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Unsere Justiz

Begonnen von admin konfetti, 22 August 2012, 18:10:42

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admin konfetti

HEUTE IN ÖSTERREICH

Eine junge Frau wurde beobachtet.
Und vergewaltigt.

Er hat Fussfesseln, und ist in"Freiheit"!

PETER PRECHT, stl.vertretender Leiter der Justizdirektion Wien:
Es ist eine Entscheidung der Justiz.

Diese junge Frau hat sich an das Justizministerium gewendet.

Aber dort gibt es keine Antwort.

Es gibt einfach keine Antworten.

Es gibt nur dann dezitiert etwas, wenn ein "OPFER" "RICHTIG" reagiert.

DAS BEDEUTET:
Überfall, 133 anrufen, alles genau schildern.

Aber wer kann das schon?

Unsere lieben, die wir gewählt haben.



Robert Melzer

Das mit den "keine Antworten" kenne ich aus meiner eigenen Erfahrung.
In den letzten drei Jahren haben die Täterschützer meine Hündin erschossen, mich unter auslassens jeglicher Rechtsstaatlichkeit vor Gericht gestellt.
Mittels Amtsarzt den ich nie gesehen habe, noch gesprochen habe, für paranoid erklärt, dann mir in NÖ. ein Waffenverbot verpasst, das ich am Verfassungsgerichtshof bekämpft habe und gewonnen habe.
Am nächsten Tag hatte ich ein Waffenverbot in Wien, dann haben sie versucht mich zu entmündigen, nach einer Besetzungsaktion auf einem Kran um auf das Unrecht aufmerksam zu machen, war ich in drei Minuten von einem weiteren Amtsarzt wieder für paranoid erklärt worden, dazu kam noch das ich angeblich suizidgefährdet wäre, und ab auf dem Gugelhupf.
Da die Tests gemacht, und schwups war klar ich bin nicht paranoid, nein auch nicht selbstmordgefährdet, fürs vergessen nach den Kinderheimen und den anderen Vorfällen gabs noch zwei verschiedene Psychopharmaka, eines gegen Depressionen (obwohl ich keine hatte) vom PSD verordnet, nachdem das erste Medikament meinen Widerstandswillen nicht gebrochen hatte. Nach drei Monaten habe ich das Teufelszeugs abgesetzt, und schon war die Welt wieder in Ordnung.
Natürlich geht die Geschichte noch weiter, mit einem Richter (Ziermann, Floridsdorf) der mich mit seinem Anwalt Hirtzberger ( Bruder des Bürgermeisters der mit dem Mon Cheri vergiftet wurde) um rund 200 000 Euro Erbe gebracht hat, obwohl es schon einen rechtskräftigen Titel gegen den Richter gab.
Dem nicht genug, in St. Pölten da wo die Gerichtsbarkeit eigene Wege geht wurde mitgeholfen eine U-Haft gegen mich zu veranlassen, natürlich wieder unter auslassens jeglicher Rechtsstaatlichkeit, und wir sind noch immer nicht am Ende!
Mit dem folgenden Link auf You Tube kann man(n) die ganze Geschichte verfolgen, in den ersten 27 Videos kann man deutlich sehen wie fertig ich war, und was das alles ausgelöst hat.
Jetzt habe ich mich wieder erfangen, und werde unter Mithilfe einiger anderer Personen die Straftäter in die Öffentlichkeit zeren, und veranlassen das die Täter vor Gericht gestellt werden.
Volksanwaltschaft und Justizobudsstelle wurden informiert, die Strafanzeigen folgen, im Video 32 ist eine Liste der justiziaren Straftäter und die Aktenzahlen veröffentlicht!

http://www.youtube.com/user/indubioproreoaustria?feature=results_main

grossvater

#2
Wir begrüßen Alle Justizgeschädigten !

Wir bedanken uns!

Wir sind ja nur ein Einzelfall oder ? 

Jeder für sich !    Besonders die Kinder!

Haben Alle Wahnvorstellungen, bilden sich alles nur ein.

Sind psychisch Krank und verblödet, wenn wir schlimmes Bemerken.

Uneinsichtig, starr, können nicht lesen nicht denken,

haben alles zu glauben und sich  mit allem ab zu finden!

kendi

Es sollte unser gemeinsames Anliegen sein, die dafür Verantwortlichen endlich auch Haftbar machen zu können: Richter, Staatsanwälte und Gutachter.
Dieser Staat im Staat gehört weg!
Also: Zentraldatei mit Gutachten und die dazu gehörenden Urteile.
Und dann kann man sehen, wie Freunderlwirtschaft in der Justiz funktioniert.

Liebe Grüße und friedliche Feiertage

Kendi

grossvater

Die Gewaltenteilung; eine gewaltige Lüge!
Kontrolliert  die Exekutive  rechtswidrige Urteile und Beschlüsse bei der Vollziehung ?
Oder führt Sie nur die Befehle von BH, Richtern und Staatsanwälten  blind aus?
Und schützt die Exekutive das Gericht und wird dafür vom Gericht geschützt ?
Was macht die Legislative?  Lebt Sie nicht in gläsernen Palästen mit Säulen?
Sollen die sich noch Gedanken darüber machen,  was mit Ihren Beschlüssen geschieht ?
Sie machen Gesetze , was kümmern Sie korrupte Richter und Beamte?
Die Legislative, Judikative und Exekutive ist eine Erfindung eines Träumers, eine Täuschung.
Die weiteren Säulen der Rechtspflege wie Medien und Rechtsanwälte sind bereits tot.
Die Abhängigkeiten von Presseförderungen und Verfahrensaufträgen machten es möglich.
Was übrig bleibt ist eine ,,demokratische" Diktatur im Mantel der Demokratie .
Sie ist noch schlimmer als eine Diktatur, da diese das Recht geschrieben und
öffentlich manifestiert hat  und uns  allen eine heile Welt vorgaukelt.  Menschenrechte in unserem Land ein Fremdwort, nur in der Verfassung auf dem Papier existierend.
Scheineinrichtungen, an die sich das Volk wenden kann, sowie Scheinverfahren welche
nur Geld kosten und keinen Erfolg bringen und wo alle Rechtssuchenden einzeln
finanziell , nervlich und mit Schikanen nieder knüppelt werden.
Mürbe machen nennt man diese Taktik.  Netzwerke; Anwälte, Gutachter,
Behörden wie Jugendämter, Bezirkshauptmannschaften .....  Krieg gegen die Kleinen. Die Großen richten sich schon alles.  Der Kalte Krieg !
Es gibt keine Beschwerdemöglichkeit.  Abschasseln, beschwichtigen , vertrösten,
einschüchtern , Beschäftigungstherapie, Hoffnungen  auf den St. Nimmerleinstag sind psychologische Methoden.  Der EuGH wird mit 36 Richtern besetzt, obwohl jährlich zigtausende
Beschwerden (Individualbeschwerden) einlaufen.  Eine unseriöse weitere Scheineinrichtung.
Die Rechtsordnung wurde auf den Kopf gestellt.  Unschuldige werden verurteilt,
Verfahrensregeln missachtet und die Narrenfreiheit  der Amts und Macht missbrauchenden
breitet sich immer mehr aus.  Die weiße Folter.  An nichts, absolut nichts, kann man sich orientieren .Verfahren gegen Kinderschänder werden eingestellt. Solche die es nicht sind werden angeklagt !
Alle Werte gehen verloren.  Wenn Niemand mehr an das Recht  glaubt, ist eine Katastrophe
unausweichlich.  Glaubt niemand mehr an das Geld, bricht  alles zusammen.  Die Familien werden
systematisch zerstört. Die Scheidungsmafia schlägt unbarmherzig zu. Was sie nicht schafft, besorgen die Krabbelschulen, der Hort, Zwangskindergarten, die  Ganztagsschule.  Weg von der Mutter, es gibt noch als Draufgabe den Papamonat. Mutti macht ja Karriere bei der Kasse  im Supermarkt!  Dafür bekommen  geschiedene Väter kein Besuchsrecht, sind oft arbeitslos.  Das Geschäft mit der Fremdunterbringung blüht.  Pflegeeltern haben einen Kurs gemacht und im Heim haben die Kinder mehr Möglichkeiten, wir haben es schon gehört.   Möglichkeiten fürs Leben kaputt zu werden.   Kinder sind weniger Wert als Hunde und Katzen.
Alles hat sich so gegen den Bürger verschworen , das sich alles gegen Ihn gekehrt.
Er kann machen wie er es will, es stellt sich immer als falsch heraus!  Man sollte alle Rechtsbücher
verbrennen;  wo ist hier eine Wissenschaft ?  Nur Spielregeln welche nicht eingehalten werden!
Es wird alles gegen Einem verwendet.  Die Angst geht um.  Denunzieren, verpetzen und
wichtig tun bei den Mächtigen ist Mode.  Die ,,Maulwürfe" sind überall !   Heucheln und Kriechen zeichnen die feigen Charaktere.  Sie sind das letzte Gift einer ohnehin im sterben liegenden Demokratie. Demokratie ist eine geistige Einstellung, die eine Reife erfordert und jeden Tag neu erkämpft werden muss!!   Der schlimmste Feind dabei ist die Volksverblödung und der Lehrstoff in den Schulen der kaum auf das praktische Leben, der Rechte und Pflichten der Bürger  vorbereitet.
Selbst die weniger Klugen merken schon, das es in allen Bereichen bergab geht.  Es erfordert für die Zukunft eine gewaltige Anstrengung und  ZIVILCOURAGE  wieder zu einem tragbaren menschlichen Zusammenleben  zurück zu kehren.  Noch viel zu Wenige sind es die mutig sind.


    IST DER MENSCH NICHT REIF FÜR DIE DEMOKRATIE ODER ZU FEIGE ????
Die Einen sind zu dumm und merken nichts, die Anderen wollen nichts merken und wieder
                                            Andere können sich alles richten !


                                                               Menschen

                                          die hinsehen, statt weg zuschauen;
                                     die den Mund aufmachen, wo Andere schweigen
                                   die sich einmischen, wo Andere sich heraus halten.
                                   Die nicht nur im breiten Strom des üblichen ,
                                 sondern auch bewusst gegen den Strom schwimmen.
              Die immer wieder mal bereit sind, selbst persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen
                       Um größere Nachteile für Andere und das Gemeinwesen zu verhindern
                                                 solche Menschen zeigen

                                                   ZIVILCOURAGE.

Ingrid W.

Was geht in unserer Regierung wirklich ab?

Wo ist unser Bundespräsident?

Was sagt Mikl-Leitner?

WIR BRAUCHEN FUSSGÄNGERBEAUFTRAGTE.
WICHTIG!
WICHTIG!
WICHTIG!

Was möchten da so einige, die in ihrer Kindheit ...................

Ein Land wie Österreich, eines der reichsten Länder der Welt.

Tla.

Wir bezahlen diese ARSCHLÖCHER, die diese Gesetze bestimmen.

Österreich ist eine DEMOKRATIE?

Nein!

Österreich ist ein Land, wo wenige bestimmen.

Österreich ist ein Land, wo Arschlöcher regieren.

grossvater

               Vorerst eine Abkürzung für alle solche Folterknechte unser Kinder, Enkel, Großeltern, Tanten....
               AK = Arschlochkinder.   

               Wo finden wir diese AK noch außer im eigenen Volk.

               Ich denke immer wieder an das Milgram Experiment.

               Wo sind die Leiter des Experiments ?  Der Versuche aller gemeinsten Ideen ?

               Sind Sie vielleicht beim EGMR in Stassbourg und im Europaparlament in Brüssel zu Hause ?

              Wer sonst ist für alle Schweinereien verantwortlich ?

              Wer sonst bestimmt, welches Klopapier wir verwenden dürfen, die Krümmung der Banane,

              die Glühbirnen, die Abschaffung der Familien, die .....

              Im Anhang : schafft den EMGR ab !!

               

grossvater

                                  Strafverfahren  nach § 83(1)  leichte Körperverletzung



Einer geht im Wald spazieren.  Ein Auto kommt plötzlich, ohne Beleuchtung, bleibt vor Ihm stehen. Das Fenster ist auf der Fahrerseite herunter gekurbelt, ein Vierkantprügel ragt heraus. Der Fahrer steigt aus und holt mit dem Prügel zum Schlag gegen den Spaziergänger aus. Der ist wesentlich kräftiger, entwendet ihm den Prügel. Es gibt keine Zeugen.  Der Fahrer lässt nicht locker und beginnt mit Faustschlägen. Der Spaziergänger schlägt zurück, die Sache eskaliert. Nach dem der Fahrer genug hat, verschwindet er mit seinem Auto im Wald.  Der Andere geht nach Hause er hat genug. Doch der Fahrer geht zum Arzt, dieser erstattet Verletzten-Anzeige, die Polizei holt auch den Spaziergänger zum Protokoll.  Es kommt beim Bezirksgericht zur Hauptverhandlung auf Grund einer Anklage.  Dort tritt der Angreifer als Zeuge gegen den Verteidiger auf !!


Der sich nur in Notwehr verteidigte wird verurteilt, der Angreifer bekommt eine Diversion  vor der Hauptverhandlung!   Alle stichhaltigen und logischen Argumente des Angeklagten werden nicht berücksichtigt.  Verfahrensfehler und ein krasses Fehlurteil auf Grund von falscher unrichtiger und nicht schlüssiger Beweiswürdigung veranlassen den (nicht rechtskräftig) Verurteilten, zu einer Berufung.  Diese ergeht an das Landesgericht.  Der Vater des Verurteilen will seinen Sohn dort vertreten.  Dies darf er nach § 465 StPO, da es sich um ein bezirksgerichtliches Rechtsmittelverfahren  handelt.  Dem Richter passt das nicht. Er aberkennt rechtswidrig gegen alle Regeln die Vertretung des Vaters, bestellt einen Verfahrenshilfeanwalt und vertagt die Verhandlung. ( Obwohl auch dieser nicht erforderlich war. Im Prinzip ein reines Aktenverfahren )  Bei der Verhandlung mit dem Verfahrenshilfeanwalt bestätigt ein drei-Richter Senat das Urteil des Bezirksgerichtes voll.   NOTWEHR IST ALSO EINE STRAFBARE HANDLUNG !!!!!!

Was können wir daraus lernen?   Die gesamte Rechtsordnung wurde auf dem Kopf gestellt!!!

grossvater

#8
XXXXXXX   CHRISTINE UND JOSEF
XXXXXXX
XXXXXXXXXX
Telefon: XXXXX
Mail:  XXXXXXXXXX                                                                                                  Seite 1 von 4







                                                                                                  Abteilung I/  1 Pflegschaftssachen
                                                                                         bzw.  ( AbteilungI/  8 Verfahrensrecht )





An die Justizministerin  Dr. Beatrix KARL

Museumstraße  7
1070   WIEN





Betreff: Pflegschaftssache Mj. Angelika XXXXX; Verweigerung der Aktenvorlage an den OGH im außerordentlichen Revisionsrekurs.


Sehr geehrte Fr. Justizministerin !





Am 8. Sept. 2010 brachten wir einen Antrag auf Besuchsrecht und Pflegestunden ( 1P 24/08v  und 1Ps 54/09s ) für unser Enkel ein.  Mit Schriftsatz datiert vom 17. April 2012 erhielten wir erstmals einen Beschluss ( 1Ps 54/09s -ON 211) in dem alle unsere Anträge  einschließlich der Akteneinsicht ab gelehnt wurden.  Wegen dieser und weiterer gravierender Verfahrens- und Fehlbeurteilungen brachten wir fristgerecht am 24. Mai 2012 Rekurs ein, mit ausführlichen Mängelrügen.  Datiert mit 28. August 2012 erhielten wir Beschlüsse des Rekursgerichtes ( 1 Ps 54/09s-229, 23R 97/12w, 23R 98 12t, 23 R 99/12i). Dem Rekurs wurde nicht Folge gegeben, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Damit blieb uns nunmehr das Rechtsmittel des
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außerordentlichen Revisionsrekurses, (Beilage /A) welchen wir fristgerecht am 18. Sept.2012 einbrachten. Nach Aufforderung einer Verbesserung, stellten wir gesondert nochmals die Gründe für einen außerordentlichen Revisionsrekurs dar.  Zudem wurde die Unterschrift eines Anwaltes gefordert.  Dieser wurde jedoch nicht Folge geleistet.
(Beschluss datiert mit 21. Sept. 2012  1Ps 54/09s-232.)

Grundsätzlich können sich Parteien im Obsorge und Besuchsrechtverfahren in allen Instanzen vertreten. Nunmehr herrscht auch in der I. Instanz relative Anwaltspflicht. In der III. Instanz, vor dem OGH jedoch nur im streitigen Außerstreitverfahren !   Rechberger in Rechberger AußStrG. § 6 Rz 2 , in denen mehrere Parteien im Revisionsrekurs gegenüberstehen ist zwingend die Vertretung eines Anwaltes erforderlich! ( 8Ob 40/09d ) letzter Halbsatz des § 6(1)  streitige Außerstreitsache.
Im konkreten Fall handelt es sich um keine streitige Außerstreitsache.


Am 11.Okt. 2012  legten wir unseren verbesserten  außerordentlichen Revisionsrekurs (Beilage /B) nochmals vor, insbesondere auf die Rechtsfragen bezogen und die Begründung, warum entgegen den Ausspruch des Rekursgerichtes nach § 62 Abs.1 der  außerordentliche Revisionsrekurs zulässig sei und beantragten die Vorlage der gesamten Pflegschafts und Strafakten dem OGH vor zu legen.

§ 69 ( 4)  AußStrG.  Einen außerordentlichen Revisionsrekurs, hat das Gericht erster Instanz, mit allem die Sache betreffenden Akten, sofort und unmittelbar, dem Obersten Gerichtshof vor zu legen.

Ein weiterer Beschluss datiert mit  10. Okt. 2012 erfolgte, aus dem ersichtlich war, das nunmehr die Vertretung eines Anwaltes strittig war. ( 4PS 15/12g)  Dieser Beschluss  stützt sich auf  § 65 Abs. 3 Z 5 AußStrG., welcher nicht anwendbar ist, da Abs. 3 spezifische  Erfordernisse enthält. An zu wenden ist § 6 (1) AußStrG. die Vertretungspflicht als  spezielle Regel.   Die Zurückweisung des Revisonsrekurses war damit gefehlt. Auch dieser Beschluss wurde ausführlich bekämpft, mit Hinweisen auf Lehre (Fucik) und Rechtsprechung des OGH.   

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Es folgt ein weiterer und letzter Beschluss des Landesgerichtes XXXXX, datiert mit 8. Nov. 2012 ( 23 R 132/12 t)  in dem als Spruch lautet: " Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der ordentliche Revisionsrekurs ist nicht zulässig."  Dieser Beschluss verfehlt die Thematik, da wir einen außerordentlichen Revisonsrekurs und nicht einen ordentlichen Revisionsrekurs  eingebracht haben!  Das der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, wurde uns bereits am 21. Sept. 2012  ( 1PS 54/09s-232) mit geteilt. Deswegen wurde das Rechtsmittel des außerordentlichen Revionsrekurses ergriffen ! Dieser unterliegt anderen Verfahrensregeln. Die Begründung stützte sich wieder auf die fehlerhafte Anwendung des AußStrG.  und läßt hier Rechtsbeugung vermuten.  Es schadet dem Ansehen  des Gerichtes, wenn ein Richter eigenwillige und rechtswidrige Auslegung von Gesetzestexten anwendet, welche der Gesetzgeber klar und unmißverständlich formuliert hat und  diese in der  Rechtssprechung des OGH  bestätigt sind.
Wir wenden uns an das Justizministerium, da wir weder an Anzeigen, noch an Dienstaufsichtsbeschwerden an das OLG Interesse haben. Uns geht es nur um das Wohl und die Zukunft unserer Enkelkinder, insbesondere das von XXXXX.  Unsere Parteistellung wird gegen alle Verfahrensregel übergangen, der Pflegschaftsakt ist gesperrt.  Es gibt keine Verhandlung, keinen "Runden Tisch", zuletzt wird der Instanzenzug in einer ohnehin brisanten Pflegschaftssache verweigert.  Wir haben Enkelkind-Verbot auf  Lebenszeit, mit der Begründung im Beschluss, das wir das Familienleben der (  erziehungsunfähigen ) Eltern stören !  Am 21. Sept. 2012 waren wir zu Gast bei Fr. Mag. XXXXXX in der Justizombudsstelle Wien. Dort wurde uns in Aussicht gestellt, das dieser Fall beim Bezirksgericht einvernehmlich gelöst werden soll.    Eigentlich bestehen wir nicht auf  alle Instanzen, sofern  Gespräche und Lösungen beim Bezirksgericht möglich werden.   Ein Erbe ( Haus ) und ihr eigenständiges Recht auf Ihre Grosseltern sind ein wichtiger Teil Ihrer  Zukunft.  Es darf nicht sein, das hier das Kindeswohl darin besteht, das die Minderjährige nur Schaden erleidet , Sie wird von Ihren Großeltern nachhaltig isoliert, was Ihrer seelischen  Heranreifung und materiellen Zukunft abträglich ist.

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In unserem Rekurs vom  24. Mai  2012 und  dem außerordentlichen Revisionsrekurs vom 18. Sept. 2012, ist die Problematik ausführlich beschrieben.


Wir ersuchen die Fr. Justizministerin bzw. die zuständigen Mitarbeiter um eine gesetzeskonforme und menschliche Lösung für diese Causa.   Wir denken auch dabei an die Möglichkeit diese Sache rascher und einvernehmlicher beim Bezirksgericht zu lösen, falls dies für alle Beteiligten, voran für die Minderjährige, vorteilhafter  erscheint.  Wir sind jederzeit gesprächsbereit und flexibel.  Das bisherige Verfahren ist schon auf Grund der gravierenden Verfahrensmängel mit Nichtigkeit behaftet.

Sollte eine einvernehmliche Lösung, aus welchen Gründen auch immer ,nicht möglich sein, so ersuchen wir um Veranlassung, das die gesamten Akten ( Pflegschafts und Strafakt) dem Obersten Gerichtshof  zur Entscheidung vor gelegt werden.  Alle formellen Voraussetzungen dazu sind erfüllt.




Mit freundlichen Grüßen


Christine     XXXXXXXX                                 Josef     XXXXXXXX


Beilagen:   1. Beilage A:    außerordentliche Revision 18. Sept.2012
                2. Beilage B:    Verbesserung, auf a.o. Revisionsrekurs 11. Okt. 2012

Im Anhang Antwort vom JM

Die Antworten sind sterotyp immer die gleichen und dazu falsch. Wichtige fragen und Fakten werden erst gar nicht beantwortet.  In Pflegschaftsachen, kann bestenfalls der OGH selbst einen außerordentlichen Rekurs zurückweisen, niemals das Rekursgericht!


   






grossvater

      Gemäß § 19 ABGB ( Allgemein bürgerliches Gesetzbuch)

                                             herrscht ein Selbsthilfeverbot,indem, an
                                   
                                             statt dessen der Staat das Gewaltmonopol an  sich nimmt und sich 

                                             damit verpflichtet, sich der Fälle an zu nehmen und diese nach den Regeln

                                             der Norm auf zu klären und zu sanktionieren.


Tut der Staat dies nicht, ist das Ergebnis der zwingenden Logik, das Gewalttäter geschützt werden und über anständige und unschuldige Bürger unsagbares Leid kommt.


Verfolgung der Rechte:   § 19 ABGB ohne Kommentar.
Jedem der sich in seinem Rechte  gekränkt zu sein erachtet,
steht es frei, seine Beschwerde vor der durch die Gesetze
bestimmten Behörde an zu bringen.
Wer sich aber mit Hintansetzung der derselben
der eigenmächtigen Hilfe bedient, oder die Grenzen
der Notwehr überschreitet ist dafür verantwortlich.

Reichmann

Das mit dem Selbsthilfeverbot stimmt nicht ganz.
Gerät Mensch in Gefahr, darf man (fast) alles unternehmen, um die Gefahr abzuwenden.
Das gilt übrigens auch für Kinder. Bei Minderjährigen muss man in diesem Fall lediglich die Erziehungsberechtigten und das Jugendamt davon in Kenntnis setzen.
Roland Reichmann
http://www.inhr.net

grossvater

Danke für die Antwort.

Grundsätzlich herrscht Selbsthilfeverbot !
Ausnahmen sind Akute Gefahr, wo jede Andere Hilfe z.B. die des Staates zu spät kommen würde.  (Kind ist am ertrinken, ich muß eine Scheibe einschlagen , fremden Grund betreten; Jemanden mit Gewalt daran hindern das einem Kind Gewalt an getan wird.
Kann ich nachweisen, das die Selbsthilfe diesfalls gerechtfertigt war, so bleibe ich straffrei !

Ein Fall der auf dieser Website besonders dominant als Beispiel genannt werden darf;

Ranovsky Zwillinge; Lucas und Christoph und Ihre Grosseltern.

Es ist offensichtlich, das beide Buben gefährdet sind. Die Grosseltern machen Meldungen und Anzeigen an allen Ecken und Enden der Welt.  Der Vater scheint nicht Erziehungsfähig zu sein, da er die Buben in ein Heim steckt.  Er liebt Sie auch nicht.  Daher wäre es die Pflicht des Staates ( Gewaltmonopol)
  dies sofort zu ändern.
Er tut es aber nicht !!!!    Greifen aber die braven Grosseltern ein und holen die Buben mit Gewalt aus dem
Heim, so wird man Ihnen mit Sicherheit ein Strafverfahren anhängen, das nicht für Sie spricht !
Vielleicht ist das besser erklärt, was man unter Schutzpflicht des Staates und Selbsthilfe versteht in diesen
besonderen Fall, an dem ich nicht im geringsten Zweifle, das er ein Skandalfall der Sonderklasse ist.

Die Grosseltern Ranovsky haben schon alle, die man sich vorstellen kann in Kenntnis davon gesetzt.   Sie stoßen überall auf taube Ohren !!!

Mit freundlichen Grüßen

grossvater

Vielleicht sehe ich hier etwas falsch !?

Das Freie Geleit gilt nur bis 25.7. 2013  6Uhr.

Der Termin für die Akteneinsicht ist aber am Freitag den 26.7 2013 !.


Das wäre mal wieder Typisch !

Andreas Ranovsky

#13
JULI 2013 LIVE FREIES GELEIT SICHERES GELEIT: ZWECKDIENLICHE HINWEISE IN ANTWORT 8

A08 Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.