CHRISTENVERFOLGUNG - EU HAFTBEFEHL - KEIN SPIEL SONDERN TODERNST - BOKO HARAM

Begonnen von Wahrheitsforschung, 05 April 2012, 15:54:15

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Wahrheitsforschung

Seite 1 Beginn http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=241.0

Christenverfolgung durch die österreichische Justiz von Dr. Alfons Adam

PRO VITA HEFT NR. 1/2012 - ZITATE

Verein "PRO VITA -Bewegung für Menschenrecht auf Leben"
Vereinssitz: A-1120 Wien, Schönbrunner Allee 54/1
Postanschrift: A-3073 Stössing 32
Telefon: +43 (650) 30 73 032
E-Mail: verein@provita.at
Internet: http://www.provita.at

Seite 3

... eine religiöse Pflicht ist, mit allen zumutbaren Mitteln gegen den Mord an den ungeborenen Kindern zu kämpfen.

In Österreich soll dies nun mit Hilfe der Strafgerichte praktisch unmöglich gemacht werden.

Das gilt es aufzuzeigen und dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen.

Dieser Schuldspruch und damit diese Geldstrafe sind inzwischen rechtskräftig, die Lebensschützer stehen also nun als vorbestrafe Kriminelle da.

Seite 4

Der Gesetzestext und die konkrete Gesetzesanwendung

Dazu insbesondere für Juristen:

Seite 5

Die tatsächlichen Ereignisse

Seite 7

Eine erfundene Geschichte fernab der Wirklichkeit

Seite 8

Doch auf die Frage, ob seine Patienten konkret aktiv belästigt worden sind, muss er zugeben:
,,Ich kann dies nicht bejahen. Ich glaube das eigentlich nicht."


Seite 9

Wozu der Stalking-Paragraph wirklich geschaffen wurde

Seite 10

Bösartigkeit der Richter

Die hohen Geldstrafen

Der Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Graz

Seite 11

Daraus muss man schließen, dass die Kindestötung für diese Richter etwas Positives und gesellschaftlich Erwünschtes ist.

Und die Richter machen auch klar, dass sich ein solches Urteil nur gegen Lebensschützer richten soll, nicht etwa auch gegen Umwelt- und Tierschützer.

Seite 12

Der entscheidende Fehler

Eigentlich sind es drei so gravierende Fehler, dass nur eine bewusste Rechtsbeugung in Frage kommt.

Seite 14f

Gesellschaftspolitik ist nicht Aufgabe des Gerichtes

Die hier kritisierten Entscheidungen der Grazer Gerichte lassen nur eine Deutung zu.

Es wurde ein Weg gesucht und gefunden, diejenigen Staatsbürger zu kriminalisieren, die den Massenmord an den ungeborenen Kindern (noch immer) nicht unwidersprochen hinnehmen wollen.

Die Abtreiber sollen nicht nur ihre Geschäfte uneingeschränkt und unbehindert ausführen können, diese zart besaiteten Seelchen sollen auch nicht daran erinnert werden, was sie da eigentlich tun.

Die Absicht, Lebensschützer mundtot zu machen und sie um ihre verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte zu bringen, bringt das Berufungsgericht ziemlich unverhohlen zum Ausdruck.

Ohne Genierer wird gesagt, dass es nach einer Möglichkeit suchen musste, gegen Abtreibungsgegner rechtlich vorzugehen, wenn es im Urteil heißt, dass eine strafrechtliche Verfolgung wegen Kreditschädigung (§ 152 StGB) und übler Nachrede (§ 111 StGB) scheitern würde und auch zivilrechtliche Maßnahmen (§ 1330 ABGB) nicht greifen.

Alles in allem und zusammenfassend gesagt ging es in diesem Strafverfahren in Graz nicht darum, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, sondern unter Beugung des Rechtes Gesellschaftspolitik zur Zementierung unserer ,,Kultur des Todes" zu betreiben und die geschäftlichen Interessen eines Abtreibers zu schützen.

Seite 15

PRO VITA und CHRISTEN-ALLIANZ

Nach 20 Jahren Vereinstätigkeit wurde immer deutlicher, dass die Fragen des Lebensschutzes und das christliche Bild von Ehe und Familie so sehr zurückgedrängt worden waren, dass diese Themen in der allgemeinen Öffentlichkeit gar nicht mehr angesprochen wurden.

Seite 16

... wurde die Erfahrung gemacht, dass dies der richtige Weg ist, das Totschweigen zu durchbrechen und die Probleme der Abtreibungsgesellschaft und der Abkehr von der christlichen Ehe und Familie über die eigenen Kreise hinaus ins Bewusstsein zu rücken.

Als die ,,Fristentötung" Gesetz wurde, wurde die Abtreibung noch allseits (zumindest als Lippenbekenntnis) als gesellschaftliches Übel betrachtet.

Heute hingegen spricht man von einem ,,Recht auf Abtreibung".

Eine ähnliche Entwicklung ist bei Ehe und Familie festzustellen.

Es ist daher ein neuer Anlauf notwendig.

Und es soll an einem aktuellen Beispiel gezeigt werden, dass unsere (totgeschwiegenen) Themen die allerwichtigsten sind.

Es kracht an allen Ecken und Enden ...

Seite 17

Die Auswirkungen der Abtreibungsgesellschaft (z.B. Abtreibungsfolgeerkrankung PAS) und der vom Staat forcierten Zerstörung von Ehe und Familie (Gender-Ideologie) werden Jahrzehnte unser Volk beschädigen.

Die dadurch ausgelöste menschliche Katastrophe zeichnet sich bereits ab.

Deshalb ist es so wichtig, dass diese Problematik in die öffentliche Diskussion eingebracht wird.

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1 Datei-Anhang: PRO_VITA-1_2012.pdf (354.82 KB)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=241.0;attach=301

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#1
OLIVER - DÄNEMARK gegen ÖSTERREICH 
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,247.0.html

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05.04.2012 16:35 KURIER - Kinder in den Mühlen der EU-Justiz

http://kurier.at/nachrichten/4491344-kinder-in-den-muehlen-der-eu-justiz.php

Die Entführung des kleinen Oliver zeigt den Paragrafendschungel in der EU auf.

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05.04.20120405 1048 KURIER - OLIVER - Vater hat sich gestellt

http://kurier.at/nachrichten/4491274-kindesentfuehrung-vater-hat-sich-gestellt.php

Der Vater des Fünfjährigen spricht von einer "wohlüberlegten Tat" -
die Behörden wollen nun bis nach Ostern abwarten.

Rechtslage unklar - Haager Konvention

Die österreichischen Behörden und Gerichte verstoßen seiner Ansicht nach dagegen, sie hätten den fünfjährigen Buben längst zurück nach Dänemark bringen lassen müssen und der Mutter keinesfalls das Sorgerecht übertragen dürfen.

Politik wird aktiv ... dass die dänische Rechtssprechung Priorität habe:

"Wie wir es auch drehen und wenden:

Alles hängt davon ab, dass die Entscheidungen in Dänemark auch im Ausland anerkannt werden."


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04.04.2012 15:18 KURIER - OLIVER  - Vater und Sohn in Dänemark

http://kurier.at/nachrichten/4491151-kindesentfuehrung-vater-und-sohn-in-daenemark.php

Der Däne ist "untergetaucht" bis die dänischen Behörden mit Österreich über die Aufhebung des Europäischen Haftbefehls verhandelt haben.

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DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL öffnet die Türe zur Christenverfolgung 

02.06.2011 Gastbeitrag von Dr. Alfons Adam

http://schreibfreiheit.eu/2011/06/02/der-europaische-haftbefehl-offnet-die-ture-zur-christenverfolgung/

DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL öffnet die Türe zur Christenverfolgung

Gastbeitrag von Dr. Alfons Adam

DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL

Seit 1. Mai 2004 ist in Österreich das ,,Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)" großteils in Kraft. (Im folgenden zitierte und mit § versehene Texte stammen aus diesem Gesetz.)

Bis 1. Jänner 2009 galt jedoch, daß die Vollstreckung eines ausländischen Haftbefehls gegen einen österreichischen Staatsbürger abzulehnen war, ,,wenn die Tat, derentwegen der Europäische Haftbefehl erlassen worden ist, nach österreichischem Recht nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist." (§ 77 Abs. 2).

Oder mit anderen Worten: Seit dem genannten Datum kann ein Österreicher wegen einer Tat an irgendeinen EU-Staat ausgeliefert werden, die nach unserem Recht gar nicht strafbar ist. (Abgesichert ist diese Anordnung rechtlich dadurch, daß § 77 Abs. 2 in den Verfassungsrang gehoben wurde.)

Befassen müssen wir uns mit diesem Haftbefehl, weil die konkrete Gefahr besteht, daß österreichische Staatsbürger – etwa wegen ihrer christlichen Glaubensüberzeugung oder weil sie den Mächtigen unliebsam aufgefallen sind – ins Ausland deportiert werden und dort für lange Zeit hinter Schloss und Riegel verschwinden könnten.

DIE UNBEDENKLICHE SEITE DIESES GESETZES

Der österreichische Gesetzgeber hat sich sichtlich bemüht, die Auslieferung bzw. Übergabe eigener Staatsbürger nach Möglichkeit zu vermeiden. Bei einem österreichischen Tatort ist die Übergabe auf Grund eines Europäischen Haftbefehls immer unzulässig, unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Betroffenen. Dies gilt auch, wenn die Taten nach österreichischem Recht nicht gerichtlich strafbar sind (§ 6). Für strafbare Handlungen im Inland gelten die österreichischen Strafgesetze uneingeschränkt. Dies gilt auch für Straftaten, die auf einem österreichischen Schiff oder in einem österreichischen Flugzeug begangen worden sind. In § 64 des (österreichischen) Strafgesetzbuches sind eine Reihe von strafbaren Handlungen angeführt, die auch dann nach österreichischem Recht strafbar sind, wenn sie im Ausland begangen werden, und dies unabhängig von den Gesetzen des Tatortes. Die Auslieferung eines österreichischen Staatsbürgers ist weiters dann unzulässig, wenn im Inland bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde, auch wenn dieses Strafverfahren so endet, daß die Staatsanwaltschaft die Anzeige zurückgelegt hat oder das Verfahren eingestellt worden ist (§ 7). Diese Bestimmung wird sogar so weit interpretiert, daß ein ausländischer Haftbefehl als Strafanzeige gesehen wird, die von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt werden kann, gleichgültig um welche Art von Straftat es sich handelt. Weiters gibt es noch die Bestimmung, daß die Übergabe österreichischer Staatsbürger wegen Taten, die dem Geltungsbereich der österreichischen Strafgesetze unterliegen, unzulässig ist (§ 5).

Ziel dieser Bestimmung ist offensichtlich, die Übergabe eigener Staatsbürger wegen in Österreich nicht strafbarer Handlungen zu vermeiden. Die Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen eigene Staatsbürger wegen nach österreichischem Recht nicht strafbarer Handlungen wird also in den meisten Fällen möglich sein, wenn die inländischen Behörden das wollen.

Schließlich gibt es noch die Bestimmung, daß die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls stets nur unter der Bedingung zulässig ist, daß der Betroffene zum Vollzug der vom Gericht des ausländischen Staates verhängten Freiheitsstrafe oder der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme nach Österreich rücküberstellt wird (§ 5 Abs. 5).

DIE BEÄNGSTIGENDEN SEITEN DIESES GESETZES

Bedeutet das also, daß die Einleitung dieses Artikels grundlose Polemik ist? Oder anders gesagt, kann jeder österreichische Staatsbürger (etwa ein Dissident, was Gender-Mainstreaming betrifft, oder ein den Mächtigen durch Fundamentalopposition gefährlich Werdender) in Wirklichkeit doch ruhig schlafen?

Leider nein.

Die Bestimmungen des Gesetzes zum Europäischen Haftbefehl sind so widersprüchlich, daß die zukünftige Praxis große Sorgen bereiten muß. Und das aus folgenden Gründen:

a. Es gehörte immer zu den Grundsätzen der Strafrechtspflege, daß eine Auslieferung nur erfolgt, wenn die Tat in beiden betroffenen Staaten strafbar ist, und das gilt grundsätzlich noch immer. Man spricht von beiderseitiger Strafbarkeit. Alle Alarmglocken läuten müssen aber deshalb, weil es zu dem hier behandelten Gesetz als sogenannten Anhang I eine Liste von 32 Straftaten gibt, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird.

Diese Straftaten werden nicht näher definiert, also sozusagen nur mit ihrer Überschrift angeführt. Und hier gilt die Bestimmung, daß bei Einordnung einer Handlung in eine Kategorie von Straftaten nach Anhang I durch die ausländische Justizbehörde (also durch den ausländischen Staat) die wörtliche Übereinstimmung mit Begriffen des Vollstreckungsstaats (also wenn eine österreichische Behörde auf Grund eines Europäischen Haftbefehls tätig werden soll) nicht erforderlich ist. Was das bedeutet, muß noch näher behandelt werden.

b. Einen klaren Widerspruch bringt § 39, wonach eine über einen österreichischen Staatsbürger im Ausland verhängte Freiheitsstrafe auch dann im Inland zu vollstrecken ist, wenn die dem Europäischen Haftbefehl zu Grunde liegende Tat nach österreichischem Recht nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist.

c. Im besagten Gesetz ist auch von ausländischen ,,Sicherstellungsentscheidungen" die Rede, die zur Beschlagnahme von Beweismitteln und Vermögensgegenständen führen können. (Letzteres kann man auch als Vermögensverfall bezeichnen.) Auch hier ist vorgesehen, daß die beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, wenn die auswärtige Behörde die zu Grunde liegende Straftat einer der im Anhang I angeführten Kategorie von Straftaten zuordnet (§ 45 Abs. 3).

d. Und schließlich gibt es – und darauf sei noch einmal hingewiesen – die in der Einleitung erwähnte Verfassungsbestimmung, nach deren Inhalt ab 1.1.2009 ein Österreicher wegen einer Tat an irgendeinen EU-Staat ausgeliefert werden kann, die nach unserem Recht gar nicht strafbar ist.

Das hier behandelte Gesetz enthält also unauflösbare Widersprüche, und gerade dieser Umstand macht es so gefährlich, weil damit der Willkür Tür und Tor geöffnet wird.

DER TATORT

Ein Schlüssel zum Verständnis dieses Gesetzes (im negativen Sinn) könnte die Definition des Tatortes sein. Was unter Tatort zu verstehen ist, ist in § 67 Strafgesetzbuch geregelt. Dazu gibt es zwei maßgebliche Theorien. Die sogenannte Handlungstheorie sieht den Tatort dort, wo der Täter gehandelt hat, die Einheits- oder Kombinationstheorie betrachtet als Tatort auch, wo der Erfolg eingetreten ist. Wenn – wie zu befürchten ist – das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl für die Machthaber ein Instrument sein soll, Gesinnungen zu verfolgen, dann greifen unter Anwendung der Einheitstheorie die Bestimmungen über den österreichischen Tatort und die österreichische Gerichtsbarkeit nicht. Unser Interesse muß sich dann auf jene Verfassungsbestimmung richten, die von der Auslieferung eines Österreichers wegen einer bei uns gar nicht strafbaren Tat handelt, und auf den Inhalt des Anhanges I. Denn wenn es auch die Bestimmung gibt, daß die Vollstreckung des Haftbefehls durch Übergabe zur Strafverfolgung (an das Ausland) stets nur unter der Bedingung zulässig ist, daß der Betroffene zum Vollzug der vom ausländischen Gericht verhängten Freiheitsstrafe oder der Untersuchungshaft nach Österreich rückgestellt wird, ist nirgends bestimmt, wie lange die Haft im Ausland dauern kann; oder mit anderen Worten, wie lange ein Österreicher im Gefängnis eines Landes, dessen Sprache er vielleicht nicht spricht, wo der Kontakt zu seinen Familienangehörigen praktisch nicht möglich ist, verschwinden kann. Unter den hier aufgezeigten Aspekten (Einheitstheorie für den Tatort, Straftat nach Anhang I) ist es nämlich sogar denkbar, daß ein Österreicher an einen ausländischen Staat ausgeliefert wird für eine Tat, die er in Österreich begangen hat und die hier bei uns gar nicht strafbar ist. Im Folgenden soll dargestellt werden, welche Umstände eine solche Befürchtung rechtfertigen.

DAS ENDE DER RECHTSSICHERHEIT

Folgende erprobte, grundlegende und verfassungsrechtlich abgesicherte Prinzipien der Strafrechtspflege werden außer Kraft gesetzt:

1. Nullum crimen sine lege.

Wörtlich übersetzt ,,Kein Verbrechen ohne Gesetz" (auch ,,Nulla poena sine lege – Keine Strafe ohne Gesetz") bedeutet dies nach bisher unstrittiger Auffassung, daß nur eine Tat strafbar sein kann, die einem im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Delikttypus in allen seinen Merkmalen entspricht. Zur Erläuterung für Nichtjuristen: Bei der Anwendung von Gesetzen im konkreten Einzelfall spielen die Begriffe Tatbestand und Sachverhalt eine wesentliche Rolle. So lautet der Grundtatbestand der Körperverletzung (§ 83 Strafgesetzbuch):

,,Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen".

Dieser Tatbestand der Körperverletzung ist etwa dann erfüllt, wenn jemand einem anderen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und ihm dadurch ein ,,blaues Auge" zufügt. Letzteres, also die Beschreibung dessen, was tatsächlich in der Wirklichkeit geschehen ist, nennen die Juristen Sachverhalt. Als weiteres Beispiel sei der Betrug genannt. Der Tatbestand wird im Gesetz (§ 146 Strafgesetzbuch) so beschrieben:

,,Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen".

Wenn man hier zum Beispiel an die immer wieder vorkommenden Geschichten über ,,Neffen" oder ,,Nichten" denkt, die sich alten Leuten gegenüber als solche ausgeben, ohne es tatsächlich zu sein, und dann mit einer erfundenen Geschichte Geld herauslocken, dann ist das ein Sachverhalt, der in allen Punkten dem zitierten Tatbestand entspricht. Es muß also die Absicht bestehen, Geld herauszulocken. Es muß eine Täuschung über Tatsachen vorliegen (Verwandteneigenschaft und finanzielle Notlage) und eine Handlungsweise des Getäuschten, also die Herausgabe von Geld.

Wenn eines dieser ,,Tatbildmerkmale" fehlt, dann ist es kein Betrug, sondern ev. eine andere strafbare Handlung. Das festzuhalten, ist im gegebenen Zusammenhang sehr wichtig. Zu dem Gesetz, mit dem der Europäische Haftbefehl eingeführt wurde, gibt es nämlich den erwähnten Anhang I, in dem 32 strafbare Handlungen angeführt werden, bei denen nicht zu prüfen ist, ob sie sowohl in dem betreffenden ausländischen Staat als auch in Österreich strafbar sind, was grundsätzlich die Vorraussetzung für Erlassung und Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls wäre. Und diese 32 Straftaten werden nur mit ihrer gängigen Bezeichnung angeführt, ohne genaue Definition (also ohne Tatbestand). Es heißt hingegen ausdrücklich im Gesetz, daß bei diesen im Anhang I angeführten Straftaten der Tatbestand in dem Land, von dem der Haftbefehl stammt, mit dem des österreichischen Strafgesetzes nicht übereinstimmen muß. (§ 4 Abs. 4). Eines der im Anhang I angeführten Delikte ist der Betrug. Wenn dieser nun im ausländischen Recht anders definiert sein sollte als in Österreich, dann kann es passieren, daß ein Österreicher an diesen ausländischen Staat ausgeliefert wird wegen einer Straftat, die er nach österreichischem Recht gar nicht begangen hat, etwa weil nur einige aber nicht alle Tatbestandsmerkmale des Betruges (nach österreichischem Recht) vorliegen.

Was hier geschieht, ist ungeheuerlich.

Art. 18 Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, daß die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf.

Es ist der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung (Legalitätsprinzip), der hier grundgelegt ist. Alle Akte staatlicher Organe, also auch der Gerichtsbarkeit, müssen im Gesetz begründet sein. Aus diesem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, ohne den es keinen Rechtsstaat gibt, folgt der Grundsatz der inhaltlichen Bestimmtheit der Gesetze. (Es müssen also alle Merkmale der strafbaren Handlung genau beschrieben sein, also eben der gesetzliche Tatbestand.) Das Verhalten der Staatsorgane muß im Gesetz so genau bestimmt sein, sowohl was Organisation und Zuständigkeit als auch den Inhalt betrifft, daß die zur Kontrolle berufenen übergeordneten Instanzen ihre Kontrollaufgaben überhaupt erfüllen können. Das alles wird in Frage gestellt, wenn es zur Anwendung des Europäischen Haftbefehls im zitierten Gesetz (§ 4 Abs. 4 EU-JZG) heißt, daß für die Einordnung einer Handlung in eine der Kategorien von Straftaten nach Anhang I durch die ausstellende Justizbehörde die wörtliche Übereinstimmung mit Begriffen des Vollstreckungsstaats nicht erforderlich ist.

Noch einmal im Klartext:

Wenn die ausländische Justizbehörde auf Grund der dort geltenden Gesetze einen Haftbefehl erlässt, dann wird dieser gegen einen Österreicher im Inland auch dann vollzogen, wenn die Straftat dort anders definiert ist als bei uns, wenn möglicherweise in Österreich gar keine strafbare Handlung vorliegt. Missachtet wird hier auch Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher von einem fairen Verfahren handelt, und Artikel 7 dieser Konvention, wonach niemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden kann, die zur Zeit ihrer Begehung nach inländischem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Unter ,,internationalem" Recht ist keinesfalls ausländisches zu verstehen. § 39 Abs. 1 EU-JZG sieht sogar ausdrücklich vor, daß eine von einem ausländischen Staat gegen einen österreichischen Staatsbürger verhängte Freiheitsstrafe auch dann im Inland zu vollstrecken ist, ,,wenn die dem europäischen Haftbefehl zu Grunde liegende Tat nach österreichischem Recht nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist." Ähnliches gilt für einen vom auswärtigen Staat verfügten Vermögensverfall (§45), wenn die zu Grunde liegende Straftat von der ausländischen Justizbehörde einer der im Anhang I angeführten Kategorie von Straftaten zugeordnet wurde.

2. Anwendung von Gummi–Paragraphen

In der Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird (Anhang I), sind beispielsweise angeführt:

- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung;
- Terrorismus;
- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Was unter diesen Delikten zu verstehen ist, wird wie bei allen übrigen in dieser Liste angeführten Straftaten nicht gesagt. Ein gesetzlicher Tatbestand wird nicht definiert. Was hier auf uns zukommt oder besser gesagt in einigen europäischen Ländern wie England oder Schweden bereits Gesetz sein dürfte, ist zwei Entschließungen des Europäischen Parlaments zu Homophobie zu entnehmen, und zwar vom 18. Jänner 2006 und vom 26.April 2007. ,,Homophobie" wird darin als eine auf Vorurteilen basierende irrationale Furcht vor und Abneigung gegen Homosexualität und Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle definiert und an diese Definition schließt sich wörtlich folgendes: ,,... ähnlich wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Sexismus." Beide sehr wortreichen Entschließungen muß man genau lesen, um das Wesentliche zu erkennen bzw. die Verschleierungsabsicht zu durchschauen.

Die erste Entschließung enthält 5 ,,Hinweise", etwa auf Menschenrechtskonventionen, auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft, auf Richtlinien zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Es folgen 9 ,,Erwägungen", die immer wieder die selben Worthülsen enthalten und denen man lediglich entnehmen kann, daß es in Europa eine auffallende und entsetzliche Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung geben muß. Daran schließen sich 15 Forderungen an die Mitgliedsstaaten und an die Kommission, wie zum Beispiel die Aufforderung, den Kampf gegen Homophobie durch Bildungsmaßnahmen – wie Kampagnen gegen Homophobie in Schulen, Universitäten und den Medien – sowie durch administrative, juristische und legislative Maßnahmen zu verstärken. Die Kommission wird aufgefordert, über eine Strafverfolgung nachzudenken. Alle Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, alle denkbaren anderen Maßnahmen zu ergreifen, um Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.

Die Entschließung vom 26. April 2007 enthält wiederum 5 ,,Hinweise", 18 ,,Erwägungen" und 14 Forderungen.

Nach dem Inhalt der ersten ,,Erwägung" hat das Europäische Parlament beobachtet, daß in einigen europäischen Ländern Hasstiraden gegen die ,,LGBT-Gemeinschaft (Lesben, Homosexuelle, Bisexuelle und Transgender)" um sich greifen. Von solchen Hasstiraden ist dann in beinahe allen folgenden Erwägungen ebenfalls die Rede, wobei führenden Politikern und religiösen Oberhäuptern aufstachelnde oder drohende Ausdruckweisen vorgeworfen werden.

Worin denn die Hasstiraden und der Aufruf zur Gewalt gegen Homosexuelle bestehen sollen, wird nirgends gesagt, woraus man wohl den Schluß ziehen muß, daß es derartiges gar nicht gibt.

Die zweite Entschließung richtet sich vor allem gegen Polen und hier werden einige Dinge angeführt, die für das Europaparlament offenbar unter ,,Hasstiraden" einzuordnen sind.

Dem stellvertretenden polnischen Ministerpräsidenten und Minister für Bildung wird zum Vorwurf gemacht, er habe einen Gesetzesentwurf angekündigt, der ,,homosexuelle Propaganda in Schulen unter Strafe stellen soll, daß Lehrer entlassen werden sollen, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen, daß er vergleichbare Gesetze auf europäischer Ebene fördern wolle".

Dem polnischen Ministerpräsidenten wird eine Erklärung zum Vorwurf gemacht, daß die Propagierung eines homosexuellen Lebensstils gegenüber Jugendlichen in den Schulen als Alternative zu einem ,,normalen" Leben zu weit gehe und derartigen Initiativen an Schulen Einhalt geboten werden müsse.

Die polnische Kinderbeauftragte bereite eine Liste der Arbeitsplätze vor, für die Homosexuelle ungeeignet seien. Und als ganz schlimm hat nach Ansicht des Europaparlaments offenbar zu gelten, wenn Schülern beigebracht wird, daß homosexuelle Praktiken zu Tragödien, Leere und Degenerierung führen.

Ganz entsetzlich muß auch sein, daß die polnische Regierung die Finanzierung von Projekten abgelehnt hat, die von ,,LGBT-Organisationen" im Rahmen des EGJugendprogramms gefördert werden.

Eine ,,Erwägung" enthält die Information, daß das Europaparlament die ,,Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" ersucht hat, eine Untersuchung über die zunehmende Tendenz zu rassistischer, fremdenfeindlicher und homophober Intoleranz in Polen durchzuführen.

Wie hier setzt das Europaparlament auch in anderen Zusammenhängen die Begriffe Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie einander gleich. Und da muß man nun bedenken, daß ,,Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" eine der Straftaten ist, die in Anhang I ohne nähere Definition angeführt wird.

Das heißt also, hier findet sich ein Anwendungsfall des Europäischen Haftbefehles, wenn es im Austellungsstaat ein so bezeichnetes Delikt gibt, das gar nicht näher beschrieben sein muß. Wenn nun ein ausländischer Staat einen Begriff vom Tatort hat, der den ,,Erfolg" einer österreichischen Publikation auch in diesem Land wirksam werden läßt, dann kann der Tatort für eine österreichische Publikation auch im Ausland gelegen sein, dieser ausländische Staat seine strafgerichtliche Zuständigkeit in Anspruch nehmen und demgemäß einen Europäischen Haftbefehl erlassen, der mit einer Straftat laut Anhang I begründet wird. Auf diesem Umweg könnte also tatsächlich ein österreichischer Staatsbürger wegen seiner hier in Österreich offen geäußerten Gesinnung verhaftet und ins Ausland deportiert werden.

Sicher ist, daß der Inhalt der beiden hier besprochenen ,,Entschließungen" des Europäischen Parlaments die Strafgesetzgebung und Strafrechtspflege in einigen oder allen EU-Staaten maßgebend beeinflusst. Bekanntlich wurde bereits in Schweden ein Pastor strafgerichtlich verurteilt, weil er zur Sündhaftigkeit homosexueller Praktiken die Bibel zitiert hat.

Und ein anglikanischer Bischof in England wurde zu einer hohen Geldstrafe und zur Umerziehung verurteilt, weil er einen Homosexuellen nicht in der Jugendarbeit beschäftigen wollte.

Uns steht also die Gleichsetzung von ,,Homophobie" und den im Anhang I als Delikt genannten ,,Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" ins Haus. Und vielleicht findet sich ein EU-Staat, der das von Joseph Kardinal Ratzinger unterfertigte Lehrschreiben der römischen Kongregation für die Glaubenslehre vom 3. Juni 2003 über ,,Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen" zum Anlass nimmt, die katholische Kirche als ,,kriminelle Vereinigung" laut Anhang I zu qualifizieren. Dann stünde einer Deportation österreichischer Staatsbürger, wenn sie als gläubige Katholiken aus dem römischen Lehrschreiben zitieren, in eine Art Gulag eines solchen EU-Staates rechtlich nichts mehr im Wege. Dasselbe könnte einer christlichen Freikirche passieren, die einschlägige Stellen aus der Bibel zitiert.

VORBEREITUNG EINER CHRISTENVERFOLGUNG

Der Öffentlichkeit schmackhaft gemacht wurde der Europäische Haftbefehl seinerzeit mit der Begründung, Verbrechen könnten so europaweit besser bekämpft werden, doch ist diese Begründung im höchsten Maße unglaubwürdig.

Das Gesetz beseitigt nämlich uralte Errungenschaften der Rechtskultur und läßt jene kritischen Aussagen gerechtfertigt erscheinen, die statt von einer ,,Europäischen Union" von einer ,,Europäischen Sowjet-Union" sprechen.

Wenn dieses Gesetz im vollen Umfang zur Anwendung kommt, dann erleben wir eine Diktatur, einen totalitären Staat, der mit diesem Instrument das Eintreten für das christliche Menschenbild (im besonderen was Ehe und Familie und Lebensschutz betrifft) unter Strafe stellen kann.

Diese Gefahr hat zwei Seiten.

Erstens die Auslieferung auf Grund eines Europäischen Haftbefehls und zweitens eine Änderung der österreichischen Strafrechtspflege nach den Vorstellungen des Europaparlaments. Der GULAG läßt grüßen.


ZUSAMMENFASSUNG

Die Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen eigene Staatsbürger wegen nach österreichischem Recht nicht strafbarer Handlungen wird in den meisten Fällen möglich sein, wenn die inländischen Behörden das wollen.

Genau da liegt das Problem.

Es lässt sich beweisen, daß österreichische Gerichte parteiisch sind, wenn es um die Freiheit der Meinungsäußerung von Lebensschützern geht.

Wenn aber Richter, die einen Amtseid darauf geleistet haben, daß sie der Stimme der Zu- oder Abneigung, der Furcht oder Schadenfreude kein Gehör schenken werden, ohne Skrupel gerade in Missachtung dieses Eides ,,Recht" sprechen, dann ist das Korruption.

Und das macht besorgt.

Ein anderer Aspekt, der aufzeigt, wie wenig Vertrauen man in österreichische Strafbehörden und Gerichte haben kann, ist der Schuldspruch über die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Winter durch ein Grazer Strafgericht wegen Herabwürdigung religiöser Lehren durch Beleidigung des Propheten Mohammed. Dieses Urteil soll hier nicht kommentiert werden.

Es macht aber deutlich, daß den Behörden geläufig ist, was das Strafdelikt ,,Herabwürdigung religiöser Lehren" zum Inhalt hat, daß aber gläubige Christen in unserem Land mit einer sachlichen und unparteiischen Beurteilung ihrer Interessen nicht rechnen können, weil es seit Jahrzehnten keine Strafverfolgung von Personen gibt, die das verspotten, verhöhnen oder herabwürdigen, was Christen heilig ist. Ganz im Gegenteil: Wer in unserem Land Jesus Christus verhöhnt, genießt höchste gesellschaftliche Anerkennung und wird mit Kulturpreisen ausgezeichnet.

Es ist daher davon auszugehen, daß unsere Strafbehörden die eigenen Staatsbürger vor einem ausländischen Haftbefehl nicht schützen würden, wenn es dabei um Christenverfolgung geht, wenn Christen mundtot gemacht werden sollen, weil sie ihre Meinung zum Lebensschutz, zur Homosexualität oder zu Gender-Mainstreaming sagen.

Der Strafrechtsexperte Prof. Dr. Fritz Zeder, Wien, spricht im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl von der Dominanz der repressivsten Rechtsordnung und begründet dies mit neuen und umfassenderen Tatbeständen, höheren Strafen und ausgeweiteter Gerichtsbarkeit.

Im Klartext:

Die Gefahr der Verfolgung von Meinungsäußerung und Gesinnungsgemeinschaften wird von jenem Staat ausgehen, der die oben angeführten Straftaten ,,Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Terrorismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" am weitesten interpretiert und als ,,Tatort" das eigene Staatsgebiet betrachtet, wenn es sich zum Beispiel um eine österreichische Publikation handelt, die auch außerhalb Österreichs verbreitet wird, deren ,,Erfolg" also als in dem Staat eingetreten angesehen wird, dessen Behörden den Haftbefehl ausgestellt haben.


Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#2
Aufdecker - Zitate Dr. Alfons Adam:

Wir müssen zusammenfinden

Es ist die Angst vor der Wahrheit, die das Totschweigen ... bewirkt.

Wie kommen wir heraus aus der Krise?


Bestandsaufnahme und Perspektiven aus christlicher Sicht

Referat und Diskussion mit Dr. Alfons Adam

Montag, 14. Mai 2012, 19 Uhr 30, 1080 Wien Jugendtreff im
privaten Rahmen. Interessenten mögen sich bitte anmelden
unter der Telefonnummer 02744/67150
(Anrufbeantworter und verlässlicher Rückruf)

Mittwoch, 30. Mai 2012, 20 Uhr, Gasthof Anton Birgl,
3383 Hürm, Inning 34 (Westautobahn - Abfahrt Loosdorf— Richtung Hürm)

Samstag, 16. Juni 2012, 19 Uhr, Mostheuriger Jeindl,
2851 Krumbach, Prägart 1 (Südautobahn —Abfahrt Krumbach)

Quelle: PRO VITA - Bewegung für Menschenrecht auf Leben Nr. 2/2012
Mail: verein@provita.at - Homepage: www.rovita.at

,,Nur wenn der Mensch dem Menschen heilig ist, können wir
einander vertrauen und im Frieden miteinander leben."

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WAHRHEITSFORSCHUNG ON TOUR

Nationale und internationale Zusammenarbeit mit Aufdeckern (*)
in engstem Zusammenhang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

(*)  ... ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ... ARTIKEL 2


AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT WAHRHEITSFORSCHUNG WAHRHEITSFINDUNG

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 10.12.1948
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Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#3
Aufdecker anscheinend überall: http://www.diechristen-sbg.at/

Herzliche Einladung zum Vortrag von Dr. Clemens Menapace:

Europa schafft sich ab - Vom Schxxxxxstaat zum Schxxxxxeuropa

MI 16.05,2012 19:30 Uhr

Haus Wartenberg, Riedenburgerstrasse 2, 5020 Salzburg

Referent: Dr. Clemens Menapace, Orthopäde, gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger und Wirtschaftsexperte 

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Plakative persönliche Meinung (Verdacht) des vortragenden Aufdeckers.
Es gilt die Unschuldsvermutung betreffend Schxxxxx ... Schurken.

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Wahrheitsfindung
für die Heimat ... für Europa ... weltweit.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#4
Seite 1 Antwort 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=241.0

18.09.2014 11:35 www.gmx.at Außenminister Kurz "Dschihadismus ist todernst"

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http://www.gmx.at/magazine/politik/aussenminister-kurz-konkretisiert-massnahmen-extremisten-30075222

Außenminister Kurz konkretisiert Maßnahmen gegen Extremisten

Aktualisiert am 18.09.2014, 11:35 Uhr

Die Angst vor Dschihadismus macht sich in ganz Europa breit. Außenminister Sebastian Kurz will mit einem eigenen Maßnahmenpaket dafür sorgen, dass es erst gar nicht zur Radikalisierung kommt.

Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) hat im Ö1-"Morgenjournal" seine Pläne zur Bekämpfung des Dschihadismus in Österreich konkretisiert. Mithilfe eines Fünfpunkteplans soll es zur Radikalisierung erst gar nicht kommen: Ein wichtiges Ziel sei die Aufklärung. "Jugendliche müssen wissen: Dschihadismus ist kein Spiel sondern todernst. Und es muss auch aufgeklärt darüber werden, dass die Hauptopfer der IS-Terroristen im Irak und in Syrien Muslime sind", sagte Kurz im Interview mit dem Radiosender.

"Null Toleranz für Extremisten"

ÖVP stellt Maßnahmen gegen IS vor - die teils nur schwer umzusetzen sind.

Kurz will islamische Religionslehrer in die Pflicht nehmen. "Sie sind die Antennen zu den jungen Menschen, sie müssen erklären, dass gläubige Muslime niemals solche Verbrechen begehen dürfen und sie müssen auch Fehlentwicklungen melden und zur Anzeige bringen", erklärte der Außenminister.

Auch die islamische Glaubensgemeinschaft muss laut Kurz einen Beitrag leisten, um der Radikalsierung entgegenzuwirken. Es habe in der Hinsicht bisher keine Versäumnisse gegeben, da die Entwicklungen für ganz Europa neu seien.

Außerdem will Kurz die Plattformen Facebook und YouTube für das Thema sensibilisieren. Vonseiten der Unternehmen gebe es "positive Signale" und das "Bewusstsein, dass es hier ein Problem gibt". (rs)

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#5
Seite 1 Antwort 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=241.0

PAKISTAN: CHRISTEN-EHEPAAR GETÖTET: 59 MÄNNER ANGEKLAGT

20141224 teletext orf at 111 PAKISTAN CHRISTEN GETOETET 59 MAENNER ANGEKLAGT.png


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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=241.0;attach=7585

24.12.2014 http://teletext.orf.at/ Seite 111:

SCHLAGZEILEN Nachrichten 19.35 Uhr Österreich/EU 112 International 126
Faymann: "Kommen aus Krise heraus" Kanzler bei "Licht ins Dunkel" ... 113
IS schießt Kampfjet mit Rakete ab Jordanischer Pilot als Geisel ... 130
Pakistan: Christen-Ehepaar getötet 59 Männer angeklagt ... 132
Papst beginnt Weihnachtsfeiern Christmette im Petersdom   ... 128
ORF-Aktion "Licht ins Dunkel" Spendennummer 0800 664 2412 ... 102
Lotto: 3 4 5 12 29 42 Zz: 1 ... 721

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=241.0;attach=7587

24.12.2014 http://teletext.orf.at/ Seite 132:

POLITIK International Pakistan: Christliches Ehepaar getötet

In Pakistan sind 59 muslimische Männer angeklagt worden, die ein christliches Ehepaar wegen angeblicher Gotteslästerung gefoltert und getötet haben sollen.

Das Anti-Terror-Gericht in Lahore nahm neun weitere Männer in Untersuchungshaft.

Sie sollten noch verhört werden, sagte ein Polizeisprecher.     

Dutzende Muslime sollen die Christen demnach im November in der Provinz Punjab attackiert und gefoltert haben.

Anschließend ließ der Mob das Paar bei lebendigem Leibe verbrennen. Ein Geistlicher hatte die Menschen aufgehetzt. 

Er unterstellte dem Arbeiter und dessen Frau, Seiten aus  dem Koran verbrannt zu haben.   

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

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#6
Seite 1 Antwort 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=241.0

NORDKOREA: 70.000 CHRISTEN IN LAGERN INTERNIERT

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=241.0;attach=7589

07.01.2015 http://teletext.orf.at/ Seite 134:

POLITIK International Nordkorea: Christen besonders verfolgt

Die Verfolgung von Christen nimmt weltweit zu, das geht aus dem neuen "Weltverfolgungsindex" des christlichen Hilfswerk Open Doors hervor.

In keinem Staat würden Christen so stark verfolgt wie in Nordkorea.

70.000 von ihnen seien in dem abgeschotteten Land in Lagern interniert.   

In dem Ranking folgt Somalia auf dem zweiten Platz.

Im Irak (3.) und in Syrien (4.) leiden Christen laut dem Index besonders unter der Herrschaft der Terrormiliz "Islamischer Staat".

Islamischer Extremismus sei in den meisten der 50 aufgeführten Länder ein Grund der Verfolgung.   

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

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#7
Seite 1 Antwort 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=241.0

10.11.2014 19:50 WIR HABEN EIN KALIFAT ERRICHTET

http://www.gmx.at/magazine/politik/terror-boko-haram-nigeria-krieg-kinder-30201888

Terror der Boko Haram in Nigeria: ein Krieg gegen Kinder

10. November 2014, 19:50 Uhr GMX In Kooperation mit SPIEGEL ONLINE Von Christoph Sydow

47 tote Schüler, 79 verletzt: Die islamistische Terrorgruppe Boko Haram hat erneut bewiesen, dass sie auch vor Kindern nicht haltmacht.

Ihr Anführer sagt: "Wir haben hier ein Kalifat errichtet."


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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

WIR HABEN EIN KALIFAT ERRICHTET

Attentat an Schule zeigt: Boko Haram macht selbst vor Kindern nicht halt.


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

CHRISTENVERFOLGUNGEN - CHRISTENVERFOLGER - LINKS

07.01.2015 Die zehn schlimmsten Christenverfolger http://www.dw.de/die-zehn-schlimmsten-christenverfolger/a-18174126

OPEN DOORS DEUTSCHLAND https://www.opendoors.de/

OPEN DOORS INTERNATIONAL https://www.opendoors.org/

OPEN DOORS WIKIPEDIA http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Doors

CHRISTIAN SOLIDARITY INTERNATIONAL ÖSTERREICH http://www.csi.or.at/

CHRISTENVERFOLGUNG WIKIPEDIA http://de.wikipedia.org/wiki/Christenverfolgung

CHRISTENVERFOLGUNG HILFE FÜR VERFOLGTE UND BEDROHTE CHRISTEN http://www.christenverfolgung.org/

AMNESTY INTERNATIONAL ÖSTERREICH https://www.amnesty.at/

AMNESTY INTERNATIONAL WIKIPEDIA http://de.wikipedia.org/wiki/Amnesty_International

AMNESTY INTERNATIONAL http://www.amnesty.org/

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Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.

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#8
Seite 1 Antwort 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=241.0

Boko Haram - ,,Bücher sind Sünde" -  ,,Westliche Bildung verboten" - ,,Die moderne Erziehung ist eine Sünde" - ,,Vorspiegelung falscher Tatsachen ist Schande"  - islamistische terroristische Gruppierung im Norden Nigerias - Die Gruppe wird für mindestens 510 Morde im Jahr 2011 verantwortlich gemacht.

12.01.2015 16:01 http://de.wikipedia.org/wiki/Boko_Haram Zitate:

Boko Haram

Boko Haram (Hausa für ,,Bücher [im Boko-Alphabet] sind Sünde",[1] ,,Westliche Bildung verboten",[2] ,,Die moderne Erziehung ist eine Sünde"[3] bis hin zu ,,Vorspiegelung falscher Tatsachen ist Schande"[4]) ist eine islamistische terroristische[5] Gruppierung im Norden Nigerias.

Die Gruppe wird für mindestens 510 Morde im Jahr 2011 verantwortlich gemacht.[39]

Einzelnachweise

1. Dominic Johnson: Hunderte Tote in Nigeria. In: die tageszeitung, 28. Juli 2009

2. Dozens killed in Nigeria clashes. BBC News, 26. Juli 2009 (englisch)

3. http://www.tagesschau.de/ausland/nigeria178.html (Memento vom 13. Oktober 2010 auf WebCite)

4. Christoph Wagenseil: Boko Haram – neue Semantiken im Spiegel ihrer Mediendeutungen. In: Religionswissenschaftliche Medien- und Informationsdienst e. V. 23. Juli 2011, abgerufen am 29. August 2011.

5. US names Nigeria's Boko Haram and Ansaru 'terrorists'. In: BBC News. 13. November 2013, abgerufen am 14. November 2013 (englisch).

39. Johannes Korge: Christenjäger stürzen Nigeria ins Chaos. In: Spiegel Online, 21. Januar 2012

http://de.wikipedia.org/wiki/Boko_Haram

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#9
Seite 1 Antwort 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=241.0

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/afrika/nigeria-boko-haram-ist-nicht-zu-stoppen-13365699.html

12.01.2015 FRANKFURTER ALLGEMEINE Vormarsch von Boko Haram - Bis zu 2000 Menschen innerhalb einer Woche ermordet - Boko Haram ist nicht zu stoppen. Die Bedrohung durch die islamistische Terrorgruppe hat inzwischen eine völlig neue Dimension angenommen. Sie kontrolliert inzwischen die Grenzen nach Niger, Kamerun und Tschad.

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08.01.2015 Nigeria: Boko-Haram-Offensive im Norden

20150108 teletext orf at 134 NIGERIA BOKO-HARAM-OFFENSIVE IM NORDEN.png


20150108 teletext orf at 134 NIGERIA BOKO-HARAM-OFFENSIVE IM NORDEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=241.0;attach=7623

08.01.2015 http://teletext.orf.at/ Seite 134:

Politik International Nigeria: Boko-Haram-Offensive im Norden

Bei einer Offensive der islamistischen Terrororganisation Boko Haram im Norden Nigerias sind Medienberichten zufolge hunderte Menschen getötet worden. 2.000 Menschen könnten bei Massakern in der Stadt Baga ums Leben gekommen sein, sagte ein Behördenvertreter dem britischen Sender BBC. Auf den Straßen der Stadt lägen zahlreiche Leichen.   

16 Ortschaften im Umfeld des Handelszentrums Baga sind nach Behördenangaben komplett zerstört worden. Rund 20.000 Menschen seien aus Baga und den anderen Orten in den Busch geflüchtet. Hunderte Menschen flüchteten auf eine Insel im Tschad-See, wo sie ohne Nahrung festsitzen.

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Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

1987 HANS PRETTEREBNER DER FALL LUCONA
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=939.0

19881007 KRONE KULTUR Seite 17 ÖSTERREICH 6,5 MILLIONEN DEBILE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=936.0

19901104 WIEN PARLAMENT LUCONA AUSSCHUSSBERICHT NATIONALRAT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=917.0

1993 HANS PRETTEREBNER DAS NETZWERK DER MACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=941.0

2004 DER FALL NATASCHA WENN POLIZISTEN ÜBER LEICHEN GEHEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=813.0

2006 Girl in the Cellar THE NATASCHA KAMPUSCH STORY
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=819.0

KAMPUSCH MEGASKANDAL TATORT VIDEO MANIPULIERT 23./24.08.2006
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=798.0

Reisepass Natascha Kampusch mit ausgeschnittenem und wieder eingesetztem Foto
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=110.0

NK ERSCHEINUNGEN vs 3096 TAGE IM VERLIES - FAKTEN vs SUGGESTIVE SCHEINWELT
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=217.0

20060913 BACK TO THE ROOTS - NATASCHA KAMPUSCH NEWS
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=195.0
Seite 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=195.15
Seite 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=195.30

2013 STAATSAFFÄRE NATASCHA KAMPUSCH
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=838.0
Seite 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=838.15
Seite 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=838.30

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.0

20130917 DER WILDERER VOM ANNABERG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=880.0

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0
Seite 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.15
Seite 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.30
Seite 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.45
Seite 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.60
Seite 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.75
Seite 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.90
Seite 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.105
Seite 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.120
(Seite 9 aktuell anscheinend nicht erreichbar -> digitally remastered auf Seite 10 Antwort 135 und Antwort 136)
Seite 10 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.135
Seite 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.150
Seite 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.165

BMJ GESCHÄFTS- und PERSONALEINTEILUNG 2010 JULI.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=129

BMJ GESCHÄFTS- und PERSONALEINTEILUNG 2011 SEPTEMBER.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=130

BMJ GESCHÄFTS- und PERSONALEINTEILUNG 2012 MAI.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=1410

BMJ GESCHÄFTS UND PERSONALEINTEILUNG NOVEMBER 2012.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=3559

BMJ GESCHÄFTS UND PERSONALEINTEILUNG JULI 2013.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=4913

BMJ GESCHÄFTS- UND PERSONALEINTEILUNG JÄNNER 2014.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=5283

BMJ GESCHÄFTS UND PERSONALEINTEILUNG GESCHÄFTSORDNUNG APRIL 2014.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=6378

SCHMERLINGPLATZ JUXTIZ POSSE IN MILLIONEN AKTEN VON SHW
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=942.0

DIE ANSTALT Polit-Satire und Wahrheitsforschung
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=935.0

EUROPA DENKEN SIE IMMER DARAN: SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=943.0

19881007 KRONE KULTUR Seite 17 ÖSTERREICH 6,5 MILLIONEN DEBILE
Thomas Bernhard HELDENPLATZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=936.0

1999-2014 JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0

http://beamtendumm.wordpress.com/

http://www.kopp-verlag.de/Gekaufte-Journalisten.htm

http://www.resistanceforpeace.org/de/index.htm - www.resistanceforpeace.org

http://qpress.de/

https://wissenschaft3000.wordpress.com/

https://wissenschaft3000.wordpress.com/category/michael-vogt/

https://familiefamilienrecht.wordpress.com/

http://www.kriminelle-justiz.de/

http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php Saubere Hände - Verein zur Bekämpfung von Amtsmissbrauch – Verein zur Unterstützung schikanierter Personen (durch Amtsmissbrauch, Organisationen, Firmen und Personen)

http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=6 Saubere Hände - Aktuelles

http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=31 Saubere Hände - Archiv

http://dcrs-online.com/

http://www.pravda-tv.com/

http://guidograndt.wordpress.com/

Forum zum Fall Natascha http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/

EIN ZEITZEUGE BERICHTET:
Stand mein Schicksal in den Sternen? Die postnatale NAZI-Justiz der 2. Republik
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=947.0
LEBENSGESCHICHTE: Stand mein Schicksal in den Sternen 17.01.2013 Repariert.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=947.0;attach=7497

http://www.justizopfer-andrea-juen.com/

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