Autor Thema: ZZ 20120619 SIEDER SMIOSKI GEWALT GEGEN KINDER  (Gelesen 7311 mal)

Offline Andreas Ranovsky

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ZZ 20120619 SIEDER SMIOSKI GEWALT GEGEN KINDER
« am: 22 Juni 2012, 17:52:57 »
ZZ 20120619 SIEDER SMIOSKI GEWALT GEGEN KINDER IN ERZIEHUNGSHEIMEN DER STADT WIEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=453.0

Siehe bitte auch: SIEDER SMIOSKI DER KINDHEIT BERAUBT || Verdacht VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,585.0.html

Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.

DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT
(OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTS- UND JUSTIZORGANE VERPFLICHTET
BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".

Es gilt die Unschuldsvermutung. Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html

MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) - KEINE VERJÄHRUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html

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20120619 SIEDER SMIOSKI GEWALT GEGEN KINDER IN ERZIEHUNGSHEIMEN DER STADT WIEN

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: MASCHINELLE TRANSKRIPTION MIT FEHLERN UND OHNE GEWÄHR.
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001 Reinhard Sieder / Andrea Smioski1

1 Unter Mitarbeit von Mag. Holger Eich und Mag. Sabine Kirschenhofer. Im Auftrag der
Stadt Wien, Amtsführender Stadtrat Christian Oxonitsch. Durchgeführt im Lauf des Jahres
2011 und bis April 2012.

Gewalt gegen Kinder in Erziehungsheimen der Stadt Wien Endbericht

Wien, 19. Juni 2012

Seite Überschrift

002 Vorbemerkung
004 Zielsetzung der Forschung und des Berichts
009 Aufbau der Untersuchung und des Berichts

012 Kapitel I
012 Eine kurze Geschichte der Fürsorge-Erziehung (ca.1900–ca.2000)
013 Wie die Rede beginnt und was sie begründet: der Diskurs der Fürsorge
014 Was die öffentliche Rede verschweigt
014 Die Rolle der Wissenschaften und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit
019 Entstehung und Entwicklung des Systems der Fürsorge in Wien
031 Ideologien
037 Die Praxis
041 Die rassistische ...
047 der psychologische ... 
048 Städtische ...
051 Strukturelle ... 
062 ...
062 ... 
066 Von ...

wird vorraussichtlich fortgesetzt

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1 PDF-ANHANG ZUM DOWNLOAD IM AUFDECKER-FORUM:
19.06.2012 ENDBERICHT SIEDER SMIOSKI GEWALT GEGEN KINDER.pdf

GEWALT GEGEN KINDER ENDBERICHT ZUM DOWNLOAD
http://www.wien.gv.at/menschen-gesellschaft/pdf/endbericht.pdf

HistorikerInnen-Bericht präsentiert
http://www.wien.gv.at/menschen-gesellschaft/historikerinnen-bericht.html

Zusammenfassung der Ergebnisse der Kommission zur Erforschung der Gewalt in den Kinderheimen der Stadt Wien
http://www.wien.gv.at/menschen-gesellschaft/ergebnisse-kinderheime.html

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VERDACHT: SUGGESTIVE JUWO SCHEINWELT NACH ETWA 1974
VERDACHT: SUGGESTIVE JUWO SCHEINWELT NACH ETWA 1974
VERDACHT: SUGGESTIVE JUWO SCHEINWELT NACH ETWA 1974

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PERSÖNLICHE MEINUNG: EIN FUNKTIONIERENDES VOLK MIT FUNKTIONIERENDEN (GROSS)-FAMILIEN BRAUCHT KEINE KINDERHEIME. ICH GLAUBE AN FUNKTIONIERENDE (GROSS)-FAMILIEN.

UNWIDERLEGBARER TATSACHEN-BEWEIS: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE BIS ZUM 20.05.2007.
« Letzte Änderung: 28 Januar 2016, 06:35:30 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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GEWALT GEGEN KINDER 1-5
« Antwort #1 am: 22 Juni 2012, 18:24:39 »
SEITE 1

Reinhard Sieder / Andrea Smioski1

1 Unter Mitarbeit von Mag. Holger Eich und Mag. Sabine Kirschenhofer.
Im Auftrag der Stadt Wien, Amtsführender Stadtrat Christian Oxonitsch.
Durchgeführt im Lauf des Jahres 2011 und bis April 2012.

Gewalt gegen Kinder in Erziehungsheimen der Stadt Wien

Endbericht

Wien, 19. Juni 2012

SEITE 2

Vorbemerkung

Der Auftrag, der uns von der Stadt Wien, namentlich von Stadtrat Christian Oxonitsch, im
Herbst 2010 erteilt worden ist, lautete sinngemäß, herauszufinden, wie Menschen, die
wesentliche Teile ihrer Kindheit und Jugend in städtischen Heimen verbracht haben,
verschiedene Formen der Gewalt in Heimen erfahren und sie seither verarbeitet haben.
Dies sei über die Veröffentlichung unserer Forschungsergebnisse den Bürgerinnen und
Bürgern der Stadt zur Kenntnis zu bringen. Die betroffenen ehemaligen ‚Heimkinder’
seien auf diesem Weg als Opfer illegitimer Gewalt öffentlich anzuerkennen.

Wir haben uns bemüht, diesen Auftrag mit dem folgenden Bericht zu erfüllen. Zunächst
sei kurz erläutert, worin die besondere Schwierigkeit des Auftrags bestand. Die Gewalt-
Erfahrung der Betroffenen nimmt auf zweierlei Bezug: Zum einen drückt sie aus, was
Kinder und Jugendliche in Heimen, die von der Stadtverwaltung erhalten oder beauftragt
wurden, an Gewalt erlitten haben. Zum anderen ist diese Erfahrung nicht abzulösen von
den gesellschaftlichen Verhältnissen. Wie die Gesellschaft Erziehung im allgemeinen
denkt und praktiziert, und wie sie insbesondere in die Erziehung von Kindern aus
mehrfach benachteiligten Familien eingreift, bringt nicht nur Fürsorglichkeit, sondern
auch diverse Formen der Gewalt in Familien, Schulen, Internaten und Kinderheimen
hervor.

Die ehemaligen ‚Heimkinder’, die in unserem Bericht ausführlich zu Wort kommen
werden, sind auf höchst verschiedene Weise den staatlichen, kommunalen, betrieblichen
und familiären Verhältnissen unterworfen, und vor allem dies drückt sich in ihren
Erzählungen, aber auch in ihren körperlichen und psychischen Leiden aus. Es gehört zu
den Effekten einer fördernden und helfenden, aber auch gewaltsamen und zerstörenden
Erziehung, dass genau dieser Zusammenhang – abstrakt: der Zusammenhang zwischen
dem allgemein Sozialen und dem individuell Psychischen – verdunkelt wird. Die
Unterwerfung ist noch am ehesten in den Erzählungen der Betroffenen zu erkennen, etwa
in der von ihnen oft zum hundertsten Mal gestellten Frage: Habe ich eine persönliche
Schuld? Es zählt aber auch zur Tragik der ErzählerInnen, dass sie heute im Rückblick
nicht selten auch ihre eigenen Eltern zu jenen zählen müssen, die ihnen „all dies“ aus

SEITE 3

Unvermögen, aus eigenen Benachteiligungen oder aus welchen Gründen auch immer
angetan haben.

Um erklärende Antworten zu finden, werden wir nicht nur den Verlauf der Kindheit und
Jugend der Betroffenen biographisch rekonstruieren, sondern auch die Geschichte der
Fürsorgeerziehung in Wien, von der diese Menschen ein subjektiver Teil geworden sind.
Unser Bericht soll dazu beitragen, dass diese Geschichte künftig nicht mehr ohne eine
aufgeklärte Bezugnahme auf die Betroffenen erzählt werden kann. Dies wusste oder ahnte
wohl auch der Wiener Bürgermeister Dr. Michael Häupl, als er sein Versprechen gab, die
Leiden ehemaliger Heimkinder zu veröffentlichen und sie – verbunden mit einer
Entschuldigung und einer finanziellen Leistung – als Opfer illegitimer Gewalt
anzuerkennen.

Die hier präsentierten Erzählungen ehemaliger ‚Heimkinder’ zeigen den Einsatz von
verschiedenen Formen der Gewalt in der Fürsorgeerziehung der 1950er, 1960er und
1970er Jahre. Wir fokussieren nicht, wie frühere und jüngste Presse-Kampagnen,
ausschließlich sexuellen Missbrauch, sondern schließen alle Formen der Gewalt ein:
strukturelle, soziale, materiell-ökonomische, körperliche, psychische, sexualisierte und
sexuelle Gewalt. Wir untersuchen Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Heimen vor
jenen umfassenden Reformen, die großteils in den 1990ern durchgeführt wurden, als die
Stadtverwaltung ihre großen Erziehungsheime wie auch die Drehscheibe der
Heimerziehung, die Kinderübernahmsstelle, schloss und zum Teil durch kleinere
Wohngemeinschaften bzw. Krisenzentren ersetzte.

Wir verstehen, dass die Untersuchung der nun schon seit gut zwei Jahrzehnten
vergangenen und überwundenen Verhältnisse in Kinder- und Jugendheimen der Stadt
Wien im Jugendamt immer noch Besorgnisse auslöst. In der Tat können wir nicht
ausschließen, dass unser Bericht von bestimmten politischen Kräften dazu missbraucht
werden wird, ihre Propaganda gegen die vorwiegend von der SPÖ getragene
Kommunalpolitik und Stadtverwaltung Wiens zu intensivieren. Wir distanzieren uns von
jeder parteipolitisch motivierten Polemik. Die heute aktiven Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Wiener Jugendamtes sind nicht schuld an dem, was in den 1950er bis
1980er Jahren in einigen Kinderheimen geschah. Aber sie sind es ihrer heutigen Aufgabe
schuldig, sich auch mit den dunklen Seiten in der Geschichte der Heimerziehung
auseinanderzusetzen.

Wir bedanken uns bei den leitenden MitarbeiterInnen des Jugendamtes für die gute
Zusammenarbeit in der Aktenrecherche. Den MitarbeiterInnen der Wiener Kinder- und

SEITE 4

Jugendanwaltschaft und des Weißen Rings verdanken wir die Herstellung von Kontakten
zu ehemaligen Heimkindern. Fast alle mehrstündigen Narrativinterviews mit ehemaligen
Heimkindern wurden in den Räumen der Kinder- und Jugendanwaltschaft geführt. Ganz
besonders danken wir unseren GesprächspartnerInnen dafür, die Belastung auf sich
genommen zu haben, sich im Lauf von langen Gesprächen an die wohl schwierigste Zeit
ihres Lebens zu erinnern und viele psychisch und physisch belastende Details zur Sprache
zu bringen. Mit ihrem Mut und ihrer Kraft tragen sie nach unserer Überzeugung
wesentlich dazu bei, den Pakt des Schweigens über die Gewalt in Kinderheimen zu
brechen und die Dimensionen der Gewalt konkret vorstellbar werden zu lassen. Wir
danken auch jenen Expertinnen und Experten aus dem Bereich des Jugendamtes und der
Kinderheime, die uns wertvolle Einblicke in ihre Arbeit gegeben haben.

Zielsetzung der Forschung und des Berichts

Die erste Zielsetzung unseres Berichts ist gemäß dem uns erteilten Forschungsauftrag,
durch die Dokumentation und Veröffentlichung von Erzählungen ehemaliger
‚Heimkinder’ deren Leid und das an ihnen geschehene Unrecht anzuerkennen. Um diese
Erzählungen zu erhalten, setzen wir das narrativ-autobiographische Interview ein, das den
Erzählerinnen ein hohes Maß an Autonomie gibt, ihre Erinnerungen und ihre Erzählungen
assoziativ zu entwickeln. In einem zweiten Abschnitt dieses besonderen Interviewtyps
folgen immanente Nachfragen, die weitere detaillierte Erzählungen auslösen; das
Narrativinterview schließt jeweils mit einer Passage, in der die erzählende Person
eingeladen wird, die Erfahrungen ihres bisherigen Lebens zu bilanzieren und die
ambivalente Bedeutung wie auch die langfristigen Folgen der Heimerziehung für ihr
Leben einzuschätzen.2

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2 Zu diesem Gesprächstypus aus der reichhaltigen Werkzeugkiste der qualitativen und
kommunikativen Sozialforschung haben wir auch deshalb gegriffen, weil er den moralisch-
ethisch begründeten Forschungsauftrag, die Erfahrungen und zugleich die persönliche
Entwicklung der Betroffenen in ausführlichen, detaillierten und konkreten Erzählungen zu
dokumentieren, am ehesten auszuführen erlaubt. Die ehemaligen Heimkinder werden hier in
viel stärkerem Maße als in anderen Ansätzen als Experten und Theoretiker ihrer eigenen
Biographie angesprochen. Entsprechend unserem theoretischen Ansatz des Symbolischen
Interaktionismus gehen wir davon aus, dass soziale Systeme wie Familie, Erziehungsheim
oder Jugendamt durch die symbolische Interaktion der beteiligten Akteure (auch der
Heimkinder) konstruiert werden, freilich in normativen und legistischen, diskursiven und
materiellen (ökonomischen, architektonischen usw.) Bedingungen. Diese symbolische

SEITE 5

Interaktion bringt unentwegt Deutungen und Interpretationen hervor, die den
Handlungsentscheidungen und Handlungen bzw. der Wahrnehmung von Problemen,
Personen, Umständen etc. zugrunde liegen. – Der Interviewtypus wurde von Fritz Schütze im
Rahmen einer Studie über kommunale Machtstrukturen entwickelt und wird häufig – wie in
der hier vorgestellten Forschung – im Zusammenhang mit lebensgeschichtlich bezogenen
Fragestellungen eingesetzt; daher „narrativ-autobiographisches Interview“. Vgl. Fritz
Schütze, Zur Hervorlockung und Analyse thematisch relevanter Geschichten im Rahmen
soziologischer Feldforschung, in: Arbeitsgruppe Bielefelder Soziologen (Hg.),
Kommunikative Sozialforschung, München 1976, 159-260; Herbert Blumer, Der
methodologische Standort des Symbolischen Interaktionismus, in: Arbeitsgruppe Bielefelder
Soziologen (Hg.), Alltagswissen, Interaktion und gesellschaftliche Wirklichkeit, Bd. 1-2,
Reinbek 1973, 80-146. PERSÖNLICHE ANMERKUNG: HINWEIS 2 ENDE
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Wir gehen ohne vorgefertigten Leitfaden in das Gespräch und öffnen weite
autobiografische Erzählräume („Wie sind Sie in das Heim gekommen? Wie ist ihr Leben
im Heim / in den Heimen verlaufen? Wie ist es in Ihrem Leben nach dem Ende der
Heimerziehung weitergegangen?“ usw.). Erlebnisse der Gewalt werden dabei nicht von
uns als Themen eingeführt, sondern von den ehemaligen Heimzöglingen ‚spontan’ zur
Sprache gebracht, erläutert und erklärt. Die ehemaligen Heimkinder haben ihre eigenen
Erklärungen für das, was ihnen widerfahren ist; ihre Erklärungen sind nur in einigen Fälle
explizit; ganz überwiegend werden sie in die Erzählung des konkret Erlebten und
Erlittenen eingeschrieben. Genau dafür bietet das biographisch-narrative Interview den
größtmöglichen Spielraum. Die Erzählungen werden von uns respektiert und
veröffentlicht, um das Leid der (ehemaligen) Zöglinge und auch ihre subjektive Sicht auf
die Ursachen und Zusammenhänge anzuerkennen (Kapitel II und III).

Die zweite Zielsetzung des Berichts ist die historisch-sozialwissenschaftliche Analyse der
exzessiven Gewalt in Kinderheimen. Sie erfasst notwendigerweise das gesamte
Fürsorgesystem, von dem die Heimerziehung ein besonderes Subsystem ist; am Rande
stellen wir auch Überlegungen zu Bildung, Ausbildung und Sozialisation des
Erzieherpersonals an. Es sei gleich angemerkt, dass wir ‚Gewalt’ in unserer Analyse, die
nicht der juristischen, sondern der historisch-sozialwissenschaftlichen Logik folgt,
keineswegs nur auf (damals) rechtlich illegale Gewalt beschränken. Wir definieren als
Gewalt, was Menschen nachhaltigen Schaden zufügt: in sozialer, ökonomisch-materieller,
körperlicher, kognitiver, psychischer und sexueller Hinsicht. Jene organisatorischen,
ideologischen und materiellen Verhältnisse (Gesetze, Normen, Begriffe, Gebäude, Gitter
und Schlösser, Briefzensur und Heimuniform, u.v.a.m.), die die spezifischen Formen der
Erzieher-Gewalt ermöglichen und begünstigen, bezeichnen wir als strukturelle Gewalt.
Der Begriff geht auf den norwegischen Friedensforscher Johan Galtung zurück:
« Letzte Änderung: 24 Juni 2012, 19:34:06 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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GEWALT GEGEN KINDER 6-10
« Antwort #2 am: 24 Juni 2012, 19:35:16 »
Maschinelle Transkription - Fehler möglich - persönliche Anmerkungen SEITE XXX
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SEITE 6

„Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher
Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der
Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist.“3 Galtung
verzichtet auf die Voraussetzung, dass, um von Gewalt sprechen zu können, eine Person
oder Gruppe subjektiv Gewalt empfinden muss. Strukturelle Gewalt wird von den Opfern
oft nicht wahrgenommen, da die Einschränkungen der Lebensmöglichkeiten (etwa in
einer Familie, in der Schule, in einem Betrieb oder in einem Erziehungsheim) oft längst
verinnerlicht sind; ist die Person der strukturellen Gewalt über längere Zeit unterworfen,
führt sie auch die erlittene exzessive Gewalt oft auf ihre eigene Schuld zurück, und dies ist
bereits ein Ergebnis der strukturellen Gewalt sowohl in der Familie als auch im
Kinderheim. Wir werden dies im Kapitel II in biographischen Fallstudien zeigen. Dort
untersuchen wir den fürsorge-administrativen Prozess, dem das Kind unterworfen wird, in
seinem sequentiellen Verlauf: Von den Ausgangsbedingungen in Familien und
Haushalten gelangen wir zu den Verhältnissen in den Organisationen der städtischen
Fürsorge, denen das Kind ausgesetzt wird. Wir zeigen, wie die Abnahme des Kindes
durch die Fürsorgerin im Haushalt und dann der Transport sowie die Aufnahme des
Kindes in der Kinderübernahmsstelle (KÜSt) erfolgt. Wir rekonstruieren die Verhältnisse
in der KÜSt, von wo die Kinder nach einer psychologischen Untersuchung in Heime der
Stadt Wien, aber auch in „private“ Heime, „transferiert“ werden (so der bürokratische
Ausdruck). Die privaten Heime werden hauptsächlich von der römisch-katholischen
(selten von der evangelischen) Kirche, v. a. der Diözese Wien, von kirchlichen
Organisationen wie der Caritas, aber auch von Klöstern und Ordenskongregationen, in
wenigen Fällen auch von privaten Trägervereinen erhalten und geführt. Zwei
Vertragsheime in den niederösterreichischen Gemeinden Stiefern und Wimmersdorf
werden als Familienunternehmen geführt. Warum die Stadt Wien im
Untersuchungszeitraum derart heterogene „private“ Heimträger mit ihr zum Teil fremden
Ideologien des Katholizismus und des Nationalsozialismus herangezogen hat, auf deren
Führung und auf deren Erzieher-Personal sie keinen Einfluss nahm, wäre eine eigene

3 Vgl. Johan Galtung, Violence, peace and peace research, in: Journal of Peace Research, Vol.
6, No. 3 (1969), 167-191. Der Gedanke, dass strukturelle Gewalt auch in den
gesellschaftlichen Verhältnissen selbst begründet ist, findet sich schon bei Karl Marx. Die
Kritische Theorie der Frankfurter Schule hebt ihn neuerlich hervor (vgl. Herbert Marcuse, Der
eindimensionale Mensch, Frankfurt am Main 1967). Marcuse beschreibt die pluralistischen
Demokratien der westlichen Welt als repressiv; sie indoktrinieren und manipulieren, sie
beuten aus und sie führen Krieg. Kritik daran zu üben sei möglich, bleibe aber weitgehend
fruchtlos, da die Kritik in das „eindimensionale“ System von Politik, Wirtschaft und
Kulturindustrie integriert würde. PERSÖNLICHE ANMERKUNG: HINWEIS 3 ENDE

SEITE 7

kommunalgeschichtliche Studie wert. Es war offenbar ein Outsourcing, um Kosten zu
mindern. Auch wenn es sich ökonomisch gerechnet haben dürfte: Die physischen und
psychischen, auch materiellen Kosten tragen die (ehemaligen) Heimkinder, ihr Leben
lang.

Die zeitliche Begrenzung unserer Untersuchung auf die 1950er bis 1980er Jahre ist durch
den politischen Anlass zur Studie bestimmt: Nach einer neuen Welle von Berichten über
Gewalt in Heimen der Römisch-katholischen Kirche und bestimmter Klöster meldeten
sich im Lauf des Jahres 2011 und 2012 auch Frauen und Männer zu Wort, die in Heimen
der Stadt Wien bzw. in Vertragsheimen der Stadt diverse Formen von Gewalt erlitten
haben. Sie meldeten sich zu Hunderten bei dem dazu beauftragten Opferschutz-Verein
Weißer Ring. Das Ende ihrer Heimaufenthalte liegt bei den jüngeren Betroffenen in den
1970er und 1980er Jahren. Damit fallen auch ihre Heim-Erfahrungen noch in die Zeit vor
der grundlegenden Reform der Heimerziehung im Lauf der 1980er und 1990er Jahre, als
größere Heime und schließlich 1998 auch die zentrale Kinderübernahmsstelle (KÜSt) –
Drehscheibe der Verteilung der Kinder auf die Kinderheime und Pflegeplätze –
geschlossen werden. Offenbar im Zusammenhang mit zunehmend kritischen
Diskussionen setzt bei den jüngeren Heim-ErzieherInnen in den 1980er und 1990er Jahren
eine Veränderung der Berufsauffassung und -praxis sowie eine deutliche Verbesserung
und Aufwertung ihrer Ausbildung ein. Damit werden Möglichkeitsbedingungen für
exzessive Erzieher-Gewalt in Heimen der Stadt Wien nach und nach reduziert.

Wie wir zeigen werden, wissen die Reformer in den 1970er und 1980er Jahren wohl über
das Vorkommen von exzessiver Gewalt in einigen Heimen. Sie diskutieren auch die (Dis-
)Funktionalität von Strafe und Gewalterziehung, sprechen aber die in den Heimen konkret
praktizierten Formen der Gewalt noch immer nicht offen an (s.u.). Sie lehnen Gewalt als
Mittel der Erziehung ab, fordern grundlegende Reformen und leiten sie zum Teil auch
selber ein, brechen aber merkwürdiger Weise nicht das Tabu, die Formen der Gewalt in
den Heimen zur Sprache zu bringen. So kommt es, dass wir heute mit diesem Bericht
erstmals die konkret praktizierten Formen der Gewalt in Kinderheimen der Stadt
dokumentieren und analysieren.

Nicht um die auffällige Scheu der Experten, die Gewalt beim Namen zu nennen, zu
entschuldigen, sondern um sie zu erklären, sei hinzugefügt, dass große Teile der Wiener
Bevölkerung bis heute offenbar unsensibel sind für schädigende Gewalt in Familien,
Schulen, Internaten und Kinderheimen. Die Reformer können daher in den 1970er, 1980er

SEITE 8

und 1990er Jahren noch keineswegs damit rechnen, mit ihrer abstrakt bleibenden Kritik an
gewalttätiger Erziehung weite Zustimmung zu finden. Sprüche wie „Dann kommst Du ins
Kinderheim“ sind immer noch notorisch. Wie eine ehemalige Fürsorgerin im
Experteninterview erzählt, droht ein sexuell gewalttätiger Vater dem Kind, es „ins
Kinderheim“ zu bringen, sollte es ihn verraten. In den alltäglichen Redeweisen zeigt sich
eine notorische Lust, Kindern und Jugendlichen im Namen der Erziehung Gewalt
anzudrohen. Dahinter steckt die Angst autoritär erzogener (und selbst an Gewalt gelitten
habender) Menschen vor den eigenen Schwächen und ihr Verlangen, sich gegenüber
Kindern und Jugendlichen als stark und überlegen zu erweisen. Die psychodynamischen,
tiefenpsychologischen und soziologischen Ursachen der weit verbreiteten Neigung zur
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden in den Sozialwissenschaften seit längerem
diskutiert.4 Die kritische Diskussion lässt sich in folgender Formel zusammenfassen: Die
gar nicht übersehbare Lust an der Gewalt an Kindern und Jugendlichen in zivilisierten (!)
Gesellschaften wird nur teilweise vom einzelnen Erwachsenen selbst ausagiert, zum
anderen Teil wird sie an staatliche, kirchliche, klösterliche, kommunale und private
Institutionen des Heimes, der Erziehungsanstalt, des Gefängnisses, der Polizei, des
Militärs und des Internats delegiert. Dies geschieht aus „Furcht vor der Freiheit“ (Erich
Fromm), d. h. um sich selber ganz ordnungskonform zu fühlen, die Ordnung der
Gesellschaft in den Händen strenger Ordnungshüter zu wissen und die eigene Aggression
und Gewaltbereitschaft nicht wahrnehmen zu müssen.

4 Theodor W. Adorno, Studien zum autoritären Charakter. Übersetzt von Milli Weinbrenner.
Vorrede von Ludwig von Friedeburg, (1950) Frankfurt am Main 1973, als Taschenbuch
Frankfurt am Main 1995; Alice Miller, Am Anfang war Erziehung, Frankfurt am Main 1980;
dies., Das verbannte Wissen, Frankfurt am Main 1995; darin v.a. das Kapitel: Das böse Kind
– ein Lieblingsmärchen der Wissenschaftler, 50-72; Erich Fromm, Die Furcht vor der
Freiheit, 16. Auflage, München 2011, bes. das Kapitel Flucht ins Autoritäre, 107-132. PERSÖNLICHE ANMERKUNG: HINWEIS 4 ENDE

5 An regionalen Studien ähnlichen Zuschnitts, die in letzter Zeit erschienen sind, vgl.
Horst Schreiber, Im Namen der Ordnung. Heimerziehung in Tirol. Mit Beiträgen von
Steffen Arora, Sascha Plangger, Oliver Seifert, Hannes Schlosser und Volker Schönwiese,
Innsbruck/Wien/Bozen 2010; Michael John/Wolfgang Reder (Hg.), Wegscheid. Von der
Korrektionsbaracke zur sozialpädagogischen Institution. Begleitpublikation zur
Ausstellung, Linz 2006. PERSÖNLICHE ANMERKUNG: HINWEIS 5 ENDE

Aus den skizzierten gesellschaftsgeschichtlichen und psycho-historischen Gründen treffen
wir in den Erziehungs- und Kinderheimen der 1950er, 1960er und 1970er Jahre im
Verwaltungsbereich der Stadt Wien wie in anderen Städten und auch in Landbezirken5 auf
Elemente der Kaserne, des Klosters und des Gefängnisses und auf ErzieherInnen, die eine
militärische, para-militärische oder klösterliche Sozialisation hinter sich haben.
Diejenigen, die zu Hause, in der Schule oder auf dem Polizeiwachzimmer mit der Gewalt

SEITE 9

des Heimes drohen und jene, die (im Untersuchungszeitraum) in Erziehungsheimen,
Schulen und Internaten Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausüben, sind Komplizen
einer autoritären Erziehung, deren gesellschaftliche Bedingungen erst in den 1980er
Jahren allmählich zu Ende gehen, etwa zeitgleich mit der europäischen Spaltung und dem
Kalten Krieg.

Aufbau der Untersuchung und des Berichts

Wir präsentieren unseren Bericht – entsprechend dem Ablauf der Forschung – in fünf
Kapiteln: Zunächst referieren wir im ersten Kapitel die Geschichte der Fürsorgeerziehung
in Wien und deren internationalen Kontext. Wir zeigen die wichtigsten
ideengeschichtlichen, ideologischen und politischen Zusammenhänge, aus denen sich die
Heimerziehung der modernen Fürsorge herleitet und erklären lässt.

Im zweiten Kapitel präsentieren wir sechs biographisch angelegte Fallgeschichten von
Kindern bzw. Jugendlichen, die jeweils mehrere Erziehungsheime und darin diverse
Formen von Gewalt erleben und erleiden mussten; in jedem dieser Fälle rekonstruieren
wir den sog. administrativen Vorgang einschließlich der entscheidenden Berichte und
Gutachten diverser ExpertInnen. So gewinnen wir Einblick in die Eigenart und in die
besonderen Schwierigkeiten des Fürsorgeprozesses, auch in seine Unzulänglichkeiten;
zum anderen zeigen wir, wie die betroffenen Kinder und Jugendlichen den Alltag im
Kinderheim bewältigen, wie sie die Gewaltanwendung durch einen Teil der ErzieherInnen
erleben, wie sie Strategien der Gegengewalt und der Bewältigung (coping) entwickeln und
einsetzen. In der jeweils abschließenden Lebensbilanz kommt zur Sprache, wie sie ihr
Leben nach der Heimerziehung privat und beruflich bewältigen, wie sie praktisch neu
leben lernen müssen und dabei von den körperlichen und psychischen Folgen der Heim-
Gewalt behindert werden.

Die Erinnerungen der ehemaligen Heimkinder sind – wie alle Erinnerungen – nicht frei
von sachlichen Irrtümern, unzutreffenden Erklärungen und falschen Datierungen. Sie sind
jedoch gewissermaßen fehlerlos darin, das subjektive Leid an der lieblosen,
menschenverachtenden und gewaltsamen Erziehung in Kinderheimen zum Ausdruck zu
bringen. Angesichts der systematischen Verdunkelung des Geschehens in Kinderheimen
(s.u.) sind ihre Erzählungen wichtige historische Dokumente.

SEITE 10

Im Kapitel III veröffentlichen wir Auszüge aus vierzehn weiteren Erzählungen von
ehemaligen ‚Heimkindern’. Sie werden von uns nicht im Detail analysiert und lassen sich
mit dem Wissen aus den vorherigen biographischen Fallstudien lesen und verstehen. Auch
sprachlich geben wir die mündlichen Erzählungen in diesem Kapitel fast unverändert
wieder, um den Eigensinn der ErzählerInnen bestmöglich zu erhalten. Allerdings müssen
wir die sehr ausführlichen, jeweils mehrstündigen Erzählungen erheblich kürzen, wofür
wir unsere GesprächspartnerInnen um Verständnis bitten. Ihre Sprache und ihre Art zu
erzählen möglichst unverändert zu lassen, scheint uns wichtig, denn das subjektive
Erleben der Gewalt, der Entwürdigung und der Lieblosigkeit können nur sie selbst in ihrer
eigenen Sprache ausdrücken. Die hier präsentierten vierzehn Erzählungen – wie auch
schon die sechs biographischen Fallstudien im Kapitel II – zeigen eindrucksvoll, dass die
Erzählungen und Berichte der ehemaligen Heimkinder bis in die Details übereinstimmen.

Im Kapitel IV präsentieren wir drei ExpertInneninterviews, die wir mit einer ehemaligen
Fürsorgerin, einer Psychologin des Jugendamtes und einem ehemaligen Heimleiter
geführt haben. Diese drei ExpertInnen vermitteln Einblicke in die subjektive und
professionstypische Sicht der genannten Berufsgruppen; zugleich zeigen sie, was diese
Professionellen im System der Fürsorge resp. des Jugendamtes voneinander unterscheidet.
Vereinbarungsgemäß wurden nur drei Experteninterviews am Ende des
Erhebungsprozesses geführt. Eine größere Zahl von Experteninterviews wäre erforderlich,
wollte man die Frage der spezifischen Kompetenzen und Verantwortungen dieser drei
professionellen Gruppen im System der Fürsorgeerziehung genauer untersuchen. Überdies
wäre es ein eigenes Forschungsprojekt wert, die subjektive Sichtweise ehemaliger
HeimerzieherInnen zu untersuchen. Immerhin gaben uns aber auch schon die wenigen
Experteninterviews die Möglichkeit, unsere Hypothesen aus den biographisch-narrativen
Interviews mit den ehemaligen Heimkindern zu erörtern. Zu diesem Zweck haben wir die
Gespräche mit den ExpertInnen als wissenssoziologische Experteninterviews6 geführt, d.h.
mit der Zielsetzung zu erkennen, was die Expertinnen und Experten mit ihrer spezifischen
Ausbildung, ihren professionellen Kenntnissen und ihren Funktionen im System der
Fürsorgeerziehung wissen, tun und allenfalls verändern konnten. Im Ergebnis zeigt sich,
dass die Berufsarbeit der Fürsorgerin, der Psychologin im Jugendamt und des ehemaligen

6 Zu den verschiedenen Formen des Experteninterviews, insbesondere zur
wissenssoziologischen Variante des theoriegenerierenden Experteninterviews siehe Alexander
Bogner u. Wolfgang Menz, Das theoriegenerierende Experteninterview. Erkenntnisinteresse,
Wissensformen, Interaktion, in: Alexander Bogner, Beate Littig u. Wolfgang Menz (Hg.), Das
Experteninterview. Theorie, Methode, Anwendung, 2. Auflage Wiesbaden 2005, 33-70.

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VERDACHT CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE HISTORISCHE JUSTIZ TRÄGÖDIE

GESUNDE KINDER WERDEN IN EINER KINDERHEIM-PSY FESTGEHALTEN


15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV in hoher Qualität einzeln:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN 40 ZEILEN OHNE LINKS
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN 71 ZEILEN MIT LINKS


Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

Ranovsky Zwillinge - Im Zentrum steht das Kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html

32 MONATE: Bisher frei Schnauze rund 640.000 EURO materieller Schaden für den Steuerzahler
Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder - 1-2 Milliarden Schaden für den Steuerzahler/JAHR
10.000 €/KIND/MONAT ABGESEHEN VOM ENORMEN MENSCHEN-KINDESLEID UND FOLGESCHÄDEN


20120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html

20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html

20120426 STRAFANZEIGE - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,353.0.html

20120425 KATHREIN STORMANN - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.html

201203xx Disziplinaranwalt
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,278.0.html

20120329 BESACHWALTERUNG WILLKÜR Parlament Anfrage
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,377.0.html

20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

20101018 DVD HÜPFEN SPRINGEN WERFEN TREFFEN SEHR GUT - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,288.0.html

20100718 FRÜHWARNSYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,327.0.html

201002xx DVD GESUNDE KINDER BIS 20070520 - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,287.0.html

20091120 1130 Wahrheitsgemäße VGE-Einvernahme am BG XXX
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,383.0.html

20091120 0630 VGE-ANTRAG OBSORGE einstweilig und vollständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,384.0.html

20081113 OFFIZIELL: SCHWERBEHINDERT - 1,5 JAHRE RÜCKWIRKEND AB 
20070801 !!!!! !!!!! !!!!! !!!!! !!!!!


20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN
                UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE


GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN BIS ZUM 20.05.2007:
FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE.


20070520 ZEUGIN MARGIT PEHAM 16.12.2009 - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,271.0.html

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquaflos - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,306.0.html

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200610xx SCHULREIF FÜR DEN REGEL-UNTERRICHT - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege

200603xx alter 4,6 jahre hallenfußball 4x halbvolley - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,279.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher schifahren - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig schleppliftfahren - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! - fröhlich gesund sportlich gs rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate - fröhlich gesund und geistig rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 850 GRAMM
« Letzte Änderung: 24 Juni 2012, 19:49:33 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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PAKT DES SCHWEIGENS
« Antwort #3 am: 11 Juli 2012, 17:06:48 »
20120711 1620 Heimskandal Erst getögelt dann vergewaltigt KURIER - KURZ-ZITATE
------------------------------------------------------------------------------------------------

http://kurier.at/nachrichten/wien/4503248-heimskandal-erst-getoegelt-dann-vergewaltigt.php

Heimskandal: „Erst getögelt, dann vergewaltigt“

Der Sozialhistoriker Reinhard Sieder über das Gewaltregime in Wiener Heimen und die Folgen.

KURIER Letztes Update am 11.07.2012, 16:20 ZITATE:

Reinhard Sieder im KURIER-Gespräch über das Vietnam-Trauma der Heimkinder,
deren Stigmatisierung und das Schweigen der Masse.


KURIER: Heimkinder waren Opfer eines Systems?

Ehemalige Heimkinder berichten, dass viele ihrer Heimkollegen Selbstmord begangen haben.

Wie konnten all die Gräuel geschehen, ohne dass davon etwas nach außen dringt?

An den Pakt des Schweigens haben sich ja nicht nur die Mitarbeiter der Heime gehalten.

Psychiater und Gutachter spielten auch eine merkwürdige Rolle.

Persönlicher Hinweis: 1 PGN-ANHANG: 20120711 1620 KURIER - REINHARD SIEDER.png

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20120711 1620 Heimskandal Erst getögelt dann vergewaltigt KURIER
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http://kurier.at/nachrichten/wien/4503248-heimskandal-erst-getoegelt-dann-vergewaltigt.php

Heimskandal: „Erst getögelt, dann vergewaltigt“

Der Sozialhistoriker Reinhard Sieder über das Gewaltregime in Wiener Heimen und die Folgen.

KURIER Letztes Update am 11.07.2012, 16:20
 
Reinhard Sieder im KURIER-Gespräch über das Vietnam-Trauma der Heimkinder,
deren Stigmatisierung und das Schweigen der Masse.

Er untersuchte die Wiener Kinderheime der Nachkriegszeit bis in die 1980er-Jahre – Reinhard Sieders kürzlich präsentierter Historiker-Bericht sorgte ob der schonungslosen Offenlegung des Gewaltsystems in Heimen für Aufsehen. Der Universitätsprofessor im KURIER-Interview.

KURIER: Heimkinder waren Opfer eines Systems?

Reinhard Sieder: Ihnen wurde schon am Beginn gesagt: Also deine langen Haare, die werden wir dir jetzt abschneiden. Dein Gewand, das brauchst nimmer. Und dann wird das Kind getögelt, dann wird es vergewaltigt. Das ist eine typische Karriere in einem Heim wie Eggenburg. Wir haben einen Fall, der war immer der kleine Schwache. Er wird ständig geprügelt. Dann wird er wieder attackiert und er wehrt sich mit der Schere und verletzt den anderen. Er wird psychiatriert und kommt dann in Haft. Für die Bürokratie ist damit ein Kleinkrimineller geschaffen. Aber wie wurde er kleinkriminell? Durch das, was man ihm getan hat. Er ist nicht als Kleinkrimineller geboren.

Ehemalige Heimkinder berichten, dass viele ihrer Heimkollegen Selbstmord begangen haben.

Wir haben schon etliche, die gesagt haben, sie hätten es versucht. Das ist klar. Das sind Prozesse der psychischen Zerstörung. Die gehen an den Selbstwert: "Ich bin doch nichts wert, ich wurde immer geprügelt. Ich hab’ keine gescheite Bildung. Wie soll ich lebenstüchtig sein?" Wenn man nicht eine sehr starke Natur hat, scheitert man immer wieder in seinen privaten Beziehungen, die zerbrechen. Kinder werden aufgegeben, weil die Leute überfordert sind von der Elternschaft. Berufe werden versucht, wieder aufgegeben. Ganz viele Ängste, die sich etwa nach zehn Jahren wieder verstärken.

Wieso nach zehn Jahren?

Also mein Eindruck ist zurzeit, dass es etwa zehn Jahre lang gelingt, es zu verdrängen und dann tauchen aber Erinnerungen und Erfahrungen aus den gewalttätigen Heimen wieder sehr stark auf. Wir kennen das auch aus anderen Forschungen. Nach dem Vietnamkrieg zum Beispiel.

Wie konnten all die Gräuel geschehen, ohne dass davon etwas nach außen dringt?

Das wenige, das wir über die Heimerzieher als Population, als Gruppe wissen, ist, dass sie überwiegend aus Familien kamen, die den Herkunftsfamilien der Heimkinder nur leicht überlegen waren. Deshalb konnten sie sich nicht vorstellen, dass es intelligente Kinder in den Heimen gibt, mit deutlich überdurchschnittlichen IQs, die völlig unterfordert sind in dem Schulangebot, das man ihnen gewährt.

Wie hat sich das auf die Heimkinder ausgewirkt?

Den Erziehern war der sichere Job bei der Gemeinde Wien wichtig. Sie taten alles, um bei ihren Formen von Erziehung kein Risiko einzugehen. Sonst wären sie ja zum Teil Totschläger gewesen. Sie schlagen dann ja auch auf eine vorsichtige Weise, um es bizarr auszudrücken. Dass sie Tricks verwenden, wie nicht drei Mal auf dieselbe Stelle schlagen, weil dann könnte eine Stelle im Gesicht aufplatzen.

Viele wünschen sich, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

Ja, das ist ein verständlicher Wunsch. Einzelne sagen: "Ich würde ihnen auch gerne die Knochen brechen, aber ich bin ein friedliebender Mensch und mach’s nicht."

An den Pakt des Schweigens haben sich ja nicht nur die Mitarbeiter der Heime gehalten.

Wenn ein Arzt sich mal aufgerafft und eine ordentliche Anzeige gemacht hätte wegen Fremdverschulden in Heimen, was nicht passiert ist. Oder eine Krankenschwester, die regelmäßig diese blau geprügelten Kinder mit Salben gepflegt hat, und kein einziges Mal die Frage stellt, "wer hat das getan?" Sie fragt es nicht, weil sie es dann wüsste. Und wenn sie dem Kind gegenüber zugeben würde, dass sie es weiß, dann würde der Druck anwachsen, etwas zu tun. Wenn ich schweige, ist der Druck geringer.

Es wird auch der Polizei vorgeworfen, keine Anzeigen von Heimkindern entgegengenommen zu haben.

Es war Anfang der 80er-Jahre: Da gehen Kinder aus dem Heim Pötzleinsdorf auf die Wachstube und sagen: "Wir haben in der Schule vom Lehrer gehört, dass ab heute das Prügeln in der Schule verboten ist per Gesetz. Das heißt doch, dass wir im Heim auch nicht mehr geprügelt werden dürfen?" Sagt der Polizist: "Wenn’s euch net glei schleicht’s, dann prügel ich euch." Das heißt, die Polizei war damals noch weit weg von dem Bewusstsein, dass heute wahrscheinlich zu weiten Teilen besteht. Dass auch Gewalt an Kindern und Jugendlichen anzuzeigen ist.

Nicht nur bei den Behörden, auch in der Bevölkerung waren die Kinder stigmatisiert.

In den 50er-Jahren sowieso, weil da ist jeder, der eine ärmliche Kleidung trägt, die einer Anstaltskleidung nahekommt, so ähnlich stigmatisiert wie die KZler. Die meisten waren doch der Meinung: Die gehören vergast, die gehören umgebracht. Mühlviertler Hasenjagd – das ist fünf Jahre bevor hier die ersten Fälle in Heimen superaktuell werden. Warum kam den KZ-Flüchtlingen sofort ein Täter-Status zu? Weil sie wie Häftlinge gekleidet waren, weil sie abgemagert waren, weil sie erbärmlich ausgeschaut haben. Nicht ganz so schlimm, aber doch in derselben Tendenz war das mit Heimkindern, die in Heimkleidung irgendwo marschieren.

Psychiater und Gutachter spielten auch eine merkwürdige Rolle.

Die Gutachter-Maschinerie schrieb das ab, was der vor ihnen geschrieben hat. Sie fügten zwei, drei Begriffe aus der medizinischen Sprache ein. Dann kam im Grunde eine Wiederholung dessen, was die Fürsorgerin in den Akt geschrieben hat. Und am Ende wurde bestätigt, dass die Einschätzung der Fürsorgerin schon richtig ist: "Dieses Kind muss ins Heim." In einem Fall, den wir analysiert haben, ist die erste Option Internat, Unterbringung in der Stadt des Kindes. Und als Alternative: Wilhelminenberg. Ja da fragt man sich, was wusste diese Person über diese zwei Orte? Wie kann sie sagen, das sind passende Alternativen? Das ist ja unglaublich. Die Psychologen des Jugendamtes hatten eigentlich keine Ahnung, was sie tun.

Wie ist es Ihnen bei der Arbeit gegangen?

Schlecht, sehr schlecht, wenn Sie diese Sachen hören und sich damit beschäftigen müssen. Meine Aufgabe ist, die Erzählerinnen und Erzähler anzuhören, dafür zu sorgen, dass ihre Texte veröffentlicht werden, sie ernst genommen werden. Aber ich darf nicht anfangen zu recherchieren, um irgendwelche Täter ausfindig zu machen. Das ist manchmal auch wirklich ärgerlich.

Letztes Update am 11.07.2012, 16:20

Artikel vom 11.07.2012 15:46 | KURIER | Julia Schrenk
« Letzte Änderung: 28 Juli 2012, 03:51:05 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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GEWALT GEGEN KINDER
« Antwort #4 am: 11 Juli 2012, 18:16:05 »
20120712 1311 Historiker über Heimskandal Erst getögelt dann vergewaltigt KURIER
-----------------------------------------------------------------------------------------------

http://kurier.at/nachrichten/wien/4503248-historiker-ueber-heimskandal-erst-getoegelt-dann-vergewaltigt.php

Historiker über Heimskandal: "Erst getögelt, dann vergewaltigt"

Der Sozialhistoriker Reinhard Sieder über das Gewalt­regime in Wiener Heimen und die Folgen.

KURIER Letztes Update am 12.07.2012, 13:11

Reinhard Sieder im KURIER-Gespräch über das Vietnam-Trauma der Heimkinder,
deren Stigmatisierung und das Schweigen der Masse.

Er untersuchte die Wiener Kinderheime der Nachkriegszeit bis in die 1980er-Jahre – Reinhard Sieders kürzlich präsentierter Historiker-Bericht sorgte ob der schonungslosen Offenlegung des Gewaltsystems in Heimen für Aufsehen. Der Universitätsprofessor im KURIER-Interview.
 
KURIER: Heimkinder waren Opfer eines Systems?
 
Reinhard Sieder: Ihnen wurde schon am Beginn gesagt: Also deine langen Haare, die werden wir dir jetzt abschneiden. Dein Gewand, das brauchst nimmer. Und dann wird das Kind getögelt, dann wird es vergewaltigt. Das ist eine typische Karriere in einem Heim wie Eggenburg. Wir haben einen Fall, der war immer der kleine Schwache. Er wird ständig geprügelt. Dann wird er wieder attackiert und er wehrt sich mit der Schere und verletzt den anderen. Er wird psychiatriert und kommt dann in Haft. Für die Bürokratie ist damit ein Kleinkrimineller geschaffen. Aber wie wurde er kleinkriminell? Durch das, was man ihm getan hat. Er ist nicht als Kleinkrimineller geboren.
 
Ehemalige Heimkinder berichten, dass viele ihrer Heimkollegen Selbstmord begangen haben.
 
Wir haben schon etliche, die gesagt haben, sie hätten es versucht. Das ist klar. Das sind Prozesse der psychischen Zerstörung. Die gehen an den Selbstwert: "Ich bin doch nichts wert, ich wurde immer geprügelt. Ich hab’ keine gescheite Bildung. Wie soll ich lebenstüchtig sein?" Wenn man nicht eine sehr starke Natur hat, scheitert man immer wieder in seinen privaten Beziehungen, die zerbrechen. Kinder werden aufgegeben, weil die Leute überfordert sind von der Elternschaft. Berufe werden versucht, wieder aufgegeben. Ganz viele Ängste, die sich etwa nach zehn Jahren wieder verstärken.
 
Wieso nach zehn Jahren?
 
Also mein Eindruck ist zurzeit, dass es etwa zehn Jahre lang gelingt, es zu verdrängen und dann tauchen aber Erinnerungen und Erfahrungen aus den gewalttätigen Heimen wieder sehr stark auf. Wir kennen das auch aus anderen Forschungen. Nach dem Vietnamkrieg zum Beispiel.
 
Wie konnten all die Gräuel geschehen, ohne dass davon etwas nach außen dringt?
 
Das wenige, das wir über die Heimerzieher als Population, als Gruppe wissen, ist, dass sie überwiegend aus Familien kamen, die den Herkunftsfamilien der Heimkinder nur leicht überlegen waren. Deshalb konnten sie sich nicht vorstellen, dass es intelligente Kinder in den Heimen gibt, mit deutlich überdurchschnittlichen IQs, die völlig unterfordert sind in dem Schulangebot, das man ihnen gewährt.
 
Wie hat sich das auf die Heimkinder ausgewirkt?
 
Den Erziehern war der sichere Job bei der Gemeinde Wien wichtig. Sie taten alles, um bei ihren Formen von Erziehung kein Risiko einzugehen. Sonst wären sie ja zum Teil Totschläger gewesen. Sie schlagen dann ja auch auf eine vorsichtige Weise, um es bizarr auszudrücken. Dass sie Tricks verwenden, wie nicht drei Mal auf dieselbe Stelle schlagen, weil dann könnte eine Stelle im Gesicht aufplatzen.
 
Viele wünschen sich, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
 
Ja, das ist ein verständlicher Wunsch. Einzelne sagen: "Ich würde ihnen auch gerne die Knochen brechen, aber ich bin ein friedliebender Mensch und mach’s nicht."
 
An den Pakt des Schweigens haben sich ja nicht nur die Mitarbeiter der Heime gehalten.
 
Wenn ein Arzt sich mal aufgerafft und eine ordentliche Anzeige gemacht hätte wegen Fremdverschulden in Heimen, was nicht passiert ist. Oder eine Krankenschwester, die regelmäßig diese blau geprügelten Kinder mit Salben gepflegt hat, und kein einziges Mal die Frage stellt, "wer hat das getan?" Sie fragt es nicht, weil sie es dann wüsste. Und wenn sie dem Kind gegenüber zugeben würde, dass sie es weiß, dann würde der Druck anwachsen, etwas zu tun. Wenn ich schweige, ist der Druck geringer.
 
Es wird auch der Polizei vorgeworfen, keine Anzeigen von Heimkindern entgegengenommen zu haben.
 
Es war Anfang der 80er-Jahre: Da gehen Kinder aus dem Heim Pötzleinsdorf auf die Wachstube und sagen: "Wir haben in der Schule vom Lehrer gehört, dass ab heute das Prügeln in der Schule verboten ist per Gesetz. Das heißt doch, dass wir im Heim auch nicht mehr geprügelt werden dürfen?" Sagt der Polizist: "Wenn’s euch net glei schleicht’s, dann prügel ich euch." Das heißt, die Polizei war damals noch weit weg von dem Bewusstsein, dass heute wahrscheinlich zu weiten Teilen besteht. Dass auch Gewalt an Kindern und Jugendlichen anzuzeigen ist.
 
Nicht nur bei den Behörden, auch in der Bevölkerung waren die Kinder stigmatisiert.
 
In den 50er-Jahren sowieso, weil da ist jeder, der eine ärmliche Kleidung trägt, die einer Anstaltskleidung nahekommt, so ähnlich stigmatisiert wie die KZler. Die meisten waren doch der Meinung: Die gehören vergast, die gehören umgebracht. Mühlviertler Hasenjagd – das ist fünf Jahre bevor hier die ersten Fälle in Heimen superaktuell werden. Warum kam den KZ-Flüchtlingen sofort ein Täter-Status zu? Weil sie wie Häftlinge gekleidet waren, weil sie abgemagert waren, weil sie erbärmlich ausgeschaut haben. Nicht ganz so schlimm, aber doch in derselben Tendenz war das mit Heimkindern, die in Heimkleidung irgendwo marschieren.
 
Psychiater und Gutachter spielten auch eine merkwürdige Rolle.
 
Die Gutachter-Maschinerie schrieb das ab, was der vor ihnen geschrieben hat. Sie fügten zwei, drei Begriffe aus der medizinischen Sprache ein. Dann kam im Grunde eine Wiederholung dessen, was die Fürsorgerin in den Akt geschrieben hat. Und am Ende wurde bestätigt, dass die Einschätzung der Fürsorgerin schon richtig ist: "Dieses Kind muss ins Heim." In einem Fall, den wir analysiert haben, ist die erste Option Internat, Unterbringung in der Stadt des Kindes. Und als Alternative: Wilhelminenberg. Ja da fragt man sich, was wusste diese Person über diese zwei Orte? Wie kann sie sagen, das sind passende Alternativen? Das ist ja unglaublich. Die Psychologen des Jugendamtes hatten eigentlich keine Ahnung, was sie tun.
 
Wie ist es Ihnen bei der Arbeit gegangen?
 
Schlecht, sehr schlecht, wenn Sie diese Sachen hören und sich damit beschäftigen müssen. Meine Aufgabe ist, die Erzählerinnen und Erzähler anzuhören, dafür zu sorgen, dass ihre Texte veröffentlicht werden, sie ernst genommen werden. Aber ich darf nicht anfangen zu recherchieren, um irgendwelche Täter ausfindig zu machen. Das ist manchmal auch wirklich ärgerlich.

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Letztes Update am 12.07.2012, 13:11

Artikel vom 11.07.2012 15:46 | KURIER | Georg Hönigsberger, Julia Schrenk
« Letzte Änderung: 28 Juli 2012, 03:51:40 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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GEWALT GEGEN KINDER 11-20
« Antwort #5 am: 28 Juli 2012, 04:22:59 »
GEWALT GEGEN KINDER 11-20 ... Maschinelle Transkription ohne Gewähr ... lesenswert
---------------------------------------------------------------------------------------------------

ZITAT Seite 20f:

Die christlichsoziale Stadtverwaltung unter Bürgermeister Karl Lueger (1844-1910)
entschließt sich, die Armenfürsorge der Stadt zu reformieren. Christlich-soziale sehen
Armut – von Unfällen und Krankheiten abgesehen – als Ergebnis von „Arbeitsscheu“ und
als Selbstverschulden.


Der „Arbeitsscheu“ treten bekanntlich schon im 18. und 19.
Jahrhundert Arbeitshäuser mit zwangsweiser Erziehung zur Arbeit entgegen.

Im Grunde
bleibt dieses Denkmodell auch nach seiner Überlagerung durch den Diskurs der
professionalisierten Fürsorge und der partiellen Verwissenschaftlichung sozialer Arbeit im
20. Jahrhundert weiter in Kraft.

Seine schärfste Zuspitzung erfährt es im Dritten Reich.

Bis heute bleibt Erziehung zur Arbeit die alles überragende Idee (Meta-Idee)
fürsorgerischer Interventionen.

Allerdings wird diese Meta-Idee zunächst durch
philanthropische und humanistische, in sozialdemokratisch verwalteten Staaten und
Kommunen auch durch „sozialistische“ bzw. „sozialdemokratische“ Rhetorik verhüllt.


----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite Überschrift - Persönliche Anmerkung: "lesenswert"

012 Kapitel I
012 Eine kurze Geschichte der Fürsorge-Erziehung (ca.1900–ca.2000)
013 Wie die Rede beginnt und was sie begründet: der Diskurs der Fürsorge
014 Was die öffentliche Rede verschweigt
014 Die Rolle der Wissenschaften und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit
019 Entstehung und Entwicklung des Systems der Fürsorge in Wien

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite 11

Heimleiters durch berufsrechtliche Bestimmungen und bürokratische Hierarchien und
Vorschriften stark reglementiert war, sich ihnen aber doch auch Deutungs- und
Handlungsspielräume boten. Alle drei ExpertInnen berichten, freilich unter dem Eindruck
der aktuellen Debatte, dass sie einiges über die strukturelle Gewalt der Heimerziehung
und auch über deren besondere Anfälligkeit für exzessive Gewalt wussten oder ahnten.
Sie betonen, sich oft vergeblich, manchmal aber auch mit Teilerfolgen bemüht zu haben,
innerhalb der bürokratischen und rechtlichen Grenzen verändernd in die Verhältnisse
einzugreifen.

Schließlich werden wir im letzten Kapitel unseres Berichts die strukturelle Gewalt wie
auch die verschiedenen Formen exzessiver Gewalt in Kinder- und Erziehungsheimen
zeitgeschichtlich, soziologisch, biographisch und psychologisch erklären. Hier stellen wir
auch die Frage, welche Verantwortung die politische Führung, die Stadtverwaltung, das
Jugendamt, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt tragen, auch wenn es eine
historische Verantwortung ist für Geschehnisse, die dreißig, vierzig oder mehr Jahre
zurückliegen. Dazu formulieren wir abschließend zwanzig Thesen.

Seite 12

Kapitel I Eine kurze Geschichte der Fürsorge-Erziehung (ca.1900–ca.2000)

So wie jeder sozialpolitische Eingriff setzt auch der fürsorgerische Eingriff in das Leben
von Kindern und Jugendlichen eine spezifische und konkrete Beschreibung der
Gesellschaft voraus, da die Normen, auf die er sich beruft, immer Normen der
Gesellschaft sind. An der hegemonialen Beschreibung der Gesellschaft sind vor allem
Expertinnen und Experten unterschiedlichen Grades und oft akademischer Prägung
beteiligt. Sie führen sog. Spezialdiskurse oder Wissensdiskurse.7 Hier interessieren vor
allem die Spezialdiskurse der Sozialpolitik und der Fürsorge, der Psychiatrie, der
Entwicklungspsychologie, der Psychoanalyse, der Pädagogik und der Heilpädagogik.
Daneben oder ‚darunter’ schreiben und sprechen, kommunizieren und interagieren die
JugendamtsleiterInnen, die Fürsorgerinnen resp. die SozialarbeiterInnen, die
PsychologInnen des psychologischen Dienstes und des Stadtschulrates für Wien,
SchuldirektorInnen und LehrerInnen und nicht zuletzt die Heim-ErzieherInnen. Sie führen
einen sog. Interdiskurs, der die Spezialdiskurse selektiv und fragmentarisch in die
Alltagswelt und den dort geführten Normaldiskurs ‚übersetzt’. Sie berufen sich mehr oder
weniger präzise auf die Spezialdiskurse. Im Namen ihrer Profession, ihres Faches und der
Institution, von der sie ihre Aufgabe übertragen erhalten haben, greifen sie ganz erheblich
und mit nachhaltigen Folgen in das Leben von Familien und Individuen ein. Dass sie
dabei auch Fehler machen, von Eigennutz geleitet oder von unerkannten Leidenschaften
getrieben werden, wird die Untersuchung zeigen.

Dass jene, in deren Leben eingegriffen wird, meist immer schon mehrfach benachteiligt
sind, wird insbesondere durch den Einblick in die Familiengeschichten der ehemaligen
Heimkinder offenkundig. Sozialpolitik, Fürsorgeerziehung und deren besonderes
Instrument der Heimerziehung finden vorwiegend gegenüber jenen statt, die „sozial
schwach“, „materiell arm“ und / oder „kulturell abweichend“ sind. Der Referenzrahmen
für die Legitimierung der Eingriffe wird je nach dem politischen Regime verschieden

7 Zur hier unterlegten Theorie des Diskurses und des Verhältnisses von Spezial- bzw.
Wissens-Diskurs, Interdiskurs und Alltags- oder Normaldiskurs s. Jürgen Link,
Diskursanalyse unter besonderer Berücksichtigung von Interdiskurs und Kollektivsymbolik,
in: Reiner Keller/Andreas Hierseland/Werner Schneider/Willy Viehöver (Hg.), Handbuch
Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Band 1: Theorien und Methoden, 2. Aktualisierte
und erweiterte Auflage, Wiesbaden 2006, 407 ff.

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bezeichnet: als Volk, Volksgemeinschaft, Bevölkerung, Gemeinschaft der Bürger einer
Stadt usw. Es wäre also zu kurz gegriffen, die berichteten8 Gewalttaten in der
Heimerziehung der 1950er, 1960er und 1970er Jahre allein aus der psycho-sozialen
Disposition oder aus der Art der Bildung und Ausbildung von damaligen
HeimerzieherInnen verstehen zu wollen.

Zu allererst ist zu klären: Wie entsteht Fürsorge und wie und wozu erfindet sie
Heimerziehung? Dies ist eine wirtschafts-, sozial- und kulturgeschichtliche Frage, nicht
zuletzt auch eine Frage der vorherrschenden politischen Ideologien und Programme.
Konkret untersuchen wir daher in diesem ersten Kapitel: Wie entsteht und wie verändert
sich kommunale Fürsorge in Wien unter den politischen Regimen der Ersten Republik,
des Ständestaates, des Dritten Reichs und der Zweiten Republik? Welche
ordnungspolitischen Ziele der Fürsorge und der Fürsorgeerziehung bleiben über die
Regimegrenzen (1918, 1933/34, 1938, 1945) hinweg gültig?

Erst wenn dies geklärt ist, kann weiter gefragt werden: Waren die strukturelle Gewalt und
insbesondere auch der wiederholte Einsatz exzessiver Gewalt in der Fürsorgeerziehung
Instrumente staatlicher Ordnungspolitik? War die politisch gewollte und rechtlich
legitimierte strukturelle Gewalt in den Heimen auch der Nährboden exzessiver Gewalt?
Oder war die exzessive, d. h. alle Grenzen legitimer und legaler Gewalt überschreitende
Gewalt, bloß das individuelle Versagen von einzelnen HeimerzieherInnen oder von
Heimerzieher-Klüngeln? Und nicht zuletzt: Warum hat niemand etwas Wirksames
dagegen unternommen?

Wie die Rede beginnt und was sie begründet: der Diskurs der Fürsorge

Zunächst soll der Spezialdiskurs der kommunalen Sozialpolitik und insbesondere der
Fürsorge resp. Sozialarbeit in knappen Zügen konstruiert werden. Diskurse sind
Praktiken, die systematisch jene Gegenstände bilden, von denen sie sprechen. Der
Fürsorge-Diskurs schafft sozialpolitisch relevante Kategorien wie Verwahrlosung,
Kindeswohl, Erziehungsnotstand u. a. und führt zur Einrichtung von Jugendämtern, einer

8 Wir nehmen an, dass sich nur ein Bruchteil der von ErzieherInnen-Gewalt in Heimen
betroffenen ehemaligen ‚Heimkinder’ jemals zu Wort melden wird. Die Gründe, warum sich
viele nicht melden, können hier nicht im Detail erörtert werden. Sie haben aber gewiss damit
zu tun, dass die Diskriminierung der ehemaligen ‚Heimkinder’ auch heute noch wirksam ist
und sie immer noch Kränkungen und Benachteiligungen befürchten müssen.

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in die Haushalte gehenden („nachgehenden“) Fürsorge, ab den 1960er Jahren einer
fallbezogenen Sozialarbeit (case work), zu einer systemischen Wende in den 1970er
Jahren und eben auch zur Einrichtung von Erziehungsheimen in mehreren Varianten
sowie schließlich in den 1990er Jahren zu deren Umbau oder gänzlicher Auflösung.
Dieser Spezialdiskurs entwirft auch die Maßnahmen, die gegen defizitäre Bedingungen in
Haushalten und Familien gesetzt werden sollen: Erziehungsberatung, Erziehungshilfe,
Fürsorgeerziehung, Fremdunterbringung u.a. Schließlich formuliert der Spezialdiskurs
auch die Kategorien und Indikatoren dafür, was am konkreten Fall eines Haushalts oder
einer Familie als gefährdend oder gefährlich für Kinder und Jugendliche gelten soll.

Was die öffentliche Rede verschweigt

Wie jeder Diskurs bestimmt der Fürsorge-Diskurs aber auch, was in ihm nicht gesagt und
besprochen werden kann. So wird sich herausstellen, dass die Frage, worin genau sich die
für das Wiener Jugendamt verfügbaren Heime im Untersuchungs-Zeitraum unterscheiden,
bis zum Beginn einer langen Reformphase (ab ca. 1971 bis ca. 2000) nicht besprochen
wird. Noch länger wird nicht besprochen, welche Methoden der Erziehung in den Heimen
tatsächlich praktiziert werden bzw. im kritischen Rückblick gesehen: praktiziert worden
sind. Es ist dies keine bloße Unterlassung und auch keine Schlamperei, es „hat System“
oder genauer: es erhält das System. Was höchstens in besorgten Andeutungen besprochen
werden darf oder sogar bewusst geleugnet werden muss, sind jene Praktiken der
Heimerziehung, die als exzessive Gewalt illegitim, illegal und – wie die Experten der
Pädagogik schon um 1970 verkünden – gänzlich dis-funktional sind. Eine gesetzlich
fundierte staatliche Institution kann nicht systematisch (wiederholt, regelmäßig, in
Zusammenarbeit ihrer Funktionsträger und Instanzen) gegen Gesetze wie auch gegen ihre
erklärten Zwecke verstoßen, ohne damit in Schwierigkeiten (etwa der politischen Kritik
oder des ‚Aufstands’ resp. der Klage der Betroffenen) zu geraten. Wie in anderen
Zusammenhängen auch, rächt sich das verschwiegene Leid der Betroffenen, indem es zur
Mitteilung drängt und sich nicht auf Dauer verschweigen lässt.


Die Rolle der Wissenschaften und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit

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Seit seinen Anfängen in den 1910er und 1920er Jahren unternimmt das Wiener Jugendamt
beträchtliche Anstrengungen, die Einleitung der „Fürsorgeerziehung“ resp. auch der
„Erziehungshilfe“ im jeweiligen Fall nach Möglichkeit psychologisch, pädagogisch oder
ärztlich zu begründen. Das ist sowohl auf den allgemeinen Glauben an die
zeitgenössischen psychologischen, pädagogischen und psychiatrischen Wissenschaften,
als auch auf das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zurückzuführen. Schwerwiegende
Eingriffe der öffentlichen Hand in Eltern- und Kinderrechte bedürfen im westlichen
Rechtsstaat der strengen wissenschaftlichen und juristischen Prüfung. Dies setzt die
Annahme voraus, die beteiligten Wissenschaften befänden sich in einer neutralen oder
quasi richterlichen Beobachterposition und verfügten über die Mittel, sicheres Wissen zu
erzeugen. Die in diesem Glauben von der kommunalen Behörde (dem Jugendamt)
angeforderten Gutachten enthalten „Anamnesen“, „Befunde“ und „Diagnosen“, die
zunächst die Körper der Kinder und Jugendlichen, insbesondere ihre allfälligen
physiognomischen Auffälligkeiten, und erst dann soziale und psychische Abweichungen
von „normaler Entwicklung“ besprechen. Was als „normale Entwicklung“ eines Kindes
und eines Jugendlichen gilt, wird im Wien der 1920er und 1930er Jahre maßgeblich von
der Universitäts-Psychologie, von der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie von der
interdisziplinären Heilpädagogik definiert. Diese Wissenschaften statten das Jugendamt
mit Parametern „normaler“ Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie mit
diversen Testverfahren aus, die den Grad der Abweichung im einzelnen Fall messen.9
Diese Parameter und Tests bleiben mindestens bis in die 1980er Jahre in Anwendung.
Der Fürsorge-Diskurs ist – teilweise ganz entgegen dem Selbstverständnis der Praktiker
der Fürsorge – ein Sub-Diskurs der Sozial- und Bevölkerungspolitik, anders gesagt der
Bio-Politik an den Körpern der Bevölkerung, die wir in ersten Ansätzen schon im
frühkapitalistisch-absolutistischen, in liberal-bürgerlichen, vor allem aber in
sozialistischen und nationalsozialistischen Regimen und dann auch in den pluralistischen
Nachkriegs-Demokratien Europas und Nordamerikas finden. In der Zweiten Republik
Österreich und in deren Hauptstadt Wien überlagern sich Diskurse und Mentalitäten des
bürgerlichen Liberalismus, des christlich-sozialen Kommunalsozialismus der Lueger-Zeit,

9 Vgl. Clarissa Rudolph/Gerhard Benetka, Zur Geschichte der Intelligenzmessung im Wiener
Fürsorgesystem vor und in der NS-Zeit, in: Ernst Berger, Hg., Elke Rieger (Redaktion),
Verfolgte Kindheit. Kinder und Jugendliche als Opfer der NS-Verwaltung. Mit Beiträgen von
Gerhard Benetka, Ernst Berger, Regina Böhler, Elisabeth Brainin, Regina Fritz, Vera
Jandrisits, Marie-Luise Kronberger, Peter Malina, Clarissa Rudolph, Samy Teicher, Wien/
Köln/Weimar 2007, 15-41.

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des emphatischen Sozialismus und Austromarxismus im Roten Wien (1919-1933), aber
auch des Austrofaschismus und des Nationalsozialismus – das ist für Sozialisten und
Sozialdemokraten schmerzlich und gewiss schwer zu akzeptieren. Alle diese politischen
Denkrichtungen oder Ideologien bleiben in der zweiten Republik nicht ohne prägende
Wirkung auf die Mentalität der Eltern wie der Heim-ErzieherInnen und auch auf die
juristisch-bürokratische und mentale Verfassung aller anderen Akteure im
Fürsorgesystem.

In historisch-sozialwissenschaftlicher Perspektive ist das Fürsorgesystem ein
nachgeordneter Teil der Regierung des Staates und – nach dem Subsidiaritätsprinzip – der
Stadt- und Landesregierungen und Bezirksverwaltungen. Die Einführung einer Familien-
und Jugendfürsorge im Lauf oder am Ende des Ersten Weltkriegs in einigen europäischen
Staaten ist Bio-Politik, ihr Einsatz ist der einer Bio-Macht im Sinne Foucaults.10 Weil es
darum geht, das Leben des „Volkes“, den „Volkskörper“, die „Volksgemeinschaft“ usw.
durch „Volkspflege“ oder „Fürsorge“ (Ilse Arlt) zu sichern und zu organisieren, werden
die Subjekte an Normen gemessen, an ihnen ausgerichtet und müssen vor diesen Normen
bestehen. Bio-Politik richtet die „Subjekte an der Norm aus, indem sie sie um diese herum
anordnet. (…) Eine Normalisierungsgesellschaft ist der historische Effekt einer auf das
Leben gerichteten Machttechnologie.“11 Die Macht der modernen Fürsorge in
europäischen Stadt-und Bezirksverwaltungen ist Bio-Macht, wenn auch anfangs umgeben
und oft noch durchdrungen von philanthropischen und kirchlichen Initiativen der Caritas.

10 Die Begriffe ‚Bio-Macht’ (französisch: le biopouvoir) und ‚Bio-Politik’ gehen auf Michel
Foucault zurück und bezeichnen Regierungs-Techniken, die auf die gesamte Bevölkerung
zielen, insbesondere auf die Regulierung der Fortpflanzung, die Geburten-und
Sterblichkeitsrate, die Gesundheit, die alltägliche Lebensführung, die Wohnverhältnisse u.a.
Bio-Macht zielt in westlichen Staaten seit dem 18. Jahrhundert (in Österreich seit dem
Regime des Merkantilismus unter der Regentschaft Maria-Theresias und Josephs II.) darauf
ab, die wirtschaftliche Produktivität zu erhöhen und die staatliche Ordnung zu garantieren.
Staat und Kommunen setzen bio-politische Maßnahmen; dazu zählen vor allem die
Maßnahmen der älteren Armenpflege und der modernen Fürsorge, der Schulpolitik, der
Rechts-, Kriminal- und Justizpolitik. Foucault entwickelt den Begriff Bio-Macht erstmals in
seinem Buch Der Wille zum Wissen (1977), um damit eine historisch neue Art von
Machtmechanismus zu beschreiben: Während sich die Macht des Regenten bzw. des
Souveräns vor dem 18. Jahrhundert davon ableitete, den Tod eines Subjekts oder einer
Bevölkerungsgruppe zu verfügen, entwickle sich nun eine Macht, die auf das Leben zielt:
„Man könnte sagen, das alte Recht (des Herrschers) sterben zu machen oder leben zu lassen
wurde abgelöst von einer Macht, leben zu machen oder in den Tod zu stoßen.“ (...) „Die
Fortpflanzung, die Geburten- und die Sterblichkeitsrate, das Gesundheitsniveau, die
Lebensdauer, die Langlebigkeit (...) wurden zum Gegenstand eingreifender Maßnahmen und
regulierender Kontrollen: Bio-Politik der Bevölkerung.“ Michel Foucault, Der Wille zum
Wissen. Sexualität und Wahrheit 1, 1. Auflage, Frankfurt am Main 1977, 165-166.
11 Ebd., 162.

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Doch weit mehr als diese misst moderne kommunale Fürsorge die Subjekte an den
Normen, die sie aus keiner anderen Lebensweise bezieht als aus jener der kulturell
hegemonialen Klasse des Bürgertums. Weichen Familien deutlich von der insofern
„bürgerlichen“ Norm ab, erkennt die Fürsorge darin eine Gefahr für das einzelne Subjekt,
insbesondere für Kleinkinder, ältere Kinder und Jugendliche; in Bezugnahme auf die in
Frage stehende Zukunft als Arbeitskräfte und Staatsbürger beschwört sie auch vielfach
eine Gefahr für Staat und Gesellschaft. Die dafür konstitutive Messung des einzelnen
„Falles“ am Normalfall scheint uns übrigens der wissens- und mentalitätsgeschichtliche
Hintergrund jener besonderen „Strenge“, die Fürsorgerinnen des Jugendamtes in diesen
Jahrzehnten an den Tag legen.

Da Fürsorge nicht erst seit ihrer sukzessiven Professionalisierung (in Wien ab 1917, s.u.)
eng in das Programm der Bevölkerungspolitik eingebettet ist,12 fokussiert sie den
Nachwuchs und dessen Pflege und Erziehung, genauer: die Abweichungen von der Norm
in der Pflege und Erziehung der Kinder. Die Fürsorgerinnen (später SozialarbeiterInnen),
die gutachtenden PsychologInnen des Jugendamtes, Ärzte, HeimleiterInnen,
SchuldirektorInnen und LehrerInnen legen die bürgerliche Norm an den jeweiligen Fall
an. Die einzelne Fürsorgerin nimmt dabei insofern eine hoch verantwortliche
‚Frontstellung’ ein, als sie in der Regel als erste in der Reihe der Professionellen auf „den
Fall“ stößt, ihn erstmals als solchen bezeichnet und beansprucht, das Problem der
Abweichung zu ‚lösen’, indem sie berät, ermahnt, unterstützt oder – das Kind / die Kinder
aus dem elterlichen Haushalt „entfernt“ und in Institutionen der Fürsorgeerziehung (hier
nicht als juristischer Begriff, sondern im weiteren Sinn; dazu zählen v. a. die KÜST, die
Beobachtungsstation, das Heim, der Pflegeplatz) „transferiert“. Dazu bedarf die
Fürsorgerin bzw. das Jugendamt im westlichen Rechtsstaat der Ermächtigung durch
entsprechende Gesetze und Verordnungen. Dem Jugendamt bzw. der
Kinderübernahmsstelle obliegt es auch, Diagnosen und Prognosen qualifizierter
ExpertInnen in Auftrag zu geben und die von ihnen „empfohlenen“ (de facto
mitbestimmten) Maßnahmen der Heim-Erziehung durchzuführen. Man sollte annehmen,
dass die Heimerziehung nur in einer dichten Kommunikation des Jugendamtes mit den
Erziehungsheimen in die Wege geleitet und fortlaufend kontrolliert wird. Doch zeigt

12 Vgl. Julius Tandler, Krieg und Bevölkerung, (1916) Berlin 1917; ders., Mutterschaftszwang
und Bevölkerungspolitik, in: Der lebendige Marxismus. Festgabe zum 70. Geburtstag von
Karl Kautsky, Jena 1924; ders., Ehe und Bevölkerungspolitik, in: Wiener Medizinische
Wochenschrift 74 (1924); ders., Wohltätigkeit oder Fürsorge? Wien 1925; ders., Die
Fürsorgeaufgaben der Gemeinde, in: Das neue Wien, Städtewerk 2. Band 1927, 337 ff.

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unsere Untersuchung ganz im Gegenteil, dass die Erziehungsheime bis herauf in die
1970er Jahre erfolgreich bemüht sind, sich von den übrigen Instanzen des
Fürsorgesystems abzuschotten, um sich systeminterner wie öffentlicher Kontrolle zu
entziehen. Dem leistet Vorschub, dass die Heime bis in die 1960er Jahre nicht in der
Verwaltung des Jugendamtes, sondern des sog. Anstaltenamtes (ein Vorgänger des
Wiener Krankenanstaltenverbundes) stehen. Das freilich ist keinerlei Entschuldigung.
Man muss fragen: Wie konnte das Jugendamt Kinder – oft erst zwei oder drei Jahre alt –
in Heime schicken, über deren Organisation und Qualität es viel zu wenig Wissen besaß?

Die erste Diagnose einer Gefährdung des Kindes in seiner Familie wird im Wiener
System der Fürsorge durch die Sprengel-Fürsorgerin nach einem durch den
Fürsorgediskurs (oder wie auch gesagt wird: die Theorie der Fürsorge) vorgegebenen
Problemraster formuliert. Dieser Problemraster ist eher grob und viele verschiedene
Problemlagen werden wenigen Kategorien subsumiert: „Verwahrlosung“,
„Erziehungsnotstand“, „Gefährdung“, „sittliche Gefährdung“ sind die am häufigsten
benutzten. Sie bilden auch jeweils die Überschrift über der kurzen schriftlichen
Begründung der Bezirksjugendämter für die beantragte und durchgeführte fürsorgerische
Intervention. Weitere ExpertInnen folgen: Erziehungsberater und PsychologInnen des
Psychologischen Dienstes im Wiener Jugendamt, PsychologInnen des Stadtschulrats für
Wien, Ärzte der Heilpädagogischen Station an der Wiener Universitäts-Kinderklinik,
SchulleiterInnen und LehrerInnen; wenn das Kind schon in einem Kinderheim ist, folgen
HeimleiterInnen und ErzieherInnen, die regelmäßig schriftliche Berichte über die
Zöglinge an das Jugendamt legen. Im Fall der Gerichtlichen Erziehungshilfe (GEH) bzw.
der Fürsorgeerziehung (FE), die elterliche Rechte brechen (oft genug freilich in Fällen, wo
Eltern ihre elterlichen Pflichten verletzen), begründet überdies ein Pflegschaftsrichter die
Überstellung des Kindes in ein Erziehungsheim – auch gegen den Willen der Eltern und
bei erheblichen legalen (gesetzmäßigen) Einschränkungen der Freiheit des Zöglings,
tendenziell in jüngerer (!) Sicht auch seiner Menschenrechte.13 Den Antrag an das

13 Vgl. das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention
(englisch Convention on the Rights of the Child, CRC); sie wurde am 20. November 1989 von
der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Beim
Weltkindergipfel vom 29. und 30. September 1990 in New York verpflichteten sich die
Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention. Der
Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen,
nämlich alle mit Ausnahme von Somalia und den USA. Einige der 193 Staaten erklärten
allerdings Vorbehalte, darunter leider auch Österreich, Deutschland und die Schweiz.

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Pflegschaftsgericht stellt das Jugendamt oft erst nach bereits erfolgter Überstellung des
Kindes in die KÜSt. Der codierte Tatbestand, der die Vorabüberstellung legitimiert, lautet
„Gefahr in Verzug“. Die Entscheidung aber, welches der verfügbaren Heime zur
sogenannten „Fremdunterbringung“ des Kindes ausgewählt wird, trifft das Jugendamt auf
Empfehlung der PsychologInnen des Psychologischen Dienstes sowie über die
Drehscheibe der Kinderübernahmsstelle (KÜSt). Diese Entscheidung wird – so zeigen
unsere Fallanalysen – im Untersuchungszeitraum überwiegend nach pragmatischen
Gesichtspunkten der Verwaltung, der Kosten und nach Maßgabe freier Plätze getroffen.
Überlegungen der PsychologInnen, welches Heim für das jeweilige Kind am besten
geeignet wäre, spielen bis in die 1970er Jahre eine untergeordnete Rolle. Die Erziehung
im Kinderheim kann also weder intentional, noch administrativ, noch ökonomisch, noch
operativ aus dem System der Fürsorge ausgekoppelt werden.

Entstehung und Entwicklung des Systems der Fürsorge in Wien

Der modernen Fürsorge als Institution und als Spezial-Diskurs (die Institution und ihr
Spezial-Diskurs bringen einander hervor und legitimieren einander) geht die so genannte
Armenfürsorge voraus: eine Verknüpfung von öffentlich-staatlicher, kirchlicher und
privater Armenhilfe; ihre Funktionäre sind ehrenamtlich und Bürger der Stadt. In jedem
Bezirk Wiens gibt es Armenräte, ganz überwiegend Männer, bei denen Arme vorstellig
werden und materielle Hilfe erbitten können. Die BittstellerInnen sind vornehmlich
Angehörige der Arbeiterschaft und insbesondere jene, deren Lebens- und
Arbeitsverhältnisse unsicher und wechselhaft, in den Augen bürgerlicher Beobachter oft
desolat sind. Armenfürsorge hilft jeweils erst dann, wenn Arbeitsunfähigkeit und
Arbeitslosigkeit schon eingetreten sind, nach Unfällen, nach dem Eintritt von Invalidität

Österreich und Deutschland behielten sich das Recht vor, Kinder zum Zweck ihrer
Abschiebung in Schubhaft zu nehmen. – Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der
UNO, fasste den 20 Seiten langen Text der Charta in zehn Grundrechten zusammen;
hervorgehoben seien hier – unter Bezugnahme auf die Verhältnisse in Erziehungsheimen der
Stadt Wien (freilich auch auf Kinderheime anderer Bundesländer und der Katholischen
Kirche) – das Recht auf Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und
Geschlecht; das Recht auf Bildung und Ausbildung; das Recht, sich zu informieren, sich
mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln; das Recht auf eine Privatsphäre und
eine gewaltfreie Erziehung; das Recht auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung,
Ausnutzung und Verfolgung; das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres
Zuhause.

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und in der Armut des Alters, der noch keine Altersversicherung vorbeugt. Armenfürsorge
gilt auch den Waisenkindern, die insbesondere durch die Kriegsführung der Staaten
zahlreich sind. Die Aufsicht über alle als „arm“ geltenden Kinder haben niedergelassene
Ärzte, Anwälte, Notare, Handwerksmeister und Kaufleute. Beamte der Stadtverwaltung
kontrollieren die „Armensektionen“ in den Bezirken. Doch was schon wenig später im
Fokus der modernen Fürsorge stehen wird, die Qualität der Pflege und Erziehung der
Kinder in ihren Herkunftsfamilien – entzieht sich dem Blick und dem Instrumentarium der
Armenfürsorge.

In einigen europäischen und nordamerikanischen Städten stehen private Initiativen am
Beginn der Entwicklung moderner Fürsorgesysteme. In London wird die Toynbee Hall
1883 als Settlement konzipiert. Anstelle reiner Sozialdisziplinierung (wie im Arbeitshaus)
setzt man hier auf Bildung und Erziehung nach der Idee der Hilfe zur Selbsthilfe. Dies
wird zum Vorbild für das Hull House in Chicago, dessen Gründerin, Jane Addams, der
ersten Generation akademisch gebildeter Frauen angehört; es unterstützt mittellose Frauen
und Kinder; auch hier ist die alte Idee der Nachbarschaftshilfe leitend. Mary Richmond
fordert bereits eine Ausbildung für Frauen, die soziale Arbeit leisten. Nach dem Muster
der ärztlichen Diagnose sollen sie am einzelnen Fall die individuellen körperlichen und
psychischen Ursachen sozialer Not ergründen und Maßnahmen dagegen setzen. Dies wird
Vorbild für Ilse Arlt in Wien und ihr Konzept der „Volkspflege“. Nach dem Vorbild der
Londoner Toynbee-Hall wird auch in Wien ein erstes Nachbarschaftshilfezentrum
gegründet: das Ottakringer Settlement.14

Die christlichsoziale Stadtverwaltung unter Bürgermeister Karl Lueger (1844-1910)
entschließt sich, die Armenfürsorge der Stadt zu reformieren. Christlich-soziale sehen
Armut – von Unfällen und Krankheiten abgesehen – als Ergebnis von „Arbeitsscheu“ und
als Selbstverschulden. Der „Arbeitsscheu“ treten bekanntlich schon im 18. und 19.
Jahrhundert Arbeitshäuser mit zwangsweiser Erziehung zur Arbeit entgegen. Im Grunde
bleibt dieses Denkmodell auch nach seiner Überlagerung durch den Diskurs der
professionalisierten Fürsorge und der partiellen Verwissenschaftlichung sozialer Arbeit im
20. Jahrhundert weiter in Kraft. Seine schärfste Zuspitzung erfährt es im Dritten Reich.
Bis heute bleibt Erziehung zur Arbeit die alles überragende Idee (Meta-Idee)
fürsorgerischer Interventionen. Allerdings wird diese Meta-Idee zunächst durch
philanthropische und humanistische, in sozialdemokratisch verwalteten Staaten und


14 Vgl. Elisabeth Malleier, Das Ottakringer Settlement. Zur Geschichte eines frühen
internationalen Sozialprojekts, Wien 2005.

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Kommunen auch durch „sozialistische“ bzw. „sozialdemokratische“ Rhetorik verhüllt.
« Letzte Änderung: 28 Juli 2012, 05:00:52 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.