Autor Thema: LG KR Präsident HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE  (Gelesen 227433 mal)

Offline Andreas Ranovsky

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SENDUNGSVERFOLGUNG
« Antwort #195 am: 05 März 2019, 10:39:00 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 14 ANTWORT 195 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.195
LG KREMS PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE

31.10.2016 FRANZ STIEGER AN ALLE MITGLIEDER DES VFGH:
31.10.2016 FRANZ STIEGER AN DEN VFGH:
Schriftsatz Seite 1-5 sowie Beweismittel zum Schriftsatz:
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 13 ANTWORT 188-194 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.180
Schriftsatz Seite 6-17 sowie Beweismittel zum Schriftsatz:
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 14 ANTWORT 195-198 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.185

Zur Dokumentation und zum Beweis: Teilanonymisierter Screen der Sendungsverfolgung:

20161031 FRANZ STIEGER an VFGH SENDUNGSVERFOLGUNG SCREEN TEILANONYMISIERT.jpg



20161031 FRANZ STIEGER an VFGH SENDUNGSVERFOLGUNG SCREEN TEILANONYMISIERT.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=12589

Teile der Sendungsverfolgung, teilanonymisierte TRANSKRIPTION:
Ihre Sendung:
Sendungsnummer: ***
Gewicht: 3,43 kg ; Ziel-PLZ: 1010 (0004) ...
Sendungsverlauf:
Datum: 02.11.2016 11:44:55
Sendung an Angestellten/Kollegen d. Empfängers übergeben; PLZ 1010; AT ...
Datum: 31.10.2016 07:54:21
Sendungsannahme ...
TRANSKRIPTION-ENDE

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CAUSA FRANZ STIEGER
http://www.ranovsky.at/index.php?topic=43.0

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR Präsident HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=474.0
bis
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 12 ANTWORT 179 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.165

ZZ CAUSA FRANZ STIEGER Dateien
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=958.0

GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0
(HR Dr Norbert KLAUS ua ... und andere Beitragstäter ... und andere Schreibtischtäter)

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31.12.2015 Hinweis: Geänderte Haupt-Überschrift der Beitragsreihe
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474 (ua ... und andere)
LG KR Präsident HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY | S. 4 offline
Begründung: Der Präsident des Landesgerichts Krems an der Donau, Hofrat Dr. Norbert Klaus, ist am 28.12.2015 gestorben.
LG KR Präsident HR Dr Norbert KLAUS | Franz STIEGER | RANOVSKY | Seite 4 offline

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SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

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SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

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SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.45
DAS WAR EINMAL: ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

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SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.75

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SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

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SEITE 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.180

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SEITE 14 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.195

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam
http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=14.0 (LINKS AUCH IN DER FOLGENDEN BZW LETZTEN ANTWORT DIESER SEITE)

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS vom 01.02.2016
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY


« Letzte Änderung: 06 März 2019, 09:33:40 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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SEITE 7-9
« Antwort #196 am: 05 März 2019, 10:39:59 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 14 ANTWORT 196 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.195
LG KREMS PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE

31.10.2016 FRANZ STIEGER AN ALLE MITGLIEDER DES VFGH:
31.10.2016 FRANZ STIEGER AN DEN VFGH:
Schriftsatz Seite 1-5 sowie Beweismittel zum Schriftsatz:
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 13 ANTWORT 188-194 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.180
Schriftsatz Seite 6-9 sowie Beweismittel zum Schriftsatz:
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 14 ANTWORT 195-196 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.185

31.10.2016 Schriftsatz SEITE 7-9: TRANSKRIPTION:

BEGRÜNDUNGEN FÜR DIESE RECHTSSACHE UND AUS DER  GESAMTSCHAU DER CAUSA FRANZ STIEGER:

Missachten von Artikeln der EMRK durch Amtsträger und Berufe. Beachte für folgende Bestimmung Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

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EMRK ARTIKEL 3 „Verbot der Folter“ ZITAT: "Niemand darf … unmenschlicher oder erniedrigender … Behandlung unterworfen werden."

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER  unmenschlicher oder erniedrigender … Behandlung unterworfen wurde. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen  bedroht.

-----------------------------------------------------------------------------------------

EMRK RTIKEL 5 „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ ZITAT: „(1) Jedermann hat ein Recht auf Freiheit und Sicherheit.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER (Grundstücksbetrügereien durch schwerkriminelle Gegner) konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen bedroht.

-----------------------------------------------------------------------------------------

EMRK ARTIKEL 6 „Recht auf ein faires Verfahren“ ZITAT: (1) Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise … innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, …“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf ein faires Verfahren“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER (Grundstücksbetrügereien durch schwerkriminelle, offen sichtbar befangene, abgelehnte und gerügte Amtsträger und schwerkriminelle Gegner) konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen bedroht. Er wurde und wird nicht verfahrensrelevant gehört.

-----------------------------------------------------------------------------------------

EMRK ARTIKEL 7 „Keine Strafe ohne Gesetz“ ZITAT: (1) Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach inländischem oder internationalem Recht nicht strafbar war.“

BEGRÜNDUNG: Herr Franz STIEGER wurde und wird wegen fingierter Verwaltungsverfahren (Mag. Karl HALLBAUER und Mag. Hannes ZIMMERMANN) verurteilt, finanziell ruiniert und eingesperrt. Sinngemäße Sachverhalte in mehreren JUSTIZ-Strafverfahren. („Sauschädelprozess und Stalking, das keines war und ist)

-----------------------------------------------------------------------------------------

EMRK ARTIKEL 13 „Recht auf wirksame Beschwerde“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf wirksame Beschwerde“ des Herrn Franz STIEGER  beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher  Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.
-----------------------------------------------------------------------------------------

EMRK ARTIKEL 14 „Verbot der Benachteiligung“ ZITAT: „Der Genuß der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, … in … sozialer Herkunft, … in der Geburt oder im sonstigen Status begründet ist.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER  benachteiligt wird, und zwar als Mann des Volkes, als Schlossermeister (Nicht-Jurist, Nicht-Amtsträger, Nicht-Bürgermeister) und als Schwerverbrechensopfer der Justiz und Verwaltung (schwerkrimineller Amtsträger nach StGB § 278ff).

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TRANSKRIPTION-ENDE 1 Tippfehler-Korrektur: des Justiz und Verwaltung -> der Justiz und Verwaltung

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Zur Dokumentation und zum Beweis: Teilanonymisierter Screen der Sendungsverfolgung:

20161031 FRANZ STIEGER an VFGH SENDUNGSVERFOLGUNG SCREEN TEILANONYMISIERT.jpg



20161031 FRANZ STIEGER an VFGH SENDUNGSVERFOLGUNG SCREEN TEILANONYMISIERT.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=12589

Teile der Sendungsverfolgung, teilanonymisierte TRANSKRIPTION:
Ihre Sendung:
Sendungsnummer: ***
Gewicht: 3,43 kg ; Ziel-PLZ: 1010 (0004) ...
Sendungsverlauf:
Datum: 02.11.2016 11:44:55
Sendung an Angestellten/Kollegen d. Empfängers übergeben; PLZ 1010; AT ...
Datum: 31.10.2016 07:54:21
Sendungsannahme ...
TRANSKRIPTION-ENDE

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CAUSA FRANZ STIEGER: REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ: Aus einer Mücke wird ein Elefant.
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ: Aus einer Mücke wird ein Elefant.
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ kann die öffentlich sichtbare Erstungerechtigkeit nicht zugeben.

In der CAUSA FRANZ STIEGER wird die Bedeutung des Grenzkatasters für das Rohrendorfer Grundstück des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignoriert.
Vermessungsgesetz § 50 „Die Ersitzung von Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstückes ist ausgeschlossen.“
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/vom-unternehmer-zum-haeftling/221.870.708
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 11 ANTWORT 163 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.150
20160919 0600 kurier FRANZ STIEGER VOM UNTERNEHMER ZUM HAEFTLING Original 3S.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=10421
20160919 0600 kurier FRANZ STIEGER VOM UNTERNEHMER ZUM HAEFTLING Transkript 3S.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=10422

In der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE werden alle unwiderlegbaren Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen und Screens), 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 Zeugen sowie alle anderen Beweismittel und Begründungen der VGE und die schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die Enkelkinder beharrlich ignoriert. Der Zeitungsartikel ist eine schwere Strafanzeige, die die Justiz beharrlich ignoriert.
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html
20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch | JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
29.07.2018 https://www.inhr.net/content/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich
OGH PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=301.0
Spruch des OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995 über PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION - Zitat:
"Gründe: … wobei die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) zur Folge hatte, nämlich eine psychosoziale Deprivation …"

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AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
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Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

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31.10.2016 FRANZ STIEGER AN ALLE MITGLIEDER DES VFGH:
ANTRÄGE AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN /
VORLÄUFIGE MASSNAHMEN / INTERIM MEASURES
wegen irreversibler Schäden an Körper, Seele & Geist
von Menschen sowie irreversibler materieller Schäden.
Es besteht allerhöchste Tatbegehungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Wiederholungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Verabredungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Verdunkelungsgefahr durch (*)
(*) schwerkriminelle Täter ua gegen die Verfassung.


Sinngemäß: 31.10.2016 FRANZ STIEGER AN DEN VFGH:
ANTRÄGE AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN / VORLÄUFIGE MASSNAHMEN / INTERIM MEASURES wegen irreversibler Schäden an Körper, Seele und Geist von Menschen sowie irreversibler materieller Schäden.
Es besteht allerhöchste Tatbegehungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Wiederholungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Verabredungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Verdunkelungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.


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« Letzte Änderung: 06 März 2019, 09:19:45 von Andreas Ranovsky »
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« Antwort #197 am: 06 März 2019, 09:11:48 »
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SEITE 14 ANTWORT 197 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.195
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31.10.2016 FRANZ STIEGER AN ALLE MITGLIEDER DES VFGH:
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Schriftsatz Seite 1-5 sowie Beweismittel zum Schriftsatz:
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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 14 ANTWORT 195-197 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.185

31.10.2016 Schriftsatz SEITE 10: TRANSKRIPTION:

CAUSA FRANZ STIEGER EMRK ARTIKEL 1 (25.05.2016 ff):

BEGRÜNDUNGEN FÜR DIESE RECHTSSACHE UND AUS DER GESAMTSCHAU DER CAUSA FRANZ STIEGER:

Missachten von Artikeln der EMRK durch Amtsträger und Berufe. Beachte für folgende Bestimmung Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

EMRK ARTIKEL 1 „Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte“ ZITAT: Die Hohen Vertragschließenden Teile sichern allen ihrer Jurisdiktion unterstehenden Personen die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu. ZITAT-ENDE „Rechtsstaatsgarantie" = Der Staat und alle Amtsträger der REPUBLIK ÖSTERREICH sind zur Gewährleistung und Garantie der Konventionsrechte VERPFLICHTET. Das heißt, NICHT die Bürgerinnen und Bürger haben die MENSCHENRECHTE mühevoll einzufordern, SONDERN die REPUBLIK ÖSTERREICH und alle ihre Amtsträger haben den BÜRGERN DIE MENSCHENRECHTE IN ALLEN IHREN ÄMTERN ZU GARANTIEREN. BRINGSCHULD DES STAATES / BRINGSCHULD DER ORGANE (AMTSTRÄGER).

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass die von Herrn Franz STIEGER abgelehnten und strafangezeigten Amtsträger die Menschenrechte betreffend Herrn Franz STIEGER nicht garantieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen sowie unfairen Verfahren bedroht.

TRANSKRIPTION-ENDE

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Zur Dokumentation und zum Beweis: Teilanonymisierter Screen der Sendungsverfolgung:

20161031 FRANZ STIEGER an VFGH SENDUNGSVERFOLGUNG SCREEN TEILANONYMISIERT.jpg



20161031 FRANZ STIEGER an VFGH SENDUNGSVERFOLGUNG SCREEN TEILANONYMISIERT.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=12589

Teile der Sendungsverfolgung, teilanonymisierte TRANSKRIPTION:
Ihre Sendung:
Sendungsnummer: ***
Gewicht: 3,43 kg ; Ziel-PLZ: 1010 (0004) ...
Sendungsverlauf:
Datum: 02.11.2016 11:44:55
Sendung an Angestellten/Kollegen d. Empfängers übergeben; PLZ 1010; AT ...
Datum: 31.10.2016 07:54:21
Sendungsannahme ...
TRANSKRIPTION-ENDE

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CAUSA FRANZ STIEGER: REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ: Aus einer Mücke wird ein Elefant.
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ: Aus einer Mücke wird ein Elefant.
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ kann die öffentlich sichtbare Erstungerechtigkeit nicht zugeben.

In der CAUSA FRANZ STIEGER wird die Bedeutung des Grenzkatasters für das Rohrendorfer Grundstück des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignoriert.
Vermessungsgesetz § 50 „Die Ersitzung von Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstückes ist ausgeschlossen.“
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/vom-unternehmer-zum-haeftling/221.870.708
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 11 ANTWORT 163 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.150
20160919 0600 kurier FRANZ STIEGER VOM UNTERNEHMER ZUM HAEFTLING Original 3S.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=10421
20160919 0600 kurier FRANZ STIEGER VOM UNTERNEHMER ZUM HAEFTLING Transkript 3S.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=10422

In der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE werden alle unwiderlegbaren Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen und Screens), 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 Zeugen sowie alle anderen Beweismittel und Begründungen der VGE und die schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die Enkelkinder beharrlich ignoriert. Der Zeitungsartikel ist eine schwere Strafanzeige, die die Justiz beharrlich ignoriert.
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html
20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch | JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
29.07.2018 https://www.inhr.net/content/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich
OGH PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=301.0
Spruch des OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995 über PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION - Zitat:
"Gründe: … wobei die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) zur Folge hatte, nämlich eine psychosoziale Deprivation …"

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html
Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

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31.10.2016 FRANZ STIEGER AN ALLE MITGLIEDER DES VFGH:
ANTRÄGE AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN /
VORLÄUFIGE MASSNAHMEN / INTERIM MEASURES
wegen irreversibler Schäden an Körper, Seele & Geist
von Menschen sowie irreversibler materieller Schäden.
Es besteht allerhöchste Tatbegehungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Wiederholungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Verabredungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Verdunkelungsgefahr durch (*)
(*) schwerkriminelle Täter ua gegen die Verfassung.


Sinngemäß: 31.10.2016 FRANZ STIEGER AN DEN VFGH:
ANTRÄGE AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN / VORLÄUFIGE MASSNAHMEN / INTERIM MEASURES wegen irreversibler Schäden an Körper, Seele und Geist von Menschen sowie irreversibler materieller Schäden.
Es besteht allerhöchste Tatbegehungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Wiederholungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Verabredungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Verdunkelungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.


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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

« Letzte Änderung: 06 März 2019, 09:20:04 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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SEITE 11-17
« Antwort #198 am: 06 März 2019, 09:27:04 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 14 ANTWORT 198 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.195
LG KREMS PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE

31.10.2016 FRANZ STIEGER AN ALLE MITGLIEDER DES VFGH:
31.10.2016 FRANZ STIEGER AN DEN VFGH:
Schriftsatz Seite 1-5 sowie Beweismittel zum Schriftsatz:
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 13 ANTWORT 188-194 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.180
Schriftsatz Seite 6-17 sowie Beweismittel zum Schriftsatz:
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 14 ANTWORT 195-198 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.185

31.10.2016 Schriftsatz SEITE 11-17: TRANSKRIPTION:

ANTRAG: Vor jeder Entscheidung gegen mich beantrage ich eine EUGH-VORABENTSCHEIDUNG.

BEGRÜNDUNGEN FÜR DIESE RECHTSSACHE UND AUS DER GESAMTSCHAU DER CAUSA FRANZ STIEGER:

Missachten von Artikeln der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (CGEU) durch Amtsträger und Berufe.

ZITATE: „Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde durch den Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich. Gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV hat die Charta denselben Rang wie die Gründungsverträge der Union. Dies bedeutet, dass ihre Einhaltung Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Unionsorgane und der EU-Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts ist. Die so festgeschriebenen Grundrechte
können in Verfahren vor dem EuGH sowie vor nationalen Gerichten bei der Umsetzung und Anwendung von Unionsrecht geltend gemacht werden.“

ZITATE-Quelle: https://www.bka.gv.at/site/3467/default.aspx

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CGEU-ARTIKEL 3 „Recht auf Unversehrtheit“ ZITAT: „(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.

Sinngemäße „Verständigungen vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die STA hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil kein Anfangsverdacht besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung nicht zu.“ sind unwiderlegbare Tatsachenbeweise, dass das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER
beharrlich ignoriert wurde und wird.

Das betrifft ua Strafanzeigen gegen Personen, die gegen ihn schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen wirtschaftlich und gesundheitlich existenziell bedroht.

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CGEU ARTIKEL 4 „Verbot … unmenschlicher … Behandlung“ ZITAT: „Niemand darf … unmenschlicher oder erniedrigender … Behandlung unterworfen werden.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER unmenschlicher oder erniedrigender … Behandlung unterworfen wurde. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen unmenschlich und erniedrigend bedroht.

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CGEU ARTIKEL 6 „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ ZITAT: „Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.

Sinngemäße „Verständigungen vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die STA hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil kein Anfangsverdacht besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung nicht zu.“ sind unwiderlegbare Tatsachenbeweise, dass das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER
beharrlich ignoriert wurde und wird.

Das betrifft ua Strafanzeigen gegen Personen, die gegen ihn schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen seiner Rechte auf Freiheit und Sicherheit beraubt.

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CGEU ARTIKEL 11 „Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ ZITAT: „(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe … weiterzugeben.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „das Recht auf freie Meinungsäußerung“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher Bemühungen (Informationsplakate, Flugzettel, Durchsagen, angemeldete Veranstaltungen, etc) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.

Das betrifft Aktionen der freien Meinungsäußerung gegen Personen, die gegen Herrn Franz STIEGER schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen wirtschaftlich und gesundheitlich existenziell bedroht.

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CGEU ARTIKEL 17 „Eigentumsrecht“ ZITAT: „(1) Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, …“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Eigentumsrecht“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen bedroht. Amtsträger und Beitragstäter versuchten und versuchen beharrlich schwerkriminelle Betrügereien am Eigentum des Herrn STIEGER.

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CGEU ARTIKEL 20 „Gleichheit vor dem Gesetz“ ZITAT: “Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER vor dem Gesetz nicht gleich ist wie Personen, die gegen ihn Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen bedroht.

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CGEU ARTIKEL 21 „Nichtdiskriminierung“ ZITAT: „(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der … sozialen Herkunft, … der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, … sind verboten.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER benachteiligt wird, und zwar als Mann des Volkes, als Schlossermeister (Nicht-Jurist, Nicht-Amtsträger, Nicht-Bürgermeister) und als Schwerverbrechensopfer des Justiz und Verwaltung (schwerkrimineller Amtsträger nach StGB § 278ff).

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CGEU ARTIKEL 41 „Recht auf eine gute Verwaltung“ ZITAT: (3) „Jede Person hat Anspruch darauf, dass die Union den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ersetzt, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf eine gute Verwaltung“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren und den ihm nun verursachten Gesamtschaden von rund 3 Millionen Euro nicht ersetzen wollen. Wegen Befangenheit abgelehnte, gerügte und wegen schwerkrimineller Straftaten strafangezeigte Amtsträger wie zum Beispiel Mag. KATONA-WINDISCH, HR mDr. Nobert KLAUS, amtieren weiter gegen Herrn STIEGER, Beitragstäter zeigen ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen an (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER zeigen Herrn STIEGER wegen angeblichen Stalking (das keines ist) an, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden, vollständig zu klären und den Schaden zu ersetzen wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen existenziell bedroht.

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CGEU ARTIKEL 42 „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ ZITAT: „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Das betrifft ua die Erstungerechtigkeiten um den Grundstücksbetrug ROHRENDORF AN DER KREMS mit einen angeblichen Schenkungsvertrag des Voreigentümers an die Gemeinde Rohrendorf, der nie im Original vorgelegt wurde.

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CGEU ARTIKEL 47 „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.

Sinngemäße „Verständigungen vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die STA hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil kein Anfangsverdacht besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung nicht zu.“ sind unwiderlegbare Tatsachenbeweise, dass das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignoriert wurde und wird.

Das betrifft ua Strafanzeigen gegen Personen, die gegen ihn schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen existenziell bedroht.

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TRANSKRIPTION-ENDE 1 Tippfehler-Korrektur: CGEU ARTIKEL 42 ... BEGRÜNDUNG: Grundlegende Sachverhalte in der CAUSA FRANZ  -> Grundlegende Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER

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Zur Dokumentation und zum Beweis: Teilanonymisierter Screen der Sendungsverfolgung:

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20161031 FRANZ STIEGER an VFGH SENDUNGSVERFOLGUNG SCREEN TEILANONYMISIERT.jpg
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Gewicht: 3,43 kg ; Ziel-PLZ: 1010 (0004) ...
Sendungsverlauf:
Datum: 02.11.2016 11:44:55
Sendung an Angestellten/Kollegen d. Empfängers übergeben; PLZ 1010; AT ...
Datum: 31.10.2016 07:54:21
Sendungsannahme ...
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CAUSA FRANZ STIEGER: REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ: Aus einer Mücke wird ein Elefant.
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ: Aus einer Mücke wird ein Elefant.
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ kann die öffentlich sichtbare Erstungerechtigkeit nicht zugeben.

In der CAUSA FRANZ STIEGER wird die Bedeutung des Grenzkatasters für das Rohrendorfer Grundstück des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignoriert.
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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 11 ANTWORT 163 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.150
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20160919 0600 kurier FRANZ STIEGER VOM UNTERNEHMER ZUM HAEFTLING Transkript 3S.pdf
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20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch | JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

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31.10.2016 FRANZ STIEGER AN ALLE MITGLIEDER DES VFGH:
ANTRÄGE AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN /
VORLÄUFIGE MASSNAHMEN / INTERIM MEASURES
wegen irreversibler Schäden an Körper, Seele & Geist
von Menschen sowie irreversibler materieller Schäden.
Es besteht allerhöchste Tatbegehungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Wiederholungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Verabredungsgefahr durch (*)
Es besteht allerhöchste Verdunkelungsgefahr durch (*)
(*) schwerkriminelle Täter ua gegen die Verfassung.


Sinngemäß: 31.10.2016 FRANZ STIEGER AN DEN VFGH:
ANTRÄGE AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN / VORLÄUFIGE MASSNAHMEN / INTERIM MEASURES wegen irreversibler Schäden an Körper, Seele und Geist von Menschen sowie irreversibler materieller Schäden.
Es besteht allerhöchste Tatbegehungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Wiederholungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Verabredungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.
Es besteht allerhöchste Verdunkelungsgefahr durch schwerkriminelle Täter gegen die Verfassung.


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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

« Letzte Änderung: 16 März 2019, 23:45:02 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.