NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
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2015 DER FALL HOLZINGER (2015 DER FALL JOSEF HOLZINGER)
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165Verdacht:
DER GRÖSSTE JUSTIZSKANDAL VON ÖSTERREICH: DER FALL HOLZINGER20150526 csa DER FALL HOLZINGER DER GROESSTE JUSTIZSKANDAL OESTERREICHS.pdf (103 Seiten)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=90812015 Verdacht: Betrifft
sinngemäß alle aktenführenden, informierten und kriminellen Amtsträger der REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ: Der Fall Holzinger ist bekannt in ganz Österreich, im Parlament und über die Grenzen hinaus. Österreich wird als Rechtsstaat geführt, wenn jedoch diese Machenschaften dieser korruptverdächtigenden Richterschaft der
österreichischen Justiz mit Ihren Willkürentscheidungen und Lobbyistenvertretungen, versteckt hinter der Unabhängigkeit der Richter aufgedeckt werden, bleibt von einem Rechtsstaat nicht mehr viel übrig.
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2017 DER FALL HOLZINGER (2017 DER FALL JOSEF HOLZINGER)
28.03.2017
http://so-for-humanity.com2000.at/SFH 813931 Darstellung des Falls Josef Holzinger durch Dr. Ferdinand Gross auf facebookDRUCKEN
http://so-for-humanity.com2000.at/printme.php?aid=8932&rubrik=2892017 SFH 813931 DARSTELLUNG DES FALLS JOSEF HOLZINGER DURCH DR FERDINAND GROSS.pdf (11 Seiten)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10919TRANSKRIPTION:
SFH 813931 Darstellung des Falls Josef Holzinger durch Dr. Ferdinand Gross auf facebookFerdinand Gross 20 Std. • Prozessbetrug: Zur VORGESCHICHTE
Ferdinand Gross
20 Std. •
Prozessbetrug:
Zur VORGESCHICHTE
1949 erblickte ich die Welt und wuchs dann bei meinen Eltern auf. Mit ca. 6 Jahren begann ich die Volksschule und beendete sie erfolgreich mit 8 Klassen Danach begann ich die Ausbildung als Landwirt als einziger Sohn meiner Eltern. Besuchte verpflichtende land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen und Fortbildungsschulungen und technische Kurse. Ich habe eine 2 Jahre jüngere Schwester die in ein Gasthaus in Gampern einheiratete. Vom Volksschulabschluss arbeitete ich als Landwirtschaftslehrling in der elterlichen Landwirtschaft bis zum Bundesheer. Nach neunmonatigen Militärdienst ging ich um selbst Geld zu verdienen angemeldete gutbezahlte Nebenbeschäftigungen bei mehreren Betrieben nach. Z.B. arbeitete ich mehrere Jahre mit vielen Unterbrechungen als Brückenkranführer beim Sägewerk Hoppichler in Zipf, angelernter Dreher bei der Firma Hawle in Vöcklabruck, Tankschweißer bei der Firma Kermi in Neumarkt am Wallersee und als angelernter Tischlergehilfe bei der Tischlerei Aigner in Seewalchen um meinen Familienbetrieb den ich 1972 übernommen habe mit land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten ausstatten zu können, um eine Arbeitserleichterung in meiner Landwirtschaft und als Nebenerwerbslandwirt weiter Geld verdienen zu können, damit ich meinen elterlichen Betrieb aufrecht und EU-gerecht erhalten und weiter betreiben und bewirtschaften zu können.
Eine freie nebenberufliche Tätigkeiten und Bewirtschaftung meiner Landwirt war wegen der von meinen prozessgegnerischen Nachbarn und verursachten Massengerichtsverfahren und immer wieder besitzstörenden Eingriffe in meinen Besitz nie möglich. Die prozessgegnerischen Nachbarn begingen auf meinen Grundstücken nach 1974 titellose, besitzstörende, dienstbarkeits- und eigentumsanmaßende, eigentums- und besitzfreiheitsverletzende und sachbeschädigende Eingriffe ohne meiner Erlaubnis und ohne einen Rechtstitel dazu zu besitzen. Die von den mit ihren Rechtsanwälten abgesprochenen Gerichten von Frankenmarkt, Vöcklabruck, Wels, OLG Linz und OGH und Staatsanwaltschaft Wels ständig gebilligt und begünstigt wurden. Es kam soweit, dass ich nur wegen der Arbeitsausfälle wegen Gerichtsverhandlungen von der Firma und Tischlerei Aigner mein Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Wegen der von der Justiz verursachten Massenprozessen und Fehljustizbehördenentscheidungen mit denen ich schwer geschädigt wurde bekam ich von einem Geometer der mit meinen Eltern befreundet war den Rat, ich soll selbst ein Jusstudium anzustreben. Ich entschied mich auf Grund von eingeholten Informationen zu einer Berufsreifeprüfung für ein Jusstudium. Zur Vorbreitung der Berufsreifeprüfung an der UNI Salzburg inskribierte ich als außerordentlicher Hörer 1984. Mehrer Jahre nahm ich an vielen Vorlesungen und Fachseminaren teil. Ich wurde durch Prozesse, Gerichtsverhandlungen und durch die justizbehördlichen Massenfehlentscheidungswillkür ständig am Studium behindert. Es kam soweit, als meine Nachbarn Scheibl, ihr Anwalt Hubert Stüger und auch die Gerichte vom meinem begonnenen Studium erfuhren, sofort die mit Stüger befreundete Richterin Lam Bär u.a. Richtern des BG Frankenmarkt und LG Wels einen grausamen Plan ausheckten um mich vom Studium auf jeden Fall wegzubringen. RA. Hubert Stüger beantragte für meine Prozessgegner Scheibl am BG Frankenmarkt die Pfändung meiner selbstgekauften Studien- und zuvor bereits besessene Gesetzesbücher und meinen PKW. Die Richterin Lam Bär bewilligte in meiner Studienzeit widerrechtlich die Exekution der Bücher und auch meines PKWs. Obwohl sie zweifelfrei von meinem begonnenen und inskribierten Studium und vom notwendigen Gebrauch meines PKW und Bücher für das Studium und für Fahrten zur UNI Salzburg und der gesetzlichen Unpfändbarkeit der Bücher in Kenntnis war. Meinem Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung wurde wie üblich vom LG Wels keine Folge gegeben.
Mein rechtsmäßigen Liegenschaftserwerb und die Daten meiner Vorbesitzer:
A) 1972 erwarb ich von meinen oben namentlich genannten Eltern mit Übergabevertrag und durch gründbücherliche Liegenschaftsübertragung die elterliche Landwirtschaft der EZ 122, 124 und 138 Grundbuch KG 50017 Hörgersteig, frei von gründbücherlich eingetragene und ersessene Geh-, Fahrt und anderen Dienstbarkeitsrechten und Eigentumsrechten der Nachbarn und der Prozessgegner und anderer Personen, frei von Bank- und Privatschulden, frei von Gerichts- und Exekutionsverfahren und frei von Streitanmerkungen Dritter Personen.
B) Meine heutigen Liegenschaften der EZ 122, 124 und 138 erwarb zuvor mein Vater Josef Holzinger (geb. am 31. 3. 1906) von seiner Adoptivmutter Katharian Holzinger 1948 mit Übergabsvertrag laut diesem lastenfrei. Zuvor erwarb Katharian Holzinger den 2. Hälftebesitz von ihrem 1946 verstorbenen Ehegatten Josef Holzinger durch Testament.
C) Mein Vater wurde 1906 in Ampflwang geboren und ist der leibliche Sohn der Fam. Schlager. Mein Vater als damaliger Josef Schlager, sein Bruder Fritz Schlager ist im Zweiten Weltkrieg in Stalingrad gefallen) und Schwester Maria Schlager, alle geboren in Ampflwang, wurden von meinen Liegenschaftsvorvorbesitzern Josef und Katharina Holzinger adoptiert und nahmen alle daher den Namen Holzinger an.
D) Meine Mutter Maria Holzinger (geb. 1. 1. 1911) wurde auf Grund eines Ehevertrages Miteigentümerin durch ihre Einheirat 1948 in meinen heutigen Familienbetrieb.
E) Meine Adoptivgroßeltern Josef und Katharian Holzinger erwarben 1893 mit Übergabevertrag von ihren Eltern Franz und Franziska Holzinger meinen heutigen Familienbesitz der EZ 122. 124 und 138 und laut Übergabevertrag lastenfrei und frei von außerbücherlichen und frei von bücherlichen Rechten meiner Prozessgegner und deren Vorbesitzern.
F) Die Liegenschaft der EZ 478 erwarb ich 1980 mit Kaufvertrag lastenfrei von meinem Cousin Josef Schlager.
G) Nur ich allein zahle seit 1972 die Steuern an das Finanzamt für meine Grundstücke und auch für die Grundstücksflächen die vom Gericht mit frei erfundenen Fahrtrechten zu Gunsten meiner prozessgegnerischen Nachbarn belastet und willkürlich enteignet und an meine titellosen Nachbarn zugesprochen und verschenkt wurden.
H) Mit den Urteilen zu AZ. C 117/76 und 1C 24/78 des damaligen Gerichtsvorsteher Dr. Herbert Russ, den Amtsbestätigungen und öffentlichen Grundbuch des Bezirksgericht Frankenmarkt wurde die gegenüber meinen Prozessgegner und Nachbarn gemäß §1500 ABGB vorherrschende Lasten- und Ersitzungsfreiheit und mein bücherlicher und außerbücherlicher lastenfreier und rechtsmäßiger und redlicher Eigentums- und Besitzerwerb meiner Liegenschaft festgestellt und behördlich bestätigt.
Ich weise darauf hin, dies mit den Justizbehördenakten beweisbar und auch für jeden Laien erkennbar ist, dass sämtliche Richter und Staatsanwälte der Österreichischen Justiz, die als Entscheidungsträger bis jetzt fungierten von den durch die Prozessgegner, beginnend 1974, an meiner Person, Rechten und Eigentum, an den Rechten meiner Eltern widerrechtlich begangenen besitz- und eigentumsstörenden, sachbeschädigende und deliktischen Anschlägen, Körperverletzungen und unerlaubten Eingriffen in mein Eigentum, von der Besitzfreiheit und von den oben angeführten Tatsachen der Ersitzungs-, Eigentums- und Besitzfreiheit meiner Liegenschaften und Grundstücken durch die aktengegenständlichen durchgeführten Beweisverfahren an Ort und Stelle an den prozessgegenständlichen Grundstücken, meiner ständigen Beweisführung und Prozess- und Schriftsatzvorbringens, öffentlichen Grundbuch, Amtsbestätigungen zweifelfrei wussten und bekannt war.
Auch sämtliche namentlich nachangeführten Prozessgegner und Nachbarn Scheibl, Rager, Bachinger, Huemer von Raitenberg Nr. 4, 2. 10 und 12, 4873 Frankenburg und die Volksbank Vöcklamarkt und deren Verfahrensvertreter der Rechtsanwälten der Kanzleien Stüger von 4890 Frankenmarkt, Schmid, Hofmann, Nussbaumer und Herzog von 4840 Vöcklabruck und auch die Draht- und Fädenzieher und Hindermänner, wie Fritz Kretz von Zipf u.a. wussten von den oben angeführten Tatsachen bescheid.
Die Justiz war auch von den ständigen falschen Klags- und Prozessvorbringens der Prozessgegner in Kenntnis. Es hatten daher die Gerichte Kraft der Gesetzen, der Verfassung, StGG und der Menschenrechte kein Recht, meinen prozessgegnerischen Nachbarn frei erfundenen und bei Gerichten vorgetäuschte Dienstbarkeitsrechte und Eigentum an meinem Grundstücksflächen zuzusprechen. Und mich auch nicht zur ständigen Bezahlung ihrer Prozesskosten verurteilen dürfen.
Zum lasten- und ersitzungsfreien Liegenschaftsbestandteil der E 124 gehören auch die gerichtsverfahrens- und entscheidungsgegenständlichen laut den Beweisakten mir alleingehörigen Wald-, Wiesen- und Weggrundstücke der Parzellen 1707/1, 1707/3, 1707/4, 1726, 1760/4, 1515.
Trotz gerichtsbekannter oben angeführten Tatsachen und der auf meinen Liegenschaften rechtmäßig jahrzehnte zurück vorherrschende Ersitzungs- und Eigentumsfreiheit, produzierten und fällten mehr als 100 unter sich abgesprochene Richter und mehr als 10 Staatsanwälte der Österreichischen Justiz skrupellos, kaltblütig und mir gegenüber mit Schädigungs- und Existenzenteignungsabsicht, sowie auch parteilich zu meinen Prozessgegner und ihren Rechtsanwälten, mehr als 7000 Justizbehördenfehlentscheidungen, die gesetzwidrig, materiell falsch, schwermenschenrechts- und völkerechtverletzend sind. Die vielen rechtsbeugenden und rechtsverweigernden Staatsorgane begingen eine Unzahl an gesetzwidrigen amts- und machtmissbrauchverletzenden, dauerdeliktischen, grausamen und rechtsausgrenzenden Amts-, Entscheidungs- und Unterlassungshandlungen gegen die Familie Holzinger.
Die von der Justiz ständig begünstigten Prozessgegner bedienten sich immer wieder rechtstitelloser und beruflicher nicht notwendiger Dienstbarkeits- und Eigentumsanmaßungen, Sachbeschädigungen, falschen und gemäß § 288 Abs.1 und 2 ZPO falscher Zeugen- und Parteienaussagen, Prozess-, Beweis- und Grenzbetrügereien. Und nahmen bis jetzt in Kauf, immer wieder strafbare, lebens-, berufs- und existenzerstörende Eingriffe in mein Leben, in meine Grundstücke und Ersitzungsfreiheit, Körperverletzungen und Drohungen durchzuführen, dies auch für mich und meinen Eltern gesundheitsschädigenden Dauerstress, schlaflose Nächte, viele Gerichtsverfahren und Strafanzeigen, hohe Kosten und mir auch unwiederbringlichen menschlichen Schaden, unerträgliche seelisches und physische Schmerzen und Rufmord in meinem Gemeindegebiet und Umgebung verursachte.
Mehrmalige deliktische Grundstücksenteignungen (Grundstücksraub) meiner rechtsmäßig miralleingehörigen Grundstückflächen meiner Parzellen 1707/1, 1761, 1726, 1707/3, 1760/4 der EZ 124 meiner Liegenschaften und eigenmächtige Grenzveränderungen bestehender und Generationen beidseitig anerkannte Grenzen wurden von den Richtern und Richterinnen Schweitzer, Köbrunner, Lam Bär und Fuchs des Bezirksgericht Frankenmarkt in Mittäterschaft des damaligen Rechtsmittelsenatsrichter des Kreis- und derzeitigen Landesgericht Wels in ständiger Begünstigung und Bereicherung und auf Wunsch meiner Prozessgegner und zu meinem Schaden und Verlust meiner Grundstücksflächen willkürlich durchgeführt und betrieben.
Ständige an mir und auch an meine Eltern begangene finanzielle grausame Ausbeutung, Rechtsausgrenzung, Diskriminierung, Psychoterror, Versklavung und Strafverfolgungsunterlassungen verantworten Richter und Staatsanwälte, dies mit den nachangeführten Justizbehördenakten beweisbar ist.
Eine Vielzahl von feindlich mir gegenüber gesinnte und strafrechtlich angezeigte, abgelehnte und geklagte Staatsorgane haben gegen die Familie Holzinger 42 Jahre hindurch ihr Unwesen betrieben!
• Die meisten und schwerwiegendsten an der Familie Holzinger, an ihrer Gesundheit, besseren Fortkommen und am lastenfreien Familienbesitz und Eigentum begangene Eingriffe und Anschläge und den Prozessgegner widerrechtlich zugesprochene nie existierende Rechte von Dienstbarkeiten und Eigentum und Schädigungen, ständige Schikanen und Rechtsausgrenzungen verantworten abgelehnte, befangene und parteilich urteils- und beschlussfällende aus Steuergeld finanzierte Staatsorgane Dr. Lam Bär, Dr. Fuchs, Dr. Köbrunner, Dr. Schweitzer, Mag. Dorner-Zohner, Mag. Oberndorfer, Mag. Lettner und Mag. Filzmoser u.a. der Bezirkgerichte Frankenmarkt und Vöcklabruck; Dr. Famler, Dr. Sackmaier, Dr. Kastner, Dr. Anzinger, Dr. Höllwerth, Dr. Gebetsroither, Dr. Kleindessner, Dr. Rosenberger, Dr. Sturm, Dr. Kiblböck, Dr. Zwirchmayr, Dr. Katzlberger, Dr. Obermeier, Dr. Lengauer, Mag. Schatz, Dr. Hohensinner, Dr. Pramendorfer, Dr. Rebernig, Dr. Pesendorfer, Dr. Kagerer, Dr. Mara-Elisabeth Schindler und andere Richter des Landesgerichtes Wels; Dr. Doppler, Dr. Rathmayr, Dr. Wimmer, Dr. Haslinger, Dr. Sailer, Dr. Jeryczynski, Dr. Payrhuber, Dr. Greslehner, Dr. Pichler, Dr. Wanko, Dr. Kremser und andere Richter des Oberlandesgericht Linz; Dr. Purtscheller, Dr. Knapp, Dr. Grössl, Dr. Rat, Dr. Lux, Dr. Höfle, Dr. Dornaus, Dr. Braunais, Dr. Salzmann und andere Richter des Landes- und Oberlandesgerichtes Innsbruck; Dr. Proidl, Dr. Letner, Dr. Cutka, Dr. Hintermaier des Landesgerichtes St. Pölten; Dr. Scherz, Mag. Scheuerer u.a. des Landesgericht Graz; Mag. Rauter-Repar und Mag. Polak des LG Klagenfurt; Mag. Heidi Premstaller-Grundner, Dr. Wagner, Dr. Krallinger, Dr. Egger u.a. des LG Salzburg; Mag. Wullf-Gegenbauer, u.a. Richter des Landesgerichtes Wien; Dr. Walterskirchen, Dr. Riedl, Dr. Fucik Dr. Zemanek und andere Richter des Oberlandesgerichtes Wien und Dr. Warta, Dr. Niederreiter, Dr. Schalich, Dr. Tittel, Dr. Sailer, Dr. Schlosser Dr. Hofmann, Dr. Angst, Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Neumayr, Dr. Lovrek, Dr. Jansik, Dr. Roch und andere Richter des Obersten Gerichtshof Wien.
• Gesetzesverletzende Strafverfolgungsvereitelungen und Strafverfolgungsunterlassungen von angezeigten Straftaten, die an meiner Person Josef Holzinger und an meinem Eigentum und Rechten und an meinen verstorbenen Eltern Josef und Maria Holzinger zu ihrer Lebzeit von Staatsorganen und durch meine Prozessgegner und deren Anwälten begangen wurden, verantworten die Staatsanwaltschaften Wels, Linz, Steyr, Wien, Eisenstadt, Innsbruck und Korneuburg.
DER SACHVERHALT
Staatsanwaltschaft Wels begünstigte Grenzbetrug des Franz Scheibl und legte Strafanzeige zurück. ( 4 St 152/75) Wels u. Anzeige GZ. 2015/74 Gendarmerie Frankenburg)
Der Grenzbetrug erfolgte an der Grenze 1760/1 Scheibl und 1760/4 und 1756 Holzinger
1974 riss der Nachbar Franz Scheibl in Mitwisserschaft und Mittäterschaft seiner ganzen Familie, Grenzpflöcke aus, die seit 1946 zur Markierung seines Grundstückes 1760/1 einerseits und meines Grundstückes 1760/4 anderseits dienten. Der damalige Richter Mistelberger-Pramböck des BG Frankenmarkt beauftragte den Gendarmarieinsp. Josef Korn der Gendarmerie Frankenburg eine Strafanzeige gegen Franz Scheibl vorzulegen. Obwohl Franz Scheibl durch den Grenzbetrug zu seinen Gunsten die Grenze veränderte, sich von meiner Wiesenparzelle 1760/4 ca. 40 m² aneignete, wie dies durch den in meinem Auftrag vom Geometer Walter Brunner von Vöcklabruck durch die Vermessung festgestellt wurde, und auch Scheibl diese Tat bei der Gendarmarie bestätigte und ein Geständnis seiner Tat ablegte, legte die Staatsanwaltschaft Wels die Anzeige ohne gesetzlich durchgeführter Strafverfolgung willkürlich zurück. Dìese amtspflichtverletzende Strafverfolgungsunterlassung der StA Wels war für Franz Scheibl und auch für seinen Sohn Johann Scheibl - wahr von Kindheit an sein ständiger Begleiter und Mittäter - eine Aufforderung und ein Privileg weitere Grenzbetrügereien, Straftaten, Besitzstörungshandlungen und Eigentumsanmaßungen auf meinen lastenfreien Grundstücken zu begehen, die sohin jahrzehnte hindurch justizbehördlich gedeckt wurden.
II. Die Nachbarn Scheibl bekamen auf meiner Parzelle 1707/3 von R. Lam Bär, R. Fuchs, den Rechtsmittelrichter des LG Wels und des OGH ein frei erfundenes, nie existierendes Geh- und Fahrtrecht und auch ihre Prozesskosten willkürlich zugesprochen OGH (C 117/76, 1C 124/78, 2C 227/81 & 2C 29/82 u.a. Akte)
Auf dieser mirgehörigen Grundstücksfläche klagten mich die Scheibls mit Ihren RA. Stüger (Richterfreund) mutwillig und provozierend ohne dass sie einen Rechtstitel für ihr erfundenes vorgetäuschte Recht hatten grundlos auf Feststellung eines Geh- und Fahrtrecht für ihre Ackerparzellen 1728 und 1729. Ihre Klage wies R. Russ zu C 117/76 ab. Ihr RA. Stüger erhob Berufung und das LG Wels hob das Ersturteil zur Verfahrensergänzung auf. R. Russ wies mit zweitem Urteil 1C 124/78 neuerliche ihre Klage ab. Stüger erhob neuerlich Berufung und das LG Wels führte auf Wunsch ihres Freundes RA. Stüger eine mündliche Berufungsverhandlung an Ort und Stelle und eine Beweiswiederholung durch und änderte dann das zweite rechtmäßige Urteil vom R. Russ ab und gab der mutwilligen Klage statt. Die R des LG Wels stellte für Scheibl ein nie existiertes zweckloses Fahrrechtrecht fest und sprach ihnen zu, obwohl sich die Rechtsmittelrichter des LG Wels an Ort und Stelle und durch das Beweiswiederholungsverfahren selbst überzeugen konnten, das die Scheibl zu ihren Ackerflächen 1728 und 1729 und Wiese 1730 einen ausgeprägten öffentlichen Weg haben und nie eine Rechtsersitzung die Scheibl für ein erfundenes mir aufgezwungenes Fahrtrecht erfolgte. Meine dagegen berechtigt erhobene Revision an der OGH wurde keine Folge gegeben. Auf Grund von mir aufgefundenen Luftbildern am Bundesvermessungsamt Wien konnte ich an diesen Bildern verschiedenen Datums feststellen und erkennen, das über dieses 1.5 M² kleine Böschungseck meiner Parzelle 1707/3 keine Fahrspuren ersichtlich waren, sonder sehr genau feststellen konnte, das Fahrtspuren der Scheibls vom Weg aus in ihr Ackergrundstück erkennbar waren und existierten, ohne das mein Grundstück benützt wurde. Darauf bekam ich die Information zu einer fotogrammetrischen Luftbildauswertung vom Bundesvermessungsamt und die Adresse eines Sachverständiger. Ich lies dann die Luftbilder auswerten und bekam dann den Beweis durch diese Auswertung, dass eine unbefahrbare Böschung an der klagegegenständlichen Fläche existierte, Fahrspuren südlich dieser klagegegenständlichen Fläche existierten die von den Kläger Scheibl herstammten und auch noch den Beweis, dass die Scheibl bereits ihren Acker von 3 Meter Breite unbemerkt Jahre hindurch betriebene Grenzverschiebung in meine Grundstücke 1707/3 und 1726 vergrößerten.
Fünf lastenfreie wertvolle Wald-, Wiesen- und Weggrundstücke von mehr als 1,5 Ha auf deren meine Elter ihre höchstpersönlichen und übergangsvertraglich in freien Stücken ausgedungenen Rechte darauf hatten, wurden mir als alleiniger Eigentümer bereits durch Richterwillkür und richterlichen Feindseligkeit skrupellos enteignet, die sodann an meine rechtsanmaßenden, rechtstitellose und habgiereigen Nachbarn mit einer Unzahl an Gerichtsfehlentscheidungen verschenkt und zugesprochen wurden. Auch den prozessgegnerischen Nachbarn wurden gerichtlich Fahrt-, Geh- und andere Dienstbarkeitsrechte und exekutiven Pfandrechten auf meinen noch verbliebenen lastenfreien Grundstücken per Gerichtentscheidung zugesprochen, die von meinen Prozessgegner frei erfunden bei Gericht vorgetäuscht, die nie auf meinen Grundstücken existierten und auch nie ausgeübt wurden. Dazu wurde ich auch noch durch Richterwillkür verurteilt, sämtliche Prozesskosten meiner Prozessgegner für die mir enteigneten und für die widerrechtliche Grundstücks- und Liegenschaftsbelastung zu zahlen.
Abgelehnte und parteilich zu meinen Nachbarn und deren Rechtsanwälten fungierende und entscheidungsfällende Richter des BG Frankenmarkt und Landesgericht Wels und die Rechtsmittelrichter setzen sich über die von meinen Eltern bereits 1972 mit Übergabsvertrag vertraglich zu Verbücherung in freien Stücken bestellten Veräußerungverbot und integriertem Belastungverbot ( §364c ABGB ) hinweg, hoben ihre Rechte des § 364c des ABGB gesetzesverletzend auf und setzen sie außerkraft, um die gegen mich gesetzwidrig für meine Prozessgegner per Exekution zugesprochene Prozesskosten in meine Grundbücher und Liegenschaften als Pfandrecht einzutragen.
Ich wurde aus richterlicher Gehässigkeit und Voreingenommenheit viermal unschuldig wegen falschen Anzeigen meiner Prozessgegner strafrechtlich verurteilt, ohne dass ich Gesetzesverletzungen oder Straftaten begangen habe. Und es wurden mir auch die Gesetzes- und Studienbücher und auch mein PKW verpfändet und zur Versteigerung ausgeschrieben, die gesetzlich nicht verpfändbar waren und ich für das an der UNI Salzburg meinerseits inskribierte Studium dringend benötigte. Und es wurde eine Besachwalterung willkürlich gegen mich eingeleitet, damit ich mein Jura-Studium und meine Rechtsverteidigung abbrechen musste.
Die noch übrig gebliebenen 1972 lastenfrei erworbene Grundstücke und Liegenschaften wurden, wie oben bereits angeführt zu Gunsten von vier Nachbarn und der Volksbank Vöcklamarkt (OÖ) mit widerrechtlichen gerichtlich zugesprochenen Fahrt- und Gehrechten, die es nie gab, nie die Prozessgegner wirtschaftlich benötigten und auch gesetzlich nicht erwerben konnten, exekutiven Pfandrechten, Zwangsversteigerungsbewilligung durch parteiliche und gesetzwidrige Gerichtsentscheidungen belastet und entwertet und ich wurde auch mit dem Zwangsmittel Exekution schwerwiegend genötigt, diese richterlichen Unrechtshandlungen, Rechtsbeugungen und diese Fehlentscheidungen zu dulden und in Kauf zu nehmen.
Die ausgeschlossene, abgelehnte Richterin Lam Bär des BG Frankenmarkt bewilligte 1995 zu 5 E 2321/95b für die Volksbank Vöcklamarkt ohne existierenden gesetzmäßigen Exekutionstitel widerrechtlich und illegal die Zwangsversteigerung meiner restlichen Grundstücke und Liegenschaften. Das Landesgericht Wels hob den Beschluss von Lam Bär auf und wies den exekutions- und vollsteckungslosen Zwangsverseigerungs- und Exekutionsantrag der Volksbank ab. Der OGH Wien änderte den rechtmäßigen Rekursbeschluss des LG Wels auf Grund des Rechtsmittel des lügenhaften begründeten und mit Neuerungsverbot behafteten Revisionsrekurs der Volksbank an den OGH dahingehend ab und stellte den richtigen Zwangsverstergerungs-beschluss der vom Gesetz befangenen und bereits wiederholt abgelehnten Richterin >Lam Bär wieder her, sodass diese willkürliche und gesetzeswidrige Zwangsversteigerungverfahrens seit1995 bis heute lebens- und existenzvernichtend und ruf- und Ehrezerstörend anhängig ist
Menschlich unvorstellbar wurden mehr als 4 jahrzehnte hindurch an meiner Person, Leben und Eigentum grausame Verbrechen und Anschläge und auch zum Großteil gegen meine 1999 verstorbene Mutter Maria Holzinger begangen. Die Landesgerichte Wels und Innsbruck und das BG Frankenmarkt als Vormundschaftsgericht, leiteten gegen mich und auch gegen meine Mutter gemäß § 6a ZPO Sachwalterverfahren ein, weil ich eine Berufung gegen ein nichtiges Urteil der befangenen Richterin Lam Bär zu 2C 19/82 einbrachte und weil ich an der UNI Salzburg ein Studium für Rechtswissenschaften inskribierte. Und weil ich und meine Mutter um die Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Einbringung von Amtshaftungsklagen und für Amtshaftungsverfahren angesucht haben. Der OGH hat mit Beschlüssen das LG Innsbruck zur Behandlung und Entscheidung der Verfahrenshilfeanträgen für Amtshaftung dazu bestimmt.
Das Motiv bzw. Ansinnen der mir gegenüber gehässige Richterschaft der Ö. Justiz zu dieser versuchten Entmündigung war, durch einen mir zuteilenden Sachwalter meine Liegenschaften und Familienbesitz an die Auftraggebeber leichter übertragen zu können, mich zu eliminieren, mundtot zu machen und den Justizwahnsinn zu beenden und mir die Möglichkeit weiterer Recht- und Eigentumsverteidigung zu entziehen.
Mehrere Richter des Obersten Gerichtshof fällten rechtsbeugend mehr als 20 gesetzwidrige und falsche Entscheidungen mit den meine berechtigten a. o. und ordentlichen Revisionen und Revisionskursen willkürlich verworfen und keine Folge gegeben wurden. Die angefochtenen rechtswidrigen Entscheidungen und Amtshandlungen von befangenen, strafrechtlich angezeigten und geklagten Richter der Untergerichten wurden willkürlich und amtspflichtverletzend durch richterliche Rechtsbeugung und durch die ständige Abweisung meiner ordentlichen und außerordentlichen Revisionen und Rekursen einfach gebilligt. Der OGH hob sogar im Exekutionsverfahren 5 E 2321/95b eine richtige Entscheidung des Landesgericht Wels auf und stellte widerrechtlich den Beschluss ON 2 der amtsbekannt ausgeschlossenen Richterin Lam Bär des BG Frankenmarkt, die zuvor in der selben Kreditcausa bereits als Zeugin fungierte wieder her und verurteilte mich zu Zahlung der Prozesskosten der Volksbank Vöcklamarkt und billigte die von der ausgeschlossenen, wiederholt strafrechtlich angezeigten Richterin Lam Bär illegal und nichtig und ohne existierenden Exekutionstitel bewilligte Zwangsversteigerung meiner 1972 lastenfrei erworbene Liegenschaften.
Es wurden auch meine Eltern Josef und Maria Holzinger als ständig schwerarbeitende berufliche Bergbauernehegatten durch gesetzwidrige und materiell falsche Massengerichtsentscheidungen staatlicher Organe der BG Frankenmarkt und Vöcklabruck, der LG Wels, St. Pölten und Innsbruck, der OLG Linz, Wien und Innsbruck, durch den OGH, der Staatsanwaltschaften Wels und Innsbruck , Kriminalisierungen mit unmenschlichen und strafbaren Amts- und Entscheidungshandlungen zugefügter Diskriminierung, Kummer, Sorgen und Ärger und schlaflose Nächte an ihrer verdienten Pension, ihren übergabsvertraglichen Rechten und in freien Stücken zur Verbücherung ausbedungenen und im Übergabsvertrag vertraglichen Veräußerungsverbot schwer geschädigt und an ihrer Gesundheit schwer zugesetzt. So dass sie dadurch seelisch und körperlich schwer krank wurden und vorzeitig verstarben. Sie wurden von der Justiz vorsätzlich mit Psychoterror, Grausamkeit und mit einer Unzahl an Gerichtsfehlentscheidungen in den Tod getrieben.
Sogar das mit Übergabsvertrag 1972 in freien Stücken von meinen Eltern vertraglich zur Verbücherung bestellte Veräußerungsverbot mit einem integrierten Belastungsverbot wurde durch das Bezirksgericht Frankenmarkt, Landesgericht Wels, OLG Linz und vom OGH gesetzwidrig außer Kraft gesetzt und aufgehoben, um die durch Massenjustizfehlentscheidungen für die Prozessgegner willkürlich und parteilich auf meine Kosten zugesprochenen Prozesskosten und exekutiven Pfandrechten in meine Grundbücher meiner Liegenschaften eintragen zu können.
42 Jahre hindurch wurde gegen mich und viele Jahre gegen meine Eltern seit 1974 bis zu ihren Ableben durch mehrere Richter und Staatsanwälte durch ein ständiges Zusammenspiel mit den prozessgegnerischen Rechtsanwälten - insbesonders mit Rechtsanwalt Hubert Stüger von Frankenmarkt, „seine Tochter ist Richterin am BG Wels" - ein grausames, feiges, hinterhältiges Spiel und Unwesen betrieben. Sie nahmen bis jetzt ständig in Kauf, uns rechtlos und durch Grundstücks- und Liegenschaftswegnahme substanzlos zu machen, als Sklaven zu behandeln und in eine sklavenähnliche Lage zu bringen, unerträglich und menschenunwürdig zu behandeln, zu schikanieren, zu demütigen, zu zermürben, mundtot zu machen, finanziell auszubeuten, uns an der Existenz, Familienbesitz, Beruf, Pension und Gesundheit zu ruinieren, und uns vor vollendete Tatsachen zu stellen. Siehe dazu die Ausführungen der Maria Holzinger in ihrem Rekurs zu 3 R 112/98i vom 28. 08. 1998 an das OLG Innsbruck und ihrer Anzeige (Hilferuf) an die Parlamentsdirektion.
Zu viele Richter der Ö. Justiz betreiben seit rund 42 Jahren hindurch und unaufhaltsam mit kriminellen und betrügerischen Kostenentscheidungen für meine Prozessgegner und für deren Anwälten auf meine Kosten, der Kosten meiner Eltern und auf Kosten meines lastenfreien und mir alleingehörigen Eigentum kriminelle Geld-, Grundstücks- und Liegenschaftsbeschaffung und ständigen schweren Rechts-, Eigentums-, Besitz- und Prozesskostenbetrug. Und wir wurden dazu mit einer Unzahl an Exekutionsbewilligungen und Exekutionsvollzug genötigt, diese massenhaften richterlichen strafrechtlichen Unrechtshandlungen, Fehlentscheidungen, Grundstücksenteignungen, Grundstücks- und Liegenschaftsbelastungen, Verfassungs- und Menschenrechtsverletzungen zu dulden und die uns aufgezwungenen Prozesskosten für die Prozessgegner und auch die eigenen entstandenen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zu bezahlen!
Ich, sowie auch mein Nachbar Josef Schlager wurden von den Nachbarn Franz und Johann Scheibl morddrohend mit Heugabeln, Fußtritten und Faustschlägen auf meinen lastenfreien Grundstück 1726 krankenhausreif zusammengeschlagen und schwer verletzt. Trotz Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wels durch das Krankenhaus Vöcklabruck und an die damalige Gendarmerie Frankenburg legte die Staatsanwaltschaft die Anzeigen zurück und verweigerte die offenkundigen Straftathandlung der gewalttätigen Nachbarn Scheibl strafrechtlich zu verfolgen und sie anzuklagen. Erst durch einen Antrag meines Rechtsanwalt Dr. Christoph Schwab aus Wels auf Einleitung der Voruntersuchung führte die StA Wels das Strafverfahren durch. Ich wurde aus richterlicher Böswilligkeit auf Grund der behördlichen Unterstellung auf Überschreitung der Notwehr durch den abgelehnten Richter Kleindessner unschuldig verurteilt. Johann Scheibl wurde wegen schwerer Körperverletzung rechtskräftig verurteilt und Franz Scheibl als Anstifter und Mittäter wurde widerrechtlich und rechtskräftig freigesprochen. Meinem Rechtsmittel wurde keine Folge gegeben. Widerrechtlich wurde ich auch wegen durch falsche und verleumderischen Anzeigen der Nachbarn und Prozessgegner Scheibl bei Gericht und Behörden wider besseres Wissen unterstellte Sachbeschädigung und Körperverletzung durch die Richterin Köbrunner, die sich danach schriftlich von selbst für befangen erklärte, verurteilt, die ich nie begangen habe. Mein berechtigter Wiederaufnahmsantrag wurde durch die abgelehnte Richterin Lam Bär abgewiesen. Auch wurde ich wegen der mir absichtlich und wider besseres Wissens durch die Nachbarn Franz und Johann Scheibl und ihrem Anwalt Hubert Stüger, der die verleumderische Anzeige an die StA Wels anfertigte und einbrachte unterstellte falschen Zeugenaussage, die ich nie gemacht habe, kriminalisiert und von der StA Wels durch einen wie üblichen willkürlichen Strafantrag strafrechtlich verfolgt. Wurde aber rechtskräftig durch einen unparteiischen Richter des LG Wels rechtskräftig freigesprochen, weil ich die Anzeige und die mir vorgeworfenen und unterstellte Straftat einer falschen Zeugenaussage entkräften und meine Unschuld beweisen konnte.
Zum größten Teil sorgte der Rechtsanwalt Hubert Stüger dafür - er zog auch bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die Fäden - dass ich des öfteren von meinen unter sich abgesprochenen prozessgegnerischen Nachbarn mit falschen Behauptungen und wider besseren Wissens verleumderisch angezeigt wurde und mir durch die von meinen Prozessgegner frei erfundene Straftathandlungen vorgeworfen und unterstellt wurden, die ich nie begangen habe. Die Strafverfahren wurden einseitig zum Großteil parteilich zu meinen Prozessgegner und Anzeiger geführt und immer wieder wurde meine Beweisführung und Beweisanträgen großteils gerichtlich ignoriert und nicht zugelassen.
Ich wurde verurteilt Zäune zu entfernen, wobei in der Natur nie an den Stellen laut den Urteilen und Beschlüssen Zäune sich befanden und auch die urteilsbegründeten Parzelle 1730 und 1736 auf der Zäune laut Urteil und Beschlüsse sich befinden hätte sollen, nie mir gehörten, sonder dem Nachbarn Huemer und Scheibl, und auf diesen genanten Grundfläche 1730 & 1736 de facto keine Zäune sich befanden. Davon wussten auch die entscheidenden Richter aller Instanzen durch das Beweisverfahren an Ort und Stelle.
Richterin Lam Bär sprach mit Urteil zu 2C 34/83 auch willkürlich und parteilich für die Nachbarn Scheibl ein Fahrtrecht auf meiner lastenfreien Grundstücksparzelle 1726 zu, obwohl wegen eines unbefahrbaren Baches eine solche Rechtsausübung bis zum heutigen Tag technisch nicht möglich ist und auch Generationen zuvor nie möglich war. Dazu kommt noch, dass den Scheibls vom Nachbarn Engljähringer laut seiner Zeugenaussage im Verfahren 2C 34/83 ein befahren seines Grundstückes nicht erlaubt ist und ohne Befahren des Grundstück Engljähringer nie auf meine Grundfläche gefahren werden kann.
Ich habe ein grundbücherlich einverleibtes und vertragliches Geh- und Fahrtrecht und ein vertragliches aufrechterhaltenes und gesetzliche bis heute bestehendes Bringungsrecht auf der Scheiblparzelle 1760/1. Das Generationen von meinen Liegenschaftsvorbesitzern seit 1868 und mehrer Jahrzehnte von mir für die Bewirtschaftung meiner Liegenschaften notwendig ausgeübt wurde. Auch die Ausübung der für mich rechtlich und vertraglich und einverleibt bestehende Rechte wurde mir gerichtlich mit Besitzstörungsendbeschluss rechtkräftig und parteilich zu Gunsten der Prozessgegner und Kläger Scheibl verboten, obwohl dieses auszuübende und berechtigt zustehende und grundbücherlich einverleibte Rechte gerichtsbekannt sind.
Meine sämtlichen Verfahrenshilfeanträge zur Einbringung von Amtshaftungsklagen und für Amtshaftungsverfahren wurden von den durch den OGH bestimmten Landesgerichten St. Pölten, Wien, Innsbruck, Graz und Klagenfurt und für Schadenersatzklagen gegen meine Prozessgegner von den Landesgerichten Wels und Salzburg samt der dazugehörigen Rechtsmittelgerichten bis jetzt willkürlich und skrupellos abgewiesen und mir mein Recht auf Bewilligung der beantragten Verfahrenshilfe zur Einbringung von Klagen auf Amtshaftung und Schadenersatz willkürlich verweigert. Diese Verfahrenshilfeverweigerungen nutzten bis jetzt die Gerichte, um alle an mir jahrzehnte hindurch massenhaft justizbehördlich und von meinen Prozessgegner und deren Anwälten begangene Rechtsverletzungen und mir zugefügten Schaden, Unrecht und seelische und physische Schmerzen zu vertuschen und damit ich keine Möglichkeit habe, mein gesetzliches Recht auf Entschädigung gemäß des § 1 AHG und § 1295 u. a. §§ des ABGB und die Aufklärung durchzusetzen. Auch die von der Justiz schwergeschädigte Mutter Maria Holzinger für Amtshaftungsverfahren an die Landesgerichte St. Pölten und Innsbruck beantragten Bewilligungen der Verfahrenshilfen wurden willkürlich abgewiesen. Ihren Rechtsmitteln wurde keinen Folge gegeben. Uns wurde unser Recht auf einen gesetzlichen Richter für Amtshaftungs- und Schadenersatzverfahren ständig verweigert und schwerwiegend verletzt.
Siehe auf die im Internet unter www. Josef Holzinger, 4873 Frankenburg Veröffentlichung von Justizbehördlichen Wahnsinn und auf das Beweismaterial in denen die Richter- und Staatsanwaltschaftswillkür und die an mir Jahrzehnte hindurch begangene Verbrechen, Grausamkeiten und Schädigung aufgezeigt sind. Ich als Verbrechensopfer könnte noch tausende Seiten über den Justizhorror und die an mir und meinen Eltern an einer Vielzahl grausam begangener Straftaten und Unrechtshandlungen schreiben und weitere Fakten zum Justizskandal aufzeigen.
Die Beweisakte: AZ. der Zivilakte des Bezirksgericht A- 4890 Frankenmarkt:
C 105/76, 1C 117/76, 1C 124/78, 2C 227/81, 2C 29/82, 2C 39/90, 2 C 452/90, 2 C 321/91a, 2C 218/90, C 244/84, 1C 25/89, 1C 25/89, 1C 443/90, C 129/77, 2 C 283/80, 2C 506/90, 2C 317/91, 2C 41/87, 2C 403/89, 2C 453/90, C 149/85, C 503/90, 2C 441/89, 1C 1358/88, 1C 444/90, 1C 313/91, 1C 1159/88, 1C 502/90, 2 Nc 11/85, 2 Nc 113/88, 2C 34/83, 2 C 126,127/89, 2 C 7/91, 2 Nc 49/91, C 486/90, 2 Nc 119/90, 1C 637/90, 1C 49/93, 1C 340/90, 2C 329/91, 1C 132/87, 1C 137/87, 1C 37/88, 1C 38/88, 1C 47/88, 1C 1491/88, 1Nc 32/91, 1C 565/89, 1C 566/89, 1C 567/89, 1C 140, 141, 142, 143/90, 2 Nc 116,117,118/90, 2C 90/82, 2C 225/89f, 1C 412,621,622/91, 2C 495/90, 2C 319/91, C 90/85, 1C 428/90, 1C 341/91, 2C 656/89, 1C 350/91, 1C 8/88, 2C 459/90, 1C 1137/88, 2C 477/90, 2C 450/89, 2C 13/90, 2 Nc 76/88, 2 Nc 143/89, 2C 120/87, 2C 1/83, 2C 87/87, 2C 19/82, 2C 225/89f, 2C 495/90, 2C 320/91, 1C 139/89, 1C 492/90, 2C 89/82, 2C 489/90, 2C 102/82, 2C 487/90, 2C123/90, 2 Nc 153/89, 1C 492/90, 2C 320/91, 2C 52/82, 2C 214/89, 2C 434/90, 2C 318/91, 2C 163/89, 2C 507/90, 2Nc 75/90, 2C 1435/88, 2C 1280/88, 2C 1432/88, 2C 1273/88, 2C 418/89, 2C 142/96k, Hc 175/89, 2C 243/90, 2C 244/90, 2C 291/90, 2C292/90, 2C 293/90, 2C 297/90, 2C 131/91, 2C 204/91, 2C 337/91, 2C 269/91, 2C 294/91, 2C 740s,741y,742k,743g/89, 2C 39/90d, 2 Nc 42-65/90, Hc 20/90, 2E 1690/93, 1C 618/92x, 1C 93/89, 1C 533/91s, 1C 577/91s, 1C 11/94k, 2C 141/96p, 2C 142/96k, 2C 418/89p, 2C 1273/88x, 2C 1280/88a, 2C 1432/88d, 2C 1435/88w, SW 8/86, SW 1/95, 2 Nc 89/91, 2 Nc 119/90, 2C 227/89b, 2C 214/89p, 2 Nc 39/89, 2 Nc 29/91, 2C 39/90d, 2 Nc 42-65/90, 2C 135,136/90, 2C 792/95x, 2 Nc 149/90, 2C 457/89g, 2C 129/90i, 2C 164/90m, 2 C 422/89a, 2C 384/90, 2C 457/89, 1C 306/89, 1C 504/89, 2C 449/89, 4Nc 141-168/95, 1C 94 - 97/96, 2C 348/89p, 2C 308/90b, 2C 409/91t, 2C 142/92, 2C 674/92, 2C 131/91k, 2C 274/96x, 2C 792/95, 2C 640/96, 2C 325/01, 2C 505/99, 2C 280/99h, 2C 601/00, 2C 485/00k, 2C 487/00, 2C 297/97y, 2C 298/05t, 2C 485/00, 2C 1204/97x & 2C 505/99, 2C 298/05t u.v.a. Akte.
AZ. der Strafakte des Bezirksgericht 4890 Frankenmarkt:
U 552/78, U 182/89, U 44/92, U 154/89. U 65/88, U 188/90. U 152/92, U 233/93, U 71/94, U 139/86, U 2/86, U 376/77, 7 U 16g, 17d & 18a/99
AZ der Zivil- und Strafgerichtsakte des Bezirksgericht A-4840 Vöcklabruck:
11 C 366/02, 1 Nc 252/01 und 1 U 10/89, 102C 419/13t, 4 Nc 9/13d, 105 E 905/13s, 4 Nc 13/13d, 102C 13/13x, 4 Nc 17/13f , 4Nc 17/13c, 102C 507/14k, Nc 13/14v, 50 C 484/16y u.v.a. Akte.
AZ. der Zivil- und Strafakte des Landesgericht A- 4600 Wels
a.)Zivilakte:
6 Cg 366/85, 6 Nc 9/89, 6 Nc 50/89, 6 Nc 51/89, 6 Cg 413/88, 6 Cg 137/90, 1Cg 105/90, 6 Cg 161/90, 6 Cg 340/90, 6 Cg 340/89, 6 Cg 45/88, 6 Cg 85/89, 6 Cg 261/90, 5Cg 102/90, 5 Cg 5/93, 5 Cg 44/92, 5Cg 251/85, 5Cg 144/91, R 640/93, R 641/93, R 642/92, R 692/93, 23R 100/95, 23R 11/95, 6 Nc 61/95h, 22R583/96w, 22R 359/96t, 22R 358/96w, 4 Nc 42/96k, 6 Nc 61/95hi, 6 Nc 59/95i, 6 Nc 12/90, 22 R 103/95, 22 R 42,99,101,102, 248,264,265, 269/95, 5 Cg 13/95, 6 Nc 45/94d, 6Nc 3/97g, 22R 222w,223,224i,225/96, Jv 427-33a/02, 6 Cg 106,128,209/91, 6 Nc 45/94d, 1 Cg 174/97, 1Cg 42/98s, 5 Cg 146/98k, 22R 52/00d, 23 Nc 14/00g, 23 Nc 15/00d, 23 Nc 20/00i, 22 R 229/01k, 23 Nc 62/03, 2Cg 198/01, 2Cg 24/03, 30 Cg 27/03h, 23 Nc 32/05m 23 Nc 57/05p, Nc 18/90, 5 Nc 4/05, 16 Cgs 22/00g, 16 Cgs 174/04s, 23 Nc 79/00x, 23 Nc 19/96, 23 Nc 24/97, 23 Nc 41/98x, 23 Nc 62/01t, 1Cg 42/96s, 4 Nc 14/97, 23 Nc 33/97, 30 Cg 27/03h, 24 Bl 158/98b u.v.a. Akte des LG. Wels
b.) Strafakte:
18Vr 724/88, 18Vr 128/88, 18Ur 38/88, 22 Bl 46/89, 17 Ur 129/90, 17Vr 21/90, 13 EHv 22/90, 13Vr 729/90, 13 EHv 164/90, 12 EVr 2066/86, 12 EHv 2/87, 19Vr 724/88, 18Vr 128/88, 18Ur 38/88, 22 Bl 46/89, 17 Ur 129/90, 17 Vr 729/90, 17 Vr 730/90, 17 Ur 130/90, 12 EVr 244/94, 12 EHv 41/94, Vr 563/94, Ur 14/94, 19 Vr 531/94, 19 Ur 123/94, Vr 635/92, Ur 16/92, 19Vr 724/88, 10 Ur 137/88, Vr 623/94, Ur 15/94, 16 Vr 209/94, 16 Ur 56/94, Vr 443/92, Ur 11/92, Vr 638/94, Ur 17/94, 10 Vr 187/91, 19 Vr 531/93, 19 Vr 807/91, 19 Ur 206/91, Vr 1620/86, Vr 225/89, Ur 20/89, Vr 460/92, Ur 13/92, Vr 226/89, Ur 20/89, Vr 783/94, Ur 20/94, 17 Vr 1200/91, 13 EHv 164/90, 12 EVr 1063/90, 12 EHv 88/91, 12 EVr 131/85, 12 EHv 12/85, 15 U 354/90, 24 Bl 157/01 des LG. Wels.
Straf- und Zivilakte des Landesgericht A- 4010 Linz:
38 Ns 87/94 (Strafanzeige an den OGH im Verfahren Nc 138/83 des OLG. Linz. RK 110/96, 14 Nc 29/98m, 14 Nc 10/99v
Strafakt des Bezirksgericht 4600 Wels:
15 U 354/90.
Strafakt des Bezirksgericht A- 4690 Schwanenstadt:
U 122/90
Strafakt des Bezirksgericht A- 4722 Peuerbach;
U 63/90.
Exekutionsakte des Bezirksgericht A-4890 Frankenmarkt gegen Josef Holzinger:
E. 1957/77, 1489/79, 180/80, 1305/85, 1665/85, 1987/84, 1229/86, 2136/85, 1061/89, 25/89, 710/89, 1300/87, 403/90, 1771/90, 26/89, 867/89, 983/87, 2122/92, 1808/92, 1717/90, 508/90, 2189/89, 11/89, 1565/85, 1149/88, 2018/88, 1987/84, 1193/88, 1223/88, 479/91, 518/91, 575/91, 646/91, 762/91, 855/91, 927/91, 1483/91, 1656/91, 1695/91, 1696/91, 1830/91, 1794/91, 1833/91, 1930/91, 2015/91, 266/91, 979/91, 1091/91, 1491/91, 245/91, 1311/91, 518/91, 595/91, 451/91, 2029/90, 568/91, 700/91, 701/91, 710/91, 1311/91, 1398/91, 634/91, 729/91, 1756/91, 224/91, 548/91, 594/91, 1126/91, 552/92, 1127/92, 1959/92, 2122/92, 2441/92, 422/93, 680/93, 960/93, 1323/93, 1328/93, 1633/92, 1690/93, 1878/93, 2004/93, 2303/93, 2304/93, 2409/93, 118/95, 1818/95, 1189/96, 1593/90, 2082/90, 2097/90, 2081/90, 2096/90, 2083/90, 2136/90, 2098/90, 2099/90, 2100/90, 2101/90, 2102/90, 2084/90, 2083/90, 2204/90, 1190/96f, 1195/96s, 1196/96p, 1197/96k, 198/96g, 1199/96d,1200/96a, 1201/96y, 1039/90, 1189/96h, 5 E 1994/96s, 5 E 1992/96x, 5 E 2321/95, 5 E 1197/96k,
gegen Maria Holzinger Liegenshaftsvorbesitzerin, E 1886/95, E 700/91, E 701/91,
E 1566/93, E 1717/90, E 594/91, E 786/90, E 2081/90, E 2082/90, E 1818/80, E 1698/89, E 1699/89, E 8/95, E 548/91, E 1141/95, E 769/95, E 1767/90, E 2097/90, E 297/91,E 298/91, E 80/91, E 148/95, E 322/95, E 2216/91, E 1328/93, E 832/89, E 0372/93, E 1683/91, E 2029/90, E 118/95, E 786/90, E 979/91, E 451/91, E 568/91, E 979/91, u.a. des BG. Frankenmarkt.
Ablehnungsakte des Bezirksgericht A- 4890 Frankenmarkt:
Jv 125/82, Jv196/82, Jv 240/86, Jv 405/89, Jv 173/89, Hc 126/89, 2 Nc 76/88, U 71/94. 2C 280/99h, 7 U 16g, 17d, 18a/99 uva.
Ablehnungsakte des Landesgericht A-4600 Wels:
21 Nc 10,107,108,109,110,111,112/87,
21Nc 73, 95, 96, 89, 100, 101, 102, 103, 107/89,
21Nc 1, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 28, 37, 48, 65, 66, 67, 80, 81, 82, 83, 88, 90, 115,/90,
21Nc 14, 15, 16, 17, 18, 19, 22, 23, 24, 25, 36, 37, 38/91,
21 Nc 5, 9, 31, 33, 36, 39, 40/92,
21 Nc 5, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 19, 20, 22, 27, 37, 43/93,
21 Nc 3/94, Jv 722/94, Jv, 21 Nc 13, 14, 17, 18, 23, 27, 38, 40/95,
23Nc 9, 10, 11, 12, 14, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 105, 113, 120, 122, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 136, 149, 150, 151, 152/96
23 Nc 9, 12, 13, 24, 33, 35, 36, 39, 41, 45, 46, 47, 48, 50, 52, 53, 56, 57, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75/97,
23 Nc 9, 10, 11, 12, 13, 14, 19, 20, 27, 32, 33, 34, 35, 37, 41, 42, 45, 46, 47, 48, 49, 57, 60, 61, 63, 69, 70, 74, 81/98,
23 Nc 8, 9, 11, 15, 25, 79/99,
23 Nc 4, 62, 71/01
23 Nc 21, 67/02,
23 Nc 62/03, 23 Nc 57/05, 23 Nc 32/05m, Jv 1607-17a/94
u.v.a. Ablehnungsakte.
Staatsanwaltschaftsakte samt Strafanzeigen und Beilagen der Staatsanwaltschaft A- 4600 Wels:
3St 25/95, 3St 500/92, 3St 1287/90, 3St 1629/93, 3St 1871/90, 3St7/90, 3St 1286/90, 3St 913/90, 3St 2337/82, 3St 1260/92, 3St 1629/92, 4 St 152/75, 4 St 6257/81, 4 St 189/88, 4St 441/94, 4St 2074/93, 5 St 5/93, 5 St 1537/90, 5 St 1872/90, 5 St 82/90, 5 St 2350/88, 5 St 156/92, 5 St 157/92, 5St 2419/91, 5 St 2126/91, 5 St 2440/92, 6 St 1491/91, 6 St 1090/91,6 St 1756/90, 6 St 6783/86, 6 St 1486/90, 6 St 1804/90,6 St 1868/90, 6 St 1581/90, 6 St 762/91, 6 St 2116/89, 6 St 912/90, 6 St 774/90, 6 St 1647/87, 6 St 606/90, 6 St 2116/89, 6 St 506/90, 6 St 2267/88, 6 St 1089/91, 6 St 171/91, 6 St 1462/89, 6 St 2233/91,6 St 2326/90, 6 St 1474/92, 6 St 1115/94, 6St 1183/92, 6 St 4/93, 6 St 6/93, 6 St 163/93, 6 St 422/94, 6 St 163/93, 6 St 590/93, 6 St 2469/93, 6 St 266/94, 6 St 1152/94, 6 St 1152/94, 6 St 34/98, 3 UT 2362/92, 2 Nst 521/87, 6 St 34/98w, u.a.,
Akte der zur Staatsanwaltschaft A- 4600 Wels gehörige und beim Bezirksgericht 4890 Frankenmarkt befindlichen Bezirksanwaltschaft:
BAZ 432/88, BAZ 287, 377, 503/90, BAZ 434/91,
BAZ 331, 390, 690, 463/92,
BAZ 80,411,431, 531/93, BAZ 454/94,
BAZ 429,541/95, BAZ 385/96,
BAZ 662/96, 22BAZ 516m, 678s/97,
22 BAZ 405/98w, 22 BAZ 435/00p,
22 BAZ 280w& 579s/01,
22 BAZ 671/02x,
22 BAZ 385i & 664/03 u.a. Akte der BAZ.
Akte der Staatsanwaltschaft A- 4010 Linz:
9 St 1993/92, 9 St 1994/92, 10 St 1063/95, 10 St 229/98x
Die Akte des Oberlandesgericht 4010 Linz:
Jv 1000-17a/89, Jv 2894-17.3/89, Nc 11,12,18,19/90, Nc 138,208/93, Nc 205,208/94, 7 Bs 365/92, Jv 1211-30/93-H-382-2, Nc 187/95, Nc 6,63,72/96, 7 Ns 100/96, 11 Ns 356/94, Jv 5977-30/94-H-382-1, 5 Nc 170/97f, 11 Ns 393/94, 5 Nc 81/96, 11 Ns 317/94, 1 R 160/95, 4 R 50/94, 5 Nc 43/98, 5 Nc 110/98, 5 Nc 118/98m, 5 Nc 56/98v, 5 Nc 101/97k, 5 Nc 155a & 156y/97, 5 Nc 163/97b, 5 Nc 153g & 154d /97, 5 Nc 106/97w, 3 Cg 172/97x, 5 Nc 214-225/97, 5Nc 84/97k, 4 R 50/94, Jv 3138-30/97-H-408-1, 2, Jv 2048-17/97-2, Jv , 5 Nc 210/98s, 5 Nc 43/98g, Nc 11,16,/90, Nc 4/91, Jv 4100-17/99, 5 Nc 100/05b, 23 Nc 57/05p, 2Nc 3/16d, 5 Nc 8/16i, u.a.Akte.
Akte der Oberstaatsanwaltschaft A- 4010 Linz:
Z. 2992 /92, Z. 782/84, Jv 2013-17aStA Wels/92, Jv 641-17aStA Wels/90. Z 1773/90.
Akte der Staatsanwaltschaft Wien:
3UT 2362/92, 4 St 75103/98,
Akt Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck:
GZ.: Jv 27-30/98
Akte des Landesgericht fZRS A- 3100 St.Pölten:
28 Nc 6/92, 1 Nc 20/93, 1 Nc 4/94x
Akte des Landesgerichtes fZRS A- 1016 Wien:
Jv 4737-33a/01, 32 Cg 14/97g, 13 Nc 2/99i, 31 Nc 17/98h, 56 Cg 168/03t, 9 Nc 6/00k .
Akt des Handelsgerichtes Wien:
30 Cg 148/02w
Akte des Landesgericht fZRS A- 6020 Innsbruck:
18Cg 133/97a, 18 Nc 12/9v, 4 Nc 13/99w, 5 Nc 1/00t, 18 Cg 255/97t, 18 Cg 105/98k und 3 R 112/98i des Oberlandesgericht Innsbruck
Strafakte des Landesgericht A- 4910 Ried im Innkreis:
12 Vr 722/94, 23 Hv 3/05d
Strafakt des Bezirksgericht A- 4910 Ried im Innkreis:
3 U 198/90
Akte des Landesgericht A- 8010 Graz:
7 Nc 69/99y, 12 Nc 2/01p, 14 Nc 6/15m und 14 Nc 7/16k
Akte des Landesgericht Kärnten :
14 Nc 6/15m und 14 Nc 7/16k
Akte des Landesgericht Salzburg:
28 Nc 1/14w, 53 Nc 11/16g und 49 BI 139/10p
Akte des Obersten Gerichtshof in A-1010 Wien:
3 Ob 51/01y, 1 Nc 505/01, 3 Ob 190/00p, 3 Ob 108/98y, 3 Ob 261/98y, 3 Ob 2387/96t (5E 2321/95b des Bezirksgericht Frankenmarkt), 15 Ns 17/99, 3 0b 176/99, 3 Ob 221/05d, 3 Ob 297/05f, 3 Ob 48/06y, 3 Ob 221/05d, 3 Ob 192/15d
Akte des Bundesministeriums für Justiz A-1016 Wien
BMj-A901.106/0002-III 4/2005, GZ 901.106/1-III 6/99, GZ 44.402/42-IV 2/01
Akt der Finanzprokuratur Wien
GZ.: XI/902/11
Akt der Parlamentsdirektion Republik Österreich:
Zl. 11010.0110/164-94
TRANSKRIPTION-ENDE
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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.
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TEMPORÄRER ANHANG:Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNISSEITE 1 START
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.001.12.2016
http://www.inhr.net/content/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauchhttp://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauchmit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in ÖsterreichInhaltsverzeichnis für an der Causa Ranovsky Zwillinge interessierte Mitmenschen.
Inhaltsverzeichnis zeitlich und alphabetisch absteigend - mit links oben "Betreff" 2x anklicken.
(in umgekehrte alphabetischer Reihenfolge und jeweils beginnend mit der größten Zahl, zB: 2015 vor 2009 )
Hinweis: Die meisten Beiträge der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE beginnen mit einer "technischen Datumsangabe", zB
MI 09.05.2012 entspricht 20120509 - Somit läßt sich die Causa (bis auf Ausnahmen) zeitlich ordnen.
Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
ZZ HINWEIS AUCH AUF ANDERE FÄLLE ZUERST, zum Beispiel:
ZZ KAPRUN INFERNO VERDACHT GROSSER KLÜNGEL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,409.0.htmlZZ BRD Österreich Der Fall LEONIE WICHMANN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,381.0.htmlZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA Parlament Anfrage Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,376.0.html§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
INHALTSVERZEICHNIS: Ganz oben: 7 fixierte Themen
Ranovsky Zwillinge KURZ UND BÜNDIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.htmlRanovsky Zwillinge IM ZENTRUM STEHT DAS KINDESWOHL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.htmlRanovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,333.0.htmlRanovsky Zwillinge BEITRÄGE ZUM SIEG ÜBER SCHWERVERBRECHER UND SCHWERVERBRECHEN
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=269.0Platzhalter für den "Notfall", wenn interne Links nicht "funktionieren"
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=389.0ORF TELETEXT "100 SEITEN MIT 1 KLICK" BILD und TEXT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=766.0LINKS
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=890.0xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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ZZ STPO 2015 ... PARLAMENT 21.06.2014
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=940.0ZZ SFH SO FOR HUMANITY DI DR WOLFGANG LEDERBAUER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=950.0ZZ SCHWERVERBRECHEN GEGEN DAS KINDESWOHL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=647.0ZZ Rechtsmeinung Vorgriff auf die Beweiswürdigung
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=524.0ZZ PETER RUZSICSKA | KRIEG GEGEN KINDER | MENSCHENRECHTE KEINE VERJÄHRUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=454.0ZZ PATIENTENDATEN VERKAUF DEAL? BESTECHUNG?
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=872.0ZZ Parlament MISSBRAUCHSOPFER Manuel Nowatschek
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=443.0ZZ OÖ MARIA WEISSENBÖCK 77 WIRD ZUGEMAUERT
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=420.0ZZ KLAGEMAUER TV | RECHT UND UNRECHT | JUGENDÄMTER | GEHEIMJUSTIZ | SEXZWANG | T
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=531.0ZZ 20120628 PARLAMENT KOMMUNIQUE KAMPUSCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=469.0ZZ 20120619 SIEDER SMIOSKI GEWALT GEGEN KINDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=453.0ZZ 20120329 Parlament Anfrage BESACHWALTERUNG WILLKÜR Antwort
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WWW-BÜRO ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK | PETITION | PSYCHEX RA EDMUND SCHÖNENBERGER S 2
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=431.0VERDACHT | TATORT 3 | UNI WIEN ALES Austrian Center for Law Enforcement Sciences
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!!!!! UNFASSBARES LEIDEN !!!!!http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=626.0VERDACHT JUWO MILLIARDENGRAB | VERDACHT FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=455.0VERDACHT FOLTER AN HEIMKIND ÖSTERREICH - TRENNUNGSOPFER | MISSBRAUCH UNO VATIKAN
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=365.0Untersuchungskommission Wilhelminenberg| MO 23.02.2015 22:10 PULS4 HORRORSCHLOSS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=444.0TERRORISTISCHE STRAFTATEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=328.0STRAFTATEN GEGEN DIE MENSCHHEIT DATEIEN ZUM BEWEIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=425.0STOCKHOLM SYNDROM - JESPER JUUL - DR RZESZUT 201011xx
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=364.0STGB 302 Missbrauch der Amtsgewalt | VÖLKERSTRAFGESETZBUCH | NAT. SICHERHEITSRAT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=378.0STGB 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=398.0STGB 104 SKLAVEREI VERDACHT JUGENDWOHLFAHRT KINDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=393.0SPITZENSPORT GEGEN SCHWERVERBRECHEN AN KINDERN - RANOVSKY ZWILLINGE
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=369.0NÖ LH DI DR ERWIN PRÖLL
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15.06.2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS WOLFGANG PRIKLOPILSEITE 14 ANTWORT 203
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195List OGH 9Os56/69 04.11.1971 bloße Parteivorbringen Vorspiegelung
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=345.0LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474KURIER - SKANDALHEIM WILHELMINENBERG W01-W20 | STA ERMITTELT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=342.0KONVENTION ÜBER DIE VERHÜTUNG UND BESTRAFUNG DES VÖLKERMORDES (JUWO-KINDER)
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=290.0JUSTIZ VERTRAUENSOFFENSIVE - CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=423.0 HINWEIS: Stand 2012 !!heute ist alles anders - VERDACHT JUWO STERNENKINDER
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=471.0heute ist alles anders - das ist richtig, aber keine begründung gegen missstände aller art.
es gilt die unschuldsvermutung. es besteht begründeter verdacht.
HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=442.0 HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VERBOTSGESETZ 3f | VON NAZIREGIME GEPRÄGT
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=368.0GESETZE JUDIKATUR etc | AUSKUNFTSBEGEHREN und AUSKUNFTSPFLICHTGESETZE
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=293.0GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0(HR Dr Norbert KLAUS ua ... und andere Beitragstäter ... und andere Schreibtischtäter)
GEGEN DAS VERGESSEN 2 (NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua)
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0EU GESETZE und LINKS | CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0Europäische Menschenrechtskonvention Stand August 2012http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=468.0EGMR 11-20 EGMR und VERFAHRENSORDNUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=467.0!! ACHTUNG !! ÄNDERUNGEN AB 01.01.201601.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR und Links SEITE 1 ANTWORT 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=467.001.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR Quelle: http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/forms/deuEGMR 01-10 EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=466.0!! ACHTUNG !! ÄNDERUNGEN AB 01.01.201601.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR und Links SEITE 1 ANTWORT 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=467.001.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR Quelle: http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/forms/deuDR ADRIAN HOLLAENDER ANZEIGEPFLICHT VERDACHT MISSBRAUCH
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.0BRD NORDSEE-INSEL AMRUM - SEBASTIAN (10) vermisst + tot
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=473.0BMJ GESCHÄFTS- UND PERSONALEINTEILUNG GESCHÄFTSORDNUNG 2010-2015 TEXT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=898.0BMI | VERDACHT SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH MENSCHENHANDEL PERSONENSCHUTZ LV LPD
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=343.0BESCHULDIGTE DÜRFEN LÜGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=822.0BEFANGENHEIT AMTIERT BEFANGEN Literatur Judikatur Beispiele
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=435.0§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.020140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER uahttp://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.020130715 0933 OTS KINDESMISSBRAUCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=864.020130622 VERDACHT DR BEATRIX KARL AMTIERT SCHWERKRIMINELL
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=452.020130525 VERDACHT: HEILE JUSTIZ-WELT WIRD VORGEGAUKELT JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=352.020130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER uahttp://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.020120706 MAG JOHANNA MIKL-LEITNER - VGE-FAXE AN BMI
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=483.020120625 STRAFANZEIGE Heimkinder Völkermord Verbotsgesetz 3f
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=458.020120625 0401 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=456.020120606 Dr. Eckart RATZ, PRÄSIDENT OGH, amtiert befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=427.020120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html 20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHThttp://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html20120526 OFFENER BRIEF 2 (Antworten auf aktuelle Fragen zur CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE)
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http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,372.0.html20120522 LG WN ZAHLUNGSAUFTRAG 98 EURO - EXEKUTION
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=429.020120522 FAX-7 an BMJ Mag Katharina REITMAYR, Kabinett, persönlich
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=361.020120522 FAX-4 an BMJ Mag Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich
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http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html20120516 BMJ DR PETER BARTH mit FAX 20120601 0724 an VGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,411.0.html20120509 NÖ JUWO Mag. Reinfried GÄNGER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,354.0.html20120508 ANPATZER gegen korrekte Menschen OFFENER BRIEF
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,332.0.html20120505 Danke Abg zum NR Wolfgang ZANGER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,319.0.html20120505 Danke Abg zum NR Mag. Roman HAIDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,323.0.html20120505 Danke Abg zum NR Mag. Harald STEFAN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,321.0.html20120505 Danke Abg zum NR Leopold MAYERHOFER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,324.0.html20120505 Danke Abg zum NR Christian LAUSCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,322.0.html20120505 Danke Abg zum NR Bernhard VOCK
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,320.0.html20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL ANTWORT 22-27
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=415.020120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 14
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=404.020120426 Causa Ranovsky BMfJ DR BEATRIX KARL Anfragebeantwortung http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,304.0.html20120425 KATHREIN STORMANN amtieren offen sichtbar befangen
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http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html20120423 Medien Frage 01 Wie können alle Richter befangen sein? || Fragen 01-03
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http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,268.0.html20120324 Auskunftsbegehren an NÖ LR Mag. Barbara Schwarz
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,267.0.html20120229 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,299.0.html2012-16 RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER
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http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,384.0.html20080101 OPFERRECHTE - FABRIZY StPO und wichtige Nebengesetze
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http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,310.0.html20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquafloß - VOLL FIT
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http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher Schi fahren ! VOLL FIT ! "TATORT VIDEO"
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=261.0200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig Schleppliftfahren - VOLL FIT
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=276.0200512xx Alter 4,3 Jahre selbständig Liftfahren und Schifahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=284.020030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html2001 GEBURTSJAHR DER RANOVSKY ZWILLINGE
1987xxxx - NÖ HPZH HEILPÄDAGOGIK ALS KINDERPSYCHIATRIE !!!!! !!!!! !!!!! !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=275.01970xxxx Klare öffentliche Aufträge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,265.0.htmlxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH
AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY