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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua

Begonnen von Andreas Ranovsky, 31 Mai 2012, 10:59:30

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Andreas Ranovsky

#75
ANTWORT 75: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 
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27.08.2013 11:00-12:30 FORUM ALPBACH
VORTRAG MAG CHRISTIAN PILNACEK 
Beeinflussen, Überzeugen, Manipulieren?
Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit


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1 PNG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130812 ORF TELETEXT 114 FORUM ALPBACH BEGINNT.png

ZITATE: Politik Österreich + EU

Forum Alpbach beginnt   

In Tirol beginnt heute das 69. Europäi-
sche Forum Alpbach - mit Denkern, Wis-
senschaftern, Politikern, Wirtschafts-
größen und Netzwerkern aus aller Welt.

2.900 Interessierte aus 74 Ländern     
werden zu den Diskussionen und Refe-   
raten an 20 Tagen erwartet. Unter   
den Themen: Jugendarbeitslosigkeit,   
Datensicherheit, Gesundheitssysteme.   

Der weltpolitische Höhepunkt findet   
am 31. August mit einer Diskussion von 
UNO-Chef Ban und EU-Kommissionspräsi- 
dent Barroso über die UNO-Entwicklungs-
ziele statt. Auch Bundespräsident   
Fischer wird dabei sein.   

ZITATE-ENDE

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FORUM ALPBACH 2013 MAG CHRISTIAN PILNACEK

http://www.alpbach.org/de/person/christian-pilnacek/

http://www.alpbach.org/de/



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
FORUM ALPBACH 2013 MAG CHRISTIAN PILNACEK 01.jpg

ZITATE: EUROPEAN FORUM ALPACH / WHO IS WHO / PILNACEK, CHRISTIAN ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
FORUM ALPBACH 2013 MAG CHRISTIAN PILNACEK 02.jpg

ZITATE: WHO IS WHO Mag. Christian PILNACEK Director General, Directorate General Penal Law, Federal Ministry of Justice of the Republic of Austria, Vienna

KOMMENDE VORTRÄGE DIENSTAG, 27.08.2013, 11:00 – 12:30 PLENARY / PANEL Beeinflussen, Überzeugen, Manipulieren? Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
FORUM ALPBACH 2013 MAG CHRISTIAN PILNACEK 03.jpg

ZITATE: KOMMENDE VORTRÄGE DIENSTAG, 27.08.2013, 11:00 – 12:30 PLENARY / PANEL  Beeinflussen, Überzeugen, Manipulieren? Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit

ÜBER UNS WAS WIR TUN WER WIR SIND UNSERE GESCHICHTE UNSERE VERANSTALTUNGEN ALPACH AUF EINEN BLICK ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
FORUM ALPBACH 2013 MAG CHRISTIAN PILNACEK 02.1.jpg

ZITATE: Mag. Christian PILNACEK Director General, Directorate General Penal Law, Federal Ministry of Justice of the Republic of Austria, Vienna ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
FORUM ALPBACH 2013 MAG CHRISTIAN PILNACEK 02.2.jpg

KOMMENDE VORTRÄGE DIENSTAG, 27.08.2013, 11:00 – 12:30 PLENARY / PANEL Beeinflussen, Überzeugen, Manipulieren? Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit ZITATE-ENDE

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Director General ... Generaldirektor
Directorate General Penal Law ... Generaldirektion Strafrecht
Federal Ministry of Justice of the Republic of Austria ...
Bundesministerium der Justiz der Republik Österreich

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT:
MAG CHRISTIAN PILNACEK AMTIERT SCHWERKRIMINELL SEIT JAHREN.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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VERDACHT: ER AMTIERT SCHWERKRIMINELL ... SURPECT: HE OFFICIATES HEAVY CRIMINAL
Es gilt die Unschuldsvermutung. ... There is the presumption of innocence.
Es besteht schwerwiegender Verdacht. ... There is serious suspicion.
Beitragstäter im Amt. ... Abettors in office.

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11.08.2013 06:21 UHR KOPIE ANTWORT 74

5 AKTUELLE TEMPORÄRE HINWEISE WERDEN VORANGESTELLT:

20120509 NÖ JUWO Mag. Reinfried GÄNGER | JAHRTAUSENDSKANDAL KINDERHEIM NÖ
ANTWORT 06 SEITE 01 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=354.0

VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL | STA MAG WOLFGANG HANDLER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.0

BMI | VERDACHT SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH | MENSCHENHANDEL PERSONENSCHUTZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=343.0

20130622 VERDACHT DR BEATRIX KARL AMTIERT SCHWERKRIMINELL | JAHRTAUSENDSKANDAL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=452.0

20130715 0933 OTS KINDESMISSBRAUCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=864.0

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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ANTWORT 74: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.60.html
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!! DANKE FÜR ALLE HINWEISE !!

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MAG CHRISTIAN PILNACEK AMTIERT ,,ÖFFENTLICH SICHTBAR" BEFANGEN

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL 07.08.2013 VGE-ZITATE:

KINDESMISSBRAUCH FALL NATASCHA KAMPUSCH:

MAG CHRISTIAN PILNACEK AMTIERT ,,ÖFFENTLICH SICHTBAR" BEFANGEN

BEWEISKETTE KURZ UND BÜNDIG:

24.11.2011 12:57 diepresse.com ZITAT: Pilnacek ergänzte: ... An der Ein-Täter-These sei letztlich nicht zu rütteln gewesen. Und: ,,Es ist nicht der Funken eines Ermittlungsansatzes mehr vorhanden." ZITATE-ENDE

Quelle zum Beweis: 24.11.2011 12:57 Uhr diepresse.com

Fall Kampusch: "Freispruch" für die Justiz

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/711314/Fall-Kampusch_Freispruch-fuer-die-Justiz

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/711314/print.do

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24.11.2011 13:14 Uhr derstandard.at ZITAT: "Es gibt keinen Hinweis, dass Ermittlungsschritte unterlassen wurden. Es gibt nichts mehr, was man noch machen könnte", bekräftigte Sektionschef Christian Pilnacek. ZITAT-ENDE

Quelle zum Beweis: 24.11.2011 13:14 Uhr derstandard.at

KEIN AMTSMISSBRAUCH
Fall Kampusch: Verfahren gegen Staatsanwälte eingestellt

http://derstandard.at/1319183654754/Kein-Amtsmissbrauch-Fall-Kampusch-Verfahren-gegen-Staatsanwaelte-eingestellt

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12.07.2012 EVALUIERUNG DES FALLES NATASCHA K BAND I SEITE 6 ZITAT: Hierauf erteilten die Bundesministerinnen für Inneres und Justiz mit Schreiben vom 12.7.2012 dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit und dem Leiter der Sektion Strafrecht im Bundesministerium für Justiz den Auftrag, eine Evaluierung der Ermittlungsarbeiten durchzuführen, ... ZITAT-ENDE

Quelle: EVALUIERUNG DES FALLES NATASCHA K BAND I SEITE 6

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15.04.2013 EVALUIERUNG DES FALLES NATASCHA K BAND I SEITE 32 ZITAT: Gesamtergebnis ... Ermittlungsansätze ... sind nicht erkennbar. ZITAT-ENDE

Quelle zum Beweis: 16.04.2013 08:41 Uhr Evaluierungsbericht zum Fall Natascha Kampusch präsentiert ... Mag. Christian Pilnacek (Sektionschef im Bundesministerium für Justiz) und ... präsentierten die Ergebnisse des Evaluierungsberichtes bei einem Pressegespräch am 15. April 2013 im Innenministerium.

Quelle: http://www.bmi.gv.at/ Aktuelle Meldungen Innenministerium

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Inkrafttretensdatum 01.01.2008: STPO § 20 Staatsanwaltschaft

§ 20 (1) Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren; ihr allein steht die Erhebung der öffentlichen Anklage zu. Sie entscheidet, ob gegen eine bestimmte Person Anklage einzubringen, von der Verfolgung zurückzutreten oder das Verfahren einzustellen ist.

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Sachverhalt: Mag. Christian PILNACEK, BMJ Sektionschef der Sektion IV STRAFRECHT, ist letztverantwortlich.

Mag. Christian PILNACEK ist in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE seit dem Frühjahr 2012 wegen offen sichtbarer Befangenheit abgelehnt. Anschließend wurde Mag. Christian PILNACEK wegen schwerkrimineller Offizialdelikte strafangezeigt. Die schwerkriminellen Offizialdelikte müssen von Amts wegen sofort beendet und vollständig geklärt werden. Das ist bis heute nicht geschehen. Mag. Christian PILNACEK amtiert in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE (15.05.2011/16.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH) weiter offen sichtbar befangen und - mit Verdacht - SCHWERKRIMINELL. Er ist betreffend Dienstaufsicht einer der Hauptbeschuldigten in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE. ZITATE-ENDE

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BEWEISKETTE:



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis: 24.11.2011
20111124 1257 DIE PRESSE FALL KAMPUSCH FREISPRUCH FÜR DIE JUSTIZ 1.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis: 24.11.2011
20111124 1314 derstandard KAMPUSCH VERFAHREN GEGEN STAATSANWÄLTE EINGESTELLT.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis: 12.07.2012
2013 April BERICHT EVALUIERUNG DES FALLES NATASCHA KAMPUSCH BAND I Seite 6.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis: 15.04.2013 / 16.04.2013
2013 April BERICHT EVALUIERUNG DES FALLES NATASCHA KAMPUSCH BAND I Seite 6.jpg

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ZUMINDEST 1 WEITERER BEWEIS FÜR DIE BEWEISKETTE:

20111129 OTS Kampusch 1 Anatomie des rechtsstaatlichen Versagens
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=753.0

User "Wahrheitsforschung" ANTWORT 02:



OTS0195 29. Nov. 2011, 13:25  Kampusch (1): Anatomie des rechtsstaatlichen Versagens!

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20111129_OTS0195/fpoe-strache-zur-akte-kampusch-1-anatomie-des-rechtsstaatlichen-versagens

ZITAT: Alleine die Tatsache, dass der zuständige Sektionschef im
Justizministerium, Mag. Christian Pilnacek, bereits am 16.12.2010 in
den "Oberösterreichischen Nachrichten" in einem Leserbrief seine
vorgefasste Meinung medienöffentlich kund tat habe gezeigt, dass man
niemals vorhatte, sich ernsthaft mit den Vorwürfen des ehemaligen
Präsidenten des obersten Gerichtshofes Dr. Johann Rzeszut auseinander
zu setzen. ZITAT-ENDE

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ZUMINDEST 1 WEITERER BEWEIS FÜR DIE BEWEISKETTE:

16.12.2010 Betreff: Gastkommentar in den OÖNachrichten

Wolfgang Aistleitner, Senatspräsident des OLG Linz i.R. und ehemaliger Vizepräsident der Vereinigung Österreichischer Richterinnen und Richter, wechselt in eine seiner früheren Tätigkeiten und geriert sich als oberster Ankläger. Das Schreiben, das der ehemalige Präsident des OGH, Johann Rzeszut, an die Klubobleute der im Nationalrat vertretenen Fraktionen verfasst hat, verwandelt er flugs in eine "wasserdichte Anklage" gegen leitende Funktionäre diverser Staatsanwaltschaften, vor allem wegen Amtsmissbrauchs. Doch nicht genug, in Überwindung des zum festen Bestandteil der österreichischen Verfassung zählenden Grundsatzes der Trennung zwischen der Funktion des Anklägers und des Richters spricht er gleich sein Urteil, natürlich ohne Anhörung der Gegenseite, der er, ohne einen Nachweis führen zu können, parteipolitische Abhängigkeit unterstellt.

So stellen wir uns die von ihm hochgehaltenen Ideale der gelebten Unabhängigkeit richterlicher Entscheidungen vor, andere derart anzupatzen, dass auch die Verteidigung Dreck erzeugt. Man fragt sich, was ihm dieser Staat angetan hat, dass er so weit geht, den Organen der Republik eine Perfidie zu unterstellen, die dem Ständestaat oder dem Unrechtsregime der Nationalsozialisten hätte einfallen können. Ja, ich bin persönlich betroffen, als Teil des von ihm an die Wand geworfenen Treibhauses für Opportunismus, Willfährigkeit und Machtmissbrauch. Die Arbeit der Staatsanwaltschaften zu kritisieren, andere Schlüsse aus Ermittlungsergebnissen zu ziehen oder andere Ungereimtheiten aufzuzeigen ist eines. Daraus den Vorwurf der institutionellen Rechtsbeugung abzuleiten, beleidigt all jene, die sich unter höchster Anspannung ihrer Leistungsbereitschaft dem Dienst der Strafrechtspflege verschrieben haben.

Christian Pilnacek,

Leiter der Sektion Strafrecht im Bundesministerium für Justiz

Pro & Kontra nach Kritik an der Justiz



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20101216 OÖN MAG CHRISTIAN PILNACEK 1.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20101216 OÖN MAG CHRISTIAN PILNACEK 2.jpg

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OBIGER LESERBRIEF VON MAG CHRISTIAN PILNACEK BEZOG SICH AUF:

20101211 0004 OÖN Es liest sich wie eine wasserdichte Anklage ZITATE:
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http://www.nachrichten.at/nachrichten/meinung/kommentar/-Es-liest-sich-wie-eine-wasserdichte-Anklage;art13612,519481

11. Dezember 2010 - 00:04 Uhr

Gastkommentar von Wolfgang Aistleitner ,,Es liest sich wie eine wasserdichte Anklage"

Johann Rzeszut, ehemals Präsident des Obersten Gerichtshofes, war Mitglied der ,,Kampusch-Komission". Sein Resümee findet sich in einem Schreiben vom September 2010. Es liest sich wie eine wasserdichte Anklage gegen leitende Funktionäre diverser Staatsanwaltschaften, vor allem wegen Amtsmissbrauchs.

Von ,,nicht nachvollziehbarer Pflichtverweigerung, beharrlich fortgesetzter Vernachlässigung entscheidender polizeilicher Ermittlungsergebnisse, langfristiger Verzögerung bzw. bis zuletzt gänzlicher Unterlassung nachhaltigst indizierter wesentlicher Ermittlungsschritte" ist da die Rede. Die ermittelnde Polizei sei massiv behindert worden.

Die also Verdächtigten gehören allesamt einer Institution an, die seit geraumer Zeit intensiv am Projekt ,,Wie ruiniere ich den Ruf der Justiz" arbeitet. Die Staatsanwaltschaften: Behörden wie andere Verwaltungsbehörden auch. Monokratisch, weisungsgebend und -empfangend, (partei-)politisch abhängig.

Seit Jänner 2008 agieren sie allerdings laut Gesetz auf Augenhöhe mit den unabhängigen Gerichten, sind ,,Organe der Gerichtsbarkeit". Eine gesetzgeberische Perfidie, die den Machthabern der Jahre 1934 und 1938 einfallen hätte können.

Indessen lässt sich der große Unterschied zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht wegtricksen. Denn das von Rzeszut apostrophierte Verhalten von Staatsanwälten ist in dieser rechtsbeugenden Konsequenz nur in einem System von Abhängigkeit, Monokratie, von latent beflissenem Antizipieren des ,,vorgesetzten" Willens und der Stellvertretung im Sinn einer Ergebenheit gegenüber dem Vertretenen möglich.

Richter hingegen sind in ein derartiges System nicht eingebunden. Sie sind in ihrer Unabhängigkeit auf sich selbst zurückgeworfen, unbequem und fordernd genug. Wem sollten sie ergeben sein, wen sollten sie vor einer Entscheidung über deren erwarteten Inhalt fragen, wenn sie keine Vorgesetzten haben? Gesetzliche Rahmenbedingungen und Erfahrungswerte streiten für eine gelebte Unabhängigkeit richterlicher Entscheidungen- bei aller Fehlerquote des Einzelnen.

Staatsanwälte können sich bisweilen unabhängig wähnen, dürfen es aber nicht sein. So funktionieren sie in einem Klima politischer Anbindungen und der Entscheidungsvorgaben ,,von oben". Gut möglich, dass dies in heiklen Fällen das Treibhaus für Opportunismus, Willfährigkeit und Machtmissbrauch ist.

Ein Untersuchungsrichter (alten Stils) – so auch die Analyse von Rzeszut – hätte in der Causa Kampusch die Polizei nicht behindert. Im großen Unterschied zu der . . .

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER ua SCHÄDIGEN BEWUSST DAS KINDESWOHL, DIE REPUBLIK ÖSTERREICH, ALLE STEUERZAHLER, DAS ANSEHEN DER JUSTIZ UND ANDERER BERUFE.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#76
ANTWORT 76: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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Verdacht kurz und bündig: Im Beamten Mag. Christian PILNACEK vereinigen sich die drei Säulen der Demokratie.

BEGRÜNDUNGSKETTE (Beweise und Links weiter unten):

Die 3 Säulen der Demokratie sind / Die drei Säulen der Demokratie sind
die Legislative (gesetzgebende Gewalt),
die Exekutive (ausführende Gewalt),
die Judikative (rechtsprechende Gewalt)




1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis: SEIT SEPTEMBER 2010
20100926 1837 PRESSE Justiz Bemühen uns um den elektronischen Akt 1.jpg

SEIT SEPTEMBER 2010 LEITET MAG CHRISTIAN PILNACEK DIE
BMJ SEKTION IV STRAFRECHT
Abteilung IV 1 Materielles Strafrecht
Abteilung IV 2 Strafrechtliche Nebengesetze und multilaterale Zusammenarbeit in Strafsachen
Abteilung IV 3 Strafverfahrensrecht
Abteilung IV 4 Internationale Strafsachen
Abteilung IV 5 Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen
Abteilung IV 6 Einzelstrafsachen
Abteilung IV 7 Gnadensachen und Amnestien


Inkrafttretensdatum 01.01.2008: STPO § 20 Staatsanwaltschaft ZITAT:

§ 20 (1) Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren; ihr allein steht die Erhebung der öffentlichen Anklage zu. Sie entscheidet, ob gegen eine bestimmte Person Anklage einzubringen, von der Verfolgung zurückzutreten oder das Verfahren einzustellen ist. ZITAT-ENDE

Persönliche Meinung kurz und bündig: DIE STAATSANWALTSCHAFTEN SIND HERREN DER ERMITTLUNGSVERFAHREN. DIE POLIZEI IST DEN STAATSANWALTSCHAFTEN UNTERGEORDNET. POLIZEI ... "EXEKUTIVE"

SACHVERHALT WEISUNGEN und SACHVERHALT DIENSTAUFSICHT:
Mag. Christian PILNACEK ist Beamter. Mag. Christian PILNACEK ist der "höchste Staatsanwalt".
Die Bundesministerin für Justiz ist übergeordnet. Dann folgt Parlament / Bundespräsident.




1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
HAUSÜBUNG GEWALTENTEILUNG UND DEMOKRATIE 1.jpg

ZITAT: Ohne die Gewaltentrennung wäre eine Demokratie fast gar nicht möglich, da die Gefahr zu groß wäre, dass eine Person oder Partei versucht, sich über das Volk zu setzen und die Macht auf sich zu vereinen, womit der Staat wieder in einer Diktatur enden würde. ZITAT-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
HAUSÜBUNG GEWALTENTEILUNG UND DEMOKRATIE 3.jpg

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20100926 1837 PRESSE Justiz Bemühen uns um den elektronischen Akt ZITATE:
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http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/597330/Justiz_Bemuehen-uns-um-den-elektronischen-Akt

Justiz: "Bemühen uns um den elektronischen Akt"

26.09.2010 | 18:37 |  BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Christian Pilnacek ist der erste Chef der vergrößerten Strafrechtssektion im Justizministerium. Er erklärt, für wen die elektronische Fußfessel gedacht ist und wo Verbesserungsbedarf in der Strafjustiz herrscht.

AUS DEM ARCHIV:
•   ZUR PERSON (26.09.2010)
•   Die Causa Bawag und der Staatsanwalt (19.09.2006)

,,Die Presse": Sie sind der erste Chef der Super-Strafrechtssektion, die sowohl für die Ausarbeitung von Gesetzen als auch für deren Vollziehung in Einzelstrafsachen zuständig ist. Angesichts des Drucks der Öffentlichkeit, unter dem das Justizministerium in beiden Bereichen steht, klingt das nach einem Himmelfahrtskommando.

Christian Pilnacek: Nein, ich empfinde das als eine sehr spannende, doch herausfordernde Aufgabe, aber keinesfalls als Himmelfahrtskommando.

Welches Bild gibt die Justiz in der Öffentlichkeit? Die Strafgerichtsbarkeit ist zwar nicht die ganze Justiz, steht aber stark unter Beobachtung.

Pilnacek: Natürlich ist es derzeit nicht sehr gut um das Ansehen des Vorgehens der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichte bestellt, aber darin spiegelt sich einfach die gesellschaftliche Veränderung wider. Die Gesellschaft verlangt immer stärker nach Erklärungen und setzt mehr Transparenz voraus; die Staatsanwaltschaften stehen aber unter dem Gebot des Amtsgeheimnisses und tun sich sehr schwer mit der Darstellung von Ermittlungsergebnissen in der Öffentlichkeit. Im Entwurf des strafrechtlichen Kompetenzpakets, den wir zur Begutachtung versandt haben, wollen wir mehr in Richtung transparentes Vorgehen der Staatsanwaltschaft, mehr Erklärungen für die Öffentlichkeit und bessere Darstellung der Leistungen der Staatsanwaltschaften gehen, die sicher hervorragend arbeiten, aber zu wenig Möglichkeiten wahrnehmen, sich in der Öffentlichkeit zu erklären.

Sie sprechen nur von den Staatsanwaltschaften. Auch die Richter brauchen – Stichwort Bawag-General Elsner – manchmal sehr lange.

Pilnacek: Da muss man unterscheiden. Das Verfahren Elsner war ein für die erste Instanz sehr schnell abgewickeltes, vergleicht man es damit, was sonst im Bereich der Wirtschaftskriminalität an Verfahrensdauer üblich ist. Jetzt sind wir in einer sehr schwierigen Rechtsmittelphase. Die Kritik ist vor allem mit dem Umstand der Haft des Beschuldigten Elsner verbunden. Die Verfahrensdauer spiegelt auch das wider, was auf dem Spiel steht, nicht nur für Elsner, sondern auch für die Justiz insgesamt: Wie gut ist sie ausgestattet, um groß angelegte Wirtschaftsverfahren abzuführen? Das ist die zweite Richtung des Entwurfs: Wir wollen verstärkt Kompetenz in Wirtschaftsstrafsachen heranbilden.

Die sogenannte Lex Elsner, die Einführung der Fußfessel, greift nicht.

Pilnacek: Ich habe schon vor mehr als einem Monat davor gewarnt, das Ganze als Lex Elsner zu bezeichnen. Es hat sich halt am prominenten Namen entzündet. Tatsächlich soll das Gesetz aber in erster Linie bei der Strafhaft greifen, wo noch zwölf Monate Strafe zu vollziehen sind. Nun hat das Gericht entschieden, dass die bei Elsner angenommene Fluchtgefahr durch dieses Maß der Überwachung nicht hintangehalten werden kann. Jetzt warten wir, was die Instanz dazu sagen wird.

Was haben Sie sich von der Fußfessel erwartet?

Pilnacek: Wir haben erwartet, dass die prognostizierte Zahl von 500 Personen, die in den elektronisch überwachten Hausarrest kommen, großteils aus dem Bereich der Strafgefangenen kommt. Wir haben 300 Personen, die Tag für Tag die Justizanstalt verlassen, um einer Arbeit nachzugehen, und regelmäßig wieder zurückkehren. Sie sind in der Nacht und am Wochenende in der Justizanstalt. Hier gibt es ein großes Potenzial für den elektronisch überwachten Hausarrest. Und danngibt es eine hohe Anzahl von Personen, die versuchen, ihre Strafe aufzuschieben: etwa weil sie zur Leistung von Entschädigungszahlungen nicht ihren Arbeitsplatz verlieren sollen. Die könnten auch die Fußfessel bekommen. Es war also nie an viele U-Häftlinge gedacht.

Die Reform des Vorverfahrens ab 2008 führt noch immer zu größeren Reibungsverlusten. Das Konzept, die Untersuchung von der entscheidenden Instanz zu trennen, klingt theoretisch überzeugend, ist in der Abwicklung aber umständlich.

Pilnacek: Da gibt es verschiedene Sichtweisen. Ich bin selbst sehr gespannt auf den Bericht der Begleitforschung, in welchen Bereichen die Reform ihre Ziele erreicht hat und in welchen nicht. Aus Sicht der Kriminalpolizei hat die Reform eindeutig den Vorteil, dass sie einen zentralen Ansprechpartner hat: die Staatsanwaltschaft. Was stimmt, ist, dass die Anlaufschwierigkeiten mit einer Wirtschaftskrise verbunden waren. Dadurch ist es zu einer Verkürzung von Planstellen gekommen, und insbesondere im Kanzleibereich konnte nicht die volle Ausstattung erreicht werden. Gerade in Wien haben wir viele sehr junge Staatsanwälte gehabt, die mittlerweile sehr gut ausgebildet sind. Die Reibungsverluste werden in der Öffentlichkeit überbewertet.

Statt U-Richter gibt es Haft- und Rechtsschutzrichter. Den Akt führt aber die Staatsanwaltschaft. Der Richter muss sich also erst einlesen, soll er einen Schritt genehmigen.

Pilnacek: Natürlich. Die Frage ist, wie ich gerichtlichen Rechtsschutz glaubwürdig machen soll, wenn es um rasche Zwangsmaßnahmen geht. Das ist ein Problem, wobei es auch auf die Gestaltung des gesamten Aktes und darauf ankommt, wie gut die Staatsanwaltschaft ihre Anordnungen begründet. Eine gute Begründung vermindert den Leseaufwand im Akt selbst. Das Gericht hat im Wesentlichen die Verhältnismäßigkeit und die Gesetzmäßigkeit des Eingriffs zu prüfen. Wenn das ordentlich begründet wird, sollte es vom Gericht relativ rasch beurteilt werden können.

Warum gibt es im Strafverfahren noch keinen elektronischen Akt?

Pilnacek: Wir bemühen uns. Wir haben schon erreicht, dass die Kriminalpolizei elektronisch an die Staatsanwaltschaft berichtet. Dadurch müssen die Kanzleien nicht mehr die Namen der Beschuldigten und Opfer erfassen. Beim Gericht selbst und bei der Staatsanwaltschaft gibt es den elektronischen Akt noch nicht, aber wir beginnen damit, eine neue Arbeitsoberfläche zu schaffen. Aber ganz klar: Die Zukunft liegt in einer besseren elektronischen Darstellung des Akteninhalts.

Allein das Vervielfältigen von Akten führt zu großen Problemen bis zur Kritik der Anwälte, dass Beschuldigte auf den Kopierkosten sitzen bleiben.

Pilnacek: Auch das ist ein großes Problem. Wir versuchen, in Großverfahren verstärkt Akten einzuscannen und Rechtsanwälten und Verfahrensbeteiligten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Da haben wir ein Kostenmodell, das relativ günstig ist, weil wir nur noch pro Datei den Betrag verlangen, der sonst für eine Seite fällig ist (€1,– laut Gerichtsgebührengesetz, Anm.). Da müssen wir besser werden.

Junge Staatsanwälte sind nicht mehr zuvor Richter und als Berufsanfänger zum Teil überfordert.

Pilnacek: Da steckt ein wahrer Kern drin, aber man muss etwas dazu bedenken: das Vier-Augen-Prinzip, das es bei Gericht nicht gibt. Ein sehr junger Staatsanwalt hat in der Regel einen erfahrenen Gruppenleiter, der alles noch einmal anschaut, was er macht. Diese Phase dauert mindestens ein Jahr. Bei den meisten Staatsanwälten haben wir sie überschritten, und die haben schon kräftig dazugelernt. Das wird auch von Polizeiseite so gesehen, dass junge Staatsanwälte viel mehr bereit sind, eigene Ideen in die Ermittlungen einzubringen und sich mehr um die Leitung zu kümmern. Insofern wird die Idee der Reform von den jungen Kollegen und Kolleginnen auch mitgelebt. Ich bin zuversichtlich, dass sich das Bild bald wandelt.

In spektakulären Fällen gibt es mehr als nur vier Augen, weil sie über die Hierarchie bis ins Ministerium berichtet werden müssen. Die Staatsanwälte haben dafür plädiert, diesen Ablauf zu verkürzen.

Pilnacek: Dieser Ablauf muss jedenfalls effizienter gemacht werden, vor allem mit dem Einsatz von Elektronik und Technik, sodass die weiteren Augen parallel lesen können, nicht nur nacheinander. Ich meine aber doch, dass eine Rechtskontrolle durch das Ministerium in manchen Fällen ganz gut ist. Im Grundsatz kann ich mir schon vorstellen, und daran arbeiten wir, dass wir die Berichtsintensität verringern. Es geht darum, ob man nicht auf bestimmte Vorhabensberichte vor Ermittlungsschritten verzichten kann.

Voriges Jahr hat es rund 500 solcher Vorhabensberichte ans Ministerium gegeben. Ist das noch zu schaffen?

Pilnacek: Es stellt uns auch vor große Herausforderungen, ist aber zu bewältigen. Wir prüfen ja nicht die Beweiswürdigung, sondern machen eine rechtliche Prüfung. Wenn die Staatsanwaltschaft ihr Ermessen nicht missbräuchlich ausübt, wird es nicht geprüft. Wenn die Berichte so ausgezeichnet sind wie die meisten, ist der Aufwand bei uns begrenzt. Aber natürlich wollen wir die Zahl der Berichte verkleinern.

Wie viele Weisungen, etwas anders zu machen, gibt es?

Pilnacek: Im Jahr 2009 gab es sehr wenige Weisungen: ungefähr 20.

Die Kronzeugenregelung stößt in der Begutachtung auf Kritik. Der Kronzeuge kann sich nicht sicher fühlen.

Pilnacek: Das liegt in der Kronzeugenregelung in sich. Ich möchte keine Regelung haben, die vorsieht, dass ich in einer sehr frühen Phase einer Person etwas zusichere, in der ich nicht in der Lage war, deren Motive, Glaubwürdigkeit und Beweiskraft zu überprüfen. Dem Kronzeugen wird unmittelbar zugesichert, dass sein Verfahren eingestellt wird. Es besteht aber die Möglichkeit einer Sanktion: Sollte er sich nicht vereinbarungsgemäß verhalten oder sollte sich herausstellen, dass seine Aussagen ein Lügengebäude sind oder dass er seinen eigenen Tatbeitrag sehr klein darstellt, um jemanden als Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen, wird das Verfahren gegen ihn wieder fortgesetzt.

■ Mag. Christian Pilnacek (Jg. 1963) wurde 1992 zum Richter ernannt und der Straflegislativsektion im Justizministerium dienstzugeteilt. 1998/1999 war er Richter am LG Korneuburg. Seit September leitet er die neuerdings sowohl für Legistik als auch für Einzelstrafsachen zuständige Sektion Strafrecht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.09.2010) ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis: SEIT SEPTEMBER 2010
20100926 1837 PRESSE Justiz Bemühen uns um den elektronischen Akt 1.jpg

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Die 3 Säulen der Demokratie sind
Die drei Säulen der Demokratie sind

die Legislative (gesetzgebende Gewalt),
die Exekutive (ausführende Gewalt),
die Judikative (rechtsprechende Gewalt)

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Die 4 Säulen der Demokratie sind
Die vier Säulen der Demokratie sind

die Legislative (gesetzgebende Gewalt),
die Exekutive (ausführende Gewalt),
die Judikative (rechtsprechende Gewalt) und
der freie und unabhängige Journalismus (Kontrollfunktion/Public Watchdog).

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HAUSÜBUNG GEWALTENTEILUNG UND DEMOKRATIE

http://dokumente-online.com/gewaltenteilung-und-demokratie.html

ZITAT: Ohne die Gewaltentrennung wäre eine Demokratie fast gar nicht möglich, da die Gefahr zu groß wäre, dass eine Person oder Partei versucht, sich über das Volk zu setzen und die Macht auf sich zu vereinen, womit der Staat wieder in einer Diktatur enden würde. ZITAT-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
HAUSÜBUNG GEWALTENTEILUNG UND DEMOKRATIE 1.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
HAUSÜBUNG GEWALTENTEILUNG UND DEMOKRATIE 2.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
HAUSÜBUNG GEWALTENTEILUNG UND DEMOKRATIE 3.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
HAUSÜBUNG GEWALTENTEILUNG UND DEMOKRATIE 3.2.jpg

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Machen Sie sich selbst ein Bild: SEKTION IV STRAFRECHT (jeweils ab etwa Seite 46)

SEKTION IV STRAFRECHT

Abteilung IV 1 Materielles Strafrecht
Abteilung IV 2 Strafrechtliche Nebengesetze und multilaterale Zusammenarbeit in Strafsachen
Abteilung IV 3 Strafverfahrensrecht
Abteilung IV 4 Internationale Strafsachen
Abteilung IV 5 Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen
Abteilung IV 6 Einzelstrafsachen
Abteilung IV 7 Gnadensachen und Amnestien


JUSTIZ BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ GESCHÄFTS- UND PERSONALEINTEILUNG
Geschäftsordnung Stand: Juli 2013 69 Seiten DOWNLOAD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=4913

JUSTIZ BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ GESCHÄFTS- UND PERSONALEINTEILUNG 
Geschäftsordnung Stand: Mai 2012 66 Seiten DOWNLOAD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=1410

JUSTIZ BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ GESCHÄFTS- UND PERSONALEINTEILUNG
Geschäftsordnung Stand: November 2012 66 Seiten DOWNLOAD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=3559

JUSTIZ BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ GESCHÄFTS- UND PERSONALEINTEILUNG
Geschäftsordnung Stand: September 2011 66 Seiten DOWNLOAD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=130

REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ GESCHÄFTS- und PERSONALEINTEILUNG des BUNDESMINISTERIUMS FÜR JUSTIZ Stand: Juli 2010 62 Seiten DOWNLOAD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=55.0;attach=129

Inkrafttretensdatum 01.01.2008: STPO § 20 Staatsanwaltschaft ZITAT:

§ 20 (1) Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren; ihr allein steht die Erhebung der öffentlichen Anklage zu. Sie entscheidet, ob gegen eine bestimmte Person Anklage einzubringen, von der Verfolgung zurückzutreten oder das Verfahren einzustellen ist. ZITAT-ENDE

Persönliche Meinung kurz und bündig: DIE STAATSANWALTSCHAFTEN SIND HERREN DER ERMITTLUNGSVERFAHREN. DIE POLIZEI IST DEN STAATSANWALTSCHAFTEN UNTERGEORDNET. POLIZEI ... "EXEKUTIVE"

SACHVERHALT WEISUNGEN und SACHVERHALT DIENSTAUFSICHT:
Mag. Christian PILNACEK ist Beamter. Mag. Christian PILNACEK ist der "höchste Staatsanwalt".
Die Bundesministerin für Justiz ist übergeordnet. Dann folgt Parlament / Bundespräsident.


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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. DANKE FÜR ALLE HINWEISE.

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KOPIE ANTWORT 73 SEITE 5

ANTWORT 73: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.60.html

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. BEITRAGSTÄTER IM AMT

AMTIERT SCHWERKRIMINELL - AMTIEREN SCHWERKRIMINELL

Sachverhalt kurz und bündig: Kindgemäße "Extremsportler" (gesunde, fröhliche, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder) werden seit Jahren in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde festgehalten. Alle VGE-Beweismittel werden offen sichtbar befangen (mit Verdacht schwerkriminell) beharrlich ignoriert. Darunter: Hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN), 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen (ohne KURIER, servusTV und ORF-HEUTE), ... Verdacht: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, FOLTER (EMRK), uvam SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE, DIE SOFORT VON AMTS WEGEN BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN. Das extreme Menschenkindesleid darf öffentlich nicht beschrieben werden.

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

Konkret beschuldigte AMTSTRÄGER JUSTIZ (hervorgehoben mit Namen), BT, UT und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr – 03.08.2013 00:00 Uhr

Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl CR und LR.

Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:

Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:

01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)
11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012
      MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE
      wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen
      sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.

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Mag. Claudia BANDION-ORTNER amtiert schwerkriminell.
BT, UT und Verdächtige Amtsträger im Kabinett und BMJ amtieren schwerkriminell.

Mag. Dr. Beatrix KARL amtiert schwerkriminell.
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER amtiert schwerkriminell.
Dr. Johannes REHULKA amtiert schwerkriminell.
Mag. Elisabeth TÄUBL amtiert schwerkriminell.
Mag. Katharina BOGNER amtiert schwerkriminell.
Dr. Caroline KINDL amtiert schwerkriminell.
Mag. Katharina REITMAYR amtiert schwerkriminell.

BMJ SEKTION I
Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN amtiert schwerkriminell.

BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN amtiert schwerkriminell.

BT, UT und verdächtige Amtsträger in der Abteilung I 1 amtieren schwerkriminell.

OSTA Dr. Peter BARTH amtiert schwerkriminell.

BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK amtiert schwerkriminell.

BT,  UT und verdächtige Amtsträger in der Sektion IV amtieren schwerkriminell.

LSTA Dr. Robert JIROVSKY amtiert schwerkriminell.
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD amtiert schwerkriminell.
STA Mag. Christoph SCHNEIDER amtiert schwerkriminell.

BT, UT und verdächtige Amtsträger im BMJ amtieren schwerkriminell.

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER

Gottfried STRASSER amtiert schwerkriminell.

UT und verdächtige Amtsträger im Amtsorgan ,,JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER" amtieren schwerkriminell.

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03. OGH

HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ amtiert schwerkriminell.
HR Dr. Franz ZEHETNER amtiert schwerkriminell.
HR Dr. Michael SCHWAB amtiert schwerkriminell.
HR Dr. Babek OSHIDARI amtiert schwerkriminell.
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER amtiert schwerkriminell.
HR Dr. Michael DANEK amtiert schwerkriminell.
HR Mag. Natascha MICHEL amtiert schwerkriminell.
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL amtiert schwerkriminell.
HR Dr. Thomas SOLE amtiert schwerkriminell.
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER amtiert schwerkriminell.
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI amtiert schwerkriminell.
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ amtiert schwerkriminell.
HR Mag. Frederick LENDL amtiert schwerkriminell.
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER amtiert schwerkriminell.
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM amtiert schwerkriminell.
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER amtiert schwerkriminell.
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK amtiert schwerkriminell.
HR Dr. Georg NOWOTNY amtiert schwerkriminell.

UT und verdächtige Amtsträger des OGH amtieren schwerkriminell.

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04. GENERALPROKURATUR

GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY amtiert schwerkriminell.

UT und verdächtige Amtsträger der Generalprokuratur amtieren schwerkriminell.

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05. OLG WIEN

HR Dr. Anton SUMERAUER amtiert schwerkriminell.
Dr. Gerhard JELINEK amtiert schwerkriminell.
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK amtiert schwerkriminell.
Dr. HERBERGER amtiert schwerkriminell.
Mag. GUGGENBICHLER amtiert schwerkriminell.
Dr. Angela BIBULOWICZ amtiert schwerkriminell.
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter amtiert schwerkriminell.
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter amtiert schwerkriminell.
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell.
Dr. SEELIGER amtiert schwerkriminell.
Mag. Dr. Maria WANKE-CZERWENKA amtiert schwerkriminell.
Dr. JAHN amtiert schwerkriminell.
Dr. REDEN amtiert schwerkriminell.
Dr. Christoph AICHINGER  amtiert schwerkriminell.
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND amtiert schwerkriminell.
Mag. Anton BAUMGARTNER  amtiert schwerkriminell.
Mag. Lucie HEINDL amtiert schwerkriminell.
Mag. Eva WILDER amtiert schwerkriminell.
Richter R2 und Richter R3 (3 Richter-Senat Mag. Eva WILDER, trotz Antrag bisher unbekannt) amtieren schwerkriminell.
Dr. Ingrid JELINEK amtiert schwerkriminell.
Mag. Petra STARIBACHER amtiert schwerkriminell.
Dr. Irene MANN amtiert schwerkriminell.
Dr. Eduard STRAUSS amtiert schwerkriminell.
Dr. Martin SONNTAG amtiert schwerkriminell.
Dr. Ursula FABIAN amtiert schwerkriminell.
Dr. Dietmar KRENN amtiert schwerkriminell.
Mag. Christa EDWARDS amtiert schwerkriminell.
Mag. Michaela SANDA amtiert schwerkriminell.
Mag. Kristin FISHER amtiert schwerkriminell.

BT, UT und verdächtige Amtsträger im OLG WIEN amtieren schwerkriminell.

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06. OSTA WIEN

LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL amtiert schwerkriminell.
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER amtiert schwerkriminell.

BT, UT und verdächtige Amtsträger der OSTA WIEN amtieren schwerkriminell.

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07. WKSTA

LSTA Mag. Walter GEYER amtiert schwerkriminell. (bis 30.11.2012)
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA amtiert schwerkriminell. (ab 01.12.2012)
OSTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell.
STA Mag. Verena EBNER amtiert schwerkriminell.

BT, UT und verdächtige Amtsträger der WKSTA amtieren schwerkriminell.

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08. LG EISENSTADT

Dr. Karl MITTERHÖFER amtiert schwerkriminell.
HR Mag. Alfred ELLINGER amtiert schwerkriminell. (LG E Vizepräsident, informiert)
Mag. Karin KNÖCHL amtiert schwerkriminell.
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS amtiert schwerkriminell.

Mögliche verdächtige Amtsträger des LG EISENSTADT amtieren schwerkriminell.

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09. STA EISENSTADT

LSTA Dr. Wolfgang SWOBODA amtiert schwerkriminell.
ESTA Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER amtiert schwerkriminell. (informiert)
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
amtiert schwerkriminell. (informiert)

STA Mag. Richard ROPPER amtiert schwerkriminell.

Mögliche verdächtige Amtsträger der STA EISENSTADT amtieren schwerkriminell.

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10. LG KR

HR Dr. Norbert KLAUS amtiert schwerkriminell. (PRÄSIDENT)
Dr. Richard SIMSALIK amtiert schwerkriminell. (VIZE-PRÄSIDENT)
Richter Dr. Gerhard WITTMANN amtiert schwerkriminell.
Mag. Susanne DANIEL amtiert schwerkriminell.

BT, UT und verdächtige Amtsträger des LG KREMS amtieren schwerkriminell.

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11. LG SP

HR Dr. Franz CUTKA amtiert schwerkriminell. (LG SP Präsident)
Mag. Andrea HUMER amtiert schwerkriminell. (LG SP Vize-Präsidentin)
Dr. Christian SCHRAMM amtiert schwerkriminell.
Mag. Doris WAIS-PFEFFER amtiert schwerkriminell.
Richter ,,R3" des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP, wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt, amtiert schwerkriminell.
Dr. Gabriele JUNGBLUT amtiert schwerkriminell.
Mag. Marion FISCHER amtiert schwerkriminell.
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL amtiert schwerkriminell.
Dr. Bernhard STEGER amtiert schwerkriminell.
Mag. SONNLEITNER amtiert schwerkriminell.
Mag. TEMPER amtiert schwerkriminell.
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER amtiert schwerkriminell.
Dr. Roland BRENNER amtiert schwerkriminell.
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL amtiert schwerkriminell.

BT, UT und verdächtige Amtsträger der LG SANKT PÖLTEN amtieren schwerkriminell.

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12. STA SP

STA HR Dr. Peter FICENC amtiert schwerkriminell. (LSTA der STA SP aktuell i.R., früher informiert)
STA Mag. Michaela SCHNELL amtiert schwerkriminell. (aktuell LSTA der STA SP)
STA Dr. Gerhard SEDLACEK amtiert schwerkriminell. (ESTA der STA SP aktuell i.R., früher informiert)
STA Mag. Christiane BURKHEISER amtiert schwerkriminell. (Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert)
STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL amtiert schwerkriminell.
BA Heinz SCHAGERL amtiert schwerkriminell.

BT, UT und verdächtige Amtsträger der STA SP amtieren schwerkriminell.

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13. LGS WIEN

HR Dr. Friedrich FORSTHUBER amtiert schwerkriminell. (LGS WIEN PRÄSIDENT)
Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell.
Richter ,,R2" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell.
Richter ,,R3" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell.
Mag. PASCHING amtiert schwerkriminell.
Dr. VETTER amtiert schwerkriminell.
Dr. Eva BRACHTEL amtiert schwerkriminell. (LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN)
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG amtiert schwerkriminell. (V-PRÄS)
Mag. Christina SALZBORN amtiert schwerkriminell. (LGS WIEN Pressesprecherin)
Mag. Andreas HAUTZ amtiert schwerkriminell. (LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert)
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG amtiert schwerkriminell. (LGS W PRÄS. Richter, informiert)
Mag. Christoph BAUER amtiert schwerkriminell. (LGS W PRÄSIDIUM Richter informiert)
Dr. Michael SPINN amtiert schwerkriminell. (LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert)
Mag. Ulrich NACHTLBERGER amtiert schwerkriminell.
Mag. Sonja WEIS  amtiert schwerkriminell.

BT, UT und verdächtige Amtsträger im LGS WIEN amtieren schwerkriminell.

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14. STA WIEN

LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL amtiert schwerkriminell. (Leitende STA der STA WIEN – informiert)
STA Mag. Gerhard JAROSCH amtiert schwerkriminell. (Erster STA der STA WIEN – informiert)
STA Mag. Ursula KROPIUNIG amtiert schwerkriminell. (Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert)
STA Mag. Anna MORAK amtiert schwerkriminell. (bis 31.03.2011 bei der STA WIEN)
STA Mag. Julia HUBER amtiert schwerkriminell. (ab 01.04.2011 bei der STA WIEN)
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK amtiert schwerkriminell.
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ amtiert schwerkriminell.
STA Mag. Andreas MUGLER amtiert schwerkriminell.
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL amtiert schwerkriminell.
STA Mag. Jörgen SANTIN  amtiert schwerkriminell.

BT, UT und verdächtige Amtsträger der STA WIEN amtieren schwerkriminell.

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15. LG WN

HR Mag. Rudolf MASICEK amtiert schwerkriminell. (Präsident LG WN bis 31.12.2010)
HR Dr. Josef GLATZ amtiert schwerkriminell. (Vize-/Präsident LG WN 01.01.2010 – heute)
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN amtiert schwerkriminell. (Präsidentin LG WN 01.02.2011-31.12.2012)
HR Mag. Leopold OBERHOFER amtiert schwerkriminell.
Mag. Waltraud BERGER amtiert schwerkriminell.
Mag. Tina TEFFER amtiert schwerkriminell.
Mag. Hans BARWITZIUS amtiert schwerkriminell.
Mag. Birgit BORNS amtiert schwerkriminell.
Mag. Alexandra BAUMANN amtiert schwerkriminell.
Mag. Christine GÖDL amtiert schwerkriminell.
Mag. Peter WÖHRER amtiert schwerkriminell.
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE amtiert schwerkriminell.
Dr. Kurt WEISGRAM amtiert schwerkriminell.
Mag. Andrea KLADENSKY amtiert schwerkriminell.
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell. (LG WN und BG GL)

BT, UT und verdächtige Amtsträger des LG WN amtieren schwerkriminell.

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16. STA WN

STA Mag. Barbara HAIDER amtiert schwerkriminell. (Leitende STA der STA WN ab 01.03.2011)
STA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell. (Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN, ERSTER STA der STA WN in der Funktion des Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011)
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL  amtiert schwerkriminell.
STA Mag. Wolfgang HANDLER amtiert schwerkriminell.
STA Mag. Daniela KÖCK amtiert schwerkriminell.
STA Mag. Teresa SCHERRER amtiert schwerkriminell. (bei der STA WN bis 31.12.2010)
BA Johanna SCHEIBENPFLUG amtiert schwerkriminell. (Bezirksanwältin MD bei der STA WN)
Mag. Norbert HAUSER amtiert schwerkriminell.

BT, UT und verdächtige Amtsträger der STA WN amtieren schwerkriminell.

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17. BG AM

HR Dr. Josef SCHLÖGL amtiert schwerkriminell. (Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011)
Mag. Ernst SICHART amtiert schwerkriminell. (Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher)
Mag. Peter HARM amtiert schwerkriminell. (aktenführender Richter)

BT, UT und verdächtige Amtsträger des BG AM amtieren schwerkriminell.

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18. BG GL

Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER amtiert schwerkriminell. (Vorsteherin BG GL)
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell. (BG GL und LG WN)
Mag. Judith ROSNAK amtiert schwerkriminell. (Richterin BG GL ab 01.02.2013)

BT, UT und verdächtige Amtsträger des BG GL amtieren schwerkriminell.

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19. BG MD

Dr. Harald FRANZ amtiert schwerkriminell. (Vorsteher BG MD)
Dr. Hildegard BOLTZ amtiert schwerkriminell. (,,diensthabende" Vorsteherin BG MD)
Mag. Eva REICHEL  amtiert schwerkriminell.
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell. (BG MD bis etwa Mitte März 2010)
Mag. Monika DÜNSER amtiert schwerkriminell. (BG MD ab etwa Anfang März 2010)

BT, UT und verdächtige Amtsträger des BG MD amtieren schwerkriminell.

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Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua ... Stand 30.07.2013 00 UHR

VERDACHT ZEITRAUM 20.05.2007 17 UHR – 30.07.2013 00 UHR SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um ,,sündteures Geld" in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem xxx, festgehalten. ,,Frei Schnauze": 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 900.000 EURO materieller Schaden (45 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 900.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

IN ZUSAMMENHANG MIT:

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die ,,NEUE STPO" FORT-FÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) 1. INSTANZ !!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf ... körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..." Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.

* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER
,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger ... auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine ... von ... einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ...

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, ...

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG

StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION

StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG

StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RZ nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels,
                 KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKEL-KINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM
ENKEL-KINDESWOHL VON CR und LR.

Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.
ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

FÜR DIE ANGEFÜHRTEN SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGER SIND KINDER (ehemalige Extrem-Frühchen mit 840 Gramm Minimum), DIE MIT RUND 4,5 JAHREN SEHR GUT, FLOTT UND SICHER SCHIFAHREN KÖNNEN, SCHWERBEHINDERT.

GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN GESUNDE, FRÖHLICHE, EXTREM SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE KINDER.

RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT: CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY BEI DEN VGE VOLL
FIT, GEISTIG SEHR REGE, GESUNDE UND GLÜCKLICHE "EXTREM-SPORTLER" VON SICH AUS.

SIE WERDEN SEIT JAHREN ALS SCHWERBEHINDERTE IN EINER ART NÖ KINDERHEIM-PSYCHIATRIE
IN DER FREMDE FESTGEHALTEN. DIE OBJEKTIVE WAHRHEIT WIRD BEHARRLICH IGNORIERT.

Niederösterreich Jahrtausendskandal Kinderheim Jahrtausendskandal Niederösterreich
Jahrtausendskandal Niederösterreich Kinderheim Niederösterreich Jahrtausendskandal

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

Österreich Jahrtausendskandal Kinderheim Jahrtausendskandal Österreich
Jahrtausendskandal Österreich Kinderheim Österreich Jahrtausendskandal


47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen über das beste Wohlergehen der
Kinder bei den VGE von Mitte Jänner 2002 bis zur Trennung am 20.05.2007 liegen in jedem Akt.
Zum Teil nach dem 15.05.2011: KURIER - servusTV JOURNAL und ORF 2 HEUTE IN ÖSTERREICH
sowie unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos und DVD-Szenen) uvam - mehr als hier im Forum.

04.04.2013 00:00 Uhr: Bisheriger Schaden für den Steuerzahler "frei Schnauze" 840.000 EURO
10.000 EURO/KIND/MONAT ... 10.000 EURO x 2 Kinder x 42 MONATE = 840.000 EURO


Öffentlicher Antrag: RANOVSKY ZWILLINGE ZURÜCK IN DIE REALE HEIMAT BEI DEN VGE
und die ersparten Euros sinnvoll in die Schigebiete St. Corona und Umgebung investieren.


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VERDACHT: SCHWERVERBRECHEN AN KINDERN, ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, FOLTER (EMRK), uvam.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

22.02.2013 08:42 OTS JAHRTAUSENDSKANDAL NIEDERÖSTERREICH KINDERHEIM
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130222_OTS0011/jahrtausendskandal-niederoesterreich-kinderheim

CLAUSTRIA RANOVSKY ZWILLINGE GESUNDE KINDER JAHRE LANG ALS SCHWERBEHINDERTE IN DER FREMDE EINGESPERRT IN EINER ART NÖ KINDERHEIM-PSYCHIATRIE STATT FREI UND VOLL FIT IN SCHULE UND SPORT

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig schleppliftfahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher Schifahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

Anfang Dezember 2005 !! !! !! !! ALTER DER BRÜDER: 4,3 JAHRE !! !! !! !!
!! !! !! !! EHEMALIGE EXTREM-FRÜHCHEN MIT MINIMUM 850 GRAMM !! !! !! !!

RANOVSKY ZWILLINGE zum 1. Mal am Kinder-Schilift UNTERNBERG/ST. CORONA
!! !! !! !! SCREENS VON EINEM DURCHGEHENDEN 52-SEKUNDEN-VIDEO !! !! !! !!

http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html

Gesunde und mündige Bürger sehen die Brüder VOLL FIT und frei schifahren im Alter von 4,3 Jahren.

"WIE IM KINO" DURCH "AUTO-SCROLLEN" DER SCREENS 

"AM START: LUCAS RANOVSKY"



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0000.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0005.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0008.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0009.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0012.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0012.jpg

Es folgt: LUCAS (im roten Overall) fährt selbständig und frei mit Schi bergab.
CHRISTOPH (im grau-blauen Overall) fährt selbständig und frei mit dem Kinder-Schilift bergauf.



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0018-1.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0018-2.jpg

Es folgt: LUCAS (im roten Overall) fährt selbständig und frei mit Schi zur Talstation. CHRISTOPH
(im grau-blauen Overall) fährt selbständig und frei mit dem Kinder-Schilift zur Bergstation.
Wie in vielen anderen Sportarten: Stunden lang.



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0021.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0023.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0024.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0027.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0031.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0032.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0033-1.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0033-2.jpg

"AM START: CHRISTOPH RANOVSKY"



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0035.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0036.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0038.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0039.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0041.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0043.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0045.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0046.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0047.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0048.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0049-1.jpg

Es folgt: CHRISTOPH (im grau-blauen Overall) fährt selbständig und frei mit Schi bergab.
LUCAS (im roten Overall) fährt selbständig und frei mit dem Kinder-Schilift bergauf.



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0049-2.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0050-1.jpg

Es folgt: CHRISTOPH (im grau-blauen Overall) fährt selbständig und frei mit Schi zur Talstation.
LUCAS (im roten Overall)  fährt selbständig und frei mit dem Kinder-Schilift zur Bergstation.
Wie in vielen anderen Sportarten: Stunden lang.



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0050-2.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA 0051.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200512xx RANOVSKY ZWILLINGE ALTER 4,3 JAHRE KINDER-SCHILIFT ST CORONA E.jpg

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CHRISTOPH RANOVSKY UND LUCAS RANOVSKY

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig schleppliftfahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

Unwiderlegbare Tatsachenbeweise zum Beweis der Realität: 3 SCREENS aus dem VIDEO dazu.

Gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger sehen im Jänner 2006, Alter der Kinder: 4,4 Jahre

Christoph und Lucas fahren selbständig am Kirchberger Schlepplift.
In Folge werden sie bei der Bergstation selbständig den Lift verlassen
und sicher zu Tal fahren. Egal ob Pulverschnee oder gut präparierte Piste.

Unwiderlegbare Tatsachenbeweise zum Beweis der Realität:
VIDEOS und SCREENS dazu in fast allen Grund-Akten.



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2006 JÄNNER: ST CORONA - PERMANENTE RENNSTRECKE FÜR HOBBYRENNLÄUFER - 4,4 JAHRE



JÄNNER 2006 ST CORONA AM WECHSEL CHRISTOPH UND LUCAS RANOVSKY
START PERMANENTE RENNSTRECKE FÜR HOBBYRENNLÄUFER Alter etwa 4,4 Jahre



Gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger sehen die Zwillinge bei den
väterlichen Großeltern VOLL FIT und NICHT SCHWERBEHINDERT IM KINDERHEIM !!

http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html

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2006 MÄRZ: SEMMERING OSTHANG

März 2006 CHRISTOPH RANOVSKY UND LUCAS RANOVSKY 4,5 JAHRE ALT
ANLAUF ÜBER DEN SEMMERING OSTHANG (TIEFSCHNEE) UND ABSPRUNG

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20121229 ORF SEMMERING SKI WELTCUP DAMEN SLALOM 2 - SCREEN 5 0002 ZIELHANG.jpg
Kurz-Information zum 2. Durchgang: Bernadette SCHILD im Interview mit Andreas FELBER (ORF)



SCREEN-VERGLEICH 1: CHRISTOPH RANOVSKY und LUCAS RANOVSKY - 4,5 JAHRE ALT



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0000-1 LUCAS.jpg

Gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger sehen die Zwillinge bei den
väterlichen Großeltern VOLL FIT und NICHT SCHWERBEHINDERT IM KINDERHEIM !!

200603xx SEMMERING OSTABFAHRT Schneefall Tiefschnee: LUCAS befährt kindgemäß,
von sich aus rasch und sicher den Hang (sichtbar steiler als Teile des Damen Weltcup
Slaloms) und "springt" kindgemäß über die selbst ausgesuchte und gefundene "Schanze".
"Armführung" nach den Vorbildern THOMAS MORGENSTERN und GREGOR SCHLIERENZAUER



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0024-1 LUCAS.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0024-2 LUCAS.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0024-2 LUCAS.jpg

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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20121229 ORF SEMMERING SKI WELTCUP DAMEN SLALOM 2 - SCREEN 5 0506 STARTHANG.jpg



SCREEN-VERGLEICH 1: CHRISTOPH RANOVSKY und LUCAS RANOVSKY - 4,5 JAHRE ALT



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0031-1 CHRISTOPH.jpg

Gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger sehen die Zwillinge bei den
väterlichen Großeltern VOLL FIT und NICHT SCHWERBEHINDERT IM KINDERHEIM !!

200603xx SEMMERING OSTABFAHRT Schneefall Tiefschnee: CHRISTOPH befährt kindgemäß,
von sich aus rasch und sicher den Hang (sichtbar steiler als Teile des Damen Weltcup
Slaloms) und "springt" kindgemäß über die selbst ausgesuchte und gefundene "Schanze".
"Armführung" nach den Vorbildern THOMAS MORGENSTERN und GREGOR SCHLIERENZAUER



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis (TELE-ZOOM):
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0032-1 CHRISTOPH.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis (TELE-ZOOM):
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0032-2 CHRISTOPH.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0047-1 CHRISTOPH.jpg



T5 1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0048-1 CHRISTOPH.jpg



T6 1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0048-2 CHRISTOPH.jpg



T7 1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
200603xx VIDEO 10 SEMMERING OSTABFAHRT 0052-E CHRISTOPH UND LUCAS.jpg

Frohes Zusammenwarten. Die nächste "Schanze" unterhalb ist schon sichtbar.
Dann folgt der Steilhang mit den Hinweisen: LANGSAM SLOW RALENTIR RALLENTARE

Zu Hause werden die Videos von den Zwillingen selbst - nach Vorbild ORF - etwa so kommentiert.

LUCAS: Am Start: THOMAS MORGENSTERN ... und ziehhh ...
CHRISTOPH: Am Start:  GREGOR SCHLIERENZAUER ... und ziehhh ...

Anschließende Interviews: Wie war die Schanze? ... Wie war der Sprung? ...

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2006 MÄRZ: SEMMERING STEILHANG 1

Gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger sehen im März 2006, Alter der Kinder: 4,5 Jahre

Christoph und Lucas stoppen sicher vor dem Steilhang. Siehe
HINWEISTAFEL: LANGSAM – SLOW – RALENTIR - RALLENTARE



Christoph und Lucas befahren anschließend gut und sicher die harte (*) Steilhang-Piste.
(*) hörbar am Geräusch der Schi während der Kamerafahrt des VGV



Unwiderlegbare Tatsachenbeweise zum Beweis der Realität:
VIDEOS und SCREENS dazu in fast allen Grund-Akten.

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2006 MÄRZ: SEMMERING STEILHANG 2

EINZELNE VIDEO-SCREENS ZUR DOKUMENTATION UND ZUM BEWEIS:
BEI DEN VGE VOLL FIT
UND NICHT SCHWERBEHINDERT IM KINDERHEIM



Christoph und Lucas stoppen sicher vor dem Steilhang. Siehe
HINWEISTAFEL: LANGSAM – SLOW – RALENTIR - RALLENTARE



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 1.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 2.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 4.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 7.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 9.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 14.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 15.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 16.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 19.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 21.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 23.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 25.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 27.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 28.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 29.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 30.jpg



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L 35.jpg

Lucas genießt sichtbar die rasche und sichere Abfahrt. Christoph wünscht sogleich eine
"Video-Analyse" wie bei den damaligen Vorbildern Christoph Gruber und Benni Raich.



1 VIDEO-SCREEN zur Dokumentation und zum Beweis "VOLL FIT":
200603xx Alter 4,6 Jahre SEMMERING STEILHANG C-L E2.jpg

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RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

RANOVSKY ZWILLINGE zum 1. Mal am Kinder-Schilift UNTERNBERG/ST. CORONA

DIENT ZU NEUERUNGEN IN RECHTSSACHEN & WIEDERAUFNAHME IN STRAFSACHEN GEGEN BT/UT

VORBILDHAFTE DOKUMENTATION FÜR JUSTIZ, POLIZEI, BEHÖRDEN UND ÖFFENTLICHKEIT

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20130404 0600 KURIER Positives Gutachten für Skigebiet St Corona ZITATE:
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04.04.2013 06:00 Kurier.at

http://kurier.at/chronik/oesterreich/positives-gutachten-fuer-skigebiet-st-corona/7.595.516

Wechselgebiet

Positives Gutachten für Skigebiet St. Corona.

Die Tourismusbank hat das eingereichte Projekt als wirtschaftlich beurteilt.


Autor: Patrick Wammerl ZITATE-ENDE Kommentare:

04.04.2013 09:49 Andreas Ranovsky persönliches Protokoll zur Dokumentation und zum Beweis:

Ich gratuliere herzlich zu diesem ersten erfolgreichen Schritt in die Zukunft.

Schöne Screens vom Kinderschilift und anderen NÖ-Pisten auf
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html

PS: Hoffentlich kann der Schleiflift HANNESEN I erhalten werden.

Der untere Hang gehört meiner Meinung nach zu einem der schönsten
in NÖ und der Lift ist auch vorzüglich für Kinder geeignet. Dazu ist er
eine zweite sinnvolle Zufahrtsmöglichkeit zum Schigebiet (*) mit einer
permanenten Rennstrecke für Hobbyrennläufer.

(*) Persönliche Anmerkung: 1 Tippfehler-Korrektur

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20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html



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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#77
ANTWORT 77: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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SACHVERHALT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: SELBSTSCHUTZ SCHWERKRIMINELLER AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH DURCH VERHETZUNG VON REAL KORREKTEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IM RIS (RECHTSINFORMATIONSSYSTEM www.ris.bka.gv.at)

DIE REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN (VGE) WERDEN DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER ÖFFENTLICH VERÄCHTLICH GEMACHT.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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STGB 283 Verhetzung 20120101 bis ZITATE:
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Kurztitel Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2011
Typ BG
§/Artikel/Anlage § 283
Inkrafttretensdatum 01.01.2012
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung StGB 
Index 24/01 Strafgesetzbuch
Text

Verhetzung

§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.

Anmerkung Siehe auch §§ 3d, 3g und 3h des Verbotsgesetzes, StGBl. Nr. 13/1945.

ÜR: Art. VI, BGBl. I Nr. 56/2006;

Schlagworte Rassenhaß, Ausländerhaß, Glaubensgemeinschaft, Feindseligkeit, Aufreizung, Hetze, Beschimpfung, Verachtung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit

Im RIS seit 23.11.2011
Zuletzt aktualisiert am 23.11.2011
Gesetzesnummer 10002296
Dokumentnummer NOR40132527
ZITATE-ENDE

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SACHVERHALT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: SELBSTSCHUTZ SCHWERKRIMINELLER AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH DURCH VERHETZUNG VON REAL KORREKTEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IM RIS (RECHTSINFORMATIONSSYSTEM www.ris.bka.gv.at)

DIE REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN (VGE) WERDEN DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER ÖFFENTLICH VERÄCHTLICH GEMACHT.

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STGB 297 Verleumdung 19750101 bis ZITATE:
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Kurztitel Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 60/1974
Typ BG
§/Artikel/Anlage § 297
Inkrafttretensdatum 01.01.1975
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung StGB 
Index 24/01 Strafgesetzbuch
Text

Verleumdung

§ 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.

Schlagworte Gefährdung, Strafverfolgung, Falschverdächtigung, Wissentlichkeit, Falschbezichtigung, Erfolgsabwendung, tätige Reue, Amtspflicht

Zuletzt aktualisiert am 18.02.2010
Gesetzesnummer 10002296
Dokumentnummer NOR12029846
Alte Dokumentnummer N2197415298T

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15.08.2013 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VGE-SACHVERHALTSBERICHT KURZ UND BÜNDIG:

1200 TAGE WERDEN ALLE VGE-BEWEISMITTEL (*), ZEUGEN, DOKUMENTE, BEGRÜNDUNGEN, ETC UNTERDRÜCKT. DIE OBJEKTIVE WAHRHEIT WIRD BEHARRLCH IGNORIERT.

(*) UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN) ÜBER DIE BESTE SICHERUNG UND FÖRDERUNG DES ENKEL-KINDESWOHLS BEI DEN VGE.

Begründet durch das hohe Rechtsgut KINDESWOHL weisen die VGE stets korrekt und ordnungsgemäß auf die schwerwiegenden Verfahrensmissstände der JUSTIZ ua hin.

Aktenführende und informierte Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH amtieren öffentlich sichtbar befangen und schwerkriminell.

Fröhliche, gesunde, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie in der Fremde festgehalten.

Materieller Schaden "frei Schnauze" 920.000 EURO (10.000 EURO/KIND/MONAT) abgehsehen von Folgeschäden und vom extremen Menschenkindesleid. VERDACHT: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNGT MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, FOLTER, ...

1.200 Tage gelten für alle aktenführenden und informierten Amtsträger JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH Kinder (*), die mit 4,5 Jahren locker, rasch und sturzfrei auf steilen Hängen Schifahren als SCHWERBEHINDERT. Gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger sehen gesunde und extrem sportliche Kinder !! DVD-Szenen und SCREENS in den Akten aller Hauptverfahren. 1 Antwort höher: VORBILDHAFTE DOKUMENTATION FÜR JUSTIZ, POLIZEI, BEHÖRDEN UND ÖFFENTLICHKEIT (*) Ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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20130715 0933 OTS KINDESMISSBRAUCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=864.0

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130715_OTS0025/kindesmissbrauch-schwerkriminelle-amtstraeger

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: ÖFFENTLICH SICHTBAR BEFANGENE (MIT VERDACHT)  SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH HETZEN GEGEN DIE REAL KORREKTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN (VGE) IM RIS (RECHTSINFORMATIONSSYSTEM www.ris.bka.gv.at)

STGB § 283 Verhetzung

§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen ... eine ... nach den Kriterien ... des Alters ... definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe ... in einer die Menschenwürde verletzenden Weise ... verächtlich zu machen sucht.

STGB § 297 Verleumdung

§ 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.

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1-JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis: TRANSKRIPTION
STGB 283 1 VERHETZUNG.jpg



1-JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis: TRANSKRIPTION
STGB 283 2 VERHETZUNG.jpg



1-JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis: TRANSKRIPTION
STGB § 297 Verleumdung.jpg
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#78
ANTWORT 78: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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20110823 MAGAZIN FORUM Der Stempel auf dem Gewaltopfer steht ZITATE:
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http://www.magazin-forum.de/der-stempel-auf-dem-%E2%80%9Egewaltopfer%E2%80%9C-steht/

Der Stempel, auf dem ,,Gewaltopfer" steht

Am 23. August 2006 gelang Natascha Kampusch nach achteinhalb Jahren Gefangenschaft in einem Kellerverlies die Flucht. In der Freiheit folgte der Wandel einer Persönlichkeit: Sie wurde vom Entführungsopfer zum Medienstar.

Die Uhr zeigte 13.04 Uhr am 23. August 2006, als eine Frau die Polizei darüber informierte, dass in ihrem Garten die seit 3.096 Tagen verschwundene Natascha Kampusch aufgetaucht sei. Womit nach achteinhalb Jahren einer der spektakulärsten Fälle der österreichischen Kriminalgeschichte, der 167 Ordner mit Ermittlungsakten gefüllt hatte, doch noch trotz teils gravierender Fahndungspannen einen glücklichen Ausgang fand.

Der Presserummel war gigantisch. Aus dem Entführungsopfer wurde schnell, nicht zuletzt dank prominenter PR-Berater, ein Medienstar, der sich vor Anfragen kaum retten konnte und in Live-TV-Interviews, die in Österreich und Deutschland sensationell hohe Einschaltquoten verzeichneten, über das Martyrium Auskunft erteilte. Der 44-jährige Geiselnehmer Wolfgang Priklopil, der nach der Flucht des Mädchens mit seinem roten BMW das Weite gesucht hatte, wurde von der Polizei in einer filmreifen Verfolgung durch Wien und Niederösterreich gejagt. Gegen 21 Uhr wusste er keinen Ausweg mehr und warf sich an der Schnellbahnstrecke in der Nordbahnstraße in Wien vor einen Zug.



Nach Kampuschs Freilassung: Kein Titelblatt kam ohne das Konterfei der jungen Frau aus.

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: ABENDZEITUNG SCHLAGZEILE:
NATASCHA KAMPUSCH "WARUM HAT MIR KEINER GEHOLFEN?"


Am Morgen des 2. März 1998 wurde die damals zehnjährige Natascha Kampusch kurz nach sieben Uhr in Wien auf dem Weg zur Schule von dem ehemaligen Nachrichtentechniker in einen weißen Transporter gezerrt und zu dessen Haus im niederösterreichischen Strasshof (bei Wien) gebracht. Das wurde von einer zwölfjährigen Schulfreundin beobachtet, weshalb wenig später die größte Suchaktion der Wiener Geschichte eingeleitet wurde. Allerdings ergebnislos, obwohl die Polizei etwa 1.520 Halter weißer Kleinbusse kontrollierte – darunter war auch Priklopil, der überzeugend vorgab, mit der Tat nichts zu tun zu haben.

Natascha Kampusch wurde in ein winziges, perfekt getarntes, schallisoliertes Verlies (1,81 Meter breit, 2,37 Meter hoch und 2,78 Meter lang; die Wände 47,5 Zentimeter dick, dazu eine Tresortür) eingesperrt, das der Entführer in einer früheren Montagegrube unter der Garage des gelben Einfamilienhauses, dessen Grundstück mit einem Eisentor und Videokameras hermetisch abgeriegelt war, hergerichtet hatte. Die Einrichtung war karg: Bett, Schreibtisch, Fernseher, Regale, Edelstahlspüle mit zwei Becken zum Waschen. Feuchtigkeit, Schimmel, Kälte und Ungeziefer waren weitere Ingredienzen dieses fürchterlichen Ortes. Nach einem halben Jahr durfte das Kind zum Duschen ab und an ihr Gefängnis verlassen und sich im Haus aufhalten. Später durfte sie manchmal nachts den Garten aufsuchen. Gegen Ende des Martyriums durfte das Mädchen, das unter den klaustrophobischen Zuständen schwer gelitten hatte, seinen Peiniger bei Einkäufen oder Spaziergängen begleiten, sogar ein Skiausflug wurde gemeinsam unternommen. Möglichkeiten zur Flucht hatte es dabei gegeben, aber das Mädchen war durch Drohungen offenbar zu sehr eingeschüchtert. Er hatte angeblich angekündigt, sie und etwaige kontaktierte Personen zu töten.
Es scheint über all die Jahre ein ständiges Wechselspiel zwischen Demütigungen und seelischen wie körperlichen Misshandlungen – Schläge, Haare abscheren, halbnackt Hausputz machen, Versuch der Identitätsbrechung durch Zuteilung eines neuen Namens, ,,Bibiana", und mehr – sowie ruhigeren Phasen und Vergünstigungen gegeben zu haben.

Bildung nur aus Rundfunk und Literatur?

Ab dem zweiten Jahr wurde dem Kind etwa Radio hören erlaubt, vornehmlich ein Kultursender, was neben den zahlreichen Büchern, die es gab, seine vergleichsweise kultivierte Ausdrucksweise erklären mag.

Mitten in bürgerlicher Eigenheim-Idylle: Hier wurde Kampusch jahrelang eingesperrt.

Laut Kampuschs eigener Aussage habe sie dem Täter gegenüber keinen Hass aufgebaut, sondern ihm jeden Übertritt sogleich wieder verziehen. Deutliches Anzeichen für den als Stockholm-Syndrom bekannten Schutzmechanismus, der von Psychologen später bei ihr diagnostiziert wurde. Gemeint ist die Identifizierung beziehungsweise Solidarisierung des Opfers mit dem Täter, wobei sich in diesem konkreten Fall das anfangs total einseitige Abhängigkeitsverhältnis offenbar mehr und mehr in ein gegenseitiges gewandelt hatte. Dazu meinte der Psychoanalytiker Horst-Eberhard Richter in der ZEIT: ,,Sogar in extremer Erniedrigung und Drangsalierung kann man offenbar seine Selbstachtung bewahren, indem man von innen heraus eigene Freiheit dem äußeren Zwang entgegensetzt (...) Der Fall ist für Psychologen ein Lernstück, kein Lehrstück. Wir können von Natascha nur lernen."

In diesem Verlies musste Natascha Kampusch ausharren: Achteinhalb Jahre lang wurde sie hier gefangengehalten.

Am 23. August 2006 hatte Natascha Kampusch den Auftrag erhalten, mit einem Staubsauger das Fahrzeug des Verbrechers zu reinigen. Der Zufall wollte es, dass Priklopil genau in dieser Zeit angerufen wurde und sich wegen des Staubsaugerlärms für kurze Zeit entfernte. Diese Chance nutzte Kampusch, die den Staubsauger einfach weiter laufen ließ, zur Flucht zur Nachbarin. Als klar war, wer der Täter war, wurde die größte Fahndungspanne der österreichischen Kripo publik. Denn schon am 14. Mai 1998 hatte ein aus Strasshof stammender Beamter einen konkreten, ausführlichen, in einem Protokoll festgehaltenen Verdachtshinweis auf Priklopil beim Wiener Sicherheitsbüro gemacht. Diesem Hinweis wurde nicht nachgegangen – mit der Begründung, Priklopil sei schon wegen seines Transporters überprüft worden.

Anfang Februar 2011 hatte daher Kampusch an den österreichischen Staat wegen dieser und anderer Ermittlungsfehler eine Entschädigungsforderung (die wohltätigen Zwecken zugeführt werden sollte) gestellt, was aber vom zuständigen Innenministerium abgelehnt wurde.

Umstritten ist die Rolle, die Natascha Kampusch nach ihrer Freilassung spielte. Viele Psychologen konnten den prompten Gang an die Öffentlichkeit vor ein Millionenpublikum nicht nachvollziehen. Denn nach ihrer Meinung wäre es besser gewesen, Kampusch eine Schonzeit einzuräumen. Doch sie hatte sich anders entschieden – ob aus Geldgier oder um sich durch Offenlegung der schrecklichen Erlebnisse seelische Erleichterung zu verschaffen, wird sich kaum klären lassen. Wenige Tage nach ihrer Freilassung erarbeitete ein hochkarätig besetztes PR-Team in Windeseile ein Vermarktungskonzept.

Zufälle gab es nicht: Das Interview war haargenau geplant

Nichts wurde dem Zufall überlassen, das erste Fernsehinterview vorab genau geprobt.

Als Kampusch im ORF am 6. September 2006 um 20.15 Uhr auf Sendung ging, war ganz Österreich vor den Bildschirmen versammelt. 2,56 Millionen Zuschauer, was einem Marktanteil von über 80 Prozent entsprach, wollten sich das von Christoph Feuerstein geführte Interview nicht entgehen lassen. In Deutschland, wo es zeitversetzt von RTL übertragen wurde, hatten sich 7,13 Millionen Menschen zugeschaltet. Der Voyeurismus vieler Zuschauer, die wohl eine weibliche Ausgabe des Kaspar Hauser erwartet hatten, also ein geistig mehr oder minder zurückgebliebenes Mädchen, wurde dabei nicht befriedigt. Kampusch präsentierte sich wortgewandt und intellektuell auf hohem Niveau. Weshalb ihr so mancher die Opferrolle nicht so recht abnehmen konnte und das Ganze als ausgeklügelte Strategie zum Abschöpfen möglichst großer Geldsummen deklarierte. Finanziell ist Natascha Kampusch fraglos über den Berg – auch dank der eigenen Biografie und dem Verkauf der Filmrechte. Aber der Geldsegen dürfte bei ihr wohl kaum das erlittene Martyrium vergessen machen. Kampusch (in einer ARD-Dokumentation von 2010): ,,Ich werde einfach geächtet. Ich bin für mein Leben geächtet. Ich habe einen Stempel auf der Stirn, auf dem steht: Gewaltopfer."
Peter Lempert

23. August 2011 ZITATE-ENDE

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20110823 FORUM DAS WOCHENMAGAZIN Der Stempel auf dem Gewaltopfer steht.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4213



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis
FORUM DAS WOCHENMAGAZIN.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis
20110823 FORUM DAS WOCHENMAGAZIN Der Stempel auf dem Gewaltopfer steht 2.jpg
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#79
ANTWORT 79: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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08.09.2013: PAUL SCHARNER RECHNET AB

"Es geht darum die Person zu brechen, dass sie alles mitmacht was die Rädelsführer vorgeben."

... So soll der Fußballspieler erpressbar gemacht werden ...



OTS0052   8. Sept. 2013, 13:37 Paul Scharner im Ö3-"Frühstück bei mir" über brutale Rituale in Clubs und Feiern im Rotlicht: "Ich sehe mich nicht als Nestbeschmutzer"

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130908_OTS0052/paul-scharner-im-oe3-fruehstueck-bei-mir-ueber-brutale-rituale-in-clubs-und-feiern-im-rotlicht-ich-sehe-mich-nicht-als-nestbeschmutzer

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20130908 1337 OTS Paul Scharner im Ö3 Frühstück bei mir über brutale Rituale ZITATE:
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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130908_OTS0052/paul-scharner-im-oe3-fruehstueck-bei-mir-ueber-brutale-rituale-in-clubs-und-feiern-im-rotlicht-ich-sehe-mich-nicht-als-nestbeschmutzer

OTS0052   8. Sept. 2013, 13:37

Paul Scharner im Ö3-"Frühstück bei mir" über brutale Rituale in Clubs und Feiern im Rotlicht: "Ich sehe mich nicht als Nestbeschmutzer"

Wien (OTS) - Am Montag hat er überraschend seinen Rückzug aus dem
Profi-Fußball verkündet - heute zog Paul Scharner in Ö3-"Frühstück
bei mir" eine bittere Bilanz über seine Karriere: "Ich habe mir eine
Liste gemacht: über die schöne Zeit und wann ich von der Fußballwelt
genervt war. Von den 14 Jahren Profi-Fußball waren ich genau fünf
Jahre und drei Monate glücklich und zufrieden, der Rest war Anecken
und Hadern. Auch mich hat diese Rechnung, die ich vor meiner
Entscheidung aufzuhören zur Klärung erstellt habe, eigentlich
erschüttert."

Offen wie kaum ein anderer Fußball-Star zuvor hat der 33jährige
Ex-England Legionär im Gespräch mit Claudia Stöckl über das von ihm
zitierte "Haifischbecken Fußball" gesprochen und brutale
Aufnahmerituale beschrieben, zum Beispiel das sogenannte "Pastern":
"Da wirst du gefesselt, das ganze Team zieht dich nackt aus, dann
wirst du eingeschmiert mit schwarzer Pasta am Arsch, und jeder kommt
und haut mit dem Badeschlapfen drauf." In Profi-Vereinen und
Akademien würde diese herbe Methode für Neuzugänge ausgeübt, er hatte
es 2002 als 21jähriger bei seinem Einstieg bei der Wiener Austria
erleben müssen. Paul Scharner dazu weiter auf Ö3: "Es geht darum die
Person zu brechen, dass sie alles mitmacht was die Rädelsführer
vorgeben.
Es war ein harter Kampf, die Brille ist kaputt gegangen,
aber gegen fünfzehn andere hast du keine Chance. Ich war bereit jeden
einzelnen niederzutreten, der mir das angetan hat. Valentin Hobel,
mein Mentaltrainer, hat mich jedoch zurückgehalten."

Außerdem bekannte der Spitzenfußballer offen, dass das Fußball-
und das Rotlichtmilieu "oft eine intensive Verbindung haben."
Scharner erläutert im Detail: "Die Meisterfeier der Wiener Austria
2003 fand in einem Bordell statt. Ich wollte da nicht hin, ich bin
verheiratet und war meiner Frau immer treu. Aber ich war sowieso
verschrien als Einzelgänger und sogar als schwul, weil ich da nicht
mitgemacht habe." Auch eine Verhandlung mit einem italienischen Klub
2003 hätte in einem Bordell stattfinden sollen: "So soll der
Fußballspieler erpressbar gemacht werden,
dass eben geoutet werden
könnte, dass ich im Puff mit dabei war." Dass der 40fache Teamspieler
mit seinen Erzählungen auch Kollegen verrät, stört ihn nicht: "Ich
sehe mich nicht als Nestbeschmutzer. Warum soll man da mitmachen und
schweigen? Außerdem habe ich ohnehin keine Freunde unter den
Fußballern."

Außerdem kündigt Paul Scharner, genauso wie sein Coach Valentin
Hobel, an: "Jetzt unterzutauchen." Zeitgleich mit seinem langjährigen
Schützling Scharner hat Hobel seine Karriere als Mental- und
Karrierecoach beendet. Scharner: "Das Ö3-Frühstück war jetzt mein
letztes Lebenszeichen für vier Monate. Und vier Monate dauert es
auch, dass sich eine Entscheidung setzt und neue Szenarien
hochkommen."

Nächstes Jahr will der rebellische Fußball-Star nach Österreich
zurückkehren, dann schon als vierfacher Vater - seine Frau Marlene
ist wieder schwanger. Bald beginnt er mit dem Hausbau am Gießhübl bei
Wien. Als zukünftigen Beruf kann sich der Ex-Kicker vorstellen "in
die Wirtschaft zu gehen. Als Coach oder Berater, ich habe in dem
Gebiet viel mitbekommen. In jedem Fall gehe ich komplett weg vom
Fußball."

"Frühstück bei mir" ist nachzuhören unter oe3.orf.at.(hb)
(*) PERSÖNLICHE ANMERKUNGEN: VOLLSTÄNDIG http://oe3.orf.at
http://static.orf.at/podcast/oe3/oe3_fruehstueck.xml

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.

OTS0052 2013-09-08 13:37 081337 Sep 13 HOA0001 0519
ORF Radio Zur Pressemappe

Rückfragehinweis: Hitradio Ö3 Öffentlichkeitsarbeit
Barbara Hufnagl Tel.: 01/36069/19120 barbara.hufnagl@orf.at

ZITATE-ENDE

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20130908 1337 OTS PAUL SCHARNER - OE3 FRUEHSTUECK - BRUTALE RITUALE.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4226



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130908 1337 OTS PAUL SCHARNER - OE3 FRUEHSTUECK - BRUTALE RITUALE 1.jpg

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08.09.2013:

OTS0052  8. Sept. 2013, 13:37 Paul Scharner im Ö3-"Frühstück bei mir" über brutale Rituale in Clubs und Feiern im Rotlicht: "Ich sehe mich nicht als Nestbeschmutzer"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130908_OTS0052/paul-scharner-im-oe3-fruehstueck-bei-mir-ueber-brutale-rituale-in-clubs-und-feiern-im-rotlicht-ich-sehe-mich-nicht-als-nestbeschmutzer
"Frühstück bei mir" ist nachzuhören unter oe3.orf.at.(hb)
(*) PERSÖNLICHE ANMERKUNGEN: VOLLSTÄNDIG http://oe3.orf.at
http://static.orf.at/podcast/oe3/oe3_fruehstueck.xml


08.09.2013 | 14:24 |  (DiePresse.com) Paul Scharner rechnet ab: Brutale Rituale im Fußball
Karriereende. Ex-ÖFB-Teamspieler klagte nach dem Rücktritt über das "Haifischbecken" Profifußball. ,,Meine Einstellungen sind im Fußball nicht lebbar."
http://diepresse.com/home/sport/fussball/1450115/Paul-Scharner-rechnet-ab_Brutale-Rituale-im-Fussball
http://diepresse.com/home/sport/fussball/1450115/print.do


NEWS Sonntag, 8. September 2013 von apa/red
Nach dem Rücktritt - Paul Scharner rechnet ab
Neo-Pensionist über Koller, Mannschaftsrituale und Meisterfeiern im Rotlichtmilieu
http://www.news.at/a/paul-scharner-rechnet-ab

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#80
ANTWORT 80: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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11.09.2013 ihren Willen noch als Baby zu brechen ... "normale Trainingsmethoden" ...

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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TEMPORÄRER HINWEIS:

ANTWORT 79: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

08.09.2013: PAUL SCHARNER RECHNET AB

"Es geht darum die Person zu brechen, dass sie alles mitmacht was die Rädelsführer vorgeben."

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20130911 0700 OTS Elefantenbaby in Schönbrunn nächstes Opfer von Misshandlung ZITATE:
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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130911_OTS0002/elefantenbaby-in-schoenbrunn-naechstes-opfer-von-misshandlung

OTS0002   11. Sept. 2013, 07:00

Elefantenbaby in Schönbrunn nächstes Opfer von Misshandlung?
Österreichischer Tierschutzverein erinnert an Misshandlung von Elefantin Mongu


Wien (OTS) - Während medial über die Geburt eines künstlich gezeugten
Elefantenbabys im Tiergarten Schönbrunn gejubelt wird, mahnt der
Österreichische Tierschutzverein zur Objektivität. Die generell sehr
unkritische, weichgespülte Berichterstattung lässt leicht vergessen,
wie es dem bisherigen Elefantennachwuchs im Tiergarten erging.
Im April 2001 kam der Elefantenbulle "ABU" in Schönbrunn zur Welt.
Auch er wurde damals, wie alle Tierbabies, als "Publikumsliebling",
"putzig" und "niedlich" vermarktet. Was nachts, abseits von Kameras
und Publikum geschah, darüber lässt sich nur spekulieren.

Im Frühjahr 2003 folgte die nächste "tierische Sensation":
Elefantenbaby "MONGU" wurde geboren. Putzig, süß und knuddelig wurde
sie von der PR-Maschinerie des Zoos präsentiert.

Anfang 2005 geschah das (vorhersehbare) Unglück: tötete "ABU"
seinen Wärter bei der Morgendusche und wurde daraufhin 2006 mit
seiner Mutter an einen anderen Zoo abgeschoben.

Damit mit "MONGU" nicht ähnliche "Pannen" passieren, ging man
gleich ans Werk, ihren Willen noch als Baby zu brechen. Wie der
Österreichische Tierschutzverein 2005 aufdeckte, wendete der
Tiergarten Schönbrunn brutale Ausbildungsmethoden an. Ein Video
zeigt, wie das Elefantenmädchen "Mongu" misshandelt wurde: Das
gefesselte Tier wird von mehreren Männern mit einem Seil umgerissen,
während es von einem weiteren "Pfleger" immer wieder mit dem spitzen
Elefantenhaken traktiert wird. Zu sehen ist auch, wie der kleine
Elefant, der aus Angst und Schrecken laut schreit, mit dem schweren
Haken auf den Kopf geschlagen wird.

Zahlreiche Elefantenexperten sprachen angesichts der
schockierenden Bilder von Brutalität und Folter. Die Schönbrunner
Tiergartenführung bezeichnete diese Misshandlungen jedoch freimütig
als "normale Trainingsmethoden". Mit diffamierenden Äußerungen und
falschen Vorwürfen versuchten Verantwortliche des Tiergartens
außerdem, den Österreichischen Tierschutzverein in Misskredit zu
bringen. Vorrangig wurden fälschlicherweise Manipulationen am
Bildmaterial behauptet.

Nur aufgrund der anhaltenden Kritik und des Protests des
Österreichischen Tierschutzvereins wurde die Elefantenhaltung im
Tiergarten schließlich auf "geschützten Kontakt" umgestellt. Dies
bedeutet, dass Elefanten stets durch stabile Gitter vom Menschen
getrennt sind, was die Gefahr einer Verletzung für Mensch und Tier
erheblich verringert. Eine "Dressur" ist natürlich trotzdem nötig,
damit die Tiere an das Gitter treten und sich untersuchen lassen. Für
den noch namenlosen Babyelefanten hofft der Österreichische
Tierschutzverein allerdings, dass diese Tortur sich nicht wiederholt
und schlägt als Namen "Dolores" vor.

Das Video der brutalen Misshandlung ist auf http://www.tierschutzverein.at (*) zu sehen.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.

OTS0002 2013-09-11 07:00 110700 Sep 13 TSV0001 0385

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Rückfragehinweis: Österreichischer Tierschutzverein
Janina Koster
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0664/8468247
koster@tierschutzverein.at
www.tierschutzverein.at

ZITATE-ENDE



1 JPG- ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130911 0700 OTS Elefantenbaby in Schönbrunn nächstes Opfer von Misshandlung 1.jpg



1 JPG- ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130911 0700 OTS Elefantenbaby in Schönbrunn nächstes Opfer von Misshandlung 2.jpg

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(*) 20130821 VTS 01 1 SCHOCKIERENDER VIDEO-BEWEIS MONGU

Veröffentlicht am 21.08.2013

VTS 01 1 Schockierender Video-Beweis für Misshandlungen an dem Elefantenmädchen "Mongu" im Tiergarten Schönbrunn 2005

http://www.youtube.com/watch?v=yQTdZlhmrnY



1 JPG- ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130821 VTS 01 1 SCHOCKIERENDER VIDEO-BEWEIS MONGU 0001.jpg

SCREEN-0001-ZITAT:
Tiergarten Schönbrunn: Verbrechen an einem Elefantenbaby
ZITAT-ENDE



1 JPG- ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130821 VTS 01 1 SCHOCKIERENDER VIDEO-BEWEIS MONGU 0009.jpg

SCREEN-0009-ZITAT:
Dieses Videomaterial wurde dem Österreichischen Tierschutzverein exklusiv zugespielt.
ZITAT-ENDE

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VERDACHT VERBRECHEN AN BABY - VERDACHT VERBRECHEN AN ELEFANTENBABY

VERDACHT VERBRECHEN AN MENSCHENKINDERN - VERDACHT VERBRECHEN AN TIERKINDERN

Persönliche Anmerkungen: Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Transkriptionen nach bestem Wissen und Gewissen zur Dokumentation und zum Beweis.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#81
ANTWORT 81: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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TOTALES KONTROLLVERSAGEN

KEIN WIRKSAMES KONTROLLSYSTEM

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20131009 1334 KURIER RECHNUNGSHOF Totales Kontrollversagen in Salzburg ZITATE:
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Quelle: Kurier.at
Adresse: http://kurier.at/politik/inland/rechnungshof-legte-schlussbericht-zu-salzburgs-finanzlage-vor-totales-kontrollversagen-in-salzburg/30.265.991
Datum: 09.10.2013, 13:34

Spekulations-Skandal Rechnungshof: Totales Kontrollversagen in Salzburg. Salzburger Finanzskandal: Der RH erteilt dem Land eine Schelte ... Kein wirksames Kontrollsystem ... 300 Konten nicht erfasst ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131009 1334 KURIER RH Totales Kontrollversagen in Salzburg 1.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131009 1334 KURIER RH Totales Kontrollversagen in Salzburg 2.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131009 1334 KURIER RH Totales Kontrollversagen in Salzburg 3.jpg

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VGE-SACHVERHALTSBERICHT CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE kurz und bündig:

Gesunde, fröhliche, höchst sportliche und geistig sehr rege Kinder werden seit Jahren in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie als Schwerbehinderte in der Fremde festgehalten. Unfassbar !!!!!!!!!! !!!!!!!!!!

TOTALES KONTROLLVERSAGEN

KEIN WIRKSAMES KONTROLLSYSTEM

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#82
ANTWORT 82: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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Seite 20-93 Texte und Dateien in Arbeit - Bitte um Geduld und Verständnis

2013 ALLERHEILIGEN 2013 ALLERSEELEN 2013

Für alle Opfer: Justiz-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Kinderheim-Opfer, JUWO-Opfer, Trennungsopfer, ...

Für das Wohl aller Menschenkinder, besonders für Enkel Christoph und Lucas

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VÖLKERMORD FOLTER ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN FÜR UNSCHULDIGE KINDER ... STRAFSACHE SCHWERVERBRECHEN 2013

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE - JUSTIZ TOTALVERSAGEN - JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

03.11.2013 11:03 Uhr VGE-Sachverhaltsbericht KURZ UND BÜNDIG: TATSACHEN: "HOHE UND HÖCHSTE RICHTER DER REPUBLIK ÖSTERREICH URTEILEN ÜBER SICH SELBST"

Fast 4 Jahre lang wird kein einziger VGE-Beweis (darunter unwiderlegbare Tatsachenbeweise wie Fotos, DVD-Szenen, Screens), keine einzige von schriftliche Zeugenaussage von 60 Zeugen (einschließlich KURIER, servusTV, ORF-HEUTE IN ÖSTERREICH), keine einziges VGE-Beweismittel und keine einzige VGE-Begründung gewürdigt. Die objektive Wahrheit über die beste Sicherung und Förderung des Enkel-Kindeswohls bei den VGE wird beharrlich ignoriert. Gesunde, fröhliche, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder (kindgemäße "Extremsportler") werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Das extreme Menschen-Kindesleid kann nicht veröffentlicht werden. Dazu: Extrem hoher materieller Schaden sowohl für die VGE (75.000 EURO Verfahrenskosten und HONORARE) als auch für die Republik Österreich (das österreichische Volk) "frei Schnauze" 980.000 EURO. (49 Monate x 10.000 EURO pro Monat x 2 Kinder = 980.000 EURO). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder. Angeblicher materieller Schaden für die Republik Österreich: 2 Milliarden EURO pro Jahr ohne Folgekosten und abgesehen vom extremen Menschenkindesleid. Die Enkelkinder und deren VGE werden von schwerkriminellen Amtsträgern der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH und Tätern existenziell bedroht.

TOTALES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT - HOHE UND HÖCHSTE RICHTER URTEILEN ÜBER SICH SELBST. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN GERICHTE. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN STAATSANWÄLTE.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 01 (99):

Betrifft: CAUSA RZ: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, DIE ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND SOMIT SICH SELBST & ANDERE SCHWERVERBRECHER SCHÜTZEN. STRAFANZEIGE, ANTRÄGE PERSONENSCHUTZ, DIENSTAUFSICHT, AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, ...

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Dipl. Päd. SR und Mag. AR (VGE)
(VGE ... väterliche Großeltern von CR und LR)
xxx Tel und Fax xxx (Fax, wenn nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)
MAIL: xxx

PERSÖNLICHER HINWEIS: 2 eigenhändige Unterschriften PH-ENDE

20.10.2013 VGE-Schriftsatz mit Datum vom FAX bzw MAIL

FAX an Generaldirektor Mag. Mag. (FH) Konrad KOGLER ua PERSÖNLICH

MAIL an Generaldirektor Mag. Mag. (FH) Konrad KOGLER, PERSÖNLICH, an die BMfI, Mag. Johanna MIKL-LEITNER, jedes KABINETTMITGLIED, jeden BMI-SEKTIONSCHEF und jeden STELLVERTRETER der SEKTIONEN I, II, III, IV und V, an General Franz LANG, Generalmajor Bernhard TREIBENREIF, an jeden LANDESPOLIZEIDIREKTOR und jeden seiner STELLVERTRETER des Bundeslandes B, K, NÖ, OÖ, S, STMK, T, V und W PERSÖNLICH sowie an das PARLAMENT: Regierung (ohne Dr. KARL), jeden Amtsträger: Nationalrat, Bundesrat, Klubs, Präsidenten, Direktion PERSÖNLICH, soweit MAIL-(FAX)-Adressen den VGE bekannt. ...

PERSÖNLICHER HINWEIS: SEITE 02-93 (99) IN ARBEIT

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 02 (99):

STAND ALLER SACHVERHALTE BIS ZUM 20.10.2013 00:00 UHR:

Vorangestellt werden die Seiten mit dem Titel ,,VORANGESTELLT WIRD".

Daraus wird sinngemäß hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amtsträger war, ist und bleibt ,,für immer und ewig" aufrecht.

ANTRAG: Alle Verfahrenskosten auf Kosten der Justiz REPUBLIK ÖSTERREICH zur ungeteilten Hand.

Alle vollständigen Akten der CAUSA RZ und alle VGE-Schriftsätze gelten zum Tatsachenbeweis auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt. Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von CR und LR, beide xxx, sind die höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen väterlichen Großeltern (VGE) verpflichtet, folgende rechtliche Schritte zu setzen:

STRAFANZEIGE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE, DIE SOFORT VON AMTS WEGEN ABZUSTELLEN UND VOLLSTÄNDIG ZU KLÄREN SIND.

ANTRÄGE AUF PERSONENSCHUTZ ,,RUND UM DIE UHR" FÜR DIE RZ UND DEREN VGE GEGEN SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, BT, UT UND VERDÄCHTIGE.

ANTRÄGE AUF PERSONENSCHUTZ RUND UM DIE UHR FÜR DIE ENKELKINDER CR UND LR, beide xxx, bis zu deren Eintreffen bei den bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE.

ANTRÄGE AUF EINE ART PERSONENSCHUTZ FÜR DIE VGE, Dipl. Päd. SR und Mag. AR, GEGEN SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, SCHWERKRIMINELLE BT, UT UND VERDÄCHTIGE.

BEGRÜNDUNGEN: DIE RZ UND IHRE VGE WERDEN VON SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGERN DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH EXISTENZIELL BEDROHT. DIE SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGER URTEILEN SEIT JAHREN WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST BZW SCHÜTZEN WISSENTLICH SCHWERVERBRECHER IM AMT, BT, UT & VERDÄCHTIGE.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 03 (99):

Kindgemäße ,,Extremsportler" werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Alle unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweise (FOTOS, SCREENS, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen, etc. werden beharrlich ignoriert.

ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNGEN DER ENKELKINDER MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, FOLTER (unmenschliche Behandlung), unzählig oft: Verfassungsbruch, ...

15./16.05.2011 KURIER ,,DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH"

SACHVERHALT SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH IM AMTSBEREICH DES PARLAMENTS UND DES BUNDESPRÄSIDENTEN

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.

Es besteht allerhöchste Gefahr irreversibler Schäden am Kindeswohl.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

SCHWERWIEGENDE SACHVERHALTE: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

ANTRAG: Die VGE BEANTRAGEN IHRE AUSSAGEN IN SCHRIFTLICHER FORM ABZUGEBEN, in eventu KONTRADIKTORISCHE EINVERNAHME am GEMEINDEAMT XXX auf Kosten der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH zur ungeteilten Hand. Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß. Alle bisherigen Schriftsätze und Akten in der CAUSA RZ gelten als unwiderlegbare Tatsachenbeweise.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Schwerkriminelle Offizialdelikte. Schwerkriminelle Beitragstäter im Amt.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 04 (99):

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG Stand: 30.07.2013 00:00 UHR

Betrifft: Enkelkinder CR und LR, beide xxx

20.05.2007 FRÖHLICHE, GESUNDE, EXTREM SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE – TRENNUNG – TRENNUNGSSCHOCK – PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG (nach OGH 11Os46/95 30.05.1995) – 01.08.2007 OFFIZIELL SCHWERBEHINDERT - STATT HEUER IN DIE XXX KLASSE GYMNASIUM ODER NEUE MITTELSCHULE MUSSTE DIE XXX KLASSE SONDERSCHULE (* VOLKSSCHULE) WIEDERHOLT WERDEN !!!

(* VGE-Ergänzung am 01.11.2013 zum besseren Verständnis: VOLKSSCHULE)

VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS: ALLE VOLLSTÄNDIGEN AKTEN

ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das Kindeswohl von CR und LR, die Republik, den Steuerzahler, die VGE, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe.

Offen sichtbar befangen und anschließend schwer kriminell wird eine suggestive Scheinwelt gegen das Enkel-Kindeswohl von CR und LR aufgebaut und darin erwogen und entschieden.

Aktenführende und informierte Amtsträger sind nicht in der Lage Fehler und Folgefehler nach der wahrheitsgemäßen VGE-Einvernahme am 20.11.2009 (BG XXX 11:00-12:25 Uhr) zu korrigieren.

Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß, sodass alle VGE-Schriftsätze als Zeugenaussagen und alle vollständigen Akten als Tatsachenbeweise gelten.

Die VGE haben in allen Rechtssachen konkret und präzise geschrieben und eindrucksvoll hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER (15.05.2011), servusTV (17.05.2011) und ORF (20.05.2011), Dokumente, Beweise, Begründungen, etc vorgelegt. Bis zum heutigen Tag wurden alle VGE-Beweismittel verfahrensrelevant unterdrückt. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. !! SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE !!

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 05 (99):

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua ... Stand 30.07.2013 00 UHR

VERDACHT ZEITRAUM 20.05.2007 17 UHR – 30.07.2013 00 UHR SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum xxx Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um ,,sündteures Geld" in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem ,,XXX" (XXX), festgehalten. ,,Frei Schnauze": 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 900.000 EURO materieller Schaden (45 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 900.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

IN ZUSAMMENHANG MIT:

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die ,,NEUE STPO" FORTFÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) 1. INSTANZ !!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf ... körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.
* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 06 (99):

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger ... auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine ... von ... einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ...

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, ...

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 07 (99):

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RZ nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels, KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKELKINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 08 (99):

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR.

Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.

ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 09 (99):

Konkret beschuldigte AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT (bekannte Täter), UT (unbekannte Täter) und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr – 20.10.2013 00:00 Uhr:

Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl CR und LR, beide xxx.

Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:

Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:

01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)

11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012 MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.

xxx

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 10 (99):

01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:

Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ, und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ, und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:

Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, ...

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I

BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1

OSTA Dr. Peter BARTH

BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV

LSTA Dr. Robert JIROVSKY
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD
STA Mag. Christoph SCHNEIDER

sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ

xxx

02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER

Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 11 (99):

sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan ,,JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER"

xxx

03. OGH

HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,
HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER, OGH Senatspräsident ,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER, OGH Berichterstatter,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Georg NOWOTNY, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Brigitte SCHENK, OGH Vizepräsidentin, Senatspräsidentin, 
HR Dr. Manfred VOGEL,
HR Dr. Friedrich JENSIK,
HR Dr. Gottfried MUSGER,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER,

sowie UT und Verdächtige

xxx

04. GENERALPROKURATUR

GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,

sowie UT und Verdächtige

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 12 (99):

xxx

05. OLG WIEN

HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN  Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Anton BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt,
Dr. Ingrid JELINEK, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Petra STARIBACHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Irene MANN, OLG WIEN Richterin,
Dr. Eduard STRAUSS, OLG WIEN Senatspräsident,
Dr. Martin SONNTAG, OLG WIEN Richter,
Dr. Ursula FABIAN, OLG WIEN Richter,
Dr. Dietmar KRENN, Senatspräsident OLG WIEN,
Mag. Christa EDWARDS, OLG WIEN Richterin,
Mag. Michaela SANDA, OLG WIEN Richterin,
Mag. Kristin FISHER, OLG WIEN Richterin,

sowie BT, UT und Verdächtige

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 13 (99):

06. OSTA WIEN

LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

07. WKSTA

LSTA Mag. Walter GEYER, (bis 30.11.2012),
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA, (ab 01.12.2012),
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
STA Mag. Verena EBNER

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

08. LG EISENSTADT

Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E PRÄSIDENT,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
Mag. Karin KNÖCHL, Richterin LG E,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS, Richterin LG E,

sowie mögliche Verdächtige

xxx

09. STA EISENSTADT

LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,

sowie mögliche Verdächtige

xxx

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 14 (99):

10. LG KR

HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR PRÄSIDENT,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR Richter,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR Richterin,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

11. LG SP

HR Dr. Franz CUTKA, LG SP PRÄSIDENT,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter ,,R3" des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP,
wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz
Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

12. STA SP

LSTA HR Dr. Peter FICENC, LSTA: informiert, jetzt LSTA in Ruhe,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL, LSTA der STA SP,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, ESTA der STA SP – früher informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 15 (99):

STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
BA Heinz SCHAGERL

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

13. LGS WIEN

HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter ,,R2" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter ,,R3" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
Mag. Andreas HAUTZ, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG, LGS W PRÄS. Richter, informiert,
Mag. Christoph BAUER, LGS W PRÄSIDIUM Richter informiert,
Dr. Michael SPINN, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER, LGS WIEN Richter,
Mag. Sonja WEIS, LGS WIEN Richterin,
Dr. Gerhard POHNERT, LGS WIEN Richter,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

14. STA WIEN

LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, LSTA der STA W – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 16 (99):

STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
STA Mag. Jörgen SANTIN, STA WIEN,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

15. LG WN

HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Präsident ab 01.01.2013, vorher V-Präsident,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsident 01.02.2011-31.12.2012,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

16. STA WN

LSTA Mag. Barbara HAIDER, LSTA der STA WN ab 01.03.2011,
ESTA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN, ERSTER STA der STA WN in der Funktion des Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 17 (99):

17. BG AM

HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

18. BG GL

Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteherin BG GL, 
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
Mag. Judith ROSNAK, Richterin BG GL,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

19. BG MD

Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, ,,diensthabende" Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,

sowie BT, UT und Verdächtige

xxx

Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 18 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 18 (99):

20. BMJ und RESSORT – 2 Seiten Zweitschrift zum Beweis:

Betrifft: CAUSA RZ

Dipl. Päd. SR und Mag. AR (VGE)
xxx (Fax, wenn nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)

Persönliche Anmerkung: 2 eigenhändige Unterschriften

06.03.2013 VGE-FAX an MINISTERBÜRO FAX: 01-52-152-DW-27-30

An BMJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl & jedes Kabinettsmitglied persönlich
Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel: VORANGESTELLT WIRD

Besonders hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amts- und Justizorgane bleibt aufrecht.

Alle bisherigen VGE-Schriftsätze in allen jeweils Bezug habenden Verfahren gelten auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von CR und LR, beide * xxx, sind die VGE verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:

VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der im Folgenden angeführten JUSTIZ- und AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT in der CAUSA RZ. Offen sichtbar befangen wurden schwer kriminelle Offizialdelikte nicht geklärt. Offen sichtbar befangen hat die  JUSTIZ einschließlich Dienstaufsicht auch in den Pflegschaftsverfahren vollständig versagt. Damit entstand ein hoher Schaden für das Enkel-Kindeswohl und für die VGE. Daher: VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der Amtsträger auch in allen Rechtssachen Mag. AR und in allen Rechtssachen Dipl. Päd. SR ,,auf immer & ewig".

Antworten/Stellungnahmen dazu mit NACHWEISLICHEM POSTEINGANG bis spätestens DI 12.03.2013 12:00 Uhr bei den VGE.

Es besteht: Allerhöchste Gefahr der Verabredung, Verdunkelung und täglichen Wiederholung sowie irreversibler Schäden am Kindeswohl.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 19 (99):

06.03.2013 Abgelehnt werden die angeführten JUSTIZ- & AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT:

Betrifft: BMJ-Amtszeit im Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:

BMfJ Mag. Claudia BANDION-ORTNER, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftf. ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMfJ Mag. Dr. Beatrix KARL, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftfahrer, etc ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

STABSSTELLE FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE JUSTIZANGELEGENHEITEN ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-PRÄSIDIALSEKTION ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION I ZIVILRECHT ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION III PERSONAL UND STRAFV ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

BMJ-SEKTION IV STRAFRECHT ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

ALLE AUSSCHÜSSE etc, die in irgendeinem Zusammenhang mit akten-führenden/informierten ORGANEN stehen ... VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT

============================================

VGE-BEGRÜNDUNG: Offen sichtbar befangen werden schwer kriminelle Offizialdelikte gegen das Enkel-Kindeswohl uvam nicht geklärt sowie alle VGE-Beweismittel (darunter hunderte unwiderlegbare TATSACHEN-BEWEISE (FOTOS und DVD-SZENEN) und rund 60 schriftliche Zeugen-aussagen), VGE-Begründungen, etc übersehen/beharrlich ignoriert.

Das betrifft auch die parlamentarische Anfragebeantwortung, wo ,,als Spitze des Eisberges" eine Frage überhaupt nicht beantwortet wurde.

Vollständige Ablehnung wegen der weisungsgebundenen Hierarchie und des vollständigen Versagens betreffend Dienstaufsicht & Dienstpflichten.

VGE-BEGRÜNDUNG für den Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:
23.12.2009 VGE-FAX an BMJ und mehrere hohe JUSTIZ-DIENSTSTELLEN
06.03.2013 VGE-FAX an BMJ

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 20 (99):

BEGRÜNDUNG 1: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."

,,Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet."

Kommentierter Sachverhalt:

Die Tatsache, dass fröhliche, gesunde, höchst sportliche und geistig sehr rege Kinder seit Jahren in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie  (XXX) ALS SCHWER-BEHINDERTE festgehalten werden, entspricht dem Tatbestand eines unmenschlichen Verhaltens und stellt somit eine Folter dar.

Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur von den VGE vorgelegte, unwiderlegbare Tatsachenbeweise eindeutig belegen, dass die Zwillinge bis zum 20.05.2007 gesund und SCHULREIF (VS XXX) waren, sondern dass auch eine Zeugin aus dem Heim im Kurierartikel – Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – bestätigt, dass CR und LR (2009 im Heim) weder zurückgeblieben oder behindert waren.

Somit wird den beiden wissentlich Tag für Tag schweres körperliches und seelisches Leid zugefügt, den sie als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde – weit weg von ihrer realen Heimat – verbringen müssen.

Ebenso werden die real korrekten und bezüglich Kindeswohl tadellosen  VGE seit Jahren einem unmenschlichen Verhalten und schwerem Leid ausgesetzt,

indem hunderte UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE (Fotos, DVD-Szenen) von allen aktenführenden und informierten Amtsträgern beharrlich ignoriert werden,

indem sämtliche FUNDIERTE BEGRÜNDUNGEN der VGE als wirr etc  abgetan und damit LÄCHERLICH GEMACHT werden,

indem ... VÖLLIG UNBEGRÜNDET ... begonnen wurden,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 21 (99):

indem 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen beharrlich ignoriert werden,

indem Zeugen, die die Sichtweise der VGE bestätigen könnten – zB Frau IA 15.05.2011 KURIER ,,DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH" –  trotz wiederholter Anträge nicht einvernommen werden,

indem der KV nicht unter Eid einvernommen wird,

indem das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Primar Dr. XXX  aus dem Jahre 2003 beharrlich ignoriert wird:

ZITAT: DER PLATZ BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN IST NICHT AUSTAUSCHBAR. ZITAT-ENDE

UND VOR ALLEM indem CR und LR weiterhin ein normales Leben in ihrer Heimat mit einer normalen Schullaufbahn und ihren Freunden genommen wird.

Die Folter, denen Enkelkinder und VGE seit Jahren ausgesetzt sind, das immense seelische Leid wird verursacht durch vollständiges Versagen der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, BMJ, Justiz-Rechtschutzbeauftragten,...).

Durch dieses Versagen der Justiz werden die Zwillinge Tag für Tag unwiderruflichen Schädigungen ausgesetzt. Es besteht allerhöchste Gefahr: IRREVERSIBLE DAUERSCHÄDEN FÜR DAS KINDESWOHL.

Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Wiederholung KINDESMISSBRAUCH AN KÖRPER, SEELE, GEIST, BILDUNG, ...

1 Tag in der Fremde ist für die Enkelkinder CR und LR wie 1 Woche unschuldig in Haft, in einer geschlossenen Anstalt, etc. für einen Erwachsenen. (Mehr als 40 Monate im Leben der Kinder ergeben rund 33 Jahre im Leben eines Erwachsenen.)

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 22 (99):

BEGRÜNDUNG 2: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."

,,Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet."

Kommentierter Sachverhalt:

UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der Enkelkinder CR und LR nach der Trennung am 20.05.2007 etwa 17 Uhr.

Die fröhlichen, gesunden, höchst sportlichen und geistig sehr regen Kinder werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie (XXX) in der Fremde – weit weg von ihrer gesunden Heimat bei den VGE – UNMENSCHLICH BEHANDELT. (Sonderschule wiederholen!)

DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger nach dem 20.11.2009 12:25 Uhr (Ende der wahrheitsgemäßen Einvernahme der VGE am BG XXX)

DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger wird begründet durch VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ (BMJ, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, Staatsanwaltschaften, Justiz-Rechtsschutzbeauftragten, ...), UNFAIRE VERFAHREN (schwerste Missstände von Befangenheit bis Amtsmissbrauch), VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN ALLER AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN BEHÖRDEN (LAND NÖ, JUWO, SOZA, NÖ LR, NÖ HPZH (HEIM & SCHULE), ...) und durch die UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG NAHER LEIBLICHER ANGEHÖRIGER, ENKELKINDER, IN DER FREMDE.

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BEGRÜNDUNG: StGB § 312a FOLTER ... BEGRÜNDUNG 1 & BEGRÜNDUNG 2 MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER

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PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 23 (99):

BEGRÜNDUNG: § 3f VERBOTSGESETZ

Wer ... ein Verbrechen nach §§ 85, 87 ... des Strafgesetzes ... als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder vollbringt, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

StGB § 85 Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen

StGB § 87 Absichtliche schwere Körperverletzung

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

Sachverhalt ,,UNWERTES LEBEN", INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, UNTÄTIGKEIT VON AMTSTRÄGERN ... betreffend das hohe Rechtsgut REALES KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie ,,stecken". Das Kind wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre .. Fristsetzungsanträge werden ignoriert .. Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell ... UNFAIRE VERFAHREN IN ALLEN RECHTSSACHEN ...

15.05.2011 KURIER ,,DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH"

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHEN-KINDESWOHL.

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PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 24 (99):

BEGRÜNDUNG: § 321 (1) StGB VÖLKERMORD

Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, JUGENDWOHLFAHRT-OPFER (JUWO-OPFER), PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER.

KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR.

Sachverhalt: Unwertes Leben (Heimkinder, JUWO-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Justiz-Opfer, Informationssperre, UNFAIRE VERFAHREN und Untätigkeit aller aktenführenden und informierten Amtsträger betreffend das hohe Rechtsgut REALES MENSCHEN-KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie ,,stecken". Das Kind  wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre. ...  Fristsetzungsanträge werden ignoriert. ... Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell ...

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BEGRÜNDUNG: § 278 StGB

DIE BESCHULDIGTEN VERWENDEN LEGALE STRUKTUREN FÜR SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN IM AMT. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KÖNNEN SIE TUN & LASSEN, WAS SIE WOLLEN. SIE SCHÜTZEN SICH GEGENSEITIG. EXTREM: SCHADENSHÖHE & KÖRPERVERLETZUNG

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WEITERE BEGRÜNDUNGEN: StGB ua

siehe Sachverhalte und alle bisherigen VGE-Schriftsätze, die auch hier und jetzt gültig sind, in den vollständigen Akten zum Tatsachenbeweis.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 25 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 25 (99):

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE (15.07.2013)

KINDESMISSBRAUCH - SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER

Es gilt die Unschuldsvermutung. Sachverhalt: Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Kindeswohl wurden kriminelle Amtsträger wegen offen sichtbarer Befangenheit ordnungsgemäß und schwerwiegend begründet abgelehnt. Anschließend erfolgten korrekt und ordnungsgemäß Strafanzeigen.

Die Amtsträger sind wegen schwerkrimineller Offizialdelikte beschuldigt, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind. Die Straftaten sind mit bis zu lebenslangem Freiheitsentzug bedroht. Als Beschuldigte dürfen die Amtsträger ein Leben lang schweigen, lügen und/oder Schutzbehauptungen aufstellen, etc. Sie dürfen sich selbst schützen und andere Amtsträger schützen. Sie dürfen bekannte Täter (BT), UT und Verdächtige schützen. Sie werden geschützt. Die Dienstaufsicht hat vollständig versagt.

Die bezüglich Kindeswohl tadellosen Großeltern (VGE) beantragen
öffentlich beim Parlament Schutz, Dienstaufsicht, Wahrheitsfindung

Seit Dezember 2009 sind Minister uva nachweislich informiert.

Unzählig oft wurde gegen mehrere Artikel der EMRK verstoßen:

EMRK ARTIKEL 2: Recht auf Leben,
EMRK ARTIKEL 3: Verbot der Folter,
EMRK ARTIKEL 5: Recht auf Freiheit und Sicherheit,
EMRK ARTIKEL 6: Recht auf ein faires Verfahren,
EMRK ARTIKEL 7: Keine Strafe ohne Gesetz,
EMRK ARTIKEL 8: Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens,
EMRK ARTIKEL 13: Recht auf wirksame Beschwerde,
EMRK ARTIKEL 14: Verbot der Benachteiligung.

Beachte: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

Es besteht allerhöchste Gefahr irreversibler Schäden am Kindeswohl. (uva: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen)

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 26 (99):

Unterdrückte Beweismittel bis zum 30.07.2013 00:00 Uhr ............... 1(2)

Folgende Akten wurden zur sofortigen realen Wahrheitsfindung von den höchst besorgten VGE zum relevanten Beweis beantragt und bis zum heutigen Tag erfolgreich gegen das reale Enkel-Kindeswohl unterdrückt.

Bis zum heutigen Tag besteht eine sehr hohe Verdunkelungs-, Verabredungs- und Wiederholungsgefahr durch Straftäter auch außerhalb der Justiz.

Alle Akten betreffend CR und LR, beide * xxx:

JUWO xxx und JUWO xxx

Schulakten (VS xxx, VS xxx, xxx Schulpsychologe, SS xxx, xxx-Schule = SS im xxx)

alle ,,Krankenakten", besonders

Kinderambulatorium xxx (xxx, xxx),
Landesklinikum xxx,
Landesklinikum xxx,
Dr. xxx (privat und Landesklinikum),
Dr. xxx (Landesklinikum und privat???),
Dr. xxx (Sozialamt xxx oder xxx und privat???),
Mag. Dr. xxx (Landesklinikum und XXX-schule xxx sowie privat???),

alle und wirklich alle Akten aus dem xxx (berechtigter Verdacht auf Missbrauch verschiedener Art, etc wie Vertuschen von Straftaten, Versuche verschiedener Art, Sozialbetrug, etc)

alle OP-Akten der Enkelkinder (zusätzliche Verdachtsmomente wegen Gefährdung des Kindeswohls),

Sozialamt xxx, xxx und Bund

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 27 (99):

Unterdrückte Beweismittel bis zum 30.07.2013 00:00 Uhr ............... 2(2)

Finanzamt xxx, Bundesland und Ministerium (Sozialbetrug durch erhöhte Familienbeihilfe verursacht durch Straftaten)

Krankenkassen (xxx und xxx) und

Versicherungen (xxx u.a. eventuell).

Die VGE beantragten meistens sofortige und vollständige Einsicht in diese Akten mit Kopien. Die Beweismittel wurden erfolgreich unterdrückt.

In den Verfahren betreffend offen sichtbare Befangenheit von Richtern und Staatsanwälten wurde den VGE – oft auch auf Antrag – keine einzige Stellungnahme des Antragsgegners übermittelt, wie es für faire Verfahren zum Beweis für die reale Wahrheitsfindung gehandhabt wird.

Auch diese relevanten Beweismittel wurden bis zum heutigen Tag erfolgreich gegen das reale Enkel-Kindeswohl unterdrückt.

Verfahrensrelevant wurden alle VGE-Beweismittel unterdrückt. Das sind hunderte UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER ,,DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH" (15.05.2011), servusTV-JOURNAL (17.05.2011) und ORF2-HEUTE (20.05.2011), alle VGE-Dokumente, alle VGE-Beweismittel, alle VGE-Begründungen, etc.

Das widerspricht ARTIKEL 6 EMRK RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN.

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 28 (99):

EIDESSTATTLICHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG DER VGE ÜBER DAS BESTE WOHLERGEHEN DER ZWILLINGE BIS ZUM 20.05.2007

Die Zwillinge waren von Mitte Jänner 2002 bis zum 20.05.2007 in Kirchberg am Wechsel im Team VGE & KV rund um die Uhr bestens betreut, gefördert, wobei die VGM die Aufgaben der Kindesmutter übernehmen musste. Im Oktober 2006 waren die Kinder schulreif.

Jede andere Aussage zu diesem Sachverhalt entspricht nicht der Realität.

Am 20.05.2007 wurden CR und LR – durch den verbrecherischen Einfluss von xxx –  nachhaltig von ihren geliebten Großeltern, Tante und Onkel sowie ihrer Heimat in Kirchberg am Wechsel getrennt.

Heute gelten beide Kinder offiziell als 50% behindert durch Trennungs-Schock, täglichen Psycho-Terror, Fremdunterbringung und Deprivation = schwere Körperverletzung laut OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995.

Jede Verzögerung einer sofortigen Rückführung von CR und LR in die Familie der VGE gefährdet das gesamte Kindeswohl mit allen seinen Zukunftsperspektiven in allerhöchstem Maße. Sinngemäß spricht selbst der OGH für die VGE: OGH 8Ob662/88 vom 24.11.1988.

Wahrheitsgemäße Sachverhaltsdarstellung der VGE bis zum 20.05.2007 an Eides statt sowie ehrliche Meinung nach bestem Wissen und Gewissen für die Zeit danach.

Dipl. Päd. Susanna Ranovsky (*) eigenhändige Unterschrift (*) Persönliche Anmerkung

Mag. Andreas Ranovsky (*) eigenhändige Unterschrift (*) Persönliche Anmerkung

01.11.2011 Kirchberg am Wechsel

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 29 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 29 (99):

Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – Gesunde Kinder in K-Psychiatrie

Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – KURIER 16.05.2011 ZITATE

Seite 21, persönliche Anmerkung: (*) VGE sinngemäß ergänzt.
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Die VGE (*) kümmerten sich aufopfernd um den Nachwuchs, der sich prächtig entwickelte, wie Michael, ein anderer Sohn der Familie, bekräftigt. ...

Die Zwillinge liebten ihre Großeltern abgöttisch. Sie haben sie nachweislich geistig und körperlich gesund verlassen, mussten aber bereits wenige Monate später in psychologische Betreuung, die in einer  'Behindertenförderung' mündete. ...

Rund 50 Personen, vornehmlich aus Kirchberg am Wechsel, darunter zwei behandelnde Ärzte, gaben jedenfalls in schriftlichen Statements an, dass die Zwillinge bis zum Zeitpunkt des Auszugs 2007 "fröhliche, aufgeweckte, gesunde und glückliche Kinder" waren.

Zudem gibt es umfassendes DVD-Material aus den unbeschwerten Tagen, das die Kinder beim völlig problemfreien Fußballspielen, Turnen, Schwimmen und Skifahren zeigt. Auch für die Vorschule waren sie bereits zugelassen.

Ingeborg A., ehemalige Betreuerin im Mödlinger Zentrum, kann ihren Zorn nicht verbergen: "Als die Zwillinge zu uns kamen, war mir sofort klar: Die haben hier nichts verloren. Das sind blitzgescheite Kinder. Weder verhaltensauffällig noch rückständig. Sie wurden in ein Heim für Rückständige gesteckt. Für mich ist das schlimmster Kindesmissbrauch. Ich habe darauf hingewiesen, konnte jedoch nichts ausrichten. Ich frage mich, was in dem Vater vorgeht." ...

Das hofft auch die mittlerweile pensionierte Betreuerin Ingeborg A.
"Man muss den wunderbaren Großeltern helfen.
Man muss diesem Wahnsinn ein Ende bereiten."

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Quelle: www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 30-32 (99):

15.05.2011 20:00 Uhr KURIER MOBIL - Transkription DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=263.0

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 33-35 (99):

17.05.2011 18:00 servusTV JOURNAL – Transkription

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 36-38 (99):

20.05.2011 17:05 ORF2 HEUTE IN ÖSTERREICH Transkription

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 39 (99):

"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"
"LESEZEICHEN"

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 40 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 50 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 60 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 70 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 80 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 90 (99):

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 94 (99)

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, DIE WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND DAMIT SICH SELBST, BT, UT & Verdächtige, schützen. 20.10.2013 ff:

24.03.2013 VGE-Schriftsatz per FAX am 25.03.2013 11:53-12:21 Uhr an LSTA der WKSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA persönlich

ZITATE: Seite 01(52): ... STRAFANZEIGE GEGEN BESCHULDIGTE: Mag. Dr. Beatrix KARL ua WEGEN: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER, § 312a StGB FOLTER ua

Seite 02-05: ... IN ZUSAMMENHANG MIT StGB § 312a FOLTER ...

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr ...

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: ...

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels, KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKEL-KINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 95 (99)

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 ...,

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER: ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS ...

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.

Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR

Seite 06-16: Konkret beschuldigte Justizorgane ... BT, UT, und Verdächtige im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr - 24.03.2013 00:00 Uhr

Seite 07: ... Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ, ...

Seite 08: ... HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident

Seite 12: ... HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT, ...  (*)
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN, ...

(*) Forum-Anmerkung: HR Mag. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,

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PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 96 (99)

SACHVERHALT AM LGS WIEN: Aktenzahl: 046 134 BL 96/13f ZTATE:

24.07.2013 PRÄSIDENT Mag. Friedrich FORSTHUBER schreibt an die VGE und verweist auf den Präsidenten des OGH (Dr. Eckart RATZ). (*)

21.08.2013 LGS W Beschluss 134 BL 96/13f

Seite 1(4): Das Landesgericht für Strafsachen Wien als Senat von 3 Richtern ... hat durch die Vorsitzende VP. HR. Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG sowie durch ... VP. HR. Dr. Eva BRACHTEL ... in der Strafsache gegen Mag. Dr. Beatrix Karl wegen § 302 Abs 1 StGB über den Antrag der Dipl. Päd. SR und Mag. AR ... den Beschluss gefasst:

1) Der Antrag auf Fortführung des Verfahrens wird ... zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht ein Rechtsmittel nicht zu ...

2) ... wird den Antragstellern ... die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrags von 90 Euro aufgetragen. ...

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KOPIE ZUM UNWIDERLEGBAREN TATSACHENBEWEIS: SCHWERKRIMINELLES MISSACHTEN DER VERFASSUNG DURCH SCHWERKRIMINELLES MISSACHTEN DER EMRK, die gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit VERFASSUNGSRANG ausgestattet ist !! Schwerkriminell werden missachtet

EMRK ARTIKEL 01 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
EMRK ARTIKEL 02 – Recht auf Leben (und körperliche Unversehrtheit)
EMRK ARTIKEL 03 – Verbot der Folter
EMRK ARTIKEL 05 – Recht auf Freiheit und Sicherheit
EMRK ARTIKEL 06 – Recht auf ein faires Verfahren
EMRK ARTIKEL 08 – Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens
EMRK ARTIKEL 13 – Recht auf wirksame Beschwerde (*)
EMRK ARTIKEL 14 – Verbot der Benachteiligung

(*) Dr. Eckart RATZ: RS0127790 1Präs 2690-2113/12i vom 11.06.2012: Mag. FORSTHUBER & Dr. RATZ berauben Opfer von Schwerverbrechen, wie die RZ & deren VGE, ihrer Menschenrechte auf WIRKSAME BESCHWERDE, auf KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT uvam.

KOPIE ZUM BEWEIS: 21.08.2013 LGS W Beschluss 134 BL 96/13f Seite 1

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 97 (99)

BILD-KOPIE ZUM BEWEIS:

21.08.2013 LGS W Beschluss 134 BL 96/13f Seite 1

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 98 (99)

INHALTSVERZEICHNIS MIT NUMMERN DER SEITEN 20.10.2013 ......... 1

01-04 Betrifft: CAUSA RZ: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, DIE ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND SOMIT SICH SELBST & ANDERE SCHWERVERBRECHER SCHÜTZEN. STRAFANZEIGE, ANTRÄGE PERSONENSCHUTZ, DIENSTAUFSICHT, AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, ...

05-08 SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE

09-19 KONKRET BESCHULDIGTE AMTSTRÄGER DER JUSTZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT, UT und VERDÄCHTIGE (9 Seiten) sowie FAX Gleichschrift vom 06.03.2013 (2 Seiten), insgesamt 11 Seiten

20-25 BEGRÜNDUNGEN kurz und bündig

26-27 UNTERDRÜCKTE BEWEISMITTEL

28 01.12.2011 Eidesstattliche Sachverhaltsdarstellung der VGE über das beste Wohlergehen der Zwillinge bis zum 20.05.2007

29 Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – Gesunde Kinder in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie – KURIER 16.05.2011 ZITATE

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ZUM BEWEIS:

30-32 15.05.2011 20:00 Uhr KURIER MOBIL - Transkription  DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

33-35 17.05.2011 18:00 servusTV JOURNAL – Transkription

36-38 20.05.2011 17:05 ORF2 HEUTE IN ÖSTERREICH Transkription

39  23.12.2009 VGE-FAX an 8 Justiz-Dienststellen: 1. an BMfJ pers

40  23.12.2009 05:30 Uhr VGE-FAX-SENDEPROTOKOLL an 1. BMfJ

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41  CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE einige Aktenzahlen von vielen

42-43 Gegenseitige Vollmachten der VGE, jeweils vom 01.12.2011

44-53 VORANGESTELLT WIRD (15.10.2013 ff)

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 99 (99)

INHALTSVERZEICHNIS MIT NUMMERN DER SEITEN 20.10.2013 ......... 2

ES FOLGEN ZUM BEWEIS kurz und bündig aus den UNWIDERLEGBAREN VGETATSACHENBEWEISEN (Fotos, Screens, DVD-Szenen) und den 47 schriftlichen Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen sowie 15.05.2011 KURIER: DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

54  INHALTSVERZEICHNIS UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHEN  BEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN) UND 47 SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN ... Stand: 01.06.2013

55-56 Bewegungsabläufe von CR & LR Inhaltsverzeichnis

57  Beschreibung der Fotoserie 4 - Seite 4.1 bis 4.8

58  Inhaltsverzeichnis von 19 Foto-Seiten (FOTOSERIE 3)

59-64 LISTEN DER 47 SCHRIFTLICHEN ZEUGENAUSSAGEN VON 57 VERSCHIEDENEN ZEUGEN: Namensliste (2 S), Adressenliste (4 S)

65-80 ZITATE aus den 47 schriftlichen VGE-Zeugenaussagen

81  CR UND LR – GESUNDE KINDER BIS ZUM 20.05.2007 DVD 22 Szenen 22 Minuten Inhaltsverzeichnis

82  CR UND LR – GESUNDE KINDER BIS ZUM 20.05.2007 DVD 4 Szenen 6 Minuten Inhaltsverzeichnis HÜPFEN - SPRINGEN  - WERFEN - TREFFEN : SEHR GUT

83 Übersicht zu den folgenden 8 Seiten:

84-91 aus den UNWIDERLEGBAREN TATSACHENBEWEISEN: CR und LR bei den VGE VOLL FIT UND NICHT SCHWERBEHINDERT DURCH SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE

92-93 16.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

94-97 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER, DIE WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST URTEILEN UND DAMIT SICH SELBST, BT, UT & VERDÄCHTIGE SCHÜTZEN.

98-99 INHALTSVERZEICHNIS
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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130724 REPUBLIK ÖSTERREICH LGS WIEN DER PRÄSIDENT 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4729



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130724 REPUBLIK ÖSTERREICH LGS WIEN DER PRÄSIDENT 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4731

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31.10.2013 MAIL-ADRESSEN BMI und POLIZEI: ministerbuero@bmi.gv.at, BMI-I@bmi.gv.at, BMI-II@bmi.gv.at, BMI-III@bmi.gv.at, BMI-IV@bmi.gv.at, BMI-V@bmi.gv.at, BMI-II-BK-SPOC@bmi.gv.at, BMI-II-EKO-Cobra@bmi.gv.at, LPD-B@polizei.gv.at, LPD-K@polizei.gv.at, LPD-N@polizei.gv.at, LPD-O@polizei.gv.at, LPD-S@polizei.gv.at, LPD-ST@polizei.gv.at, LPD-T@polizei.gv.at, LPD-V@polizei.gv.at, LPD-W@polizei.gv.at,

31.10.2013 MAIL-ADRESSEN PARLAMENT DIREKTOREN: Harald.Dossi@parlament.gv.at, susanne.janistyn@parlament.gv.at, alexis.wintoniak@parlament.gv.at,

31.10.2013 MAIL-ADRESSEN REGIERUNG: kabhbk@bka.gv.at, stsostermayer@bka.gv.at, gabriele.heinisch-hosek@bka.gv.at, michael.spindelegger@bmeia.gv.at, reinhold.lopatka@bmeia.gv.at, briefkasten@bmask.gv.at, maria.fekter@bmf.gv.atandreas.schieder@bmf.gv.at, alois.stoeger@bmg.gv.at, johanna.mikl-leitner@bmi.gv.at, staatssekretaer@bmi.gv.at, buero.berlakovich@lebensministerium.at, claudia.schmied@bmukk.gv.at, doris.bures@bmvit.gv.at, reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at, karlheinz.toechterle@bmwf.gv.at,

31.10.2013 MAIL-ADRESSEN NATIONALRAT (SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE STRONACH NEOS OHNE):

SPÖ: klub@spoe.at, konrad.antoni@parlament.gv.at, walter.bacher@parlament.gv.at, petra.bayr@parlament.gv.at, ruth.becher@parlament.gv.at, h.buchmayr@aon.at, harry.buchmayr@parlament.gv.at, josef.cap@spoe.at, norbert.darabos@spoe.at, cornelia.ecker@parlament.gv.at, andrea.gessl-ranftl@aon.at, andrea.gessl-ranftl@parlament.gv.at, elisabeth.grossmann@parlament.gv.at, marianne.gusenbauer-jaeger@parlament.gv.at, johann.hechtl@parlament.gv.at, anton.heinzl@spoe.at, anton.heinzl@parlament.gv.at, johann.hell@spoe.at, johann.hell@speed.atjohann.hell@parlament.gv.at, daniela.holzinger@parlament.gv.at, hannes.jarolim@parlament.gv.at, wolfgang.katzian@parlament.gv.at, dietmar.keck@parlament.gv.at, franz.kirchgatterer@parlament.gv.at, wolfgang.knes@parlament.gv.at, ulrike.koenigsberger-ludwig@parlament.gv.at, hermann.krist@spoe.at, hermann.krist@parlament.gv.at, katharina.kucharowits@parlament.gv.at, philip.kucher@parlament.gv.at, andrea.kuntzl@spoe.at, andrea.kuntzl@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@vida.athermann.lipitsch@oegb.at, angela.lueger@parlament.gv.at, josef.muchitsch@parlament.gv.at, josef.muchitsch@gbh.at, bessere.zukunft@josef-muchitsch.at, christine.muttonen@parlament.gv.at, christine.muttonen@spoe.at, sabine.oberhauser@parlament.gv.at, otto.pendl@parlament.gv.at, rudolf.plessl@parlament.gv.atrudolf.plessl@spoe.at, barbara.prammer@parlament.gv.at, erwin.preiner@parlament.gv.at, post@winden.bgld.gv.at, laura.rudas@parlament.gv.at, andreas.schieder@spoe.at, sonja.stessl-muehlbacher@spoe.at, harald.troch@parlament.gv.at, maximilian.unterrainer@parlament.gv.at, markus.vogl@parlament.gv.at, hannes.weninger@spoe.at, hannes.weninger@parlament.gv.at, rainer.wimmer@parlament.gv.at, peter.wittmann@spoe.at, peter.wittmann@parlament.gv.at, gisela.wurm@spoe.at, gisela.wurm@parlament.gv.at, nurten.yilmaz@parlament.gv.at,

ÖVP: office@oevpklub.at, werner.amon@parlament.gv.at, gertrude.aubauer@parlament.gv.at, jakob.auer@parlament.gv.at, martina.diesner-wais@parlament.gv.atclaudia.durchschlag@parlament.gv.at, asdin.el-habbassi@parlament.gv.at, franz.essl@parlament.gv.at, angela.fichtinger@parlament.gv.at, hermann.gahr@parlament.gv.atwolfgang.gerstl@oevp-wien.at, wolfgang.gerstl@parlament.gv.at, fritz.grillitsch@parlament.gv.at, werner.groiss@parlament.gv.at, mail@andreas-hanger.at, andreas.hanger@parlament.gv.at, p.haubner@wirtschaftsbund.at, peter.haubner@parlament.gv.at, eva-maria.himmelbauer@parlament.gv.at, johann.hoefinger@parlament.gv.at, brigitte.jank@parlament.gv.at, karlheinz.kopf@oevpklub.at, karlheinz.kopf@parlament.gv.atjosef.lettenbichler@parlament.gv.at, reinhold.mitterlehner@parlament.gv.atgabriel.obernosterer@parlament.gv.at, gabriel.obernosterer@oevpkaernten.atandreas.ottenschlaeger@parlament.gv.at, elisabeth.pfurtscheller@parlament.gv.atnikolaus.prinz@parlament.gv.at, johann.raedler@parlament.gv.at, raedler@gmx.at, johannes.rauch@parlament.gv.at, dorothea.schittenhelm@parlament.gv.atjohannes.schmuckenschlager@parlament.gv.at, bernd.schoenegger@parlament.gv.at, b.schoenegger@grazervp.at, hermann.schultes@parlament.gv.at, norbert.sieber@parlament.gv.at, johann.singer@parlament.gv.at, michaela.steinacker@parlament.gv.at, georg.strasser@parlament.gv.at, gabriele.tamandl@parlament.gv.at, gabriele@tamandl.net, angelika.winzig@parlament.gv.at, august.woeginger@parlament.gv.at, andreas.zakostelsky@parlament.gv.at,

FPÖ: parlamentsklub@fpoe.at, dagmar.belakowitsch-jenewein@parlament.gv.at, dagmar.belakowitsch-jenewein@fpoe.at, reinhard.boesch@fpoe.at, gernot.darmann@parlament.gv.at, gerhard.deimek@fpoe.at, gerhard.deimek@parlament.gv.at, rupert.doppler@parlament.gv.at, hubert.fuchs@parlament.gv.at, carmen.gartelgruber@fpoe.at, carmen.gartelgruber@parlament.gv.at, heinz-peter.hackl@parlament.gv.atchristian.hafenecker@parlament.gv.at, roman.haider@parlament.gv.at, gerald.hauser@parlament.gv.at, gerald.hauser@netway.at, christian.hoebart@fpoe.at, christian.hoebart@parlament.gv.at, norbert.hofer@parlament.gv.at, norbert.hofer@fpoe.at, johannes.huebner@parlament.gv.at, harald.jannach@fpoe.at, harald.jannach@parlament.gv.atandreas.karlsboeck@parlament.gv.at, axel.kassegger@parlament.gv.at, herbert.kickl@parlament.gv.at, herbert.kickl@fpoe.atanneliese.kitzmueller@parlament.gv.at, anneliese.kitzmueller@fpoe.at, mario.kunasek@parlament.gv.at, mario.kunasek@fpoe.at, christian.lausch@parlament.gv.at, wendelin.moelzer@parlament.gv.atedith.muehlberghuber@parlament.gv.at, werner.neubauer@liwest.at, werner.neubauer@parlament.gv.at, elmar.podgorschek@fpoe.atelmar.podgorschek@parlament.gv.at, walter.rauch@parlament.gv.atjosef.riemer@parlament.gv.at, barbara.rosenkranz@parlament.gv.atwalter.rosenkranz@parlament.gv.at, thomas.schellenbacher@parlament.gv.at, gerhard.schmid@parlament.gv.at, philipp.schrangl@parlament.gv.at, harald.stefan@parlament.gv.at, harald.stefan@fpoe.at, petra.steger@parlament.gv.at, heinz-christian.strache@parlament.gv.at, hc.strache@fpoe.at, bernhard.themessl@parlament.gv.at, harald.vilimsky@fpoe.at, harald.vilimsky@parlament.gv.at, susanne.winter@fpoe.at, susanne.winter@parlament.gv.at, peter.wurm@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@fpoe.at,

GRÜNE: infopool@gruene.at, aygül.berivan-aslan@parlament.gv.at, dieter.brosz@gruene.at, dieter.brosz@parlament.gv.at, christiane.brunner@parlament.gv.at, christiane.brunner@gruene.at, eva.glawischnig@gruene.at, eva.glawischnig-piesczek@parlament.gv.athelene.jarmer@gruene.at, helene.jarmer@parlament.gv.at, matthias.koechl@parlament.gv.at, matthias.koechl@gruene.at, werner.kogler@gruene.at, werner.kogler@parlament.gv.at, alev.korun@gruene.at, alev.korun@parlament.gv.at, ruperta.lichtenecker@gruene.at, ruperta.lichtenecker@parlament.gv.at, sigi.maurer@gruene.at, gabriela.moser@gruene.atgabriela.moser@parlament.gv.at, eva.mueckstein@gruene.at, eva.mueckstein@parlament.gv.at, daniela.musiol@parlament.gv.at, daniela.musiol@gruene.at, pilz@gruene.at, peter.pilz@parlament.gv.at, wolfgang.pirklhuber@gruene.at, wolfgang.pirklhuber@parlament.gv.at, bruno.rossmann@gruene.at, bruno.rossmann@parlament.gv.at, birgit.schatz@parlament.gv.at, birgit.schatz@gruene.at, julian.schmid@parlament.gv.at, judith.schwentner@parlament.gv.at, judith.schwentner@gruene.at, albert.steinhauser@gruene.at, albert.steinhauser@parlament.gv.at, harald.walser@gruene.at, harald.walser@parlament.gv.at, georg.willi@gruene.at, georg.willi@parlament.gv.at, tanja.windbuechler@gruene.at, wolfgang.zinggl@gruene.at, wolfgang.zinggl@parlament.gv.at,

STRONACH: parlamentsklub@teamstronach.at, waltraud.dietrich@parlament.gv.at, marcus.franz@parlament.gv.at, christoph.hagen@parlament.gv.at, jessi.lintl@parlament.gv.at, robert.lugar@parlament.gv.at, kathrin.nachbaur@parlament.gv.at, martina.schenk@parlament.gv.at, leopold.steinbichler@parlament.gv.at, frank.stronach@parlament.gv.at, georg.vetter@parlament.gv.at,

NEOS: klub@neos.eu, nikolaus.alm@parlament.gv.at, rainer.hable@parlament.gv.at, gerald.loacker@parlament.gv.at, beate.meinl-reisinger@parlament.gv.at, beate.meinl@neos.eu, angelika-rosa.mlinar@parlament.gv.at, angelika.mlinar@liberale.at, michael.pock@parlament.gv.at, nikolaus.scherak@parlament.gv.at, matthias.strolz@parlament.gv.at, christoph.vavrik@parlament.gv.at,

31.10.2013 MAIL-ADRESSEN BUNDESRAT (ÖVP SPÖ FPÖ GRÜNE STRONACH):

ÖVP: magnus.brunner@parlament.gv.at, bernhard.ebner@parlament.gv.at,   gregor.hammerl@parlament.gv.at, seniorenbund@stvp.at, harald.himmer@parlament.gv.at, christian.jachs@parlament.gv.at, christian.jachs@freistadt.ooe.gv.at, anneliese.junker@parlament.gv.at, junker@gessler.at, gottfried.kneifel@parlament.gv.at, gkoeberl@gmx.net, guenther.koeberl@parlament.gv.at, eduard.koeck@parlament.gv.at, andreas.koell@parlament.gv.at, s.ledl@tiroler-vp.at, sonja.ledl-rossmann@parlament.gv.at, edgar.mayer@parlament.gv.at, perhab@bierfriedl.at, franz.perhab@parlament.gv.at, christian.poglitsch@parlament.gv.at, martin.preineder@parlament.gv.at, andreas.pum@parlament.gv.at, friedrich.reisinger@aon.at, friedrich.reisinger@parlament.gv.at, sepp.saller@aon.at, josef.saller@parlament.gv.at, gerhard.schoedinger@parlament.gv.at, buergermeister@wolfsthal.gv.at, sepp.steinkogler@aon.at, josef.steinkogler@parlament.gv.at, angela.stoeckl@parlament.gv.at, walter.temmel@parlament.gv.at, f.tiefnig@gmx.at, ferdinand.tiefnig@parlament.gv.at, office@powdertech.at, sonja.zwazl@wknoe.at, sonja.zwazl@parlament.gv.at,

SPÖ: wolfgang.beer@parlament.gv.at, ana.blatnik@spoe.at, ana.blatnik@parlament.gv.at, hans-peter.bock@parlament.gv.at, buergermeister@fliess.tirol.gv.at, adelheid.ebner@parlament.gv.at, gemeinde@gutenbrunn.at, christian.fueller@parlament.gv.at, christian.fueller@spoe.at, elisabeth.grimling@bmukk.gv.at, elisabeth.grimling@parlament.gv.at, elisabeth.grimling@chello.at, johanna.koeberl@parlament.gv.at, kj.konrad@aon.at, klaus.konrad@parlament.gv.at, susanne.kurz@parlament.gv.atbgm.lampel@neufeld-leitha.bgld.gv.at, michael.lampel@parlament.gv.at, ewald.lindinger@parlament.gv.at, lindinger@micheldorf.at, guenther.novak@parlament.gv.at, guenther.novak@mallnitz.at, rene.pfister@parlament.gv.at, inge.posch-gruska@spoe.at, inge.posch-gruska@parlament.gv.at, elisabeth.reich@parlament.gv.at, stefan.schennach@parlament.gv.at, stefan.schennach@spoe.at, wernerstadler@aon.at, werner.stadler@parlament.gv.at, josef.taucher@spoe.at, josef.taucher@parlament.gv.at, bundesratskanzlei@parlament.gv.at, reinhard.todt@spoe.at, reinhard.todt@pvoe.at, richard.wilhelm@parlament.gv.at, ingrid.winkler@wiener-neustadt.at, ingrid.winkler@parlament.gv.at,

FPÖ: hermann.brueckl@fpoe.at, hermann.brueckl@parlament.gv.at, gerhard.doerfler@parlament.gv.at, hans-joerg.jenewein@fpoe.at, hans-joerg.jenewein@parlament.gv.at, erich.koenigsberger@parlament.gv.atgerd.krusche@parlament.gv.at, c.michalke@gmx.at, cornelia.michalke@parlament.gv.at, monika.muehlwerth@parlament.gv.at, reinhard.pisec@fpoe.at, reinhard.pisec@parlament.gv.at, dietmar.schmittner@parlament.gv.at,

GRÜNE: efgani.doenmez@gruene.at, efgani.doenmez@parlament.gv.at, heidelinde.reiter@parlament.gv.at, marco.schreuder@gruene.at, marco.schreuder@parlament.gv.at, nicole.schreyer@gruene.at, nicole.schreyer@parlament.gv.at,

STRONACH: gerald.zelina@teamstronach.at,

BUNDESRATSKANZLEI: bundesratskanzlei@parlament.gv.at,

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31.10.2013 VGE-Wissensstand nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr:

FAX-ADRESSEN:

GENERALDIREKTOR Mag. Mag. (FH) Konrad KOGLER PERSÖNLICH - BMI
FAX 01-531-26-DW-32-45

BMI FAX 01-531-26-DW-21-91

BUNDESKRIMINALAMT FAX 01-24836-85090

Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara PRAMMER
FAX 01-401-10-DW-2345

Zweiter Präsident des Nationalrates Karlheinz KOPF
FAX 01-401-10-DW-2309

Dritter Präsident des Nationalrates Norbert HOFER
FAX 01-401-10-DW-2308

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion - Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament Klubvorsitzender Mag. Andreas SCHIEDER
FAX 01-401-10-DW-3455

Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei, Klubobmann Dr. Michael SPINDELEGGER
FAX 01-401-10-DW-4437

Freiheitlicher Parlamentsklub Klubobmann Heinz-Christian STRACHE
FAX 01-401-10-DW-7070
FAX 01-401-10-DW-7098

Der Grüne Klub im Parlament - Klub der Grünen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament Klubobfrau Dr.in Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK
FAX 01-401-10-DW-6793

Parlamentsklub Team Stronach Klubobmann Ing. Robert LUGAR
FAX 01-401-10-DW-8008

Klub NEOS Das Neue Österreich und Liberales Forum Klubobmann Mag. Dr. Matthias STROLZ
FAX 01-401-10-DW-9009 ... Persönlicher Hinweis: bis 12.11.2013 12:00 nicht erreichbar
TEL 01-401-10-DW-9000 ... Persönlicher Hinweis: bis 12.11.2013 12:00 nicht erreichbar

BUNDESRAT:

Präsident des Bundesrates Reinhard TODT,
FAX 01-40-110-DW-2434

Vizepräsident des Bundesrates Mag. Harald HIMMER,
FAX 01-40-110-DW-4418 (Sekretärin)

Vizepräsidentin des Bundesrates Mag.a Susanne KURZ,
FAX 01-40-110-DW-3872

KANZLEI DES NATIONALRATES, FAX 01-401-10-DW-25-37

KANZLEI DES BUNDESRATES, FAX 01-40-110-DW-2435

Parlamentsdirektor Dr. Harald DOSSI, FAX 01-401-10-DW-2540

PARLAMENT BÜRGERSERVICE UND AUSKUNFTSSTELLE FAX 01-531 26-2125

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#83
ANTWORT 83: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html

HINWEIS AUF ANTWORT 82: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ TOTALVERSAGEN

ANTWORT 82: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

Für alle Opfer: Justiz-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Kinderheim-Opfer, JUWO-Opfer, Trennungsopfer, ...
Für das Wohl aller Menschenkinder, besonders für Enkel Christoph und Lucas

VÖLKERMORD FOLTER ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN FÜR UNSCHULDIGE KINDER ... STRAFSACHE SCHWERVERBRECHEN 2013

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE - JUSTIZ TOTALVERSAGEN - JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

03.11.2013 11:03 Uhr VGE-Sachverhaltsbericht KURZ UND BÜNDIG: TATSACHEN: "HOHE UND HÖCHSTE RICHTER DER REPUBLIK ÖSTERREICH URTEILEN ÜBER SICH SELBST"

Fast 4 Jahre lang wird kein einziger VGE-Beweis (darunter unwiderlegbare Tatsachenbeweise wie Fotos, DVD-Szenen, Screens), keine einzige von schriftliche Zeugenaussage von 60 Zeugen (einschließlich KURIER, servusTV, ORF-HEUTE IN ÖSTERREICH), keine einziges VGE-Beweismittel und keine einzige VGE-Begründung gewürdigt. Die objektive Wahrheit über die beste Sicherung und Förderung des Enkel-Kindeswohls bei den VGE wird beharrlich ignoriert. Gesunde, fröhliche, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder (kindgemäße "Extremsportler") werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Das extreme Menschen-Kindesleid kann nicht veröffentlicht werden. Dazu: Extrem hoher materieller Schaden sowohl für die VGE (75.000 EURO Verfahrenskosten und HONORARE) als auch für die Republik Österreich (das österreichische Volk) "frei Schnauze" 980.000 EURO. (49 Monate x 10.000 EURO pro Monat x 2 Kinder = 980.000 EURO). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder. Angeblicher materieller Schaden für die Republik Österreich: 2 Milliarden EURO pro Jahr ohne Folgekosten und abgesehen vom extremen Menschenkindesleid. Die Enkelkinder und deren VGE werden von schwerkriminellen Amtsträgern der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH und Tätern existenziell bedroht.

TOTALES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT - HOHE UND HÖCHSTE RICHTER URTEILEN ÜBER SICH SELBST. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN GERICHTE. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN STAATSANWÄLTE.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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TATORTDOKUMENTATION - Quelle 01-55:

http://www.slideserve.com/cira/1-der-tatort-im-kriminalistischen-sinne



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4735



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4737



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
TATORTDOKUMENTATION www slideserve com POWERPOINT 03.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4739


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ZITATE: 17. Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich 1. Ziel Zeugenermittlung und -vernehmung ("Tatzeugen" "Ohrenzeugen", "Zeugen vom Hörensagen") 2. Ausmaß – großzügig auslegen! Tageszeit beachten! - Nicht selbst ausgrenzen! - von der Tatzeit ausgehen bzw. diese eingrenzen - nicht auf Anwohner reduzieren (Zeitungsausträger,  Busfahrer, Taxifahrer etc.) 4. Vorgehen - systematisch, umfassend, - alle erfassen (EMA-Auszug), protokollieren, - ggf. Öffentlichkeitsaufruf (,,Wer kann Angaben machen?") ZITATE-ENDE

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Aktueller persönlicher Hinweis: Maschinelle Transkription mit Tippfehlern, die vielleicht behoben werden.

QUELLE: http://www.slideserve.com/cira/1-der-tatort-im-kriminalistischen-sinne

1. Der Tatort im kriminalistischen Sinne - Transcript

1. 1. Der Tatort im kriminalistischen Sinne Ort, an dem sich das kriminalistisch und strafrechtlich bedeutsame Geschehen ereignet hat

2. 1. Der Tatort im kriminalistischen Sinne Umfasst alle Orte, an denen Daten zur Lsung des Falles zu finden sind Vorbereitungsort Annherungsweg weitere und nhere Umgebung des Handlungsortes Fundort des Opfers Fluchtweg Fluchtfahrzeug Verbringungs- und Verbergungsort der Beute Aufbewahrungsort der Tatwerkzeuge Wohnung des Tatverdchtigen Arbeitsplatz des Tatverdchtigen

3. 1.1 Bedeutung des Tatortes a) wichtigste Informationsquelle fr die Erhebung des objektiven und subjektiven Tatbefundes b)begrndet (jurist. TO) die rtliche Zustndigkeit der Polizei c) begrndet Gerichtsstand im ersten Rechtszug d) ermglicht Feststellungen von Tatzeugen/Verdchtigen und Zeugen am TO und im Wahrnehmbarkeitsbereich (TO i. w. S.)? e) ermglicht die berprfung von Zeugenaussagen und Einlassungen des Tters anhand der objektiven Spurenlage f) lsst Zusammenhnge mit anderen Straftaten erkennen, ggf. Perseveranz

4. 1.1 Bedeutung des Tatortes II g) ermglicht durch das Feststellen von Spuren und anderen materiellen Wirkungen des Ereignisses Rckschlsse auf andere Orte (TO im weiteren Sinne)? Bestimmung zeitlicher Ablufe Ermittlung der Begehungsweise (Straftat bestimmen und Tatzusamenhnge erkennen (Serientaten, Perseveranz)? Hinweise zu Ttern(n) Gre, Krperbau, Merkmale, Kleidung, Tatwerkzeuge, Verkehrsmittel ermglicht die strafrechtliche Qualifizierung des Delikts Grundlage fr Fahndungsauslsung und sofortige Ergreifung des Tters

5. 1.2 Vernderbarkeit des Tatortes Der Tatort unterliegt verschiedenen Vernderungen Tter/Tatbeteiligte Verschleierung der Tat, der Tterschaft oder des Tatgeschehens Unbeteiligte Dritte (Schaulustige)? Rettungs- und Hilfskrfte (Notarzt, Feuerwehr)? Verkehrsmittel, wenn Tatort im ffentlichen Verkehrsraum liegt Witterungseinflsse (Schnee, Regen, Sturm)? Tiere (Fra oder Verschleppung von Krperteilen, Spuren etc.)? Natrliche Vernderungen durch stoffliche Auflsung, Verwesung, Fulnis Eigene Krfte (Unbedachtes Handeln, Verkennen der Gre des Tatortes Beachte: Nachtrglich entstandene undokumentierte Vernderungen knnen Trugspuren erzeugen!

6. 1.3 Sicherung des Tatbefundes zu Beweiszwecken 94StPO (1) Gegenstnde, die als Beweismittel fr die Untersuchung von Bedeutung sein knnen, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. Beweissicherung ist Aufgabe polizeilicher Tatortarbeit Spurensuche und -sicherung ist Bestandteil des Beweissicherungsverfahrens

7. 2. Der Erste Angriff - Begriff umfasst alle unaufschiebbaren Feststellungen und Manahmen zur Aufklrung einer Straftat Von Kenntnisnahme und bis Abschluss der Tatbefundaufnahme Tatortsicherung Schutz mglicher Spuren und Zeugen vor Vernderungen Tatortbesichtigung berblick ber Tatort und Ereignis, der es gestattet, das weitere Vorgehen zielgerichtet und differenziert zu gestalten Tatortuntersuchung Tatortspezifische Suche nach Spuren und anderen objektiven Beweismitteln)? Zeugen- und Verdchtigenfeststellung am TO und in seiner Umgebung Wahrnehmbarkeitsbereich Tatortdokumentation

8. 2. Der Erste Angriff - Ziele Abwehr von Gefahren und/oder Unterbindung nicht abgeschlossener Tathandlungen Schutz und Sicherung von Spuren Feststellung und Dokumentation des Tatbefundes Sicherstellung der Tataufklrung, der Tterergreifung und der strafprozessualen Beweisfhrung

9. 2. Phasen Sicherungsangriff Eingang der Information (Sofortphase)? Fahrt zum Tatort? Manahmen am Tatort 2.1 Gefahrenabwehr 2.2 vorlufige Festnahme, Fahndungsmanahmen 2.3 Schutz und Sicherung des Tatortes? bergabe des Tatortes

11. 3. Der Auswertungsangriff - Begriffsbestimmung PDV 100, Ziffer 2.2.3 Beim Ersten Angriff sind neben Manahmen der Gefahrenabwehr der Tatort zu sichern und erste wesentliche Feststellungen ber den Tathergang zu treffen (Sicherungsangriff) und der Tatbefund zu erheben Auswertungsangriff)

12. 3.1 Der Auswertungsangriff-Manahmen Besichtigung des Tatortes gemeinsam mit dem Leiter Sicherungsangriff Tatortsicherung prfen Krftelage prfen (Sachverstndige, Spezialisten oder weitere Krfte)? Tatortbefundaufnahme A Beschreiben, Fotografieren, Vermessen, Skizzieren des Tatortes B objektiver Tatbefund Spuren suchen, markieren und sichern Vergleichsmaterialien sichern Lichtbilder und Skizzen fertigen Operative Spurenauswertung C subjektiver Tatbefund Tatbeteiligte und Zeugen suchen, feststellen, vernehmen Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich Fahndung ergnzen Lagebericht und Meldungen Tatortbefundbericht, Skizzen, Zeichnungen, Spurensicherungsbericht, Bildanlage etc.

13.  Grundstze der Spurensuche Systematisch und sorgfltig vorgehen (systematisch/heuristisch)? Erkannte Spuren sofort kennzeichnen (Spurentafeln, Kreide, Pfeile)? Vorgehen: Tatort besichtigen und Beschreiben Tatort fotografieren (siehe auch Tatortfotografie)? Spurensuche und Markierung (Spurentafeln, Nummern)? Fotografische Spurensicherung Beschreibung und Vermessung der Spuren Sicherung der Spur Nichts Betreten oder berhren, was nicht auf Spuren untersucht wurde Nichts Verndern, was nicht beschrieben oder fotografiert wurde Nichts Ablegen, nicht rauchen, trinken, essen Keine Waschgelegenheit oder Toilette benutzen

14. Methoden Spurensicherung I 1. Fotografie/Videografie Berhrungsfreie Sicherung aller sichtbaren/latenten Spuren bersichts- und Detailaufnahmen Nahaufnahmen immer mit Mastab 2. Asservierung der Spur im Original Ohne Spurentrger (abgeschabter Blutstropfen)? Mit Spurentrger (Messer mit anhaftendem Blut, Kleidung mit Erdspuren vom TO, Schlieblech der Tr mit Werkzeugspuren Mit Hilfsspurentrger (Wattestbchen fr Blutschmierer, Klebeband fr Faserspuren)? 3. Sicherung durch Reproduktion Transport des Spurentrgers unmglich/ unverhltnismig Trrahmen mit Werkzeugspur, Reifen-/Schuheindruck im Erdreich

15. Methoden Spurensicherung II 4. Zeichnerisch Skizzen/Zeichnungen vom Tatort, Lage von Spuren zueinander etc. 5. Protokollarisch Beschreibung des chronologischen und systematischen Vorgehens insbesondere, wenn fotografische Darstellung nicht ausreicht Situationsspuren (Schlieverhltnisse, Reihenfolge der Asservierung)? Asservatenliste fertigen

16. Operative Spurenauswertung Ist die zusammenhngende Beurteilung aller Informationen und sachlichen Beweismittel, um weitere Erkenntnisse ber Vorbereitung und Planung sowie Tatgeschehen, Handlungsablauf, Tter und Opfer zu gewinnen Ziele: Relevanzprfung aufgefundener Spuren Anhaltspunkte fr Versionsbildung Anhaltspunkte zum Auffinden weiterer Spuren Anhaltspunkte zur Beschaffung von Vergleichsmaterial Anhaltspunkte fr Ausschluss Tatortberechtigter Anhaltspunkte fr fahndungsrelevante Informationen

17. Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich 1. Ziel Zeugenermittlung und -vernehmung ("Tatzeugen" "Ohrenzeugen", "Zeugen vom Hörensagen") 2. Ausmaß – großzügig auslegen! Tageszeit beachten! - Nicht selbst ausgrenzen! - von der Tatzeit ausgehen bzw. diese eingrenzen - nicht auf Anwohner reduzieren (Zeitungsausträger,  Busfahrer, Taxifahrer etc.) 4. Vorgehen - systematisch, umfassend, - alle erfassen (EMA-Auszug), protokollieren, - ggf. Öffentlichkeitsaufruf (,,Wer kann Angaben machen?")

18.  Tatortfotografie 1. Orientierungsaufnahmen Unmittelbar nach dem Eintreffen aus mehreren Richtungen fotografieren Lage des Tatortes zu seiner Umgebung, markante Objekte zur Wiedererkennung ggf. erhhter Standort, Luftbild (Helikopter, Google Earth) Leporello 2. bersichtsaufnahmen gesamter Ereignisort aus Augenhhe, ggf. Leporello Keine Krfte/Einsatzmittel im Fotobereich Keine Vernderungen vor der Fotografie In Rumen diagonal fotografieren

19. Tatortfotografie 3. Teil-bersichtsaufnahmen immer mit Nummerntafel und Mastab! Vom Allgemeinen zum Besonderen Weg des Tters Lage von Spuren zum Tatort und zueinander berlappend 4. Detailaufnahmen immer mit Nummerntafel und Mastab! Spuren und deren Lage zum Spurentrger senkrecht zur Spur (Stativ)? formatfllend Bei dreidimensionalen Strukturen Kontraststeigerung durch Streif-/Schrglicht zwei Aufnahmen (Lage der Spur auf Spurentrger, Spur selber)?

20. 3D-Laserscanning

21. 3D-Laserscanning

24. 3.1 Manahmen bei Festnahme Prfen, inwiefern Manahmen zu SpuSi/SpuSchutz a) bereits am Festnahmeort erforderlich b) bzw. spter auf der Dienststelle erfolgen knnen Spuren nach Krperkontakt / Kampf mit dem Opfer: Sicherstellung der Kleidungsstcke Mglichst gesamte Kleidung als Spurentrger Kontaktspuren (Haare und Fasern)? Sekretspuren (Sperma, Blut etc.)?

25. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren an Kleidungsstcken Tatverdchtiger zieht Kleidung selbst aus jedes Kleidungsstck oberflchlich auf lose anhaftende Gegenstnde prfen (Haare, Erd- und Vegetationsspuren)? diese werden unverndert fotografiert, asserviert und einzeln verpackt Zustand sichtbarer Spuren vor dem Verpacken protokollieren trockene Kleidungsstcke immer einzeln verpacken (Papiertten)? nasse/feuchte Kleidung darf zum Transport bis zur Dienststelle in Plastiktten verpackt werden (dort sofort zum Trocknen bei Zimmertemperatur aufhngen)?

26. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren an Schuhen Schmutzantragungen mglichst am TO dokumentieren (Beschreibung, Fotografie)? grobe Schmutzteile abnehmen und separat sichern Schuhe in luftdurchlssigen Kartons bzw. Papiertten verpacken keine Plastiktten verwenden

27. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren am Krper des Tatverdchtigen je nach Tat sind unterschiedliche Spuren zu erwarten (Sekrete, Fasern, Schmauch)? Verhinderung der Spurenbeseitigung durch den Tter: Toilettengang rztliche Untersuchung Transport zur Dienststelle Krper auf anhaftende Blut-, Sekret- und Haarspuren absuchen Spuren dokumentieren (Foto) und vor Vernderung schtzen, ggf. am Festnahmeort sichern Papiertten ber Hnde des Tters fixieren (Schutz gegen Spurenverlust) Plastik vermeiden (elektrostat. Aufladung)?

28. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren am Krper des Tatverdchtigen Blut-/Sekretspuren: mit Wattestbchen (ggf. dest. Wasser) abreiben Spuren unter Fingerngeln: bei allen vermuteten Krperkontakten zwischen Tter und Opfer sichern Fingernagelschmutz mit Holzstbchen herauskratzen Fingerngel abschneiden, einzeln verpacken und beschriften Verletzungen sofort dokumentieren (Foto, Beschreibung) und von einem Arzt begutachten zu lassen)?

29. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren im Krper des Tters bei Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum ist krperliche Verfassung des Tters zu dokumentieren und ggf. durch einen Arzt begutachten zu lassen Blutprobe: - zur Feststellung des BAK - Beeinflussung durch Medikamente oder Drogen Urinprobe: - Feststellung des Drogen-/Medikamentenmissbrauchs

30. 3.1 Manahmen bei Festnahme Vergleichsmaterial aufgrund einer unklaren Spurenlage am TO bzw. am Opfer sind Vergleichsmaterialien frhzeitig zu erheben: Haarproben: Haarlnge und -farbe kann verndert werden Stoffproben von Kleidungsstcken(Tter und Opfer)? Blutprobe: zum Vergleich des DNA Profils -Anordnung Richter 81a, 81e (Molekulargenetische Untersuchung) und 81 f StPO (Durchfhrung der Untersuchung)? Mundschleimhautabstrich

31. 3.2 Manahmen im Krankenhaus spezielle SpuSi- Manahmen bei Einlieferung in ein KH krperliche Untersuchung erfolgt durch einen Arzt sichergestellte Spuren werden durch Polizei bernommen Vaginalabstriche Spermaspuren Speichelspuren Blutspuren Haare Blut- und Urinproben auf korrekte Beschriftung und Verpackung achten

32. 3.2 Manahmen im Krankenhaus Weitere SpuSi-Manahmen Verletzungen o.a. Spuren von Gewalt an Opfer und Tter dokumentieren (Foto mit Mastab)? Bissspuren suchen (lassen), insb. bei Sexualdelikten Fingerabdrcke von Tter, Opfer u.a. Tatbeteiligten abnehmen Schussspuren am Krper (Ein-, Aus-, Streifschsse, Schmauchspuren) dokumentieren und sichern Fingernagelschmutz (Blut, Hautschppchen, BTM, Fasern etc.) Kleider sicherstellen (einzeln verpacken, feuchte Kleider nur kurzfristik luftdicht verpacken, schnellstens trocknen)? lose anhaftende Spuren vor Abfall oder Abrieb schtzen Blut-/Urinproben soweit erforderlich Vergleichsproben (Blut, Mundschleimhautabstrich) fr DNA-Analyse

33. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Dient der Schaffung optimaler Voraussetzungen fr eine optimale Spurensuche, -sicherung und -auswertung Allgemeine Spurensituation Auffindesituation festhalten Zustand: Motor (luft, warm/kalt), Beleuchtung, Radio, Tren etc. (Unfall)spuren/Beschdigungen beurteilen Passen Anstostellen zum Gesamtbild Art der Reifenspuren (Brems-, Beschleunigung-, Blockierspur)? Umherliegende Passstcke (Kunststoffteile, Glas, Lacksplitter)? Schuhspuren, Blutspuren Relikte (Tatwaffen, Tatwerkzeug, Zigarettenreste)? Wetter, Lichtverhltnisse, Beleuchtung, Verkehrszeichen

34. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Manahmen Markierung der Spuren Dokumentation von Verformungen mit Vermessung, fehlende Teile, mgliche Passstcke, Fremdlackantragungen Fahrzeugbeschreibung (Kennzeichen, Art, Laufleistung, Tren, Verschlusszustand, Beleuchtung, Besonderheiten: Aufkleber, Anbauten, Beschriftungen etc.

35. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Aufbruchspuren Werkzeugspuren von: Schraubendrehern an Tr und Fensterpfalz (Kratzer/Scharten)? Schlossstecher, evtl. Bruchstck vorhanden Nachschliewerkzeuge (Ausbau erforderlich)? Bohrern (Schloss, Verriegelung)? Zerstrte Scheiben Bruchspuren Zurckgebliebene Fremdkrper (Keramikteile von Zndkerzen, Steine, Nothammer, ggf. andere Werkzeuge)?

36. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Spuren am Fahrzeug Gegenstandsspuren/Relikte Beschreibung aller im Fz. vorhandenen Gegenstnde sachgerechte Sicherstellung verdchtiger Gegenstnde wie Tatwerkzeuge, Tatwaffen, Beute, Maskierungsmittel Inaugenscheinnahme des Fahrzeugkofferraumes Kontaktspuren Textilfasern sichern durch Abkleben (Sitze, Kopfsttze, Gurte)? Eingeschmolzene Fasern erfordern Ausbau eines Teiles Fingerspurensicherung an geeigneten Stellen (Spiegel, Amaturen, Schalthebel, Fenster, Tren, lackierte Flchen)? DNA-Kontaktspuren (Lenkrad, Trgriff, Schalthebel, Airbag ggf.)? Blut- und Sekretspuren, Haare, Sperma

37. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Weiter Spuren am Fahrzeug Aschenbecherinhalt (Zigarettenkippen, Kaugummi etc.)? Schmutz aus dem Furaum (separat zum jeweiligen Sitz)? Stellung der Sitze, Lenkradhhe, Zustand von Schaltern Identittspapiere, Fhrerschein Motorraum Versteckmglichkeiten in Hohlrumen (BTM, Schmuck etc)? Manipulation an Fahrgestell-/Motornummer Unklare Schweinhte Neulackierungen

38. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Spuren nach Fahrzeugbrand Versicherungsbetrug denkbar Verdachtsmomente ??? Sachverstndigen hinzuziehen Auf technischen Defekt prfen/prfen lassen Hinweise auf Brandbeschleuniger (Kofferraum,Motorraum, Innenraum)? Zustand der Fenster und Tren (Verschluss?)?

39. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen ACHTUNG Transport auf Fahrzeugtransporter - kein Abschleppen (Spurenschutz)? Bei Schussabgabe im Fahrzeug, knnen Rckstnde ausgelster Airbag-Treibstze zu Fehldeutungen fhren Spezialisten hinzuziehen fr den Ausbau von Sicherheitsgurten mit Gurtstrammern Airbag (Explosionsgefahr)? GPS-Anlagen Fahrtenschreiber Hinweise auf Sexualdelikte Innen abmontierte Trffner, Spermaflecke, Vaginalsekret, Haarbschel, Wischtcher, zerrissene Unterwsche

40. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Diebesgut kann Spurentrger sein vom ... Tter Geschdigten Tatort / Aufbewahrungsort Transportmittel Spurenzusammenhnge herstellen Diebesgut bei Tter Nachweis Herkunft Diebesgut im weiteren Bereich des Tters -Nachweis der Beziehung zum Tter und zum Geschdigten Diebesgut bei Hehler Nachweis Person des Diebes und Geschdigten

41. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Kleinere, am Krper tragbare Gegenstnde Fingerspuren von Ttern und Geschdigten am Gegenstand oder an Teilen davon (Dokumente in Geldbrse, Batterien in elektrischen Gerten)? Werkzeugspuren von der Vernderung/Vernichtung individueller Zeichen/Nummern, vom ffnen von Behltnissen Faserspuren von der Kleidung des Tters oder Opfers (insb. Bei rauhen oder scharfkantigen Gegenstnden)? Krperspuren (DNA) insb. vom Geschdigten, wenn der Gegenstand lnger am Krper getragen oder damit hantiert wurde (Uhren, Schmuck, Waffen, Gegenstnde, Taschenmesser)? Individuelle Gebrauchsspuren vom Geschdigten

42. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Grere schwergewichtige Gegenstnde Transportspuren Spuren von Kofferraum des Fahrzeuges (Fasern, Lackspuren)? Spuren von Hilfsmittel der Umlagerung bzw. des Bewegens der Gegenstnde (Werkzeugspuren von Gabelstaplern, Sackkarren, Ketten sowie Werkzeugspuren und Farbantragungen von Brechstangen o.a)? Werkzeugspuren und Fingerspuren (Tter und ggf. Geschdigter an weggeworfenen Gegenstnde (Tresor)? Erd- und Vegetationsspuren von frherem Aufbewahrungsort

43. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Fundort im Freien Gegenstnde gebunkert, evtl mit Klebeband wasserdicht gemacht Passstckfunktion Fingerspuren Fasern vom Tter Verpackungsmaterial (Plastiktten) mit Fingerspuren

44. 4. Tatortdokumentation- Bedeutung Unmittelbarkeitsgrundsatz gem. 250 ff StPO In der gerichtlichen Hauptverhandlung darf nur als Beweis gewrdigt werden, was dort als Augenscheinsbeweis oder Zeugenbeweis unmittelbar erhoben wird! 1. Augenscheinsbeweis gem. 86 StPO sinnliche Wahrnehmung durch das Gericht Augenscheinsgegenstnde gem. 86 StPO knnen sein: Abbildungen, Lichtbilder, Filme und Videoaufnahmen Straen- und Lageplne 2. Zeugenbeweis gem. 250 ff StPO Zeichnungen und Skizzen beweisen nur ihre Existenz und knnen nicht verlesen werden, ihr Urheber ist vor Gericht als Zeuge zu vernehmen polizeiliche Protokolle (ZV, TOB) knnen in der Hauptverhandlung verlesen werden i. d. R. ist aber der Zeuge bzw. Urheber (Polizeibeamter) als Zeuge zu hren Mit der Tatortdokumentation soll den Prozessbeteiligten ein mglichst umfassendes und detailliertes Bild vom Tatort geliefert werden, sie ist z. T. direkter Bestandteil der gerichtlichen Beweisaufnahme (Bildanlagen, Videos)?

45. 4.1 Der Tatortbefundbericht PDV 100, Anlage 20 ber den Ersten Angriff ist ein Tatbefundbericht zu fertigen, der die Feststellungen beim Eintreffen am Tatort, Beschreibung des Tatortes, des Tatobjektes, des Opfers, der Spurensuche und Spurensicherung (objektiver Befund), Darstellung vom Tathergang, Tatumstnden, Zeugenaussagen und eigenen Schlussfolgerungen (subjektiver Befund)? getroffenen Manahmen enthalten soll.

46. 4.1 Der Tatortbefundbericht Ermglicht Rekonstruktion von Manahmen Tatortbefund Tatsituation und Tatgeschehen Schriftliche Dokumentation aller Ergebnisse der Tatortarbeit von der Ereignismeldung bis zur Freigabe des Tatortes Kann durch Skizzen, Zeichnungen, Bilder etc ergnzt werden (Anlagen)? Beschreibung grundstzlich im Prsenz Zweck: Arbeitsgrundlage und Gedchtisnissttze fr weitere Ermittlungen Beweisgrundlage im Strafverfahren Auswertequelle fr KPMD

47. 4.1 Tatortbefundbericht I/III 1.Allgemeines 1.1Eingang der Meldung 1.2Benachrichtigungen 1.3Eingesetzte Krfte, Fhrungs- und Einsatzmittel 1.4Eintreffen am Tatort 1.5Angetroffene Personen 1.6Witterungs- und Lichtverhltnisse

48. 4.1 Tatortbefundbericht II/III 2.Objektiver Tatortbefund 2.1Beginn und Ende der Tatortbefundaufnahme 2.2Tatort im weiteren und engeren Sinn 2.3Tatobjekt / Opfer 2.4Beschreibung der Spuren 2.5Spurensicherungsbericht 3.Subjektiver Tatortbefund 3.1Aussagen vom Opfer und/oder von Tatzeugen 3.2Aussagen der am Tatort angetroffenen Personen 3.3Reaktionen und/oder Verhaltensweisen von Personen 3.4Vorgenommene Vernderungen

49. 4.1 Tatortbefundbericht III/III 4.Kriminalistische Schlussfolgerungen (Keine rechtliche Wertung!)? Bewertung aller bis zu diesem Zeitpunktgetroffenen Feststellungen aus dem objektiven und subjektiven Tatortbefund Hypothese ber Tatablauf, Tter, Opfer, Beweise 5.Abschlieende Manahmen 5.1Beschlagnahme oder Freigabe des Tatortes 5.2Beschlagnahme von Beweismitteln 5.3Festnahmen 5.4Fahndungsmanahmen 5.5Sonstiges Anlagen: Bildanlage, Skizzen, Zeichnungen etc

50. 4.1 Tatortbefundbericht I Dienststelle Ort, Datum IGVP-Nr. T a t o r t b e f u n d b e r i c h t zum Verdacht (Straftat) am ......... in .......... Geschdigter: (Personalien)? Tatverdchtiger: (Personalien)? 01. Meldung: (Wann genau? Wer an wen? was?)? 02. am TO angetroffen (eigene und fremde Krfte, Berechtigte, Zeugen)? 03. Tatortsicherung (Art der Sicherung? seit wann? welche Krfte? Wechsel?)? 04. Untersuchungsfhrung (Dgr., Name, Dienststelle,von - bis)? 05. Spurensicherung (Dgr., Name, Dienststelle,von - bis)?

51. 4.1 Tatortbefundbericht II 06. objektiver Befund ggf. Unternummern: Witterung, Ablauf der Befundaufnahme, allg. Lage des TO; Beschreibung des TO; Besonderheiten wie Lage der Leiche, Bekleidung des Geschdigten; wesentliche Spuren, die bestimmte Tatbestandsmerkmale oder Begehungsweisen verdeutlichen etc. 07. subjektiver Befund Mitteilungen von Zeugen, Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich usw., ggf. Verweis auf ZV- oder Befragungsprotokoll, auch Negativergebnisse 08. veranlasste Manahmen Fortdauer der TO-Sicherung, Beschlagnahme, Versiegelung, bergabe, Eigentumssicherung, Gefahrenabwehr, berfhrung, Einsatz Fhrtenhund, Gerichtsmedizin, Festnahme etc. Name, Dgr. Anlagen (Fotos, Videos, Skizzen, Zeichnungen etc)?

52. 4.2 Spurensicherungsbericht dient der objektiven Darstellung ? welche Spur ? wo ? wann ? von wem ? wie gesichert wurde

53. 4.2 Spurensicherungsbericht Enthlt Vorgangs- und KTU-Nummer eindeutige Spuren-Nummern exakte Spurenbeschreibung Vermerk ber Verbleib von Spuren und VM Unterschrift

54. 4.3 Zeichnungen immer mastabsgerecht, exakte Lage von Spuren darstellen, vollstndig, ggf. unter Verwendung von Bauzeichnungen, Flurkarten, etc. Mastab, Messpunkte, Nordpfeil, Inhalt, Urheber, Bezugs-TOB bzw. Vorgangsnummer z.B. Unfallzeichnung

55. 4.4 Skizzen freihndig, ohne Mastab, Grober berblick ber die Lage des Tatortes bzw. die Lage der Spuren zueinander, nur das Wesentliche Inhalt, Nordpfeil, Urheber, Bezugs-TOB oder Spurensicherungsbericht, Tgb.-Nr. z.B. Tatortskizze, Skizze zum FH-Einsatz

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Persönliche Anmerkung: 17 neue Screens
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#84
ANTWORT 84: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

TATORT LANDESGERICHT WIEN

"AKTUELLER ARBEITSSPEICHER"

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: TATORT LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN - HINWEIS AUF DEN VGE-SCHRIFTSATZ (99 Seiten vom 20.10.2013) IN

ANTWORT 82: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

Für alle Opfer: Justiz-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Kinderheim-Opfer, JUWO-Opfer, Trennungsopfer, ...

Für das Wohl aller Menschenkinder, besonders für Enkel Christoph und Lucas

VGE-SACHVERHALTSBERICHT: JUSTIZ TOTALVERSAGEN

JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TOTALVERSAGEN (*)

(*) aktenführende und informierte Amtsträger JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH mit sinngemäßen  Diensteiden:

RStDG § 29 (1) Der Richter hat bei Antritt seiner ersten Planstelle folgenden Diensteid zu leisten:

Ich schwöre, daß ich die in der Republik Österreich geltende Rechtsordnung unverbrüchlich beachten und meine ganze Kraft in den Dienst der Republik stellen werde.

ZZ 20131029 PARLAMENT NATIONALRAT ANGELOBUNG 29.10.2013 DIENSTEID
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=885.0

PFLICHTEN DES RICHTERS - SEITE 1 ANTWORT 01: RStDG § 29 Diensteid des Richters
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=502.0

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VÖLKERMORD FOLTER ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN FÜR UNSCHULDIGE KINDER ... STRAFSACHE SCHWERVERBRECHEN 2013

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE - JUSTIZ TOTALVERSAGEN - JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

03.11.2013 11:03 Uhr VGE-Sachverhaltsbericht KURZ UND BÜNDIG: TATSACHEN: "HOHE UND HÖCHSTE RICHTER DER REPUBLIK ÖSTERREICH URTEILEN ÜBER SICH SELBST"

Fast 4 Jahre lang wird kein einziger VGE-Beweis (darunter unwiderlegbare Tatsachenbeweise wie Fotos, DVD-Szenen, Screens), keine einzige von schriftliche Zeugenaussage von 60 Zeugen (einschließlich KURIER, servusTV, ORF-HEUTE IN ÖSTERREICH), keine einziges VGE-Beweismittel und keine einzige VGE-Begründung gewürdigt. Die objektive Wahrheit über die beste Sicherung und Förderung des Enkel-Kindeswohls bei den VGE wird beharrlich ignoriert. Gesunde, fröhliche, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder (kindgemäße "Extremsportler") werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Das extreme Menschen-Kindesleid kann nicht veröffentlicht werden. Dazu: Extrem hoher materieller Schaden sowohl für die VGE (75.000 EURO Verfahrenskosten und HONORARE) als auch für die Republik Österreich (das österreichische Volk) "frei Schnauze" 980.000 EURO. (49 Monate x 10.000 EURO pro Monat x 2 Kinder = 980.000 EURO). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder. Angeblicher materieller Schaden für die Republik Österreich: 2 Milliarden EURO pro Jahr ohne Folgekosten und abgesehen vom extremen Menschenkindesleid. Die Enkelkinder und deren VGE werden von schwerkriminellen Amtsträgern der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH und Tätern existenziell bedroht.

TOTALES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT - HOHE UND HÖCHSTE RICHTER URTEILEN ÜBER SICH SELBST. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN GERICHTE. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN STAATSANWÄLTE.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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Seite 25-93 Texte und Dateien in Arbeit - Bitte um Geduld und Verständnis

"AKTUELLER ARBEITSSPEICHER"

(Der Text wird hier anonymisiert und dann nach Antwort 82 verschoben.)

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"PLATZHALTER" PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE ** (99):

VORANGESTELLT WIRD: Causa Angelika http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=891.0

Wir feiern das sieben Jahres Jubiläum!

seit Sieben Jahre Enkelkind- Verbot, vielleicht schon Tot ?
kein Pflegschaftsverfahren
kein Strafverfahren
keine Akteneinsicht
kein Besuchs und Umgangsrecht, totale Isolation!

Gegen Vergessen ein Besuch bei: www.enkelkind-grosseltern.at

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2. TEMPORÄRER ARBEITSSPEICHER FÜR CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ TOTALVERSAGEN (*)

ANTWORT 82: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TOTALVERSAGEN JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH (*) 

(*) betrifft: aktenführende und informierte Amtsträger

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VGE-SCHRIFTSATZ VOM 20.10.2013
TEXTE UND DATEIEN IN ARBEIT FÜR ANTWORT 82 SIEHE GANZ OBEN:

PERSÖNLICHER HINWEIS - SEITE 39 (99):

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31.10.2013 MAIL-ADRESSEN BMI und POLIZEI: ministerbuero@bmi.gv.at, BMI-I@bmi.gv.at, BMI-II@bmi.gv.at, BMI-III@bmi.gv.at, BMI-IV@bmi.gv.at, BMI-V@bmi.gv.at, BMI-II-BK-SPOC@bmi.gv.at, BMI-II-EKO-Cobra@bmi.gv.at, LPD-B@polizei.gv.at, LPD-K@polizei.gv.at, LPD-N@polizei.gv.at, LPD-O@polizei.gv.at, LPD-S@polizei.gv.at, LPD-ST@polizei.gv.at, LPD-T@polizei.gv.at, LPD-V@polizei.gv.at, LPD-W@polizei.gv.at,

31.10.2013 MAIL-ADRESSEN PARLAMENT DIREKTOREN: Harald.Dossi@parlament.gv.at, susanne.janistyn@parlament.gv.at, alexis.wintoniak@parlament.gv.at,

31.10.2013 MAIL-ADRESSEN REGIERUNG: kabhbk@bka.gv.at, stsostermayer@bka.gv.at, gabriele.heinisch-hosek@bka.gv.at, michael.spindelegger@bmeia.gv.at, reinhold.lopatka@bmeia.gv.at, briefkasten@bmask.gv.at, maria.fekter@bmf.gv.atandreas.schieder@bmf.gv.at, alois.stoeger@bmg.gv.at, johanna.mikl-leitner@bmi.gv.at, staatssekretaer@bmi.gv.at, buero.berlakovich@lebensministerium.at, claudia.schmied@bmukk.gv.at, doris.bures@bmvit.gv.at, reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at, karlheinz.toechterle@bmwf.gv.at,

31.10.2013 MAIL-ADRESSEN NATIONALRAT (SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE STRONACH NEOS OHNE):

SPÖ: klub@spoe.at, konrad.antoni@parlament.gv.at, walter.bacher@parlament.gv.at, petra.bayr@parlament.gv.at, ruth.becher@parlament.gv.at, h.buchmayr@aon.at, harry.buchmayr@parlament.gv.at, josef.cap@spoe.at, norbert.darabos@spoe.at, cornelia.ecker@parlament.gv.at, andrea.gessl-ranftl@aon.at, andrea.gessl-ranftl@parlament.gv.at, elisabeth.grossmann@parlament.gv.at, marianne.gusenbauer-jaeger@parlament.gv.at, johann.hechtl@parlament.gv.at, anton.heinzl@spoe.at, anton.heinzl@parlament.gv.at, johann.hell@spoe.at, johann.hell@speed.atjohann.hell@parlament.gv.at, daniela.holzinger@parlament.gv.at, hannes.jarolim@parlament.gv.at, wolfgang.katzian@parlament.gv.at, dietmar.keck@parlament.gv.at, franz.kirchgatterer@parlament.gv.at, wolfgang.knes@parlament.gv.at, ulrike.koenigsberger-ludwig@parlament.gv.at, hermann.krist@spoe.at, hermann.krist@parlament.gv.at, katharina.kucharowits@parlament.gv.at, philip.kucher@parlament.gv.at, andrea.kuntzl@spoe.at, andrea.kuntzl@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@vida.athermann.lipitsch@oegb.at, angela.lueger@parlament.gv.at, josef.muchitsch@parlament.gv.at, josef.muchitsch@gbh.at, bessere.zukunft@josef-muchitsch.at, christine.muttonen@parlament.gv.at, christine.muttonen@spoe.at, sabine.oberhauser@parlament.gv.at, otto.pendl@parlament.gv.at, rudolf.plessl@parlament.gv.atrudolf.plessl@spoe.at, barbara.prammer@parlament.gv.at, erwin.preiner@parlament.gv.at, post@winden.bgld.gv.at, laura.rudas@parlament.gv.at, andreas.schieder@spoe.at, sonja.stessl-muehlbacher@spoe.at, harald.troch@parlament.gv.at, maximilian.unterrainer@parlament.gv.at, markus.vogl@parlament.gv.at, hannes.weninger@spoe.at, hannes.weninger@parlament.gv.at, rainer.wimmer@parlament.gv.at, peter.wittmann@spoe.at, peter.wittmann@parlament.gv.at, gisela.wurm@spoe.at, gisela.wurm@parlament.gv.at, nurten.yilmaz@parlament.gv.at,

ÖVP: office@oevpklub.at, werner.amon@parlament.gv.at, gertrude.aubauer@parlament.gv.at, jakob.auer@parlament.gv.at, martina.diesner-wais@parlament.gv.atclaudia.durchschlag@parlament.gv.at, asdin.el-habbassi@parlament.gv.at, franz.essl@parlament.gv.at, angela.fichtinger@parlament.gv.at, hermann.gahr@parlament.gv.atwolfgang.gerstl@oevp-wien.at, wolfgang.gerstl@parlament.gv.at, fritz.grillitsch@parlament.gv.at, werner.groiss@parlament.gv.at, mail@andreas-hanger.at, andreas.hanger@parlament.gv.at, p.haubner@wirtschaftsbund.at, peter.haubner@parlament.gv.at, eva-maria.himmelbauer@parlament.gv.at, johann.hoefinger@parlament.gv.at, brigitte.jank@parlament.gv.at, karlheinz.kopf@oevpklub.at, karlheinz.kopf@parlament.gv.atjosef.lettenbichler@parlament.gv.at, reinhold.mitterlehner@parlament.gv.atgabriel.obernosterer@parlament.gv.at, gabriel.obernosterer@oevpkaernten.atandreas.ottenschlaeger@parlament.gv.at, elisabeth.pfurtscheller@parlament.gv.atnikolaus.prinz@parlament.gv.at, johann.raedler@parlament.gv.at, raedler@gmx.at, johannes.rauch@parlament.gv.at, dorothea.schittenhelm@parlament.gv.atjohannes.schmuckenschlager@parlament.gv.at, bernd.schoenegger@parlament.gv.at, b.schoenegger@grazervp.at, hermann.schultes@parlament.gv.at, norbert.sieber@parlament.gv.at, johann.singer@parlament.gv.at, michaela.steinacker@parlament.gv.at, georg.strasser@parlament.gv.at, gabriele.tamandl@parlament.gv.at, gabriele@tamandl.net, angelika.winzig@parlament.gv.at, august.woeginger@parlament.gv.at, andreas.zakostelsky@parlament.gv.at,

FPÖ: parlamentsklub@fpoe.at, dagmar.belakowitsch-jenewein@parlament.gv.at, dagmar.belakowitsch-jenewein@fpoe.at, reinhard.boesch@fpoe.at, gernot.darmann@parlament.gv.at, gerhard.deimek@fpoe.at, gerhard.deimek@parlament.gv.at, rupert.doppler@parlament.gv.at, hubert.fuchs@parlament.gv.at, carmen.gartelgruber@fpoe.at, carmen.gartelgruber@parlament.gv.at, heinz-peter.hackl@parlament.gv.atchristian.hafenecker@parlament.gv.at, roman.haider@parlament.gv.at, gerald.hauser@parlament.gv.at, gerald.hauser@netway.at, christian.hoebart@fpoe.at, christian.hoebart@parlament.gv.at, norbert.hofer@parlament.gv.at, norbert.hofer@fpoe.at, johannes.huebner@parlament.gv.at, harald.jannach@fpoe.at, harald.jannach@parlament.gv.atandreas.karlsboeck@parlament.gv.at, axel.kassegger@parlament.gv.at, herbert.kickl@parlament.gv.at, herbert.kickl@fpoe.atanneliese.kitzmueller@parlament.gv.at, anneliese.kitzmueller@fpoe.at, mario.kunasek@parlament.gv.at, mario.kunasek@fpoe.at, christian.lausch@parlament.gv.at, wendelin.moelzer@parlament.gv.atedith.muehlberghuber@parlament.gv.at, werner.neubauer@liwest.at, werner.neubauer@parlament.gv.at, elmar.podgorschek@fpoe.atelmar.podgorschek@parlament.gv.at, walter.rauch@parlament.gv.atjosef.riemer@parlament.gv.at, barbara.rosenkranz@parlament.gv.atwalter.rosenkranz@parlament.gv.at, thomas.schellenbacher@parlament.gv.at, gerhard.schmid@parlament.gv.at, philipp.schrangl@parlament.gv.at, harald.stefan@parlament.gv.at, harald.stefan@fpoe.at, petra.steger@parlament.gv.at, heinz-christian.strache@parlament.gv.at, hc.strache@fpoe.at, bernhard.themessl@parlament.gv.at, harald.vilimsky@fpoe.at, harald.vilimsky@parlament.gv.at, susanne.winter@fpoe.at, susanne.winter@parlament.gv.at, peter.wurm@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@fpoe.at,

GRÜNE: infopool@gruene.at, aygül.berivan-aslan@parlament.gv.at, dieter.brosz@gruene.at, dieter.brosz@parlament.gv.at, christiane.brunner@parlament.gv.at, christiane.brunner@gruene.at, eva.glawischnig@gruene.at, eva.glawischnig-piesczek@parlament.gv.athelene.jarmer@gruene.at, helene.jarmer@parlament.gv.at, matthias.koechl@parlament.gv.at, matthias.koechl@gruene.at, werner.kogler@gruene.at, werner.kogler@parlament.gv.at, alev.korun@gruene.at, alev.korun@parlament.gv.at, ruperta.lichtenecker@gruene.at, ruperta.lichtenecker@parlament.gv.at, sigi.maurer@gruene.at, gabriela.moser@gruene.atgabriela.moser@parlament.gv.at, eva.mueckstein@gruene.at, eva.mueckstein@parlament.gv.at, daniela.musiol@parlament.gv.at, daniela.musiol@gruene.at, pilz@gruene.at, peter.pilz@parlament.gv.at, wolfgang.pirklhuber@gruene.at, wolfgang.pirklhuber@parlament.gv.at, bruno.rossmann@gruene.at, bruno.rossmann@parlament.gv.at, birgit.schatz@parlament.gv.at, birgit.schatz@gruene.at, julian.schmid@parlament.gv.at, judith.schwentner@parlament.gv.at, judith.schwentner@gruene.at, albert.steinhauser@gruene.at, albert.steinhauser@parlament.gv.at, harald.walser@gruene.at, harald.walser@parlament.gv.at, georg.willi@gruene.at, georg.willi@parlament.gv.at, tanja.windbuechler@gruene.at, wolfgang.zinggl@gruene.at, wolfgang.zinggl@parlament.gv.at,

STRONACH: parlamentsklub@teamstronach.at, waltraud.dietrich@parlament.gv.at, marcus.franz@parlament.gv.at, christoph.hagen@parlament.gv.at, jessi.lintl@parlament.gv.at, robert.lugar@parlament.gv.at, kathrin.nachbaur@parlament.gv.at, martina.schenk@parlament.gv.at, leopold.steinbichler@parlament.gv.at, frank.stronach@parlament.gv.at, georg.vetter@parlament.gv.at,

NEOS: klub@neos.eu, nikolaus.alm@parlament.gv.at, rainer.hable@parlament.gv.at, gerald.loacker@parlament.gv.at, beate.meinl-reisinger@parlament.gv.at, beate.meinl@neos.eu, angelika-rosa.mlinar@parlament.gv.at, angelika.mlinar@liberale.at, michael.pock@parlament.gv.at, nikolaus.scherak@parlament.gv.at, matthias.strolz@parlament.gv.at, christoph.vavrik@parlament.gv.at,

31.10.2013 MAIL-ADRESSEN BUNDESRAT (ÖVP SPÖ FPÖ GRÜNE STRONACH):

ÖVP: magnus.brunner@parlament.gv.at, bernhard.ebner@parlament.gv.at,   gregor.hammerl@parlament.gv.at, seniorenbund@stvp.at, harald.himmer@parlament.gv.at, christian.jachs@parlament.gv.at, christian.jachs@freistadt.ooe.gv.at, anneliese.junker@parlament.gv.at, junker@gessler.at, gottfried.kneifel@parlament.gv.at, gkoeberl@gmx.net, guenther.koeberl@parlament.gv.at, eduard.koeck@parlament.gv.at, andreas.koell@parlament.gv.at, s.ledl@tiroler-vp.at, sonja.ledl-rossmann@parlament.gv.at, edgar.mayer@parlament.gv.at, perhab@bierfriedl.at, franz.perhab@parlament.gv.at, christian.poglitsch@parlament.gv.at, martin.preineder@parlament.gv.at, andreas.pum@parlament.gv.at, friedrich.reisinger@aon.at, friedrich.reisinger@parlament.gv.at, sepp.saller@aon.at, josef.saller@parlament.gv.at, gerhard.schoedinger@parlament.gv.at, buergermeister@wolfsthal.gv.at, sepp.steinkogler@aon.at, josef.steinkogler@parlament.gv.at, angela.stoeckl@parlament.gv.at, walter.temmel@parlament.gv.at, f.tiefnig@gmx.at, ferdinand.tiefnig@parlament.gv.at, office@powdertech.at, sonja.zwazl@wknoe.at, sonja.zwazl@parlament.gv.at,

SPÖ: wolfgang.beer@parlament.gv.at, ana.blatnik@spoe.at, ana.blatnik@parlament.gv.at, hans-peter.bock@parlament.gv.at, buergermeister@fliess.tirol.gv.at, adelheid.ebner@parlament.gv.at, gemeinde@gutenbrunn.at, christian.fueller@parlament.gv.at, christian.fueller@spoe.at, elisabeth.grimling@bmukk.gv.at, elisabeth.grimling@parlament.gv.at, elisabeth.grimling@chello.at, johanna.koeberl@parlament.gv.at, kj.konrad@aon.at, klaus.konrad@parlament.gv.at, susanne.kurz@parlament.gv.atbgm.lampel@neufeld-leitha.bgld.gv.at, michael.lampel@parlament.gv.at, ewald.lindinger@parlament.gv.at, lindinger@micheldorf.at, guenther.novak@parlament.gv.at, guenther.novak@mallnitz.at, rene.pfister@parlament.gv.at, inge.posch-gruska@spoe.at, inge.posch-gruska@parlament.gv.at, elisabeth.reich@parlament.gv.at, stefan.schennach@parlament.gv.at, stefan.schennach@spoe.at, wernerstadler@aon.at, werner.stadler@parlament.gv.at, josef.taucher@spoe.at, josef.taucher@parlament.gv.at, bundesratskanzlei@parlament.gv.at, reinhard.todt@spoe.at, reinhard.todt@pvoe.at, richard.wilhelm@parlament.gv.at, ingrid.winkler@wiener-neustadt.at, ingrid.winkler@parlament.gv.at,

FPÖ: hermann.brueckl@fpoe.at, hermann.brueckl@parlament.gv.at, gerhard.doerfler@parlament.gv.at, hans-joerg.jenewein@fpoe.at, hans-joerg.jenewein@parlament.gv.at, erich.koenigsberger@parlament.gv.atgerd.krusche@parlament.gv.at, c.michalke@gmx.at, cornelia.michalke@parlament.gv.at, monika.muehlwerth@parlament.gv.at, reinhard.pisec@fpoe.at, reinhard.pisec@parlament.gv.at, dietmar.schmittner@parlament.gv.at,

GRÜNE: efgani.doenmez@gruene.at, efgani.doenmez@parlament.gv.at, heidelinde.reiter@parlament.gv.at, marco.schreuder@gruene.at, marco.schreuder@parlament.gv.at, nicole.schreyer@gruene.at, nicole.schreyer@parlament.gv.at,

STRONACH: gerald.zelina@teamstronach.at,

BUNDESRATSKANZLEI: bundesratskanzlei@parlament.gv.at,

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31.10.2013 VGE-Wissensstand nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr:

FAX-ADRESSEN:

GENERALDIREKTOR Mag. Mag. (FH) Konrad KOGLER PERSÖNLICH - BMI
FAX 01-531-26-DW-32-45

BMI FAX 01-531-26-DW-21-91

BUNDESKRIMINALAMT FAX 01-24836-85090

Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara PRAMMER
FAX 01-401-10-DW-2345

Zweiter Präsident des Nationalrates Karlheinz KOPF
FAX 01-401-10-DW-2309

Dritter Präsident des Nationalrates Norbert HOFER
FAX 01-401-10-DW-2308

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion - Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament Klubvorsitzender Mag. Andreas SCHIEDER
FAX 01-401-10-DW-3455

Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei, Klubobmann Dr. Michael SPINDELEGGER
FAX 01-401-10-DW-4437

Freiheitlicher Parlamentsklub Klubobmann Heinz-Christian STRACHE
FAX 01-401-10-DW-7070
FAX 01-401-10-DW-7098

Der Grüne Klub im Parlament - Klub der Grünen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament Klubobfrau Dr.in Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK
FAX 01-401-10-DW-6793

Parlamentsklub Team Stronach Klubobmann Ing. Robert LUGAR
FAX 01-401-10-DW-8008

Klub NEOS Das Neue Österreich und Liberales Forum Klubobmann Mag. Dr. Matthias STROLZ
FAX 01-401-10-DW-9009 ... Persönlicher Hinweis: bis 12.11.2013 12:00 nicht erreichbar
TEL 01-401-10-DW-9000 ... Persönlicher Hinweis: bis 12.11.2013 12:00 nicht erreichbar

BUNDESRAT:

Präsident des Bundesrates Reinhard TODT,
FAX 01-40-110-DW-2434

Vizepräsident des Bundesrates Mag. Harald HIMMER,
FAX 01-40-110-DW-4418 (Sekretärin)

Vizepräsidentin des Bundesrates Mag.a Susanne KURZ,
FAX 01-40-110-DW-3872

KANZLEI DES NATIONALRATES, FAX 01-401-10-DW-25-37

KANZLEI DES BUNDESRATES, FAX 01-40-110-DW-2435

Parlamentsdirektor Dr. Harald DOSSI, FAX 01-401-10-DW-2540

PARLAMENT BÜRGERSERVICE UND AUSKUNFTSSTELLE FAX 01-531 26-2125

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

TATORT JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
TATORT OGH
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT
TATORT LANDESGERICHT SANKT PÖLTEN
TATORT LANDESGERICHT KREMS
TATORT LANDESGERICHT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSGERICHT MÖDLING
TATORT BEZIRKSGERICHT GLOGGNITZ
TATORT BEZIRKSGERICHT AMSTETTEN
TATORT GENERALPROKURATUR
TATORT OBERSTAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT WKSTA
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIENER NEUSTADT
TATORT STAATSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT MÖDLING
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT RIS - TATORT
www.ris.bka.gv.at

Die Liste muss nicht vollständig sein. BT, UT und Verdächtige.
TATORTGRUPPE TATORTDOKUMENTATION AKTENSICHERUNG

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL
20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN
SEITE 1 ANTWORT 02 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0
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20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4772



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4774



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4776

16.10.2013 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ZITATE:
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Landesgericht für Strafsachen Wien
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
Tel.: +43(0)1 40127-0

STRAFSACHE: GEGEN: Beschuldigte/r: Mag. Dr. Beatrix KARL WEGEN: § 302 (1) StGB

ZITATE-ENDE

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#85
ANTWORT 85: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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IN MEMORIAM FRANZ KRÖLL, EINEM DER BESTEN ERMITTLER DER REPUBLIK ÖSTERREICH



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
FRANZ KROELL 25.6.2010 BESTATTUNG GRAZ.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4799

FRANZ KRÖLL 25.6.2010 BESTATTUNG GRAZ - BILD-Fundstelle:  20121111 1808
http://analyse-kritik-weitsicht-news.blogspot.co.at/2012/11/kampusch-skandal-jagd-auf-die-letzten.html

IN MEMORIAM FRANZ KRÖLL, EINEM DER BESTEN ERMITTLER ÖSTERRECHS

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07. November 2013 02:54 | Autor: Andreas Unterberger
Der Fall Kampusch, der Fall Kröll, der Fall Lucona
http://www.andreas-unterberger.at/2013/11/der-fall-kampusch-der-fall-kroell-der-fall-lucona/

ZITAT: Das Gutachten ist jedenfalls so stark, dass es eigentlich sofort intensive Mordermittlungen auslösen müsste. Aber in den fünf Wochen, die es nun offenbar schon fertig ist, hat niemand damit begonnen. ZITAT-ENDE

ZITAT: Die Handlungsnotwendigkeiten der Politik wären gewaltig. Aber diese ist in Sachen Justiz nicht mehr vorhanden. ZITAT-ENDE

Siehe teilweise auch: 08.11.2013 11:12 DIE FREIE WELT
Dr. Andreas Unterberger Der Fall Kampusch, der Fall Kröll, der Fall Lucona
[/color]
http://www.freiewelt.net/der-fall-kampusch-der-fall-kroll-der-fall-lucona-10015584/

DIE FREIE WELT http://www.freiewelt.net/
DIE INTERNET- & BLOG ZEITUNG FÜR DIE ZIVILGESELLSCHAFT

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20131107 1639 20MIN FALL KAMPUSCH Wie starb der Chefermittler Kröll
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07. November 2013 14:26; Akt: 07.11.2013 16:39 FALL KAMPUSCH

http://www.20min.ch/ausland/news/story/21978397

ZITATE: Wie starb der Chefermittler Kröll? Der Chefermittler der SOKO Kampusch habe sich kurz nach Einstellung der Ermittlungen das Leben genommen – so lautet die offizielle Version. Ein neues Gutachten widerspricht. ...

"Entgegen der Annahme der erhebenden Beamten ist davon auszugehen, dass ... der Schussverlauf von rechts nach links erfolgt ist."
ZITATE-ENDE

ZITAT ZUM BILD 1(9): Die Oberstaatsanwaltschaft Wien verweigerte SOKO-Leiter Franz Kröll den Zugriff auf wichtiges Material. ZITAT-ENDE 

ZITAT ZUM BILD 2(9): Irgendwann resignierte Franz Kröll. Er sprach von einem "sinnlosen Anrennen gegen eine Betonwand". ZITAT-ENDE

ZITAT ZUM BILD 3(9): Laut einem Schreiben vom 29. September 2010 von Johann Rzeszut, der mit Kröll zusammen in der Evaluierungskommission arbeitete, wurde der Chefermittler behindert. ZITAT-ENDE

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HEUTE Freitag 08.11.2013 Seite 10 ZITATE: Natascha: Neues Rätsel um Ermittler-Selbstmord Ein neues Privatgutachten des Chefs ... Demnach sei der Oberst durch einen angesetzten Schuss gestorben. Aber nicht durch Suizid. ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131108 HEUTE 01 KAMPUSCH NEUES RAETSEL UM ERMITTLER-SELBSTMORD 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4789



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131108 HEUTE 10 KAMPUSCH NEUES RAETSEL UM ERMITTLER-SELBSTMORD.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4791



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131108 HEUTE 10 KAMPUSCH NEUES RAETSEL UM ERMITTLER-SELBSTMORD 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4793

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131108 HEUTE 10 KAMPUSCH NEUES RAETSEL UM ERMITTLER-SELBSTMORD 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4795

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131108 HEUTE 10 KAMPUSCH NEUES RAETSEL UM ERMITTLER-SELBSTMORD 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4797

08.11.2013 HEUTE Seite 10 ZITATE: Natascha: Neues Rätsel um Ermittler-Selbstmord

Ein neues Privatgutachten des Chefs der Grazer Gerichtsmedizin zweifelt an dem Selbstmord von Natascha-Ermittler Franz Kröll. Der Polizei-Oberst starb 2010 durch einen Kopfschuss im Garten seines Hauses in Graz. Zuvor hatte er sich aus den Ermittlungen im Fall Kampusch zurückziehen müssen, fühlte sich verfolgt.

Krölls Bruder Karl gab die Expertise in Auftrag. Diese sorgt nun für Schlagzeilen in europäischen Medien vom ,,Spiegel" abwärts. Demnach sei der Oberst durch einen angesetzten Schuss gestorben. Aber nicht durch Suizid.

ZITATE-ENDE

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POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL

Mord oder Selbstmord http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=867.0

SEITE 1 ANTWORT 09 am: 06 November 2013, 18:09:17 Gast "Entwicklungshelfer"

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-kampusch-der-suizid-des-ermittlers-kroell-a-932107.html

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08.11.2013 BERLINER KURIER ZITATE:

Neues Gutachten Fall Kampusch: Chefermittler hingerichtet?

Franz Kröll: Der ... Oberst ... leitete die Ermittlungen im Fall Kampusch.

Graz Offiziell schoß sich Franz Kröll mit der Dienstwaffe in den Kopf, um seinem Leben ein Ende zu machen. Die ,,Walther PPK", Kaliber 7,65, lag zu Füßen des 58-jährigen Chefermittlers der ,,SoKo Kampusch", als man ihn im Juni 2010 tot auffand. Selbstmord, so stand's im Polizeibericht. Doch ein neues Gutachten lässt Zweifel daran aufkommen. ZITATE-ENDE


http://www.berliner-kurier.de/panorama/neues-gutachten-fall-kampusch--chefermittler-hingerichtet-,7169224,24945272.html

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07.11.2013 1844 FOCUS Online ZITATE:

Suizid-Theorie gerät ins Wanken Fall Kampusch: Chefermittler hingerichtet?

Franz Kröll war Chefermittler der ,,Soko Kampusch". Er witterte eine Verschwörung und protestierte gegen die Einstellung des Falls. Vergebens. Kurz darauf wurde der Oberst tot aufgefunden. Offiziell beging er Selbstmord. Dem widerspricht nun ein neues Gutachten. ZITATE-ENDE


http://m.focus.de/panorama/welt/tid-34561/suizid-theorie-geraet-ins-wanken-fall-kampusch-wurde-der-chefermittler-hingerichtet_aid_1151917.html

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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr zur Dokumentation und zum Beweis.

Persönliche Anmerkung: 5 + 1 = 6 neue Screens
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#86
ANTWORT 86: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html

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TEMPORÄR VORANGESTELLT WIRD EINE KOPIE:

ANTWORT 85: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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IN MEMORIAM FRANZ KRÖLL, EINEM DER BESTEN ERMITTLER DER REPUBLIK ÖSTERREICH



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
FRANZ KROELL 25.6.2010 BESTATTUNG GRAZ.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4799

FRANZ KRÖLL 25.6.2010 BESTATTUNG GRAZ - BILD-Fundstelle:  20121111 1808
http://analyse-kritik-weitsicht-news.blogspot.co.at/2012/11/kampusch-skandal-jagd-auf-die-letzten.html

IN MEMORIAM FRANZ KRÖLL, EINEM DER BESTEN ERMITTLER ÖSTERRECHS

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07. November 2013 02:54 | Autor: Andreas Unterberger
Der Fall Kampusch, der Fall Kröll, der Fall Lucona
http://www.andreas-unterberger.at/2013/11/der-fall-kampusch-der-fall-kroell-der-fall-lucona/

ZITAT: Das Gutachten ist jedenfalls so stark, dass es eigentlich sofort intensive Mordermittlungen auslösen müsste. Aber in den fünf Wochen, die es nun offenbar schon fertig ist, hat niemand damit begonnen. ZITAT-ENDE

ZITAT: Die Handlungsnotwendigkeiten der Politik wären gewaltig. Aber diese ist in Sachen Justiz nicht mehr vorhanden. ZITAT-ENDE

Siehe teilweise auch: 08.11.2013 11:12 DIE FREIE WELT
Dr. Andreas Unterberger Der Fall Kampusch, der Fall Kröll, der Fall Lucona
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http://www.freiewelt.net/der-fall-kampusch-der-fall-kroll-der-fall-lucona-10015584/

DIE FREIE WELT http://www.freiewelt.net/
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20131107 1639 20MIN FALL KAMPUSCH Wie starb der Chefermittler Kröll
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07. November 2013 14:26; Akt: 07.11.2013 16:39 FALL KAMPUSCH

http://www.20min.ch/ausland/news/story/21978397

ZITATE: Wie starb der Chefermittler Kröll? Der Chefermittler der SOKO Kampusch habe sich kurz nach Einstellung der Ermittlungen das Leben genommen – so lautet die offizielle Version. Ein neues Gutachten widerspricht. ...

"Entgegen der Annahme der erhebenden Beamten ist davon auszugehen, dass ... der Schussverlauf von rechts nach links erfolgt ist."
ZITATE-ENDE

ZITAT ZUM BILD 1(9): Die Oberstaatsanwaltschaft Wien verweigerte SOKO-Leiter Franz Kröll den Zugriff auf wichtiges Material. ZITAT-ENDE 

ZITAT ZUM BILD 2(9): Irgendwann resignierte Franz Kröll. Er sprach von einem "sinnlosen Anrennen gegen eine Betonwand". ZITAT-ENDE

ZITAT ZUM BILD 3(9): Laut einem Schreiben vom 29. September 2010 von Johann Rzeszut, der mit Kröll zusammen in der Evaluierungskommission arbeitete, wurde der Chefermittler behindert. ZITAT-ENDE

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HEUTE Freitag 08.11.2013 Seite 10 ZITATE: Natascha: Neues Rätsel um Ermittler-Selbstmord Ein neues Privatgutachten des Chefs ... Demnach sei der Oberst durch einen angesetzten Schuss gestorben. Aber nicht durch Suizid. ZITATE-ENDE



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08.11.2013 HEUTE Seite 10 ZITATE: Natascha: Neues Rätsel um Ermittler-Selbstmord

Ein neues Privatgutachten des Chefs der Grazer Gerichtsmedizin zweifelt an dem Selbstmord von Natascha-Ermittler Franz Kröll. Der Polizei-Oberst starb 2010 durch einen Kopfschuss im Garten seines Hauses in Graz. Zuvor hatte er sich aus den Ermittlungen im Fall Kampusch zurückziehen müssen, fühlte sich verfolgt.

Krölls Bruder Karl gab die Expertise in Auftrag. Diese sorgt nun für Schlagzeilen in europäischen Medien vom ,,Spiegel" abwärts. Demnach sei der Oberst durch einen angesetzten Schuss gestorben. Aber nicht durch Suizid.

ZITATE-ENDE

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POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL

Mord oder Selbstmord http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=867.0

SEITE 1 ANTWORT 09 am: 06 November 2013, 18:09:17 Gast "Entwicklungshelfer"

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-kampusch-der-suizid-des-ermittlers-kroell-a-932107.html

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08.11.2013 BERLINER KURIER ZITATE:

Neues Gutachten Fall Kampusch: Chefermittler hingerichtet?

Franz Kröll: Der ... Oberst ... leitete die Ermittlungen im Fall Kampusch.

Graz Offiziell schoß sich Franz Kröll mit der Dienstwaffe in den Kopf, um seinem Leben ein Ende zu machen. Die ,,Walther PPK", Kaliber 7,65, lag zu Füßen des 58-jährigen Chefermittlers der ,,SoKo Kampusch", als man ihn im Juni 2010 tot auffand. Selbstmord, so stand's im Polizeibericht. Doch ein neues Gutachten lässt Zweifel daran aufkommen. ZITATE-ENDE


http://www.berliner-kurier.de/panorama/neues-gutachten-fall-kampusch--chefermittler-hingerichtet-,7169224,24945272.html

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07.11.2013 1844 FOCUS Online ZITATE:

Suizid-Theorie gerät ins Wanken Fall Kampusch: Chefermittler hingerichtet?

Franz Kröll war Chefermittler der ,,Soko Kampusch". Er witterte eine Verschwörung und protestierte gegen die Einstellung des Falls. Vergebens. Kurz darauf wurde der Oberst tot aufgefunden. Offiziell beging er Selbstmord. Dem widerspricht nun ein neues Gutachten. ZITATE-ENDE


http://m.focus.de/panorama/welt/tid-34561/suizid-theorie-geraet-ins-wanken-fall-kampusch-wurde-der-chefermittler-hingerichtet_aid_1151917.html

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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr zur Dokumentation und zum Beweis.

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TEMPORÄRE KOPIE VON:

ANTWORT 83: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html

Aktueller persönlicher Hinweis: Maschinelle Transkription mit Tippfehlern, die vielleicht behoben werden.

QUELLE: http://www.slideserve.com/cira/1-der-tatort-im-kriminalistischen-sinne

1. Der Tatort im kriminalistischen Sinne - Transcript

1. 1. Der Tatort im kriminalistischen Sinne Ort, an dem sich das kriminalistisch und strafrechtlich bedeutsame Geschehen ereignet hat

2. 1. Der Tatort im kriminalistischen Sinne Umfasst alle Orte, an denen Daten zur Lsung des Falles zu finden sind Vorbereitungsort Annherungsweg weitere und nhere Umgebung des Handlungsortes Fundort des Opfers Fluchtweg Fluchtfahrzeug Verbringungs- und Verbergungsort der Beute Aufbewahrungsort der Tatwerkzeuge Wohnung des Tatverdchtigen Arbeitsplatz des Tatverdchtigen

3. 1.1 Bedeutung des Tatortes a) wichtigste Informationsquelle fr die Erhebung des objektiven und subjektiven Tatbefundes b)begrndet (jurist. TO) die rtliche Zustndigkeit der Polizei c) begrndet Gerichtsstand im ersten Rechtszug d) ermglicht Feststellungen von Tatzeugen/Verdchtigen und Zeugen am TO und im Wahrnehmbarkeitsbereich (TO i. w. S.)? e) ermglicht die berprfung von Zeugenaussagen und Einlassungen des Tters anhand der objektiven Spurenlage f) lsst Zusammenhnge mit anderen Straftaten erkennen, ggf. Perseveranz

4. 1.1 Bedeutung des Tatortes II g) ermglicht durch das Feststellen von Spuren und anderen materiellen Wirkungen des Ereignisses Rckschlsse auf andere Orte (TO im weiteren Sinne)? Bestimmung zeitlicher Ablufe Ermittlung der Begehungsweise (Straftat bestimmen und Tatzusamenhnge erkennen (Serientaten, Perseveranz)? Hinweise zu Ttern(n) Gre, Krperbau, Merkmale, Kleidung, Tatwerkzeuge, Verkehrsmittel ermglicht die strafrechtliche Qualifizierung des Delikts Grundlage fr Fahndungsauslsung und sofortige Ergreifung des Tters

5. 1.2 Vernderbarkeit des Tatortes Der Tatort unterliegt verschiedenen Vernderungen Tter/Tatbeteiligte Verschleierung der Tat, der Tterschaft oder des Tatgeschehens Unbeteiligte Dritte (Schaulustige)? Rettungs- und Hilfskrfte (Notarzt, Feuerwehr)? Verkehrsmittel, wenn Tatort im ffentlichen Verkehrsraum liegt Witterungseinflsse (Schnee, Regen, Sturm)? Tiere (Fra oder Verschleppung von Krperteilen, Spuren etc.)? Natrliche Vernderungen durch stoffliche Auflsung, Verwesung, Fulnis Eigene Krfte (Unbedachtes Handeln, Verkennen der Gre des Tatortes Beachte: Nachtrglich entstandene undokumentierte Vernderungen knnen Trugspuren erzeugen!

6. 1.3 Sicherung des Tatbefundes zu Beweiszwecken 94StPO (1) Gegenstnde, die als Beweismittel fr die Untersuchung von Bedeutung sein knnen, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. Beweissicherung ist Aufgabe polizeilicher Tatortarbeit Spurensuche und -sicherung ist Bestandteil des Beweissicherungsverfahrens

7. 2. Der Erste Angriff - Begriff umfasst alle unaufschiebbaren Feststellungen und Manahmen zur Aufklrung einer Straftat Von Kenntnisnahme und bis Abschluss der Tatbefundaufnahme Tatortsicherung Schutz mglicher Spuren und Zeugen vor Vernderungen Tatortbesichtigung berblick ber Tatort und Ereignis, der es gestattet, das weitere Vorgehen zielgerichtet und differenziert zu gestalten Tatortuntersuchung Tatortspezifische Suche nach Spuren und anderen objektiven Beweismitteln)? Zeugen- und Verdchtigenfeststellung am TO und in seiner Umgebung Wahrnehmbarkeitsbereich Tatortdokumentation

8. 2. Der Erste Angriff - Ziele Abwehr von Gefahren und/oder Unterbindung nicht abgeschlossener Tathandlungen Schutz und Sicherung von Spuren Feststellung und Dokumentation des Tatbefundes Sicherstellung der Tataufklrung, der Tterergreifung und der strafprozessualen Beweisfhrung

9. 2. Phasen Sicherungsangriff Eingang der Information (Sofortphase)? Fahrt zum Tatort? Manahmen am Tatort 2.1 Gefahrenabwehr 2.2 vorlufige Festnahme, Fahndungsmanahmen 2.3 Schutz und Sicherung des Tatortes? bergabe des Tatortes

11. 3. Der Auswertungsangriff - Begriffsbestimmung PDV 100, Ziffer 2.2.3 Beim Ersten Angriff sind neben Manahmen der Gefahrenabwehr der Tatort zu sichern und erste wesentliche Feststellungen ber den Tathergang zu treffen (Sicherungsangriff) und der Tatbefund zu erheben Auswertungsangriff)

12. 3.1 Der Auswertungsangriff-Manahmen Besichtigung des Tatortes gemeinsam mit dem Leiter Sicherungsangriff Tatortsicherung prfen Krftelage prfen (Sachverstndige, Spezialisten oder weitere Krfte)? Tatortbefundaufnahme A Beschreiben, Fotografieren, Vermessen, Skizzieren des Tatortes B objektiver Tatbefund Spuren suchen, markieren und sichern Vergleichsmaterialien sichern Lichtbilder und Skizzen fertigen Operative Spurenauswertung C subjektiver Tatbefund Tatbeteiligte und Zeugen suchen, feststellen, vernehmen Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich Fahndung ergnzen Lagebericht und Meldungen Tatortbefundbericht, Skizzen, Zeichnungen, Spurensicherungsbericht, Bildanlage etc.

13.  Grundstze der Spurensuche Systematisch und sorgfltig vorgehen (systematisch/heuristisch)? Erkannte Spuren sofort kennzeichnen (Spurentafeln, Kreide, Pfeile)? Vorgehen: Tatort besichtigen und Beschreiben Tatort fotografieren (siehe auch Tatortfotografie)? Spurensuche und Markierung (Spurentafeln, Nummern)? Fotografische Spurensicherung Beschreibung und Vermessung der Spuren Sicherung der Spur Nichts Betreten oder berhren, was nicht auf Spuren untersucht wurde Nichts Verndern, was nicht beschrieben oder fotografiert wurde Nichts Ablegen, nicht rauchen, trinken, essen Keine Waschgelegenheit oder Toilette benutzen

14. Methoden Spurensicherung I 1. Fotografie/Videografie Berhrungsfreie Sicherung aller sichtbaren/latenten Spuren bersichts- und Detailaufnahmen Nahaufnahmen immer mit Mastab 2. Asservierung der Spur im Original Ohne Spurentrger (abgeschabter Blutstropfen)? Mit Spurentrger (Messer mit anhaftendem Blut, Kleidung mit Erdspuren vom TO, Schlieblech der Tr mit Werkzeugspuren Mit Hilfsspurentrger (Wattestbchen fr Blutschmierer, Klebeband fr Faserspuren)? 3. Sicherung durch Reproduktion Transport des Spurentrgers unmglich/ unverhltnismig Trrahmen mit Werkzeugspur, Reifen-/Schuheindruck im Erdreich

15. Methoden Spurensicherung II 4. Zeichnerisch Skizzen/Zeichnungen vom Tatort, Lage von Spuren zueinander etc. 5. Protokollarisch Beschreibung des chronologischen und systematischen Vorgehens insbesondere, wenn fotografische Darstellung nicht ausreicht Situationsspuren (Schlieverhltnisse, Reihenfolge der Asservierung)? Asservatenliste fertigen

16. Operative Spurenauswertung Ist die zusammenhngende Beurteilung aller Informationen und sachlichen Beweismittel, um weitere Erkenntnisse ber Vorbereitung und Planung sowie Tatgeschehen, Handlungsablauf, Tter und Opfer zu gewinnen Ziele: Relevanzprfung aufgefundener Spuren Anhaltspunkte fr Versionsbildung Anhaltspunkte zum Auffinden weiterer Spuren Anhaltspunkte zur Beschaffung von Vergleichsmaterial Anhaltspunkte fr Ausschluss Tatortberechtigter Anhaltspunkte fr fahndungsrelevante Informationen

17. Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich 1. Ziel Zeugenermittlung und -vernehmung ("Tatzeugen" "Ohrenzeugen", "Zeugen vom Hörensagen") 2. Ausmaß – großzügig auslegen! Tageszeit beachten! - Nicht selbst ausgrenzen! - von der Tatzeit ausgehen bzw. diese eingrenzen - nicht auf Anwohner reduzieren (Zeitungsausträger,  Busfahrer, Taxifahrer etc.) 4. Vorgehen - systematisch, umfassend, - alle erfassen (EMA-Auszug), protokollieren, - ggf. Öffentlichkeitsaufruf (,,Wer kann Angaben machen?")

18.  Tatortfotografie 1. Orientierungsaufnahmen Unmittelbar nach dem Eintreffen aus mehreren Richtungen fotografieren Lage des Tatortes zu seiner Umgebung, markante Objekte zur Wiedererkennung ggf. erhhter Standort, Luftbild (Helikopter, Google Earth) Leporello 2. bersichtsaufnahmen gesamter Ereignisort aus Augenhhe, ggf. Leporello Keine Krfte/Einsatzmittel im Fotobereich Keine Vernderungen vor der Fotografie In Rumen diagonal fotografieren

19. Tatortfotografie 3. Teil-bersichtsaufnahmen immer mit Nummerntafel und Mastab! Vom Allgemeinen zum Besonderen Weg des Tters Lage von Spuren zum Tatort und zueinander berlappend 4. Detailaufnahmen immer mit Nummerntafel und Mastab! Spuren und deren Lage zum Spurentrger senkrecht zur Spur (Stativ)? formatfllend Bei dreidimensionalen Strukturen Kontraststeigerung durch Streif-/Schrglicht zwei Aufnahmen (Lage der Spur auf Spurentrger, Spur selber)?

20. 3D-Laserscanning

21. 3D-Laserscanning

24. 3.1 Manahmen bei Festnahme Prfen, inwiefern Manahmen zu SpuSi/SpuSchutz a) bereits am Festnahmeort erforderlich b) bzw. spter auf der Dienststelle erfolgen knnen Spuren nach Krperkontakt / Kampf mit dem Opfer: Sicherstellung der Kleidungsstcke Mglichst gesamte Kleidung als Spurentrger Kontaktspuren (Haare und Fasern)? Sekretspuren (Sperma, Blut etc.)?

25. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren an Kleidungsstcken Tatverdchtiger zieht Kleidung selbst aus jedes Kleidungsstck oberflchlich auf lose anhaftende Gegenstnde prfen (Haare, Erd- und Vegetationsspuren)? diese werden unverndert fotografiert, asserviert und einzeln verpackt Zustand sichtbarer Spuren vor dem Verpacken protokollieren trockene Kleidungsstcke immer einzeln verpacken (Papiertten)? nasse/feuchte Kleidung darf zum Transport bis zur Dienststelle in Plastiktten verpackt werden (dort sofort zum Trocknen bei Zimmertemperatur aufhngen)?

26. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren an Schuhen Schmutzantragungen mglichst am TO dokumentieren (Beschreibung, Fotografie)? grobe Schmutzteile abnehmen und separat sichern Schuhe in luftdurchlssigen Kartons bzw. Papiertten verpacken keine Plastiktten verwenden

27. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren am Krper des Tatverdchtigen je nach Tat sind unterschiedliche Spuren zu erwarten (Sekrete, Fasern, Schmauch)? Verhinderung der Spurenbeseitigung durch den Tter: Toilettengang rztliche Untersuchung Transport zur Dienststelle Krper auf anhaftende Blut-, Sekret- und Haarspuren absuchen Spuren dokumentieren (Foto) und vor Vernderung schtzen, ggf. am Festnahmeort sichern Papiertten ber Hnde des Tters fixieren (Schutz gegen Spurenverlust) Plastik vermeiden (elektrostat. Aufladung)?

28. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren am Krper des Tatverdchtigen Blut-/Sekretspuren: mit Wattestbchen (ggf. dest. Wasser) abreiben Spuren unter Fingerngeln: bei allen vermuteten Krperkontakten zwischen Tter und Opfer sichern Fingernagelschmutz mit Holzstbchen herauskratzen Fingerngel abschneiden, einzeln verpacken und beschriften Verletzungen sofort dokumentieren (Foto, Beschreibung) und von einem Arzt begutachten zu lassen)?

29. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren im Krper des Tters bei Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum ist krperliche Verfassung des Tters zu dokumentieren und ggf. durch einen Arzt begutachten zu lassen Blutprobe: - zur Feststellung des BAK - Beeinflussung durch Medikamente oder Drogen Urinprobe: - Feststellung des Drogen-/Medikamentenmissbrauchs

30. 3.1 Manahmen bei Festnahme Vergleichsmaterial aufgrund einer unklaren Spurenlage am TO bzw. am Opfer sind Vergleichsmaterialien frhzeitig zu erheben: Haarproben: Haarlnge und -farbe kann verndert werden Stoffproben von Kleidungsstcken(Tter und Opfer)? Blutprobe: zum Vergleich des DNA Profils -Anordnung Richter 81a, 81e (Molekulargenetische Untersuchung) und 81 f StPO (Durchfhrung der Untersuchung)? Mundschleimhautabstrich

31. 3.2 Manahmen im Krankenhaus spezielle SpuSi- Manahmen bei Einlieferung in ein KH krperliche Untersuchung erfolgt durch einen Arzt sichergestellte Spuren werden durch Polizei bernommen Vaginalabstriche Spermaspuren Speichelspuren Blutspuren Haare Blut- und Urinproben auf korrekte Beschriftung und Verpackung achten

32. 3.2 Manahmen im Krankenhaus Weitere SpuSi-Manahmen Verletzungen o.a. Spuren von Gewalt an Opfer und Tter dokumentieren (Foto mit Mastab)? Bissspuren suchen (lassen), insb. bei Sexualdelikten Fingerabdrcke von Tter, Opfer u.a. Tatbeteiligten abnehmen Schussspuren am Krper (Ein-, Aus-, Streifschsse, Schmauchspuren) dokumentieren und sichern Fingernagelschmutz (Blut, Hautschppchen, BTM, Fasern etc.) Kleider sicherstellen (einzeln verpacken, feuchte Kleider nur kurzfristik luftdicht verpacken, schnellstens trocknen)? lose anhaftende Spuren vor Abfall oder Abrieb schtzen Blut-/Urinproben soweit erforderlich Vergleichsproben (Blut, Mundschleimhautabstrich) fr DNA-Analyse

33. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Dient der Schaffung optimaler Voraussetzungen fr eine optimale Spurensuche, -sicherung und -auswertung Allgemeine Spurensituation Auffindesituation festhalten Zustand: Motor (luft, warm/kalt), Beleuchtung, Radio, Tren etc. (Unfall)spuren/Beschdigungen beurteilen Passen Anstostellen zum Gesamtbild Art der Reifenspuren (Brems-, Beschleunigung-, Blockierspur)? Umherliegende Passstcke (Kunststoffteile, Glas, Lacksplitter)? Schuhspuren, Blutspuren Relikte (Tatwaffen, Tatwerkzeug, Zigarettenreste)? Wetter, Lichtverhltnisse, Beleuchtung, Verkehrszeichen

34. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Manahmen Markierung der Spuren Dokumentation von Verformungen mit Vermessung, fehlende Teile, mgliche Passstcke, Fremdlackantragungen Fahrzeugbeschreibung (Kennzeichen, Art, Laufleistung, Tren, Verschlusszustand, Beleuchtung, Besonderheiten: Aufkleber, Anbauten, Beschriftungen etc.

35. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Aufbruchspuren Werkzeugspuren von: Schraubendrehern an Tr und Fensterpfalz (Kratzer/Scharten)? Schlossstecher, evtl. Bruchstck vorhanden Nachschliewerkzeuge (Ausbau erforderlich)? Bohrern (Schloss, Verriegelung)? Zerstrte Scheiben Bruchspuren Zurckgebliebene Fremdkrper (Keramikteile von Zndkerzen, Steine, Nothammer, ggf. andere Werkzeuge)?

36. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Spuren am Fahrzeug Gegenstandsspuren/Relikte Beschreibung aller im Fz. vorhandenen Gegenstnde sachgerechte Sicherstellung verdchtiger Gegenstnde wie Tatwerkzeuge, Tatwaffen, Beute, Maskierungsmittel Inaugenscheinnahme des Fahrzeugkofferraumes Kontaktspuren Textilfasern sichern durch Abkleben (Sitze, Kopfsttze, Gurte)? Eingeschmolzene Fasern erfordern Ausbau eines Teiles Fingerspurensicherung an geeigneten Stellen (Spiegel, Amaturen, Schalthebel, Fenster, Tren, lackierte Flchen)? DNA-Kontaktspuren (Lenkrad, Trgriff, Schalthebel, Airbag ggf.)? Blut- und Sekretspuren, Haare, Sperma

37. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Weiter Spuren am Fahrzeug Aschenbecherinhalt (Zigarettenkippen, Kaugummi etc.)? Schmutz aus dem Furaum (separat zum jeweiligen Sitz)? Stellung der Sitze, Lenkradhhe, Zustand von Schaltern Identittspapiere, Fhrerschein Motorraum Versteckmglichkeiten in Hohlrumen (BTM, Schmuck etc)? Manipulation an Fahrgestell-/Motornummer Unklare Schweinhte Neulackierungen

38. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Spuren nach Fahrzeugbrand Versicherungsbetrug denkbar Verdachtsmomente ??? Sachverstndigen hinzuziehen Auf technischen Defekt prfen/prfen lassen Hinweise auf Brandbeschleuniger (Kofferraum,Motorraum, Innenraum)? Zustand der Fenster und Tren (Verschluss?)?

39. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen ACHTUNG Transport auf Fahrzeugtransporter - kein Abschleppen (Spurenschutz)? Bei Schussabgabe im Fahrzeug, knnen Rckstnde ausgelster Airbag-Treibstze zu Fehldeutungen fhren Spezialisten hinzuziehen fr den Ausbau von Sicherheitsgurten mit Gurtstrammern Airbag (Explosionsgefahr)? GPS-Anlagen Fahrtenschreiber Hinweise auf Sexualdelikte Innen abmontierte Trffner, Spermaflecke, Vaginalsekret, Haarbschel, Wischtcher, zerrissene Unterwsche

40. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Diebesgut kann Spurentrger sein vom ... Tter Geschdigten Tatort / Aufbewahrungsort Transportmittel Spurenzusammenhnge herstellen Diebesgut bei Tter Nachweis Herkunft Diebesgut im weiteren Bereich des Tters -Nachweis der Beziehung zum Tter und zum Geschdigten Diebesgut bei Hehler Nachweis Person des Diebes und Geschdigten

41. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Kleinere, am Krper tragbare Gegenstnde Fingerspuren von Ttern und Geschdigten am Gegenstand oder an Teilen davon (Dokumente in Geldbrse, Batterien in elektrischen Gerten)? Werkzeugspuren von der Vernderung/Vernichtung individueller Zeichen/Nummern, vom ffnen von Behltnissen Faserspuren von der Kleidung des Tters oder Opfers (insb. Bei rauhen oder scharfkantigen Gegenstnden)? Krperspuren (DNA) insb. vom Geschdigten, wenn der Gegenstand lnger am Krper getragen oder damit hantiert wurde (Uhren, Schmuck, Waffen, Gegenstnde, Taschenmesser)? Individuelle Gebrauchsspuren vom Geschdigten

42. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Grere schwergewichtige Gegenstnde Transportspuren Spuren von Kofferraum des Fahrzeuges (Fasern, Lackspuren)? Spuren von Hilfsmittel der Umlagerung bzw. des Bewegens der Gegenstnde (Werkzeugspuren von Gabelstaplern, Sackkarren, Ketten sowie Werkzeugspuren und Farbantragungen von Brechstangen o.a)? Werkzeugspuren und Fingerspuren (Tter und ggf. Geschdigter an weggeworfenen Gegenstnde (Tresor)? Erd- und Vegetationsspuren von frherem Aufbewahrungsort

43. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Fundort im Freien Gegenstnde gebunkert, evtl mit Klebeband wasserdicht gemacht Passstckfunktion Fingerspuren Fasern vom Tter Verpackungsmaterial (Plastiktten) mit Fingerspuren

44. 4. Tatortdokumentation- Bedeutung Unmittelbarkeitsgrundsatz gem. 250 ff StPO In der gerichtlichen Hauptverhandlung darf nur als Beweis gewrdigt werden, was dort als Augenscheinsbeweis oder Zeugenbeweis unmittelbar erhoben wird! 1. Augenscheinsbeweis gem. 86 StPO sinnliche Wahrnehmung durch das Gericht Augenscheinsgegenstnde gem. 86 StPO knnen sein: Abbildungen, Lichtbilder, Filme und Videoaufnahmen Straen- und Lageplne 2. Zeugenbeweis gem. 250 ff StPO Zeichnungen und Skizzen beweisen nur ihre Existenz und knnen nicht verlesen werden, ihr Urheber ist vor Gericht als Zeuge zu vernehmen polizeiliche Protokolle (ZV, TOB) knnen in der Hauptverhandlung verlesen werden i. d. R. ist aber der Zeuge bzw. Urheber (Polizeibeamter) als Zeuge zu hren Mit der Tatortdokumentation soll den Prozessbeteiligten ein mglichst umfassendes und detailliertes Bild vom Tatort geliefert werden, sie ist z. T. direkter Bestandteil der gerichtlichen Beweisaufnahme (Bildanlagen, Videos)?

45. 4.1 Der Tatortbefundbericht PDV 100, Anlage 20 ber den Ersten Angriff ist ein Tatbefundbericht zu fertigen, der die Feststellungen beim Eintreffen am Tatort, Beschreibung des Tatortes, des Tatobjektes, des Opfers, der Spurensuche und Spurensicherung (objektiver Befund), Darstellung vom Tathergang, Tatumstnden, Zeugenaussagen und eigenen Schlussfolgerungen (subjektiver Befund)? getroffenen Manahmen enthalten soll.

46. 4.1 Der Tatortbefundbericht Ermglicht Rekonstruktion von Manahmen Tatortbefund Tatsituation und Tatgeschehen Schriftliche Dokumentation aller Ergebnisse der Tatortarbeit von der Ereignismeldung bis zur Freigabe des Tatortes Kann durch Skizzen, Zeichnungen, Bilder etc ergnzt werden (Anlagen)? Beschreibung grundstzlich im Prsenz Zweck: Arbeitsgrundlage und Gedchtisnissttze fr weitere Ermittlungen Beweisgrundlage im Strafverfahren Auswertequelle fr KPMD

47. 4.1 Tatortbefundbericht I/III 1.Allgemeines 1.1Eingang der Meldung 1.2Benachrichtigungen 1.3Eingesetzte Krfte, Fhrungs- und Einsatzmittel 1.4Eintreffen am Tatort 1.5Angetroffene Personen 1.6Witterungs- und Lichtverhltnisse

48. 4.1 Tatortbefundbericht II/III 2.Objektiver Tatortbefund 2.1Beginn und Ende der Tatortbefundaufnahme 2.2Tatort im weiteren und engeren Sinn 2.3Tatobjekt / Opfer 2.4Beschreibung der Spuren 2.5Spurensicherungsbericht 3.Subjektiver Tatortbefund 3.1Aussagen vom Opfer und/oder von Tatzeugen 3.2Aussagen der am Tatort angetroffenen Personen 3.3Reaktionen und/oder Verhaltensweisen von Personen 3.4Vorgenommene Vernderungen

49. 4.1 Tatortbefundbericht III/III 4.Kriminalistische Schlussfolgerungen (Keine rechtliche Wertung!)? Bewertung aller bis zu diesem Zeitpunktgetroffenen Feststellungen aus dem objektiven und subjektiven Tatortbefund Hypothese ber Tatablauf, Tter, Opfer, Beweise 5.Abschlieende Manahmen 5.1Beschlagnahme oder Freigabe des Tatortes 5.2Beschlagnahme von Beweismitteln 5.3Festnahmen 5.4Fahndungsmanahmen 5.5Sonstiges Anlagen: Bildanlage, Skizzen, Zeichnungen etc

50. 4.1 Tatortbefundbericht I Dienststelle Ort, Datum IGVP-Nr. T a t o r t b e f u n d b e r i c h t zum Verdacht (Straftat) am ......... in .......... Geschdigter: (Personalien)? Tatverdchtiger: (Personalien)? 01. Meldung: (Wann genau? Wer an wen? was?)? 02. am TO angetroffen (eigene und fremde Krfte, Berechtigte, Zeugen)? 03. Tatortsicherung (Art der Sicherung? seit wann? welche Krfte? Wechsel?)? 04. Untersuchungsfhrung (Dgr., Name, Dienststelle,von - bis)? 05. Spurensicherung (Dgr., Name, Dienststelle,von - bis)?

51. 4.1 Tatortbefundbericht II 06. objektiver Befund ggf. Unternummern: Witterung, Ablauf der Befundaufnahme, allg. Lage des TO; Beschreibung des TO; Besonderheiten wie Lage der Leiche, Bekleidung des Geschdigten; wesentliche Spuren, die bestimmte Tatbestandsmerkmale oder Begehungsweisen verdeutlichen etc. 07. subjektiver Befund Mitteilungen von Zeugen, Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich usw., ggf. Verweis auf ZV- oder Befragungsprotokoll, auch Negativergebnisse 08. veranlasste Manahmen Fortdauer der TO-Sicherung, Beschlagnahme, Versiegelung, bergabe, Eigentumssicherung, Gefahrenabwehr, berfhrung, Einsatz Fhrtenhund, Gerichtsmedizin, Festnahme etc. Name, Dgr. Anlagen (Fotos, Videos, Skizzen, Zeichnungen etc)?

52. 4.2 Spurensicherungsbericht dient der objektiven Darstellung ? welche Spur ? wo ? wann ? von wem ? wie gesichert wurde

53. 4.2 Spurensicherungsbericht Enthlt Vorgangs- und KTU-Nummer eindeutige Spuren-Nummern exakte Spurenbeschreibung Vermerk ber Verbleib von Spuren und VM Unterschrift

54. 4.3 Zeichnungen immer mastabsgerecht, exakte Lage von Spuren darstellen, vollstndig, ggf. unter Verwendung von Bauzeichnungen, Flurkarten, etc. Mastab, Messpunkte, Nordpfeil, Inhalt, Urheber, Bezugs-TOB bzw. Vorgangsnummer z.B. Unfallzeichnung

55. 4.4 Skizzen freihndig, ohne Mastab, Grober berblick ber die Lage des Tatortes bzw. die Lage der Spuren zueinander, nur das Wesentliche Inhalt, Nordpfeil, Urheber, Bezugs-TOB oder Spurensicherungsbericht, Tgb.-Nr. z.B. Tatortskizze, Skizze zum FH-Einsatz

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Persönliche Anmerkung: 13 neue Screens
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#87
ANTWORT 87: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html

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VORANGESTELLT WERDEN 2 HINWEISE:

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ TOTALVERSAGEN VGE AN REGIERUNG & PARLAMENT
ANTWORT 82: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

FRANZ KRÖLL HINGERICHTET?
ANTWORT 85: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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POWER POINT TATORTDOKUMENTATION IN DEN ANTWORTEN 83 (01-18) und 86 (19-30)

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Dateien zu TATORTDOKUMENTATION www slideserve com POWERPOINT 31-55 aus technischen Gründen in ANTWORT 02:
VERDACHT | TATORTDOKUMENTATION 3 | UNI WIEN ALES Austrian Center for Law Enforcement
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=338.0

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TATORTDOKUMENTATION www slideserve com POWERPOINT 31-55


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TEMPORÄRE KOPIE VON:

ANTWORT 83: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html

Aktueller persönlicher Hinweis: Maschinelle Transkription mit Tippfehlern, die vielleicht behoben werden.

QUELLE: http://www.slideserve.com/cira/1-der-tatort-im-kriminalistischen-sinne

1. Der Tatort im kriminalistischen Sinne - Transcript

1. 1. Der Tatort im kriminalistischen Sinne Ort, an dem sich das kriminalistisch und strafrechtlich bedeutsame Geschehen ereignet hat

2. 1. Der Tatort im kriminalistischen Sinne Umfasst alle Orte, an denen Daten zur Lsung des Falles zu finden sind Vorbereitungsort Annherungsweg weitere und nhere Umgebung des Handlungsortes Fundort des Opfers Fluchtweg Fluchtfahrzeug Verbringungs- und Verbergungsort der Beute Aufbewahrungsort der Tatwerkzeuge Wohnung des Tatverdchtigen Arbeitsplatz des Tatverdchtigen

3. 1.1 Bedeutung des Tatortes a) wichtigste Informationsquelle fr die Erhebung des objektiven und subjektiven Tatbefundes b)begrndet (jurist. TO) die rtliche Zustndigkeit der Polizei c) begrndet Gerichtsstand im ersten Rechtszug d) ermglicht Feststellungen von Tatzeugen/Verdchtigen und Zeugen am TO und im Wahrnehmbarkeitsbereich (TO i. w. S.)? e) ermglicht die berprfung von Zeugenaussagen und Einlassungen des Tters anhand der objektiven Spurenlage f) lsst Zusammenhnge mit anderen Straftaten erkennen, ggf. Perseveranz

4. 1.1 Bedeutung des Tatortes II g) ermglicht durch das Feststellen von Spuren und anderen materiellen Wirkungen des Ereignisses Rckschlsse auf andere Orte (TO im weiteren Sinne)? Bestimmung zeitlicher Ablufe Ermittlung der Begehungsweise (Straftat bestimmen und Tatzusamenhnge erkennen (Serientaten, Perseveranz)? Hinweise zu Ttern(n) Gre, Krperbau, Merkmale, Kleidung, Tatwerkzeuge, Verkehrsmittel ermglicht die strafrechtliche Qualifizierung des Delikts Grundlage fr Fahndungsauslsung und sofortige Ergreifung des Tters

5. 1.2 Vernderbarkeit des Tatortes Der Tatort unterliegt verschiedenen Vernderungen Tter/Tatbeteiligte Verschleierung der Tat, der Tterschaft oder des Tatgeschehens Unbeteiligte Dritte (Schaulustige)? Rettungs- und Hilfskrfte (Notarzt, Feuerwehr)? Verkehrsmittel, wenn Tatort im ffentlichen Verkehrsraum liegt Witterungseinflsse (Schnee, Regen, Sturm)? Tiere (Fra oder Verschleppung von Krperteilen, Spuren etc.)? Natrliche Vernderungen durch stoffliche Auflsung, Verwesung, Fulnis Eigene Krfte (Unbedachtes Handeln, Verkennen der Gre des Tatortes Beachte: Nachtrglich entstandene undokumentierte Vernderungen knnen Trugspuren erzeugen!

6. 1.3 Sicherung des Tatbefundes zu Beweiszwecken 94StPO (1) Gegenstnde, die als Beweismittel fr die Untersuchung von Bedeutung sein knnen, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. Beweissicherung ist Aufgabe polizeilicher Tatortarbeit Spurensuche und -sicherung ist Bestandteil des Beweissicherungsverfahrens

7. 2. Der Erste Angriff - Begriff umfasst alle unaufschiebbaren Feststellungen und Manahmen zur Aufklrung einer Straftat Von Kenntnisnahme und bis Abschluss der Tatbefundaufnahme Tatortsicherung Schutz mglicher Spuren und Zeugen vor Vernderungen Tatortbesichtigung berblick ber Tatort und Ereignis, der es gestattet, das weitere Vorgehen zielgerichtet und differenziert zu gestalten Tatortuntersuchung Tatortspezifische Suche nach Spuren und anderen objektiven Beweismitteln)? Zeugen- und Verdchtigenfeststellung am TO und in seiner Umgebung Wahrnehmbarkeitsbereich Tatortdokumentation

8. 2. Der Erste Angriff - Ziele Abwehr von Gefahren und/oder Unterbindung nicht abgeschlossener Tathandlungen Schutz und Sicherung von Spuren Feststellung und Dokumentation des Tatbefundes Sicherstellung der Tataufklrung, der Tterergreifung und der strafprozessualen Beweisfhrung

9. 2. Phasen Sicherungsangriff Eingang der Information (Sofortphase)? Fahrt zum Tatort? Manahmen am Tatort 2.1 Gefahrenabwehr 2.2 vorlufige Festnahme, Fahndungsmanahmen 2.3 Schutz und Sicherung des Tatortes? bergabe des Tatortes

11. 3. Der Auswertungsangriff - Begriffsbestimmung PDV 100, Ziffer 2.2.3 Beim Ersten Angriff sind neben Manahmen der Gefahrenabwehr der Tatort zu sichern und erste wesentliche Feststellungen ber den Tathergang zu treffen (Sicherungsangriff) und der Tatbefund zu erheben Auswertungsangriff)

12. 3.1 Der Auswertungsangriff-Manahmen Besichtigung des Tatortes gemeinsam mit dem Leiter Sicherungsangriff Tatortsicherung prfen Krftelage prfen (Sachverstndige, Spezialisten oder weitere Krfte)? Tatortbefundaufnahme A Beschreiben, Fotografieren, Vermessen, Skizzieren des Tatortes B objektiver Tatbefund Spuren suchen, markieren und sichern Vergleichsmaterialien sichern Lichtbilder und Skizzen fertigen Operative Spurenauswertung C subjektiver Tatbefund Tatbeteiligte und Zeugen suchen, feststellen, vernehmen Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich Fahndung ergnzen Lagebericht und Meldungen Tatortbefundbericht, Skizzen, Zeichnungen, Spurensicherungsbericht, Bildanlage etc.

13.  Grundstze der Spurensuche Systematisch und sorgfltig vorgehen (systematisch/heuristisch)? Erkannte Spuren sofort kennzeichnen (Spurentafeln, Kreide, Pfeile)? Vorgehen: Tatort besichtigen und Beschreiben Tatort fotografieren (siehe auch Tatortfotografie)? Spurensuche und Markierung (Spurentafeln, Nummern)? Fotografische Spurensicherung Beschreibung und Vermessung der Spuren Sicherung der Spur Nichts Betreten oder berhren, was nicht auf Spuren untersucht wurde Nichts Verndern, was nicht beschrieben oder fotografiert wurde Nichts Ablegen, nicht rauchen, trinken, essen Keine Waschgelegenheit oder Toilette benutzen

14. Methoden Spurensicherung I 1. Fotografie/Videografie Berhrungsfreie Sicherung aller sichtbaren/latenten Spuren bersichts- und Detailaufnahmen Nahaufnahmen immer mit Mastab 2. Asservierung der Spur im Original Ohne Spurentrger (abgeschabter Blutstropfen)? Mit Spurentrger (Messer mit anhaftendem Blut, Kleidung mit Erdspuren vom TO, Schlieblech der Tr mit Werkzeugspuren Mit Hilfsspurentrger (Wattestbchen fr Blutschmierer, Klebeband fr Faserspuren)? 3. Sicherung durch Reproduktion Transport des Spurentrgers unmglich/ unverhltnismig Trrahmen mit Werkzeugspur, Reifen-/Schuheindruck im Erdreich

15. Methoden Spurensicherung II 4. Zeichnerisch Skizzen/Zeichnungen vom Tatort, Lage von Spuren zueinander etc. 5. Protokollarisch Beschreibung des chronologischen und systematischen Vorgehens insbesondere, wenn fotografische Darstellung nicht ausreicht Situationsspuren (Schlieverhltnisse, Reihenfolge der Asservierung)? Asservatenliste fertigen

16. Operative Spurenauswertung Ist die zusammenhngende Beurteilung aller Informationen und sachlichen Beweismittel, um weitere Erkenntnisse ber Vorbereitung und Planung sowie Tatgeschehen, Handlungsablauf, Tter und Opfer zu gewinnen Ziele: Relevanzprfung aufgefundener Spuren Anhaltspunkte fr Versionsbildung Anhaltspunkte zum Auffinden weiterer Spuren Anhaltspunkte zur Beschaffung von Vergleichsmaterial Anhaltspunkte fr Ausschluss Tatortberechtigter Anhaltspunkte fr fahndungsrelevante Informationen

17. Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich 1. Ziel Zeugenermittlung und -vernehmung ("Tatzeugen" "Ohrenzeugen", "Zeugen vom Hörensagen") 2. Ausmaß – großzügig auslegen! Tageszeit beachten! - Nicht selbst ausgrenzen! - von der Tatzeit ausgehen bzw. diese eingrenzen - nicht auf Anwohner reduzieren (Zeitungsausträger,  Busfahrer, Taxifahrer etc.) 4. Vorgehen - systematisch, umfassend, - alle erfassen (EMA-Auszug), protokollieren, - ggf. Öffentlichkeitsaufruf (,,Wer kann Angaben machen?")

18.  Tatortfotografie 1. Orientierungsaufnahmen Unmittelbar nach dem Eintreffen aus mehreren Richtungen fotografieren Lage des Tatortes zu seiner Umgebung, markante Objekte zur Wiedererkennung ggf. erhhter Standort, Luftbild (Helikopter, Google Earth) Leporello 2. bersichtsaufnahmen gesamter Ereignisort aus Augenhhe, ggf. Leporello Keine Krfte/Einsatzmittel im Fotobereich Keine Vernderungen vor der Fotografie In Rumen diagonal fotografieren

19. Tatortfotografie 3. Teil-bersichtsaufnahmen immer mit Nummerntafel und Mastab! Vom Allgemeinen zum Besonderen Weg des Tters Lage von Spuren zum Tatort und zueinander berlappend 4. Detailaufnahmen immer mit Nummerntafel und Mastab! Spuren und deren Lage zum Spurentrger senkrecht zur Spur (Stativ)? formatfllend Bei dreidimensionalen Strukturen Kontraststeigerung durch Streif-/Schrglicht zwei Aufnahmen (Lage der Spur auf Spurentrger, Spur selber)?

20. 3D-Laserscanning

21. 3D-Laserscanning

24. 3.1 Manahmen bei Festnahme Prfen, inwiefern Manahmen zu SpuSi/SpuSchutz a) bereits am Festnahmeort erforderlich b) bzw. spter auf der Dienststelle erfolgen knnen Spuren nach Krperkontakt / Kampf mit dem Opfer: Sicherstellung der Kleidungsstcke Mglichst gesamte Kleidung als Spurentrger Kontaktspuren (Haare und Fasern)? Sekretspuren (Sperma, Blut etc.)?

25. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren an Kleidungsstcken Tatverdchtiger zieht Kleidung selbst aus jedes Kleidungsstck oberflchlich auf lose anhaftende Gegenstnde prfen (Haare, Erd- und Vegetationsspuren)? diese werden unverndert fotografiert, asserviert und einzeln verpackt Zustand sichtbarer Spuren vor dem Verpacken protokollieren trockene Kleidungsstcke immer einzeln verpacken (Papiertten)? nasse/feuchte Kleidung darf zum Transport bis zur Dienststelle in Plastiktten verpackt werden (dort sofort zum Trocknen bei Zimmertemperatur aufhngen)?

26. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren an Schuhen Schmutzantragungen mglichst am TO dokumentieren (Beschreibung, Fotografie)? grobe Schmutzteile abnehmen und separat sichern Schuhe in luftdurchlssigen Kartons bzw. Papiertten verpacken keine Plastiktten verwenden

27. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren am Krper des Tatverdchtigen je nach Tat sind unterschiedliche Spuren zu erwarten (Sekrete, Fasern, Schmauch)? Verhinderung der Spurenbeseitigung durch den Tter: Toilettengang rztliche Untersuchung Transport zur Dienststelle Krper auf anhaftende Blut-, Sekret- und Haarspuren absuchen Spuren dokumentieren (Foto) und vor Vernderung schtzen, ggf. am Festnahmeort sichern Papiertten ber Hnde des Tters fixieren (Schutz gegen Spurenverlust) Plastik vermeiden (elektrostat. Aufladung)?

28. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren am Krper des Tatverdchtigen Blut-/Sekretspuren: mit Wattestbchen (ggf. dest. Wasser) abreiben Spuren unter Fingerngeln: bei allen vermuteten Krperkontakten zwischen Tter und Opfer sichern Fingernagelschmutz mit Holzstbchen herauskratzen Fingerngel abschneiden, einzeln verpacken und beschriften Verletzungen sofort dokumentieren (Foto, Beschreibung) und von einem Arzt begutachten zu lassen)?

29. 3.1 Manahmen bei Festnahme Spuren im Krper des Tters bei Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum ist krperliche Verfassung des Tters zu dokumentieren und ggf. durch einen Arzt begutachten zu lassen Blutprobe: - zur Feststellung des BAK - Beeinflussung durch Medikamente oder Drogen Urinprobe: - Feststellung des Drogen-/Medikamentenmissbrauchs

30. 3.1 Manahmen bei Festnahme Vergleichsmaterial aufgrund einer unklaren Spurenlage am TO bzw. am Opfer sind Vergleichsmaterialien frhzeitig zu erheben: Haarproben: Haarlnge und -farbe kann verndert werden Stoffproben von Kleidungsstcken(Tter und Opfer)? Blutprobe: zum Vergleich des DNA Profils -Anordnung Richter 81a, 81e (Molekulargenetische Untersuchung) und 81 f StPO (Durchfhrung der Untersuchung)? Mundschleimhautabstrich

31. 3.2 Manahmen im Krankenhaus spezielle SpuSi- Manahmen bei Einlieferung in ein KH krperliche Untersuchung erfolgt durch einen Arzt sichergestellte Spuren werden durch Polizei bernommen Vaginalabstriche Spermaspuren Speichelspuren Blutspuren Haare Blut- und Urinproben auf korrekte Beschriftung und Verpackung achten

32. 3.2 Manahmen im Krankenhaus Weitere SpuSi-Manahmen Verletzungen o.a. Spuren von Gewalt an Opfer und Tter dokumentieren (Foto mit Mastab)? Bissspuren suchen (lassen), insb. bei Sexualdelikten Fingerabdrcke von Tter, Opfer u.a. Tatbeteiligten abnehmen Schussspuren am Krper (Ein-, Aus-, Streifschsse, Schmauchspuren) dokumentieren und sichern Fingernagelschmutz (Blut, Hautschppchen, BTM, Fasern etc.) Kleider sicherstellen (einzeln verpacken, feuchte Kleider nur kurzfristik luftdicht verpacken, schnellstens trocknen)? lose anhaftende Spuren vor Abfall oder Abrieb schtzen Blut-/Urinproben soweit erforderlich Vergleichsproben (Blut, Mundschleimhautabstrich) fr DNA-Analyse

33. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Dient der Schaffung optimaler Voraussetzungen fr eine optimale Spurensuche, -sicherung und -auswertung Allgemeine Spurensituation Auffindesituation festhalten Zustand: Motor (luft, warm/kalt), Beleuchtung, Radio, Tren etc. (Unfall)spuren/Beschdigungen beurteilen Passen Anstostellen zum Gesamtbild Art der Reifenspuren (Brems-, Beschleunigung-, Blockierspur)? Umherliegende Passstcke (Kunststoffteile, Glas, Lacksplitter)? Schuhspuren, Blutspuren Relikte (Tatwaffen, Tatwerkzeug, Zigarettenreste)? Wetter, Lichtverhltnisse, Beleuchtung, Verkehrszeichen

34. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Manahmen Markierung der Spuren Dokumentation von Verformungen mit Vermessung, fehlende Teile, mgliche Passstcke, Fremdlackantragungen Fahrzeugbeschreibung (Kennzeichen, Art, Laufleistung, Tren, Verschlusszustand, Beleuchtung, Besonderheiten: Aufkleber, Anbauten, Beschriftungen etc.

35. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Aufbruchspuren Werkzeugspuren von: Schraubendrehern an Tr und Fensterpfalz (Kratzer/Scharten)? Schlossstecher, evtl. Bruchstck vorhanden Nachschliewerkzeuge (Ausbau erforderlich)? Bohrern (Schloss, Verriegelung)? Zerstrte Scheiben Bruchspuren Zurckgebliebene Fremdkrper (Keramikteile von Zndkerzen, Steine, Nothammer, ggf. andere Werkzeuge)?

36. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Spuren am Fahrzeug Gegenstandsspuren/Relikte Beschreibung aller im Fz. vorhandenen Gegenstnde sachgerechte Sicherstellung verdchtiger Gegenstnde wie Tatwerkzeuge, Tatwaffen, Beute, Maskierungsmittel Inaugenscheinnahme des Fahrzeugkofferraumes Kontaktspuren Textilfasern sichern durch Abkleben (Sitze, Kopfsttze, Gurte)? Eingeschmolzene Fasern erfordern Ausbau eines Teiles Fingerspurensicherung an geeigneten Stellen (Spiegel, Amaturen, Schalthebel, Fenster, Tren, lackierte Flchen)? DNA-Kontaktspuren (Lenkrad, Trgriff, Schalthebel, Airbag ggf.)? Blut- und Sekretspuren, Haare, Sperma

37. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Weiter Spuren am Fahrzeug Aschenbecherinhalt (Zigarettenkippen, Kaugummi etc.)? Schmutz aus dem Furaum (separat zum jeweiligen Sitz)? Stellung der Sitze, Lenkradhhe, Zustand von Schaltern Identittspapiere, Fhrerschein Motorraum Versteckmglichkeiten in Hohlrumen (BTM, Schmuck etc)? Manipulation an Fahrgestell-/Motornummer Unklare Schweinhte Neulackierungen

38. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen Spuren nach Fahrzeugbrand Versicherungsbetrug denkbar Verdachtsmomente ??? Sachverstndigen hinzuziehen Auf technischen Defekt prfen/prfen lassen Hinweise auf Brandbeschleuniger (Kofferraum,Motorraum, Innenraum)? Zustand der Fenster und Tren (Verschluss?)?

39. 3.4 Sicherstellung von Fahrzeugen ACHTUNG Transport auf Fahrzeugtransporter - kein Abschleppen (Spurenschutz)? Bei Schussabgabe im Fahrzeug, knnen Rckstnde ausgelster Airbag-Treibstze zu Fehldeutungen fhren Spezialisten hinzuziehen fr den Ausbau von Sicherheitsgurten mit Gurtstrammern Airbag (Explosionsgefahr)? GPS-Anlagen Fahrtenschreiber Hinweise auf Sexualdelikte Innen abmontierte Trffner, Spermaflecke, Vaginalsekret, Haarbschel, Wischtcher, zerrissene Unterwsche

40. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Diebesgut kann Spurentrger sein vom ... Tter Geschdigten Tatort / Aufbewahrungsort Transportmittel Spurenzusammenhnge herstellen Diebesgut bei Tter Nachweis Herkunft Diebesgut im weiteren Bereich des Tters -Nachweis der Beziehung zum Tter und zum Geschdigten Diebesgut bei Hehler Nachweis Person des Diebes und Geschdigten

41. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Kleinere, am Krper tragbare Gegenstnde Fingerspuren von Ttern und Geschdigten am Gegenstand oder an Teilen davon (Dokumente in Geldbrse, Batterien in elektrischen Gerten)? Werkzeugspuren von der Vernderung/Vernichtung individueller Zeichen/Nummern, vom ffnen von Behltnissen Faserspuren von der Kleidung des Tters oder Opfers (insb. Bei rauhen oder scharfkantigen Gegenstnden)? Krperspuren (DNA) insb. vom Geschdigten, wenn der Gegenstand lnger am Krper getragen oder damit hantiert wurde (Uhren, Schmuck, Waffen, Gegenstnde, Taschenmesser)? Individuelle Gebrauchsspuren vom Geschdigten

42. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Grere schwergewichtige Gegenstnde Transportspuren Spuren von Kofferraum des Fahrzeuges (Fasern, Lackspuren)? Spuren von Hilfsmittel der Umlagerung bzw. des Bewegens der Gegenstnde (Werkzeugspuren von Gabelstaplern, Sackkarren, Ketten sowie Werkzeugspuren und Farbantragungen von Brechstangen o.a)? Werkzeugspuren und Fingerspuren (Tter und ggf. Geschdigter an weggeworfenen Gegenstnde (Tresor)? Erd- und Vegetationsspuren von frherem Aufbewahrungsort

43. 3.5 Sicherstellung von Diebesgut Fundort im Freien Gegenstnde gebunkert, evtl mit Klebeband wasserdicht gemacht Passstckfunktion Fingerspuren Fasern vom Tter Verpackungsmaterial (Plastiktten) mit Fingerspuren

44. 4. Tatortdokumentation- Bedeutung Unmittelbarkeitsgrundsatz gem. 250 ff StPO In der gerichtlichen Hauptverhandlung darf nur als Beweis gewrdigt werden, was dort als Augenscheinsbeweis oder Zeugenbeweis unmittelbar erhoben wird! 1. Augenscheinsbeweis gem. 86 StPO sinnliche Wahrnehmung durch das Gericht Augenscheinsgegenstnde gem. 86 StPO knnen sein: Abbildungen, Lichtbilder, Filme und Videoaufnahmen Straen- und Lageplne 2. Zeugenbeweis gem. 250 ff StPO Zeichnungen und Skizzen beweisen nur ihre Existenz und knnen nicht verlesen werden, ihr Urheber ist vor Gericht als Zeuge zu vernehmen polizeiliche Protokolle (ZV, TOB) knnen in der Hauptverhandlung verlesen werden i. d. R. ist aber der Zeuge bzw. Urheber (Polizeibeamter) als Zeuge zu hren Mit der Tatortdokumentation soll den Prozessbeteiligten ein mglichst umfassendes und detailliertes Bild vom Tatort geliefert werden, sie ist z. T. direkter Bestandteil der gerichtlichen Beweisaufnahme (Bildanlagen, Videos)?

45. 4.1 Der Tatortbefundbericht PDV 100, Anlage 20 ber den Ersten Angriff ist ein Tatbefundbericht zu fertigen, der die Feststellungen beim Eintreffen am Tatort, Beschreibung des Tatortes, des Tatobjektes, des Opfers, der Spurensuche und Spurensicherung (objektiver Befund), Darstellung vom Tathergang, Tatumstnden, Zeugenaussagen und eigenen Schlussfolgerungen (subjektiver Befund)? getroffenen Manahmen enthalten soll.

46. 4.1 Der Tatortbefundbericht Ermglicht Rekonstruktion von Manahmen Tatortbefund Tatsituation und Tatgeschehen Schriftliche Dokumentation aller Ergebnisse der Tatortarbeit von der Ereignismeldung bis zur Freigabe des Tatortes Kann durch Skizzen, Zeichnungen, Bilder etc ergnzt werden (Anlagen)? Beschreibung grundstzlich im Prsenz Zweck: Arbeitsgrundlage und Gedchtisnissttze fr weitere Ermittlungen Beweisgrundlage im Strafverfahren Auswertequelle fr KPMD

47. 4.1 Tatortbefundbericht I/III 1.Allgemeines 1.1Eingang der Meldung 1.2Benachrichtigungen 1.3Eingesetzte Krfte, Fhrungs- und Einsatzmittel 1.4Eintreffen am Tatort 1.5Angetroffene Personen 1.6Witterungs- und Lichtverhltnisse

48. 4.1 Tatortbefundbericht II/III 2.Objektiver Tatortbefund 2.1Beginn und Ende der Tatortbefundaufnahme 2.2Tatort im weiteren und engeren Sinn 2.3Tatobjekt / Opfer 2.4Beschreibung der Spuren 2.5Spurensicherungsbericht 3.Subjektiver Tatortbefund 3.1Aussagen vom Opfer und/oder von Tatzeugen 3.2Aussagen der am Tatort angetroffenen Personen 3.3Reaktionen und/oder Verhaltensweisen von Personen 3.4Vorgenommene Vernderungen

49. 4.1 Tatortbefundbericht III/III 4.Kriminalistische Schlussfolgerungen (Keine rechtliche Wertung!)? Bewertung aller bis zu diesem Zeitpunktgetroffenen Feststellungen aus dem objektiven und subjektiven Tatortbefund Hypothese ber Tatablauf, Tter, Opfer, Beweise 5.Abschlieende Manahmen 5.1Beschlagnahme oder Freigabe des Tatortes 5.2Beschlagnahme von Beweismitteln 5.3Festnahmen 5.4Fahndungsmanahmen 5.5Sonstiges Anlagen: Bildanlage, Skizzen, Zeichnungen etc

50. 4.1 Tatortbefundbericht I Dienststelle Ort, Datum IGVP-Nr. T a t o r t b e f u n d b e r i c h t zum Verdacht (Straftat) am ......... in .......... Geschdigter: (Personalien)? Tatverdchtiger: (Personalien)? 01. Meldung: (Wann genau? Wer an wen? was?)? 02. am TO angetroffen (eigene und fremde Krfte, Berechtigte, Zeugen)? 03. Tatortsicherung (Art der Sicherung? seit wann? welche Krfte? Wechsel?)? 04. Untersuchungsfhrung (Dgr., Name, Dienststelle,von - bis)? 05. Spurensicherung (Dgr., Name, Dienststelle,von - bis)?

51. 4.1 Tatortbefundbericht II 06. objektiver Befund ggf. Unternummern: Witterung, Ablauf der Befundaufnahme, allg. Lage des TO; Beschreibung des TO; Besonderheiten wie Lage der Leiche, Bekleidung des Geschdigten; wesentliche Spuren, die bestimmte Tatbestandsmerkmale oder Begehungsweisen verdeutlichen etc. 07. subjektiver Befund Mitteilungen von Zeugen, Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich usw., ggf. Verweis auf ZV- oder Befragungsprotokoll, auch Negativergebnisse 08. veranlasste Manahmen Fortdauer der TO-Sicherung, Beschlagnahme, Versiegelung, bergabe, Eigentumssicherung, Gefahrenabwehr, berfhrung, Einsatz Fhrtenhund, Gerichtsmedizin, Festnahme etc. Name, Dgr. Anlagen (Fotos, Videos, Skizzen, Zeichnungen etc)?

52. 4.2 Spurensicherungsbericht dient der objektiven Darstellung ? welche Spur ? wo ? wann ? von wem ? wie gesichert wurde

53. 4.2 Spurensicherungsbericht Enthlt Vorgangs- und KTU-Nummer eindeutige Spuren-Nummern exakte Spurenbeschreibung Vermerk ber Verbleib von Spuren und VM Unterschrift

54. 4.3 Zeichnungen immer mastabsgerecht, exakte Lage von Spuren darstellen, vollstndig, ggf. unter Verwendung von Bauzeichnungen, Flurkarten, etc. Mastab, Messpunkte, Nordpfeil, Inhalt, Urheber, Bezugs-TOB bzw. Vorgangsnummer z.B. Unfallzeichnung

55. 4.4 Skizzen freihndig, ohne Mastab, Grober berblick ber die Lage des Tatortes bzw. die Lage der Spuren zueinander, nur das Wesentliche Inhalt, Nordpfeil, Urheber, Bezugs-TOB oder Spurensicherungsbericht, Tgb.-Nr. z.B. Tatortskizze, Skizze zum FH-Einsatz

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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#88
ANTWORT 88: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html

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FALL NATASCHA KAMPUSCH VERDACHT KINDESMISSBRAUCH

VERDACHT FEHLERHAFTE ERMITTLUNGEN UND TATORTSICHERUNGEN

VERDACHT DILETTANTISMUS IN REINKULTUR
Es gilt die Unschuldsvermutung.

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VORANGESTELLT WIRD: Causa Angelika http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=891.0

Wir feiern das sieben Jahres Jubiläum!

seit Sieben Jahre Enkelkind- Verbot, vielleicht schon Tot ?
kein Pflegschaftsverfahren
kein Strafverfahren
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

Sachverhalt kurz & bündig: 4 JAHRE BEHARRLICHES IGNORIEREN DER OBJEKTIVEN WAHRHEIT

ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN - FOLTER - SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG - "VÖLKERMORD AN DER GRUPPE JUSTIZ-OPFER  PSYCHIATRIE-OPFER JUGENDWOHLFAHRT-OPFER (JUWO-OPFER) TRENNUNGSOPFER" uvam

(CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH VERURSACHEN MILLIONENSCHADEN AN DER REPUBLIK ÖSTERREICH)

(ANGEBLICHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER DER REPUBLIK ÖSTERREICH VERURSACHEN MILLIARDENSCHÄDEN AN DER REPUBLIK ÖSTERREICH)

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

ANTRAG AUF REAL UNBEFANGENE SOFORTIGE ERMITTLUNGEN UND VOLLSTÄNDIGES KLÄREN MITTELS EINER REAL UNBEFANGENEN KOMMISSION MIT "RZESZUT-ADAMOVICH-KEPLINGER-SEMLER" und weiteren würdigen, real unbefangenen und mutigen "FRANZ-KRÖLL-Nachfolgern bzw Kollegen"



1. Reihe v.l.n.r.: Susanne Reindl-Krauskopf, Ludwig Adamovich, Cosima Eggers, Christian Semler, Franz Kröll, 2. Reihe v.l.n.r.: Johann Rzeszut, Mathias Vogl, Klaus Schachner, Rudolf Keplinger

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20080211 1711 FALL KAMPUSCH BMI EVALUIERUNGSKOMMISSION.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4917

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20111201 1055 OTS Dringliche Anfrage an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zum Fall Kampusch im Bundesrat! ZITATE:
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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20111201_OTS0136/dringliche-anfrage-an-innenministerin-johanna-mikl-leitner-zum-fall-kampusch-im-bundesrat

Dringliche Anfrage an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zum Fall Kampusch im Bundesrat!

Utl.: 36 Fragen an die Frau Innenminister - Debatte im Anschluß an die Tagesordnung! =

Wien, 01.12.2011 (OTS/FPD) - Die Fraktion der freiheitlichen Bundesräte bringt in der 802. Sitzung des österreichischen Bundesrates eine dringliche Anfrage an die Bundesministerin für Inneres, Johanna Mikl-Leitner ein. Auf Grund der aktuellen Debatte rund um Malversationen im Justizbereich, sei es höchst an der Zeit, auch die Rolle des Innenministeriums näher zu betrachten.

Im Folgenden die dringliche Anfrage im Wortlaut:

Dringliche Anfrage
des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres
betreffend mysteriöse Pannenserie bei den Tatortermittlungen im Fall
Kampusch

Im Jahre 2008 wurde vom damaligen Innenminister Günther Platter eine Evaluierungskommission zur Überprüfung der Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch eingesetzt. Zu diesem Zwecke wurden:

Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Ludwig Adamovich, Präsident des Verfassungsgerichtshofes i.R.

Dr. Rudolf Keplinger, Leiter des Landeskriminalamtes Oberösterreich

Dr. Thomas Müller, Kriminalpsychologe

AO. Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, Juridicum Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie

Dr. Johann Rzeszut, Präsident des Obersten Gerichtshofes i.R. und

Dr. Mathias Vogl, Leiter der Rechtssektion im BM.I eingesetzt.

Neben dem Vorsitzenden dieser Kommission Dr. Adamovich, hat auch der ehemalige Präsident des obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut die Arbeit von Justiz und Innenministerium scharf kritisiert und die offizielle Version der "Ein-Täter-Theorie" immer abgelehnt.

Nun ist auch ein Aktenvermerk von Oberst Dr. Rudolf Keplinger des Bundeskriminalamtes Oberösterreich medial verbreitet worden, der ebenfalls die offiziell vertretene Linie als nicht schlüssig bezeichnet. Auch verweist Dr. Keplinger in seinem Aktenvermerk vom 04. August 2009 auf fehlerhafte Ermittlungen und Tatortsicherungen.

So führt Dr. Keplinger zur Tatortarbeit unter anderem an:

vom Tresor sind keine DNA-Spuren gesichert worden;

die Spurensuche beim Tatfahrzeug war mangelhaft;

zum Leichenhunde-Einsatzgibt es keine genauen Aufzeichnungen;

eine Entführung durch einen Täter ist auf Grund der Bauart des vermuteten Entführungsfahrzeug kaum bis gar nicht möglich;

in einer roten Stofftasche mit SPÖ-Werbeaufdruck waren Kabelbinder, welche in Handarbeit mit Häkelarbeit überzogen wurden gefunden;

von der Verschlussvorrichtung der Türe zum Verließ wurden keine DNA-Proben genommen;

zum aufgefundenen Buch über "Säuglingspflege" gibt es keine genauere Beschreibung;

es wurde ein in Zellophan verpacktes Haarbüschel gefunden, aber nicht dokumentiert;

es wurden Kleidungsgegenstände und Schuhe gefunden, die nicht beschrieben oder bestimmten Personen zugeordnet wurden;

von einem Adressbuch und einem Zettel mit Handnotizen wurden zwar Fotos angefertigt, diese finden sich aber nicht in der Tatortmappe;

in der Lichtbildbeschreibung wurden aufgefundene Kleidungsstücke als der Natascha Kampusch zugehörig beschrieben, obwohl diese das bestreitet;

bei den Wäschegegenständen sind Stringtangas der Größen 36 und 42 gefunden worden.

Weiters gibt es noch andere Fundstücke, die nicht ausgewertet wurden:

2 Reisepässe des Wolfgang Priklopil;

1 Erlagschein mit der Kontonummer 00611102941, BLZ 53000 - Konto des Wolfgang Priklopil;

1 schwarze Tasche für ein Fahrtenbuch mit der Aufschrift "S-538JC";

1 Zulassungsschein auf einen Einachshänger mit dem Kennzeichen W-24930J, welches am 4.10.2006 an den Zulassungsbesitzer ausgehändigt wurde;

Reisepass der Natascha Kampusch mit herausgeschnittenem und wieder eingesetzten Foto der Natascha Kampusch;

1 Swatchuhr - gekauft am Flughafen Wien Schwechat am 28.7.1999;

1 E-Bay-Kaufvertrag über eine Durchschubmaschine Marke Hobart H600;

1 braunes Kuvert mit Rechnungen im Verließ;

1 Kuvert des Sexartikelversands "Pabo" adressiert an Priklopil mit der Kundennummer 100619924;

1 Kaufvertrag für einen Bagger Marke "Landini Icom";

1 Barbie-Puppenhaus.

Die Aussagen von Dr. Keplinger zur Tatortsicherung in seinem Aktenvermerk, sowie die weiteren angeführten Spuren, die offenbar allesamt im Zuge der Tatermittlung teils nicht weiterverfolgt und teils vernichtet wurden, zeichnen ein Sittenbild bezüglich der Arbeitsmethodik im gegenständlichen Fall.

Auch wenn wir wissen, dass durch einmalige Fehler und schlampige Arbeit eines Einzelnen der Ruf einer gesamten Mannschaft schnell in Mitleidenschaft gezogen werden kann, darf gerade bei einem Kriminalfall von dieser Dimension, der ja auch durch internationale Beobachter genauestens unter die Lupe genommen wird, nicht zur Tagesordnung übergegangen werden.

Es sind dermaßen viele Fehler begangen worden, dass man mit Sicherheit nicht von einer Kette von Zufällen sprechen kann. Alleine die Vorgehensweise mit der Meldung des Hundeführers, der bereits 14 Tage nach dem Verschwinden der Natascha Kampusch einen eindeutigen Hinweis auf den Entführer gegeben hat, zeugt von Dilettantismus in Reinkultur. Die weiteren Vorgänge im Innenministerium rund um ehemaligen BKA-Chef Herwig Haidinger sprechen zudem eine deutliche Sprache.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres folgende

DRINGLICHE ANFRAGE:

Sind vom Tresor DNA-Spuren gesichert worden?

Aus welchen Gründen unterblieb die gründliche Spurensuche beim vermutlichen Tatfahrzeug?

Gibt es genaue Aufzeichnungen zum Leichenhunde-Einsatz?

Ist es richtig, dass die Leichenhunde auf vermodertes Holz angesprochen haben?

Ist der Schluss von Dr. Keplinger richtig, dass mit dem vermutlichen Entführungsfahrzeug die Entführung kaum möglich gewesen wäre?

Wurde Natascha Kampusch jemals befragt, ob sie die Kabelbinder umhäkelt hat, oder wer dies sonst gemacht hat?

Wurde Natascha Kampusch jemals befragt, welchen Zweck die umhäkelten Kabelbinder gehabt haben?

Warum wurde von der Verschlussvorrichtung der Türe zum Verließ keine DNA-Proben genommen?

Wo ist das Buch über "Säuglingspflege" verblieben?

Warum gibt es keine genauere Beschreibung des Buches  "Säuglingspflege"?

Aus welchen Gründen wurde das in Zellophan verpackte Haarbüschel nicht dokumentiert?

Aus welchen Gründen wurde nicht versucht, das in Zellophan verpackte Haarbüschel Personen aus dem Umfeld des Entführers oder der Entführten zuzuordnen?

Aus welchen Gründen wurden die aufgefundenen Kleidungsstücke und Schuhe nicht genau beschrieben?

Aus welchen Gründen wurde nicht versucht, die aufgefundenen Kleidungsstücke den weiblichen Personen aus dem Umfeld des Entführers zuzuordnen?

Wo befinden sich die von einem Adressbuch und einem Zettel mit Handnotizen angefertigten Fotos?

Wurde das Adressbuch ausgewertet?

Wurde der Zettel ausgewertet?

Wie können Sie erklären, dass das Tatortteam in der Lichtbildbeschreibung Kleidungsstücke der Natascha Kampusch zuschreibt, obwohl dies unrichtig ist?

Wie können Sie erklären, dass Stringtangas mit unterschiedlichen Größen aufgefunden wurden?

Gab es in den aufgefundenen Reisepässen des Wolfgang Priklopil Reisevermerke?

Wurde das Konto des Wolfgang Priklopil mit der Kontonummer 00611102941, Bankleitzahl 53000, überprüft?

Wenn das Konto überprüft wurde, wann genau und durch welche Beamten wurde dies vorgenommen?

Wurde überprüft wem das Salzburger Kennzeichen "S-538JC" zum Entführungszeitpunkt zuzurechnen war?

Wer war der Zulassungsbesitzer des Einachshängers, welchem sein Zulassungsschein am 4.10.2006 ausgehändigt wurde?

Wurde Natascha Kampusch befragt, ob sie weiß aus welchen Gründen ihr Passfoto aus ihrem Reisepass entfernt wurde?

Wurde versucht zu eruieren, ob der Entführer am 28.7.1999 auf Fluggastlisten von Airlines stand, welche vom Flughafen Schwechat abgeflogen oder diesen angeflogen haben?

Wo ist die Dokumentation des E-Bay-Kaufvertrag?

Welcher Benutzername wurde bei dieser E-Bay-Transaktion verwendet?

Wer hat wann das braune Kuvert mit Rechnungen, welches im Verließ aufgefunden wurde, dokumentiert?

In welchen Akten befindet sich diese Dokumentation?

Wurden die in dem braunen Kuvert enthaltenen Rechnungen ausgewertet?
Wenn ja, wann und von wem?

Wurde die Bestelltätigkeit des Entführers Wolfgang Priklopil beim Sexversandhandel "Pabo" überprüft?

Wurde der Kaufvertrag für einen Bagger der Marke "Landini Icom" dokumentiert und überprüft?

Wo ist dieser Bagger verblieben?

Gibt es genauere Erkenntnisse über den Ankauf des Barbie-Puppenhauses?

Rückfragehinweis: FPÖ-Wien, Pressestelle

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0136    2011-12-01/10:55
011055 Dez 11
NFW0001 1111

ZITATE-ENDE

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20111201 1055 OTS FALL KAMPUSCH DRINGLICHE ANFRAGE AN MAG MIKL-LEITNER.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4916

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Meinung: VORBILDLICHE ERMITTLUNGEN UND SACHVERHALTSBERICHTE EINIGER MITGLIEDER Meinung-Ende

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1. Reihe v.l.n.r.: Susanne Reindl-Krauskopf, Ludwig Adamovich, Cosima Eggers, Christian Semler, Franz Kröll, 2. Reihe v.l.n.r.: Johann Rzeszut, Mathias Vogl, Klaus Schachner, Rudolf Keplinger

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20080211 1711 FALL KAMPUSCH BMI EVALUIERUNGSKOMMISSION.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4917

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20080211 1711 BMI EVALUIERUNGSKOMMISSION

BILD
http://www.bmi.gv.at/cms/cs03picturesbmi/BMI_NEWS_INT%20-%20INNENMINISTERIUM/EVALUIERUNGSKOMMISSION/L_5137.jpg

TEXT:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Presse/_news/BMI.aspx?id=33475A35384A35464178733D&page=18&view=1

Innenministerium

"Evaluierungskommission" zusammengetreten

Innenminister Günther Platter hat am 6. Februar 2008 die sofortige Einrichtung einer "Evaluierungskommission im Fall Kampusch" beauftragt. "Sehr hochkarätige und anerkannte Experten konnten für diese Kommission gewonnen werden", betonte der Innenminister.

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes Ludwig Adamovich wurde bei der ersten Sitzung am Sonntag, den 10. Februar 2008 zum Vorsitzenden der "Evaluierungskommission im Fall Kampusch" bestimmt. Weitere Mitglieder sind der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes Johann Rzeszut, Univ.-Professor Susanne Reindl-Krauskopf vom Institut für Strafrecht, der Leiter der Rechtssektion im Innenministerium Mathias Vogl, der weltweit bekannte und anerkannte Kriminalpsychologe Thomas Müller, der erfahrene Polizeijurist Rudolf Keplinger, Cosima Eggers, Franz Kröll, Klaus Schachner und Christian Semler.

Innenminister Platter bedankte sich bei den Mitgliedern der Kommission und betonte, dass eine sorgfältige und detaillierte Evaluierung vorgenommen werden solle. "Alle Anschuldigungen und Vorwürfe müssen lückenlos aufgeklärt werden", bekräftigt Minister Platter seinen Auftrag.

Der Innenminister hat weiters klargestellt, dass die Mitglieder der Kommission, die dem Innenministerium angehören, für diese Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei gestellt sind. Weiters hat Innenminister Platter die direkte und uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeit der Kommission auf sämtliche Einrichtungen und Ressourcen des Innenministeriums eingeräumt. Die Evaluierungskommission wurde ersucht spätestens in vier Monaten Bericht zu erstatten.

Innenminister Platter betonte: "Viele Anschuldigungen, Gerüchte und Vorwürfe stehen im Raum, wahrscheinlich werden weitere folgen. Ich bin überzeugt und bedanke mich schon jetzt, dass sich die Mitglieder der Kommission davon in Ihrer Arbeit nicht beeinflussen lassen."
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1. Reihe v.l.n.r.: Susanne Reindl-Krauskopf, Ludwig Adamovich, Cosima Eggers, Christian Semler, Franz Kröll, 2. Reihe v.l.n.r.: Johann Rzeszut, Mathias Vogl, Klaus Schachner, Rudolf Keplinger

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(BM.I/A. Tuma Abdruck honorarfrei)
Artikel Nr: 4742 vom Montag, 11. Februar 2008, 17:11 Uhr.
Reaktionen bitte an die Redaktion

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FÜR ALLE OPFER UND IN MEMORIAM FRANZ KRÖLL, EINEM DER BESTEN ERMITTLER DER REPUBLIK ÖSTERREICH



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
FRANZ KROELL 25.6.2010 BESTATTUNG GRAZ.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4799

FRANZ KRÖLL 25.6.2010 BESTATTUNG GRAZ - BILD-Fundstelle:  20121111 1808
http://analyse-kritik-weitsicht-news.blogspot.co.at/2012/11/kampusch-skandal-jagd-auf-die-letzten.html

FÜR ALLE OPFER UND IN MEMORIAM FRANZ KRÖLL, EINEM DER BESTEN ERMITTLER ÖSTERRECHS

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Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr zur Dokumentation und zum Beweis. Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#89
ANTWORT 89: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html

FALL NATASCHA KAMPUSCH VERDACHT JAHRELANGER SCHWERKRIMINELLER KINDESMISSBRAUCH

DR RUDOLF KEPLINGER AKTENVERMERK

04.08.2009 NATASCHA KAMPUSCH LPK OÖ LKA POLIZEI Seite 1 ZITAT:

Sehr viele Spuren sind nicht gesichert worden. ... Diese Vorgangsweise ist bei Kriminalfällen dieser Dimension abzulehnen.

ZITAT-ENDE

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FALL NATASCHA KAMPUSCH VERDACHT JAHRELANGER SCHWERKRIMNELLER KINDESMISSBRAUCH

LANDESPOLIZEIKOMMANDO OÖ LANDESKRIMINALAMT POLIZEI

04.08.2009 LEITER OBERST DR RUDOLF KEPLINGER

Persönliche Meinung: MUTIGER UND VORBILDHAFTER AKTENVERMERK PM-ENDE

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20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 1 ZITATE:
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POLIZEI
Landespolizeikommando OÖ
Landeskriminalamt

Dr. Rudolf KEPLINGER, Oberst
Leiter
Nietzschestraße 33/8, 4021 Linz
Tel: +43(0)59133-40-3000
DVR: 0478563 Email: rudolf.keplinger@polizei.gv.at

Linz, am 4. August 2009

Aktenvermerk

Die ,,Tatort-Mappen" des Aktes N.K. wurden – wie vorab besprochen - gemeinsam mit dem Leiter des AB-07-Tatort des LKA OÖ, Chefinsp Erwin KEPIC intensiv durchgearbeitet. Dabei wurden folgende Feststellungen gemacht:

* Sehr viele Spuren sind nicht gesichert worden. ...

Diese Vorgangsweise ist bei Kriminalfällen dieser Dimension abzulehnen. ...

* Das Tatfahrzeug hätte ...
Hier wurden nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. ...

* Der Leichenhunde-Einsatz ist ...
hier müsste es noch genauere Aufzeichnungen geben ...


ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OOE LKA AKTENVERMERK 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4919

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20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 2 ZITATE:
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* Im Raum H ... DNA-Spuren wurden leider nicht gesichert. ... Von diesem Gegenstand wurde kein DNA-Abrieb genommen. ...

* Ein DNA-Abrieb wurde nicht genommen. ...

* Ein DNA-Abrieb wurde nicht genommen. ...


ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OOE LKA AKTENVERMERK 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4921

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20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 3 ZITATE:
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* Im Raum M ... Allerdings wurde von keinem dieser Gegenstände ein DNA-Abrieb vorgenommen ...

* ... DNA-Abriebe erfolgten nicht.

* Im Raum O ... leider nicht fotografisch dokumentiert. ... 

* Im Raum O fällt auf, dass er so wie er aufgefunden wurde, wohl nicht als bewohnter Raum angesehen werden kann. ...


ZITATE-ENDE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OOE LKA AKTENVERMERK 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=4923

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Links zum Beweis und zur Parlamentarische Anfrage (siehe Antwort 88):

20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 1
http://www.parlament.gv.at/LI/B/PG/DE/BR/J-BR/J-BR_02861_J-BR02861__237248_image001.gif

20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 2
http://www.parlament.gv.at/LI/B/PG/DE/BR/J-BR/J-BR_02861_J-BR02861__237248_image002.gif

20090804 NATASCHA KAMPUSCH POLIZEI LPK OÖ LKA AKTENVERMERK 3
http://www.parlament.gv.at/LI/B/PG/DE/BR/J-BR/J-BR_02861_J-BR02861__237248_image003.gif

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TEILKOPIE

ANTWORT 10: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

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20111124 1257 DIE PRESSE KAMPUSCH CHRISTIAN
PILNACEK (BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




20111124 1257 DIE PRESSE KAMPUSCH CHRISTIAN
PILNACEK (BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




20121031 1541 OTS
FBI bestätigt Pannen im Fall Kampusch


OSTA MAG. CHRISTIAN PILNACEK (BMJ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




20111124 1257 DIE PRESSE KAMPUSCH CHRISTIAN
PILNACEK (BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




2010 50-51 DIE GANZE WOCHE
Der Fall Kampusch ist ein einziger Sumpf


OSTA MAG. CHRISTIAN PILNACEK (BMJ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




20111124 1257 DIE PRESSE KAMPUSCH CHRISTIAN
PILNACEK (BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ






NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET

20101009 die aktuelle Seite28 und 29 ua

Zu Tode kommen von Chefermittler Oberst FRANZ KRÖLL in Umgebung von etwa 400 Menschen
Warum hörte niemand den Schuss? (um etwa 22 Uhr an einem lauen Sommerabend)

OSTA MAG. CHRISTIAN PILNACEK (BMJ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ




20111124 1257 DIE PRESSE KAMPUSCH CHRISTIAN
PILNACEK (BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ):
KEIN FUNKEN ERMITTLUNGSANSATZ


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STRAFPROZESSORDNUNG StPO § 2 Amtswegigkeit

(1) Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.

(2) Im Hauptverfahren hat das Gericht die der Anklage zu Grunde liegende Tat und die Schuld des Angeklagten von Amts wegen aufzuklären.

StPO § 3 Objektivität und Wahrheitserforschung

(1) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind.

(2) Alle Richter, Staatsanwälte und kriminalpolizeilichen Organe haben ihr Amt unparteilich und unvoreingenommen auszuüben und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Sie haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln.


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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH VORANGESTELLT VGE-SACHVERHALTSBERICHT KURZ UND BÜNDIG:  HEUTE SIND ES GENAU 4 JAHRE, DASS KEIN EINZIGER VGE-BEWEIS, KEINE EINZIGE DER 47 SCHRIFTLICHEN ZEUGENAUSSAGEN VON 57 VERSCHIEDENEN ZEUGEN ETC GEWÜRDIGT WIRD. TATZEITRAUM: 20.11.2009 12:25 UHR - 20.11.2013 04:20 UHR. BEKANNTE TATORTE JUSTIZ:

TATORT JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
TATORT OGH
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT
TATORT LANDESGERICHT SANKT PÖLTEN
TATORT LANDESGERICHT KREMS
TATORT LANDESGERICHT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSGERICHT MÖDLING
TATORT BEZIRKSGERICHT GLOGGNITZ
TATORT BEZIRKSGERICHT AMSTETTEN
TATORT GENERALPROKURATUR
TATORT OBERSTAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT WKSTA
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIENER NEUSTADT
TATORT STAATSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT MÖDLING
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT RIS - TATORT
unbekannte Tatorte und verdächtige Tatorte

VERDACHT: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN FÜR UNSCHULDIGE MENSCHENKINDER, FOLTER VON UNSCHULDIGEN MENSCHENKINDERN,  SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, SCHWERKRIMINELLER MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT, SCHWERKRIMINELLE BEGÜNSTIGUNG, TERROR, SCHWERKRIMINELLES MISSACHTEN DER VERFASSUNG, uvam


Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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VORANGESTELLT WIRD: HEUTE Freitag 08.11.2013 Seite 10 ZITATE: Natascha: Neues Rätsel um Ermittler-Selbstmord Ein neues Privatgutachten des Chefs ... Demnach sei der Oberst durch einen angesetzten Schuss gestorben. Aber nicht durch Suizid. ZITATE-ENDE

POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL

Mord oder Selbstmord http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=867.0

SEITE 1 ANTWORT 09 am: 06 November 2013, 18:09:17 Gast "Entwicklungshelfer"

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-kampusch-der-suizid-des-ermittlers-kroell-a-932107.html

UND

FRANZ KRÖLL HINGERICHTET?
ANTWORT 85: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

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VORANGESTELLT WIRD:

20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN
SEITE 1 ANTWORT 02 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0
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DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND JAHRELANGES BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT (OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTSTRÄGER DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH  VERPFLICHTET BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".

20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4772



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4774



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4776

16.10.2013 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ZITATE:
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Landesgericht für Strafsachen Wien
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
Tel.: +43(0)1 40127-0

STRAFSACHE: GEGEN: Beschuldigte/r: Mag. Dr. Beatrix KARL WEGEN: § 302 (1) StGB

ZITATE-ENDE

PERSÖNLICHER HINWEIS: BEACHTEN SIE STGB § 301 (1) BEI VERDACHT SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE, DIE SOFORT VON AMTS WEGEN BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN !! DIE VGE-STRAFANZEIGE LAUTETE AUF VERDACHT STGB § 302 (2) !! PH-ENDE

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TATORT LANDESGERICHT WIEN

LINK ZUM VGE-SCHRIFTSATZ AN BMI, POLIZEI UND PARLAMENT:

ANTWORT 82: NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.75.html 

Für alle Opfer: Justiz-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Kinderheim-Opfer, JUWO-Opfer, Trennungsopfer, ...
Für das Wohl aller Menschenkinder, besonders für Enkel Christoph und Lucas

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TATORT LANDESGERICHT WIEN

VÖLKERMORD FOLTER ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN FÜR UNSCHULDIGE KINDER ... STRAFSACHE SCHWERVERBRECHEN 2013

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE - JUSTIZ TOTALVERSAGEN - JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

03.11.2013 11:03 Uhr VGE-Sachverhaltsbericht KURZ UND BÜNDIG: TATSACHEN: "HOHE UND HÖCHSTE RICHTER DER REPUBLIK ÖSTERREICH URTEILEN ÜBER SICH SELBST"

Fast 4 Jahre lang wird kein einziger VGE-Beweis (darunter unwiderlegbare Tatsachenbeweise wie Fotos, DVD-Szenen, Screens), keine einzige von schriftliche Zeugenaussage von 60 Zeugen (einschließlich KURIER, servusTV, ORF-HEUTE IN ÖSTERREICH), keine einziges VGE-Beweismittel und keine einzige VGE-Begründung gewürdigt. Die objektive Wahrheit über die beste Sicherung und Förderung des Enkel-Kindeswohls bei den VGE wird beharrlich ignoriert. Gesunde, fröhliche, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder (kindgemäße "Extremsportler") werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. Das extreme Menschen-Kindesleid kann nicht veröffentlicht werden. Dazu: Extrem hoher materieller Schaden sowohl für die VGE (75.000 EURO Verfahrenskosten und HONORARE) als auch für die Republik Österreich (das österreichische Volk) "frei Schnauze" 980.000 EURO. (49 Monate x 10.000 EURO pro Monat x 2 Kinder = 980.000 EURO). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder. Angeblicher materieller Schaden für die Republik Österreich: 2 Milliarden EURO pro Jahr ohne Folgekosten und abgesehen vom extremen Menschenkindesleid. Die Enkelkinder und deren VGE werden von schwerkriminellen Amtsträgern der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH und Tätern existenziell bedroht.

TOTALES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT - HOHE UND HÖCHSTE RICHTER URTEILEN ÜBER SICH SELBST. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN GERICHTE. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ENTSCHEIDEN KEINE UNABHÄNGIGEN STAATSANWÄLTE.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH

TATORT JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
TATORT OGH
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIEN
TATORT LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN
TATORT LANDESGERICHT WIENER NEUSTADT
TATORT LANDESGERICHT SANKT PÖLTEN
TATORT LANDESGERICHT KREMS
TATORT LANDESGERICHT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSGERICHT MÖDLING
TATORT BEZIRKSGERICHT GLOGGNITZ
TATORT BEZIRKSGERICHT AMSTETTEN
TATORT GENERALPROKURATUR
TATORT OBERSTAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT WKSTA
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIENER NEUSTADT
TATORT STAATSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT STAATSANWALTSCHAFT EISENSTADT
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT MÖDLING
TATORT BEZIRKSANWALTSCHAFT SANKT PÖLTEN
TATORT RIS - TATORT
www.ris.bka.gv.at

Die Liste muss nicht vollständig sein. BT, UT und Verdächtige.
TATORTGRUPPE TATORTDOKUMENTATION AKTENSICHERUNG

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.