20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 4
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER JPG DOKUMENTATION 30-39
2007/2009-2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
2007/2009-2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam
SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG: IN EINER STRAFSACHE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE GEGEN MENSCHENKINDER BESCHLIESSEN 5 HOHE UND HÖCHSTE RICHTER WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST. SIE SIND SELBST BESCHULDIGTE IN DIESER STRAFSACHE.
Es sind dies nachweislich und wissentlich:
Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (PRÄSIDENT LGS W),
HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W),
HR Dr. Eva BRACHTEL, VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W), mit Hinweis auf
HR Dr. Eckart RATZ, OGH-PRÄSIDENT, und
Mag. Lucie HEINDL, Richterin am OBERLANDESGERICHT WIEN (OLG W).
Damit wurden die gesetzlich vorgeschriebene Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht wissentlich schwerkriminell missachtet bzw ad absurdum geführt. (**)
20.09.2009-20.09.2014: 59 Monate lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, -Dokumente und -Begründungen etc beharrlich ignoriert.
Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT
VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.
VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: GERÜGTE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.
VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.
(**) Persönliche Meinung: Somit gelten alle Rechtssachen mit ähnlichen Sachverhalten als glaubwürdig für vollständige Nichtigkeit, Wiederaufnahme, Neuerung, etc.
Angeblich: DIE SPITZE EINES RIESIGEN EISBERGES
Verdacht: Zehntausend Opfer - Verdacht: Hunderttausend Opfer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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Zur Dokumentation und zum Beweis:24.03.2013 VGE-SCHRIFTSATZ: STRAFANZEIGE gegen BESCHULDIGTE Mag. Dr. Beatrix KARL ua WEGEN: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER, § 312a StGB FOLTER ua030 01 34700-14 RANOVSKY 4 gg OESTERREICH Strafsache gg Mag Dr Beatrix KARL ua.jpg

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BESCHULDIGTER: HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,037 08 34700-14 RANOVSKY 4 gg OESTERREICH Strafsache gg Mag Dr Beatrix KARL ua.jpg

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BESCHULDIGTE: Mag. Lucie HEINDL, OLG W Richterin,038 09 34700-14 RANOVSKY 4 gg OESTERREICH Strafsache gg Mag Dr Beatrix KARL ua.jpg

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039 10 34700-14 RANOVSKY 4 gg OESTERREICH Strafsache gg Mag Dr Beatrix KARL ua.jpg

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PERSÖNLICHER HINWEIS: Teilanonymisierte geglättete Fassung P-H-ENDEPERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 030An die LSTA der WKSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA persönlich
Dipl. Päd. Susanna und Mag. Andreas Ranovsky (VGE)
Markt 349, 2880 Kirchberg, Tel und Fax: xxx (Fax, wenn
nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)
………………………………………………………………………………………………………
24.03.2013 LSTA der WKSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA persönlich
Dampfschiffstraße 4, 1030 Wien MAIL wksta.leitung@justiz.gv.at
TEL 0043-(0)152-152-0 FAX 0043-(0)152-152-DW-59-20
Vorangestellt werden 4 Seiten mit dem Titel: VORANGESTELLT WIRD
DARAUS WIRD HERVORGEHOBEN: Die Ablehnung bzw. Ausgeschlossenheit aller aktenführenden und informierten Justizorgane und Amtsorgane (Richter, Staatsanwälte, Bezirksanwälte, Beamte, ua) wegen offen sichtbarer Befangenheit ist und bleibt aufrecht.
Justizorgane und Amtsorgane, die ua begünstigen, Beweismaterial unterdrücken oder ihre beruflichen Pflichten zur realen Wahrheitsfindung in Verfahren mit Ursprung Kindeswohl von Christoph und Lucas Ranovsky, beide * xx.xx.2001, nicht sofort und vollständig wahrnehmen, amtieren offen sichtbar befangen und ihr Amt missbrauchend.
Alle bisherigen VGE-Schriftsätze in allen jeweils Bezug habenden Verfahren gelten auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt.
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STRAFANZEIGE GEGEN BESCHULDIGTE:
Mag. Dr. Beatrix KARL ua
WEGEN: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER, § 312a StGB FOLTER ua
HINWEIS: INHALTSVERZEICHNIS am Ende des Schriftsatzes
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 031SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG Stand: 24.03.2013 00:00 UHR
Betrifft: Enkelkinder Christoph und Lucas RANOVSKY, beide * xx.xx.2001
20.05.2007 FRÖHLICHE, GESUNDE, EXTREM SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE - TRENNUNG - TRENNUNGSSCHOCK – PSYCHO-SOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG (nach OGH 11Os46/95 30.05.1995) - 01.08.2007 OFFIZIELL SCHWERBEHINDERT ... !!!
VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS: ALLE VOLLSTÄNDIGEN AKTEN
ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz … schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das Kindeswohl von Christoph und Lucas RANOVSKY, die Republik, den Steuerzahler, die VGE, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe.
Offen sichtbar befangen und anschließend schwer kriminell wird eine suggestive Scheinwelt gegen das Enkel-Kindeswohl von Christoph und Lucas RANOVSKY aufgebaut und darin erwogen und entschieden.
Aktenführende und informierte Amtsträger sind nicht in der Lage Fehler und Folgefehler nach der wahrheitsgemäßen VGE-Einvernahme am 20.11.2009 (BG MD 11:00-12:25 Uhr) zu korrigieren.
Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß, sodass alle VGE-Schriftsätze als Zeugenaussagen und alle vollständigen Akten als Tatsachenbeweise gelten.
Die VGE haben in allen Rechtssachen konkret und präzise geschrieben und eindrucksvoll hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER (15.05.2011), servusTV (17.05.2011) und ORF (20.05.2011), Dokumente, Beweise, Begründungen, etc vorgelegt. Bis zum heutigen Tag wurden alle VGE-Beweismittel verfahrensrelevant unterdrückt. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert.
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 03224.03.2013 STRAFANZEIGE WEGEN:
MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER
„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
IN ZUSAMMENHANG MIT:
StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger … auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine … von … einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, …
(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, …
§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …
StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 033StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt
StGB § 299 (1) Begünstigung
StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels, KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL
StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,
StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKEL-KINDER CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY NACH DEM 20.05.2007
StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,
StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:
MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,
MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. PAINZ),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)
MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 0341) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011:
www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3
4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011:
http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdfEs besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY
HINWEIS: Weitere Sachverhalte, Anträge etc gegen Ende des Schriftsatzes, siehe Inhaltsverzeichnis am Ende des Schreibens.
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 035-45Konkret beschuldigte Justizorgane (hervorgehoben mit Namen), BT, UT und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr – 24.03.2013 00:00 Uhr
Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl Christoph und Lucas RANOVSKY, beide * xx.xx.2001.
Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:
Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:
01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)
11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012
MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE
wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen
sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.
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01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:
Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ,
und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ
Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ,
und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, …
BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I
BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1
OSTA Dr. Peter BARTH
BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT, UT und Verdächtige in der Sektion IV
LSTA Dr. Robert JIROVSKY
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD
STA Mag. Christoph SCHNEIDER
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ
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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan „JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER“
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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter
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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,
sowie UT und Verdächtige ab 23.12.2009
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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
STÖGER-HILBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt
sowie BT, UT und Verdächtige
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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER
sowie BT, UT und Verdächtige
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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER,
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
sowie BT, UT und Verdächtige
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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E Präsident,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
sowie mögliche Verdächtige
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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,
sowie mögliche Verdächtige
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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR Präsident ,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR,
sowie BT, UT und Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA, LG SP Präsident ,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter „R3“ des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP,
wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz
Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,
sowie BT, UT und Verdächtige
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
12. STA SP
STA HR Dr. Peter FICENC, Leitender STA der STA SP – informiert,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, Erster STA der STA SP – informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,
STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
sowie BT, UT und Verdächtige
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13. LGS WIEN
HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT, Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter „R2“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter „R3“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
sowie BT, UT und Verdächtige
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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, Leitende STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
sowie BT, UT und Verdächtige
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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident LG WN bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Vize-Präsident LG WN 01.01.2010 – heute,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsidentin LG WN ab 01.02.2011,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL
sowie BT, UT und Verdächtige
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16. STA WN
STA Mag. Barbara HAIDER, Leitende STA der STA WN ab 01.03.2011,
STA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN,
ERSTER STA der STA WN in der Funktion des
Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,
Mag. Norbert HAUSER, STA WN,
sowie BT, UT und Verdächtige
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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,
sowie BT, UT und Verdächtige
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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteher BG GL
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
sowie BT, UT und Verdächtige
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19. BG MD
Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, „diensthabende“ Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,
sowie BT, UT und Verdächtige
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Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.
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20. BMJ und RESSORT – 2 Seiten Zweitschrift zum Beweis:
Betrifft: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
Dipl. Päd. Susanna und Mag. Andreas Ranovsky (VGE)
Markt 349, 2880 Kirchberg, Tel und Fax: xxx (Fax, wenn
nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)
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06.03.2013 VGE-FAX an MINISTERBÜRO FAX: 01-52-152-DW-27-30
An BMJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl & jedes Kabinettsmitglied persönlich
Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel: VORANGESTELLT WIRD
Besonders hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amts- und Justizorgane bleibt aufrecht.
Alle bisherigen VGE-Schriftsätze in allen jeweils Bezug habenden Verfahren gelten auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt.
Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von Christoph und Lucas RANOVSKY, beide * xx.xx.2001, sind die VGE verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:
VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der im Folgenden angeführten JUSTIZ- und AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE. Offen sichtbar befangen wurden schwer kriminelle Offizialdelikte nicht geklärt. Offen sichtbar befangen hat die JUSTIZ einschließlich Dienstaufsicht auch in den Pflegschaftsverfahren vollständig versagt. Damit entstand ein hoher Schaden für das Enkel-Kindeswohl und für die VGE. Daher: VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der Amtsträger auch in allen Rechtssachen Mag. Andreas RANOVSKY und in allen Rechtssachen Dipl. Päd. Susanna RANOVSKY „auf immer & ewig“.
Antworten/Stellungnahmen dazu mit NACHWEISLICHEM POSTEINGANG bis spätestens DI 12.03.2013 12:00 Uhr bei den VGE.
Es besteht: Allerhöchste Gefahr der Verabredung, Verdunkelung und täglichen Wiederholung sowie irreversibler Schäden am Kindeswohl.
06.03.2013 Abgelehnt werden die angeführten JUSTIZ- & AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT:
Betrifft: BMJ-Amtszeit im Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:
BMfJ Mag. Claudia BANDION-ORTNER, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftf. … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
BMfJ Mag. Dr. Beatrix KARL, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftfahrer, etc … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
STABSSTELLE FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE JUSTIZANGELEGENHEITEN … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
BMJ-PRÄSIDIALSEKTION … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
BMJ-SEKTION I ZIVILRECHT … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
BMJ-SEKTION III PERSONAL UND STRAFV … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
BMJ-SEKTION IV STRAFRECHT … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
ALLE AUSSCHÜSSE etc, die in irgendeinem Zusammenhang mit akten-führenden/informierten ORGANEN stehen … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
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VGE-BEGRÜNDUNG: Offen sichtbar befangen werden schwer kriminelle Offizialdelikte gegen das Enkel-Kindeswohl uvam nicht geklärt sowie alle VGE-Beweismittel (darunter hunderte unwiderlegbare TATSACHEN-BEWEISE (FOTOS und DVD-SZENEN) und rund 60 schriftliche Zeugen-aussagen), VGE-Begründungen, etc übersehen/beharrlich ignoriert.
Das betrifft auch die parlamentarische Anfragebeantwortung, wo „als Spitze des Eisberges“ eine Frage überhaupt nicht beantwortet wurde.
Vollständige Ablehnung wegen der weisungsgebundenen Hierarchie und des vollständigen Versagens betreffend Dienstaufsicht & Dienstpflichten.
VGE-BEGRÜNDUNG für den Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:
23.12.2009 VGE-FAX an BMJ und mehrere hohe JUSTIZ-DIENSTSTELLEN
06.03.2013 VGE-FAX an BMJ
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PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 46-48Weitere Sachverhalte, die am 20.09.2014 nicht veröffentlicht werden.
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 049BEGRÜNDUNG 1: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER „Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“
„Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.“
Kommentierter Sachverhalt:
(HINWEIS: TEIL-ANONYMISIERT)Die Tatsache, dass fröhliche, gesunde, höchst sportliche und geistig sehr rege Kinder seit Jahren in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie (xxx) ALS SCHWERBEHINDERTE festgehalten werden, entspricht dem Tatbestand eines unmenschlichen Verhaltens und stellt somit eine Folter dar.
Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur von den VGE vorgelegte, unwiderlegbare Tatsachenbeweise eindeutig belegen, dass die Zwillinge bis zum 20.05.2007 gesund und SCHULREIF (VS xxx) waren, sondern dass auch eine Zeugin aus dem Heim im Kurierartikel – Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – bestätigt, dass Christoph und Lucas (2009 im Heim) weder zurückgeblieben oder behindert waren.
Somit wird den beiden wissentlich Tag für Tag schweres körperliches und seelisches Leid zugefügt, den sie als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde – weit weg von ihrer realen Heimat – verbringen müssen.
Ebenso werden die real korrekten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE seit Jahren einem unmenschlichen Verhalten und schwerem Leid ausgesetzt,
indem hunderte UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE (Fotos, DVD-Szenen) von allen aktenführenden und informierten Amtsträgern beharrlich ignoriert werden,
indem sämtliche FUNDIERTE BEGRÜNDUNGEN der VGE als wirr etc abgetan und damit LÄCHERLICH GEMACHT werden,
indem ein VÖLLIG UNBEGRÜNDET Verfahren zur BESTELLUNG EINES SACHWALTERS sowohl des VGV als auch der VGM begonnen wurden,
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 050indem 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen beharrlich ignoriert werden,
(HINWEIS: TEIL-ANONYMISIERT)indem Zeugen, die die Sichtweise der VGE bestätigen könnten – zB xxx 15.05.2011 KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“ – trotz wiederholter Anträge nicht einvernommen werden,
indem der KV nicht unter Eid einvernommen wird,
indem das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Primar Dr. xxx aus dem Jahre 2003 beharrlich ignoriert wird:
ZITAT: DER PLATZ BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN IST NICHT AUSTAUSCHBAR. ZITAT-ENDE
UND VOR ALLEM indem Christoph und Lucas Ranovsky weiterhin ein normales Leben in ihrer Heimat mit einer normalen Schullaufbahn und ihren Freunden genommen wird.
Die Folter, denen Enkelkinder und VGE seit Jahren ausgesetzt sind, das immense seelische Leid wird verursacht durch vollständiges Versagen der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, BMJ, Justiz-Rechtschutzbeauftragten,…).
Durch dieses Versagen der Justiz werden die Zwillinge Tag für Tag unwiderruflichen Schädigungen ausgesetzt.
Es besteht allerhöchste Gefahr: IRREVERSIBLE DAUERSCHÄDEN FÜR DAS KINDESWOHL.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Wiederholung KINDESMISSBRAUCH AN KÖRPER, SEELE, GEIST, BILDUNG, …
1 Tag in der Fremde ist für die Enkelkinder Christoph und Lucas Ranovsky wie 1 Woche unschuldig in Haft, in einer geschlossenen Anstalt, etc. für einen Erwachsenen. (Mehr als 40 Monate im Leben der Kinder ergeben rund 33 Jahre im Leben eines Erwachsenen.)
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 051BEGRÜNDUNG 2: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER „Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“
„Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.“
Kommentierter Sachverhalt:
(HINWEIS: TEIL-ANONYMISIERT)UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der Enkelkinder Christoph und Lucas RANOVSKY nach der Trennung am 20.05.2007 etwa 17 Uhr.
Die fröhlichen, gesunden, höchst sportlichen und geistig sehr regen Kinder werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie (XXX) in der Fremde – weit weg von ihrer gesunden Heimat bei den VGE – UNMENSCHLICH BEHANDELT. (Sonderschule wiederholen!)
DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger nach dem 20.11.2009 12:25 Uhr (Ende der wahrheitsgemäßen Einvernahme der VGE am BG MD)
DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger wird begründet durch VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ (BMJ, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, Staats-anwaltschaften, Justiz-Rechtsschutzbeauftragten, …), UNFAIRE VERFAHREN (schwerste Missstände von Befangenheit bis Amtsmissbrauch), VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN ALLER AKTENFÜHRENDEN UND INFOR-MIERTEN BEHÖRDEN (LAND NÖ, JUWO, SOZA, NÖ LR, NÖ XXX (HEIM & SCHULE), …) und durch die UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG NAHER LEIBLICHER ANGEHÖRIGER, ENKELKINDER, IN DER FREMDE.
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BEGRÜNDUNG: StGB § 312a FOLTER … BEGRÜNDUNG 1 & BEGRÜNDUNG 2 MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER
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PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 052BEGRÜNDUNG: § 3f VERBOTSGESETZ Wer … ein Verbrechen nach §§ 85, 87 … des Strafgesetzes … als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder vollbringt, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
StGB § 85 Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
StGB § 87 Absichtliche schwere Körperverletzung
§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …
Sachverhalt „UNWERTES LEBEN“, INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, UNTÄTIGKEIT VON AMTSTRÄGERN … betreffend das hohe Rechtsgut REALES KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie „stecken“. Das Kind wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre .. Fristsetzungsanträge werden ignoriert .. Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell … UNFAIRE VERFAHREN IN ALLEN RECHTSSACHEN …
15.05.2011 KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHEN-KINDESWOHL.
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PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 053BEGRÜNDUNG: § 321 (1) StGB VÖLKERMORD Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, JUGENDWOHLFAHRT-OPFER (JUWO-OPFER), PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER.
KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE:
ENKELKINDER CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY.
Sachverhalt: Unwertes Leben (Heimkinder, JUWO-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Justiz-Opfer, Informationssperre, UNFAIRE VERFAHREN und Untätigkeit aller aktenführenden und informierten Amtsträger betreffend das hohe Rechtsgut REALES MENSCHEN-KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie „stecken“. Das Kind wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre. … Fristsetzungsanträge werden ignoriert. … Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell …
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WEITERE BEGRÜNDUNGEN: StGB ua
siehe Sachverhalte und alle bisherigen VGE-Schriftsätze, die auch hier und jetzt gültig sind, in den vollständigen Akten zum Tatsachenbeweis.
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 054Unterdrückte Beweismittel bis zum 24.03.2013 00:00 Uhr ………..…. 1(2)
Folgende Akten wurden zur sofortigen realen Wahrheitsfindung von den höchst besorgten VGE zum relevanten Beweis beantragt und bis zum heutigen Tag erfolgreich gegen das reale Enkel-Kindeswohl unterdrückt.
Bis zum heutigen Tag besteht eine sehr hohe Verdunkelungs-, Verabredungs- und Wiederholungsgefahr durch Straftäter auch außerhalb der Justiz.
Alle Akten betreffend Christoph und Lucas Ranovsky, beide *xx.xx.2001:
JUWO xxx und JUWO xxx
Schulakten (VS xxx, VS xxx, NÖ Schulpsychologe, SS xxx xxx, xxx-Schule = SS im NÖ xxx)
alle „Krankenakten“, besonders
Kinderambulatorium xxx (xxx, xxx),
Landesklinikum xxx,
Landesklinikum xxx,
Dr. xxx (privat und Landesklinikum),
Dr. xxx (Landesklinikum und privat???),
Dr. xxx (Sozialamt xxx oder xxx und privat???),
Mag. Dr. xxx (Landesklinikum und xxxschule xxx sowie privat???),
alle und wirklich alle Akten aus dem NÖ xxx (berechtigter Verdacht auf Missbrauch verschiedener Art, etc wie Vertuschen von Straftaten, Versuche verschiedener Art, Sozialbetrug, etc)
alle OP-Akten der Enkelkinder (zusätzliche Verdachtsmomente wegen Gefährdung des Kindeswohls),
Sozialamt xxx, NÖ und Bund (HINWEIS: TEIL-ANONYMISIERT)
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 055Unterdrückte Beweismittel bis zum 24.03.2013 00:00 Uhr ………..…. 2(2)
Finanzamt xxx, NÖ und Ministerium (Sozialbetrug durch erhöhte Familienbeihilfe verursacht durch Straftaten)
Krankenkassen (NÖ xxx und GKK xxx) und
Versicherungen (xxx u.a. eventuell).
Die VGE beantragten meistens sofortige und vollständige Einsicht in diese Akten mit Kopien. Die Beweismittel wurden erfolgreich unterdrückt.
In den Verfahren betreffend offen sichtbare Befangenheit von Richtern und Staatsanwälten wurde den VGE – oft auch auf Antrag – keine einzige Stellungnahme des Antragsgegners übermittelt, wie es für faire Verfahren zum Beweis für die reale Wahrheitsfindung gehandhabt wird.
Auch diese relevanten Beweismittel wurden bis zum heutigen Tag erfolgreich gegen das reale Enkel-Kindeswohl unterdrückt.
Verfahrensrelevant wurden alle VGE-Beweismittel unterdrückt. Das sind hunderte UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, DVD-SZENEN), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“ (15.05.2011), servusTV-JOURNAL (17.05.2011) und ORF2-HEUTE (20.05.2011), alle Dokumente, alle VGE-Beweismittel, alle VGE-Begründungen, etc.
Das widerspricht ARTIKEL 6 EMRK RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN.
(HINWEIS: TEIL-ANONYMISIERT)
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 056EIDESSTATTLICHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG DER VGE ÜBER DAS BESTE WOHLERGEHEN DER ZWILLINGE BIS ZUM 20.05.2007
Die Zwillinge waren von Mitte Jänner 2002 bis zum 20.05.2007 in Kirchberg am Wechsel im Team VGE & KV rund um die Uhr bestens betreut, gefördert, wobei die VGM die Aufgaben der Kindesmutter übernehmen musste. Im Oktober 2006 waren die Kinder schulreif.
Jede andere Aussage zu diesem Sachverhalt entspricht nicht der Realität.
Am 20.05.2007 wurden Christoph und Lucas – durch den verbrecherischen Einfluss von xx xxxxxx xxxxxxxxx, xxx xxxxx xx xxx xx, und anderen – nachhaltig von ihren geliebten Großeltern, Tante und Onkel sowie ihrer Heimat in Kirchberg am Wechsel getrennt.
Heute gelten beide Kinder offiziell als 50% behindert durch Trennungs-Schock, täglichen Psycho-Terror, Fremdunterbringung und Deprivation = schwere Körperverletzung laut OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995.
Jede Verzögerung einer sofortigen Rückführung von Christoph und Lucas in die Familie der VGE gefährdet das gesamte Kindeswohl mit allen seinen Zukunftsperspektiven in allerhöchstem Maße. Sinngemäß spricht selbst der OGH für die VGE: OGH 8Ob662/88 vom 24.11.1988.
Wahrheitsgemäße Sachverhaltsdarstellung der VGE bis zum 20.05.2007 an Eides statt sowie ehrliche Meinung nach bestem Wissen und Gewissen für die Zeit danach.
Dipl. Päd. Susanna Ranovsky ……………………………………………………………
Mag. Andreas Ranovsky ……………………………………………………………………
01.11.2011 Kirchberg am Wechsel (HINWEIS: TEIL-ANONYMISIERT)
PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 57x
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PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 229INHALTSVERZEICHNIS mit KOPIEN ZUM BEWEIS AUS DEM HAUPTAKT Seitennummer | Thema ... 1(2)
01-26 | 20.04.2014 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE
27 | 20.04.2014 FAX-AVISO
28 | 20.04.2013 FAX-Sendebericht
29 Inhaltsverzeichnis GROSS-ÜBERSICHT
30-81 | 24.03.2014 STRAFANZEIGE an die LSTA der WKSTA
82 | 25.03.2014 FAX-Sendebericht
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83-84 | 25.06.2013 STA WIEN: 36 St 139/13s Mag. Jörgen SANTIN (STA) Ablehnende Stellungnahme gem § 195 Abs 3 StPO an das LGS W
85-86 | 01.07. 2013 LGS W: VP HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG jeweils 1 Seite Anschreiben sowohl an VGV und VGM
OBIGE SEITEN 83-86 ERHALTEN AM 04.07.2013
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87-138 | 11.07.2013 VGE-Schriftsatz an LGS WIEN: ABLEHNUNG UND STRAFANZEIGEN von bzw gegen HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS W, und Staatsanwalt Mag. Jörgen SANTIN, STA W
139 | 11.07.2013 FAX-Sendebericht
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140 | 24.07.2013 Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT LGS W
141-144 | 21.08.2013 LGS WIEN BESCHLUSS 143 BL 96/13f
145-146 | 22.08.2013 LGS W: VP HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG jeweils 1 Seite Anschreiben sowohl an VGV und VGM
OBIGE SEITEN 140-146 NACHWEISLICH ERHALTEN AM 10.09.2013
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PERSÖNLICHER HINWEIS: 20140420 MENSCHENRECHTSBESCHWERDE SEITE 230INHALTSVERZEICHNIS mit KOPIEN ZUM BEWEIS AUS DEM HAUPTAKT Seitennummer | Thema ... 2(2)
147-210 | 10.09.2013 VGE-Schriftsatz an LGS WIEN: RECHTSMITTEL: (NEUERLICHE) ABLEHNUNGEN, VOLLSTÄNDIGE NICHTIGKEIT, …
211 | 10.09.2013 POST-Rechnung
212-214 | 10.09.2013 FAX-AVISO mit Inhaltsverz. & POST-Rechnung
215 | 10.09.2013 FAX-Sendebericht
216-217 | 12.09.2013 LGS W: HR Mag. BRAITENBERG-ZENNENBERG jeweils 1 Seite sowohl an VGV und VGM. (Persönliche Anmerkung: Die Richterin hat anscheinend offen sichtbar befangen das FAX-AVISO (mit POST-Rechnung) und den Zeitraum der POST-Zustellung übersehen.)
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218 | 02.10.2013 OLG W Beschluss 18 Bs 334/13v: Dr. Irene MANN
219-221 | 09.10.2013 OLG WIEN Beschluss 18 Bs 334/13v und 18 Bs 347/13f: Dr. Christian DOSTAL, Mag. Lucie HEINDL & Mag. Irene MANN
222-227 | 16.10.2013 LGS W: VP HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG jeweils Anschreiben (1 S) und ZAHLUNGSAUFFORDERUNG 90 EURO (2 S) sowohl an VGV und VGM
OBIGE SEITEN 218-227 NACHWEISLICH ERHALTEN AM 22.10.2013
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228 | 05.11.2014 (*) Auftragsbestätigung EINZAHLUNG 90 EURO UNTER PROTEST (*) Letzter Tag der 14-tägigen Einzahlungsfrist
229-230 | 20.04.2014 INHALTSVERZEICHNIS MIT SEITENNUMMERN
230 SEITEN INSGESAMT BIS HIERHER
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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.
Persönlicher Hinweis: 10 JPG-Beweismittel