Autor Thema: Be Kind Slow - Blog Seeh  (Gelesen 23829 mal)

silversurfer

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Re: Be Kind Slow - Blog Seeh
« Antwort #45 am: 26 Mai 2012, 22:43:55 »
LR:  im strafverfahren zeugen - oder beschuldigtenbefragung unter hypnose ? -- meiner meinung nach  ganz sicher nicht, und zwar weder mit noch gegen den willen des betroffenen ! -- aber wer weiss, was juristen dazu sagen :)

silversurfer

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Re: Be Kind Slow - Blog Seeh
« Antwort #46 am: 26 Mai 2012, 23:17:46 »
@LR: hab da was konkretes gefunden zu § 7 StPO: " alle  verfahren zur erzielung unwillkürlicher  äußerungen des beschuldigten, wie die anwendung der hypnose, der sog psychologischen tatbestandsdiagnostik, der  registrierung unwillkürlicher  ausdrucksbewegungen (lügendetektor) und der narkoanalyse sind - selbst auf verlangen des beschuldigten - unzulässig (komm fabrizy zur stpo § 7)  ............ 

silversurfer

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Re: Be Kind Slow - Blog Seeh
« Antwort #47 am: 26 Mai 2012, 23:49:36 »
---tja: was für ein glück, dass die heilige inquisition mit ihren foltermethoden die meisten hexen überführt und eliminiert hat ! einige leben allerdings noch, hat mir einmal ein pater der barmherzigen brüder versichert  --- mit der heutigen strafprozessordung  kommen wir allerdings gegen diese ihr bündnis mit dem teufel beharrlich  leugnenden damen nicht an :)

silversurfer

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Re: Be Kind Slow - Blog Seeh
« Antwort #48 am: 26 Mai 2012, 23:52:53 »
adressaten meines letzten beitrags waren übrigens  insbesondere  LR und MM !

silversurfer

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Re: Be Kind Slow - Blog Seeh
« Antwort #49 am: 27 Mai 2012, 00:01:40 »
---die mittelalterliche folter zur erzwingung von geständnissen war übrigens aus der sicht der heutigen menschenrechtskonvention ein gewisser fortschritt: das alte germanische recht pflegte die sog. wasserprobe- dabei wurde der verdächtige geraume zeit unter wasser gehalten - tauchte er sodann lebend auf, war er als schuldig anzusehen , andernfalls natürlich als unschuldig (zumindest so ähnlich) :)

silversurfer

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Re: Be Kind Slow - Blog Seeh
« Antwort #50 am: 27 Mai 2012, 00:21:34 »
aber wieder im ernst:
  der herr losta P hatte natürlich recht meit seiner kürzlichen äußerung, man könne ja niemand auf die folter spannen -------- allerdings hätte er hinzufügen müssen, dass zur zeit der folter das geständnis voraussetzung für eine verurteilung war !  seit der abschaffung der folter und aller beweisregeln (wäre ein eigenes thema) gilt die freie richterlicghe beweiswürdigung, wobei der richter  gegebenenfalls seiner subjektiven überzeugung gemäß  gestützt auf die denkgesetze  der logik und die allgemeine  lebenserfahrung  aufgrund von  beweisen welcher art auch immer - einschließlich des indirekten(indizien)beweises -      einen schuldspruch zu fällen hat ..................

silversurfer

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Re: Be Kind Slow - Blog Seeh
« Antwort #51 am: 27 Mai 2012, 00:35:19 »
und abschließend für interessierte :
 eine BEWEISREGEL (wie es sie heute nicht mehr gibt) wäre etwa: eine belastende behauptung ist dann für wahr zu halten, wenn sie von drei unbescholtenen zeugen bestätigt wird ........
 oder : altes testament, exodus : behauptet eine frau, vergewaltigt worden zu sein, ohne dass sie jemand um hilfe rufen gehört hat, und soll die behauptete tat im ländlichen bereich stattgefunden haben, ist ihr zu glauben, für den fall städtischen bereiches (wo man sie schreien hätte hören müssen) ist sie als verleumderin anzusehen und sofort zu steinigen ...............
     also nichts gegen die heutige freie richterliche beweiswürdigung, auch wenn sich die  sorgfältig gewonnene überzeugung des richters nur auf verlässliche indizien (und natürlich die vernunft)  stützt !

Offline dieblindenaugenderpallas

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Re: Be Kind Slow - Blog Seeh
« Antwort #52 am: 23 Juni 2012, 23:06:48 »
Bin gerade am Aufarbeiten meiner bisherigen Recherchetätigkeiten und stoße dabei beim hier anhängigen Thema auf folgendes Dilemma:

Seit Ende Mai (das sind nun auch schon einige Wochen) ist hier die Frage offen, ob ein angesehener Journalist eines österreichischen Printmediums über Beweise verfügt, dass eine Person, die in der Causa Kampusch imzuge der Mehrtätertheorie eine große Rolle spielen könnte, mit demselben Nickname, mit dem sie im Mobiltelefonspeicher eines Tatverdächtigen gespeichert war, auch in Internet-Sexforen aufgetreten ist.

Die Causa ist  dermaßen brisant, dass sogar ein parlamentarischer Unteraussschuss dazu eingerichtet wurde, und es hat sich offensichtlich dieser Frage noch niemand gewidmet ...

Wiesbaden wartet.