06.06.2012 EXTERNE MEINUNG ZUM ZUM B-KJHG - ANHANG 2
2012-05-23_JA-Heim-Notwohnung-ORF+Kommentar.doc
oe1.orf.at Gesellschaft
http://oe1.orf.at/artikel/303822 Kommentare in Schrägschrift
Mittagsjournal, 30.4.2012 Bernt Koschuh
Kindesabnahmen nur im Notfall
Schlechte Wohnung kein Grund
Familien in Wohnungsnot brauchen betreute Wohnangebote, fordern Kinderpsychologen. Kinder- und JugendanwältInnen aus den Bundesländern unterstützen diese Forderung. Allerdings bestreitet der oberösterreichische Landeshauptmann-Stv. Josef Ackerl, zuständig für die Jugendwohlfahrt, dass Wohnungslosigkeit oft Hauptgrund dafür ist, Kinder den Eltern wegzunehmen und in Heimen unterzubringen.
Ackerl widerspricht
Schlechte Wohnverhältnisse oder Wohnungslosigkeit dürfen nicht der alleinige Grund sein für eine Kindeswegnahme, sagen die Kinder- und Jugendanwältinnen von Oberösterreich und der Steiermark. Und ihnen seien auch keine Fälle bekannt, wo Wohnprobleme der Hauptgrund für Heimunterbringungen gewesen wären, widersprechen Sie den Aussagen von Psychologinnen im Ö1-Morgenjournal.
Und auch Josef Ackerl, Landeshauptmannstellvertreter in Oberösterreich, nimmt seine Jugend- und Sozialamtsmitarbeiter in Schutz - im konkreten Fall, über den Ö1 berichtet hat und im allgemeinen: Hilfe gebe es aus der Sozialhilfe, um Delogierungen zu vermeiden. Bei Mietrückständen gebe es Unterstützung, es werde Begleitung bei der wirtschaftlichen Haushaltsführung angeboten.1) Wenn Kinder abgenommen würden, so handle es sich um schwerwiegende Gründe wie Kindesmissbrauch, Gewalt, nachgewiesene Erziehungsunfähigkeit. Aber auch da bemühe man sich durch Begleitung der Familie, eine Abnahme zu verhindern.
1) alles formal und theoretisch festgeschrieben, doch wie schaut die Umsetzung in die Praxis aus? Mit wie vielen Hürden, Zeit- und Arbeitsaufwand auf Seite der Klienten - und absichtlichen Zeit- und Arbeitsaufwand auf Seite der Behörden - verbunden?
Zu wenig betreute Wohnungen
Laut der oberösterreichischen Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger wurden die ambulanten Hilfen für Familien in den vergangenen Jahren verdoppelt 2), aber es fehle an vorübergehenden betreuten Wohnungen für Familien in Not.
2) Warum werden keine Zahlen genannt? Woraus besteht die ambulante Hilfe? Besteht sie aus dem „Vorbeischaun“ einer Sozialarbeiterin?
In der Steiermark gebe es eine Handvoll solcher betreuter Plätze in einem Kinderdorf, sagt die steirische Kinderanwältin Brigitte Pörsch.
Mangel an Geld
Auch Landeshauptmannstellvertreter Ackerl würde einen weiteren Ausbau der Hilfestellungen grundsätzlich für wünschenswert halten, das Budget lasse dies aber nicht zu.
Der Landespolitiker fordert nun neuerlich mehr Geld vom Bund 3) zur Umsetzung des geplanten neuen Jugendwohlfahrtsgesetzes bzw. Kinderhilfegesetzes. Denn wenn es nicht genug Personal 3) zur Umsetzung des Gesetzes gibt, würden am Ende die Sozialarbeiterinnen am Pranger stehen, wenn sie die Anforderungen des Gesetzes wegen Überforderung nicht umsetzen könnten.
3) mehr Geld, mehr Personal. Es geht
1. nicht um den Schutz der Kinder, sondern um den Schutz der Sozialarbeiterinnen im Jugendamt
2. um die Vermehrung des Personals, welches von einem vom politisch gesteuerten und ideologisch ausgerichteten Arbeitgeber und der dahinter stehenden politischen Partei in einer Vorfeldorganisation eingesetzt und genutzt wird.
Klar, die Angestellten/Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt wissen wo der Brotkorb hängt.
3). Man ersieht an den unzähligen Wortspendern (grau unterlegte Textstellen) wer aller an der „Kinderhilfe“, d.h. an dem Geld vom Bund, interessiert ist.
Das Kinderhilfegesetz = die wunderbare Personalvermehrung im Jugendamt.
Ziel des 4-Augenprinzips: die Aussage einer Mitarbeiterin kann stets durch die „akkordierte“ Aussage der zweiten Mitarbeiterin vor Gericht bezeugt werden. Keine Mitarbeiterin wird den Aussagen der Kollegin widersprechen, natürlich zum Nutzen beider und zum Nutzen der ganzen Institution, jedoch zum Nachteil jener, welche Klagen gegen Mitarbeiter/innen des Jugendamts und deren Tätigkeit vorbringen. (Als Vertrauensperson bei Gericht und Jugendamt kann man dies selbst miterleben….)
Beim Erfahrungsaustausch unter Fachkollegen aus dem Bereich innerbetriebliche Organisation ist des öfteren die rein rhetorische Frage zu vernehmen: Nennen Sie eine Frau, die gegen eine Kollegin aussagt, außer es geht um weibliche Konkurrenz oder um die eigenen Kinder!
„Überforderung“ oder „Benachteiligung“ ist der Neusprach für „Unfähigkeit“!
Schon wieder „von der eigenen Pseudoaktivität überforderte weibliche Opfer“, eine Vielzahl von ungeeigneten, unqualifizierten und/oder auch asozialen Mitarbeiter/innen, welche genau wissen, wie ein Sozialsystem zum eigenen Vorteil ausgenützt werden kann.
Die Forderung des 4-Augenprinzips für die Mitarbeiterinnen des Jugendamts wurde schon im Februar 2009 von DSA Georg Dimitz erhoben, und zwar nach der Anklage der im Fall LUCA tätigen Sozialarbeiterin um die Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt zu schützen!
Georg Dimitz: Leiter des JA Wien 13
Personalvertreter in der MA 11,
Vorsitzender der Vereinigung sozialdemokratischer Angehöriger in Gesundheits- und Sozialberufen im Bund sozialistischer Akademiker (BSA): siehe
http://www.linkedin.com/pub/georg-dimitz/35/9a/29a und
http://www.bsa.at/struktur-des-bsa/fachgruppen/vereinigung-sozialdemokratischer-angehoriger-in-gesundheits-und-sozialberufen/-------------------------------------------------------
http://oe1.orf.at/artikel/303804Morgenjournal, 30.4.2012 Bernt Koschuh
Schlechte Wohnung - Kinder weg
Experten kritisieren Teufelskreis
Armut und schlechte Wohnverhältnisse sind in Österreich immer wieder ein Grund dafür, dass Eltern ihre Kinder weggenommen werden. Psychologinnen fordern mehr Not-Wohnungen 4). Im neuen Kinderhilfegesetz wäre das auch vorgesehen, doch das Gesetz ist bisher am Streit um die Finanzierung gescheitert.
4) mehr Geld für Einrichtungen, deren Erhaltung und Verwaltung, und für Personal!
Dramatische Kindeswegnahme
Die bevorstehende Delogierung war im Fall einer Familie aus dem Bezirk Eferding für das Jugendamt der Anlass einzuschreiten. Der Vater von zwei Buben - damals fünf und knapp vier Jahre alt - erzählt über das wohl für alle Beteiligten dramatische Erlebnis: "Es waren vier Polizisten, einer mit der gezogenen Waffe. Und die haben uns zu viert zurückgehalten und die zwei Damen vom Jugendamt haben die Kinder ohne Jacken, ohne Schuhe einfach in ein Auto verfrachtet und sind abgehaut."
Widersprüchliche Bilder
Das war 2007. Das Jugendamt hat damals die noch aktuelle Wohnung im Bezirk Eferding und ein Haus in Niederösterreich, wo die Eltern hinziehen wollten, inakzeptabel gefunden, sagt die Mutter: "Wir haben leider einen Schimmelbefall gehabt und zu hohe Schulden. Da ist nur ein Elternteil arbeiten gegangen." Das Jugendamt argumentiert allerdings auch, die Kinder hätten Hunger gelitten, ihre Entwicklung sei gestört und gefährdet gewesen. Und wie oft solchen Fällen: Die Eltern seien nicht kooperativ gewesen, hätten sich gegen das Einschreiten des Jugendamts und gegen einen Kindergartenbesuch gewehrt.
Aber ein äußerst positives Bild von den Eltern zeichnet im Vorjahr ein Gerichtsgutachten der Psychologin Rotraut Erhard: Da heißt es, die Eltern seien erziehungsfähig, einfühlsam und wertschätzend gegenüber ihren Buben. Die Kinder seien durch die Kindeswegnahme traumatisiert und frustriert, weil ihr Wunsch, bei den Eltern zu wohnen nicht erfüllt wird.
Ein Teufelskreis
Seit fünf Jahren kämpfen die Eltern gegen Jugendamt und Gericht um ihre Kinder. Zwar wohnt die ganze Familie jetzt in Niederösterreich im Tullnerfeld - allerdings getrennt - die Buben in einer Wohngemeinschaft. Die Eltern durften sie monatelang nicht sehen und jetzt nur zwei Wochenenden pro Monat. Das sei kein Einzelfall, sagt die Psychologin und Sachverständige Marion Waldenmair. "In meiner Wahrnehmung ist es ein Teufelskreis. Eltern die ihre Kinder verlieren, müssen eventuell für diese Unterbringung auch noch zahlen. Die Eltern haben nicht mehr die Kinderbeihilfe, sie bekommen keine Wohnbeihilfe und sie bekommen zu kleine Wohnungen zugewiesen, weil sie dann ja nur mehr alleine oder zu zweit sind und nicht mit Kindern leben." 5)
5) Damit wird nicht nur die Fremdunterbringung der Kinder perpetuiert sondern auch der eigene Job abgesichert.
Wer kassiert an Stelle der Eltern die Kinderbeihilfe, die Wohnbeihilfe?
Wem werden die Erziehungszeiten auf die Pension angerechnet?
"Gezielte Unterstützung geben"
Und Psychologenverbandspräsidentin Ulla Konrad sieht einen Mangel an speziellen Notquartieren für Familien. Ein Heimplatz kostet samt Betreuung gut 3.000 Euro pro Kind und Monat 6).
Wohnungen für Familien kämen den Staat viel billiger, sagt Konrad und fügt hinzu:
"Die Kindesabnahme ist ein sehr starker Eingriff in das Leben eines Kindes und eine Entscheidung, die lebensentscheidend sein kann. Und wenn es darum geht, dass jemand seine Wohnung aus welchen Gründen auch immer nicht halten kann, sollte es möglich sein, dass man hier gezielte Unterstützung gibt, damit das Kind bei seinen Eltern bleiben kann." Die Eferdinger Jugendamtsleiterin Sylvia Mayr sagt, vereinzelt gebe es solche Wohnungen - aber über mehr würde sich auch das Jugendamt freuen.
6) Kostengünstiger wären finanzielle Überbrückungshilfen für Eltern (Hilfe zur Selbsthilfe, für ein „Empowerment“ der Eltern unter Supervision) bei gleichzeitiger Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der befristet gewährten Beiträge durch das JA. Die Gelder würden direkt den Kindern zu Gute kommen und nicht in der Administration, nicht in den fixen und variablen Kosten der Wohnungen (für Bau, Abschreibung, Anmietung und Erhaltung) und nicht in den Personalkosten versickern.
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http://oe1.orf.at/artikel/302480Morgenjournal, 13.4.2012 Barbara Gansfuß
Familie
Kinderhilfe weiter umstritten
Widerstand auch gegen vierten Anlauf
Nach vier Jahren Streit um ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz liegt nun der vierte Gesetzesentwurf vor. Geht es nach Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP), soll das Gesetz im Juli in Kraft treten. Das ist aber mehr als fraglich, denn die Länder leisten erbitterten Widerstand.
Inhaltlich nichts Neues
Andrea Kdolsky, Christine Marek, Verena Remler und jetzt Reinhold Mitterlehner (alle ÖVP) - sie alle haben bisher vergeblich versucht 7), ein neues Gesetz zu schaffen mit dem Ziel, Kinder vor Gewalt zu schützen und sie generell besser abzusichern. Mitterlehner hat zwar die Startfinanzierung des Bundes verdreifacht, der Widerstand in den Ländern bleibt dennoch. Die Experten wollen sich aber nicht so sehr über Kosten unterhalten, sondern über die Qualität. Und die verbessere sich mit dem neuen Gesetz nicht , sagt Michael Gnauer von SOS-Kinderdorf 8): "Es ist einfach ein bisserl moderner formuliert, und es wird sich, wenn das wirklich am 1. Juli in Kraft tritt, für uns nicht wirklich etwas ändern."9)
7) warum?
8) siehe:
http://www.kinderhabenrechte.at/Netzwerkgehört auch zum Netzwerk
www.kinderhabenrechte.at9) warum dann 11,7 Millionen € ?
Beauftragter, einheitliche Normen
Die Interessensgemeinschaft, der auch SOS-Kinderdorf angehört, fordert einen unabhängigen Kinder- und Jugendhilfebeauftragten 10), der sich um Kinder kümmert, die nicht bei ihren Eltern leben. Außerdem: Wie für ein Kind gesorgt wird, könne nicht davon abhängen, in welchem Bundesland ein Kind lebt.
Beispiel Gefährdungsabklärung 11): Wer entscheidet, ob ein Kind aus einer Familie genommen wird, wenn es dort z.B. misshandelt wird - eine Sozialarbeiterin alleine oder zwei Personen, die sich gemeinsam ein Bild machen? Dieses Vier-Augen-Prinzip ist im neuen Gesetzesentwurf eine Kann-Bestimmung. Für Experten, wie die steirische Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch, ist das zu wenig. Sie verlangt eine verpflichtende Bestimmung.
10) wieder eine Stabsstelle mehr mit „Overhead“ plus Personal, welches selbstverständlich dem Parkinson´schen Gesetz gehorcht.
11) Normen, geschweige denn einheitliche Normen existieren offensichtlich nicht.
Welche formale und inhaltliche Kriterien gelten für die Feststellung von Kindesgefährdung?
Offensichtlich gilt allein die subjektive Einschätzung: „Gefahr im Verzug“ um sich selbst Arbeit zu verschaffen und um den eigenen Job abzusichern! Wo bleibt die Kontrolle?
Wo bleibt die persönliche Verantwortung derjenigen, welche eine Kindesgefährdung feststellen? Wie wird persönliche Verantwortung eingelöst?
Länder wollen stabile Finanzierung
Und auch das Kostenargument können die Experten nicht mehr hören. Es geht um etwas mehr als 10.000 Kinder, das müsse sich ein Staat leisten, sagt Brigitte Pörsch. Die Länder fürchten sich vor einer Kostenexplosion. Die zugesagten 11,7 Millionen des Bundes für drei Jahre seien nicht genug, sagt der zuständige Landesrat in Oberösterreich Josef Ackerl (SPÖ). So werde sich das Gesetz mit 1. Juli nicht ausgehen, die Bundesregierung müsse sich bewegen, so Ackerl: "Wir brauchen eine Dauerfinanzierung, anders können wir 35 zusätzliche Dienstposten 12) nicht finanzieren." Er jedenfalls werde nicht zustimmen, und das sehen auch das Burgenland, die Steiermark und Tirol so.
12) 11,7 Millionen (d.h. 3,9 Millionen pro Jahr) für mehr Personal, nicht für Kinder!
Staatssekretärin Verena Remler vergab schon 3,4 Millionen € im Jahr 2011 an die Jugendämter (selbstverständlich auch ohne Konditionen)
Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im Gespräch mit Paul Kraker
Mitterlehner an OÖ: "Ungeheuerlich"
Familienminister Mitterlehner weist die Kritik vor allem aus Oberösterreich scharf zurück. Der Bundesminister beharrt im Ö1 Morgenjournal darauf, dass die Kompetenz im Landesbereich bleibe und der Bund nur bis zum nächsten Finanzausgleich "über den Schatten springt" 13). Dass Oberösterreich nun vom Bund mehr Personal verlange sei "ungeheuerlich". Der Bund habe seine Verpflichtung erledigt, "die Länder müssen hier in Vorlage treten. Und wenn sie das nicht tun, dann müssen sie sich beim nächsten Missbrauchsfall vorwerfen lassen, dass sie hier säumig waren."
13) Der Minister ist bereit Millionenbeträge einer Organisation zur Verfügung zu stellen, obwohl er weder die Kontrolle über die sachgerechte Verwendung der Mittel ausüben, noch bei Verstößen die notwendigen Konsequenzen durchsetzen, ja nicht einmal einfordern kann. Können Sie sich einen Firmenchef vorstellen, der in dieser Art auch nur 5.000.- € einer Firma zur Verfügung stellen würde, die als Subkontraktor für den Chef und Auftraggeber dieser Firma arbeiten soll? Klarerweise ein vorprogrammierter Konflikt, wenn einer nur zahlen soll, und der andere nur kassiert!
Obendrein verschenkt er das Geld an den politischen Konkurrenten!
Kurzsichtigkeit, Stumpfsinn, fahrlässige Krida oder gar ein abgekartetes Spiel? Auslegungssache oder alles zusammen!
"Anderes scheinbar wichtiger"
Den Ländern sei das Thema schon seit vier Jahren bekannt, so Mitterlehner. Sie hätten die Gelegenheit gehabt, budgetäre Vorbereitungen zu treffen. "Scheinbar sind andere Themen dort wichtiger". Dem Land Oberösterreich seien Dinge wie fachliche Standards 14), flächendeckende Bereitstellung sozialer Dienste und sozialpädagogischer Einrichtungen seit 1989 verpflichtend vorgeschrieben. "Das hätte man schon längst machen müssen und das will man uns jetzt vorrechnen", so Mitterlehner.
Die Wurzel des Problems sieht Mitterlehner darin, "dass es keine Lobby gibt, die im Landesbereich entsprechend auftritt, und die einzige Diskussion findet scheinbar auf der Bundesebene statt."
14) fachliche Standards (auch des Personals) sind noch keine Garantie für fachgerechte Arbeit
Mittagsjournal, 13.4.2012 Bernt Koschuh
Drei blockieren
Es sind die Bundesländer Steiermark, Oberösterreich und Burgenland, die sozusagen ein Veto gegen das Kinderhilfegesetz eingelegt haben. Sie wollen mehr finanzielle Zusagen vom Bund für zusätzliches Personal in der Jugendwohlfahrt 15). Und die Landespolitiker aus der Steiermark und dem Burgenland betonen, es werde ohnehin alles Mögliche getan, um Kinder in Familien und in Heimen zu schützen.
15) mehr Geld für mehr Personal
Andere haben aufgestockt
Tatsächlich ist schwer nachzuprüfen, ob in Oberösterreich, der Steiermark und dem Burgenland weniger für den Kinderschutz getan wird. Tatsache ist aber, dass etwa Vorarlberg und Tiroler, spätestens seit dem Tod der Buben Luca und Cain reagiert und Personal in der Jugendwohlfahrt aufgestockt haben 16) - neuneinhalb Posten etwa in Tirol, sagt Landesrat Gerhard Reheis. Doch wie es mit dem schon vierten Kinderhilfe-Gesetzesentwurf weitergehen soll, ist derzeit unklar.
13.04.2012
16) Wie soll eine Aufstockung des Personals die Ursachen der Missstände verhindern? Vergl.9)
Jugendschutz weiter uneinheitlich
Bundesländer uneinig
Seit Jahren gibt es Bemühungen, den Jugendschutz bundesweit zu vereinheitlichen, auch Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hatte sich das zum Ziel gesetzt. Doch eine Einigung mit allen neun Bundesländern wird zunehmend unwahrscheinlicher. Vorarlberg und Kärnten wollen weiterhin Ausnahmen.
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http://oe1.orf.at/artikel/301258Morgenjournal, 27.3.2012 Bernt Koschuh
Heimkinder oft im Ausland untergebracht
Kritik von Kinder- und Jugendanwälten
Österreichische Kinder- und Jugendanwälte kritisieren, dass Heimkinder oft zu weit weg von ihrem Elternhaus untergebracht werden 17). Derzeit sind 84 österreichische Kinder und Jugendliche sogar im Ausland. Die befürchteten Folgen: Entwurzelung der Kinder und kaum Kontrollmöglichkeiten für die Jugendwohlfahrt.
17) Vielfach ist es die Absicht der Jugendämter wiederholte Kontakte zwischen Kindern und Eltern zu verhindern, bzw. unmöglich zu machen. (z.B. 2 Geschwister in 2 verschiedenen Heimen in großer Entfernung vom Wohnsitz der Eltern untergebracht, bei zeitgleich angesetzten Besuchszeiten und u.U. durch Sabotage gerichtlich genehmigter Besuchszeiten).
Zu wenige Einrichtungen im Inland
Vor allem die westlichen Bundesländer Tirol, Salzburg und Vorarlberg haben Heimkinder im Ausland untergebracht. 38 Kinder und Jugendliche aus Tirol, 17 aus Salzburg und 10 aus Vorarlberg haben zuletzt großteils in spezialisierten Wohngemeinschaften im benachbarten Deutschland gelebt - zum Teil auch weil es im Inland zu wenige geeignete Einrichtungen gibt.
Keine Kontrolle im Ausland
Das kann zu massivem Kontrollmangel führen, sagt der Vorarlberger Kinderanwalt Michael Rauch. In einer deutschen Einrichtung dürften Vorarlberger Kinder zuletzt geschlagen und getreten worden sein. "Die Vorarlberger Jugendwohlfahrt kann natürlich nicht im Ausland als Aufsichtsorgan für Heime oder stationäre Einrichtungen auftreten," weder vorbeugend noch jetzt aufklärend. Die deutschen Behörden ermitteln 18). Bis Sommer sollen sieben betroffene Kinder zurück nach Vorarlberg geholt werden.
18) Die Jugendwohlfahrt selbst geht genau so vor wie ihr großzügiger Gönner, der Herr Minister. Im letzten Jahr hat sie 84 österreichische Kinder in ausländischen Heimen untergebracht, bezahlt selbstverständlich dafür (was natürlich unerwähnt bleibt, ebenso wie viel bezahlt wurde und wird) und beklagt im Nachhinein, dass ihr dabei keine Kontrollmöglichkeit zusteht, was mit den Kindern im Ausland geschieht und wie mit ihnen umgegangen wird!
Verstreut über Europa und Afrika
Rauch meint sinngemäß auch, dass man ursprünglich versucht habe, Jugendliche quasi ins Ausland loszuwerden, mit denen man nicht mehr zurechtkam. Auskünfte aus den Bundesländern Kärnten und Steiermark zeigen: Einzelne Jugendliche werden auch in Spezialeinrichtungen in Frankreich, Spanien, Portugal, ja sogar in Polen, Griechenland und Namibia untergebracht - vermittelt oft durch eine deutsche Organisation 19).
19) Was geschah/geschieht mit den Kindern im Ausland? Kamen sie je zurück? War/ist Adoption, Missbrauch, Pädophilie auszuschließen? Wer kassiert für Freigaben zur Adoption?
Die Unterbringung der Jugendlichen in Spezialeinrichtungen im Ausland kostet selbst-verständlich noch viel mehr!
Kontakt reißt ab
Die steirische Kinderanwältin Brigitte Pörsch befürchtet eine völlige Entwurzelung der Jugendlichen. Sie kritisiert außerdem, dass alleine aus der Steiermark 270 Kinder in Wohngemeinschaften in anderen Bundesländern untergebracht sind. Damit werde es schwer bis unmöglich, den Kontakt nach Hause zu halten. "Für Kinder, die an Geschwistern hängen, ist das wirklich ein Wahnsinn", so Pörsch.
Auslaufende Praxis?
In den Jugendabteilungen der Länder wird hingegen betont, dass die Kinder möglichst grenznahe und wohnortnahe untergebracht würden. Im Einzelfall - etwa nach massiver Gewalt in der Familie oder bei intensivem Kontakt in die Drogenszene - könne eine größere Entfernung vom Heimatort auch sinnvoll sein. Unterbringungen im Ausland würden nur mit Einverständnis der Jugendlichen erfolgen, heißt es aus der Steiermark. Und in den meisten Bundesländern scheint man von Unterbringungen im Ausland auch zunehmend abzukommen. Früher dürften noch deutlich mehr Heimkinder im Ausland gelebt haben als die aktuell 84 Betroffenen.
Detailzahlen der Bundesländer
Wien
0 im Ausland (im Vorjahr eines, 299 in anderen Bundesländern, v.a. NÖ
Niederösterreich
0 im Ausland, 55 in anderen Bundesländern
Oberösterreich
5 im Ausland (Deutschland)
Salzburg
17 im Ausland (Deutschland), 94 in anderen Bundesländern
Tirol
38 im Ausland (Deutschland), 60 in anderen Bundesländern
Vorarlberg
10 in Deutschland
Kärnten
5 im Ausland (Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Deutschland), rund 150 in anderen Bundesländern, Gesamt: rund 900 davon rund 200 bei Pflegeeltern, 700 in Heimen und Wohngemeinschaften
Steiermark
im Vorjahr 9 im Ausland (Deutschland, Griechenland, Namibia, Spanien, Polen), 273 in anderen Bundesländern, gesamt 2.190 Kinder fremduntergebracht, davon 984 bei Pflegeeltern und 1206 in Heimen und WGs
Burgenland
0 im Ausland, 150 fremduntergebracht, rund ein Drittel in anderen Bundesländern
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http://oe1.orf.at/artikel/296874Morgenjournal, 1.2.2012 Bernt Koschuh
Österreich, Justiz
Kritik an Dauer von Obsorgeverfahren
Umstrittene Kindesabnahme geht in nächste Instanz
Die österreichische Justiz wird immer öfter wegen der langen Dauer von Obsorgeverfahren kritisiert - zuletzt auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Fall eines vierjährigen Mädchens aus Wien, das nach drei Jahren bei Pflegeeltern laut Gerichtsentscheid zur leiblichen Mutter kommen sollte, zeigt die Brisanz.
Traumatisiertes Kind offenbar massiv verwirrt
Nur zwei Tage bevor das Mädchen zurückübersiedeln sollte zu seiner Mutter, wurde die Entscheidung des Berufungsgerichts bekannt gegeben. Die Vierjährige war vergangene Woche schon über die bevorstehende Übersiedlung informiert worden und schien gut damit zurecht zu kommen, sagt die leibliche Mutter.
"Am Anfang hat sie natürlich geweint und war durcheinander aber nach einer halben/dreiviertel Stunde war sie wieder lustig und hat dann zur Pflegemutter gesagt: Dann wird sie halt die Pflegemutter besuchen gehen. 'Das macht ja nix.'"
Derartige Reaktionen des Kindes wurden auch von einer Psychologin bestätigt. Jetzt sei das bereits einmal traumatisierte Kind wohl massiv verwirrt, fürchtet die Mutter.
Drei Jahre dauernder Rechtsstreit
Das Wiener Jugendamt hatte ihr die Tochter vor drei Jahren weggenommen mit dem Argument, es bestehe Gefahr in Verzug. Nach drei Jahren Rechtsstreit und widersprüchlichen Gutachten kam eine Psychologin im entscheidenden Gutachten zum Schluss, dass die Mutter vermutlich immer erziehungsfähig war.
Das Wiener Bezirksgericht beschloss die Rückführung. Und die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin meinte laut Gerichtsprotokoll, das Jugendamt respektiere die Entscheidung und auch die Leistungen der Mutter, die den Elternführerschein und ein Praktikum in einem Kindergarten gemacht hat.
Weiteres Gutachten gefordert
Trotzdem schrieb das Jugendamt unmittelbar darauf eine vehemente Berufung. Stefan Podiwinsky, Onkel und Anwalt der Mutter kritisiert, dass sich erst nach drei Jahren herausstellte, dass es nie einen Grund für eine Kindesabnahme gegeben habe und dann behauptet würde, das Kind könne nicht mehr zurückgeführt werden, weil es sich bereits woanders zu stark eingewöhnt hätte.
Darauf läuft die Berufungsentscheidung des Landesgerichts hinaus - dass nach dem Gutachten über die Mutter noch ein weiteres eingeholt werden muss, darüber was die Trennung von den Pflegeeltern für die Vierjährige bedeuten würde.
Kinderbuchautorinnen entsetzt über Jugendamt
Landesgerichtssprecherin Waltraud Berger meint, das schlimmste wäre doch, wenn das Kind jetzt zuerst zur Mutter kommen würde und dann nach neuerlichen Berufungen und Gerichtsentscheidungen wieder zurück zur Pflegefamilie.
Die Kinderbuchautorinnen Rachel van Kooij und Renate Welsh aber zeigen sich entsetzt von der Haltung des Jugendamts in dem Fall. Sie geben heute eine Pressekonferenz und wollen ein Buch über umstrittene Kindesabnahmen schreiben.
01.02.2012
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http://oe1.orf.at/artikel/296890Mittagsjournal, 01.02.2012 Bernt Koschuh
Familie, Justiz
Streitfall Kindeswegnahme
Gerichtspsychologen gegen Jugendamt
Wann muss ein Kind den leiblichen Eltern weggenommen werden? Und wann kann es wieder zu ihnen zurück? Eine heikle Frage, über die jetzt in Österreich die Experten streiten. Anlassfall ist der Kampf einer Mutter um ihre vierjährige Tochter, das Kind lebt seit drei Jahren bei Pflegeeltern.
Auf der einen Seite stehen die Wiener Jugendwohlfahrt und die Kinderanwältin Monika Pinterits: Sie tendiert dazu, Kinder nach Kindeswegnahmen eher bei Pflegeeltern zu belassen. Auf der anderen Seite kommt nun Kritik von Gerichtspsychologinnen und Psychologen: Kindeswegnahmen würden von manchen Jugendämtern nicht ausreichend hinterfragt. Das Jugendamt müsse eher zugunsten der leiblichen Eltern entscheiden und nicht zugunsten der Pflegeeltern.
01.02.2012
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http://oe1.orf.at/artikel/296082Mittagsjournal, 23.01.2012 Bernt Koschuh
Justiz, Familie
Schnelleres Ende von Obsorge-Streitigkeiten
Pilotprojekt Familiengerichtshilfe
Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) will zum Schutz der Kinder Obsorge-Streitverfahren beschleunigen. Ein neues Pilotprojekt soll jetzt Richtern als Hilfe dienen, die Verfahren.
In Österreich werden fast 45 Prozent aller Ehen geschieden. Die Leidtragenden sind oft Kinder, die zum Spielball von Obsorge-Streitigkeiten werden. Eine Rolle spielen dabei auch die Überlastung der Familiengerichte und überlange, oft jahrelange Gerichtsverfahren. Denn viele Kinder sehen einen Elternteil in dieser Zeit des Streits kaum. Heute hat nun das Justizministerium das Pilotprojekt Familiengerichtshilfe gestartet. Sie soll den Richtern helfen, rascher zu Entscheidungen in Obsorge-Verfahren zu kommen.
23.01.2012
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http://oe1.orf.at/artikel/295530Morgenjournal, 16.1.2012 Bernt Koschuh
Familie
Prozess gegen Jugendamtmitarbeiter
Amtsmissbrauch und Untreue
Am Landesgericht Korneuburg beginnt heute der Prozess gegen einen Jugendamtsleiter und eine Sozialarbeiterin, denen Amtsmissbrauch und Untreue vorgeworfen wird. Sie hätten dem Vater zweier Töchter trotz des Obsorgebeschlusses durch das Gericht den Zugang zu seinen Kindern verwehrt.
"Gefahr in Verzug"
Zwei Gerichtsinstanzen haben Ende 2009 entschieden: Der Vater und nicht die Mutter soll die Obsorge bekommen für die damals fünf und acht Jahre alten Schwestern aus Niederösterreich. Basis dafür waren Gerichtsgutachten einer Psychologin. Doch laut der Ö1 vorliegenden Anklageschrift war die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin gegen diese Obsorgeübertragung. Als die Mutter bald darauf behauptet, der Vater hätte eine Tochter an den Haaren gerissen, argumentiert das Jugendamt, es bestehe "Gefahr in Verzug". Mit diesem Argument kann es dem Vater die eben erst erhaltene Obsorge gleich wieder entziehen und lässt die Töchter weiter bei der Mutter wohnen. Über den Vater wurde etwa auch ein Abholverbot vom Kindergarten verhängt. Und er sagt, er habe seine Kinder dann sieben Monate lang nicht gesehen.
Kindeswohl gefährdet
Ein weiteres Gerichtsgutachten hat mittlerweile ergeben, dass die Unterbrechung des Kontakts zum Vater das Kindeswohl gefährdet hat, der Mutter wird "Matriarchalisierung" vorgeworfen und der Wahrheitsgehalt ihrer Angaben über häufige Gewaltanwendung durch den Vater wird bezweifelt.
Und in der Anklageschrift wegen Amtsmissbrauchs wird dem Jugendamtschef und der Sozialarbeiterin wörtlich vorgeworfen, sie hätten den Vater an seinem Recht auf Ausübung der alleinigen Obsorge geschädigt. Außerdem liege "Gefahr in Verzug" für Kinder nur dann vor, wenn eine konkrete und offenkundige Gefährdung vorliegt und nur bei einem erheblichen Verstoß gegen das Gebot der gewaltfreien Erziehung. Die angeklagten Jugendamtsmitarbeiter hätten die Verpflichtung zur Objektivität und Wahrheitserforschung außer Acht gelassen. Und selbst wenn der Vater eine Tochter an den Haaren gerissen hätte, hätte das Jugendamt ihm die Obsorge demnach nicht entziehen dürfen.
Die Jugendamtsmitarbeiter sind außerdem wegen Untreue angeklagt, sie sollen das Land Niederösterreich um 1000 Euro geschädigt haben, weil sie der Mutter Unterstützung bei der Erziehung zuerkannt haben.
Macht der Jugendämter
Der Prozess könnte aufzeigen, wie groß die Macht der Jugendämter speziell in Ostösterreich ist und welch gravierende Auswirkungen die langen Gerichtsverfahren haben. Denn wegen des langen Gerichtsverfahrens nach dem Obsorge-Entzug leben die Mädchen bis heute bei der Mutter - und mittlerweile hat sie rechtskräftig die Obsorge erhalten, offenbar weil es den Kindern mittlerweile tatsächlich schaden könnte, wenn sie aus ihrer gewohnten Umgebung zum Vater übersiedeln würden.
Der angeklagten Jugendamtsmitarbeiterin und ihrem Chef aber drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Prozess ist vorerst nur für Montag anberaumt. Der beschuldigte Jugendamtschef wollte vorerst keine Stellungnahme abgeben.
16.01.2012
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http://oe1.orf.at/artikel/293288Morgenjournal, 16.12.2011 Bernt Koschuh
Familie
Kindeswegnahmen: Kritik an Jugendämtern
"Willkürlich und überzogen"
Es gibt immer lautere Vorwürfe, dass die Jugendwohlfahrt bei vielen Kindeswegnahmen willkürlich oder überzogen agiere. Eine junge Mutter bekommt jetzt nach fast drei Jahren der Trennung ihre Tochter zurück - und das Jugendamt steht massiv in der Kritik.
"Gefahr in Verzug"
Fast drei Jahre lang durften die junge Mutter und ihre kleine Tochter einander kaum sehen. Zuerst gab es ein wochenlanges Besuchsverbot, zuletzt Besuche nur alle zwei Wochen für vier Stunden. Die Mutter musste für Besuche zahlen und stand dabei unter Beobachtung, wie in solchen Fällen üblich. Das Kind durfte auch nicht "Mama" zur Mutter sagen, kritisiert eine Gerichtsgutachterin das Jugendamt. Dieses hatte die Kindeswegnahme und Unterbringung bei einer Pflegefamilie mit "Gefahr in Verzug" begründet. Dabei sei etwa von Gewalt nie die Rede gewesen, sagt Stephan Podiwinsky, Anwalt der Mutter: "Tatsache ist, dass das Jugendamt bis heute nicht in der Lage war, zu erklären, worin die Gefahr in Verzug bestanden hätte."
Im Gerichtsgutachten der Psychologin Andrea Hochfilzer-Winter wird sogar bezweifelt, dass das Kindeswohl jemals gefährdet war. Die Gutachterin attestiert der Mutter Erziehungskompetenz und ein hohes Einfühlungsvermögen.
Schockierende Erlebnisse
Die Vorgeschichte: Weil die bei ihren Eltern lebende Mutter bei der Geburt erst 17 war, musste sie immer wieder zum Jugendamt. Dieses kritisierte Schmutz an Handgelenken und Beinen des Kindes, vermeintlich fehlende Impfungen, zu wenig Interaktion zwischen Mutter und Kind und eine angeblich verzögerte Sprachentwicklung. Dabei habe vier Monate vor der Kindesabnahme eine Logopädin eine unauffällige Sprachentwicklung attestiert, die damals Eineinhalbjährige habe Mama und Papa gesagt, schreibt die Gerichtsgutachterin. Die Mutter fühlte sich damals schikaniert und lehnte sich gegen Jugendamts-Mitarbeiterinnen auf. Es folgte die Kindeswegnahme: "Ich war schockiert, ich hab mein Leben mehr oder weniger um das Kind herum aufgebaut und dieser Mittelpunkt war weg - mein Kind ist weg."
Urteil: Kind darf zur Mutter
Trotz des Gerichtsgutachtens hat sich das Jugendamt bis zuletzt eher dafür ausgesprochen, dass das Mädchen bei den Pflegeeltern in Graz bleibt, weil eine Trennung für Kind und Pflegeeltern zu belastend wäre. Doch nach jahrelangem Rechtsstreit und einer Gerichtsverhandlung diese Woche kommt die Vierjährige nun zurück zur Mutter nach Wien, bestätigt Jugendamtssprecherin Herta Staffa. Fehler beim Jugendamt sieht sie nicht: Die Entscheidungen seien damals mit bestem Wissen und Gewissen getroffen worden und würden sich heute, "nachdem Menschen dazulernen und sich entwickeln, anders darstellen." Die Perspektive, dass es Mutter und Kind gemeinsam schaffen, sei jetzt wesentlich größer als vor einigen Jahren. Im Gerichtsgutachten hingegen heißt es: "Es kann festgestellt werden, dass das Kind die Mutter als Bindungsfigur erlebt und immer erlebt hat."
Entwicklungsdefizit durch Trennung
Die heute 21-jährige Mutter sagt, sie wolle alles tun, um eine zweite Traumatisierung ihrer Tochter zu verhindern: "Ich möchte, dass sie den Kontakt zu den Pflegeeltern nicht verliert. Sie soll diesen Trennungsschmerz nicht noch einmal so erleben müssen, wie er damals war."
Übrigens: Laut dem Gerichtsgutachten dürfte ein von einer Krisen-Pflegemutter gesehenes emotionales Entwicklungsdefizit des Kindes nicht die Folge von Vernachlässigung gewesen sein - sondern die Folge der Trennung von Mutter und Kind durch das Jugendamt.
16.12.2011
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http://oe1.orf.at/artikel/293296Morgenjournal, 16.12.2011 Der Sprecher der Sozialarbeiter(Innen) in Österreich,
Familie Georg Dimitz, im Gespräch mit Bernt Koschuh
"System zu teuer und unwirksam"
Kritik der Sozialarbeiter
Auch aus den eigenen Reihen kommt Kritik an der Jugendwohlfahrt und an der Jugendwohlfahrt-Gesetzgebung: Der Sprecher der Sozialarbeiter(Innen) in Österreich, Georg Dimitz, sagt, es gebe zu viele Kindeswegnahmen mit dem Argument der "Gefahr in Verzug". Dimitz fordert mehr Unterstützung für Familien und ambulante Angebote.
Teuer und unwirksam
Rund die Hälfte der Unterbringungen von Kindern in Heimen und Wohngemeinschaften sei nicht zielführend, sagt Dimitz. Nur jedes zweite Kind müsse wegen ernstlicher Gefährdung zu seinem Schutz aufgenommen werden. Bei den anderen wolle man Verhaltensänderungen bei den Eltern und beim Kind erreichen. Die meisten Kinder würden die Einrichtungen mit den gleichen "Verhaltensoriginalitäten" verlassen, wegen derer sie dorthin gekommen seien. "Dann ist das eine teure und unwirksamen Maßnahme", so Dimitz.
Ambulant oder teilstationär
Die Alternative wäre, mehr in das ambulante System zu investieren, die Familien zu unterstützen und das Kind bei den Eltern zu belassen. Auf der anderen Seite sollte der stationäre Bereich differenzieren: "Es muss nicht immer eine Unterbringung für 24 Stunden sein." Auch eine teilstationäre Unterbringung, die auf die spezielle Familiensituation abgestimmt ist, könnte geschaffen werden. Ein Jahr Fremdunterbringung koste rund 63.000 Euro oder 170 Euro pro Tag - "mehr als die kompletten Lohnkosten eines ambulant arbeitenden Sozialarbeiters, rechnet Dimitz vor.
16.12.2011
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http://oe1.orf.at/artikel/293323Mittagsjournal, 16.12.2011 Bernt Koschuh
Familie
Kindeswegnahmen: Beistände gefordert
Anwälte für mehr Hilfen
Zu viele Kinder leben in Heimen, oder sind bei Pflegeltern untergebracht. Kinder- und Jugendanwälte fordern jetzt Maßnahmen, um die Zahl geringer zu halten. Sie schlagen vor, jedem Kind einen Beistand zuzuweisen. Außerdem regen sie eine Studie an, um die Sinnhaftigkeit der Kindeswegnahmen zu untersuchen.
Rund 11.000 Kinder in Österreich leben bei Pflegeeltern, in Heimen oder Wohngemeinschaften. Aber die Hälfte der Heimunterbringungen ist nicht zielführend, schätzt der Sprecher der österreichischen Sozialarbeiter. Auf seine aufsehenerregenden Aussagen im Ö1-Morgenjournal reagieren nun mehrere Kinder- und Jugendanwältinnen. Sie fordern ein Maßnahmenpaket für Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben dürfen oder können. Konkret: Einen Kinderbeistand für jedes Kind, raschere Gerichtsverfahren bei Kindeswegnahmen und eine Studie über die Sinnhaftigkeit der Kindesabnahmen.
16.12.2011
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http://oe1.orf.at/artikel/291039Mittagsjournal, 18.11.2011, Barbara Reichmann
Initiative will Ministerium für Kinderrechte
Österreich bei Umsetzung säumig
Das Netzwerk Kinderrechte 20), eine Vereinigung von 34 NGOs, fordert eine bessere Koordinierung zur Durchsetzung von Kinderrechten. Das Netzwerk präsentierte einen Bericht an den UN-Kinderrechtsausschuss, in dem zahlreiche Versäumnisse und Forderungen in Sachen Kinderrechte aufgelistet sind.
20) siehe:
http://www.kinderhabenrechte.at/Netzwerk„Mittlerweile (Stand 22.05.2012) zählt das Netzwerk 35 Mitglieder von den Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder, über zum Beispiel SOS-Kinderdorf, Bundesjugendvertretung, Asylkoordination bis zu den Kinder- und Jugendfachärzten.“
Die eindeutige politische Schlagseite ist evident. Auch Kinderrechte müssen nicht nur vorbeugend parteipolitisch vereinnahmt und besetzt werden.
Gewalt in der Familie
Eine Ohrfeige hat noch keinem Kind geschadet: Dieser Meinung sind noch immer zwei Drittel der österreichischen Eltern, sagt Christina Unterberger von der österreichischen Bundesjugendvertretung 20).
20) siehe:
http://www.kinderhabenrechte.at/NetzwerkDer Einstellungswandel zu Gewalt in der Erziehung vollziehe sich nur sehr langsam, so Unterberger. Der Vorwurf des Netzwerks: Trotz der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung, würden diese in Österreich häufig nicht umgesetzt.
Jeder fünfte Jugendliche würde Gewalt in der Familie zu erleben, und jeder zweite Gewalt auch unter Gleichaltrigen erleben, so Winfried Moser vom Institut für Kinderrechte 20).
20) siehe:
http://www.kinderhabenrechte.at/NetzwerkKinder haben eigene Bedürfnisse
Generell fehle es an Bewusstsein für die Bedürfnisse von Kindern, sagt Helmut Sax 20) vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Eine Stadt solle etwa nicht nur autofreundlich, sondern auch kinderfreundlich gestaltet werde.
20) siehe:
http://www.kinderhabenrechte.at/NetzwerkMinisterium für Kinderrechte
Das Netzwerk Kinderrechte fordert daher, dass es ein Ministerium geben sollte, das für die Umsetzung von Kinderrechten zuständig ist 21). "Es braucht jemanden, der die Initiative ergreift", sagte Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Alle Gesetze müssten auf die Vereinbarkeit mit der Kinderrechtkonvention geprüft werden.
18.11.2011
21) wiederum eine Stabsstelle mehr, mit Personal, welches sich dem Parkinson´schen Gesetz nicht entziehen wird
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Zitate, in denen es um Geld und Jobs geht:
Morgenjournal, 30.4.2012
Psychologenverbandspräsidentin Ulla Konrad sieht einen Mangel an speziellen Notquartieren für Familien. Ein Heimplatz kostet samt Betreuung gut 3.000 Euro pro Kind und Monat.
Morgenjournal, 13.4.2012
Landesrat in Oberösterreich Josef Ackerl (SPÖ): "Die zugesagten 11,7 Millionen des Bundes für drei Jahre seien nicht genug. Wir brauchen eine Dauerfinanzierung, anders können wir 35 zusätzliche Dienstposten (allein in OÖ) nicht finanzieren."
Kommentar: 11,7 Millionen (d.h. 3,9 Millionen pro Jahr) für mehr Personal, nicht für Kinder! Staatssekretärin Verena Remler vergab schon 3,4 Millionen € im Jahr 2011 an die Jugendämter (selbstverständlich auch ohne Konditionen).
Familienminister Mitterlehner auf die Kritik: Dass Oberösterreich nun vom Bund mehr Personal verlange sei "ungeheuerlich".
Morgenjournal, 27.3.2012
der Vorarlberger Kinderanwalt Michael Rauch:
„Jugendliche werden auch in Spezialeinrichtungen in Frankreich, Spanien, Portugal, ja sogar in Polen, Griechenland und Namibia untergebracht“.
Kommentar: Diese Art der Unterbringung von Jugendlichen kostet selbst-verständlich noch viel mehr!
Morgenjournal, 16.12.2011:
Sprecher der Sozialarbeiter(Innen) in Österreich, Georg Dimitz: Ein Jahr Fremdunterbringung koste rund 63.000 Euro oder 170 Euro pro Tag - "mehr als die kompletten Lohnkosten eines ambulant arbeitenden Sozialarbeiters, rechnet Dimitz vor.
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Kritiken & Skandale um Jugendämter
Mittagsjournal, 01.02.2012
Morgenjournal, 16.1.2012
Morgenjournal, 16.12.2011
Mittagsjournal, 16.12.2011