Habe in einem Falter-Artikel des Herrn Klenk folgende Zitate einer ermittelnden Innsbrucker Staatsanwältin gefunden:
"Die ermittelnde Innsbrucker Staatsanwältin Gabriele Ginther-Schöll, übrigens die erste Frau, die in diesem Fall tätig wird, rechnet mit den Spekulationen des ehemaligen Höchstrichters auch in diesem Sinne ab. Rzeszut, so schreibt sie in den Abschlussbericht, verbreite Verschwörungstheorien und ein absonderliches Weltbild: „Bei Natascha Kampusch handelt es sich augenscheinlich in den Augen des Dr. Rzeszut (...) nicht um ein maßstabgerechtes Opfer, weil sie vom Täter nicht gänzlich zerstört wurde, sondern sich der Situation teilweise angepasst hat und sich nach außen hin stark gibt. Die Frage ist nur, ob das den Vorstellungen des Dr. Rzeszut gerecht werdende Opfer ein solches Schicksal überhaupt überlebt hätte.“"
Mir ist seriöserweise schlicht unerklärlich wie im EU-Rechtsstaat Österreich in den AbschlussBERICHT einer Staatsanwältin (wohlgemerkt nicht: zur Auflagensteigerung angelegter journalistischer Beitrag in einer Wochenzeitschrift) solche Formulierungen Eingang finden können:
"verbreitet ein absonderliches Weltbild"
"(es handelt sich nach Dr.Rz.) nicht um ein maßstabsgerechtes Opfer, weil sie nicht gänzlich zerstört worden ist"
"Die Frage ist nur, ob das den Vorstellungen des Dr. Rzeszut gerecht werdende Opfer ein solches Schicksal überhaupt überlebt hätte.“
Wenn dermaßen subjektiv gefärbte Wertungen mit emotionaler Aufladung in den Abschlussbericht einer Staatsanwältin einfließen, die ihren Text im Bewußtsein verfasst, in einem der heikelsten Fälle der österreichischen Kriminalgeschichte der Nachkriegszeit vermutlich eine der letzten Instanzen zu sein, die zu einer Klärung des Falles noch angerufen werden kann, dann wird mir - wie Frau Kampusch im FeuersteinInterview - einfach nur noch schlecht.
Sehr geehrte Frau Staatsanwältin !
1.Was Sie persönlich für eine absonderliches Weltbild halten, ist Ihnen privat unbenommen, möge aber, bitte, nicht in die Beurteilung Ihrer beruflich zu beurteilenden Fälle einfließen.
2.Wenn Sie einem ehemaligen Höchstrichter der Republik unterstellen wollen, dass ein Opfer für ihn dann maßstabsgerecht sei, wenn es gänzlich zerstört wurde, tun Sie das, bitte, in einem persönlichen Brief, aber nicht in einem Abschlussbericht, den Sie als Staatsanwältin zu verantworten haben und
3. unterlassen Sie es, bitte, in einem Text, der unter dem Anspruch unbeeinflusster Objektivität steht, einem höchst qualifizierten Kollegen vorzuwerfen, er würde ein gesolltes Verhalten des Opfers so definieren, dass damit das Überleben des Opfers gefährdet sei.
4. Ich möchte nicht die Vorsitzende einer Disziplinarkommission sein, die über derlei Vorwürfe zu entscheiden hat.