Autor Thema: HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD | WIEN PSYCHIATRIE STEINHOF  (Gelesen 83058 mal)

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HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=442.0

VERGLEICHE: Rechtsmeinung INSTITUTIONELLER MISSBRAUCH keine Verjährung WEGEN
VERBOTSGESETZ 3f http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,397.0.html

HIER: Rechtsmeinung: MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) - KEINE VERJÄHRUNG WEGEN VÖLKERMORD - http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html

RECHTSMEINUNG NACH BESTEM BÜRGERLICHEN WISSEN UND GEWISSEN SOWIE OHNE GEWÄHR
Bürgerliches Wissen gilt als rechtsunkundig und bedarf der Anleitung durch Justiz- und Amtsorgane.

Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
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KORRIGIERT AM SA 23.06.2012 1740 UHR 20120623 1740: STGB § 321 VÖLKERMORD

INHALTSVERZEICHNIS - MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) - KEINE VERJÄHRUNG

000  STGB 302 Mißbrauch der Amtsgewalt 20050101 bis
A01  STGB 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung 19750101 bis
A02  STGB 57 Verjährung der Strafbarkeit 20110101 bis
A03  STGB 58 Verlängerung der Verjährungsfrist 20100101 bis
A04  STGB 59 Verjährung der Vollstreckbarkeit 20110101 bis
A05  STGB 60 Verlängerung der Frist für die Vollstreckungsverjährung 19750101 bis
A06  STGB 323 Übergangsbestimmungen 20090409 bis
A07  STGB 12 Behandlung aller Beteiligten als Täter 19750101 bis
A08  STGB 13 Selbständige Strafbarkeit der Beteiligten 19750101 bis
A09  STGB 2 Begehung durch Unterlassung 19750101 bis
A12  STGB 321 (1) VÖLKERMORD - (Gruppe -> Heimkinder)


ZITATE GANZ KURZ UND BÜNDIG

00  STGB 302 Mißbrauch der Amtsgewalt (2) ... ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ... 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

A01 STGB 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung ... so kann ... das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe ... um die Hälfte überschritten werden.

A02 STGB 57 Verjährung der Strafbarkeit (1) Strafbare Handlungen, die ... mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren ... sind, verjähren nicht.

A03 STGB 58 Verlängerung der  Verjährungsfrist

A07 STGB 12 Behandlung aller Beteiligten als Täter - Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.

A08  STGB 13 Selbständige Strafbarkeit der Beteiligten - Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.

A09  STGB 2 Begehung durch Unterlassung - Bedroht das Gesetz die Herbeiführung eines Erfolges mit Strafe, so ist auch strafbar, wer es unterläßt, ihn abzuwenden * "in Amt und Würden" * ...

A12 STGB 321 (1) Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Rechtsmeinung: EBENSO GÜLTIG FÜR BEITRAGSTÄTER (im Amt) und UNTERLASSUNG (im Amt)

*
PERSÖNLICHE ANMERKUNG OHNE GEWÄHR GEGLÄTTET UND GEKÜRZT*

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

STGB 302 Mißbrauch der Amtsgewalt 20050101 bis

Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 302
Inkrafttretensdatum
01.01.2005
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StGB
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text
Zweiundzwanzigster Abschnitt
Strafbare Verletzungen der Amtspflicht und verwandte strafbare Handlungen

Mißbrauch der Amtsgewalt

§ 302. (1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

Anmerkung
ÜR: Art. 1 lit. C, BGBl. I Nr. 136/2004
Schlagworte
Amtsmissbrauch, Wissentlichkeit, Ausland, Großschaden,
Schädigungsvorsatz, Missbrauch
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR40059239

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SUCHWÖRTER MISSBRAUCH MISSBRAUCHT

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§


Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.

DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT
(OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTS- UND JUSTIZORGANE VERPFLICHTET
BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".

Es gilt die Unschuldsvermutung. Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
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15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV in hoher Qualität einzeln:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN 40 ZEILEN OHNE LINKS
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN 71 ZEILEN MIT LINKS


Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

Ranovsky Zwillinge - Im Zentrum steht das Kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html

32 MONATE: Bisher frei Schnauze rund 640.000 EURO materieller Schaden für den Steuerzahler
Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder - 1-2 Milliarden Schaden für den Steuerzahler/JAHR
10.000 €/KIND/MONAT ABGESEHEN VOM ENORMEN MENSCHEN-KINDESLEID UND FOLGESCHÄDEN


20120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html

20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html

20120426 STRAFANZEIGE - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,353.0.html

20120425 KATHREIN STORMANN - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.html

201203xx Disziplinaranwalt
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,278.0.html

20120329 BESACHWALTERUNG WILLKÜR Parlament Anfrage
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,377.0.html

20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

20101018 DVD HÜPFEN SPRINGEN WERFEN TREFFEN SEHR GUT - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,288.0.html

20100718 FRÜHWARNSYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,327.0.html

201002xx DVD GESUNDE KINDER BIS 20070520 - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,287.0.html

20091120 1130 Wahrheitsgemäße VGE-Einvernahme am BG XXX
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,383.0.html

20091120 0630 VGE-ANTRAG OBSORGE einstweilig und vollständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,384.0.html

20081113 OFFIZIELL: SCHWERBEHINDERT - 1,5 JAHRE RÜCKWIRKEND AB 
20070801 !!!!! !!!!! !!!!! !!!!! !!!!!


20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN
                UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE


GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN BIS ZUM 20.05.2007:
FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE.


20070520 ZEUGIN MARGIT PEHAM 16.12.2009 - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,271.0.html

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquaflos - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,306.0.html

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200610xx SCHULREIF FÜR DEN REGEL-UNTERRICHT - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege

200603xx alter 4,6 jahre hallenfußball 4x halbvolley - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,279.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher schifahren - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig schleppliftfahren - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! - fröhlich gesund sportlich gs rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate - fröhlich gesund und geistig rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 850 GRAMM
« Letzte Änderung: 26 Januar 2016, 00:22:14 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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STGB 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
« Antwort #1 am: 16 Juni 2012, 15:27:28 »
A01 - HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html
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STGB 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung 19750101 bis

Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 313
Inkrafttretensdatum
01.01.1975
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StGB 
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text

Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

§ 313. Wird eine auch sonst mit Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung von einem Beamten unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit begangen, so kann bei ihm das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte überschritten werden. Doch darf die zeitliche Freiheitsstrafe die Dauer von zwanzig Jahren nicht überschreiten.


Anmerkung
Zur Rechtsnatur siehe auch § 39.
Schlagworte
Strafverschärfung, Strafschärfung, Strafbemessung, Straferhöhung
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR12029863
Alte Dokumentnummer
N2197415315T
« Letzte Änderung: 21 September 2012, 09:59:13 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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STGB 57 Verjährung der Strafbarkeit
« Antwort #2 am: 16 Juni 2012, 15:30:15 »
A02 - HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html
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STGB 57 Verjährung der Strafbarkeit 20110101 bis

Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2010
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 57
Inkrafttretensdatum
01.01.2011
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StGB 
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text
Sechster Abschnitt

Verjährung

Verjährung der Strafbarkeit

§ 57. (1) Strafbare Handlungen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind oder die mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren nicht. Nach Ablauf einer Frist von zwanzig Jahren tritt jedoch an die Stelle der angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren. Für die Frist gelten Abs. 2 und § 58 entsprechend.

(2) Die Strafbarkeit anderer Taten erlischt durch Verjährung. Die  Verjährungsfrist  beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört.

(3) Die  Verjährungsfrist  beträgt

zwanzig Jahre, wenn die Handlung zwar nicht mit lebenslanger Freiheitsstrafe, aber mit mehr als zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist;

zehn Jahre, wenn die Handlung mit mehr als fünfjähriger, aber höchstens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist;

fünf Jahre, wenn die Handlung mit mehr als einjähriger, aber höchstens fünfjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist;

drei Jahre, wenn die Handlung mit mehr als sechsmonatiger, aber höchstens einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist;

ein Jahr, wenn die Handlung mit nicht mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe oder nur mit Geldstrafe bedroht ist.

(4) Mit dem Eintritt der Verjährung werden auch der Verfall und vorbeugende Maßnahmen unzulässig.

Im RIS seit
28.12.2010
Zuletzt aktualisiert am
28.12.2010
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR40123661
« Letzte Änderung: 21 September 2012, 09:59:44 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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STGB 58 Verlängerung der Verjährungsfrist
« Antwort #3 am: 16 Juni 2012, 15:35:03 »
A03 - HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html
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STGB 58 Verlängerung der  Verjährungsfrist 20100101 bis

Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2009
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 58
Inkrafttretensdatum
01.01.2010
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
 StGB 
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Beachte
Ist auch auf vor dem Inkrafttreten des 2. Gewaltschutzgesetzes,
BGBl. I Nr. 40/2009 begangene Taten anzuwenden, sofern die
Strafbarkeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht erloschen ist (vgl.
Art. XIV, BGBl. I Nr. 40/2009).
Text

Verlängerung der  Verjährungsfrist

§ 58. (1) Tritt ein zum Tatbild gehörender Erfolg erst ein, nachdem die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufgehört hat, so endet die  Verjährungsfrist  nicht, bevor sie entweder auch vom Eintritt des Erfolges ab verstrichen ist oder seit dem im § 57 Abs. 2 bezeichneten Zeitpunkt ihr Eineinhalbfaches, mindestens aber drei Jahre abgelaufen sind.

(2) Begeht der Täter während der  Verjährungsfrist  neuerlich eine mit Strafe bedrohte Handlung, die auf der gleichen schädlichen Neigung beruht, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die  Verjährungsfrist  abgelaufen ist.

(3) In die  Verjährungsfrist  werden nicht eingerechnet:

1. die Zeit, während der nach einer gesetzlichen Vorschrift die Verfolgung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, soweit das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 und Abs. 4 nichts anderes bestimmen;

2. die Zeit zwischen der erstmaligen Vernehmung als Beschuldigter, der erstmaligen Androhung oder Ausübung von Zwang gegen den Täter wegen der Tat (§§ 93 Abs. 1, 105 Abs. 1 StPO), der ersten staatsanwaltlichen Anordnung oder Antragstellung auf Durchführung oder Bewilligung von im 8. Hauptstück der StPO geregelten Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahmen zur Aufklärung des gegen den Täter gerichteten Verdachts, der Anordnung der Fahndung oder Festnahme, des Antrags auf Verhängung der Untersuchungshaft oder der Einbringung der Anklage und der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens;

3. die Zeit bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers einer strafbaren Handlung gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, wenn das Opfer zur Zeit der Tatbegehung minderjährig war;

4. die Probezeit nach § 203 Abs. 1 StPO, die Fristen zur Zahlung eines Geldbetrages samt allfälliger Schadensgutmachung und zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen samt allfälligem Tatfolgenausgleich (§§ 200 Abs. 2 und 3, 201 Abs. 1 und 3 StPO), sowie die Zeit von der Stellung eines Ersuchens der Staatsanwaltschaft gemäß § 204 Abs. 3 StPO bis zur Mitteilung des Konfliktreglers über die Ausgleichsvereinbarungen und ihre Erfüllung (§ 204 Abs. 4 StPO).

(4) Wird die Tat nur auf Verlangen oder mit Ermächtigung eines dazu Berechtigten verfolgt, so wird der Lauf der Verjährung nicht dadurch gehemmt, daß die Verfolgung nicht verlangt oder beantragt oder die Ermächtigung nicht erteilt wird.

Anmerkung
ÜR: Art. V, BGBl. I Nr. 153/1998;
Art. VII, BGBl. I Nr. 15/2004;
Art. VI, BGBl. I Nr. 56/2006;
Art. VI, BGBl. I Nr. 93/2007;
Art. XIV, BGBl. I Nr. 40/2009.
Im RIS seit
17.02.2010
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR40114231
« Letzte Änderung: 21 September 2012, 10:00:09 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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STGB 59 Verjährung der Vollstreckbarkeit
« Antwort #4 am: 16 Juni 2012, 15:39:33 »
A04 - HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html
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STGB 59 Verjährung der Vollstreckbarkeit 20110101 bis

Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2010
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 59
Inkrafttretensdatum
01.01.2011
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
 StGB 
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text

Verjährung der Vollstreckbarkeit

§ 59. (1) Die Vollstreckbarkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe, einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren und einer Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher oder für gefährliche Rückfallstäter verjährt nicht.

(2) Die Vollstreckbarkeit anderer Strafen, einer Abschöpfung der Bereicherung, eines Verfalls und vorbeugender Maßnahmen erlischt durch Verjährung. Die Frist für die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung, in der auf die Strafe, den Verfall oder die vorbeugende Maßnahme erkannt worden ist.

(3) Die Frist beträgt

fünfzehn Jahre, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, aber nicht mehr als zehn Jahren erkannt worden ist;

zehn Jahre, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr oder auf eine Geldstrafe unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als drei Monaten erkannt worden ist;

fünf Jahre in allen übrigen Fällen.

(4) Ist gleichzeitig auf mehrere Strafen oder vorbeugende Maßnahmen erkannt worden, so richtet sich die Verjährung der Vollstreckbarkeit aller dieser Strafen oder Maßnahmen nach der Strafe oder Maßnahme, für die die längste  Verjährungsfrist  vorgesehen ist. Sind eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe gleichzeitig verhängt worden, so ist zur Berechnung der  Verjährungsfrist  die Ersatzfreiheitsstrafe zur Freiheitsstrafe hinzuzurechnen.

Im RIS seit
28.12.2010
Zuletzt aktualisiert am
28.12.2010
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR40123662
« Letzte Änderung: 21 September 2012, 10:00:30 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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STGB 60 Verlängerung der Frist für die Vollstreckungsverjährung
« Antwort #5 am: 16 Juni 2012, 15:41:03 »
A05 - HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

STGB 60 Verlängerung der Frist für die Vollstreckungsverjährung 19750101 bis

Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 60
Inkrafttretensdatum
01.01.1975
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
 StGB 
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text

Verlängerung der Frist für die Vollstreckungsverjährung

§ 60. (1) Wird gegen den Verurteilten in der  Verjährungsfrist  auf eine neue Strafe oder vorbeugende Maßnahme erkannt, so tritt die Verjährung der Vollstreckbarkeit nicht ein, bevor nicht auch die Vollstreckbarkeit dieser Strafe oder vorbeugenden Maßnahme erloschen ist.
(2) In die  Verjährungsfrist  werden nicht eingerechnet:

1. die Probezeit im Fall einer bedingten Nachsicht der Strafe oder der Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher oder im Fall einer bedingten Entlassung;

2. Zeiten, für die dem Verurteilten ein Aufschub des Vollzuges einer Freiheitsstrafe, es sei denn wegen Vollzugsuntauglichkeit, oder der Zahlung einer Geldstrafe gewährt worden ist;

3. Zeiten, in denen der Verurteilte auf behördliche Anordnung angehalten worden ist;

4. Zeiten, in denen sich der Verurteilte im Ausland aufgehalten hat.

(3) Der Vollzug der Freiheitsstrafe oder der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme unterbricht die Verjährung. Hört die Unterbrechung auf, ohne daß der Verurteilte endgültig entlassen wird, so beginnt die  Verjährungsfrist  unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 2 von neuem zu laufen.

Schlagworte
Rückfall, Ablaufshemmung, Fortlaufshemmung, Unterbrechung
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR12029603
Alte Dokumentnummer
N2197415055T
« Letzte Änderung: 21 September 2012, 10:00:51 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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STGB 323 Übergangsbestimmungen
« Antwort #6 am: 16 Juni 2012, 15:42:45 »
A06 - HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html
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STGB 323 Übergangsbestimmungen 20090409 bis

Hauptdokument
   
Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 323
Inkrafttretensdatum
09.04.2009
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
 StGB 
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text

Übergangsbestimmungen

§ 323. (1) Die §§ 27, 28, 31 bis 38 und 40 bis 56 sind auch auf Taten anzuwenden, auf die im übrigen die Gesetze anzuwenden sind, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gegolten haben.

(2) Dieses Bundesgesetz ist in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor seinem Inkrafttreten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines solchen Urteiles infolge einer Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung oder Wiederaufnahme des Strafverfahrens oder eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1 und 61 in Verbindung mit Abs. 1 vorzugehen.

(3) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes darüber, daß der Täter einer strafbaren Handlung nur auf Verlangen, auf Antrag oder mit Ermächtigung einer Person zu verfolgen ist, gelten auch für strafbare Handlungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes begangen worden sind, es sei denn, daß im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits die Anklageschrift oder der Antrag auf Bestrafung eingebracht sind.

(4) Bei einer Tat, wegen der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Strafprozessreformgesetzes, BGBl. I Nr. 19/2004, bereits gerichtliche Fahndungsmaßnahmen gegen den Beschuldigten eingeleitet waren oder Anklage eingebracht worden ist, wird die Zeit, während der wegen dieser Tat Fahndungsmaßnahmen aufrecht sind oder ein Hauptverfahren anhängig ist, nicht in die  Verjährungsfrist eingerechnet.

Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR40105146
« Letzte Änderung: 21 September 2012, 10:01:16 von Andreas Ranovsky »
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STGB 12 Behandlung aller Beteiligten als Täter
« Antwort #7 am: 16 Juni 2012, 15:58:28 »
A07 - HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html
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STGB 12 Behandlung aller Beteiligten als Täter 19750101 bis

Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 12
Inkrafttretensdatum
01.01.1975
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StGB
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text

Behandlung aller Beteiligten als Täter

§ 12. Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.


Schlagworte
Komplize, Mittäter, Anstiftung, Beihilfe,  Beitragstäter ,
Einheitstäter, Alleintäter, Einzeltäter, Bestimmungstäter
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR12029553
Alte Dokumentnummer
N2197415005T
« Letzte Änderung: 21 September 2012, 10:01:45 von Andreas Ranovsky »
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STGB 13 Selbständige Strafbarkeit der Beteiligten
« Antwort #8 am: 16 Juni 2012, 17:25:47 »
A08 - HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html
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STGB 13 Selbständige Strafbarkeit der Beteiligten 19750101 bis

Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 13
Inkrafttretensdatum
01.01.1975
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StGB
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text

Selbständige Strafbarkeit der Beteiligten

§ 13. Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.


Schlagworte
Komplize, Mittäter, Anstiftung, Beihilfe,  Beitragstäter,
Einheitstäter, Alleintäter, Einzeltäter, Bestimmungstäter
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR12029554
Alte Dokumentnummer
N2197415006T
« Letzte Änderung: 21 September 2012, 10:02:07 von Andreas Ranovsky »
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STGB 2 Begehung durch Unterlassung
« Antwort #9 am: 16 Juni 2012, 17:29:02 »
A09 - HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html
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STGB 2 Begehung durch  Unterlassung 19750101 bis

Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.1975
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StGB 
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text

Begehung durch  Unterlassung 

§ 2. Bedroht das Gesetz die Herbeiführung eines Erfolges mit Strafe, so ist auch strafbar, wer es unterläßt, ihn abzuwenden, obwohl er zufolge einer ihn im besonderen treffenden Verpflichtung durch die Rechtsordnung dazu verhalten ist und die  Unterlassung  der Erfolgsabwendung einer Verwirklichung des gesetzlichen Tatbildes durch ein Tun gleichzuhalten ist.


Schlagworte
Garantenpflicht, Unterlassungsdelikt, Beistandspflicht,
Pflichtenübernahme, Ingerenzprinzip, Gleichwertigkeit
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR12029543
Alte Dokumentnummer
N2197414995T
« Letzte Änderung: 21 September 2012, 10:02:31 von Andreas Ranovsky »
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AMTMISSBRAUCH (2) KEINE VERJÄHRUNG
« Antwort #10 am: 16 Juni 2012, 17:41:11 »
RECHTSMEINUNG MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) - KEINE VERJÄHRUNG AUCH FÜR BEITRAGSTÄTER UND UNTERLASSUNG
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KEINE VERJÄHRUNG
« Antwort #11 am: 19 Juni 2012, 15:03:00 »
RECHTSMEINUNG: AMTMISSBRAUCH (2) KEINE VERJÄHRUNG

Rechtsmeinung: rechnerisch sowie kurz und bündig begründet

StGB § 302 (2) betreffend Amts- und Justizorgane

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StGB § 302 Mißbrauch der Amtsgewalt

(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

RECHNUNG: STGB 302 (2): FREIHEITSSTRAFE 1 bis 10 JAHRE

--------------------------------------------------------------------

STGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

§ 313. Wird eine auch sonst mit Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung von einem Beamten unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit begangen, so kann bei ihm das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte überschritten werden. Doch darf die zeitliche Freiheitsstrafe die Dauer von zwanzig Jahren nicht überschreiten.

RECHNUNG: STGB 303 (2) + STGB 313: FREIHEITSSTRAFE 1,5 JAHRE BIS 15 JAHRE

-----------------------------------------------------------------------------------------------

STGB § 57 (1) Verjährung der Strafbarkeit

§ 57 (1) Strafbare Handlungen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind oder die mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren nicht.

STRAFTATEN MIT FREIHEITSSTRAFE BIS 15 JAHRE VERJÄHREN NICHT
============================================

SOMIT LOGISCH SCHLÜSSIG: AMTMISSBRAUCH (2) VERJÄHRT NICHT
============================================

OHNE BERÜCKSICHTIGEN STGB 58 Verlängerung der Verjährungsfrist,

DER ZUSÄTZLICH DIE VERJÄHRUNGSFRIST VERLÄNGERN KÖNNTE

« Letzte Änderung: 19 Juni 2012, 15:54:07 von Andreas Ranovsky »
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KEINE VERJÄHRUNG
« Antwort #12 am: 19 Juni 2012, 18:28:56 »
RECHTSMEINUNG: MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) - KEINE VERJÄHRUNG

Analog für Strafttaten wegen StGB § 302 (2) in Verbindung mit StGB § 2 und StGB § 321 (1)

xxxxxxxxxxxxxx IN ARBEIT xxxxxxxxxxxxxxx

Inkrafttretensdatum 01.01.1975
Außerkrafttretensdatum

StGB § 321 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe tötet, ihnen schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, die Gruppe Lebensbedingungen unterwirft, die geeignet sind, den Tod aller Mitglieder oder eines Teiles der Gruppe herbeizuführen, Maßnahmen verhängt, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind, oder Kinder der Gruppe mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt in eine andere Gruppe überführt, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

(2) Wer mit einem anderen die gemeinsame Ausführung einer der im Abs. 1 bezeichneten strafbaren Handlungen verabredet, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------

STGB § 302 MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT siehe oben Start-Beitrag
STGB § 2 BEGEHUNG DURCH UNTERLASSUNG siehe oben Antwort 9

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Persönliches Protokoll:

15.05.2011 KINDERHEIM PUBLIC WATCH DOG KURIER

SCHREIBT: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

17.05.2011 18:00 SERVUS TV – JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 ORF 2 - HEUTE
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHT
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120529_OTS0032/causa-ranovsky-zwillinge-supergau-im-strafrecht

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM FAMILIENRECHT

Einladung zum Mediengespräch: "Missstände in Justiz, Jugendwohlfahrt, Kinderheim und Psychiatrie" am 12.04.2012, 11:30

www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120329_OTS0252/einladung-zum-mediengespraech-missstaende-in-justiz-jugendwohlfahrt-kinderheim-und-psychiatrie-am-12042012-1130

PARLAMENTARISCHE ANFRAGE
CAUSA RANOVSKY – MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10785/index.shtml

ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG

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RECHTSMEINUNG KURZ UND BÜNDIG:

AMTMISSBRAUCH (2) KEINE VERJÄHRUNG

www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html

Die Rechtsmeinung wurde in den Kommentaren zu den beiden vorhergehenden KURIER-Artikel beschrieben.

Ich werde sie noch 1x kurz und bündig darlegen.

19.06.2012 1641 KURIER Die verlorenen Akten der Heimkinder

kurier.at/nachrichten/wien/4500497-die-verlorenen-akten-der-heimkinder.php

18.06.2012 1623 KURIER Heimskandal Stadt hält Akten zurück

kurier.at/nachrichten/wien/4500382-heimskandal-stadt-haelt-akten-zurueck.php

FÜR DAS WOHL ALLER MENSCHENKINDER

RANOVSKY ZWILLINGE IM ZENTRUM STEHT DAS KINDESWOHL

www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html

www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

DANKE KINDERHEIM PUBLIC WATCHDOG KURIER

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DANKE KINDERHEIM PUBLIC WATCHDOG KURIER

Rechtsmeinung Teil 1:

AMTMISSBRAUCH (2) KEINE VERJÄHRUNG
www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html

SA 23.06.2012 NACH 18 UHR:

KORREKTUR AUF STRAFTAT STGB § 321 (1) Völkermord
 
Erzieher/Beamter/Amtsorgan/Justizogan: VERDACHT

TÄTER/BEITRAGSTÄTER/TÄTER DURCH UNTERLASSUNG
 
GRUPPE = HEIMKINDER (JUWO-TRENNUNGSOPFER)
 
STGB 321 (1) Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe tötet, ihnen schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, die Gruppe Lebensbedingungen unterwirft, die geeignet sind, den Tod aller Mitglieder oder eines Teiles der Gruppe herbeizuführen, Maßnahmen verhängt, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind, oder Kinder der Gruppe mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt in eine andere Gruppe überführt, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
 
STGB 302 MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) KEINE VERJÄHRUNG
 
www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html
 
DANKE KURIER
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DANKE KINDERHEIM PUBLIC WATCHDOG KURIER

Rechtsmeinung Teil 2: INHALTSVERZEICHNIS

AMTMISSBRAUCH (2) KEINE VERJÄHRUNG
www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html

Verdacht STRAFTAT STGB § 321 (1) VÖLKERMORD

STGB 302 Mißbrauch der Amtsgewalt
STGB 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
STGB 57 Verjährung der Strafbarkeit
STGB 58 Verlängerung der Verjährungsfrist
STGB 59 Verjährung der Vollstreckbarkeit
STGB 60 Verlängerung der Frist für die Vollstreckungsverjährung
STGB 323 Übergangsbestimmungen
STGB 12 Behandlung aller Beteiligten als Täter
STGB 13 Selbständige Strafbarkeit der Beteiligten
STGB 2 Begehung durch Unterlassung

----------------------------------------------------------------------------------------------------

DANKE KINDERHEIM PUBLIC WATCHDOG KURIER

Rechtsmeinung Teil 3: ZITATE GANZ KURZ & BÜNDIG

AMTMISSBRAUCH (2) KEINE VERJÄHRUNG
www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html

STGB 87 (2) Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren

STGB 302 Mißbrauch der Amtsgewalt (2) ... ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ... 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

STGB 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung ... so kann ... das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe ... um die Hälfte überschritten werden.

STGB 57 Verjährung der Strafbarkeit (1) Strafbare Handlungen, die ... mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren ... sind, verjähren nicht.

STGB RECHNUNG IN JAHREN FREIHEITSSTRAFE

87(2) ... 1-10 JAHRE FREIHEITSSTRAFE
313 ... x 0,5 ... 1,5-15 JAHRE FREIHEITSSTRAFE

SOMIT:

KEINE VERJÄHRUNG FÜR AMTSORGANE UND JUSTIZORGANE

ALS TÄTER, BEITRAGSTÄTER ODER DURCH UNTERLASSUNG

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html

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§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Persönliches Protokoll 2:

BEACHTEN SIE BITTE DIE NAMEN!
 
VERWALTETE KINDER "KARLSSON-BERICHT"
 
1974 "URFASSUNG" (angeblich nicht öffentlich)
1975 SCHREIBMASCHINEN-FASSUNG
1975 BUCH
 
TITEL:
1974 ???
 
JÄNNER 1975 VERWALTETE KINDER
 
ORGANISATIONSSOZIOLOGISCHE ANALYSE VON HEIMEN
FÜR KINDER UND JUGENDLICHE IM BEREICH DER STADT WIEN
 
ENDBERICHT
 
ROSEMARIE FISCHER
IRMTRAUT GOESSLER-LEIRER
CLAUDIA HALLETZ
 
1976 Buchfassung Verwaltete Kinder
 
Eine soziologische Analyse von Kinder- und Jugendlichenheimen im Bereich der Stadt Wien
 
Autoren:
Irmtraut Leirer,
Rosemarie Fischer und
Claudia Halletz

Eigentümer, Herausgeber und Verleger:
Institut für Stadtforschung, 1090 Wien
Währinger Straße 6-8
Printed in Austria
Wien 1976
Druck: Druck- und Verlagsanstalt Gutenberg,
2700 Wiener Neustadt
Kommissionsverlag: Jugend und Volk
Verlagsges. mbH., Wien München
ISBN 3-7141-7811-2 J & V, Wien
ISBN 3-8113-7811-2 München

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
« Letzte Änderung: 23 Juni 2012, 18:21:56 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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HEIMKINDER VÖLKERMORD
« Antwort #13 am: 23 Juni 2012, 17:55:49 »
Rechtsmeinung: MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT - KEINE VERJÄHRUNG

HEIMKINDER VÖLKERMORD  - Begründung: GRUPPE = HEIMKINDER (JUWO-TRENNUNGSOPFER)

JUSTIZ ÖSTERREICH - JUSTIZ ICC Internationaler Strafgerichtshof möglich

korriert und neu ab SA 23.06.2012 1740 UHR oben im Forum OHNE GEWÄHR

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Persönliches Protokoll: HISTORISCHE TRAGÖDIE KINDERHEIME

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http://kurier.at/nachrichten/wien/4500592-abschlussbericht-gewalt-in-wiener-heimen.php

Abschlussbericht: Gewalt in Wiener Heimen

Die beauftragte Historikerkommission bestätigte physische, psychische und sexuelle Gewalt in Wiener Kinderheimen.

KURIER Letztes Update am 20.06.2012, 12:30
---------------------------------------------------------------------------------------------------------

http://kurier.at/nachrichten/wien/4500497-die-verlorenen-akten-der-heimkinder.php

Die verlorenen Akten der Heimkinder

Wilhelminenberg: Amtliche Schriftstücke über die Zeit in Kinderheimen sind lückenhaft.
Oft fehlen Unterlagen mehrerer Jahre.

KURIER Letztes Update am 19.06.2012, 16:41
----------------------------------------------------------------------------------------------------------

http://kurier.at/nachrichten/wien/4500382-heimskandal-stadt-haelt-akten-zurueck.php

Heimskandal: Stadt hält Akten zurück
Notwendige Schriftstücke werden nicht angeliefert,
Aussagen von ehemaligen Erzieherinnen sind lückenhaft.

KURIER Letztes Update am 18.06.2012, 16:23

ZITATE-ENDE

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

VERDACHT 2012:
VÖLKERMORD an der GRUPPE
SCHWER VERLETZTE MENSCHEN

JUSTIZ-OPFER JUWO-OPFER PSYCHIATRIE-OPFER
(HEIMKINDER) (PFLEGEKINDER)
(STERNENKINDER ERMORDETE MENSCHENKINDER)


Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
« Letzte Änderung: 03 Oktober 2012, 14:36:13 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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SCHWEINEREI SONDERKLASSE
« Antwort #14 am: 21 September 2012, 03:33:39 »
SCHWEINEREI DER SONDERKLASSE

- VERDACHT 2012: VÖLKERMORD -

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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20120918 1404 OTS FPÖ Zwangssterilisationen sind Schweinerei ZITAT:
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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120918_OTS0227/fpoe-belakowitsch-jeneweinkarlsboeck-zwangssterilisationen-sind-schweinerei

OTS0227 18. Sept. 2012, 14:04

FPÖ-Belakowitsch-Jenewein/Karlsböck: Zwangssterilisationen sind Schweinerei

Wien (OTS) - Als "Schweinerei der Sonderklasse", bezeichnete die
freiheitliche Gesundheitssprecherin NAbg. Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein und der freiheitliche Ärztesprecher NAbg. Dr.
Andreas Karlsböck, dass das Salzburger Jugendamt bis 2007 mit
Kindesabnahmen drohte, wenn sich Frauen nicht sterilisieren haben
lassen.


Dies sei doppelt erschwerend, da diese unmenschliche
irreversible Maßnahme bereits unter der Ministerschaft Haupt/Waneck
2001 von den Freiheitlichen abgestellt worden sei, erinnerten
Belakowitsch-Jenewein und Karlsböck.

"Diese unfassbaren Vorgänge müssen von der Staatsanwaltschaft
untersucht werden und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft
gezogen werden", forderte Belakowitsch-Jenewein. Hier zeige sich die
Unmenschlichkeit und Brutalität von vorzugsweise sozialdemokratisch
besetzen Jugendämtern, die sich selbst von Gesetzen nicht von einer
derartigen Vorgangsweise abschrecken haben lassen. "Obwohl das
menschliche Leid wohl kaum gelindert werden kann, müssen die
betroffenen Opfer rasch, unbürokratisch und großzügig entschädigt
werden", forderte Karlsböck.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher
Verantwortung des Aussenders.

OTS0227 2012-09-18 14:04 181404 Sep 12 FPK0007 0146
Rückfragehinweis: Freiheitlicher Parlamentsklub
Tel.: 01/ 40 110 - 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at

http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at

ZITAT-ENDE

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20120920 1020 UNZENSURIERT Zwangssterilisationen in österreichischen Kinderheimen:
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http://www.unzensuriert.at/content/0010129-Zwangssterilisationen-sterreichischen-Kinderheimen

http://www.unzensuriert.at/print/10129

20.09.2012 10:20 UNZENSURIERT Zwangssterilisationen in österreichischen Kinderheimen

ZITATE:

20. September 2012 - 10:20

Tags
Kinderheime, Österreich, Zwangssterilisation, IQ, Ernst Berger, Andreas Rett, Sexueller Missbrauch, Kindschaftsrechtsgesetz, Entschädigung, FPÖ, Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Andreas Karlsböck
 
Bereiche Medizin

Erneut kamen österreichische Kinderheime ins Visier der Ermittler. Bis zum Jahr 2000 wurden Mädchen und Frauen mit geistigen Behinderungen und intellektuellen Defiziten zwangssterilisiert. Dazu brauchte man nur die Einwilligung der Eltern. Diese wurden mit der Nichtaufnahme ins Heim erpresst, falls sie das Kind nicht sterilisieren lassen, so der Kinderpsychiater Ernst Berger in einem Ö1-Interview. (*1)

Berger bestätigt genauso wie der Tiroler Behindertenexperte Schönwiese, dass Mädchen und Frauen mit einem Intelligenzquotienten unter 85 freigegeben wurden zur Zwangssterilisation. Aus heutiger Sicht sind viele der Frauen gar nicht behindert. Diese Kriterien wurden damals von einem ehemaligen NSDAP-Mitglied und Psychiater im Behindertenbereich, Andreas Rett, bestimmt und sogar 1975 bei einer Tagung zitiert.

Durch die Sterilisation vertuschte man sexuelle Übergriffe

Aufgrund der zahlreichen Zwangssterilisationen von behinderten Mädchen und Frauen konnte man sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt durch Betreuer und andere Behinderte leicht vertuschen. Berger meint dazu, dass es quasi ein Freibrief zum sexuellen Missbrauchs gewesen sei. Erst seit Juli 2001 gibt es ein Gesetz in Österreich, das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz (*2), durch welches weder die Eltern noch ein minderjähriges Kind über ein Sterilisation entscheiden können.

Entschädigungen werden nun gefordert

Es ist zwar nicht mehr erlaubt, Zwangssterilisationen ohne das Wissen der Betroffenen und ohne Gutachten sowie Gerichtsbeschluss durchzuführen. Jedoch ist es weiter erlaubt, ohne besondere Erklärung Verhütungsmittel zu verabreichen. Die Kinder, die bis jetzt zur Welt kamen, waren meist komplett gesund und kamen danach in die Obsorge des Jugendamtes. Schönwiese fordert nun mehr Betreuungshilfe der beeinträchtigen Frauen in der Erziehung der Kinder, damit sie diese auch behalten dürfen. Außerdem fordert er auch eine finanzielle Anerkennung der Opfer für diese nicht wieder gutmachbare Tat.

FPÖ: Zwangssterilisationen sind eine "Schweinerei der Sonderklasse"

Die freiheitliche Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein und der freiheitliche Ärztesprecher Andreas Karlsböck sind empört und bezeichnen die Zwangssterilisationen als "Schweinerei der Sonderklasse". In einer Presseaussendung (*3) erklärte Belakowitsch-Jenewein: "Diese unfassbaren Vorgänge müssen von der Staatsanwaltschaft untersucht werden und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden." Hier zeige sich die Unmenschlichkeit und Brutalität von vorzugsweise sozialdemokratisch besetzen Jugendämtern, die sich selbst von Gesetzen nicht von einer derartigen Vorgangsweise abschrecken haben lassen. "Obwohl das menschliche Leid wohl kaum gelindert werden kann, müssen die betroffenen Opfer rasch, unbürokratisch und großzügig entschädigt werden", forderte Karlsböck.

Persönliche Anmerkung: Links: (*1) bis (*3)

(*1) http://www.orf.at/stories/2141338/

(*2) http://wwwu.uni-klu.ac.at/bmkz/stolpersteine/st52.htm

(*3)  http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120918_OTS0227/fpoe-belakowitsch-jeneweinkarlsboeck-zwangssterilisationen-sind-schweinerei

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EINIGE LINKS IM ORIGINAL

20051127 STOLPERSTEIN DER WOCHE 52 ZWANGSSTERILISATION Zitat:
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http://wwwu.uni-klu.ac.at/bmkz/stolpersteine/st52.htm

Stolperstein der Woche 52

Diskussion um Sterilisation rührt an der Selbstbestimmung betroffener Menschen

Wie unter anderem „Der Standard“ (Steirerin klagt wegen "Zwangssterilisation" ohne ihr Wissen) und "bizeps" (Steiermark: Prozess um Zwangssterilisierung) vor kurzem berichteten, erfuhr eine 33jährige Frau mit Lernschwierigkeiten im Zusammenhang mit Untersuchungen bzgl. ihres unerfüllten Kinderwunsches davon, dass sie vor vielen Jahren ohne ihr Wissen und damit auch ohne ihre Zustimmung im Zuge einer Operation sterilisiert worden war. Damals war die Frau 20 Jahre alt. Laut Medienberichten hatten die Eltern der jungen Frau die Sterilisation gewollt und veranlasst.

Wie etwa Schönwiese und Sailer-Lauschmann (Sexualität und geistige Behinderung; Sterilisation) festgestellt haben, betrifft Zwangssterilisation vorwiegend Frauen und führt zu einer Reihe von äußerst negativen Auswirkungen auf deren Leben bis hin zu psychischen Beeinträchtigungen. Volker Schönwiese spricht an anderer Stelle davon, dass 50 % der Frauen mit geistiger Behinderung sterilisiert sind, davon die meisten ohne Einwilligung und oft ohne ihr Wissen. In einer Studie gab jede 4. geistig behinderte Frau an, sterilisiert zu sein, dazu kommen viele, die es nicht wissen. Zur geltenden Rechtslage bis 2001 folgerten Schönwiese / Sailer-Lauschmann: „Die fehlende gesetzliche Regelung in Österreich, die Sterilisation gegen den Willen der betroffenen Frauen grundsätzlich verbietet, ist ein international durchaus bemerkenswerter Skandal.“

Bis zum Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes am 1.7.2001 waren die rechtlichen Grundlagen der Sterilisation in Österreich durch § 90 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sterilisation galt demnach als absichtliche Körperverletzung, die nicht rechtswidrig war, wenn folgende Kriterien zutrafen: die betroffene Person war älter als 25 Jahre, willigte selbst ein und der Eingriff verstieß nicht gegen die “guten Sitten“. Über die Sterilisation bei Menschen mit geistiger Behinderung gab es keine eigene Bestimmung, lediglich die „Gute-Sitten-Klausel“ war dazu da, diese heikle Materie zu „regeln“. Diese wurde dahingehend konkretisiert (vgl. Kopetzki 1995, S. 861), dass folgende Gründe eine Sterilisation rechtfertigen können:

•   „Genetische Indikation“ : Gefahr von erheblicher Schädigung des Nachwuchses
•   „medizinisch-soziale Indikation“: Gefahr erheblicher Gesundheitsschäden durch die mit der Geburt verbundenen Belastungen

§ 90 StGB besagte auch, dass Sterilisation ohne jede Einwilligung eigentlich ausnahmslos unzulässig war, wobei als Kriterium die Einwilligungsfähigkeit gegeben sein musste. Diese war nicht an die Geschäftsfähigkeit gekoppelt, d.h. nicht automatisch konnte jemand als nicht einwilligungsfähig angesehen werden, der einen Sachwalter hatte. Bei Fehlen der Einsichtsfähigkeit stellte sich die Frage, ob eine ersatzweise Zustimmung durch den Sachwalter möglich war und dazu gab es äußerst widersprüchliche Rechtsmeinungen. Auf jeden Fall musste eine eventuelle Zustimmung des Sachwalters durch das Gericht genehmigt werden, zudem bedurfte es zuvor eines Gutachtens über Urteils- und Einsichtsfähigkeit, weiters eines gynäkologisches Gutachten zur Frage, ob eventuell schon eine Sterilisation stattgefunden hat bzw. die Person überhaupt fruchtbar ist.

Gelebte Praxis ist in Österreich war allerdings jene, dass bei Minderjährigen die einfache Zustimmung der Eltern reichte und auch bei Erwachsenen die betroffenen Frauen selbst kaum je befragt wurden, wie im vorliegenden Fall besonders drastisch sichtbar wurde. Darauf wurde von Kritikern schon seit längerem verwiesen, so etwa stellte Peter Schlaffer, Geschäftsführer des Vereins für Sachwalter- und Patientenanwaltschaft 1998 bei einer Enquete im Parlament zum Thema „Zwangssterilisation“ fest, dass er „...es für einen kolossalen Fehler halte, daß die Sterilisation an minderjährigen geistig behinderten Frauen durch Zustimmung auch nur eines Elternteils oder des Jugendwohlfahrtträgers ohne pflegschaftsgerichtliche Genehmigung für zulässig gehalten wird“. (Aus der Sicht der Sachwalterschaft - Zwangssterilisation)

Die Änderungen, die durch das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2001 erfolgten, führten zu folgenden Änderungen im ABGB, wo es nun unter § 146d. lautet: „Weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern können in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen“.

Bei volljährigen, voll handlungsfähigen Personen darf eine Sterilisation nur unter der Voraussetzung der persönlichen Zustimmung des/r Betroffenen durchgeführt werden. Eine Ausnahme liegt laut § 282 Abs 3 ABGB bei der Bestellung eines Sachwalters vor, wobei sehr enge Grenzen definiert wurden, bei der eine eventuelle ersatzweise Zustimmung mit Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes erfolgen kann (http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/).

Eine Sterilisation unter Voraussetzungen, wie sie die Frau wie eingangs beschrieben erleiden musste, wäre laut der derzeit geltenden Rechtslage nicht zulässig, war aber auch bereits unter den damals geltenden Voraussetzungen unzulässig!

Die Befürchtungen des Anwaltes der Betroffenen, „...dass auch heute noch derart vorgegangen wird und Verstöße gegen die Verpflichtung der Bestellung eines Sachwalters und der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung geschehen“ ist nicht von der Hand zu weisen. Ähnliche Befürchtungen wurden in Deutschland in Zusammenhang mit der Regelung des Deutschen Bundestages, wonach alle vier Jahre ein Bericht über die Sterilisation bei Menschen mit geistiger Behinderung vorgelegt werden muss, laut. Der Bericht sollte über praktischen Auswirkungen der im Betreuungsgesetz enthaltenen Regelungen zur Sterilisation berichten. Durch das Deutsche Betreuungsgesetz ist die Sterilisation von Minderjährigen verboten. Ersatzweise ist eine Zustimmung nur dann möglich, wenn sie dem Willen des Betreuten nicht widerspricht und wenn abzusehen ist, dass der Betreute auf Dauer einwilligungsunfähig bleiben wird. Laut Bericht ist nach dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes vom 1.1.1992 die Zahl der Sterilisation in Deutschland drastisch zurückgegangen. Von geschätzten 1000 Sterilisationen von geistig behinderten Menschen pro Jahr vor Inkrafttreten des neuen deutschen Betreuungsrechtes, sank die Zahl der von den Gerichten genehmigten Sterilisationen auf rund 90 im Berichtszeitraum (http://dip.bundestag.de/btd/13/038/1303822.asc). Kritiker befürchten allerdings, dass vielleicht weniger Sterilisationen beantragt, dafür aber viele illegal durchgeführt werden könnten, d.h. dass die Dunkelziffer steigen könnte. Es ist zu hoffen, dass diese Befürchtungen im Zusammenhang mit der neuen österreichischen Rechtslage unbegründet sind. Verfolgt man allerdings aktuelle Diskussionen über Sterilisation, so bleiben Zweifel!

Mehrere Aspekte werden in Zusammenhang mit der Diskussion der Sterilisation wieder deutlich, nämlich, dass die Sexualität von Menschen mit Lernschwierigkeiten ein Tabu darstellt. Durch Sterilisation – so dachten und denken wohl viele – konnte und kann man sich eine Auseinandersetzung damit ersparen. Sterilisation, so wurde und wird auch heute noch immer wieder argumentiert, schütze die betroffenen Frauen vor sexueller Gewalt, verharmlost als „sexueller Missbrauch“. Wahr ist vielmehr, dass sexuelle Gewalttäter durch die Sterilisation vor Verfolgung geschützt wurden! Sichtbar wird bei der Diskussion auch, dass Sterilisation ein Thema ist, das in erster Linie Frauen mit geistiger Behinderung betrifft, denen Selbstbestimmung im Bereich Partnerschaft und Sexualität weitgehend verwehrt wird (siehe dazu auch Stolperstein Nr. 15 "Teilhabe(chancen) von Frauen mit Lernschwierigkeiten). Die Notwendigkeit, die betroffenen Frauen bei selbstbestimmtem Leben zu unterstützen, wird durch die Diskussion wieder drastisch verdeutlicht – ganz besonders, wenn es um die Tabuthemen Sexualität und mögliche Mutterschaft geht!

Marion Sigot
27. November 2005

Stolpersteine auf dem Weg zur Gleichstellung ist eine Aktion von:
•   Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum
•   Arbeitsbereich für Integrationspädagogik an der Uni Klagenfurt
•   Behindertenbeauftragter der Uni Klagenfurt

beratungs-, mobilitäts- und kompetenzzentrum, universitätsstr. 65, 9020 klagenfurt | ek

ZITATE-ENDE

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ZUSÄTZLICHER VERDACHT 2012:
GESUNDE KINDER WERDEN ALS
SCHWERBEHINDERTE GEFÜHRT


Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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ACHTUNG: INTERNE LINKS FUNKTIONIEREN NICHT - BITTE SPEICHERN ODER BLÄTTERN

Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
Über verlinkter Inhalte etc kann keine Verantwortung etc übernommen werden.

DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT
(OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTS- UND JUSTIZORGANE VERPFLICHTET
BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".

Es gilt die Unschuldsvermutung. Möglichkeit für hilfreiche Kommentare in:
Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
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Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV in hoher Qualität einzeln:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN 40 ZEILEN OHNE LINKS
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN 71 ZEILEN MIT LINKS


Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

Ranovsky Zwillinge - Im Zentrum steht das Kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html

34 MONATE: Bisher frei Schnauze rund 680.000 EURO materieller Schaden für den Steuerzahler
Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder - 1-2 Milliarden Schaden für den Steuerzahler/JAHR
10.000 €/KIND/MONAT ABGESEHEN VOM EXTREMEN MENSCHEN-KINDESLEID UND FOLGESCHÄDEN


20120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html

20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html

20120426 STRAFANZEIGE - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,353.0.html

20120425 KATHREIN STORMANN - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.html

201203xx Disziplinaranwalt
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,278.0.html

20120329 BESACHWALTERUNG WILLKÜR Parlament Anfrage
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,377.0.html

20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

20101018 DVD HÜPFEN SPRINGEN WERFEN TREFFEN SEHR GUT - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,288.0.html

20100718 FRÜHWARNSYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,327.0.html

201002xx DVD GESUNDE KINDER BIS 20070520 - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,287.0.html

20091120 1130 Wahrheitsgemäße VGE-Einvernahme am BG XXX
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,383.0.html

20091120 0630 VGE-ANTRAG OBSORGE einstweilig und vollständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,384.0.html

20081113 OFFIZIELL: SCHWERBEHINDERT - 1,5 JAHRE RÜCKWIRKEND AB 
20070801 !!!!! !!!!! !!!!! !!!!! !!!!!


20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN
                UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE


GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN BIS ZUM 20.05.2007:
FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE.


20070520 ZEUGIN MARGIT PEHAM 16.12.2009 - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,271.0.html

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquaflos - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,306.0.html

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200610xx SCHULREIF FÜR DEN REGEL-UNTERRICHT - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege

200603xx alter 4,6 jahre hallenfußball 4x halbvolley - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,279.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher schifahren - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig schleppliftfahren - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! - fröhlich gesund sportlich gs rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate - fröhlich gesund und geistig rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 850 GRAMM

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                VERDACHT 2012:
         VÖLKERMORD an der GRUPPE
        SCHWER VERLETZTE MENSCHEN

JUSTIZ-OPFER                    JUWO-OPFER
                PSYCHIATRIE-OPFER
(HEIMKINDER)               (PFLEGEKINDER)
(STERNENKINDER / ERMORDETE KINDER)



Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
« Letzte Änderung: 21 September 2012, 19:54:50 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.