In einem heutigen Kurier-Artikel zu einer mutmaßlichen Verwicklung der RA-Kanzlei Lansky in einen kasachischen Doppelmord findet sich ein m.E. bemerkenswerter Satz
" Dass Lansky nach dem Auffinden der Leichen der Bankmanager den Gerichtsgutachter für die Obduktion aussuchen durfte, wäre ebenfalls von der „Leitung“ befohlen worden. "
Kann mir jemand auch nur irgendeine Rechtsgrundlage nennen, aufgrund derer ein Rechtsanwalt sich den obduzierenden Forensiker aussuchen kann ?
Dazu nur Folgendes: In der Causa Kampusch vertrat neben Ganzger auch Lansky die Interessen der Kampusch und die Obduktionsergebnisse Priklopils sind nach wie vor nicht schlüssig und transparent kommuniziert worden.
Armstellung, wenig Blut am Tatort, Unterlassung der Temperaturmessung an der Leiche etc.