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JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT

Begonnen von Wahrheitsforschung, 31 Mai 2014, 23:44:44

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Wahrheitsforschung

#45
JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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Seite 4 Antwort 45 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.
Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. 
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

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Zeitgeschichte mit Links Seite 1-4:

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Seite 1 Beginn http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
http://beamtendumm.wordpress.com/2013/01/30/justizwillkur-durch-pragmatisierte-sadisten-im-amt/
30.01.2013 Justizwillkür durch pragmatisierte Sadisten im Amt
Grundbuchbetrügereien bis Betrugsopferpfändungen: Wann ist endlich Schluss damit ???

Seite 1 Antwort 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
http://beamtendumm.wordpress.com/2014/07/15/fremdbeitrag-justizverbrechen-im-ministerium-schon-jahrelang-bekannt/
15.07.2014 ÖSTERREICH: Justizverbrechen im Ministerium schon jahrelang bekannt!
Wo versteckt sich der verantwortliche Sektionschef Mag. Christian Pilnacek?


Seite 1 Antwort 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
http://beamtendumm.wordpress.com/2014/09/24/juristisch-organisierte-verbrechen-mit-menschenverachtender-opferverhohnung-und-taterschutz/
24.09.2014 Juristisch organisierte Verbrechen mit menschenverachtender Opferverhöhnung und Täterschutz.

Seite 1 Antwort 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
http://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/04/fremdbeitrag-unterlassung-der-hilfeleistung-als-justizbrauchtum-in-oesterreich/
04.11.2014 Unterlassung der Hilfeleistung als Justizbrauchtum in Österreich

Seite 1 Antwort 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
https://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/19/fremdbeitrag-osterreich-juristisch-begrenzte-erkenntnishorizonte-25-jahre-nach-1989/
19.11.2014 ÖSTERREICH: Juristisch begrenzte Erkenntnishorizonte 25 Jahre nach 1989
Zum Fall der Berliner Mauer vor 25 Jahren am 09.November 1989:


Seite 1 Antwort 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
https://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/25/fremdbeitrag-osterreich-jahrelanger-justizterror-aus-langeweile-jux-und-tollerei-in-vorarlberger-gerichten/
25.11.2015 ÖSTERREICH: Jahrelanger Justizterror aus Langeweile, Jux und Tollerei in Vorarlberger Gerichten.

Seite 1 Antwort 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
20.11.2014 21:05 ORF2 AM SCHAUPLATZ GERICHT UM ALLES GEBRACHT
http://tv.orf.at/program/orf2/20141120/697005201/387386
(Wahrheitsforschung: Betrifft: Verbrechensopfer LEOPOLD WAGENHOFER und Mutter)
Nach Quelle: http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=1525
RANDEGG NIEDERÖSTERREICH BRANDANSCHLAG AUF DEN PKW VON VERBRECHENSOPFER WAGENHOFER
Mehr dazu finden Sie hier: http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=1497
24.11.2014 08:29 ORF-Bericht löst Aufruhr im Randegger Gemeinderat aus
Der ORF berichtete im Rahmen der Sendung "Am Schauplatz" über mutmaßlich erhebliche Missstände in der Gemeinde Randegg in NÖ.
Besachwalterung, Amtsmissbrauch, illegaler Bau im Grünland und Behördenterror stehen im Raum.

Seite 1 Antwort 7-8 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
20.11.2014 21:05 ORF2 AM SCHAUPLATZ GERICHT - PROLOG - UM ALLES GEBRACHT transcript geglättete vorläufige Arbeitsfassungen

Seite 1 Antwort 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
Betrifft Verbrechensopfer LEOPOLD WAGENHOFER und Mutter: UM ALLES GEBRACHT
REALE TATSACHEN UND FAKTEN VON OPFERN / OBJEKTIVE WAHRHEIT versus SUGGESTIVE SCHEINWELT VON KRIMINELLEN MACHTHABERN UND DEREN MITLÄUFERN (Verdacht: ...

Seite 1 Antwort 10 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
Betrifft: 20.11.2014 21:05 ORF2 AM SCHAUPLATZ GERICHT - UM ALLES GEBRACHT (LEOPOLD WAGENHOFER und Mutter)
22.11.2014 18:23 BM CLAUDIA FUCHSLUGER MAIL AN LIEBE FREUNDE
Quelle: http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=1536

Seite 1 Antwort 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
https://beamtendumm.wordpress.com/2014/12/02/fremdbeitrag-osterreich-justizkorruption-polizeiversagen-sicherheitsbankrott-und-steuersenkung/
02.12.2014 ÖSTERREICH: Justizkorruption, Polizeiversagen, Sicherheitsbankrott und Steuersenkung

Seite 1 Antwort 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
Randegg Panoramastüberl NÖ BÜRGERMEISTER gegen BAUER LEOPOLD WAGENHOFER UND MUTTER
KRONE.TV Vorschau: 22.01.2015 21:05 ORF2 Am Schauplatz Gericht Ein Dorf im Ausnahmezustand

Seite 1 Antwort 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
Randegg Panoramastüberl NÖ BÜRGERMEISTER gegen BAUER LEOPOLD WAGENHOFER UND MUTTER
20.11.2014 21:05 ORF2 AM SCHAUPLATZ GERICHT UM ALLES GEBRACHT transcript geglättete vorläufige Arbeitsfassung
ORF Vorschau: 22.01.2015 21:05 ORF2 Am Schauplatz Gericht Ein Dorf im Ausnahmezustand

Seite 1 Antwort 14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.0
Randegg Panoramastüberl NÖ BÜRGERMEISTER gegen BAUER LEOPOLD WAGENHOFER UND MUTTER
LINKS: Vorschau: 22.01.2015 21:05 ORF2 Am Schauplatz Gericht Ein Dorf im Ausnahmezustand
Erlebte Zeitgeschichte: Seite 1 Beginn bis Seite 1 Antwort 14

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

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SADISTEN IM AMT - VERDACHT
22.01.2015 21:05 ORF2 Am Schauplatz Gericht EIN DORF IM AUSNAHMEZUSTAND
http://tv.orf.at/program/orf2/20150122/732252501/390432
22.01.2015 21:05 ORF2 AM SCHAUPLATZ GERICHT EIN DORF IM AUSNAHMEZUSTAND NEU transcript Arbeitsfassung

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WILLKÜR DURCH SADISTEN IM AMT - VERDACHT
20130726 / 26.07.2013 POLIZEISKANDALE UND JUSTIZVERBRECHEN
https://beamtendumm.wordpress.com/2013/07/26/polizeiskandale-und-justizverbrechen/

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WILLKÜR DURCH SADISTEN IM AMT - VERDACHT - Externe Quellen:
Mit freundlichen Grüßen ANGELIKA MÜLLER Mitunterzeichner und SILVESTER HAWLE Mitunterzeichner und Mitankläger
6 EINGANGSSTEMPEL POLIZEISKANDALE UND JUSTIZVERBRECHEN
VERDACHT POLIZEISKANDALE UND JUSTIZVERBRECHEN UND ALLE VERANTWORTUNGSTRÄGER VERSTECKEN SICH JAHRELANG
2013: POLIZEISKANDALE UND JUSTIZVERBRECHEN 12 ADRESSEN:
1) Herr Bundespräsident, Dr. Heinz Fischer, Hofburg, Balhauspiatz, 1014 Wien
2) Frau Justizministerin, Mag. Dr. Beatrix Karl, BM f. Justiz, Museumstraße 7, 1070 Wien
3) Frau Bundesministerin, Mag. Johanna Mikl-Leitner, BM f. Inneres, Herrengasse 7, 1014 Wien
4) Herr Vizekanzler, Dr. Michael Spindelegger, BM f. EU-Angelegenheiten, Minoritenpiatz 8, 1014 Wien
5) Herr Präsident des Nationalrates, Fritz Neugebauer, Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien
6) Herr Landeshauptmann, Dr. Erwin Pröll, Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
7) Herr Landeshauptmann, Mag. Markus Wallner, Landesregierung, Römerstrasse 15, 6900 Bregenz
8) Herr Präsident, Dr. Gerhart Holzinger, Verfassungsgerichtshof, Freyung 8, 1010 Wien
9) Herr Präsident, Mag. Dr. Anton Sumerauer, OLG Wien, Schmerlingplatz 11, 1011 Wien
10) Herr Oberstaatsanwalt Hofrat Mag. Georg Karesch, OStA, Schmerlingplatz 11, 1011 Wien
11) Herr Mag. Christian Pilnacek, Leiter der Sektion IV, BM f. Justiz, Museumstraße 7, 1070 Wien
12) Herr Mag. Michael Schwanda, Leiter der Sektion III, BM f. Justiz, Museumstraße 7, 1070 Wien
POLIZEISKANDALE UND JUSTIZVERBRECHEN 6 EINGANGSSTEMPEL:
20130704 / 04.07.2013 EINGANGSSTEMPEL STADTGEMEINDE NEULENGBACH
20130705 / 05.07.2013 EINGANGSSTEMPEL BEZIRKSGERICHT NEULENGBACH
20130708 / 08.07.2013 EINGANGSSTEMPEL BÜRO LANDESHAUPTMANN PRÖLL
(20130708 / 08.07.2013 EINGANGSSTEMPEL BÜRO LH PRÖLL)
20130708 / 08.07.2013 EINGANGSSTEMPEL REPUBLIK ÖSTERREICH LANDESPOLIZEIDIREKTION NIEDERÖSTERREICH
(20130708 / 08.07.2013 EINGANGSSTEMPEL REPUBLIK ÖSTERREICH LPD NÖ)
20130731 / 31.07.2013 EINGANGSSTEMPEL BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT SANKT PÖLTEN
(20130731 / 31.07.2013 EINGANGSSTEMPEL BH SP)
(20130731 / 31.07.2013 EINGANGSSTEMPEL BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ST. PÖLTEN)
20140506 / 06.05.2014 EINGANGSSTEMPEL BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
(20140506 / 06.05.2014 EINGANGSSTEMPEL BMJ)

Seite 2 Antwort 18 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.15
JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
15.09.2011 NOTRUF an IRMGARD GRISS !!!!!!!!! 9 EINGANGSSTEMPEL !!!!!!!!!
SILVESTER HAWLE Seite 11a: 15.09.2011 Silvester HAWLE an sg. Frau Prof. Dr. Irmgard GRISS, Präsidentin des Obersten Gerichtshofes der Republik Österreich, Schmerlingplatz 10-12, 1016 WIEN (und Bearbeiter zu GZ: 8Ob67/11b)
NÖ-Initiative für eine saubere JU§TIZ / NÖ-Initiative für eine saubere JUSTIZ
Hinweis in Handschrift: So wurde Dr. Irmgard Griss über die Verbrechen informiert (Mitwisserin):
DAS WICHTIGSTE ANTITERRORPAKET IST DIE SOFORTIGE JUSTIZKORRUPTIONSBEKÄMPFUNG.

Seite 2 Antwort 19 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.15
WILLKÜR DURCH SADISTEN IM AMT - VERDACHT - Externe Quellen:
Justizverbrechen und Niedertracht in Niederösterreich von 1999-2015 aufgezeigt von Silvester Hawle Inhaltsverzeichnis Seite 1

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WILLKÜR DURCH SADISTEN IM AMT - VERDACHT - Externe Quellen:
Justizverbrechen und Niedertracht in Niederösterreich von 1999-2015 aufgezeigt von Silvester Hawle Inhaltsverzeichnis Seite 2

Seite 2 Antwort 21 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.15
Justizverbrechen und Niedertracht in Niederösterreich von 1999-2015 aufgezeigt von Silvester Hawle 29. 10. Mai 1991: Der neue Machiavelli von NÖ stellt absolutistische Gewaltrezepte für seine künftige Herrschaft vor. Und er zeigte was er kann.
Der Niederösterreicher LANDESZEITUNG FÜR POLITIK KULTUR WIRTSCHAFT FREIZEIT  Nr. 19 (vom) 10.05.1991:
Erwin Pröll: Fegen wir endlich die Bremser hinweg! (Zitat)
Erwin Pröll: Setzen wir uns doch endlich über alle Bremsklötze hinweg, wenn`s sein muß, mit Gewalt!  (Zitat)
Erwin Pröll: Bisherige ,,Bremsklötze" müssen mit aller Gewalt, wenn nötig, nunmehr ausgeschaltet werden. (sinngemäß)
Erwin Pröll: Bisherige ,,Bremsklötze" müssen mit aller Gewalt, wenn nötig, ausgeschaltet werden. (sinngemäß)


Seite 2 Antwort 22 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.15
Silvester HAWLE, A 3051 St. Christophen, NÖ Passions-Karfreitag, 6. April 2012:
CHRONOLOGIE eines JUSTIZ-KORRUPTIONS & FOLTER-SADISMUS-HORRORS 14a

Seite 2 Antwort 23 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.15
Silvester HAWLE, A 3051 St. Christophen, NÖ Passions-Karfreitag, 6. April 2012:
CHRONOLOGIE eines JUSTIZ-KORRUPTIONS & FOLTER-SADISMUS-HORRORS 14b

Seite 2 Antwort 24 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.15
Silvester HAWLE, A 3051 St. Christophen, NÖ Passions-Karfreitag, 6. April 2012:
CHRONOLOGIE eines JUSTIZ-KORRUPTIONS & FOLTER-SADISMUS-HORRORS 14c
04.11.2010 ... DAS NEULUMPENBACHER-MEGA-MAFIA-KOMPLOTT ...

Seite 2 Antwort 25 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.15
Silvester HAWLE, A 3051 St. Christophen, NÖ Passions-Karfreitag, 6. April 2012:
CHRONOLOGIE eines JUSTIZ-KORRUPTIONS & FOLTER-SADISMUS-HORRORS 14d
08.02.2011: AKTION LICHT FÜR DIE RECHTSPFLEGE: EINE UNTERLASSUNGS-ANORDNUNG AN DIE JUSTIZMINISTERIN MAG. CLAUDIA BANDION ORTNER & CO: ... BELEHRUNG ÜBER ANSTANDSPFLICHTEN IM JUSTIZDIENST. STELLEN SIE FOLTER-SCHIKANEN, RAUB UND SKLAVEREI SOFORT AB UND ORDNEN SIE DIE UNVERZÜGLICHE SCHADENSWIEDERGUTMACHUNG AN!

Seite 2 Antwort 26 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.15
Silvester HAWLE, A 3051 St. Christophen, NÖ Passions-Karfreitag, 6. April 2012:
CHRONOLOGIE eines JUSTIZ-KORRUPTIONS & FOLTER-SADISMUS-HORRORS 14e
18.01.2013 Silvester HAWLE, Elektromeister, erhebt ÖFFENTLICHE ANKLAGE gegen 5000 TAGE MAFIAHÖLLE ... NOTRUF: AMTSVERBRECHEN IM DIENST UND TÄTERSCHUTZ STATT OPFERHILFE ... STOPPEN SIE SOFORT EIN 5000 TAGE UNTRAGBARES MARTYRIUM !! ... JUSTIZSKANDAL VON 1999 bis 2013 ... REUELOSE WIEDERHOLUNGSTÄTER ... EBENSOFORT SOLLTEN PRAGMATISIERTE SADISTEN ENTLASSEN WERDEN !! ... DAS MAFIOSE KOMPLOTT DURFTE IMMER FRECHER WERDEN, WEIL MAULWÜRFE IN POLIZEI UND JUSTIZ GELÖBNISBRECHEND ÜBER 13 JAHRE KEINE HILFE LEISTETEN UND TÄTER SCHÜTZTEN ... MIT GEFÄLSCHTEN AKTEN WURDE BEIM OGH EIN FEHLURTEIL ERSCHLICHEN ...

Seite 2 Antwort 27 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.15
Silvester HAWLE, A 3051 St. Christophen, NÖ Passions-Karfreitag, 6. April 2012:
CHRONOLOGIE eines JUSTIZ-KORRUPTIONS & FOLTER-SADISMUS-HORRORS 14f
18.01.2013 Silvester HAWLE, Elektromeister, erhebt ÖFFENTLICHE ANKLAGE gegen 5000 TAGE MAFIAHÖLLE ... 2012 ... DUNKELMÄNNER UND DUNKELFRAUEN IM RUHMREICHEN ,,LAND DER TÖCHTER" ... Im 5000-Tage-Terror-Skandal war die klare, kurze und verständliche Wahrheit fast nie gefragt! Eine gründliche Opferanhörung von nur 10 Minuten hätte voll ausgereicht, um die PROZESS-BETRÜGER UND URKUNDENFÄLSCHER SOFORT ZU VERHAFTEN und der OpferFamilie 14 Jahre quälendes TerrrorFolterUnheil zu ersparen. Zwar hätte dann das Juristenkomplott auf 14 Jahre andauernde kriminelle ,,Geschäfte" verzichten müssen, aber der MegaSchaden an fremden Eigentum, Leib und Leben, wie am Staat und der Volkswirtschaft wäre unserem Land erspart geblieben, wie der Vertrauensschaden durch den SicherheitsBankrott-JustizSkandalSumpf! ... ZENTRALE FORDERUNG DER ANKLAGE IST DIE OPFERENTSCHÄDIGUNG

Seite 2 Antwort 28 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.15
JUSTIZVERBRECHEN IN NÖ - JUSTIZVERBRECHEN IN NIEDERÖSTERREICH
Justizverbrechen und Niedertracht in Niederösterreich von 1999-2015 aufgezeigt von Silvester Hawle Inhaltsverzeichnis Seite 1:
1. Bild: Justizverbrechen, Anstifterkomplott aus Neulengbach, Kontoraub-Pyramidenspiele (öS 205.000,- = ca. € 14.893,-). Die Fabrikation des Wahnsinns, Komplott-Überfall der Grundbucheinbrecher.


Seite 2 Antwort 29 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.15
JUSTIZVERBRECHEN IN NÖ - JUSTIZVERBRECHEN IN NIEDERÖSTERREICH
Justizverbrechen und Niedertracht in Niederösterreich von 1999-2015 aufgezeigt von Silvester Hawle Inhaltsverzeichnis Seite 1:
1. Bild: Justizverbrechen, Anstifterkomplott aus Neulengbach, Kontoraub-Pyramidenspiele (öS 205.000,- = ca. € 14.893,-). Die Fabrikation des Wahnsinns, Komplott-Überfall der Grundbucheinbrecher.


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WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 3 Antwort 30 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
Zeitgeschichte mit Links Seite 1-3

Seite 3 Antwort 31 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.
https://www.fischundfleisch.com/ Zugespielte externe Transkription: EINE EHRENWERTE GESELLSCHAFT TEIL 1:
Eine ehrenwerte Gesellschaft - ein Blick auf Österreichs Beamte, Politiker und andere - Teil 1:
https://www.fischundfleisch.com/blogs/tabus/eine-ehrenwerte-gesellschaft-ein-blick-auf-oesterreichs-beamte-politiker-und-andere-teil-1.html

Seite 3 Antwort 32 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.
https://www.fischundfleisch.com/ Zugespielte externe Transkription: EINE EHRENWERTE GESELLSCHAFT TEIL 2:
Eine ehrenwerte Gesellschaft - ein Blick auf Österreichs Beamte, Politiker und andere - Teil 2: Selbstanzeige
https://www.fischundfleisch.com/blogs/tabus/eine-ehrenwerte-gesellschaft-ein-blick-auf-oesterreichs-beamte-politiker-und-andere-teil-2-selbstanzeige.html

Seite 3 Antwort 33 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
SH2 Verdacht: VERDUMMT EUROPA

Seite 3 Antwort 34 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
SH3 BILD VOM EINBRECHERKOMMANDO DES NEULENGBACHER VIKTOR STEINER KOMPLOTTES

Seite 3 Antwort 35 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
SH4 BLINDENHUND FÜR JUSTITIA - POLIZEI HILFT NICHT

Seite 3 Antwort 36 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
SH34 06.03.2012 Kronenzeitung FRANZ FIEDLER Korruption bei der Justiz DAS HAT SYSTEM

Seite 3 Antwort 37 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
SH5 10.07.2014 JUSTIZVERBRECHEN IM MINISTERIUM SCHON JAHRELANG BEKANNT
http://beamtendumm.wordpress.com/2014/07/15/fremdbeitrag-justizverbrechen-im-ministerium-schon-jahrelang-bekannt/

Seite 3 Antwort 38 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
SH6 Verdacht: TOTALVERSAGEN DER POLIZEI und TOTALVERSAGEN DER JUSTIZ

Seite 3 Antwort 39 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
SH7 Verdacht: POLIZEIVERBRECHEN und JUSTIZVERBRECHEN

Seite 3 Antwort 40 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
SH8 Verdacht: VERBRECHERBANDE BEDROHT DEN RECHTSSTAAT

Seite 3 Antwort 41 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
SH9 KEIN WEGENOTSTAND

Seite 3 Antwort 42 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
SH10 SOFORT-HILFE-PFLICHT

Seite 3 Antwort 43 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.30
2016 Dr. Irmgard GRISS MUT UND VERANTWORTUNG 1C
Zeitgeschichte:
Dr. Irmgard GRISS und Dr. Gunter GRISS / IRMGARD GRISS und GUNTER GRISS / IRMGARD GRISS & GUNTER GRISS
Dr. Gunter GRISS und Dr. Irmgard GRISS / GUNTER GRISS und IRMGARD GRISS / GUNTER GRISS & IRMGARD GRISS
Seite 1 Antwort 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=953.0 GRISS und GRISS / GRISS & GRISS
2016 Dr. Irmgard GRISS MUT UND VERANTWORTUNG 1A
REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESPRÄSIDENT WAHL 2016 Dr. Irmgard GRISS, Interessensgemeinschaft für MUT UND VERANTWORTUNG, Capistrangasse 5/1/41a, 1060 Wien, TEL 01-924-94-28, MAIL kontakt@griss16.at HOME https://www.griss16.at/

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SH12 Verdacht: JUSTIZVERBRECHEN IN ÖSTERREICH

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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Zeitgeschichte mit Links Seite 1-4 und
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

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11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.

Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. 
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
Begründung: Gesunde Menschen im Amt tun so etwas nicht.
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
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Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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http://www.kopp-verlag.de/ - http://info.kopp-verlag.de/
(11.09.2014 UDO ULFKOTTE GEKAUFTE JOURNALISTEN)
23.12.2014 http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/16-argumente-um-fuer-pegida-auf-die-strasse-zu-gehen.html

http://uncut-news.ch/ - http://uncut-news.ch/karikaturenbilder/so-sehen-abstuerze-aus/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#46
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11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 19800101 AUSSER KRAFT 20111231.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10753

BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 20120101.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10754

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 19800101 AUSSER KRAFT 20111231.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10753
BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 20120101.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10754

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.1998-31.12.2011
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke darf der Beamte entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hievon in Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.2012-13.01.2017 in Kraft aktuell bis ???
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke sind Gegenstände, die der Beamtin oder dem Beamten von Staaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Traditionsinstitutionen für Verdienste oder aus Courtoisie übergeben werden.
(4) Die Beamtin oder der Beamte darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Sie oder er hat die Dienstbehörde umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Diese hat das Ehrengeschenk als Bundesvermögen zu erfassen. Die eingegangenen Ehrengeschenke sind zu veräußern. Ihr Erlös ist zu vereinnahmen und für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Bediensteten oder sonstiger karitativer Zwecke zu verwenden. Die näheren Bestimmungen darüber sind innerhalb jedes Ressorts durch Verordnung zu erlassen.
(5) Ehrengeschenke von geringfügigem oder lediglich symbolischem Wert können der Beamtin oder dem Beamten zur persönlichen Nutzung überlassen werden.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 19800101 AUSSER KRAFT 20111231.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10753

BDG § 59 GESCHENKANNAHME Inkrafttretensdatum 19800101 Außerkrafttretensdatum 20111231

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12098868

DRUCKANSICHT https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12098868&ShowPrintPreview=True

HTML https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12098868/NOR12098868.html

PDF https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12098868/NOR12098868.pdf

RTF https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12098868

Kurztitel Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 333/1979
Typ BG
§/Artikel/Anlage § 59
Inkrafttretensdatum 01.01.1980
Außerkrafttretensdatum 31.12.2011
Abkürzung BDG 1979
Index 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text

Geschenkannahme

§ 59. (1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.

(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.

(3) Ehrengeschenke darf der Beamte entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hievon in Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.

Schlagworte Meldepflicht
Zuletzt aktualisiert am 02.01.2012
Gesetzesnummer 10008470
Dokumentnummer NOR12098868
Alte Dokumentnummer N61979112180

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 20120101.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10754

BDG 59 Geschenkannahme 20120101 bis

BDG § 59 GESCHENKANNAHME Inkrafttretensdatum 20120101

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40133718 

DRUCKANSICHT https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40133718&ShowPrintPreview=True

HTML https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40133718/NOR40133718.html

PDF https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40133718/NOR40133718.pdf

RTF https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40133718

Kurztitel Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/2011 Typ BG
§/Artikel/Anlage § 59
Inkrafttretensdatum 01.01.2012
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung BDG 1979
Index 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text

Geschenkannahme

§ 59. (1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.

(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.

(3) Ehrengeschenke sind Gegenstände, die der Beamtin oder dem Beamten von Staaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Traditionsinstitutionen für Verdienste oder aus Courtoisie übergeben werden.

(4) Die Beamtin oder der Beamte darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Sie oder er hat die Dienstbehörde umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Diese hat das Ehrengeschenk als Bundesvermögen zu erfassen. Die eingegangenen Ehrengeschenke sind zu veräußern. Ihr Erlös ist zu vereinnahmen und für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Bediensteten oder sonstiger karitativer Zwecke zu verwenden. Die näheren Bestimmungen darüber sind innerhalb jedes Ressorts durch Verordnung zu erlassen.

(5) Ehrengeschenke von geringfügigem oder lediglich symbolischem Wert können der Beamtin oder dem Beamten zur persönlichen Nutzung überlassen werden.

Schlagworte Meldepflicht
Im RIS seit 02.01.2012
Zuletzt aktualisiert am 09.04.2015
Gesetzesnummer 10008470
Dokumentnummer NOR40133718

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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Seite 4 Antwort 45 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.

Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. 
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
Begründung: Gesunde Menschen im Amt tun so etwas nicht.
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
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(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
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Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

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(11.09.2014 UDO ULFKOTTE GEKAUFTE JOURNALISTEN)
23.12.2014 http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/16-argumente-um-fuer-pegida-auf-die-strasse-zu-gehen.html

http://uncut-news.ch/ - http://uncut-news.ch/karikaturenbilder/so-sehen-abstuerze-aus/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

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http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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#47
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Seite 4 Antwort 47 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Betrifft: 11.01.2017 REPUBLIK ÖSTERREICH FALTER Nr. 1-2 Seite 10-12 "GEHEIMSACHE PRÖLL Vertrauliche Dokumente enthüllen eine politische Bombe: Erwin PRÖLL lässt sich vom Steuerzahler seine ERWIN-PRÖLL-PRIVATSTIFTUNG subventionieren. BERICHT: FLORIAN KLENK"
Quelle: 13.01.2017 16:16 http://derstandard.at/2000050713041/Klenk-droht-VP-Manager-mit-Klage-wenn-er-nicht-Proell
Klenk droht VP-Manager mit Klage – wenn er nicht Pröll-Stiftung spendet
Anwalt Noll sieht üble Nachrede, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung


20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Quelle: 13.01.2017 16:16 http://derstandard.at/2000050713041/Klenk-droht-VP-Manager-mit-Klage-wenn-er-nicht-Proell
Klenk droht VP-Manager mit Klage – wenn er nicht Pröll-Stiftung spendet
Anwalt Noll sieht üble Nachrede, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung


NOLL, KEIDER RECHTSANWALTS GMBH
UNIV.-PROF. Dr. ALFRED J. NOLL
MAG. KLAUS KEIDER
SCHELLINGGASSE 3/3 A-1010 WIEN
TEL +43 1 5124410 FAX +43 1 5124410-30
kanzlei@nollkeider.at www.nollkeider.at

Herrn
LAbg. Ing. Bernhard EBNER, MSc
Volkspartei Niederösterreich
Ferstlergasse 4
3100 St. Pölten
per E-Mail: bernhard.ebner@vpnoe.at

Wien, am 13. Jänner 2017
KLENFL/EBNEBE / AN/TZ / 341

Betrifft: Dr. Florian KLENK

Sehr geehrter Herr EBNER!

Zunächst beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Herrn Dr. Florian KLENK, Chefredakteur des FALTER, ständig rechtsfreundlich vertreten und mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt wurden.

Nach den uns erteilten und von uns auch überprüften Informationen behaupten Sie in einer APA-OTS-Aussendung der Volkspartei NÖ über unseren Mandanten:

"Dr. KLENK lügt in Bezug auf Pröll-Sprecher" und "Innenminister SOBOTKA hat mit seiner Aussage Recht, dass es sich im Fall der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung um Falter-Fake-News handelt".

Ausgehend davon, dass Sie richtig zitiert wurden, behaupten Sie also über unseren Mandanten in ehrverletzender Weise die Unwahrheit:

Die von Dr. KLENK berichteten Fakten stimmen ohne jede Ausnahme, es wurde von unserem Mandanten nichts gefälscht ("gefaked").

Bevor wir Sie nunmehr im Auftrag unseres Mandanten wegen der Verletzung von 111 StGB in Zusammenhang mit § 6 MedienG und § 1330 Abs. 1 und 2 ABGB vor den Gerichten für diese Aussagen zur Verantwortung ziehen, gibt Ihnen unser Mandant die Gelegenheit, die Sache durch eine nachweisliche Spende in Höhe von € 1.000,00 an die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung wiedergutzumachen:

Die Stiftung könnte dann in erhöhtem Ausmaß dazu beitragen, die Kultur in Niederösterreich zu fördern und auf ein höheres Niveau zu heben.

In Erwartung Ihrer Rückantwort und ihrer Veranlassung binnen der nächsten Woche verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL


20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10755

Sinngemäß: Univ.-Prof. Dr. Alfred NOLL / Univ.-Prof. Dr. NOLL / RA Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred NOLL / RA Dr. NOLL / Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred NOLL / Rechtsanwalt Dr. NOLL

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

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11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 19800101 AUSSER KRAFT 20111231.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10753
BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 20120101.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10754

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.1998-31.12.2011
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke darf der Beamte entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hievon in Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.2012-13.01.2017 in Kraft aktuell bis ???
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke sind Gegenstände, die der Beamtin oder dem Beamten von Staaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Traditionsinstitutionen für Verdienste oder aus Courtoisie übergeben werden.
(4) Die Beamtin oder der Beamte darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Sie oder er hat die Dienstbehörde umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Diese hat das Ehrengeschenk als Bundesvermögen zu erfassen. Die eingegangenen Ehrengeschenke sind zu veräußern. Ihr Erlös ist zu vereinnahmen und für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Bediensteten oder sonstiger karitativer Zwecke zu verwenden. Die näheren Bestimmungen darüber sind innerhalb jedes Ressorts durch Verordnung zu erlassen.
(5) Ehrengeschenke von geringfügigem oder lediglich symbolischem Wert können der Beamtin oder dem Beamten zur persönlichen Nutzung überlassen werden.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 45 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.

Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. 
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
Begründung: Gesunde Menschen im Amt tun so etwas nicht.
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
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Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

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http://www.kopp-verlag.de/ - http://info.kopp-verlag.de/
(11.09.2014 UDO ULFKOTTE GEKAUFTE JOURNALISTEN)
23.12.2014 http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/16-argumente-um-fuer-pegida-auf-die-strasse-zu-gehen.html

http://uncut-news.ch/ - http://uncut-news.ch/karikaturenbilder/so-sehen-abstuerze-aus/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

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Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#48
JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 48 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
18.12.2007 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.pdf
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Quelle: http://firmenbuchauszug.at/Firmenbuchinformation/2053F906F6901A

FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

Datum der Bekanntmachung: 18.12.2007
FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG,
Firmenbuchnummer: FN 301758m
FB Neueintragung

LG St. Pölten (199), Neueintragung

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2007

Firmenbuchnummer: FN 301758m

Firmenbuchsache:
Dr. Erwin Pröll Privatstiftung
Radlbrunn, politische Gemeinde Ziersdorf
Landhausplatz 1
3100 St. Pölten

Text: Privatstiftung;

STIFTUNGSVERMÖGEN: EUR 150.000;

STIFTUNGSZWECK: Die Stiftung hat den Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, des sozialen und harmonischen Zusammenlebens im ländlichen Raum durch Förderung von Projekten und Initiativen.;

Stiftungsurkunde vom 23.10.2007;

VORSTAND:

(A) Dr. Erwin Pröll (24.12.1946), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(B) Mag. Erwin Hameseder (28.05.1956), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(C) Johannes Coreth (03.08.1942), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

Gericht: LG St. Pölten eingetragen am 01.12.2007
       
Die angezeigte Information der Neueintragung ist ein Auszug der ersten Firmenbuch-Veröffentlichung zu diesem Unternehmen und gibt u.U. nicht die aktuelle Situation wieder. Alle Veränderungen sind im aktuellen Firmenbuchauszug ersichtlich. Diese Informationen sind öffentlich verfügbar, haben keine Rechtswirkung und sind bezüglich Vollständigkeit, Aktualität und Inhalt ohne Gewähr.


20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.pdf
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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 47 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Betrifft: 11.01.2017 REPUBLIK ÖSTERREICH FALTER Nr. 1-2 Seite 10-12 "GEHEIMSACHE PRÖLL Vertrauliche Dokumente enthüllen eine politische Bombe: Erwin PRÖLL lässt sich vom Steuerzahler seine ERWIN-PRÖLL-PRIVATSTIFTUNG subventionieren. BERICHT: FLORIAN KLENK"
Quelle: 13.01.2017 16:16 http://derstandard.at/2000050713041/Klenk-droht-VP-Manager-mit-Klage-wenn-er-nicht-Proell
Klenk droht VP-Manager mit Klage – wenn er nicht Pröll-Stiftung spendet
Anwalt Noll sieht üble Nachrede, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung


NOLL, KEIDER RECHTSANWALTS GMBH
UNIV.-PROF. Dr. ALFRED J. NOLL
MAG. KLAUS KEIDER
SCHELLINGGASSE 3/3 A-1010 WIEN
TEL +43 1 5124410 FAX +43 1 5124410-30
kanzlei@nollkeider.at www.nollkeider.at

Herrn
LAbg. Ing. Bernhard EBNER, MSc
Volkspartei Niederösterreich
Ferstlergasse 4
3100 St. Pölten
per E-Mail: bernhard.ebner@vpnoe.at

Wien, am 13. Jänner 2017
KLENFL/EBNEBE / AN/TZ / 341

Betrifft: Dr. Florian KLENK

Sehr geehrter Herr EBNER!

Zunächst beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Herrn Dr. Florian KLENK, Chefredakteur des FALTER, ständig rechtsfreundlich vertreten und mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt wurden.

Nach den uns erteilten und von uns auch überprüften Informationen behaupten Sie in einer APA-OTS-Aussendung der Volkspartei NÖ über unseren Mandanten:

"Dr. KLENK lügt in Bezug auf Pröll-Sprecher" und "Innenminister SOBOTKA hat mit seiner Aussage Recht, dass es sich im Fall der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung um Falter-Fake-News handelt".

Ausgehend davon, dass Sie richtig zitiert wurden, behaupten Sie also über unseren Mandanten in ehrverletzender Weise die Unwahrheit:

Die von Dr. KLENK berichteten Fakten stimmen ohne jede Ausnahme, es wurde von unserem Mandanten nichts gefälscht ("gefaked").

Bevor wir Sie nunmehr im Auftrag unseres Mandanten wegen der Verletzung von 111 StGB in Zusammenhang mit § 6 MedienG und § 1330 Abs. 1 und 2 ABGB vor den Gerichten für diese Aussagen zur Verantwortung ziehen, gibt Ihnen unser Mandant die Gelegenheit, die Sache durch eine nachweisliche Spende in Höhe von € 1.000,00 an die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung wiedergutzumachen:

Die Stiftung könnte dann in erhöhtem Ausmaß dazu beitragen, die Kultur in Niederösterreich zu fördern und auf ein höheres Niveau zu heben.

In Erwartung Ihrer Rückantwort und ihrer Veranlassung binnen der nächsten Woche verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL

20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg
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Sinngemäß: Univ.-Prof. Dr. Alfred NOLL / Univ.-Prof. Dr. NOLL / RA Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred NOLL / RA Dr. NOLL / Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred NOLL / Rechtsanwalt Dr. NOLL

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 46 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 19800101 AUSSER KRAFT 20111231.pdf
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BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 20120101.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10754

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.1998-31.12.2011
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke darf der Beamte entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hievon in Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.2012-13.01.2017 in Kraft aktuell bis ???
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke sind Gegenstände, die der Beamtin oder dem Beamten von Staaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Traditionsinstitutionen für Verdienste oder aus Courtoisie übergeben werden.
(4) Die Beamtin oder der Beamte darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Sie oder er hat die Dienstbehörde umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Diese hat das Ehrengeschenk als Bundesvermögen zu erfassen. Die eingegangenen Ehrengeschenke sind zu veräußern. Ihr Erlös ist zu vereinnahmen und für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Bediensteten oder sonstiger karitativer Zwecke zu verwenden. Die näheren Bestimmungen darüber sind innerhalb jedes Ressorts durch Verordnung zu erlassen.
(5) Ehrengeschenke von geringfügigem oder lediglich symbolischem Wert können der Beamtin oder dem Beamten zur persönlichen Nutzung überlassen werden.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.

Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. 
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
Begründung: Gesunde Menschen im Amt tun so etwas nicht.
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
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(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
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Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

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(11.09.2014 UDO ULFKOTTE GEKAUFTE JOURNALISTEN)
23.12.2014 http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/16-argumente-um-fuer-pegida-auf-die-strasse-zu-gehen.html

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http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#49
JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 49 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
PRIVATSTIFTUNGSGESETZ Fassung vom 01.12.2007: PDF ... Begünstigter / Begünstigten ... Letztbegünstigten / Letztbegünstigte / Letztbegünstigter ... Strafbestimmung ... Artikel / Art. 1 § 15 (2), § 30, § 36 (2)-(5), § 41 ... INHALTSVERZEICHNIS ... TRANSKRIPTION

PRIVATSTIFTUNGSGESETZ Fassung vom 20071201 10 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10760

Begünstigter / Begünstigten ... Letztbegünstigten / Letztbegünstigte / Letztbegünstigter ... Strafbestimmung

Art. 1 § 15 Stiftungsvorstand
(2) Ein Begünstigter, dessen Ehegatte sowie Personen, die mit dem Begünstigten in gerader Linie oder bis zum dritten Grad der Seitenlinie verwandt sind, sowie juristische Personen können nicht Mitglieder des Stiftungsvorstands sein.

Art. 1 § 30 Auskunftsanspruch des Begünstigten
§ 30. (1) Ein Begünstigter kann von der Privatstiftung die Erteilung von Auskünften über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie die Einsichtnahme in den Jahresabschluß, den Lagebericht, den Prüfungsbericht, die Bücher, in die Stiftungsurkunde und in die Stiftungszusatzurkunde verlangen.
(2) Kommt die Privatstiftung diesem Verlangen in angemessener Frist nicht nach, so kann das Gericht auf Antrag des Begünstigten die Einsicht, gegebenenfalls durch einen Buchsachverständigen, anordnen. Für das Verfahren gelten die §§ 385 bis 389 ZPO sinngemäß.

Art. 1 § 36 Abwicklung
(2) § 213 Aktiengesetz 1965 über den Gläubigerschutz ist anzuwenden. Das verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung ist dem Letztbegünstigten zu übertragen.
(3) Ist kein Letztbegünstigter vorhanden oder will der Letztbegünstigte das verbleibende Vermögen nicht übernehmen und ergibt sich aus der Stiftungserklärung sonst keine Regelung, so fällt das verbleibende Vermögen der Republik Österreich anheim.
(4) Wird die Privatstiftung zufolge Widerrufs aufgelöst und ist in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen, so ist der Stifter Letztbegünstigter.
(5) Soweit in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen ist, teilen mehrere Letztbegünstigte zu gleichen Teilen.

Art. 1 § 41 Strafbestimmung
§ 41. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist vom Gericht zu bestrafen, wer als Mitglied des Stiftungsvorstands oder des Aufsichtsrats, als Beauftragter oder Abwickler
1. in Darstellungen oder in Übersichten über den Vermögensstand der Privatstiftung, insbesondere in Jahresabschlüssen, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder erhebliche Umstände verschweigt,
2. in Auskünften, die nach § 272 HGB einem Stiftungsprüfer oder die sonstigen Prüfern der Privatstiftung zu geben sind, erhebliche Umstände verschweigt, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder sonst falsche Angaben macht oder
3. über die im Anhang (§§ 236 bis 239 HGB) oder im Lagebericht (§ 243 HGB) anzugebenden Tatsachen falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt.

Privatstiftungsgesetz PSG Fassung vom 01.12.2007 Inhaltsverzeichnis:
Artikel 1 Privatstiftungsgesetz
Art. 1 § 1 Begriff
Art. 1 § 2 Name
Art. 1 § 3 Stifter, Zustiftung
Art. 1 § 4 Stiftungsvermögen
Art. 1 § 5 Begünstigter
Art. 1 § 6 Letztbegünstigter
Art. 1 § 7 Errichtung und Entstehung einer Privatstiftung
Art. 1 § 8 Privatstiftung von Todes wegen
Art. 1 § 9 Stiftungserklärung
Art. 1 § 10 Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunde
Art. 1 § 11 Gründungsprüfung
Art. 1 § 12 Anmeldung zum Firmenbuch
Art. 1 § 13 Eintragung in das Firmenbuch
Art. 1 § 14 Organe der Privatstiftung
Art. 1 § 15 Stiftungsvorstand
Art. 1 § 16 Zeichnung
Art. 1 § 17Aufgaben des Stiftungsvorstands, Vertretung der Privatstiftung
Art. 1 § 18 Rechnungslegung
Art. 1 § 19 Vergütung der Mitglieder des Stiftungsvorstands
Art. 1 § 20 Stiftungsprüfer
Art. 1 § 21 Prüfung
Art. 1 § 22 Aufsichtsrat
Art. 1 § 23 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Art. 1 § 24 Bestellung und Abberufung des Aufsichtsrats
Art. 1 § 25 Aufgaben des Aufsichtsrats
Art. 1 § 26 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Art. 1 § 27 Gerichtliche Bestellung und Abberufung von Stiftungsorganen und deren Mitgliedern
Art. 1 § 28 Innere Ordnung von Stiftungsorganen
Art. 1 § 29 Haftung der Mitglieder von Stiftungsorganen
Art. 1 § 30 Auskunftsanspruch des Begünstigten
Art. 1 § 31 Sonderprüfung
Art. 1 § 32 Angaben in Geschäftsbriefen und Bestellscheinen
Art. 1 § 33 Änderung der Stiftungserklärung
Art. 1 § 34 Widerruf der Privatstiftung
Art. 1 § 35 Auflösung
Art. 1 § 36 Abwicklung
Art. 1 § 37 Löschung
Art. 1 § 38 Umwandlung
Art. 1 § 39 Formerfordernis
Art. 1 § 40 Gericht, Verfahren
Art. 1 § 41Strafbestimmung
Art. 2 Artikel II
Art. 3 Artikel III
Art. 4 Artikel IV
Art. 5 Artikel V
Art. 6 Artikel VI
Art. 7 Artikel VII
Art. 8 Artikel VIII Steuerliche Sondervorschriften für Privatstiftungen
Art. 9 Artikel IX
Art. 10 Artikel X Verweisungen
Art. 11 Artikel XI Inkrafttreten, Vollziehungsklausel

PRIVATSTIFTUNGSGESETZ Fassung vom 20071201 10 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10760

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003154&FassungVom=2007-12-01

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RTF https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003154&FassungVom=2007-12-01

Langtitel

Bundesgesetz über Privatstiftungen und Änderungen des Firmenbuchgesetzes, des Rechtspflegergesetzes, des Gerichtsgebührengesetzes, des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes und der Bundesabgabenordnung (Privatstiftungsgesetz – PSG)
StF: BGBl. Nr. 694/1993 (NR: GP XVIII RV 1132 AB 1203 S. 131. BR: 4636 AB 4627 S. 574.)

Änderung

BGBl. Nr. 532/1993 (NR: GP XVIII RV 1130 AB 1170 S. 127. BR: AB 4571 S. 573.)
[CELEX-Nr.: 373L0183, 377L0780, 389L0646, 389L0299, 389L0647, 391L0031, 383L0350, 386L0635, 389L0117, 391L0308 (EWR/Anh. IX)]
[CELEX-Nr.: 387L0102 (EWR/Anh. XIX)]
BGBl. I Nr. 98/2001 (NR: GP XXI RV 621 AB 704 S. 75. BR: 6398 AB 6424 S. 679.)
BGBl. I Nr. 120/2005 (NR: GP XXII RV 1058 AB 1078 S. 122. BR: AB 7388 S. 725.)
[CELEX-Nr.: 32003L0058]
BGBl. I Nr. 75/2009 (NR: GP XXIV IA 673/A AB 275 S. 29. BR: AB 8146 S. 774.)
BGBl. I Nr. 58/2010 (NR: GP XXIV RV 771 AB 840 S. 74. BR: 8354 AB 8380 S. 787.)
BGBl. I Nr. 111/2010 (NR: GP XXIV RV 981 AB 1026 S. 90. BR: 8437 AB 8439 S. 792.)
[CELEX-Nr.: 32010L0012]
BGBl. I Nr. 112/2015 (NR: GP XXV RV 689 AB 728 S. 83. BR: 9403 AB 9420 S. 844.)
[CELEX-Nr.: 32013L0040, 32014L0042, 32014L0062]

Artikel 1 Privatstiftungsgesetz

Art. 1 § 1 Begriff

§ 1. (1) Die Privatstiftung im Sinn dieses Bundesgesetzes ist ein Rechtsträger, dem vom Stifter ein Vermögen gewidmet ist, um durch dessen Nutzung, Verwaltung und Verwertung der Erfüllung eines erlaubten, vom Stifter bestimmten Zwecks zu dienen; sie genießt Rechtspersönlichkeit und muß ihren Sitz im Inland haben.

(2) Eine Privatstiftung darf nicht
                              
1.   eine gewerbsmäßige Tätigkeit, die über eine bloße Nebentätigkeit hinausgeht, ausüben;
2.   die Geschäftsführung einer Handelsgesellschaft übernehmen;
3.   unbeschränkt haftender Gesellschafter einer eingetragenen Personengesellschaft sein.

Art. 1 § 2 Name

§ 2. Der Name einer Privatstiftung hat sich von allen im Firmenbuch eingetragenen Privatstiftungen deutlich zu unterscheiden; er darf nicht irreführend sein und muß das Wort ,,Privatstiftung" ohne Abkürzung enthalten.

Art. 1 § 3 Stifter, Zustiftung

§ 3. (1) Stifter einer Privatstiftung können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Eine Privatstiftung von Todes wegen kann nur einen Stifter haben.

(2) Hat eine Privatstiftung mehrere Stifter, so können die dem Stifter zustehenden oder vorbehaltenen Rechte nur von allen Stiftern gemeinsam ausgeübt werden, es sei denn, die Stiftungsurkunde sieht etwas anderes vor.

(3) Rechte des Stifters, die Privatstiftung zu gestalten, gehen nicht auf die Rechtsnachfolger über.

(4) Wer einer Privatstiftung nach ihrer Entstehung Vermögen widmet (Zustiftung), erlangt dadurch nicht die Stellung eines Stifters.

Art. 1 § 4 Stiftungsvermögen

§ 4. Der Privatstiftung muß ein Vermögen im Wert von mindestens 70 000 Euro gewidmet werden.

Art. 1 § 5 Begünstigter

§ 5. Begünstigter ist der in der Stiftungserklärung als solcher Bezeichnete. Ist der Begünstigte in der Stiftungserklärung nicht bezeichnet, so ist Begünstigter, wer von der vom Stifter dazu berufenen Stelle (§ 9 Abs. 1 Z 3), sonst vom Stiftungsvorstand als solcher festgestellt worden ist.

Art. 1 § 6 Letztbegünstigter

§ 6. Letztbegünstigter ist derjenige, dem ein nach Abwicklung der Privatstiftung verbleibendes Vermögen zukommen soll.

Art. 1 § 7 Errichtung und Entstehung einer Privatstiftung

§ 7. (1) Die Privatstiftung wird durch eine Stiftungserklärung errichtet; sie entsteht mit der Eintragung in das Firmenbuch.

(2) Für Handlungen im Namen der Privatstiftung vor der Eintragung in das Firmenbuch haften die Handelnden zur ungeteilten Hand.

Art. 1 § 8 Privatstiftung von Todes wegen

§ 8. (1) Die Privatstiftung von Todes wegen wird durch letztwillige Stiftungserklärung errichtet.

(2) Liegt eine solche Stiftungserklärung vor, so ist der gegebenenfalls bestellte erste Stiftungsvorstand im Verlassenschaftsverfahren zu verständigen.

(3) Ist die Eintragung der Privatstiftung in das Firmenbuch nicht in angemessener Frist zu erwarten, so ist auf Antrag oder von Amts wegen vom Gericht ein Stiftungskurator zu bestellen; dieser hat

1.   für das Entstehen der Privatstiftung Sorge zu tragen und erforderlichenfalls den ersten Stiftungsvorstand sowie den ersten Aufsichtsrat zu bestellen;

2.   bis zur Bestellung des Stiftungsvorstands den Anspruch aus der Stiftungserklärung geltend zu machen und das gewidmete Vermögen zu verwalten.

(4) Der Stiftungskurator ist vom Gericht zu entheben, sobald die Privatstiftung entstanden oder wenn ihre Entstehung unmöglich ist.

(5) Der Stiftungskurator hat Anspruch auf Ersatz seiner Barauslagen und auf angemessene Entlohnung seiner Mühewaltung. Diese Beträge bestimmt das Gericht. Gegen die Bestimmung kann Rekurs ergriffen werden, gegen die Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz ist der Rekurs ausgeschlossen. Der Anspruch besteht gegen die Privatstiftung und, wenn diese nicht entstanden ist, gegen den Rechtsnachfolger des Stifters.

Art. 1 § 9 Stiftungserklärung

§ 9. (1) Die Stiftungserklärung hat jedenfalls zu enthalten:

1.   die Widmung des Vermögens;
2.   den Stiftungszweck;
3.   die Bezeichnung des Begünstigten oder die Angabe einer Stelle, die den Begünstigten festzustellen hat; dies gilt nicht, soweit der Stiftungszweck auf Begünstigung der Allgemeinheit gerichtet ist;
4.   den Namen und den Sitz der Privatstiftung;
5.   den Namen sowie die für Zustellungen maßgebliche Anschrift des Stifters, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum, bei Rechtsträgern, die im Firmenbuch eingetragen sind, die Firmenbuchnummer;
6.   die Angabe, ob die Privatstiftung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit errichtet wird.

(2) Die Stiftungserklärung kann darüber hinaus insbesondere enthalten:

1.   Regelungen über die Bestellung, Abberufung, Funktionsdauer und Vertretungsbefugnis des Stiftungsvorstands;
2.   Regelungen über die Bestellung, Abberufung und Funktionsdauer des Stiftungsprüfers;
3.   Regelungen über die Bestimmung des Gründungsprüfers;
4.   die Einrichtung eines Aufsichtsrats oder weiterer Organe zur Wahrung des Stiftungszwecks (§ 14 Abs. 2) und die Benennung von Personen, denen besondere Aufgaben zu kommen;
5.   im Fall der notwendigen oder sonst vorgesehenen Bestellung eines Aufsichtsrats Regelungen über dessen Bestellung, Abberufung und Funktionsdauer;
6.   Regelungen über die Änderung der Stiftungserklärung;
7.   die Angabe, daß eine Stiftungszusatzurkunde errichtet ist oder werden kann;
8.   den Vorbehalt des Widerrufs der Privatstiftung (§ 34);
9.   Regelungen über Vergütungen der Stiftungsorgane;
10.   die nähere Bestimmung des Begünstigten oder weiterer Begünstigter;
11.   die Festlegung eines Mindestvermögensstandes, der durch Zuwendungen an Begünstigte nicht geschmälert werden darf;
12.   die Bestimmung eines Letztbegünstigten;
13.   Regelungen über die innere Ordnung von kollegialen Stiftungsorganen;
14.   die Widmung und Angabe eines weiteren, das Mindestvermögen (§ 4) übersteigenden Stiftungsvermögens.

Art. 1 § 10 Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunde

]§ 10. (1) Die Stiftungserklärung ist zu beurkunden (Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunde).

(2) Enthält die Stiftungsurkunde die Angabe, daß eine Stiftungszusatzurkunde errichtet ist oder werden kann (§ 9 Abs. 2 Z 6), so können über § 9 Abs. 1 hinausgehende Regelungen, ausgenommen eine Regelung gemäß § 9 Abs. 2 Z 1 bis 8, in einer Zusatzurkunde beurkundet werden. Die Stiftungszusatzurkunde ist dem Firmenbuchgericht nicht vorzulegen.

Art. 1 § 11 Gründungsprüfung

§ 11. (1) Wird das Mindestvermögen nicht in Geld inländischer Währung aufgebracht, so ist zu prüfen, ob das gewidmete Vermögen den Wert des Mindestvermögens erreicht.

(2) Der Gründungsprüfer ist vom Gericht zu bestellen. § 20 Abs. 2 und 3 gilt sinngemäß.

(3) Der Prüfungsbericht ist dem Stifter und dem Stiftungsvorstand vorzulegen. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Gründungsprüfer und dem Stiftungsvorstand entscheidet auf Antrag des Stiftungsvorstands oder des Gründungsprüfers das Gericht.

(4) Der Gründungsprüfer hat Anspruch auf Ersatz seiner Barauslagen und auf angemessene Entlohnung seiner Mühewaltung. Im übrigen ist § 27 Abs. 2 Aktiengesetz 1965 anzuwenden. Der Anspruch besteht gegen die Privatstiftung und, wenn diese nicht entstanden ist, gegen den Stifter.

Art. 1 § 12 Anmeldung zum Firmenbuch

§ 12. (1) Die Privatstiftung ist vom ersten Stiftungsvorstand zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.

(2) Mit der Anmeldung zur Eintragung sind vorzulegen:

1.   die Stiftungsurkunde in öffentlich beglaubigter Abschrift;
2.   die öffentlich beglaubigte Erklärung sämtlicher Mitglieder des Stiftungsvorstands, daß sich das Stiftungsvermögen in ihrer freien Verfügung befindet;
3.   hinsichtlich des gewidmeten Geldbetrages die Bestätigung eines Kreditinstitutes mit Sitz im Inland oder der Österreichischen Postsparkasse, daß der Geldbetrag auf ein Konto der Privatstiftung oder des Stiftungsvorstands eingezahlt ist und zu dessen freien Verfügung steht;
4.   der Prüfungsbericht des Gründungsprüfers, wenn das Mindestvermögen nicht in Geld inländischer Währung aufgebracht ist.

Art. 1 § 13 Eintragung in das Firmenbuch

§ 13. (1) Privatstiftungen sind in das Firmenbuch einzutragen.

(2) Örtlich zuständig ist jenes Gericht (§ 120 Abs. 1 Z 1 JN), in dessen Sprengel die Privatstiftung ihren Sitz hat.

(3) § 3 FBG ist sinngemäß anzuwenden. Darüber hinaus sind einzutragen:

1.   kurze Angabe des Stiftungszwecks;
2.   das Datum der Stiftungsurkunde und jede Änderung dieser Urkunde;
3.   gegebenenfalls das Datum einer Stiftungszusatzurkunde sowie das Datum einer Änderung;
4.   gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des Vorsitzenden, seiner Stellvertreter und der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats.

(4) Der Tod eines Stifters nach Abgabe der Stiftungserklärung hindert die Eintragung nicht. In diesem Fall ist § 8 Abs. 3 bis 5 entsprechend anzuwenden.

Art. 1 § 14 Organe der Privatstiftung

§ 14. (1) Organe der Privatstiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsprüfer und gegebenenfalls der Aufsichtsrat.

(2) Die Stifter können weitere Organe zur Wahrung des Stiftungszwecks vorsehen.

Art. 1 § 15 Stiftungsvorstand

§ 15. (1) Der Stiftungsvorstand muss aus wenigstens drei Mitgliedern bestehen; zwei Mitglieder müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes, BGBl. Nr. 909/1993, haben.

(2) Ein Begünstigter, dessen Ehegatte sowie Personen, die mit dem Begünstigten in gerader Linie oder bis zum dritten Grad der Seitenlinie verwandt sind, sowie juristische Personen können nicht Mitglieder des Stiftungsvorstands sein.

(3) Ist ein Begünstigter eine juristische Person, an der eine natürliche Person im Sinn des § 244 Abs. 2 UGB beteiligt ist, so können diese natürliche Person, deren Ehegatte sowie Personen, die mit der natürlichen Person in gerader Linie oder bis zum dritten Grad der Seitenlinie verwandt sind, nicht Mitglieder des Stiftungsvorstands sein.

(4) Der erste Stiftungsvorstand wird vom Stifter oder vom Stiftungskurator (§ 8 Abs. 3 Z 1) bestellt.

(5) Die jeweiligen Mitglieder des Stiftungsvorstands und ihre Vertretungsbefugnis sowie das Erlöschen oder eine Änderung ihrer Vertretungsbefugnis sind ohne Verzug zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Der Anmeldung ist der Nachweis der Bestellung oder der Änderung in öffentlich beglaubigter Form beizufügen. Zugleich haben die Mitglieder des Stiftungsvorstands ihre öffentlich beglaubigte Musterzeichnung vorzulegen.

Art. 1 § 16 Zeichnung

§ 16. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands haben in der Weise zu zeichnen, daß sie dem Namen der Privatstiftung ihre Unterschrift beifügen.

Art. 1 § 17 Aufgaben des Stiftungsvorstands, Vertretung der Privatstiftung

§ 17. (1) Der Stiftungsvorstand verwaltet und vertritt die Privatstiftung und sorgt für die Erfüllung des Stiftungszwecks. Er ist verpflichtet, dabei die Bestimmungen der Stiftungserklärung einzuhalten.

(2) Jedes Mitglied des Stiftungsvorstands hat seine Aufgaben sparsam und mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen. Der Stiftungsvorstand darf Leistungen an Begünstigte zur Erfüllung des Stiftungszwecks nur dann und soweit vornehmen, wenn dadurch Ansprüche von Gläubigern der Privatstiftung nicht geschmälert werden.

(3) Wenn die Stiftungserklärung nichts anderes bestimmt, so sind sämtliche Mitglieder des Stiftungsvorstands nur gemeinschaftlich zur Abgabe von Willenserklärungen und zur Zeichnung für die Privatstiftung befugt. Der Stiftungsvorstand kann einzelne Mitglieder des Stiftungsvorstands zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen. Ist eine Willenserklärung der Privatstiftung gegenüber abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Stiftungsvorstands.

(4) Sitzungen des Stiftungsvorstands können in angemessener Frist vom Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder von zwei Dritteln der Mitglieder des Stiftungsvorstands einberufen werden.

(5) Wenn die Privatstiftung keinen Aufsichtsrat hat, bedürfen Rechtsgeschäfte der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts.

Art. 1 § 18 Rechnungslegung

§ 18. Der Stiftungsvorstand hat die Bücher der Privatstiftung zu führen; hiebei sind die §§ 189 bis 216, 222 bis 226 Abs. 1, 226 Abs. 3 bis 234 und 236 bis 239 HGB, der § 243 HGB über den Lagebericht sowie die §§ 244 bis 267 HGB über den Konzernabschluß und den Konzernlagebericht sinngemäß anzuwenden. Im Lagebericht ist auch auf die Erfüllung des Stiftungszwecks einzugehen.

Art. 1 § 19 Vergütung der Mitglieder des Stiftungsvorstands

§ 19. (1) Soweit in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen ist, ist den Mitgliedern des Stiftungsvorstands für ihre Tätigkeit eine mit ihren Aufgaben und mit der Lage der Privatstiftung in Einklang stehende Vergütung zu gewähren.

(2) Die Höhe der Vergütung ist, soweit in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen ist, auf Antrag eines Stiftungsorgans oder eines Organmitglieds vom Gericht zu bestimmen.

Art. 1 § 20 Stiftungsprüfer

§ 20. (1) Der Stiftungsprüfer ist vom Gericht, gegebenenfalls vom Aufsichtsrat zu bestellen.

(2) Zum Stiftungsprüfer dürfen nur Beeidete Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften oder Beeidete Buchprüfer und Steuerberater oder Buchprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften bestellt werden.

(3) Der Stiftungsprüfer darf weder Begünstigter noch Mitglied eines anderen Stiftungsorgans, noch Arbeitnehmer der Privatstiftung, noch in einem Unternehmen beschäftigt sein, auf das die Privatstiftung maßgeblichen Einfluß nehmen kann, noch eine dieser Stellungen in den letzten drei Jahren innegehabt haben, noch zusammen mit einer ausgeschlossenen Person seinen Beruf ausüben, noch ein naher Angehöriger (§ 15 Abs. 2) einer ausgeschlossenen Person sein.

(4) Für die Vergütung des Stiftungsprüfers gilt § 270 Abs. 5 HGB sinngemäß.

Art. 1 § 21 Prüfung

§ 21. (1) Der Stiftungsprüfer hat den Jahresabschluß einschließlich der Buchführung und den Lagebericht innerhalb von drei Monaten ab Vorlage zu prüfen. Hinsichtlich Gegenstand und Umfang der Prüfung gilt § 269 Abs. 1 HGB, hinsichtlich des Auskunftsrechts § 272 HGB sinngemäß.

(2) Den Stiftungsprüfer trifft keine Verschwiegenheitspflicht gegenüber anderen Stiftungsorganen und gegenüber den in der Stiftungserklärung mit Prüfungsaufgaben betrauten Personen. Für die Verantwortlichkeit des Stiftungsprüfers gilt § 275 HGB sinngemäß.

(3) Die §§ 273 und 274 HGB über den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk sind sinngemäß anzuwenden. Der Prüfungsbericht ist den übrigen Organen der Privatstiftung vorzulegen.

(4) Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Stiftungsprüfer und anderen Stiftungsorganen über die Auslegung und Anwendung von gesetzlichen Vorschriften sowie der Stiftungserklärung entscheidet auf Antrag eines Stiftungsorgans das Gericht.

Art. 1 § 22 Aufsichtsrat

§ 22. (1) Ein Aufsichtsrat ist zu bestellen, wenn

1.   die Anzahl der Arbeitnehmer der Privatstiftung dreihundert übersteigt oder
2.   die Privatstiftung inländische Kapitalgesellschaften oder inländische Genossenschaften einheitlich leitet (§ 15 Abs. 1 Aktiengesetz 1965) oder auf Grund einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 50 Prozent beherrscht und in beiden Fällen die Anzahl der Arbeitnehmer dieser Gesellschaften beziehungsweise Genossenschaften im Durchschnitt dreihundert übersteigt und sich die Tätigkeit der Privatstiftung nicht nur auf die Verwaltung von Unternehmensanteilen der beherrschten Unternehmen beschränkt.

(2) Der jeweilige Durchschnitt der Arbeitnehmeranzahl bestimmt sich nach den Arbeitnehmeranzahlen an den jeweiligen Monatsletzten innerhalb des vorangegangenen Kalenderjahres.

(3) Der Stiftungsvorstand hat im Fall des Abs. 1 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeweils zum 1. Jänner den Durchschnitt der Arbeitnehmeranzahl der im vorangegangenen Jahr beschäftigten Arbeitnehmer festzustellen. Übersteigt die Durchschnittszahl dreihundert, so hat er dies dem Gericht mitzuteilen; die nächste Feststellung der Arbeitnehmeranzahl ist jeweils drei Jahre nach dem im ersten Satz genannten Stichtag zum 1. Jänner durchzuführen. Eine Änderung der Arbeitnehmeranzahl innerhalb der jeweiligen drei Jahre ist auf die Notwendigkeit des Vorhandenseins eines Aufsichtsrats ohne Einfluß. Wird bei einer der Feststellungen ermittelt, daß die Durchschnittszahl dreihundert nicht übersteigt, so ist die nächste Feststellung jeweils zum 1. Jänner der folgenden Jahre bis zur Feststellung der Überschreitung der Zahl dreihundert zu wiederholen. Die vertretungsbefugten Organe der in Abs. 1 Z 2 genannten Gesellschaften bzw. Genossenschaften haben dem Stiftungsvorstand auf dessen Verlangen die für die Feststellung erforderlichen Auskünfte rechtzeitig zu erteilen.

(4) § 110 ArbVG gilt für Privatstiftungen sinngemäß wie für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Art. 1 § 23 Zusammensetzung des Aufsichtsrats

§ 23. (1) Der Aufsichtsrat muß aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen.

(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Angehörige (§ 15 Abs. 2) dürfen nicht zugleich dem Stiftungsvorstand angehören oder Stiftungsprüfer sein. Begünstigte oder deren Angehörige (§ 15 Abs. 2) dürfen nicht die Mehrheit der Aufsichtsratmitglieder stellen.

(3) Mitglied des Aufsichtsrats kann nicht sein, wer in zehn Privatstiftungen Mitglied des Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren Organs ist.

Art. 1 § 24 Bestellung und Abberufung des Aufsichtsrats

§ 24. (1) Der Aufsichtsrat wird vom Gericht bestellt, der erste Aufsichtsrat bei Errichtung der Privatstiftung vom Stifter oder vom Stiftungskurator (§ 8 Abs. 3 Z 1).

(2) Das Gericht hat den Aufsichtsrat abzuberufen, wenn die Privatstiftung nicht mehr aufsichtsratspflichtig ist.

(3) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt unter Einhaltung einer mindestens vierwöchigen Frist auch ohne wichtigen Grund mit schriftlicher Anzeige an die Privatstiftung und das Gericht zurücklegen.

Art. 1 § 25 Aufgaben des Aufsichtsrats

Vertretung der Privatstiftung

§ 25. (1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung und die Gebarung der Privatstiftung zu überwachen. Für das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Aufsichtsrats gilt § 95 Abs. 2 und 3, für die Zustimmung zu bestimmten Geschäften der Privatstiftung § 95 Abs. 5 Z 1, 2, 4 bis 6 Aktiengesetz 1965 sinngemäß.

(2) Der Aufgabenbereich des nach § 22 Abs. 1 Z 2 bestellten Aufsichtsrats ist auf Angelegenheiten der einheitlichen Leitung oder unmittelbaren Beherrschung inländischer Kapitalgesellschaften beziehungsweise inländischer Genossenschaften beschränkt.

(3) Der Aufsichtsrat vertritt die Privatstiftung bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit den Vorstandsmitgliedern.

(4) Die Stiftungserklärung kann den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats nach Abs. 1 bis 3 erweitern.

(5) Für die Einberufung des nach § 22 Abs. 1 bestellten Aufsichtsrats gilt § 94 Aktiengesetz 1965.

Art. 1 § 26 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

§ 26. (1) Soweit in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen ist, ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit eine mit ihren Aufgaben und mit der Lage der Privatstiftung in Einklang stehende Vergütung zu gewähren.

(2) Die Höhe der Vergütung ist vom Gericht auf Antrag eines Stiftungsorgans oder eines Organmitglieds zu bestimmen.

Art. 1 § 27 Gerichtliche Bestellung und Abberufung von Stiftungsorganen und deren Mitgliedern

§ 27. (1) Soweit die nach Gesetz oder Stiftungserklärung vorgeschriebenen Mitglieder von Stiftungsorganen fehlen, hat sie das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen zu bestellen.

(2) Das Gericht hat ein Mitglied eines Stiftungsorgans auf Antrag oder von Amts wegen abzuberufen, wenn dies die Stiftungserklärung vorsieht oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere

1.   eine grobe Pflichtverletzung,
2.   die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben,
3.   die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mitglieds, die Abweisung eines solchen Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens sowie die mehrfache erfolglose Exekution in dessen Vermögen.

Art. 1 § 28 Innere Ordnung von Stiftungsorganen

§ 28. Ein Stiftungsorgan, das aus mindestens drei Mitgliedern besteht,
                              
1.   wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und wenigstens einen Stellvertreter;
2.   faßt, wenn die Stiftungserklärung nichts anderes vorsieht, unbeschadet des § 35 Abs. 2 die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt;
3.   kann Beschlüsse schriftlich fassen, wenn kein Mitglied widerspricht.

Art. 1 § 29 Haftung der Mitglieder von Stiftungsorganen

§ 29. Unbeschadet des § 21 Abs. 2 letzter Satz über die Haftung des Stiftungsprüfers haftet der Privatstiftung jedes Mitglied eines Stiftungsorgans für den aus seiner schuldhaften Pflichtverletzung entstandenen Schaden.

Art. 1 § 30 Auskunftsanspruch des Begünstigten

§ 30. (1) Ein Begünstigter kann von der Privatstiftung die Erteilung von Auskünften über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie die Einsichtnahme in den Jahresabschluß, den Lagebericht, den Prüfungsbericht, die Bücher, in die Stiftungsurkunde und in die Stiftungszusatzurkunde verlangen.

(2) Kommt die Privatstiftung diesem Verlangen in angemessener Frist nicht nach, so kann das Gericht auf Antrag des Begünstigten die Einsicht, gegebenenfalls durch einen Buchsachverständigen, anordnen. Für das Verfahren gelten die §§ 385 bis 389 ZPO sinngemäß.

Art. 1 § 31 Sonderprüfung

§ 31. (1) Jedes Stiftungsorgan und jedes seiner Mitglieder kann zur Wahrung des Stiftungszwecks bei Gericht die Anordnung einer Sonderprüfung beantragen.

(2) Das Gericht hat die Sonderprüfung anzuordnen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Stiftungserklärung vorgekommen sind.

(3) Die Bestellung eines Sonderprüfers kann auf Antrag von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Auf Antrag entscheidet das Gericht je nach den Ergebnissen der Sonderprüfung, ob die Kosten vom Antragsteller oder von der Privatstiftung zu tragen oder verhältnismäßig aufzuteilen sind. Erweist sich der Antrag nach dem Ergebnis der Sonderprüfung als unbegründet und trifft die Antragsteller Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, so haften sie der Privatstiftung für den aus der Sonderprüfung entstehenden Schaden als Gesamtschuldner.

(4) Im übrigen gelten für die Sonderprüfung und die Bestellung des Sonderprüfers § 20 Abs. 2 und 3 und § 21 Abs. 2. Hinsichtlich des Auskunftsrechts gilt § 272 HGB sinngemäß.

(5) Das Gericht hat auf Grund der Ergebnisse der Sonderprüfung festzustellen, ob die behaupteten Unredlichkeiten oder groben Verletzungen des Gesetzes oder der Stiftungserklärung vorgekommen sind, und für die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Stiftungszwecks Sorge zu tragen.

Art. 1 § 32 Angaben in Geschäftsbriefen und Bestellscheinen

§ 32. Für die Privatstiftung gilt § 14 HGB mit der Maßgabe, daß auch die für Zustellungen maßgebliche Anschrift der Privatstiftung und der Stiftungsvorstand anzugeben sind.

Art. 1 § 33 Änderung der Stiftungserklärung

§ 33. (1) Vor dem Entstehen einer Privatstiftung kann die Stiftungserklärung vom Stifter widerrufen oder abgeändert werden; wenn einer von mehreren Stiftern weggefallen ist, kann die Stiftungserklärung nicht widerrufen und nur unter Wahrung des Stiftungszwecks geändert werden. Ist der einzige oder letzte Stifter weggefallen, so kann der Stiftungsvorstand unter Wahrung des Stiftungszwecks Änderungen zur Berücksichtigung mittlerweile hervorgekommener Eintragungshindernisse und geänderter Verhältnisse vornehmen.

(2) Nach dem Entstehen einer Privatstiftung kann die Stiftungserklärung vom Stifter nur geändert werden, wenn er sich Änderungen vorbehalten hat. Ist eine Änderung wegen Wegfalls eines Stifters, mangels Einigkeit bei mehreren Stiftern oder deswegen nicht möglich, weil Änderungen nicht vorbehalten sind, so kann der Stiftungsvorstand unter Wahrung des Stiftungszwecks Änderungen der Stiftungserklärung zur Anpassung an geänderte Verhältnisse vornehmen. Die Änderung bedarf der Genehmigung des Gerichts.

(3) Der Stiftungsvorstand hat die Änderung der Stiftungsurkunde unter Anschluß einer öffentlich beglaubigten Abschrift des Änderungsbeschlusses und die Tatsache der Änderung der Stiftungszusatzurkunde zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Firmenbuch wirksam.

Art. 1 § 34 Widerruf der Privatstiftung

§ 34. Eine Privatstiftung kann vom Stifter nur dann widerrufen werden, wenn er sich den Widerruf in der Stiftungserklärung vorbehalten hat. Einem Stifter, der eine juristische Person ist, kann ein Widerruf nicht vorbehalten werden.

Art. 1 § 35 Auflösung

§ 35. (1) Die Privatstiftung wird aufgelöst, sobald

1.   die in der Stiftungserklärung vorgesehene Dauer abgelaufen ist;
2.   über das Vermögen der Privatstiftung der Konkurs eröffnet worden ist;
3.   der Beschluß, durch den die Eröffnung des Konkurses mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens abgelehnt wird, Rechtskraft erlangt hat;
4.   der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluß gefaßt hat;
5.   das Gericht die Auflösung beschlossen hat.

(2) Der Stiftungsvorstand hat einen einstimmigen Auflösungsbeschluß zu fassen, sobald
                              
1.   ihm ein zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen ist;
2.   der Stiftungszweck erreicht oder nicht mehr erreichbar ist;
3.   eine nicht gemeinnützige Privatstiftung, deren überwiegender Zweck die Versorgung von natürlichen Personen ist, 100 Jahre gedauert hat, es sei denn, daß alle Letztbegünstigten einstimmig beschließen, die Privatstiftung für einen weiteren Zeitraum, längstens jedoch jeweils für 100 Jahre, fortzusetzen;
4.   andere in der Stiftungserklärung dafür genannte Gründe gegeben sind.

(3) Kommt ein Beschluß nach Abs. 2 trotz Vorliegens eines Auflösungsgrundes nicht zustande, so kann jedes Mitglied eines Stiftungsorgans, jeder Begünstigte oder Letztbegünstigte, jeder Stifter und jede in der Stiftungserklärung dazu ermächtigte Person die Auflösung durch das Gericht beantragen. Das Gericht hat die Privatstiftung überdies aufzulösen, wenn sie gegen § 1 Abs. 2 verstößt und innerhalb angemessener Frist einer rechtskräftigen Unterlassungsanordnung nicht nachgekommen ist.

(4) Hat der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluß gefaßt, obwohl ein Auflösungsgrund nicht vorliegt, so kann jede der in Abs. 3 genannten Personen beim Gericht die Aufhebung des Beschlusses beantragen.

(5) In den Fällen des Abs. 1 Z 1 und 4 hat der Stiftungsvorstand die Auflösung der Privatstiftung zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Die Auflösung ist mit der Eintragung wirksam.

(6) Ist die Privatstiftung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses aufgelöst, so hat das Gericht das Firmenbuchgericht zu benachrichtigen. Die Auflösung ist von Amts wegen in das Firmenbuch einzutragen.

Art. 1 § 36 Abwicklung

§ 36. (1) Der Stiftungsvorstand hat die Gläubiger der Privatstiftung unter Hinweis auf die Auflösung aufzufordern, ihre Ansprüche spätestens innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Aufforderung anzumelden. Diese Aufforderung an die Gläubiger ist ohne Verzug im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung" zu veröffentlichen.

(2) § 213 Aktiengesetz 1965 über den Gläubigerschutz ist anzuwenden. Das verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung ist dem Letztbegünstigten zu übertragen.

(3) Ist kein Letztbegünstigter vorhanden oder will der Letztbegünstigte das verbleibende Vermögen nicht übernehmen und ergibt sich aus der Stiftungserklärung sonst keine Regelung, so fällt das verbleibende Vermögen der Republik Österreich anheim.

(4) Wird die Privatstiftung zufolge Widerrufs aufgelöst und ist in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen, so ist der Stifter Letztbegünstigter.

(5) Soweit in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen ist, teilen mehrere Letztbegünstigte zu gleichen Teilen.

Art. 1 § 37 Löschung

§ 37. (1) Ist die Abwicklung beendet und darüber Schlußrechnung gelegt, so hat der Stiftungsvorstand den Schluß der Abwicklung zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Der Schluß der Abwicklung ist einzutragen und die Privatstiftung zu löschen.

(2) Die Bücher und Schriften der Privatstiftung sind an einem vom Gericht bestimmten sicheren Ort zur Aufbewahrung auf sieben Jahre zu hinterlegen.

(3) Stellt sich nachträglich heraus, daß weitere Abwicklungsmaßnahmen nötig sind, so hat das Gericht hiefür den bisherigen Stiftungsvorstand oder einen Abwickler zu bestellen.

Art. 1 § 38 Umwandlung

§ 38. (1) Stiftungen, die nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz errichtet sind, können in Privatstiftungen umgewandelt werden. Auf Grund eines Umwandlungsbeschlusses, der jedenfalls die Angaben gemäß § 9 Abs. 1 zu enthalten hat, haben die Stiftungsorgane eine Stiftungserklärung abzugeben und den ersten Stiftungsvorstand, gegebenenfalls den ersten Aufsichtsrat zu bestellen.

(2) Mit dem Antrag auf Genehmigung der Umwandlung sind der Stiftungsbehörde die Stiftungserklärung und der Stiftungsvorstand bekanntzugeben. Die Stiftungsbehörde hat den Umwandlungsbeschluß zu genehmigen, wenn nicht wichtige Gründe gegen eine Umwandlung sprechen. Bei der Entscheidung ist darauf Bedacht zu nehmen, daß nach dem Inhalt der Stiftungserklärung dem Willen des Stifters und dem Zweck der Stiftung Rechnung getragen wird.

(3) Mit der Anmeldung zur Eintragung der Privatstiftung in das Firmenbuch (§ 12) hat der Stiftungsvorstand den rechtskräftigen Bescheid über die Genehmigung der Umwandlung und einen Prüfungsbericht im Sinn des § 11 vorzulegen.

(4) Mit der Eintragung im Firmenbuch besteht die Stiftung als Privatstiftung weiter. Der Beschluß über die Eintragung im Firmenbuch ist der Stiftungsbehörde zur Eintragung in das Register über Stiftungen und Fonds zuzustellen.

Art. 1 § 39 Formerfordernis

§ 39. (1) Stiftungserklärungen, deren Änderung durch den Stifter und Erklärungen des Stifters, die auf das Bestehen der Stiftung Einfluß haben, bedürfen der Beurkundung durch Notariatsakt, letztwillige Stiftungserklärungen (§ 8 Abs. 1) außerdem der Form einer letztwilligen Anordnung.

(2) Beschlüsse von Stiftungsorganen, die zu Eintragungen im Firmenbuch führen, sind von einem Notar in einer Niederschrift zu beurkunden.

(3) Der Anmeldung einer Änderung der Stiftungsurkunde zur Eintragung in das Firmenbuch ist der vollständige Wortlaut der geänderten Stiftungsurkunde beizufügen; er muß mit der Beurkundung eines Notars versehen sein, daß die geänderten Bestimmungen der Stiftungsurkunde mit dem Beschluß über ihre Änderung und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt zum Firmenbuch eingereichten vollständigen Wortlaut der Stiftungsurkunde übereinstimmen.

Art. 1 § 40 Gericht, Verfahren

§ 40. Über Angelegenheiten, die in diesem Bundesgesetz dem Gericht zugewiesen sind, verhandelt und entscheidet, sofern es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die dem Prozeßgericht zugewiesen sind, der für den Sitz der Privatstiftung zuständige, zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen berufene Gerichtshof erster Instanz im Verfahren außer Streitsachen.

Art. 1 § 41 Strafbestimmung

§ 41. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist vom Gericht zu bestrafen, wer als Mitglied des Stiftungsvorstands oder des Aufsichtsrats, als Beauftragter oder Abwickler

1.   in Darstellungen oder in Übersichten über den Vermögensstand der Privatstiftung, insbesondere in Jahresabschlüssen, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder erhebliche Umstände verschweigt,
2.   in Auskünften, die nach § 272 HGB einem Stiftungsprüfer oder die sonstigen Prüfern der Privatstiftung zu geben sind, erhebliche Umstände verschweigt, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder sonst falsche Angaben macht oder
3.   über die im Anhang (§§ 236 bis 239 HGB) oder im Lagebericht (§ 243 HGB) anzugebenden Tatsachen falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt.

Art. 2 Artikel II
(Anm.: Änderungen des Firmenbuchgesetzes, BGBl. Nr. 10/1991)

Art. 3 Artikel III
(Anm.: Änderungen des Rechtspflegergesetzes, BGBl. Nr. 560/1985)

Art. 4 Artikel IV
(Anm.: Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes, BGBl. Nr. 501/1984)

Art. 5 Artikel V
(Anm.: Änderungen des Einkommensteuergesetzes, BGBl. Nr. 400/1988)

Art. 6 Artikel VI
(Anm.: Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes, BGBl. Nr. 401/1988)

Art. 7 Artikel VII
(Anm.: Änderungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes, BGBl. Nr. 141/1955)

Art. 8 Artikel VIII Steuerliche Sondervorschriften für Privatstiftungen

(1) Zuwendungen von inländischem Vermögen an eine Privatstiftung sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Grunderwerbsteuer befreit, wenn

1.   das zugewendete Vermögen am 1. Mai 1993 nachweislich einer Stiftung, einer Anstalt, einem Trust oder einer vergleichbaren Vermögensmasse des ausländischen Rechts zuzurechnen war und
2.   die Privatstiftung bis zum 31. Dezember 1995 nach § 13 des Privatstiftungsgesetzes zum Firmenbuch angemeldet wird.

(2) Zum inländischen Vermögen im Sinne des Abs. 1 gehören:

1.   das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen;
2.   das inländische Betriebsvermögen;
3.   das inländische Grundvermögen;
4.   Nutzungsrechte an unter Z 1 bis 3 fallendem Vermögen;
5.   Rechte, deren Übertragung an eine Eintragung in inländische Bücher geknüpft ist;
6.   Forderungen, deren Schuldner Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleistung im Inland hat;
7.   Beteiligungen an Körperschaften (§ 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988), die im Inland Sitz oder Geschäftsleitung haben;
8.   Beteiligungen an Körperschaften (§ 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988), die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben und
a)   deren Vermögen nachweislich zu mindestens 75% aus Vermögen im Sinne der Z 1 bis 7 besteht, oder
b)   die unmittelbar oder mittelbar an einer Körperschaft beteiligt sind, deren Vermögen nachweislich zu mindestens 75% aus Vermögen im Sinne der Z 1 bis 7 besteht.

Art. 9 Artikel IX
(Anm.: Änderung der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961)

Art. 10 Artikel X Verweisungen

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Art. 11 Artikel XI Inkrafttreten, Vollziehungsklausel

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1993 in Kraft, Art. V Z 10 jedoch bereits mit 1. Juli.

(1a) § 1 Abs. 2 Z 3 und § 15 Abs. 3 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung der Art. V bis VIII dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich des Art. IX der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, hinsichtlich des Art. IV der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich des Art. I § 38 der Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, hinsichtlich des Art. I § 22 Abs. 4 der Bundesminister für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, hinsichtlich des Art. X die jeweils betroffenen Bundesminister und im übrigen der Bundesminister für Justiz betraut.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 48 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
18.12.2007 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

Quelle: http://firmenbuchauszug.at/Firmenbuchinformation/2053F906F6901A

FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

Datum der Bekanntmachung: 18.12.2007
FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG,
Firmenbuchnummer: FN 301758m
FB Neueintragung

LG St. Pölten (199), Neueintragung

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2007

Firmenbuchnummer: FN 301758m

Firmenbuchsache:
Dr. Erwin Pröll Privatstiftung
Radlbrunn, politische Gemeinde Ziersdorf
Landhausplatz 1
3100 St. Pölten

Text: Privatstiftung;

STIFTUNGSVERMÖGEN: EUR 150.000;

STIFTUNGSZWECK: Die Stiftung hat den Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, des sozialen und harmonischen Zusammenlebens im ländlichen Raum durch Förderung von Projekten und Initiativen.;

Stiftungsurkunde vom 23.10.2007;

VORSTAND:

(A) Dr. Erwin Pröll (24.12.1946), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(B) Mag. Erwin Hameseder (28.05.1956), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(C) Johannes Coreth (03.08.1942), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

Gericht: LG St. Pölten eingetragen am 01.12.2007
       
Die angezeigte Information der Neueintragung ist ein Auszug der ersten Firmenbuch-Veröffentlichung zu diesem Unternehmen und gibt u.U. nicht die aktuelle Situation wieder. Alle Veränderungen sind im aktuellen Firmenbuchauszug ersichtlich. Diese Informationen sind öffentlich verfügbar, haben keine Rechtswirkung und sind bezüglich Vollständigkeit, Aktualität und Inhalt ohne Gewähr.

20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.pdf
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20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 47 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Betrifft: 11.01.2017 REPUBLIK ÖSTERREICH FALTER Nr. 1-2 Seite 10-12 "GEHEIMSACHE PRÖLL Vertrauliche Dokumente enthüllen eine politische Bombe: Erwin PRÖLL lässt sich vom Steuerzahler seine ERWIN-PRÖLL-PRIVATSTIFTUNG subventionieren. BERICHT: FLORIAN KLENK"
Quelle: 13.01.2017 16:16 http://derstandard.at/2000050713041/Klenk-droht-VP-Manager-mit-Klage-wenn-er-nicht-Proell
Klenk droht VP-Manager mit Klage – wenn er nicht Pröll-Stiftung spendet
Anwalt Noll sieht üble Nachrede, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung


NOLL, KEIDER RECHTSANWALTS GMBH
UNIV.-PROF. Dr. ALFRED J. NOLL
MAG. KLAUS KEIDER
SCHELLINGGASSE 3/3 A-1010 WIEN
TEL +43 1 5124410 FAX +43 1 5124410-30
kanzlei@nollkeider.at www.nollkeider.at

Herrn
LAbg. Ing. Bernhard EBNER, MSc
Volkspartei Niederösterreich
Ferstlergasse 4
3100 St. Pölten
per E-Mail: bernhard.ebner@vpnoe.at

Wien, am 13. Jänner 2017
KLENFL/EBNEBE / AN/TZ / 341

Betrifft: Dr. Florian KLENK

Sehr geehrter Herr EBNER!

Zunächst beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Herrn Dr. Florian KLENK, Chefredakteur des FALTER, ständig rechtsfreundlich vertreten und mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt wurden.

Nach den uns erteilten und von uns auch überprüften Informationen behaupten Sie in einer APA-OTS-Aussendung der Volkspartei NÖ über unseren Mandanten:

"Dr. KLENK lügt in Bezug auf Pröll-Sprecher" und "Innenminister SOBOTKA hat mit seiner Aussage Recht, dass es sich im Fall der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung um Falter-Fake-News handelt".

Ausgehend davon, dass Sie richtig zitiert wurden, behaupten Sie also über unseren Mandanten in ehrverletzender Weise die Unwahrheit:

Die von Dr. KLENK berichteten Fakten stimmen ohne jede Ausnahme, es wurde von unserem Mandanten nichts gefälscht ("gefaked").

Bevor wir Sie nunmehr im Auftrag unseres Mandanten wegen der Verletzung von 111 StGB in Zusammenhang mit § 6 MedienG und § 1330 Abs. 1 und 2 ABGB vor den Gerichten für diese Aussagen zur Verantwortung ziehen, gibt Ihnen unser Mandant die Gelegenheit, die Sache durch eine nachweisliche Spende in Höhe von € 1.000,00 an die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung wiedergutzumachen:

Die Stiftung könnte dann in erhöhtem Ausmaß dazu beitragen, die Kultur in Niederösterreich zu fördern und auf ein höheres Niveau zu heben.

In Erwartung Ihrer Rückantwort und ihrer Veranlassung binnen der nächsten Woche verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL

20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10755

Sinngemäß: Univ.-Prof. Dr. Alfred NOLL / Univ.-Prof. Dr. NOLL / RA Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred NOLL / RA Dr. NOLL / Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred NOLL / Rechtsanwalt Dr. NOLL

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 46 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 19800101 AUSSER KRAFT 20111231.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10753
BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 20120101.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10754

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.1998-31.12.2011
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke darf der Beamte entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hievon in Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.2012-13.01.2017 in Kraft aktuell bis ???
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke sind Gegenstände, die der Beamtin oder dem Beamten von Staaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Traditionsinstitutionen für Verdienste oder aus Courtoisie übergeben werden.
(4) Die Beamtin oder der Beamte darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Sie oder er hat die Dienstbehörde umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Diese hat das Ehrengeschenk als Bundesvermögen zu erfassen. Die eingegangenen Ehrengeschenke sind zu veräußern. Ihr Erlös ist zu vereinnahmen und für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Bediensteten oder sonstiger karitativer Zwecke zu verwenden. Die näheren Bestimmungen darüber sind innerhalb jedes Ressorts durch Verordnung zu erlassen.
(5) Ehrengeschenke von geringfügigem oder lediglich symbolischem Wert können der Beamtin oder dem Beamten zur persönlichen Nutzung überlassen werden.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 45 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.

Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. 
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
Begründung: Gesunde Menschen im Amt tun so etwas nicht.
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

http://www.kopp-verlag.de/ - http://info.kopp-verlag.de/
(11.09.2014 UDO ULFKOTTE GEKAUFTE JOURNALISTEN)
23.12.2014 http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/16-argumente-um-fuer-pegida-auf-die-strasse-zu-gehen.html

http://uncut-news.ch/ - http://uncut-news.ch/karikaturenbilder/so-sehen-abstuerze-aus/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#50
JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 50 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht: KUNGELEI IN ÖSTERREICH 1 ... KUNGELEI IN NIEDERÖSTERREICH ... KUNGELEI IN NÖ

20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg


20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10763

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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http://www.nzz.ch/international/kungelei-in-oesterreich-geld-vom-landeschef-fuer-den-landeschef-ld.139953
16.01.2017 06:00 NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Kungelei in Österreich
Geld vom Landeschef für den Landeschef

Kolumne von Meret Baumann, Wien 16.1.2017, 06:00 Uhr
In Niederösterreich subventionierte die Landesregierung jahrelang die Privatstiftung ihres Vorsitzenden Erwin Pröll. Sie kann darin nichts Falsches erkennen. Wissen sollte aber niemand davon.


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https://nzz.at/oesterreich/republik/wie-man-eine-privatstiftung-im-niederoesterreichischen-budget-versteckt
11.01.2017 NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Dr. Erwin Pröll Privatstiftung
Wie man eine Privatstiftung im niederösterreichischen Budget versteckt
Meinung von Georg Renner


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KUNGELEI
https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei
Kategorien: Ökonomie | Politik
Filz • Günstlingswirtschaft • Klüngelei(en) • Kumpanei • Kungelei • Mauschelei(en) • Sumpf der Korruption • Vetterleswirtschaft (schwäbisch) • Vetterliwirtschaft (schweiz.) • Vetternwirtschaft • Nepotismus (fachspr.)  • Freunderlwirtschaft (ugs., österr.) • Gekungel (ugs.) • Klüngel (ugs., kölsch)  • Speziwirtschaft (ugs.) • Spezlwirtschaft (ugs., bair.)
Oberbegriffe: Herrschaftsform • Regierung • Regierungsform • ... | Ökonomie • Volkswirtschaft • Wirtschaft • ...
Assoziationen:
•   Bande • Blase • Clique • ...
•   alte Seilschaft(en) • gute Beziehungen • nützliche Beziehungen • ...
•   Cliquenwirtschaft • Klientelismus • Patronage • ...
•   klüngeln • man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil • manus manum lavat • ...
•   (etwas) auskungeln • heimliche Absprachen treffen • klüngeln • ...
•   abgekartet • (alles vorher) abgesprochen • (im Vorhinein) abgestimmt • ...
•   (sich) bereichern (an) • (sich) die eigenen Taschen füllen • (etwas für sich) herausholen • ...
•   Netzwerk • Seilschaft
•   (eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) • fest zusammenhalten • (sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben • ...
•   eine Hand wäscht die andere • undurchsichtiges Tauschgeschäft • Deal (ugs.) • ...
•   verfilzt • (miteinander) verflochten • (miteinander) verschränkt • ...
•   Komplizenschaft • Kumpanei
•   Frühstückskartell • geheime Absprache(n)

KLÜNGEL
https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kl%C3%BCngel
Kategorien: Ökonomie | Politik
Filz • Günstlingswirtschaft • Klüngelei(en) • Kumpanei • Kungelei • Mauschelei(en) • Sumpf der Korruption • Vetterleswirtschaft (schwäbisch) • Vetterliwirtschaft (schweiz.) • Vetternwirtschaft • Nepotismus (fachspr.)  • Freunderlwirtschaft (ugs., österr.) • Gekungel (ugs.) • Klüngel (ugs., kölsch)  • Speziwirtschaft (ugs.) • Spezlwirtschaft (ugs., bair.)
Oberbegriffe: Herrschaftsform • Regierung • Regierungsform • ... | Ökonomie • Volkswirtschaft • Wirtschaft • ...
Assoziationen:
•   Bande • Blase • Clique • ...
•   alte Seilschaft(en) • gute Beziehungen • nützliche Beziehungen • ...
•   Cliquenwirtschaft • Klientelismus • Patronage • ...
•   klüngeln • man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil • manus manum lavat • ...
•   (etwas) auskungeln • heimliche Absprachen treffen • klüngeln • ...
•   abgekartet • (alles vorher) abgesprochen • (im Vorhinein) abgestimmt • ...
•   (sich) bereichern (an) • (sich) die eigenen Taschen füllen • (etwas für sich) herausholen • ...
•   Netzwerk • Seilschaft
•   (eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) • fest zusammenhalten • (sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben • ...
•   eine Hand wäscht die andere • undurchsichtiges Tauschgeschäft • Deal (ugs.) • ...
•   verfilzt • (miteinander) verflochten • (miteinander) verschränkt • ...
•   Komplizenschaft • Kumpanei
•   Frühstückskartell • geheime Absprache(n)

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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 49 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
PRIVATSTIFTUNGSGESETZ Fassung vom 01.12.2007: PDF ... Begünstigter / Begünstigten ... Letztbegünstigten / Letztbegünstigte / Letztbegünstigter ... Strafbestimmung ... Artikel / Art. 1 § 15 (2), § 30, § 36 (2)-(5), § 41 ... INHALTSVERZEICHNIS ... TRANSKRIPTION

PRIVATSTIFTUNGSGESETZ Fassung vom 20071201 10 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10760

Begünstigter / Begünstigten ... Letztbegünstigten / Letztbegünstigte / Letztbegünstigter ... Strafbestimmung

Art. 1 § 15 Stiftungsvorstand
(2) Ein Begünstigter, dessen Ehegatte sowie Personen, die mit dem Begünstigten in gerader Linie oder bis zum dritten Grad der Seitenlinie verwandt sind, sowie juristische Personen können nicht Mitglieder des Stiftungsvorstands sein.

Art. 1 § 30 Auskunftsanspruch des Begünstigten
§ 30. (1) Ein Begünstigter kann von der Privatstiftung die Erteilung von Auskünften über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie die Einsichtnahme in den Jahresabschluß, den Lagebericht, den Prüfungsbericht, die Bücher, in die Stiftungsurkunde und in die Stiftungszusatzurkunde verlangen.
(2) Kommt die Privatstiftung diesem Verlangen in angemessener Frist nicht nach, so kann das Gericht auf Antrag des Begünstigten die Einsicht, gegebenenfalls durch einen Buchsachverständigen, anordnen. Für das Verfahren gelten die §§ 385 bis 389 ZPO sinngemäß.

Art. 1 § 36 Abwicklung
(2) § 213 Aktiengesetz 1965 über den Gläubigerschutz ist anzuwenden. Das verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung ist dem Letztbegünstigten zu übertragen.
(3) Ist kein Letztbegünstigter vorhanden oder will der Letztbegünstigte das verbleibende Vermögen nicht übernehmen und ergibt sich aus der Stiftungserklärung sonst keine Regelung, so fällt das verbleibende Vermögen der Republik Österreich anheim.
(4) Wird die Privatstiftung zufolge Widerrufs aufgelöst und ist in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen, so ist der Stifter Letztbegünstigter.
(5) Soweit in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen ist, teilen mehrere Letztbegünstigte zu gleichen Teilen.

Art. 1 § 41 Strafbestimmung
§ 41. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist vom Gericht zu bestrafen, wer als Mitglied des Stiftungsvorstands oder des Aufsichtsrats, als Beauftragter oder Abwickler
1. in Darstellungen oder in Übersichten über den Vermögensstand der Privatstiftung, insbesondere in Jahresabschlüssen, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder erhebliche Umstände verschweigt,
2. in Auskünften, die nach § 272 HGB einem Stiftungsprüfer oder die sonstigen Prüfern der Privatstiftung zu geben sind, erhebliche Umstände verschweigt, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder sonst falsche Angaben macht oder
3. über die im Anhang (§§ 236 bis 239 HGB) oder im Lagebericht (§ 243 HGB) anzugebenden Tatsachen falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt.

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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 48 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
18.12.2007 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10757

20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10758

Quelle: http://firmenbuchauszug.at/Firmenbuchinformation/2053F906F6901A

FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

Datum der Bekanntmachung: 18.12.2007
FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG,
Firmenbuchnummer: FN 301758m
FB Neueintragung

LG St. Pölten (199), Neueintragung

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2007

Firmenbuchnummer: FN 301758m

Firmenbuchsache:
Dr. Erwin Pröll Privatstiftung
Radlbrunn, politische Gemeinde Ziersdorf
Landhausplatz 1
3100 St. Pölten

Text: Privatstiftung;

STIFTUNGSVERMÖGEN: EUR 150.000;

STIFTUNGSZWECK: Die Stiftung hat den Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, des sozialen und harmonischen Zusammenlebens im ländlichen Raum durch Förderung von Projekten und Initiativen.;

Stiftungsurkunde vom 23.10.2007;

VORSTAND:

(A) Dr. Erwin Pröll (24.12.1946), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(B) Mag. Erwin Hameseder (28.05.1956), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(C) Johannes Coreth (03.08.1942), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

Gericht: LG St. Pölten eingetragen am 01.12.2007
       
Die angezeigte Information der Neueintragung ist ein Auszug der ersten Firmenbuch-Veröffentlichung zu diesem Unternehmen und gibt u.U. nicht die aktuelle Situation wieder. Alle Veränderungen sind im aktuellen Firmenbuchauszug ersichtlich. Diese Informationen sind öffentlich verfügbar, haben keine Rechtswirkung und sind bezüglich Vollständigkeit, Aktualität und Inhalt ohne Gewähr.

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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 47 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Betrifft: 11.01.2017 REPUBLIK ÖSTERREICH FALTER Nr. 1-2 Seite 10-12 "GEHEIMSACHE PRÖLL Vertrauliche Dokumente enthüllen eine politische Bombe: Erwin PRÖLL lässt sich vom Steuerzahler seine ERWIN-PRÖLL-PRIVATSTIFTUNG subventionieren. BERICHT: FLORIAN KLENK"
Quelle: 13.01.2017 16:16 http://derstandard.at/2000050713041/Klenk-droht-VP-Manager-mit-Klage-wenn-er-nicht-Proell
Klenk droht VP-Manager mit Klage – wenn er nicht Pröll-Stiftung spendet
Anwalt Noll sieht üble Nachrede, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung


NOLL, KEIDER RECHTSANWALTS GMBH
UNIV.-PROF. Dr. ALFRED J. NOLL
MAG. KLAUS KEIDER
SCHELLINGGASSE 3/3 A-1010 WIEN
TEL +43 1 5124410 FAX +43 1 5124410-30
kanzlei@nollkeider.at www.nollkeider.at

Herrn
LAbg. Ing. Bernhard EBNER, MSc
Volkspartei Niederösterreich
Ferstlergasse 4
3100 St. Pölten
per E-Mail: bernhard.ebner@vpnoe.at

Wien, am 13. Jänner 2017
KLENFL/EBNEBE / AN/TZ / 341

Betrifft: Dr. Florian KLENK

Sehr geehrter Herr EBNER!

Zunächst beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Herrn Dr. Florian KLENK, Chefredakteur des FALTER, ständig rechtsfreundlich vertreten und mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt wurden.

Nach den uns erteilten und von uns auch überprüften Informationen behaupten Sie in einer APA-OTS-Aussendung der Volkspartei NÖ über unseren Mandanten:

"Dr. KLENK lügt in Bezug auf Pröll-Sprecher" und "Innenminister SOBOTKA hat mit seiner Aussage Recht, dass es sich im Fall der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung um Falter-Fake-News handelt".

Ausgehend davon, dass Sie richtig zitiert wurden, behaupten Sie also über unseren Mandanten in ehrverletzender Weise die Unwahrheit:

Die von Dr. KLENK berichteten Fakten stimmen ohne jede Ausnahme, es wurde von unserem Mandanten nichts gefälscht ("gefaked").

Bevor wir Sie nunmehr im Auftrag unseres Mandanten wegen der Verletzung von 111 StGB in Zusammenhang mit § 6 MedienG und § 1330 Abs. 1 und 2 ABGB vor den Gerichten für diese Aussagen zur Verantwortung ziehen, gibt Ihnen unser Mandant die Gelegenheit, die Sache durch eine nachweisliche Spende in Höhe von € 1.000,00 an die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung wiedergutzumachen:

Die Stiftung könnte dann in erhöhtem Ausmaß dazu beitragen, die Kultur in Niederösterreich zu fördern und auf ein höheres Niveau zu heben.

In Erwartung Ihrer Rückantwort und ihrer Veranlassung binnen der nächsten Woche verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL

20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10755

Sinngemäß: Univ.-Prof. Dr. Alfred NOLL / Univ.-Prof. Dr. NOLL / RA Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred NOLL / RA Dr. NOLL / Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred NOLL / Rechtsanwalt Dr. NOLL

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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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Seite 4 Antwort 46 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 19800101 AUSSER KRAFT 20111231.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10753
BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 20120101.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10754

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.1998-31.12.2011
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke darf der Beamte entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hievon in Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.2012-13.01.2017 in Kraft aktuell bis ???
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke sind Gegenstände, die der Beamtin oder dem Beamten von Staaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Traditionsinstitutionen für Verdienste oder aus Courtoisie übergeben werden.
(4) Die Beamtin oder der Beamte darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Sie oder er hat die Dienstbehörde umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Diese hat das Ehrengeschenk als Bundesvermögen zu erfassen. Die eingegangenen Ehrengeschenke sind zu veräußern. Ihr Erlös ist zu vereinnahmen und für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Bediensteten oder sonstiger karitativer Zwecke zu verwenden. Die näheren Bestimmungen darüber sind innerhalb jedes Ressorts durch Verordnung zu erlassen.
(5) Ehrengeschenke von geringfügigem oder lediglich symbolischem Wert können der Beamtin oder dem Beamten zur persönlichen Nutzung überlassen werden.

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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Seite 4 Antwort 45 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.

Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. 
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
Begründung: Gesunde Menschen im Amt tun so etwas nicht.
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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http://www.kopp-verlag.de/ - http://info.kopp-verlag.de/
(11.09.2014 UDO ULFKOTTE GEKAUFTE JOURNALISTEN)
23.12.2014 http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/16-argumente-um-fuer-pegida-auf-die-strasse-zu-gehen.html

http://uncut-news.ch/ - http://uncut-news.ch/karikaturenbilder/so-sehen-abstuerze-aus/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#51
JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 51 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht: KUNGELEI IN ÖSTERREICH 2 ... KUNGELEI IN NIEDERÖSTERREICH ... KUNGELEI IN NÖ

KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 1.jpg


KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10783

Quelle: https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Quelle: https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei Textteile:

KATEGORIEN: Ökonomie | Politik
Filz • Günstlingswirtschaft • Klüngelei(en) • Kumpanei • Kungelei • Mauschelei(en) • Sumpf der Korruption • Vetterleswirtschaft (schwäbisch) • Vetterliwirtschaft (schweiz.) • Vetternwirtschaft • Nepotismus (fachspr.)  • Freunderlwirtschaft (ugs., österr.) • Gekungel (ugs.) • Klüngel (ugs., kölsch)  • Speziwirtschaft (ugs.) • Spezlwirtschaft (ugs., bair.)
OBERBEGRIFFE: Herrschaftsform • Regierung • Regierungsform • ... | Ökonomie • Volkswirtschaft • Wirtschaft • ...
ASSOZIATIONEN:


KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 1.jpg


KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 1.jpg
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg


20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10763

Verdacht sinngemäß:
Österreich
Filz in Österreich
Günstlingswirtschaft in Österreich
Klüngelei in Österreich
Klüngeleien in Österreich
Kumpanei in Österreich
Kungelei in Österreich
Mauschelei in Österreich
Mauscheleien in Österreich
Sumpf der Korruption in Österreich
Vetterleswirtschaft in Österreich
Vetterliwirtschaft in Österreich
Vetternwirtschaft in Österreich
Nepotismus in Österreich
Freunderlwirtschaft in Österreich
Gekungel in Österreich
Klüngel in Österreich
Speziwirtschaft in Österreich
Spezlwirtschaft in Österreich
Niederösterreich
Filz in Niederösterreich
Günstlingswirtschaft in Niederösterreich
Klüngelei in Niederösterreich
Klüngeleien in Niederösterreich
Kumpanei in Niederösterreich
Kungelei in Niederösterreich
Mauschelei in Niederösterreich
Mauscheleien in Niederösterreich
Sumpf der Korruption in Niederösterreich
Vetterleswirtschaft in Niederösterreich
Vetterliwirtschaft in Niederösterreich
Vetternwirtschaft in Niederösterreich
Nepotismus in Niederösterreich
Freunderlwirtschaft in Niederösterreich
Gekungel in Niederösterreich
Klüngel in Niederösterreich
Speziwirtschaft in Niederösterreich
Spezlwirtschaft in Niederösterreich

Filz in NÖ
Günstlingswirtschaft in NÖ
Klüngelei in NÖ
Klüngeleien in NÖ
Kumpanei in NÖ
Kungelei in NÖ
Mauschelei in NÖ
Mauscheleien in NÖ
Sumpf der Korruption in NÖ
Vetterleswirtschaft in NÖ
Vetterliwirtschaft in NÖ
Vetternwirtschaft in NÖ
Nepotismus in NÖ
Freunderlwirtschaft in NÖ
Gekungel in NÖ
Klüngel in NÖ
Speziwirtschaft in NÖ
Spezlwirtschaft in NÖ

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.
Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 50 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht: KUNGELEI IN ÖSTERREICH 1 ... KUNGELEI IN NIEDERÖSTERREICH ... KUNGELEI IN NÖ

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

http://www.nzz.ch/international/kungelei-in-oesterreich-geld-vom-landeschef-fuer-den-landeschef-ld.139953
16.01.2017 06:00 NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Kungelei in Österreich
Geld vom Landeschef für den Landeschef

Kolumne von Meret Baumann, Wien 16.1.2017, 06:00 Uhr
In Niederösterreich subventionierte die Landesregierung jahrelang die Privatstiftung ihres Vorsitzenden Erwin Pröll. Sie kann darin nichts Falsches erkennen. Wissen sollte aber niemand davon.


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https://nzz.at/oesterreich/republik/wie-man-eine-privatstiftung-im-niederoesterreichischen-budget-versteckt
11.01.2017 NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Dr. Erwin Pröll Privatstiftung
Wie man eine Privatstiftung im niederösterreichischen Budget versteckt
Meinung von Georg Renner


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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KUNGELEI
https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei
Kategorien: Ökonomie | Politik
Filz • Günstlingswirtschaft • Klüngelei(en) • Kumpanei • Kungelei • Mauschelei(en) • Sumpf der Korruption • Vetterleswirtschaft (schwäbisch) • Vetterliwirtschaft (schweiz.) • Vetternwirtschaft • Nepotismus (fachspr.)  • Freunderlwirtschaft (ugs., österr.) • Gekungel (ugs.) • Klüngel (ugs., kölsch)  • Speziwirtschaft (ugs.) • Spezlwirtschaft (ugs., bair.)
Oberbegriffe: Herrschaftsform • Regierung • Regierungsform • ... | Ökonomie • Volkswirtschaft • Wirtschaft • ...
Assoziationen:
•   Bande • Blase • Clique • ...
•   alte Seilschaft(en) • gute Beziehungen • nützliche Beziehungen • ...
•   Cliquenwirtschaft • Klientelismus • Patronage • ...
•   klüngeln • man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil • manus manum lavat • ...
•   (etwas) auskungeln • heimliche Absprachen treffen • klüngeln • ...
•   abgekartet • (alles vorher) abgesprochen • (im Vorhinein) abgestimmt • ...
•   (sich) bereichern (an) • (sich) die eigenen Taschen füllen • (etwas für sich) herausholen • ...
•   Netzwerk • Seilschaft
•   (eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) • fest zusammenhalten • (sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben • ...
•   eine Hand wäscht die andere • undurchsichtiges Tauschgeschäft • Deal (ugs.) • ...
•   verfilzt • (miteinander) verflochten • (miteinander) verschränkt • ...
•   Komplizenschaft • Kumpanei
•   Frühstückskartell • geheime Absprache(n)

KLÜNGEL
https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kl%C3%BCngel
Kategorien: Ökonomie | Politik
Filz • Günstlingswirtschaft • Klüngelei(en) • Kumpanei • Kungelei • Mauschelei(en) • Sumpf der Korruption • Vetterleswirtschaft (schwäbisch) • Vetterliwirtschaft (schweiz.) • Vetternwirtschaft • Nepotismus (fachspr.)  • Freunderlwirtschaft (ugs., österr.) • Gekungel (ugs.) • Klüngel (ugs., kölsch)  • Speziwirtschaft (ugs.) • Spezlwirtschaft (ugs., bair.)
Oberbegriffe: Herrschaftsform • Regierung • Regierungsform • ... | Ökonomie • Volkswirtschaft • Wirtschaft • ...
Assoziationen:
•   Bande • Blase • Clique • ...
•   alte Seilschaft(en) • gute Beziehungen • nützliche Beziehungen • ...
•   Cliquenwirtschaft • Klientelismus • Patronage • ...
•   klüngeln • man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil • manus manum lavat • ...
•   (etwas) auskungeln • heimliche Absprachen treffen • klüngeln • ...
•   abgekartet • (alles vorher) abgesprochen • (im Vorhinein) abgestimmt • ...
•   (sich) bereichern (an) • (sich) die eigenen Taschen füllen • (etwas für sich) herausholen • ...
•   Netzwerk • Seilschaft
•   (eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) • fest zusammenhalten • (sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben • ...
•   eine Hand wäscht die andere • undurchsichtiges Tauschgeschäft • Deal (ugs.) • ...
•   verfilzt • (miteinander) verflochten • (miteinander) verschränkt • ...
•   Komplizenschaft • Kumpanei
•   Frühstückskartell • geheime Absprache(n)

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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 49 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
PRIVATSTIFTUNGSGESETZ Fassung vom 01.12.2007: PDF ... Begünstigter / Begünstigten ... Letztbegünstigten / Letztbegünstigte / Letztbegünstigter ... Strafbestimmung ... Artikel / Art. 1 § 15 (2), § 30, § 36 (2)-(5), § 41 ... INHALTSVERZEICHNIS ... TRANSKRIPTION

PRIVATSTIFTUNGSGESETZ Fassung vom 20071201 10 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10760

Begünstigter / Begünstigten ... Letztbegünstigten / Letztbegünstigte / Letztbegünstigter ... Strafbestimmung

Art. 1 § 15 Stiftungsvorstand
(2) Ein Begünstigter, dessen Ehegatte sowie Personen, die mit dem Begünstigten in gerader Linie oder bis zum dritten Grad der Seitenlinie verwandt sind, sowie juristische Personen können nicht Mitglieder des Stiftungsvorstands sein.

Art. 1 § 30 Auskunftsanspruch des Begünstigten
§ 30. (1) Ein Begünstigter kann von der Privatstiftung die Erteilung von Auskünften über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie die Einsichtnahme in den Jahresabschluß, den Lagebericht, den Prüfungsbericht, die Bücher, in die Stiftungsurkunde und in die Stiftungszusatzurkunde verlangen.
(2) Kommt die Privatstiftung diesem Verlangen in angemessener Frist nicht nach, so kann das Gericht auf Antrag des Begünstigten die Einsicht, gegebenenfalls durch einen Buchsachverständigen, anordnen. Für das Verfahren gelten die §§ 385 bis 389 ZPO sinngemäß.

Art. 1 § 36 Abwicklung
(2) § 213 Aktiengesetz 1965 über den Gläubigerschutz ist anzuwenden. Das verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung ist dem Letztbegünstigten zu übertragen.
(3) Ist kein Letztbegünstigter vorhanden oder will der Letztbegünstigte das verbleibende Vermögen nicht übernehmen und ergibt sich aus der Stiftungserklärung sonst keine Regelung, so fällt das verbleibende Vermögen der Republik Österreich anheim.
(4) Wird die Privatstiftung zufolge Widerrufs aufgelöst und ist in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen, so ist der Stifter Letztbegünstigter.
(5) Soweit in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen ist, teilen mehrere Letztbegünstigte zu gleichen Teilen.

Art. 1 § 41 Strafbestimmung
§ 41. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist vom Gericht zu bestrafen, wer als Mitglied des Stiftungsvorstands oder des Aufsichtsrats, als Beauftragter oder Abwickler
1. in Darstellungen oder in Übersichten über den Vermögensstand der Privatstiftung, insbesondere in Jahresabschlüssen, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder erhebliche Umstände verschweigt,
2. in Auskünften, die nach § 272 HGB einem Stiftungsprüfer oder die sonstigen Prüfern der Privatstiftung zu geben sind, erhebliche Umstände verschweigt, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder sonst falsche Angaben macht oder
3. über die im Anhang (§§ 236 bis 239 HGB) oder im Lagebericht (§ 243 HGB) anzugebenden Tatsachen falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt.

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Zeitgeschichte:

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Seite 4 Antwort 48 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
18.12.2007 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10757

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Quelle: http://firmenbuchauszug.at/Firmenbuchinformation/2053F906F6901A

FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

Datum der Bekanntmachung: 18.12.2007
FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG,
Firmenbuchnummer: FN 301758m
FB Neueintragung

LG St. Pölten (199), Neueintragung

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2007

Firmenbuchnummer: FN 301758m

Firmenbuchsache:
Dr. Erwin Pröll Privatstiftung
Radlbrunn, politische Gemeinde Ziersdorf
Landhausplatz 1
3100 St. Pölten

Text: Privatstiftung;

STIFTUNGSVERMÖGEN: EUR 150.000;

STIFTUNGSZWECK: Die Stiftung hat den Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, des sozialen und harmonischen Zusammenlebens im ländlichen Raum durch Förderung von Projekten und Initiativen.;

Stiftungsurkunde vom 23.10.2007;

VORSTAND:

(A) Dr. Erwin Pröll (24.12.1946), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(B) Mag. Erwin Hameseder (28.05.1956), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(C) Johannes Coreth (03.08.1942), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

Gericht: LG St. Pölten eingetragen am 01.12.2007
       
Die angezeigte Information der Neueintragung ist ein Auszug der ersten Firmenbuch-Veröffentlichung zu diesem Unternehmen und gibt u.U. nicht die aktuelle Situation wieder. Alle Veränderungen sind im aktuellen Firmenbuchauszug ersichtlich. Diese Informationen sind öffentlich verfügbar, haben keine Rechtswirkung und sind bezüglich Vollständigkeit, Aktualität und Inhalt ohne Gewähr.

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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 47 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Betrifft: 11.01.2017 REPUBLIK ÖSTERREICH FALTER Nr. 1-2 Seite 10-12 "GEHEIMSACHE PRÖLL Vertrauliche Dokumente enthüllen eine politische Bombe: Erwin PRÖLL lässt sich vom Steuerzahler seine ERWIN-PRÖLL-PRIVATSTIFTUNG subventionieren. BERICHT: FLORIAN KLENK"
Quelle: 13.01.2017 16:16 http://derstandard.at/2000050713041/Klenk-droht-VP-Manager-mit-Klage-wenn-er-nicht-Proell
Klenk droht VP-Manager mit Klage – wenn er nicht Pröll-Stiftung spendet
Anwalt Noll sieht üble Nachrede, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung


NOLL, KEIDER RECHTSANWALTS GMBH
UNIV.-PROF. Dr. ALFRED J. NOLL
MAG. KLAUS KEIDER
SCHELLINGGASSE 3/3 A-1010 WIEN
TEL +43 1 5124410 FAX +43 1 5124410-30
kanzlei@nollkeider.at www.nollkeider.at

Herrn
LAbg. Ing. Bernhard EBNER, MSc
Volkspartei Niederösterreich
Ferstlergasse 4
3100 St. Pölten
per E-Mail: bernhard.ebner@vpnoe.at

Wien, am 13. Jänner 2017
KLENFL/EBNEBE / AN/TZ / 341

Betrifft: Dr. Florian KLENK

Sehr geehrter Herr EBNER!

Zunächst beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Herrn Dr. Florian KLENK, Chefredakteur des FALTER, ständig rechtsfreundlich vertreten und mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt wurden.

Nach den uns erteilten und von uns auch überprüften Informationen behaupten Sie in einer APA-OTS-Aussendung der Volkspartei NÖ über unseren Mandanten:

"Dr. KLENK lügt in Bezug auf Pröll-Sprecher" und "Innenminister SOBOTKA hat mit seiner Aussage Recht, dass es sich im Fall der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung um Falter-Fake-News handelt".

Ausgehend davon, dass Sie richtig zitiert wurden, behaupten Sie also über unseren Mandanten in ehrverletzender Weise die Unwahrheit:

Die von Dr. KLENK berichteten Fakten stimmen ohne jede Ausnahme, es wurde von unserem Mandanten nichts gefälscht ("gefaked").

Bevor wir Sie nunmehr im Auftrag unseres Mandanten wegen der Verletzung von 111 StGB in Zusammenhang mit § 6 MedienG und § 1330 Abs. 1 und 2 ABGB vor den Gerichten für diese Aussagen zur Verantwortung ziehen, gibt Ihnen unser Mandant die Gelegenheit, die Sache durch eine nachweisliche Spende in Höhe von € 1.000,00 an die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung wiedergutzumachen:

Die Stiftung könnte dann in erhöhtem Ausmaß dazu beitragen, die Kultur in Niederösterreich zu fördern und auf ein höheres Niveau zu heben.

In Erwartung Ihrer Rückantwort und ihrer Veranlassung binnen der nächsten Woche verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL

20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg
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Sinngemäß: Univ.-Prof. Dr. Alfred NOLL / Univ.-Prof. Dr. NOLL / RA Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred NOLL / RA Dr. NOLL / Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred NOLL / Rechtsanwalt Dr. NOLL

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 46 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 19800101 AUSSER KRAFT 20111231.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10753
BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 20120101.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10754

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.1998-31.12.2011
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke darf der Beamte entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hievon in Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.2012-13.01.2017 in Kraft aktuell bis ???
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke sind Gegenstände, die der Beamtin oder dem Beamten von Staaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Traditionsinstitutionen für Verdienste oder aus Courtoisie übergeben werden.
(4) Die Beamtin oder der Beamte darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Sie oder er hat die Dienstbehörde umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Diese hat das Ehrengeschenk als Bundesvermögen zu erfassen. Die eingegangenen Ehrengeschenke sind zu veräußern. Ihr Erlös ist zu vereinnahmen und für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Bediensteten oder sonstiger karitativer Zwecke zu verwenden. Die näheren Bestimmungen darüber sind innerhalb jedes Ressorts durch Verordnung zu erlassen.
(5) Ehrengeschenke von geringfügigem oder lediglich symbolischem Wert können der Beamtin oder dem Beamten zur persönlichen Nutzung überlassen werden.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 45 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.

Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. 
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
Begründung: Gesunde Menschen im Amt tun so etwas nicht.
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

http://www.kopp-verlag.de/ - http://info.kopp-verlag.de/
(11.09.2014 UDO ULFKOTTE GEKAUFTE JOURNALISTEN)
23.12.2014 http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/16-argumente-um-fuer-pegida-auf-die-strasse-zu-gehen.html

http://uncut-news.ch/ - http://uncut-news.ch/karikaturenbilder/so-sehen-abstuerze-aus/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#52
JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 52 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht: KUNGELEI IN ÖSTERREICH 3 ... KUNGELEI IN NIEDERÖSTERREICH ... KUNGELEI IN NÖ

KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 2.jpg


KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10801

Quelle: https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Quelle: https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei

Kungelei ... ASSOZIATIONEN:
•   Bande • Blase • Clique • ...
•   alte Seilschaft(en) • gute Beziehungen • nützliche Beziehungen • ...
•   Cliquenwirtschaft • Klientelismus • Patronage • ...
•   klüngeln • man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil • manus manum lavat • ...
•   (etwas) auskungeln • heimliche Absprachen treffen • klüngeln • ...
•   abgekartet • (alles vorher) abgesprochen • (im Vorhinein) abgestimmt • ...
•   (sich) bereichern (an) • (sich) die eigenen Taschen füllen • (etwas für sich) herausholen • ...
•   Netzwerk • Seilschaft
•   (eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) • fest zusammenhalten • (sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben • ...
•   eine Hand wäscht die andere • undurchsichtiges Tauschgeschäft • Deal (ugs.) • ...
•   verfilzt • (miteinander) verflochten • (miteinander) verschränkt • ...
•   Komplizenschaft • Kumpanei
•   Frühstückskartell • geheime Absprache(n)


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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

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Verdacht sinngemäß:
Österreich
Bande in Österreich
Banden in Österreich
Blase in Österreich
Blasen in Österreich
Clique in Österreich
Cliquen in Österreich
alte Seilschaft in Österreich
alte Seilschaften in Österreich
gute Beziehungen in Österreich
nützliche Beziehungen in Österreich
Cliquenwirtschaft in Österreich
Klientelismus in Österreich
Patronage in Österreich
klüngeln in Österreich
man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil in Österreich
manus manum lavat in Österreich
(etwas) auskungeln in Österreich
heimliche Absprachen treffen in Österreich
klüngeln in Österreich
abgekartet in Österreich
(alles vorher) abgesprochen in Österreich
(im Vorhinein) abgestimmt in Österreich
(sich) bereichern in Österreich
(sich) die eigenen Taschen füllen in Österreich
(etwas für sich) herausholen in Österreich
Netzwerk in Österreich
Netzwerke in Österreich
Seilschaft in Österreich
Seilschaften in Österreich
(eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) in Österreich
fest zusammenhalten in Österreich
(sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben in Österreich
eine Hand wäscht die andere in Österreich
undurchsichtiges Tauschgeschäft in Österreich
undurchsichtige Tauschgeschäfte in Österreich
Deal in Österreich
Deals in Österreich
verfilzt in Österreich
(miteinander) verflochten in Österreich
(miteinander) verschränkt in Österreich
Komplizenschaft in Österreich
Komplizenschaften in Österreich
Kumpanei in Österreich
Kumpaneien in Österreich
Frühstückskartell in Österreich
Frühstückskartelle in Österreich
geheime Absprache in Österreich
geheime Absprachen in Österreich
Niederösterreich
Bande in Niederösterreich
Banden in Niederösterreich
Blase in Niederösterreich
Blasen in Niederösterreich
Clique in Niederösterreich
Cliquen in Niederösterreich
alte Seilschaft in Niederösterreich
alte Seilschaften in Niederösterreich
gute Beziehungen in Niederösterreich
nützliche Beziehungen in Niederösterreich
Cliquenwirtschaft in Niederösterreich
Klientelismus in Niederösterreich
Patronage in Niederösterreich
klüngeln in Niederösterreich
man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil in Niederösterreich
manus manum lavat in Niederösterreich
(etwas) auskungeln in Niederösterreich
heimliche Absprachen treffen in Niederösterreich
klüngeln in Niederösterreich
abgekartet in Niederösterreich
(alles vorher) abgesprochen in Niederösterreich
(im Vorhinein) abgestimmt in Niederösterreich
(sich) bereichern in Niederösterreich
(sich) die eigenen Taschen füllen in Niederösterreich
(etwas für sich) herausholen in Niederösterreich
Netzwerk in Niederösterreich
Netzwerke in Niederösterreich
Seilschaft in Niederösterreich
Seilschaften in Niederösterreich
(eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) in Niederösterreich
fest zusammenhalten in Niederösterreich
(sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben in Niederösterreich
eine Hand wäscht die andere in Niederösterreich
undurchsichtiges Tauschgeschäft in Niederösterreich
undurchsichtige Tauschgeschäfte in Niederösterreich
Deal in Niederösterreich
Deals in Niederösterreich
verfilzt in Niederösterreich
(miteinander) verflochten in Niederösterreich
(miteinander) verschränkt in Niederösterreich
Komplizenschaft in Niederösterreich
Komplizenschaften in Niederösterreich
Kumpanei in Niederösterreich
Kumpaneien in Niederösterreich
Frühstückskartell in Niederösterreich
Frühstückskartelle in Niederösterreich
geheime Absprache in Niederösterreich
geheime Absprachen in Niederösterreich

Bande in NÖ
Banden in NÖ
Blase in NÖ
Blasen in NÖ
Clique in NÖ
Cliquen in NÖ
alte Seilschaft in NÖ
alte Seilschaften in NÖ
gute Beziehungen in NÖ
nützliche Beziehungen in NÖ
Cliquenwirtschaft in NÖ
Klientelismus in NÖ
Patronage in NÖ
klüngeln in NÖ
man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil in NÖ
manus manum lavat in NÖ
(etwas) auskungeln in NÖ
heimliche Absprachen treffen in NÖ
klüngeln in NÖ
abgekartet in NÖ
(alles vorher) abgesprochen in NÖ
(im Vorhinein) abgestimmt in NÖ
(sich) bereichern in NÖ
(sich) die eigenen Taschen füllen in NÖ
(etwas für sich) herausholen in NÖ
Netzwerk in NÖ
Netzwerke in NÖ
Seilschaft in NÖ
Seilschaften in NÖ
(eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) in NÖ
fest zusammenhalten in NÖ
(sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben in NÖ
eine Hand wäscht die andere in NÖ
undurchsichtiges Tauschgeschäft in NÖ
undurchsichtige Tauschgeschäfte in NÖ
Deal in NÖ
Deals in NÖ
verfilzt in NÖ
(miteinander) verflochten in NÖ
(miteinander) verschränkt in NÖ
Komplizenschaft in NÖ
Komplizenschaften in NÖ
Kumpanei in NÖ
Kumpaneien in NÖ
Frühstückskartell in NÖ
Frühstückskartelle in NÖ
geheime Absprache in NÖ
geheime Absprachen in NÖ

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.
Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 52 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht: KUNGELEI IN ÖSTERREICH 2 ... KUNGELEI IN NIEDERÖSTERREICH ... KUNGELEI IN NÖ

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Quelle: https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Quelle: https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei Textteile:

KATEGORIEN: Ökonomie | Politik
Filz • Günstlingswirtschaft • Klüngelei(en) • Kumpanei • Kungelei • Mauschelei(en) • Sumpf der Korruption • Vetterleswirtschaft (schwäbisch) • Vetterliwirtschaft (schweiz.) • Vetternwirtschaft • Nepotismus (fachspr.)  • Freunderlwirtschaft (ugs., österr.) • Gekungel (ugs.) • Klüngel (ugs., kölsch)  • Speziwirtschaft (ugs.) • Spezlwirtschaft (ugs., bair.)
OBERBEGRIFFE: Herrschaftsform • Regierung • Regierungsform • ... | Ökonomie • Volkswirtschaft • Wirtschaft • ...
ASSOZIATIONEN:


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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg


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Verdacht sinngemäß:
Österreich
Filz in Österreich
Günstlingswirtschaft in Österreich
Klüngelei in Österreich
Klüngeleien in Österreich
Kumpanei in Österreich
Kungelei in Österreich
Mauschelei in Österreich
Mauscheleien in Österreich
Sumpf der Korruption in Österreich
Vetterleswirtschaft in Österreich
Vetterliwirtschaft in Österreich
Vetternwirtschaft in Österreich
Nepotismus in Österreich
Freunderlwirtschaft in Österreich
Gekungel in Österreich
Klüngel in Österreich
Speziwirtschaft in Österreich
Spezlwirtschaft in Österreich
Niederösterreich
Filz in Niederösterreich
Günstlingswirtschaft in Niederösterreich
Klüngelei in Niederösterreich
Klüngeleien in Niederösterreich
Kumpanei in Niederösterreich
Kungelei in Niederösterreich
Mauschelei in Niederösterreich
Mauscheleien in Niederösterreich
Sumpf der Korruption in Niederösterreich
Vetterleswirtschaft in Niederösterreich
Vetterliwirtschaft in Niederösterreich
Vetternwirtschaft in Niederösterreich
Nepotismus in Niederösterreich
Freunderlwirtschaft in Niederösterreich
Gekungel in Niederösterreich
Klüngel in Niederösterreich
Speziwirtschaft in Niederösterreich
Spezlwirtschaft in Niederösterreich

Filz in NÖ
Günstlingswirtschaft in NÖ
Klüngelei in NÖ
Klüngeleien in NÖ
Kumpanei in NÖ
Kungelei in NÖ
Mauschelei in NÖ
Mauscheleien in NÖ
Sumpf der Korruption in NÖ
Vetterleswirtschaft in NÖ
Vetterliwirtschaft in NÖ
Vetternwirtschaft in NÖ
Nepotismus in NÖ
Freunderlwirtschaft in NÖ
Gekungel in NÖ
Klüngel in NÖ
Speziwirtschaft in NÖ
Spezlwirtschaft in NÖ

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.
Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 50 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht: KUNGELEI IN ÖSTERREICH 1 ... KUNGELEI IN NIEDERÖSTERREICH ... KUNGELEI IN NÖ

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

http://www.nzz.ch/international/kungelei-in-oesterreich-geld-vom-landeschef-fuer-den-landeschef-ld.139953
16.01.2017 06:00 NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Kungelei in Österreich
Geld vom Landeschef für den Landeschef

Kolumne von Meret Baumann, Wien 16.1.2017, 06:00 Uhr
In Niederösterreich subventionierte die Landesregierung jahrelang die Privatstiftung ihres Vorsitzenden Erwin Pröll. Sie kann darin nichts Falsches erkennen. Wissen sollte aber niemand davon.


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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

https://nzz.at/oesterreich/republik/wie-man-eine-privatstiftung-im-niederoesterreichischen-budget-versteckt
11.01.2017 NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Dr. Erwin Pröll Privatstiftung
Wie man eine Privatstiftung im niederösterreichischen Budget versteckt
Meinung von Georg Renner


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

KUNGELEI
https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei
Kategorien: Ökonomie | Politik
Filz • Günstlingswirtschaft • Klüngelei(en) • Kumpanei • Kungelei • Mauschelei(en) • Sumpf der Korruption • Vetterleswirtschaft (schwäbisch) • Vetterliwirtschaft (schweiz.) • Vetternwirtschaft • Nepotismus (fachspr.)  • Freunderlwirtschaft (ugs., österr.) • Gekungel (ugs.) • Klüngel (ugs., kölsch)  • Speziwirtschaft (ugs.) • Spezlwirtschaft (ugs., bair.)
Oberbegriffe: Herrschaftsform • Regierung • Regierungsform • ... | Ökonomie • Volkswirtschaft • Wirtschaft • ...
Assoziationen:
•   Bande • Blase • Clique • ...
•   alte Seilschaft(en) • gute Beziehungen • nützliche Beziehungen • ...
•   Cliquenwirtschaft • Klientelismus • Patronage • ...
•   klüngeln • man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil • manus manum lavat • ...
•   (etwas) auskungeln • heimliche Absprachen treffen • klüngeln • ...
•   abgekartet • (alles vorher) abgesprochen • (im Vorhinein) abgestimmt • ...
•   (sich) bereichern (an) • (sich) die eigenen Taschen füllen • (etwas für sich) herausholen • ...
•   Netzwerk • Seilschaft
•   (eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) • fest zusammenhalten • (sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben • ...
•   eine Hand wäscht die andere • undurchsichtiges Tauschgeschäft • Deal (ugs.) • ...
•   verfilzt • (miteinander) verflochten • (miteinander) verschränkt • ...
•   Komplizenschaft • Kumpanei
•   Frühstückskartell • geheime Absprache(n)

KLÜNGEL
https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kl%C3%BCngel
Kategorien: Ökonomie | Politik
Filz • Günstlingswirtschaft • Klüngelei(en) • Kumpanei • Kungelei • Mauschelei(en) • Sumpf der Korruption • Vetterleswirtschaft (schwäbisch) • Vetterliwirtschaft (schweiz.) • Vetternwirtschaft • Nepotismus (fachspr.)  • Freunderlwirtschaft (ugs., österr.) • Gekungel (ugs.) • Klüngel (ugs., kölsch)  • Speziwirtschaft (ugs.) • Spezlwirtschaft (ugs., bair.)
Oberbegriffe: Herrschaftsform • Regierung • Regierungsform • ... | Ökonomie • Volkswirtschaft • Wirtschaft • ...
Assoziationen:
•   Bande • Blase • Clique • ...
•   alte Seilschaft(en) • gute Beziehungen • nützliche Beziehungen • ...
•   Cliquenwirtschaft • Klientelismus • Patronage • ...
•   klüngeln • man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil • manus manum lavat • ...
•   (etwas) auskungeln • heimliche Absprachen treffen • klüngeln • ...
•   abgekartet • (alles vorher) abgesprochen • (im Vorhinein) abgestimmt • ...
•   (sich) bereichern (an) • (sich) die eigenen Taschen füllen • (etwas für sich) herausholen • ...
•   Netzwerk • Seilschaft
•   (eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) • fest zusammenhalten • (sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben • ...
•   eine Hand wäscht die andere • undurchsichtiges Tauschgeschäft • Deal (ugs.) • ...
•   verfilzt • (miteinander) verflochten • (miteinander) verschränkt • ...
•   Komplizenschaft • Kumpanei
•   Frühstückskartell • geheime Absprache(n)

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 49 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
PRIVATSTIFTUNGSGESETZ Fassung vom 01.12.2007: PDF ... Begünstigter / Begünstigten ... Letztbegünstigten / Letztbegünstigte / Letztbegünstigter ... Strafbestimmung ... Artikel / Art. 1 § 15 (2), § 30, § 36 (2)-(5), § 41 ... INHALTSVERZEICHNIS ... TRANSKRIPTION

PRIVATSTIFTUNGSGESETZ Fassung vom 20071201 10 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10760

Begünstigter / Begünstigten ... Letztbegünstigten / Letztbegünstigte / Letztbegünstigter ... Strafbestimmung

Art. 1 § 15 Stiftungsvorstand
(2) Ein Begünstigter, dessen Ehegatte sowie Personen, die mit dem Begünstigten in gerader Linie oder bis zum dritten Grad der Seitenlinie verwandt sind, sowie juristische Personen können nicht Mitglieder des Stiftungsvorstands sein.

Art. 1 § 30 Auskunftsanspruch des Begünstigten
§ 30. (1) Ein Begünstigter kann von der Privatstiftung die Erteilung von Auskünften über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie die Einsichtnahme in den Jahresabschluß, den Lagebericht, den Prüfungsbericht, die Bücher, in die Stiftungsurkunde und in die Stiftungszusatzurkunde verlangen.
(2) Kommt die Privatstiftung diesem Verlangen in angemessener Frist nicht nach, so kann das Gericht auf Antrag des Begünstigten die Einsicht, gegebenenfalls durch einen Buchsachverständigen, anordnen. Für das Verfahren gelten die §§ 385 bis 389 ZPO sinngemäß.

Art. 1 § 36 Abwicklung
(2) § 213 Aktiengesetz 1965 über den Gläubigerschutz ist anzuwenden. Das verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung ist dem Letztbegünstigten zu übertragen.
(3) Ist kein Letztbegünstigter vorhanden oder will der Letztbegünstigte das verbleibende Vermögen nicht übernehmen und ergibt sich aus der Stiftungserklärung sonst keine Regelung, so fällt das verbleibende Vermögen der Republik Österreich anheim.
(4) Wird die Privatstiftung zufolge Widerrufs aufgelöst und ist in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen, so ist der Stifter Letztbegünstigter.
(5) Soweit in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen ist, teilen mehrere Letztbegünstigte zu gleichen Teilen.

Art. 1 § 41 Strafbestimmung
§ 41. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist vom Gericht zu bestrafen, wer als Mitglied des Stiftungsvorstands oder des Aufsichtsrats, als Beauftragter oder Abwickler
1. in Darstellungen oder in Übersichten über den Vermögensstand der Privatstiftung, insbesondere in Jahresabschlüssen, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder erhebliche Umstände verschweigt,
2. in Auskünften, die nach § 272 HGB einem Stiftungsprüfer oder die sonstigen Prüfern der Privatstiftung zu geben sind, erhebliche Umstände verschweigt, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder sonst falsche Angaben macht oder
3. über die im Anhang (§§ 236 bis 239 HGB) oder im Lagebericht (§ 243 HGB) anzugebenden Tatsachen falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

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WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 48 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
18.12.2007 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.pdf
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20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg
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Quelle: http://firmenbuchauszug.at/Firmenbuchinformation/2053F906F6901A

FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

Datum der Bekanntmachung: 18.12.2007
FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG,
Firmenbuchnummer: FN 301758m
FB Neueintragung

LG St. Pölten (199), Neueintragung

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2007

Firmenbuchnummer: FN 301758m

Firmenbuchsache:
Dr. Erwin Pröll Privatstiftung
Radlbrunn, politische Gemeinde Ziersdorf
Landhausplatz 1
3100 St. Pölten

Text: Privatstiftung;

STIFTUNGSVERMÖGEN: EUR 150.000;

STIFTUNGSZWECK: Die Stiftung hat den Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, des sozialen und harmonischen Zusammenlebens im ländlichen Raum durch Förderung von Projekten und Initiativen.;

Stiftungsurkunde vom 23.10.2007;

VORSTAND:

(A) Dr. Erwin Pröll (24.12.1946), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(B) Mag. Erwin Hameseder (28.05.1956), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(C) Johannes Coreth (03.08.1942), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

Gericht: LG St. Pölten eingetragen am 01.12.2007
       
Die angezeigte Information der Neueintragung ist ein Auszug der ersten Firmenbuch-Veröffentlichung zu diesem Unternehmen und gibt u.U. nicht die aktuelle Situation wieder. Alle Veränderungen sind im aktuellen Firmenbuchauszug ersichtlich. Diese Informationen sind öffentlich verfügbar, haben keine Rechtswirkung und sind bezüglich Vollständigkeit, Aktualität und Inhalt ohne Gewähr.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 47 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Betrifft: 11.01.2017 REPUBLIK ÖSTERREICH FALTER Nr. 1-2 Seite 10-12 "GEHEIMSACHE PRÖLL Vertrauliche Dokumente enthüllen eine politische Bombe: Erwin PRÖLL lässt sich vom Steuerzahler seine ERWIN-PRÖLL-PRIVATSTIFTUNG subventionieren. BERICHT: FLORIAN KLENK"
Quelle: 13.01.2017 16:16 http://derstandard.at/2000050713041/Klenk-droht-VP-Manager-mit-Klage-wenn-er-nicht-Proell
Klenk droht VP-Manager mit Klage – wenn er nicht Pröll-Stiftung spendet
Anwalt Noll sieht üble Nachrede, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung


NOLL, KEIDER RECHTSANWALTS GMBH
UNIV.-PROF. Dr. ALFRED J. NOLL
MAG. KLAUS KEIDER
SCHELLINGGASSE 3/3 A-1010 WIEN
TEL +43 1 5124410 FAX +43 1 5124410-30
kanzlei@nollkeider.at www.nollkeider.at

Herrn
LAbg. Ing. Bernhard EBNER, MSc
Volkspartei Niederösterreich
Ferstlergasse 4
3100 St. Pölten
per E-Mail: bernhard.ebner@vpnoe.at

Wien, am 13. Jänner 2017
KLENFL/EBNEBE / AN/TZ / 341

Betrifft: Dr. Florian KLENK

Sehr geehrter Herr EBNER!

Zunächst beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Herrn Dr. Florian KLENK, Chefredakteur des FALTER, ständig rechtsfreundlich vertreten und mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt wurden.

Nach den uns erteilten und von uns auch überprüften Informationen behaupten Sie in einer APA-OTS-Aussendung der Volkspartei NÖ über unseren Mandanten:

"Dr. KLENK lügt in Bezug auf Pröll-Sprecher" und "Innenminister SOBOTKA hat mit seiner Aussage Recht, dass es sich im Fall der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung um Falter-Fake-News handelt".

Ausgehend davon, dass Sie richtig zitiert wurden, behaupten Sie also über unseren Mandanten in ehrverletzender Weise die Unwahrheit:

Die von Dr. KLENK berichteten Fakten stimmen ohne jede Ausnahme, es wurde von unserem Mandanten nichts gefälscht ("gefaked").

Bevor wir Sie nunmehr im Auftrag unseres Mandanten wegen der Verletzung von 111 StGB in Zusammenhang mit § 6 MedienG und § 1330 Abs. 1 und 2 ABGB vor den Gerichten für diese Aussagen zur Verantwortung ziehen, gibt Ihnen unser Mandant die Gelegenheit, die Sache durch eine nachweisliche Spende in Höhe von € 1.000,00 an die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung wiedergutzumachen:

Die Stiftung könnte dann in erhöhtem Ausmaß dazu beitragen, die Kultur in Niederösterreich zu fördern und auf ein höheres Niveau zu heben.

In Erwartung Ihrer Rückantwort und ihrer Veranlassung binnen der nächsten Woche verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL

20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg
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Sinngemäß: Univ.-Prof. Dr. Alfred NOLL / Univ.-Prof. Dr. NOLL / RA Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred NOLL / RA Dr. NOLL / Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred NOLL / Rechtsanwalt Dr. NOLL

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 46 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 19800101 AUSSER KRAFT 20111231.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10753
BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 20120101.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10754

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.1998-31.12.2011
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke darf der Beamte entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hievon in Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.2012-13.01.2017 in Kraft aktuell bis ???
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke sind Gegenstände, die der Beamtin oder dem Beamten von Staaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Traditionsinstitutionen für Verdienste oder aus Courtoisie übergeben werden.
(4) Die Beamtin oder der Beamte darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Sie oder er hat die Dienstbehörde umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Diese hat das Ehrengeschenk als Bundesvermögen zu erfassen. Die eingegangenen Ehrengeschenke sind zu veräußern. Ihr Erlös ist zu vereinnahmen und für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Bediensteten oder sonstiger karitativer Zwecke zu verwenden. Die näheren Bestimmungen darüber sind innerhalb jedes Ressorts durch Verordnung zu erlassen.
(5) Ehrengeschenke von geringfügigem oder lediglich symbolischem Wert können der Beamtin oder dem Beamten zur persönlichen Nutzung überlassen werden.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.

Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. 
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
Begründung: Gesunde Menschen im Amt tun so etwas nicht.
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

http://www.kopp-verlag.de/ - http://info.kopp-verlag.de/
(11.09.2014 UDO ULFKOTTE GEKAUFTE JOURNALISTEN)
23.12.2014 http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/16-argumente-um-fuer-pegida-auf-die-strasse-zu-gehen.html

http://uncut-news.ch/ - http://uncut-news.ch/karikaturenbilder/so-sehen-abstuerze-aus/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#53
JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 53 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

20170203 teletext orf at 119 KEINE ERMITTLUNGEN WEGEN STIFTUNG.png


20170203 teletext orf at 119 KEINE ERMITTLUNGEN WEGEN STIFTUNG.png
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

03.02.2017 http://teletext.orf.at/ Seite 119 POLITIK Österreich / EU

Keine Ermittlungen wegen Stiftung   

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft leitet im Zusammenhang mit der Erwin-Pröll-Privatstiftung kein Verfahren gegen den scheidenden niederösterreichischen Landeshauptmann ein. Das teilt Prölls Anwalt Ainedter mit. 

Der Stiftung waren seit 2008 insgesamt 1,35 Millionen Euro an Förderungen vom Land zugesprochen worden. 300.000 Euro liegen auf Stiftungskonten, der Rest ist noch auf Landeskonten. Der "Falter" wirft Pröll intransparenten Umgang mit Steuergeldern vor. Pröll und die Landes-ÖVP betonen, alles sei korrekt und sauber. Das Geld solle einer Akademie für den ländlichen Raum zukommen.


20170203 teletext orf at 119 KEINE ERMITTLUNGEN WEGEN STIFTUNG.png


20170203 teletext orf at 119 KEINE ERMITTLUNGEN WEGEN STIFTUNG.png
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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Seite 4 Antwort 52 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht: KUNGELEI IN ÖSTERREICH 3 ... KUNGELEI IN NIEDERÖSTERREICH ... KUNGELEI IN NÖ

KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 2.jpg


KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 2.jpg
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Quelle: https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Quelle: https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei

Kungelei ... ASSOZIATIONEN:
•   Bande • Blase • Clique • ...
•   alte Seilschaft(en) • gute Beziehungen • nützliche Beziehungen • ...
•   Cliquenwirtschaft • Klientelismus • Patronage • ...
•   klüngeln • man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil • manus manum lavat • ...
•   (etwas) auskungeln • heimliche Absprachen treffen • klüngeln • ...
•   abgekartet • (alles vorher) abgesprochen • (im Vorhinein) abgestimmt • ...
•   (sich) bereichern (an) • (sich) die eigenen Taschen füllen • (etwas für sich) herausholen • ...
•   Netzwerk • Seilschaft
•   (eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) • fest zusammenhalten • (sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben • ...
•   eine Hand wäscht die andere • undurchsichtiges Tauschgeschäft • Deal (ugs.) • ...
•   verfilzt • (miteinander) verflochten • (miteinander) verschränkt • ...
•   Komplizenschaft • Kumpanei
•   Frühstückskartell • geheime Absprache(n)

KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 2.jpg


KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 2.jpg
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg


20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg
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Verdacht sinngemäß:
Österreich
Bande in Österreich
Banden in Österreich
Blase in Österreich
Blasen in Österreich
Clique in Österreich
Cliquen in Österreich
alte Seilschaft in Österreich
alte Seilschaften in Österreich
gute Beziehungen in Österreich
nützliche Beziehungen in Österreich
Cliquenwirtschaft in Österreich
Klientelismus in Österreich
Patronage in Österreich
klüngeln in Österreich
man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil in Österreich
manus manum lavat in Österreich
(etwas) auskungeln in Österreich
heimliche Absprachen treffen in Österreich
klüngeln in Österreich
abgekartet in Österreich
(alles vorher) abgesprochen in Österreich
(im Vorhinein) abgestimmt in Österreich
(sich) bereichern in Österreich
(sich) die eigenen Taschen füllen in Österreich
(etwas für sich) herausholen in Österreich
Netzwerk in Österreich
Netzwerke in Österreich
Seilschaft in Österreich
Seilschaften in Österreich
(eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) in Österreich
fest zusammenhalten in Österreich
(sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben in Österreich
eine Hand wäscht die andere in Österreich
undurchsichtiges Tauschgeschäft in Österreich
undurchsichtige Tauschgeschäfte in Österreich
Deal in Österreich
Deals in Österreich
verfilzt in Österreich
(miteinander) verflochten in Österreich
(miteinander) verschränkt in Österreich
Komplizenschaft in Österreich
Komplizenschaften in Österreich
Kumpanei in Österreich
Kumpaneien in Österreich
Frühstückskartell in Österreich
Frühstückskartelle in Österreich
geheime Absprache in Österreich
geheime Absprachen in Österreich
Niederösterreich
Bande in Niederösterreich
Banden in Niederösterreich
Blase in Niederösterreich
Blasen in Niederösterreich
Clique in Niederösterreich
Cliquen in Niederösterreich
alte Seilschaft in Niederösterreich
alte Seilschaften in Niederösterreich
gute Beziehungen in Niederösterreich
nützliche Beziehungen in Niederösterreich
Cliquenwirtschaft in Niederösterreich
Klientelismus in Niederösterreich
Patronage in Niederösterreich
klüngeln in Niederösterreich
man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil in Niederösterreich
manus manum lavat in Niederösterreich
(etwas) auskungeln in Niederösterreich
heimliche Absprachen treffen in Niederösterreich
klüngeln in Niederösterreich
abgekartet in Niederösterreich
(alles vorher) abgesprochen in Niederösterreich
(im Vorhinein) abgestimmt in Niederösterreich
(sich) bereichern in Niederösterreich
(sich) die eigenen Taschen füllen in Niederösterreich
(etwas für sich) herausholen in Niederösterreich
Netzwerk in Niederösterreich
Netzwerke in Niederösterreich
Seilschaft in Niederösterreich
Seilschaften in Niederösterreich
(eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) in Niederösterreich
fest zusammenhalten in Niederösterreich
(sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben in Niederösterreich
eine Hand wäscht die andere in Niederösterreich
undurchsichtiges Tauschgeschäft in Niederösterreich
undurchsichtige Tauschgeschäfte in Niederösterreich
Deal in Niederösterreich
Deals in Niederösterreich
verfilzt in Niederösterreich
(miteinander) verflochten in Niederösterreich
(miteinander) verschränkt in Niederösterreich
Komplizenschaft in Niederösterreich
Komplizenschaften in Niederösterreich
Kumpanei in Niederösterreich
Kumpaneien in Niederösterreich
Frühstückskartell in Niederösterreich
Frühstückskartelle in Niederösterreich
geheime Absprache in Niederösterreich
geheime Absprachen in Niederösterreich

Bande in NÖ
Banden in NÖ
Blase in NÖ
Blasen in NÖ
Clique in NÖ
Cliquen in NÖ
alte Seilschaft in NÖ
alte Seilschaften in NÖ
gute Beziehungen in NÖ
nützliche Beziehungen in NÖ
Cliquenwirtschaft in NÖ
Klientelismus in NÖ
Patronage in NÖ
klüngeln in NÖ
man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil in NÖ
manus manum lavat in NÖ
(etwas) auskungeln in NÖ
heimliche Absprachen treffen in NÖ
klüngeln in NÖ
abgekartet in NÖ
(alles vorher) abgesprochen in NÖ
(im Vorhinein) abgestimmt in NÖ
(sich) bereichern in NÖ
(sich) die eigenen Taschen füllen in NÖ
(etwas für sich) herausholen in NÖ
Netzwerk in NÖ
Netzwerke in NÖ
Seilschaft in NÖ
Seilschaften in NÖ
(eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) in NÖ
fest zusammenhalten in NÖ
(sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben in NÖ
eine Hand wäscht die andere in NÖ
undurchsichtiges Tauschgeschäft in NÖ
undurchsichtige Tauschgeschäfte in NÖ
Deal in NÖ
Deals in NÖ
verfilzt in NÖ
(miteinander) verflochten in NÖ
(miteinander) verschränkt in NÖ
Komplizenschaft in NÖ
Komplizenschaften in NÖ
Kumpanei in NÖ
Kumpaneien in NÖ
Frühstückskartell in NÖ
Frühstückskartelle in NÖ
geheime Absprache in NÖ
geheime Absprachen in NÖ

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.
Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 52 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht: KUNGELEI IN ÖSTERREICH 2 ... KUNGELEI IN NIEDERÖSTERREICH ... KUNGELEI IN NÖ

KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 1.jpg


KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 1.jpg
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Quelle: https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Quelle: https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei Textteile:

KATEGORIEN: Ökonomie | Politik
Filz • Günstlingswirtschaft • Klüngelei(en) • Kumpanei • Kungelei • Mauschelei(en) • Sumpf der Korruption • Vetterleswirtschaft (schwäbisch) • Vetterliwirtschaft (schweiz.) • Vetternwirtschaft • Nepotismus (fachspr.)  • Freunderlwirtschaft (ugs., österr.) • Gekungel (ugs.) • Klüngel (ugs., kölsch)  • Speziwirtschaft (ugs.) • Spezlwirtschaft (ugs., bair.)
OBERBEGRIFFE: Herrschaftsform • Regierung • Regierungsform • ... | Ökonomie • Volkswirtschaft • Wirtschaft • ...
ASSOZIATIONEN:


KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 1.jpg


KUNGELEI openthesaurus de synonyme 2017 Teil 1.jpg
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg


20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg
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Verdacht sinngemäß:
Österreich
Filz in Österreich
Günstlingswirtschaft in Österreich
Klüngelei in Österreich
Klüngeleien in Österreich
Kumpanei in Österreich
Kungelei in Österreich
Mauschelei in Österreich
Mauscheleien in Österreich
Sumpf der Korruption in Österreich
Vetterleswirtschaft in Österreich
Vetterliwirtschaft in Österreich
Vetternwirtschaft in Österreich
Nepotismus in Österreich
Freunderlwirtschaft in Österreich
Gekungel in Österreich
Klüngel in Österreich
Speziwirtschaft in Österreich
Spezlwirtschaft in Österreich
Niederösterreich
Filz in Niederösterreich
Günstlingswirtschaft in Niederösterreich
Klüngelei in Niederösterreich
Klüngeleien in Niederösterreich
Kumpanei in Niederösterreich
Kungelei in Niederösterreich
Mauschelei in Niederösterreich
Mauscheleien in Niederösterreich
Sumpf der Korruption in Niederösterreich
Vetterleswirtschaft in Niederösterreich
Vetterliwirtschaft in Niederösterreich
Vetternwirtschaft in Niederösterreich
Nepotismus in Niederösterreich
Freunderlwirtschaft in Niederösterreich
Gekungel in Niederösterreich
Klüngel in Niederösterreich
Speziwirtschaft in Niederösterreich
Spezlwirtschaft in Niederösterreich

Filz in NÖ
Günstlingswirtschaft in NÖ
Klüngelei in NÖ
Klüngeleien in NÖ
Kumpanei in NÖ
Kungelei in NÖ
Mauschelei in NÖ
Mauscheleien in NÖ
Sumpf der Korruption in NÖ
Vetterleswirtschaft in NÖ
Vetterliwirtschaft in NÖ
Vetternwirtschaft in NÖ
Nepotismus in NÖ
Freunderlwirtschaft in NÖ
Gekungel in NÖ
Klüngel in NÖ
Speziwirtschaft in NÖ
Spezlwirtschaft in NÖ

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.
Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 50 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht: KUNGELEI IN ÖSTERREICH 1 ... KUNGELEI IN NIEDERÖSTERREICH ... KUNGELEI IN NÖ

20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg


20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

http://www.nzz.ch/international/kungelei-in-oesterreich-geld-vom-landeschef-fuer-den-landeschef-ld.139953
16.01.2017 06:00 NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Kungelei in Österreich
Geld vom Landeschef für den Landeschef

Kolumne von Meret Baumann, Wien 16.1.2017, 06:00 Uhr
In Niederösterreich subventionierte die Landesregierung jahrelang die Privatstiftung ihres Vorsitzenden Erwin Pröll. Sie kann darin nichts Falsches erkennen. Wissen sollte aber niemand davon.


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20170116 0600 NEUE ZUERCHER ZEITUNG KUNGELEI IN OESTERREICH 1.jpg
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

https://nzz.at/oesterreich/republik/wie-man-eine-privatstiftung-im-niederoesterreichischen-budget-versteckt
11.01.2017 NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Dr. Erwin Pröll Privatstiftung
Wie man eine Privatstiftung im niederösterreichischen Budget versteckt
Meinung von Georg Renner


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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KUNGELEI
https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kungelei
Kategorien: Ökonomie | Politik
Filz • Günstlingswirtschaft • Klüngelei(en) • Kumpanei • Kungelei • Mauschelei(en) • Sumpf der Korruption • Vetterleswirtschaft (schwäbisch) • Vetterliwirtschaft (schweiz.) • Vetternwirtschaft • Nepotismus (fachspr.)  • Freunderlwirtschaft (ugs., österr.) • Gekungel (ugs.) • Klüngel (ugs., kölsch)  • Speziwirtschaft (ugs.) • Spezlwirtschaft (ugs., bair.)
Oberbegriffe: Herrschaftsform • Regierung • Regierungsform • ... | Ökonomie • Volkswirtschaft • Wirtschaft • ...
Assoziationen:
•   Bande • Blase • Clique • ...
•   alte Seilschaft(en) • gute Beziehungen • nützliche Beziehungen • ...
•   Cliquenwirtschaft • Klientelismus • Patronage • ...
•   klüngeln • man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil • manus manum lavat • ...
•   (etwas) auskungeln • heimliche Absprachen treffen • klüngeln • ...
•   abgekartet • (alles vorher) abgesprochen • (im Vorhinein) abgestimmt • ...
•   (sich) bereichern (an) • (sich) die eigenen Taschen füllen • (etwas für sich) herausholen • ...
•   Netzwerk • Seilschaft
•   (eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) • fest zusammenhalten • (sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben • ...
•   eine Hand wäscht die andere • undurchsichtiges Tauschgeschäft • Deal (ugs.) • ...
•   verfilzt • (miteinander) verflochten • (miteinander) verschränkt • ...
•   Komplizenschaft • Kumpanei
•   Frühstückskartell • geheime Absprache(n)

KLÜNGEL
https://www.openthesaurus.de/synonyme/Kl%C3%BCngel
Kategorien: Ökonomie | Politik
Filz • Günstlingswirtschaft • Klüngelei(en) • Kumpanei • Kungelei • Mauschelei(en) • Sumpf der Korruption • Vetterleswirtschaft (schwäbisch) • Vetterliwirtschaft (schweiz.) • Vetternwirtschaft • Nepotismus (fachspr.)  • Freunderlwirtschaft (ugs., österr.) • Gekungel (ugs.) • Klüngel (ugs., kölsch)  • Speziwirtschaft (ugs.) • Spezlwirtschaft (ugs., bair.)
Oberbegriffe: Herrschaftsform • Regierung • Regierungsform • ... | Ökonomie • Volkswirtschaft • Wirtschaft • ...
Assoziationen:
•   Bande • Blase • Clique • ...
•   alte Seilschaft(en) • gute Beziehungen • nützliche Beziehungen • ...
•   Cliquenwirtschaft • Klientelismus • Patronage • ...
•   klüngeln • man hilft sich gegenseitig zu beiderseitigem Vorteil • manus manum lavat • ...
•   (etwas) auskungeln • heimliche Absprachen treffen • klüngeln • ...
•   abgekartet • (alles vorher) abgesprochen • (im Vorhinein) abgestimmt • ...
•   (sich) bereichern (an) • (sich) die eigenen Taschen füllen • (etwas für sich) herausholen • ...
•   Netzwerk • Seilschaft
•   (eine) eingeschworene Gemeinschaft (bilden) • fest zusammenhalten • (sich) unverbrüchliche Treue geschworen haben • ...
•   eine Hand wäscht die andere • undurchsichtiges Tauschgeschäft • Deal (ugs.) • ...
•   verfilzt • (miteinander) verflochten • (miteinander) verschränkt • ...
•   Komplizenschaft • Kumpanei
•   Frühstückskartell • geheime Absprache(n)

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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 49 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
PRIVATSTIFTUNGSGESETZ Fassung vom 01.12.2007: PDF ... Begünstigter / Begünstigten ... Letztbegünstigten / Letztbegünstigte / Letztbegünstigter ... Strafbestimmung ... Artikel / Art. 1 § 15 (2), § 30, § 36 (2)-(5), § 41 ... INHALTSVERZEICHNIS ... TRANSKRIPTION

PRIVATSTIFTUNGSGESETZ Fassung vom 20071201 10 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10760

Begünstigter / Begünstigten ... Letztbegünstigten / Letztbegünstigte / Letztbegünstigter ... Strafbestimmung

Art. 1 § 15 Stiftungsvorstand
(2) Ein Begünstigter, dessen Ehegatte sowie Personen, die mit dem Begünstigten in gerader Linie oder bis zum dritten Grad der Seitenlinie verwandt sind, sowie juristische Personen können nicht Mitglieder des Stiftungsvorstands sein.

Art. 1 § 30 Auskunftsanspruch des Begünstigten
§ 30. (1) Ein Begünstigter kann von der Privatstiftung die Erteilung von Auskünften über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie die Einsichtnahme in den Jahresabschluß, den Lagebericht, den Prüfungsbericht, die Bücher, in die Stiftungsurkunde und in die Stiftungszusatzurkunde verlangen.
(2) Kommt die Privatstiftung diesem Verlangen in angemessener Frist nicht nach, so kann das Gericht auf Antrag des Begünstigten die Einsicht, gegebenenfalls durch einen Buchsachverständigen, anordnen. Für das Verfahren gelten die §§ 385 bis 389 ZPO sinngemäß.

Art. 1 § 36 Abwicklung
(2) § 213 Aktiengesetz 1965 über den Gläubigerschutz ist anzuwenden. Das verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung ist dem Letztbegünstigten zu übertragen.
(3) Ist kein Letztbegünstigter vorhanden oder will der Letztbegünstigte das verbleibende Vermögen nicht übernehmen und ergibt sich aus der Stiftungserklärung sonst keine Regelung, so fällt das verbleibende Vermögen der Republik Österreich anheim.
(4) Wird die Privatstiftung zufolge Widerrufs aufgelöst und ist in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen, so ist der Stifter Letztbegünstigter.
(5) Soweit in der Stiftungserklärung nichts anderes vorgesehen ist, teilen mehrere Letztbegünstigte zu gleichen Teilen.

Art. 1 § 41 Strafbestimmung
§ 41. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist vom Gericht zu bestrafen, wer als Mitglied des Stiftungsvorstands oder des Aufsichtsrats, als Beauftragter oder Abwickler
1. in Darstellungen oder in Übersichten über den Vermögensstand der Privatstiftung, insbesondere in Jahresabschlüssen, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder erhebliche Umstände verschweigt,
2. in Auskünften, die nach § 272 HGB einem Stiftungsprüfer oder die sonstigen Prüfern der Privatstiftung zu geben sind, erhebliche Umstände verschweigt, die Verhältnisse der Privatstiftung unrichtig wiedergibt oder sonst falsche Angaben macht oder
3. über die im Anhang (§§ 236 bis 239 HGB) oder im Lagebericht (§ 243 HGB) anzugebenden Tatsachen falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt.

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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 48 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
18.12.2007 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10757

20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


20071218 FIRMENBUCH BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10758

Quelle: http://firmenbuchauszug.at/Firmenbuchinformation/2053F906F6901A

FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG

Datum der Bekanntmachung: 18.12.2007
FIRMENBUCH-BEKANNTMACHUNG DER FIRMA DR. ERWIN PRÖLL PRIVATSTIFTUNG,
Firmenbuchnummer: FN 301758m
FB Neueintragung

LG St. Pölten (199), Neueintragung

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2007

Firmenbuchnummer: FN 301758m

Firmenbuchsache:
Dr. Erwin Pröll Privatstiftung
Radlbrunn, politische Gemeinde Ziersdorf
Landhausplatz 1
3100 St. Pölten

Text: Privatstiftung;

STIFTUNGSVERMÖGEN: EUR 150.000;

STIFTUNGSZWECK: Die Stiftung hat den Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, des sozialen und harmonischen Zusammenlebens im ländlichen Raum durch Förderung von Projekten und Initiativen.;

Stiftungsurkunde vom 23.10.2007;

VORSTAND:

(A) Dr. Erwin Pröll (24.12.1946), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(B) Mag. Erwin Hameseder (28.05.1956), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

(C) Johannes Coreth (03.08.1942), Mitglied vertritt seit 1.12.2007 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied;

Gericht: LG St. Pölten eingetragen am 01.12.2007
       
Die angezeigte Information der Neueintragung ist ein Auszug der ersten Firmenbuch-Veröffentlichung zu diesem Unternehmen und gibt u.U. nicht die aktuelle Situation wieder. Alle Veränderungen sind im aktuellen Firmenbuchauszug ersichtlich. Diese Informationen sind öffentlich verfügbar, haben keine Rechtswirkung und sind bezüglich Vollständigkeit, Aktualität und Inhalt ohne Gewähr.

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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 47 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Betrifft: 11.01.2017 REPUBLIK ÖSTERREICH FALTER Nr. 1-2 Seite 10-12 "GEHEIMSACHE PRÖLL Vertrauliche Dokumente enthüllen eine politische Bombe: Erwin PRÖLL lässt sich vom Steuerzahler seine ERWIN-PRÖLL-PRIVATSTIFTUNG subventionieren. BERICHT: FLORIAN KLENK"
Quelle: 13.01.2017 16:16 http://derstandard.at/2000050713041/Klenk-droht-VP-Manager-mit-Klage-wenn-er-nicht-Proell
Klenk droht VP-Manager mit Klage – wenn er nicht Pröll-Stiftung spendet
Anwalt Noll sieht üble Nachrede, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung


NOLL, KEIDER RECHTSANWALTS GMBH
UNIV.-PROF. Dr. ALFRED J. NOLL
MAG. KLAUS KEIDER
SCHELLINGGASSE 3/3 A-1010 WIEN
TEL +43 1 5124410 FAX +43 1 5124410-30
kanzlei@nollkeider.at www.nollkeider.at

Herrn
LAbg. Ing. Bernhard EBNER, MSc
Volkspartei Niederösterreich
Ferstlergasse 4
3100 St. Pölten
per E-Mail: bernhard.ebner@vpnoe.at

Wien, am 13. Jänner 2017
KLENFL/EBNEBE / AN/TZ / 341

Betrifft: Dr. Florian KLENK

Sehr geehrter Herr EBNER!

Zunächst beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Herrn Dr. Florian KLENK, Chefredakteur des FALTER, ständig rechtsfreundlich vertreten und mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt wurden.

Nach den uns erteilten und von uns auch überprüften Informationen behaupten Sie in einer APA-OTS-Aussendung der Volkspartei NÖ über unseren Mandanten:

"Dr. KLENK lügt in Bezug auf Pröll-Sprecher" und "Innenminister SOBOTKA hat mit seiner Aussage Recht, dass es sich im Fall der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung um Falter-Fake-News handelt".

Ausgehend davon, dass Sie richtig zitiert wurden, behaupten Sie also über unseren Mandanten in ehrverletzender Weise die Unwahrheit:

Die von Dr. KLENK berichteten Fakten stimmen ohne jede Ausnahme, es wurde von unserem Mandanten nichts gefälscht ("gefaked").

Bevor wir Sie nunmehr im Auftrag unseres Mandanten wegen der Verletzung von 111 StGB in Zusammenhang mit § 6 MedienG und § 1330 Abs. 1 und 2 ABGB vor den Gerichten für diese Aussagen zur Verantwortung ziehen, gibt Ihnen unser Mandant die Gelegenheit, die Sache durch eine nachweisliche Spende in Höhe von € 1.000,00 an die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung wiedergutzumachen:

Die Stiftung könnte dann in erhöhtem Ausmaß dazu beitragen, die Kultur in Niederösterreich zu fördern und auf ein höheres Niveau zu heben.

In Erwartung Ihrer Rückantwort und ihrer Veranlassung binnen der nächsten Woche verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL

20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg


20170113 DR ALFRED J NOLL im FALL DER DR ERWIN PROELL PRIVATSTIFTUNG.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10755

Sinngemäß: Univ.-Prof. Dr. Alfred NOLL / Univ.-Prof. Dr. NOLL / RA Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred J. NOLL / RA Dr. Alfred NOLL / RA Dr. NOLL / Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred J. NOLL / Rechtsanwalt Dr. Alfred NOLL / Rechtsanwalt Dr. NOLL

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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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Seite 4 Antwort 46 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 19800101 AUSSER KRAFT 20111231.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10753
BDG 59 GESCHENKANNAHME IN KRAFT 20120101.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=10754

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.1998-31.12.2011
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke darf der Beamte entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hievon in Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.

BDG § 59 Geschenkannahme 01.01.2012-13.01.2017 in Kraft aktuell bis ???
(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke sind Gegenstände, die der Beamtin oder dem Beamten von Staaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Traditionsinstitutionen für Verdienste oder aus Courtoisie übergeben werden.
(4) Die Beamtin oder der Beamte darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Sie oder er hat die Dienstbehörde umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Diese hat das Ehrengeschenk als Bundesvermögen zu erfassen. Die eingegangenen Ehrengeschenke sind zu veräußern. Ihr Erlös ist zu vereinnahmen und für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Bediensteten oder sonstiger karitativer Zwecke zu verwenden. Die näheren Bestimmungen darüber sind innerhalb jedes Ressorts durch Verordnung zu erlassen.
(5) Ehrengeschenke von geringfügigem oder lediglich symbolischem Wert können der Beamtin oder dem Beamten zur persönlichen Nutzung überlassen werden.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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Seite 4 Antwort 45 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45

11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: PRÖLLS GEHEIMES GELD
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten dieser Republik nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich nicht gestattet ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."
11.01.2017 FALTER Nr. 1-2/17 Seite 1 sinngemäß: "2006 ... Und so tat PRÖLL genau das, was Beamten der Republik Österreich verboten ist: Er nahm Geldgeschenke an. In Summe 150.000 EURO. ... Den Betrag hat Pröll sodann zehn Monate bei sich verwahrt ..."

Verdacht: Kriminelle Sachverhalte bis heute. Neue kriminelle Sachverhalte.

Dem Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Beitragstäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Beitragstäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Beitragstätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. 
Den Beitragstäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Dem Schreibtischtäter werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Der Schreibtischtäterin werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtätern werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Den Schreibtischtäterinnen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
StGB § 15 STRAFBARKEIT DES VERSUCHES Inkrafttretensdatum 01.01.1975 wird zur Last gelegt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
Begründung: Gesunde Menschen im Amt tun so etwas nicht.
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

http://www.kopp-verlag.de/ - http://info.kopp-verlag.de/
(11.09.2014 UDO ULFKOTTE GEKAUFTE JOURNALISTEN)
23.12.2014 http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/16-argumente-um-fuer-pegida-auf-die-strasse-zu-gehen.html

http://uncut-news.ch/ - http://uncut-news.ch/karikaturenbilder/so-sehen-abstuerze-aus/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#54


JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 54 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR KRIMINELL 1
Verdacht 2017 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR KRIMINELL 1
Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 1
Verdacht 2017 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 1
Beweismittel: 27.09.2017 FALTER 39 NIEDERÖSTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE Seite 1 Teil 1
!!! Das betrifft nicht alle "Engel auf Erden" in allen Berufen und privat !!!

20170927 FALTER 39 NIEDEROESTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE S1 T1.jpg


20170927 FALTER 39 NIEDEROESTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE S1 T1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=11207

27.09.2017 FALTER 39 Seite 1 Zitate: "Wir pflegen alle zu Tode!" Der Pflegeheimskandal von Kirchstetten. Eine Recherche

27.09.2017 FALTER 39 Seite 10 Zitate: Die Sadisten von St. Anna
Seit einem Jahr untersucht die Justiz schwerste Vorwürfe in einem Pflegeheim in Kirchstetten. Die Akten dokumentieren Folter, sexuellen Missbrauch und Hinweise auf Mordversuch

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: "Wenn einmal solche sadistischen Vorwürfe bekannt sind, darf man den Dokumentationen nicht mehr trauen", sagt ein Gerichtsmediziner zum Falter.


Zugespielte externe Quellen:

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/die-sadisten-von-st-anna/

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/erschuetternde-details-im-kirchstettner-pflegeheimskandal/

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE 2 - VERDACHT - DIKTATUR KRIMINELLER JURISTEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=745.0
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER JURISTEN - VERDACHT
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER STAATSANWÄLTINNEN - VERDACHT
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER JURISTINNEN - VERDACHT

ALTERNATIVE MEDIEN KRITISCHE LINKS UND INFORMATIONEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=961.0

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


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http://www.kopp-verlag.de/

http://uncut-news.ch/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

https://www.rubikon.news/ Initiative zur Demokratisierung der Meinungsbildung GmbH

https://jungefreiheit.de/ - DIE ASYLKRISE DOSSIER https://jungefreiheit.de/thema/asyl

http://www.rationalgalerie.de/ EINE PLATTFORM FÜR NACHDENKER UND VORLÄUFER

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#55


JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 55 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR KRIMINELL 2
Verdacht 2017 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR KRIMINELL 2
Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 2
Verdacht 2017 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 2
Beweismittel: 27.09.2017 FALTER 39 NIEDERÖSTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE Seite 10 Teil B
!!! Das betrifft nicht alle "Engel auf Erden" in allen Berufen und privat !!!

20170927 FALTER 39 NIEDEROESTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE S10 TB.jpg


20170927 FALTER 39 NIEDEROESTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE S10 TB.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=11209

27.09.2017 FALTER 39 Seite 1 Zitate: "Wir pflegen alle zu Tode!" Der Pflegeheimskandal von Kirchstetten. Eine Recherche

27.09.2017 FALTER 39 Seite 10 Zitate: Die Sadisten von St. Anna
Seit einem Jahr untersucht die Justiz schwerste Vorwürfe in einem Pflegeheim in Kirchstetten. Die Akten dokumentieren Folter, sexuellen Missbrauch und Hinweise auf Mordversuch

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: "Wenn einmal solche sadistischen Vorwürfe bekannt sind, darf man den Dokumentationen nicht mehr trauen", sagt ein Gerichtsmediziner zum Falter.

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: Berti H. (Name geändert, Anm.) zum Beispiel, der per Magensonde ernährt wird. Die an seinem Körper praktizierte ,,St.-Anna-Pflege" sah so aus: ,,Ich habe selbst gesehen, wie die Pfleger Berti mit der Faust wuchtig in den Bauch geschlagen haben. Dies passiert regelmäßig und ist so eine Art Begrüßungsritual. Damit meine ich, dass sie immer wieder zu Berti gehen und ihn mit einem Faustschlag begrüßen. Es ist einfach eine Belustigung für die Pfleger."

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: Sie protzten, dass sie auch mit der Faust eingedrungen sind

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: Sie sagten, dass sie Gusti auf die Brüste schlagen, um zu sehen, wie lange es dauert, bis das Silikon aufplatzt

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: ,,Keiner traute sich aber etwas zu sagen, da der Pfleger Dominik G. sehr dominant ist und alle irgendwie Angst vor ihm hatten." Er habe auch ,,sehr gute Verbindungen zum Chef" gehabt.


Zugespielte externe Quellen:

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/die-sadisten-von-st-anna/

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/erschuetternde-details-im-kirchstettner-pflegeheimskandal/

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
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Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR KRIMINELL 1
Verdacht 2017 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR KRIMINELL 1
Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 1
Verdacht 2017 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 1
Beweismittel: 27.09.2017 FALTER 39 NIEDERÖSTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE Seite 1 Teil 1
!!! Das betrifft nicht alle "Engel auf Erden" in allen Berufen und privat !!!

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27.09.2017 FALTER 39 Seite 1 Zitate: "Wir pflegen alle zu Tode!" Der Pflegeheimskandal von Kirchstetten. Eine Recherche

27.09.2017 FALTER 39 Seite 10 Zitate: Die Sadisten von St. Anna
Seit einem Jahr untersucht die Justiz schwerste Vorwürfe in einem Pflegeheim in Kirchstetten. Die Akten dokumentieren Folter, sexuellen Missbrauch und Hinweise auf Mordversuch

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: "Wenn einmal solche sadistischen Vorwürfe bekannt sind, darf man den Dokumentationen nicht mehr trauen", sagt ein Gerichtsmediziner zum Falter.


Zugespielte externe Quellen:

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/die-sadisten-von-st-anna/

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/erschuetternde-details-im-kirchstettner-pflegeheimskandal/

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE 2 - VERDACHT - DIKTATUR KRIMINELLER JURISTEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=745.0
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER JURISTEN - VERDACHT
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER STAATSANWÄLTINNEN - VERDACHT
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER JURISTINNEN - VERDACHT

ALTERNATIVE MEDIEN KRITISCHE LINKS UND INFORMATIONEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=961.0

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


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ALTERNATIVE MEDIEN KRITISCHE LINKS UND INFORMATIONEN
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http://www.kopp-verlag.de/

http://uncut-news.ch/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

https://www.rubikon.news/ Initiative zur Demokratisierung der Meinungsbildung GmbH

https://jungefreiheit.de/ - DIE ASYLKRISE DOSSIER https://jungefreiheit.de/thema/asyl

http://www.rationalgalerie.de/ EINE PLATTFORM FÜR NACHDENKER UND VORLÄUFER

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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#56


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Seite 4 Antwort 56 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR KRIMINELL 3
Verdacht 2017 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR KRIMINELL 3
Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 3
Verdacht 2017 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 3
Beweismittel: 27.09.2017 FALTER 39 NIEDERÖSTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE Seite 10 Teil A
!!! Das betrifft nicht alle "Engel auf Erden" in allen Berufen und privat !!!

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20170927 FALTER 39 NIEDEROESTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE S10 TA.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=11211

27.09.2017 FALTER 39 Seite 1 Zitate: "Wir pflegen alle zu Tode!" Der Pflegeheimskandal von Kirchstetten. Eine Recherche

27.09.2017 FALTER 39 Seite 10 Zitate: Die Sadisten von St. Anna
Seit einem Jahr untersucht die Justiz schwerste Vorwürfe in einem Pflegeheim in Kirchstetten. Die Akten dokumentieren Folter, sexuellen Missbrauch und Hinweise auf Mordversuch

27.09.2017 FALTER 39 Seite 12 Zitate: In den Akten sind die Schicksale der wehrlosen Patienten penibel festgehalten. Jenes von Herrn Anton zum Beispiel (alle Namen in diesem Bericht sind geändert), der trotz Windeln ins Bett urinierte und deshalb eine ,,Sonderbehandlung" ausgefasst haben soll: Die Pfleger, so sagt eine Pflegerin aus, ,,erfassten den Penis und die Hoden des Herrn W., verdrehten diesen und zogen diesen zusammengedrückt in Richtung After. Aufgrund der großen Schmerzen traten die Augen des Herrn W. heraus, und er verkrampfte. Die drei Pfleger genossen diese Behandlung und hatten immer Spaß dabei." Danach musste Herr Anton die ,,Aromapflege" mit Franzbranntwein erdulden. ,,Dabei wurde zusätzlich die Vorhaut des Penis zurückgezogen und der Franzbranntwein mit Gewalt einmassiert."

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: "Wenn einmal solche sadistischen Vorwürfe bekannt sind, darf man den Dokumentationen nicht mehr trauen", sagt ein Gerichtsmediziner zum Falter.

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: Berti H. (Name geändert, Anm.) zum Beispiel, der per Magensonde ernährt wird. Die an seinem Körper praktizierte ,,St.-Anna-Pflege" sah so aus: ,,Ich habe selbst gesehen, wie die Pfleger Berti mit der Faust wuchtig in den Bauch geschlagen haben. Dies passiert regelmäßig und ist so eine Art Begrüßungsritual. Damit meine ich, dass sie immer wieder zu Berti gehen und ihn mit einem Faustschlag begrüßen. Es ist einfach eine Belustigung für die Pfleger."

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: Sie protzten, dass sie auch mit der Faust eingedrungen sind

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: Sie sagten, dass sie Gusti auf die Brüste schlagen, um zu sehen, wie lange es dauert, bis das Silikon aufplatzt

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: ,,Keiner traute sich aber etwas zu sagen, da der Pfleger Dominik G. sehr dominant ist und alle irgendwie Angst vor ihm hatten." Er habe auch ,,sehr gute Verbindungen zum Chef" gehabt.


Zugespielte externe Quellen:

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/die-sadisten-von-st-anna/

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/erschuetternde-details-im-kirchstettner-pflegeheimskandal/

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 55 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR KRIMINELL 2
Verdacht 2017 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR KRIMINELL 2
Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 2
Verdacht 2017 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 2
Beweismittel: 27.09.2017 FALTER 39 NIEDERÖSTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE Seite 10 Teil B
!!! Das betrifft nicht alle "Engel auf Erden" in allen Berufen und privat !!!

20170927 FALTER 39 NIEDEROESTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE S10 TB.jpg


20170927 FALTER 39 NIEDEROESTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE S10 TB.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=11209

27.09.2017 FALTER 39 Seite 1 Zitate: "Wir pflegen alle zu Tode!" Der Pflegeheimskandal von Kirchstetten. Eine Recherche

27.09.2017 FALTER 39 Seite 10 Zitate: Die Sadisten von St. Anna
Seit einem Jahr untersucht die Justiz schwerste Vorwürfe in einem Pflegeheim in Kirchstetten. Die Akten dokumentieren Folter, sexuellen Missbrauch und Hinweise auf Mordversuch

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: "Wenn einmal solche sadistischen Vorwürfe bekannt sind, darf man den Dokumentationen nicht mehr trauen", sagt ein Gerichtsmediziner zum Falter.

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: Berti H. (Name geändert, Anm.) zum Beispiel, der per Magensonde ernährt wird. Die an seinem Körper praktizierte ,,St.-Anna-Pflege" sah so aus: ,,Ich habe selbst gesehen, wie die Pfleger Berti mit der Faust wuchtig in den Bauch geschlagen haben. Dies passiert regelmäßig und ist so eine Art Begrüßungsritual. Damit meine ich, dass sie immer wieder zu Berti gehen und ihn mit einem Faustschlag begrüßen. Es ist einfach eine Belustigung für die Pfleger."

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: Sie protzten, dass sie auch mit der Faust eingedrungen sind

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: Sie sagten, dass sie Gusti auf die Brüste schlagen, um zu sehen, wie lange es dauert, bis das Silikon aufplatzt

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: ,,Keiner traute sich aber etwas zu sagen, da der Pfleger Dominik G. sehr dominant ist und alle irgendwie Angst vor ihm hatten." Er habe auch ,,sehr gute Verbindungen zum Chef" gehabt.


Zugespielte externe Quellen:

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/die-sadisten-von-st-anna/

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/erschuetternde-details-im-kirchstettner-pflegeheimskandal/

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

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Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR KRIMINELL 1
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Verdacht 2016 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 1
Verdacht 2017 REPUBLIK ÖSTERREICH NIEDERÖSTERREICH UNFASSBAR SCHWERKRIMINELL 1
Beweismittel: 27.09.2017 FALTER 39 NIEDERÖSTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE Seite 1 Teil 1
!!! Das betrifft nicht alle "Engel auf Erden" in allen Berufen und privat !!!

20170927 FALTER 39 NIEDEROESTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE S1 T1.jpg


20170927 FALTER 39 NIEDEROESTERREICH SKANDAL WIR PFLEGEN ALLE ZU TODE S1 T1.jpg
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27.09.2017 FALTER 39 Seite 1 Zitate: "Wir pflegen alle zu Tode!" Der Pflegeheimskandal von Kirchstetten. Eine Recherche

27.09.2017 FALTER 39 Seite 10 Zitate: Die Sadisten von St. Anna
Seit einem Jahr untersucht die Justiz schwerste Vorwürfe in einem Pflegeheim in Kirchstetten. Die Akten dokumentieren Folter, sexuellen Missbrauch und Hinweise auf Mordversuch

27.09.2017 FALTER 39 Seite 13 Zitate: "Wenn einmal solche sadistischen Vorwürfe bekannt sind, darf man den Dokumentationen nicht mehr trauen", sagt ein Gerichtsmediziner zum Falter.


Zugespielte externe Quellen:

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/die-sadisten-von-st-anna/

26.09.2017 https://cms.falter.at/falter/2017/09/26/erschuetternde-details-im-kirchstettner-pflegeheimskandal/

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
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(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
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DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE 2 - VERDACHT - DIKTATUR KRIMINELLER JURISTEN
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DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER STAATSANWÄLTINNEN - VERDACHT
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER JURISTINNEN - VERDACHT

ALTERNATIVE MEDIEN KRITISCHE LINKS UND INFORMATIONEN
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ALTERNATIVE MEDIEN KRITISCHE LINKS UND INFORMATIONEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=961.0

http://www.kopp-verlag.de/

http://uncut-news.ch/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

https://www.rubikon.news/ Initiative zur Demokratisierung der Meinungsbildung GmbH

https://jungefreiheit.de/ - DIE ASYLKRISE DOSSIER https://jungefreiheit.de/thema/asyl

http://www.rationalgalerie.de/ EINE PLATTFORM FÜR NACHDENKER UND VORLÄUFER

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#57
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Seite 4 Antwort 57 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Sinngemäß: Johanna Mikl-Leitner hat von Erwin Pröll viel gelernt und hat ihn oft begleitet.
Zitat: "Sie hat von Erwin Pröll viel gelernt und hat ihn oft begleitet."
13.02.2017 15:15 Zitat Quelle: https://www.meinbezirk.at/mistelbach/lokales/hanni-ist-ein-familienmensch-d2018499.html

20170213 1515 mb JOHANNA MIKL LEITNER HAT VON ERWIN VON PROELL VIEL GELERNT 3.jpg


20170213 1515 mb JOHANNA MIKL LEITNER HAT VON ERWIN VON PROELL VIEL GELERNT 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=11546

Zitate Quelle: https://www.meinbezirk.at/mistelbach/lokales/hanni-ist-ein-familienmensch-d2018499.html

Marina Kraft aus Mistelbach am 13.02.2017 15:15 Uhr ...

Rudolf Leitner aus Großharras über seine Schwester Johanna Mikl-Leitner. ...

"Sie hat von Erwin Pröll viel gelernt und hat ihn oft begleitet."

Sinngemäß: Mag. Johanna MIKL-LEITNER hat von Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL viel gelernt und hat ihn oft begleitet.
Sinngemäß: Johanna MIKL-LEITNER hat von Erwin PRÖLL viel gelernt und hat ihn oft begleitet.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Beitragstäter Verdacht gegen Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL: /
Beitragstäter Verdacht gegen Mag. Johanna MIKL-LEITNER: /
Schreibtischtäter Verdacht gegen Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL: /
Schreibtischtäter Verdacht gegen Mag. Johanna MIKL-LEITNER: /
Beitragstäter Verdacht gegen Erwin PRÖLL: /
Beitragstäter Verdacht gegen Johanna MIKL-LEITNER: /
Schreibtischtäter Verdacht gegen Erwin PRÖLL: /
Schreibtischtäter Verdacht gegen Johanna MIKL-LEITNER: /
Verdacht gegen Erwin PRÖLL: /
Verdacht gegen Johanna MIKL-LEITNER:


Folter von Menschen / Unmenschliche Behandlung von Menschen / Folter von Kindern / Unmenschliche Behandlung von Kindern / Folter von Menschenkindern / Unmenschliche Behandlung von Menschenkindern, Schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für Menschenkinder,  Schwerer gewerblicher Betrug, Mordversuch, Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt / Schwerkrimineller Amtsmissbrauch, ...

Das haben die braven Bürgerinnen und Bürger nicht verdient. / Das haben die braven Wählerinnen und Wähler nicht verdient. /
Das haben die braven Menschen nicht verdient. / Das haben die unschuldigen Menschenkinder nicht verdient.
Den Verdächtigen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 26 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE VON MAG. JOHANNA MIKL-LEITNER VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE VON DIPL.ING. DR. ERWIN PRÖLL VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER LANDESHAUPTFRAU VON NÖ VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DES LANDESHAUPTMANNES VON NÖ VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER LANDESHAUPTFRAU VON NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DES LANDESHAUPTMANNES VON NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER POLIZEI IN NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER JUSTIZ IN NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.

Verdacht: Täter / Täterinnen / Beitragstäter / Schreibtischtäter / Beitragstäterinnen / Schreibtischtäterinnen /
weitere Fälle / weitere Strafsachen im kriminellsten Bundesland der Republik Österreich betreffend hohe und höchste Amtsträger.
2017, 2018 Verdacht / Frage: Ist Mag. Johanna MIKL-LEITNER die kriminellste Landeshauptfrau in Österreich? /
2017, 2018 Verdacht / Frage: Ist Mag. Johanna MIKL-LEITNER die kriminellste Landeshauptfrau in der Republik Österreich?
2017 Verdacht / Frage: Ist Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in Österreich? /
2017 Verdacht / Frage: Ist Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in der Republik Österreich?
2018 Verdacht / Frage: War Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in Österreich? /
2018 Verdacht / Frage: War Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in der Republik Österreich?
Das haben die braven Bürgerinnen und Bürger nicht verdient. / Das haben die braven Wählerinnen und Wähler nicht verdient. /
Das haben die braven Menschen nicht verdient. / Das haben die unschuldigen Menschenkinder nicht verdient.
Den Verdächtigen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
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(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

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Zeitgeschichte: (Wiederholung)

"kein Mord, sondern
... ein Drogenunfall"



20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 29 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
Inhalt: 08.05.2017 13:51 OÖN PDF, TEIL 3,2,1 (Seite 2 Antwort 26-29) und Zeitgeschichte Seite 2 Antwort 15-25
"Es war kein Mord, sondern ... ein Drogenunfall"

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http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Fall-Julia-Kuehrer-Sitzt-ein-Unschuldiger-im-Gefaengnis;art4,2560543

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nachrichten.at 08. Mai 2017 - 13:51 Uhr Oberösterreich

Fall Julia Kührer: Sitzt ein Unschuldiger im Gefängnis?

"Kein Mord, sondern Unfall": Mit neuen Zeugen will der Anwalt des mutmaßlichen Mörders beweisen, dass Julia an Drogen starb

Der Angeklagte war 2013 zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil stützte sich auf Indizien und Gutachten. Bild: Foto: APA

"Kein Mord, sondern Unfall": Mit neuen Zeugen will der Anwalt des mutmaßlichen Mörders beweisen, dass Julia an Drogen starb

KORNEUBURG. Fünf Jahre lang war die damals 16-jährige Schülerin Julia Kührer aus Pulkau im niederösterreichischen Waldviertel spurlos verschwunden. Zahlreiche Suchaktionen verliefen erfolglos. Bis im Juni 2011 wie durch Zufall zwei Passanten beim Ballspielen mit dem Hund in einem Erdkeller die sterblichen Überreste des Mädchens entdeckten.

Daraufhin galt der Grundbesitzer Michael K. (55) als der für den Tod der Schülerin Verantwortliche, obwohl die Todesursache bis heute unklar ist. Der Videothekenbesitzer, der auch unter Verdacht stand, die Pulkauer Dorfjugend mit Drogen beliefert zu haben, wurde im Jahr 2013 wegen Mordes verurteilt. Seine 20-jährige Haftstrafe sitzt der Mann in der Justizanstalt Stein ab.

Doch nun steht der Fall vor einem Wendepunkt. Der neue Verteidiger des 55-Jährigen, der Wiener Anwalt Wolfgang Blaschitz, hat am Freitag bei Gericht in Korneuburg einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens eingebracht und will damit einen zweiten Prozess erreichen.

,,Es war kein Mord, sondern es kristallisiert sich aufgrund mehrerer neuer Zeugen heraus, dass es ein Drogenunfall war und die Leiche im Keller meines Mandanten abgelegt wurde", sagt Blaschitz im Gespräch mit den OÖN.

Julias Bruder bot Hilfe an

Sogar ein Bruder der verstorbenen Jugendlichen ist von der Unschuld des Videotheken-Besitzers überzeugt. ,,Er hat meinem Mandanten einen Brief geschrieben, dass auch er einen neuen Zeugen kennt, der den Fall in einem neuen Licht erscheinen lässt", sagt der Anwalt. Ein weiteres Mal befragen lassen will der Verteidiger auch den damaligen Ex-Freund von Julia, von dem sich das Mädchen noch kurz vor ihrem Verschwinden getrennt hatte. ,,Es gibt Zeugen, die aus seinem Mund gehört haben wollen, dass es ein Drogenunfall war."

Der Ex-Freund soll die Leiche in den Keller von Michael K. gebracht haben. Ersterer sei der Sohn einflussreicher Großgrundbesitzer. Ein Teil der Ermittler habe ,,alles getan, um ihn aus der Schusslinie zu nehmen", ist der Anwalt überzeugt.

Am Landesgericht Korneuburg ist nun ein Drei-Richter-Senat zuständig, die Causa zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft hat zunächst das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Eine Entscheidung, ob der Prozess neu aufgerollt wird, wird dann schriftlich ergehen. (staro)

Wolfgang Blaschitz, Verteidiger

Quelle: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Fall-Julia-Kuehrer-Sitzt-ein-Unschuldiger-im-Gefaengnis;art4,2560543

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Zeitgeschichte:

Julia Kührer . Ex-Freund . Ein Teil der Ermittler habe
,,alles getan, um ihn aus der Schusslinie zu nehmen"



20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 28 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
Inhalt: 08.05.2017 13:51 OÖN TEIL 3,2,1 und Zeitgeschichte Seite 1 Beginn - Antwort 13 (14)
Julia Kührer . Ex-Freund . Ein Teil der Ermittler habe ,,alles getan, um ihn aus der Schusslinie zu nehmen"

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,,Es war kein Mord, sondern es kristallisiert sich aufgrund mehrerer neuer Zeugen heraus, dass es ein Drogenunfall war und die Leiche im Keller meines Mandanten abgelegt wurde", sagt Blaschitz im Gespräch mit den OÖN.

Julias Bruder bot Hilfe an

Sogar ein Bruder der verstorbenen Jugendlichen ist von der Unschuld des Videotheken-Besitzers überzeugt. ,,Er hat meinem Mandanten einen Brief geschrieben, dass auch er einen neuen Zeugen kennt, der den Fall in einem neuen Licht erscheinen lässt", sagt der Anwalt. Ein weiteres Mal befragen lassen will der Verteidiger auch den damaligen Ex-Freund von Julia, von dem sich das Mädchen noch kurz vor ihrem Verschwinden getrennt hatte. ,,Es gibt Zeugen, die aus seinem Mund gehört haben wollen, dass es ein Drogenunfall war."

Der Ex-Freund soll die Leiche in den Keller von Michael K. gebracht haben. Ersterer sei der Sohn einflussreicher Großgrundbesitzer. Ein Teil der Ermittler habe ,,alles getan, um ihn aus der Schusslinie zu nehmen", ist der Anwalt überzeugt.

Am Landesgericht Korneuburg ist nun ein Drei-Richter-Senat zuständig, die Causa zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft hat zunächst das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Eine Entscheidung, ob der Prozess neu aufgerollt wird, wird dann schriftlich ergehen. (staro)

Wolfgang Blaschitz, Verteidiger

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Zeitgeschichte:

Sachverhalt / Verdacht: INDIZIEN KEINE BEWEISE


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Seite 2 Antwort 27 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
Sachverhalt / Verdacht: INDIZIEN KEINE BEWEISE

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Der Angeklagte war 2013 zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil stützte sich auf Indizien und Gutachten. Bild: Foto: APA

"Kein Mord, sondern Unfall": Mit neuen Zeugen will der Anwalt des mutmaßlichen Mörders beweisen, dass Julia an Drogen starb

KORNEUBURG. Fünf Jahre lang war die damals 16-jährige Schülerin Julia Kührer aus Pulkau im niederösterreichischen Waldviertel spurlos verschwunden. Zahlreiche Suchaktionen verliefen erfolglos. Bis im Juni 2011 wie durch Zufall zwei Passanten beim Ballspielen mit dem Hund in einem Erdkeller die sterblichen Überreste des Mädchens entdeckten.

Daraufhin galt der Grundbesitzer Michael K. (55) als der für den Tod der Schülerin Verantwortliche, obwohl die Todesursache bis heute unklar ist. Der Videothekenbesitzer, der auch unter Verdacht stand, die Pulkauer Dorfjugend mit Drogen beliefert zu haben, wurde im Jahr 2013 wegen Mordes verurteilt. Seine 20-jährige Haftstrafe sitzt der Mann in der Justizanstalt Stein ab.

Doch nun steht der Fall vor einem Wendepunkt. Der neue Verteidiger des 55-Jährigen, der Wiener Anwalt Wolfgang Blaschitz, hat am Freitag bei Gericht in Korneuburg einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens eingebracht und will damit einen zweiten Prozess erreichen.

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Zeitgeschichte:

KEIN MORD, SONDERN UNFALL


20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 26 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE VON MAG. JOHANNA MIKL-LEITNER VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE VON DIPL.ING. DR. ERWIN PRÖLL VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER LANDESHAUPTFRAU VON NÖ VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DES LANDESHAUPTMANNES VON NÖ VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER LANDESHAUPTFRAU VON NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DES LANDESHAUPTMANNES VON NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER POLIZEI IN NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER JUSTIZ IN NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.

Verdacht: Täter / Täterinnen / Beitragstäter / Schreibtischtäter / Beitragstäterinnen / Schreibtischtäterinnen /
weitere Fälle / weitere Strafsachen im kriminellsten Bundesland der Republik Österreich betreffend hohe und höchste Amtsträger.
2017, 2018 Verdacht / Frage: Ist Mag. Johanna MIKL-LEITNER die kriminellste Landeshauptfrau in Österreich? /
2017, 2018 Verdacht / Frage: Ist Mag. Johanna MIKL-LEITNER die kriminellste Landeshauptfrau in der Republik Österreich?
2017 Verdacht / Frage: Ist Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in Österreich? /
2017 Verdacht / Frage: Ist Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in der Republik Österreich?
2018 Verdacht / Frage: War Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in Österreich? /
2018 Verdacht / Frage: War Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in der Republik Österreich?
Das haben die braven Bürgerinnen und Bürger nicht verdient. / Das haben die braven Wählerinnen und Wähler nicht verdient. /
Das haben die braven Menschen nicht verdient. / Das haben die unschuldigen Menschenkinder nicht verdient.
Den Verdächtigen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

20170508 1351 ooen FALL JULIA KUEHRER SITZT EIN UNSCHULDIGER IM GEFAENGNIS 1.jpg


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08. Mai 2017 - 13:51 Uhr

Fall Julia Kührer: Sitzt ein Unschuldiger im Gefängnis? "Kein Mord, sondern Unfall": Mit neuen Zeugen will der Anwalt des mutmaßlichen Mörders beweisen, dass Julia an Drogen starb ... ,,Es war kein Mord, sondern es kristallisiert sich aufgrund mehrerer neuer Zeugen heraus, dass es ein Drogenunfall war und die Leiche im Keller meines Mandanten abgelegt wurde", sagt Blaschitz im Gespräch mit den OÖN. ... Der Ex-Freund soll die Leiche in den Keller von Michael K. gebracht haben. Ersterer sei der Sohn einflussreicher Großgrundbesitzer. Ein Teil der Ermittler habe ,,alles getan, um ihn aus der Schusslinie zu nehmen", ist der Anwalt überzeugt. ...

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
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Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
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DIKTATUR PSYCHISCH KRANKER JURISTINNEN UND JURISTEN - VERDACHT
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Zeitgeschichte: (ABC)

DER FALL JULIA KÜHRER DROGENTOD Zitate Collage 1: 01.12.2017 18:00 KURIER FALL KÜHRER ... DROGENTOD JULIAS ... ÜBERDOSIS METHAMPHETAMIN ... EPILEPTISCHER ANFALL ... ZAHNAUSFALL ... Der wurde im Verfahren als brutaler Schlag von Kollitsch gedeutet.
DER FALL JULIA KÜHRER DROGENTOD Zitate Collage 1: 01.12.2017 18:00 KURIER FALL KÜHRER ... DROGENTOD JULIAS ... ÜBERDOSIS CHRISTAL METH ... EPILEPTISCHER ANFALL ... ZAHNAUSFALL ... Der wurde im Verfahren als brutaler Schlag von Kollitsch gedeutet.




20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 25 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
DER FALL JULIA KÜHRER Zitate Collage 1 nach Quelle: 01.12.2017 18:00 kurier
FALL JULIA KÜHRER DROGENTOD HINWEIS Quelle 01.12.2017 18:00 / 20171201 1800
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/fall-kuehrer-hinweis-fuer-drogentod-julias/300.368.010
Fall Kührer: Hinweis für Drogentod Julias Eine Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass es eine Überdosis Crystal Meth war.
DRUCKEN https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/fall-kuehrer-hinweis-fuer-drogentod-julias/300.368.010/print
"ANFALL Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Metamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss. Die Substanz könnte dazu geführt haben, dass die junge Frau einen epileptischen Anfall erlitten hat. Und das erkläre auch den Zahnausfall bei Julia. Der wurde im Verfahren als brutaler Schlag von Kollitsch gedeutet." Tippfehler-Hinweis: Metamphetamin -> Methamphetamin

DER FALL JULIA KÜHRER DROGENTOD Zitate Collage 1: 01.12.2017 18:00 KURIER FALL KÜHRER ... DROGENTOD JULIAS ... ÜBERDOSIS METHAMPHETAMIN ... EPILEPTISCHER ANFALL ... ZAHNAUSFALL ... Der wurde im Verfahren als brutaler Schlag von Kollitsch gedeutet.
DER FALL JULIA KÜHRER DROGENTOD Zitate Collage 1: 01.12.2017 18:00 KURIER FALL KÜHRER ... DROGENTOD JULIAS ... ÜBERDOSIS CHRISTAL METH ... EPILEPTISCHER ANFALL ... ZAHNAUSFALL ... Der wurde im Verfahren als brutaler Schlag von Kollitsch gedeutet.


20171201 1800 kurier JULIA KUEHRER UEBERDOSIS CRYSTAL METH ANFALL Zitate C1.jpg


20171201 1800 kurier JULIA KUEHRER UEBERDOSIS CRYSTAL METH ANFALL Zitate C1.jpg
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 24 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
01.12.2017 18:00 kurier sinngemäß: DER FALL JULIA KÜHRER: ÜBERDOSIS CRYSTAL METH ANFALL 2
FALL JULIA KÜHRER DROGENTOD HINWEIS Quelle 01.12.2017 18:00 / 20171201 1800
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/fall-kuehrer-hinweis-fuer-drogentod-julias/300.368.010
Fall Kührer: Hinweis für Drogentod Julias Eine Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass es eine Überdosis Crystal Meth war.
DRUCKEN https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/fall-kuehrer-hinweis-fuer-drogentod-julias/300.368.010/print
"ANFALL Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Metamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss. Die Substanz könnte dazu geführt haben, dass die junge Frau einen epileptischen Anfall erlitten hat. Und das erkläre auch den Zahnausfall bei Julia. Der wurde im Verfahren als brutaler Schlag von Kollitsch gedeutet." Tippfehler-Hinweis: Metamphetamin -> Methamphetamin

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Quelle 01.12.2017 18:00 / 20171201 1800
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/fall-kuehrer-hinweis-fuer-drogentod-julias/300.368.010

Fall Kührer: Hinweis für Drogentod Julias Foto: Fremd/Polizei Julia Kührer.

Eine Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass es eine Überdosis Crystal Meth war.

Michaela Reibenwein
Patrick Wammerl

01.12.2017, 18:00

Jetzt hat es Michael Kollitsch Schwarz auf Weiß. Jener 55-Jährige, der seit vier Jahren in der Justizanstalt Krems-Stein seine Haftstrafe absitzt – wegen eines Mordes, den er immer bestritten hat: Eine Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass die 16-jährige Julia Kührer aus Pulkau mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer Drogen-Überdosis gestorben ist.

Anfall

Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Metamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss. Die Substanz könnte dazu geführt haben, dass die junge Frau einen epileptischen Anfall erlitten hat. Und das erkläre auch den Zahnausfall bei Julia. Der wurde im Verfahren als brutaler Schlag von Kollitsch gedeutet.

Schon beim ursprünglichen Mordverfahren im Jahr 2013 waren Julias sterbliche Überreste auf Rückstände von Drogen untersucht worden. Zwar stellte der damalige Gutachter auch Reste von Metamphetamin fest – allerdings in einer so geringen Dosis, dass sie nicht tödlich gewesen wären. Sinner widerspricht ihm: Damals sei nur die Konzentration im Gehirn berechnet worden, man hätte sie allerdings für den ganzen Körper des Mädchens berechnen müssen.

Foto: KURIER/Johannes Weichhart Wolfgang Blaschitz. Anwalt Wolfgang Blaschitz hat mit diesem Gutachten gute Karten im laufenden Verfahren für eine Wiederaufnahme des Falles. Am 24. Jänner findet der nächste Termin im Landesgericht Korneuburg statt.

Ohrenzeugin

Dann soll auch jene Zeugin aussagen, die erst im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens zum Thema wurde. Sie soll (wie schon ein weiterer Zeuge) folgenden Satz bei einer Party gehört haben: "Wir müssen ihm helfen, damit ihm nicht das Gleiche passiert wie der Julia." Konkret ging es um einen jungen Mann, der gerade eine Überdosis Rauschgift eingenommen hatte. Der Satz soll von Thomas Sch. stammen – dem Ex-Freund Kührers, den die Ermittler ursprünglich verdächtigt hatten.

Julia Kührer war im Sommer 2006 spurlos in der kleinen Stadt Pulkau verschwunden. Erst fünf Jahre später wurden ihre sterblichen Überreste in einer Kellerröhre in einem Nachbarort gefunden. Sie gehörte zu dem Haus, in dem Michael Kollitsch lebte.

(kurier) Erstellt am 01.12.2017, 18:00

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Zitate Collage:




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Zeitgeschichte:

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
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01.12.2017 18:00 kurier sinngemäß: DER FALL JULIA KÜHRER: ÜBERDOSIS CRYSTAL METH ANFALL 1
FALL JULIA KÜHRER DROGENTOD HINWEIS Quelle 01.12.2017 18:00 / 20171201 1800
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/fall-kuehrer-hinweis-fuer-drogentod-julias/300.368.010
Fall Kührer: Hinweis für Drogentod Julias Eine Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass es eine Überdosis Crystal Meth war.
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"ANFALL Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Metamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss. Die Substanz könnte dazu geführt haben, dass die junge Frau einen epileptischen Anfall erlitten hat. Und das erkläre auch den Zahnausfall bei Julia. Der wurde im Verfahren als brutaler Schlag von Kollitsch gedeutet." Tippfehler-Hinweis: Metamphetamin -> Methamphetamin

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Quelle 01.12.2017 18:00 / 20171201 1800
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Fall Kührer: Hinweis für Drogentod Julias Eine Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass es eine Überdosis Crystal Meth war.
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"ANFALL Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Metamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss. Die Substanz könnte dazu geführt haben, dass die junge Frau einen epileptischen Anfall erlitten hat. Und das erkläre auch den Zahnausfall bei Julia. Der wurde im Verfahren als brutaler Schlag von Kollitsch gedeutet." Tippfehler-Hinweis: Metamphetamin -> Methamphetamin
A
Sinngemäß: Die Biochemikerin Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss.
Sinngemäß: Die Biochemikerin Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin gestorben sein muss.
Sinngemäß: Die Biochemikerin Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Crystal Meth gestorben sein muss.
B
Sinngemäß: Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss.
Sinngemäß: Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin gestorben sein muss.
Sinngemäß: Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Crystal Meth gestorben sein muss.
C
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr.rer.nat. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss.
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr.rer.nat. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin gestorben sein muss.
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr.rer.nat. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Crystal Meth gestorben sein muss.
D
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss.
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin gestorben sein muss.
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Crystal Meth gestorben sein muss.

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Zeitgeschichte:

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01.12.2017 18:00 kurier sinngemäß: DER FALL JULIA KÜHRER: ÜBERDOSIS CRYSTAL METH 1
FALL JULIA KÜHRER DROGENTOD HINWEIS Quelle 01.12.2017 18:00 / 20171201 1800
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Fall Kührer: Hinweis für Drogentod Julias Eine Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass es eine Überdosis Crystal Meth war.
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sinngemäß: Univ.Prof. Dr. Eva-Kathrin Sinner kommt zu dem Schluss, dass es eine Überdosis Crystal Meth war.
sinngemäß: Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner kommt zu dem Schluss, dass es eine Überdosis Crystal Meth war.
sinngemäß: Univ.Prof. Dr.rer.nat. Eva-Kathrin Sinner kommt zu dem Schluss, dass es eine Überdosis Crystal Meth war.

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Quelle 01.12.2017 18:00 / 20171201 1800
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Fall Kührer: Hinweis für Drogentod Julias Eine Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass es eine Überdosis Crystal Meth war.
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"ANFALL Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Metamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss. Die Substanz könnte dazu geführt haben, dass die junge Frau einen epileptischen Anfall erlitten hat. Und das erkläre auch den Zahnausfall bei Julia. Der wurde im Verfahren als brutaler Schlag von Kollitsch gedeutet."
A
Sinngemäß: Die Biochemikerin Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss.
Sinngemäß: Die Biochemikerin Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin gestorben sein muss.
Sinngemäß: Die Biochemikerin Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Crystal Meth gestorben sein muss.
B
Sinngemäß: Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss.
Sinngemäß: Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin gestorben sein muss.
Sinngemäß: Die Biochemikerin Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Crystal Meth gestorben sein muss.
C
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr.rer.nat. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss.
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr.rer.nat. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin gestorben sein muss.
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr.rer.nat. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Crystal Meth gestorben sein muss.
D
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein muss.
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Methamphetamin gestorben sein muss.
Sinngemäß: Univ.Prof. Dr. Eva-Kathrin Sinner stellte fest, dass Julia an einer Überdosis Crystal Meth gestorben sein muss.

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Zeitgeschichte:

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 21 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
01.12.2017 http://teletext.orf.at/ "ERSTMALS EINE WAHRSCHEINLICHE TODESURSACHE"
"Nämlich eine letale Überdosis der Substanz Methamphetamin (Crystal Meth)."
sinngemäß: Nämlich eine letale Überdosis der Substanz Crystal Meth.
01.12.2017 http://teletext.orf.at/ sinngemäß: EINE LETALE ÜBERDOSIS CRYSTAL METH
01.12.2017 http://teletext.orf.at/ sinngemäß: EINE LETALE ÜBERDOSIS METHAMPHETAMIN
01.12.2017 http://teletext.orf.at/ sinngemäß: EINE TÖDLICHE ÜBERDOSIS CRYSTAL METH
01.12.2017 http://teletext.orf.at/ sinngemäß: EINE TÖDLICHE ÜBERDOSIS METHAMPHETAMIN

20171201 teletext orf at Seite 139 NEUES GUTACHTEN IM FALL JULIA KUEHRER.png


20171201 teletext orf at Seite 139 NEUES GUTACHTEN IM FALL JULIA KUEHRER.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=874.0;attach=11354

01.12.2017 http://teletext.orf.at/ Seite 139: "CHRONIK Nachrichten

Neues Gutachten im Fall Kührer

Im Fall Kührer hat der Rechtsanwalt des wegen Mordes verurteilten 57-Jährigen ein neues Gutachten zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens vorgelegt.   

Dem Gutachten sei "erstmals eine wahrscheinliche Todesursache" zu entnehmen, so Rechtsanwalt Blaschitz.

"Nämlich eine letale Überdosis der Substanz Methamphetamin (Crystal Meth)."

Das würde den toxikologischen Sachverständigen im Prozess 2013 widerlegen, der von einer ganz geringen Konzentration gesprochen hatte. Zudem wird in dem neuen Gutachten kritisiert, dass unterschiedliche DNA-Vergleichsprobe-Verfahren angewendet worden waren."

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Quelle 01.12.2017 18:00 / 20171201 1800
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Fall Kührer: Hinweis für Drogentod Julias Eine Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass es eine Überdosis Crystal Meth war.
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Verdacht:
J
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE JURISTEN
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE JURISTINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE JURISTEN UND JURISTINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE JURISTINNEN UND JURISTEN
S
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE STAATSANWÄLTE
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE STAATSANWÄLTINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE STAATSANWÄLTE  UND STAATSANWÄLTINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE STAATSANWÄLTINNEN UND STAATSANWÄLTE
R
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE RICHTER
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE RICHTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE RICHTER UND RICHTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UNFASSBAR KRIMINELLE RICHTERINNEN UND RICHTER

Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Zum Beispiel: Verurteilt zu lebenslanger Haft wegen Mord ohne Todesursache-Beweis !!!
Zum Beispiel: Verurteilt zu 20 Jahren Haft wegen Mord ohne Todesursache-Beweis !!!
Es gilt die Unschuldsvermtung.

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Zeitgeschichte:

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 20 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
10.05.2017 09:30 kurier "Wiederaufnahmeantrag Fall Kührer: Sitzt der Falsche? Ermittler des Bundeskriminalamts sind über Täterschaft uneinig. ... Während die Cold-Case-Ermittler von der Täterschaft von Michael K. ausgingen ... kommt Chefinspektor Robert H. von der "Operativen Kriminalanalyse" des BK zu einem völlig anderen Schluss. Nämlich das Julia Kührer im Beisein ihres Freundes Thomas S. zu Tode gekommen ist und ihre Leiche später versteckt wurde. "Vieles deutet darauf hin, dass es ein nicht beabsichtigter Tod im Suchtgiftmilieu war", ..."
Quelle: https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/wiederaufnahmeantrag-im-fall-kuehrer-sitzt-der-falsche/262.910.543
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Quelle: 10.05.2017 09:30
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/wiederaufnahmeantrag-im-fall-kuehrer-sitzt-der-falsche/262.910.543
und
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Quelle: 10.05.2017 09:30
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und
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Datum: 10.05.2017, 09:30

Wiederaufnahmeantrag

Fall Kührer: Sitzt der Falsche? Ermittler des Bundeskriminalamts sind über Täterschaft uneinig.

Autor: Patrick Wammerl
Autor: Michaela Reibenwein
Julia Kührer - Foto: Polizei

Wie sicher ist ein Mordurteil, wenn selbst die führenden Ermittler in Sachen Täterschaft unterschiedlicher Meinung sind? Der Fall der 2006 verschwundenen Niederösterreicherin Julia Kührer scheint nicht enden zu wollen. Wolfgang Blaschitz, der Anwalt des zu 20 Jahren Haft verurteilten Mörders Michael K., hat einen Antrag mit brisantem Inhalt auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Das Papier beweist unterschiedliche Ermittlungsergebnisse des Bundeskriminalamts (BK).

Während die Cold-Case-Ermittler von der Täterschaft von Michael K. ausgingen – die in eine Decke gewickelten Überreste des Mädchens wurde in seinem Keller gefunden, und auf dem Stoff fanden sich seine DNA-Spuren – kommt Chefinspektor Robert H. von der "Operativen Kriminalanalyse" des BK zu einem völlig anderen Schluss. Nämlich das Julia Kührer im Beisein ihres Freundes Thomas S. zu Tode gekommen ist und ihre Leiche später versteckt wurde. "Vieles deutet darauf hin, dass es ein nicht beabsichtigter Tod im Suchtgiftmilieu war", so Blaschitz.

Verschleierung

Mehrere SMS, die der Verdächtige am Tag von Julias Verschwinden an sie verschickt hat, wurden von dem Analysten als Alibi- oder bewusst herbeigeführte Verschleierungshandlung angesehen.

Die Tathergangsanalyse wurde noch vor dem Auffinden von Julias Leiche am 19. Juli 2010 verfasst. Auch nach dem späteren Skelettfund und der Verurteilung hält Ermittler Robert H. seine Analyse vollinhaltlich aufrecht. Es habe sich nichts geändert. "Dieses Papier ist den Geschworenen im Mordprozess vorenthalten worden. Der Chefinspektor wurde als wesentlicher Ermittler zu seiner eigenen Verwunderung nicht als Zeuge geladen. Seine Einvernahme hätte ein völlig anderes Ergebnis gebracht", sagt Blaschitz.


Der Anwalt benennt in seinem Wiederaufnahmeantrag nicht nur den Chefinspektor als Zeugen. Auch drei weitere Personen aus dem Suchtgiftmilieu sollen interessante Wahrnehmungen zu dem Fall gemacht haben. Ihnen gegenüber soll Thomas S. behauptet haben, dass er Julia Kührer mit Suchtgift versorgte.

Im Zuge einer Drogenparty, bei der ein Süchtiger beinahe eine Überdosis erlitten hatte, soll Thomas S. die Anwesenden aufgefordert haben, zu helfen. Damit demjenigen nicht das gleiche Schicksal ereile, wie Julia Kührer, soll Thomas S. dabei gesagt haben.

Eine besondere Rolle kommt Julias Bruder zu: Auch er ist als Zeuge angeführt. Stefan Kührer hält den in Haft sitzenden Michael K. nicht für den Mörder seiner Schwester. Julia habe ihm gegenüber niemals Kontakte zu dem Verurteilten erwähnt. Auch in ihrem Tagebuch sei Michael K. kein einziges Mal vorgekommen, im Gegensatz zu Thomas S. Die Einträge würden kurz vor dem Verschwinden der Teenagerin ein durchaus gestörtes Verhältnis zu ihrem Freund erkennen lassen, ist der Bruder überzeugt. Auch Stefan Kührer ist verwundert, dass er im Mordprozess nicht zum problematischen Umgang zwischen Thomas S. und seiner Schwester befragt wurde. Er möchte zur Aufklärung des "richtigen Sachverhalts" beitragen.

Die Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg zur Wiederaufnahme kann einige Wochen dauern.

Chronologie

Leiche der jungen Frau erst nach fünf Jahren gefunden

Die 16-jährige Julia Kührer verschwindet am 27. Juni 2006 spurlos, nachdem sie mit dem Bus von Horn nach Pulkau (Bezirk Hollabrunn) unterwegs war. Am Folgetag verständigen Julias Eltern die Polizei. Mehrere Suchaktionen bleiben erfolglos. Anfang 2010 übernimmt das Cold-Case-Management des Bundeskriminalamt die Ermittlungen.

Am 30. Juni 2011 suchen Nachbarn aus Neugierde am Grundstück von Michael K. nach dem Mädchen und stoßen dabei im Keller auf das Skelett der fünf Jahre lang Vermissten. Kurz darauf wird der Verdächtige festgenommen und wieder entlassen. Dem Richter ist die Suppe damals zu dünn.

Am 5. Dezember 2012 wird K. erneut festgenommen. Auf einer angebrannten Decke, in die Kührers Leiche eingehüllt war, finden sich die DNA-Spuren des Verdächtigen.

Nach einem aufwendigen Indizienprozess wird Michael K. im September 2013 von einem Geschworenengericht mit 7:1 Stimmen des Mordes schuldig gesprochen. Er wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht Wien setzt die Strafe später auf 20 Jahre herab.

(kurier) Erstellt am 10.05.2017, 06:00

Stichworte:   Julia Kührer, Niederösterreich,

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 19 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
Öffentliche Aufforderung

11.08.2017 14:32 Öffentlicher Antrag auf wahrheitsgemäße öffentliche Zeugenvernahme von /
11.08.2017 14:32 Öffentlicher Antrag auf wahrheitsgemäße öffentliche Zeugeneinvernahme von
11.08.2017 14:32 Öffentliche Aufforderung auf wahrheitsgemäße öffentliche Zeugenvernahme von /
11.08.2017 14:32 Öffentliche Aufforderung auf wahrheitsgemäße öffentliche Zeugeneinvernahme von

DI Andrea SCHUBERT, 2073 Schrattenthal,
Mag. Brigitte SCHUBERT, 2073 Schrattenthal,
Dkfm. Hildegard SCHUBERT, 2073 Schrattenthal,
Mag. Dr. Karlheinz SCHUBERT, 2073 Schrattenthal,
Thomas SCHUBERT, 2073 Schrattenthal, ...

A
Begründung: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung im Fall JULIA KÜHRER.
B
Begründung: Drogenunfall im Bereich der JUNGEN ÖVP NIEDERÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Drogentod im Bereich der JUNGEN ÖVP NIEDERÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Drogenunfall im Bereich der JUNGEN ÖVP NÖ. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Drogentod im Bereich der JUNGEN ÖVP NÖ. (Verdacht/Sachverhalt)
(B)
Begründung: JUNGE ÖVP NIEDERÖSTERREICH Drogenunfall (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: JUNGE ÖVP NIEDERÖSTERREICH Drogentod (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: JUNGE ÖVP NÖ Drogenunfall (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: JUNGE ÖVP NÖ Drogentod (Verdacht/Sachverhalt)
C
Begründung: Unfall durch Drogen im Bereich der JUNGEN ÖVP NIEDERÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Tod durch Drogen im Bereich der JUNGEN ÖVP NIEDERÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Unfall durch Drogen im Bereich der JUNGEN ÖVP NÖ. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Tod durch Drogen im Bereich der JUNGEN ÖVP NÖ. (Verdacht/Sachverhalt)
(C)
Begründung: JUNGE ÖVP NIEDERÖSTERREICH Unfall durch Drogen (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: JUNGE ÖVP NIEDERÖSTERREICH Tod durch Drogen (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: JUNGE ÖVP NÖ Unfall durch Drogen (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: JUNGE ÖVP NÖ Tod durch Drogen (Verdacht/Sachverhalt)
D
Begründung: Drogenunfall im Bereich der ÖVP NIEDERÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Drogentod im Bereich der ÖVP NIEDERÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Drogenunfall im Bereich der ÖVP NÖ. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Drogentod im Bereich der ÖVP NÖ. (Verdacht/Sachverhalt)
E
Begründung: Unfall durch Drogen im Bereich der ÖVP NIEDERÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Tod durch Drogen im Bereich der ÖVP NIEDERÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Unfall durch Drogen im Bereich der ÖVP NÖ. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Tod durch Drogen im Bereich der ÖVP NÖ. (Verdacht/Sachverhalt)
F
Begründung: Drogenunfall im Bereich der ÖVP. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Drogentod im Bereich der ÖVP. (Verdacht/Sachverhalt)
G
Begründung: Unfall durch Drogen im Bereich der ÖVP. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Tod durch Drogen im Bereich der ÖVP. (Verdacht/Sachverhalt)
H
Begründung: Drogenunfall im Bereich der REPUBLIK ÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Drogentod im Bereich der REPUBLIK ÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)
I
Begründung: Unfall durch Drogen im Bereich der REPUBLIK ÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)
Begründung: Tod durch Drogen im Bereich der REPUBLIK ÖSTERREICH. (Verdacht/Sachverhalt)

REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ Es gilt die Unschuldsvermutung.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 18 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
07.05.2017 13:39 heute: "Neue Zweifel FALL KÜHRER Sitzt Falscher wegen Mordes in Haft? ... POLITISCHE EINFLUSSNAHME ... POLITWILLKÜR ... Und dazu gehört letztlich auch eine politische Verdachtslage. Blaschitz: "Die Schwester der jetzigen Landshauptfrau Mikl-Leitner betreibt in der Region eine große Landwirtschaft. Und der damalige Freund von Julia, Thomas S., gehört einer hochwohl angesehenen Familie aus der Gegend an. ... Die höchste Politik – also der damalige Landshauptmann und Mikl-Vertraute Erwin Pröll hätte es notdürftig lieber gesehen, wenn ein "einfacher Mörder" vor Gericht stünde und der damalige Freund des Mädchens – er war kurz in U-Haft gesessen – außer Obligo bliebe." Und heute sinngemäß: Die DNA-Analyse ist "extrem mangelhaft". / Die DNA-Analyse von Mag. Dr. Christa Nussbaumer ist "extrem mangelhaft". / Die DNA-Analyse durch Mag. Dr. Christa Nussbaumer ist "extrem mangelhaft".

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Quelle: 07.05.2017 13:39 http://www.heute.at/oesterreich/news/story/49366170

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Quelle: 07.05.2017 13:39 http://www.heute.at/oesterreich/news/story/49366170

"07. Mai 2017 13:23; Akt: 07.05.2017 13:39

Neue Zweifel Fall Kührer: Sitzt Falscher wegen Mordes in Haft? von Walter Pohl - Knalleffekt im Fall Julia: Neben Verfahrensmängeln rund um den Tod der 16-Jährigen ortet Anwalt Blaschitz nun politische Einflussnahme.

Neben dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, bei dem der 55-jährige Videothekenbetreiber Michael K. 2014 des Mordes an Julia Kührer schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, ortet der Verteidiger des Mannes, Wolfgang Blaschitz, letztlich sogar Politwillkür, die angeblich hinter dem "Fehlurteil" stehen könnte.

Zur Erinnerung: Die Schülerin aus Pulkau (NÖ) war im Juni 2011 nach jahrelanger Abgängigkeit quasi "um die Ecke", in ihrem Heimatort Pulkau skelletiert und teilweise verbrannt in einem Erdkeller gefunden worden. Erster Reflex: Der Besitzer des Grundstückes, Michael K. eben, hätte das in der örtlichen Drogenszene verkehrende Mädchen getötet dann unter einer Decke versteckt und in seinem Keller angezündet, um alle Spuren zu verwischen. Der Erstverdacht nährte sich auch aus der Tatsache, dass Michael K. – er sitzt seither in der Strafanstalt Stein – Jugendliche im Bezirk mit Partydrogen versorgt hatte.

Politische Einflussnahme?

Nun jedoch will der Advokat genug Indizien gesammelt haben, um eben die Neuaustragung des Verfahrens zu erreichen.

Und dazu gehört letztlich auch eine politische Verdachtslage. Blaschitz: "Die Schwester der jetzigen Landshauptfrau Mikl-Leitner betreibt in der Region eine große Landwirtschaft. Und der damalige Freund von Julia, Thomas S., gehört einer hochwohl angesehenen Familie aus der Gegend an."

Der Spin des Verteidigers sieht darob wie folgt aus: Die höchste Politik – also der damalige Landshauptmann und Mikl-Vertraute Erwin Pröll hätte es notdürftig lieber gesehen, wenn ein "einfacher Mörder" vor Gericht stünde und der damalige Freund des Mädchens – er war kurz in U-Haft gesessen – außer Obligo bliebe.

OLG reduzierte Strafe

Weiteres "Indiz" dafür ist laut Blaschitz auch die spätere Aufhebung des Ersturteils "lebenslang" durch das "politisch diesbezüglich unabhängige" Oberlandesgericht in Wien und die Herabsetzung des Urteils auf 20 Jahre Haft.

Tatsächlich könnte die Tat auch ganz anders abgelaufen sein. Annahme: Julia Kührer ist im Zuge einer Drogenparty an einer Überdosis gestorben und wurde von anderen Jugendlichen dann im Keller des Michael K. "abgelegt". Blaschitz: "Ich bin mir sicher, dass wir den Fall jetzt aufklären können."

Bruder will Täter entlasten

Tatsächlich sprechen mehrere Gründe gegen die von dem Gericht in Korneuburg vorgebrachten Indizien:

Michael K. als "Täter" müsste schon an Grenzdebilität gelitten haben, wenn er "sein" Opfer unweit des eigenen Hauses versteckt.

Die DNA-Analyse jener Decke, mit der die Leiche verhüllt worden war, ist laut Blaschitz "extrem mangelhaft" und selbst der Bruder des Opfers, Stefan Kührer, will – wie die "Krone" berichtet – mit neuen Indizien für eine Wiederaufnahme des Verfahren kämpfen.

Neuer Richtersenat

Wenn, dann allerdings mit einem anderen Richtersenat als im ersten Prozess. Denn der, so Blaschitz, könnte damals ja womöglich auch politisch beeinflußt worden sein.

Insgesamt sollen in dieser Woche noch fünf weitere diesbezügliche Beweisanträge eingebracht werden."

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Zeitgeschichte:

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 17 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
MORDFALL JULIA KÜHRER: 14.05.2017 KURIER Seite 13 sinngemäß:
DER DNA-BEWEIS HÄLT EINER WISSENSCHAFTLICHEN ÜBERPRÜFUNG NICHT STAND. /
DER DNA-BEWEIS VON MAG. DR. CHRISTA NUSSBAUMER HÄLT EINER WISSENSCHAFTLICHEN ÜBERPRÜFUNG NICHT STAND.

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14.05.2017 KURIER Seite 13: ,,Kührer: Auch Zweifel an DNA

Mordfall. Täter-Anwalt beauftragt Forensiker / Ermittler verteidigt bisherige Untersuchungen

VON MICHAELA REIBENWEIN UND PATRICK WAMMERL

Der Wiederaufnahmeantrag im Kriminalfall Julia Kührer wirbelt gehörig Staub auf. Anwalt Wolfgang Blaschitz will beweisen, dass mit Michael Kollitsch 2013 der Falsche wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde.

Blaschitz stützt sich dabei auf die Aussage mehrerer neuer Zeugen sowie auf die 71-seitige Tathergangsanalyse des Bundeskriminalamtes, die ein Jahr vor dem Fund von Julias Überresten in Kollitschs Erdkeller, verfasst wurde. Die darin enthaltene These: Julia Kührer war am 27. Juni 2006 zwischen 13.30 und 16 Uhr "zu Schaden gekommen". Es war der Tag, als Julia in Pulkau aus dem Schulbus ausstieg – und verschwand. Der Hauptverdächtige: Julias Ex-Freund Thomas S. Die Beziehung war gerade erst in die Brüche gegangen, Julia wollte sie dennoch retten. In seinem Beisein, so der Verdacht, soll Julia entweder durch eine Straftat oder einen Drogen-Unfall ums Leben gekommen sein. Indiz dafür: Das Handy von Thomas S. war zu dem Zeitpunkt in der Funkzelle Pulkau eingeloggt. Zudem erschien dem Analysten der "begründete Verdacht", dass die im Anschluss verschickten SMS von Thomas S. an Julia eine "Alibihandlung oder bewusst herbeigeführte Verschleierungshandlung" gewesen sein könnten.

Verdächtig erschien zudem, dass Thomas S. zu dem Zeitpunkt auffällig oft mit einem Freund in Kontakt stand. Was "den Verdacht begründet, dass die Spuren des Unfalls oder einer Straftat durch den herbeigerufenen Anton N. beseitigt worden sind".

Leiche im Keller

Nur ein Jahr später war das alles kein Thema mehr: Julia Kührers sterbliche Überreste wurden im Erdkeller des Hauses von Michael Kollitsch im Nachbarort Dietmannsdorf gefunden. Auf einer teils verbrannten Decke bei der Leiche fand sich die DNA des Verdächtigen.

Von der Tathergangsanalyse selbst war im Mordprozess kein Wort zu hören. Wobei: "Diese Gerüchte mit einem Drogen-Unfall gab es immer wieder", bestätigt auch Farid Rifaat, der Kollitsch damals verteidigte. "Aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass konkret diese Analyse im Gerichtsakt war."

Für den damaligen Ermittlungsleiter und Chef des Cold-Case-Managements des Bundeskriminalamtes, Chefinspektor Kurt Linzer, sitzt der wahre Täter im Gefängnis. An seinen damaligen Ermittlungen hält er weiter und ohne Zweifel fest. "Der Inhalt dieser Analyse ist nicht neu, auch nicht überraschend. Das ist alles im Akt." Dass sie gerade jetzt ins Zentrum rückt, wertet er als "Versuch, das Bundeskriminalamt auseinander zu dividieren. Natürlich haben wir das alles entsprechend untersucht. Aber so eine Analyse hat keinerlei Anspruch auf Authentizität und keine Beweiskraft. Da geht es rein um die Möglichkeit, wie es gewesen sein könnte," erklärt Linzer im Gespräch mit dem KURIER.

Blaschitz hat neben der Analyse noch ein anderes Ass im Ärmel, und zwar die Aussage von Julias Bruder, Stefan Kührer, der Kollitsch für unschuldig hält.

Auch den DNA-Beweis auf der Decke will der Anwalt mit prominenter Hilfe zerpflücken. Laut dem Leiter des Instituts für Forensische Genetik (IFG) in Münster, Bernd Brinkmann, hält dieser Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.

Julia Kührer verschwand 2006. Die Leiche wurde 2011 gefunden.

Für Chefinspektor Linzer sitzt der wahre Täter im Gefängnis."

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Zeitgeschichte:

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Seite 2 Antwort 16 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15

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14.05.2017 KURIER Seite 13 VIELE ZWEIFEL IM FALL KUEHRER
VIELE ZWEIFEL IM FALL KÜHRER Täter-Anwalt Wolfgang Blaschitz will nun DNA-Spuren widerlegen. -> CHRONIK 19
Sinngemäß: 14.05.2017 KURIER Seite 13 VIELE ZWEIFEL IM FALL JULIA KUEHRER
Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz will nun DNA-Spuren widerlegen.
Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz will DNA-Spuren widerlegen.
Anwalt Wolfgang Blaschitz will nun DNA-Spuren widerlegen.
Anwalt Wolfgang Blaschitz will DNA-Spuren widerlegen.


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20170514 KURIER Seite 13 VIELE ZWEIFEL IM FALL JULIA KUEHRER.jpg


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20170514 0600 / 14.05.2017 06:00 KURIER:
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/mordfall-kuehrer-forensiker-hegt-zweifel-an-dna-spuren/263.711.162
Mordfall Kührer: Forensiker hegt Zweifel an DNA-Spuren ... Blaschitz stützt sich ... auf die 71-seitige Tathergangsanalyse des Bundeskriminalamtes, die ein Jahr vor dem Fund von Julias Überresten in Kollitschs Erdkeller, verfasst wurde. Die darin enthaltene These: Julia Kührer war am 27. Juni 2006 zwischen 13.30 und 16 Uhr "zu Schaden gekommen". ... Von der Tathergangsanalyse selbst war im Mordprozess kein Wort zu hören. ... Auch den DNA-Beweis auf der Decke will der Anwalt mit prominenter Hilfe zerpflücken. Laut dem Leiter des Instituts für Forensische Genetik (IFG) in Münster, Bernd Brinkmann, hält dieser Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.

Sinngemäß:
Laut dem Leiter des Instituts für Forensische Genetik (IFG) in Münster, Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem Leiter des Instituts für Forensische Genetik (IFG) in Münster, Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem Leiter des Instituts für Forensische Genetik (IFG) in Münster, Prof. Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem deutschen Rechtsmediziner Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem Rechtsmediziner Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem deutschen Forensiker Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem Forensiker Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem deutschen Wissenschaftler Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem Wissenschaftler Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut Prof. Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem deutschen Rechtsmediziner Prof. Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem Rechtsmediziner Prof. Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem deutschen Forensiker Prof. Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem Forensiker Prof. Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem deutschen Wissenschaftler Prof. Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
Laut dem Wissenschaftler Prof. Dr. Bernd Brinkmann, hält der DNA-Beweis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.

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FALL JULIA KÜHRER / FALL NATASCHA KAMPUSCH / ... Verdacht:
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ Kriminelles Verbrechensnetzwerk
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ Hochkriminelles Verbrechensnetzwerk
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ Höchstkriminelles Verbrechensnetzwerk
REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEI Kriminelles Verbrechensnetzwerk
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TÄTER und TÄTERINNEN
SCHREIBTISCHTÄTER und SCHREIBTISCHTÄTERINNEN
BEITRAGSTÄTER und BEITRAGSTÄTERINNEN
Beschuldigte:
DI Dr. Erwin PRÖLL,
Mag. Johanna MIKL-LEITNER,
Mag. Claudia BANDION-ORTNER,
Mag. Dr. Beatrix KARL,
Dr. Wolfgang BRANDSTETTER,
HR Dr. Franz PRUCHER (LPD NÖ),
Mag. Christian PILNACEK,
HR Dr. Werner PLEISCHL,
Direktor Bernhard TREIBENREIF, MA, 
Direktor Franz LANG (BKA),
Kurt LINZER (Chefinspektor),
...
Beschuldigte ohne Titel:
Beschuldigter Erwin PRÖLL (EX-LH NÖ),
Beschuldigte Johanna MIKL-LEITNER (LH NÖ),
Beschuldigte Claudia BANDION-ORTNER (Justiz),
Beschuldigte Beatrix KARL (Justiz),
Beschuldigter Wolfgang BRANDSTETTER (Justiz),
Beschuldigter Franz PRUCHER (LPD NÖ),
Beschuldigter Christian PILNACEK (Justiz),
Beschuldigter Werner PLEISCHL (Justiz),
Beschuldigter Bernhard TREIBENREIF BMI),   
Beschuldigter Franz LANG (BKA),
Beschuldigter Kurt LINZER (Chefinspektor),
...
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Zeitgeschichte:

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 1 Beginn und Antwort 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.0

25.08.2013 Kurier: DER FALL JULIA KÜHRER: Der Staatsanwalt hat eine konkrete Geschichte rund um den Tag der Tat entworfen.
14.05.2010 Detektiv Walter Pöchhacker: Die "Cold-Case" Ermittler sind bekanntlich ident mit der letzten Kampusch SoKo.
http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/topic.php?id=274 / http://forum.detektiv-poechhacker.at/archiv/topic_274.html

www detektiv poechhacker at forum 274 DER FALL JULIA KUEHRER C.jpg


www detektiv poechhacker at forum 274 DER FALL JULIA KUEHRER C.jpg
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 1 Antwort 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.0
Mai 2017 Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Kührer
Mai 2017 Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Julia Kührer
Mai 2017 Wiederaufnahmeantrag im Fall Kührer
Mai 2017 Wiederaufnahmeantrag im Fall Julia Kührer


Quelle: 08.05.2017 http://noe.orf.at/news/stories/2841771/

20170508 orf WIEDERAUFNAHMEANTRAG IM FALL JULIA KUEHRER.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=874.0;attach=10983

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Aus anderen Quellen:

20170507 1339 / 07.05.2017 13:39 HEUTE:
http://www.heute.at/oesterreich/news/story/49366170
Neue Zweifel 07. Mai 2017 13:23; Akt: 07.05.2017 13:39 Fall Kührer: Sitzt Falscher wegen Mordes in Haft? von Walter Pohl - Knalleffekt im Fall Julia: Neben Verfahrensmängeln rund um den Tod der 16-Jährigen ortet Anwalt Blaschitz nun politische Einflussnahme. ... Politische Einflussnahme? Nun jedoch will der Advokat genug Indizien gesammelt haben, um eben die Neuaustragung des Verfahrens zu erreichen. Und dazu gehört letztlich auch eine politische Verdachtslage. Blaschitz: "Die Schwester der jetzigen Landeshauptfrau Mikl-Leitner betreibt in der Region eine große Landwirtschaft. Und der damalige Freund von Julia, Thomas S., gehört einer hochwohl angesehenen Familie aus der Gegend an." Der Spin des Verteidigers sieht darob wie folgt aus: Die höchste Politik – also der damalige Landeshauptmann und Mikl-Vertraute Erwin Pröll hätte es notdürftig lieber gesehen, wenn ein "einfacher Mörder" vor Gericht stünde und der damalige Freund des Mädchens – er war kurz in U-Haft gesessen – außer Obligo bliebe. ...

(Blaschitz: "Die Schwester der jetzigen Landshauptfrau Mikl-Leitner betreibt in der Region eine große Landwirtschaft. Und der damalige Freund von Julia, Thomas S., gehört einer hochwohl angesehenen Familie aus der Gegend an." Der Spin des Verteidigers sieht darob wie folgt aus: Die höchste Politik – also der damalige Landshauptmann und Mikl-Vertraute Erwin Pröll hätte es notdürftig lieber gesehen, wenn ein "einfacher Mörder" vor Gericht stünde und der damalige Freund des Mädchens – er war kurz in U-Haft gesessen – außer Obligo bliebe.")

20170508 1351 / 08.05.2017 13:51 OBERÖSTERREICHISCHE NACHRICHTEN:
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Fall-Julia-Kuehrer-Sitzt-ein-Unschuldiger-im-Gefaengnis;art4,2560543
DRUCKEN:
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Fall-Julia-Kuehrer-Sitzt-ein-Unschuldiger-im-Gefaengnis;art4,2560543,PRINT?_FRAME=33
08. Mai 2017 - 13:51 Uhr Oberösterreich Fall Julia Kührer: Sitzt ein Unschuldiger im Gefängnis? "Kein Mord, sondern Unfall": Mit neuen Zeugen will der Anwalt des mutmaßlichen Mörders beweisen, dass Julia an Drogen starb ... Julias Bruder bot Hilfe an Sogar ein Bruder der verstorbenen Jugendlichen ist von der Unschuld des Videotheken-Besitzers überzeugt. ,,Er hat meinem Mandanten einen Brief geschrieben, dass auch er einen neuen Zeugen kennt, der den Fall in einem neuen Licht erscheinen lässt", sagt der Anwalt. Ein weiteres Mal befragen lassen will der Verteidiger auch den damaligen Ex-Freund von Julia, von dem sich das Mädchen noch kurz vor ihrem Verschwinden getrennt hatte. ,,Es gibt Zeugen, die aus seinem Mund gehört haben wollen, dass es ein Drogenunfall war." Der Ex-Freund soll die Leiche in den Keller von Michael K. gebracht haben. Ersterer sei der Sohn einflussreicher Großgrundbesitzer. Ein Teil der Ermittler habe ,,alles getan, um ihn aus der Schusslinie zu nehmen", ist der Anwalt überzeugt. ...

20170510 0600 / 10.05.2017 06:00 KURIER:
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/wiederaufnahmeantrag-im-fall-kuehrer-sitzt-der-falsche/262.910.543
10.05.2017, 06:00 Fall Kührer: Sitzt der Falsche? Ermittler des Bundeskriminalamts sind über Täterschaft uneinig. Wie sicher ist ein Mordurteil, wenn selbst die führenden Ermittler in Sachen Täterschaft unterschiedlicher Meinung sind? ... Während die Cold-Case-Ermittler von der Täterschaft von Michael K. ausgingen ... kommt Chefinspektor Robert H. von der "Operativen Kriminalanalyse" des BK zu einem völlig anderen Schluss. Nämlich das Julia Kührer im Beisein ihres Freundes Thomas S. zu Tode gekommen ist und ihre Leiche später versteckt wurde. "Vieles deutet darauf hin, dass es ein nicht beabsichtigter Tod im Suchtgiftmilieu war", so Blaschitz. Verschleierung Mehrere SMS, die der Verdächtige am Tag von Julias Verschwinden an sie verschickt hat, wurden von dem Analysten als Alibi- oder bewusst herbeigeführte Verschleierungshandlung angesehen. Die Tathergangsanalyse wurde noch vor dem Auffinden von Julias Leiche am 19. Juli 2010 verfasst. Auch nach dem späteren Skelettfund und der Verurteilung hält Ermittler Robert H. seine Analyse vollinhaltlich aufrecht. Es habe sich nichts geändert. "Dieses Papier ist den Geschworenen im Mordprozess vorenthalten worden. Der Chefinspektor wurde als wesentlicher Ermittler zu seiner eigenen Verwunderung nicht als Zeuge geladen. Seine Einvernahme hätte ein völlig anderes Ergebnis gebracht", sagt Blaschitz. ... Auch Stefan Kührer ist verwundert, dass er im Mordprozess nicht zum problematischen Umgang zwischen Thomas S. und seiner Schwester befragt wurde. Er möchte zur Aufklärung des "richtigen Sachverhalts" beitragen.

20170511 0600 / 11.05.2017 06:00 KURIER:
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/fall-kuehrer-von-einer-statistenrolle-im-polizeiakt-zum-moerder/263.114.848
Fall Kührer: Von einer Statistenrolle im Polizeiakt zum Mörder Verurteilter kommt in der Tathergangsanalyse des Bundeskriminalamtes nur in einem Nebensatz vor. ... 11.05.2017, 06:00 Michael Kollitsch wurde 2013 verurteilt Wie kann es sein, dass der verurteilte Mörder der Niederösterreicherin Julia Kührer in der 71 Seiten starken Tathergangsanalyse des Bundeskriminalamtes (BK) lediglich in einem Nebensatz erwähnt wird? Der Täterschaft wird darin jemand anderer bezichtigt. In einem der spektakulärsten Kriminalfälle des Landes sind derart große Ungereimtheiten aufgetaucht, dass der Anwalt des zu 20 Jahren Haft verurteilten Michael Kollitsch (55) eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt hat – und das mit durchaus brisantem Material. Verteidiger Wolfgang Blaschitz stützt sich auf das Papier der "Operativen Kriminalanalyse" des BK. Chefinspektor Robert H. kommt darin zum Schluss, dass nicht Michael Kollitsch Julia Kührer getötet hat, sondern das Mädchen im Beisein ihres Freundes Thomas S. gestorben ist. Entweder durch eine Straftat oder durch einen Unfall im Zusammenhang mit Drogen (Überdosis). Die 71-seitige Fallanalyse, die dem KURIER vorliegt, stammt vom Juli 2010. Erst als ein Jahr später Julias menschliche Überreste in einem Erdkeller auf Kollitschs Grundstück entdeckt wurden, wurde der Videothekenbesitzer zum Mordverdächtigen und schließlich zum Täter. Die Geschworenen im Mordprozess bekamen 2013 die Tathergangsanalyse des Bundeskriminalamtes gar nicht mehr zu Gesicht. ... Die Analytiker kamen zu dem Schluss, dass Julia und Thomas S. sich am Nachmittag des 27. Juni 2006 trafen und es nach kurzer und heftiger Diskussion zu einem Unfall oder einer bewusst herbeigeführten Handlung gekommen ist, heißt es. ... Michael Kollitsch kommt in der Analyse nur deswegen vor, weil sein Handy zu einem der untersuchten Zeitpunkte auch in Pulkau eingeloggt war. Er hatte dort seine Videothek. Auch Julias Bruder, Stefan, hält Kollitsch nicht für den Mörder seiner Schwester.

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Quelle: 08.05.2017 http://noe.orf.at/news/stories/2841771/

Wiederaufnahmeantrag im Fall Kührer

Der Fall Kührer nimmt kein Ende. Wie die Zeitung ,,Heute" berichtet, hat der Verteidiger von Michael K. einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. K. wurde wegen Mordes an Julia Kührer zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Seit der rechtskräftigen Verurteilung von Michael K. hätten sich unterschiedlichste Zeugen gemeldet, sagt Verteidiger Wolfgang Blaschitz gegenüber noe.ORF.at. Ihre Aussagen würden den Fall in einem anderen Licht erscheinen lassen: ,,Das geht vornehmlich in die Richtung, dass nicht mein Mandat der Täter gewesen ist, sondern dass die Umstände, die zum Ableben von Julia Kührer geführt haben, andere sind."

,,Ich habe das seriös vorbereitet"

Konkret ist die Rede von einem Drogentod der damals 16-jährigen Schülerin aus Pulkau (Bezirk Hollabrunn). ,,Insbesondere, dass es ein nicht beabsichtigter Tod in der Clique, sprich im Suchtgiftmilieu gewesen sein soll", so Blaschitz. Der Rechtsanwalt brachte den Wiederaufnahmeantrag am Freitag beim Landesgericht Korneuburg ein. Zu den Erfolgsaussichten sagt er: ,,Ein Gericht ist kein Casino, wo man sich irgendwelche Chancen ausrechnet oder ausrechnen kann. Ich habe das seriös vorbereitet, wobei jederzeit die Möglichkeit besteht, Ergänzungen vorzunehmen."

APA/Helmut Fohringer Michael K. ist zu 20 Jahren Haft verurteilt worden

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg habe nun die Möglichkeit, sich zum Wiederaufnahmeantrag zu äußern, sagt der Mediensprecher des Landesgerichtes Korneuburg, Gernot Braitenberg-Zennenberg, im Gespräch mit noe.ORF.at: ,,Die Staatsanwaltschaft kann dem Antrag beitreten oder sich dagegen aussprechen." Danach werde der Akt dem sogenannten Berichterstatter vorgelegt, und schließlich entscheide ein Drei-Richter-Senat über den Antrag, ,,wobei auch Ermittlungen angestellt werden können", so Braitenberg-Zennenberg.

Mehrere Wochen bis zu einer Entscheidung

Blaschitz habe außerdem eine mündliche Verhandlung beantragt, um, wie er sagt, sein Fragerecht an die Zeugen ausüben zu können. Laut Braitenberg-Zennenberg werde das Landesgericht nun einige Wochen beschäftigt sein: ,,Der Akt ist umfangreich, üblicherweise dauert es bis zu einer Entscheidung mehrere Wochen."

Julia Kührer war 2006 verschwunden, fünf Jahre später wurden ihre sterblichen Überreste im nahen Dietmannsdorf in einem Erdkeller auf dem Hof eines Videothekbesitzers, bei dem sich die Pulkauer Jugend getroffen hatte, gefunden. Die Todesursache konnte nicht mehr eruiert werden. 2013 wurde der Mann wegen Mordes verurteilt, in der Folge bemühte sich sein Rechtsanwalt um neue Beweise, die für die Schuldlosigkeit seines Mandanten sprechen sollten.

Links:

Vor zehn Jahren verschwand Julia Kührer http://noe.orf.at/news/stories/2782375/ (noe.ORF.at; 26.6.2016)

Fall Kührer vor Wiederaufnahme? http://noe.orf.at/news/stories /2746407/ (noe.ORF.at; 8.12.2015)

,,Heute"-Artikel http://www.heute.at/oesterreich/news/story/49366170

Publiziert am 08.05.2017

20170508 orf WIEDERAUFNAHMEANTRAG IM FALL JULIA KUEHRER.pdf
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Zeitgeschichte:

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
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20130920 OESTERREICH FREITAG, 20 SEPTEMBER 2013 NR. 2438 Seite 1OE.jpg


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20130920 OESTERREICH PROZESS KUEHRER EX-FREUND VOR GERICHT Seite 17A.jpg


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Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
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(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
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Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


ALTERNATIVE MEDIEN KRITISCHE LINKS UND INFORMATIONEN
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DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE 2 - VERDACHT - DIKTATUR KRIMINELLER JURISTEN
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DIKTATUR PSYCHISCH KRANKER JURISTINNEN UND JURISTEN - VERDACHT
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Zeitgeschichte:

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Seite 18 Antwort 256 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.255
DA GEHT ES UM DIE GRÖSSTEN SCHWEINE 4

"DA GEHT ES UM DIE GRÖSSTEN SCHWEINE."



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MORDVERDACHT GEGEN DIE GRÖSSTEN SCHWEINE ...

20160225 / 25.02.2016 MEDIEN BERICHTEN: FALL NATASCHA KAMPUSCH ... FALL FRANZ KRÖLL ... FALL WOLFGANG PRIKLOPIL ... MORDANZEIGE GEGEN UNBEKANNTE TÄTER ... MORDVERDACHT GEGEN UNBEKANNTE TÄTER ... WOLFGANG PRIKLOPIL SEI BEREITS TOT GEWESEN, ALS ER VOM ZUG ÜBERROLLT WURDE ... VERLETZUNGEN NICHT AUSREICHEND UNTERSUCHT ... WER NICHTS GEGEN EINEN MORDVERDACHT UNTERNIMMT, BEGÜNSTIGT TATVERDÄCHTIGE ...

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BEITRAGSTÄTER / SCHREIBTISCHTÄTER: WER DEN SACHVERHALT NICHT VOLLSTÄNDIG KLÄRT, BEGÜNSTIGT DIE GRÖSSTEN SCHWEINE ...

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Zeitgeschichte:

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
Seite 11 Antwort 156 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.150

20141105 gg Fall Natascha Kampusch Ein Netzwerk in hoechsten Kreisen 1b.jpg


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20141105 gg Fall Natascha Kampusch Ein Netzwerk in hoechsten Kreisen 1c.jpg


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POLIZEI OBERST FRANZ KRÖLL: »Der Fall hat eine Dimension wie Lucona. Ich bin knapp davor, ihn zu lösen und die Kriminellen zu entlarven«. (1)

POLIZEI OBERST FRANZ KRÖLL: Uns allen geht es um die Aufdeckung schlimmster Verbrechen. Da geht es um die größten Schweine. (2)

Die Entführungsgeschichte der Natascha Kampusch hat sich anders abgespielt, als offiziell verlautbart. Mit diesem Fall wurde nicht nur unglaublich viel Geld verdient, sondern auch ein elitäres Kinderporno-Netzwerk geschützt, das der Chefermittler Franz Kröll bereits im Visier hatte. Er kannte Namen. Und dann war er tot. (1)

(1) http://guidograndt.wordpress.com/2014/11/05/fall-natascha-kampusch-ein-netzwerk-in-hochsten-kreisen-1/
Fall Natascha Kampusch: "Ein Netzwerk in höchsten Kreisen" (1) Nov 5 Verfasst von guido grandt 435 (96/2014)
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Seite 11 Antwort 154 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.150

(2) http://guidograndt.wordpress.com/2014/11/06/fall-natascha-kampusch-ein-netzwerk-in-hochsten-kreisen-2/
Fall Natascha Kampusch: "Ein Netzwerk in höchsten Kreisen" (2) Nov 6 Verfasst von guido grandt 436 (97/2014)
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Seite 11 Antwort 155 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.150

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#58
JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 58 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
NACH DER NÖ WAHL 2018 AM 28.01.2018: REALITÄT / OBJEKTIVE WAHRHEIT / OBJEKTIV WAHR / VON AMTS WEGEN:
Wer wird die schwerkriminellen Missstände öffentlich bearbeiten?
Wer wird vollständige Ermittlungsverfahren gegen die schwerkriminellen Machthaber führen?
Wer wird vollständige Ermittlungsverfahren gegen die schwerkriminellen Machthaberinnen führen?
Wer wird Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL öffentlich verurteilen? / Wer wird Erwin PRÖLL öffentlich verurteilen?
Wer wird Mag. Johanna MIKL-LEITNER öffentlich verurteilen? / Wer wird Johanna MIKL-LEITNER öffentlich verurteilen?
Wer wird Dr. Wolfgang BRANDSTETTER öffentlich verurteilen? / Wer wird Wolfgang BRANDSTETTER öffentlich verurteilen?
Wer wird Mag. Christian PILNACEK öffentlich verurteilen? / Wer wird Christian PILNACEK öffentlich verurteilen?
Wer wird Chefinspektor Kurt LINZER öffentlich verurteilen? / Wer wird Kurt LINZER öffentlich verurteilen?
Wer wird Dr. Werner PLEISCHL öffentlich verurteilen? / Wer wird Werner PLEISCHL öffentlich verurteilen?
Wer wird die schwerkriminellen Machthaber öffentlich verurteilen?
Wer wird die schwerkriminellen Machthaberinnen öffentlich verurteilen?
Wer wird die schwerkriminellen Amtsträger öffentlich verurteilen?
Wer wird die schwerkriminellen Amtsträgerinnen öffentlich verurteilen?
Wer wird die schwerkriminellen Schreibtischtäter öffentlich verurteilen?
Wer wird die schwerkriminellen Schreibtischtäterinnen öffentlich verurteilen?
Wer wird die schwerkriminellen Beitragstätertäter öffentlich verurteilen?
Wer wird die schwerkriminellen Beitragstätertäterinnen öffentlich verurteilen?
Wer wird die schwerkriminellen Beamten öffentlich verurteilen?
Wer wird die schwerkriminellen Beamtinnen öffentlich verurteilen?
Wer wird die Rechtsstaatlichkeit objektiv wahr durchsetzen können? ...

Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Beweise unter anderen:
DER FALL NATASCHA KAMPUSCH UND ANDERE
http://www.dieaufdecker.com/index.php
20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.0
JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0

20180201 teletext orf at 501 NOE WAHL 2018 ERGEBNIS INKLUSIVE ALLER WAHLKARTEN 1.png


20180129 teletext orf at 113 NOE WAHL 2018 HOCHRECHNUNG.png


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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=11561

20180129 teletext orf at 114 NOE WAHL 2018 PROPORZ WAHLKARTEN.png


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20180129 teletext orf at 115 NOE WAHL 2018 LANDESREAKTIONEN OEVP.png


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20180129 teletext orf at 120 NOE WAHL 2018 BUNDESREAKTIONEN OEVP FPOE.png


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20180129 teletext orf at 122 NOE WAHL 2018 WAEHLERSTROMANALYSE.png


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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=11581

29.01.2018 http://teletext.orf.at/ Seite 113-122: Österreich / EU NÖ-WAHL   

Seite 113: Hochrechnung (einschließlich Wahlkarten-Prognose)

Auszählungsgrad 100,0 %
Schwankungsbreite +-0,2 %   

(Partei) Prozent Mandate 

ÖVP   49,6 (-1,2)   29 (-1) 
SPÖ   23,9 (+2,3)   13 (+-0)
FPÖ   14,8 (+6,6)    8 (+4) 
Grüne   6,4 (-1,6)    3 (-1) 
NEOS   5,2 (+5,2)    3 (+3) 
Sonstige   0,1 (-11,3)   - (-5) 

Wahlbeteiligung: 66,6 %   
ALLE GEMEINDE-ERGEBNISSE AB SEITE 500!
Proporz/Wahlkarten >114

Seite 114: Proporz/Wahlkarten     

Weil es in Niederösterreich das Proporz-System gibt, steht jetzt schon die Zusammensetzung der Landesregierung fest: Die ÖVP behält ihre 6 Regierungssitze, die SPÖ bleibt bei 2 Sitzen, der 9.Regierungssitz geht an die FPÖ. 

Am Dienstag werden noch jene Wahlkarten ausgewertet, die in "fremden" Wahlkreisen, also nicht im Heimatbezirk der jeweiligen Wähler, abgegeben wurden. Das waren 2013 etwa 1.500.

Amtlich wird das Endergebnis am Donnerstag mit der Sitzung der Landeswahlbehörde. Danach kann die Wahl innerhalb von 4 Wochen beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.   

Landesreaktionen ÖVP >115

Seite 115: Landesreaktionen ÖVP

"Ich empfinde ganz tiefe Dankbarkeit für den Vertrauensvorschuss", sagte Landeshauptfrau und ÖVP-Spitzenkandidatin Mikl-Leitner nach dem Wahlsieg. Sie sieht im "überwältigenden" Ergebnis eine Bestätigung ihres Kurses. Verantwortlich dafür. Verantwortlich für die 4. Absolute hintereinander sei das Motto "Arbeiten-wählen-arbeiten". 

Mikl-Leitner stellte erneut klar, dass es mit einem von der FPÖ nominierten Landesrat Landbauer keine Zusammenarbeit in der Regierung und allenfalls kein Arbeitsübereinkommen geben werde. Am Proporzsystem in NÖ wolle sie festhalten, sagte Mikl-Leitner heute im Ö1-Morgenjournal. Sie werde nun den "Beschäftigungspakt" umsetzen.   

Landesreaktionen SPÖ >116

Seite 116: Landesreaktionen SPÖ  

Er sei über jedes Plus froh, sagt SPÖ-Spitzenkandidat Schnabl: "Die Trendwende für die SPÖ ist geschafft." Das Ergebnis sei ein Zeichen, dass die Bevölkerung eine sozialdemokratische Handschrift wolle. Seine Partei sei "stark gestärkt". In den nächsten 5 Jahren werde die SPÖ versuchen,   viele Vorhaben in den Bereichen Verkehr, Wohnen, Gesundheit und Kinderbetreuung umzusetzen, so Schnabl.

Auch SPÖ-Geschäftsführer Hundsmüller zeigt sich zufrieden: Die Partei habe nur 6 Monate Zeit gehabt, ihren neuen Spitzenkandidaten Schnabl in Niederösterreich bekannt zu machen. Daher sei  der Zugewinn der SPÖ ein großer Erfolg.

Landesreaktionen FPÖ >117

Seite 117: Landesreaktionen FPÖ

"Wir sind im Bereich der Verdoppelung - die FPÖ ist stark vertreten", sagt FPÖ-Spitzenkandidat Landbauer. Die Auswirkungen der NS-Liederbuch-Causa könne er nicht beziffern: "Mit einer Mandatsverdoppelung sind wir alles andere als unglücklich." Das Vertrauensvotum der Wähler sei ihm wichtiger als Zurufe politischer Gegner, sagte Landbauer zur Rücktrittsfrage.   

"Wir haben uns vom Ergebnis 2013 verdoppelt", so FPÖ-Landeschef Rosenkranz, "ein tolles Ergebnis nach einem fehlerfreien Wahlkampf." Seiner Ansicht nach schadete die NS-Liederbuch-Causa der Landes-FPÖ. "Vielleicht war das auch das Ausschlaggebende, dass die ÖVP  die Absolute noch knapp erreicht hat."
   
Landesreaktionen Grüne >118

Seite 118: Landesreaktionen Grüne  

Die Niederösterreicher hätten entschieden, dass das Land eine grüne Kontrollpartei brauche und eine Partei, "die für Umweltanliegen verantwortlich ist", sagt Spitzenkandidatin Krismer. "Jede Stimme ist ein Auftrag, gute Kontrollarbeit zu machen." Eine absolute Mehrheit brauche das. Auch das Engagement für Tier/Umweltschutz, gesundes Essen ohne Glyphosat und das 365-Euro-Öffi-Ticket gehe weiter, so Krismer.   

"Wir sind sehr, sehr glücklich", so Grünen-Geschäftsführer Arslan. Es sei wichtig, dass die Grünen im Landtag sind - das könnte ein Neustart für die Grünen in ganz Österreich sein.   

Landesreaktionen NEOS >119

Seite 119: Landesreaktionen NEOS

"Es ist eine große Freude, dass wir vom Stand weg in den Landtag einziehen können", erklärte NEOS-Spitzenkandidatin Collini. Es sei ein steiniger Weg gewesen. Sie kündigte ein Demokratie- und Transparenz-Paket an, mit dem sie auf alle Parteien zugehen will.   

"Das ist eine großartige Leistung, dass man beim ersten Antreten in den niederösterreichischen Landtag einzieht", so NEOS-Landesgeschäftsführer Scherak. Das sei ein starkes Zeichen einerseits für mehr Freiheit in Niederösterreich, andererseits für mehr Kontrolle.   

Bundesreaktionen ÖVP/FPÖ >120

Seite 120: Bundesreaktionen ÖVP/FPÖ  

ÖVP-Chef Kanzler Kurz zeigt sich über das Ergebnis "überglücklich" - was Landeshauptfrau Mikl-Leitner gelungen sei, sei "unglaublich". Der neue ÖVP-Generalsekretär Nehammer sagt, mit Mikl-Leitners Erfolg sei auch der neue Stil des Miteinander von Kanzler Kurz bestätigt worden.     

Die FPÖ habe unter schwierigen Bedingungen ein hervorragendes Ergebnis  erreicht, schrieb FPÖ-Chef Strache  auf Facebook. "Wir haben dem getrotzt und unsere Mandats- und Stimmenzahl verdoppelt", so Strache. Generalsekretär Vilimsky sprach sich im ORF-Radio dafür aus, dass FPÖ-Spitzenkandidat Landbauer in die Landesregierung einzieht. Entscheiden müsse die FPÖ-NÖ.

Bundesstimmen SPÖ/Grüne/NEOS >121

Seite 121: Bund SPÖ/Grüne/NEOS

"Die SPÖ hat ihr Potential gut ausgeschöpft. Das ist ein Aufwärtstrend, der zeigt, dass wir eine starke Sozialdemokratie in Österreich haben", sagt SPÖ-Chef Kern. Spitzenkandidat Schnabl und sein Team "haben einen mutigen Kampf gegen eine schwarze Übermacht" geführt.

"Das ist ein erster Schritt zum Neubeginn der Grünen", so Partei-Chef Kogler. Die Botschaft sei, dass ausreichend viele Menschen die Grünen in den Parlamenten wollen. 

Die Absolute der ÖVP sei ein "Wehrmuts-tropfen", räumte NEOS-Chef Strolz nach dem Einzug seiner Landespartei ein. "Wir werden eine konstruktive und entschlossene Opposition sein", so Strolz.

Seite 122: Wählerstromanalyse       

Die ÖVP konnte 85 % ihrer Wähler von 2013 behalten (419.000). Vom Team Stronach gewann sie 15.000 Wähler dazu.

Das geht aus der SORA-Wählerstromanalyse für den ORF hervor.   

Die FPÖ bekam 29.000 Stimmen von der ÖVP, 21.000 vom Team Stronach und 20.000 aus dem Nichtwähler-Topf.

Die NEOS wählten 17.000 ehemalige Grün-Wähler, dazu kamen 12.000 ehemalige ÖVP-Wähler und 11.000 ehemalige Team-Stronach-Wähler.

Die SPÖ gewann vom Team Stronach 11.000 Wähler, 24.000 Stimmen verlor sie in Richtung Nichtwähler.

Die Grünen verloren vor allem an die NEOS (17.000).

32.000 der    Wähler, die 2013 das Team Stronach wählten, gingen diesmal nicht zur Wahl.

01.02.2018 http://teletext.orf.at/ Seite 501 1: NÖ WAHL Städte und Bezirke Ergebnisse A-L  1/4

Niederösterreich gesamt (1.386.356)    
ÖVP   49,63% (50,79)    
SPÖ   23,92% (21,57)    
FPÖ   14,76% ( 8,21)    
GRÜNE   6,43% ( 8,06)   
NEOS   5,15% n.k.
WFNOE   0,04% n.k.
CPÖ   0,06% ( 0,09)

Krems an der Donau (19.206)
ÖVP   45,06% (47,63)    
SPÖ   26,51% (22,37)    
FPÖ   14,53% ( 8,04)   
GRÜNE   7,46% ( 9,30)
NEOS   6,44% n.k.

St. Pölten (40.710)
ÖVP   38,33% (38,09)    
SPÖ   36,13% (31,53)    
FPÖ   13,83% ( 8,89)   
GRÜNE   6,52% ( 9,30)
NEOS   5,19% n.k.

inklusive aller Wahlkarten    

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Zeitgeschichte:

JUSTIZWILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
WILLKÜR DURCH PRAGMATISIERTE SADISTEN IM AMT - VERDACHT
Seite 4 Antwort 57 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=937.45
Sinngemäß: Johanna Mikl-Leitner hat von Erwin Pröll viel gelernt und hat ihn oft begleitet.
Zitat: "Sie hat von Erwin Pröll viel gelernt und hat ihn oft begleitet."
13.02.2017 15:15 Zitat Quelle: https://www.meinbezirk.at/mistelbach/lokales/hanni-ist-ein-familienmensch-d2018499.html

20170213 1515 mb JOHANNA MIKL LEITNER HAT VON ERWIN VON PROELL VIEL GELERNT 3.jpg


20170213 1515 mb JOHANNA MIKL LEITNER HAT VON ERWIN VON PROELL VIEL GELERNT 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=937.0;attach=11546

Zitate Quelle: https://www.meinbezirk.at/mistelbach/lokales/hanni-ist-ein-familienmensch-d2018499.html

Marina Kraft aus Mistelbach am 13.02.2017 15:15 Uhr ...

Rudolf Leitner aus Großharras über seine Schwester Johanna Mikl-Leitner. ...

"Sie hat von Erwin Pröll viel gelernt und hat ihn oft begleitet."

Sinngemäß: Mag. Johanna MIKL-LEITNER hat von Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL viel gelernt und hat ihn oft begleitet.
Sinngemäß: Johanna MIKL-LEITNER hat von Erwin PRÖLL viel gelernt und hat ihn oft begleitet.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Beitragstäter Verdacht gegen Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL: /
Beitragstäter Verdacht gegen Mag. Johanna MIKL-LEITNER: /
Schreibtischtäter Verdacht gegen Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL: /
Schreibtischtäter Verdacht gegen Mag. Johanna MIKL-LEITNER: /
Beitragstäter Verdacht gegen Erwin PRÖLL: /
Beitragstäter Verdacht gegen Johanna MIKL-LEITNER: /
Schreibtischtäter Verdacht gegen Erwin PRÖLL: /
Schreibtischtäter Verdacht gegen Johanna MIKL-LEITNER: /
Verdacht gegen Erwin PRÖLL: /
Verdacht gegen Johanna MIKL-LEITNER:


Folter von Menschen / Unmenschliche Behandlung von Menschen / Folter von Kindern / Unmenschliche Behandlung von Kindern / Folter von Menschenkindern / Unmenschliche Behandlung von Menschenkindern, Schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für Menschenkinder,  Schwerer gewerblicher Betrug, Mordversuch, Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt / Schwerkrimineller Amtsmissbrauch, ...

Das haben die braven Bürgerinnen und Bürger nicht verdient. / Das haben die braven Wählerinnen und Wähler nicht verdient. /
Das haben die braven Menschen nicht verdient. / Das haben die unschuldigen Menschenkinder nicht verdient.
Den Verdächtigen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Zeitgeschichte:

20130825 DER FALL JULIA KÜHRER Kurier: Was passierte in der Videothek?
Seite 2 Antwort 26 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=874.15
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE VON MAG. JOHANNA MIKL-LEITNER VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE VON DIPL.ING. DR. ERWIN PRÖLL VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER LANDESHAUPTFRAU VON NÖ VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DES LANDESHAUPTMANNES VON NÖ VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER LANDESHAUPTFRAU VON NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DES LANDESHAUPTMANNES VON NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER POLIZEI IN NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.
Verdacht: KEIN MORD, SONDERN EIN DROGENUNFALL, DER MIT HILFE DER JUSTIZ IN NIEDERÖSTERREICH VERTUSCHT WERDEN SOLLTE.

Verdacht: Täter / Täterinnen / Beitragstäter / Schreibtischtäter / Beitragstäterinnen / Schreibtischtäterinnen /
weitere Fälle / weitere Strafsachen im kriminellsten Bundesland der Republik Österreich betreffend hohe und höchste Amtsträger.
2017, 2018 Verdacht / Frage: Ist Mag. Johanna MIKL-LEITNER die kriminellste Landeshauptfrau in Österreich? /
2017, 2018 Verdacht / Frage: Ist Mag. Johanna MIKL-LEITNER die kriminellste Landeshauptfrau in der Republik Österreich?
2017 Verdacht / Frage: Ist Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in Österreich? /
2017 Verdacht / Frage: Ist Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in der Republik Österreich?
2018 Verdacht / Frage: War Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in Österreich? /
2018 Verdacht / Frage: War Dipl.Ing. Dr. Erwin PRÖLL der kriminellste Landeshauptmann in der Republik Österreich?
Das haben die braven Bürgerinnen und Bürger nicht verdient. / Das haben die braven Wählerinnen und Wähler nicht verdient. /
Das haben die braven Menschen nicht verdient. / Das haben die unschuldigen Menschenkinder nicht verdient.
Den Verdächtigen werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE 2 - VERDACHT - DIKTATUR KRIMINELLER JURISTEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=745.0
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER JURISTEN - VERDACHT
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER STAATSANWÄLTINNEN - VERDACHT
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER JURISTINNEN - VERDACHT

ALTERNATIVE MEDIEN KRITISCHE LINKS UND INFORMATIONEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=961.0

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


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http://uncut-news.ch/

http://www.pravda-tv.com/

http://de.sputniknews.com/ - http://de.sputniknews.com/politik/

http://guidograndt.wordpress.com/ GUIDO GRANDT

http://www.michaelgrandt.de/ MICHAEL GRANDT

http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ FORUM ZUM FALL NATASCHA

http://www.tawa-news.com/ DR. TASSILO WALLENTIN

https://www.rubikon.news/ Initiative zur Demokratisierung der Meinungsbildung GmbH

https://jungefreiheit.de/ - DIE ASYLKRISE DOSSIER https://jungefreiheit.de/thema/asyl

http://www.rationalgalerie.de/ EINE PLATTFORM FÜR NACHDENKER UND VORLÄUFER

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#59
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.