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20120625 STRAFANZEIGE Heimkinder Völkermord Verbotsgesetz 3f

Begonnen von Andreas Ranovsky, 25 Juni 2012, 11:53:22

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Andreas Ranovsky

20120625 STRAFANZEIGE Heimkinder Völkermord Verbotsgesetz 3f
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=458.0

Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.

DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT
(OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTS- UND JUSTIZORGANE VERPFLICHTET
BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht der Verdacht.

Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html

Rechtsmeinung INSTITUTIONELLER MISSBRAUCH keine Verjährung WEGEN
VERBOTSGESETZ 3f http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,397.0.html

Rechtsmeinung: MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) - KEINE VERJÄHRUNG WEGEN VÖLKERMORD - http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html

RECHTSMEINUNG NACH BESTEM BÜRGERLICHEN WISSEN UND GEWISSEN SOWIE OHNE GEWÄHR
Bürgerliches Wissen gilt als rechtsunkundig und bedarf der Anleitung durch Justiz- und Amtsorgane.

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
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PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 1

An BMJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl persönlich

xxx und xxx (VGE)
xxx Tel und Fax: xxx (Fax, wenn
nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: 2 eigenhändige Unterschriften

25.06.2012 VGE-FAX an MINISTERBÜRO FAX: 01-52-152-DW-27-30

An BMJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl und Kabinett persönlich

Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel:
25.06.2012: ... VORANGESTELLT WIRD

Besonders hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amts- und Justizorgane bleibt aufrecht, einschließlich

Mag. Dr. Beatrix KARL, persönlich, und der Kabinettsmitglieder
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, persönlich, kurz ohne Titel:
KARL-SCHÜTZENHÖFER-REHULKA-TÄUBL-BOGNER-KINDL-REITMAYER.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes xxx-Kindeswohl sind die VGE verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:

25.06.2012: ERWEITERUNG DER STRAFANZEIGE GEGEN ALLE BISHER BESCHULDIGTEN WEGEN:

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER und

VERBOTSGESETZ § 3f (HISTORISCHE TRAGÖDIE HEIMKINDER, UNWERTES LEBEN, Wiederbetätigung, Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen StGB § 87 - KONKRET BETROFFENE: XXX-KINDER xxx und xxx).

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 2

Zur DOKUMENTATION: 22.05.2012

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM:
20120622 VERDACHT DR BEATRIX KARL AMTIERT KRIMINELL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,452.0.html

STRAFANZEIGE GEGEN KARL-SCHÜTZENHÖFER-REHULKA-TÄUBL-BOGNER-KINDL-REITMAYER in Erweiterung 15.05.2012 (26.04.2012) zur

STRAFANZEIGE GEGEN 1. BESCHULDIGTEN BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, uva WEGEN:

TERRORISTISCHE STRAFTATEN GEGEN DAS XXX-KINDESWOHL - StGB § 302 (2), § 299 (1), § 295, § 148, § 92 (3) und § 87 (2)

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM:
20120426 STRAFANZEIGE - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,353.0.html

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22.05.2012: Erweiterung der STRAFANZEIGE WEGEN

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
StGB § 2 Begehung durch Unterlassung

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25.06.2012 Zusammenfassung der 10 Delikte:

VERBOTSGESETZ 3f

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: XXX-KINDER XXX UND XXX, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels,
                 KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER XXX-

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 3

KINDER XXX UND XXX NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:
MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung, MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. PAINZ),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

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ERWEITERUNGEN VORBEHALTEN

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VGE-SACHVERHALTSBERICHT und BEGRÜNDUNGEN kurz & bündig:

20.05.2007 GESUNDE KINDER – AB 01.08.2007 SCHWERBEHINDERT

ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das xxx- Kindeswohl von xxx und xxx, die Republik Österreich, den Steuerzahler, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe. ,,Nachrichten-Sperre", Besuchsverbot für die real guten VGE, Medika-mentenmissbrauch, kriminelles Verhalten von Justiz und Behörden.

VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS VGE-SACHVERHALTSBERICHT UND MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT: Beischaffen aller vollständigen Akten & reales Würdigen aller unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise, Beweismittel und VGE-Schriftsätze, die auch hier und heute gültig sind und im Allgemeinen nicht wiederholt werden.

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INHALTSVERZEICHNIS: 3 S Anträge Begründungen - 3 S VW - 6 Seiten

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 4-6

25.06.2012: VORANGESTELLT WIRD: geringfügige Änderungen folgen

Vorangestellt wird einem VGE-Schriftsatz AKTUELL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,264.0.html

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1 JPG-ANHANG ZUM BEWEIS:
20120625 1121-1124 FAX SENDEBERICHT VGE an BMJ DR BEATRIX KARL.jpg
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
HEIMKINDER STRAFANZEIGE WEGEN VERDACHT VÖLKERMORD VERBOTSGESETZ 3f oben neu
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Persönliches Prokokoll:

DANKE PUBLIC HEIMKINDER WATCHDOG KURIER

25.06.2012: ERWEITERUNG DER STRAFANZEIGE GEGEN ALLE BISHER BESCHULDIGTEN WEGEN:

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER und

VERBOTSGESETZ § 3f (HISTORISCHE TRAGÖDIE HEIMKINDER, UNWERTES LEBEN, Wiederbetätigung, Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen StGB § 87 - KONKRET BETROFFENE: KINDER xxx und xxx).

25.06.2012 Zusammenfassung der 10 Delikte:

VERBOTSGESETZ 3f

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: KINDER XXX UND XXX, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung ...

www.dieaufdecker.com/index.php/topic,458.0.html

DANKE KURIER

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http://kurier.at/nachrichten/wien/4500592-abschlussbericht-gewalt-in-wiener-heimen.php

Abschlussbericht: Gewalt in Wiener Heimen

Die beauftragte Historikerkommission bestätigte physische, psychische und sexuelle Gewalt in Wiener Kinderheimen.

KURIER Letztes Update am 20.06.2012, 12:30
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http://kurier.at/nachrichten/wien/4500497-die-verlorenen-akten-der-heimkinder.php

Die verlorenen Akten der Heimkinder

Wilhelminenberg: Amtliche Schriftstücke über die Zeit in Kinderheimen sind lückenhaft.
Oft fehlen Unterlagen mehrerer Jahre.

KURIER Letztes Update am 19.06.2012, 16:41
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http://kurier.at/nachrichten/wien/4500382-heimskandal-stadt-haelt-akten-zurueck.php

Heimskandal: Stadt hält Akten zurück
Notwendige Schriftstücke werden nicht angeliefert,
Aussagen von ehemaligen Erzieherinnen sind lückenhaft.

KURIER Letztes Update am 18.06.2012, 16:23
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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#2
VERDACHT 2012: HEIMKINDER VÖLKERMORD VERBOTSGESETZ 3f erschütterndes update

VERDACHT 2012: KINDERHEIM VERBOTSGESETZ 3f - HEIMKINDER-MISSBRAUCHLEUGNER

VERDACHT 2012: WIEDERBETÄTIGUNG MISSBRAUCHLEUGNER LÜGNER LÜGE LEUGNEN LÜGEN ...

VERDACHT 2012: HEIMKINDES-MISSBRAUCHLEUGNER TRENNUNGSOPFER-MISSBRAUCHLEUGNER

VERDACHT 2012: Beharrliches LEUGNEN von angeblichen schwerwiegenden Missständen in Kinderheimen, (Kinder)-Psychiatrien, Jugendwohlfahrt (JUWO), JUSTIZ, "UNWERTES LEBEN", MEDIKAMENTENMISSBRAUCH an KINDERN LEUGNEN, DROGENMISSBRAUCH an KINDERN LEUGNEN, VERBOTENE (Verfahrens)-Besachwalterungen (Psychiatrierungen) von kritischen Bürgern LEUGNEN,

VERDACHT 2012: Gesunde Menschen werden zu Schwerbehinderten gemacht.

                           Die Schwerbehinderten "ENTWICKELN SICH PRÄCHTIG".

VERDACHT 2012: DATENSCHUTZ = TÄTERSCHUTZ in obigen Fällen

VERDACHT 2012: DIE REALEN GREUEL IN DEN AKTEN DÜRFEN NICHT VERÖFFENTLICHT WERDEN.

                                                                               "ENTWICKELN SICH PRÄCHTIG"

VERDACHT 2012: MILLIARDEN-SCHÄDEN JÄHRLICH FÜR DEN STEUERZAHLER

                                                                               "ENTWICKELN SICH PRÄCHTIG"

VERDACHT 2012: BEWUSSTER SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG

                                                                                "ENTWICKELT SICH PRÄCHTIG"

VERDACHT 2012:

Der Öffentlichkeit wird eine heile KINDERHEIM-WELT vorgegaukelt.
Der Öffentlichkeit wird eine heile BEHINDERTEN-WELT vorgegaukelt.
Der Öffentlichkeit wird eine heile GUTACHTER-WELT vorgegaukelt.
Der Öffentlichkeit wird eine heile KINDESWOHL-WELT vorgegaukelt.
Der Öffentlichkeit wird eine heile JUGENDWOHLFAHRTS-WELT vorgegaukelt.
Der Öffentlichkeit wird eine heile SOZIALAMTS-WELT vorgegaukelt.
Der Öffentlichkeit wird eine heile JUSTIZ-WELT vorgegaukelt.
Der Bundesministerin wird eine heile JUSTIZ-WELT vorgegaukelt.

VERDACHT 2012: ERWOGEN UND ENTSCHIEDEN WIRD IN EINER SUGGESTIVEN SCHEINWELT.

VERDACHT 2012: BEHARRLICHES LEUGNEN (IGNORIEREN) DER OBJEKTIVEN WAHRHEIT.

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#3
Persönliches Protokoll:

DANKE KURIER

CAUSA KAMPUSCH ... COLD CASE PROFIS
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ... HOT CASE PROFIS

Rechtsmeinung:

MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT - KEINE VERJÄHRUNG

STRAFANZEIGE STGB § 321 VÖLKERMORD und VERBOTSGESETZ
www.dieaufdecker.com/index.php/topic,458.0.html

VERBOTSGESETZ § 3f (HISTORISCHE TRAGÖDIE HEIMKINDER, UNWERTES LEBEN, Wiederbetätigung, Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen StGB § 87 - KONKRET BETROFFENE: KINDER xxx und xxx

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: KINDER XXX UND XXX, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung ...

www.dieaufdecker.com/

DANKE PUBLIC WATCHDOG KURIER

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Rechtsmeinung INSTITUTIONELLER MISSBRAUCH keine Verjährung WEGEN
VERBOTSGESETZ 3f http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,397.0.html

Rechtsmeinung: MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) - KEINE VERJÄHRUNG WEGEN VÖLKERMORD - http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html

RECHTSMEINUNG NACH BESTEM BÜRGERLICHEN WISSEN UND GEWISSEN SOWIE OHNE GEWÄHR
Bürgerliches Wissen gilt als rechtsunkundig und bedarf der Anleitung durch Justiz- und Amtsorgane.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht der Verdacht.

Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html

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28.06.2012 1602 KURIER Cold Case-Profis untersuchen Causa Kampusch

http://kurier.at/nachrichten/4501566-cold-case-profis-untersuchen-causa-kampusch.php

Cold Case-Profis untersuchen Causa Kampusch

Einstimmiger Beschluss der Par­teien:
Wegen vieler offener Fragen wird neu evaluiert.
Das FBI steht bereit.

Letztes Update am 28.06.2012, 16:02

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28.06.2012 1241 INHR Kampusch Ermittlungen gehen weiter
http://www.inhr.net/artikel/kampusch-ermittlungen-gehen-weiter

15.09.2011 1700 INHR Verfassungsjurist: Demokratie in Gefahr wegen "kranker Justiz"
http://www.inhr.net/node/1959

04.09.2011 1822 INHR Geht in der Justiz die Sonne unter?
http://www.inhr.net/node/1954

15.11.2009 1937 INHR Justizskandale häufen sich Kontrolle unausweichlich
http://www.inhr.net/node/1758

04.08.2009 0043 INHR Staatsanwaltschaft: Kontrolle dringend notwendig
http://www.inhr.net/node/1728

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Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.

DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT
(OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTS- UND JUSTIZORGANE VERPFLICHTET
BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".

Es gilt die Unschuldsvermutung. Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
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15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV in hoher Qualität einzeln:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN 40 ZEILEN OHNE LINKS
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN 71 ZEILEN MIT LINKS


Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

Ranovsky Zwillinge - Im Zentrum steht das Kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html

32 MONATE: Bisher frei Schnauze rund 640.000 EURO materieller Schaden für den Steuerzahler
Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder - 1-2 Milliarden Schaden für den Steuerzahler/JAHR
10.000 €/KIND/MONAT ABGESEHEN VOM ENORMEN MENSCHEN-KINDESLEID UND FOLGESCHÄDEN


20120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html

20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html

20120426 STRAFANZEIGE - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,353.0.html

20120425 KATHREIN STORMANN - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.html

201203xx Disziplinaranwalt
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,278.0.html

20120329 BESACHWALTERUNG WILLKÜR Parlament Anfrage
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,377.0.html

20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

20101018 DVD HÜPFEN SPRINGEN WERFEN TREFFEN SEHR GUT - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,288.0.html

20100718 FRÜHWARNSYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,327.0.html

201002xx DVD GESUNDE KINDER BIS 20070520 - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,287.0.html

20091120 1130 Wahrheitsgemäße VGE-Einvernahme am BG XXX
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,383.0.html

20091120 0630 VGE-ANTRAG OBSORGE einstweilig und vollständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,384.0.html

20081113 OFFIZIELL: SCHWERBEHINDERT - 1,5 JAHRE RÜCKWIRKEND AB 
20070801 !!!!! !!!!! !!!!! !!!!! !!!!!


20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN
                UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE


GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN BIS ZUM 20.05.2007:
FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE.


20070520 ZEUGIN MARGIT PEHAM 16.12.2009 - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,271.0.html

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquaflos - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,306.0.html

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200610xx SCHULREIF FÜR DEN REGEL-UNTERRICHT - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege

200603xx alter 4,6 jahre hallenfußball 4x halbvolley - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,279.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher schifahren - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig schleppliftfahren - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! - fröhlich gesund sportlich gs rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate - fröhlich gesund und geistig rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 850 GRAMM
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#4
Kurz zur Erinnerung. Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht VERDACHT.

STRAFSACHE GEGEN:
DR BEATRIX KARL,
KABINETT: SCHÜTZENHÖFER-REHULKA-TÄUBL-BOGNER-KINDL-REITMAYER
3 SEHR HOHE - HÖCHSTE - BMJ-BEAMTE (KATHREIN-STORMANN-PILNACEK)
GENERALPROKURATOR HR DR ERNST EUGEN FABRIZY,
LOSTA HR WERNER PLEISCHL (OSTA WIEN),
LSTA MAG WALTER GEYER (WKSTA WIEN),
OGH PRÄSIDENT DR ECKART RATZ,
OLG WIEN PRÄSIDENT MAG DR ANTON SUMERAUER, ...

WEGEN: STGB 321 VÖLKERMORD an HEIMKINDERN ... (*)

20120625 HEIMKINDER VÖLKERMORD VERBOTSGESETZ 3f STRAFANZEIGE (GEGEN DR BEATRIX
KARL UND KABINETT WEGEN: VERDACHT STGB 321 VÖLKERMORD an HEIMKINDERN ...)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,458.0.html

20120622 VERDACHT DR BEATRIX KARL (UND KABINETT) AMTIERT KRIMINELL
(WEGEN TERRORISTISCHER STRAFTATEN GEGEN DAS KINDESWOHL)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,452.0.html

20120426 STRAFANZEIGE - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl (VERDACHT GEGEN MAG CHRISTIAN PILNACEK uva WEGEN TERRORISTISCHER STRAFTATEN GEGEN DAS KINDESWOHL)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,353.0.html

20120425 KATHREIN STORMANN amtieren offen sichtbar befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER amtieren offen sichtbar befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

An
... S!
... AR
xxx

Sehr geehrte Frau ... SR!
Sehr geehrter Herr ... AR!

Zu Ihren an das Büro der Frau Bundesministerin für Justiz gerichteten weiteren Eingaben vom 22. und 25. Juni 2012 teile ich Ihnen namens der zuständigen Fachabteilung für Einzelstrafsachen mit, dass diese im Hinblick auf den darin ausdrücklich erhobenen Strafanzeigewillen gegen eine Reihe namentlich angeführter Justizangehöriger an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet wurden.

Wien, 26. Juni 2012
Mit freundlichen Grüßen

Mag. xxx
Elektronisch gefertigt

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

(*) 29.06.2012 Zusammenfassung der 10 Delikte:

VERBOTSGESETZ § 3f (HISTORISCHE TRAGÖDIE HEIMKINDER, UNWERTES LEBEN, Wiederbetätigung, Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen StGB § 87 - KONKRET BETROFFENE: KINDER XXX UND XXX).

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: KINDER XXX UND XXX, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels,
                 KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER KINDER XXX UND XXX NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:
MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,
MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. PAINZ),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß
1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

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ERWEITERUNGEN VORBEHALTEN

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VGE-SACHVERHALTSBERICHT und BEGRÜNDUNGEN kurz & bündig:

20.05.2007 GESUNDE KINDER – AB 01.08.2007 SCHWERBEHINDERT

ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das xxx- Kindeswohl von xxx und xxx, die Republik Österreich, den Steuerzahler, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe. ,,Nachrichten-Sperre", Besuchsverbot für die real guten VGE, Medika-mentenmissbrauch, kriminelles Verhalten von Justiz und Behörden.

Auch die Anzeigepflicht für Justiz- und Amtsorgane betreffend schwerste Straftaten gegen das Enkel-Kindeswohl nach der Trennung von den VGE am 20.05.2007 (etwa 17 Uhr) wird beharrlich ignoriert.

VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS VGE-SACHVERHALTSBERICHT UND MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT: Beischaffen aller vollständigen Akten & reales Würdigen aller unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise, Beweismittel und VGE-Schriftsätze, die auch hier und heute gültig sind und im Allgemeinen nicht wiederholt werden.
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Andreas Ranovsky

RStDG 57 - Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz § 57

Inkrafttretensdatum 01.01.2009

Allgemeine Pflichten

§ 57. (1) Richter und Staatsanwälte sind der Republik Österreich zur Treue verpflichtet und haben die in der Republik Österreich geltende Rechtsordnung unverbrüchlich zu beachten. Sie haben sich mit voller Kraft und allem Eifer dem Dienst zu widmen, sich fortzubilden, die Pflichten ihres Amtes gewissenhaft, unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen und die ihnen übertragenen Amtsgeschäfte so rasch wie möglich zu erledigen.

(2) Befinden sich Richter nicht in Ausübung ihres richterlichen Amtes oder sind Richter und Staatsanwälte nicht sonst in Besorgung der übertragenen Amtsgeschäfte weisungsfrei gestellt, haben sie den dienstlichen Anordnungen ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten und dabei die ihnen anvertrauten Interessen des Dienstes nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen.

(3) Richter und Staatsanwälte haben sich im und außer Dienst so zu verhalten, dass das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen ihrer Berufsstände nicht gefährdet wird.

(4) Auch im Ruhestand haben Richter und Staatsanwälte das Standesansehen angemessen zu wahren.

Schlagworte Standespflicht

Zuletzt aktualisiert am 15.04.2010
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Andreas Ranovsky

#6
Kurztitel Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 305/1961 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003
Typ BG
§/Artikel/Anlage § 146
Inkrafttretensdatum 31.12.2003
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung RStDG
Index 64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht 
Text

IV. ABSCHNITT

Suspendierung

Suspendierung  ohne mündliche Verhandlung

§ 146. (1) Das Disziplinargericht kann ohne mündliche Verhandlung die Suspendierung des Beschuldigten vom Dienst verfügen, wenn dies mit Rücksicht auf die Natur oder Schwere der ihm zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse liegt oder zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erscheint.

(2) Für die Dauer der  Suspendierung  darf der Richter auch Nebentätigkeiten nicht ausüben.
Anmerkung

ÜR: Art. II, BGBl. Nr. 259/1990
Zuletzt aktualisiert am 15.04.2010
Gesetzesnummer 10008187
Dokumentnummer NOR40048450
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Andreas Ranovsky

Kurztitel Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 305/1961 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/2011
Typ BG
§/Artikel/Anlage § 147
Inkrafttretensdatum 01.01.2012
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung RStDG
Index 64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Text

Einstweilige  Suspendierung

§ 147. In dringenden Fällen können sowohl der unmittelbar vorgesetzte Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter als auch die Leiterin oder der Leiter der Dienstbehörde die einstweilige  Suspendierung  verfügen; sie sind jedoch verpflichtet, die Sache gleichzeitig und unmittelbar an das zuständige Disziplinargericht zu verweisen, das ohne Verzug nach Anhörung des Disziplinaranwaltes über die  Suspendierung  zu entscheiden hat. Mit dieser Entscheidung tritt die einstweilige  Suspendierung  außer Kraft.

Im RIS seit 04.01.2012
Zuletzt aktualisiert am 04.01.2012
Gesetzesnummer 10008187
Dokumentnummer NOR40134106
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Andreas Ranovsky

#8
PDF-DATEI in: Zusammenfassungen, Informationen und Dokumente
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,6.0.html

Kommuniqué des Ständigen Unterausschusses des Ausschusses - START 29.06.2012
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,464.0.html

VERDACHT: ROTGEFÄRBTES IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE (SINNGEMÄSS) ZUTREFFEND
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20120628 KOMMUNIQUE Seite 1 - Maschinelle Transkription ohne Gewähr

1 von 8

243/KOMM XXIV. GP

Kommuniqué

des Ständigen Unterausschusses des Ausschusses

für innere Angelegenheiten

Überprüfungen im Fall Natascha Kampusch

Der ständige Unterausschuss für Innere Angelegenheiten hatte in der Evaluierung des Falls ,,Kampusch"

vor allem zwei Fragen zu beantworten:


1.Sind die Ermittler von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ihrer Aufgabe mit der notwendigen Sorgfalt und Professionalität nachgekommen?

2.
Ist den wesentlichen Fragen, die sich im Laufe der Ermittlungen ergeben haben, ausreichend
nachgegangen worden?


Nach Ansicht des Unterausschusses müssen beide Fragen mit ,,Nein" beantwortet werden. Dabei wurde die Arbeit des Unterausschusses durch den Umstand, dass ihm nicht alle Akten vorgelegen sind, erschwert.

Daher empfiehlt der Unterausschuss dem Bundesministerium für Innere Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Justiz die Evaluierung der Ermittlungsarbeiten zum Fall ,,Kampusch" durch Cold-Case-Spezialisten mit internationaler Beteiligung, etwa durch Experten des Bundeskriminalamtes der Bundesrepublik Deutschland oder des FBI der Vereinigten Staaten von Amerika.
Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist dabei abhängig von neuen Ermittlungsansätzen, die sich auch aus dieser Evaluierung ergeben können.

Ziel der Evaluierung muss sein, dass Maßnahmen gesetzt werden, damit sich in Zukunft Betroffene in vergleichbaren Fällen darauf verlassen können, dass die ermittelnden Beamten mit höchster fachlicher Qualifikation und größtmöglicher Sorgfalt alles tun, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.


Was das Verfahren selbst anlangt, so fällt sowohl die Entführung der Natascha Kampusch als auch deren Selbstbefreiung in die Geltungszeit der alten StPO. Ein Großteil der nach dem Freikommen der Natascha Kampusch durchgeführten Ermittlungen fand jedoch bereits unter dem Regime der mit 1. 1. 2008 in Kraft getretenen StPO statt.

Inwieweit die Reform des Verfahrensrechts, aber insbesondere auch die Übergangsphase Auswirkungen auf die Ermittlungen in der Causa Kampusch gehabt hat, wurde im Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten nicht untersucht. Unabhängig vom Fall Kampusch wird die Strafprozessreform aber von einem Unterausschuss des Justizausschusses evaluiert.
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Andreas Ranovsky

#9
20120628 KOMMUNIQUE Seite 2 - Maschinelle Transkription ohne Gewähr

2 von 8 243/KOMM XXIV. GP - Ausschuss NR - Kommuniqué

Bericht

I. Allgemeines

Der ehem. Präsident des OGH, Dr. Johann Rzeszut, hatte sich mit Schreiben vom 29. September 2010 an die Klubobleute der fünf Parlamentsparteien gewandt und auf eine Reihe von Widersprüchen in den Ermittlungen in der sogenannten Causa Kampusch hingewiesen, die nach seiner Auffassung eine weitere Untersuchung des Falles notwendig machten.
Dieses Schreiben wurde auch der damaligen Bundesministerin für Justiz zur Stellungnahme übermittelt.

Dieser Brief, in dem u.a. schwere Vorwürfe gegen die ermittelnden Staatsanwälte erhoben wurden,
wurde von Seiten der Justiz zum Anlass genommen, gegen fünf Staatsanwälte (1) ein Verfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs einzuleiten.
Der von der Staatsanwaltschaft Innsbruck und gemäß § 101 Abs. 2 StPO vom Landesgericht Innsbruck zu untersuchende Vorwurf war die Unterlassung von gebotenen Ermittlungsschritten in der Causa Kampusch durch die betroffenen Staatsanwälte. Dieses Verfahren wurde schließlich, nach Durchführung von Vernehmungen und Evaluierung des gesamten Verfahrens unter dem Gesichtspunkt des Amtsmissbrauchs gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Der vom BMJ eingeschaltete Rechtsschutzbeauftragte hat über eine mögliche Fortsetzung des Verfahrens noch
nicht entschieden.


Dazu liegt der von der OStA Innsbruck und vom BMJ genehmigte Einstellungsbericht der StA Innsbruck vor.

Die beiden amtierenden Bundesministerinnen für Justiz, Dr. Beatrix Karl, und für Inneres, Mag. Johanna Mikl-Leitner, gaben dem Unterausschuss gegenüber die Erklärung ab, dass sie alle Akten in der der ,,Causa Kampusch" übermittelt hatten. Mediale Berichte über Einflussnahmen auf die Ermittlungen der OStA Innsbruck wurden vom Ausschuss nicht untersucht.

II. Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten

Der ständige Unterausschuss hat am 01.12.2011 beschlossen, die Ermittlungen im Fall Kampusch
nochmals zu evaluieren.

Vom Unterausschuss wurden folgende Personen zur Auskunftserteilung eingeladen:

Präs. des OGH i.R. Dr. Johann Rzeszut

Präs. des Verfassungsgerichtshofs i.R. Dr. Ludwig Adamovich

StA Mag. Hans-Peter Kronawetter

LOStA Dr. Kurt Spitzer

LStA Dr. Thomas Mühlbacher

GenMjr Nikolaus Koch

CI Frühstück und

ao. Univ.-.Prof. Dr. Daniele Risser

Der ebenfalls eingeladene Untersuchungsrichter in der Causa Kampusch(2), Mag. Christian Gneist, ist der Einladung des Unterausschusses bedauerlicher Weise nicht gefolgt.

(1) LOStA Dr. Werner Pleischl, LStA Dr. Thomas Mühlbacher, HR Dr. Otto Schneider, GL-Mag. Hans-Peter Kronawetter und EStA Mag. Gerhard Jarosch

(2) Auf Grund des 2004 beschlossenen, aber erst mit 1.1.2008 in Kraft getretenen
Strafprozessreformgesetzes war bis 3.12.2007 der Untersuchungsrichter Mag. Gneist und danach StA Mag. Kronawetter für die Ermittlungen zuständig.
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#10
20120628 KOMMUNIQUE Seite 3 - Maschinelle Transkription ohne Gewähr

243/KOMM XXIV. GP - Ausschuss NR - Kommuniqué 3 von 8

III. Zeittafel

Zur besseren Übersicht empfiehlt sich eine kurze Darstellung des zeitlichen Ablaufs der Ermittlungen:

2.3.1998 Entführung der Natascha Kampusch
Ermittlungen durch das Sicherheitsbüro Wien

18.7.2002 Zuständigkeitsübertragung (durch Dr. Haidinger)
an Kriminalabteilung Burgenland

(ab 1.7.2005: Landeskriminalamt Burgenland)
mit anschließendem Auftrag zur Cold-Case-Evaluierung
2004 -2005 Einscannen des Aktes in das elektronische System CONVERA

23.8.2006 Freikommen der Natascha Kampusch
Tod des Wolfgang Priklopil

21.9.2006 Einstellung des Verfahrens gg Priklopil (wegen Todes)

15.11.2006 Einstellung des Verfahrens gg unbekannte Täter

6.2.2008 Abschlussbericht des LKA Burgenland an die StA Wien
Beendigung der Ermittlungen

10.2.2008 Einsetzung der ,,Adamovich-Kommission"

25.2.2008 Erster Evaluierungsbericht der Adamovich-Kommission

30.4.2008 Besprechung von Erkenntnissen der Adamovich-Kommission mit Vertretern der OStA
und StA Wien

9.5.2008 Zweiter Evaluierungsbericht der Adamovich-Kommission

9.6.2008 Abschlussbericht samt Empfehlungen der Adamovich-Kommission

22.10.2008 Sachverhaltsdarstellung ,,Anfangsverdacht gegen Ernst H., Elisabeth G., Peter B. u.a."
wegen §§206, 207 und 207a StGB

StA Wien: Anordnung von Erkundigungen durch Bundeskriminalamt

1.12.2008 Zur Durchführung dieses Auftrages wurde beim Bundeskriminalamt eine
Sonderkommission (SOKO Kampusch) unter behördlicher Leitung von Mag. Zwettler
und operativer Leitung von Oberst Franz Kröll eingesetzt

18.12.2008 Wiedereinsetzung der Adamovich-Kommission durch die BM für Inneres mit dem Ziel
einer interdisziplinären, begleitenden strukturellen Unterstützung der Kriminalpolizei

2.7.2009 Zuteilung von Dr. Mühlbacher zur OStA Wien, er übernimmt die Leitung des Verfahrens

Am 4.9.2009 auf unbestimmte Zeit verlängert

10.9.2009 Einstellung des Verfahrens gegen Ernst H., Elisabeth G. und Peter B. wegen § 207a StGB

10.12.2009 Abschlussbericht der SOKO Kampusch (Oberst Kröll) an die OStA Wien:
,,Keine weiteren Erfolg versprechenden Ermittlungsansätze"

8.1.2010 Pressekonferenz Pleischl, Jarosch u.a. zum Fall Kampusch

8.1.2010 Einstellung des Verfahrens

24.6.2010 Tod Oberst Kröll

29.9.2010 Sachverhaltsdarstellung von Präs. Dr. Rzeszut an die Klubobleute

14.10.2010 Zuständigkeitsbestimmung der StA Innsbruck für das Verfahren gegen LOStA Dr.
Pleischl u.a. durch die Generalprokuratur

17.11. 011 Genehmigung der von der StA Innsbruck beabsichtigten Einstellung des Verfahrens
gegen LOStA Dr. Pleischl u.a. durch das BMJ

23.11.2011 Einstellung der Verfahrens gegen LOStA Dr. Pleischl u.a.

1.12.2011 Erste Sitzung des Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten in der
Sache Kampusch (Beschlussfassung über Akteneinsicht)

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: Tippfehler-Korrektur Pleischl
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20120628 KOMMUNIQUE Seite 4 - Maschinelle Transkription ohne Gewähr

4 von 8 243/KOMM XXIV. GP - Ausschuss NR - Kommuniqué

IV. Ergebnis der Evaluierung (3)

Bei der Zusammenfassung der vom Unterausschuss für innere Angelegenheiten gemachten Feststellungen ist zu unterscheiden zwischen offensichtlichen Ermittlungsfehlern und einer nach Auffassung des Ausschusses bedenklichen Vernachlässigung von Erkenntnissen bzw. deren einseitiger Beurteilung.

Was den Selbstmord des W. Priklopil anlangt, so gab der die Obduktion durchführende Gerichtsmediziner in seiner Einvernahme vor dem Unterausschuss an, dass kein Hinweis auf Mord
vorgelegen sei. Er wies aber darauf hin, dass die Leiche des Wolfgang Priklopil bei seinem Eintreffen in unüblicher Weise nicht mehr in der Ausgangslage vorgefunden wurde, vielmehr lag sie bereits in einem Leichensack. Eine umfassende toxikologische Untersuchung wurde aufgrund der dem Gerichtsmediziner eröffneten Vorgeschichte, dass es sich bei dem Toten um einen polizeilich verfolgten Kindesentführer handle, der sich das Leben genommen habe, nicht vorgenommen. Weiters ist zu bemerken, dass in den Akten keine mit dem Zugbegleiter aufgenommene Niederschrift vorhanden ist.

1. Ermittlungsfehler vor der Flucht von Natascha Kampusch

Auffallend ist, dass im Zuge der Ermittlungen, gleichgültig ob diese bis Ende 2007 vom
Untersuchungsrichter oder in der Folge von der Staatsanwaltschaft geführt wurden, in ganz
besonders geringem Ausmaß justizielle Vernehmungen durchgeführt wurden, was gerade bei einem
so bedeutenden Kriminalfall nur schwer verständlich ist.
Ebenso fällt auf, dass manche Aussagen
von für den Fall bedeutenden Zeugen oft nur in Berichtsform (und nicht als Wortprotokoll) durch die handelnden Polizeibeamten Eingang in den Akt gefunden haben.

Als schwerer Ermittlungsfehler muss wohl die Nichtbeachtung des Hinweises eines Polizei-
Hundeführers auf Wolfgang Priklopil bereits im Jahr 1998 gewertet werden, der neben einem
Hinweis aus der Nachbarschaft des Wolfgang Priklopil bereits der zweite direkte Hinweis auf den
Entführer war. Dazu kommt, dass dieser Hinweis gemeinsam mit dem zweiten Hinweis auf Priklopil
gemeinsam in einem Akt abgelegt und nicht weiter beachtet wurde.

Diese zwei Hinweise wurden erst nach dem Freikommen der Natascha Kampusch bei einer Suche nach Wolfgang Priklopil in dem erst nachträglich eingerichteten Aktensystem CONVERA gefunden. Eine frühere Beachtung dieses Hinweises hätte möglicherweise dazu beitragen können, den Freiheitsentzug der Natascha Kampusch wesentlich zu verkürzen.

Zu kritisieren ist, dass nach dem Freikommen der Natascha Kampusch versucht wurde, durch Einflussnahme auf den Hinweisgeber diesen offensichtlichen Ermittlungsfehler zu verschleiern und vor der Öffentlichkeit zu verbergen.

Weiters wurde festgestellt, dass im Jahr 2002 anlässlich der Übertragung des Aktes an die Kriminalabteilung Burgenland durch den Direktor des Bundeskriminalamtes eine umfassende Evaluierung der bisherigen Ermittlungen beauftragt wurde.

Statt einer Aufarbeitung der bisherigen Erhebungen im Sinne eines ,,Cold-Case-Managements" führte jedoch die eingesetzte Sonderkommission die Ermittlungen fort, insbesondere im Hinblick auf die Behauptungen eines Privatdetektivs.

Auch hier wurde eine Chance verpasst festzustellen, dass es bereits zwei Hinweise auf Priklopil gab.

Die Verantwortung dafür trifft neben den Beamten der SOKO Burgenland auch den Staatsanwalt,
der in auffallender Weise in entscheidenden Phasen der Ermittlungen untätig geblieben ist.


(3) Eine detaillierte Auflistung der Ergebnisse wird dem BMI sowie dem BMJ übermittelt, um diese in die Lage zu versetzen, auf dieser Grundlage mögliche weitere Schritte anzuordnen

PERSÖNLICHE ANMERKUNG 1: 1 Tippfehler-Korrektur wurden
PERSÖNLICHE ANMERKUNG 2: 2 Tippfehler-Korrekturen diesen offensichtlichen
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243/KOMM XXIV. GP - Ausschuss NR - Kommuniqué 5 von 8

2. Einzeltäter – Mehrtätertheorie – Mitwisser

Die Frage, ob die Einzeltätertheorie aufrechterhalten werden kann, stellt die zentrale Frage jeder
Evaluierung der Causa Kampusch dar. Dabei kommt der Zeugin Ischtar A. eine wesentliche
Bedeutung zu, nach deren Aussage zwei Männer an der Entführung von Kampusch beteiligt waren.
Die bestehenden Widersprüche zwischen den Aussagen von Kampusch und Ischtar A. sind bis heute nicht ausgeräumt. Die durchgeführte Gegenüberstellung wurde nicht in einem Wortprotokoll
festgehalten, und kann nicht alle Zweifel ausräumen.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Aussage der Ischtar A. vor dem
Untersuchungsrichter in Innsbruck zu verweisen, dass sie von einvernehmenden Beamten, an deren Namen sie sich allerdings nicht erinnern konnte, unter Druck gesetzt worden sei. Noch deutlicher wird dieser Vorwurf in dem von der Richteramtsanwärterin Mag. Bettina E. am LG Innsbruck aufgenommenen Aktenvermerk dargestellt.

Bei Beurteilung dieser Frage sind auch weitere Umstände der Entführung von Bedeutung, nämlich:

• Warum fuhr Wolfgang Priklopil nach der Entführung in ein Waldstück, telefonierte dort und
stellt fest, dass Natascha Kampusch nicht abgeholt würde?

• Warum erfolgte die Entführung am 2.3.1998, obwohl zu diesem Zeitpunkt nachgewiesenermaßen das ,,Verlies" noch nicht fertiggestellt war? In diesem Zusammenhang ist auch die Verletzung des Wolfgang Priklopil zu erwähnen, die im Krankenhaus Korneuburg behandelt wurde. Dabei ist auffällig, dass Priklopil von einem Nachbarn ins Krankenhaus gebracht und am folgenden Tag von dort wieder abgeholt worden war. Priklopil war jedoch nicht stationär aufgenommen worden, weshalb anzunehmen ist, dass er zwischendurch von einem Dritten abgeholt und wieder ins Krankenhaus zurückgebracht worden war. Das lässt den Schluss zu, dass er nicht zulassen konnte, eine Nacht von seinem Haus fern zu bleiben.

• In welchem Zusammenhang stehen die Geldüberweisungen an und von Wolfgang Priklopil im
Wege des Kontos seiner Mutter unmittelbar nach dem Zeitpunkt der Entführung (die Aussagen
des Freundes von Wolfgang Priklopil, Ernst H., sind diesbezüglich widersprüchlich)? Auch die
Aufklärung der Besitzverhältnisse an mehreren Wohnungen hätte möglicherweise zur
Aufklärung der Causa beitragen können.

• Was die Gründe für die Entführung betrifft, kann jedenfalls eine Entführung zur Erlangung von
Lösegeld, ebenso wie eine Entführung im Zuge eines Obsorgestreits ausgeschlossen werden.

• Was die Frage einer Tätermehrheit anlangt, wirft die Aussage von Natascha Kampusch bei
ihrem Freikommen: ,,Ich weiß keine Namen", Fragen auf.

• Wenngleich Ernst H. vom Vorwurf der Begünstigung rechtskräftig freigesprochen worden ist - es
bleibt offen, warum gegen dieses Urteil von Seiten der Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel
ergriffen worden ist -, bleiben dennoch Fragen offen, die sich auf ein Zusammentreffen des Ernst
H. mit der in Begleitung des Wolfgang Priklopil befindlichen Natascha Kampusch beziehen. Diese Fragen werden durch die Intensität der telefonischen Kontakte zwischen Ernst H. und
Natascha Kampusch – Natascha Kampusch führte mit ihm nach ihrem Freikommen Telefonate
im Gesamtausmaß von etwa 100 Stunden - noch verstärkt.

Es ist somit festzustellen, dass die Frage nach der Einzeltäterschaft insbesondere dahingehend, ob
Priklopil Helfer oder Mitwisser hatte, welche auch nicht mit Frau Kampusch in Kontakt
gekommen sein müssen, aufgrund des Todes von Wolfgang Priklopil und der vorliegenden
Ermittlungsergebnisse nicht abschließend beantwortet werden kann.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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#13
20120628 KOMMUNIQUE Seite 6 - Maschinelle Transkription ohne Gewähr

6 von 8 243/KOMM XXIV. GP - Ausschuss NR - Kommuniqué

3.
Mangelhafte Ermittlungen
im zeitlichen Zusammenhang mit dem Freikommen von Natascha
Kampusch

Es besteht der Verdacht, dass der Tatort erst mehrere Stunden nach dem Freikommen der Natascha Kampusch polizeilich versiegelt worden ist, wodurch es Dritten – allenfalls auch Wolfgang Priklopil selbst - gelungen sein könnte, Gegenstände zu verbringen.

Möglich erscheint aber auch, dass Wolfgang Priklopil bei seiner Flucht Gegenstände mitgenommen und in der Folge an dritte Personen (möglicherweise Ernst H.) weitergegeben hat.

Unverständlich ist, dass trotz des auffälligen Verhaltens des Ernst H. am Abend des 23.8.2006 die ausdrückliche Weisung erteilt worden war, H. sei als Zeuge zu behandeln.

Dies obwohl, wie sich aus dem Akt ergibt, sich Ernst H. in einem Ausnahmezustand befunden habe, auffallend nervös gewesen sei und geschwitzt habe, weshalb die einschreitenden Beamten angefragt hatten, ob sie eine Durchsuchung der Lagerhalle vornehmen sollten.

Auch die Frage H.'s ,,Hot er si umbrocht" ist aus dem Zusammenhang der Amtshandlung heraus nicht zu erklären. Dazu kommt, dass diese Aussage in zweierlei Hinsicht verstanden werden kann.

In Medien wurde von einer Hausdurchsuchung bei Ernst H. berichtet, bei der angeblich ein dem
Wolfgang Priklopil gehöriger Laptop gefunden worden war, auf dem große Datenmengen gelöscht
worden waren.

Diesbezügliche Aktenvorgänge sind dem Unterausschuss jedoch nicht vorgelegen.

Die Auswertungen der Daten einschließlich einer forensischen Wiederherstellung von Dateien wäre
jedoch von großer Bedeutung gewesen.

Schließlich ist es aus Sicht der Ermittlungen problematisch, dass vom Tagebuch der Natascha
Kampusch und der vorgefundenen Videokassetten vor der Ausfolgung an sie nicht Kopien für den Akt angefertigt wurden. Darüber hinaus gibt es, was die Sichtung des Videomaterials anlangt, Widersprüche zwischen der Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbehörden.

4.
Sonstige ungeklärte Zusammenhänge


Die Durchleuchtung der Vermögensverhältnisse sowie der Vermögensverschiebungen nach dem
Ableben des Wolfgang Priklopil ist niemals erfolgt. Dem Unterausschuss lagen dazu auch keine
Akten vor.

Auffällige Telefonkontakte gibt es zwischen Elisabeth G. und Ernst H. In diesem Zusammenhang
gibt es auch keine überzeugende Erklärung der Speicherung der Telefonnummer des Peter B. unter
,,Be kind slow" auf dem Mobiltelefon von Ernst H.

Ferner gab es eine Reihe von Verbindungen aus dem Umfeld des Wolfgang Priklopil zur Rotlicht-
Szene. Ob diese Beziehungen im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch gestanden sind, ist
allerdings nicht nachzuweisen gewesen.

5. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft

Nach Auffassung des Unterausschusses wurden Beweisergebnisse von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend erörtert; vielmehr besteht der Eindruck, dass Ergebnisse im Zweifelsfall dahingehend interpretiert wurden, dass sie in die bestehenden Ermittlungsansätze passten.

Aussagen von Zeugen, die dem widersprachen, wurden in der Regel als wenig glaubwürdig qualifiziert bzw. wurde solchen Personen die Glaubwürdigkeit abgesprochen.


Das gilt insbesondere für die Angaben

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: 2 Tippfehler-Korrekturen: vorgefundenen
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#14
20120628 KOMMUNIQUE Seite 7 - Maschinelle Transkription ohne Gewähr

243/KOMM XXIV. GP -Ausschuss NR - Kommuniqué 7 von 8

der Tatzeugin A., die über einen langen Zeitraum im Kern immer dieselben Angaben machte und
auch daher als besonders glaubwürdig anzusehen ist.

Am 22.9.2006 erstattete die SOKO ihre abschließende Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Die darin
enthaltene ,,Darstellung der Tat" widerspricht jedoch in wesentlichen Punkten den Erkenntnissen, die sich aus den Erhebungen, insbesondere aus den Einvernahmen von Natascha Kampusch ergeben haben. So wird etwa die Entführung selbst geschildert wie folgt(4):

,,...habe Wolfgang P. am 2.3.1998 gegen 7.30 Uhr in 1220 Wien, am Rennbahnweg zwischen
Melangasse und Tegelweg gegenüber der ,,Hundewiese" die damals 10jährige Natascha K. auf ihrem Weg zur Volksschule Brioschiweg in seine Gewalt gebracht. Er habe sie in seinen
Kombinationskraftwagen Mercedes Benz 100 D-L, weiß, Originalkennzeichen W-xxxxxxL, auf
welchem bisher unbekannte manipulierte Kennzeichen angebracht gewesen seien, gezerrt. Wolfgang P. habe das Mädchen durch gefährliche Drohung zur Unterlassung der Gegenwehr genötigt und sie eingehüllt in eine Decke, im Fahrzeug hinter dem Fahrersitz auf dem Boden liegend zum Anwesen Strasshof, Hxxxxxstrasse XX, verbracht. Dort habe er sie in einen vorbereiteten Raum (Verlies), welcher bereits Jahre zuvor von ihm unter seiner Garage neben der Montagegrube angelegt worden sei, eingesperrt."

Dieser erste Teil der Darstellung steht in klarem Widerspruch zur Kampusch's Aussage. In ihrer ersten Einvernahme hat Kampusch berichtet, dass

• sie ,,stundenlang" durch dicht besiedeltes Gebiet im Zentrum des 22. Bezirks gefahren wurde;

• der Entführer für sein Opfer weder Toilettesachen noch Matratze und Polster vorbereitet hatte;

• das Verlies Anfang März nicht geheizt war und ein alter Ölradiator provisorisch aufgestellt
werden musste;

Dann beschreiben die Beamten die Zeit der Gefangenschaft(5):

,,Ab etwa Herbst 1998 habe sie unter seiner ständigen Aufsicht in unregelmäßigen Abständen ihr
Verlies verlassen und im Haus Arbeiten verrichten müssen sowie Körperpflege durchführen dürfen.
Das Haus sei stets durch elektrische Vorrichtungen wie Rollläden, Türschlosscodierung etc.
gesichert gewesen"

Die Ausflüge, die regelmäßigen gemeinsamen Einkäufe und die gemeinsame Arbeit in den vier Wohnungen lassen die Beamten unerwähnt. Alles, was das Bild von der Gefangenen, die dem Einzeltäter bei der ersten Gelegenheit entflieht, stört, kommt in der ,,Darstellung der Tat" nicht vor.

Diese Fehler und Unrichtigkeiten wurden durch den zuständigen Staatsanwalt jedoch in keiner Weise hinterfragt oder aufgegriffen.

Auffallend ist weiters das Verhalten der Staatsanwaltschaft nach Wiedereinsetzung der Adamovich-
Kommission Ende 2008. Bei einer Besprechung am 30.4.2008 wurden zwar mit der Kommission offene Fragen dargestellt und die Einsetzung eines Ermittlungsteams zur Abarbeitung dieser Fragen vereinbart, doch wurde dieses Vorhaben niemals umgesetzt. Im Gegenteil: StA Mag. Kronawetter berichtete am 11.7.2008 über die Abstandnahme von weiteren Ermittlungen.

4 Vgl. Veröffentlichung der OStA Innsbruck gem. § 35a StAG vom 9.3.2012 auf www.edikte.at, S 11

5 Ebenfalls Veröffentlichung der OStA Innsbruck vom 9.3.2012 auf www.edikte.at, S.12

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: 1 Tippfehler-Korrektur:  klarem
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