20120324 Auskunftsbegehren an NÖ LR Mag. Karin Scheele
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=268.025.04.2012 Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
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Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige
Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.
24.03.2012 Auskunftsbegehren an NÖ LR Mag. Karin Scheele betreffend:
Causa Ranovsky: Jugendwohlfahrt NÖ - Sozialamt NÖ
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PERSÖNLICHE VGE-ANMERKUNG: SEITE 1An Frau Landesrätin
Mag. Karin Scheele
24.3.2012
AUSKUNFTSBEGEHRENvon Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky
und Herrn Mag. Andreas Ranovsky
betreffend: Causa Ranovsky - Jugendwohlfahrt Niederösterreich / Sozialamt Niederösterreich
Die - auch bereits medial wiederholt ins Zentrum des öffentlichen Interesses gelangte - Causa Ranovsky betreffend die Minderjährigen xxx und xxx und deren fremdverschuldete Entfremdung von ihren Großeltern Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky (Hauptschuloberlehrerin für Deutsch, Physik und Chemie) und Herrn Mag Andreas Ranovsky (Gymnasialprofessor für Sport und Mathematik i.R.) gibt Anlass zur dringenden Aufklärung, aus welchem Grunde hiermit nachfolgendes
AUSKUNFTSBEGEHRENan Sie im Rahmen Ihrer Ressortzuständigkeit ergeht, zumal auch für Sie gemäß Artikel 20 Absatz 4 B-VG die Verpflichtung besteht, über Angelegenheiten Ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit dem nicht eine gesetzlich ausdrücklich normierte Verschwiegenhertsverpflicht entgegensteht. Aufgrunddessen werden hiermit Auskünfte zu folgenden Fragen begehrt:
PERSÖNLICHE VGE-ANMERKUNG: SEITE 2
I.) Grundsätzliche Fragen 1.) Haben Sie oder Ihr Büro eine Anfrage eines gewählten Volksvertreters (in concreto: Nationalratsabgeordneten und Landtagsabgeordneten) betreffend die Tagsätze in Kinder- und Jugendeinrichtungen in Richtung der Bekanntgabe der konkreten Tagsatzhöhen im Zusammenhang mit den Kinder- und Jugendheimen in Niederösterreich erhalten?
2.) Haben Sie oder Ihr Büro die konkrete Beantwortung dieser Anfrage verweigert und dazu (schein-)begründend ausgeführt, dass Ihnen die Relevanz des Anliegens nicht ersichtlich" sei?
3.) Wenn ja, ist es für Sie irrelevant, wie über öffentliches Geld im Rahmen Ihres Ressorts disponiert wird?
4.) Haben Sie oder Ihr Büro die konkrete Beantwortung der obgenannten Anfrage verweigert und dazu (schein-)begründend ausgeführt, dass "detaillierte Auskünfte aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden können"?
5.) Wenn ja, welche gesetzlichen Datenschutzgründe können der Bekanntgabe der Verwendung öffentlicher Mittel entgegenstehen?
6.) Ist Ihnen die Bestimmung des Artikel 20 Absatz 4 B-VG bekannt, derzufolge die Behörde verpflichtet ist, über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches jegliche Auskünfte zu erteilen, soweit dem nicht eine gesetzlich ausdrücklich normierte Verschwiegenheitsverpflicht entgegensteht?
7.) Welche gesetzlich ausdrücklich normierte Verschwiegenheitsverpflicht steht der Bekanntgabe der Tatsache entgegen, in welcher Höhe bei den Landeskinder- und Landesjugendheimen die Tagsätze jährlich mit Regierungsbeschluss festgesetzt werden?
8.) In welchem Gesetz ist eine diesbezügliche Verschwiegenheitsverpflicht ausdrücklich normiert?
PERSÖNLICHE VGE-ANMERKUNG: SEITE 39.) Befürworten Sie im Rahmen Ihres Ressorts - namentlich bei der Verwendung öffentlicher Mittel - größtmögliche Transparenz oder bevorzugen Sie diesbezüglich Intransparenz?
10.) Ist die Zahl der Insassen in Kinderheimen im Bundesland Niederösterreich über die letzten 4 Jahre steigend oder fallend?
11.) Welche Zahlen können Sie dazu - für die letzten 4 Jahre - anführen?
12.) Können Sie ausschließen, dass es für diese Entwicklungen ideologische Gründe gibt?
13.) Wenn Sie dies ausschließen, aufgrund welcher Tatsachen glauben Sie dies ausschließen zu können?
14.) Gibt es Statistiken über den jährlichen Ausbildungsstand aller Kinderheim- Insassen?
15.) Gibt es sonstige Qualitätskontrollen oder Evaluierungen in welcher Form auch immer über die Ausbildungsstände von Abgängern aus öffentlichen Heimen?
16.) Gibt es sonstige Qualitätskontrollen oder Evaluierungen in welcher Form auch immer über den jeweiligen Gesundheitsstatus von Abgängern aus öffentlichen Heimen?
II.) Fallbezogene Fragen:17.) Laut Protokoll, aufgenommen beim BG xxx am 20.6.2003 zur Zahl xxx und seitens der Jugendwohlfahrt unterzeichnet u.a. von "DAS Götzinger", "AV Schmidt" und "DAS Doppler" wird (wörtlich zitiert) "das JA weiter mit dem KV in Kontakt bleiben, Unterstützung wenn notwendig anbieten und eine Kontrollfunktion ausüben". Damit hat die Jugendwohlfahrt die Verpflichtung übernommen, in Bezug
PERSÖNLICHE VGE-ANMERKUNG: SEITE 4auf den Kindesvater xxx eine Kontrollfunktion auszuüben. Wie wurde diese Kontrollfunktion seitens der Jugendwohlfahrt ausgeübt?
18.) Ist der Jugendwohlfahrt bekannt, dass die Minderjährigen xxx und xxx in den Jahren 2005 bis 2007 (vor der am 20. 5. 2007 erfolgten Trennung des Kindesvaters xxx vom Rest der Familie) herausragende sportliche Leistungen erbrachten?19.) Ist der Jugendwohlfahrt bekannt, dass die Minderjährigen xxx und xxx nach der am 20. 5. 2007 erfolgten Trennung des Kindesvaters xxx vom Rest der Familie nunmehr als schwerbehindert gelten (in concreto 50 %ige Behinderung aufweisen)?
20.) Wenn nein, wie ist das mit der Ausübung der Kontrollfunktion der Jugendwohlfahrt vereinbar?
21.) Wenn ja, welche Gründe für diese markante Änderung sind der Jugendwohlfahrt bekannt und aufweichen erwiesenen Tatsachen bezüglich beider genannter Minderjähriger beruht diese Behinderung?
22.) Ist der Jugendwohlfahrt bekannt, dass die Minderjährigen xxx und xxx nach der am 20. 5. 2007 erfolgten Trennung des Kindesvaters xxx vom Rest der Familie einer psychosozialen Deprivation durch xxx ausgesetzt waren?
23.) Wenn nein, wie ist das mit der Ausübung der Kontrollfunktion der Jugendwohlfahrt vereinbar?
24.) Wenn ja, welche Veranlassungen hat die Jugendwohlfahrt daraufhin im Interesse des Kindeswohls getroffen?
25.) Hat sich die Jugendwohlfahrt jemals dafür eingesetzt, dass der zuvor gute und für
PERSÖNLICHE VGE-ANMERKUNG: SEITE 5die Minderjährigen xxx und xxx positive Kontakt derselben mit ihren Großeltern, Diplompädagogin Susanna Ranovsky (Hauptschuloberlehrerin für Deutsch, Physik und Chemie) und Mag. Andreas Ranovsky (Gymnasialprofessor für Sport und Mathematik i.R.) auch nach der am 20. 5. 2007 erfolgten Trennung des Kindesvaters xxx vom Rest der Familie aufrechterhalten wird?
26.) Wenn ja, in welcher Form?
27.) Wenn nein, warum nicht?
28.) Hat die Jugendwohlfahrt jemals geprüft, ob die Minderjährigen xxx und xxx statt in einem sogenannten Heilpädagogischen Zentrum (Heilpädagogisches Zentrum Hinterbrühl) bei ihren Großeltern, Diplompädagogin Susanna Ranovsky (Hauptschuloberlehrerin für Deutsch, Physik und Chemie) und Mag. Andreas Ranovsky (Gymnasialprofessor für Sport und Mathematik i.R.), untergebracht und betreut werden könnten?
29.) Ist das Heilpädagogische Zentrum Hinterbrühl eine Kinderpsychiatrie?
(vgl. Screenschot "20110501 0056 NOE HPZ SCREENSHOT' -
www.noehpz.at/index.php?page=geschichte (inzwischen nicht mehr online)
1987 Dr. Ernst Tatzer wird Leiter des LJH Hinterbrühl - wörtliches Zitat:
"Dr. Ernst Tatzer wird Leiter des LJH Hinterbrühl - Auftrag: Heilpädagogik als Kinderpsychiatrie")
30.) Wäre eine Betreuung der genannten Minderjährigen durch die eigenen Großeltern nicht für das Kindeswohl und die Entwicklung der Minderjährigen vorteilhafter als die Unterbringung bei Fremden?
31.) Was kostet die öffentliche Hand die vorgenannte Fremdbetreuung der genannten Minderjährigen pro Monat inklusive sämtlicher Kosten (wie Heimkosten, Therapiekosten, Personalkosten etc.)?
32.) Wäre eine Betreuung der genannten Minderjährigen durch die eigenen Großeltern für die öffentliche Hand eine Ersparnis?
33.) Wäre eine Betreuung der genannten Minderjährigen durch die eigenen Großeltern
PERSÖNLICHE VGE-ANMERKUNG: SEITE 6nicht für das Kindeswohl und die Entwicklung der Minderjährigen vorteilhafter als die Unterbringung bei Fremden?
34.) Ist dem (allenfalls zuständigen) Sozialamt bekannt, dass die Minderjährigen xxx und xxx nach der am 20. 5. 2007 erfolgten Trennung des Kindesvaters xxx vom Rest der Familie einer psychosozialen Deprivation durch xxx ausgesetzt waren?
35.) Hat das (allenfalls zuständige) Sozialamt jemals geprüft, ob die Minderjährigen xxx und xxx statt in einem sogenannten Heilpädagogischen Zentrum (Heilpädagogisches Zentrum Hinterbrühl) bei ihren Großeltern, Diplompädagogin Susanna Ranovsky (Hauptschuloberlehrerin für Deutsch, Physik und Chemie) und Mag. Andreas Ranovsky (Gymnasialprofessor für Sport und Mathematik i.R.), untergebracht und betreut werden könnten?
36.) Welche Befassung hatte das Sozialamt bisher mit der Causa betreffend die Minderjährigen xxx und xxx?
37.) Welche Feststellungen hat das Sozialamt bisher in besagter Causa getroffen?
38.) Welche Veranlassungen hat das Sozialamt bisher in besagter Causa getroffen?
Die Beantwortung des gegenständlichen Auskunftsbegehrens möge zu Handen von
RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER
ASLANGASSE 8/2/4
1190 WIEN
erfolgen, der von uns bevollmächtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky und Herr Mag. Andreas Ranovsky
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Zusammenhang mit:
20120324 Auskunftsbegehren an NÖ LR Mag. Barbara Schwarz
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,267.0.html