Autor Thema: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua  (Gelesen 483862 mal)

Offline Andreas Ranovsky

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DIE POLIZEI MUSS BERECHENBAR SEIN
« Antwort #90 am: 21 November 2013, 13:29:58 »
ANTWORT 90: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

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ZITAT HR PROF DR RUDOLF KEPLINGER IM JAHRE 2013: "DIE POLIZEI MUSS BERECHENBAR SEIN. DER BÜRGER MÜSSE DARAUF VERTRAUEN KÖNNEN, DASS DAS, WAS DIE POLIZEI MACHT, RECHTENS IST."

2013 7-8 OEFFENTLICHE SICHERHEIT 62-63 HR DR RUDOLF KEPLINGER.pdf
1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4925



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
2013 7-8 OEFFENTLICHE SICHERHEIT 62 HR DR RUDOLF KEPLINGER.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4926

ZITAT: Prof. Rudolf Keplinger mit dem alten und dem neuen Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Herbert Anderl und Konrad Kogler, bei der Überreichung der Verleihungsurkunde zum Berufstitel „Professor“. ZITAT-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
2013 7-8 OEFFENTLICHE SICHERHEIT 63 HR DR RUDOLF KEPLINGER.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4928

ZITAT: Jurist Rudolf Keplinger gehört dem „Qualitätszirkel“ des BMI an. ZITAT-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
2013 7-8 OEFFENTLICHE SICHERHEIT 62 HR DR RUDOLF KEPLINGER Z1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4930

ZITAT HR PROF DR RUDOLF KEPLINGER: „Die Polizei muss berechenbar sein“, betont Keplinger. Der Bürger müsse darauf vertrauen können, dass das, was die Polizei macht, rechtens ist. ZITAT-ENDE

QUELLEN ZUR DOKUMENTATION UND ZUM BEWEIS:

Öffentliche Sicherheit
Das Magazin des Innenministeriums
Ausgabe 7-8/2013

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2013/07_08/start.aspx

2013 7-8 OEFFENTLICHE SICHERHEIT 62-63 PORTRÄT HR PROF DR RUDOLF KEPLINGER
Jurist, Musiker, Fachautor, Verleger
Vom Wachmann zum Professor: Der 51-jährige Polizeijurist Prof. Dr. Rudolf Keplinger aus
Oberösterreich kann auf eine bemerkenswerte Laufbahn zurückblicken.

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2013/07_08/files/Portrt.pdf
FOTO PRO LIBRIS

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Persönliche Anmerkungen für den knochenharten Alltag (27 Euro bzw 20 Euro):

STRAFGESETZBUCH POLIZEIAUSGABE ALOIS BIRKLBAUER / RUDOLF KEPLINGER proLIBRIS.at

STRAFPROZESSORDNUNG POLIZEIAUSGABE BEYRER / HAUER / KEPLINGER  proLIBRIS.at

http://proLIBRIS.at

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AUS TECHNISCHEN GRÜNDEN: KOPIE

ANTWORT 89: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html

FALL NATASCHA KAMPUSCH VERDACHT JAHRELANGER SCHWERKRIMINELLER KINDESMISSBRAUCH

DR RUDOLF KEPLINGER AKTENVERMERK

04.08.2009 NATASCHA KAMPUSCH LPK OÖ LKA POLIZEI Seite 1 ZITAT:

Sehr viele Spuren sind nicht gesichert worden. … Diese Vorgangsweise ist bei Kriminalfällen dieser Dimension abzulehnen.

ZITAT-ENDE

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FALL NATASCHA KAMPUSCH VERDACHT JAHRELANGER SCHWERKRIMNELLER KINDESMISSBRAUCH

LANDESPOLIZEIKOMMANDO OÖ LANDESKRIMINALAMT POLIZEI

04.08.2009 LEITER OBERST DR RUDOLF KEPLINGER

Persönliche Meinung: MUTIGER UND VORBILDHAFTER AKTENVERMERK PM-ENDE

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20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 1 ZITATE:
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POLIZEI
Landespolizeikommando OÖ
Landeskriminalamt

Dr. Rudolf KEPLINGER, Oberst
Leiter
Nietzschestraße 33/8, 4021 Linz
Tel: +43(0)59133-40-3000
DVR: 0478563 Email: rudolf.keplinger@polizei.gv.at

Linz, am 4. August 2009

Aktenvermerk

Die „Tatort-Mappen“ des Aktes N.K. wurden – wie vorab besprochen - gemeinsam mit dem Leiter des AB-07-Tatort des LKA OÖ, Chefinsp Erwin KEPIC intensiv durchgearbeitet. Dabei wurden folgende Feststellungen gemacht:

* Sehr viele Spuren sind nicht gesichert worden. …

Diese Vorgangsweise ist bei Kriminalfällen dieser Dimension abzulehnen. …

* Das Tatfahrzeug hätte …
Hier wurden nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. …

* Der Leichenhunde-Einsatz ist …
hier müsste es noch genauere Aufzeichnungen geben …


ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OOE LKA AKTENVERMERK 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4919

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20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 2 ZITATE:
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* Im Raum H … DNA-Spuren wurden leider nicht gesichert. … Von diesem Gegenstand wurde kein DNA-Abrieb genommen. …

* Ein DNA-Abrieb wurde nicht genommen. …

* Ein DNA-Abrieb wurde nicht genommen. …


ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OOE LKA AKTENVERMERK 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4921

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20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 3 ZITATE:
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* Im Raum M … Allerdings wurde von keinem dieser Gegenstände ein DNA-Abrieb vorgenommen …

* ... DNA-Abriebe erfolgten nicht.

* Im Raum O … leider nicht fotografisch dokumentiert. … 

* Im Raum O fällt auf, dass er so wie er aufgefunden wurde, wohl nicht als bewohnter Raum angesehen werden kann. …


ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OOE LKA AKTENVERMERK 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4923

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Links zum Beweis und zur Parlamentarische Anfrage (siehe Antwort 88):

20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 1
http://www.parlament.gv.at/LI/B/PG/DE/BR/J-BR/J-BR_02861_J-BR02861__237248_image001.gif

20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 2
http://www.parlament.gv.at/LI/B/PG/DE/BR/J-BR/J-BR_02861_J-BR02861__237248_image002.gif

20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 3
http://www.parlament.gv.at/LI/B/PG/DE/BR/J-BR/J-BR_02861_J-BR02861__237248_image003.gif

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« Letzte Änderung: 30 November 2013, 16:54:12 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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RÜCKENDECKUNG VOR ÜBERGRIFFEN MÖGLICHER MITTÄTER
« Antwort #91 am: 26 November 2013, 14:24:02 »
ANTWORT 91: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

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VORANGESTELLT WIRD: Causa Angelika http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=891.0

Wir feiern das sieben Jahres Jubiläum!

seit Sieben Jahre Enkelkind- Verbot, vielleicht schon Tot ?
kein Pflegschaftsverfahren
kein Strafverfahren
keine Akteneinsicht
kein Besuchs und Umgangsrecht, totale Isolation!

Gegen Vergessen ein Besuch bei: www.enkelkind-grosseltern.at

ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA Parlament Anfrage Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,376.0.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUWO NIEDERÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL SOZA NIEDERÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL KINDERHEIM NIEDERÖSTERREICH

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RÜCKENDECKUNG VOR ÜBERGRIFFEN MÖGLICHER MITTÄTER





„Ja, wir unterstützen geschlossen diese Meinung“, sagt Rudolf Keplinger.

20090810 1935 PRESSE Warum die Kampusch Kommission nicht aufgibt ZITATE:
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http://diepresse.com/home/panorama/wien/501425/

http://diepresse.com/home/panorama/wien/501425/print.do

Analyse: Warum die Kampusch-Kommission nicht aufgibt

10.08.2009 | 19:35 |  ANDREAS WETZ (Die Presse)

Die Kampusch-Evaluierungskommission stieß im Akt auf Details, über die sie nicht sprechen darf. Die logischen Schlussfolgerungen trägt Ludwig Adamovich vor, der dafür von seinen Kollegen nun Rückendeckung erhält.

Was treibt den ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, Johann Rzeszut, dazu, Natascha Kampusch vor Übergriffen möglicher Mittäter ihrer Entführung zu warnen? Und warum spekuliert der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, öffentlich über die Qualität der Beziehung von Kampusch zu ihrer Mutter? Liegt es, wie Kritiker meinen, an der Profilierungssucht zweier unterbeschäftigter Ex-Höchstrichter, oder gibt es im prominentesten Entführungsfall der österreichischen Kriminalgeschichte tatsächlich noch etwas zu ermitteln?

Seit über einem Jahr liegt der 58 Seiten starke Endbericht der von Adamovich geleiteten Evaluierungskommission vor, die Pannen (und nicht die Existenz möglicher Komplizen des Entführers Wolfgang Priklopil) aufdecken sollte. Und Pannen fand das sechsköpfige Team wahrlich zuhauf. Glaubwürdige Augenzeugen, die auf zwei Entführer hinwiesen, wurden von den Ermittler nicht ernst genommen, konkrete Hinweise auf Priklopil als Täter verschlampt. Da passt es nur ins Bild, dass die Ermittler nach Kampuschs Flucht (vermutlich wichtiges) Beweismaterial auf Druck ihrer Berater unausgewertet zurückgaben. Alles Details, die nur den Schluss zuließen, dass der Fall noch nicht abgeschlossen sein kann.

Der Fall Kampusch: Eine Entführung, elf Jahre Aufregung - Alle 30 Bilder der Galerie 

Konflikt Polizei–Justiz

Die zuständige Staatsanwaltschaft sah das bis zuletzt jedoch anders – und zog sich damit den Groll der Kommission zu. Die ist nämlich der Meinung, dass die Ermittlungsarbeit – ob bewusst oder nicht, ist unklar – behindert wurde. „Es gab und gibt eine Auseinandersetzung zwischen Justiz und Polizei“, sagt ein Mitglied der Kommission, das in diesem Zusammenhang nicht genannt werden will. Oder deutlicher formuliert: Die Anklagebehörde habe die Zusammenarbeit mit der Exekutive streckenweise verweigert. „Im Zuge von Ermittlungen gibt es seit der Reform der Strafprozessordnung Schritte, die nur die Staatsanwaltschaft setzen darf.“ Ob notwendige Schritte zur Klärung des Entführungsfalles Kampusch im konkreten Fall unterblieben? „Offenbar hat die Anklage Schritte, die die Polizei setzen wollte, nicht gesetzt.“ Welche das waren? „Kein Kommentar.“ Die Staatsanwaltschaft wies Kritik an ihrer Arbeit in diesem Fall bisher stets zurück.

Adamovich hat sich mit seinen fünf Mitstreitern (Rudolf Keplinger, Leiter Landeskriminalamt Oberösterreich; Thomas Müller, Kriminalpsychologe; Susanne Reindl-Krauskopf, Professorin für Strafrecht; Johann Rzeszut, ehem. Präsident des OGH; Mathias Vogl, Sektionschef Innenministerium) bereits bei der Einberufung der Kommission darauf geeinigt, dass er als Leiter auch die Kontakte zur Öffentlichkeit wahrnimmt. Als sich – nach der Veröffentlichung des Berichts – aufseiten der Anklage nichts tat, wandte er sich frustriert an Medien – und umgekehrt. Seine zentrale Botschaft: Die Chance, dass Priklopil ein Einzeltäter war, sei „sehr, sehr unwahrscheinlich“. Dafür erntete der 77-Jährige nicht nur aus dem Kampusch-Umfeld Kritik, das, wie das Opfer selbst, die Existenz weiterer Täter bestreitet. Ohne Folgen war die Kritik der Kommission jedoch nicht. Immerhin erhielten die Sonderermittler des Bundeskriminalamts erstmals Einblick in das Protokoll jener Einvernahme Kampuschs, die unmittelbar nach ihrer Flucht in der Polizeiinspektion Deutsch-Wagram stattfand.

AUF EINEN BLICK

Im Juni 2008 legte die sechsköpfige Kampusch-Kommission ihren Endbericht vor. Die zentralen Kritikpunkte gelten bis heute.

www.diepresse.com/kampuschbericht (*)

Rückendeckung für Adamovich

Und auch an einer anderen Front wird den Äußerungen von Kommissionschef Adamovich nun mehr Gehör geschenkt. Das beständige Festhalten an der Mehrtäterthese ist seit dem vergangenen Wochenende nämlich nicht mehr seine alleinige One-Man-Show. Nach der Warnung Rzeszuts vor Übergriffen möglicher Mittäter stellen sich nun nämlich auch die übrigen Kommissionsmitglieder hinter die beiden Exrichter. „Ja, wir unterstützen geschlossen diese Meinung“, sagt Rudolf Keplinger. Eine Tatsache, die umso mehr an Bedeutung gewinnt, wenn man sich in Erinnerung ruft, wer sonst noch in der Kommission sitzt. Nämlich keine „Lausbuben“, wie es Adamovich einmal launig in einem Interview nannte, sondern anerkannte Experten, die allesamt einen Ruf zu verlieren haben.

Was umgekehrt auch erklärt, warum alle bei ihren Äußerungen zu den familiären Umständen des Opfers sowie möglichen Mittätern in Rätseln sprechen: Sie kennen Vernehmungsprotokolle und Indizien, über deren Inhalt sie öffentlich nicht sprechen dürften. Sehr wohl sprechen dürfen sie jedoch über die Schlüsse, die sie daraus ziehen. Schlüsse, mit denen sich derzeit der neu hinzugezogene Oberstaatsanwalt aus Graz, Thomas Mühlbacher, beschäftigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2009) ZITATE-ENDE

(*) PERSÖNLICHE ANMERKUNG:
http://diepresse.com/images/mediadb/pdf/kampuschbericht.pdf

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20090810 1935 PRESSE Warum die Kampusch Kommission nicht aufgibt.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4945



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20090810 1935 PRESSE Warum die Kampusch Kommission nicht aufgibt PR.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4946



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20090810 1935 PRESSE Warum die Kampusch Kommission nicht aufgibt RK1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4948

ZITAT: „Ja, wir unterstützen geschlossen diese Meinung“, sagt Rudolf Keplinger. ZITAT-ENDE

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FALL NATASCHA KAMPUSCH VERDACHT SCHWERKRIMINELLER KINDESMISSBRAUCH

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT DIE SPITZE EINES GIGANTISCHEN EISBERGES

15.05.2011 / 16.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHEN-KINDESWOHL.

VGE-Sachverhaltsbericht: VOLLKOMMENES VERSAGEN DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN RICHTER.
IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN GERICHTE.
IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN STAATSANWÄLTE.

TATORT JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
TATORT BMJ
TATORT OGH
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT
TATORT LANDESGERICHT SANKT PÖLTEN
TATORT LANDESGERICHT KREMS
TATORT LANDESGERICHT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSGERICHT MÖDLING
TATORT BEZIRKSGERICHT GLOGGNITZ
TATORT BEZIRKSGERICHT AMSTETTEN
TATORT GENERALPROKURATUR
TATORT OBERSTAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT WKSTA
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIENER NEUSTADT
TATORT STAATSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT MÖDLING
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT RIS - TATORT www.ris.bka.gv.at

Die Liste muss nicht vollständig sein. BT, UT und Verdächtige.
TATORTGRUPPE TATORTDOKUMENTATION AKTENSICHERUNG

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
« Letzte Änderung: 27 November 2013, 08:19:11 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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ZEUGIN PACKT AUS
« Antwort #92 am: 30 November 2013, 16:24:44 »
ANTWORT 92: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

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VORANGESTELLT WIRD: Causa Angelika http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=891.0

Wir feiern das sieben Jahres Jubiläum!

seit Sieben Jahre Enkelkind- Verbot, vielleicht schon Tot ?
kein Pflegschaftsverfahren
kein Strafverfahren
keine Akteneinsicht
kein Besuchs und Umgangsrecht, totale Isolation!

Gegen Vergessen ein Besuch bei: www.enkelkind-grosseltern.at

ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA Parlament Anfrage Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,376.0.html

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01.12.2013 10:55 Mag. Andreas Ranovsky berichtet Sachverhalt KURZ & BÜNDIG Verdacht:

ZZ 2008 BMI FALL NATASCHA KAMPUSCH ERSTER ZWISCHENBERICHT UND ABSCHLUSSBERICHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=893.0

20090831 1537 MADONNA NATASCHA KAMPUSCH ZEUGIN PACKT AUS
Originaltitel: Jahrestag Natascha Kampusch wurde vor 10 Jahren entführt
http://madonna.oe24.at/life/Natascha-Kampusch-wurde-vor-10-Jahren-entfuehrt/1196322
http://madonna.oe24.at/life/Natascha-Kampusch-wurde-vor-10-Jahren-entfuehrt/1196322/print

FALL NATASCHA KAMPUSCH VERDACHT SCHWERKRIMINELLER KINDESMISSBRAUCH ua

ZEUGIN PACKT AUS - VERDACHT UNFASSBARE MISSSTÄNDE

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Weiterer Sachverhalt KURZ & BÜNDIG Meinung:
"Evaluiert" wurden anscheinend Teile der BMI-Arbeit und POLIZEI-Arbeit.
"Evaluiert" wurde anscheinend NICHT: JUSTIZ-Arbeit
.

NATASCHA MARIA KAMPUSCH Quelle ua: http://kampusch.dieaufdecker.com/index.php/Hauptseite

Entführung am 2.3.1998 zwischen 7.05 und 7.15 Uhr - Flucht am 23.8.2006 um 13 Uhr

Weitere Quelle: NATASCHA KAMPUSCH http://de.wikipedia.org/wiki/Natascha_Kampusch

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01.12.2013 08:00 Mag. Andreas Ranovsky - Sachverhaltsbericht KURZ & BÜNDIG Verdacht:

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

VERDACHT UNFASSBARE MISSSTÄNDE: DIE JUSTIZ DER REPUBLIK ÖSTERREICH HAT AUS DEM FALL KAMPUSCH NICHTS GELERNT (*)

SACHVERHALT: KURIER 15.05.2011 DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

4 JAHRE 60 VGE-ZEUGEN VON ALLEN AMTSTRÄGERN BEHARRLICH IGNORIERT (*)

4 JAHRE ALLE VGE-TATSACHENBEWEISE VON ALLEN AMTSTRÄGERN  IGNORIERT (*)

(*) BETRIFFT ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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20090831 1537 MADONNA Natascha Kampusch wurde vor 10 Jahren entführt ZITATE:
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http://madonna.oe24.at/life/Natascha-Kampusch-wurde-vor-10-Jahren-entfuehrt/1196322

http://madonna.oe24.at/life/Natascha-Kampusch-wurde-vor-10-Jahren-entfuehrt/1196322/print

31. August 2009 15:37

Jahrestag

Natascha Kampusch wurde vor 10 Jahren entführt

Vor wenigen Tagen jährte sich die Entführung von Natascha Kampusch zum zehnten Mal. Eine Kommission ermittelt jetzt über schwere Vertuschungsfehler der Polizei und eine Zeugin packt in MADONNA aus.

Am 2. März 1998 kidnappte Wolfgang Priklopil das damals zehn Jahre alte Mädchen auf dem Weg zu ihrer Volksschule in Wien-Donaustadt. Mehr als acht Jahre wurde die heute 20-Jährige gefangen gehalten, bevor ihr im August 2006 in einem unbeobachteten Moment die Flucht gelang. Ihr Entführer nahm sich unmittelbar danach das Leben.

Jahrelang eingesperrt

Priklopil zerrte das Mädchen vor zehn Jahren von der Straße in seinen weißen Kastenwagen und flüchtete mit seinem Opfer nach Strasshof in Niederösterreich. Dort sperrte er Natascha Kampusch jahrelang in ein verstecktes Kellerverlies.

Ermittlungen auf dem Prüfstand

Die Ermittlungen rund um den spektakulären Entführungsfall stehen seit Wochen auf dem Prüfstand. Der Grund sind Anschuldigungen des Ex-Bundeskriminalamts-Chef Herwig Haidinger, der von nicht beachteten Hinweisen auf den Entführer berichtete. Die Staatsanwaltschaft und eine Sonderkommission des Innenministeriums untersuchen diese Vorwürfe jetzt. Indes haben die Eltern von Natascha einen Rechtsstreit um ein Buch beigelegt: Vater Ludwig Koch bekommt 7.500 Euro Schadenersatz.

Zeugin packt aus

Gabriele S. (Name von der Redaktion geändert) erzählte MADONNA, ihr damaliger Man, ein im Fall Kampusch ermittelnder Gendarmeriebeamter, habe 1998 über Wolfgang Priklopil als Verdächtigen und „die Weisung, nicht weiter zu ermitteln“ berichtet, erzählt Gabriele S. im erstaunlichen Talk.

Lesen sie das erstaunliche Interview auf der nächsten Seite!

Frau S., Sie haben sich an MADONNA gewandt, weil Sie meinen, im Ermittlungsskandal um den Fall Kampusch etwas beitragen zu können?

Gabriele S.: Ich weiß nicht, ob ich tatsächlich etwas beitragen kann. Aber als ich letzte Woche das Interview von Frau Sirnys Nachbarin, Anneliese Glaser, gelesen habe, wurde mir klar, dass jeder die Pflicht hat, zu sprechen, wenn er etwas über die Hintergründe dieses mysteriösen Falls weiß. Da mein Ex-Mann als – damals noch – Gendarmeriebeamter im Bezirk Gänserndorf im Fall Kampusch ermittelte, habe ich gewisse Informationen, die die Öffentlichkeit vermutlich nie erfahren hätte sollen.

Welche Informationen sind das?

Gabriele S.: Details, die bereits zum Teil durch den von Herrn Haidinger losgetretenen Ermittlungsskandal öffentlich wurden. Ich kenne sie eben von der anderen Seite. Mein Mann hätte mir das damals natürlich alles gar nicht erzählen dürfen, aber es ist doch klar, dass man mit dem Ehepartner über Dinge spricht, die einen im Beruf beschäftigen. Es war so: Als Natascha Kampusch im März 1998 als vermisst gemeldet wurde und kurz darauf der Hinweis auf ¬einen weißen Kastenwagen kam, wurde unter anderen mein Ex-Mann zu den Ermittlungen hinzugezogen. Ich weiß noch, als wäre es gestern gewesen, wie mein Mann mir erzählte, dass sie einen Hauptverdächtigen hätten.

Nannte er Ihnen einen Namen?

Gabriele S.: Ja, wobei ich den wohl vor dem Wiederauftauchen von Natascha nicht mehr gewusst hätte. Als ich dann aber den Namen des Entführers Wolfgang Priklopil hörte, wusste ich, dass er es war. „Der hat sich bei seiner Aussage in Widersprüche verstrickt“, erzählte mir mein damaliger Mann 1998. Und Alibi hätte er auch keines gehabt. Hinzu kam, dass dann auch noch ein weiterer Hinweis bei der Polizei einging, demnach Brigitte Sirny Wolfgang Priklopil sehr, sehr gut gekannt haben soll.

Aber warum ging man diesen Hinweisen nicht weiter nach?

Gabriele S.: Eines Tages – schon im Frühsommer – kam mein Mann nach Hause und erzählte mir, dass er und seine Kollegen von heute auf morgen die Order „von oben“ bekommen haben, die Ermittlungen gegen den Verdächtigen einzustellen. Ab nun werde nur noch nach der Leiche gesucht, woraufhin er dreimal zu Suchaktionen in den Wald musste.

Können Sie sagen, wer diese Order gab?

Gabriele S.: Wie im Normalfall üblich bekam der damalige Postenkommandant die Weisung und der gab sie weiter an die Gendarmeriebeamten. Ich denke, das alles kam vor allem durch die internen, sehr wohl bekannten Machtkämpfe zwischen der Wiener Polizei und der damaligen Gendarmerie zustande.

Hat Ihr Ex-Mann nicht überlegt, diese Fakten irgendwann öffentlich zu machen?

Gabriele S.: Ihn hat das damals natürlich sehr belastet, dass er die ganze Zeit über – wie viele – wusste, dass einem dringenden Verdacht nicht ordentlich nachgegangen worden war. Aber er wusste auch: Wenn er etwas sagt, ist er seinen Job los. Es ist eben leider so, dass man in gewissen Berufen einen Maulkorb umgebunden bekommt. Das wird immer so sein.

Sind Sie froh darüber, dass die Evaluierungskommission nun Klarheit über mögliche Fehler, die gemacht wurden, bringt?

Gabriele S.: Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass jemals die ganze Wahrheit über die Hintergründe ans Licht kommen wird. Schlussendlich wird man sich auf die verstorbene Innenministerin Liese Prokop ausreden – und wieder einmal viel Geld der Steuerzahler ausgeben. Völlig umsonst.


ZITATE-ENDE

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20090831 1537 MADONNA NATASCHA KAMPUSCH WURDE VOR 10 JAHREN ENTFÜHRT.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4970



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20090831 1537 MADONNA NATASCHA KAMPUSCH ZEUGIN PACKT AUS 1.jpg
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01.12.2013 08:00 Mag. Andreas Ranovsky - Sachverhaltsbericht:

VERDACHT UNFASSBARE MISSSTÄNDE

FALL NATASCHA KAMPUSCH VERDACHT SCHWERKRIMINELLER KINDESMISSBRAUCH

BMI FALL NATASCHA KAMPUSCH BERICHTE:
ST: 25.02.2008 BMI NATASCHA KAMPUSCH ERSTER ZWISCHENBERICHT
A1: 09.06.2008 BMI NATASCHA KAMPUSCH ABSCHLUSSBERICHT

ZZ 2008 BMI FALL NATASCHA KAMPUSCH ERSTER ZWISCHENBERICHT UND ABSCHLUSSBERICHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=893.0

25.02.2008 BMI NATASCHA KAMPUSCH ERSTER ZWISCHENBERICHT SEITE 10 ZITAT:

5. In der Zeitschrift „MADONNA“ vom 23.02.2008 wird ein Interview mit einer namentlich nicht genannten Dame wiedergegeben, die mit einem im Bezirk Gänserndorf tätig gewesen Gendarmariebeamten verheiratet gewesen sei. In diesem Interview wird – kurz zusammengefasst – behauptet PRIKLOPIL habe sich bei seiner Aussage nach dem Verschwinden von Natascha KAMPUSCH in Widersprüche verstrickt; es sei aber „von heute auf morgen“ die Order „von oben“ gekommen die Ermittlungen gegen den Verdächtigen einzustellen. Diesen Behauptungen wird ehestens nachgegangen werden. ZITAT-ENDE

09.06.2008 BMI NATASCHA KAMPUSCH ABSCHLUSSBERICHT Seite 6 ZITATE:

Am 6. April 1998 fuhren zwei Beamte des SB ... zum genannten Haus in Strasshof. Sie trafen Wolfgang PRIKLOPIL dort an ... Zu seinem Alibi befragt gab er an, am Tattag allein zu Hause gewesen zu sein, wobei dies jedoch niemand bezeugen könne. ... Die Überprüfung wurde in einem Bericht festgehalten. ZITATE-ENDE

09.06.2008 BMI NATASCHA KAMPUSCH ABSCHLUSSBERICHT Seite 10 ZITATE:

Pressekonferenzen ... so auch am 25. August 2006 um 10:00 Uhr in Anwesenheit von Bundesministerin Liese PROKOP. Auf Anfrage der Medien gab GenMjr. K die Auskunft, Wolfgang PRIKLOPIL sei überprüft worden, er hätte aber ein „Alibi gehabt“. ZITATE-ENDE

WEITERE ZITATE AUS DEM BMI-ABSCHLUSSBERICHT:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 13f:

Der damalige Direktor des Bundeskriminalamtes Dr. H erkannte offenbar, dass die jahrelange Abwesenheit der Natascha KAMPUSCH unter Umständen auch kausal auf eine mangelhafte kriminalpolizeiliche Arbeit zurückzuführen sein könnte. Daraufhin initiierte er in den Morgenstunden des 24. August 2006 eine Fehlersuche.

Die Staatsanwaltschaft Wien, über die Sachlage der Hinweise auf Wolfgang PRIKLOPIL spätestens am Morgen des 24. August 2006 informiert, scheint die Wünsche aus dem Umfeld des Opfers in bemerkenswert kritikloser Bereitschaft akzeptiert zu haben. Dadurch konnte eine Anzahl von nicht vom Gericht bestellten Personen eine Art „Schutzschirm“ um das „Opfer Natascha KAMPUSCH“ bilden, welcher die ohnehin schwierigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen um und rund um Wolfgang PRIKLOPIL durch Vorgaben, Einschränkungen und Restriktionen erheblich erschwerte.

Aufgrund der der Kommission zugänglich gemachten Unterlagen (die nach wie vor im gerichtlichen Tresor verwahrten Niederschriften mit Natascha KAMPUSCH zählten ebenso wenig dazu wie die bereits ausgefolgten Beweismittel, wie Video-Bänder, Tagebuch, Aufzeichnungen über augenscheinlich geringfügige Geldzuwendungen, etc.) und vor ihr gemachter Aussagen entsteht der nachhaltige Eindruck, dass die Führungskräfte der Exekutive und die Vertreter der Justiz diesem Bemühen kein ausreichendes Gegengewicht entgegenzusetzen vermochten.

Dies wiegt umso schwerer, als der eigentliche, zum damaligen Zeitpunkt angenommene Verantwortliche für das jahrelange Verschwinden von Natascha KAMPUSCH, Wolfgang PRIKLOPIL, durch Selbstmord als Auskunftsperson zu den Tatzusammenhängen nicht mehr zur Verfügung stand und steht.

Hochkarätige Rechtsexperten aus dem Bereich des Medienrechtes ließen sich bereits wenige Tage nach dem Auftauchen der Natascha KAMPUSCH von ihr vertraglich bevollmächtigen (ein Umstand, der bei einem derart nachhaltig traumatisierten Tatopfer jedenfalls verwunderlich ist). Durch das extrem hohe nationale und auch internationale Medieninteresse erhöhte sich die Möglichkeit von pekuniären Zuwendungen für jede Art der schriftlichen, mündlichen oder bildlichen Information in dieser Causa fast stündlich.

Das Zusammentreffen dieser Umstände gepaart mit zum Teil bemerkenswert anlehnungsgeneigten und verunsichert agierenden Führungskräften führte schlussendlich zu einer Situation, in der teilweise geliehene Autorität bzw. Angst, persönliche Befindlichkeiten sowie die Frage nach „einem Schuldigen“ vordergründiger erschienen, als die fachlich saubere Aufarbeitung der eigentlichen Fragestellung:

Was ist in den Wochen vor dem Verschwinden von Natascha KAMPUSCH bzw. in all den Jahren danach eigentlich wirklich passiert und wer hat dabei welche Rolle gespielt?


PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 14:

Der Kommission ist nicht entgangen, dass die heute vorliegenden Ergebnisse großteils auf das persönliche Engagement einzelner Beamter, vor allem jener der sachbearbeitenden Ebenen zurückzuführen sind, wobei sich die selektiv anmutende Befassung und fachliche Vertrautheit mit Details bei anderen Personen als erstaunlich bezeichnen lässt.

Es erscheint der Kommission daher nicht weiter verwunderlich, dass es beim Zusammentreffen all dieser Komponenten, in einem Klima des Misstrauens, der Suche nach Schuldigen, der teilweise offen, aber doch diplomatisch vorgetragenen Androhung juristischer Konsequenzen für den Fall, dass inhaltliche Ergebnisse an die Öffentlichkeit dringen, lediglich zu einer unvollständigen Aufarbeitung gekommen ist und nicht alle kriminaltaktischen und kriminalpolizeilichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
... ZITATE-ENDE

09.06.2008 BMI NATASCHA KAMPUSCH ABSCHLUSSBERICHT Seite 41 ZITAT:

So erklärte GenMjr. K bei der Pressekonferenz vom 25. August 2006, dass Wolfgang PRIKLOPIL kurz nach dem Verschwinden der Natascha KAMPUSCH von der Polizei überprüft worden sei, dass er aber ein „Alibi“ gehabt hätte. ZITAT-ENDE

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01.12.2013 08:00 Mag. Andreas Ranovsky - Sachverhaltsbericht:

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH - VGE-SACHVERHALTSBERICHT KURZ UND BÜNDIG: MEHR ALS 4 JAHRE WIRD WISSENTLICH KEIN EINZIGER TATSACHENBEWEIS, KEIN EINZIGER BEWEIS, KEINE EINZIGE ZEUGENAUSSAGE VON RUND 60 VERSCHIEDENEN ZEUGEN GEWÜRDIGT. ES ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN RICHTER. ES ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN STAATSANWÄLTE.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Transkriptionen, ZITATE, 
SCREENS, etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. 8 neue Screens
« Letzte Änderung: 02 Dezember 2013, 15:19:47 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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DRASTISCHE ERMITTLUNGSPANNEN
« Antwort #93 am: 02 Dezember 2013, 14:55:59 »
ANTWORT 93: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html




DRASTISCHE ERMITTLUNGSPANNEN




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AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN VERPFLICHTET, SCHWERVERBRECHEN  GEGEN MENSCHENKINDER SOFORT ZU BEENDEN UND VOLLSTÄNDIG ZU KLÄREN.

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VORANGESTELLT WIRD: Causa Angelika http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=891.0

Wir feiern das sieben Jahres Jubiläum!

seit Sieben Jahre Enkelkind- Verbot, vielleicht schon Tot ?
kein Pflegschaftsverfahren
kein Strafverfahren
keine Akteneinsicht
kein Besuchs und Umgangsrecht, totale Isolation!

Gegen Vergessen ein Besuch bei: www.enkelkind-grosseltern.at

ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA Parlament Anfrage Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,376.0.html

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DRASTISCHE ERMITTLUNGSPANNEN

20080223 1352 OE24 Zeugin Polizei wusste mehr über Kampusch Entführung ZITATE:
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http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Polizei-wusste-mehr-ueber-Kampusch-Entfuehrung/257522

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Polizei-wusste-mehr-ueber-Kampusch-Entfuehrung/257522/print

23. Februar 2008 13:52

Zeugin packt aus

"Polizei wusste mehr" über Kampusch-Entführung

Jetzt packt eine weitere vermeintliche Zeugin aus! Gabriele S. will brisante Details zum Ermittlungsskandal kennen.
 
© APA-FOTO: MATTHIAS SILVERI

In wenigen Tagen jährt sich die Entführung von Natascha Kampusch (20) bereits zum zehnten Mal. Ruhig scheint es jedoch um den spektakulären Kriminalfall noch lange nicht zu werden.

Während der Ex-Chef des Bundeskriminalamts, Herwig Haidinger, mit seinen Aussagen über drastische Ermittlungspannen in der Causa einen Skandal lostrat, melden sich immer mehr Zeugen, die „mehr“ über die Hintergründe von Natascha Kampuschs Verschwinden wissen wollen.

Brisant

So auch Gabriele S. (Name von der Redaktion geändert), die MADONNA und oe24 aufgrund des letzte Woche erschienen Exklusiv-Interviews mit Anneliese Glaser kontaktierten. Bereits 1998 habe ihr ihr damaliger Mann, ein im Fall Kampusch ermittelnder Gendarmeriebeamter, über Wolfgang Priklopil als Verdächtigen und „die Weisung, nicht weiter zu ermitteln“ berichtet, erzählt Gabriele S. im erstaunlichen Talk mit MADONNA und oe24.

Frau S., Sie haben sich an MADONNA gewandt, weil Sie meinen, im Ermittlungsskandal um den Fall Kampusch etwas beitragen zu können?

Gabriele S.: Ich weiß nicht, ob ich tatsächlich etwas beitragen kann. Aber als ich letzte Woche das Interview von Frau Sirnys Nachbarin, Anneliese Glaser, gelesen habe, wurde mir klar, dass jeder die Pflicht hat, zu sprechen, wenn er etwas über die Hintergründe dieses mysteriösen Falls weiß. Da mein Ex-Mann als – damals noch – Gendarmeriebeamter im Bezirk Gänserndorf im Fall Kampusch ermittelte, habe ich gewisse Informationen, die die Öffentlichkeit vermutlich nie erfahren hätte sollen.

Welche Informationen sind das?

Gabriele S.: Details, die bereits zum Teil durch den von Herrn Haidinger losgetretenen Ermittlungsskandal öffentlich wurden. Ich kenne sie eben von der anderen Seite. Mein Mann hätte mir das damals natürlich alles gar nicht erzählen dürfen, aber es ist doch klar, dass man mit dem Ehepartner über Dinge spricht, die einen im Beruf beschäftigen. Es war so: Als Natascha Kampusch im März 1998 als vermisst gemeldet wurde und kurz darauf der Hinweis auf einen weißen Kastenwagen kam, wurde unter anderen mein Ex-Mann zu den Ermittlungen hinzugezogen. Ich weiß noch, als wäre es gestern gewesen, wie mein Mann mir erzählte, dass sie einen Hauptverdächtigen hätten.

Nannte er Ihnen einen Namen?

Gabriele S.: Ja, wobei ich den wohl vor dem Wiederauftauchen von Natascha nicht mehr gewusst hätte. Als ich dann aber den Namen des Entführers Wolfgang Priklopil hörte, wusste ich, dass er es war. „Der hat sich bei seiner Aussage in Widersprüche verstrickt“, erzählte mir mein damaliger Mann 1998. Und Alibi hätte er auch keines gehabt. Hinzu kam, dass dann auch noch ein weiterer Hinweis bei der Polizei einging, demnach Brigitte Sirny Wolfgang Priklopil sehr, sehr gut gekannt haben soll.

Aber warum ging man diesen Hinweisen nicht weiter nach?

Gabriele S.: Eines Tages – schon im Frühsommer – kam mein Mann nach Hause und erzählte mir, dass er und seine Kollegen von heute auf morgen die Order „von oben“ bekommen haben, die Ermittlungen gegen den Verdächtigen einzustellen. Ab nun werde nur noch nach der Leiche gesucht, woraufhin er dreimal zu Suchaktionen in den Wald musste.
Können Sie sagen, wer diese Order gab?

Gabriele S.: Wie im Normalfall üblich bekam der damalige Postenkommandant die Weisung und der gab sie weiter an die Gendarmeriebeamten. Ich denke, das alles kam vor allem durch die internen, sehr wohl bekannten Machtkämpfe zwischen der Wiener Polizei und der damaligen Gendarmerie zustande.

Hat Ihr Ex-Mann nicht überlegt, diese Fakten irgendwann öffentlich zu machen?

Gabriele S.: Ihn hat das damals natürlich sehr belastet, dass er die ganze Zeit über – wie viele – wusste, dass einem dringenden Verdacht nicht ordentlich nachgegangen worden war. Aber er wusste auch: Wenn er etwas sagt, ist er seinen Job los. Es ist eben leider so, dass man in gewissen Berufen einen Maulkorb umgebunden bekommt. Das wird immer so sein.

Sind Sie froh darüber, dass die Evaluierungskommission nun Klarheit über mögliche Fehler, die gemacht wurden, bringt?

Gabriele S.: Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass jemals die ganze Wahrheit über die Hintergründe ans Licht kommen wird. Schlussendlich wird man sich auf die verstorbene Innenministerin Liese Prokop ausreden – und wieder einmal viel Geld der Steuerzahler ausgeben. Völlig umsonst.

ZITATE-ENDE

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
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DRASTISCHE ERMITTLUNGSPANNEN DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH (*)

(*) aktenführende und informierte Amtsträger

02.12.2013 15:25 Mag. Andreas Ranovsky - Sachverhaltsbericht:

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH - VGE-SACHVERHALTSBERICHT KURZ UND BÜNDIG: MEHR ALS 4 JAHRE WIRD WISSENTLICH KEIN EINZIGER TATSACHENBEWEIS, KEIN EINZIGER BEWEIS, KEINE EINZIGE ZEUGENAUSSAGE VON RUND 60 VERSCHIEDENEN ZEUGEN GEWÜRDIGT. ES ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN RICHTER. ES ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN STAATSANWÄLTE.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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01.12.2013 08:00 Mag. Andreas Ranovsky:

FÜR ALLE OPFER UND IN MEMORIAM FRANZ KRÖLL, EINEM DER BESTEN ERMITTLER DER REPUBLIK ÖSTERREICH



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
FRANZ KROELL 25.6.2010 BESTATTUNG GRAZ.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4799

FRANZ KRÖLL 25.6.2010 BESTATTUNG GRAZ - BILD-Fundstelle:  20121111 1808
http://analyse-kritik-weitsicht-news.blogspot.co.at/2012/11/kampusch-skandal-jagd-auf-die-letzten.html

FÜR ALLE OPFER UND IN MEMORIAM FRANZ KRÖLL, EINEM DER BESTEN ERMITTLER ÖSTERRECHS

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TEILKOPIE

ANTWORT 10: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

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20111124 1257 DIE PRESSE KAMPUSCH CHRISTIAN
PILNACEK (BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




20111124 1257 DIE PRESSE KAMPUSCH CHRISTIAN
PILNACEK (BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




20121031 1541 OTS
FBI bestätigt Pannen im Fall Kampusch


OSTA MAG. CHRISTIAN PILNACEK (BMJ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




20111124 1257 DIE PRESSE KAMPUSCH CHRISTIAN
PILNACEK (BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




2010 50-51 DIE GANZE WOCHE
Der Fall Kampusch ist ein einziger Sumpf


OSTA MAG. CHRISTIAN PILNACEK (BMJ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




20111124 1257 DIE PRESSE KAMPUSCH CHRISTIAN
PILNACEK (BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ






NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET

20101009 die aktuelle Seite28 und 29 ua

Zu Tode kommen von Chefermittler Oberst FRANZ KRÖLL in Umgebung von etwa 400 Menschen
Warum hörte niemand den Schuss? (um etwa 22 Uhr an einem lauen Sommerabend)

OSTA MAG. CHRISTIAN PILNACEK (BMJ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




20111124 1257 DIE PRESSE KAMPUSCH CHRISTIAN
PILNACEK (BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ


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STRAFPROZESSORDNUNG StPO § 2 Amtswegigkeit

(1) Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.

(2) Im Hauptverfahren hat das Gericht die der Anklage zu Grunde liegende Tat und die Schuld des Angeklagten von Amts wegen aufzuklären.

StPO § 3 Objektivität und Wahrheitserforschung

(1) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind.

(2) Alle Richter, Staatsanwälte und kriminalpolizeilichen Organe haben ihr Amt unparteilich und unvoreingenommen auszuüben und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Sie haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln.


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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH VORANGESTELLT VGE-SACHVERHALTSBERICHT KURZ UND BÜNDIG:  HEUTE SIND ES GENAU 4 JAHRE, DASS KEIN EINZIGER VGE-BEWEIS, KEINE EINZIGE DER 47 SCHRIFTLICHEN ZEUGENAUSSAGEN VON 57 VERSCHIEDENEN ZEUGEN ETC GEWÜRDIGT WIRD. TATZEITRAUM: 20.11.2009 12:25 UHR - 20.11.2013 04:20 UHR. BEKANNTE TATORTE JUSTIZ:

TATORT JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
TATORT OGH
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT
TATORT LANDESGERICHT SANKT PÖLTEN
TATORT LANDESGERICHT KREMS
TATORT LANDESGERICHT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSGERICHT MÖDLING
TATORT BEZIRKSGERICHT GLOGGNITZ
TATORT BEZIRKSGERICHT AMSTETTEN
TATORT GENERALPROKURATUR
TATORT OBERSTAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT WKSTA
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIENER NEUSTADT
TATORT STAATSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT MÖDLING
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT RIS - TATORT www.ris.bka.gv.at
unbekannte Tatorte und verdächtige Tatorte

VERDACHT: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN FÜR UNSCHULDIGE MENSCHENKINDER, FOLTER VON UNSCHULDIGEN MENSCHENKINDERN,  SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, SCHWERKRIMINELLER MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT, SCHWERKRIMINELLE BEGÜNSTIGUNG, TERROR, SCHWERKRIMINELLES MISSACHTEN DER VERFASSUNG, uvam


Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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VORANGESTELLT WIRD: HEUTE Freitag 08.11.2013 Seite 10 ZITATE: Natascha: Neues Rätsel um Ermittler-Selbstmord Ein neues Privatgutachten des Chefs ... Demnach sei der Oberst durch einen angesetzten Schuss gestorben. Aber nicht durch Suizid. ZITATE-ENDE

POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL

Mord oder Selbstmord http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=867.0

SEITE 1 ANTWORT 09 am: 06 November 2013, 18:09:17 Gast "Entwicklungshelfer"

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-kampusch-der-suizid-des-ermittlers-kroell-a-932107.html

UND

FRANZ KRÖLL HINGERICHTET?
ANTWORT 85: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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VORANGESTELLT WIRD:

20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN
SEITE 1 ANTWORT 02 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0
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DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND JAHRELANGES BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT (OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTSTRÄGER DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH  VERPFLICHTET BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".

20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.1.jpg
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16.10.2013 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ZITATE:
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Landesgericht für Strafsachen Wien
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
Tel.: +43(0)1 40127-0

STRAFSACHE: GEGEN: Beschuldigte/r: Mag. Dr. Beatrix KARL WEGEN: § 302 (1) StGB

ZITATE-ENDE

PERSÖNLICHER HINWEIS: BEACHTEN SIE STGB § 301 (1) BEI VERDACHT SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE, DIE SOFORT VON AMTS WEGEN BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN !! DIE VGE-STRAFANZEIGE LAUTETE AUF VERDACHT STGB § 302 (2) !! PH-ENDE

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TATORT LANDESGERICHT WIEN

LINK ZUM VGE-SCHRIFTSATZ AN BMI, POLIZEI UND PARLAMENT:

ANTWORT 82: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

Für alle Opfer: Justiz-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Kinderheim-Opfer, JUWO-Opfer, Trennungsopfer, ...
Für das Wohl aller Menschenkinder, besonders für Enkel Christoph und Lucas

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TATORT LANDESGERICHT WIEN

VÖLKERMORD FOLTER ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN FÜR UNSCHULDIGE KINDER ... STRAFSACHE SCHWERVERBRECHEN 2013

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE - JUSTIZ TOTALVERSAGEN - JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

03.11.2013 11:03 Uhr VGE-Sachverhaltsbericht KURZ UND BÜNDIG: TATSACHEN: "HOHE UND HÖCHSTE RICHTER DER REPUBLIK ÖSTERREICH URTEILEN ÜBER SICH SELBST"

Fast 4 Jahre lang wird kein einziger VGE-Beweis (darunter unwiderlegbare Tatsachenbeweise wie Fotos, DVD-Szenen, Screens), keine einzige von schriftliche Zeugenaussage von 60 Zeugen (einschließlich KURIER, servusTV, ORF-HEUTE IN ÖSTERREICH), keine einziges VGE-Beweismittel und keine einzige VGE-Begründung gewürdigt. Die objektive Wahrheit über die beste Sicherung und Förderung des Enkel-Kindeswohls bei den VGE wird beharrlich ignoriert. Gesunde, fröhliche, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder (kindgemäße "Extremsportler") werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Das extreme Menschen-Kindesleid kann nicht veröffentlicht werden. Dazu: Extrem hoher materieller Schaden sowohl für die VGE (75.000 EURO Verfahrenskosten und HONORARE) als auch für die Republik Österreich (das österreichische Volk) "frei Schnauze" 980.000 EURO. (49 Monate x 10.000 EURO pro Monat x 2 Kinder = 980.000 EURO). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder. Angeblicher materieller Schaden für die Republik Österreich: 2 Milliarden EURO pro Jahr ohne Folgekosten und abgesehen vom extremen Menschenkindesleid. Die Enkelkinder und deren VGE werden von schwerkriminellen Amtsträgern der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH und Tätern existenziell bedroht.

TOTALES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT - HOHE UND HÖCHSTE RICHTER URTEILEN ÜBER SICH SELBST. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN GERICHTE. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN STAATSANWÄLTE.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

TATORT JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
TATORT OGH
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT
TATORT LANDESGERICHT SANKT PÖLTEN
TATORT LANDESGERICHT KREMS
TATORT LANDESGERICHT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSGERICHT MÖDLING
TATORT BEZIRKSGERICHT GLOGGNITZ
TATORT BEZIRKSGERICHT AMSTETTEN
TATORT GENERALPROKURATUR
TATORT OBERSTAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT WKSTA
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIENER NEUSTADT
TATORT STAATSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT MÖDLING
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT RIS - TATORT
www.ris.bka.gv.at

Die Liste muss nicht vollständig sein. BT, UT und Verdächtige.
TATORTGRUPPE TATORTDOKUMENTATION AKTENSICHERUNG

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Transkriptionen, ZITATE, 
SCREENS, etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. 11 neue SCREENS
« Letzte Änderung: 02 Dezember 2013, 19:27:14 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
« Antwort #94 am: 04 Dezember 2013, 16:14:06 »
ANTWORT 94:NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html 

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PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: SEITE 1(2)

Betrifft: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, DIE ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND SOMIT SICH SELBST & ANDERE SCHWERVERBRECHER SCHÜTZEN. STRAFANZEIGE, ANTRÄGE PERSONENSCHUTZ, DIENSTAUFSICHT, AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, …
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Dipl. Päd. SR und Mag. AR (VGE)
(VGE … väterliche Großeltern von CR und LR)
xxx, Tel und Fax: xxx (Fax, wenn
nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)
MAIL: xxx

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: 2 eigenhändige Unterschriften bzw. elektronisch gefertigt PA-ENDE

04.12.2013 VGE-Schriftsatz mit Datum vom MAIL bzw FAX

Betrifft: VGE-Schriftsatz vom 20.10.2013 (per MAIL und FAX um den 30. und 31.10.2013 bzw. Anfang November 2013) (*)

(*) PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM:
ANTWORT 82:NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html PERS-ANM-ENDE

MAIL (eventuell FAX) an alle Mitglieder der Bundesregierung (außer Mag. Dr. Beatrix KARL), Reihenfolge und Angaben nach www.parlament.gv.at

01) Werner FAYMANN (SPÖ),
02) Dr. Josef OSTEMAYER (SPÖ),
03) Gabriele HEINISCH-HOSEK (SPÖ),
04) Dr. Michael SPINDELEGGER (ÖVP),
05) Dr. Reinhold LOPATKA (ÖVP),
06) Rudolf HUNDSTORFER (SPÖ),
07) Mag. Dr. Maria Theresia FEKTER (ÖVP),
08) Mag. Andreas SCHIEDER (SPÖ),
09) Alois STÖGER, diplômé (SPÖ),
10) Mag. Johanna MIKL-LEITNER (ÖVP),
11) Sebastian KURZ (ÖVP),
12) Mag. Gerald Klug (SPÖ),
13) Dipl.-Ing. Nikolaus BERLAKOVICH (ÖVP),
14) Dr. Claudia SCHMIED (SPÖ),
15) Doris BURES (SPÖ),
16) Dr. Reinhold MITTERLEHNER (ÖVP),
17) Dr. Karlheinz TÖCHTERLE (ÖVP), und

PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: SEITE 2(2)

an Generaldirektor Mag. Mag. (FH) Konrad KOGLER ua PERSÖNLICH, an die BMfI, Mag. Johanna MIKL-LEITNER, jedes KABINETTMITGLIED, jeden BMI-SEKTIONSCHEF und jeden STELLVERTRETER der SEKTIONEN I, II, III, IV und V, an General Franz LANG, Generalmajor Bernhard TREIBENREIF, an jeden LANDESPOLIZEIDIREKTOR und jeden seiner STELLVERTRETER des Bundeslandes B, K, NÖ, OÖ, S, STMK, T, V und W PERSÖNLICH sowie an das PARLAMENT: Regierung (ohne Dr. KARL), jeden Amtsträger: Nationalrat, Bundesrat, Klubs, Präsidenten, Direktion PERSÖNLICH, soweit MAIL-(FAX)-Adressen den VGE bekannt.

MAIL AN: ministerbuero@bmi.gv.at, BMI-I@bmi.gv.at, BMI-II@bmi.gv.at, BMI-III@bmi.gv.at, BMI-IV@bmi.gv.at, BMI-V@bmi.gv.at, BMI-II-BK-SPOC@bmi.gv.at, BMI-II-EKO-Cobra@bmi.gv.at, LPD-B@polizei.gv.at,  LPD-K@polizei.gv.at, LPD-N@polizei.gv.at, LPD-O@polizei.gv.at, LPD-S@polizei.gv.at, LPD-ST@polizei.gv.at, LPD-T@polizei.gv.at, LPD-V@polizei.gv.at, LPD-W@polizei.gv.at, … Persönliche Anmerkung: Kontroll-MAIL an Andreas Ranovsky (VGV)

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Vorangestellt werden die Seiten mit dem Titel „VORANGESTELLT WIRD“.

Daraus wird sinngemäß hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher ab-gelehnten Amtsträger war, ist und bleibt „für immer und ewig“ aufrecht.

ANTRAG: Alle Verfahrenskosten auf Kosten der Justiz REPUBLIK ÖSTERREICH zur ungeteilten Hand.

Alle vollständigen Akten der CAUSA RANOVSY ZWILLINGE und alle VGE-Schriftsätze gelten zum Tatsachenbeweis auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt. Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von CR und LR, beide * xxx, sind die höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen väterlichen Großeltern (VGE) verpflichtet, folgende rechtliche Schritte zu setzen:

VGE-OPFER-ANTRAG AUF SOFORTIGE UND NACHWEISLICHE ÜBERMITTLUNG VON AKTENZAHLEN, STAND DER VERFAHREN (STRAFSACHE, PERSONENSCHUTZ FÜR DIE RZ UND DEREN VGE ZUMINDEST BIS ZUR RECHTSKRÄFTIGEN UND RECHTSGÜLTIGEN RÜCKFÜHRUNG DER ZWILLINGE IN IHRE REAL GESUNDE HEIMAT BEI DEN VGE IN KIRCHBERG AM WECHSEL), IN EVENTU: FORTFÜHRUNG DER STRAFSACHE WEGEN SCHWERKRIMINELLEN OFTMALIGEN VERFASSUNGSBRÜCHEN, UNFAIRE VERFAHREN, uvam

PERSÖNLICHE ANMERKUNG NUR IM MAIL-TEXT: PS: 1 virenfreier PDF-ANHANG:
20131020 SCHRIFTSATZ VGE RANOVSKY an BMI POL PARL NR BR - 99 Seiten PA-ENDE

PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM: Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt. PA-ENDE

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PERSÖNLICHE ANMERKUNG FÜR DAS FORUM:

20131204 BMI POL REGIERUNG PARLAMENT MAIL ADRESSEN ERSTELLT NACH BESTEM WISSEN  UND GEWISSEN JEDOCH OHNE JEGLICHE GEWÄHR ZUR DOKUMENTATION UND ZUM BEWEIS.

04.12.2013 MAIL-ADRESSEN BMI und POLIZEI: ministerbuero@bmi.gv.at, BMI-I@bmi.gv.at, BMI-II@bmi.gv.at, BMI-III@bmi.gv.at, BMI-IV@bmi.gv.at, BMI-V@bmi.gv.at, BMI-II-BK-SPOC@bmi.gv.at, BMI-II-EKO-Cobra@bmi.gv.at, LPD-B@polizei.gv.at, LPD-K@polizei.gv.at, LPD-N@polizei.gv.at, LPD-O@polizei.gv.at, LPD-S@polizei.gv.at, LPD-ST@polizei.gv.at, LPD-T@polizei.gv.at, LPD-V@polizei.gv.at, LPD-W@polizei.gv.at, rudolf.keplinger@polizei.gv.at,

04.12.2013 MAIL-ADRESSEN PARLAMENT DIREKTOREN: Harald.Dossi@parlament.gv.at, susanne.janistyn@parlament.gv.at, alexis.wintoniak@parlament.gv.at,

04.12.2013 MAIL-ADRESSEN REGIERUNG (OHNE DR KARL UND DR KLUG): kabhbk@bka.gv.at, stsostermayer@bka.gv.at, gabriele.heinisch-hosek@bka.gv.at, michael.spindelegger@bmeia.gv.at, reinhold.lopatka@bmeia.gv.at, briefkasten@bmask.gv.at, maria.fekter@bmf.gv.at,  andreas.schieder@bmf.gv.at, alois.stoeger@bmg.gv.at, johanna.mikl-leitner@bmi.gv.at, staatssekretaer@bmi.gv.at, buero.berlakovich@lebensministerium.at, claudia.schmied@bmukk.gv.at, doris.bures@bmvit.gv.at, reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at, karlheinz.toechterle@bmwf.gv.at,

04.12.2013 PARLAMENT-MAIL-ADRESSEN REGIERUNG (OHNE DR KARL): werner.faymann@parlament.gv.at, josef.ostermayer@parlament.gv.at, gabriele.heinisch-hosek@parlament.gv.at, michael.spindelegger@parlament.gv.at, reinhold.lopatka@parlament.gv.at, rudolf.hundstorfer@parlament.gv.at, maria.fekter@parlament.gv.at, andreas.schieder@parlament.gv.at, alois.stoeger@parlament.gv.at, johanna.mikl-leitner@parlament.gv.at, sebastian.kurz@parlament.gv.at, gerald.klug@parlament.gv.at, nikolaus.berlakovich@parlament.gv.at, claudia.schmied@parlament.gv.at, doris.bures@parlament.gv.at, reinhold.mitterlehner@parlament.gv.at, karlheinz.toechterle@parlament.gv.at,

04.12.2013 MAIL-ADRESSEN NATIONALRAT (SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE STRONACH NEOS):

SPÖ: klub@spoe.at, konrad.antoni@parlament.gv.at, walter.bacher@parlament.gv.at, petra.bayr@parlament.gv.at, ruth.becher@parlament.gv.at, h.buchmayr@aon.at, harry.buchmayr@parlament.gv.at, josef.cap@spoe.at, norbert.darabos@spoe.at, cornelia.ecker@parlament.gv.at, andrea.gessl-ranftl@aon.at, andrea.gessl-ranftl@parlament.gv.at, elisabeth.grossmann@parlament.gv.at, marianne.gusenbauer-jaeger@parlament.gv.at, johann.hechtl@parlament.gv.at, anton.heinzl@spoe.at, anton.heinzl@parlament.gv.at, johann.hell@spoe.at, johann.hell@speed.at,  johann.hell@parlament.gv.at, daniela.holzinger@parlament.gv.at, hannes.jarolim@parlament.gv.at, wolfgang.katzian@parlament.gv.at, dietmar.keck@parlament.gv.at, franz.kirchgatterer@parlament.gv.at, wolfgang.knes@parlament.gv.at, ulrike.koenigsberger-ludwig@parlament.gv.at, hermann.krist@spoe.at, hermann.krist@parlament.gv.at, katharina.kucharowits@parlament.gv.at, philip.kucher@parlament.gv.at, andrea.kuntzl@spoe.at, andrea.kuntzl@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@vida.at,  hermann.lipitsch@oegb.at, angela.lueger@parlament.gv.at, josef.muchitsch@parlament.gv.at, josef.muchitsch@gbh.at, bessere.zukunft@josef-muchitsch.at, christine.muttonen@parlament.gv.at, christine.muttonen@spoe.at, sabine.oberhauser@parlament.gv.at, otto.pendl@parlament.gv.at, rudolf.plessl@parlament.gv.at,  rudolf.plessl@spoe.at, barbara.prammer@parlament.gv.at, erwin.preiner@parlament.gv.at, post@winden.bgld.gv.at, laura.rudas@parlament.gv.at, andreas.schieder@spoe.at, sonja.stessl@parlament.gv.at, sonja.stessl@spoe.at, harald.troch@parlament.gv.at, maximilian.unterrainer@parlament.gv.at, markus.vogl@parlament.gv.at, hannes.weninger@spoe.at, hannes.weninger@parlament.gv.at, rainer.wimmer@parlament.gv.at, peter.wittmann@spoe.at, peter.wittmann@parlament.gv.at, gisela.wurm@spoe.at, gisela.wurm@parlament.gv.at, nurten.yilmaz@parlament.gv.at,

ÖVP: office@oevpklub.at, werner.amon@parlament.gv.at, gertrude.aubauer@parlament.gv.at, jakob.auer@parlament.gv.at, martina.diesner-wais@parlament.gv.at,  claudia.durchschlag@parlament.gv.at, asdin.el-habbassi@parlament.gv.at, franz.essl@parlament.gv.at, angela.fichtinger@parlament.gv.at, hermann.gahr@parlament.gv.at,  wolfgang.gerstl@oevp-wien.at, wolfgang.gerstl@parlament.gv.at, fritz.grillitsch@parlament.gv.at, werner.groiss@parlament.gv.at, mail@andreas-hanger.at, andreas.hanger@parlament.gv.at, p.haubner@wirtschaftsbund.at, peter.haubner@parlament.gv.at, eva-maria.himmelbauer@parlament.gv.at, johann.hoefinger@parlament.gv.at, brigitte.jank@parlament.gv.at, karlheinz.kopf@oevpklub.at, karlheinz.kopf@parlament.gv.at,  josef.lettenbichler@parlament.gv.at, reinhold.mitterlehner@parlament.gv.at,  gabriel.obernosterer@parlament.gv.at, gabriel.obernosterer@oevpkaernten.at,  andreas.ottenschlaeger@parlament.gv.at, elisabeth.pfurtscheller@parlament.gv.at,  nikolaus.prinz@parlament.gv.at, johann.raedler@parlament.gv.at, raedler@gmx.at, johannes.rauch@parlament.gv.at, dorothea.schittenhelm@parlament.gv.at,  johannes.schmuckenschlager@parlament.gv.at, bernd.schoenegger@parlament.gv.at, b.schoenegger@grazervp.at, hermann.schultes@parlament.gv.at, norbert.sieber@parlament.gv.at, johann.singer@parlament.gv.at, michaela.steinacker@parlament.gv.at, georg.strasser@parlament.gv.at, gabriele.tamandl@parlament.gv.at, gabriele@tamandl.net, angelika.winzig@parlament.gv.at, august.woeginger@parlament.gv.at, andreas.zakostelsky@parlament.gv.at,

FPÖ: parlamentsklub@fpoe.at, dagmar.belakowitsch-jenewein@parlament.gv.at,  dagmar.belakowitsch-jenewein@fpoe.at, reinhard.boesch@parlament.gv.at, reinhard.boesch@fpoe.at, gernot.darmann@parlament.gv.at, gerhard.deimek@fpoe.at, gerhard.deimek@parlament.gv.at, rupert.doppler@parlament.gv.at, hubert.fuchs@parlament.gv.at, carmen.gartelgruber@fpoe.at, carmen.gartelgruber@parlament.gv.at, heinz-peter.hackl@parlament.gv.at,  christian.hafenecker@parlament.gv.at, roman.haider@parlament.gv.at, gerald.hauser@parlament.gv.at, gerald.hauser@netway.at, christian.hoebart@fpoe.at, christian.hoebart@parlament.gv.at, norbert.hofer@parlament.gv.at, norbert.hofer@fpoe.at, johannes.huebner@parlament.gv.at, harald.jannach@fpoe.at, harald.jannach@parlament.gv.at,  andreas.karlsboeck@parlament.gv.at, axel.kassegger@parlament.gv.at, herbert.kickl@parlament.gv.at, herbert.kickl@fpoe.at, anneliese.kitzmueller@parlament.gv.at, anneliese.kitzmueller@fpoe.at, mario.kunasek@parlament.gv.at, mario.kunasek@fpoe.at, christian.lausch@parlament.gv.at, wendelin.moelzer@parlament.gv.at, edith.muehlberghuber@parlament.gv.at, werner.neubauer@liwest.at, werner.neubauer@parlament.gv.at, elmar.podgorschek@fpoe.at,  elmar.podgorschek@parlament.gv.at, walter.rauch@parlament.gv.at,  josef.riemer@parlament.gv.at, barbara.rosenkranz@parlament.gv.at,  walter.rosenkranz@parlament.gv.at, thomas.schellenbacher@parlament.gv.at, gerhard.schmid@parlament.gv.at, philipp.schrangl@parlament.gv.at, harald.stefan@parlament.gv.at, harald.stefan@fpoe.at, petra.steger@parlament.gv.at, heinz-christian.strache@parlament.gv.at, hc.strache@fpoe.at, bernhard.themessl@parlament.gv.at, harald.vilimsky@fpoe.at, harald.vilimsky@parlament.gv.at, susanne.winter@fpoe.at, susanne.winter@parlament.gv.at, peter.wurm@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@fpoe.at,

GRÜNE: infopool@gruene.at, ayguel-berivan.aslan@parlament.gv.at, dieter.brosz@gruene.at, dieter.brosz@parlament.gv.at, christiane.brunner@parlament.gv.at, christiane.brunner@gruene.at, eva.glawischnig@gruene.at, eva.glawischnig-piesczek@parlament.gv.at,  helene.jarmer@gruene.at, helene.jarmer@parlament.gv.at, matthias.koechl@parlament.gv.at, matthias.koechl@gruene.at, werner.kogler@gruene.at, werner.kogler@parlament.gv.at, alev.korun@gruene.at, alev.korun@parlament.gv.at, ruperta.lichtenecker@gruene.at, ruperta.lichtenecker@parlament.gv.at, sigrid.maurer@parlament.gv.at,  sigi.maurer@gruene.at, gabriela.moser@gruene.at,  gabriela.moser@parlament.gv.at, eva.mueckstein@gruene.at, eva.mueckstein@parlament.gv.at, daniela.musiol@parlament.gv.at, daniela.musiol@gruene.at, pilz@gruene.at, peter.pilz@parlament.gv.at, wolfgang.pirklhuber@gruene.at, wolfgang.pirklhuber@parlament.gv.at, bruno.rossmann@gruene.at, bruno.rossmann@parlament.gv.at, birgit.schatz@parlament.gv.at, birgit.schatz@gruene.at, julian.schmid@parlament.gv.at, judith.schwentner@parlament.gv.at, judith.schwentner@gruene.at, albert.steinhauser@gruene.at, albert.steinhauser@parlament.gv.at, harald.walser@gruene.at, harald.walser@parlament.gv.at, georg.willi@gruene.at, georg.willi@parlament.gv.at, tanja.windbuechler-souschill@parlament.gv.at, tanja.windbuechler@gruene.at, tanja.windbuechler-souschill@gruene.at, wolfgang.zinggl@gruene.at, wolfgang.zinggl@parlament.gv.at,

STRONACH: parlamentsklub@teamstronach.at, waltraud.dietrich@parlament.gv.at, marcus.franz@parlament.gv.at, christoph.hagen@parlament.gv.at, jessi.lintl@parlament.gv.at, robert.lugar@parlament.gv.at, kathrin.nachbaur@parlament.gv.at, martina.schenk@parlament.gv.at, leopold.steinbichler@parlament.gv.at, frank.stronach@parlament.gv.at, georg.vetter@parlament.gv.at, ulrike.weigerstorfer@parlament.gv.at, barbara.kupfer@teamstronach.at

NEOS: parlamentsklub@neos.eu, nikolaus.alm@parlament.gv.at, rainer.hable@parlament.gv.at, gerald.loacker@parlament.gv.at, beate.meinl-reisinger@parlament.gv.at, beate.meinl@neos.eu, angelika-rosa.mlinar@parlament.gv.at, angelika.mlinar@liberale.at, michael.pock@parlament.gv.at, nikolaus.scherak@parlament.gv.at, matthias.strolz@parlament.gv.at, christoph.vavrik@parlament.gv.at,

04.12.2013 MAIL-ADRESSEN BUNDESRAT (ÖVP SPÖ FPÖ GRÜNE STRONACH):

ÖVP: magnus.brunner@parlament.gv.at, bernhard.ebner@parlament.gv.at,   gregor.hammerl@parlament.gv.at, seniorenbund@stvp.at, harald.himmer@parlament.gv.at, christian.jachs@parlament.gv.at, christian.jachs@freistadt.ooe.gv.at, anneliese.junker@parlament.gv.at, junker@gessler.at, gottfried.kneifel@parlament.gv.at, gkoeberl@gmx.net, guenther.koeberl@parlament.gv.at, eduard.koeck@parlament.gv.at, andreas.koell@parlament.gv.at, s.ledl@tiroler-vp.at, sonja.ledl-rossmann@parlament.gv.at, edgar.mayer@parlament.gv.at, perhab@bierfriedl.at, franz.perhab@parlament.gv.at, christian.poglitsch@parlament.gv.at, martin.preineder@parlament.gv.at, andreas.pum@parlament.gv.at, friedrich.reisinger@aon.at, friedrich.reisinger@parlament.gv.at,  josef.saller@parlament.gv.at, gerhard.schoedinger@parlament.gv.at, buergermeister@wolfsthal.gv.at, sepp.steinkogler@aon.at, josef.steinkogler@parlament.gv.at, angela.stoeckl@parlament.gv.at, walter.temmel@parlament.gv.at, f.tiefnig@gmx.at, ferdinand.tiefnig@parlament.gv.at, office@powdertech.at, sonja.zwazl@wknoe.at, sonja.zwazl@parlament.gv.at,

SPÖ: wolfgang.beer@parlament.gv.at, ana.blatnik@spoe.at, ana.blatnik@parlament.gv.at, hans-peter.bock@parlament.gv.at, buergermeister@fliess.tirol.gv.at, adelheid.ebner@parlament.gv.at, gemeinde@gutenbrunn.at, christian.fueller@parlament.gv.at, christian.fueller@spoe.at, elisabeth.grimling@bmukk.gv.at, elisabeth.grimling@parlament.gv.at, elisabeth.grimling@chello.at, johanna.koeberl@parlament.gv.at, kj.konrad@aon.at, klaus.konrad@parlament.gv.at, susanne.kurz@parlament.gv.at, bgm.lampel@neufeld-leitha.bgld.gv.at, michael.lampel@parlament.gv.at, ewald.lindinger@parlament.gv.at, lindinger@micheldorf.at, guenther.novak@parlament.gv.at, guenther.novak@mallnitz.at, rene.pfister@parlament.gv.at, inge.posch-gruska@spoe.at, inge.posch-gruska@parlament.gv.at, elisabeth.reich@parlament.gv.at, stefan.schennach@parlament.gv.at, stefan.schennach@spoe.at, wernerstadler@aon.at, werner.stadler@parlament.gv.at, josef.taucher@spoe.at, josef.taucher@parlament.gv.at, bundesratskanzlei@parlament.gv.at, reinhard.todt@spoe.at, reinhard.todt@pvoe.at, richard.wilhelm@parlament.gv.at, ingrid.winkler@wiener-neustadt.at, ingrid.winkler@parlament.gv.at,

FPÖ: hermann.brueckl@fpoe.at, hermann.brueckl@parlament.gv.at, gerhard.doerfler@parlament.gv.at, hans-joerg.jenewein@fpoe.at, hans-joerg.jenewein@parlament.gv.at, erich.koenigsberger@parlament.gv.at,  gerd.krusche@parlament.gv.at, c.michalke@gmx.at, cornelia.michalke@parlament.gv.at, monika.muehlwerth@parlament.gv.at, reinhard.pisec@fpoe.at, reinhard.pisec@parlament.gv.at, dietmar.schmittner@parlament.gv.at,

GRÜNE: efgani.doenmez@gruene.at, efgani.doenmez@parlament.gv.at, heidelinde.reiter@parlament.gv.at, marco.schreuder@gruene.at, marco.schreuder@parlament.gv.at, nicole.schreyer@gruene.at, nicole.schreyer@parlament.gv.at,

STRONACH: gerald.zelina@teamstronach.at,

BUNDESRATSKANZLEI: bundesratskanzlei@parlament.gv.at,

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20131204

ministerbuero@bmi.gv.at, BMI-I@bmi.gv.at, BMI-II@bmi.gv.at, BMI-III@bmi.gv.at, BMI-IV@bmi.gv.at, BMI-V@bmi.gv.at, BMI-II-BK-SPOC@bmi.gv.at, BMI-II-EKO-Cobra@bmi.gv.at, LPD-B@polizei.gv.at, LPD-K@polizei.gv.at, LPD-N@polizei.gv.at, LPD-O@polizei.gv.at, LPD-S@polizei.gv.at, LPD-ST@polizei.gv.at, LPD-T@polizei.gv.at, LPD-V@polizei.gv.at, LPD-W@polizei.gv.at, rudolf.keplinger@polizei.gv.at, Harald.Dossi@parlament.gv.at, susanne.janistyn@parlament.gv.at, alexis.wintoniak@parlament.gv.at, kabhbk@bka.gv.at, stsostermayer@bka.gv.at, gabriele.heinisch-hosek@bka.gv.at, michael.spindelegger@bmeia.gv.at, reinhold.lopatka@bmeia.gv.at, briefkasten@bmask.gv.at, maria.fekter@bmf.gv.at,  andreas.schieder@bmf.gv.at, alois.stoeger@bmg.gv.at, johanna.mikl-leitner@bmi.gv.at, staatssekretaer@bmi.gv.at, buero.berlakovich@lebensministerium.at, claudia.schmied@bmukk.gv.at, doris.bures@bmvit.gv.at, reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at, karlheinz.toechterle@bmwf.gv.at, werner.faymann@parlament.gv.at, josef.ostermayer@parlament.gv.at, gabriele.heinisch-hosek@parlament.gv.at, michael.spindelegger@parlament.gv.at, reinhold.lopatka@parlament.gv.at, rudolf.hundstorfer@parlament.gv.at, maria.fekter@parlament.gv.at, andreas.schieder@parlament.gv.at, alois.stoeger@parlament.gv.at, johanna.mikl-leitner@parlament.gv.at, sebastian.kurz@parlament.gv.at, gerald.klug@parlament.gv.at, nikolaus.berlakovich@parlament.gv.at, claudia.schmied@parlament.gv.at, doris.bures@parlament.gv.at, reinhold.mitterlehner@parlament.gv.at, karlheinz.toechterle@parlament.gv.at, klub@spoe.at, konrad.antoni@parlament.gv.at, walter.bacher@parlament.gv.at, petra.bayr@parlament.gv.at, ruth.becher@parlament.gv.at, h.buchmayr@aon.at, harry.buchmayr@parlament.gv.at, josef.cap@spoe.at, norbert.darabos@spoe.at, cornelia.ecker@parlament.gv.at, andrea.gessl-ranftl@aon.at, andrea.gessl-ranftl@parlament.gv.at, elisabeth.grossmann@parlament.gv.at, marianne.gusenbauer-jaeger@parlament.gv.at, johann.hechtl@parlament.gv.at, anton.heinzl@spoe.at, anton.heinzl@parlament.gv.at, johann.hell@spoe.at, johann.hell@speed.at,  johann.hell@parlament.gv.at, daniela.holzinger@parlament.gv.at, hannes.jarolim@parlament.gv.at, wolfgang.katzian@parlament.gv.at, dietmar.keck@parlament.gv.at, franz.kirchgatterer@parlament.gv.at, wolfgang.knes@parlament.gv.at, ulrike.koenigsberger-ludwig@parlament.gv.at, hermann.krist@spoe.at, hermann.krist@parlament.gv.at, katharina.kucharowits@parlament.gv.at, philip.kucher@parlament.gv.at, andrea.kuntzl@spoe.at, andrea.kuntzl@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@vida.at,  hermann.lipitsch@oegb.at, angela.lueger@parlament.gv.at, josef.muchitsch@parlament.gv.at, josef.muchitsch@gbh.at, bessere.zukunft@josef-muchitsch.at, christine.muttonen@parlament.gv.at, christine.muttonen@spoe.at, sabine.oberhauser@parlament.gv.at, otto.pendl@parlament.gv.at, rudolf.plessl@parlament.gv.at,  rudolf.plessl@spoe.at, barbara.prammer@parlament.gv.at, erwin.preiner@parlament.gv.at, post@winden.bgld.gv.at, laura.rudas@parlament.gv.at, andreas.schieder@spoe.at, sonja.stessl@parlament.gv.at, sonja.stessl@spoe.at, harald.troch@parlament.gv.at, maximilian.unterrainer@parlament.gv.at, markus.vogl@parlament.gv.at, hannes.weninger@spoe.at, hannes.weninger@parlament.gv.at, rainer.wimmer@parlament.gv.at, peter.wittmann@spoe.at, peter.wittmann@parlament.gv.at, gisela.wurm@spoe.at, gisela.wurm@parlament.gv.at, nurten.yilmaz@parlament.gv.at, office@oevpklub.at, werner.amon@parlament.gv.at, gertrude.aubauer@parlament.gv.at, jakob.auer@parlament.gv.at, martina.diesner-wais@parlament.gv.at,  claudia.durchschlag@parlament.gv.at, asdin.el-habbassi@parlament.gv.at, franz.essl@parlament.gv.at, angela.fichtinger@parlament.gv.at, hermann.gahr@parlament.gv.at,  wolfgang.gerstl@oevp-wien.at, wolfgang.gerstl@parlament.gv.at, fritz.grillitsch@parlament.gv.at, werner.groiss@parlament.gv.at, mail@andreas-hanger.at, andreas.hanger@parlament.gv.at, p.haubner@wirtschaftsbund.at, peter.haubner@parlament.gv.at, eva-maria.himmelbauer@parlament.gv.at, johann.hoefinger@parlament.gv.at, brigitte.jank@parlament.gv.at, karlheinz.kopf@oevpklub.at, karlheinz.kopf@parlament.gv.at,  josef.lettenbichler@parlament.gv.at, reinhold.mitterlehner@parlament.gv.at,  gabriel.obernosterer@parlament.gv.at, gabriel.obernosterer@oevpkaernten.at,  andreas.ottenschlaeger@parlament.gv.at, elisabeth.pfurtscheller@parlament.gv.at,  nikolaus.prinz@parlament.gv.at, johann.raedler@parlament.gv.at, raedler@gmx.at, johannes.rauch@parlament.gv.at, dorothea.schittenhelm@parlament.gv.at,  johannes.schmuckenschlager@parlament.gv.at, bernd.schoenegger@parlament.gv.at, b.schoenegger@grazervp.at, hermann.schultes@parlament.gv.at, norbert.sieber@parlament.gv.at, johann.singer@parlament.gv.at, michaela.steinacker@parlament.gv.at, georg.strasser@parlament.gv.at, gabriele.tamandl@parlament.gv.at, gabriele@tamandl.net, angelika.winzig@parlament.gv.at, august.woeginger@parlament.gv.at, andreas.zakostelsky@parlament.gv.at, parlamentsklub@fpoe.at, dagmar.belakowitsch-jenewein@parlament.gv.at, dagmar.belakowitsch-jenewein@fpoe.at, reinhard.boesch@parlament.gv.at, reinhard.boesch@fpoe.at, reinhard.eugen.boesch@parlament.gv.at, reinhard-eugen.boesch@parlament.gv.at, eugen.boesch@parlament.gv.at, gernot.darmann@parlament.gv.at, gerhard.deimek@fpoe.at, gerhard.deimek@parlament.gv.at, rupert.doppler@parlament.gv.at, hubert.fuchs@parlament.gv.at, carmen.gartelgruber@fpoe.at, carmen.gartelgruber@parlament.gv.at, heinz-peter.hackl@parlament.gv.at,  christian.hafenecker@parlament.gv.at, roman.haider@parlament.gv.at, gerald.hauser@parlament.gv.at, gerald.hauser@netway.at, christian.hoebart@fpoe.at, christian.hoebart@parlament.gv.at, norbert.hofer@parlament.gv.at, norbert.hofer@fpoe.at, johannes.huebner@parlament.gv.at, harald.jannach@fpoe.at, harald.jannach@parlament.gv.at,  andreas.karlsboeck@parlament.gv.at, axel.kassegger@parlament.gv.at, herbert.kickl@parlament.gv.at, herbert.kickl@fpoe.at,  anneliese.kitzmueller@parlament.gv.at, anneliese.kitzmueller@fpoe.at, mario.kunasek@parlament.gv.at, mario.kunasek@fpoe.at, christian.lausch@parlament.gv.at,  wendelin.moelzer@parlament.gv.at, edith.muehlberghuber@parlament.gv.at, werner.neubauer@liwest.at, werner.neubauer@parlament.gv.at, elmar.podgorschek@fpoe.at,  elmar.podgorschek@parlament.gv.at, walter.rauch@parlament.gv.at,  josef.riemer@parlament.gv.at, barbara.rosenkranz@parlament.gv.at, walter.rosenkranz@parlament.gv.at, thomas.schellenbacher@parlament.gv.at, gerhard.schmid@parlament.gv.at, philipp.schrangl@parlament.gv.at, harald.stefan@parlament.gv.at, harald.stefan@fpoe.at, petra.steger@parlament.gv.at, heinz-christian.strache@parlament.gv.at, hc.strache@fpoe.at, bernhard.themessl@parlament.gv.at, harald.vilimsky@fpoe.at, harald.vilimsky@parlament.gv.at, susanne.winter@fpoe.at, susanne.winter@parlament.gv.at, peter.wurm@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@fpoe.at, infopool@gruene.at, ayguel-berivan.aslan@parlament.gv.at,  dieter.brosz@gruene.at, dieter.brosz@parlament.gv.at, christiane.brunner@parlament.gv.at, christiane.brunner@gruene.at, eva.glawischnig@gruene.at, eva.glawischnig-piesczek@parlament.gv.at, helene.jarmer@gruene.at, helene.jarmer@parlament.gv.at, matthias.koechl@parlament.gv.at, matthias.koechl@gruene.at, werner.kogler@gruene.at, werner.kogler@parlament.gv.at, alev.korun@gruene.at, alev.korun@parlament.gv.at, ruperta.lichtenecker@gruene.at, ruperta.lichtenecker@parlament.gv.at, sigrid.maurer@parlament.gv.at,  sigi.maurer@gruene.at, gabriela.moser@gruene.at,  gabriela.moser@parlament.gv.at, eva.mueckstein@gruene.at, eva.mueckstein@parlament.gv.at, daniela.musiol@parlament.gv.at, daniela.musiol@gruene.at, pilz@gruene.at, peter.pilz@parlament.gv.at, wolfgang.pirklhuber@gruene.at, wolfgang.pirklhuber@parlament.gv.at, bruno.rossmann@gruene.at, bruno.rossmann@parlament.gv.at, birgit.schatz@parlament.gv.at, birgit.schatz@gruene.at, julian.schmid@parlament.gv.at, judith.schwentner@parlament.gv.at, judith.schwentner@gruene.at, albert.steinhauser@gruene.at, albert.steinhauser@parlament.gv.at, harald.walser@gruene.at, harald.walser@parlament.gv.at, georg.willi@gruene.at, georg.willi@parlament.gv.at, tanja.windbuechler-souschill@parlament.gv.at, tanja.windbuechler@gruene.at, tanja.windbuechler-souschill@gruene.at, wolfgang.zinggl@gruene.at, wolfgang.zinggl@parlament.gv.at,  parlamentsklub@teamstronach.at, waltraud.dietrich@parlament.gv.at, marcus.franz@parlament.gv.at, christoph.hagen@parlament.gv.at, jessi.lintl@parlament.gv.at, robert.lugar@parlament.gv.at, kathrin.nachbaur@parlament.gv.at, martina.schenk@parlament.gv.at, leopold.steinbichler@parlament.gv.at, frank.stronach@parlament.gv.at, georg.vetter@parlament.gv.at, ulrike.weigerstorfer@parlament.gv.at, barbara.kupfer@teamstronach.at, parlamentsklub@neos.eu, nikolaus.alm@parlament.gv.at, rainer.hable@parlament.gv.at,   gerald.loacker@parlament.gv.at, beate.meinl-reisinger@parlament.gv.at, beate.meinl@neos.eu, angelika-rosa.mlinar@parlament.gv.at, angelika.mlinar@liberale.at, michael.pock@parlament.gv.at, nikolaus.scherak@parlament.gv.at, matthias.strolz@parlament.gv.at, christoph.vavrik@parlament.gv.at, magnus.brunner@parlament.gv.at, bernhard.ebner@parlament.gv.at,   gregor.hammerl@parlament.gv.at, seniorenbund@stvp.at, harald.himmer@parlament.gv.at, christian.jachs@parlament.gv.at, christian.jachs@freistadt.ooe.gv.at, anneliese.junker@parlament.gv.at, junker@gessler.at, gottfried.kneifel@parlament.gv.at, gkoeberl@gmx.net, guenther.koeberl@parlament.gv.at, eduard.koeck@parlament.gv.at, andreas.koell@parlament.gv.at, s.ledl@tiroler-vp.at, sonja.ledl-rossmann@parlament.gv.at, edgar.mayer@parlament.gv.at, perhab@bierfriedl.at, franz.perhab@parlament.gv.at, christian.poglitsch@parlament.gv.at, martin.preineder@parlament.gv.at, andreas.pum@parlament.gv.at, friedrich.reisinger@aon.at, friedrich.reisinger@parlament.gv.at,  josef.saller@parlament.gv.at, gerhard.schoedinger@parlament.gv.at, buergermeister@wolfsthal.gv.at, sepp.steinkogler@aon.at, josef.steinkogler@parlament.gv.at, angela.stoeckl@parlament.gv.at, walter.temmel@parlament.gv.at, f.tiefnig@gmx.at, ferdinand.tiefnig@parlament.gv.at, office@powdertech.at, sonja.zwazl@wknoe.at, sonja.zwazl@parlament.gv.at, wolfgang.beer@parlament.gv.at, ana.blatnik@spoe.at, ana.blatnik@parlament.gv.at, hans-peter.bock@parlament.gv.at, buergermeister@fliess.tirol.gv.at, adelheid.ebner@parlament.gv.at, gemeinde@gutenbrunn.at, christian.fueller@parlament.gv.at, christian.fueller@spoe.at, elisabeth.grimling@bmukk.gv.at, elisabeth.grimling@parlament.gv.at, elisabeth.grimling@chello.at, johanna.koeberl@parlament.gv.at, kj.konrad@aon.at, klaus.konrad@parlament.gv.at, susanne.kurz@parlament.gv.at,  bgm.lampel@neufeld-leitha.bgld.gv.at, michael.lampel@parlament.gv.at, ewald.lindinger@parlament.gv.at, lindinger@micheldorf.at, guenther.novak@parlament.gv.at, guenther.novak@mallnitz.at, rene.pfister@parlament.gv.at, inge.posch-gruska@spoe.at, inge.posch-gruska@parlament.gv.at, elisabeth.reich@parlament.gv.at, stefan.schennach@parlament.gv.at, stefan.schennach@spoe.at, wernerstadler@aon.at, werner.stadler@parlament.gv.at, josef.taucher@spoe.at, josef.taucher@parlament.gv.at, bundesratskanzlei@parlament.gv.at, reinhard.todt@spoe.at, reinhard.todt@pvoe.at, richard.wilhelm@parlament.gv.at, ingrid.winkler@wiener-neustadt.at, ingrid.winkler@parlament.gv.at, hermann.brueckl@fpoe.at, hermann.brueckl@parlament.gv.at, gerhard.doerfler@parlament.gv.at, hans-joerg.jenewein@fpoe.at, hans-joerg.jenewein@parlament.gv.at, erich.koenigsberger@parlament.gv.at,  gerd.krusche@parlament.gv.at, c.michalke@gmx.at, cornelia.michalke@parlament.gv.at, monika.muehlwerth@parlament.gv.at, reinhard.pisec@fpoe.at, reinhard.pisec@parlament.gv.at, dietmar.schmittner@parlament.gv.at, efgani.doenmez@gruene.at, efgani.doenmez@parlament.gv.at, heidelinde.reiter@parlament.gv.at, marco.schreuder@gruene.at, marco.schreuder@parlament.gv.at, nicole.schreyer@gruene.at, nicole.schreyer@parlament.gv.at, gerald.zelina@teamstronach.at, bundesratskanzlei@parlament.gv.at,

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VGE-Sachverhaltsbericht kurz und bündig: Alle aktenführenden und informierten Amtsträger beschließen im Zeitraum 20.05.2007 17 Uhr - 04.12.2013 19 Uhr über schwerbehinderte Kinder. Das sind aber sicher keine schwerbehinderten Kinder !! Gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger sehen bei den VGE gesunde, fröhliche, höchst sportliche und geistig sehr rege Kinder. Alle Beschlüsse etc gegen die VGE sind vollständig nichtig, weil tatsachenwidrig betreffend den Zeitraum Mitte Jänner 2002 bis zum 20.05.2007 17 Uhr. In mehr als 4 langen Verfahrensjahren wurde kein einziger unwiderlegbarer VGE-Tatsachenbeweis (FOTO, SCREEN, DVD-SZENE), kein einziger VGE-Zeuge, kein einziges VGE-Beweismittel (darunter KURIER, servusTV und ORF HEUTE IN ÖSTERREICH mit ebenfalls unwiderlegbaren Tatsachenbeweisen) und keine einzige VGE-Begründung gewürdigt. Die objektive Wahrheit wird offen sichtbar befangen - mit Verdacht SCHWERKRIMINELL - vollständig beharrlich ignoriert. Im allgemeinen befinden sich die meisten Beweise in allen Hauptverfahren (ZIVILRECHT und STRAFRECHT) von Anfang an, abhängig vom Datum.



JÄNNER 2006 ST CORONA AM WECHSEL CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY
START PERMANENTE RENNSTRECKE FÜR HOBBYRENNLÄUFER Alter etwa 4,4 Jahre
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html



SEMMERING IM MÄRZ 2006, ALTER 4,6 JAHRE:
SICHERES STOPPEN VOR DEM STEILHANG



SEMMERING IM MÄRZ 2006, ALTER 4,6 JAHRE:
RASCHES UND SICHERES BEFAHREN DES STEILHANGES

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html



25.12.2003 REALITÄT Wohnzimmer-Basketball mit 2,3 Jahren vor 7 ZeugInnen, einschließlich Fotograph (unsichtbar) und Kindesvater (!!!) = Fotograph (links neben Klavier), nur teilweise sichtbar.

31.12.2004 BOB IN ST. CORONA AM WECHSEL, ORTHOF WIESE BEI MITTELSTATION SESSELLIFT
Sichtbarer Schneemangel im Tal - sichtbar geliebtes und erwartungsvoll frohes Bobfahren in der Höh! Alter ca 3,3 Jahre

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TEMPORÄRE TEIL-KOPIE

ANTWORT 82:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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Seite 20-93 Texte und Dateien in Arbeit - Bitte um Geduld und Verständnis

2013 ALLERHEILIGEN 2013 ALLERSEELEN 2013

Für alle Opfer: Justiz-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Kinderheim-Opfer, JUWO-Opfer, Trennungsopfer, ...

Für das Wohl aller Menschenkinder, besonders für Enkel Christoph und Lucas

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VÖLKERMORD FOLTER ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN FÜR UNSCHULDIGE KINDER ... STRAFSACHE SCHWERVERBRECHEN 2013

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE - JUSTIZ TOTALVERSAGEN - JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

03.11.2013 11:03 Uhr VGE-Sachverhaltsbericht KURZ UND BÜNDIG: TATSACHEN: "HOHE UND HÖCHSTE RICHTER DER REPUBLIK ÖSTERREICH URTEILEN ÜBER SICH SELBST"

Fast 4 Jahre lang wird kein einziger VGE-Beweis (darunter unwiderlegbare Tatsachenbeweise wie Fotos, DVD-Szenen, Screens), keine einzige von schriftliche Zeugenaussage von 60 Zeugen (einschließlich KURIER, servusTV, ORF-HEUTE IN ÖSTERREICH), keine einziges VGE-Beweismittel und keine einzige VGE-Begründung gewürdigt. Die objektive Wahrheit über die beste Sicherung und Förderung des Enkel-Kindeswohls bei den VGE wird beharrlich ignoriert. Gesunde, fröhliche, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder (kindgemäße "Extremsportler") werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Das extreme Menschen-Kindesleid kann nicht veröffentlicht werden. Dazu: Extrem hoher materieller Schaden sowohl für die VGE (75.000 EURO Verfahrenskosten und HONORARE) als auch für die Republik Österreich (das österreichische Volk) "frei Schnauze" 980.000 EURO. (49 Monate x 10.000 EURO pro Monat x 2 Kinder = 980.000 EURO). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder. Angeblicher materieller Schaden für die Republik Österreich: 2 Milliarden EURO pro Jahr ohne Folgekosten und abgesehen vom extremen Menschenkindesleid. Die Enkelkinder und deren VGE werden von schwerkriminellen Amtsträgern der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH und Tätern existenziell bedroht.

TOTALES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT - HOHE UND HÖCHSTE RICHTER URTEILEN ÜBER SICH SELBST. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN GERICHTE. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN STAATSANWÄLTE.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 01 (99):

Betrifft: CAUSA RZ: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, DIE ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND SOMIT SICH SELBST & ANDERE SCHWERVERBRECHER SCHÜTZEN. STRAFANZEIGE, ANTRÄGE PERSONENSCHUTZ, DIENSTAUFSICHT, AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, …

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Dipl. Päd. SR und Mag. AR (VGE)
(VGE … väterliche Großeltern von CR und LR)
xxx Tel und Fax xxx (Fax, wenn nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)
MAIL: xxx

PERSÖNLICHER HINWEIS: 2 eigenhändige Unterschriften PH-ENDE

20.10.2013 VGE-Schriftsatz mit Datum vom FAX bzw MAIL

FAX an Generaldirektor Mag. Mag. (FH) Konrad KOGLER ua PERSÖNLICH

MAIL an Generaldirektor Mag. Mag. (FH) Konrad KOGLER, PERSÖNLICH, an die BMfI, Mag. Johanna MIKL-LEITNER, jedes KABINETTMITGLIED, jeden BMI-SEKTIONSCHEF und jeden STELLVERTRETER der SEKTIONEN I, II, III, IV und V, an General Franz LANG, Generalmajor Bernhard TREIBENREIF, an jeden LANDESPOLIZEIDIREKTOR und jeden seiner STELLVERTRETER des Bundeslandes B, K, NÖ, OÖ, S, STMK, T, V und W PERSÖNLICH sowie an das PARLAMENT: Regierung (ohne Dr. KARL), jeden Amtsträger: Nationalrat, Bundesrat, Klubs, Präsidenten, Direktion PERSÖNLICH, soweit MAIL-(FAX)-Adressen den VGE bekannt. ...

PERSÖNLICHER HINWEIS: SEITE 02-93 (99) IN ARBEIT

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 02 (99):

STAND ALLER SACHVERHALTE BIS ZUM 20.10.2013 00:00 UHR:

Vorangestellt werden die Seiten mit dem Titel „VORANGESTELLT WIRD“.

Daraus wird sinngemäß hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amtsträger war, ist und bleibt „für immer und ewig“ aufrecht.

ANTRAG: Alle Verfahrenskosten auf Kosten der Justiz REPUBLIK ÖSTERREICH zur ungeteilten Hand.

Alle vollständigen Akten der CAUSA RZ und alle VGE-Schriftsätze gelten zum Tatsachenbeweis auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt. Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von CR und LR, beide xxx, sind die höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen väterlichen Großeltern (VGE) verpflichtet, folgende rechtliche Schritte zu setzen:

STRAFANZEIGE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE, DIE SOFORT VON AMTS WEGEN ABZUSTELLEN UND VOLLSTÄNDIG ZU KLÄREN SIND.

ANTRÄGE AUF PERSONENSCHUTZ „RUND UM DIE UHR“ FÜR DIE RZ UND DEREN VGE GEGEN SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, BT, UT UND VERDÄCHTIGE.

ANTRÄGE AUF PERSONENSCHUTZ RUND UM DIE UHR FÜR DIE ENKELKINDER CR UND LR, beide xxx, bis zu deren Eintreffen bei den bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE.

ANTRÄGE AUF EINE ART PERSONENSCHUTZ FÜR DIE VGE, Dipl. Päd. SR und Mag. AR, GEGEN SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, SCHWERKRIMINELLE BT, UT UND VERDÄCHTIGE.

BEGRÜNDUNGEN: DIE RZ UND IHRE VGE WERDEN VON SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGERN DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH EXISTENZIELL BEDROHT. DIE SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGER URTEILEN SEIT JAHREN WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST BZW SCHÜTZEN WISSENTLICH SCHWERVERBRECHER IM AMT, BT, UT & VERDÄCHTIGE.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 03 (99):

Kindgemäße „Extremsportler“ werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Alle unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise (FOTOS, SCREENS, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen, etc. werden beharrlich ignoriert.

ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNGEN DER ENKELKINDER MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, FOLTER (unmenschliche Behandlung), unzählig oft: Verfassungsbruch, …

15./16.05.2011 KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“

SACHVERHALT SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH IM AMTSBEREICH DES PARLAMENTS UND DES BUNDESPRÄSIDENTEN

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.

Es besteht allerhöchste Gefahr irreversibler Schäden am Kindeswohl.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

SCHWERWIEGENDE SACHVERHALTE: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

ANTRAG: Die VGE BEANTRAGEN IHRE AUSSAGEN IN SCHRIFTLICHER FORM ABZUGEBEN, in eventu KONTRADIKTORISCHE EINVERNAHME am GEMEINDEAMT XXX auf Kosten der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH zur ungeteilten Hand. Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß. Alle bisherigen Schriftsätze und Akten in der CAUSA RZ gelten als unwiderlegbare Tatsachenbeweise.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Schwerkriminelle Offizialdelikte. Schwerkriminelle Beitragstäter im Amt.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 04 (99):

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG Stand: 30.07.2013 00:00 UHR

Betrifft: Enkelkinder CR und LR, beide xxx

20.05.2007 FRÖHLICHE, GESUNDE, EXTREM SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE – TRENNUNG – TRENNUNGSSCHOCK – PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG (nach OGH 11Os46/95 30.05.1995) – 01.08.2007 OFFIZIELL SCHWERBEHINDERT - STATT HEUER IN DIE XXX KLASSE GYMNASIUM ODER NEUE MITTELSCHULE MUSSTE DIE XXX KLASSE SONDERSCHULE (* VOLKSSCHULE) WIEDERHOLT WERDEN !!!

(* VGE-Ergänzung am 01.11.2013 zum besseren Verständnis: VOLKSSCHULE)

VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS: ALLE VOLLSTÄNDIGEN AKTEN

ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das Kindeswohl von CR und LR, die Republik, den Steuerzahler, die VGE, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe.

Offen sichtbar befangen und anschließend schwer kriminell wird eine suggestive Scheinwelt gegen das Enkel-Kindeswohl von CR und LR aufgebaut und darin erwogen und entschieden.

Aktenführende und informierte Amtsträger sind nicht in der Lage Fehler und Folgefehler nach der wahrheitsgemäßen VGE-Einvernahme am 20.11.2009 (BG XXX 11:00-12:25 Uhr) zu korrigieren.

Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß, sodass alle VGE-Schriftsätze als Zeugenaussagen und alle vollständigen Akten als Tatsachenbeweise gelten.

Die VGE haben in allen Rechtssachen konkret und präzise geschrieben und eindrucksvoll hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER (15.05.2011), servusTV (17.05.2011) und ORF (20.05.2011), Dokumente, Beweise, Begründungen, etc vorgelegt. Bis zum heutigen Tag wurden alle VGE-Beweismittel verfahrensrelevant unterdrückt. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. !! SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE !!

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 05 (99):

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua … Stand 30.07.2013 00 UHR

VERDACHT ZEITRAUM 20.05.2007 17 UHR – 30.07.2013 00 UHR SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum xxx Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um „sündteures Geld“ in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem „XXX“ (XXX), festgehalten. „Frei Schnauze“: 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 900.000 EURO materieller Schaden (45 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 900.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

IN ZUSAMMENHANG MIT:

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die „NEUE STPO“ FORTFÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) 1. INSTANZ !!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf … körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.
* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 06 (99):

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER

„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger … auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine … von … einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, …

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, …

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 07 (99):

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RZ nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels, KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKELKINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 08 (99):

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR.

Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.

ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 09 (99):

Konkret beschuldigte AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT (bekannte Täter), UT (unbekannte Täter) und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr – 20.10.2013 00:00 Uhr:

Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl CR und LR, beide xxx.

Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:

Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:

01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)

11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012 MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.

xxx

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 10 (99):

01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:

Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ, und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ, und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:

Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, …

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I

BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1

OSTA Dr. Peter BARTH

BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV

LSTA Dr. Robert JIROVSKY
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD
STA Mag. Christoph SCHNEIDER

sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

xxx

02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER

Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 11 (99):

sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan „JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER“

xxx

03. OGH

HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,
HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER, OGH Senatspräsident ,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER, OGH Berichterstatter,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Georg NOWOTNY, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Brigitte SCHENK, OGH Vizepräsidentin, Senatspräsidentin, 
HR Dr. Manfred VOGEL,
HR Dr. Friedrich JENSIK,
HR Dr. Gottfried MUSGER,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER,

sowie UT und Verdächtige

xxx

04. GENERALPROKURATUR

GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,

sowie UT und Verdächtige

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 12 (99):

xxx

05. OLG WIEN

HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN  Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Anton BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt,
Dr. Ingrid JELINEK, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Petra STARIBACHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Irene MANN, OLG WIEN Richterin,
Dr. Eduard STRAUSS, OLG WIEN Senatspräsident,
Dr. Martin SONNTAG, OLG WIEN Richter,
Dr. Ursula FABIAN, OLG WIEN Richter,
Dr. Dietmar KRENN, Senatspräsident OLG WIEN,
Mag. Christa EDWARDS, OLG WIEN Richterin,
Mag. Michaela SANDA, OLG WIEN Richterin,
Mag. Kristin FISHER, OLG WIEN Richterin,

sowie BT, UT und Verdächtige

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 13 (99):

06. OSTA WIEN

LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

07. WKSTA

LSTA Mag. Walter GEYER, (bis 30.11.2012),
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA, (ab 01.12.2012),
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
STA Mag. Verena EBNER

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

08. LG EISENSTADT

Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E PRÄSIDENT,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
Mag. Karin KNÖCHL, Richterin LG E,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS, Richterin LG E,

sowie mögliche Verdächtige

xxx

09. STA EISENSTADT

LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,

sowie mögliche Verdächtige

xxx

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 14 (99):

10. LG KR

HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR PRÄSIDENT,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR Richter,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR Richterin,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

11. LG SP

HR Dr. Franz CUTKA, LG SP PRÄSIDENT,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter „R3“ des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP,
wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz
Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

12. STA SP

LSTA HR Dr. Peter FICENC, LSTA: informiert, jetzt LSTA in Ruhe,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL, LSTA der STA SP,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, ESTA der STA SP – früher informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 15 (99):

STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
BA Heinz SCHAGERL

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

13. LGS WIEN

HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter „R2“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter „R3“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
Mag. Andreas HAUTZ, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG, LGS W PRÄS. Richter, informiert,
Mag. Christoph BAUER, LGS W PRÄSIDIUM Richter informiert,
Dr. Michael SPINN, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER, LGS WIEN Richter,
Mag. Sonja WEIS, LGS WIEN Richterin,
Dr. Gerhard POHNERT, LGS WIEN Richter,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

14. STA WIEN

LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, LSTA der STA W – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 16 (99):

STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
STA Mag. Jörgen SANTIN, STA WIEN,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

15. LG WN

HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Präsident ab 01.01.2013, vorher V-Präsident,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsident 01.02.2011-31.12.2012,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

16. STA WN

LSTA Mag. Barbara HAIDER, LSTA der STA WN ab 01.03.2011,
ESTA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN, ERSTER STA der STA WN in der Funktion des Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 17 (99):

17. BG AM

HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

18. BG GL

Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteherin BG GL, 
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
Mag. Judith ROSNAK, Richterin BG GL,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

19. BG MD

Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, „diensthabende“ Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 18 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 18 (99):

20. BMJ und RESSORT – 2 Seiten Zweitschrift zum Beweis:

Betrifft: CAUSA RZ

Dipl. Päd. SR und Mag. AR (VGE)
xxx (Fax, wenn nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)

Persönliche Anmerkung: 2 eigenhändige Unterschriften

06.03.2013 VGE-FAX an MINISTERBÜRO FAX: 01-52-152-DW-27-30

An BMJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl & jedes Kabinettsmitglied persönlich
Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel: VORANGESTELLT WIRD

Besonders hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amts- und Justizorgane bleibt aufrecht.

Alle bisherigen VGE-Schriftsätze in allen jeweils Bezug habenden Verfahren gelten auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von CR und LR, beide * xxx, sind die VGE verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:

VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der im Folgenden angeführten JUSTIZ- und AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT in der CAUSA RZ. Offen sichtbar befangen wurden schwer kriminelle Offizialdelikte nicht geklärt. Offen sichtbar befangen hat die  JUSTIZ einschließlich Dienstaufsicht auch in den Pflegschaftsverfahren vollständig versagt. Damit entstand ein hoher Schaden für das Enkel-Kindeswohl und für die VGE. Daher: VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der Amtsträger auch in allen Rechtssachen Mag. AR und in allen Rechtssachen Dipl. Päd. SR „auf immer & ewig“.

Antworten/Stellungnahmen dazu mit NACHWEISLICHEM POSTEINGANG bis spätestens DI 12.03.2013 12:00 Uhr bei den VGE.

Es besteht: Allerhöchste Gefahr der Verabredung, Verdunkelung und täglichen Wiederholung sowie irreversibler Schäden am Kindeswohl.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 19 (99):

06.03.2013 Abgelehnt werden die angeführten JUSTIZ- & AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT:

Betrifft: BMJ-Amtszeit im Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:

BMfJ Mag. Claudia BANDION-ORTNER, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftf. … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMfJ Mag. Dr. Beatrix KARL, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftfahrer, etc … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

STABSSTELLE FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE JUSTIZANGELEGENHEITEN … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-PRÄSIDIALSEKTION … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION I ZIVILRECHT … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION III PERSONAL UND STRAFV … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION IV STRAFRECHT … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

ALLE AUSSCHÜSSE etc, die in irgendeinem Zusammenhang mit akten-führenden/informierten ORGANEN stehen … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

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VGE-BEGRÜNDUNG: Offen sichtbar befangen werden schwer kriminelle Offizialdelikte gegen das Enkel-Kindeswohl uvam nicht geklärt sowie alle VGE-Beweismittel (darunter hunderte unwiderlegbare TATSACHEN-BEWEISE (FOTOS und DVD-SZENEN) und rund 60 schriftliche Zeugen-aussagen), VGE-Begründungen, etc übersehen/beharrlich ignoriert.

Das betrifft auch die parlamentarische Anfragebeantwortung, wo „als Spitze des Eisberges“ eine Frage überhaupt nicht beantwortet wurde.

Vollständige Ablehnung wegen der weisungsgebundenen Hierarchie und des vollständigen Versagens betreffend Dienstaufsicht & Dienstpflichten.

VGE-BEGRÜNDUNG für den Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:
23.12.2009 VGE-FAX an BMJ und mehrere hohe JUSTIZ-DIENSTSTELLEN
06.03.2013 VGE-FAX an BMJ

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 20 (99):

BEGRÜNDUNG 1: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“

„Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.“

Kommentierter Sachverhalt:

Die Tatsache, dass fröhliche, gesunde, höchst sportliche und geistig sehr rege Kinder seit Jahren in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie  (XXX) ALS SCHWER-BEHINDERTE festgehalten werden, entspricht dem Tatbestand eines unmenschlichen Verhaltens und stellt somit eine Folter dar.

Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur von den VGE vorgelegte, unwiderlegbare Tatsachenbeweise eindeutig belegen, dass die Zwillinge bis zum 20.05.2007 gesund und SCHULREIF (VS XXX) waren, sondern dass auch eine Zeugin aus dem Heim im Kurierartikel – Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – bestätigt, dass CR und LR (2009 im Heim) weder zurückgeblieben oder behindert waren.

Somit wird den beiden wissentlich Tag für Tag schweres körperliches und seelisches Leid zugefügt, den sie als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde – weit weg von ihrer realen Heimat – verbringen müssen.

Ebenso werden die real korrekten und bezüglich Kindeswohl tadellosen  VGE seit Jahren einem unmenschlichen Verhalten und schwerem Leid ausgesetzt,

indem hunderte UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE (Fotos, DVD-Szenen) von allen aktenführenden und informierten Amtsträgern beharrlich ignoriert werden,

indem sämtliche FUNDIERTE BEGRÜNDUNGEN der VGE als wirr etc  abgetan und damit LÄCHERLICH GEMACHT werden,

indem ... VÖLLIG UNBEGRÜNDET ... begonnen wurden,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 21 (99):

indem 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen beharrlich ignoriert werden,

indem Zeugen, die die Sichtweise der VGE bestätigen könnten – zB Frau IA 15.05.2011 KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“ –  trotz wiederholter Anträge nicht einvernommen werden,

indem der KV nicht unter Eid einvernommen wird,

indem das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Primar Dr. XXX  aus dem Jahre 2003 beharrlich ignoriert wird:

ZITAT: DER PLATZ BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN IST NICHT AUSTAUSCHBAR. ZITAT-ENDE

UND VOR ALLEM indem CR und LR weiterhin ein normales Leben in ihrer Heimat mit einer normalen Schullaufbahn und ihren Freunden genommen wird.

Die Folter, denen Enkelkinder und VGE seit Jahren ausgesetzt sind, das immense seelische Leid wird verursacht durch vollständiges Versagen der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, BMJ, Justiz-Rechtschutzbeauftragten,…).

Durch dieses Versagen der Justiz werden die Zwillinge Tag für Tag unwiderruflichen Schädigungen ausgesetzt. Es besteht allerhöchste Gefahr: IRREVERSIBLE DAUERSCHÄDEN FÜR DAS KINDESWOHL.

Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Wiederholung KINDESMISSBRAUCH AN KÖRPER, SEELE, GEIST, BILDUNG, …

1 Tag in der Fremde ist für die Enkelkinder CR und LR wie 1 Woche unschuldig in Haft, in einer geschlossenen Anstalt, etc. für einen Erwachsenen. (Mehr als 40 Monate im Leben der Kinder ergeben rund 33 Jahre im Leben eines Erwachsenen.)

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 22 (99):

BEGRÜNDUNG 2: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“

„Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.“

Kommentierter Sachverhalt:

UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der Enkelkinder CR und LR nach der Trennung am 20.05.2007 etwa 17 Uhr.

Die fröhlichen, gesunden, höchst sportlichen und geistig sehr regen Kinder werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie (XXX) in der Fremde – weit weg von ihrer gesunden Heimat bei den VGE – UNMENSCHLICH BEHANDELT. (Sonderschule wiederholen!)

DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger nach dem 20.11.2009 12:25 Uhr (Ende der wahrheitsgemäßen Einvernahme der VGE am BG XXX)

DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger wird begründet durch VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ (BMJ, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, Staatsanwaltschaften, Justiz-Rechtsschutzbeauftragten, …), UNFAIRE VERFAHREN (schwerste Missstände von Befangenheit bis Amtsmissbrauch), VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN ALLER AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN BEHÖRDEN (LAND NÖ, JUWO, SOZA, NÖ LR, NÖ HPZH (HEIM & SCHULE), …) und durch die UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG NAHER LEIBLICHER ANGEHÖRIGER, ENKELKINDER, IN DER FREMDE.

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BEGRÜNDUNG: StGB § 312a FOLTER … BEGRÜNDUNG 1 & BEGRÜNDUNG 2 MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

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PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 23 (99):

BEGRÜNDUNG: § 3f VERBOTSGESETZ

Wer … ein Verbrechen nach §§ 85, 87 … des Strafgesetzes … als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder vollbringt, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

StGB § 85 Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen

StGB § 87 Absichtliche schwere Körperverletzung

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …

Sachverhalt „UNWERTES LEBEN“, INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, UNTÄTIGKEIT VON AMTSTRÄGERN … betreffend das hohe Rechtsgut REALES KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie „stecken“. Das Kind wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre .. Fristsetzungsanträge werden ignoriert .. Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell … UNFAIRE VERFAHREN IN ALLEN RECHTSSACHEN …

15.05.2011 KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHEN-KINDESWOHL.

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PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 24 (99):

BEGRÜNDUNG: § 321 (1) StGB VÖLKERMORD

Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, JUGENDWOHLFAHRT-OPFER (JUWO-OPFER), PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER.

KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR.

Sachverhalt: Unwertes Leben (Heimkinder, JUWO-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Justiz-Opfer, Informationssperre, UNFAIRE VERFAHREN und Untätigkeit aller aktenführenden und informierten Amtsträger betreffend das hohe Rechtsgut REALES MENSCHEN-KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie „stecken“. Das Kind  wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre. …  Fristsetzungsanträge werden ignoriert. … Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell …

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BEGRÜNDUNG: § 278 StGB

DIE BESCHULDIGTEN VERWENDEN LEGALE STRUKTUREN FÜR SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN IM AMT. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KÖNNEN SIE TUN & LASSEN, WAS SIE WOLLEN. SIE SCHÜTZEN SICH GEGENSEITIG. EXTREM: SCHADENSHÖHE & KÖRPERVERLETZUNG

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WEITERE BEGRÜNDUNGEN: StGB ua

siehe Sachverhalte und alle bisherigen VGE-Schriftsätze, die auch hier und jetzt gültig sind, in den vollständigen Akten zum Tatsachenbeweis.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 25 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 25 (99):

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE (15.07.2013)

KINDESMISSBRAUCH - SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER

Es gilt die Unschuldsvermutung. Sachverhalt: Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Kindeswohl wurden kriminelle Amtsträger wegen offen sichtbarer Befangenheit ordnungsgemäß und schwerwiegend begründet abgelehnt. Anschließend erfolgten korrekt und ordnungsgemäß Strafanzeigen.

Die Amtsträger sind wegen schwerkrimineller Offizialdelikte beschuldigt, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind. Die Straftaten sind mit bis zu lebenslangem Freiheitsentzug bedroht. Als Beschuldigte dürfen die Amtsträger ein Leben lang schweigen, lügen und/oder Schutzbehauptungen aufstellen, etc. Sie dürfen sich selbst schützen und andere Amtsträger schützen. Sie dürfen bekannte Täter (BT), UT und Verdächtige schützen. Sie werden geschützt. Die Dienstaufsicht hat vollständig versagt.

Die bezüglich Kindeswohl tadellosen Großeltern (VGE) beantragen
öffentlich beim Parlament Schutz, Dienstaufsicht, Wahrheitsfindung

Seit Dezember 2009 sind Minister uva nachweislich informiert.

Unzählig oft wurde gegen mehrere Artikel der EMRK verstoßen:

EMRK ARTIKEL 2: Recht auf Leben,
EMRK ARTIKEL 3: Verbot der Folter,
EMRK ARTIKEL 5: Recht auf Freiheit und Sicherheit,
EMRK ARTIKEL 6: Recht auf ein faires Verfahren,
EMRK ARTIKEL 7: Keine Strafe ohne Gesetz,
EMRK ARTIKEL 8: Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens,
EMRK ARTIKEL 13: Recht auf wirksame Beschwerde,
EMRK ARTIKEL 14: Verbot der Benachteiligung.

Beachte: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

Es besteht allerhöchste Gefahr irreversibler Schäden am Kindeswohl. (uva: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen)

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 26 (99):

Unterdrückte Beweismittel bis zum 30.07.2013 00:00 Uhr ………..…. 1(2)

Folgende Akten wurden zur sofortigen realen Wahrheitsfindung von den höchst besorgten VGE zum relevanten Beweis beantragt und bis zum heutigen Tag erfolgreich gegen das reale Enkel-Kindeswohl unterdrückt.

Bis zum heutigen Tag besteht eine sehr hohe Verdunkelungs-, Verabredungs- und Wiederholungsgefahr durch Straftäter auch außerhalb der Justiz.

Alle Akten betreffend CR und LR, beide * xxx:

JUWO xxx und JUWO xxx

Schulakten (VS xxx, VS xxx, xxx Schulpsychologe, SS xxx, xxx-Schule = SS im xxx)

alle „Krankenakten“, besonders

Kinderambulatorium xxx (xxx, xxx),
Landesklinikum xxx,
Landesklinikum xxx,
Dr. xxx (privat und Landesklinikum),
Dr. xxx (Landesklinikum und privat???),
Dr. xxx (Sozialamt xxx oder xxx und privat???),
Mag. Dr. xxx (Landesklinikum und XXX-schule xxx sowie privat???),

alle und wirklich alle Akten aus dem xxx (berechtigter Verdacht auf Missbrauch verschiedener Art, etc wie Vertuschen von Straftaten, Versuche verschiedener Art, Sozialbetrug, etc)

alle OP-Akten der Enkelkinder (zusätzliche Verdachtsmomente wegen Gefährdung des Kindeswohls),

Sozialamt xxx, xxx und Bund

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 27 (99):

Unterdrückte Beweismittel bis zum 30.07.2013 00:00 Uhr ………..…. 2(2)

Finanzamt xxx, Bundesland und Ministerium (Sozialbetrug durch erhöhte Familienbeihilfe verursacht durch Straftaten)

Krankenkassen (xxx und xxx) und

Versicherungen (xxx u.a. eventuell).

Die VGE beantragten meistens sofortige und vollständige Einsicht in diese Akten mit Kopien. Die Beweismittel wurden erfolgreich unterdrückt.

In den Verfahren betreffend offen sichtbare Befangenheit von Richtern und Staatsanwälten wurde den VGE – oft auch auf Antrag – keine einzige Stellungnahme des Antragsgegners übermittelt, wie es für faire Verfahren zum Beweis für die reale Wahrheitsfindung gehandhabt wird.

Auch diese relevanten Beweismittel wurden bis zum heutigen Tag erfolgreich gegen das reale Enkel-Kindeswohl unterdrückt.

Verfahrensrelevant wurden alle VGE-Beweismittel unterdrückt. Das sind hunderte UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“ (15.05.2011), servusTV-JOURNAL (17.05.2011) und ORF2-HEUTE (20.05.2011), alle VGE-Dokumente, alle VGE-Beweismittel, alle VGE-Begründungen, etc.

Das widerspricht ARTIKEL 6 EMRK RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 28 (99):

EIDESSTATTLICHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG DER VGE ÜBER DAS BESTE WOHLERGEHEN DER ZWILLINGE BIS ZUM 20.05.2007

Die Zwillinge waren von Mitte Jänner 2002 bis zum 20.05.2007 in Kirchberg am Wechsel im Team VGE & KV rund um die Uhr bestens betreut, gefördert, wobei die VGM die Aufgaben der Kindesmutter übernehmen musste. Im Oktober 2006 waren die Kinder schulreif.

Jede andere Aussage zu diesem Sachverhalt entspricht nicht der Realität.

Am 20.05.2007 wurden CR und LR – durch den verbrecherischen Einfluss von xxx –  nachhaltig von ihren geliebten Großeltern, Tante und Onkel sowie ihrer Heimat in Kirchberg am Wechsel getrennt.

Heute gelten beide Kinder offiziell als 50% behindert durch Trennungs-Schock, täglichen Psycho-Terror, Fremdunterbringung und Deprivation = schwere Körperverletzung laut OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995.

Jede Verzögerung einer sofortigen Rückführung von CR und LR in die Familie der VGE gefährdet das gesamte Kindeswohl mit allen seinen Zukunftsperspektiven in allerhöchstem Maße. Sinngemäß spricht selbst der OGH für die VGE: OGH 8Ob662/88 vom 24.11.1988.

Wahrheitsgemäße Sachverhaltsdarstellung der VGE bis zum 20.05.2007 an Eides statt sowie ehrliche Meinung nach bestem Wissen und Gewissen für die Zeit danach.

Dipl. Päd. Susanna Ranovsky (*) eigenhändige Unterschrift (*) Persönliche Anmerkung

Mag. Andreas Ranovsky (*) eigenhändige Unterschrift (*) Persönliche Anmerkung

01.11.2011 Kirchberg am Wechsel

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 29 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 29 (99):

Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – Gesunde Kinder in K-Psychiatrie

Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – KURIER 16.05.2011 ZITATE

Seite 21, persönliche Anmerkung: (*) VGE sinngemäß ergänzt.
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Die VGE (*) kümmerten sich aufopfernd um den Nachwuchs, der sich prächtig entwickelte, wie Michael, ein anderer Sohn der Familie, bekräftigt. …

Die Zwillinge liebten ihre Großeltern abgöttisch. Sie haben sie nachweislich geistig und körperlich gesund verlassen, mussten aber bereits wenige Monate später in psychologische Betreuung, die in einer  'Behindertenförderung' mündete. …

Rund 50 Personen, vornehmlich aus Kirchberg am Wechsel, darunter zwei behandelnde Ärzte, gaben jedenfalls in schriftlichen Statements an, dass die Zwillinge bis zum Zeitpunkt des Auszugs 2007 "fröhliche, aufgeweckte, gesunde und glückliche Kinder" waren.

Zudem gibt es umfassendes DVD-Material aus den unbeschwerten Tagen, das die Kinder beim völlig problemfreien Fußballspielen, Turnen, Schwimmen und Skifahren zeigt. Auch für die Vorschule waren sie bereits zugelassen.

Ingeborg A., ehemalige Betreuerin im Mödlinger Zentrum, kann ihren Zorn nicht verbergen: "Als die Zwillinge zu uns kamen, war mir sofort klar: Die haben hier nichts verloren. Das sind blitzgescheite Kinder. Weder verhaltensauffällig noch rückständig. Sie wurden in ein Heim für Rückständige gesteckt. Für mich ist das schlimmster Kindesmissbrauch. Ich habe darauf hingewiesen, konnte jedoch nichts ausrichten. Ich frage mich, was in dem Vater vorgeht." …

Das hofft auch die mittlerweile pensionierte Betreuerin Ingeborg A.
"Man muss den wunderbaren Großeltern helfen.
Man muss diesem Wahnsinn ein Ende bereiten."

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Quelle: www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 30-32 (99):

15.05.2011 20:00 Uhr KURIER MOBIL - Transkription DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=263.0

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 33-35 (99):

17.05.2011 18:00 servusTV JOURNAL – Transkription

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 36-38 (99):

20.05.2011 17:05 ORF2 HEUTE IN ÖSTERREICH Transkription

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 39 (99):

"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 40 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 50 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 60 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 70 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 80 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 90 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 94 (99)

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, DIE WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND DAMIT SICH SELBST, BT, UT & Verdächtige, schützen. 20.10.2013 ff:

24.03.2013 VGE-Schriftsatz per FAX am 25.03.2013 11:53-12:21 Uhr an LSTA der WKSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA persönlich

ZITATE: Seite 01(52): … STRAFANZEIGE GEGEN BESCHULDIGTE: Mag. Dr. Beatrix KARL ua WEGEN: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER, § 312a StGB FOLTER ua

Seite 02-05: … IN ZUSAMMENHANG MIT StGB § 312a FOLTER …

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr …

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: …

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels, KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKEL-KINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 95 (99)

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 …,

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER: ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS …

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR

Seite 06-16: Konkret beschuldigte Justizorgane … BT, UT, und Verdächtige im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr - 24.03.2013 00:00 Uhr

Seite 07: … Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ,

Seite 08: … HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident

Seite 12: … HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT, …  (*)
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN, …

(*) Forum-Anmerkung: HR Mag. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,

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PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 96 (99)

SACHVERHALT AM LGS WIEN: Aktenzahl: 046 134 BL 96/13f ZTATE:

24.07.2013 PRÄSIDENT Mag. Friedrich FORSTHUBER schreibt an die VGE und verweist auf den Präsidenten des OGH (Dr. Eckart RATZ). (*)

21.08.2013 LGS W Beschluss 134 BL 96/13f

Seite 1(4): Das Landesgericht für Strafsachen Wien als Senat von 3 Richtern … hat durch die Vorsitzende VP. HR. Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG sowie durch … VP. HR. Dr. Eva BRACHTEL … in der Strafsache gegen Mag. Dr. Beatrix Karl wegen § 302 Abs 1 StGB über den Antrag der Dipl. Päd. SR und Mag. AR … den Beschluss gefasst:

1) Der Antrag auf Fortführung des Verfahrens wird … zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht ein Rechtsmittel nicht zu …

2) … wird den Antragstellern … die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrags von 90 Euro aufgetragen. …

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KOPIE ZUM UNWIDERLEGBAREN TATSACHENBEWEIS: SCHWERKRIMINELLES MISSACHTEN DER VERFASSUNG DURCH SCHWERKRIMINELLES MISSACHTEN DER EMRK, die gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit VERFASSUNGSRANG ausgestattet ist !! Schwerkriminell werden missachtet

EMRK ARTIKEL 01 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
EMRK ARTIKEL 02 – Recht auf Leben (und körperliche Unversehrtheit)
EMRK ARTIKEL 03 – Verbot der Folter
EMRK ARTIKEL 05 – Recht auf Freiheit und Sicherheit
EMRK ARTIKEL 06 – Recht auf ein faires Verfahren
EMRK ARTIKEL 08 – Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens
EMRK ARTIKEL 13 – Recht auf wirksame Beschwerde (*)
EMRK ARTIKEL 14 – Verbot der Benachteiligung

(*) Dr. Eckart RATZ: RS0127790 1Präs 2690-2113/12i vom 11.06.2012: Mag. FORSTHUBER & Dr. RATZ berauben Opfer von Schwerverbrechen, wie die RZ & deren VGE, ihrer Menschenrechte auf WIRKSAME BESCHWERDE, auf KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT uvam.

KOPIE ZUM BEWEIS: 21.08.2013 LGS W Beschluss 134 BL 96/13f Seite 1

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 97 (99)

BILD-KOPIE ZUM BEWEIS:

21.08.2013 LGS W Beschluss 134 BL 96/13f Seite 1

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 98 (99)

INHALTSVERZEICHNIS MIT NUMMERN DER SEITEN 20.10.2013 ……... 1

01-04 Betrifft: CAUSA RZ: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, DIE ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND SOMIT SICH SELBST & ANDERE SCHWERVERBRECHER SCHÜTZEN. STRAFANZEIGE, ANTRÄGE PERSONENSCHUTZ, DIENSTAUFSICHT, AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, …

05-08 SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE

09-19 KONKRET BESCHULDIGTE AMTSTRÄGER DER JUSTZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT, UT und VERDÄCHTIGE (9 Seiten) sowie FAX Gleichschrift vom 06.03.2013 (2 Seiten), insgesamt 11 Seiten

20-25 BEGRÜNDUNGEN kurz und bündig

26-27 UNTERDRÜCKTE BEWEISMITTEL

28 01.12.2011 Eidesstattliche Sachverhaltsdarstellung der VGE über das beste Wohlergehen der Zwillinge bis zum 20.05.2007

29 Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – Gesunde Kinder in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie – KURIER 16.05.2011 ZITATE

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ZUM BEWEIS:

30-32 15.05.2011 20:00 Uhr KURIER MOBIL - Transkription  DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

33-35 17.05.2011 18:00 servusTV JOURNAL – Transkription

36-38 20.05.2011 17:05 ORF2 HEUTE IN ÖSTERREICH Transkription

39  23.12.2009 VGE-FAX an 8 Justiz-Dienststellen: 1. an BMfJ pers

40  23.12.2009 05:30 Uhr VGE-FAX-SENDEPROTOKOLL an 1. BMfJ

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41  CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE einige Aktenzahlen von vielen

42-43 Gegenseitige Vollmachten der VGE, jeweils vom 01.12.2011

44-53 VORANGESTELLT WIRD (15.10.2013 ff)

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 99 (99)

INHALTSVERZEICHNIS MIT NUMMERN DER SEITEN 20.10.2013 ……... 2

ES FOLGEN ZUM BEWEIS kurz und bündig aus den UNWIDERLEGBAREN VGETATSACHENBEWEISEN (Fotos, Screens, DVD-Szenen) und den 47 schriftlichen Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen sowie 15.05.2011 KURIER: DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

54  INHALTSVERZEICHNIS UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHEN  BEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN) UND 47 SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN … Stand: 01.06.2013

55-56 Bewegungsabläufe von CR & LR Inhaltsverzeichnis

57  Beschreibung der Fotoserie 4 - Seite 4.1 bis 4.8

58  Inhaltsverzeichnis von 19 Foto-Seiten (FOTOSERIE 3)

59-64 LISTEN DER 47 SCHRIFTLICHEN ZEUGENAUSSAGEN VON 57 VERSCHIEDENEN ZEUGEN: Namensliste (2 S), Adressenliste (4 S)

65-80 ZITATE aus den 47 schriftlichen VGE-Zeugenaussagen

81  CR UND LR – GESUNDE KINDER BIS ZUM 20.05.2007 DVD 22 Szenen 22 Minuten Inhaltsverzeichnis

82  CR UND LR – GESUNDE KINDER BIS ZUM 20.05.2007 DVD 4 Szenen 6 Minuten Inhaltsverzeichnis HÜPFEN - SPRINGEN  - WERFEN - TREFFEN : SEHR GUT

83 Übersicht zu den folgenden 8 Seiten:

84-91 aus den UNWIDERLEGBAREN TATSACHENBEWEISEN: CR und LR bei den VGE VOLL FIT UND NICHT SCHWERBEHINDERT DURCH SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE

92-93 16.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

94-97 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, DIE WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND DAMIT SICH SELBST, BT, UT & VERDÄCHTIGE SCHÜTZEN.

98-99 INHALTSVERZEICHNIS
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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130724 REPUBLIK ÖSTERREICH LGS WIEN DER PRÄSIDENT 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4729



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130724 REPUBLIK ÖSTERREICH LGS WIEN DER PRÄSIDENT 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4731

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« Letzte Änderung: 05 Dezember 2013, 20:48:41 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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DR WOLFGANG BRANDSTETTER
« Antwort #95 am: 16 Dezember 2013, 09:51:38 »
ANTWORT 95:NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html 

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O. UNIV. PROF. DR WOLFGANG BRANDSTETTER

PERSÖNLICH: TEL (WU) 01-313-36-DW-46-68
PERSÖNLICH: E-FAX (WU) 01-313-36-DW-90-46-68
PERSÖNLICH: MAIL (WU) wolfgang.brandstetter@wu.ac.at

20131216 1000 PERSÖNLICHE ANMERKUNG: E-FAX korrigiert !! Unrichtig in der Quelle.

Quelle: http://www.wu.ac.at/wirtschaftsstrafrecht/team/brand

WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | Welthandelsplatz 1 | 1020 Wien
TEL-NATIONAL 01-313-36-DW-0 (Vermittlung)
TEL-INTERNATIONAL 0043-1-313-36-DW-0 (Vermittlung)

WU WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN VIENNA UNIVERSITY OF ECONOMICS AND BUSINESS



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
2013 WU WIRTSCHAFTSUNIVERSITAET WIEN.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5093



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131216 WU WIEN O UNIV PROF DR WOLFGANG BRANDSTETTER 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5095

ZITATE:

O. Univ.Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter Institutsvorstand

Zur Person Geboren 1957 in Stadt Haag / NÖ, Mittelschule und Matura in Horn, Dolmetschstudium (Englisch, Russisch) und Studium der Rechtswissenschaft in Wien, Promotion 1980. Verheiratet, drei Kinder, wohnhaft in Eggenburg im Waldviertel.

Beruflicher Werdegang Ab 1980 Assistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie beim früheren Rektor Dr. Winfried Platzgummer, Habilitation 1991, Lehrtätigkeit an den Universitäten Graz, Brno und Krakow. Seit 1993 auch praktische Tätigkeit als Strafverteidiger, insbesondere in den Bereichen Fahrlässigkeits- und Wirtschaftsstrafrecht. 1997 Ruf an die Universität Linz, ab 1998 Ordinarius am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, seit Februar 2007 Ordinarius am neugegründeten Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

ZITATE-ENDE

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BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ

DR WOLFGANG BRANDSTETTER ANGELOBUNG HEUTE MO 16.12.2013 LIVE AB 10:55 UHR IN ORF2



1 PNG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131216 0635 111 ORF TELETEXT REGIERUNG WIRD HEUTE ANGELOBT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5091

HERZLICHE GRATULATION UND ALLEN ALLES GUTE IM SINNE DER UNANTASTBAREN MENSCHENWÜRDE

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VGE-RANOVSKY-Beitrag für das Wohl aller Menschenkinder, besonders für alle OPFER, JUSTIZ-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUWO-OPFER (JUGENDWOHLFAHRT-OPFER / JUGENDAMT-OPFER), TRENNUNGSOPFER, ...

Hinweis auf ANTWORT 94:NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html 

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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2013 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4772



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4774



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4776

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

TATORT JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
TATORT BMJ
TATORT OGH
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT
TATORT LANDESGERICHT SANKT PÖLTEN
TATORT LANDESGERICHT KREMS
TATORT LANDESGERICHT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSGERICHT MÖDLING
TATORT BEZIRKSGERICHT GLOGGNITZ
TATORT BEZIRKSGERICHT AMSTETTEN
TATORT GENERALPROKURATUR
TATORT OBERSTAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT WKSTA
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIENER NEUSTADT
TATORT STAATSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT MÖDLING
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT RIS - TATORT www.ris.bka.gv.at

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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« Letzte Änderung: 16 Dezember 2013, 13:01:45 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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KINDERFOLTER WEIHNACHTEN 2013 KUNST ZUM VERDACHT
« Antwort #96 am: 23 Dezember 2013, 07:40:14 »
ANTWORT 96: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

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KUNST

23.12.2013 | KUNST ZUM VERDACHT KINDERFOLTER WEIHNACHTEN 2013 IM EU NIEMANDSLAND | LICHT INS DUNKEL MIT DEM IMMERWÄHRENDEN KINDESMISSBRAUCH ADVENTKALENDER | KEINE ERMITTLUNGEN - KEINE TÄTER | KEINE ERMITTLUNGEN - KEINE OPFER | ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN | UNWERTES LEBEN | INFORMATIONSSPERRE | JAHRELANGER BEWUSSTER SCHWERKRIMINELLER MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT | JAHRELANGES BEWUSSTES UNTERDRÜCKEN ALLER TATSACHENBEWEISE | JAHRELANGE BEGÜNSTIGUNG VON SCHWERVERBRECHEN UND SCHWERVERBRECHERN TROTZ ALLERHÖCHSTER TÄGLICHER GEFAHR DER WIEDERHOLUNG, VERDUNKELUNG UND VERABREDUNG SOWIE IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM KINDESWOHL | EXISTENZIELLE BEDROHUNG VON NAHEN ANGEHÖRIGEN | SCHWERKRIMINELLES MISSACHTEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DIENSTAUFSICHT | GESUNDE, SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE KINDER WERDEN ALS SCHWERBEHINDERTE IN DER FREMDE GEFOLTERT | SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG | BISHERIGER MATERIELLER SCHADEN FREI SCHNAUZE: 1 MILLION EURO OHNE FOLGESCHÄDEN | PRESSESPERRE | JAHRELANGES UNTERDRÜCKEN ALLER ZEUGENAUSSAGEN | KRIEG GEGEN KINDER | JAHRELANGES SCHWERKRIMINELLES MISSACHTEN DER MENSCHENRECHTE SOMIT SCHWERKRIMINELLES MISSACHTEN DER VERFASSUNG | ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG | ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT | BEITRAGSTÄTER IM AMT | KUNST-ENDE

KUNST ERKLÄRUNG | EU ... ERMITTLUNGSVERFAHREN UNBEKANNT | KUNST-ERKLÄRUNG-ENDE

KUNST FRAGE 1 | WIE KÖNNEN IN DER REPUBLIK EU NIEMANDSLAND KRIMINALFÄLLE DURCH ERMITTLUNGSVERFAHREN GEKLÄRT WERDEN, WENN DIE JUSTIZ DER REPUBLIK IN MEHR ALS 49 MONATEN KEINEN EINZIGEN VORLIEGENDEN BEWEIS WÜRDIGEN KANN? BETRIFFT AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER | KUNST-FRAGE-1-ENDE

KUNST-ENDE

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VORSCHAU REALITÄT KLAGEMAUER TV 23.12.2013 ZITAT: Seit 2005 existieren konkrete Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern durch Leipziger Staatsanwälte und Richter. ZITAT-ENDE

20131223 KLAGEMAUER TV Kinderschändung durch deutsche Richter ZITAT:
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http://www.klagemauer.tv/?a=showportal&keyword=rechtundunrecht&id=2033

Kinderschändung durch deutsche Richter?

23.12.2013 

Seit 2005 existieren konkrete Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern durch Leipziger Staatsanwälte und Richter. Der damalige sächsische Innenminister Thomas de Maizière war zuständig für den Verfassungsschutz in Sachsen und wurde von diesem am 12. August 2005 darüber informiert. Doch de Maizière leitete als Dienstherr keinerlei strafrechtliche Schritte ein, wie es eigentlich seine Aufgabe gewesen wäre. Und auch bis heute wurde von einer Strafverfolgung nichts bekannt. Thomas de Maizière machte indes eine glänzende Karriere in Berlin: Von November 2005 bis Oktober 2009 war er Kanzleramtsminister (und damit zuständig für den Verfassungsschutz in ganz Deutschland), danach Bundesminister des Innern, und seit dem 3.3.2011 ist er Bundesminister der Verteidigung. Wie heißt doch gleich die bekannte Volksweisheit von dem, was glänzt?!

ZITAT-ENDE

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Transkriptionen, ZITATE, SCREENS, etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder, jedoch ohne jegliche Gewähr.

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« Letzte Änderung: 23 Januar 2014, 08:50:36 von Andreas Ranovsky »
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CLUB INNENMINISTERIUM
« Antwort #97 am: 26 Dezember 2013, 12:33:01 »
ANTWORT 97: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

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http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_presse/_news/bmi.aspx?

20120413 1545 BMI CLUB INNENMINISTERIUM ZITATE:
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http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_presse/_news/bmi.aspx?id=61496778424F5339776A6F3D&page=30&view=1

Innenministerium

Innenministerium unterstützt Familien von im Dienst getöteten Polizisten

Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner stellte am 12. April 2012 den Verein "Club Innenministerium" vor. Ziel des Vereins ist es, Familien von im Dienst verletzten oder verstorbenen Polizistinnen und Polizisten finanziell zu unterstützen.

Die Initiative zur Gründung des Vereins stammt von Dr. Günther Marek, Leiter der Gruppe IV/A (Wirtschaft, Raum und Technik) im Innenministerium. Marek veranstaltete anlässlich seines 50. Geburtstages ein Benefiz-Fußballspiel, um Spenden für Hinterbliebene von verstorbenen Kolleginnen und Kollegen zu sammeln. Der Erlös dieses Abends wurde nun dem Verein "Club Innenministerium" als Startkapital zur Verfügung gestellt.

Dadurch konnte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner bereits am Tag der Vorstellung des Vereins zwei Schecks ausstellen: Einen an einen Kollegen, der bei einem Schusswechsel schwerste Verletzungen erlitt, an denen er immer noch leidet. Eine Finanzspritze erhielt auch die Familie eines, bei einem Alpinunfall tödlich verletzten, Kollegen. "Es freut mich, dass es mit dem ‚Club Innenministerium‘ nun einen Verein gibt, der die Familien von getöteten oder verletzten Familien unterstützt, denn wir dürfen nicht vergessen: Diese Beamtinnen und Beamten haben ihr Leben riskiert, damit wir in Sicherheit leben können. Sie haben ihr Leben riskiert. Für Sicherheit – Für Österreich", sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner.

"Die Polizistinnen und Polizisten holen für die Justiz immer wieder die Kastanien aus dem Feuer und darum freut es mich, dass ich mit der Unterstützung des Vereins ‚Club Innenministerium‘, die Gelegenheit habe, meiner Solidarität mit den Beamtinnen und Beamten Ausdruck zu verleihen", sagte OGH-Präsident Dr. Ratz, der Vizeehrenpräsident des Vereins ist.

Die Mitglieder des Ehrenpräsidiums sind neben Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner und dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, der Wiener Bürgermeister, Dr. Michael Häupl, die Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien, Brigitte Jank, der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Dr. Herbert Anderl, der Leiter der Sektion I im Innenministerium, Dr. Franz Einzinger und der Wiener Polizeipräsident, Dr. Gerhard Pürstl. "Damit haben wir starke Partner an unserer Seite, die uns den Rücken stärken", sagte Innenministerin Mikl-Leitner.

Unter den Unterstützern des Vereins findet sich unter anderem auch das Kuratorium Sicheres Österreich, der Österreichische Integrationsfonds sowie zahlreiche Prominente aus Sport, Wirtschaft und Kunst, wie Armin Assinger, Reinfried Herbst, Steffen Hofmann, Ulla Weigerstorfer, Toni Innauer, Wolfgang Böck, Andreas Kofler, Fritz Strobl, Karl Schranz, Christoph Fälbl, Alexandra Meißnitzer, Martin Koch, Andi Ogris, Carsten Jancker, Marc Girardelli, Markus Prock, Udo Wenders, Marko Ventre und andere.

Die finanziellen Mittel des Vereins werden unter anderem durch Erlöse von Veranstaltungen gesammelt. Die nächste Veranstaltung findet am 20. Juni 2012 in der Marokkaner Kaserne in Wien in Zusammenarbeit mit Wolfgang Böck statt.
 
Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner stellte den Verein "Club Innenministerium" vor.

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(BM.I / Egon Weissheimer Abdruck honorarfrei)
Artikel Nr: 8365 vom Freitag, 13. April 2012, 15:45 Uhr.
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BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 |  Kontakt

ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20120413 1545 BMI CLUB INNENMINISTERIUM.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5166

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20120413 1545 BMI CLUB INNENMINISTERIUM TRANSKRIPTION.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5168
 
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SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH VERDACHT
« Antwort #98 am: 28 Dezember 2013, 12:59:56 »
ANTWORT 98: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

ANTWORT 98
ANTWORT 98

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SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH VERDACHT

MEINUNG ZUR CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN INNERHALB KÜRZESTER ZEIT DIE OBJEKTIVE WAHRHEIT: Das Enkelkindeswohl war bei den VGE bestens gesichert und gefördert. Die Zwillinge fahren mit 4,4 Jahren selbstständig im Ortszentrum von Kirchberg am Wechsel mit dem Schlepplift. Die ehemaligen Extrem-Frühchen  mit Minimum 840 Gramm befahren mit Schi im Alter von 4,5 Jahren öffentlich sichtbar von sich aus rasch, fröhlich und sicher den Semmering-Oststeilhang.

!!!! DIESE KINDER SIND NICHT SCHWERBEHINDERT !!!!

**** AUFDECKER-LINKS **** Hinweis für Gäste: Zum Ansteuern Link-Adresse bitte speichern.

GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN BIS ZUM 20.05.2007:
FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE.


20070520 SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN - ZITATE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,436.0.html

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquaflos - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,306.0.html

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200612xx Alter 5,3 Jahre EISHOCKEY Ranovsky Zwillinge VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,784.0.html

200610xx SCHULREIF FÜR DEN REGEL-UNTERRICHT - VOLL FIT

200603xx alter 4,6 jahre hallenfußball 4x halbvolley - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,279.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher schifahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig schleppliftfahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200512xx 4,3 Jahre selbständig liftfahren und schifahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! - fröhlich und geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate - fröhlich gesund und geistig rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 840 GRAMM

**** AUFDECKER-LINKS-ENDE ****

(*) FÜR ALLE AMTSTRÄGER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH GELTEN DIE KINDER ALS SCHWERBEHINDERT !!!! REAL KORREKTE UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSE BÜRGER, WIE DIE VGE, HABEN NICHT RECHT TROTZ HUNDERTER UNWIDERLEGBARER TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN) !!!! WIE KÖNNEN DIESE AMTSTRÄGER IN ANDEREN FÄLLEN RECHT SPRECHEN, WO DIE TATSACHENBEWEISLAGE VON ANFANG AN NICHT SO EINDEUTIG IST ????

VERDACHT: DIE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH MACHT AUS EINER MÜCKE EINEN SCHWERKRIMINELLEN ELEFANTEN AUS GRÜNDEN, DIE SOFORT DURCH WAHRHEITSGEMÄSSES BEFRAGEN ALLER AMTSTRÄGER FESTZUSTELLEN SIND. (*) (*) betrifft aktenführende und informierte Amtsträger bis einschließlich aller Spitzen

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

MEHR TAGE - MEHR BESCHULDIGTE - MEHR DELIKTE

20.11.2009 11:30-12:25 Wahrheitsgemäße Einvernahme der VGE. Die VGE legen dem Gericht unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos) über die beste Sicherung und Förderung des Enkelkindeswohls vor.

20091120 1130 Wahrheitsgemäße VGE-Einvernahme am BG XXX
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=383.0

16.05.2011 bzw 15.05.2011 KURIER: DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

Es besteht tägliche allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht tägliche allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht tägliche allerhöchste Gefahr der Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHENKINDESWOHL.

VGE-Sachverhaltsbericht KURZ & BÜNDIG: Gesunde, fröhliche, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder werden seit Jahren in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Materieller Schaden "frei Schnauze" für die REPUBLIK ÖSTERREICH rund 1 MILLION EURO, für die VGE rund 80.000 EURO, abgesehen vom extremen Menschenkindesleid und Folgeschäden. Angebliche Dunkelziffern: 10.000 Kinder, 1-2 MILLIARDEN EURO materieller Schaden für die Republik Österreich PRO JAHR und ohne Folgeschäden sowie abgesehen vom extremen Menschenkindesleid.

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TATORTE JUSTIZ

TATORT JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
TATORT BMJ
TATORT OGH
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT
TATORT LANDESGERICHT SANKT PÖLTEN
TATORT LANDESGERICHT KREMS
TATORT LANDESGERICHT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSGERICHT MÖDLING
TATORT BEZIRKSGERICHT GLOGGNITZ
TATORT BEZIRKSGERICHT AMSTETTEN
TATORT GENERALPROKURATUR
TATORT OBERSTAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT WKSTA
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIENER NEUSTADT
TATORT STAATSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT MÖDLING
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT RIS - TATORT www.ris.bka.gv.at
sowie bekannte Tatorte, unbekannte Tatorte und verdächtige Tatorte

TATZEITRAUM JUSTIZ: 20.11.2009 12:25 - 28.12.2013 12:00

DELIKTE (STRAFTATEN): SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE, DIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU BEENDEN UND VOLLSTÄNDIG ZU KLÄREN SIND, uva FOLTER (EMRK), SCHWERKRIMINELLER MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT, ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, SCHWERKRIMINELLES MISSACHTEN DER VERFASSUNG, STPO § 2, STPO § 3, UNTERDRÜCKEN ALLER VGE-BEWEISMITTEL, UNTERDRÜCKEN ALLER 60 VGE-ZEUGEN (einschließlich 15.05.2011/16.05.2011 KURIER, 17.05.2011 servusTV-JOURNAL und 20.05.2011 ORF2-HEUTE-IN-ÖSTERREICH), ...

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH:

Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:
01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)
11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012 MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.

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01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:
Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ, und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ
Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ, und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, …
BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I

BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1
OSTA Dr. Peter BARTH
BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV
LSTA Dr. Robert JIROVSKY
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD
STA Mag. Christoph SCHNEIDER
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan „JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER“

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,
HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER, OGH Senatspräsident ,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER, OGH Berichterstatter,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Georg NOWOTNY, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Brigitte SCHENK, OGH Vizepräsidentin, Senatspräsidentin, 
HR Dr. Manfred VOGEL,
HR Dr. Friedrich JENSIK,
HR Dr. Gottfried MUSGER,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER,
HR Dr. Thomas PHILIP, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Christa HETLINGER, 
HR Mag. Eva MAREK,
HR Dr. Hagen NORDMEYER,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN,
HR Dr. Helge HOCH,
HR Dr. Christa KALIVODA,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER,
HR Mag. Martina MALESICH,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER
sowie UT und Verdächtige

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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,
sowie UT und Verdächtige

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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN  Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Anton BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt,
Dr. Ingrid JELINEK, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Petra STARIBACHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Irene MANN, OLG WIEN Richterin,
Dr. Eduard STRAUSS, OLG WIEN Senatspräsident,
Dr. Martin SONNTAG, OLG WIEN Richter,
Dr. Ursula FABIAN, OLG WIEN Richter,
Dr. Dietmar KRENN, Senatspräsident OLG WIEN,
Mag. Christa EDWARDS, OLG WIEN Richterin,
Mag. Michaela SANDA, OLG WIEN Richterin,
Mag. Kristin FISHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Christian DOSTAL, OLG WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige

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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER
sowie BT, UT und Verdächtige

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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER, (bis 30.11.2012),
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA, (ab 01.12.2012),
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
STA Mag. Verena EBNER
sowie BT, UT und Verdächtige

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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E PRÄSIDENT,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
Mag. Karin KNÖCHL, Richterin LG E,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS, Richterin LG E,
sowie mögliche Verdächtige

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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,
sowie mögliche Verdächtige

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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR PRÄSIDENT,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR Richter,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR Richterin,
sowie BT, UT und Verdächtige

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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA, LG SP PRÄSIDENT,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter „R3“ des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP,
wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz
Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,
sowie BT, UT und Verdächtige

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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC, LSTA: informiert, jetzt LSTA in Ruhe,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL, LSTA der STA SP,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, ESTA der STA SP – früher informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,
STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
BA Heinz SCHAGERL
sowie BT, UT und Verdächtige

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13. LGS WIEN
HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter „R2“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter „R3“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
Mag. Andreas HAUTZ, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG, LGS W PRÄS. Richter, informiert,
Mag. Christoph BAUER, LGS W PRÄSIDIUM Richter informiert,
Dr. Michael SPINN, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER, LGS WIEN Richter,
Mag. Sonja WEIS, LGS WIEN Richterin,
Dr. Gerhard POHNERT, LGS WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige

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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, LSTA der STA W – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
STA Mag. Jörgen SANTIN, STA WIEN,
sowie BT, UT und Verdächtige

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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Präsident ab 01.01.2013, vorher V-Präsident,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsident 01.02.2011-31.12.2012,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL
Mag. Jutta BURIANEK, VIZE-PRÄSIDENTIN LG WN,
sowie BT, UT und Verdächtige

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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER, LSTA der STA WN ab 01.03.2011,
ESTA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN, ERSTER STA der STA WN in der Funktion des Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,
Mag. Norbert HAUSER, STA WN,
sowie BT, UT und Verdächtige

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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,
sowie BT, UT und Verdächtige

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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteherin BG GL, 
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
Mag. Judith ROSNAK, Richterin BG GL,
sowie BT, UT und Verdächtige

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19. BG MD
Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, „diensthabende“ Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,
sowie BT, UT und Verdächtige

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Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: AMTIEREN SCHWERKRIMINELL

01. BMJ
Mag. Claudia BANDION-ORTNER amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell,
Mag. Dr. Beatrix KARL amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmitglieder amtieren schwerkriminell, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER amtiert schwerkriminell,
Dr. Johannes REHULKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich, amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina BOGNER amtiert schwerkriminell,
Dr. Caroline KINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina REITMAYR amtiert schwerkriminell, …

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN amtiert schwerkriminell,
sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I amtieren schwerkriminell,

BMJ SEKTION I Abteilung I 1
Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1  amtieren schwerkriminell,
OSTA Dr. Peter BARTH amtiert schwerkriminell,

BMJ SEKTION IV
Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV amtieren schwerkriminell,
LSTA Dr. Robert JIROVSKY amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER  amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan „JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER“ amtieren schwerkriminell

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Franz ZEHETNER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael SCHWAB amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Babek OSHIDARI amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael DANEK amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Natascha MICHEL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas SOLE amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Frederick LENDL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER amtiert schwerkriminell,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Georg NOWOTNY amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Brigitte SCHENK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Manfred VOGEL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Friedrich JENSIK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Gottfried MUSGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas PHILIP  amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Christa HETLINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Eva MAREK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Hagen NORDMEYER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helge HOCH amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Christa KALIVODA amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Martina MALESICH amtiert schwerkriminell,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard JELINEK amtiert schwerkriminell,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK amtiert schwerkriminell,
Dr. HERBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. GUGGENBICHLER amtiert schwerkriminell,
Dr. Angela BIBULOWICZ amtiert schwerkriminell,
Mag. HÄCKEL amtiert schwerkriminell,
Mag. BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Dr. SEELIGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA amtiert schwerkriminell,
Dr. JAHN  amtiert schwerkriminell,
Dr. REDEN amtiert schwerkriminell,
Dr. Christoph AICHINGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND amtiert schwerkriminell,
Mag. Anton BAUMGARTNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Lucie HEINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER  amtiert schwerkriminell,
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Ingrid JELINEK amtiert schwerkriminell,
Mag. Petra STARIBACHER  amtiert schwerkriminell,
Dr. Irene MANN amtiert schwerkriminell,
Dr. Eduard STRAUSS amtiert schwerkriminell,
Dr. Martin SONNTAG amtiert schwerkriminell,
Dr. Ursula FABIAN amtiert schwerkriminell,
Dr. Dietmar KRENN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christa EDWARDS amtiert schwerkriminell,
Mag. Michaela SANDA amtiert schwerkriminell,
Mag. Kristin FISHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian DOSTAL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Verena EBNER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Alfred ELLINGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Karin KNÖCHL amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA amtiert schwerkriminell,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER amtiert schwerkriminell,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am 17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt, amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Richard ROPPER amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS amtiert schwerkriminell,
Dr. Richard SIMSALIK amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard WITTMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Susanne DANIEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea HUMER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER amtiert schwerkriminell,
Richter „R3“ des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP, wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Gabriele JUNGBLUT amtiert schwerkriminell,
Mag. Marion FISCHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL amtiert schwerkriminell,
Dr. Bernhard STEGER amtiert schwerkriminell,
Mag. SONNLEITNER amtiert schwerkriminell,
Mag. TEMPER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Roland BRENNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL amtiert schwerkriminell,
ESTA Dr. Gerhard SEDLACEK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christiane BURKHEISER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Michaela OBENAUS amtiert schwerkriminell,
BA Heinz SCHAGERL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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13. LGS WIEN
HR Mag. Friedrich FORSTHUBER amtiert schwerkriminell,
Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter „R2“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter „R3“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Mag. PASCHING amtiert schwerkriminell,
Dr. VETTER amtiert schwerkriminell,
Dr. Eva BRACHTEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christina SALZBORN amtiert schwerkriminell,
Mag. Andreas HAUTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christoph BAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Michael SPINN amtiert schwerkriminell,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Sonja WEIS amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard POHNERT amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Gerhard JAROSCH amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Anna MORAK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia HUBER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Andreas MUGLER amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Jörgen SANTIN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Josef GLATZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Leopold OBERHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Waltraud BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Tina TEFFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Hans BARWITZIUS amtiert schwerkriminell,
Mag. Birgit BORNS amtiert schwerkriminell,
Mag. Alexandra BAUMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christine GÖDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Peter WÖHRER amtiert schwerkriminell,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE amtiert schwerkriminell,
Dr. Kurt WEISGRAM amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea KLADENSKY amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Jutta BURIANEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER amtiert schwerkriminell,
ESTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Wolfgang HANDLER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Daniela KÖCK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Teresa SCHERRER amtiert schwerkriminell,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Norbert HAUSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL amtiert schwerkriminell,
Mag. Ernst SICHART amtiert schwerkriminell,
Richter Mag. Peter HARM amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Judith ROSNAK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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19. BG MD

Dr. Harald FRANZ amtiert schwerkriminell,
Dr. Hildegard BOLTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva REICHEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Mag. Monika DÜNSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,


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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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2013 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4772



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4774



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4776

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
« Letzte Änderung: 23 Januar 2014, 08:34:53 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua 20140110 VGE-SCHRIFTSATZ
« Antwort #99 am: 22 Januar 2014, 05:55:55 »
ANTWORT 99: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

ANTWORT 99
ANTWORT 99


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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VGE-SACHVERHALTSBERICHT (VERDACHT) KURZ UND BÜNDIG:

AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH SIND NICHT IN DER LAGE FAIRE VERFAHREN ZU FÜHREN. DIE AMTSTRÄGER SIND NICHT IN DER LAGE ÖFFENTLICH SICHTBARE SCHWERWIEGENDE VERFAHRENSFEHLER ZUZUGEBEN. DER ÖFFENTLICHKEIT WIRD EINE FUNKTIONIERENDE JUSTIZ VORGEGAUKELT. (DER ÖFFENTLICHKEIT WIRD EINE HEILE JUSTIZ-WELT VORGEGAUKELT, zum Beispiel: "UNABHÄNGIG", "WEISENRAT")

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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KOPIE Stand: 21 Januar 2014, 18:00:00
Letzte Änderung: 22 Januar 2014 um 10:14:58 von Andreas Ranovsky

STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua 20140110 VGE-SCHRIFTSATZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua - VGE-Sachverhaltsbericht

schwerkriminelle Offizialdelikte gegen die RANOVSKY ZWILLINGE & deren VGE

Tatzeitraum ANFANG 1: 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von den VGE)
Tatzeitraum ANFANG 2: 20.11.2009 12:25 (wahrheitsgemäße Einvernahme der VGE am BG MD) -
Tatzeitraum WISSENSSTAND VGE-Schriftsatz: 10.01.2014 00:00 Uhr

vorhergehende ähnliche Schriftsätze (mehr Tage - mehr Beschuldigte - mehr Delikte) siehe auch uva:

ANTWORT 81: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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Texte und Dateien in Arbeit - Bitte um Geduld und Verständnis

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Persönliche Hinweise:

10.01.2014 00:00 UHR WISSENSSTAND VGE-SCHRIFTSATZ

20.01.2014 MAIL sowie 20.01.2014 und 21.01.2014 FAX

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 01-03:

Betrifft: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH im AMTSBEREICH REGIERUNG/PARLAMENT. SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, DIE  WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND SOMIT SICH SELBST UND ANDERE SCHWERVERBRECHER SOWIE VERDÄCHTIGE  SCHÜTZEN.  STRAFANZEIGE, ANTRÄGE auf PERSONENSCHUTZ, DIENSTAUFSICHT, AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG, …

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Dipl. Päd. SR und Mag. AR (VGE)
(VGE … väterliche Großeltern von CR und LR)
xxx, Tel und Fax: xxx (Fax, wenn nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)
MAIL: xxx

Persönliche Anmerkung: Eigenhändige Unterschrift SR und AR
…………………………………………………………………………………………..........

10.01.2014 VGE-Schriftsatz mit Datum vom MAIL bzw FAX an jedes Mitglied der Bundesregierung (außer Dr. Wolfgang BRANDSTETTER & BMJ), an jedes Kabinettmitglied und an jeden Sektionschef (SC) und jeden Sektionschef-Stellvertreter in den Bundesministerien (Reihenfolge und Angaben nach www.parlament.gv.at) und an Generaldirektor Mag. Mag. (FH) Konrad KOGLER ua PERSÖNLICH, an die BMfI, Mag. Johanna MIKL-LEITNER, jedes KABINETTMITGLIED, jeden BMI-SEKTIONSCHEF &  jeden STELLVERTRETER der SEKTIONEN I, II, III, IV & V, an General Franz LANG, Generalmajor Bernhard TREIBENREIF, an jeden LANDESPOLIZEIDIREKTOR & jeden STELLVERTRETER von B, K, NÖ, OÖ, S, STMK, T, V & W PERSÖNLICH,  sowie an das PARLAMENT: an jeden Amtsträger: Nationalrat, Bundesrat, Klubs, Präsidenten, Direktion PERSÖNLICH, soweit MAIL-(FAX)-Adressen den VGE bekannt:

01 Werner FAYMANN, 02 Dr. Josef OSTERMAYER, 03 Dr. Michael SPINDELEGGER, 04 Sebastian KURZ, 05 Rudolf HUNDSTORFER, 06 Mag. Jochen DANNINGER, 07 Mag. Sonja STESSL, 08 Alois STÖGER, diplômé, 09 Mag. Johanna MIKL-LEITNER, 10 Mag. Gerald KLUG, 11 Dipl.-Ing. Andrä RUPPRECHTER, 12 Gabriele HEINISCH-HOSEK, 13 Doris BURES, 14 Dr. Reinhold MITTERLEHNER und 15 MMag. Dr. Sophie KARMASIN

HINWEIS: INHALTSVERZEICHNIS AM ENDE DES SCHRIFTSATZES !!

STAND ALLER SACHVERHALTE BIS ZUM 10.01.2014 00:00 UHR:

Vorangestellt werden die Seiten mit dem Titel „VORANGESTELLT WIRD“.

Daraus wird sinngemäß hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amtsträger war, ist und bleibt „für immer und ewig“ aufrecht. 

ANTRAG: Alle Verfahrenskosten auf Kosten der Justiz REPUBLIK ÖSTERREICH zur ungeteilten Hand.

Alle vollständigen Akten der CAUSA RANOVSY ZWILLINGE und alle VGE-Schriftsätze gelten zum Tatsachenbeweis auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt. Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von CR und LR, beide * xxx, sind die höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen väterlichen Großeltern (VGE) verpflichtet, folgende rechtliche Schritte zu setzen:

STRAFANZEIGE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE, DIE SOFORT VON AMTS WEGEN ABZUSTELLEN UND VOLLSTÄNDIG ZU KLÄREN SIND. ANTRÄGE AUF PERSONENSCHUTZ „RUND UM DIE UHR“ FÜR DIE RANOVSKY ZWILLINGE UND DEREN VGE GEGEN SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, BT, UT UND VERDÄCHTIGE.

ANTRÄGE AUF PERSONENSCHUTZ RUND UM DIE UHR FÜR DIE ENKELKINDER CR UND LR, beide * xxx in XXX, bis zu deren Eintreffen bei den bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE.

ANTRÄGE AUF EINE ART PERSONENSCHUTZ FÜR DIE VGE, Dipl. Päd. SR und Mag. AR, GEGEN SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, SCHWERKRIMINELLE BT, UT und VERDÄCHTIGE.

BEGRÜNDUNGEN: DIE RANOVSKY ZWILLINGE UND IHRE VGE WERDEN VON SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGERN DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH EXISTENZIELL BEDROHT.

DIE SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGER URTEILEN SEIT JAHREN WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST.

SIE SCHÜTZEN WISSENTLICH SICH SELBST, SCHWERKRIMINELLE KOLLEGEN, BT, UT & VERDÄCHTIGE.

Kindgemäße „Extremsportler“ werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Alle unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise (FOTOS, SCREENS, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen, etc. werden beharrlich ignoriert.

ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNGEN DER ENKELKINDER MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, FOLTER (unmenschliche Behandlung), unzählig oft: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE, …

SACHVERHALT SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH im AMTSBEREICH BUNDESREGIERUNG & PARLAMENT: KEINE ERMITTLUNGEN ZU KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.

Es besteht allerhöchste Gefahr irreversibler Schäden am Kindeswohl.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT, UT und Verdächtige.

SCHWERWIEGENDE SACHVERHALTE: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

ANTRAG: Die VGE BEANTRAGEN IHRE AUSSAGEN IN SCHRIFTLICHER FORM ABZUGEBEN, in eventu KONTRADIKTORISCHE EINVERNAHME am GEMEINDEAMT 2880 KIRCHBERG AM WECHSEL auf Kosten der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH zur ungeteilten Hand.

Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß. Alle bisherigen Schriftsätze und Akten in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE gelten als unwiderlegbare Tatsachenbeweise.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Schwerkriminelle Offizialdelikte. Schwerkriminelle Beitragstäter im Amt.

ALLE BESCHLÜSSE GEGEN DIE VGE WURDEN WISSENTLICH (einige im RIS veröffentlicht) SCHWERKRIMINELL GEGEN DAS MENSCHEN-KINDESWOHL UND DIE VGE GEFASST.

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER URTEILEN WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST, ALLE SPITZEN EINGESCHLOSSEN.

Das betrifft unter vielen anderen oftmals Mag. Waltraud BERGER und Mag. Tina TEFFER zusammen mit Mag. Andrea KLADENSKY am LG WN.

Das betrifft zuletzt eine Strafsache wegen schwerkrimineller Offizialdelikte gegen Mag. Dr. Beatrix KARL uva, darunter Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, Dr. Eva BRACHTEL, Mag. Friedrich FORSTHUBER und Dr. Eckart RATZ, sowie uva Mag. Christian PILNACEK, Dr. Ernst Eugen FABRIZY, Dr. Anton SUMERAUER (OLG WIEN PRÄSIDENT), LOSTA Dr. Werner PLEISCHL (OSTA WIEN), LSTA Dr. Maria-Luise NITTEL (STA WIEN).

SCHWERKRIMINELLER SACHVERHALT: Die schwerbeschuldigten hohen  Amtsträger beschließen wissentlich am LGS WIEN über sich selbst und stellen das Verfahren OHNE ERMITTLUNGEN ein. Der Beschluss wird offen sichtbar befangen – mit Verdacht: schwerkriminell – am OLG WIEN bestätigt.

AZ LGS WIEN 046 xxx BL xxx: Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG,
V-PRÄSIDENTIN, Dr. Eva BRACHTEL, V-PRÄSIDENTIN, zusammen mit Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT, mit Hinweis auf Dr. Eckart RATZ, OGH PRÄSIDENT.

AZ OLG WIEN 18 Bs xxx/xxx und 18 Bs xxx/xxx: Mag. Lucie HEINDL ua

VGE-ANTRAG auf ein legales Instrumentarium, das gegen schwerkriminelle hohe & höchste Amtsträger der Justiz sofort & real vollständig ermitteln kann. Jeder Amtsträger wird öffentlich aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwer kriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden !!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 04:

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG (30.11.2013 ff)

Betrifft: Enkelkinder CR und LR, beide * xxx

20.05.2007 FRÖHLICHE, GESUNDE, EXTREM SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE – TRENNUNG – TRENNUNGSSCHOCK – PSYCHO-SOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG (nach OGH 11Os46/95 30.05.1995) – 01.08.2007 OFFIZIELL SCHWERBEHINDERT - STATT HEUER IN DIE 3. KLASSE GYMNASIUM ODER NEUE MITTELSCHULE MUSSTE DIE 2. KLASSE SONDERSCHULE WIEDERHOLT WERDEN !!!

VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS: ALLE VOLLSTÄNDIGEN AKTEN

ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das Kindeswohl von CR und LR, die Republik, den Steuerzahler,  die VGE, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe.

Offen sichtbar befangen und anschließend schwer kriminell wird eine suggestive Scheinwelt gegen das Enkel-Kindeswohl von CR und LR aufgebaut und darin erwogen und entschieden.

Aktenführende und informierte Amtsträger sind nicht in der Lage Fehler und Folgefehler nach der wahrheitsgemäßen VGE-Einvernahme am 20.11.2009 (BG MD 11:00-12:25 Uhr) zu korrigieren.

Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß, sodass alle VGE-Schriftsätze als Zeugenaussagen und alle vollständigen Akten als Tatsachenbeweise gelten.

Die VGE haben in allen Rechtssachen konkret und präzise geschrieben und eindrucksvoll hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER (15.05.2011), servusTV (17.05.2011) und ORF (20.05.2011), Dokumente, Beweise, Begründungen, etc vorgelegt. Bis zum heutigen Tag wurden alle VGE-Beweismittel verfahrensrelevant unterdrückt. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. !!

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE !!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 05-08:

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua:

VERDACHT ZEITRAUM BEGINN: 20.05.2007 17 UHR (TRENNUNG VON DEN VGE).

SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE GESETZESBRÜCHE &  VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SICH SELBST &  GEGENSEITIG.

SIE WERDEN GESCHÜTZT.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT BIS ZUM BUNDESPRÄSIDENTEN.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die „NEUE STPO“ FORTFÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) 1. INSTANZ !!

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf … körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.

* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER

„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger … auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine … von … einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, …

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, …

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte: Die beschuldigten Amtsträger sichern den Ranovsky Zwillingen und deren VGE nicht die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu, was real und im RIS öffentlich sichtbar ist.
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ...
körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 297 (1) Verleumdung, z.B. in jedem Beschluss gegen die VGE,

StGB § 295 UNTERDRÜCKUNG ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 283 (2) Verhetzung Beschimpfen und verächtlichmachen der VGE

StGB § 200 Unterschiebung eines Kindes, KONKRET: 2 weitere angebliche Enkelkinder durch xxx

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um „sündteures Geld“ in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem XXX (XXX), festgehalten.

„Frei Schnauze“: 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 1 MILLION EURO materieller Schaden (50 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 1.000.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKELKINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die RANOVSKY ZWILLINGE

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO §§ 2, 3 Amtswegigkeit-Objektivität-Wahrheitsfoschung,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen aller Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.

ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 09-17:

Konkret beschuldigte AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT (bekannte Täter), UT (unbekannte Täter) und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger:

Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl CR und LR, beide * xxx.

Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger persönlich informiert und ia wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:

Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:
01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)
11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012
      MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE
      wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen
      sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.

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01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:

Dr. Wolfgang BRANDSTETTER, BMfJ ab 16.12.2013, wurde von den VGE nachweislich am 15.12.2013 und am 16.12.2013 informiert. Keine Antwort. Dr. Wolfgang BRANDSTETTER wird wegen offen sichtbarer Befangenheit betreffend sowohl alle Rechtssachen CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE als auch betreffend alle Rechtssachen Mag. AR, Dipl. Päd. SR sowie deren Kinder & Kindeskinder „für immer & ewig“ abgelehnt.

BEGRÜNDUNG: Die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die RANOVSKY ZWILLINGE & deren VGE wurden nicht sofort beendet und geklärt. Extrem hohe Schäden durch diese Offizialdelikte.

Dazu: STRAFANZEIGE gegen Dr. Wolfgang BRANDSTETTER wie gegen

Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ (15.01.2009-21.04.2011), und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ (21.04.2011-16.12.2013), und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:

Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, …

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I

BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1
OSTA Dr. Peter BARTH

BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV
LSTA Dr. Robert JIROVSKY,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan „JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER“

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,
HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER, OGH Senatspräsident ,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER, OGH Berichterstatter,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Georg NOWOTNY, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Brigitte SCHENK, OGH Vizepräsidentin, Senatspräsidentin, 
HR Dr. Manfred VOGEL,
HR Dr. Friedrich JENSIK,
HR Dr. Gottfried MUSGER,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER,
HR Dr. Thomas PHILIP, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Christa HETLINGER, 
HR Mag. Eva MAREK,
HR Dr. Hagen NORDMEYER,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN,
HR Dr. Helge HOCH,
HR Dr. Christa KALIVODA,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER,
HR Mag. Martina MALESICH,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER
sowie UT und Verdächtige
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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,
sowie UT und Verdächtige
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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN  Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Anton BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt,
Dr. Ingrid JELINEK, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Petra STARIBACHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Irene MANN, OLG WIEN Richterin,
Dr. Eduard STRAUSS, OLG WIEN Senatspräsident,
Dr. Martin SONNTAG, OLG WIEN Richter,
Dr. Ursula FABIAN, OLG WIEN Richter,
Dr. Dietmar KRENN, Senatspräsident OLG WIEN,
Mag. Christa EDWARDS, OLG WIEN Richterin,
Mag. Michaela SANDA, OLG WIEN Richterin,
Mag. Kristin FISHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Christian DOSTAL, OLG WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige
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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER
sowie BT, UT und Verdächtige
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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER, (bis 30.11.2012),
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA, (ab 01.12.2012),
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
STA Mag. Verena EBNER
sowie BT, UT und Verdächtige
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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E PRÄSIDENT,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
Mag. Karin KNÖCHL, Richterin LG E,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS, Richterin LG E,
sowie mögliche Verdächtige
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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,
sowie mögliche Verdächtige
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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR PRÄSIDENT,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR Richter,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR Richterin,
sowie BT, UT und Verdächtige
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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA, LG SP PRÄSIDENT,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter „R3“ des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP,
wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz
Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,
sowie BT, UT und Verdächtige
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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC, LSTA: informiert, jetzt LSTA in Ruhe,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL, LSTA der STA SP,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, ESTA der STA SP – früher informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,
STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
BA Heinz SCHAGERL
sowie BT, UT und Verdächtige
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13. LGS WIEN
HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter „R2“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter „R3“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
Mag. Andreas HAUTZ, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG, LGS W PRÄS. Richter, informiert,
Mag. Christoph BAUER, LGS W PRÄSIDIUM Richter informiert,
Dr. Michael SPINN, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER, LGS WIEN Richter,
Mag. Sonja WEIS, LGS WIEN Richterin,
Dr. Gerhard POHNERT, LGS WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige
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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, LSTA der STA W – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
STA Mag. Jörgen SANTIN, STA WIEN,
sowie BT, UT und Verdächtige
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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Präsident ab 01.01.2013, vorher V-Präsident,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsident 01.02.2011-31.12.2012,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL
sowie BT, UT und Verdächtige
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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER, LSTA der STA WN ab 01.03.2011,
ESTA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN, ERSTER STA der STA WN in der Funktion des Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,
Mag. Norbert HAUSER, STA WN,
sowie BT, UT und Verdächtige
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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,
sowie BT, UT und Verdächtige
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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteherin BG GL, 
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
Mag. Judith ROSNAK, Richterin BG GL,
sowie BT, UT und Verdächtige
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19. BG MD
Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, „diensthabende“ Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,
sowie BT, UT und Verdächtige
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Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 18:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 20-25:

BEGRÜNDUNG 1: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“

„Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.“

Kommentierter Sachverhalt:

Die Tatsache, dass fröhliche, gesunde, höchst sportliche und geistig sehr rege Kinder seit Jahren in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie  (XXX) ALS SCHWER-BEHINDERTE festgehalten werden, entspricht dem Tatbestand eines unmenschlichen Verhaltens und stellt somit eine Folter dar.

Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur von den VGE vorgelegte, unwiderlegbare Tatsachenbeweise eindeutig belegen, dass die Zwillinge bis zum 20.05.2007 gesund und SCHULREIF (VS XXX) waren, sondern dass auch eine Zeugin aus dem Heim im Kurierartikel – Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – bestätigt, dass CR und LR (2009 im Heim) weder zurückgeblieben oder behindert waren.

Somit wird den beiden wissentlich Tag für Tag schweres körperliches und seelisches Leid zugefügt, den sie als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde – weit weg von ihrer realen Heimat – verbringen müssen.

Ebenso werden die real korrekten und bezüglich Kindeswohl tadellosen  VGE seit Jahren einem unmenschlichen Verhalten und schwerem Leid ausgesetzt,

indem hunderte UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE (Fotos, DVD-Szenen) von allen aktenführenden und informierten Amtsträgern beharrlich ignoriert werden,

indem sämtliche FUNDIERTE BEGRÜNDUNGEN der VGE als wirr etc  abgetan und damit LÄCHERLICH GEMACHT werden,

indem ein VÖLLIG UNBEGRÜNDET Verfahren zur BESTELLUNG EINES SACHWALTERS sowohl des VGV als auch der VGM begonnen wurden,

indem 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen beharrlich ignoriert werden,

indem Zeugen, die die Sichtweise der VGE bestätigen könnten – zB Frau Ingeborg Altinger 15.05.2011 KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“ –  trotz wiederholter Anträge nicht einvernommen werden,

indem der KV nicht unter Eid einvernommen wird,

indem das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Primar Dr. Werner Gerstl  aus dem Jahre 2003 beharrlich ignoriert wird:

ZITAT: DER PLATZ BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN IST NICHT AUSTAUSCHBAR. ZITAT-ENDE

UND VOR ALLEM indem CR und LR weiterhin ein normales Leben in ihrer Heimat mit einer normalen Schullaufbahn und ihren Freunden genommen wird.

Die Folter, denen Enkelkinder und VGE seit Jahren ausgesetzt sind, das immense seelische Leid wird verursacht durch vollständiges Versagen der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, BMJ, Justiz-Rechtschutzbeauftragten,…).

Durch dieses Versagen der Justiz werden die Zwillinge Tag für Tag unwiderruflichen Schädigungen ausgesetzt.

Es besteht allerhöchste Gefahr: IRREVERSIBLE DAUERSCHÄDEN FÜR DAS KINDESWOHL.

Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Wiederholung KINDESMISSBRAUCH AN KÖRPER, SEELE, GEIST, BILDUNG, …

1 Tag in der Fremde ist für die Enkelkinder CR und LR wie 1 Woche unschuldig in Haft, in einer geschlossenen Anstalt, etc. für einen Erwachsenen. (Mehr als 40 Monate im Leben der Kinder ergeben rund 33 Jahre im Leben eines Erwachsenen.)

BEGRÜNDUNG 2: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“

„Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.“

Kommentierter Sachverhalt:

UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der Enkelkinder CR und LR nach der Trennung am 20.05.2007 etwa 17 Uhr.

Die fröhlichen, gesunden, höchst sportlichen und geistig sehr regen Kinder werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie (XXX) in der Fremde – weit weg von ihrer gesunden Heimat bei den VGE – UNMENSCHLICH BEHANDELT. (Sonderschule wiederholen!)

DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger nach dem 20.11.2009 12:25 Uhr (Ende der wahrheitsgemäßen Einvernahme der VGE am BG MD)

DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger wird begründet durch VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ (BMJ, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, Staatsanwaltschaften, Justiz-Rechtsschutzbeauftragten, …), UNFAIRE VERFAHREN (schwerste Missstände von Befangenheit bis Amtsmissbrauch), VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN ALLER AKTENFÜHRENDEN UND INFOR-MIERTEN BEHÖRDEN (LAND NÖ, JUWO, SOZA, NÖ LR, NÖ HPZH (HEIM & SCHULE), …) und durch die UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG NAHER LEIBLICHER ANGEHÖRIGER, ENKELKINDER, IN DER FREMDE.

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BEGRÜNDUNG: StGB § 312a FOLTER … BEGRÜNDUNG 1 & BEGRÜNDUNG 2 MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

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BEGRÜNDUNG: § 3f VERBOTSGESETZ

Wer … ein Verbrechen nach §§ 85, 87 … des Strafgesetzes … als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder vollbringt, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

StGB § 85 Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
StGB § 87 Absichtliche schwere Körperverletzung

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …

Sachverhalt „UNWERTES LEBEN“, INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, UNTÄTIGKEIT VON AMTSTRÄGERN … betreffend das hohe Rechtsgut REALES KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie „stecken“. Das Kind wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre .. Fristsetzungsanträge werden ignoriert .. Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell … UNFAIRE VERFAHREN IN ALLEN RECHTSSACHEN … 15.05.2011 KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHEN-KINDESWOHL.

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BEGRÜNDUNG: § 321 (1) StGB VÖLKERMORD

Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, JUGENDWOHLFAHRT-OPFER (JUWO-OPFER), PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER.

KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR.

Sachverhalt: Unwertes Leben (Heimkinder, JUWO-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Justiz-Opfer, Informationssperre, UNFAIRE VERFAHREN und Untätigkeit aller aktenführenden und informierten Amtsträger betreffend das hohe Rechtsgut REALES MENSCHEN-KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie „stecken“. Das Kind  wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre. …  Fristsetzungsanträge werden ignoriert. … Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell …

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BEGRÜNDUNG: § 278 StGB

DIE BESCHULDIGTEN VERWENDEN LEGALE STRUKTUREN FÜR SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN IM AMT. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWIL-LINGE KÖNNEN SIE TUN & LASSEN, WAS SIE WOLLEN. SIE SCHÜTZEN SICH GEGENSEITIG. EXTREM: SCHADENSHÖHE & KÖRPERVERLETZUNG

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WEITERE BEGRÜNDUNGEN: StGB ua
siehe Sachverhalte und alle bisherigen VGE-Schriftsätze, die auch hier und jetzt gültig sind, in den vollständigen Akten zum Tatsachenbeweis.

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE (15.07.2013)

KINDESMISSBRAUCH - SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER

Es gilt die Unschuldsvermutung. Sachverhalt: Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Kindeswohl wurden kriminelle Amtsträger wegen offen sichtbarer Befangenheit ordnungsgemäß und schwerwiegend begründet abgelehnt. Anschließend erfolgten korrekt und ordnungsgemäß Strafanzeigen.

Die Amtsträger sind wegen schwerkrimineller Offizialdelikte beschuldigt, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind. Die Straftaten sind mit bis zu lebenslangem Freiheitsentzug bedroht. Als Beschuldigte dürfen die Amtsträger ein Leben lang schweigen, lügen und/oder Schutzbehauptungen aufstellen, etc. Sie dürfen sich selbst schützen und andere Amtsträger schützen. Sie dürfen bekannte Täter (BT), UT und Verdächtige schützen. Sie werden geschützt. Die Dienstaufsicht hat vollständig versagt.

Die bezüglich Kindeswohl tadellosen Großeltern (VGE) beantragen öffentlich beim Parlament Schutz, Dienstaufsicht, Wahrheitsfindung

Seit Dezember 2009 sind Minister uva nachweislich informiert.

Unzählig oft wurde gegen mehrere Artikel der EMRK verstoßen:

EMRK ARTIKEL 2: Recht auf Leben,
EMRK ARTIKEL 3: Verbot der Folter,
EMRK ARTIKEL 5: Recht auf Freiheit und Sicherheit,
EMRK ARTIKEL 6: Recht auf ein faires Verfahren,
EMRK ARTIKEL 7: Keine Strafe ohne Gesetz,
EMRK ARTIKEL 8: Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens,
EMRK ARTIKEL 13: Recht auf wirksame Beschwerde,
EMRK ARTIKEL 14: Verbot der Benachteiligung.

Beachte: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

Es besteht allerhöchste Gefahr irreversibler Schäden am Kindeswohl. (uva: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen)

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 98-99:

INHALTSVERZEICHNIS MIT NUMMERN DER SEITEN 10.01.2014 ……... 1

01-04 Betrifft: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH im AMTSBE-REICH des PARLAMENTS. SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, DIE  WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND SOMIT SICH SELBST UND ANDERE SCHWERVERBRECHER SOWIE VERDÄCHTIGE SCHÜTZEN.  STRAFANZEIGE, ANTRÄGE auf PERSONENSCHUTZ, DIENSTAUFSICHT, AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, …

05-08 SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE / VERFASSUNGSBRÜCHE

09-19 KONKRET BESCHULDIGTE AMTSTRÄGER DER JUSTZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT, UT und VERDÄCHTIGE (9 Seiten) sowie FAX Gleichschrift vom 06.03.2013 (2 Seiten), insgesamt 11 Seiten

20-25 BEGRÜNDUNGEN kurz und bündig

26-27 UNTERDRÜCKTE BEWEISMITTEL

28 | 01.12.2011 Eidesstattliche Sachverhaltsdarstellung der VGE über das beste Wohlergehen der Zwillinge bis zum 20.05.2007

         ZUM BEWEIS:

29 Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – Gesunde Kinder in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie – KURIER 16.05.2011 ZITATE

30-32 | 15.05.2011 20:00 Uhr KURIER MOBIL - Transkription DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

33-35 | 17.05.2011 18:00 servusTV JOURNAL – Transkription

36-38 | 20.05.2011 17:05 ORF2 HEUTE IN ÖSTERREICH Transkription

39 | 23.12.2009 VGE-FAX an 8 Justiz-Dienststellen: 1. an BMfJ pers

40 |23.12.2009 05:30 Uhr VGE-FAX-SENDEPROTOKOLL an 1. BMfJ

41  CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE – JUSTIZ TOTALVERSAGEN

42-43 Gegenseitige Vollmachten der VGE

44-53 VORANGESTELLT WIRD

INHALTSVERZEICHNIS MIT NUMMERN DER SEITEN 10.01.2014 ……... 2

ES FOLGEN ZUM BEWEIS kurz und bündig aus den UNWIDERLEGBAREN VGE-TATSACHENBEWEISEN (Fotos, Screens, DVD-Szenen) und den 47 schriftlichen Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen sowie 15.05.2011 KURIER: DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

54  INHALTSVERZEICHNIS UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHEN BEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN) UND 47 SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN … Stand: 01.06.2013

55-56 Bewegungsabläufe von CR & LR Inhaltsverzeichnis

57 Beschreibung der Fotoserie 4 - Seite 4.1 bis 4.8

58 Inhaltsverzeichnis von 19 Foto-Seiten (FOTOSERIE 3)

59-64 LISTEN DER 47 SCHRIFTLICHEN ZEUGENAUSSAGEN VON 57 VERSCHIEDENEN ZEUGEN: Namensliste (2 S), Adressenliste (4 S)

65-80 ZITATE aus den 47 schriftlichen VGE-Zeugenaussagen

81 CR UND LR – GESUNDE KINDER BIS ZUM 20.05.2007 DVD 22 Szenen 22 Minuten Inhaltsverzeichnis

82 CR UND LR – GESUNDE KINDER BIS ZUM 20.05.2007 DVD 4 Szenen 6 Minuten Inhaltsverzeichnis HÜPFEN - SPRINGEN  - WERFEN - TREFFEN : SEHR GUT

83 Übersicht zu den folgenden 8 Seiten:

84-91 aus den UNWIDERLEGBAREN TATSACHENBEWEISEN: CR und LR bei den VGE VOLL FIT UND NICHT SCHWERBEHINDERT DURCH SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE

92-93 | 16.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

94-97 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, DIE WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND DAMIT SICH SELBST, BT, UT & VERDÄCHTIGE SCHÜTZEN.

98-99 INHALTSVERZEICHNIS
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Persönlicher Hinweis: MAIL-ADRESSEN nach offiziellen Angaben bzw. nachvollziehbaren Informationen ohne jegliche Gewähr:

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FPÖ: parlamentsklub@fpoe.at, dagmar.belakowitsch-jenewein@parlament.gv.at,  dagmar.belakowitsch-jenewein@fpoe.at, reinhard.boesch@parlament.gv.at, reinhard.boesch@fpoe.at, gernot.darmann@parlament.gv.at, gerhard.deimek@fpoe.at, gerhard.deimek@parlament.gv.at, rupert.doppler@parlament.gv.at, hubert.fuchs@parlament.gv.at, carmen.gartelgruber@fpoe.at, carmen.gartelgruber@parlament.gv.at, heinz-peter.hackl@parlament.gv.at,  christian.hafenecker@parlament.gv.at, roman.haider@parlament.gv.at, gerald.hauser@parlament.gv.at, gerald.hauser@netway.at, christian.hoebart@fpoe.at, christian.hoebart@parlament.gv.at, norbert.hofer@parlament.gv.at, norbert.hofer@fpoe.at, johannes.huebner@parlament.gv.at, harald.jannach@fpoe.at, harald.jannach@parlament.gv.at,  andreas.karlsboeck@parlament.gv.at, axel.kassegger@parlament.gv.at, herbert.kickl@parlament.gv.at, herbert.kickl@fpoe.at,  anneliese.kitzmueller@parlament.gv.at, anneliese.kitzmueller@fpoe.at, mario.kunasek@parlament.gv.at, mario.kunasek@fpoe.at, christian.lausch@parlament.gv.at, wendelin.moelzer@parlament.gv.at, edith.muehlberghuber@parlament.gv.at, werner.neubauer@liwest.at, werner.neubauer@parlament.gv.at, elmar.podgorschek@fpoe.at,  elmar.podgorschek@parlament.gv.at, walter.rauch@parlament.gv.at,  josef.riemer@parlament.gv.at, barbara.rosenkranz@parlament.gv.at,  walter.rosenkranz@parlament.gv.at, thomas.schellenbacher@parlament.gv.at, gerhard.schmid@parlament.gv.at, philipp.schrangl@parlament.gv.at, harald.stefan@parlament.gv.at, harald.stefan@fpoe.at, petra.steger@parlament.gv.at, heinz-christian.strache@parlament.gv.at, hc.strache@fpoe.at, bernhard.themessl@parlament.gv.at, harald.vilimsky@fpoe.at, harald.vilimsky@parlament.gv.at, susanne.winter@fpoe.at, susanne.winter@parlament.gv.at, peter.wurm@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@fpoe.at,

GRÜNE: infopool@gruene.at, ayguel-berivan.aslan@parlament.gv.at, dieter.brosz@gruene.at, dieter.brosz@parlament.gv.at, christiane.brunner@parlament.gv.at, christiane.brunner@gruene.at, eva.glawischnig@gruene.at, eva.glawischnig-piesczek@parlament.gv.at,  helene.jarmer@gruene.at, helene.jarmer@parlament.gv.at, matthias.koechl@parlament.gv.at, matthias.koechl@gruene.at, werner.kogler@gruene.at, werner.kogler@parlament.gv.at, alev.korun@gruene.at, alev.korun@parlament.gv.at, ruperta.lichtenecker@gruene.at, ruperta.lichtenecker@parlament.gv.at, sigrid.maurer@parlament.gv.at,  sigi.maurer@gruene.at, gabriela.moser@gruene.at,  gabriela.moser@parlament.gv.at, eva.mueckstein@parlament.gv.at, daniela.musiol@parlament.gv.at, daniela.musiol@gruene.at, pilz@gruene.at, peter.pilz@parlament.gv.at, wolfgang.pirklhuber@gruene.at, wolfgang.pirklhuber@parlament.gv.at, bruno.rossmann@gruene.at, bruno.rossmann@parlament.gv.at, birgit.schatz@parlament.gv.at, birgit.schatz@gruene.at, julian.schmid@parlament.gv.at, judith.schwentner@parlament.gv.at, judith.schwentner@gruene.at, albert.steinhauser@gruene.at, albert.steinhauser@parlament.gv.at, harald.walser@gruene.at, harald.walser@parlament.gv.at, georg.willi@gruene.at, georg.willi@parlament.gv.at, tanja.windbuechler-souschill@parlament.gv.at, tanja.windbuechler@gruene.at, tanja.windbuechler-souschill@gruene.at, wolfgang.zinggl@gruene.at, wolfgang.zinggl@parlament.gv.at,

STRONACH: parlamentsklub@teamstronach.at, waltraud.dietrich@parlament.gv.at, marcus.franz@parlament.gv.at, christoph.hagen@parlament.gv.at, jessi.lintl@parlament.gv.at, robert.lugar@parlament.gv.at, kathrin.nachbaur@parlament.gv.at, martina.schenk@parlament.gv.at, leopold.steinbichler@parlament.gv.at, frank.stronach@parlament.gv.at, georg.vetter@parlament.gv.at, ulrike.weigerstorfer@parlament.gv.at, barbara.kupfer@teamstronach.at

NEOS: parlamentsklub@neos.eu, nikolaus.alm@parlament.gv.at, rainer.hable@parlament.gv.at, gerald.loacker@parlament.gv.at, beate.meinl-reisinger@parlament.gv.at, beate.meinl@neos.eu, angelika-rosa.mlinar@parlament.gv.at, angelika.mlinar@liberale.at, michael.pock@parlament.gv.at, nikolaus.scherak@parlament.gv.at, matthias.strolz@parlament.gv.at, christoph.vavrik@parlament.gv.at,

20.01.2014 MAIL-ADRESSEN BUNDESRAT (ÖVP SPÖ FPÖ GRÜNE STRONACH):

ÖVP: magnus.brunner@parlament.gv.at, bernhard.ebner@parlament.gv.at,   gregor.hammerl@parlament.gv.at, seniorenbund@stvp.at, harald.himmer@parlament.gv.at, christian.jachs@parlament.gv.at, christian.jachs@freistadt.ooe.gv.at, anneliese.junker@parlament.gv.at, junker@gessler.at, gottfried.kneifel@parlament.gv.at, gkoeberl@gmx.net, guenther.koeberl@parlament.gv.at, eduard.koeck@parlament.gv.at, andreas.koell@parlament.gv.at, s.ledl@tiroler-vp.at, sonja.ledl-rossmann@parlament.gv.at, edgar.mayer@parlament.gv.at, perhab@bierfriedl.at, franz.perhab@parlament.gv.at, christian.poglitsch@parlament.gv.at, martin.preineder@parlament.gv.at, andreas.pum@parlament.gv.at, friedrich.reisinger@aon.at, friedrich.reisinger@parlament.gv.at,  josef.saller@parlament.gv.at, gerhard.schoedinger@parlament.gv.at, buergermeister@wolfsthal.gv.at, sepp.steinkogler@aon.at, josef.steinkogler@parlament.gv.at, angela.stoeckl@parlament.gv.at, walter.temmel@parlament.gv.at, f.tiefnig@gmx.at, ferdinand.tiefnig@parlament.gv.at, office@powdertech.at, sonja.zwazl@wknoe.at, sonja.zwazl@parlament.gv.at,

SPÖ: wolfgang.beer@parlament.gv.at, ana.blatnik@spoe.at, ana.blatnik@parlament.gv.at, hans-peter.bock@parlament.gv.at, buergermeister@fliess.tirol.gv.at, adelheid.ebner@parlament.gv.at, gemeinde@gutenbrunn.at, christian.fueller@parlament.gv.at, christian.fueller@spoe.at, elisabeth.grimling@bmukk.gv.at, elisabeth.grimling@parlament.gv.at, elisabeth.grimling@chello.at, johanna.koeberl@parlament.gv.at, kj.konrad@aon.at, klaus.konrad@parlament.gv.at, susanne.kurz@parlament.gv.at,  bgm.lampel@neufeld-leitha.bgld.gv.at, michael.lampel@parlament.gv.at, ewald.lindinger@parlament.gv.at, lindinger@micheldorf.at, guenther.novak@parlament.gv.at, guenther.novak@mallnitz.at, rene.pfister@parlament.gv.at, inge.posch-gruska@spoe.at, inge.posch-gruska@parlament.gv.at, elisabeth.reich@parlament.gv.at, stefan.schennach@parlament.gv.at, stefan.schennach@spoe.at, wernerstadler@aon.at, werner.stadler@parlament.gv.at, josef.taucher@spoe.at, josef.taucher@parlament.gv.at, bundesratskanzlei@parlament.gv.at, reinhard.todt@spoe.at, reinhard.todt@pvoe.at, richard.wilhelm@parlament.gv.at, ingrid.winkler@wiener-neustadt.at, ingrid.winkler@parlament.gv.at,

FPÖ: hermann.brueckl@fpoe.at, hermann.brueckl@parlament.gv.at, gerhard.doerfler@parlament.gv.at, hans-joerg.jenewein@fpoe.at, hans-joerg.jenewein@parlament.gv.at, erich.koenigsberger@parlament.gv.at,  gerd.krusche@parlament.gv.at, c.michalke@gmx.at, cornelia.michalke@parlament.gv.at, monika.muehlwerth@parlament.gv.at, reinhard.pisec@fpoe.at, reinhard.pisec@parlament.gv.at, dietmar.schmittner@parlament.gv.at,

GRÜNE: efgani.doenmez@gruene.at, efgani.doenmez@parlament.gv.at, heidelinde.reiter@parlament.gv.at, marco.schreuder@gruene.at, marco.schreuder@parlament.gv.at, nicole.schreyer@gruene.at, nicole.schreyer@parlament.gv.at,

STRONACH: gerald.zelina@teamstronach.at,

BUNDESRATSKANZLEI: bundesratskanzlei@parlament.gv.at,

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Persönlicher Hinweis: FAX-ADRESSEN nach offiziellen Angaben bzw. glaubhaften Informationen ohne jegliche Gewähr:

GENERALDIREKTOR Mag. Mag. (FH) Konrad KOGLER PERSÖNLICH - BMI
01: FAX: 01-531-26-DW-32-45

02: FAX 01-531-26-DW-21-91 (BMI)

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Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer
03: FAX 01-401-10-DW-2345

Zweiter Präsident des Nationalrates Karlheinz Kopf
04: FAX 01-401-10-DW-2309

Dritter Präsident des Nationalrates Norbert Hofer
05: FAX 01-401-10-DW-2308

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion - Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament Klubvorsitzender Mag. Andreas Schieder und alle Abgeordneten zum Nationalrat der SPÖ
06: FAX 01-401-10-DW-3455

Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei, Klubobmann Dr. Michael Spindelegger und alle Abgeordneten zum Nationalrat der ÖVP 07: FAX 01-401-10-DW-4437

Freiheitlicher Parlamentsklub Klubobmann Heinz-Christian Strache und alle Abgeordneten zum Nationalrat der FPÖ
08A: FAX 01-401-10-DW-7070
08B: FAX 01-401-10-DW-7098
Der Grüne Klub im Parlament - Klub der Grünen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament Klubobfrau Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek und alle Abgeordneten zum Nationalrat der Grünen  10: FAX 01-401-10-DW-6793

Parlamentsklub Team Stronach Klubobmann Ing. Robert Lugar und alle Abgeordneten zum Nationalrat des TEAM STRONACH
11: FAX 01-401-10-DW-8008

Klub NEOS Das Neue Österreich und Liberales Forum Klubobmann Mag. Dr. Matthias Strolz und alle Abgeordneten zum Nationalrat vom Klub NEOS Das Neue Österreich und Liberales Forum Klubobmann
12: FAX 01-401-10-DW-90-09

BUNDESRAT:

Präsident des Bundesrates Reinhard TODT,
13: FAX 01-40-110-DW-2434

Vizepräsident des Bundesrates Mag. Harald HIMMER,
14: FAX 01-40-110-DW-4418 (SEKRETÄRIN)

Vizepräsidentin des Bundesrates Mag.a Susanne KURZ,
15: FAX 01-40-110-DW-3872

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16: KANZLEI DES NATIONALRATES, FAX 01-401-10-DW-25-37

17: KANZLEI DES BUNDESRATES, FAX 01-40-110-DW-2435

18: Parlamentsdirektor Dr. Harald Dossi, FAX 01-401-10-DW-2540

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19: FAX: 01-24836-85090 BUNDESKRIMINALAMT

20: FAX: 01-531 26-2125 BÜRGERSERVICE UND AUSKUNFTSSTELLE

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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140120 1116 VGE RANOVSKY MAIL an BMI POL REG PARL Seite 1 T1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=900.0;attach=5313



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140120 1116 VGE RANOVSKY MAIL an BMI POL REG PARL Seite 6 T1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=900.0;attach=5315



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140120 bzw 20140121 VGE RANOVSKY FAX SB an BMI POL PARL REG.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=900.0;attach=5317

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: AMTIEREN SCHWERKRIMINELL

01. BMJ
Dr. Wolfgang BRANDSTETTER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia BANDION-ORTNER amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell,
Mag. Dr. Beatrix KARL amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmitglieder amtieren schwerkriminell, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER amtiert schwerkriminell,
Dr. Johannes REHULKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich, amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina BOGNER amtiert schwerkriminell,
Dr. Caroline KINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina REITMAYR amtiert schwerkriminell, …

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN amtiert schwerkriminell,
sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I amtieren schwerkriminell,

BMJ SEKTION I Abteilung I 1
Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1  amtieren schwerkriminell,
OSTA Dr. Peter BARTH amtiert schwerkriminell,

BMJ SEKTION IV
Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV amtieren schwerkriminell,
LSTA Dr. Robert JIROVSKY amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER  amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan „JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER“ amtieren schwerkriminell

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Franz ZEHETNER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael SCHWAB amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Babek OSHIDARI amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael DANEK amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Natascha MICHEL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas SOLE amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Frederick LENDL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER amtiert schwerkriminell,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Georg NOWOTNY amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Brigitte SCHENK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Manfred VOGEL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Friedrich JENSIK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Gottfried MUSGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas PHILIP  amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Christa HETLINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Eva MAREK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Hagen NORDMEYER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helge HOCH amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Christa KALIVODA amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Martina MALESICH amtiert schwerkriminell,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard JELINEK amtiert schwerkriminell,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK amtiert schwerkriminell,
Dr. HERBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. GUGGENBICHLER amtiert schwerkriminell,
Dr. Angela BIBULOWICZ amtiert schwerkriminell,
Mag. HÄCKEL amtiert schwerkriminell,
Mag. BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Dr. SEELIGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA amtiert schwerkriminell,
Dr. JAHN  amtiert schwerkriminell,
Dr. REDEN amtiert schwerkriminell,
Dr. Christoph AICHINGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND amtiert schwerkriminell,
Mag. Anton BAUMGARTNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Lucie HEINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER  amtiert schwerkriminell,
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Ingrid JELINEK amtiert schwerkriminell,
Mag. Petra STARIBACHER  amtiert schwerkriminell,
Dr. Irene MANN amtiert schwerkriminell,
Dr. Eduard STRAUSS amtiert schwerkriminell,
Dr. Martin SONNTAG amtiert schwerkriminell,
Dr. Ursula FABIAN amtiert schwerkriminell,
Dr. Dietmar KRENN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christa EDWARDS amtiert schwerkriminell,
Mag. Michaela SANDA amtiert schwerkriminell,
Mag. Kristin FISHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian DOSTAL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Verena EBNER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Alfred ELLINGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Karin KNÖCHL amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA amtiert schwerkriminell,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER amtiert schwerkriminell,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am 17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt, amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Richard ROPPER amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS amtiert schwerkriminell,
Dr. Richard SIMSALIK amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard WITTMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Susanne DANIEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea HUMER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER amtiert schwerkriminell,
Richter „R3“ des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP, wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Gabriele JUNGBLUT amtiert schwerkriminell,
Mag. Marion FISCHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL amtiert schwerkriminell,
Dr. Bernhard STEGER amtiert schwerkriminell,
Mag. SONNLEITNER amtiert schwerkriminell,
Mag. TEMPER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Roland BRENNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL amtiert schwerkriminell,
ESTA Dr. Gerhard SEDLACEK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christiane BURKHEISER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Michaela OBENAUS amtiert schwerkriminell,
BA Heinz SCHAGERL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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13. LGS WIEN
HR Mag. Friedrich FORSTHUBER amtiert schwerkriminell,
Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter „R2“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter „R3“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Mag. PASCHING amtiert schwerkriminell,
Dr. VETTER amtiert schwerkriminell,
Dr. Eva BRACHTEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christina SALZBORN amtiert schwerkriminell,
Mag. Andreas HAUTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christoph BAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Michael SPINN amtiert schwerkriminell,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Sonja WEIS amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard POHNERT amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Gerhard JAROSCH amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Anna MORAK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia HUBER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Andreas MUGLER amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Jörgen SANTIN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Josef GLATZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Leopold OBERHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Waltraud BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Tina TEFFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Hans BARWITZIUS amtiert schwerkriminell,
Mag. Birgit BORNS amtiert schwerkriminell,
Mag. Alexandra BAUMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christine GÖDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Peter WÖHRER amtiert schwerkriminell,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE amtiert schwerkriminell,
Dr. Kurt WEISGRAM amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea KLADENSKY amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Jutta BURIANEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER amtiert schwerkriminell,
ESTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Wolfgang HANDLER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Daniela KÖCK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Teresa SCHERRER amtiert schwerkriminell,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Norbert HAUSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL amtiert schwerkriminell,
Mag. Ernst SICHART amtiert schwerkriminell,
Richter Mag. Peter HARM amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Judith ROSNAK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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19. BG MD

Dr. Harald FRANZ amtiert schwerkriminell,
Dr. Hildegard BOLTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva REICHEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Mag. Monika DÜNSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,


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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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2013 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4772



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4774



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4776

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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« Letzte Änderung: 24 Januar 2014, 07:13:51 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL
« Antwort #100 am: 24 Januar 2014, 06:19:41 »
ANTWORT 100: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

ANTWORT 100
ANTWORT 100


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KOPIE

A01: UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0
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REPUBLIK ÖSTERREICH PARLAMENT

unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll (419/J)

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/index.shtml

Übersicht

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll

Anfrage (gescanntes Original) / PDF-IMAGE, 338 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/imfname_336717.pdf

Anfrage (elektr. übermittelte Version) / PDF, 2416 KB .  HTML, 40 KB
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00419/fname_336740.pdf

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL PDF.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5319

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KROELL HTML.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=901.0;attach=5320

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Persönliche Hinweise: Transkription nach bestem Wissen und Gewissen zur Dokumentation und zum Beweis sowie für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

20140122 PARLAMENT ANFRAGE ZUM ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL HTML TEXT TRANSKRIPTION:
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PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 1 von 9

419/J XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

Der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Inneres betreffend unfassbare Ermittlungsvorgänge rund um das Ableben des Franz Kröll

Der im Zusammenhang mit der Causa Kampusch österreichweit bekannt gewordene Polizeioberst Franz Kröll hat sich durch seine berufliche Tätigkeit über seinen Kollegenkreis hinaus den Ruf eines pflichtbewussten, geradlinigen, engagierten und insgesamt exzellenten Polizeioffiziers erworben.

Im Fall Kampusch leitete Franz Kröll zunächst das polizeiliche Unterstützungsteam, das ab Februar 2008 der Evaluierungskommission unter dem Vorsitz des früheren Präsidenten des VfGH Dr. Ludwig Adamovich (sog. Adamovich-Kommission) beigegeben wurde.

Ab Dezember 2008 leitete er die damals zu fortgesetzten Fallermittlungen neu eingerichtete Sonderkommission des Bundeskriminalamts.

Mit der ihm eigenen Vertiefung in seine dienstlichen Aufgaben hatte er - wie auch andere Mitglieder der Adamovich-Kommission - in mehrfacher Hinsicht schwerwiegende Zweifel an der bis dahin offiziell vertretenen Tatversion in Richtung Einzel- und Alleintäterschaft des am 23. August aus dem Leben geschiedenen Wolfgang Priklopil.

Diese Zweifel betrafen in erster Linie die Person des Ing. Ernst Holzapfel, der dem Kampusch-Entführer Wolfgang Priklopil als langjähriger Geschäftspartner und bester Freund wie sonst niemand nahe gestanden war.

Es war in erster Linie der Gewissenhaftigkeit von Polizeioberst Franz Kröll und seinen detaillierten und an den laufenden Ermittlungsergebnissen orientierten Vorhaben zu verdanken, dass sich Ing. Holzapfel immer wieder gezwungen sah, seine Verfahrenseinlassungen zu wesentlichen Punkten zu ändern und zuletzt im November 2009 grundlegend neu zu adaptieren.

Keine der vom Verdächtigen vorgebrachten Versionen war in sich stimmig und geeignet, die gravierenden Zweifel auszuräumen, die (nicht allein) Polizeioberst Kröll an der Bestreitung jedweder Komplizenschaft hegte.

Ende 2009 musste Franz Kröll aber zur Kenntnis nehmen, dass seitens der Staatsanwaltschaft die Entführung als Straftat des angeblichen Alleintäters Priklopil beurteilt wurde, und die Beendigung des Ermittlungsverfahrens im Hinblick auf dessen Tod bereits beschlossene Sache war.

Er widersetzte sich nicht länger öffentlich der offiziellen Version, blieb allerdings konsequenterweise der abschließenden Pressekonferenz am 8. Jänner 2010, bei der die Verfahrenseinstellung der Öffentlichkeit mitgeteilt wurde, fern!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 2 von 9

“Ich setze mich da nicht hin und lüge allen ins Gesicht“, war seine Erklärung im vertrauten Kreis.

Franz Kröll befasste sich mit der Causa Kampusch über die offizielle Ermittlungseinstellung hinaus, indem er im Frühjahr 2010 individuell weitere Nachforschungen anstellte und deren Ergebnisse in privaten Aufzeichnungen schriftlich festhielt.

Am 27. Juni 2010, somit rund ein halbes Jahr nach der offiziellen Ermittlungseinstellung, wurde Polizeioberst Franz Kröll von seiner geschiedenen Gattin auf der Sitzbank der Loggia seiner ebenerdigen Wohnung liegend, tot aufgefunden.

Als Todesursache steht ein Kopfdurchschuss im Schläfenbereich fest.

Dazu wird in dem an die Staatsanwaltschaft Graz gerichteten Abschlussbericht des Stadtpolizeikommandos Graz, Kriminalreferat Fachbereich Gewaltdelikte, vom 2.Juli 2010 wie folgt ausgeführt:

"In Zusammenhang der Ermittlungen kann davon ausgegangen werden, dass sich Oberst Franz Kröll in der Nacht zum 25.6.2010 auf der Terrasse seiner Wohnung, in Graz 13., Straßengelstraße Nr. 19, durch einen Kopfschuss mit einer privaten Pistole das Leben genommen hat.

Ein handschriftliches Abschiedsschreiben u. Testament wurde aufgefunden und sichergestellt.

Hinweise auf ein Fremdverschulden konnten nicht ermittelt werden.

Todesursache: Erschießen in suizidaler Absicht (Kopfdurchschuss)

Motiv: Depression

Geplantes weiteres Vorgehen: Von der ho. Dienststelle sind keine weiteren Ermittlungen geplant.

Im Spuren- und Untersuchungsbericht des Landespolizeikommandos für Steiermark heißt es auf S10 unter der Überschrift "Schusshandauswertung"

Auf dem Filterpapier der rechten (rechten ist durchgestrichen und handschriftlich in linken ausgebessert) Hand konnten Blutspuren die auf eine wahrscheinliche Verwendung als Schusshand schließen lassen, festgestellt werden.

Auf dem Filterpapier der rechten (rechten ist durchgestrichen und handschriftlich nochmals rechten geschrieben) Hand konnten Blutspuren die auf eine wahrscheinliche Verwendung als Schusshand schließen lassen, festgestellt werden.

Abbildung 5 zeigt die rechte Hand des Leichnams vor der Schusshandabnahme von der Innenseite. An der Hand sind Blutspritzer ersichtlich. (S 4/14)

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 3 von 9



Abbildung 6 zeigt die linke Hand des Leichnams vor der Schusshandabnahme von
der Innenseite. An der Hand sind Blutspritzer ersichtlich. (S 4/14)



Die gleichen Bilder werden in der beigefügten Bildertafel noch einmal beschrieben.

Dort heißt es zu Bild 8: rechte Hand des Verstorbenen - es sind keine Blutspritzer
ersichtlich.


PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 4 von 9



Bild 7: An der Innenseite der linken Hand des Verstorbenen werden typische
Blutspritzspuren festgestellt, wie sie nach einem angesetzten Schuss beobachtet
werden können.



PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 5 von 9

Die Ungenauigkeit, mit welcher hier gearbeitet wurde, sucht aber ihresgleichen!

Zu den waffentechnischen Untersuchungen wird auf S 7/14 wo folgt geschrieben:

"die abgefeuerte Patronenhülse konnte nach intensiver Suche und Verwendung eines Metallsuchgerätes in der Wiese vor der Terrasse in einer Entfernung von ca 3,5 zum wahrscheinlichen Abschussbereich vorgefunden werden.

Die Entfernung ergibt sich aus dem Umstand der Auswurfrichtung und etwaigen Abprallen an der
Wand, Tisch bzw. dem Boden. Auch besteht die Möglichkeit dass die Hülse durch einschreitende Personen verlagert wurde."

Weiter auf S 5/14:

"Verletzungen die vom Abfeuern der Waffe stammen können konnten nicht festgestellt werden.

Der Einschuss befand sich an der linken Seite des Kopfes knapp oberhalb vom Ohr.

Der Ausschuss befand sich an der rechten Seite des Kopfes leicht schräg nach oben versetzt."

Auf S 6/14:

Die Lage des Einschlages in der Mauer entspricht in etwa (!) dem Schusskanal im Kopf.

Abbildung 11 zeigt in etwa (!) die Flugbahn des Projektils (gelber Pfeil) und mittels der roten Linie ist in etwa der aufgerichtete Körper dargestellt."

Bild Nr.: 13 des angeschlossenen Bilderkatalogs zeigt die Spurensicherung bei der Arbeit. auffällig dabei ist, dass ein Beamter mit einem Maßband die Höhe des vermeintlichen Einschlagloches des Projektils abmisst, dabei aber keine Handschuhe trägt!

Beschrieben wird das Bild wie folgt:

"An der westlichen Mauer, die die Terasse begrenzt, wird in einer Höhe von 165 cm ein Projektileinschlag festgestellt. Da das Projektil am Tatort nicht aufgefunden werden kann, wird davon ausgegangen, dass das Geschoss bzw. ein Teil davon in Verputz der Mauer stecken könnte.

Die Mauer könnte vom Suizidenten möglicherweise bewusst als "Kugelfang" berücksichtigt worden sein."

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 6 von 9



Die Bildlegende „Die Mauer könnte vom Suizidenten möglicherweise als ´Kugelfang´ berücksichtigt worden sein“ stellt eine reine Spekulation dar, die noch dazu davon ausgeht, dass de rechts von der ursprünglichen Sitzposition des toten Polizeioffiziers ausgeht, dass die rechts von der ursprünglichen Sitzposition des toten Polizeioffiziers befindliche Loggiamauer einen Projektileinschuss aufgewiesen hätte.

Was dazu von den intervenierenden Polizeibeamten ermittelt wurde, spottet jeder Beschreibung.

Bei dem polizeilich als Projektileinschuss konstatiertem Mauerloch handelte es sich um eines von zwei Bohrlöchern, die der Befestigung einer damals bereits demontiert gewesenen Vorrichtung (vermutlich eines Wäschetrockners) gedient hatten und als ebensolche Bohrlöcher auch deutlich zu erkennen waren.

Diese beiden Bohrlöcher waren im Abstand von etwa 50 cm waagrecht angeordnet und nicht zuletzt durch die von der demontierten Montageplatte herrührenden Linienabdrücke bzw. Verschmutzungen deutlich als Lochpaar auszumachen.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 7 von 9



Dass bei dieser Sachlage das rechte der beiden evident korrespondierenden Maueröffnungen trotz Unauffindbarkeit eines zugehörigen Projektils als Projektileinschuss beurteilt wurde, macht es schwer, gutgläubigen Irrtum der Tatortbeamten anzunehmen; insbesondere unter zusätzlicher Bedachtsame auf weitere Fakten:

Im Gutachten des Polizeiarztes Dr. Reisenhofer werden Lage und Bekleidung sowie die Auffindungssituation nur äußerst knapp beschrieben.

Es geht aus dem amtsärztlichen Befund auch nicht hervor, aufgrund welcher Umstände gesichert davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei der Öffnung über dem linken Ohr um den Einschuss und bei jeder im Bereich der rechten Schläfe um den Ausschuss handelt.

Diese Annahme wird in keiner Weise begründet, auch nicht dadurch, dass das vermeintliche Ausschussloch eben das Größere sei.

Wobei dies in der Literatur durchaus als nicht zwingend beschrieben wird.

Gerade bei angesetzten Schüssen, wie beim Suizid typisch, kommt es aufgrund der eingedrungenen Gase zu massiven Hautaufplatzungen und im Einschussbereich zu Substanzverlusten, was oftmals eine optisch wahrnehmbare, größere Einschusswunde verursacht. Auch fehlen weitere Beschreibungen, wie etwa Pulverablagerungen in der Wundhöhle oder Verbrennungen durch eingedrungene Pulvergase, welche bei angesetzten Schüssen normalerweise vorhanden sein müssten.

Aussagen über sie sogenannte Stanzmarke der Waffenmündung fehlen ebenso!

Bei den Beschreibungen der Ein- und Ausschusslöcher sind die Beschreibungen des Polizeiarztes:

"Ausschuss im Bereich der rechten Schläfe“;

im Anlass-Bericht beschreibt es der untersuchende Kriminalbeamte mit den Worten:

"Ausschuss über dem rechten Ohr (Scheitel)".

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 8f von 9

Da die gebotene detaillierte Dokumentation der Schussverletzungen und –spuren unterblieb, sind auch die polizeilichen Schlussfolgerungen zu den Modalitäten des tödlichen Schusses weder überprüfbar, noch nachvollziehbar.

Des gilt auch schon für polizeilichen Ausführungen zu dem angeblichen Schusswinkel und dem behaupteten Einschuss in die Begrenzungsmauer der Loggia in einem Bodenabstand von 65 cm. Abgesehen von der fachlichen Unhaltbarkeit der polizeilich eruierten Schussrichtung bleibt auch bei bestmöglicher Auswertung der Berichtsabbildung 11 völlig offen, ob der mit dem bezeichneten Bodenabstand des angeblichen Mauereinschusses korrespondierende Schusswinkel von ca. 15 ° mit
dem Schusskanal im Leichenschädel in Einklang zu bringen ist.

Wirklich skandalös erscheint aber die Tatsache, dass das Projektil nicht gefunden wurde, obwohl es im Verputz der Mauer vermutet wurde.

Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum nicht nach dem Projektil gesucht wurde.

Dies wäre durch die Kriminalpolizei gem. § 110 Abs. 1 Zi. 1 aus Beweisgründen ohne Auftrag geboten gewesen.

Ein "Nichtauffinden" des Projektils oder von zumindest Teilen desselben, hätte bedeutet, dass der angenommene und offiziell dargestellte Ablauf nicht haltbar gewesen wäre.

Ein Loch im Verputz der Wand bedeutet zwingend, dass das Projektil oder zumindest Teile davon zu finden sein müssen. Es erscheint völlig unmöglich, dass ein Projektil in einen weichen Verputz eindringt, ein Loch hinterlässt und sich danach "pulverisiert".

Die offizielle Tötungsversion mit einem Kopfschuss von der linken Schläfe aus nach rechts hätte zwangsläufig einen Projektileinschlag in der rechtsseitigen Loggiawand zur Folge gehabt.

Da wurde einfach ein Bohrloch umfunktioniert!!

Bei Betrachtung all der unterlassenen Untersuchungen betreffend der genauen Umstände des Ablebens von franz Kröll, ist es schwer davon auszugehen, dass es sich nicht um eine gezielte Verschleierung der tatsächlichen Umstände handelt!

Bei Polizeioberst Franz Kröll handelte es sich um einen Polizeioffizier, der dienstlich zuletzt mit Ermittlungen zu einem jahrelang notorisch kontroversiell beurteilten Fall schwerster Kriminalität befasst war.

Das dessen ungeachtet die polizeilichen Ermittlungen am Ort der Auffindung der Leiche des auf der ebenerdigen Loggiaterasse seiner Wohnung erschossenen Polizeikollegen serienweise Defizite aufwiesen, ist unfassbar und unerklärlich!

Dies gilt für das Unterbleiben detaillierter Feststellungen zu Blut- und Gewebespuren im Bereich des Tisches, der Sitzbank, und der sitznahem Wand, für eine widerspruchsfreie Abklärung der unterschiedlichen Berichtsangaben zu Blutspritzern an der Innenseite beider Hände des Toten, für die Vorgabe einer wahrheitswidrigen Schussrichtung samt Beschreibung eines Mauerohrlochs als Projektileinschuss und schließlich auch dafür, dass die polizeiliche Erstuntersuchung der Tatwohnung keinen Hinweis auf einen Abschiedsbrief oder en Testament des Erschossenen ergab, während nach Tagen derartige Schriftstücke mit auffallenden Unterschriftsdivergenzen und teilweise auch inhaltlichen Unschlüssigkeiten in einem unversperrten Möbeltresor aufgefunden und sichergestellt wurden.

Trotz all dieser Besonderheiten wurde von der Anordnung einer gerichtsmedizinischen Obduktion abgesehen!

Ein aktuelles, vom Bruder des Verstorbenen in Auftrag gegebenes Privatgutachten, erstellt von Univ.Prof. Dr. E. Leinzinger, vom Institut für Gerichtsmedizin in Graz, zeigt nun die stümperhafte Arbeit rund um die Untersuchungen zum Ableben des
Oberst Kröll auf!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 9 von 9

In seiner Stellungnahme kommt er zu dem Schluss, dass davon ausgegangen werden muss, dass es sich bei der tödlichen Schussverletzung um einen angesetzten Schuss gehandelt hat, der Schussverlauf – anders als offiziell verbreitet

– von rechts nach links gesichert sei, und das die Schmauchartikel an den Händen dafür sprechen, dass im Zeitpunkt der Schussabgabe die rechte Hand näher zur Waffe war als seine linke Hand.

In der Begründung des Gutachtens wird hervorgehoben, dass im Fall eines angesetzten Schusses die Einschusswunde in der Regel größer ist, da es "durch die aus der Laufmündung austretenden Gase nach Bildung der sogenannten Schmauchhöhle zu einem Aufplatzen der Haut kommt."

Da die Tatwaffe die Patronenhülse seitlich, leicht nach hinten auswirft, sieht der Sachverständige Dr. Leinzinger die Schussrichtung von rechts nach links durch den Auffindungsort der tatgegenständlichen Patronenhülse im loggianahen Wiesenbereich zusätzlich bestätigt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1. Ist Ihnen das Privatgutachten von Univ. Prof. E. Leinzinger, vom 25.9.2013, demzufolge die offizielle Version unhaltbar ist, bekannt?

2. Wenn nein, werden Sie es anfordern?

3. Sehen Sie in Ihrem Ressort Handlungsbedarf, wenn Angehörige infolge behördlicher Unfähigkeit gezwungen sind, haarsträubende Ungereimtheiten der Polizeilichen Tatortaufarbeitung durch die Beauftragung on Privatgutachten aufdecken müssen und dafür die Kosten tragen müssen?

4. Ist es üblich, dass Beamte bei der Spurensicherung keine Handschuhe tragen (wie auf die Fotos klar erkennbar)?

5. Wenn ja, aus welchen Gründen?

6. Wenn nein, hat bzw. hatte der entsprechende Beamte mit Konsequenzen zu rechnen?

7. Wenn nein, welchen weiteren Handlungsbedarf leiten sie daraus ab?

8. Warum wurde die Sicherstellung des Tatprojektils durch entsprechende Teilentfernung des Wandverputzes nicht durchgeführt, um den Tatablauf auch wirklich lückenlos nachvollziehen zu können?

9. Wie viel Polizeibeamte intervenierten am Tatort?

10.Wie kann es sein, dass das zweite Loch in der Mauer von keinem einzigen Beamten gesehen wird, trotz der eindeutigen Schmutzspur?

11.Wie erklären Die die divergierenden Angaben zu den Blutspritzern auf der rechten Hand?

12.Wie genau gelangen die Blutspritzer auf die linke Hand?

13.Warum wurde nicht dokumentiert, ob bzw. wo rund um den Toten weitere Blutspritzer und Gewebespuren erkennbar waren?

14.Warum wurde keine gerichtsmedizinische Obduktion angeordnet?

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
www.parlament.gv.at

TRANSKRIPTION-ENDE

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EXZERPT MIT ERGÄNZUNGEN zur Dokumentation und zum Beweis:

A01: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html
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1 PDF-DATEI zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET.pdf

http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=1109

3 JPG-ANHÄNGE zur Dokumentation und zum Beweis:
20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 01.jpg
20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 28 29.jpg
20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 30 31.jpg







Persönliche Anmerkung: Es gilt die Unschuldsvermutung.

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die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE: Warum hörte niemand den Schuss? Kröll: "Das hat mir bis heute kein Mensch erklären können." Und weiter: "An diesem späten Juli-Abend sitzt mein Bruder auf der Terrasse seiner Wohnung. Er erschiesst sich angeblich. Und niemand hört es. In einer Sommernacht, in der zudem fast jeder bei offenem Fenster schläft. Oder konnte man den Schuss gar nicht hören, weil der Täter eine Waffe mit Schalldämpfer benutzte?" ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 28 WHNDS.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5335

TEIL-KOPIE:

A03: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html
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die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:

Warum hörte niemand den Schuss?

An diesem späten Juli-Abend sitzt mein Bruder auf der Terrasse seiner Wohnung.

Er erschiesst sich angeblich.

Und niemand hört es.

In einer Sommernacht, in der zudem fast jeder bei offenem Fenster schläft.

Oder konnte man den Schuss gar nicht hören, weil der Täter eine Waffe mit Schalldämpfer benutzte?

ZITATE-ENDE

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EXZERPT MIT ERGÄNZUNGEN zur Dokumentation und zum Beweis:

A02: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html
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A02: 1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
2010 50-51 DIE GANZE WOCHE Der Fall Kampusch ist ein einziger Sumpf.jpg

http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=1110



Persönliche Anmerkung: Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht.

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« Letzte Änderung: 08 Februar 2014, 05:13:39 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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04.02.2014 DR ANDREAS UNTERBERGER DER FALL KAMPUSCH UND DER RECHTSSTAAT
« Antwort #101 am: 05 Februar 2014, 16:19:06 »
ANTWORT 101: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

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04.02.2014 DR ANDREAS UNTERBERGER

DER FALL KAMPUSCH UND DER RECHTSSTAAT

04.02.2014 11:50 VIENNA ONLINE VIENNA.AT DR ANDREAS UNTERBERGER GASTKOMMENTAR











20140204 1150 Der Fall Kampusch und der Rechtsstaat ZITATE:
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http://www.vienna.at/der-fall-kampusch-und-der-rechtsstaat/3848354

3. Februar 2014 09:00; Akt.: 4. Februar 2014 11:50;

Gastkommentar von Dr. Andreas Unterberger:

Der Fall Kampusch und der Rechtsstaat

Drei Männer haben öffentlich lebhafte Zweifel an der offiziellen Version zum Fall Kampusch geäußert, wie sie insbesondere von der Wiener Staats- und Oberstaatsanwaltschaft vertreten wird. Alle drei haben in der Folge mehr als auffällige Konsequenzen ihres Dissidententums erlebt.

Überdies fällt auf, dass es rund um das spektakuläre Verbrechen zwar zahllose Aktionen und Kommissionen hinter verschlossenen Türen gegeben hat. Aber es gab kein einziges öffentliches Verfahren, bei dem alle Aspekte unter Wahrheitspflicht bezeugt werden mussten.

Zweifel im Entführungsfall Kampusch

Es geht vor allem um die Frage, ob Natascha Kampusch wirklich nur von einem einzigen Täter entführt, jahrelang festgehalten und missbraucht worden ist.

Es geht um unglaublich viele Seltsamkeiten und Zusammenhänge; der ehemalige OGH-Präsident Johann Rzeszut hat nicht weniger als 27 davon aufgelistet.

Es geht um zwei Selbstmorde, die vielleicht gar keine „Selbst“-Morde waren;

um die Frage, ob es ein Kind von Frau Kampusch gibt;

um Erbschaften, die ganz seltsame Wege in Richtung angeblich völlig ahnungsloser Freunde des Haupttäters gegangen sind;

um Ski- und sonstige Ausflüge von Natascha Kampusch während ihrer Gefangenschaft;

um die Rolle der Mütter von Frau Kampusch und des angeblichen Alleintäters;

und schließlich um die Frage, warum Kampusch – an sich zweifellos ein armes Opfer – für sie zwingende Gründe haben könnte, nicht die ganze Wahrheit zu sagen.

Manches davon ist Privatsache und hat uns nichts anzugehen.

Aber die Frage, ob es weitere Täter gibt, ob an einer Kinderschändung Beteiligte und Schuldige vielleicht noch frei und unbescholten herumlaufen, ist alles andere als eine Privatsache.

Das ist keineswegs dem Gefühlsleben von Frau Kampusch anheimgestellt.

Trio sprach Bedenken aus

Daher sind die regelmäßigen Versuche der Staatsgewalt, die Sache hinter verschlossenen Türen zu bereinigen, hoffentlich zum Scheitern verurteilt. Sie haben zumindest in den Augen kritischer Menschen keinerlei Gewicht. ...

Gewiss werden uns manche Exponenten der Staatsgewalt entgegenhalten, dass sich die drei Selberdenker ihr Schicksal selbst zuzuschreiben hätten. Dass das seltsame Zusammenfallen nur Zufall sei. Aber die Staatsgewalt kann uns nicht hindern, uns selber unseren Teil zu dem Fall zu denken. Und das ist ein sehr großer Teil . . .

Der Autor war 14 Jahre Chefredakteur von „Presse“ bzw. „Wiener Zeitung“. Er schreibt unter www.andreas-unterberger.at sein „nicht ganz unpolitisches Tagebuch“, das heute Österreichs meistgelesener Internet-Blog ist.

ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
Andreas Unterberger VIENNA.AT - KOMMENTATOR.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5387



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140204 1150 vienna DER FALL KAMPUSCH UND DER RECHTSSTAAT 01.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5389



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140204 1150 vienna DER FALL KAMPUSCH UND DER RECHTSSTAAT 02.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5391



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140204 1150 vienna DER FALL KAMPUSCH UND DER RECHTSSTAAT 03.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5393

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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TEMPORÄRER ANHANG: Das könnte Sie auch interessieren: (Zum Anwählen Links bitte speichern!)

ZZ 20140122 UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0

NATASCHA KAMPUSCH | FRANZ KRÖLL | RANOVSKY ZWILLINGE | SEITE 1
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.0

NATASCHA KAMPUSCH | FRANZ KRÖLL | RANOVSKY ZWILLINGE | SEITE 7
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.90

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua 20140110
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA - Parlament Anfrage Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,376.0.html

ANGELIKA ENKELKIND GROSSELTERN www.enkelkind-grosseltern.at

Causa Angelika http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=891.0

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A14: WWW-BÜRO ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=441.0

STGB § 282 (2) VERHETZUNG

STRAFSACHE gegen DR ALFONS ADAM 2013-2014 zur Dokumentation und zum Beweis ZITATE:
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24.01.2014 05:14 DR ALFONS ADAM Ohne Meinungsfreiheit kein Rechtsstaat

http://www.provita.at/ohne-meinungsfreiheit-kein-rechtsstaat.html

... Dieses Strafverfahren wird hier – beginnend mit dem Strafantrag – dokumentiert.

Anhang:

Strafantrag.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Strafantrag.pdf

Beweisantrag-1.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Beweisantrag-1.pdf

PRO VITA 4_2008.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/PRO%20VITA%204_2008.pdf

Beilage Schriftsatz-1.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Beilage%20Schriftsatz-1.pdf

Beweisantrag.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Beweisantrag.pdf

Protokoll Strafsache Dr. Adam.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Protokoll%20Strafsache%20Dr.%20Adam.pdf

Urteil Dr. Adam Strafsache.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Urteil%20Dr.%20Adam%20Strafsache_0.pdf

Berufung Dr Adam.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Berufung%20Dr%20%20Adam.pdf

Berufung StA Dr. Adam.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Berufung%20StA%20Dr.%20Adam_0.pdf

ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131113 1050 LG KR Mag Susanne DANIEL Richterin HV PROTOKOLL 01 HVG.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=441.0;attach=5351

ZITAT:
Hauptverhandlung
Gericht: Landesgericht Krems a.d. Donau
Tag und Std. des Beginns der HV: 13.11.2013, 09.03 Uhr
Strafsache: gg. Dr. Alfons ADAM wg. § 283 StGB
Anwesende:
Einzelrichter/in: RiLG Mag. Susanne DANIEL
öffentl. Ankläger(in): Mag. Franz HÜTTER
Schriftführer: VB Yvonne GANSBERGER
ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131113 1050 LG KR Mag Susanne DANIEL Richterin HV PROTOKOLL 19 ENDE.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=441.0;attach=5349

ZITAT:
Ende: 10.50 Uhr
Landesgericht Krems an der Donau, Abteilung 12
Krems/Donau, 13. November 2013
Mag. Susanne Daniel, Richterin
Elektronische Ausfertigung gemäß § 79 GOG
ZITAT-ENDE

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

« Letzte Änderung: 09 Februar 2014, 12:11:40 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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GESICHTER DES BÖSEN 1
« Antwort #102 am: 09 Februar 2014, 11:11:52 »
ANTWORT 102: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

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WIEDERHOLUNG angeblich:
DO 13.02.2014 22:05-00:20 PULS4


20140208 2015 PULS4 SPIEGEL TV GESICHTER DES BÖSEN 1 ZITATE:
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http://www.puls4.com/spiegel-tv-oesterreich/Gesichter-des-Boesen-1-/artikel/9803

Gesichter des Bösen (1)

"SPIEGEL TV Österreich" widmet sich in dieser Folge den schlimmsten Fällen in der Kriminalgeschichte wie Jack Unterweger, Fritzl oder Kampusch. Geschichten die Österreich bewegen.

Der Fall Jack Unterweger eignet sich, nach Ansicht der Experten, wie kaum ein anderer dafür, dass man den "Code des Bösen" aufspürt. Dieser Code entspringt meist aus den Abgründen der Seele. Josef Fritzl und Wolfgang Prikopil setzten die Liste der bösen Männer fort und es gibt noch viele andere Gesichter des Bösen.
Videos zum Thema
 
Gesichter des Bösen (1)
 
Die Gesichter des Bösen (1) - Trailer

Internationale Gesichter des Bösen

Solche spektakulären Fälle sind aber glücklicherweise nicht nur ein Österreichisches Phänomen. Sie gibt es auch in anderen Ländern. So wie zum Beispiel das ungeheure Verbrechen des Ukrainers Andrej Tschikatilo, der zwischen 1978 und 1990 53 Frauen tötete oder der Fall des Belgiers Marc Dutroux, der in den späten 90er Jahren kleine Mädchen in einem Kellerverlies gefangen hielt und missbrauchte. Und wer steckt eigentlich hinter den Serienmorden auf Long Island vor New York? Bis heute ist die unheimliche Mordserie noch nicht aufgeklärt.

"SPIEGEL TV Österreich" widmet sich in dieser Folge der Frage, wie die Gesichter des Bösen aussehen. Was bewegt einen Menschen dazu über Jahrzehnte so brutal zu agieren? Viele dieser schrecklichen Fälle sind für uns Anlass genug, den Phänomen des Bösen auf den Grund zu gehen. Kann man Täter erkennen? Wie schützt sich die Gesellschaft vor den Gesichtern des Bösen?

SPIEGEL TV Österreich
Gesichter des Bösen (1)
Samstag, 08.02.2014
20:15 PULS 4
auch in HD und online

Ganze Folge vom 08.02.2014

http://www.puls4.com/video/spiegel-tv-oesterreich/play/1740228

Der Fall Jack Unterweger eignet sich, nach Ansicht der Experten, wie kaum ein anderer dafür, dass man den "Code des Bösen" aufspürt. Dieser Code entspringt meist aus den Abgründen der Seele. Josef Fritzl und Wolfgang Prikopil setzten die Liste der bösen Männer fort und es gibt noch viele andere Gesichter des Bösen.

"SPIEGEL TV Österreich" widmet sich in dieser Folge der Frage, wie die Gesichter des Bösen aussehen. Was bewegt einen Menschen dazu über Jahrzehnte so brutal zu agieren? Viele dieser schrecklichen Fälle sind für uns Anlass genug, den Phänomen des Bösen auf den Grund zu gehen. Kann man Täter erkennen? Wie schützt sich die Gesellschaft vor den Gesichtern des Bösen?

ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140208 2015 PULS4 SPIEGEL TV GESICHTER DES BOESEN TEIL 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5405

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TEMPORÄRER ANHANG: Das könnte Sie auch interessieren: (Zum Anwählen Links bitte speichern!)

Sachverhaltsberichte über "DIE ARBEIT VON OPFERN UND HELFERN SOWIE AMTSTRÄGERN":

 ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0

ZZ 20140122 UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0

NATASCHA KAMPUSCH | FRANZ KRÖLL | RANOVSKY ZWILLINGE | SEITE 1
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.0

NATASCHA KAMPUSCH | FRANZ KRÖLL | RANOVSKY ZWILLINGE | SEITE 7
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.90

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua 20140110
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA - Parlament Anfrage Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,376.0.html

ANGELIKA ENKELKIND GROSSELTERN www.enkelkind-grosseltern.at

Causa Angelika http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=891.0

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TEMPORÄRE TEILKOPIE

ANTWORT 101: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

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04.02.2014 DR ANDREAS UNTERBERGER

DER FALL KAMPUSCH UND DER RECHTSSTAAT

04.02.2014 11:50 VIENNA ONLINE VIENNA.AT DR ANDREAS UNTERBERGER GASTKOMMENTAR











20140204 1150 Der Fall Kampusch und der Rechtsstaat ZITATE:
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http://www.vienna.at/der-fall-kampusch-und-der-rechtsstaat/3848354

3. Februar 2014 09:00; Akt.: 4. Februar 2014 11:50;

Gastkommentar von Dr. Andreas Unterberger:

Der Fall Kampusch und der Rechtsstaat

Drei Männer haben öffentlich lebhafte Zweifel an der offiziellen Version zum Fall Kampusch geäußert, wie sie insbesondere von der Wiener Staats- und Oberstaatsanwaltschaft vertreten wird. Alle drei haben in der Folge mehr als auffällige Konsequenzen ihres Dissidententums erlebt.

Überdies fällt auf, dass es rund um das spektakuläre Verbrechen zwar zahllose Aktionen und Kommissionen hinter verschlossenen Türen gegeben hat. Aber es gab kein einziges öffentliches Verfahren, bei dem alle Aspekte unter Wahrheitspflicht bezeugt werden mussten.

Zweifel im Entführungsfall Kampusch

Es geht vor allem um die Frage, ob Natascha Kampusch wirklich nur von einem einzigen Täter entführt, jahrelang festgehalten und missbraucht worden ist.

Es geht um unglaublich viele Seltsamkeiten und Zusammenhänge; der ehemalige OGH-Präsident Johann Rzeszut hat nicht weniger als 27 davon aufgelistet.

Es geht um zwei Selbstmorde, die vielleicht gar keine „Selbst“-Morde waren;

um die Frage, ob es ein Kind von Frau Kampusch gibt;

um Erbschaften, die ganz seltsame Wege in Richtung angeblich völlig ahnungsloser Freunde des Haupttäters gegangen sind;

um Ski- und sonstige Ausflüge von Natascha Kampusch während ihrer Gefangenschaft;

um die Rolle der Mütter von Frau Kampusch und des angeblichen Alleintäters;

und schließlich um die Frage, warum Kampusch – an sich zweifellos ein armes Opfer – für sie zwingende Gründe haben könnte, nicht die ganze Wahrheit zu sagen.

Manches davon ist Privatsache und hat uns nichts anzugehen.

Aber die Frage, ob es weitere Täter gibt, ob an einer Kinderschändung Beteiligte und Schuldige vielleicht noch frei und unbescholten herumlaufen, ist alles andere als eine Privatsache.

Das ist keineswegs dem Gefühlsleben von Frau Kampusch anheimgestellt.

Trio sprach Bedenken aus

Daher sind die regelmäßigen Versuche der Staatsgewalt, die Sache hinter verschlossenen Türen zu bereinigen, hoffentlich zum Scheitern verurteilt. Sie haben zumindest in den Augen kritischer Menschen keinerlei Gewicht. ...

Gewiss werden uns manche Exponenten der Staatsgewalt entgegenhalten, dass sich die drei Selberdenker ihr Schicksal selbst zuzuschreiben hätten. Dass das seltsame Zusammenfallen nur Zufall sei. Aber die Staatsgewalt kann uns nicht hindern, uns selber unseren Teil zu dem Fall zu denken. Und das ist ein sehr großer Teil . . .

Der Autor war 14 Jahre Chefredakteur von „Presse“ bzw. „Wiener Zeitung“. Er schreibt unter www.andreas-unterberger.at sein „nicht ganz unpolitisches Tagebuch“, das heute Österreichs meistgelesener Internet-Blog ist.

ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
Andreas Unterberger VIENNA.AT - KOMMENTATOR.jpg
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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140204 1150 vienna DER FALL KAMPUSCH UND DER RECHTSSTAAT 01.jpg
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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140204 1150 vienna DER FALL KAMPUSCH UND DER RECHTSSTAAT 02.jpg
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20140204 1150 vienna DER FALL KAMPUSCH UND DER RECHTSSTAAT 03.jpg
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TEMPORÄRE TEILKOPIE:

A14: WWW-BÜRO ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=441.0

STGB § 282 (2) VERHETZUNG

STRAFSACHE gegen DR ALFONS ADAM 2013-2014 zur Dokumentation und zum Beweis ZITATE:
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24.01.2014 05:14 DR ALFONS ADAM Ohne Meinungsfreiheit kein Rechtsstaat

http://www.provita.at/ohne-meinungsfreiheit-kein-rechtsstaat.html

... Dieses Strafverfahren wird hier – beginnend mit dem Strafantrag – dokumentiert.

Anhang:

Strafantrag.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Strafantrag.pdf

Beweisantrag-1.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Beweisantrag-1.pdf

PRO VITA 4_2008.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/PRO%20VITA%204_2008.pdf

Beilage Schriftsatz-1.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Beilage%20Schriftsatz-1.pdf

Beweisantrag.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Beweisantrag.pdf

Protokoll Strafsache Dr. Adam.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Protokoll%20Strafsache%20Dr.%20Adam.pdf

Urteil Dr. Adam Strafsache.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Urteil%20Dr.%20Adam%20Strafsache_0.pdf

Berufung Dr Adam.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Berufung%20Dr%20%20Adam.pdf

Berufung StA Dr. Adam.pdf
http://www.provita.at/sites/default/files/Berufung%20StA%20Dr.%20Adam_0.pdf

ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131113 1050 LG KR Mag Susanne DANIEL Richterin HV PROTOKOLL 01 HVG.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=441.0;attach=5351

ZITAT:
Hauptverhandlung
Gericht: Landesgericht Krems a.d. Donau
Tag und Std. des Beginns der HV: 13.11.2013, 09.03 Uhr
Strafsache: gg. Dr. Alfons ADAM wg. § 283 StGB
Anwesende:
Einzelrichter/in: RiLG Mag. Susanne DANIEL
öffentl. Ankläger(in): Mag. Franz HÜTTER
Schriftführer: VB Yvonne GANSBERGER
ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131113 1050 LG KR Mag Susanne DANIEL Richterin HV PROTOKOLL 19 ENDE.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=441.0;attach=5349

ZITAT:
Ende: 10.50 Uhr
Landesgericht Krems an der Donau, Abteilung 12
Krems/Donau, 13. November 2013
Mag. Susanne Daniel, Richterin
Elektronische Ausfertigung gemäß § 79 GOG
ZITAT-ENDE

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

« Letzte Änderung: 10 Februar 2014, 16:52:39 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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VERDACHT GROSSER KLÜNGEL
« Antwort #103 am: 23 Februar 2014, 04:25:26 »
ANTWORT 103: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

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ZZ KAPRUN INFERNO | 20070327 LPD STUTTGART ERMITTLUNGSBERICHT DER STA HEILBRONN - SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=909.0

ZZ KAPRUN INFERNO VERDACHT GROSSER KLÜNGEL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=409.0

20070327 LPD STUTTGART ERMITTLUNGSBERICHT DER STA HEILBRONN
http://home.tiscali.cz/kaprundisaster/Gutachten/Ermittlungsbericht%20StAnw%20Heilborn.pdf

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download
20070327 LPD STUTTGART ERMITTLUNGSBERICHT DER STA HEILBRONN.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=909.0;attach=5426

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SEITE 01: LPD Stuttgart 27.03.07 ... Ermittlungsbericht

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Heilbronn ...


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SEITE 04: Herr Muhr kam in seinem schriftlichen Gutachten zu einem anderen Ergebnis wie die Sachverständigen Prader, Geishofer und Maurer.

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SEITE 29: Die Auffassung des Gerichts in Salzburg, bei den Zügen der Gletscherbahn Kaprun AG handele es sich nicht um Fahrzeuge, mag auf spezielle, in Österreich gängige Definitionen zurückzuführen sein. Nach den in Deutschland üblichen Definitionen handelte es sich bei den Zügen der Gletscherbahn Kaprun AG eindeutig um Fahrzeuge.

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SEITE 49: 7 Zusammenfassung

Am 11.11.2000 starben 155 Menschen an den Folgen eines Brandes, der im talseitigen Führerstand der bergwärts fahrenden Standseilbahn entstanden war.

Lediglich 12 Passagiere konnten sich retten.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg klagte nach Abschluss der Ermittlungen insgesamt 16 Personen - Verantwortliche der Gletscherbahn Kaprun AG, der am Umbau 1993/1994 beteiligten Firmen, der Genehmigungsbehörde und des zuständigen TÜV wegen fahrl. Herbeiführung einer Feuersbrunst an.

Alle Angeklagten wurden freigesprochen.

Der Freispruch wurde vom Oberlandesgericht Linz bestätigt.


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SEITE 50: Zu Beginn des Prozesses war ein weiterer Sachverständiger, Herr Anton Muhr, beteiligt, der in seinem schriftlichen Gutachten von einer anderen Brandursache ausging. ...

Herr Muhr schied aus dem Prozess aus, bevor er das Ergebnis seiner Arbeit in den Prozess einbringen konnte. Er wurde auf Anordnung des Gerichts psychiatrisch untersucht und konnte in der Folge krankheitsbedingt am Prozess nicht mehr teilnehmen, weswegen ein neuer Sachverständiger mit einem Gutachten zur Brandursache beauftragt wurde.

Auf Grund des Prozessergebnisses erstattete die Gletscherbahn Kaprun AG Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Fa. Fakir wegen Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung und fahrl. Tötung in 155 Fällen.

Dieses Ermittlungsverfahren wurde auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Salzburg von der Staatsanwaltschaft Heilbronn übernommen. Mit den Ermittlungen wurde bei der Landespolizeidirektion Stuttgart das Dezernat S/OK beauftragt.

Das Ergebnis dieser Ermittlungen unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Ergebnis des Österreichischen Strafverfahrens.

Danach kann den Verantwortlichen der Fa. Fakir sowie der Fa. Simm - zuständig für die Herstellung der Kunststoffgehäuse - kein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden.

Begründung: ...

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SEITE 51: Tatsächlich gab es bereits sehr früh Anzeichen dafür, dass die Brandkatastrophe auf das Zusammentreffen von Öl und Heizlüfter zurückzuführen ist. Diese Anzeichen ergaben sich aus der Untersuchung des nicht verbrannten Gegenzuges. Am Unglückszug selbst war infolge der Brandeinwirkung keinerlei verwertbare Spuren mehr sichern. Es konnte nicht einmal der Heizstern des eingebauten Heizlüfters Hobby TLB gefunden werden. Dies verwundert, da der Heizstern des im bergseitigen Führerstand eingebauten Heizlüfters der Marke Stiebel Eltron gefunden werden konnte.

Folgende Anzeichen sprechen für die Richtigkeit des Gutachtens des Sachverständigen Muhr: ...

Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Gutachten, die nach hiesiger Auffassung letztendlich zum Freispruch geführt haben, von unzutreffenden Voraussetzungen ausgingen.

Die vom SV Maurer beschriebenen Beschädigungen, insbesondere das abgebrochene Kunststoffteil am Befestigungsdom, sind erst im Jahr 2002 entstanden, wobei unklar ist, wodurch.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn wurden erschwert, weil die wesentlichen Beweismittel, auf die sich letztendlich der Freispruch bezogen hat, für das deutsche Verfahren nicht zur Verfügung gestellt werden konnten.

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SEITE 52f:

Als Ergebnis der Ermittlungen lässt sich feststellen, dass sich das Unglück am 11.11.2000 hätte vermeiden lassen können, wenn seitens der Fa. Swoboda fahrzeuggeeignete Heizlüfter eingebaut worden wären, die es auf dem Markt gab.

Die Verantwortlichen der Fa. Fakir und Simm haben die Heizlüfter Hobby TLB weder für den Einbau in Fahrzeuge entwickelt bzw. produziert, noch dafür empfohlen. Sie haben durch die Ausgestaltung der Verpackung und den Inhalt der beigefügten Bedienungsanleitung darauf aufmerksam gemacht, dass der Heizlüfter für den Einbau in Fahrzeuge ungeeignet und nicht daf ür vorgesehen war. Sie haben die Sicherheit des Heizlüfters ständig überprüft und weiterentwickelt und dafür beim VDE
die entsprechenden Prüfungen abgelegt.

SEITE 53:

Niemand von den hier beschuldigen Personen konnte wissen,

• dass ein Einbau in die Seilbahn geplant war.

• dass der Heizlüfter zum Einbau konstruktiv verändert wurde

• dass durch diese Änderung der Spritzwasserschutz aufgehoben wurde

• dass der Anschluss an das Stromnetz in bedenklicher Weise erfolgte und

• dass unmittelbar hinter dem Heizlüfter Hydraulikmessleitungen verlegt wurden

Den Beschuldigten kann weder bezüglich der Brandentstehung noch wegen des Verlaufs der Brandkatastrophe und dem damit verbundenen Tod von 155 Personen irgendein Vorwurf gemacht werden.

SEITE 54: Zum Zeitpunkt der Anklage in Österreich waren die Vorwürfe wegen eines angeblichen Produktions- oder Konstruktionsfehlers beim Heizlüfter Hobby TLB noch nicht erhoben worden. Wäre dies der Fall gewesen, wären möglicherweise beim Prozess auch Verantwortliche der Fa. Fakir angeklagt worden. In diesem Fall wäre bereits im Prozess vorgebracht worden, dass die Heizlüfter bestimmungswidrig und damit ohne erforderliche Prüfzeichen eingebaut und betrieben wurden.

JÜRGEN MÜNCH (persönliche Anmerkung: eigenhändige Unterschrift)
Kriminalhauptkommissar


Somit wäre ein anderer Ausgang des Prozesses zu erwarten gewesen.

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09.04.2010 20:25 KLEINE ZEITUNG Kaprun-Opferanwalt zeigte Bandion-Ortner an

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/2330770/kaprun-opferanwalt-zeigte-bandion-ortner.story
 
Kaprun-Opferanwalt zeigte Bandion-Ortner an ...

Der deutsche Gutachter Keim warf gestern der Republik Österreich vor, das Recht zu brechen bzw. zu beugen, um als Miteigentümerin der Gletscherbahnen Kaprun AG finanziell nicht zum Handkuss zu kommen. Man habe neue Beweise vorgelegt und schuldhaftes Verhalten nachgewiesen, dennoch gebe es keine Wiederaufnahme des Verfahrens. Die österreichische Justiz sei ein "großer Klüngel", der sich gegenseitig decke. Als Europäer sei für ihn eine solche Verhaltensweise in einem demokratischen Rechtsstaat "unvorstellbar".


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20090806 1109 GERECHTIGKEIT FÜR KAPRUN

http://www.zeit.de/2009/33/A-Kaprun

Von Hubertus Godeysen
Datum 06.08.2009 - 11:09 Uhr
Seite 1 | 2 | 3 | Auf einer Seite lesen
Quelle DIE ZEIT, 06.08.2009 Nr. 33

ZEIT ONLINE SEITE 1

Tunnelbrand Gerechtigkeit für Kaprun

Deutsche Gutachter klagen an:

Die Ursachen der Gletscherbahn-Katastrophe seien vor Gericht verharmlost worden

Fazit der Sachverständigen aus Stuttgart:

»Im Prozess in Österreich wurde zielgerichtet versucht, Tatsachen zu vertuschen und zu unterdrücken.«


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« Letzte Änderung: 28 Februar 2014, 12:27:41 von Andreas Ranovsky »
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STRAFANZEIGE GEGEN JÖRG ZIERCKE
« Antwort #104 am: 28 Februar 2014, 12:08:05 »
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7  ANTWORT 104 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.90.html

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20140218 welt WOLFGANG KUBICKI STRAFANZEIGE GEGEN JÖRG ZIERCKE UND THOMAS OPPERMANN ZITATE:
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http://www.welt.de/politik/deutschland/article124982695/Kubicki-zeigt-Oppermann-und-Ziercke-an.html



18.02.2014 Dipl.-Vw. Wolfgang Kubicki Ku

Strafanzeige gegen

1. den Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke, geschäftsansässig Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden

2. den Fraktionsvorsitzenden der SPD im Deutschen Bundestag Thomas Oppermann, ...

ZITATE-ENDE

1 JPG-WELT.DE-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:

http://img.welt.de/img/deutschland/origs124982694/6929725577-w900-h600/Strafanzeige-gegen-Ziercke-und-Oppermann.jpg

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19.02.2014 FDP Fall Edathy KUBICKI STELLT STRAFANZEIGE GEGEN OPPERMANN UND ZIERCKE ZITATE:
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http://www.fdp.de/Kubicki-stellt-Strafanzeige/5754c20930i1p/index.html

http://www.fdp.de/Kubicki-stellt-Strafanzeige/5754c20930i1p/index.html?printmode=1

"Wenn die Menschen das Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit des Rechtsstaates verlieren, dann werden die tragenden Säulen unseres demokratischen Gemeinwesens zerstört", warnte der FDP-Politiker. Die Selbstverständlichkeit, mit der Oppermann an Ziercke herangetreten sei, mache ihn fassungslos. Oppermann habe die Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen selbst vergangene Woche in seiner Erklärung eingeräumt. Für das Verhalten gebe es keine Entschuldigung.

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DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN:

20130415 Bericht Evaluierung des Falles Natascha K Text Download
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=831.0

EVALUIERUNG DES FALLES NATASCHA K BAND I SEITE 8:

Dem Steering Committee gehörten
Dr. Herbert Anderl, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit iR., BM.I;
Mag. Christian Pilnacek, Leiter der Sektion Strafrecht, BMJ;
Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes, BRD;
Steven L. Paulson, Legal Attache, FBI, US Departement of Justice;
em. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Burgstaller, Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, derzeit Rechtsschutzbeauftragter beim BM.I;
Dr. Gottfried Strasser, Generalprokurator beim Obersten Gerichtshof iR., derzeit Rechtsschutzbeauftragter der Justiz, und
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter, Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht, an.

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1 weiterer JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140218 STRAFANZEIGE GEGEN JÖRG ZIERCKE UND THOMAS OPPERMANN.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=5427



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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN:

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua 20140110
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: AMTIEREN SCHWERKRIMINELL

01. BMJ
Dr. Wolfgang BRANDSTETTER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia BANDION-ORTNER amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell,
Mag. Dr. Beatrix KARL amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmitglieder amtieren schwerkriminell, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER amtiert schwerkriminell,
Dr. Johannes REHULKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich, amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina BOGNER amtiert schwerkriminell,
Dr. Caroline KINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina REITMAYR amtiert schwerkriminell, …

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN amtiert schwerkriminell,
sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I amtieren schwerkriminell,

BMJ SEKTION I Abteilung I 1
Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1  amtieren schwerkriminell,
OSTA Dr. Peter BARTH amtiert schwerkriminell,

BMJ SEKTION IV
Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV amtieren schwerkriminell,
LSTA Dr. Robert JIROVSKY amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER  amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan „JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER“ amtieren schwerkriminell

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Franz ZEHETNER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael SCHWAB amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Babek OSHIDARI amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael DANEK amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Natascha MICHEL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas SOLE amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Frederick LENDL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER amtiert schwerkriminell,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Georg NOWOTNY amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Brigitte SCHENK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Manfred VOGEL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Friedrich JENSIK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Gottfried MUSGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas PHILIP  amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Christa HETLINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Eva MAREK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Hagen NORDMEYER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helge HOCH amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Christa KALIVODA amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Martina MALESICH amtiert schwerkriminell,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard JELINEK amtiert schwerkriminell,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK amtiert schwerkriminell,
Dr. HERBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. GUGGENBICHLER amtiert schwerkriminell,
Dr. Angela BIBULOWICZ amtiert schwerkriminell,
Mag. HÄCKEL amtiert schwerkriminell,
Mag. BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Dr. SEELIGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA amtiert schwerkriminell,
Dr. JAHN  amtiert schwerkriminell,
Dr. REDEN amtiert schwerkriminell,
Dr. Christoph AICHINGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND amtiert schwerkriminell,
Mag. Anton BAUMGARTNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Lucie HEINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER  amtiert schwerkriminell,
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Ingrid JELINEK amtiert schwerkriminell,
Mag. Petra STARIBACHER  amtiert schwerkriminell,
Dr. Irene MANN amtiert schwerkriminell,
Dr. Eduard STRAUSS amtiert schwerkriminell,
Dr. Martin SONNTAG amtiert schwerkriminell,
Dr. Ursula FABIAN amtiert schwerkriminell,
Dr. Dietmar KRENN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christa EDWARDS amtiert schwerkriminell,
Mag. Michaela SANDA amtiert schwerkriminell,
Mag. Kristin FISHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian DOSTAL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Verena EBNER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Alfred ELLINGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Karin KNÖCHL amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA amtiert schwerkriminell,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER amtiert schwerkriminell,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am 17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt, amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Richard ROPPER amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS amtiert schwerkriminell,
Dr. Richard SIMSALIK amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard WITTMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Susanne DANIEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea HUMER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER amtiert schwerkriminell,
Richter „R3“ des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP, wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Gabriele JUNGBLUT amtiert schwerkriminell,
Mag. Marion FISCHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL amtiert schwerkriminell,
Dr. Bernhard STEGER amtiert schwerkriminell,
Mag. SONNLEITNER amtiert schwerkriminell,
Mag. TEMPER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Roland BRENNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL amtiert schwerkriminell,
ESTA Dr. Gerhard SEDLACEK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christiane BURKHEISER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Michaela OBENAUS amtiert schwerkriminell,
BA Heinz SCHAGERL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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13. LGS WIEN
HR Mag. Friedrich FORSTHUBER amtiert schwerkriminell,
Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter „R2“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter „R3“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Mag. PASCHING amtiert schwerkriminell,
Dr. VETTER amtiert schwerkriminell,
Dr. Eva BRACHTEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christina SALZBORN amtiert schwerkriminell,
Mag. Andreas HAUTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christoph BAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Michael SPINN amtiert schwerkriminell,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Sonja WEIS amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard POHNERT amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Gerhard JAROSCH amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Anna MORAK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia HUBER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Andreas MUGLER amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Jörgen SANTIN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Josef GLATZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Leopold OBERHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Waltraud BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Tina TEFFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Hans BARWITZIUS amtiert schwerkriminell,
Mag. Birgit BORNS amtiert schwerkriminell,
Mag. Alexandra BAUMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christine GÖDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Peter WÖHRER amtiert schwerkriminell,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE amtiert schwerkriminell,
Dr. Kurt WEISGRAM amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea KLADENSKY amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Jutta BURIANEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER amtiert schwerkriminell,
ESTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Wolfgang HANDLER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Daniela KÖCK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Teresa SCHERRER amtiert schwerkriminell,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Norbert HAUSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL amtiert schwerkriminell,
Mag. Ernst SICHART amtiert schwerkriminell,
Richter Mag. Peter HARM amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Judith ROSNAK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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19. BG MD

Dr. Harald FRANZ amtiert schwerkriminell,
Dr. Hildegard BOLTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva REICHEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Mag. Monika DÜNSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

DELIKTE:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 05-08:

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua:

VERDACHT ZEITRAUM BEGINN: 20.05.2007 17 UHR (TRENNUNG VON DEN VGE).

SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE GESETZESBRÜCHE &  VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SICH SELBST &  GEGENSEITIG.

SIE WERDEN GESCHÜTZT.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT BIS ZUM BUNDESPRÄSIDENTEN.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die „NEUE STPO“ FORTFÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) 1. INSTANZ !!

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf … körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.

* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER

„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger … auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine … von … einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, …

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, …

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte: Die beschuldigten Amtsträger sichern den Ranovsky Zwillingen und deren VGE nicht die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu, was real und im RIS öffentlich sichtbar ist.
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ...
körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 297 (1) Verleumdung, z.B. in jedem Beschluss gegen die VGE,

StGB § 295 UNTERDRÜCKUNG ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 283 (2) Verhetzung Beschimpfen und verächtlichmachen der VGE

StGB § 200 Unterschiebung eines Kindes, KONKRET: 2 weitere angebliche Enkelkinder durch xxx

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um „sündteures Geld“ in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem XXX (XXX), festgehalten.

„Frei Schnauze“: 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 1 MILLION EURO materieller Schaden (50 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 1.000.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKELKINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die RANOVSKY ZWILLINGE

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO §§ 2, 3 Amtswegigkeit-Objektivität-Wahrheitsfoschung,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen aller Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.


ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

CAUSA RANOVSKY ZWILINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

« Letzte Änderung: 17 August 2014, 10:33:10 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.