20121030 1929 KURIER Linzer Ex Heimkind in akuter Lebensgefahr ZITATE:
-------------------------------------------------------------------------------------
http://kurier.at/nachrichten/oberoesterreich/4517657-linzer-ex-heimkind-in-akuter-lebensgefahr.php30.10.2012 19:29 KURIER Linzer Ex-Heimkind in akuter Lebensgefahr
Die Aufregung dürfte für Jenö Molnar zu groß gewesen sein.
Zwei Tage nach dem Prozess brach er in Trier zusammen. ...
Ich fühle mich hier nicht als Mensch behandelt.
Hier gibt es keine Gerechtigkeit, ...
Das 68-jährige Ex-Heimkind, das wegen institutionalisierten Unrechts ...
„Diese Unfairness halte ich nicht aus.“ ...
Nur einen Tag nach seiner Rückkehr in Trier erlitt er einen lebensbedrohlichen Zusammenbruch.
„Er stand kurz vor dem Herzstillstand – im Spital musste er reanimiert werden,
da war es fast schon zu spät“, erzählt sein Vertrauter, Werner F. ...
Keine Auszahlung
Psychisch belastend war für ihn auch, dass er im Landesgericht Linz Spesen von mehr als 1000 Euro nicht ausbezahlt bekam. „Viel Geld für einen, der in Österreich nur 43,35 Euro und in Deutschland nur 225 Euro Rente bezieht“, betont F. Er sei am 19. Oktober mit Anwalt Nieporte ...
Dabei soll auch der Satz gefallen sein, dass Molnars „Verfahren eh schon für genug Aufsehen und Ärger gesorgt“ habe.
„Ein Missverständnis“, bedauert Gerichtsvizepräsident Helmut Katzmayr. ... ZITATE-ENDE
ALLES GUTE UND BALDIGE BESSERUNG1 PNG-ANHANG: 20121030 1929 KURIER Linzer Ex Heimkind in akuter Lebensgefahr.png
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
http://www.gewalt-im-jhh.de/hp2/Robert_Nieporte_-_Anwalt_fur_H/robert_nieporte_-_anwalt_fur_h.htmlVerfahrenssinn
Verfahrens-
möglichkeiten
Verfahrenswege
Heimopfer und ihr Recht
Anwalt Robert Nieporte im Gespräch mit Peter Henselder
TV-Beitrag hier klicken
Dierk Schäfer: Rechtsvertretung für ehemalige Heimkinder!
Ich empfehle, davon Gebrauch zu machen.
Veröffentlicht in heimkinder von dierkschaefer am 26. Juli 2010
er Runde Tisch hat es von Beginn an versäumt: Den ehemaligen Heimkinder eine kompetente Rechtsberatung oder gar –Vertretung zur Seite zu stellen.
Rechtsanwalt Robert Nieporte aus Trier hat die Rechtsvertretung der ehemaligen Heimkinder für den VeH übernommen und ist bereit, auch die ehemaligen Heimkinder zu vertreten, die nicht Mitglied im VeH sind.
Ich habe Herrn Nieporte auf einer Podiums-Veranstaltung in Wien erlebt und ein langes persönliches Gespräch mit ihm gehabt. Heute kam ein Telefongespräch dazu. Herr Nieporte ist bereit, möglichst viele ehemalige Heimkinder gerichtlich zu vertreten. Ich halte ihn nicht nur für kompetent, sondern auch für vertrauenswürdig und empfehle allen ehemaligen Heimkindern, sich (für manche noch einmal) den Mühen zu unterziehen, die es bedeutet, einer weiteren Person die schlimmen Erlebnisse anzuvertrauen.
http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/07/26/rechtsvertretung-fur-ehemalige-heimkinder-ich-empfehle-davon-gebrauch-zu-machen/ Robert Nieporte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte gerne unter Bezugnahme auf die bisher immer wieder an mich gerichtete Fragestellung antworten, für wen ich denn eigentlich die Rechtsvertretung anbiete:
Ich biete die Rechtsvertretung für Mitglieder des Vereins ehemaliger Heimkinder, für ehemalige Heimkinder aus dem Osten und für solche Betroffenen an, die nicht in Vereinen organisiert sind.
Grund ist folgender: es kann zunächst aus meiner Sicht keinen Unterschied ausmachen, ob die Betroffenen in einem Verein organisiert sind oder nicht. Gleichzeitig kann es zunächst keinen Unterschied machen, ob das Heim im Westen oder im Osten der heutigen Bundesrepublik Deutschland gelegen hat.
Entscheidend ist vielmehr die Tatsache des Mißbrauchs, der Erniedrigung und der menschenunwürdigen Behandlung von Kindern in Heimen.
Dies ist der Grund dafür, dass die Politik hier eine verbindliche Lösung treffen muss und der Runde Tisch sich nicht davor verschließen darf. Gleichzeitig ist selbstverständlich den Unterschieden Rechnung zu tragen, die dadurch entstanden sind, dass die Bundesrepublik Deutschland nun das Unrecht der ehemaligen DDR aufzuarbeiten verpflichtet ist. Aber noch einmal: es kann kein ehemaligen Heimkind „zweiter Klasse“ geben, Unrecht bleibt, egal wo es geschehen ist, Unrecht.
Es gilt also auch für alle Betroffenen, dass zunächst einmal der Fragebogen sehr wichtig für mich ist. Damit ich eine entsprechende Legitimation habe, benötige ich sodann die zwei Vollmachten sowie den Beratungshilfeschein respektive Eigenbeteiligung oder die Kostenerstattung durch eine Rechtsschutzversicherung bzw. den Eigenanteil in Höhe von 109,96 EUR.
Ich hoffe, Ihre Frage hierauf beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Nieporte
http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/07/30/rechtsvertretung-fur-ehemalige-heimkinder/ Daten:
Robert Nieporte
Rechtsanwalt
Brotstraße 1
54290 Trier
Schwerpunkte:
- Europarecht
- Kartellrecht
- Gewerbl. Rechtschutz
- Schiedsrecht
Mail info@Kanzlei-Nieporte.de
Bankinstitut:
Sparkasse Trier
Kontonummer: 1004258
Bankleitzahl: 585 501 30
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
RA Robert Nieporte, Brotstr.1, D-54290 Trier
RA-Nieporte / Ke
28.07.2010
Sehr geehrte Mitglieder des Vereins ehemaliger Heimkinder,
Sie haben bereits von Frau Tschapek-Güntner bzw. dem Vorstand Unterlagen zugesandt
bekommen, die mich dazu ermächtigen sollen, für Sie sowie für den Verein ehem.
Heimkinder tätig zu werden. Beabsichtigt ist, die Interessen eines jeden Einzelnen unter
Ihnen nach außen - notfalls gerichtlich - durchzusetzen, was bisher nicht gelungen ist. Der
Verein ehemaliger Heimkinder hat am runden Tisch bislang wenig bzw. kein Gehör
gefunden. Deshalb möchte ich für jeden Einzelnen auftreten und den ehemaligen
Heimkindern somit ein größeres Gehör - auch am runden Tisch - verschaffen. Dafür
benötige ich Ihre Mithilfe. Ich bin bereits in Österreich mit der Thematik befasst, dort ist die
Entwicklung durch die Zusammenarbeit von Presse und Politik inzwischen weit gediehen.
Insbesondere für die Frage der Verjährung beruft sich der Runde Tisch darauf, dass ein
institutionalisiertes Unrecht nicht bestanden hat, sondern jede betroffene Person ein
individuelles Schicksal erlitten habe.
Dies ist falsch. Diese Argumentation kann aber nicht
entkräftet werden durch einen Einzelnen, sondern nur durch das Aufzeigen von vielen
„Einzelschicksalen“, daran wird nämlich die institutionelle Einrichtung des Unrechts, das
institutionelle Unterlassen der Aufsichtspflicht durch den Staat und die Kirchen deutlich.
Zunächst einmal benötige ich von Ihnen dringend die zwei Vollmachten, welche Ihnen
zugesandt worden sind. Außerdem benötige ich umgehend den Beratungshilfeschein, den
Sie beim Amtsgericht in Ihrem Wohnbezirk beantragen können. Sie erhalten den
Beratungshilfeschein, indem Sie dem Rechtspfleger sagen, dass Sie die Überprüfung und
Beratung durch einen Anwalt Ihrer Wahl durchführen möchten.
Der Beratungshilfeschein darf Ihnen nicht versagt werden, da es Ihr Recht ist. Sollte man
Ihnen den Beratungshilfeschein verweigern, fordern Sie eine schriftliche Ablehnung des
Antrages nebst Begründung.
Der Beratungshilfeschein sollte wie folgt von dem Rechtspfleger ausgegeben werden:
Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl und Prüfung der Erfolgsaussichten
einer „Klage gegen das Land/den Bund/ die Kirche wegen Missbrauchs in
Kinderheimen“
Der Beratungshilfeschein und die beiden Vollmachten sollten wenn möglich spätestens bis
zum 04.08.2010 an mich zurückgesandt werden. Außerdem ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von einmalig 10,- € notwendig. Diese legen Sie entweder den Vollmachten und dem Beratungshilfeschein bei, oder Sie überweisen es auf das Ihnen bekannte Vereinskonto unter Angabe Ihres Namens und des Bezugs: „Nieporte“. Bei jenen Personen, die keinen Beratungshilfeschein bekommen, beläuft sich der Betrag auf einmalig 109,96 €.
Schließlich benötige ich von Ihnen den Fragebogen, den Sie mir aber auch später mailen
oder postalisch zusenden können.
Je mehr Personen den Verein in der Durchsetzung auch der eigenen Interessen unterstützen,
umso größer ist die Möglichkeit, das Ergebnis des runden Tisches zu beeinflussen. In
Österreich ist uns dies aufgrund der intensiven gemeinsamen Zusammenarbeit bisher sehr
gut gelungen. Auch in Deutschland darf das Thema kein Tabu sein und muss die
Entschädigung, die Aufstockung der Rente sowie die Möglichkeit der Therapie für die
Vielzahl ehemaliger Heimkinder durchgeführt werden. Tragen Sie also mit dazu bei durch
Ihre Aktivität. Gemeinsam sind Sie stark! Legen Sie Ihr Mißtrauen ab und helfen Sie sich
gegenseitig, indem Sie auch Ihr eigenes Interesse umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Nieporte
Rechtsanwalt

RECHTSANWALT ROBERT NIEPORTE im Gespräch mit Peter Henselder
1 PDF-ANHANG: 20100728 RECHTSANWALT ROBERT NIEPORTE Sehr geehrte Mitglieder ....pdf
http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/07/ra-nieporte-veh.pdf