http://www.swiss1.net/1ftpdemokratie/mi.htmlEdmund Schoenenberger - Schafft den EGMR ab! -
www.c9c.net/ch/demokratie/mi.html Edmund Schönenberger
Schafft den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte ab !
Edmund Schönenberger
Rechtsanwalt
Katzenrütistr. 89, 8153 Rümlang, Tel. 01 818 07 33, Fax 818 08 71, PC 80-48332-1
15. Februar 2003 Postfach 129, 8153 Rümlang
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Institut de Formation en Droits de l’Homme du Barreau de Paris
Reform des Europ. Gerichtshofs für Menschenrechte
Sehr geehrter Kollege Pettiti
Zu rubr. Thema äussere ich mich wie folgt:
Die Europ. Menschenrechtskonvention samt dem dazugehörigen Gerichtshof ist ein
Produkt des Kalten Krieges. In allen Variationen wurde den Bewohnern Westeuropas
eingetrichtert: „Seht, wir achten Eure Menschenrechte und machen es nicht so, wie in
der Sowjetunion, wo die Menschenrechte mit Füssen getreten werden!“
Ich habe in den 80-er Jahren anhand der damals verfügbaren Statistik die vom Europ.
Gerichtshof für Menschenrechte gutgeheissenen Beschwerden ins Verhältnis zum Total
der registrierten und nichtregistrierten Beschwerden gesetzt. Daraus resultiert eine
Erfolgsquote von rund 3 Promille! Die gutgeheissenen Beschwerden werden an die
grosse Glocke gehängt, um bei den Europ. Völkern einen tadellosen Eindruck zu
erwecken. Würde man jedoch die nicht behandelten oder abgewiesenen Beschwerden eine
nach der anderen - mit gleichem Tamtam breitgeschlagen, wäre allen sofort klar,
wie himmeltraurig es um die Menschenrechte bestellt ist.
Dazu zwei Beispiele aus der Schweiz, welches Land weltweit als freiheitlichrechtsstaatliche
Musterdemokratie vermarktet wird.
1. Als Zeitzeuge liegt mir noch heute in den Ohren, wie die offizielle Schweiz während
des Kalten Krieges im Chor des Westens gegen Osten geschrien hat, um dort das
Verschwinden von Menschen in der Psychiatrie ohne Gerichtsurteil an den Pranger zu
stellen. In der exakt gleichen Periode haben die Schweizer jährlich Zehntausende von
Menschen in den rund 50 psychiatrischen Anstalten versenkt, ohne dass die Möglichkeit
bestand, eine gerichtliche Haftprüfung im Sinne von Art. 5 Ziff. 4 EMRK zu verlangen.
Eine solche wurde erst ab 1981 eingeräumt. Aufgrund der damals verfügbaren genauen
Statistiken lässt sich nachweisen, dass während der Jahre 1981 – 1989 im
bevölkerungsreichsten Kanton Zürich die Chancen, über ein Gericht entlassen zu
werden, läppische 5 Prozent betrugen. Heute werden die entsprechenden Zahlen eisern
unter Verschluss gehalten.
2. Art. 5 Ziff. 3 EMRK verlangt, dass Verhaftete unverzüglich einem Richter vorgeführt
werden. In der Schweiz wurden die Strafverfolgten jedoch ausschliesslich vom Ankläger
in Haft gesetzt. Allen Ernstes wurde bis in die 90-er Jahre stur behauptet, dieser sei ein
unabhängiger Richter (cf. EGMR Jutta Huber gegen die Schweiz). Hunderttausende von
Menschen waren von dieser menschenrechtswidrigen Praxis betroffen.
Der Geist der Scheinheiligkeit trieft noch heute aus allen Poren dieses Landes!
Aus nichtigen Anlässen werden gegenwärtig jährlich Zehntausende von Menschen in
den schweizerischen psych. Anstalten objektiv ihrer Freiheit beraubt und mit
heimtückischen Nervengiften gefoltert. Als Gründer und Vorstandsmitglied des Vereins
PSYCHEX, welcher seit 1988 als Anlaufstelle fungiert und professionell die Verteidigung
Zwangspsychiatrisierter organisiert, weiss ich haargenau, wovon ich rede: Die
Verbrechen gegen die Menschenrechte jagen sich.
Auch die schweizerische Demokratie zerplatzt wie eine Seifenblase:
Definitionsgemäss kann nämlich als der Souverän nur gelten, wer sämtliche
Machtmittel kontrolliert. Das Medium, welches unbestreitbar die Welt regiert und
alle antreibt, heisst Geld. Der scharfe Blick in die schweizerische
Bundesverfassung deckt schonungslos auf, dass eben gerade nicht das zum
"Souverän" deklarierte Volk die seit Adam und Eva gehorteten und über die
jährlich abgepressten Zinsen und Zehnten ins Unvorstellbare gesteigerten
Vermögen besitzt, nein, die Verfügungsmacht über die astronomischen Sumen
bleibt ausdrücklich einer kleinen Schar von Eigentümern vorbehalten (ausführliche
Analyse siehe meine HP:
http://www.swiss1.net/1ftpdemokratie/).
Die Europ. Menschenrechtskonvention nützt nicht nur nichts, sondern sie ist geradezu
gefährlich und schädlich. Indem den Völkern pausenlos eingehämmert wird, die
Menschenrechte würden gelten, berufen sich die Menschen selbstverständlich darauf,
wenn ihre Menschenrechte auch tatsächlich gebrochen werden. Vertrauensvoll wenden
sie sich an die Justiz, welche sie jedoch nach allen Regeln der juristischen Kunst
austrickst. Das löst Wut, Empörung, Verzweiflung und ähnliches aus. Solche Symptome
wiederum werden von den Organen der Zwangspsychiatrie als Merkmale einer
Geisteskrankheit bewertet und mit der Versenkung in eine psych. Anstalt quittiert.
Aus all dem folgt, dass es gescheiter ist, den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte
abzuschaffen. Der aufgeblähte Apparat verschlingt Unsummen und weckt auf fatale
Weise Hoffnungen, welche nicht im Geringsten gerechtfertigt sind.
Mit freundlichen Grüssen
Edmund Schönenberger
Mitglied der Rechtsauskunftsstelle Anwaltskollektiv, der Demokratischen JuristInnen Schweiz und
des Vereins PSYCHEX
Nachwort
. Rechtsauskunftsstelle Anwaltskollektiv
. Demokratischen JuristInnen Schweiz
. Verein PSYCHEX
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung 3 Promille von 1.000 Menschenrechtsbeschwerden sind 3 "gutgeheissene Beschwerden".
3 Promille von 10.000 Menschenrechtsbeschwerden sind 30 "gutgeheissene Beschwerden".
3 Promille von 100.000 Menschenrechtsbeschwerden sind 300 "gutgeheissene Beschwerden".
FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN.
DOWNLOAD: 20030215 SCHWEIZ RA EDMUND SCHOENENBERGER SCHAFFT DEN EGMR AB.pdf ->