Zunächst kurz und bündige Zitate:
VGE-Begründung 6: Dr. Eckart RATZ, Präsident des OGH, amtiert offen sichtbar befangen und kann den realen Sachverhalt nicht erkennen.
Von Beginn der Verfahren bis zum oben angeführten Beschluss werden unwiderlegbare VGE-Tatsachenbeweise, VGE-Beweise, Begründungen, etc. offen sichtbar befangen nicht gewürdigt. Somit werden in einer suggestiven Scheinwelt offen sichtbar befangen verfahrensrelevante Beschlüsse gefasst.
Alle bisherigen VGE-Schriftsätze gelten auch hier und jetzt.
Somit werden die Instanzen von den VGE angerufen
1. ZUR TATSACHEN-BEWEISWÜRDIGUNG „BEFANGENHEIT“ und
2. ZUR TATSACHEN-BEWEISWÜRDIGUNG IN DEN SACHEN SELBST.
VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS: BEISCHAFFEN ALLER VOLL-
STÄNDIGEN AKTEN UND STELLUNGNAHMEN ALLER RICHTER & STA.VGE-Begründung 9: Es besteht der schwerwiegende Verdacht, dass offen sichtbar befangen gefasste Beschlüsse uva zum Begünstigen von schweren Straftaten gegen das reale xxx-Kindeswohl von xxx und xxx durch xxx, Mittäter und Beitragstäter verwendet werden.
Zum Tatsachen-Beweis: Elektronischer Akt und Beischaffen aller Akten.
VGE-Begründung 10:Dr. Eckart RATZ, Präsident des OGH, amtiert offen sichtbar befangen wie seine betroffenen Amtskollegen. Offen sichtbar befangen übersieht Dr. RATZ den Parteienstatus der VGE und das damit verbundene Recht auf Zusenden der Stellungnahmen aller abgelehnten Richter.
Den VGE werden offen sichtbar befangen somit weitere Beweismittel ZUM TATSACHENBEWEIS „OFFEN SICHTBARE BEFANGENHEIT DER AMTSORGANE“ verweigert.
Das „Nacherzählen“ von offen sichtbar befangen gefassten Beschlüssen, dient nicht der realen richterlichen Wahrheitsfindung.
Im Bereich des OGH, des OLG WIEN, der OSTA WIEN und der Generalprokuratur scheint eine amtswegige, objektive und reale Wahrheitsforschung und reale Wahrheitsfindung in der „CAUSA RANOVSKY“ derzeit nicht möglich.
Zum Tatsachen-Beweis: Elektronischer Akt und Anfrage im Parlament:
Causa Ranovsky - Missstände in der Justiz (10785/J)
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10785/index.shtmlsowie berichtspflichtiges Großverfahren BMJ-xxx
VGE-Begründung 13: Alle bisher betroffenen Justizorgane, einschließlich Dr. Eckart RATZ, übersehen offen sichtbar befangen neben den beruflichen Pflichten auch die klaren öffentlichen Aufträge der beiden Bundesministerinnen für Justiz und sinngemäß ESTA JAROSCH.
23.12.2010 ORF2 ZIB 22:00 Uhr Mag. Claudia BANDION-ORTNER:
„ALS RICHTER MUSS MAN FÜR DIE WAHRHEITSFINDUNG SORGEN.“21.04.2010 OTS: Mag. Claudia BANDION-ORTNER, ehemalige BMfJ:
„KINDESMISSBRAUCH BEKÄMPFEN, EGAL WO ER STATTFINDET!“31.10.2011 KURIER: Mag. Dr. Beatrix KARL, derzeitige BMfJ:
„NULL TOLERANZ BEI GEWALT GEGEN KINDER.“30.01.2011 22:00 ORF2 IM ZENTRUM ESTA Mag. Gerhard JAROSCH:
„Uns geht es um Fakten, uns geht es um Beweise ... und … die rechtliche Konsequenz … Nur das ist wichtig für uns.“Allen bisher betroffenen Justizorganen ist offen sichtbar befangen nicht bekannt die bedeutende Feststellung des EGMR in der Rechtssache Delcourt gegen Belgien aus dem Jahre 1970:
„JUSTICE MUST NOT ONLY BE DONE, IT MUST ALSO BE SEEN TO BE DONE.“