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Schwanger? Abtreibung? Fehlgeburt? Lebendgeburt?

Begonnen von Lilly Rush, 08 Juni 2012, 08:19:32

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silversurfer

@Politicus :
   rechtsstaatlich gänzlich unterträglich wäre es , wenn der staat es zuließe oder gar daran mitwirkte , dass das interesse eines" kindeswohls " (etwa " vertuschung" der natürlichen abstammung  eines kindes von einem kriminellen vater)  zur grundlage für das interesse von verbrechern gemacht oder sonstwie damit verknüpft wird !! --- das ließe sich nach der rechtsordnung  auf gar keinen fall -  MMn auch nicht irgendwie moralisch - rechtfertigen oder entschuldigen !! ---
    diesfalls wäre übrigens die geltendmachung des amtshaftungsanspruches durch NK gar kein betrugsversuch , weil ja die  über die wahrheit (keine  8 1/2 jährige gefangenschaft durch einen einzeltäter WP) informierten staatlichen organe nicht über tatsachen GETÄUSCHT  worden wären --- und der amtshaftungsanspruch nur eine - im einvernehmen mit maßgeblichen staatlichen organen -   abgezogene show zur festigung der täuschung der öffentlichkeit   gewesen  ----   dass der anspruch abgewiesen wurde , tat dem eigerntlichen  ziel der irreführung der öffentlichkeit keinen abbruch  (NK  bzw ihr vertreter hats " immerhin  versucht" --- und die arme NK bleibt ohne entschädigung, die in wahrheit aber gar nicht angestrebt war , aber doch das opfer eines einzeltäters )..........

Lilly Rush

Mich beschäftigt die angebliche schwesterliche Flüsterfrage: "Hast eh nichts von der Schwangerschaft erzählt?

Wenn das wahr ist heißt das:

1. Die Schwester wusste von einer Schwangerschaft
2. Die Schwester hat sie seit damals nicht mehr gesehen und hatte auch keinen telefonischen Kontakt mit ihr.
3. Natascha war entweder als 10-jährige schwanger oder in einem Zeitraum bis etwa zum 16. Lebensjahr (ist eh schon lange her)
4. Die Schwester wusste nichts von den Folgen der Schwangerschaft. (Abtreibung, Geburt)

Der 2. Punkt erscheint mir ganz essentiell: Natascha hatte ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft mit ihrer Familie zumindest keinen direkten Kontakt.

Die Schwangerschaft mit 10 Jahren halte ich noch immer für sehr unwahrscheinlich.

Hat Priklopil eine schwangere Natascha bei sich aufgenommen? Zu einem späteren Zeitpunkt als 1998? Etwa 2003?
Das würde bedeuten, dass die Schwester wusste wo Natascha in der Zeit zwischen 98 und 2003 war. Das würde vielleicht auch das fliederfarbige Kinderunterhemd in Größe 128/8 erklären - die Tochter einer der Schwestern war 2003 8 Jahre alt (1995 geboren).

Politicus1

LR:
Wenn ich mich recht erinnere, haben wir keinen Beweis, bzw. keine authentische Quelle für diese schwesterliche Frage.
Im Gegensatz zu der Aussage des Arztes und den zwei Begründungen der NK für ihr Interesse an der Schwangerschaftsfrage.
Unter der Annahme, dass Kinder anderer Personen durch Geburtsurkunden und DNA-Analysen ausscheiden, bleibt dann die Frage, warum hat NK wirklich diese Frage beim Arzt gestellt? Zu dumm, dass der Arzt hier nicht nachgefragt hatte.

Lilly Rush

@ Politicus

Beweis nicht, aber ich weiß von wems stammt  ;)

Deswegen beziehe ich diese Frage in meine Überlegungen sehr wohl mit ein.


PS: Ähem, sie Politicus haben schon weit mehr Theorien verzapft.
Ich weiß sehr wohl, dass hier im Forum gewisse Themen Tabu sind zu denen von gewissen Mitgliedern nichts geschrieben werden darf, bzw. nur in völlig absurder Form.

Mary

Interessant ist auch der Bericht der OStA Innsbruck.
http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ee/eeedi16.nsf/suchedi?SearchView&subf=e&SearchOrder=4&SearchMax=4999&retfields=kampusch&ftquery=kampusch&query=%28kampusch%29#1339572038623

Dort findet sich u.a. folgendes:

"[...] Die Frage an Dr. Karl B. wegen der Nachweisbarkeit einer Schwangerschaft habe sie gestellt,

weil sie starke krampfartige Schmerzen gehabt habe und an einen Abortus gedacht habe. [...]"


Was jetzt ? - Interesse an Biologie (Behauptung der N.K im Interview) oder Probleme mit der

Regelblutung (Behauptung des Dr. Thomas M. ) oder die Annahme einer Fehlgeburt (Behauptung

der N.K) ?  Wobei die letzten beiden Behauptungen einander nicht unbedingt ausschließen

müssen.



Wahrheitsforschung

#20
AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT WAHRHEITSFORSCHUNG WAHRHEITSFINDUNG

Verdacht   1: Abtreibung mit 10
Verdacht   2: Gesunde Geburt mit 14
Verdacht   3: Kind von NK oder MW oder ?
Verdacht   4: Sohn oder Tochter ?
Verdacht   5: Kindesmutter NK oder MW oder ?
Verdacht   6: Mütterliche Großmutter ? oder ? oder ?
Verdacht   7: Mütterlicher Großvater ? oder ? oder ?
Verdacht   8: Kindesvater P oder H oder ?
Verdacht   9: Väterliche Großmutter P oder H oder ?
Verdacht 10: Väterlicher Großvater P oder H oder ?

AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT WAHRHEITSFORSCHUNG WAHRHEITSFINDUNG

StPO § 2 Amtswegigkeit

§ 2. (1) Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat ... in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.

StPO § 3 Objektivität und Wahrheitserforschung

(1) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind.

(2) Alle Richter, Staatsanwälte und kriminalpolizeilichen Organe haben ihr Amt unparteilich und unvoreingenommen auszuüben und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Sie haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln.

StGB § 200 Unterschiebung eines Kindes

Wer ein Kind unterschiebt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Dazu Fabrizy StGB 2010 10. Auflage § 200 Rz 2

Als Täter kommt jedermann in Betracht, ... 
Täter muss nicht ein Außenstehender sein; ...
handelt tatbildlich.

Das Unterschieben besteht darin, dass - auf welche Weise auch immer - der Anschein erweckt wird, der Unterschobene sei das leibliche Kind einer Person, von der er nicht stammt.

Zweck der Unterschiebung wird meist die günstige Unterbringung eigener Kinder,
Vertuschung einer strafbaren Handlung ... sein.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

dieblindenaugenderpallas

•im Verlies unter den persönlichen Gegenständer Nataschas befand siche in Kinderunterhemd Größe 128/8 (Körpergesamtgröße des Kindes 128 cm Alter ca 8 Jahre) Natascha hatte als sie "entführt" wurde Größe 152 und war ca. 140-145 cm Groß. Dieses Unterhemd konnte niemals von Natascha sein.

Wenn dieses Faktum stimmt (resp. aktenkundig ist), und von staatsanwaltlicher Seite geäußert wird, dass es keine weiteren Ermittlungsansätze gäbe, ist das - unabhängig von der Person Kampusch - schier unbegreiflich.

Nach offiziellem Ermittlungsstand wurde Frau Kampusch

1. als ca. 140-145 cm großes Mädchen entführt.

2. der Einzeltäter WP band sie nach eigenen Aussagen in einem von ihr autorisierten Buch mit Kabelbindern (ob umhäkelt oder nicht) an sich, um mit ihr zu "Kuscheln", hatte also sexuelle Motive, die sich über den Willen der Sexualpartnerin hinwegsetzten.

3. es gibt am Tatort Unterwäsche von einem Mädchen, dass deutlich jünger sein musste, als NK zum Zeitpunkt der Entführung.

4. dieser WP, wenn auch Einzeltäter im Fall Kampusch und wenn auch Selbstmörder, hat aufgrund dieses Faktums ein noch jüngeres Mädchen als NK so nahe gekannt, dass ihre Unterwäsche bei ihm gefunden wird.


5. Es gibt dezidierten Ermittlungsbedarf, ob ein Mann von dem die Behörden annehmen, dass er über viele Jahre ein minderjähriges Mädchen in seiner Gewalt hatte, auch ein zweites, noch jüngeres Mädchen  zumindest so nahe kannte, dass ihre Unterwäsche bei ihm gefunden werden kann.

silversurfer

@blinde augen....:
   man darf doch wohl annehmen, dass es eine aktenkundige, zumindest " am rande einer vernehmung" erfolgte, die gänzliche unbedenklichkeit des auffindens dieses kleidungsstückes "unter ihren persönlichen gegenständen" im haus ihres peinigers   dartuende erklärung der NK gibt ...........
    "umhäkelt" waren übrigens  nicht die aufgefundenen (ungebrauchten) kabelbinder, sondern der plastikschlauch , in dem sie sich befanden .............(die gänzliche "irrelevanz" dieses faktums liegt auf der hand)...........  hat man diese - noch brauchbaren -  sachen der NK auch als persönliche gegenstände ausgefolgt ? oder waren dies sachen des WP, die in den nachlaß fielen ? ---eine dritte person kommt ja kaum infrage (ausser mama P) ............... oder doch ?

Wahrheitsforschung

#23
AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT WAHRHEITSFORSCHUNG WAHRHEITSFINDUNG

Wahrheitsforschung FAKTEN vs MANIPULATION Antwort 25 am: 05 Juni 2012, 05:28:48
NK ERSCHEINUNGEN vs 3096 TAGE IM VERLIES - FAKTEN vs SUGGESTIVE SCHEINWELT
SEITE 2 - http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,217.15.html

AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT WAHRHEITSFORSCHUNG WAHRHEITSFINDUNG

Natascha Maria Kampusch (* 17.02.1988 in Wien)
Betrifft: Zeitraum 02.03.1998 - 23.08.2006

02.03.1998: 10,0 Jahre alt - Körpergröße, Gewicht, äußeres Erscheinungsbild
17.02.2004: 16. Geburtstag - Körpergröße, Gewicht, äußeres Erscheinungsbild
23.08.2006: 18,5 Jahre alt - Körpergröße, Gewicht, äußeres Erscheinungsbild

23.08.2006: ÄUSSERLICHES ERSCHEINUNGSBILD WIE MIT 16 JAHREN ? ODER WAS ?

TEXT ENTSPRECHEND ANGEPASST:

Bald sollte Kampusch' Körper «deutliche Spuren des Essens- und Lichtentzugs» zeigen.

«Ich war nur noch Haut und Knochen, auf den Waden zeichneten sich schwarz-blaue Flecken auf meiner weissen Haut ab.

Ich weiss nicht, ob sie vom Hunger oder von den langen Zeiten ohne Licht kamen –
doch sie sahen beunruhigend aus – wie Leichenflecken.

Ich wog nur noch 38 Kilo, war 18,5 Jahre alt und einen Meter siebenundfünfzig gross.»

AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT WAHRHEITSFORSCHUNG WAHRHEITSFINDUNG

PALLAS ATHENE 2012 VOR DEN VORHANG ZUM ÖFFENTLICHEN KICK-OFF HARD FACTS NK

AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT WAHRHEITSFORSCHUNG WAHRHEITSFINDUNG

23.08.2006 1300 UHR HARD FACTS

VERDACHT: DAS ÄUSSERE ERSCHEINUNGSBILD VON FRAU NATASCHA MARIA KAMPUSCH
ENTSPRICHT IN KEINSTER WEISE EINEM MENSCHEN, DER ANGEBLICH 3 096 TAGE OHNE
LICHT IN EINEM VERLIES GELEBT HAT. VON DIESEM VERDACHT HARD FACTS AUSGEHEND:


AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT WAHRHEITSFORSCHUNG WAHRHEITSFINDUNG

WIEDERAUFNAHME EINES ERMITTLUNGSVERFAHRENS BEGINNEND MIT 23.08.2006 1300 UHR

ZUSÄTZLICH:

WIEDERAUFNAHME EINES ERMITTLUNGSVERFAHRENS BEGINNEND MIT 17.02.1988 0000 UHR

AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT WAHRHEITSFORSCHUNG WAHRHEITSFINDUNG

AUFDECKER-LINK - http://kampusch.dieaufdecker.com/index.php/Hauptseite
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

silversurfer

@blinde augen :
    mit einer erklärung der NK  "am rande einer vernehmung" für die bedeutungslosigkeit des gewissen kleidungsstückes ist natürlich ein ganz besonders klenk, rauscher und seeh, ganz zu schweigen von orf-feurstein und krone EINLEUCHTENDER   hinweis gemeint --- etwa in der überzeugenden art des geistesblitzes der frau oberst für die bedeutung  bks- telefonate !
    "erklärungen" also, an denen sich doch nur GEMEINGEFÄHRLICGHE  verschwörungstheoretiker stoßen können !!

Lilly Rush

Es ist nicht nur das Unterhemd Größe 128 auffällig sondern auch die Skihose, beschrieben mit Größe 139/140.
Wobei 139/140 keine gängige Größe ist, hier muss es sich um einen Schreibfehler handeln. Die richtige Größenbezeichnung würde nämlich 134/140 lauten und die Hose daher für Kinder mit Körpergröße 134 bis 140 geeignet sein.  Viel zu kurz für Natascha in 2006.

silversurfer

---hab ich die aussage des supercops CI lincer in ibk richtig in erinnerung, wonach vergessen wurde, die bks-erklärung der oberstgattin" am rande einer vernehmung " schon ursprünglich festzuhalten ? -- "vergessen" :  wahrscheinlich waren die polizisten in ihrem lachkrampf nicht in der lage, ein schreibzeug zu bedienen ---wer ihnen später wohl gesagt hat, dass diese erklärung überhaupt nicht zum lachen ist ? ---könnte uns nur der oberst kröll sagen, wenn er überhaupt noch irgendwas sagen könnte !

The Truth

Schön, dass Ihr diese Quelle hier aufmacht und ich kann Euch sagen, dass ist nur die "Spitze des Eisberges".

Kampusch hat ein schlagendes Motiv

1. Die Unwahrheit zu sagen und 2. Die Wahrheit zu verdrehen.

Welches Motiv das ist, werden wir mit Start Ihres Kinofilmes bekanntgegeben.

Wer dann ins Kino geht und parallel dazu die Wahrheit liest, wird feststellen, dass Kampusch seit Jahren schon die ganze Welt belügt.

Unsere Beweise sind unwiderlegbar.

Schöne Grüße aus Deutschland,
- The Truth -

PS: Ihr Buch ist eine Lüge! Und ihr Film wird es auch ...

silversurfer

---ja --- das könnte der fehler (natürlcih nicht ein fehler der NK, sondern der dunkelmänner dahinter  ) gewesen sein : die lügen WELTWEIT zu verbreiten ---- auf nationonale ebene beschränkt hätten sie es vielleicht (ABER AUCH NUR VIELLEICJHT ) durchziehen können .............

Reichmann

#29
Ich bin mir ziemlich sicher, dass keiner der Akteure jemals daran gedacht hat, dass diese in Beton gegossene Geschichte jemals zu erschüttern sein wird.
Angefangen hat es aber bereits mit dem (glaube) Spanischen Fernsehteam, das plötzlich den Ski-Urlaub gebracht hat. Von dort an stinkt die Sache und NK musste immer mehr in die Defensive gehen. Ohne diese gigantische Medienmaschine wäre die Sache schon lange aufgeklärt.

Ich hatte übrigens letzte Woche ein ausführliches Gespräch mit einem Journalisten, der mir gesagt hat, dass er sich für seine Kollegen schämt. Das Verhalten lässt sich mit nichts entschuldigen.
Man erkennt, dass es auch in den Reihen der Medienleute schon argen Widerstand gibt.
Roland Reichmann
http://www.inhr.net