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PFLICHTEN DES RICHTERS | PFLICHTEN DER RICHTERIN

Begonnen von Andreas Ranovsky, 08 August 2012, 12:25:00

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Andreas Ranovsky

PFLICHTEN DES RICHTERS | PFLICHTEN DER RICHTERIN
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,502.0.html

PFLICHTEN DES STAATSANWALTES | PFLICHTEN DER STAATSANWÄLTIN uva
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Inhaltsverzeichnis:

A01
RSTDG § 29 DIENSTEID DES RICHTERS

A02
RSTDG § 57 ALLGEMEINE PFLICHTEN DER RICHTER UND STAATSANWÄLTE

A03
OGH RECHTSSATZ RS0115556 PFLICHT DES RICHTERS
1970xxxx KLARE UND ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE - Link
OGH RECHTSSATZ RS0096368 BEWEISMITTEL DÜRFEN NICHT UNGENÜTZT BLEIBEN - Link
FRISTSETZUNGSANTRAG - Link

A04
16.03.2019 REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZMINISTER DR. JOSEF MOSER: "DIE JUSTIZ HAT EIN GARANT ZU SEIN, DASS MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN EINGEHALTEN WERDEN, UND GLEICHZEITIG AUCH DAS GESETZ IM VOLLEN AUSMASS BEACHTET WIRD."
20190316 ORF TELETEXT Seite 113 REPUBLIK OESTERREICH JUSTIZ MENSCHENRECHTE.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=502.0;attach=12618

A05
ANZEIGEPFLICHT
20190517 ORF TELETEXT Seite 113 ANZEIGEPFLICHT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=502.0;attach=12829

A06

A07

A08

A09

A10

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geplant: STRAFSACHEN BASIS - STPO § 1 - STPO § 2 - STPO § 3
geplant: AUSSERSTREIT BASIS ... GOG § 91 Fristsetzungsantrag
geplant: ZPO BASIS ... GOG § 91  Fristsetzungsantrag

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.

DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT
(OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTS- UND JUSTIZORGANE VERPFLICHTET
BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".

Es gilt die Unschuldsvermutung. Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
RSTDG 29 DIENSTEID DES RICHTERS 20031231 bis ZITATE:
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Kurztitel Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 305/1961 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003
Typ BG
§/Artikel/Anlage § 29
Inkrafttretensdatum 31.12.2003
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung RStDG
Index 64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Text

RStDG § 29 Diensteid  des Richters

(1) Der Richter hat bei Antritt seiner ersten Planstelle folgenden Diensteid zu leisten:

Ich schwöre, daß ich die in der Republik Österreich geltende Rechtsordnung unverbrüchlich beachten und meine ganze Kraft in den Dienst der Republik stellen werde.

(2) Für die Abnahme des Diensteides ist zuständig:

1. der Präsident des Oberlandesgerichtes hinsichtlich der ihm unterstellten Richter der Bezirksgerichte, der Gerichtshöfe erster Instanz und des Oberlandesgerichtes;

2. der Präsident des Obersten Gerichtshofes hinsichtlich der Richter dieses Gerichtshofes mit Ausnahme der Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes;

3. der Bundespräsident hinsichtlich der übrigen Richter.

Zuletzt aktualisiert am 15.04.2010
Gesetzesnummer 10008187
Dokumentnummer NOR40048363

ZITATE-ENDE

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
RSTDG 29 DIENSTEID DES RICHTERS 20031231 bis.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=502.0;attach=4721

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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

RSTDG § 57 ALLGEMEINE PFLICHTEN DER RICHTER UND STAATSANWÄLTE
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Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz § 57

Inkrafttretensdatum 01.01.2009

RStDG § 57 Allgemeine Pflichten

(1) Richter und Staatsanwälte sind der Republik Österreich zur Treue verpflichtet und haben die in der Republik Österreich geltende Rechtsordnung unverbrüchlich zu beachten. Sie haben sich mit voller Kraft und allem Eifer dem Dienst zu widmen, sich fortzubilden, die Pflichten ihres Amtes gewissenhaft, unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen und die ihnen übertragenen Amtsgeschäfte so rasch wie möglich zu erledigen.

(2) Befinden sich Richter nicht in Ausübung ihres richterlichen Amtes oder sind Richter und Staatsanwälte nicht sonst in Besorgung der übertragenen Amtsgeschäfte weisungsfrei gestellt, haben sie den dienstlichen Anordnungen ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten und dabei die ihnen anvertrauten Interessen des Dienstes nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen.

(3) Richter und Staatsanwälte haben sich im und außer Dienst so zu verhalten, dass das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen ihrer Berufsstände nicht gefährdet wird.

(4) Auch im Ruhestand haben Richter und Staatsanwälte das Standesansehen angemessen zu wahren.

Schlagworte Standespflicht

Zuletzt aktualisiert am 15.04.2010
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#3
PFLICHT DES RICHTERS - RS0115556 Pflicht des Richters

Die in § 57 Abs 1 Satz zwei RDG (§ 110 Abs 1 Geo) normierte Pflicht
des Richters zu ordnungsgemäßen Dienstleistungen beinhaltet die - auf
den konkreten Fall bezogene - Verbindlichkeit, sich nicht nur mit
voller Kraft und allem Eifer dem Dienst zu widmen, sondern auch die
bei Gericht anhängigen Angelegenheiten (bei zu fordernder hoher
Qualität) so rasch wie möglich zu erledigen. Dazu gehört
selbstverständlich die möglichst und tunlichst unverzügliche
Inangriffnahme aller angefallenen Amtsgeschäfte ebenso wie deren
ehebaldige Erledigung auf Grund einer rationellen Arbeitsweise und
Arbeitseinteilung.

Zur Aufarbeitung entstandener Rückstände ist einem Richter (auch
eines Oberlandesgerichtes) durchaus zumutbar, vorübergehend auch
außerhalb der Dienstzeit der Geschäftsstelle, an Wochenenden oder an
anderen dienstfreien Tagen die anhängigen Angelegenheiten im
Interesse der rechtssuchenden Bevölkerung möglichst rasch zu
erledigen.

Textdokument
RS U OGH 2006/11/21 Ds 8/06
Auch; nur: Die in § 57 Abs 1 Satz zwei RDG (§ 110 Abs 1 Geo)
normierte Pflicht des Richters zu ordnungsgemäßen Dienstleistungen
beinhaltet die Verbindlichkeit, die bei Gericht anhängigen
Angelegenheiten so rasch wie möglich zu erledigen. (T1); Beisatz: Es
ist erforderlich, durch Verhängung einer Disziplinarstrafe
aufzuzeigen, dass zahlreiche massive Ausfertigungs- und sonstige
Erledigungsgrückstände in einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren
selbst angesichts nachträglich ,,wieder erwachter Arbeitsfreude" nicht
ohne disziplinäre Sanktion bleiben können, um den Stellenwert der
Einhaltung grundlegender richterlicher Dienstpflichten sachadäquat zu
unterstreichen und die Fähigkeit der Richterschaft zu
selbstkritischer Eigenkontrolle als sehr wesentliches
gesellschaftliches Akzeptanzkriterium zu akzentuieren. (T2); Beisatz:
Hier: Verweis. (T3)

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23.12.2010 ORF2 ZIB 22:00 Uhr Mag. Claudia BANDION-ORTNER, ehemalige BMfJ:
,,ALS RICHTER MUSS MAN FÜR DIE WAHRHEITSFINDUNG SORGEN." ua in:

1970xxxx Klare öffentliche Aufträge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,265.0.html

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OGH RECHTSSATZ RS0096368 Entscheidungsdatum 20.11.1956

Beweismittel, die der Wahrheitsermittlung in wesentlichen Punkten
dienlich sein können, dürfen nicht ungenützt bleiben.


Antwort 7 am: 24.07.2012, 16:36:12 in
BEFANGENHEIT AMTIERT BEFANGEN Literatur Judikatur Beispiel
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,331.0.html

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Fristsetzungsantrag
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,388.0.html
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Andreas Ranovsky

#4
PFLICHTEN DES RICHTERS | PFLICHTEN DER RICHTERIN
SEITE 1 ANTWORT 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,502.0.html
16.03.2019 REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZMINISTER DR. JOSEF MOSER: "DIE JUSTIZ HAT EIN GARANT ZU SEIN, DASS MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN EINGEHALTEN WERDEN, UND GLEICHZEITIG AUCH DAS GESETZ IM VOLLEN AUSMASS BEACHTET WIRD."

20190316 ORF TELETEXT Seite 113 REPUBLIK OESTERREICH JUSTIZ MENSCHENRECHTE.png



20190316 ORF TELETEXT Seite 113 REPUBLIK OESTERREICH JUSTIZ MENSCHENRECHTE.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=502.0;attach=12618

Quelle: http://teletext.orf.at/ 20190316 SEITE 113 ZITATE: POLITIK Österreich / EU

Moser sieht sich nicht als "Korrektiv"

Abschiebungen, Asylverfahren oder Sicherungshaft - wenn es um Pläne von Innenminister Kickl (FPÖ) geht, ist Justizminister Moser (ÖVP) zuletzt immer wieder als eine Art Prellbock aufgefallen.   

Als Korrektiv innerhalb der Regierung sieht er sich aber nicht, sagt Moser. Er spricht von einer "erhöhten Sorgfaltspflicht", der er nachkommt:   

"Die Justiz hat ein Garant zu sein, dass Menschenrechte und Grundfreiheiten eingehalten werden, und gleichzeitig auch das Gesetz im vollen Ausmaß beachtet wird, so Moser im "Ö1-Journal-zu-Gast".   

ZITATE-ENDE

16.03.2019 REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ PFLICHTEN
DIE PFLICHTEN DES RICHTERS | DIE PFLICHTEN DER RICHTERIN
DIE PFLICHTEN DES STAATSANWALTES | DIE PFLICHTEN DER STAATSANWÄLTIN
DIE PFLICHTEN DES JURISTEN IM DIENST DER REPUBLIK ÖSTERREICH | DIE PFLICHTEN DER JURISTIN IM DIENST DER REPUBLIK ÖSTERREICH
DIE PFLICHTEN DER RICHTER | DIE PFLICHTEN DER RICHTERINNEN
DIE PFLICHTEN DER STAATSANWÄLTE | DIE PFLICHTEN DER STAATSANWÄLTINNEN
DIE PFLICHTEN DER JURISTEN IM DIENST DER REPUBLIK ÖSTERREICH | DIE PFLICHTEN DER JURISTINNEN IM DIENST DER REPUBLIK ÖSTERREICH:
DIE JUSTIZ HAT EIN GARANT ZU SEIN, DASS MENSCHENRECHTE EINGEHALTEN WERDEN.
DIE JUSTIZ HAT EIN GARANT ZU SEIN, DASS GRUNDFREIHEITEN EINGEHALTEN WERDEN.
DIE JUSTIZ HAT EIN GARANT ZU SEIN, DASS DAS GESETZ IM VOLLEN AUSMASS BEACHTET WIRD.
16.03.2019 REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZMINISTER DR. JOSEF MOSER: "DIE JUSTIZ HAT EIN GARANT ZU SEIN, DASS MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN EINGEHALTEN WERDEN, UND GLEICHZEITIG AUCH DAS GESETZ IM VOLLEN AUSMASS BEACHTET WIRD."
DIE JUSTIZ HAT EIN GARANT ZU SEIN, DASS DIE MENSCHENRECHTE EINGEHALTEN WERDEN.
DIE JUSTIZ HAT EIN GARANT ZU SEIN, DASS DIE GRUNDFREIHEITEN EINGEHALTEN WERDEN.
DIE JUSTIZ HAT EIN GARANT ZU SEIN, DASS DIE GESETZE IM VOLLEN AUSMASS BEACHTET WERDEN.

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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TEMPORÄRER ANHANG:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 14 ANTWORT 195 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.195
LG KREMS PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ...

CAUSA FRANZ STIEGER: REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ: Aus einer Mücke wird ein Elefant.
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ: Aus einer Mücke wird ein Elefant.
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ kann die öffentlich sichtbare Erstungerechtigkeit nicht zugeben.

In der CAUSA FRANZ STIEGER wird die Bedeutung des Grenzkatasters für das Rohrendorfer Grundstück des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignoriert.
Vermessungsgesetz § 50 ,,Die Ersitzung von Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstückes ist ausgeschlossen."
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/vom-unternehmer-zum-haeftling/221.870.708
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 11 ANTWORT 163 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.150
20160919 0600 kurier FRANZ STIEGER VOM UNTERNEHMER ZUM HAEFTLING Original 3S.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=10421
20160919 0600 kurier FRANZ STIEGER VOM UNTERNEHMER ZUM HAEFTLING Transkript 3S.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=10422

In der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE werden alle unwiderlegbaren Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen und Screens), 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 Zeugen sowie alle anderen Beweismittel und Begründungen der VGE und die schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die Enkelkinder beharrlich ignoriert. Der Zeitungsartikel ist eine schwere Strafanzeige, die die Justiz beharrlich ignoriert.
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html
20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch | JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
29.07.2018 https://www.inhr.net/content/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich
OGH PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=301.0
Spruch des OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995 über PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION - Zitat:
"Gründe: ... wobei die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) zur Folge hatte, nämlich eine psychosoziale Deprivation ..."

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html
Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

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31.10.2016 FRANZ STIEGER AN ALLE MITGLIEDER DES VFGH:
ANTRÄGE AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN /
VORLÄUFIGE MASSNAHMEN / INTERIM MEASURES
wegen irreversibler Schäden an Körper, Seele & Geist
von Menschen sowie irreversibler materieller Schäden.
Es besteht allerhöchste Tatbegehungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Wiederholungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Verabredungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Verdunkelungsgefahr durch (*)
(*) schwerkriminelle Täter ua gegen die Verfassung.


Sinngemäß: 31.10.2016 FRANZ STIEGER AN DEN VFGH:
ANTRÄGE AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN / VORLÄUFIGE MASSNAHMEN / INTERIM MEASURES wegen irreversibler Schäden an Körper, Seele und Geist von Menschen sowie irreversibler materieller Schäden.
Es besteht allerhöchste Tatbegehungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Wiederholungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Verabredungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Verdunkelungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.


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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#5
PFLICHTEN DES RICHTERS | PFLICHTEN DER RICHTERIN
SEITE 1 ANTWORT 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,502.0.html
PFLICHTEN DES STAATSANWALTES | PFLICHTEN DER STAATSANWÄLTIN uva

ANZEIGEPFLICHT

20190517 ORF TELETEXT Seite 113 ANZEIGEPFLICHT.png



20190517 ORF TELETEXT Seite 113 ANZEIGEPFLICHT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=502.0;attach=12829

Quelle: http://teletext.orf.at/ 17.05.2019 SEITE 113 ZITATE: POLITIK Österreich / EU

WKStA: "Grenzen überschritten"   

Nach der Anzeige von Korruptionsstaatsanwälten gegen Spitzen der Justiz meldet sich nun erstmals die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu Wort. Seit der Übertragung des Eurofighter-Verfahrens seien Grenzen überschritten worden, heißt es in einer Stellungnahme. Diese hätten eine Anzeigepflicht ausgelöst.

Die WKStA hat Anzeige gegen den Justiz-Generalsekretär Pilnacek und zwei Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet. Der Verdacht lautet auf Amtsmissbrauch.


ZITATE-ENDE

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Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

www.ranovsky.at CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ hat jahrelang Grenzen überschritten:
Alle UNWIDERLEGBAREN TATSACHENBEWEISE beharrlich ignoriert.
57 schriftliche ZEUGENAUSSAGEN für die VGE beharrlich ignoriert.
Beharrliches Ignorieren der Menschenrechte (EMRK).
Beharrliches Ignorieren der Verfassung.
Beharrliches Ignorieren der EU Opferschutzrichtlinie. ...

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