KONVENTION ÜBER DIE VERHÜTUNG UND BESTRAFUNG DES VÖLKERMORDES (JUWO-KINDER)
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=478.0VÖLKERMORD GRUPPE JUWO-KINDER JUGENDWOHLFAHRT-KINDER SCHWER VERLETZTE
HEIMKINDER SCHWER VERLETZTE
PFLEGEKINDER SCHWER VERLETZTE
JUWO-TRENNUNGSOPFER ERMORDETE
JUWO-STERNENKINDER CAIN LUCA AMANDA MELVIN ...
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Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT
(OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTS- UND JUSTIZORGANE VERPFLICHTET
BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".
Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht der Verdacht.
Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.htmlRechtsmeinung INSTITUTIONELLER MISSBRAUCH keine Verjährung WEGEN
VERBOTSGESETZ 3f
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,397.0.htmlRechtsmeinung: MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) - KEINE VERJÄHRUNG WEGEN VÖLKERMORD -
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.htmlRECHTSMEINUNG NACH BESTEM BÜRGERLICHEN WISSEN UND GEWISSEN SOWIE OHNE GEWÄHR
Bürgerliches Wissen gilt als rechtsunkundig und bedarf der Anleitung durch Justiz- und Amtsorgane.
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Zusammenfassung der 10 Delikte
GEGEN ALLE AKTENFÜHRENDEN BZW INFOMIERTEN JUSTIZ- UND AMTSORGANE, ...:
05.07.2012: Zusammenfassung der 10 Delikte:
VERBOTSGESETZ § 3f (HISTORISCHE TRAGÖDIE HEIMKINDER, UNWERTES LEBEN, Wiederbetätigung, Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen StGB § 87 - KONKRET BETROFFENE: KINDER XXX UND XXX).
StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: KINDER XXX UND XXX, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt
StGB § 299 (1) Begünstigung
StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels,
KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL
StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,
StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER KINDER XXX UND XXX NACH DEM 20.05.2007
StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,
StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:
MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,
MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. PAINZ),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)
MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß
1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011:
www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3
ERWEITERUNGEN VORBEHALTEN
VGE-SACHVERHALTSBERICHT und BEGRÜNDUNGEN kurz & bündig:
20.05.2007 GESUNDE KINDER – AB 01.08.2007 SCHWERBEHINDERT
ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das Kindeswohl von xxx und xxx, die Republik Österreich, den Steuerzahler, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe. „Nachrichten-Sperre“, Besuchsverbot für die real guten VGE, Medika-mentenmissbrauch, kriminelles Verhalten von Justiz und Behörden.
Auch die Anzeigepflicht für Justiz- und Amtsorgane betreffend schwerste Straftaten gegen das Kindeswohl nach der Trennung von den VGE am 20.05.2007 (etwa 17 Uhr) wird beharrlich ignoriert.
VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS VGE-SACHVERHALTSBERICHT UND MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT: Beischaffen aller vollständigen Akten & reales Würdigen aller unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise, Beweismittel und VGE-Schriftsätze, die auch hier und heute gültig sind und im Allgemeinen nicht wiederholt werden.
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