DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT - DIKTATUR KRIMINELLER JURISTEN
Seite 4 Antwort 51
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.4508.08.2012 Mag. Christian PILNACEK: VERSCHIEDENE GERECHTIGKEITEN20120808 1817 OTS Wenn 500 000 Euro so schwer wiegen wie Kindesmissbrauch 1.jpg

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=1491Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung 20120808 1817 OTS Die Presse CHRISTIAN PILNACEK VERSCHIEDENE GERECHTIGKEITEN
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120808_OTS0157/die-presse-leitartikel-wenn-500000-euro-so-schwer-wiegen-wie-kindesmissbrauchOTS0157 8. Aug. 2012, 18:17
"Die Presse"-Leitartikel: Wenn 500.000 Euro so schwer wiegen wie KindesmissbrauchAusgabe vom 9.8.2012
Wien (OTS) - Wie traurig ist ein Rechtssystem, bei dem man es als
Erfolg sieht, wenn das Vermitteln der Vergewaltigung eines Kindes so
schwer bestraft wird wie Untreue?
Es gibt also doch noch Erfreuliches aus der Justiz zu berichten. Die
Strafen für Delikte gegen Leib und Leben werden stetig strenger. Wow.
Man muss also doch, wie jene "Mutter" in Wien, für dreieinhalb Jahre
ins Gefängnis, wenn man die zehnjährige Tochter einem Mann als
Sexspielzeug zur Verfügung stellt. Etwa gleich lang wie jener
burgenländische Banker, der über viele Jahre Gelder von Kunden
(500.000 bis 900.000 Euro) veruntreut hat.
Unsere Justiz sieht es also schon als Erfolg an, wenn jemand, der es
zuließ, dass eine Zehnjährige anal und vaginal vergewaltigt wird,
gleich streng bestraft wird wie jemand, der ein paar hunderttausend
Euro abgezweigt hat.
Man kann diese Unverhältnismäßigkeit der Strafen für Delikte gegen
Leib und Leben und Vermögensdelikte gar nicht scharf genug
kritisieren. Gerade auch, weil wir uns nicht erst seit dem Fall der
"Mutter" in Wien empören und Politiker versprechen, eine
Verhältnismäßigkeit herzustellen. Jeder Justizminister startete
bisher eine Debatte darüber, wie das Strafgesetzbuch zu reformieren
ist. 2001 gab es sogar eine große international besetzte Enquete mit
Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen. Und was ist herausgekommen?
Genauso viel wie bei der Enquete 1995: nichts. Das Problem aber gilt
als gelöst, schließlich hat man es ja diskutiert. Und so sieht das
österreichische Rechtssystem weiterhin für einen Raub bis zu zehn
Jahre Haft vor, für das Quälen von unmündigen Menschen aber nur drei
Jahre.
Die Überbewertung der Vermögensdelikte geht offenbar auf eine Zeit
zurück, in der die materiellen Sorgen stärker im Vordergrund standen
als die Unversehrtheit eines Menschenlebens. Für Österreichs Justiz
ist diese Zeit noch nicht überholt.
Dazu passt auch die Judikatur für Schmerzengeld. Wer beispielsweise
in Italien durch einen Unfall querschnittgelähmt wird, kann zumindest
mit 600.000 Euro Schmerzengeld rechnen (um nicht die USA als
Vergleich heranzuziehen, wo Schmerzengeld in die Millionen geht). Wer
dasselbe Schicksal in Österreich erleidet, darf schon von Glück
reden, wenn er 218.018 Euro bekommt - die bisher höchste Summe, die
jemals von einem Gericht zugesprochen wurde.
In dem Fall war ein betrunkener Geisterfahrer mit seinem Fahrzeug
frontal in den Pkw eines Oberösterreichers gekracht. Seither ist der
21-Jährige querschnittgelähmt, er muss bis an sein Lebensende
künstlich beatmet werden und ist 24 Stunden am Tag auf fremde Hilfe
angewiesen. Die ihm dafür erstinstanzlich zugesprochenen 290.691 Euro
waren dem Obersten Gerichtshof aber eindeutig zu hoch, er fand
218.018 Euro für angemessen (die Versicherung des Gegners übrigens
nur 145.345 Euro). Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von
Querschnittgelähmten von 70 Jahren sind das jährlich 1500 Euro, die
der Oberste Gerichtshof als zu viel für jemanden ansieht, der in
diesem Jahr 365 Tage bewegungslos in einem Bett liegt.Auch das passt ins österreichische Rechtssystem: Gerade diejenigen,
die Entschädigung am nötigsten brauchten, bekommen relativ wenig
Geld. Für ein paar Tage Halskrause nach einem Auffahrunfall kann man
sich aber schon einen netten Urlaub für die ganze Familie leisten.
Angehörigen eines Getöteten gesteht man nur in Ausnahmefällen Ersatz
für den seelischen Schmerz zu; wer aber ein Haustier tötet, muss dem
Besitzer auch den ideellen Nachteil zahlen, den er durch den Tod
erlitten hat.
Die Entwicklung im Kampf gegen politische Korruption zeigt, dass man
die Justiz mit öffentlichen Diskussionen durchaus sensibilisieren
kann. Vor wenigen Jahren betrachteten Staatsanwälte sechs Millionen
Euro als Honorar für ein Gutachten noch als durchaus angemessen,
heute findet deswegen einer der größten Politikprozesse der
Nachkriegszeit statt.
Es gebe, meinte Christian Pilnacek, Leiter der Strafsektion im
Justizministerium, in einem Interview, eben "verschiedene
Gerechtigkeiten". Man darf nicht müde werden, auch bei den
Vermögensdelikten und den Delikten gegen Leib und Leben immer wieder
die Ungerechtigkeit aufzuzeigen und zu diskutieren. Dann gleichen
sich die Gerechtigkeiten von Justiz und Menschen vielleicht
irgendwann an.
OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0157 2012-08-08 18:17 081817 Aug 12 PPR0002 0646
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Chef v. Dienst
Tel.: (01) 514 14-445
chefvomdienst@diepresse.com
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StPO § 2 Amtswegigkeit
(1) Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.
(2) Im Hauptverfahren hat das Gericht die der Anklage zu Grunde liegende Tat und die Schuld des Angeklagten von Amts wegen aufzuklären.
StPO § 3 Objektivität und Wahrheitserforschung
(1) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind.
(2) Alle Richter, Staatsanwälte und kriminalpolizeilichen Organe haben ihr Amt unparteilich und unvoreingenommen auszuüben und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Sie haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln.
Wahrheitsfindung
WENN KINDESMISSBRAUCH MINDESTENS SO SCHWER WIEGT WIE 500.000 EURO