Ich glaube, dass auch beim Kampusch-Unterausschuss die Geschäftsordnung des NR die Regeln vorgibt.
Darnach hat der U-Ausschuss einen Bericht an den Ausschuss zu erstatten. Vom Ausschuss geht dann ein Bericht an den Nationalrat.
Damit ist mMn. klar, dass letztendlich ein Ersuchen um weitere Schritte nur an die Ressortleitung und nicht an irgendeine nachgeordnete Dienststelle ergehen kann.
Natürlich können auch der U-Ausschuss und der Ausschuss zum Ergebnis gelangen, dass eh alles bis zum geht nicht mehr erhoben, geprüft, beweisgewürdigt und in alle Zielrichtungen untersucht wurde - und nichts weiteres mehr erforderlich ist...