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20120706 MAG JOHANNA MIKL-LEITNER - VGE-FAXE AN BMI

Begonnen von Andreas Ranovsky, 08 Juli 2012, 18:30:13

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Andreas Ranovsky

20120706 MAG JOHANNA MIKL-LEITNER - VGE-FAXE AN BMI
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=483.0

20120706 23-SEITEN-VGE-FAX AN BMI MAG MIKL-LEITNER, ZITATE

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: Seite 1

06.07.2012 VGE-FAX an ...

An sehr geehrte Frau BMfI, Mag. Johanna MIKL-LEITNER

Betrifft: VGE-ANTRAG ...

Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel: VORANGESTELLT WIRD

Besonders hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher
abgelehnten Amts- und Justizorgane bleibt aufrecht.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Kindeswohl sind die VGE
verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen.
Daher: ...

VGE-BEGRÜNDUNGEN KURZ UND BÜNDIG:

HÖCHSTE GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS IN DER FREMDE.

HÖCHSTE GEFAHR DER VERABREDUNG, VERDUNKELUNG UND WIEDERHOLUNG DURCH DIE BESCHULDIGTEN IN JUSTIZ, JUWO, SOZA, KINDERHEIMEN, BERUFEN, PRIVATEN, ...

TÄGLICHER KINDESMISSBRAUCH AN KÖRPER, SEELE, GEIST, BILDUNG, ERZIEHUNG, SOZIALEM ZUM VERTUSCHEN VON SCHWERSTEN STRAFTATEN GEGEN DAS KINDESWOHL.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: Seite 2

VGE SACHVERHALTSBERICHT - Wissensstand 05.07.2012 24:00 Uhr
Gesunde Kinder (*2) werden als Schwerbehinderte in einer Art Kinder-Psychiatrie festgehalten.

Die Kinder waren zum Zeitpunkt der Trennung (*2) gesund, fröhlich, höchst sportlich und geistig sehr rege sowie nach dem Regellehrplan der Volksschulen eingeschult. Zudem gibt es ein hervorragendes Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Primar Dr xxx: ZITAT:
"Der Pflegeplatz bei den väterlichen Großeltern ist nicht austauschbar."

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx - anonymisierte Zitate
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

(*2): Stand: SO 20.05.2007 etwa 17 Uhr: Zeitpunkt der nachhaltigen Trennung von den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE. Wobei die VGM schicksalsbedingt die Mutterstelle rund 5,4 Jahre sublimierte (vertrat - schicksalsbedingt vertreten musste). Mit sichtbar bestem sowie eindrucksvoll und unwiderlegbar dokumentiertem Erfolg.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht:

In der Causa R haben im Zeitraum 20.05.2007 17:00 Uhr bis 05.07.2012 21:44 Uhr vollständig versagt (*1):

Alle aktenführenden und informierten Justiz- und Amtsorgane, Behörden & Berufe bis einschließlich BMfJ, MAG DR BEATRIX KARL und KABINETT.

Offen sichtbar befangen wird beharrlich die objektive Wahrheit ignoriert.
Offen sichtbar kriminell wird beharrlich die objektive Wahrheit ignoriert.

Das betrifft: Rechtsprechung, Staatsanwaltschaften, Dienstaufsicht, Dienstpflichten, berufliche Sorgfaltspflichten, etc sowie bürgerliche Pflichten in Sachen SCHWERSTE VERBRECHEN GEGEN DAS KINDESWOHL – VÖLKERMORD AN HEIMKINDERN (JUWO-TRENNUNGSOPFERN und ähnlichen Gruppen), Beitragstäter durch

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: Seite 3

Unterlassung in Amt, Beruf oder bürgerlichen Pflichten.

Tag für Tag machen sich die Beschuldigten weiter schwerstens strafbar.

(*1) Ausnahme: Sofortige wahrheitsgemäße Einvernahme der VGE am 20.11.2009 11:30-12:25 Uhr

20091120 1130 Wahrheitsgemäße VGE-Einvernahme am BG XXX (11:30 bis 12:25 Uhr)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,383.0.html

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Zusammenfassung der 10 Delikte
GEGEN ALLE AKTENFÜHRENDEN BZW INFOMIERTEN JUSTIZ- UND AMTSORGANE, ...:

05.07.2012: Zusammenfassung der 10 Delikte:

VERBOTSGESETZ § 3f (HISTORISCHE TRAGÖDIE HEIMKINDER, UNWERTES LEBEN, Wiederbetätigung, Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen StGB § 87 - KONKRET BETROFFENE: KINDER XXX UND XXX).

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: KINDER XXX UND XXX, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: Seite 4

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels,
KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER KINDER CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,
MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. PAINZ),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: Seite 5

ERWEITERUNGEN VORBEHALTEN

ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das Kindeswohl von xxx & xxx, die Republik Österreich, den Steuerzahler, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe. ,,Nachrichten-Sperre", Besuchsverbot für die real guten VGE, Medikamentenmissbrauch, kriminelles Verhalten von Justiz und Behörden.

Auch die Anzeigepflicht für Justiz- und Amtsorgane betreffend schwerste Straftaten gegen das Kindeswohl nach der Trennung von den VGE am 20.05.2007 (etwa 17 Uhr) wird beharrlich ignoriert.

VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS VGE-SACHVERHALTSBERICHT UND MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT: Beischaffen aller vollständigen Akten & reales Würdigen aller unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise, Beweismittel und VGE-Schriftsätze, die auch hier und heute gültig sind und im Allgemeinen nicht wiederholt werden.

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...

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: Seite 6

Die CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN JUSTIZ, JUGENDWOHLFAHRT,
KINDERHEIM UND PSYCHIATRIE ist von hohem öffentlichen Interesse:

Einladung zum Mediengespräch: "Missstände in Justiz,
Jugendwohlfahrt, Kinderheim und Psychiatrie"
am 12.04.2012 11:30 CAFE WESTEND Wien

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120329_OTS0252/einladung-zum-mediengespraech-missstaende-in-justiz-jugendwohlfahrt-kinderheim-und-psychiatrie-am-12042012-1130

Teilnehmer:
Nationalratsabgeordneter Leopold MAYERHOFER
Rechtsanwalt Dr. Adrian HOLLAENDER
Dipl. Päd. Susanna RANOVSKY, HS-Oberlehrerin für D, PH-CH iR
Mag. Andreas RANOVSKY, GYM-Professor für Sport und Mathematik iR

Großeltern kämpfen um ihre Enkelkinder
SuperGAU im Familienrecht
Schädigen kranke Systeme das Kindeswohl?
Milliardengrab statt familiärer Geborgenheit?

Parlamentarische Anfrage zur
CAUSA RANOVSKY - MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10785/index.shtml

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV in hoher Qualität einzeln mit Zeugenaussagen live:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: Seite 23

INHALTSVERZEICHNIS:

05 Seiten Anschreiben, Anträge, Begründungen
01 Seite   Die CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN JUSTIZ,
               JUGENDWOHLFAHRT, KINDERHEIM UND PSYCHIATRIE
03 Seiten 20120704 0904 MAIL VGE an JOHANNA MIKL LEITNER
02 Seiten 20120703 0650 MAIL VGE an JOHANNA MIKL LEITNER
02 Seiten 20120625 0400 MAIL VGE an JOHANNA MIKL LEITNER
02 Seiten 20120529 xxxx MAIL VGE an JOHANNA MIKL LEITNER
03 Seiten 20120525 xxxx MAIL VGE an JOHANNA MIKL LEITNER
01 Seite   20120104 xxxx MAIL VGE an JOHANNA MIKL LEITNER
03 Seiten 06.07.2012: VORANGESTELLT WIRD
01 Seite Inhaltsverzeichnis

23 Seiten insgesamt
=============

1 JPG-ANHANG ZUM BEWEIS:
20120706 1243-1249 FAX SENDEBERICHT VGE an BMI MAG MIKL-LEITNER.jpg

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
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Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.

Rechtsmeinung ohne Gewähr:
MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) KEINE VERJÄHRUNG WEGEN VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html

Rechtsmeinung ohne Gewähr:
INSTITUTIONELLER MISSBRAUCH KEINE VERJÄHRUNG WEGEN
VERBOTSGESETZ 3f
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,397.0.html

RECHTSMEINUNG NACH BESTEM BÜRGERLICHEN WISSEN UND GEWISSEN SOWIE OHNE GEWÄHR
Bürgerliches Wissen gilt als rechtsunkundig und bedarf der Anleitung durch Justiz- und Amtsorgane.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegend begründeter Verdacht.

Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
MAG JOHANNA MIKL-LEITNER - 20120719 VGE-FAX AN BMfI
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xxx (VGE)
xxx (Fax, wenn
nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)



..................................................................................................................

19.07.2012 VGE-FAX an SEKRETARIAT Mag. Johanna MIKL-LEITNER

TEL 01-53-126-DW-20-10 FAX 01-53-126-DW-21-91 an BMfI, Mag. Johanna MIKL-LEITNER, und JEDES KABINETTSMITGLIED persönlich

Betrifft: 06.07.2012 VGE-ANTRAG ...

Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel: VORANGESTELLT WIRD

Besonders hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amts- und Justizorgane bleibt aufrecht.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl sind die VGE verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:

Die höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE beantragen die sofortige und nachweisliche Kenntnisnahme.

Die höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE beantragen sofort und nachweislich schriftliche Benachrichtigung über Aktenzahl sowie die vollständigen Namen der zuständigen Sachbearbeiter, ihr Tel und Fax sowie Name und Anschrift der Behörde und deren weitere Vorgangsweise.

Inhaltsverzeichnis mit KOPIEN ZUM BEWEIS:

01 Seite   Anschreiben und Anträge
23 Seiten 06.07.2012 VGE-FAX an BMI Mag. Johanna MIKL-LEITNER
01 Seite   06.07.2012 12:43-12:49 VGE-FAX Sendebericht
25 Seiten insgesamt

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19.07.2012 VGE-FAX an MINISTERBÜRO Mag. Johanna MIKL-LEITNER

TEL 01-53-126-DW-20-12 FAX 01-53-126-DW-25-54 an BMfI, Mag. Johanna MIKL-LEITNER, und JEDES KABINETTSMITGLIED persönlich

Sonst wort-ident mit oben

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2 JPG-ANHÄNGE ZUM BEWEIS:
20120719 0929-0936 SENDEBERICHT VGE an BMI ML-SEKRETARIAT.jpg
20120719 0949-0956 SENDEBERICHT VGE an BMI ML-MINISTERBÜRO.jpg
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.