20120509 NÖ JUWO Mag. Reinfried GÄNGER | JAHRTAUSENDSKANDAL KINDERHEIM NÖ
Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
ANTWORT 06 SEITE 01
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=354.0xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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06.08.2013 23:56 Kurier.at ZITAT: „Nur für nicht wiedergutzumachende Delikte gibt es den automatischen Verlust des Beamtenstatus.“xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL 07.08.2013 VGE-ZITATE:
06.08.2013 23:56 Kurier.at ZITAT: „Nur für nicht wiedergutzumachende Delikte gibt es den automatischen Verlust des Beamtenstatus.“
http://kurier.at/chronik/oesterreich/kinderporno-polizist-nicht-entlassen/21.875.318Disziplinarverfahren
Kinderporno: Polizist nicht entlassen.
Disziplinaroberkommission wird nach umstrittenen Urteilen aufgelöst
Autor: Dominik Schreiber

ZITAT-KURIER-FASIMILE: Das Dienstverhältnis von Bediensteten, die wegen der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, wegen Quälens und Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen oder Gefangener oder wegen der Begehung einer strafbaren Handlung, die als Folter zu qualifizieren ist, rechtskräftig verurteilt werden, endet von Gesetzes wegen mit Rechtskraft des Strafurteils oder … ZITAT-KURIER-FAKSIMILE-ENDE
ZITAT-KURIER: Seit 2012 gibt es bereits strengere Regeln für die Beamten ZITAT-KURIER-ENDE
ZITAT-KURIER: Bei Folter oder Kinderpornografie gilt bereits seit 2012 der Amtsverlust (siehe Faksimile), nicht aber bei Verhetzung oder Amtsmissbrauch. „Nur für nicht wiedergutzumachende Delikte gibt es den automatischen Verlust des Beamtenstatus“, erklärt Buchta-Kadanka. ZITAT-KURIER-ENDE
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL 07.08.2013 VGE-ZITATE-ENDE:
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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130806 2356 KURIER Disziplinarverfahren FAKSIMILE.jpg
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Persönliche Anmerkung: BEGUTACHTUNG
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00431/fnameorig_271694.htmlZITATE: II. Besonderer Teil
Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung, die als Folter im Sinne des Art. 1 der Anti-Folter-Konvention (Übereinkommen gegen Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, BGBl. Nr. 492/1987) zu qualifizieren ist, zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses führen. In diesem Fall ist eine Anknüpfung an eine strafgerichtliche Verurteilung nicht möglich, da das österreichische Strafrecht kein allgemeines Folterverbot kennt. Die oben angeführten, das Quälen oder Vernachlässigen bestimmter Personen inkriminierenden Tatbestände decken nicht alle möglichen Fallkonstellationen ab (zB das Quälen einer erwachsenen, nicht gefangenen und nicht wehrlosen Person). Für Verurteilungen von Beamtinnen oder Beamten wegen einer strafbaren Handlung mit Gewaltbezug wird daher ein besonderes Dienstrechtsverfahren vorgesehen: Die Dienstbehörde hat nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer derartigen strafbaren Handlung ein Feststellungsverfahren einzuleiten, in dem über die Qualifikation der zur Verurteilung führenden Tathandlung als Folter im Sinne des Art. 1 der Anti-Folter-Konvention abzusprechen ist. Das Dienstverhältnis soll mit Rechtskraft einer diese Frage bejahenden Feststellung von Gesetzes wegen enden. Im vertraglichen Dienstverhältnis kommt kein Feststellungsbescheid in Betracht, diesfalls endet das Dienstverhältnis mit der von der Personalstelle gegenüber der oder dem Vertragsbediensteten auszusprechenden Feststellung, dass die zur Verurteilung führende Tathandlung als Folter qualifiziert wird. Im Normalfall wird im vertraglichen Bereich die Entlassung auszusprechen sein; die Prüfung der Qualifikation der Tathandlung als Folter wird etwa dann vorzunehmen sein, wenn die Frist für die Entlassung bereits verstrichen ist.
In allen Verfahren ist als Beweismittel jedenfalls ein Gutachten einer juristischen Fakultät über die Qualifikation einer Tathandlung als Folter einzuholen. Von eminenter Bedeutung in diesem Zusammenhang ist, dass das Gutachten in kürzest möglicher Zeit erstellt wird, da ansonsten die erforderliche rasche Reaktion des Dienstgebers nicht möglich wäre. (*)
Dem Folterbegriff der Anti-Folter-Konvention wurde gegenüber demjenigen des Art. 3 EMRK der Vorzug gegeben, weil er schärfer und damit auch besser zur Verhaltenssteuerung und zur Sanktionierung untragbaren Verhaltens geeignet ist als der weitere und in stetiger Fortentwicklung befindliche Folterbegriff der EMRK. Folter im Sinne des Art. 1 der Anti-Folter-Konvention muss einen in dieser Bestimmung angeführten Zweck verfolgen, der Folterbegriff der EMRK stellt dagegen ausschließlich auf die Tathandlung und ihre Wirkungen ab, die Grenze zwischen „bloßer“ (schwerer) Körperverletzung und Folter ist kaum auszumachen. Letztlich wird die Anwendung der Regelung zeigen, ob ihre Änderung und/oder Erweiterung erforderlich wird. ZITATE-ENDE
(*) PERSÖNLICHE ANMERKUNG:
1 geringfügige Tippfehler-Korrektur (fehlender PUNKT am Satzende)
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Persönliche Anmerkung: BEGUTACHTUNG
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_800237/COO_2026_100_2_800256.htmlZITATE: II. Besonderer Teil
Zu § 20 Abs. 1 Z 3a und 3b, Abs. 2a und 2b BDG 1979, § 34 Abs. 2 und 3 VBG, § 100 Abs. 1 Z 3a und 3b, § 100 Abs. 4a und Abs. 4b RStDG, § 16 Abs. 1 Z 3a und 3b und Abs. 2a und 2b LDG 1984 und § 16 Abs. 1 Z 3a und 3b und Abs. 2a und 2b LLDG 1985:
Strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmten Straftaten beschädigen das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Erfüllung der Aufgaben durch die betreffenden Beamtinnen und Beamten und durch den öffentlichen Dienst insgesamt derart massiv, dass es zu seiner Wiederherstellung einer sofortigen und unerbittlichen Reaktion des Dienstgebers bedarf. Das Disziplinarverfahren und die Regelungen über die Beendigung vertraglicher Dienstverhältnisse können diese Aufgabe regelmäßig nicht erfüllen; dem Ansehen der Bundesverwaltung wird dadurch immer wieder Schaden zugefügt. Auch der strafrechtliche Amtsverlust löst das Problem häufig nicht, da die Strafgerichte es regelmäßig nicht als ihre Aufgabe sehen, im Rahmen der Urteilsfindung die disziplinar- und standesrechtlichen Folgen der Begehung einer Straftat durch Beamtinnen oder Beamte vorwegzunehmen.
An die Stelle der vorgesehenen dienst- und verfahrensrechtlichen Instrumente soll daher in Zukunft ein „dienstrechtlicher Amtsverlust“ treten: Das Dienstverhältnis soll von Gesetzes wegen mit Rechtskraft einer einschlägigen Verurteilung enden, und zwar unabhängig vom Strafausmaß. Diejenigen Straftaten, die im Fall der Verurteilung zu einer Auflösung des Dienstverhältnisses führen sollen, sind die in den §§ 92, 201 bis 217 und 312 StGB sanktionierten Handlungs- und Unterlassungsdelikte (strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen (§ 92 StGB) oder eines Gefangenen (§ 312 StGB).
Darüber hinaus soll eine Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung, die als Folter im Sinne des Art. 1 der Anti-Folter-Konvention (Übereinkommen gegen Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, BGBl. Nr. 492/1987) zu qualifizieren ist, zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses führen. In diesem Fall ist eine Anknüpfung an eine strafgerichtliche Verurteilung nicht möglich, da das österreichische Strafrecht kein allgemeines Folterverbot kennt. Die oben angeführten, das Quälen oder Vernachlässigen bestimmter Personen inkriminierenden Tatbestände decken nicht alle möglichen Fallkonstellationen ab (zB das Quälen einer erwachsenen, nicht gefangenen und nicht wehrlosen Person). Für Verurteilungen von Beamtinnen oder Beamten wegen einer strafbaren Handlung mit Gewaltbezug wird daher ein besonderes Dienstrechtsverfahren vorgesehen: Die Dienstbehörde hat nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer derartigen strafbaren Handlung ein Feststellungsverfahren einzuleiten, in dem über die Qualifikation der zur Verurteilung führenden Tathandlung als Folter im Sinne des Art. 1 der Anti-Folter-Konvention abzusprechen ist. Das Dienstverhältnis soll mit Rechtskraft einer diese Frage bejahenden Feststellung von Gesetzes wegen enden. Im vertraglichen Dienstverhältnis kommt kein Feststellungsbescheid in Betracht, diesfalls endet das Dienstverhältnis mit der von der Personalstelle gegenüber der oder dem Vertragsbediensteten auszusprechenden Feststellung, dass die zur Verurteilung führende Tathandlung als Folter qualifiziert wird. Im Normalfall wird im vertraglichen Bereich die Entlassung auszusprechen sein; die Prüfung der Qualifikation der Tathandlung als Folter wird etwa dann vorzunehmen sein, wenn die Frist für die Entlassung bereits verstrichen ist.
In allen Verfahren ist als Beweismittel jedenfalls ein Gutachten einer juristischen Fakultät über die Qualifikation einer Tathandlung als Folter einzuholen. Von eminenter Bedeutung in diesem Zusammenhang ist, dass das Gutachten in kürzest möglicher Zeit erstellt wird, da ansonsten die erforderliche rasche Reaktion des Dienstgebers nicht möglich wäre. (*)
Dem Folterbegriff der Anti-Folter-Konvention wurde gegenüber demjenigen des Art. 3 EMRK der Vorzug gegeben, weil er schärfer und damit auch besser zur Verhaltenssteuerung und zur Sanktionierung untragbaren Verhaltens geeignet ist als der weitere und in stetiger Fortentwicklung befindliche Folterbegriff der EMRK. Folter im Sinne des Art. 1 der Anti-Folter-Konvention muss einen in dieser Bestimmung angeführten Zweck verfolgen, der Folterbegriff der EMRK stellt dagegen ausschließlich auf die Tathandlung und ihre Wirkungen ab, die Grenze zwischen „bloßer“ (schwerer) Körperverletzung und Folter ist kaum auszumachen. Letztlich wird die Anwendung der Regelung zeigen, ob ihre Änderung und/oder Erweiterung erforderlich wird. ZITATE-ENDE
(*) PERSÖNLICHE ANMERKUNG:
1 geringfügige Tippfehler-Korrektur (fehlender PUNKT am Satzende)
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT: Fröhliche, gesunde, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder werden seit Jahren in einer Art NÖ-KINDERHEIM-PSYCHIATRE ALS SCHWERBEHINDERTE in der Fremde festgehalten.
Alle VGE-Beweismittel werden seit Jahren beharrlich ignoriert, darunter UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN) ÜBER DIE BESTESICHERUNG UND FÖRDERUNG DES KINDESWOHL BEI EN VGE.
Ebenfalls beharrlich ignoriert werden 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen, 15.05.2011 / 16.05.2011 KURIER "DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBAUCH", 17.05.2011 servusTV JOURNAL und 20.05.2011 ORF2 HEUTE IN ÖSTERREICH.
Alle VGE-Beweismittel, Begründungen, etc werden beharrlich ignoriert. Amtiert, erwogen und beschlossen wird OFFEN SICHTBAR BEFANGEN (MIT VERDACHT SCHWERKRIMINELL) in einer suggestiven Scheinwelt gegen das reale Menschenkindeswohl.
SUGGESTIVE SCHEINWELT: SCHWERKRANKE LÜGENWELT - SCHWERKRIMINELLE LÜGENWELT.
In der Realität besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
In der Realität besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
In der Realität besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
In der Realität besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHENKINDESWOHL.
In der Realität werden die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE von schwerkriminellen Amtsträgern, BT, UT und Verdächtigen existenziell bedroht und geschädigt.
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Stand 08.08.2013: Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=263.015.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauchhttp://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauchmit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich
TV in hoher Qualität einzeln:
17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpgRanovsky Zwillinge - kurz und bündighttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.htmlCAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN RUND 50 ZEILEN OHNE LINKS
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN RUND 80 ZEILEN MIT LINKSRanovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.htmlRanovsky Zwillinge - Im Zentrum steht das Kindeswohlhttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html46 MONATE: Bisher frei Schnauze rund 920.000 EURO materieller Schaden für den Steuerzahler
Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder - 1-2 Milliarden Schaden für den Steuerzahler/JAHR
10.000 €/KIND/MONAT ABGESEHEN VOM EXTREMEN MENSCHEN-KINDESLEID UND FOLGESCHÄDENBMI | VERDACHT SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH: PERSONENSCHUTZ RUND UM DIE UHR
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=343.0VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL | SCHUTZ UND DIENSTAUFSICHThttp://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.0BAK und der JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ ÖSTERREICHhttp://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=344.020130715 0933 OTS KINDESMISSBRAUCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER?http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=864.020130622 VERDACHT DR BEATRIX KARL AMTIERT SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDALhttp://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=452.020120625 STRAFANZEIGE Heimkinder Völkermord Verbotsgesetz 3fhttp://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=458.020120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlichhttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen? http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html20120426 STRAFANZEIGE - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl - VERDACHThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,353.0.html20120425 KATHREIN STORMANN - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohlhttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.html201203xx Disziplinaranwalt http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,278.0.html20120329 BESACHWALTERUNG WILLKÜR Parlament Anfragehttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,377.0.html20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html20101018 DVD HÜPFEN SPRINGEN WERFEN TREFFEN SEHR GUT - Inhaltsverzeichnis http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,288.0.html20100718 FRÜHWARNSYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,327.0.html201002xx DVD GESUNDE KINDER BIS 20070520 - Inhaltsverzeichnis http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,287.0.html20091120 1130 Wahrheitsgemäße VGE-Einvernahme am BG XXXhttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,383.0.html 20091120 0630 VGE-ANTRAG OBSORGE einstweilig und vollständighttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,384.0.html20081113 OFFIZIELL: SCHWERBEHINDERT - 1,5 JAHRE RÜCKWIRKEND AB
20070801 !!!!! !!!!! !!!!! !!!!! !!!!! 20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN
UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGEGESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN BIS ZUM 20.05.2007:
FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE. 20070520 SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN - ZITATEhttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,436.0.html 200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquaflos - VOLL FIThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,306.0.html200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - VOLL FIThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html200612xx Alter 5,3 Jahre EISHOCKEY Ranovsky Zwillinge VOLL FIThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,784.0.html200610xx SCHULREIF FÜR DEN REGEL-UNTERRICHT - VOLL FIT200603xx alter 4,6 jahre hallenfußball 4x halbvolley - VOLL FIThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,279.0.html200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - VOLL FIThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher schifahren - VOLL FIThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig schleppliftfahren - VOLL FIThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html200512xx 4,3 Jahre selbständig liftfahren und schifahren - VOLL FIThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - VOLL FIThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! - fröhlich und geistig sehr rege http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate -
fröhlich gesund und geistig regehttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 850 GRAMM
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09.08.2013 11:00 UHR KOPIE: 20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY
ANTWORT 1 SEITE 1
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=260.0------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anhang: 20120412 Mediengespräch CAUSA RANOVSKY - Flyer -
Gesunde Kinder bei den VGE - Schwerbehindert im NÖ HPZH.pdf

Flyer-Text ohne Bilder - Sichtbarer Vergleich:
Gesunde Kinder bei den VGE -
Schwerbehindert im NÖ HPZHBis Mai 2007 Gesunde, glückliche und aktive KinderAb August 2007: Massiv deprivierte, retardierte KinderPersönliche und liebevolle 1:1 Betreuung durch die Großeltern und den Kindesvater, wie im ausgezeichneten Gutachten Prim. Dr. Werner Gerstl vorgeschlagen.Von rund 10 Stunden Fremdbetreuung (Vorschule, Hort) bis ganztägig in Fremdbetreuung(Sonderschule HPZH).Sportliche, aktive, fröhliche und bestens geförderte Kinder.MF: Massiv depriviert, retardiert und verunsichert.In Kirchberg erlernten die Kinder folgende sportliche Tätigkeiten und konnten diese auch ausüben: Laufen, Schifahren, Dreirad und Tretautofahren, Fahrradfahren mit Stütze, Trampolinspringen, Wandern, Klettern, Rutschen, Rollerbladen, Fußball-, Basketball-, Volleyballspielen, Schwimmen, Tauchen, Rodeln, Bobfahren uvam.GG: Werfen und Fangen eines Balles erfolgen mit ungenügender Kraftdosierung und Koordination, Zehen- und Fersengang sind deutlich erschwert, Einbeinhüpfen ist kaum möglich, etc.Keine Psychotherapie notwendig, weil gesund.Psychotherapien ambulant nicht mehr durchführbar!!!!Reif für Volksschul-Regellehrplan.Besuch der Sonderschule, Wiederholung der 2.Klasse Sonderschule (*)Gesund - Kosten für den Steuerzahler: 0,- EuroSchwerbehindert - Kosten für den Steuerzahler: mind. 400.000,- Euro
(*) Kosten für den Steuerzahler "frei Schnauze" bisher: 600.000 Euro
(*) "Frei Schnauze": 10.000 Euro/Kind/pro Monat bei 30 Monaten
(*) Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder
(*) 1.200.000.000 Euro = 1,2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgekosten(*) zum besseren Verständnis hier ergänzt
KOPIE-ENDExxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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10.08.2013 04:00 UHR KOPIE: 20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY
ANTWORT 3 SEITE 1
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=260.0------------------------------------------------------------------------------------------------------------
REALITÄT BIS ZUM 20.05.2007 GESUND BEI DEN VGE IM KINDERPARADIES KIRCHBERG
!!!!!!!!!! SUGGESTIVE SCHEINWELT !!!!!!!!!! SCHWERBEHINDERT IM NÖ HPZH !!!!!!!!!!1 FOTO-Anhang - Winterlicher Blick vom Wohnhaus der VGE direkt zum Schilift,
daneben das beliebte Eislauf Naturparadies Hofwaldteich:
Flyer-Foto Eishockey.
Im Garten der VGE erlernten die Zwillinge grundlegend das Schifahren. Bei Bedarf
wurde eine Piste angelegt. Auch im Sommer fanden "Slalomläufe" jeglichert Art statt.
Rund 200 Meter von Wohnhaus der VGE: Spielplatz, Schilift, Hofwaldteich, Bacherl, Wald.
Beweis auch durch Geokoordinaten-Scroll in der OTS-Einladung zum Mediengespräch 20.04.2012.

1 ANHANG MIT 2 FOTOS ZUM BEWEIS:
20110118 Fotoseite Kirchberg Schilift und Eishockey-Teich WORD 1997-2003xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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GEISTIG SEELISCHER KINDESMORDEs gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht: Beitragstäter im Amt

20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY
ANTWORT 6 SEITE 1
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.htmlxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.