LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 14 ANTWORT 198
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.195LG KREMS PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
31.10.2016 FRANZ STIEGER AN ALLE MITGLIEDER DES VFGH:31.10.2016 FRANZ STIEGER AN DEN VFGH:Schriftsatz Seite 1-5 sowie Beweismittel zum Schriftsatz:LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 13 ANTWORT 188-194 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.180Schriftsatz Seite 6-17 sowie Beweismittel zum Schriftsatz:LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 14 ANTWORT 195-198 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.18531.10.2016 Schriftsatz SEITE 11-17: TRANSKRIPTION:ANTRAG: Vor jeder Entscheidung gegen mich beantrage ich eine EUGH-VORABENTSCHEIDUNG.BEGRÜNDUNGEN FÜR DIESE RECHTSSACHE UND AUS DER GESAMTSCHAU DER CAUSA FRANZ STIEGER:Missachten von Artikeln der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (CGEU) durch Amtsträger und Berufe.ZITATE: „Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde durch den Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich. Gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV hat die Charta denselben Rang wie die Gründungsverträge der Union. Dies bedeutet, dass ihre Einhaltung Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Unionsorgane und der EU-Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts ist. Die so festgeschriebenen Grundrechte
können in Verfahren vor dem EuGH sowie vor nationalen Gerichten bei der Umsetzung und Anwendung von Unionsrecht geltend gemacht werden.“
ZITATE-Quelle:
https://www.bka.gv.at/site/3467/default.aspx-----------------------------------------------------------------------------------------
CGEU-ARTIKEL 3 „Recht auf Unversehrtheit“ ZITAT: „(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.“
BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.
Sinngemäße „Verständigungen vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die STA hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil kein Anfangsverdacht besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung nicht zu.“ sind unwiderlegbare Tatsachenbeweise, dass das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER
beharrlich ignoriert wurde und wird.
Das betrifft ua Strafanzeigen gegen Personen, die gegen ihn schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen wirtschaftlich und gesundheitlich existenziell bedroht.
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CGEU ARTIKEL 4 „Verbot … unmenschlicher … Behandlung“ ZITAT: „Niemand darf … unmenschlicher oder erniedrigender … Behandlung unterworfen werden.“
BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER unmenschlicher oder erniedrigender … Behandlung unterworfen wurde. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen unmenschlich und erniedrigend bedroht.
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CGEU ARTIKEL 6 „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ ZITAT: „Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.“
BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.
Sinngemäße „Verständigungen vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die STA hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil kein Anfangsverdacht besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung nicht zu.“ sind unwiderlegbare Tatsachenbeweise, dass das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER
beharrlich ignoriert wurde und wird.
Das betrifft ua Strafanzeigen gegen Personen, die gegen ihn schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen seiner Rechte auf Freiheit und Sicherheit beraubt.
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CGEU ARTIKEL 11 „Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ ZITAT: „(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe … weiterzugeben.“
BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „das Recht auf freie Meinungsäußerung“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher Bemühungen (Informationsplakate, Flugzettel, Durchsagen, angemeldete Veranstaltungen, etc) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.
Das betrifft Aktionen der freien Meinungsäußerung gegen Personen, die gegen Herrn Franz STIEGER schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen wirtschaftlich und gesundheitlich existenziell bedroht.
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CGEU ARTIKEL 17 „Eigentumsrecht“ ZITAT: „(1) Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, …“
BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Eigentumsrecht“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen bedroht. Amtsträger und Beitragstäter versuchten und versuchen beharrlich schwerkriminelle Betrügereien am Eigentum des Herrn STIEGER.
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CGEU ARTIKEL 20 „Gleichheit vor dem Gesetz“ ZITAT: “Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.“
BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER vor dem Gesetz nicht gleich ist wie Personen, die gegen ihn Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen bedroht.
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CGEU ARTIKEL 21 „Nichtdiskriminierung“ ZITAT: „(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der … sozialen Herkunft, … der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, … sind verboten.“
BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER benachteiligt wird, und zwar als Mann des Volkes, als Schlossermeister (Nicht-Jurist, Nicht-Amtsträger, Nicht-Bürgermeister) und als Schwerverbrechensopfer des Justiz und Verwaltung (schwerkrimineller Amtsträger nach StGB § 278ff).
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CGEU ARTIKEL 41 „Recht auf eine gute Verwaltung“ ZITAT: (3) „Jede Person hat Anspruch darauf, dass die Union den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ersetzt, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind.“
BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf eine gute Verwaltung“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren und den ihm nun verursachten Gesamtschaden von rund 3 Millionen Euro nicht ersetzen wollen. Wegen Befangenheit abgelehnte, gerügte und wegen schwerkrimineller Straftaten strafangezeigte Amtsträger wie zum Beispiel Mag. KATONA-WINDISCH, HR mDr. Nobert KLAUS, amtieren weiter gegen Herrn STIEGER, Beitragstäter zeigen ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen an (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER zeigen Herrn STIEGER wegen angeblichen Stalking (das keines ist) an, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden, vollständig zu klären und den Schaden zu ersetzen wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen existenziell bedroht.
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CGEU ARTIKEL 42 „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ ZITAT: „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger.“
BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Das betrifft ua die Erstungerechtigkeiten um den Grundstücksbetrug ROHRENDORF AN DER KREMS mit einen angeblichen Schenkungsvertrag des Voreigentümers an die Gemeinde Rohrendorf, der nie im Original vorgelegt wurde.
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CGEU ARTIKEL 47 „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“
BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.
Sinngemäße „Verständigungen vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die STA hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil kein Anfangsverdacht besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung nicht zu.“ sind unwiderlegbare Tatsachenbeweise, dass das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignoriert wurde und wird.
Das betrifft ua Strafanzeigen gegen Personen, die gegen ihn schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen existenziell bedroht.
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TRANSKRIPTION-ENDE 1 Tippfehler-Korrektur: CGEU ARTIKEL 42 ... BEGRÜNDUNG: Grundlegende Sachverhalte in der CAUSA FRANZ -> Grundlegende Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER
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Zur Dokumentation und zum Beweis: Teilanonymisierter Screen der Sendungsverfolgung:20161031 FRANZ STIEGER an VFGH SENDUNGSVERFOLGUNG SCREEN TEILANONYMISIERT.jpg

20161031 FRANZ STIEGER an VFGH SENDUNGSVERFOLGUNG SCREEN TEILANONYMISIERT.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=12589Teile der Sendungsverfolgung, teilanonymisierte TRANSKRIPTION:Ihre Sendung:
Sendungsnummer: ***
Gewicht: 3,43 kg ; Ziel-PLZ: 1010 (0004) ...
Sendungsverlauf:
Datum: 02.11.2016 11:44:55Sendung an Angestellten/Kollegen d. Empfängers übergeben; PLZ 1010; AT ...
Datum: 31.10.2016 07:54:21 Sendungsannahme ...
TRANSKRIPTION-ENDE
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CAUSA FRANZ STIEGER: REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ: Aus einer Mücke wird ein Elefant.
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ: Aus einer Mücke wird ein Elefant.
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ kann die öffentlich sichtbare Erstungerechtigkeit nicht zugeben.
In der
CAUSA FRANZ STIEGER wird die Bedeutung des Grenzkatasters für das Rohrendorfer Grundstück des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignoriert.
Vermessungsgesetz § 50
„Die Ersitzung von Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstückes ist ausgeschlossen.“https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/vom-unternehmer-zum-haeftling/221.870.708LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 11 ANTWORT 163
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.15020160919 0600 kurier FRANZ STIEGER VOM UNTERNEHMER ZUM HAEFTLING Original 3S.pdfhttp://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=1042120160919 0600 kurier FRANZ STIEGER VOM UNTERNEHMER ZUM HAEFTLING Transkript 3S.pdfhttp://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=10422In der
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE werden alle unwiderlegbaren Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen und Screens), 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 Zeugen sowie alle anderen Beweismittel und Begründungen der VGE und die schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die Enkelkinder beharrlich ignoriert. Der Zeitungsartikel ist eine schwere Strafanzeige, die die Justiz beharrlich ignoriert.
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch | JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ29.07.2018
https://www.inhr.net/content/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch 15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauchhttp://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauchmit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in ÖsterreichOGH PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=301.0Spruch des OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995 über PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION - Zitat:
"Gründe: …
wobei die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) zur Folge hatte, nämlich eine psychosoziale Deprivation …"
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SEITE 1 ANTWORT 2
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.htmlAm 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH
AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FITRanovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIShttp://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.020140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER uahttp://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.020130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER uahttp://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY
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31.10.2016 FRANZ STIEGER AN ALLE MITGLIEDER DES VFGH:
ANTRÄGE AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN /
VORLÄUFIGE MASSNAHMEN / INTERIM MEASURES
wegen irreversibler Schäden an Körper, Seele & Geist
von Menschen sowie irreversibler materieller Schäden.
Es besteht allerhöchste Tatbegehungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Wiederholungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Verabredungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Verdunkelungsgefahr durch (*)
(*) schwerkriminelle Täter ua gegen die Verfassung.Sinngemäß: 31.10.2016 FRANZ STIEGER AN DEN VFGH:
ANTRÄGE AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN / VORLÄUFIGE MASSNAHMEN / INTERIM MEASURES wegen irreversibler Schäden an Körper, Seele und Geist von Menschen sowie irreversibler materieller Schäden.
Es besteht allerhöchste Tatbegehungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Wiederholungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Verabredungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Verdunkelungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.