in zahlreichen Materiengesetzen vorzusehen. Ziel
dabei ist es, unter Wahrung der umweltpolitischen und nachbarschaftlichen Schutzrechte
die Verfahrensdauer wirksam abzukürzen, bestehendes Gold-Plating gegenüber
zwingenden EU-Vorgaben zu beseitigen, die Parteistellung sachgerecht neu zu regeln,
unbestimmte Abwägungsklauseln in Gesetzen sachgerecht zu konkretisieren oder zu
streichen, Kundmachungen via Internet zu ermöglichen sowie sicherzustellen, dass willkürliche
Verschleppungen dadurch unterbunden werden, dass neue Beweisanträge nur
bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden können. Wesentlich ist
auch die Einschränkung des im Vollzug immer mehr ausufernden Vorhabensbegriffs des
UVP-Gesetzes auf das eigene Vorhaben
- Mobilisierung des enormen privaten und öffentlichen Investitionspotenzials, das derzeit
durch Verhinderungstaktik bzw. Verfahrensverzögerungen blockiert ist. In den Genehmigungsverfahren
soll ein Standortanwalt die diesbezüglichen Interessen wahrnehmen

-
Freiwillige öffentlich-rechtliche Mediation gesetzlich ermöglichen: Als Beitrag zur
Beschleunigung der Umsetzung wichtiger Projekte werden die gesetzlichen Grundlagen
für ein dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltetes öffentlich-rechtliches Mediationsverfahren
geschaffen. Damit wird ermöglicht, einen verbindlichen Interessenausgleich
auf gesetzlicher Basis mit den Interessensgruppen ohne Kollision mit anderen Rechtsvorschriften
bereits vor den Genehmigungsverfahren zu vereinbaren

• Erarbeitung und Beschluss eines Standortentwicklungsgesetzes mit folgenden Inhalten:
- Festsetzung von Zielen und Grundsätzen für die integrierte Standortentwicklung in
Österreich auf Grundlage einer Staatszielbestimmung für Beschäftigung und Förderung
des Wirtschaftsstandortes

-
Definition von Infrastrukturprojekten, die für Österreich von strategischer, überregionaler
und langfristiger Bedeutung sind
- Ableitend von der Definition wird die beschleunigte Umsetzung derartiger Infrastrukturprojekte
ermöglicht


Beseitigung von Engpässen durch Erhöhung der Zahl an tatsächlich verfügbaren Sachverständigen
mittels koordinierter Anstrengungen von Bund und Ländern zur Beschleunigung
von Verfahren
• Kostenbremse bei Infrastrukturvorhaben durch Evaluierung des Normenwesens
- Zur Minimierung der immer wieder feststellbaren massiven Kostensteigerungen bei
Infrastrukturvorhaben durch überbordende Normierung bzw. sich ständig verschärfende
Standards soll eine umfassende Evaluierung der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des
bestehenden Regelwerks (z.B. Evaluierung der Eisenbahnkreuzungsverordnung) mit dem
Ziel einer nachhaltigen Aufwandsreduktion erfolgen

-
Bezüglich der Bindungswirkung sollte gesetzlich festgelegt werden, dass neben
Ö-Norm-gerechter Ausführung auch ein guter technischer Standard als ausreichend
anzusehen ist




Hebung von Synergien bei den Regulationsbehörden (vor allem Overhead- und SharedService-
Funktionen)
- Mittelfristiges Ziel der Schaffung eines einheitlichen, weisungsfreien Infrastrukturregulators
(z.B. Bundesnetzagentur) anstelle der bestehenden unterschiedlichen Regulatoren-
Behörden zur Hebung von Effizienzpotenzialen und zur Reduktion der Kosten. Derzeit gibt
es sechs Regulierungsbehörden im weiteren Sinn (ohne Wettbewerbsbehörde)
- Aufgaben sollen durchforstet und Budgetziele festgelegt werden
- Die (unionsrechtlich geforderte) Unabhängigkeit der Regulierung wird erhalten oder verstärkt
- Erster Schritt der Umsetzung: Durch eine Machbarkeitsstudie mit einer eingehenden

Kosten-Nutzen-Betrachtung sind die Einsparungspotenziale auszuloten



Landwirtschaft und ländlicher Raum

Das Schicksal unserer Heimat ist eng mit unserer Landwirtschaft verbunden. Österreich kann nur
frei sein, wenn seine Landwirtschaft imstande ist, die Bevölkerung mit einem Selbstversorgungsgrad
von 100 Prozent mit gesunden Lebensmitteln zu versorgen. Wir bekennen uns zu einer
bäuerlichen und dezentral strukturierten Landwirtschaft abseits von Agrarfabriken.

Ein freier und leistungsfähiger Bauernstand ist Voraussetzung für den Erhalt der natürlichen
Existenzgrundlagen unserer Heimat. Eine flächengebundene land- und forstwirtschaftliche Produktion
nimmt auf das kleinräumige natürliche Gleichgewicht Rücksicht, schont die natürlichen
Ressourcen und schafft die für Österreich typische bäuerliche Kultur- und Erholungslandschaft.

Abgesehen von der land- und forstwirtschaftlichen Produktion hat der Bauernstand eine
besondere volkswirtschaftliche Bedeutung für die Erhaltung der Kulturlandschaft, den Schutz der
alpinen Siedlungsräume, für die Eigenversorgung mit gesunden Lebensmitteln, für die Krisenversorgung
und für die Erhaltung der Landeskultur.

Der Arbeitsplatz Bauernhof ist ein hohes Gut. Die Struktur der bäuerlichen Familienbetriebe als
Vollerwerbsbetriebe ist vor den Verzerrungen der europäischen Agrarförderpolitik zu schützen.
Der fortschreitenden Entwicklung zur Hofauflassung kann durch eine neue Agrarpolitik Einhalt
geboten werden, die sich nicht an den Bedürfnissen von Agrarfabriken orientiert.

Die österreichische Kulturlandschaft wurde über Jahrhunderte durch die bäuerliche Bearbeitung kultiviert
und geprägt. Sie bildet gemeinsam mit den ländlichen Siedlungsformen, den Nutztierarten, den
Bewirtschaftungsformen und dem ländlichen Brauchtum die Landeskultur. Die österreichischen Bauern
bewirtschaften und gestalten im Alpenbereich einen ökologisch besonders sensiblen Raum. Die
Bodenkraft und der qualitativ hochwertige Wasserhaushalt stellen zunehmend wertvolle Produkte
der Alpenregion dar, die eine sorgfältige, nachhaltige Bewirtschaftung erfordern. Österreich kann aus
dem reichen Schatz einer weitgehend intakten Umwelt und einer kleinstrukturierten Landwirtschaft
schöpfen. Der Erzeugung ökologisch wertvoller und gesunder Lebensmittel gilt unsere Aufmerksamkeit.
Der Weg vom Landwirt zum Lebenswirt als Zukunftssicherer für die Gesellschaft ergibt sich auch
aus der Öffnung neuer Marktfelder im Bereich der erneuerbaren Energie.

Wir sprechen uns für eine vernünftige Koexistenz von konventioneller und biologischer Landwirtschaft
im Sinne der unternehmerischen Freiheit aus. Eine Koexistenz konventioneller oder gar
biologischer Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Organismen ist jedoch nicht möglich.
Daher ist Österreich vor gentechnisch manipuliertem Saatgut zu schützen.

Nötig ist auch eine Lebensmittelkennzeichnung, die in dieser Form der Umwelt dient und die heimische
Landwirtschaft unterstützt. Österreich braucht freie Bauern, die ihr Schicksal selbst in die Hand
nehmen können, die faire Preise erhalten und somit nicht von Subventionen abhängig sind.

Zieldefinition

1.
Bekenntnis zu einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen
Land- und Forstwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familien
2.
Bessere Absicherung für Land- und Forstwirte
3.
Unsere hohen Umwelt-, Tierschutz- und Lebensmittelstandards schützen
4.
Einrichtung einer Task-Force ,,Zukunft Landwirtschaft und Lebensräume"
5.
Bekenntnis zu chancengleichen regionalen Lebensräumen – Ansiedelungen forcieren und
Infrastruktur ausbauen – Mobilität fördern
6.
Medizinische Versorgungssicherheit im ländlichen Raum gewährleisten
7.
Städte mit Zukunft und Lebensqualität


Maßnahmen

Bekenntnis zu einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden
österreichischen Land- und Forstwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familien

Die Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten mit sicheren und qualitativ hochwertigen
Lebensmitteln, erneuerbaren Rohstoffen sowie die Bewirtschaftung und Erhaltung unserer
Kulturlandschaft sind wesentliche Leistungen der österreichischen Land- und Forstwirtschaft.
Die wachsende Nachfrage nach regionalen, nachhaltigen und hochqualitativen Produkten ist
eine große Chance. Dabei sind die im internationalen Vergleich kleinstrukturierten, vielfältigen,
bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich eine tragende Säule. Diese gilt es, nachhaltig über
europäische und nationale Instrumente abzusichern.

Damit wird das Einkommen der bäuerlichen Familienbetriebe sichergestellt und die Wettbewerbs-
und Widerstandsfähigkeit des Agrar-, Forst- und Ernährungssektors, vor allem vor dem Hintergrund
zunehmend volatiler Agrarpreise, des Klimawandels und der gesellschaftlichen Anforderungen,
gestärkt. Die Nutzung der nachwachsenden und heimischen Ressourcen in allen Verwendungsbereichen
bietet enormes Potenzial für Klimaschutz, Beschäftigung und Wirtschaft in Österreich.

Innovative Landwirtschaft von kleinstrukturierten familiären Betrieben muss entlastet werden und
braucht attraktive Rahmenbedingungen. So steigt die regionale Wertschöpfung und der Wirtschaftsstandort
Österreich wird gestärkt. Die Regionen sind Trendsetter in vielen Bereichen, vor
allem im Tourismus. Bäuerliche Produkte und Dienstleistungen erweitern das Angebot. Nur mit
einer modernen, leistungsfähigen Infrastruktur ist der ländliche Raum attraktiv für Unternehmen
und Familien. Die Bundesregierung bekennt sich zu einer multifunktionalen, wettbewerbsfähigen
und flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft auf Basis einer ökosozialen Agrarpolitik.


Generelle Reduktion der Bürokratie für Klein- und Mittelbetriebe in allen Branchen
- Rahmenbedingungen für die bäuerliche Direktvermarktung verbessern
- Absenkung der AMA-Gütesiegel-Lizenzgebühren für kleine bäuerliche Betriebe
(z.B. Direktvermarkter)
- Praxistaugliche Umsetzung von Hygienevorschriften; Ausnahmeregelungen für Kleinerzeuger
- Einfachere Regelungen für die Online-Vermarktung von Produkten aus kleinen bäuerlichen
und gewerblichen Betrieben
- Erleichterung für kleinbäuerliche Betriebe im Bereich Registrierkassa- und Belegpflicht


Exportinitiativen für Agrarprodukte, Lebensmittel, Zuchtvieh, Forst- und Umwelttechnologie

Stellung der Landwirtschaft im Bereich des Wettbewerbsrechts verbessern
- Unlautere Geschäftspraktiken bekämpfen
- Entsprechende Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene forcieren
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Branchenverbände schaffen

Entbürokratisierung und Vereinfachung im Agrar- und Verwaltungsbereich
- Erleichterungen bei Mehrfachanträgen, Existenzgründungsbeihilfe, Investitionsförderung
und stabile Flächenfeststellung zur Erhöhung der Rechtssicherheit
-
Evaluierung auf Effizienz und Transparenz im Bereich der Institutionen (z.B. in den
Landwirtschaftskammern, in AMA, AMA-Verwaltungsrat, AMA-Marketing, Verbänden und
ausgegliederten Gesellschaften)

-
Kein Gold-Plating


Ausbau der Transparenzdatenbank mit dem Ziel einer Gleichstellung aller Bezieher
öffentlicher Gelder

Stärkung der Planungssicherheit des Bewirtschafters in Pachtverhältnissen

Flächendeckende und kostengünstige Beratung – Serviceleistungen sicherstellen

Umsetzung der österreichischen Waldstrategie 2020 und Stärkung der aktiven, multifunktionalen
nachhaltigen Waldbewirtschaftung forcieren


-
Österreich als Forstland positionieren

-
Unterstützung der nachhaltigen Nutzung (klimafitter Wald) und Multifunktionalität
der heimischen Wälder durch Sicherstellung der Schutz-, Erholungs-, Wirtschaftsund
Wohlfahrtsfunktion

- Ausarbeitung einer österreichischen Sektorstrategie für die Forstwirtschaft, um bei den
Querschnittsmaterien bessere Synergien zu schaffen
- Schutz der Eigentumsrechte gewährleisten – Öffnung der Forststraßen im Wald für
Mountainbikes nur auf vertraglicher Basis
- Richtlinien und Erlässe auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen


Verstärkte Koordinierung und Reorganisation bei der Planung und Umsetzung der Natura
2000: Einrichtung einer Koordinierungsstelle

Wettbewerbsfähige Betriebsmittel

Fortführung und Finanzierung der aktuellen Agrarpolitik (GAP-Umsetzung und Finanzierung in
Österreich) im bisherigen vereinbarten Ausmaß bis zum Beginn der neuen Periode

Langfristige Ausrichtung der GAP – Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach
2020 (siehe Task Force ,,Zukunft Landwirtschaft")
- Sicherstellung der Mittel auf europäischer und nationaler Ebene
- Nationale Kofinanzierung wie bisher weiterführen und nach Möglichkeit ausbauen
- Ökosoziale Agrarpolitik und österreichischen Weg der nachhaltigen Produktionsweisen
(z.B. Bio- und Berglandwirtschaft, Almwirtschaft und besondere Betriebe) sicherstellen
- Einführung von Obergrenzen und Degression
- Anhebung der De-minimis-Grenzen
- Perspektiven für unterschiedliche Formen der Landwirtschaftsbetriebe, der bäuerlichen
Familienbetriebe und landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erarbeiten
- Ausbau der Qualitäts-, Spezialitäten- und Nischenprodukte (Investitions- und Innovationsprogramm);
Programm für die ländliche Entwicklung weiterführen


Pilotprojekte, welche die Chancen der Digitalisierung insbesondere im Bereich der Ressourceneffizienz
in der Landwirtschaft offensiv nutzen
• Ausweitung des Versicherungsschutzes in der Land- und Forstwirtschaft, um Klimawandel,
Seuchen und Wetterextreme besser abzudecken
- Externe Evaluierung bestehender Versicherungsangebote
- Anhebung des Zuschusses für Elementarrisikoversicherungen in der Land- und Forstwirtschaft
(Zuschüsse aus Katastrophenfondsmitteln)
- Prämiensystem bei der Tierausfallversicherung
- Vereinheitlichung der Versicherungssteuer bei allen land- und forstwirtschaftlichen

Elementarrisikoversicherungen (auf Basis des Modells Hagel)


Investitionen ins Wassermanagement in der Landwirtschaft

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Land- und Forstwirtschaft im
Steuerrecht forcieren
- Klares Bekenntnis zur pauschalierten Gewinnermittlung
- Einführung eines einfachen steuerlichen Modells für Leitungsentschädigungen
- Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage zur besseren Absicherung der
Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen: Möglichkeit, Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft über Antrag auf drei Veranlagungsjahre aufzuteilen (Gewinnglättung) für
Landwirte mit Buchführung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Teilpauschalierung

Bessere Absicherung für Land- und Forstwirte

Der Schutz des Eigentums ist – neben einem ordentlichen Einkommen und der Abgeltung für
erbrachte Leistungen für die Gesellschaft – in der Landwirtschaft der erste und bewährte Schritt
der sozialen Absicherung. Die bäuerliche Bevölkerung wird auch in Zukunft gleichberechtigt und
mit leistbaren Beitragssätzen in das System der sozialen Sicherheit eingebunden.




Schutz des Eigentums

Soziale Absicherung der bäuerlichen Familienbetriebe sicherstellen
- Berücksichtigung der arbeits- und betriebsrechtlichen Besonderheiten bei der Reorganisation
der Sozialversicherungen
- Beibehaltung berufsspezifischer Leistungen wie Unfallversicherung, Betriebshilfe, Gesundheitsaktionen,
Information und Beratung etc.
- One-Stop-Shop für die sozialen Leistungen für Bäuerinnen und Bauern beibehalten
- Die gesetzlichen Grundlagen des Beitrags- und Versicherungsrechts (pauschales System

bzw. Option für die steuerrechtliche Aufzeichnung) bleiben weiterhin gewährleistet
- Wiedereinführung der GSBG-Mittel (Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetz) als Grundlage
der Zusammenführung der Träger der Sozialversicherung


Erarbeitung und Umsetzung eines Junglandwirte-Pakets

Einführung einer geeigneten Abfederung der stark steigenden Sozialversicherungszahlungen
auf Grund der neuen Einheitswerte, insbesondere bei kleineren Betrieben und Pachtbetrieben

Besondere Berücksichtigung der sozialen Leistungen und Rechte der Bäuerinnen

Verschiebung der Wirksamkeit der Einheitswert-Hauptfeststellung für die Sozialversicherung
auf 01.04.2018

Ländermaterie wie Landarbeitsrecht und land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung auf
Bundesebene vereinheitlichen und bestimmte in der Land- und Forstwirtschaft bestehende
Herausforderungen regeln (z.B. Regelung für saisonale Arbeitskräfte)

Annäherung der Land- und Forstwirte an die anderen Berufsgruppen beim Anspruch auf
Erwerbsunfähigkeitspension (Schaffung eines Berufsschutzes im BSVG)
Unsere hohen Umwelt-, Tierschutz- und Lebensmittelstandards schützen

Die hervorragende Qualität unserer pflanzlichen und tierischen Lebensmittel in großer und
regionaler Vielfalt sind die Stärken und Chancen für die Zukunft unserer Agrar- und Lebensmittelwirtschaft.
Die im internationalen Vergleich kleinstrukturierte und auf Familienbetrieben
basierende Land- und Forstwirtschaft produziert ressourcenschonend und auf Basis hoher
Standards – beispielsweise im Umwelt- und Tierschutz – sowie GVO-Freiheit im Anbau. Diese
Qualitätsstandards gilt es, auch durch klare und durchgängige Herkunftskennzeichnungen von
Lebensmitteln zu verteidigen. Die Bundesregierung setzt daher verstärkt auf eine konsequente
Weiterentwicklung der österreichischen Qualitätsstrategie in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft
und ergreift Maßnahmen, um diese auch im europäischen und internationalen Bereich
zu schützen. Es soll auch umfassende Maßnahmen im Bereich der Bewusstseinsschaffung für
Lebensmittel und Ernährung geben. Im land- und forstwirtschaftlichen Bildungs- und Forschungssystem
soll die optimale Vernetzung zwischen Bildung, Wissenschaft und Praxis in den Themen
Umwelt, Klima, Energie und Tierwohl verstärkt werden.


Nationale Machbarkeitsstudie und Aktionsplan zum Ausstieg aus Glyphosat

Mobilisierung auf europäischer Ebene für ein gentechnikfreies Europa im Anbau

Nationales Bekenntnis zur Ernährungs- und Versorgungssicherheit (weitere Behandlung in der
Task-Force)

Verstärkte Zusammenarbeit bei der Umsetzung einer europäischen Eiweißstrategie

Einsatz für die Verankerung unserer hohen europäischen Standards und des Vorsorgeprinzips
im Bereich des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Hygiene- und Produktionsstandards in
neuen internationalen Handelsabkommen der Europäischen Union

Besondere Berücksichtigung von sensiblen Produkten im Interesse der österreichischen
Landwirtschaft und zum Schutz der heimischen Konsumenten bei den Verhandlungen zu
Freihandelsabkommen mit MERCOSUR und Australien/Neuseeland

Verbesserung der Kennzeichnung von Lebensmitteln (Herkunft und Produktionsstandards)



Verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln (Fleischprodukte, Milch, Eiprodukte,
verarbeitete Produkte und Milchprodukte) nach dem Vorbild Frankreichs zunächst
auf nationaler, später auf EU-Ebene

Verpflichtende nationale Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft in Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat)

Anreizsysteme zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch und Eiern in der Gastronomie

Präzisierung der nationalen Bezeichnungsregelung für vegetarische und vegane
Lebensmittel und konsequentes Vorgehen gegen irreführende Kennzeichnung in diesem
Zusammenhang

Überarbeitung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien im Hinblick auf palmölfreie Produkte und
lückenlose Transparenzregelung für AMA-Gütesiegel bei zusammengesetzten Lebensmitteln
unter Berücksichtigung der bäuerlichen Urproduktion

Umsetzung einer EU-konformen Lösung zur Wahrung der Interessen der echten historischen
steirisch-slowenischen Doppelbesitzer (Gleichenberger Abkommen)

Konsequente Weiterverfolgung der österreichischen Qualitätsstrategie in der Agrar- und
Lebensmittelwirtschaft
- Umsetzung der Qualitätsangabe ,,Bergerzeugnis" und Qualitätsstrategie für Almprodukte
konsequent weiterverfolgen
- Etablierung einer national und international einheitlichen Dachmarken-Strategie



Bürokratieabbau und Kompetenzbündelung im Bereich Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen
- Mehrgleisigkeiten bei amtlichen und privatrechtlichen Kontrollen vermeiden
- Effektive Zusammenarbeit der zuständigen Behörden stärken
- Verbesserung des Partizipationsprozesses für eine erfolgreiche Risikokommunikation

Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Sicherstellung von Großtierpraxen

Mehr Bewusstsein für Lebensmittel und Ernährung schaffen
-
Ernährungskompetenz und Verbraucherbildung in der Lehrerausbildung besser verankern
(Schulfach Ernährungskompetenz und Verbraucherbildung als Schulversuch)


Eigenständiges land- und forstwirtschaftliches Bildungs- und Forschungssystem –Fachschulen,
höhere Schulen bis hin zum hochschulischen Angebot (z.B. Hochschule für Agrar- und
Umweltpädagogik oder neue Agrar-Fachhochschule) – nachhaltig absichern
- Förderung der optimalen Vernetzung zwischen Bildung, Wissenschaft und Praxis in
den Themen Umwelt, Klima, Energie und Tierwohl, um zukünftige Herausforderungen
(Klimawandel, Dürre etc.) zu bewältigen


Forschungstätigkeit zur Erhaltung der Insektenvielfalt – darauf aufbauend Maßnahmen im
Rahmen einer Biodiversitätsstrategie

Anti-Gentechnik-Rabatt auf EU-Ebene für gentechnikfreie Staaten im Anbau
Einrichtung einer Task-Force ,,Zukunft Landwirtschaft und Lebensräume"

Zur Sicherstellung einer partnerschaftlichen, fairen und konstruktiven Zusammenarbeit wird eine
permanente Task-Force ,,Zukunft Landwirtschaft und Lebensräume" eingerichtet, in der für die
Land- und Forstwirtschaft zentrale Themenstellungen ausdiskutiert werden. Dazu werden ausgewählte
unabhängige Expertinnen und Experten hinzugezogen. Dadurch soll eine sachlich und
rechtlich fundierte Arbeitsweise gewährleistet werden.


Einrichtung einer Task-Force zur Behandlung der für die Zukunft unserer Land- und Forstwirtschaft
zentralen Themenstellungen. Dazu zählen:
- Langfristige Ausrichtung der GAP – Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik
nach 2020
- Aufrechterhaltung der flächendeckenden Bewirtschaftung und Produktion mit besonderem
Augenmerk auf sensible Sektoren



-
Einheitswert und Sozialversicherung

-
Herkunftskennzeichnung und Evaluierung AMA-Gütesiegel und AMA-Marketing

-
Weiterentwicklung der AMA

-
Weiterentwicklung der Elementarrisikoversicherungen

Bekenntnis zu chancengleichen regionalen Lebensräumen –
Ansiedelungen forcieren und Infrastruktur ausbauen – Mobilität fördern

Wir bekennen uns zum Erhalt sowie zur Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums.
Um den ländlichen Raum zu stärken, müssen die Chancen der Digitalisierung genutzt und die
Mobilität verbessert werden. Darüber hinaus muss für einen Breitband-Ausbau gesorgt werden,
um mehr hochwertige Arbeitsplätze in den Regionen zu ermöglichen. Außerdem macht sich die
Bundesregierung für die Umsetzung des Strategieplans für den ländlichen Raum stark, der sich
die Verlagerung einzelner Bundesbehörden in – insbesondere strukturschwache – Regionen
zum Ziel gesetzt hat.


Weitere Konkretisierung und konsequente Umsetzung des Masterplans ,,ländlicher Raum"
durch die Bundesregierung

Durch Reformen der Gewerbeordnung, des Betriebs- und Anlagenrechts und zusätzliche
Impulse die Erhaltung bzw. die Ansiedelung neuer Betriebe in ländlichen Gebieten unterstützen

Reorganisation der Österreichischen Raumordnungskonferenz

Erarbeitung und Beschluss eines umfassenden Infrastruktur- und Raumordnungsplans in
Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden
- Flächenverbrauch verantwortungsvoll steuern, Flächenverlust/-versiegelung reduzieren
- Maßnahmen zur Aktivierung von bestehenden, nicht genutzten Betriebsflächen und
Wohngebäuden (Anreize zur Nutzung)


Verstärkte Gemeindekooperationen und Aufbau von Gemeindekompetenzzentren, effiziente
Nutzung von Ressourcen und Reduzierung von bürokratischem Aufwand

Forcierung von Anreizsystemen und Abbau von Barrieren für die interkommunale Zusammenarbeit
(z.B. Umsatzsteuerpflicht bei Gemeindekooperationen)

Verbesserungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung und Umgründung
von Gemeindekooperationsprojekten und Strukturgenossenschaften

Evaluierung der Eisenbahnkreuzungsverordnung

Erleichterungen bei der Gründung von gemeinnützigen Mobilitätslösungen

Schaffung von leistbarem Wohnraum

Absicherung und Stärkung des bestehenden Strukturfonds

Absicherung der Siedlungswasserwirtschaft

In Absprache mit Ländern und Gemeinden Ansiedelung nachgelagerter Stellen des Bundes
in strukturschwachen Regionen

Nachhaltiger Ausbau der ländlichen Infrastruktur, insbesondere bei Mobilfunk und Breitbandzugang
- Enge planerische und operative Abstimmung der Breitbandmaßnahmen des Bundes
und der Bundesländer
-
Flächendeckende Grundversorgung mit Breitband durch einen sinnvollen Mix aus
wirtschaftlich umsetzbaren Glasfasernetzen bis zum Haushalt sowie Nutzung von Funk-
und anderen Technologien zur kurzfristigen Verbesserung der flächendeckenden Grundversorgung
(unter Beachtung bundeslandspezifischer Maßnahmen und Programme)


Förderung der Regionalisierung im öffentlichen Bereich (Beschaffungswesen)
-
Paradigmenwechsel vom Billigstbieter- zum Bestbieterprinzip zur Stärkung der regionalen
Wertschöpfung, speziell für Lebensmittel



Medizinische Versorgungssicherheit im ländlichen Raum gewährleisten

In den kommenden Jahren steht uns eine Pensionswelle bei den Hausärzten bevor. Bis zu
60 Prozent der jetzigen Kassenärztinnen und -ärzte werden in den Ruhestand treten. Wir
müssen jetzt schon Maßnahmen ergreifen, um die medizinische Versorgungssicherheit auch in
ländlichen Regionen sicherzustellen. Dazu gilt es, Allgemeinmediziner gerecht zu entlohnen,
durch Landarzt-Stipendien Anreize für Jungärztinnen und -ärzte zu setzen, mobile
Einrichtungen stärker auszubauen und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.


Sicherstellung der sozialen und medizinischen Versorgung
- Schaffung von Landarzt-Stipendien
- Versorgung mit existenzsichernden Kassenverträgen
- Erleichterte Errichtung von Gruppenpraxen, insbesondere in strukturschwachen Regionen
- Erleichterungen von Anstellungsverhältnissen
- Ermöglichung und Erhalt der Hausapotheke
- Mobile Versorgungsprogramme (im Bedarfsfall ,,Mobile Apotheke")

Stärkere Unterstützung der sozialen Dienste im ländlichen Raum
Städte mit Zukunft und Lebensqualität

In urbanen Räumen steigt der Bedarf an leistbarem Wohnraum, an Arbeitsplätzen und an guten
und günstigen Verkehrsmitteln. Weiters sind ausreichende Grün- und Erholungsräume wichtig
für die Lebensqualität in den Städten. Wir wollen die Städte intelligenter im Sinne von ,,Smart
Cities" gestalten und die Interkonnektivität zwischen Städten und Umland sicherstellen.


Durch Änderungen im Betriebsanlagenrecht den Erhalt und die Neuansiedelung von
Betrieben in urbanen Räumen forcieren

Erleichterungen bei der Gründung von gemeinnützigen Mobilitätslösungen

Schaffung von leistbarem Wohnraum

Weitere Investitionen in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
- Harmonisierung des Ausbaus der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur zwischen Städten
und Umland (im Zuge neuer Verkehrsdienstverträge und einer neuen Raumordnung)
- Verdichtung der Intervalle bei öffentlichen Nahverkehrsmitteln durch Abschluss neuer
Verkehrsdienstverträge
-
Beschleunigte Errichtung von wichtigen Straßenverbindungen zwischen Städten und
ländlichen Räumen zur Optimierung der Verkehrsflüsse


Verbesserung bestehender Programme zur Errichtung von Lärmschutzanlagen (durch
Änderungen der bestehenden Dienstanweisungen und Richtlinien)

Unterstützung bei der Entwicklung von ,,Smart Cities", damit Städte energieeffizienter, umweltfreundlicher
und inklusiver werden; verstärkte Einbindung der Bürgerinnen und Bürger durch
digitale Tools


Tourismus

Der Tourismuswirtschaft kommt in Österreich eine herausragende Bedeutung zu. Der Beitrag des
Tourismus zu Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und letztlich Wohlstand in unserem Land ist
unbestritten. Dies bestätigen unter anderem ein Anteil von rund 16 Prozent am BIP, über 90.000
Betriebe im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und rund 208.000 unselbständig
Beschäftigte. Die direkten und indirekten Beschäftigungseffekte durch den Tourismus liegen
bei über 770.000 Vollzeitbeschäftigten. Damit wird jeder fünfte Vollarbeitsplatz durch die
Tourismus- und Freizeitwirtschaft gesichert.

Die Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft leisten einen wesentlichen Beitrag, um Österreich
sowohl im Sommer- als auch Wintertourismus als attraktive Reise- und Freizeitdestination zu
positionieren. Der Tourismus ist somit in vielen Regionen – aber insbesondere im ländlichen
Raum – der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungsmotor. Der Tourismus hat neben der
Schaffung von Arbeitsplätzen eine große Bedeutung für eine Vielzahl an regionalen Betrieben,
die in der Wertschöpfungskette eng mit der Tourismuswirtschaft verbunden sind.

Es ist uns daher ein großes Anliegen, Österreich als bedeutendes Tourismusland weiterzuentwickeln.
Wir stehen aber vor dem Problem, dass Österreich im Wettbewerb mit den neuen
Urlaubsdestinationen Marktanteile verliert, weil es zu sehr von bereits gesättigten Herkunftsmärkten
abhängig und sehr kleinteilig organisiert ist, was zu Nachteilen im Vertrieb führt.

Mittels einer Gesamt-Tourismusstrategie sind daher Impulse und Schwerpunkte für die nächsten
fünf Jahre zu erarbeiten, umzusetzen und auch zu evaluieren. Darüber hinaus müssen wir
die Rahmenbedingungen für den Tourismus verbessern und die Chancen der Digitalisierung
nutzen. Im Vordergrund stehen in diesem Zusammenhang eine spürbare Senkung der hohen
Steuer- und Abgabenlast in Österreich sowie eine wirksame Offensive gegen die derzeit auch die
Tourismusbetriebe stark belastende Bürokratie und Überregulierung. Über die Österreich
Werbung soll auch die Dachmarke ,,Österreich" weltweit verstärkt beworben werden.

Zieldefinition

1. Bessere Rahmenbedingungen und Positionierung des Tourismusstandorts
2. Entlastungen für die Tourismuswirtschaft
3. Bekämpfung des Fachkräftemangels im Tourismus
Maßnahmen
Bessere Rahmenbedingungen und Positionierung des Tourismusstandorts

Der Tourismusstandort Österreich nimmt derzeit gerade im Winter eine Spitzenposition im
europäischen Ländervergleich ein. Das verdanken wir nicht zuletzt der Schönheit unseres
Landes und unserer geografischen Nähe zu ergiebigen Quellmärkten. Allerdings ist dieses
Potenzial relativ gesättigt. Es gilt daher, neben den bisherigen Herkunftsmärkten in Zukunft auch
das vorhandene Potenzial neuer Märkte stärker auszuschöpfen. Dazu ist es notwendig, die
Internationalisierung voranzutreiben.


Entwicklung einer neuen Gesamt-Tourismusstrategie mit jährlichem Monitoring
Wesentliche Teilbereiche dieser Strategie sind Stärkung der Dachmarke Österreich,
Internationalisierung, Weiterentwicklung der Berufsbilder, Maßnahmen gegen den
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Fachkräftemangel, betriebliche Finanzierung, Digitalisierung, Innovation, Ganzjahrestourismus
etc. Synergiepotenziale sollen durch zukünftig bessere strategische
Abstimmung zwischen Österreich Werbung und Landestourismusorganisationen (LTO)
bzw. Destinationen erschlossen werden


Umsetzung der vorliegenden Digitalisierungsstrategie für den österreichischen Tourismus
vom September 2017

Erleichterungen für Schulskikurse und Wintersportwochen
Unterstützung für Schulveranstaltungen an Bundesschulen, schulautonome Gestaltung und
Abrechnungsmodalitäten von Wintersportwochen sowie Verbesserung bei der Abwicklung
von Unterstützungsleistungen

Gleiche steuer-, sozial- und gewerberechtliche Verpflichtungen für die Plattformökonomie
(Airbnb etc.), insbesondere soll hier die Anmeldeverpflichtung verankert werden
• Längere Dauer der Beschäftigung von Mitarbeitern in Saisonbetrieben
- Mitarbeiter, die vollzeitbeschäftigt sind, sollen während gewisser definierter Zeiträume in der
Vor- bzw. Nachsaison zumindest 15, maximal 20 Stunden arbeiten können; z.B. im Zeitraum
vom 01. April bis zum 15. Mai, möglicherweise auch bis zum 31. Mai und vom 1. Oktober bis
zum 15. Dezember
- Die halbe Differenz zwischen Lohn/Gehalt für Vor- bzw. Nachsaison zum Lohn/Gehalt
auf Basis der Anmeldung zur Sozialversicherung während der Hauptsaison soll vom
AMS gezahlt werden, um für die Mitarbeiter diesen Anreiz zur Verlängerung der
Beschäftigung zu schaffen
- Beispiel: Der Arbeitnehmer auf Vollzeitbasis in der Hauptsaison an der Rezeption arbeitet
20 Stunden in der Vorsaison und erhält die Entlohnung mit AMS-Zuschuss für 30 Stunden.
Wenn diese Personen in der Hauptsaison vollzeitbeschäftigt werden, bezahlt der Arbeitgeber
Lohn/Gehalt für 30 Stunden und Lohnnebenkosten für 40 Stunden Beschäftigung.
Der Betrieb erhält im Nachhinein vom AMS eine Förderung für 10 Arbeitsstunden und für
50% der Lohnnebenkosten

-
Zu Testzwecken soll das Modell in vier Modellregionen (AMS-Bezirken) stattfinden. Dieses
Saisonverlängerungsmodell soll über vier Saisonen (zwei Sommer- und zwei Wintersaisonen)
geführt werden. Somit können wichtige Tourismusregionen erfasst werden


Visaverfahren für Gäste speziell aus Herkunftsländern mit besonders großem Potenzial in Abstimmung
mit Schwerpunkten der Österreich Werbung und Landestourismusorganisationen
(LTO) beschleunigen

Nichtraucherschutz NEU: In Anlehnung an das Berliner Modell:
- Verpflichtende Kennzeichnung für Raucher- bzw. Nichtraucher- bzw. gemischte Lokale
- Besonderer Schutz für Mitarbeiter unter 18 Jahren vorsehen
- Der Jugendschutz wird verschärft (passiver Raucherschutz)
- Zusätzlich wird eine Abgabe pro Verabreichungsplatz im Raucherbereich pro Monat
eingeführt, dessen Einnahme für präventive Maßnahmen zu verwenden ist


Bundeshüttenförderung (Verband Alpiner Vereine Österreichs) fortführen
Ziel ist es, erneut eine längerfristige Finanzierung durch einen 5-Jahres-Rahmenvertrag
sicherzustellen
Entlastungen für die Tourismuswirtschaft

Die heimischen Tourismusbetriebe leiden derzeit vor allem unter enormer Bürokratie,
hohen Auflagen und einer großen Steuerbelastung. Eine strategische und zielorientierte
Entlastung der heimischen Tourismuswirtschaft ist für eine nachhaltige Sicherung und
den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit daher äußerst wichtig. Neben notwendigen
steuerlichen Erleichterungen kommt auch der betrieblichen Tourismusförderung durch
die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) im Sinne der Entlastung bzw.



Unterstützung der Tourismusbetriebe eine entscheidende Bedeutung zu. Investitionen sind
zur Sicherung der touristischen Zukunft unserer Betriebe unabdingbar.


Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte in der Gastronomie praxisgerecht
gestalten

Bestehendes Modell der familienhaften Mitarbeit evaluieren und entbürokratisieren

Erleichterung der Privatvermietung
- Gleiche Rahmenbedingungen sollen für gleiche Tätigkeiten für alle Zimmervermieter
geschaffen werden, diese aber erleichtert werden
-
Erleichterung im Betriebsanlagenrecht durch die Aufnahme von Beherbergungsbetrieben
von 11 bis 30 Betten in die Genehmigungsfreistellungsverordnung als eine einfache
und praktikable Lösung


Senkung der Umsatzsteuer auf Übernachtungen von 13% auf 10%
Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus und somit den heimischen
Tourismusstandort zu stärken

Betriebsübergabe in der Familie erleichtern
Die Betriebsübergabe soll durch steuerliche Entlastungen, vereinfachte Behördenverfahren
und wirtschaftlich zumutbare Fristen bei Auflagen (Betriebsanlage) erleichtert werden. Ziel
ist es, bei Betriebsübergaben und Betriebsfortführungen bisherige Bewilligungen möglichst
aufrechtzuerhalten

Senkung der Lohnnebenkosten
Bei den Lohnnebenkosten inkl. Lohnsteuer liegt Österreich im Spitzenfeld der OECD-
Länder. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus wird eine weitere Senkung der
Lohnnebenkosten angestrebt

Abschreibungszeiträume an tatsächliche Nutzungsdauern anpassen

Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
Adaptierung der ÖHT-Förderrichtlinien mit dem Ziel, effizientere Förderungen und mehr zins-
gestützte Kredite zu gewähren sowie Wirte und Gastronomie im ländlichen Raum zu stärken
(Förderaktion ,,Landgasthäuser" neu auflegen)
Bekämpfung des Fachkräftemangels im Tourismus

Das Rückgrat des Tourismus bilden die Unternehmer sowie die im Tourismus beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ihr Engagement maßgeblich dazu beitragen, dass
Urlaub in Österreich ein Erlebnis wird. Sie erfüllen damit eine wichtige Botschafterfunktion.
Österreichs Beliebtheit als Reise- und Urlaubsdestination beruht unter anderem auf unserer
Gastfreundschaft, aber auch auf der hohen Servicequalität.

Um unseren Urlaubsgästen diese hohe Servicequalität anbieten zu können, bedarf
es gut ausgebildeter Fachkräfte. Jedoch wird es derzeit für Betriebe immer schwieriger
entsprechende Fachkräfte sowie Lehrlinge zu rekrutieren. Nötig sind daher bessere
Anreize, damit Menschen, die über die nachgefragten Qualifikationen verfügen,
bereit sind, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere auch
im ländlichen Raum anzunehmen. Gerade im Wettbewerb mit anderen Branchen um
die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss die Attraktivität der Arbeitsplätze im
Tourismus laufend gesteigert sowie die Aus- und Weiterbildung verbessert werden.
Eine zeitgemäße Weiterentwicklung von Lehre und Ausbildung ist in diesem Zusammenhang
unerlässlich.


Die Bekämpfung des Fachkräftemangels in der österreichischen Wirtschaft muss primär
durch eine Attraktivierung der Ausbildung im Inland und eine Reduktion der Arbeitslosigkeit
erfolgen, weiters durch die qualifizierte Zuwanderung



Adaptierungen bei der Fachkräfteverordnung (Regionalisierung der Mangelberufsliste):
Regionaler Bedarf und Anwerbung über Inserate sollen stärker berücksichtigt werden

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte und Ausweitung auf die Bedürfnisse der Tourismuswirtschaft

Adaptierung der Lehrberufe und Weiterbildungsmaßnahmen – Attraktivierung der Tourismus-
berufe mit Fokus auf die Digitalisierung in der Berufsausbildung

Das AMS soll Arbeitssuchende in ganz Österreich vermitteln dürfen
- Zum Beispiel: Mobilitätsbonus für Arbeitslose aus Ostösterreich, um offene Stellen
im Westen anzunehmen
- AMS-Schnellkurse für Hilfskräfte im Tourismus




Umwelt

In Österreich hat das Bewusstsein für eine gesunde Umwelt traditionell einen hohen Stellenwert.
Wir verstehen Umweltschutzmaßnahmen als Voraussetzung, um für unsere Bevölkerung eine
hohe Lebensqualität zu erhalten und damit deren Gesundheit zu schützen und gleichzeitig eine
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben.

Wir setzen alle internationalen Verträge zum Klimaschutz (Kyoto, Paris etc.) um und beachten die
UN-Nachhaltigkeitsziele (,,Sustainable Development Goals"). Wir sehen darin nicht nur die Verantwortung
für einen konsequenten Dekarbonisierungspfad bis 2050, sondern auch die besondere
Verantwortung Österreichs, sich dafür einzusetzen, dass auch weiterhin keine finanziellen Mittel
für die Atomkraft bereitgestellt werden und die Agenda 2030 gesamtstaatlich berücksichtigt wird.

Über den Finanzmarkt werden wir durch verschiedene Finanzinstrumente (wie z.B. Green Bonds)
und Maßnahmen zur Erleichterung von nachhaltigen Investitionen sowohl für institutionelle als
auch private Anleger konkrete Investitionsmöglichkeiten für Grüne Technologien und Projekte
eröffnen.

Atomkraft ist keine Antwort auf den Klimawandel und diese Position wird Österreich auf allen
Ebenen konsequent vertreten.

Zieldefinition

1. Klimaschutz konsequent vorantreiben
2. Vollständiger Verzicht auf Kohlekraftwerke und Atomkraft
3. Verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt
4. Tiere als Mitgeschöpfe achten und ihren Schutz verbessern
5. Nationale und internationale Maßnahmen zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft
6. Entbürokratisierung und gesteigerte Effizienz
Maßnahmen
Klimaschutz konsequent vorantreiben

Klimabedingte Naturkatastrophen haben weitreichende globale Auswirkungen, die auch auf
Österreich durchschlagen. In einem sicherheitspolitisch zunehmend dynamischen Umfeld erweist
sich auch die Abhängigkeit von Energieimporten als finanzielle und politische Hypothek. Die
bereits begonnenen Veränderungen in den Sektoren Wärme, Elektrizität und Verkehr stellen große
Herausforderungen dar, zählen aber auch zu den Chancen für die gesamte Volkswirtschaft.

Der Umbau unseres Energiesystems auf heimische, erneuerbare Energien stellt ein wesentliches
Element eines aktiven Klimaschutzes dar und ist daher das Gebot der Stunde. Die Bundesregierung
setzt eine integrierte nationale Klima- und Energiestrategie um, schafft damit verlässliche und planbare
Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen am Standort Österreich und zeigt Schwerpunkte
für künftige Forschung und Entwicklung auf. Dafür sind Maßnahmen notwendig, um unser
Energiesystem sauberer und damit erneuerbar zu gestalten. Österreich soll zum Teil eines Weltmarkt-
Innovationsmotors für moderne Umwelttechnologie werden. Mit dieser Vorreiterrolle im
Bereich moderner Umwelttechnologien im Energie- und Umweltbereich werden hochqualifizierte
Arbeitsplätze und zusätzliche ,,Green Jobs" geschaffen. Damit startet die Bundesregierung konkret
den Plan einer vollständigen Dekarbonisierung unseres Energiesystems bis 2050.




Klimaschutzpolitik als Chance für Wirtschaft und Umwelt nützen – Bekenntnis zu einer
zukunftsorientierten Umweltpolitik im Sinne der ökosozialen Marktwirtschaft

Erarbeitung, Beschluss und Umsetzung einer integrierten nationalen Klima- und Energiestrategie
zur Erfüllung internationaler Ziele und Vereinbarungen
- 2020-Ziel-Erreichung: Minus 16% der Treibhausgasemissionen (gegenüber 2005)
- Reduktion der THG-Emissionen um mindestens 36% bis 2030 (gegenüber 2005)
- Weichenstellung für eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie (Ausstieg aus der
fossilen Energiewirtschaft)
- Verankerung der integrierten Klima- und Energiestrategie im Klimaschutzgesetz (Sektorziele)
und Weiterentwicklung – Maßnahmenpläne gemeinsam mit den Bundesländern erarbeiten
- Weitere Förderung der Wärmedämmung und thermischen Sanierung; Evaluierung der
Klimaschutzauflagen im Wohnbau
- Zielerreichung durch Fokussierung auf nationale Maßnahmen und Wertschöpfung im

Inland (z.B. durch strategische Instrumente wie den Klimafonds)
- 100% Strom (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030
- Erarbeitung und Umsetzung spezifischer, sozial verträglicher Maßnahmenpakete für saubere

Mobilität (u.a. Entwicklungsziele für Elektromobilität, Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs)

-
Erarbeitung und Umsetzung einer Wärmestrategie – Nutzung von erneuerbarer Wärme in
der Wirtschaft, im öffentlichen Bereich und für private Haushalte (deutliche Anhebung der
thermisch-energetischen Sanierungsrate von Gebäuden)


Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für die Mobilisierung von privatem Kapital
zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, insbesondere Demographie, Klimaschutz,
Energiebereich, Bildung
- Prüfung, Konzipierung und Auflage des Pilotprojektes ,,Austrian Green Bonds" zum Ausbau
erneuerbarer Energieträger
- Entwicklung anerkannter Wirkungs- und Investmentkriterien für Impact Investments
- In Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) weitere geeignete Instrumente und

Maßnahmen entwickeln (z.B. Änderung der Regelungen im Betrieblichen Mitarbeiter- und
Selbstständigenvorsorgegesetz – BMSVG), um es institutionellen Investoren (z.B. Pensions-
und Vorsorgekassen) in Österreich künftig zu erleichtern, ihre Gelder in nachhaltigen
Projekten anzulegen

-
Verstärkte Veranlagung der öffentlichen Gelder in nachhaltige Investitionen


Im Rahmen der Ausbildungs- und Förderprogramme die Schaffung von ,,Green Jobs" forcieren

Beschluss des Nationalen Aktionsplans für Bioökonomie und dessen Umsetzung
- Forschungsschwerpunkt Bioökonomie
- Gründung und Förderung eines österreichischen Bioökonomie-Clusters, um die bestehenden
Aktivitäten zu bündeln und die Schlagkraft der Aktivitäten zu erhöhen
- Gezielten Humusaufbau in österreichischen Böden vorantreiben



Umsetzung der Waldstrategie

Kommunikationsmaßnahmen und Vernetzung zur Dekarbonisierung in Richtung Wirtschaft
und Haushalte mit konkreter anwendungsorientierter Beratung

Nationaler Umsetzungsplan mit den Bundesländern zur Durchführung der europäischen
Luftreinhalte-Strategie (Ziel: Luftqualität erhalten und verbessern)

Höhere Transparenz bei Abfallimporten
- Meldepflichten im Rahmen des Abfallwirtschaftsrechts
- Erfassung und Veröffentlichung der Zahlen zu Export- und Importströmen

Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für öffentliche Gebäude zur Umstellung der
Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien (einschließlich Fernwärme)

Einsatz von heimischen Baustoffen (z.B. Holz) im öffentlichen Raum forcieren

Elektrifizierung bzw. alternative Antriebssysteme im öffentlichen Verkehr forcieren und ausbauen

Kritische Analyse des Handels mit Verschmutzungszertifikaten



Zustimmung nur zu internationalen Klimaschutzverträgen, die den Ausbau von erneuerbaren
Energien vorsehen und die Finanzierung der Kernkraft explizit ausschließen

Anreizimpulse für Fahrzeuge mit emissionsfreien Antriebsformen schaffen
Vollständiger Verzicht auf Kohlekraftwerke und Atomkraft

Wir setzen den österreichischen Anti-Atom-Weg konsequent fort, indem die Bundesregierung
für die Förderung erneuerbarer Energieträger und nachhaltiger Energieerzeugung sowie für die
Steigerung der Energieeffizienz eintritt. Wir werden auf europäischer und internationaler Ebene
weiterhin gegen die Kernenergienutzung auftreten und auf die ständige Verbesserung der
nuklearen Sicherheit drängen.

Zur Umsetzung einer nachhaltigen Energie- und Umweltpolitik wird die Bundesregierung
den Kohleausstieg umsetzen und sich auf europäischer Ebene für die Wettbewerbsfähigkeit
heimischer Stromerzeuger einsetzen.


Den österreichischen Anti-Atom-Weg konsequent fortsetzen
-
Im Zuge der Brexit-Verhandlungen für eine Überarbeitung des EURATOM-Vertrags eintreten
– mit dem Ziel einer finanziellen Besserstellung jener Staaten, die vollständig auf
Atomkraft verzichten oder in Zukunft verzichten wollen

-
Energieunion ohne Kernenergie forcieren: Österreich wird sich weiterhin dafür einsetzen,
dass Atomkraft auch in Zukunft nicht über Mechanismen des Pariser Abkommens
unterstützt wird

-
Mit diplomatischen Mitteln sowie über Instrumente wie die Umweltverträglichkeitsprüfung
gegen die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken in Nachbarländern mobilisieren
und eintreten

-
Setzung aller notwendigen politischen und diplomatischen Schritte auf nationaler und
bilateraler sowie EU-Ebene, um zu erreichen, dass Untersuchungen von Kernkraftwerken
in den Nachbarstaaten und der von diesen ausgehenden Gefahren mit modernsten
Methoden sowie unter Einbindung österreichischer Expertinnen und Experten unter
verbindlicher Transparenz durchgeführt werden

-
Dem Neu- und Ausbau von Atomkraftwerken in Europa, insbesondere in den Nachbarländern,

mit allen zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln entgegenwirken
- Konsequentes Einschreiten gegen grenznahe Atommülllager
- Schaffung einer Behörde für Strahlenschutz; Zusammenlegung der Vollziehung

des Strahlenschutzes


Kohleausstieg umsetzen
- Prozess zum Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohle in Österreich weiter beschleunigen
- Einen europaweiten Kohleausstieg forcieren, um dem Import von billigem Kohlestrom
nach Österreich entgegenzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Stromerzeuger
zu gewährleisten

Verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt

Die Schönheit und Vielfalt unserer Landschaft und Natur ist etwas Einzigartiges, das es zu schützen
gilt. Die Verantwortung für unsere Umwelt muss über die Gegenwart hinausreichen und fordert
eine generationengerechte Politik ein. Wir wollen daher nachhaltige Politik in allen Bereichen umsetzen
und beachten dabei die UN-Nachhaltigkeitsziele. Nachhaltiger Umweltschutz umfasst eine
Vielzahl von Detailbereichen vom betrieblichen Umweltschutz bis hin zur Trinkwasserversorgung.

Die Bundesregierung setzt bei ihren Maßnahmen das Modell der ökosozialen Marktwirtschaft
um und ermöglicht die Balance zwischen leistungsfähiger Wirtschaft, gesellschaftlicher
Solidarität und ökologischer Nachhaltigkeit.




Erhalt und Förderung der Biodiversität durch eine Erneuerung der nationalen Biodiversitätsstrategie
(,,Biodiversitäts-Strategie 2030+). Darin werden u.a. folgende Aspekte behandelt:
- Maßnahmen zur Erhaltung der Insektenvielfalt
- Umgang mit gebietsfremden Insekten- und Pflanzenarten sowie geeignete Maßnahmen
dagegen
- Anlassbezogen und nach Maßgabe der Möglichkeiten die Wiederherstellung von
degradierten Ökosystemen


Eindämmung von Quecksilberemissionen und -immissionen – rasche und vollständige Umsetzung
des Minimata-Übereinkommens

Umsetzung eines nachhaltigen österreichischen Raumordnungskonzepts in Abstimmung mit
den Gebietskörperschaften
- Masterplan gegen Bodenversiegelung
- Fokus auf Raumplanung zur Senkung des Mobilitätsbedarfs
- Stärkung der regionalen Strukturen und des erneuerbaren Energieverbrauchs insbesondere
über Investitionen in den intermodalen Bereich im ländlichen Raum (,,Energieraumplanung")

• Schutz des Wassers als zentrales Element der Daseinsvorsorge
- Kein Ausverkauf der Ressource Wasser
- Sicherstellung der langfristigen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und Wasser
für die Landwirtschaft und Wirtschaft
- Ausarbeitung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur
im Bereich der Wasserversorgung (Siedlungswasserwirtschaft und Einsatz von Nutzwasser),
um unter anderem dem Klimawandel entgegenzuwirken

-
Verbesserung des ökologischen Zustands der nationalen Fließgewässer (Absicherung
durch den Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds)
- Weitere Verwaltungsvereinfachungen bei der Genehmigung und dem Ausbau der
Nutzung von Wasserkraft
- Verstärkte Koordinierung zur besseren Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Abwasser-
und Siedlungswasserwirtschaft forcieren


Verstärkte Koordinierung und Reorganisation bei der Planung und Umsetzung der ,,Natura
2000"-Projekte

Nachhaltiges, innovationsfreundliches Beschaffungswesen im Bundesbereich fördern:
Paradigmenwechsel vom Billigstbieter zum Bestbieter zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung
(z.B. ,,ökologischer Fußabdruck")

Reduktion von Palmöl in allen Produkten auf nationaler und europäischer Ebene forcieren

Evaluierung der technischen Möglichkeiten der Verkabelung von 380-kV-Leitungen in
ökologisch besonders sensiblen Gebieten

Verbot von Fracking unter den derzeit gegebenen technischen Voraussetzungen

Forcierter Schutz vor Naturgefahren: Ausbau des Hochwasserschutzes und Verstärkung
der nachhaltigen Schutzwaldbewirtschaftung (Naturverjüngung des Waldes); Bündelung
der Kompetenzen und des Managements zum Schutz vor Naturgefahren (Wildbach- und
Lawinenverbauung, Bundeswasserbauverwaltung und Via Donau)

Ausreichende Dotierung und Bündelung der Kompetenzen und des Managements zum
Schutz von Naturgefahren

Erhöhung der Nationalparkförderung für alle sechs Nationalparks
Tiere würdevoll behandeln und ihren Schutz verbessern

Der naturnahe, respektvolle Umgang mit unseren Tieren muss Leitbild für eine nachhaltige Tierschutzpolitik
sein. Der Tierschutz soll daher auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung
und Wissenschaft permanent weiterentwickelt werden. Ziel muss es sein, den Tierschutz als
integralen Bestandteil in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen mit zu berücksichtigen.




Weiterentwicklung des Tierschutzgesetzes unter Einbindung der Tierschutzvereine

Sicherstellung praxistauglicher Online-Bewerbung für Tierschutzvereine

Strafen für Tierquälerei und illegalen Tierhandel in Österreich erhöhen
Nationale und internationale Maßnahmen zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft schafft eine neue Dimension für innovative Rohstoffpolitik. Die Bundesregierung
setzt sich für eine Vision ,,Null Abfall" ein, verwirklicht die maximale Ausschöpfung des
Potenzials eines jeden Produktes und Rohstoffes und fördert nachhaltigen Konsum.


Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Förderung des innovativen Ressourcenmanagements
(wie z.B. Rückgewinnung von Phosphor)

Entwicklung eines strategischen Maßnahmenplans für Umwelttechnologien sowie für die
Kreislauf- und Recyclingwirtschaft

Forcierte Kooperation mit Handel, Gastronomie und Herstellern zur Reduktion von Einweggebinden

Mehr Abfallvermeidung und Recycling sowie höhere Strafen bei unsachgemäßer Entsorgung
(Illegalen Abfallexport unterbinden)

Verstärktes Engagement auf europäischer Ebene gegen Plastikverschmutzung in den
Binnengewässern und Weltmeeren sowie die Forcierung des europaweiten Ausstiegs aus
der Verwendung von Mikroplastik in diversen Produkten

Forcierung von langlebigen, reparierbaren und wiederverwertbaren Produkten – Umsetzung
der Ökodesignrichtlinie, geplante Obsoleszenz
Entbürokratisierung und gesteigerte Effizienz

Um die Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, muss sichergestellt sein, dass die einzelnen Maßnahmen
auch effizient sind und einander nicht konterkarieren. Dafür sollen die öffentlichen Förderungen
durchleuchtet und damit divergierende Anreize verhindert werden. Bürokratieabbau
und Verfahrensvereinfachung werden auch im Bereich der UVP-Verfahren angestrebt..


Verantwortungsvolle Beschleunigung von UVP-Verfahren
- Vereinfachung der Genehmigungsverfahren ohne Gefährdung der ökologischen Standards
- Lösung für die Umsetzung der Aarhus-Konvention

Analyse der bestehenden aus- und nachgelagerten Organisationsgesellschaften im Umweltbereich

Kontraproduktive Anreize und Förderungen im Energie- und Umweltbereich eliminieren
-
Prüfung aller öffentlichen Förderungen auf Wirkungen, die der Erreichung der Energie- und
Klimaziele entgegenstehen

• Flexibilisierung zwischen Förderlinien im Bereich der Umweltförderung im Inland (UFI)
Kontrolle der ordnungsgemäßen Mittelverwendung aller Umweltförderungen im Ausland durch
österreichische Einrichtungen


Energie

Energie stellt die Grundlage für unseren hohen Lebensstandard, unsere Mobilität und unseren
wirtschaftlichen Erfolg dar. Die Weiterentwicklung des Energiesystems zu einer modernen,
ressourcenschonenden und klimaverträglichen Energieversorgung nimmt einen zentralen
Stellenwert ein. Aus den internationalen und europäischen Verpflichtungen zur CO2-Einsparung –
und dem sukzessiven weltweiten Ausstieg aus fossilen Energieträgern – ergeben sich für
Österreich große Herausforderungen und Chancen. Im Bereich der erneuerbaren Energien, ihrer
Erforschung und wirtschaftlichen Nutzung kann Österreich auf ein großes, international beachtetes
Know-how verweisen. Dies wollen wir zur Bewältigung der Herausforderung des Klimaschutzes,
aber auch zur Stärkung unserer Wirtschaft und Verbesserung der Lebensqualität der Bürgerinnen
und Bürger stärker nutzen und weiter ausbauen.

Unser Ziel ist es, die Energieversorgung unseres Landes kontinuierlich durch erneuerbare
Energieträger aus eigener Produktion zu decken. Wir wollen damit Österreich nicht nur
unabhängiger von Energieimporten machen, sondern gleichzeitig einen großen zusätzlichen
Impuls für neue Investitionen und damit nationale Wertschöpfung, Schaffung von Arbeitsplätzen
und zusätzliches Wirtschaftswachstum aussenden.

Die österreichische Bundesregierung legt nach intensiver Diskussion mit Experten sowie
Konsultation mit Stakeholdern die integrierte Klima- und Energiestrategie für die effiziente
Erreichung der EU-2030-Klimaziele für Österreich durch Verringerung des CO2-Ausstoßes,
Steigerung der Energieeffizienz und Ausbau erneuerbarer Energie fest.

Wir messen einem nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energiesystem nicht zuletzt
angesichts der Herausforderungen des Klimaschutzes und der Anforderungen an einen innovativen
und erfolgreichen Wirtschaftsstandort größte Bedeutung zu. Die Transformation des Energiesystems
braucht verlässliche Rahmenbedingungen, ein offensives Nutzen der wirtschaftlichen Chancen und
treffsichere Unterstützungsmaßnahmen. Nachteile von im internationalen Wettbewerb stehenden
Wirtschaftszweigen, die sehr energie- und ressourceneffizient produzieren, sind zu vermeiden.

Unser Ziel ist es, stabile Rahmenbedingungen in der Energiepolitik zu schaffen, die den
Unternehmen, den Gebietskörperschaften und den Menschen im Land Verlässlichkeit und
Planungssicherheit für Investitionen und Maßnahmen sichern. Die Umsetzung bedarf einer
Ausgewogenheit von rechtlichen Rahmenbedingungen, Impulsen und – wo notwendig –
Fördermaßnahmen. Alle Felder der Energieversorgung werden angesprochen. Wesentlich wird
sein, der Sektorkopplung, der Vernetzung von Strom-, Wärme- und Mobilitätssystemen und der
damit verbundenen Infrastruktur große Bedeutung zuzumessen.

Im Strombereich wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energieträger verstärkt. Die
Fördermittel werden kosteneffizient und optimiert eingesetzt, wobei Kosten für Wirtschaft und
Gesellschaft sowie regionale Beschäftigungseffekte zu berücksichtigen sind. Im Gebäudebereich
werden Maßnahmen für einen effizienteren Gebäudebestand sowie für eine umweltfreundlichere
Wärmeversorgung forciert. In diesem Bereich und bei der Sanierung von
Wohnraum soll mit geeigneten Maßnahmen gezielt privates Investitionskapital angesprochen
werden. Dabei müssen auch sozial Schwache in der Lage sein, durch geeignete Angebote von
neuen Heizsystemen und verbessertem Wohnraum zu profitieren.

Mit einem Bündel an Maßnahmen im Verkehrsbereich soll eine umwelt- und innovationsfreundliche
Mobilitätswende ins Rollen gebracht werden. Die Forcierung sauberer Antriebsformen
und der weitere Einsatz nachhaltig erzeugter Biotreibstoffe sowie der dafür notwendigen



Infrastruktur sind zur Erreichung dieses Zieles geeignet. Dabei sollen die unterschiedlichen
Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung in urbanen und in ländlichen Lebensräumen besondere
Berücksichtigung finden.

Österreich soll ein internationales Vorbild hinsichtlich der integrierten Umsetzung wirtschaftlicher,
ökologischer und sozialer Ziele werden. Eine erfolgreiche Standortpolitik und offensive
Energiepolitik, die den Erfordernissen der Klimaherausforderungen Rechnung trägt, stehen in
keinem Widerspruch, sondern bieten im Gegenteil eine große Chance.

Zieldefinition

1.
Integrierte Klima- und Energiestrategie
2.
Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz
3. Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit
4. Innovative Energiezukunft und saubere Mobilität
5. Bürokratieabbau, Strukturen straffen
Maßnahmen
Integrierte Klima- und Energiestrategie

Österreich befindet sich auf dem Weg hin zu einer umweltschonenden, effizienten und klimaneutralen
Transformation des Energiesystems entlang der gesamten Energiewertschöpfungskette
(Erzeugung, Transport, Umwandlung, Verbrauch) sowie aller damit in Zusammenhang
stehenden Produkte und Dienstleistungen.

Wir brauchen daher ein klares Bild, wie Wirtschaft und Gesellschaft die sich daraus ergebenden
Chancen bestmöglich nützen können. Dafür ist eine koordinierte, abgestimmte Energie- und
Klimapolitik ohne Atomstrom notwendig, die eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige
Energiezukunft gewährleistet.

Es bedarf daher einer integrierten Strategie, sowohl mit klaren Zielen insbesondere in den
Bereichen erneuerbare Energien für alle Sektoren, Energieaufbringung, Energieeffizienz und
Energiesparen, notwendige Infrastruktur und darauf aufbauende Marktmodelle, Innovation,
Forschung und Entwicklung als auch mit einer mittel- und langfristigen Vision für eine
dekarbonisierte Zukunft.


Erarbeitung und Beschluss einer integrierten Klima- und Energiestrategie des Bundes mit
folgenden Zielen und Inhalten:
- Grundsätzliches Bekenntnis zu den internationalen und europäischen Klimazielen und der
Steigerung der erneuerbaren Energieproduktion in Österreich

-
Klare Zieldefinition für die Steigerung des Anteils von erneuerbaren Energien am

nationalen Gesamtverbrauch: 100% (national bilanziell) Strom aus erneuerbaren Energie


quellen bis 2030

-
Evaluierung bestehender Förderinstrumente für erneuerbare Energien und darauf

aufbauend stärkere Orientierung an marktwirtschaftlichen Kriterien
- Balance zwischen Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
- Mittelfristiger Ausstieg aus Ölheizungen im Neubau
- Mittelfristiger Ausstieg aus Kohle bei der Stromversorgung in Österreich
- Anti-Atomkraft-Politik und Anti-Kohle-Politik auch auf EU-Ebene





Aufbauend auf der Strategie sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden:
- Verstärkte Nutzung von in Österreich vorhandenen Ressourcen zur nachhaltigen Erzeugung
von Energie in allen Anwendungsbereichen (Strom, Wärme und Kälte, Mobilität)
-
Konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energie-und Versorgungssicherheit in

Österreich durch den erleichterten Ausbau bestehender und Errichtung neuer Energie


erzeugungsanlagen und Kraftwerke für erneuerbare Energien

- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (speziell im Wohnbau)
- Einsatz von Cross-Cutting-Technologies und Aufbau von Hybridnetzen für die Energieversorgung
(verstärkte Nutzung der Abwärme für den gesamten Energie- und Strommix)
- Laufendes Monitoring der Zielerreichung


Im Strombereich wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt, die
Fördermittel werden kosteneffizient und optimiert eingesetzt, wobei Kosten für Wirtschaft
und Gesellschaft sowie regionale Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte zu berücksichtigen
sind
Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz

Der Anteil der erneuerbaren Energien in Österreich liegt derzeit bei rund 33 Prozent. Strom wird
bereits zu rund 70 Prozent aus erneuerbarer Energie erzeugt. Damit sind wir, was den Stromsektor
betrifft, heute schon Vorreiter in Europa und die Nummer eins in der EU. Daher sollen in den
kommenden Jahren insbesondere in den Bereichen Verkehr und Raumwärme verstärkt Akzente
gesetzt werden, damit mit den eingesetzten Mitteln maximale Ergebnisse erzielt werden
können. Der Kurs in Richtung grüne Energie soll weiter konsequent fortgesetzt, die Potenziale
in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sollen in den nächsten Jahren
verstärkt genutzt werden.

Dazu wird es einen Ausbau aller erneuerbaren Energieträger brauchen. Investitionen in
heimische erneuerbare Energieträger, auch vermehrt von Unternehmen und über Bürgerbeteiligungen,
sowie in Energieeffizienz schaffen Wertschöpfung und Arbeitsplätze im urbanen
wie im ländlichen Raum.

Am nachhaltigsten ist es noch immer, weniger Energie zu verbrauchen. Daher wollen wir
unbürokratisch Energieeffizienzmaßnahmen bei Unternehmen und Haushalten forcieren.
Energieeffizienzpotenziale sind auf allen Ebenen, vor allem im Gebäudebereich, im Verkehr
sowie bei der Industrie und bei den KMU zu heben, wobei den Unternehmen Freiheitsgrade für
Innovation gewährt und weitere Kostenbelastungen vermieden werden müssen. Die öffentliche
Hand muss dabei Vorbild sein.


Reform der Ökostromförderung: Österreichisches Energiegesetz neu
- Reform der Ökostromförderung, um mehr erneuerbare Energien und gleichzeitig kosteneffizient
mehr Strom für jeden Förder-Euro zu erzielen
- Umsetzung der neuen europarechtlichen Vorgaben, insbesondere des EU-Beihilfenrechts,
der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie und des neuen Strommarktdesigns
-
Fokus auf Marktprämien und Investitionsförderungen unter Einbeziehung von Ausschreibungsmodellen
mit dem Ziel, die Effizienz zu erhöhen. Bedarfsorientierte und kosteneffiziente
Ausbaupfade für erneuerbare Energien


Maßnahmen für mehr erneuerbare Energie im Wärmebereich: Ausbau von Biomasse,
Solarthermie, Wärmepumpen, Mikro-KWK etc.

Langfristig sozial verträglich gestalteter, vollständiger Umstieg von Ölheizungen auf
erneuerbare Energie-und Heizungsträger sowie Erneuerungsinitiative für überalterten
Heizkesselbestand und Optimierungsaktion für bestehende Heizsysteme

,,100.000-Dächer-Programm": Investitionsförderung für private Photovoltaik und Kleinspeicher



Alternative Finanzierungsinstrumente und Bürgerbeteiligungen ausbauen, beispielsweise
durch eine ,,Energiewende-Anleihe" für Erneuerbare- und Effizienz-Projekte

Eigenstromsteuer streichen
- Wirtschaft und Private sollen auf ihren Dächern vermehrt Photovoltaik-Module zur
Energiegewinnung einsetzen
- Durch den Wegfall der Eigenstromsteuer wäre die Wirtschaftlichkeit gegeben. Im
Gegenzug können Förderungen zurückgefahren werden
- Damit werden gleichzeitig zwei Bürokratien eingespart und der Investitionsanreiz erhöht
- Umsetzung im Elektrizitätsabgabegesetz


Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzgesetzes

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Gemeinden) bei Energieeffizienz
und Energiesparen verankern

Gebäudesanierung: Bekenntnis zu den jährlichen Direktförderungsprogrammen

Wohnrecht anpassen, damit Gebäudesanierungen, Gemeinschafts-Photovoltaik-Anlagen und
Ladestationen in Mehrparteienhäusern leichter realisiert werden können
Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit

Oberste Priorität im Zuge der Transformation des Energiesystems liegt darauf, das hohe Niveau der
Sicherheit der Energieversorgung weiterhin jederzeit aufrechtzuerhalten. Wir wollen die Energieversorgungssicherheit
stärken und unabhängiger von Energieimporten werden. Dafür ist es
notwendig, die Produktion heimischer Energieträger zu erhöhen und Energie effizienter zu nutzen.

Den neuen Entwicklungen im Strommarkt wie der dezentralen Erzeugung und den neuen Speichertechnologien
muss auch im Infrastrukturbereich Rechnung getragen werden. Zu diesem
Zweck soll es einen sozial- und umweltverträglichen Ausbau sowie eine Modernisierung der
Netzinfrastruktur geben.


Versorgungs- und Netzsicherheit: Österreichischen Netzinfrastrukturplan entwickeln –
strategische Energieplanung mit Ländern und Gemeinden sicherstellen

Mehr Infrastrukturinvestitionen (Erzeugung, Netze) und Gewährleistung notwendiger
bestehender Ressourcen
- Klares Bekenntnis auch zum Ausbau heimischer Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerke,
Schaffung der notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen
- Reservekapazitäten (Ausgleichs- und Regelenergie) sicherstellen, aber mit Markt


mechanismen/Ausschreibung unter allen möglichen Marktteilnehmern
- Dabei Kosten für Wirtschaft und Haushalte berücksichtigen
- Netztarifstruktur vereinfachen und für Kunden transparenter machen
- Fairness bei Netzfinanzierung: Keine Saldierung von Zählpunkten



Rahmenbedingungen für verstärkte dezentrale Energieversorgung schaffen und regionale
Versorgungskonzepte stärken

Die Tarifierungsstruktur wird angepasst, damit den zukünftigen dynamischen Strompreisentwicklungen
Rechnung getragen wird

Ausbau heimischer Ressourcen statt Energieimporte

Ziel ist es, in Richtung bilanzielle Eigendeckung von Strom in Österreich zu gelangen.

Lokale Netze und Speicherbetreiber ermöglichen

Energiespeicherung: fördern, forcieren, begünstigen

Gesetzliche Regelung zur Begründung von Leitungsrechten für Fernwärme
Fernwärme wird dadurch benachteiligt, dass es für sie keine Möglichkeit gibt, Leitungsrecht
durch Bescheid zu begründen, wenn der Liegenschaftseigentümer die Zustimmung verweigert.
Dies verursacht unnötige Mehrkosten, aus denen eine Kostenbarriere für Anschlüsse resultiert.

Soziale Verträglichkeit / Zugang zu Energie sicherstellen


Innovative Energiezukunft und saubere Mobilität

Bei modernen Energietechnologien, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zählen innovative
heimische Unternehmen – von Green-Tech-Start-ups bis zu international erfolgreichen
Industriebetrieben – zur absoluten Weltspitze. Jedoch sichert uns nur ein wettbewerbsfähiger
Heimmarkt internationalen Erfolg und forciert gleichzeitig regionale Wertschöpfung und Green
Jobs. Diese Innovationskraft gilt es, auf allen Ebenen weiter zu forcieren.

Die Erreichung unserer Energie- und Klimaziele wird mit den Technologien von heute alleine
nicht möglich sein. Daher muss Österreich seine Innovationskraft und Veränderungsprozesse wie
die Digitalisierung und Dezentralisierung verstärkt nutzen, um mit neuen Schlüsseltechnologien
das Energiesystem zu modernisieren. Auf dem Weg dorthin müssen aber auch vernünftige
Brückentechnologien genutzt werden. Wir wollen die Chancen für die Industrie (z.B. durch
Wasserstoff), für den Gebäudesektor (durch Sektorkopplung), für den Mobilitätssektor (durch
alternative Kraftstoffe) und für den ländlichen Raum (durch Bioökonomie) bestmöglich nutzen.

Die Energiewende muss durch öffentliche wie auch private Investitionen vorangetrieben werden.
Öffentliche Mittel sollen private Mittel stimulieren und verstärkt auf Innovation und Forschung
fokussieren. Lösungen für eine saubere Mobilität bieten hier besondere Chancen.


Integrierte Energiesysteme (Sektorkopplung): Gesamthafte Betrachtung der Systeme für
Strom, Wärme und Mobilität.

Technologieoffene Energieforschungsoffensive
- Schwerpunkte: Smart Grids, neue Speichertechnologien (insb. Methan/Wasserstoff),
Digital & Smart Energy (Blockchain), Demand Side Management
- Leuchtturmprojekte ,,energieeffiziente Stadt" und ,,energieeffizientes Dorf"
- EU-Präsidentschaft für Positionierung Österreichs als ,,Energieinnovationsland" – Globaler

,,Mission Innovation-Initiative" beitreten


Experimentierklausel (nach deutschem Vorbild) für Unternehmen ermöglichen

Innovation – von Start-ups bis Industrie. Neu: Energie-Cluster & Open Energy Innovation

Exportunterstützung für heimische Energietechnologien ausbauen.

Digitalisierung: Vorteile nutzen, Datenschutz sicherstellen

Rahmenbedingungen für CO2-arme Mobilität schaffen (technologieneutral, aber Schwerpunkt
E-Mobilität) – insbesondere Ladeinfrastruktur und Erleichterungen; z.B. Busspuren benutzen,
Gratisparken, 130 km/h bei IG-L-Beschränkungen

Eigene ,,grüne" Mobilitätsstrategie des Bundes unter besonderer Berücksichtigung attraktiver
Mobilitätsdienstleistungen sowohl für urbane Zentren als auch für ländliche Gebiete

Wasserstofftechnologie speziell für den Wirtschafts- und Verkehrsbereich entwickeln
- Zuordnung des Wasserstoffes zum Erdgasabgabengesetz und Verankerung einer
steuerlichen Begünstigung
- Biogas ist in der gleichen Weise zu entlasten
- Schaffung von Rechtssicherheit für Investoren


Bürokratieabbau, Strukturen straffen

Innovationen und Investitionen in eine saubere und sichere Energiezukunft brauchen geeignete
Rahmenbedingen. Um Investitionsblockaden zu lösen, sind die Planungs- und Rechtssicherheit
sowie der Abbau von Bürokratie von entscheidender Bedeutung. Das betrifft insbesondere Infrastrukturprojekte,
die für die Energiewende notwendig sind.

Derzeit sind die Verfahren zu kompliziert und langwierig. Dadurch wird die Transformation des
Energiesystems gebremst und die Versorgungssicherheit mittelfristig gefährdet. Ziel ist daher
eine Beschleunigung, Entbürokratisierung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren im



Einklang mit Bürgerrechten und EU-Vorgabe
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.