20120625 STRAFANZEIGE Heimkinder Völkermord Verbotsgesetz 3f
SEITE 1 START
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=458.0Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT
(OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTS- UND JUSTIZORGANE VERPFLICHTET
BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".
Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht der Verdacht.
Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.htmlRechtsmeinung INSTITUTIONELLER MISSBRAUCH keine Verjährung WEGEN
VERBOTSGESETZ 3f
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,397.0.htmlRechtsmeinung: MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) - KEINE VERJÄHRUNG WEGEN VÖLKERMORD -
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.htmlRECHTSMEINUNG NACH BESTEM BÜRGERLICHEN WISSEN UND GEWISSEN SOWIE OHNE GEWÄHR
Bürgerliches Wissen gilt als rechtsunkundig und bedarf der Anleitung durch Justiz- und Amtsorgane.
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 1 An BMJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl persönlich
xxx und xxx (VGE)
xxx Tel und Fax: xxx (Fax, wenn
nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)
PERSÖNLICHE ANMERKUNG: 2 eigenhändige Unterschriften
25.06.2012 VGE-FAX an MINISTERBÜRO FAX: 01-52-152-DW-27-30
An BMJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl und Kabinett persönlich
Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel:
25.06.2012: … VORANGESTELLT WIRD
Besonders hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amts- und Justizorgane bleibt aufrecht, einschließlich
Mag. Dr. Beatrix KARL, persönlich, und der Kabinettsmitglieder
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, persönlich, kurz ohne Titel:
KARL-SCHÜTZENHÖFER-REHULKA-TÄUBL-BOGNER-KINDL-REITMAYER.
Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes xxx-Kindeswohl sind die VGE verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:
25.06.2012: ERWEITERUNG DER STRAFANZEIGE GEGEN ALLE BISHER BESCHULDIGTEN WEGEN:
StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER und
VERBOTSGESETZ § 3f (HISTORISCHE TRAGÖDIE HEIMKINDER, UNWERTES LEBEN, Wiederbetätigung, Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen StGB § 87 - KONKRET BETROFFENE: XXX-KINDER xxx und xxx).
PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 2 Zur DOKUMENTATION: 22.05.2012
PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM:
20120622 VERDACHT DR BEATRIX KARL AMTIERT KRIMINELL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,452.0.htmlSTRAFANZEIGE GEGEN KARL-SCHÜTZENHÖFER-REHULKA-TÄUBL-BOGNER-KINDL-REITMAYER in Erweiterung 15.05.2012 (26.04.2012) zur
STRAFANZEIGE GEGEN 1. BESCHULDIGTEN BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, uva WEGEN:
TERRORISTISCHE STRAFTATEN GEGEN DAS XXX-KINDESWOHL - StGB § 302 (2), § 299 (1), § 295, § 148, § 92 (3) und § 87 (2)
PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM:
20120426 STRAFANZEIGE - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,353.0.html-----------------------------------------------------------------------------------------
22.05.2012: Erweiterung der STRAFANZEIGE WEGEN
StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
StGB § 2 Begehung durch Unterlassung
-----------------------------------------------------------------------------------------
25.06.2012 Zusammenfassung der 10 Delikte:
VERBOTSGESETZ 3f
StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: XXX-KINDER XXX UND XXX, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt
StGB § 299 (1) Begünstigung
StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels,
KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL
StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,
StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER XXX-
PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 3 KINDER XXX UND XXX NACH DEM 20.05.2007
StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,
StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:
MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung, MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. PAINZ),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)
-----------------------------------------------------------------------------------------
ERWEITERUNGEN VORBEHALTEN
-----------------------------------------------------------------------------------------
VGE-SACHVERHALTSBERICHT und BEGRÜNDUNGEN kurz & bündig:
20.05.2007 GESUNDE KINDER – AB 01.08.2007 SCHWERBEHINDERT
ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das xxx- Kindeswohl von xxx und xxx, die Republik Österreich, den Steuerzahler, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe. „Nachrichten-Sperre“, Besuchsverbot für die real guten VGE, Medika-mentenmissbrauch, kriminelles Verhalten von Justiz und Behörden.
VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS VGE-SACHVERHALTSBERICHT UND MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT: Beischaffen aller vollständigen Akten & reales Würdigen aller unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise, Beweismittel und VGE-Schriftsätze, die auch hier und heute gültig sind und im Allgemeinen nicht wiederholt werden.
-----------------------------------------------------------------------------------------
INHALTSVERZEICHNIS: 3 S Anträge Begründungen - 3 S VW - 6 Seiten
PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 4-6 25.06.2012: VORANGESTELLT WIRD:
geringfügige Änderungen folgenVorangestellt wird einem VGE-Schriftsatz AKTUELL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,264.0.html----------------------------------------------------------------------------------------------------------
1 JPG-ANHANG ZUM BEWEIS:20120625 1121-1124 FAX SENDEBERICHT VGE an BMJ DR BEATRIX KARL.jpg