@gillian und andere:
Reichmann hat freiwillig und auf Wunsch aus diesem Blog sein Strafregister online gestellt.
Selbstverständlich, weil ich nichts zu verheimlichen habe. Wenn jemand Fragen hat, dann bekommt er auch Antworten. Wenn jemand sich die Mühe macht auf
http://www.inhr.net zu lesen, dann findet er dort ohnedies alle Zusammenhänge und auch meine Motivation, den Fall über 10 Jahre zu führen.
Selbstverständlich habe ich kein Kind missbraucht und habe natürlich in meinem eigenen Fall den Vorteil, dass ich das sicher weiß, was ich bei Fremdfällen - bei denen ich einschreite - natürlich nie sicher ausschließen kann. Deshalb geht es mir auch nicht um einen schnellen Abschluss des Verfahrens, sondern um den Nachweis, dass die Justiz und auch die Sachverständigen auf diesem Gebiet völlig unfähig sind, ungeheuren Schaden anrichten und auch nach mehreren Durchgängen nicht in der Lage sind ein Verfahren ordentlich abzuschließen.
Alleine in den letzten Wochen sind wieder Fälle aus Österreich an die Öffentlichkeit gekommen, wo zwei Menschen völlig unschuldig im Gefängnis waren. In Deutschland wurde ein bedauernswerter "Kinderschänder" nach 8 JAHREN Haft freigesprochen, weil er nachweislich unschuldig ist.
Ein Aussagepsychologisches Gutachten hatte man in Deutschland nicht gemacht (obwohl seit 1999 verbindlich vorgeschrieben), weil sich der Richter eingebildet hatte, den Fall selbst beurteilen zu können. Wie die Gutachter im neuen Verfahren zweifelsfrei festgestellt haben, hat sich der Richter doch geirrt.
In Österreich werden Aussagsychologische Gutachten generell abgelehnt, weil die "Beweiswürdigung" einzig und allein dem Richter obliegt, obwohl man weiß, dass der Deutsche Bundesgerichtshof beriets 1999 (also vor mittlerweile 13 Jahren) festgestellt hat, dass im Falle von sexuellem Missbrauch, oder auch Vergewaltigung, jedenfalls ein Aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben werden muss, weil Richter in derart komplizierten Fällen nicht in der Lage sind, die Sachlage fehlerfrei zu beurteilen.
In Österreich werden jedes Jahr zahlreiche Verfahren wegen Anträgen auf Wiederaufnahme neu verhandelt. In den wiederaufgenommenen Verfahren werden jedes Mal Gutachter aus dem Fachgebiet der Aussagepsychologie - vornehmlich aus Deutschland - beauftragt und enden bisher IMMER mit Freispruch.
Ich habe in meinem Verfahren bereits 2002 (das erste in Österreich) und auch in jedem der mittlerweile vier - durch Wiederaufnahme - durchgeführten neuen Verfahrensdurchgängen, ein Aussagepsychologisches Gutachten beantragt. Bisher wurde mir keines bewilligt, in anderen Fällen wurden bis zu fünf Gutachter in einem Verfahren bestellt.
Jedes Gutachten, das in anderen Fällen von deutschen Aussagepsychologen erstattet wurde, zeigt auf, dass die Gutachter in Österreich nicht einmal die Mindeststandards einhalten und fachlich vollkommen unfähig sind (siehe Egon Bachler, Max Friedrich und andere auf INHR) und das die Verurteilungen zu unrecht erfolgt sind.
Viele Mitstreiter, die ich bisher kennengelernt und auch geholfen habe, haben große Summen Schadenersatz kassiert und nichts mehr unternommen. Keiner war bereit gegen die Justiz und die Gutachter vorzugehen, weil das sehr viel Zeit kostet und belastend ist. Das ist eben mein Part und ganz egal, wie lange ich mein Verfahren noch führen werde (die nächste Wiederaufnahme - den fünften Durchgang - gibt es schon heuer), wird es letztlich auch in Österreich verpflichtend ordentliche Gutachter aus dem Fachgebiet der Aussagepsychologie geben.
"Was ist denn nun plötzlich neu und anders?"
Das ist eine gute Frage, die auch ich nicht beantworten kann. Schließlich geht es in diesem Forum nicht um die Beurteilung meiner Person, sondern um die Missstände in der Justiz.
Was mich aber sehr erschüttert hat, war ein Beitrag eines "Mitstreiters" in diesem Forum, der wohl beim Fall Kampusch von Ungeheuerlichkeiten in Justiz und bei Ermittlungsbehörden wettert, jedoch in meinem Fall von einer funktionierenden Justiz ausgeht.
Na wie jetzt
