PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: SEITE 1BMJ-XXX-I 1/2012 OSTA DR PETER BARTH, Richter
xxx (VGE)
xxx (Fax, wenn
nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)
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02.07.2012 VGE-FAX an TEAM Z FAX: 01-52-152-DW-28-29
Betrifft: BMJ-xxx-I 1/2012 OSTA DR PETER BARTH, Richter
Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel:
02.07.2012: … VORANGESTELLT WIRD
Besonders hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amts- und Justizorgane bleibt aufrecht.
Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl sind die VGE verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:
VGE-ANTRAG AUF ABLEHNUNG des Richters Dr. Peter BARTH wegen offen sichtbarer BEFANGENHEIT in der Rechtssache BMJ-XXX-I 1/2012 und in allen Rechtssachen mit Zusammenhang oder Ursprung xxx und xxx.
Die bezüglich Kindeswohl tadellosen, gesunden und mündigen Bürger xxx und xxx, mit höchster & bester Ausbildung sowie langjähriger Lebens- und Berufserfahrung bezüglich Bildung und Erziehung von jungen Menschen, lehnen den OSTA Dr. Peter BARTH, Richter, wegen offen sichtbarer Befangenheit ab.
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VGE-BEGRÜNDUNG 1: DR BARTH amtiert offen sichtbar befangen.
Offen sichtbar befangen ignoriert DR BARTH den Sachverhalt betreffend die DIENSTAUFSICHT in der CAUSA R:
PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: SEITE 2Schwerste Missstände von BEFANGENHEIT BIS MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT nach dem 20.11.2009 bis zum BMJ.
Die VGE haben von Beginn aller Rechtssachen konkret und präzise die objektive Wahrheit beschrieben und durch unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, Video-Szenen), sowie 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen, Dokumenten, Beweismitteln und Begründungen einer klugen Lebens- und Handlungserfahrung eindrucksvoll belegt.
VGE-ANTRAG zum Tatsachenbeweis OFFEN SICHTBARE BEFANGENHEIT: Beischaffen aller vollständigen Akten und reales Würdigen aller unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise und VGE-Schriftsätze, die auch hier und heute gültig sind und im Allgemeinen nicht wiederholt werden.
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VGE-BEGRÜNDUNG 2: DR BARTH amtiert offen sichtbar befangen und erkennt nicht, dass Richter und Staatsanwälte, die begünstigen, Beweis-material unterdrücken oder ihre beruflichen Pflichten zur realen Wahrheitsfindung in Verfahren mit Ursprung bzw. Zusammenhang Kindeswohl von xxx und xxx, nicht sofort und vollständig wahrnehmen, offen sichtbar befangen amtieren.
DR SUMERAUER, PRÄSIDENT DES OLG WIEN, wird deshalb seit rund einem Jahr schwerwiegend begründet von den VGE wegen offen sichtbarer Befangenheit abgelehnt. Zudem wurde DR SUMERAUER von den VGE strafangezeigt wegen TERRORISTISCHER STRAFTATEN GEGEN DAS KINDESWOHL und erweiternd VÖLKERMORD AN HEIMKINDERN sowie VERBOTSGESETZ 3f.
Zusammenfassung der 10 Delikte GEGEN ALLE AKTENFÜHRENDEN BZW INFOMIERTEN JUSTIZ- UND AMTSORGANE:
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Zusammenfassung der 10 Delikte:
VERBOTSGESETZ § 3f (HISTORISCHE TRAGÖDIE HEIMKINDER, UNWERTES LEBEN, Wiederbetätigung, Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen StGB § 87 - KONKRET
PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: SEITE 3BETROFFENE: KINDER XXX UND XXX).
StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: KINDER XXX UND XXX, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt
StGB § 299 (1) Begünstigung
StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels,
KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL
StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,
StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER KINDER XXX UND XXX NACH DEM 20.05.2007
StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,
StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:
MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,
MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. PAINZ),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)
PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: SEITE 4MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß
1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011:
www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3
ERWEITERUNGEN VORBEHALTEN
VGE-SACHVERHALTSBERICHT und BEGRÜNDUNGEN kurz & bündig:
20.05.2007 GESUNDE KINDER – AB 01.08.2007 SCHWERBEHINDERT
ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das Kindeswohl von xxx und xxx, die Republik Österreich, den Steuerzahler, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe. „Nachrichten-Sperre“, Besuchsverbot für die real guten VGE, Medika-mentenmissbrauch, kriminelles Verhalten von Justiz und Behörden.
Auch die Anzeigepflicht für Justiz- und Amtsorgane betreffend schwerste Straftaten gegen das Kindeswohl nach der Trennung von den VGE am 20.05.2007 (etwa 17 Uhr) wird beharrlich ignoriert.
VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS VGE-SACHVERHALTSBERICHT UND MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT: Beischaffen aller vollständigen Akten & reales Würdigen aller unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise, Beweismittel und VGE-Schriftsätze, die auch hier und heute gültig sind und im Allgemeinen nicht wiederholt werden.
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Die VGE haben von Beginn aller Rechtssachen konkret und präzise die objektive Wahrheit beschrieben und durch unwiderlegbare
PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: SEITE 5Tatsachenbeweise (Fotos, Video-Szenen), sowie 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen, Dokumenten, Beweismitteln und Begründungen einer klugen Lebens- und Handlungserfahrung eindrucksvoll belegt.
VGE-ANTRAG zum Tatsachenbeweis OFFEN SICHTBARE BEFANGENHEIT: Beischaffen aller vollständigen Akten und reales Würdigen aller unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise und VGE-Schriftsätze, die auch hier und heute gültig sind und im Allgemeinen nicht wiederholt werden.
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VGE-BEGRÜNDUNG 4: DR BARTH amtiert offen sichtbar befangen und kann den realen Sachverhalt nicht erkennen.
Die Dienstaufsicht hat vollständig versagt bis einschließlich der jeweils amtierenden Bundesminsterin für Justiz.
DIE SPITZE DES EISBERGES 1:
Von den VGE wegen offen sichtbarer Befangenheit abgelehnte und wegen terroristischer Straftaten gegen das Kindeswohl beschuldigte Justizorgane machen „Karrieresprünge“ nach dem 20.11.2009.
Die junge Richterin Mag. Katharina MÖRWALD, BG XX, wird nach angeblicher Karenz mit Wirksamkeit 01.04.2012 Richterin am OLG WIEN.
Erster Besetzungsvorschlag – Mitwirkende - Mag. Dr. Anton SUMERAUER
MAG MÖRWALD hat als Pflegschaftsrichterin am BG XX die schwerwiegenden MISSSTÄNDE zivilrechtlich erst-verursacht.
DIE SPITZE DES EISBERGES 2:
ESTA und KONTAKT-STA-GEGEN-MISSBRACH Mag. Johann FUCHS, STA WN, wird als OSTA STV-LEITER der WKSTA.
Besetzungsvorschlag - Mitglieder der Personalkommission
1. Vorsitz: Leitender Oberstaatsanwalt Hofrat Dr. Werner PLEISCHL
2. Leitender Staatsanwalt Mag. Walter GEYER, kraft Amtes
PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: SEITE 6STA MAG FUCHS hat als aktenführender ESTA der STA WN die schwerwiegenden MISSSTÄNDE strafrechtlich erst-verursacht.
Die VGE haben von Beginn aller Rechtssachen konkret und präzise die objektive Wahrheit beschrieben und durch unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, Video-Szenen), sowie 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen, Dokumenten, Beweismitteln und Begründungen einer klugen Lebens- und Handlungserfahrung eindrucksvoll belegt.
VGE-ANTRAG zum Tatsachenbeweis OFFEN SICHTBARE BEFANGENHEIT: Beischaffen aller vollständigen Akten und reales Würdigen aller unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise und VGE-Schriftsätze, die auch hier und heute gültig sind und im Allgemeinen nicht wiederholt werden.
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VGE-BEGRÜNDUNG 5: DR BARTH amtiert offen sichtbar befangen und kann den realen Sachverhalt nicht erkennen.
Die Dienstaufsicht hat vollständig versagt bis einschließlich der jeweils amtierenden Bundesminsterin für Justiz.
DR KATHREIN und DR STORMANN wurden von den VGE wegen offen sichtbarer Befangenheit abgelehnt.
DR KATHREIN und DR STORMANN wurden von den VGE wegen schwerster Straftaten gegen das ENKEL-KINDESWOHL strafangezeigt. Analog bzw. siehe DR SUMERAUER, PRÄSIDENT OLG WIEN.
DR BARTH ist in der Hierarchie Untergebener von DR KATHREIN und DR STORMANN und aus diesen Gründen von Amts wegen befangen.
Die VGE haben von Beginn aller Rechtssachen konkret und präzise die objektive Wahrheit beschrieben und durch unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, Video-Szenen), sowie 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen, Dokumenten, Beweismitteln und Begründungen einer klugen Lebens- und Handlungserfahrung eindrucksvoll belegt.
PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: SEITE 7VGE-ANTRAG zum Tatsachenbeweis OFFEN SICHTBARE BEFANGENHEIT: Beischaffen aller vollständigen Akten und reales Würdigen aller unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise und VGE-Schriftsätze, die auch hier und heute gültig sind und im Allgemeinen nicht wiederholt werden.
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VGE-BEGRÜNDUNG 6: DR BARTH amtiert offen sichtbar befangen und kann den realen Sachverhalt nicht erkennen.
Das Kindeswohl von xxx und xxx war bei den VGE in der Zeit von Mitte Jänner 2002 bis zum 20.05.2007 bestens gesichert und gefördert.
Von Beginn der Verfahren bis zum oben angeführten Beschluss werden unwiderlegbare VGE-Tatsachenbeweise, VGE-Beweise, Begründungen, etc. offen sichtbar befangen nicht gewürdigt. Somit werden in einer suggestiven Scheinwelt offen sichtbar befangen verfahrensrelevante Beschlüsse gefasst.
Alle bisherigen VGE-Schriftsätze gelten auch hier und jetzt.
Somit werden die Instanzen von den VGE angerufen
1. ZUR TATSACHEN-BEWEISWÜRDIGUNG „BEFANGENHEIT“ und
2. ZUR TATSACHEN-BEWEISWÜRDIGUNG IN DEN SACHEN SELBST.
VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS: BEISCHAFFEN ALLER VOLL-STÄNDIGEN AKTEN UND STELLUNGNAHMEN ALLER RICHTER & STA.
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VGE-BEGRÜNDUNG 7: Es geht nicht nur um die Unrichtigkeit einer Gerichtsentscheidung, sondern es geht darum, dass jedes erkennende Gericht und jede erwägende Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz die Verpflichtung hat, ALLE VGE-Beweise aufzunehmen und zu würdigen.
Dies ist gegenständlichen Falls unterblieben, wodurch die Befangenheit der mit der Sache befassten Justiz- und Amtsorgane zu Tage trat, indem nicht einmal die prozessualen Mindesterfordernisse eines ordentlichen Verfahrens eingehalten wurden.
PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: SEITE 8Dies bietet nicht nur Anhaltspunkte für eine nicht objektive Entscheidung der aktenführenden bzw. informierten Justiz- und Amtsorgane , sondern erweist diesen Objektivitätsmangel geradezu.
Ob die Fähigkeit der aktenführenden bzw. informierten Justiz- und Amtsorgane zur sachlichen Behandlung in den Verfahren fehlte oder der Wille der Organe hierzu ist insofern irrelevant, als dass so oder so eine ganze Kette unsachlicher Entscheidungen bewirkt wurde.
Dieses Substrat bildet hinreichende Grundlage für die wohlfundierte Befürchtung der in den Verfahren obwaltenden Unsachlichkeit und damit Befangenheit des Justizorgans DR BARTH.
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VGE-BEGRÜNDUNG 8: DR BARTH amtiert offen sichtbar und übersieht offen sichtbar befangen neben den beruflichen Pflichten auch die klaren öffentlichen Aufträge der beiden Bundesministerinnen für Justiz und sinngemäß ESTA JAROSCH.
23.12.2010 ORF2 ZIB 22:00 Uhr Mag. Claudia BANDION-ORTNER:
„ALS RICHTER MUSS MAN FÜR DIE WAHRHEITSFINDUNG SORGEN.“
21.04.2010 OTS: Mag. Claudia BANDION-ORTNER, ehemalige BMfJ:
„KINDESMISSBRAUCH BEKÄMPFEN, EGAL WO ER STATTFINDET!“
31.10.2011 KURIER: Mag. Dr. Beatrix KARL, derzeitige BMfJ:
„NULL TOLERANZ BEI GEWALT GEGEN KINDER.“
30.01.2011 22:00 ORF2 IM ZENTRUM ESTA Mag. Gerhard JAROSCH:
„Uns geht es um Fakten, uns geht es um Beweise ... und … die rechtliche
Konsequenz … Nur das ist wichtig für uns.“
DR BARTH ist offen sichtbar befangen nicht bekannt die bedeutende Feststellung des EGMR in der Rechtssache Delcourt gegen Belgien aus dem Jahre 1970:
„JUSTICE MUST NOT ONLY BE DONE, IT MUST ALSO BE SEEN TO BE DONE.“----------------------------------------------------------------------------------------INHALTSVERZEICHNIS:
08 S Anschreiben, ANTRÄGE, BEGRÜNDUNGEN, INHALT …
03 Seiten VORANGESTELLT WIRD …..
11 Seiten insgesamt
PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: SEITE 9-1102.07.2012: VORANGESTELLT WIRD
Vorangestellt wird einem VGE-Schriftsatz AKTUELL (leicht verändert)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,264.0.html