Autor Thema: 2012-16 RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER 3  (Gelesen 21288 mal)

Offline Andreas Ranovsky

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2012-16 RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=873.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: AKTENFÜHRENDE UND NACHWEISLICH INFORMIERTE EGMR-AMTSTRÄGER AMTIEREN ÖFFENTLICH SICHTBAR BEFANGEN - MIT VERDACHT SCHWERKRIMINELL -  ...
(VERDACHT: DER EGMR SCHÜTZT SCHWERVERBRECHER (*) (*) aktenführende und informierte EGMR-Amtsträger)

Vorhergehende TITEL:
2012-13 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE AM EGMR: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE AMTSTRÄGER

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VERDACHT
RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL EGMR

RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG:
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=387.0

VGE-Sachverhaltsbericht kurz und bündig: Kindgemäße "Extremsportler" (ehemalige Frühchen mit 840 Gramm Minimum) werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Alle VGE-Beweise, hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, SCREENS, DVD-Szenen), rund 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen, KURIER schreibt am 15.05.2011 bzw 16.05.2011 DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH, servusTV 17.05.2011, ORF2 HEUTE IN ÖSTERREICH 20.05.2011, VGE-Dokumente, VGE-Beweismittel, VGE-Begründungen etc werden beharrlich ignoriert. ... VERDACHT zumindest ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, FOLTER, UNFAIRE VERFAHREN, SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, ... OFTMALIGE VERSTÖSSE GEGEN MEHRERE EMRK-ARTIKEL, ...

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Inhaltsverzeichnis: RANOVSKY gegen ÖSTERREICH - RANOVSKY vs AUT

A01 20121011 RANOVSKY 1 gegen ÖSTERREICH - EGMR 1 Seite Zitate Screen
Persönlicher Hinweis: In dieser CAUSA der RANOVSKY ZWILLINGE waren die VGE am EGMR durch einen international bekannten Juristen, Rechtsanwalt-Spezialist für Menschenrechte, vertreten.

A02 20121011 RANOVSKY 1 gegen ÖSTERREICH - EGMR 1 Seite Zitate Screens
RECHTSANWALT EDMUND SCHÖNENBERGER: DAS PRIMITIVE PRINZIP DER MACHT

A03

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EGMR 3.png 2012 EGMR LOGO zur Dokumentation und zum Beweis: 
EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS
COUR EUROPEENNE DES DROITS DE LHOMME
EUROPÄISCHER GERICHTHOF FÜR MENSCHENRECHTE

Wenn interne Links nicht funktionieren: Adresse bitte Speichern oder "Blättern".

EGMR EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE 01-10
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,466.0.html

EGMR 11-20 und VERFAHRENSORDNUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,467.0.html

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,468.0.html

ÖFFENTLICHER ANTRAG:
CAUSA RANOVSKY von Amts wegen an EGMR UNO ICC
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,475.0.html

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ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE
http://www.menschenrechte.ac.at/infos-zum-egmr.html

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EU GESETZE und LINKS | CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=869.0

SCHAFFT DEN EGMR AB
ANTWORT 07 "grossvater" am: 04 Februar 2013 Re: Unsere Justiz
Im Anhang : schafft den EMGR ab !!
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=506.0

"Wahrheitsforschung": 2003 SCHAFFT DEN EGMR AB

http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=850.0


RECHTSANWALT EDMUND SCHÖNENBERGER
http://www.swiss1.net/1ftpdemokratie/mi.html
www.c9c.net/ch/demokratie/mi.html

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
« Letzte Änderung: 31 Januar 2016, 04:42:44 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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VERDACHT EGMR-AMTSTRÄGER AMTIEREN OFFEN SICHTBAR BEFANGEN UND xxx
« Antwort #1 am: 23 August 2013, 17:24:33 »
A01: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: AKTENFÜHRENDE UND NACHWEISLICH INFORMIERTE EGMR-AMTSTRÄGER AMTIEREN OFFEN SICHTBAR BEFANGEN UND xxx.
SEITE 1: http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=873.0

Persönlicher Hinweis: Sachverhalte betreffend die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE werden je nach Stand der nachweislichen Aktenlage sachdienlich im www veröffentlicht.

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Persönlicher Hinweis: In dieser CAUSA der RANOVSKY ZWILLINGE waren die VGE am EGMR durch einen international bekannten Juristen, Rechtsanwalt-Spezialist für Menschenrechte, vertreten.

Persönlicher Hinweis: Soweit in diesem Schreiben personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen.

VGE-Sachverhaltsbericht kurz und bündig:

Persönlicher Hinweis: TRANSKRIPTION UND SCREEN ZUM BEWEIS:



EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS
COUR EUROPEENNE DES DROITS DE LHOMME

11. Oktober 2012 BESCHWERDE NR xxx RANOVSKY vs AUT ... dass der EGMR am 04. Oktober 2012 ... entschieden hat, die am xxx eingelegte und unter der obigen Nummer registrierte Beschwerde für unzulässig zu erklären. ... Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung ...

ADRESSE | ADDRESS
COUNCIL OF EUROPE | CONSEIL DE L`EUROPE
67075 STRASBOURG Cedex, France
T +33 (0)3 88 41 20 18 
F | +33 (0)3 88 41 27 30
www.echr.coe.int

PERSÖNLICHER HINWEIS: EGMR-Mitteilung anscheinend durch einen Beamten mit Paraphe (KURZ-UNTERSCHRIFT), (Anfangsbuchstabe Vorname, vollständiger Familienname und Amtstitel in Druckschrift), ohne Unterschrift des Richters (Anfangsbuchstabe Vorname, vollständiger Familienname ohne Titel), ohne vollständigen Namen und Unterschrift des Berichterstatters sowie ohne Namen und Unterschriften eventuell weiterer beteiligter EGMR-Amtsträger, wie Dolmetsch, ...

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VGE-Sachverhalt: Aktenführende und nachweislich informierte Amtsträger bis einschließlich EGMR PRÄSIDENT amtieren nachweislich offen sichtbar befangen mit Verdacht xxx.

VERDACHT SCHWERVERBRECHEN GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL: UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE, ALLE ZEUGEN, VGE-Beweismittel analog JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH (vieles hier im Forum für gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht), VGE-Dokumente, VGE-Begründungen, etc werden am EGMR ebenfalls offen sichtbar befangen - mit Verdacht xxx - unterdrückt. 

Mehrfaches xxx Missachten der EMKR in einem einzigen Verfahren der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE wird trotz TÄGLICHER UND ALLERHÖCHSTER GEFAHR DER VERDUNKELUNG, VERARBREDUNG UND WIEDERHOLUNG SOWIE IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM KINDESWOHL offen sichtbar befangen mit Verdacht xxx beharrlich ignoriert.

Die Verfahrensordnung selbst missachtet öffentlich sichtbar befangen die EMRK. Etwa:

EMRK ARTIKEL 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
EMRK ARTIKEL 2 – Recht auf Leben
EMRK ARTIKEL 3 – Verbot der Folter
EMRK ARTIKEL 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit
EMRK ARTIKEL 6 – Recht auf ein faires Verfahren
EMRK ARTIKEL 7 – Keine Strafe ohne Gesetz
EMRK ARTIKEL 8 – Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens
EMRK ARTIKEL 13 – Recht auf wirksame Beschwerde
EMRK ARTIKEL 14 – Verbot der Benachteiligung

Einige Begründungen kurz und bündig zu (weitere ergeben sich von selbst aus dem Wortlaut und dem Sachverhalt):
ARTIKEL 2: Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit
ARTIKEL 3: Verbot unmenschlicher Behandlung
ARTIKEL 6: Recht auf unbefangene Amtsträger/Richter, ...

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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20121011 RANOVSKY 1 gegen ÖSTERREICH - EGMR 1.jpg

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VORSCHAU: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: xxx EGMR-Amtsträger schützen anscheinend xxx nationale Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Der aktenführende EGMR-Amtsträger xxx amtiert offen sichtbar befangen.
Der aktenführende EGMR-Amtsträger xxx amtiert xxx. VERDACHT

Der aktenführende EGMR-Richter xxx amtiert offen sichtbar befangen.
Der aktenführende EGMR-Richter xxx amtiert xxx.

Der aktenführende EGMR-Berichterstatter xxx amtiert offen sichtbar befangen.
Der aktenführende EGMR-Berichterstatter xxx amtiert xxx.

Der EGMR-Dolmetscher xxx amtiert offen sichtbar befangen.
Der EGMR-Dolmetscher xxx amtiert xxx.

Der nachweislich informierte EGMR-Richter xxx amtiert offen sichtbar befangen.
Der nachweislich informierte EGMR-Richter xxx amtiert xxx.

Verdacht ebenso:

Die aktenführende EGMR-Amtsträgerin xxx amtiert offen sichtbar befangen.
Die aktenführende EGMR-Amtsträgerin xxx amtiert xxx. VERDACHT

Die aktenführende EGMR-Richterin xxx amtiert offen sichtbar befangen.
Die aktenführende EGMR-Richterin xxx amtiert xxx. VERDACHT

Die aktenführende EGMR-Berichterstatterin xxx amtiert offen sichtbar befangen.
Die aktenführende EGMR-Berichterstatterin xxx amtiert xxx. VERDACHT

Der EGMR-Dolmetscher xxx amtiert offen sichtbar befangen.
Der EGMR-Dolmetscher xxx amtiert xxx. VERDACHT

Die nachweislich informierte EGMR-Richterin xxx amtiert offen sichtbar befangen.
Die nachweislich informierte EGMR-Richterin xxx amtiert xxx. VERDACHT

SCHWERVERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHENRECHTE UND DAS MENSCHENKINDESWOHL MÜSSEN VON AMTS WEGEN SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN.

Aktenführende und informierte Amtsträger missachten offen sichtbar befangen mit Verdacht xxx die Schutzpflicht der Schutzbefohlenen von Amts wegen.

Es besteht der zusätzliche Verdacht: xxx INTERVENTION

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
« Letzte Änderung: 25 August 2013, 04:28:21 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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VERDACHT EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER
« Antwort #2 am: 24 August 2013, 14:35:18 »
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: AKTENFÜHRENDE UND NACHWEISLICH INFORMIERTE EGMR-AMTSTRÄGER AMTIEREN OFFEN SICHTBAR BEFANGEN UND xxx.
SEITE 1: ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=873.0

VERDACHT EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER

Persönlicher Hinweis: Sachverhalte betreffend die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE werden je nach Stand der nachweislichen Aktenlage sachdienlich im www veröffentlicht.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.



1 PNG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis: EGMR 1.png

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Persönlicher Hinweis: In dieser CAUSA der RANOVSKY ZWILLINGE waren die VGE am EGMR durch einen international bekannten Juristen, Rechtsanwalt-Spezialist für Menschenrechte, vertreten.

Persönlicher Hinweis: Soweit in diesem Schreiben personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen.

VGE-Sachverhaltsbericht kurz und bündig:

Persönlicher Hinweis: FORTSETZUNG (Antwort 1) TRANSKRIPTION UND SCREEN ZUM BEWEIS:

20121011 EGMR-ZITATE: 11. Oktober 2012 Beschwerde xxx Ranovsky ./. Österreich

 ... hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 4. Oktober 2012 in Einzelrichterbesetzung (J. Laffranque, unterstützt von einem Berichterstatter in Übereinstimmung mit Artikel 24 Absatz 2 der Konvention) entschieden hat, die am 15. August 2012 eingelegte und unter der obigen Nummer registrierte Beschwerde für unzulässig zu erklären.

Soweit die Beschwerdepunkte in seine Zuständigkeit fallen, ist der Gerichtshof aufgrund aller zur Verfügung stehenden Unterlagen zu der Auffassung gelangt, dass die in Artikel 34 und 35 der Konvention niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an den Gerichtshof sowie an die Grosse Kammer oder eine andere Stelle. Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei Ihnen keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung des Einzelrichters geben und auch keinen weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und die Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet werden.

Das vorliegende Schreiben ergeht nach Artikel 52 A der Verfahrensordnung des Gerichtshofes.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

ADRESSE | ADDRESS
COUNCIL OF EUROPE | CONSEIL DE L`EUROPE
67075 STRASBOURG Cedex, France
T +33 (0)3 88 41 20 18 
F | +33 (0)3 88 41 27 30
www.echr.coe.int

ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20121011 RANOVSKY 1 gegen ÖSTERREICH - EGMR 2.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20121011 RANOVSKY 1 gegen ÖSTERREICH - EGMR 3.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20121011 RANOVSKY 1 gegen ÖSTERREICH - EGMR 4 abgedeckt.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20121011 RANOVSKY 1 gegen ÖSTERREICH - EGMR 5 abgedeckt.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20121011 RANOVSKY 1 gegen ÖSTERREICH - EGMR 6.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20121011 RANOVSKY 1 gegen ÖSTERREICH - EGMR 7.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20121011 RANOVSKY 1 gegen ÖSTERREICH - EGMR 8.jpg

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, BT, UT und Verdächtige werden durch aktenführende und informierte EGMR-Amtsträger geschützt.

SCHWERVERBRECHEN (SCHWER KRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE) GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL UND GEGEN MEHRERE ARTIKEL DER EMRK WERDEN DURCH AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE EGMR-AMTSTRÄGER GEDULDET UND NICHT GEKLÄRT.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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ZITAT-1:
hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
ZITAT-1-ENDE

ZITAT-2: eingelegte und unter der obigen Nummer registrierte Beschwerde für unzulässig zu erklären. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die in der Konvention niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Soweit die Beschwerdepunkte in seine Zuständigkeit fallen, ist der Gerichtshof aufgrund aller zur Verfügung stehenden Unterlagen zur Auffassung gelangt, dass die Beschwerde keinen Anschein einer Verletzung der in der Konvention oder ihren Zusatzprotokollen garantierten Rechte und Freiheiten erkennen lässt.

Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an den Gerichtshof sowie an die Grosse Kammer oder eine andere Stelle. Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei Ihnen keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung des Einzelrichters geben und auch keinen weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und Ihre Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet werden.

Das vorliegende Schreiben ergeht nach Artikel 52A der Verfahrensordnung des Gerichtshofes.

Mit freundlichen Grüßen
 
Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
ZITAT-2-ENDE

VORSCHAU:

20070221 Edmund Schönenberger DAS PRIMITIVE PRINZIP DER MACHT

http://www.swiss1.net/1ftpdemokratie/more/1/14_Das%20primitive%20Prinzip%20der%20Macht.html

Herbst 2012 RA Edmund Schönenberger Fundamentalkritik der Zwangspsychiatrie

http://www.swiss1.net/1ftpdemokratie/more/1/FundamentalkritikZwangspsychiatrie.pdf

SEITE-1-ZITAT:  Seit 37 Jahren verteidige ich als Anwalt unter anderem Zwangspsychiatrisierte und darf für mich in Anspruch nehmen, Psychiatrie, Justiz und ihre „Urteile“ in- und auswendig zu kennen. Fazit: Die psychiatrischen Bollwerke haben mit „Fürsorge“, Recht oder Gerechtigkeit nicht das Geringste zu tun, sondern sie sind reine Herrschaftsinstrumente. ZITAT-SEITE-1-ENDE

SEITE-18-ZITAT: Das cui bono seiner Hiebe gegen PSYCHEX ist unschwer zu erraten. Aus den Klien-tenschilderungen kennt der Verein die in den Anstalten herrschenden Verhältnisse nicht nur in- und auswendig, sondern er veröffentlicht sie auch. Unsere Homepage verzeichnet täglich bis zu 1700 Anfragen.

Es ist daher höchste Zeit, dass die amtierenden Herren die geballte Macht der von ihnen beherrschten Presse gegen unsere ungeschminkte Darstellung der Realität in Bewegung setzen.
Das wird den Verein niemals daran hindern können, die inquisitorisch/holocaust’sche Dimension des Herrschaftsinstruments Zwangspsychiatrie blosszustellen.

Inquisition und Rassenhygiene waren je zu ihren Zeiten unangefochtene und unanfechtbare Ideologien, Grossinquisitoren und Nazischergen hochgeachtete Persönlichkeiten.
Kritiker wurden niedergemacht.

Die Geschehnisse wiederholen sich endlos. Es ist davon auszugehen, dass meine Ausführungen erst im Urteil der Geschichte Relevanz entfalten.

Herbst 2012 RA Edmund Schönenberger ZITAT-SEITE-18-ENDE

ANDERE QUELLE, zum Beispiel: http://www.psychex.ch/doku/2012-06-28.pdf SEITE 1

ZITAT: Die an der Front tätigen Mitglieder des Vereins PSYCHEX, welche die Hilfeschreie der Zwangspsychiatrisierten bearbeiten, verschicken täglich ein Protokoll, womit ich Bescheid über mehr als 20‘000 Dossiers des Vereins weiss. Die inquisitorisch/holocaust’sche Dimension des Herrschaftsinstruments Zwangspsychiatrie ist in den lückenlos veröffentlichten Jahresberichten3, meinen eigenen Veröffentlichungen4 aufgelistet und in meiner Signatur, welche ich meinen Mails anzuhängen pflege, knapp und bündig zusammengefasst ZITAT-ENDE (*5).

(*5) ZITATE: Ich bin mir absolut sicher, dass die globale Zwangspsychiatrie der letzten 140 Jahre die Inquisition oder den Holocaust, auch was die Zahl der Toten anbelangt, weit in den Schatten stellt. Edmund Schönenberger

I'm absolutly sure, that, considering the total number of deaths as well, the last 140 years of global coercive psychiatry by far overshadows what happened during Inquisition or Holocaust. E.S.  ZITATE-ENDE


Das ist weiteres Beweismittel für VÖLKERMORD UND FOLTER (unmenschliche Behandlung).

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WIENER KINDERHEIME HISTORISCHE KATASTROPHE uva:

20120620 1430 Wiener Kinderheime Historische Katastrophe presse ZITATE:
http://diepresse.com/home/panorama/wien/767483/Wiener-Kinderheime_Historische-Katastrophe
Wiener Kinderheime: "Historische Katastrophe" 20.06.2012 | 14:30 | (DiePresse.com)
Die Kommission präsentierte ihren Endbericht: So gut wie alle gemeldeten Gewaltfälle haben sich bestätigt. ZITATE-ENDE

20121011 1405 OE1 KINDERHEIME HISTORISCHE KATASTROPHE ZITATE:
http://oe1.orf.at/programm/316958 Gesellschaft Von Tag zu Tag in 7 Tage Ö1 aufrufen Von Tag zu Tag * Donnerstag 11. Oktober 2012 14:05
"Historische Katastrophe, persönliches Schicksal". ZITATE-ENDE

20120620 DER STANDARD Wiener Kinderheime Historiker sehen historische Katastrophe ZITATE:
http://derstandard.at/1339638469530/Endbericht-der-Kommission-Wiener-Kinderheime-Historiker-sehen-historische-Katastrophe Wiener Kinderheime: Historiker sehen "historische Katastrophe" 20. Juni 2012, 15:15 So gut wie alle gemeldeten Gewaltfälle werden in dem 500 Seiten starken Bericht bestätigt ZITATE-ENDE

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Transkriptionen, Screens etc  nach bestem Wissen und Gewissen zur Dokumentation und zum Beweis.

Persönliche Anmerkung: 7 weitere Screens zur Dokumentation und zum Beweis
« Letzte Änderung: 14 September 2014, 07:58:10 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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neue Adresse für Fundamentalkritik der Zwangspsychiatrie
« Antwort #3 am: 25 November 2013, 00:03:51 »
2012-13 RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER
SEITE 01 ANTWORT 03 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=873.0

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Gast am 24.11.2013 um 21:28:41:

neue Adresse für Fundamentalkritik der Zwangspsychiatrie:

http://edmund.ch/more/1/FundamentalkritikZwangspsychiatrie.pdf

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
2012 Herbst RA EDMUND SCHOENENBERGER FUNDAMENTALKRITIK DER ZWANGSPSYCHIATRIE.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=873.0;attach=4940

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20131125 Mag. Andreas Ranovsky zur Dokumentation und zum Beweis:

ZEITZEUGE RA EDMUND SCHÖNENBERGER HOME (*) http://edmund.ch

MAIL edmund@open.telekom.rs

MAIL edmundus@eunet.rs

(*) 13.10.2013 SEITE-61-ZITAT: 3. Bis im September bin ich im Zürcher Anwaltsregister eingetragen gewesen. Den Austrag habe ich selbst veranlasst ZITAT-ENDE

ZUM BEWEIS: http://www.psychex.ch/doku/MB.pdf 13.10.2013 EDMUND SCHÖNENBERGER in Sachen MONIKA BRUNSCHWILER, in Haft, verteidigt durch den Unterzeichnenden (*)

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neue Adresse für Fundamentalkritik der Zwangspsychiatrie:
http://edmund.ch/more/1/FundamentalkritikZwangspsychiatrie.pdf



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
2012 Herbst RA EDMUND SCHOENENBERGER FUNDAMENTALKRITIK DER ZWANGSPSYCHIATRIE 01.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=873.0;attach=4941

Seite-01-ZITAT:

Fundamentalkritik der Zwangspsychiatrie

Seit 37 Jahren verteidige ich als Anwalt unter anderem Zwangspsychiatrisierte und darf für mich in Anspruch nehmen, Psychiatrie, Justiz und ihre „Urteile“ in- und auswendig zu kennen. Fazit: Die psychiatrischen Bollwerke haben mit „Fürsorge“, Recht oder Gerechtigkeit nicht das Geringste zu tun, sondern sie sind reine Herrschaftsinstrumente.


ZITAT-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
2012 Herbst RA EDMUND SCHOENENBERGER FUNDAMENTALKRITIK DER ZWANGSPSYCHIATRIE 99.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=873.0;attach=4943

Seite-19-ZITAT:

Das wird den Verein niemals daran hindern können, die inquisitorisch/holocaust’sche Dimension des Herrschaftsinstruments Zwangspsychiatrie blosszustellen.

Inquisition und Rassenhygiene waren je zu ihren Zeiten unangefochtene und unanfechtbare Ideologien, Grossinquisitoren und Nazischergen hochgeachtete Persönlichkeiten.

Kritiker wurden niedergemacht.

Die Geschehnisse wiederholen sich endlos.

Es ist davon auszugehen, dass meine Ausführungen erst im Urteil der Geschichte Relevanz entfalten.

Herbst 2012 RA Edmund Schönenberger


ZITAT-ENDE

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Persönliche Kurz-Anmerkungen:

SCHWEIZ "RAUS AUS DEM IRRENHAUS" - SCHREIBEN SIE UNS: info@psychex.org

ZUR DOKUMENTATION FÜR ÖSTERREICH: VORWAHL SCHWEIZ 0041
DAHER: 0041 848 00 00 33 - BESSER: 0041 44 818 08 70
Combox 0041 44 818 08 71 - EMPFEHLUNG: MAIL

Persönliche Kurz-Anmerkungen ENDE

20131125 Mag. Andreas Ranovsky zur Dokumentation und zum Beweis:

SCHWEIZ PSYCHEX http://www.psychex.ch/html/index.htm

PSYCHEX ist ein 1987 gegründeter gemeinnütziger Verein, der sich für Menschen einsetzt, welche gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Anstalt eingeschlossen und zwangsbehandelt werden.

Er kämpft gegen die an Inquisition erinnernden Zustände in der Zwangspsychiatrie, stellt sich entschieden auf die Seite der Eingeschlossenen und engagiert sich für deren sofortige Entlassung.

Ein Telefonanruf (0848 00 00 33 oder 044 818 08 70) genügt und der Verein wird aktiv. (Bei unbesetztem Telefon können Nachrichten auf die Combox 044 818 08 71 gesprochen werden. Kein Ansagetext! Einfach Nachricht nach dem Piepston hinterlassen).

Wohl nirgendwo auf der ganzen Erde werden so viele Menschen eingesperrt wie in der Schweiz. Dabei handelt es sich nicht etwa um Kriminelle, sondern zur Hauptsache um -wie es im Gesetz heisst- "Sucht-, Geisteskranke und Verwahrloste". Unter dem schönfärberischen Titel des "fürsorgerischen" Freiheitsentzuges werden sie - nötigenfalls mit Polizeigewalt - in einer der unzähligen Anstalten versenkt und dort mit heimtückischen Nervengiften ruhiggestellt. Eine Vollmacht per Fax (044 818 08 71) genügt und PSYCHEX boxt sie wieder heraus.

Wir vermitteln den Eingeschlossenen VerteidigerInnen aus dem sozialen, medizinischen oder juristischen Fachbereich, intervenieren bei Anstalten und Gerichten, sammeln Adressen von Personen, die unseren KlientInnen Unterkunft und Beschäftigung anbieten oder vermitteln, leiten zur Selbsthilfe an und sorgen gegebenenfalls für die Begleitung der Entlassenen. Die organisatorischen und praktischen Vereinstätigkeiten werden von einem vollamtlichen Sekretariat koordiniert, welches den Betroffenen und den Interessierten als Anlauf- und Kontaktstelle dient. Beratung und Vermittlung durch PSYCHEX sind kostenlos. Der Verein ist jedoch auf Spenden (PSYCHEX, 8026 Zürich, Postcheck 80-39103-2; Bank: Schweiz. Post, PostFinance, Nordring 8 , CH-3030 Bern, IBAN CH30 0900 0000 8003 9103 2) angewiesen. Sie sind abzugsfähig, der Verein ist steuerbefreit.

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PERSÖNLICHER HINWEIS: Maschinelle Transkription zur Dokumentation und zum Beweis ohne jegliche Gewähr.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 01:

Fundamentalkritik der Zwangspsychiatrie

Seit 37 Jahren verteidige ich als Anwalt unter anderem Zwangspsychiatrisierte
und darf für mich in Anspruch nehmen, Psychiatrie, Justiz und ihre „Urteile“
in- und auswendig zu kennen. Fazit: Die psychiatrischen Bollwerke haben mit
„Fürsorge“, Recht oder Gerechtigkeit nicht das Geringste zu tun, sondern sie
sind reine Herrschaftsinstrumente.

Bevor ich 1975 mit den Kollegen Rambert und Leuzinger das Zürcher Anwaltskollek-
tiv gegründet habe, hätte ich, darauf angesprochen, wohl kaum anders, als der
durchschnittlich informierte Bürger reagiert, wenn von in psychiatrische Anstalten
weggesperrten Menschen die Rede ist: „Die sind ja krank“.

Im Anwaltskollektiv liessen wir uns unter anderem von zwei tragenden Prinzipien lei-
ten: nie einen wirtschaftlich Stärkeren gegen einen wirtschaftlich Schwächeren zu
vertreten und zu einem bescheidenen Tarif eine Rechtsauskunft ohne Voranmeldung
anzubieten. Damit sind wir augenblicklich zu Vertretern der Allerschwächsten in die-
ser Musterplutokratie Schweiz und selbstverständlich auch der psychiatrisch Ver-
senkten geworden. In unserer - anfänglich sogar noch samstags - geöffneten
Rechtsauskunft erschienen täglich zwischen einem und zwei Psychiatriebetroffenen.
Deren Geschichten sind unter den KollegInnen ausgetauscht worden.

Mit der Gründung des Vereins PSYCHEX im Jahre 1987 - also vor einem Vierteljahr-
hundert - habe ich mich als erster und damals praktisch einziger Anwalt überhaupt in
dieser die Freiheit als höchstes Gut hochjubelnden Schweiz professionell und in
grossem Stil der Freiheitsberaubten und mit heimtückischen Nervengiften Gefolterten
angenommen. Im Anwaltskollektiv und im Verein habe ich insgesamt weit über
10‘000 solcher Versenkter persönlich angehört und Hunderte durch die Verwaltungs-
und gerichtlichen Haftprüfungsverfahren geschleust, worunter ziemlich genau ein
Dutzend Opfer, welche zwischen 10 und 40 Jahren eingekerkert gewesen waren. In
all diesen Verfahren habe ich neben den Klienteninstruktionen jeweils Zugang zu
sämtlichen Akten gehabt und bin - audiatur et altera pars - regelmässig auch mit den-
jenigen zusammengeraten, welche die Versenkungen veranlasst haben.

Bei einem Klienten, welchen ich 1984 nach 23 Jahren Münsterlingen und Rheinau
gegen den Widerstand von Anstalt, Psychiatrischer Gerichtskommission und Bun-
desgericht herauspaukt hatte, habe ich mich sogar zum Vormund bestellen lassen,
damit ich kraft dieses Amtes seine Umgebung gegen die Anmassung verteidigen
konnte, ihn wieder einzulochen.

Das Kerngeschäft des Vereins PSYCHEX ist im Wesentlichen von mir entwickelt
worden. Es galt vor allem die Malaise zu beheben, dass sich die Anwaltschaft über-
haupt nicht um die Verteidigung Zwangspsychiatrisierter gekümmert hat. Als erstes
habe ich für die gesamte Schweiz einen wochentags von 0800 bis 1700 Uhr besetz-

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 02:

ten telefonischen Pikettdienst organisiert. An Wochenenden können Nachrichten auf
dem Beantworter hinterlassen werden, welche am Montag bearbeitet werden. Um
Zahlen zu nennen: 2009 hatten wir 3588 Kontakte - 3045 mit AnstaltsinsassInnen,
543 mit anderen Personen - wobei in der Statistik mehrere Kontakte mit der gleichen
Person am gleichen Tag als ein Kontakt verbucht wird. Die Kontakte halten sich auf
konstant hohem Niveau: 2010 waren es 3577, letztes Jahr 3479. Im laufenden Jahr,
das ist bereits aus den bisherigen Daten absehbar, wird ein neuer Rekord erreicht
werden. Brühwarm und aus erster Hand werden wir so täglich bis in die letzten De-
tails drüber unterrichtet, was da so allerhand hinter den für das Publikum unzugängli-
chen Hochsicherheitsschleusen abläuft.

Sobald uns der telefonische, briefliche oder gemailte Hilfeschrei eines Zwangspsy-
chiatrisierten aus einer der über 50 Anstalten in der Schweiz erreicht, erhält er von
uns per Fax die auch im Internet veröffentlichten Klientenunterlagen. Mittels eines
Fragebogens lassen wir uns zusätzlich über relevante Details instruieren. Kaum sind
die ausgefüllten Unterlagen zurückgefaxt, stellen wir, wenn als erste Instanz die An-
stalten oder Vormundschaftsbehörden zuständig sind, im Namen und mit Vollmacht
unserer KlientInnen bei diesen das Entlassungsbegehren.

Im Falle einer gerichtlichen Haftprüfung gemäss Art. 5 Ziff. 4 EMRK wählen wir obli-
gatorisch aus unserer Liste von derzeit rund 300 AnwältInnen eine disponible Vertei-
digerIn aus - es ist dies eine Arbeit, wie wenn der Gerichtspräsident einen amtlichen
Verteidiger oder unentgeltlichen Rechtsbeistand sucht - und lassen alsogleich die
Entlassungsklage unter Benennung der AnwältIn per Fax an das zuständige Haftprü-
fungsgericht sausen. Damit tragen wir dem im Menschenrecht verankerten Superbe-
schleunigungsgebot optimal Rechnung. Es ist uns gelungen durchzusetzen, dass
bereits Faxeingaben das Haftprüfungsverfahren auslösen. Im von mir vorhin erwähn-
ten Fall musste der Klient ein geschlagenes halbes Jahr warten, bis er angehört wor-
den ist. Unser permanentes Pochen auf die Superbeschleunigung hat dann bei-
spielsweise im Kanton Zürich in den 90-er Jahren des letzten Jahrhunderts dazu ge-
führt, dass der Betroffene von Gesetzes wegen innert vier Arbeitstagen anzuhören ist
- was übrigens noch keineswegs genügt. Es versteht sich von selbst, dass dem fol-
genschweren Einweisungsentscheid ein umfassendes gerichtliches Untersuchungs-
verfahren unter obligatorischer Bestellung eines Verteidigers vorzuschalten ist.

Die Gutheissungen einschlägiger Beschwerden am schweizerischen Bundesgericht
bis ins Jahr 2000 sind praktisch ausschliesslich von den auf unserer Vollmacht figu-
rierenden Anwälten erstritten worden. In einer von mir angestellten Recherche der
seither gutgeheissenen Beschwerden stellen diese und die vom Verein in den ge-
richtlichen Haftprüfungsverfahren eingesetzten AnwältInnen noch immer die über-
wiegende Mehrheit.

Der Verein hat die Verteidigung Zwangspsychiatrisierter „salonfähig“ gemacht. Die
erstrittenen Präjudizien haben auch anderen AnwältInnen handfeste Argumente für
erfolgversprechende Einsätze in die Hände gespielt.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 03:

Der Pikettdienst - zurzeit sind fünf Vereinsmitglieder daran beteiligt - verschickt täg-
lich ein Protokoll, welches auch ich erhalte und womit ich genauen Bescheid über die
inzwischen mehr als 20‘000 Dossiers des Vereins weiss.

Noch immer bearbeite ich als Vorstandsmitglied ehrenamtlich alle den Verein täglich
erreichenden Mails, springe im Pikettdienst ein, wenn Not am Manne ist und schalte
von Zeit zu Zeit an Wochenenden den Beantworter aus, um auch dann Anrufe direkt
entgegenzunehmen. Die Zwangspsychiatrie ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr
am Werk. Ganz können wir da nicht mithalten. Unsere Finanzen erlauben uns die
Dotierung von lediglich eineinhalb Stellen.

Soviel zu meinem persönlichen, dem Erfahrungsschatz des Vereins und den daraus
sich ableitbaren Kompetenzen.

Und nun lasst uns ins Wespennest der Zwangspsychiatrie stechen!

In der Schweiz wird sie euphemisch als „fürsorgerischer“ Freiheitsentzug vermarktet.

Den Unvoreingenommenen muss schon diese Wortkonstruktion stutzig machen.

Können Freiheitsentzug und Fürsorge anders zueinander passen als wie die Faust
aufs Auge!?

Beginnen wir mit ein paar Fakten: Die psychiatrischen Anstalten wurden in den 80-er
Jahren des vorletzten Jahrhunderts - kurz nachdem die letzte Hexe hingerichtet wor-
den war - in die schweizerischen Landschaften gestellt. In VESKA-Statistiken vor
dem zweiten Weltkrieg werden rund 10‘000 Betten und in einer solchen im Jahre
1988 26‘686 „Eintritte“ in 53 psychiatrische Anstalten ausgewiesen. Neuerdings wird
die Statistik vom zuständigen Bundesamt geführt. Im Jahre 2006 sind bereits 54‘072
Eintritte in stationäre Einrichtungen und in der letzten überhaupt verfügbaren Statistik
aus dem Jahre 2009 sage und schreibe 60'511 solche Eintritte verbucht.

Der Einwand, dass dies ja nicht alles Zwangseinweisungen seien, stimmt nur sehr
bedingt. Prof. Ambros Uchtenhagen beispielsweise schätzt die Zahl auf über 90%:
Auch bei sogenannt freiwillig „Eintretenden“ wirke ein mehr oder minder sanfter
Zwang der Umgebung mit. In einem DRS-Radiointerview, an welches ich mich noch
bestens zu erinnern vermag, räumte der damalige Burghölzlichefarzt Ernst ein, dass
zwei Drittel der Eintritte unfreiwillig seien.

Rechnen wir die Zahlen aufgrund der Statistiken überschlagsmässig hoch (26000
plus 60000 durch 2 = 43000 x 25), kommen wir allein für das letzte Vierteljahrhundert
auf die stolze Zahl von über einer Million Einweisungen in psychiatrische Anstalten,
der überwiegende Teil also unfreiwillig.

An neueren Untersuchungen liegt eine OBSAN-Studie aus dem Jahre 2005 vor, in
welcher von den Anstalten gelieferte Daten der Jahre 2000 bis 2002 ausgewertet
worden sind. Darin wird die Quote der Unfreiwilligen mit rund 30% beziffert. Es wird
aber auch das Folgende ausgeführt:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 04:

Nach Borghi (1991) liegt echte Freiwilligkeit nur in ungefähr 60% der als freiwil-
lig codierten Eintritte vor; rund 40% aller als freiwillig deklarierten Eintritte erfol-
gen auf mehr oder weniger starken Druck aus dem sozialen Umfeld (S. 28).

Das korreliert in hohem Masse mit unseren Erfahrungen. Aus Tausenden von Klien-
teninstruktionen weiss der Verein PSYCHEX, dass als „freiwillig“ taxierten Versen-
kungen die Drohung der Einweisungsorgane zugrunde lag: „Wenn Sie nicht freiwillig
gehen, müssen wir Sie zwangseinweisen.“

Hier einen Einweisungszwang zu bestreiten, erschiene als lebensfremd.

Nicht erfasst in der OBSAN-Studie sind – wie ausdrücklich festgestellt wird - auch die
sogenannt freiwillig Eingetretenen, gegen welche dann durch die Anstalt selbst ein
förmlicher Rückbehaltungsentscheid erlassen worden ist.

Von solchen Fällen wimmelt es.

Wenn also in der OBSAN-Studie der Anteil der Zwangseinweisungen mit rund 30%
beziffert wird und man von den verbleibenden 70% „Freiwilligen“ die 40% unechten
Freiwilligen hinzuzählt, landen wir bereits bei 58% Unfreiwilligen, wobei die statistisch
überhaupt nicht erfassten per Rückbehaltungsentscheid Zwangspsychiatrisierten die
Zahl der Unfreiwilligen noch einmal nach oben schraubt.

Im Folgenden bewerte ich die Vorgänge in den Anstalten unter dem Gesichtspunkt
der Europ. Menschenrechtskonvention.

Lehre und Rechtsprechung behaupten, bei all den die Menschenrechte tangierenden
Eingriffen gelte der Grundsatz der Verhältnismässigkeit: Eine Massnahme müsse in
einem angemessenen Verhältnis zum sie auslösenden Anlass stehen.

Ausgedeutscht: Ist die Massnahme eine schwerstwiegende, muss auch der Anlass
ein schwerstwiegender sein.

Was alles nun umfasst diese Massnahme, nämlich einen Menschen in eine psychiat-
rische Anstalt zu versenken?

Gemäss Art. 5 Ziff. 1 lit. e EMRK muss der Betroffene geisteskrank sein.

Der erste Hammerschlag!

Einen Menschen mit dem Etikett „Geisteskrankheit“ zu bekleben, kommt einer Ver-
nichtung seiner Existenz gleich. Er wird buchstäblich degradiert. Was er sagt und tut,
wird nicht mehr ernst genommen.

Dabei gibt es nichts Umstritteneres als die psychiatrischen Diagnosen.

Hierzu ein kleines, aber entlarvendes Detail:

In den Fachinformationen des schweizerischen Arzneimittelkompendiums über das
eingesetzte hochpotente Solian erfährt man beispielsweise folgendes:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 05:

Es ist zu erwähnen, dass es in gewissen Fällen schwierig sein kann, die uner-
wünschten Wirkungen von den Symptomen der zugrunde liegenden Krankheit
zu unterscheiden.

Die perfideste Taktik der Organe der Zwangspsychiatrie besteht darin, dass sie
durchs Band Verhaltensweisen und Äusserungen der von ihnen Etikettierten notie-
ren, welche diese im Zustand der drohenden oder vollendeten Freiheitsberaubung,
Folter mittels heimtückischen Nervengiften und Kappung der übrigen Menschenrech-
te gezeigt bzw. von sich gegeben haben. Es wird nie zwischen den Manifestationen
der Betroffenen in diesem Zustand und in ihrem Alltag differenziert. Würde das ge-
tan, stünde die leidige und fatale Tatsache fest, dass einer diagnostizierten „Geistes-
krankheit“ sich jagende Verbrechen gegen die Menschenrechte zu Grund liegen.
Durch psychiatrische Verfolgungen können so nach Belieben Geisteskrankheiten
konstruiert werden!

Die Schindluderei, welche mit dem Begriff Geisteskrankheit getrieben wird, lässt sich
auch im Zusammenspiel von Justiz und Psychiatrie aufzeigen. Vor der gesetzlichen
Regelung des psychiatrischen Freiheitsentzugs im Jahre 1981 wurden in keiner Wei-
se straffällig gewordene Menschen nicht als „Geisteskranke“ in den Anstalten ver-
senkt, sondern dort „administrativ versorgt“. Die Geisteskrankheit spielte lediglich im
Vormundschaftsrecht als Entmündigungsgrund eine trübe Rolle. Juristisch wurde sie
als ein vollkommen unverständliches, für den besonnenen Laien nicht nachvollzieh-
bares, ja abwegiges Verhalten eines Menschen definiert. Mit der Einführung des Be-
griffs auch ins neue Gesetz ist gleichzeitig bestimmt worden, dass in die Haftprü-
fungsverfahren Gutachter - ausschliesslich Psychiater - einzubeziehen waren. Und
nun begann die Turnerei der Justiz. Einerseits operierte sie gewohnheitsmässig im-
mer noch mit ihrer juristischen Definition, andererseits aber schwafelte sie auch von
einer medizinischen Definition, was unter dem Strich darauf hinauslief, die von den
Psychiatern vorgeplapperten, nie konkretisierten und damit überhaupt nicht justiziab-
len Abstraktionen (cf. Musterbeschwerde des Vereins PSYCHEX, Ziff. 4, 10 - 12)
buchstabengetreu nachzuplappern. Der unheimliche Pakt zwischen Richter und Psy-
chiater hat sich zum Albtraum für die psychiatrisch Verfolgten entwickelt; denn er
macht das Wegsperren zur rein mechanischen Routinesache, für welche sich nie-
mand mehr verantwortlich fühlt: Der Richter kann sich sagen, ich folge ja nur der Be-
urteilung des Psychiaters, während dieser sich fein raus aus dem Schneider wähnt,
es sei letztendlich nicht sein, sondern der Entscheid des Richters.

Der unbequeme und nur störende „besonnene Laie“ hat seine Stimme ganz und gar
verloren, die von der Pharmalobby gesponserten Halbgötter in Weiss entscheiden
im Verbund mit der Justiz gnadenlos über das Schicksal der psychiatrisch Etikettier-
ten.

Der Freiheitsentzug selbst ist unbestreitbar eine objektive Freiheitsberaubung. Art. 5
Ziff. 1 EMRK wird für den Betroffenen ausser Kraft gesetzt.

Art. 6 Ziff. 1 EMRK schreibt für die gerichtlichen Haftprüfungsverfahren die Prinzipien
der Waffengleichheit, der Fairness und der Öffentlichkeit fest.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 06:

Sie gelten nicht.

Der Betroffene kämpft in den Verhandlungen regelmässig mutterseelenallein gegen
die geballte Macht der die Anstalt vertretenden Ärzte. Die jeweiligen „Gutachter“ –
notabene Kollegen der Anstaltsärzte - pflegen ins gleiche Horn wie diese zu blasen.

Wie sollte der via die Einweisung bereits schon zum Geisteskranken abgestochene
Freiheitsberaubte, überdies Zwangsbehandelte und durch die Kappung sämtlicher
Menschenrechte buchstäblich verrückt gemachte Betroffene denn diesen Halbgöt-
tern in Weiss rhetorisch auch nur halbwegs gewachsen sein?

Das schwerste Verbrechen gegen das Menschenrecht auf Fairness besteht darin,
dass in den Gerichtsverfahren überhaupt keine Beweise erhoben werden. Was von
der Justiz als „Beweismittel“ verkauft wird, nämlich die „Expertisen“ der „Sachver-
ständigen“, ist vollkommen untauglich. Was machen diese? Sie stöbern in den Akten
herum und klauben heraus, was dort irgendwelche Schreiberlinge notiert haben.

Das geht natürlich nicht.

Alles in den Akten Notierte ist obligatorisch nach den Beweisregeln der Zivilprozess-
ordnung zu verifizieren, sämtliche Informanten müssen an der Anhörung als Zeugen
einvernommen und dem Zwangspsychiatrisierten das Recht auf ein Kreuzverhör ein-
geräumt werden.

Es gilt somit noch immer die verpönte Verdachtsstrafe wie zu Zeiten der Inquisition.
Damals genügte eine Denunziation, um den Prozess auszulösen, heute tut ‘s ein Te-
lefonanruf an die Organe der Zwangspsychiatrie und schon landet das Opfer in der
Anstalt.

Halten kann sich dieses unselige System, indem die Zwangspsychiatrie seit ihrem Be-
stehen unter grösstmöglicher Geheimhaltung operiert. Ihre Bollwerke sind für die Öf-
fentlichkeit unzugänglich, die Gerichtsverhandlungen sind geheim. Der Staat gibt vor, er
müsse die Privatsphäre der Versenkten schützen.

Das Gegenteil ist der Fall!

Er muss seine eigenen Schandtaten verstecken.

Art. 7 EMRK verbietet Strafe ohne Gesetz. Wer den Strafcharakter einer Zwangsein-
weisung samt allen in der Anstalt verhängten und noch aufzuzählenden Sanktionen
bestreitet, ist der Täterseite zuzurechnen. Den Beweis liefert der Staat, indem er in
seinen Hochsicherheitstrakten auch ausschliesslich psychiatrisch Verfolgte - also
Menschen, welche sich keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht haben - den
haargenau gleichen Bedingungen wie die strafrechtlich Verfolgten unterwirft.

Art. 8 EMRK garantiert die Menschenrechte auf Privatleben und auf Achtung der
Wohnung.

Vergiss es!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 07:

Wenn die Kommandos überfallsmässig in die Gemächer der zu Versenkenden ein-
dringen, kann von einer Achtung der Wohnung keine Rede sein!

Es dröhnt mir nicht nur von den Klientenschilderungen in den Ohren. Anlässlich mei-
ner zusammengezählt wochenlangen Besuche habe ich selber die auf den Anstalts-
abteilungen herrschende trostlose Atmosphäre wahrnehmen können. Ich habe auch
serienmässig Mehrbettzimmer inspiziert.

Wie könnte da einer seine Privatsphäre wahren?

In Art. 9 und Art. 10 EMRK sind die Menschenrechte auf Gedanken-, Ideen-, Gesin-
nungs- und Meinungsäusserungsfreiheit verankert.

Eine Farce!

Ein mit den in den Anstalten eingesetzten heimtückischen Nervengiften Vollgepump-
ter kann weder klar denken noch reden.

Gipfel der Perfidie: Wer gegen die Behandlung mit den Giften und gegen das An-
staltsregime vom Menschenrecht Gebrauch macht, seinen Unmut über die Mass-
nahme in Worte zu fassen, erhält als Quittung eine höhere Dosis.

Und was denkt sich das Publikum? Ist es in einer Anstalt möglich, sich im Sinne von
Art. 11 EMRK frei zusammenzuschliessen?

Die Antwort ist klar. Die Anstalten sind reine Zwangsgemeinschaften. In diesem Kli-
ma von Freiheitsberaubung und der Unmöglichkeit, seine Rechte als Mensch auszu-
üben, ist ein erspriessliches Zusammenleben schlicht ausgeschlossen.

Art. 12 EMRK garantiert die Menschenrechte auf Ehe und Gründung einer Familie.
Zwei der elementarsten Menschenrechte sind in den Anstalten faktisch ausser Kraft
gesetzt.

Art. 13 EMRK räumt dem von einem Verbrechen gegen seine Menschenrechte Be-
troffenen das Recht ein, sich bei einer nationalen Instanz „wirksam“ zu beschweren.

Heute kann ja jeder in der im Internet veröffentlichen Rechtsprechung des Bundes-
gerichts wühlen. Die Schweiz hat die Europ. Menschenrechtskonvention 1974 ratifi-
ziert. Im letzten Vierteljahrhundert ist - wie wir bereits wissen - über eine Million Mal
eingewiesen worden. Erfassen wir die weiteren 13 Jahre, schwillt die Summe noch
weiter an.

Und nun suchen wir mit der Maschine die Zahl der vom Bundesgericht festgestellten
Verbrechen gegen die Menschenrechte.

Das ernüchternde Resultat: Die millionenfachen Versenkungen sind samt und son-
ders menschenrechtskonform gewesen.

Das Bundesgericht bedient sich eines primitiven und plumpen Tricks, um alle die auf
Art. 13 EMRK gestützten Beschwerden abzuschmettern. Art. 5 Ziff. 5 EMRK und Art.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 08:

429a ZGB räumen den Opfern die Möglichkeit ein, auf Genugtuung und Schadener-
satz zu klagen. Kalten Arsches verweist nun das Bundesgericht alle sich Beschwe-
renden auf dieses Klagerecht.

Dann nimmt es uns doch wunder, wieviele solcher Klagen in der Schweiz seit 1974 je
gutgeheissen worden sind.

Eine Recherche in der Bundesgerichtsrechtsprechung fördert nicht eine, aber auch
nicht eine einzige Gutheissung zu Tage...!

Der in der Schweiz mit den Menschenrechten inszenierte Betrug übersteigt jegliches
Vorstellungsvermögen.

Der Geist der Scheinheiligkeit trieft aus allen Poren dieses Landes.
Nach den Verbrechen wird in auschwitz'scher Manier gelogen.

Und jetzt kommen wir zu den ganz dicken Hunden.

Art. 2 EMRK schützt das Leben.

Dazu ein Zitat:

„Eine aktuelle Studie ermittelt für 6 von 7 ausgewählten Bundesstaaten der
USA für die Jahre 1997 – 2000 eine um 25 – 32 Jahre verkürzte Lebenserwar-
tung von psychisch kranken Menschen, die durch das öffentliche Gesundheits-
wesen erfasst wurden“, Dr. Volkmar Aderhold (Mitglied der renommierten Deut-
schen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP)): Mortalität durch Neuro-
leptika, in Soziale Psychiatrie 4/2007. Der Link zu dieser Studie findet sich
auch im Jahresbericht 2009 des Vereins PSYCHEX.

Wer also mit 20 Jahren abwechselnd durch die psychiatrischen Anstalten und die
sogenannten Wohnheime mit Medikationszwang geschleust wird, verliert im Schnitt
mindestens 25 Jahre seines Lebens.

Ein klarer Mord in Raten!

Unfassbar. Einen grösseren Skandal kann man sich gar nicht vorstellen.

Die Nazis haben den Begriff „Betreuung“ erfunden. Sie haben sich anheischig gemacht,
die Menschen in den Konzentrationslagern betreut zu haben (Sternberger/Storz/Süs-
kind, Aus dem Wörterbuch des Unmenschen, dtv 1970, S. 24 ff).

Die Schweizer haben den Begriff „Fürsorge“ erfunden. Sie machen sich anheischig, für
die Menschen in den mit Hochsicherheitsschleusen ausgerüsteten psychiatrischen
Bollwerken zu sorgen.

Was ist schlimmer: Einen Menschen in eine als Duschraum getarnte Gaskammer zu
treiben und sofort zu töten oder ihn täglich unter heimtückische Nervengifte mit

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 09:

schrecklichen, krankmachenden Wirkungen und Nebenwirkungen zu setzen und in
einem rund 30 Jahre dauernden Prozess hinzurichten?

Die psychiatrischen Praktiken sind übrigens in der Schweiz nicht anders als in Ame-
rika. Das wissen wir aus dem regen Erfahrungsaustausch. Der Eugeniker Eugen
Bleuler, ein früherer Direktor des Burghölzli, hat das erste Lehrbuch für angehende
Psychiater verfasst. Das Burghölzli ist weltberühmt, Zürich eine Hochburg der
Zwangspsychiatrie. Aus allen Ländern reist man in die Schweiz, um sich im Fach
weiterzubilden.

Um zu dokumentieren, wes Geistes Kind die berühmtesten hiesigen Protagonisten
der Materie waren, was folgt (aus Marc Rufer, Wer ist irr? Bern 1991, S. 99 ff.):

"Wir müssen die Menschheit in ungefähr zwei Hälften teilen: eine obere, sozial
brauchbarere, gesündere oder glücklichere und eine untere, sozial unbrauchba-
rere, weniger gesunde oder unglücklichere. Ziehen wir zwischen beiden eine
mittlere Durchschnittslinie, so können wir folgenden Satz aufstellen. Wer selbst,
mitsamt dem Mittel seiner bekannten Aszendenz, unzweideutig zur oberen Hälf-
te gehört, hat die Pflicht, sich kräftig zu vermehren; wer ebenso zweifellos zur
unteren Hälfte gehört, besonders wer mit Bezug auf körperliche Gebrechen,
Dummheit, Geistesstörung, Verbrechen und Nervenkrankheiten ein verfehlter,
unglücklicher und sozial schädlicher Mensch ist, sollte gehalten sein resp. es
als soziale Pflicht betrachten, unter allen Umständen die Erzeugung von Kin-
dern zu vermeiden, ... wer endlich auf der mittleren Durchschnittslinie steht, soll
sehen, mässig in der Vermehrung seiner Art zu bleiben" (August Forel).

"Je mehr die Medizin fortschreitet, je bessere Dienste sie dem Individuum leis-
tet, um so gefährlicher wird sie der Rasse, weil sie die Schwachen auf Kosten
der Starken erhält; man braucht nicht gerade Nietzscheaner zu sein, um ernst-
hafte Besorgnis für die Zukunft der Kulturvölker zu hegen. So erscheint es mir
nicht anders möglich, als dass, wenn nicht durch künstliche Auslese dem künst-
lichen Schutz der Schwachen ein Gegengewicht gesetzt wird, der beste Teil der
Menschheit, die Kulturvölker, an der Schwäche gegenüber ihren eigenen Män-
geln zugrunde gehen wird ... Wie man der Degeneration begegnen sollte, das
bleibt noch zu studieren. Etwas anderes als der Ausschluss der Schwachen von
der Zeugung ist aber nicht wohl denkbar. An der Wissenschaft ist es, die Wege
zu finden, ohne Rücksicht auf Anschauungen und Gefühle, die einer vergange-
nen Kultur entstammen und unter jetzigen Verhältnissen schädlich sind" (Eugen
Bleuler).

Beide haben vor dem zweiten Weltkrieg auch in Deutschland publiziert und mit Si-
cherheit Argumente zum „wissenschaftlichen“ Fundament der dortigen Menschen-
vernichtungsaktionen beigesteuert.

Die Schweiz hat sich noch nie von ihren Monstern distanziert. Forels Konterfei zierte
eine Zeitlang sogar die Tausendfrankennoten.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 10:

Art 3 EMRK verbietet die Folter.

Das Verbot gilt in den Anstalten nicht.

Wer sich weigert, die heimtückischen Nervengifte zu schlucken, wird von Aufgeboten
von bis zu einem Dutzend Pflegern umringt, gewaltsam gepackt, niedergerungen und
auf einem Schragen mit Ledergurten an Händen, Füssen und um den Bauch fixiert.
Alsbald wird ihm das Gift mit einer Spritze in den Körper gepumpt. Häufig verlieren
die Opfer das Bewusstsein.

Dazu das Strafamtsgericht Bern, welches 1993 die Tat eines privaten Täters zu beur-
teilen hatte:

„Zum Gemeinsten und Niederträchtigsten (gehört es), einen anderen Menschen
durch Medikamente gegen seinen Willen bewusstlos zu machen“.

Was ist gemeiner und niederträchtiger? Von einem Einzeltäter oder einer Horde Psy-
chiatriepfleger seines Bewusstseins beraubt zu werden?

Die Wirkungen der Chemie reichen von Dämmrigkeit, Dösigkeit, Müdigkeit, Antriebs-
und Interessenlosigkeit, gefühlsmässiger Indifferenz, Beeinträchtigung der Kreativität,
Dämpfung der sexuellen Aktivität, Impotenz, schwerer und schwerster Störungen der
Motorik, Krämpfen, zahlreicher anderer körperlicher Beschwerden bis hin zu völliger
Bewusstlosigkeit und Tod.

Bei einer durchschnittlichen Todesrate gibt es die Abweichungen nach oben und
nach unten. Es sind auch alte Zwangspsychiatrisierte anzutreffen. Sie fallen durch
Hartnäckigkeit, Widerstandsgeist, Unbeugsamkeit und Ähnliches auf. Man erfährt
von ihren Strategien, welche darauf ausgerichtet sind, das praktisch einzige „Be-
handlungskonzept“ der Anstalten, nämlich ihre Opfer mit den Giften vollzupumpen,
erfolgreich zu durchkreuzen.

Sie können dabei nicht zuletzt auch auf das Verständnis von PflegerInnen zählen,
welche diesen generalstabsmässig verordneten Giftkuren skeptisch gegenüber ste-
hen. Ungezählte von ihnen haben sich bei mir oder dem Verein gemeldet. Allerdings
pflegen ausgerechnet sie den Dienst vorzeitig zu quittieren, weil sie sich an den un-
geheuerlichen Praktiken ganz einfach nicht mehr beteiligen wollen. Zurück bleibt der
Bodensatz von Abgefeimten, Abgestumpften. Es tummeln sich nicht wenige Sadisten
in den Anstalten.

Zur hohen Todesrate dürften vor allem diese Unglückseligen beitragen, welche sich
folgsamen Schäfchen gleich den als „Gaben“ angepriesenen Giften nicht widerset-
zen. Man sieht sie schon zu Lebzeiten wie halbe Leichen durch die trostlosen Gänge
hinter den Schleusen schleichen. Auch entlassen halten sie sich brav an die Rezep-
turen.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 11:

Das schweizerische Bundesgericht weigert sich, die unmenschlichen und erniedri-
genden Behandlungen drinnen und draussen korrekt als Folter zu qualifizieren. Bei
einer ärztlichen Anordnung sei dies ausgeschlossen. Dümmlicher könnte die Be-
gründung nicht lauten. Ob gerechtfertigt oder nicht - dem Arzt wird ein Freipass für
Folter ausgestellt. Die Empfindungen des Opfers zählen nicht das Geringste.

Wer - fragen wir uns - ist für das Urteil zuständig, was Folter ist?

In erster Linie doch wohl das Opfer selbst!

Das ist sonnenklar.

Jedenfalls sind es nicht die Täter oder die sie deckenden Instanzen. Das wäre etwa
gleich abwegig, wie wenn man die Bewertung, ob gefoltert wurde oder nicht, seiner-
zeit den Grossinquisitoren oder den Nazischergen überlassen hätte.

Es wird wie üblich nur eine Frage der Zeit sein, bis das Urteil der Geschichte die
Verhältnisse richtig stellen wird.

Art. 4 EMRK verbietet die Zwangsarbeit.

Menschen, welchen amtlich Invalidität und Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, wer-
den rücksichtslos gezwungen, Tölpelarbeiten zu verrichten. Geschickt werden diese
als Ergotherapien getarnt. Ich habe mit eigenen Augen beobachtet, wie in den An-
stalten Schräubchen gezählt und verpackt oder beispielsweise Werbeprospekte der
FDP gefaltet und ins Couvert gesteckt werden.

Generell gilt: Gegen denjenigen, welcher sich den Anordnungen der Anstaltsorgane
nicht fügt, steht neben den schon aufgezählten schwerstwiegenden Eingriffen in die
Menschenrechte ein Katalog weiterer Sanktionen zur Verfügung: Verfrachten in die
Isolationszelle, Zimmerzwang, Telefon-, Schreib-, Besuchsverbot, Ausgangs-, Ur-
laubsperre, Entzug der Rauchware, Kappung der Internetkommunikation etc..

Nachdem wir nun den nicht überbietbaren Schweregrad der Massnahme dargestellt
haben, kommen wir zu den Anlässen.

Greifen wir ein klassisches Beispiel heraus.

Der Vater des zukünftigen Geisteskranken ist Fliessbandarbeiter, die Mutter schiebt
in einem Verkaufshaus tagein tagaus Ware über ein Lesegerät und sorgt dafür, dass
Hart- und Buchgeld in die Kassen und Bücher des Unternehmens fluten.

Für den Sohn stellt sich immer dringender die Frage, wo er sich in der heutigen mo-
dernen Produktions-, Konsum- und Abfallbeseitigungsgesellschaft einfügen soll. Eine
akademische Laufbahn liegt völlig ausser Reichweite.

Das Beispiel seiner Eltern löst bei ihm keine Begeisterungsstürme aus, sein Leben
als Schweisser, Fräser, Dreher und dergleichen in einer Werkhalle, als Arbeiter auf
dem Bau, als Buchhalter in einem Grossraumbüro oder als irgendetwas anderes in
einer subalternen Stellung zu beschliessen.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 12:

Es kommt zu heftigsten Diskussionen. Die Situation eskaliert.

Lassen wir hier den Fall einmal weg, dass die Erzeuger sich bereits in dieser hochkri-
tischen Phase nicht anders zu helfen wissen, als zum Telefonhörer zu greifen und
den Notfallpsychiater zu bestellen.

Um die Wogen zu glätten, einigt man sich, dem Jüngling eine eigene Wohnung zu
organisieren, damit er mit mehr Freiheiten die ihm auf dem Magen liegende Lehre in
Angriff nehmen kann.

Aber ohalätz. Es will weder mit den Lehr- noch den Schulmeistern klappen. Die Ab-
senzen häufen sich, der junge Mann zieht sich mehr und mehr in seine Bude zurück.

Sie grenzt in seiner Mietkaserne ringsherum inkl. Diagonalen an nicht weniger denn
9 weitere Wohneinheiten. Um zehn, elf Uhr nachts werden dort die Fernseher abge-
stellt. Man begibt sich zur Ruhe, denn morgens muss man früh aus den Federn, um
eine Maschine zu bedienen, Kehricht abzuführen, Post zu sortieren, Verkaufsgestelle
zu füllen oder irgendwelche Knöpfchen zu drücken und dergleichen mehr.

Na was tönt denn da durch die Wand? Heavy metal, ein wilder Rapp? Jedenfalls et-
was, was den geplagten Nachbarn den Schlaf raubt.

Es genügt, dass einer zum Hörer greift.

Was dann geschieht, habe ich nicht nur aus Tausenden Instruktionen erfahren, son-
dern etliche Male live auch insofern miterlebt, indem mir Menschen angerufen und
berichtet haben, die Polizei stehe gerade vor der Türe und verlange ohne auch nur
eine Erklärung abzugeben, dass sie aufgemacht werde.

Ich habe dann mit ihnen geredet, bis aus den Geräuschen und Stimmen klar wurde,
dass das Schloss geknackt und das in der Regel aus zwei Polizisten, zwei Sanitätern
und einem Psychiater bestehende Kommando in den Raum eingedrungen war.

Alsbald habe ich den Anrufer aufgefordert, er solle einem der Polizisten den Hörer
reichen, damit ich mit ihm verhandeln kann.

Ein vergebliches Unterfangen. Meistens wurde der Hörer, ohne dass auch nur ein
Wort gesagt wurde, sofort aufgelegt.

Am anderen Tag oder auch später, weil die Wirkungen der zwangsverabreichten
Drogen ihn daran hinderten, uns schon zu telefonieren, habe ich dann entweder di-
rekt oder via die täglichen Protokolle des Vereins erfahren, in welche Anstalt der Be-
troffene versenkt worden ist.

Und nun die entscheidende Frage: Ist der im meinem Beispiel geschilderte Anlass -
nämlich die Nachruhestörung - geeignet, jemanden einer Massnahme zu unterwer-
fen, welche seine sämtlichen Menschenrechte ausser Kraft setzt?

Doch wohl nicht!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 13:

Da muss ja einer wirklich nicht ganz bei Trost sein, wenn er nicht auf die nahelie-
gendste Lösung stösst.

Dass niemand in seiner Nachruhe gestört werden will, ist verständlich und nachvoll-
ziehbar. Dass man aber gleich mit der Tür ins Haus fallen und den Störefried in eine
Anstalt versenken muss, geht entschieden zu weit.

Nachruhestörung ist ein Übertretungstatbestand. Angemessen bzw. verhältnismässig
wäre, dass der ausrückende Polizist den Täter auffordert, die Türe zu öffnen, damit
die Sache besprochen werden kann. Weigert sich dieser, so ist das noch lange kein
Grund, gewaltsam in die Wohnung einzudringen. Es genügt, dass der Polizist dem
Täter durch die Tür erklärt, dass eine Klage wegen Nachruhestörung eingegangen
sei und man es jetzt noch einmal bei einer Verwarnung bewenden lasse. Sollte er-
neut eine gleiche Anzeige eingehen, werde die Polizei das nächste Mal die Woh-
nungstür wenn nötig mit Gewalt aufbrechen, das corpus delicti - die Stereoanlage –
konfiszieren und den Täter verzeigen.

Rekapituliere ich meine persönlich vor Gericht und daher in Kenntnis sämtlicher Um-
stände verteidigten Fälle kann ich sagen, dass bei keiner einzigen psychiatrischen
Versenkung ein dieser überhaupt schwerstwiegenden Massnahme angemessener
Anlass vorausgegangen ist.

Wer jetzt gegen dieses mein Statement Sturm läuft und mich auffordert, selbst mal
mit einem „Geisteskranken“ zusammenzuleben, dem halte ich entgegen, dass ich
mehrere Opfer direkt von der Anstalt bei mir aufgenommen und monatelang beher-
bergt habe. Es ist mir nicht im Traum eingefallen, sie einweisen zu lassen.

Es darf als Erfahrungstatsache gelten, dass es für eine Einweisung immer zwei Idio-
ten braucht. Verhält im Konflikt nur einer sich nicht idiotisch, unterbleibt die fatale
Versenkung.

Das Phänomen Zwangspsychiatrie ist, wenn man genügend Fälle kennt, leicht zu
entschlüsseln.

Wir brauchen nur die scheinbar unerklärliche Tatsache zu ergründen, warum bei
gleichen sich täglich überall abspielenden Szenen derjenige, welcher das Pech hat,
in einer sofort die Organe der Zwangspsychiatrie auf den Plan rufenden Umgebung
zu leben, in der Anstalt landet, während der andere, welcher von Menschen umge-
ben ist, die den Konflikt aushalten und austragen, verschont bleibt. Ausserdem ist die
weitere Tatsache zu deuten, warum, wenn immer ein Konflikt zwischen zwei Men-
schen schliesslich in eine Einweisung mündet, es mit Garantie denjenigen trifft, wel-
cher im Arbeitsleben nicht integriert ist, während sein am Arbeitsprozess beteiligter
Konfliktpartner frei bleibt.

Das führt uns sofort auf die richtige Spur.

Denn wenn wir jetzt noch analysieren, was diese Welt „im Innersten zusammen hält“,
löst sich das Rätsel vollends.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 14:

Die Geschehnisse hienieden werden von einer Konstruktion beherrscht, wie sie
dreister gar nicht sein könnte.

Als damals begonnen worden ist, die Länder als Demokratien zu vermarkten, hat die
Idee der Demokratie ja nicht explosionsartig beim ganzen Volk gezündet - nein! - in
ihrem Ursprung war sie die Ausgeburt eines einzigen Hirns. Sein Schöpfer hat ledig-
lich über die Machtmittel verfügt, um sie durchzusetzen.

Konkret ging das - schematisch dargestellt - so: Er hat mit seiner Macht, seinen Ge-
sinnungsgenossen und seinem Propagandaapparat eine Mehrheit der Parlamentari-
er und damit die von diesen gewählten Regierungen und Richter in ihre Sessel ge-
hievt. Die Minderheiten waren als Feigenblatt und zwecks Kaschierung des Betrugs
mehr als willkommen. Alsbald hat er seinem Personal befohlen, eine Notenbank zu
errichten, das dort gedruckte und geprägte Geld bis auf den letzten Cent aus-
schliesslich in die von ihm & consortes gegründeten Privatbanken fluten und das
ganze System durch die obersten Gerichte in jeder Hinsicht absegnen zu lassen.
Das Hartgeld und das dieses inzwischen um ein rund Zehnfaches übersteigende
selbst geschaffene Buchgeld haben die Banken dann selbstverständlich nicht als
Geschenke, sondern als Kredite mit Zinspflicht vor allem den Unternehmern, welche
als nach Gewinn Strebende ideologisch das Scharnier zwischen den Herren und
dem "Volk" bilden, über die Tresen geschoben. Via Zins und Zinseszins sind so aus
Millionen Milliarden und aus Milliarden Billionen geworden. Nun steuern die Ober-
schurken bereits den Trillionen zu. Um die exponentiell explodierenden Zinsschulden
zusammen mit den fetten Unternehmergewinnen zu generieren, muss auf Teufel
komm raus produziert, zum Konsum verführt und Abfall entsorgt werden.

Da kein vernünftiger und normaler Mensch sich degradieren lassen will, all die anfal-
lenden Fliessband- und Tölpelarbeiten freiwillig zu leisten, müssen die Arbeitermas-
sen mit einem Drohsystem gefügig gemacht werden. Die störenden und schlecht
funktionierenden "Elemente" werden kurzerhand und aus nichtigen Gründen ihrer
Freiheit beraubt und mit heimtückischen Nervengiften gefoltert. Die solcherart an
Einzelnen statuierten scharfen Exempel halten das ganze Volk in Schach (Spezial-
und Generalprävention).

Die beispielsweise im schweizerischen Gesetz (Art. 397a ZGB; andere Staaten ver-
wenden zur Kaschierung des Betrugs ähnlich euphemistische Begriffe) erwähnte
"Fürsorge", welche den "Geistes-, Suchtkranken und Verwahrlosten" in einer Anstalt
erwiesen werden soll, ist lediglich ein Tarnwort.

Die Zwangspsychiatrie muss die Menschen fertig machen. Wäre es anders, würden
sich die Menschen in den Anstalten wohl fühlen und würden ja alle sich nur zu gerne
dort aufhalten.

Wer würde dann ohne die Drohungen der Zwangspsychiatrie die Sklavenarbeit leis-
ten?

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 15:

Damit ist alles klar: Die Zwangspsychiatrie hat mit Fürsorge nichts, aber auch gar
nichts zu tun, sondern sie ist ein reines Herrschaftsinstrument. Sie schreitet buch-
stäblich auch über Leichen. Da eine Krähe der anderen und ergo die Krähe Justiz
der Krähe Psychiatrie kein Auge aushackt, sind bisher alle ihre Verbrechen unge-
sühnt geblieben.

Ich weiss, dass diese vernichtende Kritik schwer verdaulich ist, weil ich ja auch
weiss, was es alles braucht, bis einem die Schuppen von den Augen fallen. Der des-
informierte Bürger hat mangels Einblick in die hintersten und letzten Details keine
Chance, die Zwangspsychiatrie anders wahrzunehmen und zu bewerten, als ich das
vor 37 Jahren vermochte.

Wie die Desinformationspropaganda der im Dienste der Herren stehenden Medien
funktioniert, soll kurz an einem jüngst im „Beobachter“ (ein Produkt der Axel Springer
Schweiz AG) erschienenen Artikel illustriert werden.

Es fängt schon beim Titel an: Die Zwangsjacke hat ausgedient.

Davon kann keine Rede sein!

Der Zwang beherrscht noch immer den Alltag in den psychiatrischen Bollwerken. Die
Jacke ist zwar abgeschafft, jedoch durch ein weit perfideres Instrument ersetzt wor-
den – die chemische Keule. Die bis tödlichen Wirkungen der heimtückischen Ner-
vengifte habe ich schon aufgezählt.

Davon erfährt man im von einem Walter Noser verfassten Artikel keine Silbe.

Es würden über 27 unschuldige Mitbürger pro Tag zwangsweise eingewiesen, faselt
dieser. Das wären dann knapp 10'000 aufs ganze Jahr.

Vollkommen falsch. Er stützt sich auf Angaben, welche die CCHR – mit welcher der
vom Beobachter angeschossene Verein PSYCHEX notabene nicht das Geringste zu
tun hat – auf einem Flugblatt verbreitet haben soll und fügt hinzu, man könne davon
ausgehen, dass die Zahl in etwa stimme.

Wenn wir den Anteil der unfreiwilligen Einweisungen gemäss der schon analysierten
OBSAN-Studie aus den Jahren 2000 – 2002 vorsichtig tief auf 60% ansetzen und auf
das Jahr 2009 mit 60'000 Einweisungen übertragen, kommen wir bereits auf 36’000,
nehmen wir Prof. Ernst beim Wort, sind es 40'000 und nach Prof. Uchtenhagen über
54'000.

Mit seinen knapp 10’000 Zwangseingewiesenen hat uns Noser ein Meisterstück sei-
ner Kunst serviert, das Volk zu desinformieren und in die Irre zu lenken.

Die kompetente Kritik des Vereins PSYCHEX wird von ihm mit dem Adjektiv „abs-
trus“ bewertet.

Der weise Volksmund erteilt ihm die Antwort: „Was Du sagst, das bist Du selbst.“

Als Beispiel einer abstrusen Behauptung des Vereins PSYCHEX zitiert er den Satz:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 16:

Wohl nirgendwo auf der Welt werden so viele Menschen eingesperrt wie in der
Schweiz.

Warum soll dieser Satz abstrus sein? Hat er ihn mit irgendeinem Gegenbeispiel wi-
derlegt.

Nein!

Ich bin als Referent sowohl an Jahreskongresse des ENUSP in London und des
deutschen BPE in Kassel eingeladen worden. Der Verein PSYCHEX wird via
Newsletter über die Zwangspsychiatrieszene aus der ganzen Welt informiert. Wir
haben nie von einer Zahl gehört, welche die schweizerische Einweisungsrate über-
steigt.

Die Deutsche Ärztezeitung veröffentlichte am 9.5.2012 was folgt:

So stieg in Deutschland zwischen 1990 und 2002 die Rate unfreiwilliger Einwei-
sungen um 67 Prozent von 114,4 auf 190,5 (jeweils bezogen auf 100.000), in
England um 24 Prozent von 40,5 auf 50,3, in den Niederlanden um 16 Prozent
von 16,4 auf 19,1.

Ein Rückgang der Zwangseinweisungen sei zu beobachten in Italien - um 12
Prozent von 20,5 auf 18,1 - sowie in Schweden, um 17 Prozent von 39,4 auf
32,4. Die niedrigsten Raten in Europa hat Portugal mit 6 auf 100.000, die
höchsten Finnland mit 218 auf 100.000.

Gemäss der schweizerischen Krankhausstatistik 2009 beträgt die Gesamtrate aller
freiwilligen und unfreiwilligen Einweisungen 7,7 auf 1'000 Einwohner, das sind 770
auf 100‘000 Einwohner. Sondert man die 60 - 90% Unfreiwilligen aus, bewegen sich
die Raten zwischen 462 und 700 - auf jeden Fall mit Abstand signifikant höher als in
den gerade erwähnten 7 europäischen Ländern.

Ein glatter Rohrkrepierer des Beobachters!

Obwohl diesem Walter Noser die Existenz des Vereins PSYCHEX nur zu gut be-
kannt war, hat er niemanden von uns befragt. Dafür hat er sich mit dem Chefarzt der
Psychiatrischen Dienste Interlaken unterhalten. Diesen lässt er daherplaudern, dass
es bei weniger als einem Prozent aller Aufnahmen zu Zwangsbehandlungen komme.

Wenn man weiss, dass Walter Noser ein ehemaliger Psychiatriepfleger ist, haben wir
es mit ihm und dem Chefarzt gleich mit zwei Böcken zu tun, welche sich zu Gärtnern
gemacht haben.

Die Behauptung des Chefarztes kann der Verein bereits mit seinen eigenen Daten
widerlegen. Wir erhalten nicht nur mündliche, sondern - wie schon gesagt - auch
schriftliche Instruktionen. Mit den Klientenunterlagen wird standardmässig ein In-
struktionsblatt mitgefaxt, in welchem u.a. folgende Fragen gestellt werden:

5. Sind Sie gezwungen worden, Medikamente einzunehmen?

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 17:

Wenn ja, welche und in welchen Dosen?

6. Sind gegen Ihren Willen chemische Präparate mittels Injektionen in Ihren
Körper gespritzt worden?

Wurden Sie vom Anstaltspersonal festgehalten oder gefesselt?

7. Ist Ihnen gedroht worden, Sie würden „heruntergespritzt“, falls Sie die
chemischen Präparate nicht einnehmen würden?

Ist Ihnen anderweitig gedroht worden?

Aus den mündlichen wie aus diesen schriftlichen Instruktionen wissen wir, dass die
Versenkten durchs Band gezwungen werden, die Gifte zu schlucken.

Natürlich muss man auch hier die Zusammenhänge kennen. Die Funktion der
Zwangspsychiatrie als Herrschaftsinstrument wird bestimmt nicht an die grosse Glo-
cke gehängt. Gegenteils wird sie, gleich wie die räuberische Geldpolitik, mit allen nur
erdenklichen Künsten verschleiert. Ergo hat selbst das Personal in den Anstalten in
aller Regel nicht die geringste Ahnung, zu welch üblem und schändlichem Zweck es
missbraucht wird. Ärzte und Pfleger müssen, um psychohygienisch einigermassen
stabil zu bleiben, die unschönen und dramatischen Szenen verdrängen oder eben
als freiwillig deklarieren. Und von den Bösgläubigen im ganzen Setting erfährt man
mit Sicherheit nur absichtlich verbreitete Lügen.

Auf die Realität lässt sich aus den Instruktionen unserer Klientel schliessen. Richtig
ist zwar, dass von all unseren Fragen zur Zwangsbehandlung die speziellen Fragen,
ob gegen den Willen chemische Präparate mittels Injektionen in den Körper gespritzt
und ob die Betroffenen dabei vom Personal festgehalten oder gefesselt worden sind,
weniger mit JA als die übrigen Fragen zum Zwang beantwortet werden.

Damit ist die Zwangsfrage keineswegs vom Tisch. In dieser Hinsicht herrscht in den
Anstalten das gleiche Prinzip der Spezial- und Generalprävention, wie in der
Zwangspsychiatrie insgesamt und im Strafrecht.

Um dem Publikum das vor allem im Strafrecht gebräuchliche Begriffspaar zu erläu-
tern was folgt: An Einzelnen werden scharfe Exempel statuiert, um einen Straftäter
davon abzuhalten, weitere Taten zu begehen – das nennt sich Spezialprävention.
Das Exempel soll aber gleichzeitig dem gesamten Volk signalisieren, es ja nicht dem
Einzelnen gleich zu tun. Damit ist der Begriff der Generalprävention erklärt.

Wir alle wissen, dass ein Banküberfall – obwohl es ja nur um schnödes Geld geht –
für den Täter allzu leicht tödlich enden kann. Mit den in solchen Fällen sofort positio-
nierten Scharfschützen wird dem gemeinen Volk drastisch vor Augen geführt, was
ihm blüht, sollte es sich aus den strengstens behüteten Tresoren bedienen wollen.

In der Anstalt werden diejenigen, welche sich den Giften konsequent verweigern, in
der schon beschriebenen Art und Weise von Aufgeboten überwältigt und herunterge-
spritzt.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 18:

Dieser Vorgang gehört zum Anstaltsalltag, die Mitinsassen können den Aufruhr mit-
verfolgen, das Geschrei mithören. Die Vorfälle sprechen sich herum.

Und genau diese an Einzelnen statuierten scharfen Exempel bewirken, dass sich alle
übrigen nolens volens in die Reihe stellen, wenn sie zur täglich mehrmaligen Ein-
nahme der Gifte antreten müssen.

Ohne die statuierten Exempel, die permanenten Machtdemonstrationen würden die
Gifte nicht geschluckt.

Aus Tausenden Schilderungen wissen wir haargenau, wie das abläuft. „Wenn Sie
das Medikament nicht nehmen, müssen wir es spritzen“, lautet die knallharte Dro-
hung. Die meisten kapitulieren. Gegen die Hartnäckigen wird das Aufgebot zusam-
mengetrommelt. Ich habe diese gespenstischen Szenen, die Einkreisung, das Übung
belegende routinierte gewaltsame Packen des Opfers anlässlich meiner Besuche mit
eigenen Augen beobachten können.

Und warum wohl werden die Gifte von der Pharmaindustrie in flüssiger Form und als
Depot produziert? Unsere Spione, sprich Klienten, erklären auch das. Viele nämlich
versuchen das die Einnahme überwachende Personal zu täuschen, indem sie die
Gifttabletten unter die Zunge schieben und dann bei nächstbester Gelegenheit aus-
spucken. Das genau ist der Grund, warum die Pharmaindustrie die Gifte auch flüssig
liefert.

Natürlich beherrschen die Habitués unter den Zwangspsychiatrisierten die Kunst, ein
Schlucken zu simulieren. Dagegen setzen die Anstalten die am meisten gefürchtete
Depotspritze ein. Die Gifte werden dabei in den Körper gespritzt und von diesem im
Verlauf einer gewissen Periode absorbiert. Darüber wird uns von unserer Klientel
Allerschrecklichstes berichtet. Da die Absorption unregelmässig verlaufen kann,
kommt es zu schweren Komplikationen, welche nicht selten eine notfallmässige Ein-
weisung in ein Spital erfordern. Dazu eine kleine Pointe. Stirbt das Opfer dort am so-
genannten „malignen Syndrom“ oder auch den „sudden death“, wird es in der Statis-
tik der psychiatrischen Anstalt nicht etwa als gestorben, sondern als „ausgetreten“
verbucht.

Die Art und Weise, wie dieser Walter Noser den in den Anstalten allgegenwärtigen
Zwang aus der Welt zu schaffen versucht, ist geradezu monströs.

Das cui bono seiner Hiebe gegen PSYCHEX ist unschwer zu erraten. Aus den Klien-
tenschilderungen kennt der Verein die in den Anstalten herrschenden Verhältnisse
nicht nur in- und auswendig, sondern er veröffentlicht sie auch. Unsere Homepage
verzeichnet täglich bis zu 1700 Anfragen.

Es ist daher höchste Zeit, dass die amtierenden Herren die geballte Macht der von
ihnen beherrschten Presse gegen unsere ungeschminkte Darstellung der Realität in
Bewegung setzen.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 19:

Das wird den Verein niemals daran hindern können, die inquisitorisch/holocaust’sche
Dimension des Herrschaftsinstruments Zwangspsychiatrie blosszustellen.

Inquisition und Rassenhygiene waren je zu ihren Zeiten unangefochtene und unan-
fechtbare Ideologien, Grossinquisitoren und Nazischergen hochgeachtete Persön-
lichkeiten.

Kritiker wurden niedergemacht.

Die Geschehnisse wiederholen sich endlos.

Es ist davon auszugehen, dass meine Ausführungen erst im Urteil der Geschichte
Relevanz entfalten.

Herbst 2012 RA Edmund Schönenberger

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Weitere persönliche Hinweise: Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.
Transkriptionen, etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Es gilt die Unschuldsvermutung.
« Letzte Änderung: 26 November 2013, 07:25:51 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.