HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VERBOTSGESETZ 3f | VON NAZIREGIME GEPRÄGT

Begonnen von Andreas Ranovsky, 30 Mai 2012, 15:30:46

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Andreas Ranovsky

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VERBOTSGESETZ 3f | VON NAZIREGIME GEPRÄGT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=397.0

VERGLEICHE: Rechtsmeinung STGB 302 MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT (2) -
KEINE VERJÄHRUNG WEGEN STGB 321 (1) VÖLKERMORD - (Gruppe -> Heimkinder)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,442.0.html

HIER: Rechtsmeinung INSTITUTIONELLER MISSBRAUCH keine Verjährung
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,397.0.html

VERBOTSGESETZ 3f auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

RECHTSMEINUNG NACH BESTEM BÜRGERLICHEN WISSEN UND GEWISSEN SOWIE OHNE GEWÄHR
Bürgerliches Wissen gilt als rechtsunkundig und bedarf der Anleitung durch Justiz- und Amtsorgane.

2013 sinngemäß: "UNWERTES LEBEN" - "INFORMATIONSSPERRE" - "PRESSESPERRE" ...

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VERBOTSGESETZ

§ 3f Wer einen Mord, einen Raub, eine Brandlegung, ein Verbrechen nach §§ 85, 87 oder 89 des Strafgesetzes oder ein Verbrechen nach § 4 des Sprengstoffgesetzes als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder vollbringt, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

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StGB § 85 Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen

Hat die Tat für immer oder für lange Zeit

1. den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit,

2. eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung oder

3. ein schweres Leiden, Siechtum oder Berufsunfähigkeit des Geschädigten zur Folge,

so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

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StGB § 87 Absichtliche schwere Körperverletzung

(1) Wer einem anderen eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) absichtlich zufügt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Zieht die Tat eine schwere Dauerfolge (§ 85) nach sich, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, hat die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Inkrafttretensdatum 01.01.1975

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StGB § 89 Gefährdung der körperlichen Sicherheit

Wer in den im § 81 Abs. 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Fällen, wenn auch nur fahrlässig, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

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Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Möglichkeit: Hilfreiche Beiträge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html

AUFDECKER-LINK ZUM EIGENEN FALL MIT ZEUGEN LIVE IM TV
20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT
(OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTS- UND JUSTIZORGANE VERPFLICHTET
BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN 40 ZEILEN OHNE LINKS
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE KURZ UND BÜNDIG IN 71 ZEILEN MIT LINKS


Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

Ranovsky Zwillinge - Im Zentrum steht das Kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html

32 MONATE: Bisher frei Schnauze rund 640.000 EURO materieller Schaden für den Steuerzahler
Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder - 1-2 Milliarden Schaden für den Steuerzahler/JAHR
10.000 €/KIND/MONAT ABGESEHEN VOM ENORMEN MENSCHEN-KINDESLEID UND FOLGESCHÄDEN


20120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html

20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html

20120426 STRAFANZEIGE - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,353.0.html

20120425 KATHREIN STORMANN - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.html

201203xx Disziplinaranwalt
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,278.0.html

20120329 BESACHWALTERUNG WILLKÜR Parlament Anfrage
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,377.0.html

20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

20101018 DVD HÜPFEN SPRINGEN WERFEN TREFFEN SEHR GUT - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,288.0.html

20100718 FRÜHWARNSYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,327.0.html

201002xx DVD GESUNDE KINDER BIS 20070520 - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,287.0.html

20091120 1130 Wahrheitsgemäße VGE-Einvernahme am BG XXX
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,383.0.html

20091120 0630 VGE-ANTRAG OBSORGE einstweilig und vollständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,384.0.html

20081113 OFFIZIELL: SCHWERBEHINDERT - 1,5 JAHRE RÜCKWIRKEND AB 
20070801 !!!!! !!!!! !!!!! !!!!! !!!!!


20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN
                UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE


GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN BIS ZUM 20.05.2007:
FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE.


20070520 ZEUGIN MARGIT PEHAM 16.12.2009 - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,271.0.html

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquaflos - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,306.0.html

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200610xx SCHULREIF FÜR DEN REGEL-UNTERRICHT - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege

200603xx alter 4,6 jahre hallenfußball 4x halbvolley - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,279.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher schifahren - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig schleppliftfahren - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - fröhlich gesund sportlich geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! - fröhlich gesund sportlich gs rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate - fröhlich gesund und geistig rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 850 GRAMM
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
20120226 1747 KURIER WIEN Heimskandal Der lange Schatten der Nazis

http://kurier.at/nachrichten/4486406-heimskandal-der-lange-schatten-der-nazis.php

Heimskandal: Der lange Schatten der Nazis

Prügelstrafen und Missbrauch:

Wie sich die NS-Ideologie auch nach 1945 in Wiener Heimen auswirkte.


Letztes Update am 26.02.2012, 17:47

Gibt es Querverbindungen des Nazi-Arztes vom Spiegelgrund zum Kinderheim Wilhelminenberg?

Die zuständige Kommission will die Hintergründe klären


Die Erziehungsmethoden in Wiener Kinderheimen erinnerten bis in die 1970er-Jahre und darüber hinaus frappant an die NS-Zeit.

Immer mehr kristallisiert sich nun heraus, dass dies keine Einzelbeobachtungen waren.

Auch der Psychiater und Neurologe Ernst Berger spricht von ,,systematischen Sadismus" in den Wiener Heimen (der KURIER berichtete am 23. Februar).

Dieser Sadismus – körperliche und psychische Gewalt sowie sexueller Missbrauch – wurzelt in der NS-Ideologie.

Nicht nur ideell, auch personell ist Kontinuität beweisbar.

Der (2005 verstorbene) Euthanasie-Arzt vom Spiegelgrund, Heinrich Gross, machte im BSA (Bund sozialistischer Akademiker) Karriere und wurde einer der gefragtesten psychiatrischen Gutachter der Nachkriegszeit.

Das Medikament ,,Luminal", mit dem am Spiegelgrund Hunderte Kinder ins Jenseits befördert worden sind, kam auch (als anerkanntes Beruhigungsmittel) 1982 im Lehrmädchenheim Wien-Nußdorf zum Einsatz.


Dem KURIER liegt ein offizieller Heimbericht vor:

Gabriele S. wurde am 7. Mai 1982 mit Vergiftung durch Luminal ins Wilhelminenspital gebracht.

Begründung der Erzieherin Hermine Z.:

Das Mädchen habe die Tabletten ,,während eines Telefonats" (als die Erzieherin abgelenkt war) entwendet und 30 Stück absichtlich eingenommen.

Gabriele S. hat überlebt.

Die im November des Vorjahres gegründete Wilhelminenberg-Kommission versucht derzeit unter anderem, den Zusammenhang zwischen Spiegelgrund und dem Heim Schloss Wilhelminenberg aufzuklären.

Es gibt Gerüchte, dass Heinrich Gross nach dem Krieg auch in diesem Heim als Psychiater tätig war.

,,Es ist interessant, wo die Kinder vom Spiegelgrund nach dessen Schließung hingekommen sind und wer sie begleitet hat", sagt Barbara Helige, die Leiterin der Kommission.

Nazi als Heimchef

Weit weniger bekannt als Gross' Karriere ist, dass ein ehemaliges NSDAP-Mitglied in den 50er-Jahren zum Chef aller Wiener Kinder- und Jugendheime befördert wurde.

Hans Krenek war, wie der Arzt Gross, zur Zeit der NS-Herrschaft am Spiegelgrund tätig.

Allerdings nicht in der medizinischen Anstalt, sondern im angeschlossenen Erziehungsheim – als Direktor.

Nach dem Krieg wurde Krenek bald reingewaschen.

Der Rehabilitierung folgte (wie bei Gross) die Mitgliedschaft in BSA und SPÖ.

1954 wurde Krenek von der Stadt Wien zum Referatsleiter in der Magistratsabteilung 17 bestellt – er war somit für alle städtischen Heime verantwortlich.

Ein ehemaliger Nazi-Pädagoge und Leiter des Heimes am Spiegelgrund war somit für sämtliche Kinderheime und somit auch für deren Personal verantwortlich.

Was es mit Kreneks Pädagogik auf sich hatte, gab er bereitwillig bekannt:

In dem Buch ,,Unser Kind. Ein Hilfsbuch der Erziehung", das er 1946 veröffentlichte.

Peter Malina attestiert ihm in dem Buch ,,Verfolgte Kindheit" (Hg. Ernst Berger, Verlag Böhlau, 2007):

,,Doch blieben in seinem (Kreneks, Anm.) Gedächtnis überdeutlich die Normen der NS-Erziehung."

Der Direktorin des Heimes am Wilhelminenberg, Hildegard Müller, wird ebenfalls Nähe zur NS-Ideologie nachgesagt.

Sie war bis zu der Heim-Schließung 1977 dessen Leiterin.

Ehemalige Erzieherinnen schildern, dass bei ihr ,,Zucht und Ordnung" geherrscht haben.

,,Es gibt Hinweise, dass Müller beim BDM (die Nazi-Organisation Bund Deutscher Mädel, Anm.) tätig war", erklärt der Psychiater Ernst Berger.

Auch unabhängig von den drei Protagonisten erinnern die Inhalte mancher psychologischer Gutachten von Heimkindern und Handlungsweisen von Erzieherinnen und Erziehern an die Methodik der Nazi-Zeit.

Psychologen nennen Kinder bis in die 1970er-Jahre ,,debil", ,,verwahrlost", ,,irre" und ,,schwachsinnig";

wurden von den Kindern Missstände aufgezeigt, sind sie als ,,Lügner" abgestempelt worden.

Strafen

Heimkinder mussten Erbrochenes essen, wurden mit nassen, verknoteten Handtüchern geschlagen oder mit dem Kopf in die Klomuschel getaucht.

Nächtliche Strafen wie der ,,Entengang" sind heute noch vielen ehemaligen Zöglingen des Heims Hohe Warte ein Begriff.

Frauen berichten, von Erzieherinnen als ,,Judenbankert" und ,,Hurenbankert" abgekanzelt worden zu sein.

Diese Vorwürfe ziehen sich wie ein roter Faden durch die Wiener Heimgeschichte nach 1945.

,,Faschistoide Zugänge waren sicher da", sagte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits bereits vergangenen Oktober im KURIER-Interview.

Sexueller Missbrauch war gang und gäbe.

100 Gespräche mit ehemaligen Heimkindern hat Ernst Berger ausgewertet.

47 Prozent der Befragten wurden in den Wiener Kinderheimen sexuell missbraucht (der KURIER berichtete).


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Letztes Update am 26.02.2012, 17:47
Artikel vom 26.02.2012 17:02 | KURIER | Georg Hönigsberger und Julia Schrenk
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#2
RECHTSMEINUNG (KINDERHEIM) MISSBRAUCH KEINE VERJÄHRUNG

BEGRÜNDUNG: VERBOTSGESETZ § 3f ... auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.


Keywords Schlagworte Schlagwörter Tags Suchwörter Suchworte

Kinderheim Kinderheime Jugendwohlfahrt JUWO Jugendamt Institution institutioneller Heimkind Heimkinder Kindesmissbrauch Strafanzeige Anzeige amtsbekannt gemeldet

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BRD RA ANDREAS FISCHER Typische Strukturen des behördlichen Kindesentzugs 20110125

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: Anfi Blog juristisches Internet - http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de

http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2011/01/25/typische-strukturen-eines-deutschen-behordlichen-kindesentzugs-und-was-man-dagegen-tun-kann/print/

http://www.kinder-brauchen-beide-eltern.at/25-01-2011-rechtsanwalt-andreas-fischer-de-typische-strukturen-des-deutschen-behordlichen-kindesentzugs-und-was-man-dagegen-tun-kann/#more-1647

25.01.2011 – rechtsanwalt-andreas-fischer.de – Typische Strukturen des deutschen behördlichen Kindesentzugs, und was man dagegen tun kann

Bei jährlichen Zuwachsraten von 5 bis 10 Prozent werden in Deutschland jedes Jahr rund 12.500 Kinder ihren Eltern entzogen. ...

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#3
Antwort 02 Rechtsmeinung - KEINE VERJÄHRUNG - 1 weiter oben -
Antwort 03 BRD RA ANDREAS FISCHER - TYPISCHE STRUKTUREN - hier
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20110125 BRD RA ANDREAS FISCHER Typische Strukturen des behördlichen Kindesentzugs

Leider herrscht derzeit die Auffassung vor, daß alles, was wir nicht sehen möchten, auch nicht existiert. Dadurch werden ganz sicher keine ernst gemeinten Reformen ins Leben gerufen!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: Anfi Blog juristisches Internet - http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de

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http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2011/01/25/typische-strukturen-eines-deutschen-behordlichen-kindesentzugs-und-was-man-dagegen-tun-kann/print/

25.01.2011 – http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de

Typische Strukturen des deutschen behördlichen Kindesentzugs, und was man dagegen tun kann

Dieser Eintrag stammt von admin Am 25.1.2011 @ 13:17 In Blogroll

Bei jährlichen Zuwachsraten von 5 bis 10 Prozent werden in Deutschland jedes Jahr rund 12.500 Kinder ihren Eltern entzogen. Die Zahlenangaben sind entnommen aus Berichten des statistischen Bundesamts, zu finden unter:

[1] http://www.destatis.de/

Im Jahre 2009 wurde laut diesen Veröffentlichungen in 12.200 Fällen der vollständige oder teilweise Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Das bedeutete eine Erhöhung im Vergleich zu 2007 um rund acht Prozent.

2007 wurden nach den Statistiken 28.200 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen, 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der häufigste Grund für die Interventionen war in fast der Hälfte der Fälle die Gefährdung des Kindeswohls infolge von Überforderung der Eltern.

Die Gerichte ordneten im Jahre 2009 in rund 10.800 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an - 12,5 Prozent über dem Vorjahr.

In rund 9.500 Fällen übertrugen im Jahre 2009 die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Umgerechnet in Geld, um das es dabei geht:

Wenn man davon ausgeht, daß pro Kind durchschnittlich monatlich 1.400 Euro an die Pflegefamilien gezahlt wird, so haben wir es mit der stattlichen Summe von zu tun von 159.600.000,00 € (9500 (Fälle)*12*1400).

Bei einem geschätzten durchschnittlichen Honorar je Gutachten von rund 10.000,00 Euro beläuft sich das Geld, das jährlich in diesen Fällen an Gutachter gezahlt wird, insgesamt um die 95 Millionen Euro. Davon ein beträchtlicher, statistisch nicht genau erfasster Anteil an den bayerischen Monopolisten GWG sowie deren "Kooperationspartner".

Von Peanuts reden wir damit überhaupt nicht mehr.

Viele, ja die meisten dieser Entziehungen sind sicherlich im Ergebnis vollkommen berechtigt, z.B. in Fällen des echten Kindesmißbrauchs.

Leider mischen sich derartige Fälle offensichtlichen Kindesmissbrauchs bzw. der schweren Vernachlässigung der Kinder, bei dem die Eltern diesen Namen eigentlich nicht mehr verdienen, mit Fällen, bei denen Mißbrauch nicht nachgewiesen wurde, sagen wir es einmal kurz, von behördlicher Paranoia.

Kinder werden in diesen Fällen nicht nur aufgrund reinen Verdachts bereits entzogen, sondern sogar aufgrund nicht nachgewiesener anonymer Anzeigen, Verdächtigungen von mißliebigen Nachbarn und ähnlichen Tatbeständen.

Hier gerät der Rechtsstaat recht schnell an seine Grenzen. Die "Zusammenarbeit" von Familiengericht, Jugendamt und Gutachtern sowie Polizei und Staatsanwaltschaft gerät von einem eigentlich wünschenswerten System der gegenseitigen Kontrolle ins Zwielicht einer vollkommen gnadenlosen Entzugsmaschinerie für Kinder, die keiner rechtsstaatlichen Kontrolle mehr zugänglich ist.

Im englischen Rechtssystem gibt es die "Habeas Corpus" Doktrin.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat das Habeas-Corpus-Prinzip in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG sowie speziell in Art. 104 Abs. 2 und 3 GG übernommen. Es ist ein grundrechtsgleiches Recht und kann mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden *1).

[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Habeas_Corpus

Diese ist hier heranzuziehen, es handelt sich um eine Art rechtsfreien Raum bzw. ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden.

Im Ergebnis drängt sich da auch häufig der Verdacht auf, daß die fiskalischen Interesse der Jugendämter, der Heime und der Gutachter an neuem Geschäft der eigentliche Anlass und die wahre Ursache des behördlichen Kindesentzugs sind. Die undurchsichtige und mangelhafte Regelung der unkontrollierten Auswahl und anschließenden Vergabe von Gutachten durch die Gerichte selbst trägt dazu bei, hier eine schleimige Grauzone zu schaffen, die mit Recht nicht mehr viel zu tun hat.

Dadurch ist aktuell die Tätigkeit der deutschen Familiengerichte ganz massiv ins Licht öffentlicher Kritik geraten, die bis zu den höchsten europäischen Behörden reicht. Die Proteste - und Verurteilungen von Deutschland insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - kumulieren sich inzwischen zu der Forderung, Deutschland Teile der internationalen Souveränität zu entziehen (Aberkennung der Relevanz von Urteilen im Bereich des Familienrechts) solange diese Aktivitäten rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügen und insbesondere die deutsche Regierung und der Gesetzgeber sich mit stoischer Gelassenheit weigern, irgendwelche Änderungen vorzunehmen oder zuzulassen.

So wurde dem Verfasser u.a. die Aufgabe herangetragen, einmal in einem Aufsatz die "do's und don't s des behördlichen Entzugs der elterlichen Sorge aufzuzählen.

Nach längerem Nachdenken sollen hier einige erste Ansätze zur Bewältigung dieser Aufgabe gegeben werden.

Dieser Artikel bewältigt diese Aufgabe noch nicht, soll aber einen ersten Annäherungsversuch an dieses Thema darstellen.

Wir haben es also zu tun mit einer Art von kleiner Gebrauchsanweisung für Eltern, wie sie es vermeiden können, daß ihnen die Kinder entzogen werden.

Natürlich ist es unmöglich, alle Fälle vollständig zu erfassen, bei denen (berechtigt und insbesondere auch unberechtigt) die Kinder entzogen werden. Dennoch kann die Systematik des Kindesentzugs einmal näher ausgeleuchtet werden. Daraus können dann auch die Spielregeln für Private entwickelt werden, anhand derer man den Entzug der Kinder vermeiden kann.

Folgendes ist die "typische" Struktur des deutschen behördlichen/ gerichtlichen Kindesentzugs, der inzwischen auch die europäischen Behörden beschäftigt:

1.) Phase 1 - Vorbereitungsphase und dann der eigentliche, körperliche Entzug der Kinder

Angriff: Das Jugendamt bereitet eine ,,Steilvorlage" an den Richter vor in Form von - gegebenenfalls - ganz oder teilweise unsubstantiierten, vorsätzlich gelogenen und nicht glaubhaft gemachten Beleidigungen der Kindeseltern. *2)

Gerne werden diese ersten Schriftsätze der Jugendämter auch gestützt auf anonyme Informationen anonymer Informanten. Um diese zu schützen, werden diese auch gar nicht erst namentlich benannt. Diese geheimnisvollen Informationen erhält nur der Familienrichter zum Zwecke der einstweiligen Anordnung ohne vorheriges rechtliches Gehör, natürlich streng vertraulich und hinten herum zugespielt. Selbstverständlich wird die Gegenseite diese Informationen allenfalls dann erst zu Gesicht bekommen, wenn die Kinder schon längst entzogen sind.

Inhaltlich gehören dazu Vorwürfe aller nur irgendwie denkbaren kriminellen oder ethisch verwerflichen Tätigkeiten der Eltern, die irgendwie einen Zusammenhang haben mit der Kindererziehung.

Beispiele für derartige Vorwürfe - die z.T. natürlich einen sehr ernst zu nehmenden Hintergrund haben (können): Kindesmißbrauch aller Art, insbesondere pädophile Tätigkeiten bzw. Kontakte der Kinder mit Pädophilen, oder Gewalt gegen Kinder. Schlechte Haushaltsführung, Schmutz und Dreck in der Wohnung. Das berühmte "Messer", das offen auf dem Küchentisch liegt, die Drohung mit Gewalt. Wir hatten auch einen Fall, der zum Kindesentzug ausreichte, in dem ein Nachbar unsubstantiiert behauptete, daß er den Familienvater in der Lage hielt, sich selbst und seine ganze Familie umzubringen. Nun, wenn man darüber nachdenkt: welcher Familienvater wäre theoretisch eigentlich nicht in der Lage, sich selbst und seine ganze Familie umzubringen?

Die Kinder werden dann - häufig auch ohne vorherige richterliche Anordnung - bzw. aufgrund richterlicher Anordnung ohne vorherige Anhörung oder mündlicher Verhandlung, nach § 42 SGB VIII behördlich in Verwahrung genommen. Üblicherweise ist das eine großangelegte Polizeiaktion, bei der durchaus bis zu 100 Polizisten beteiligt sind, um der Angelegenheit Nachdruck zu verleihen. Andere Behörden bevorzugen es, die Kinder einfach so schlicht zu kidnappen.

Hier soll § 42 SGB VIII einmal, der Wichtigkeit halber, vollständig zitiert werden:

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

(1) Inobhutnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen ist die vorläufige Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen bei

1. einer geeigneten Person oder
2. in einer Einrichtung oder
3. in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Während der Inobhutnahme sind der notwendige Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen und die Krankenhilfe sicherzustellen. Mit der Inobhutnahme ist dem Kind oder dem Jugendlichen unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. Während der Inobhutnahme übt das Jugendamt das Recht der Beaufsichtigung, Erziehung und Aufenthaltsbestimmung aus; der mutmaßliche Wille des Personensorgeberechtigten oder des Erziehungsberechtigten ist dabei angemessen zu berücksichtigen. Es hat für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen, das Kind oder den Jugendlichen in seiner gegenwärtigen Lage zu beraten und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen.

(2) Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet. Das Jugendamt hat den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten. Widerspricht der Personensorge- oder Erziehungsberechtigte der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich

1. das Kind oder den Jugendlichen dem Personensorge oder Erziehungsberechtigten zu übergeben oder

2. eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen.

Ist der Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nicht erreichbar, so gilt Satz 3 Nr. 2 entsprechend.

(3) Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind dabei nur zulässig, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter abzuwenden. Die Freiheitsentziehung ist ohne gerichtliche Entscheidung spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn zu beenden. Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

Wir hätten hier eigentlich eine doppelte rechtsstaatliche Kontrolle zu erwarten, denn die Jugendämter unterliegen als Behörden nicht nur der Kontrolle des Familienrichters, sondern auch der Kontrolle der Verwaltungsgerichte.

Zu erwarten wäre hier auch, daß sich die Jugendämter und dann auch die Richter ausführlich und gründlich damit beschäftigen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (der verfassungsrechtlichen Rang hat als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips) gewahrt wurde, insbesondere das Übermaßverbot. Der Entzug ist eigentlich erst Ultima Ratio, die Maßnahme, die erst in Erwägung gezogen werden darf, wenn alle andern zur Verfügung stehenden Mittel fehlgeschlagen sind.

In der Praxis allerdings Pustekuchen. Hier arbeitet der Familienrichter fröhlich und vollkommen ungestört lückenlos mit dem Jugendamt an dem geplanten Entzug zusammen und verlässt sich vollkommen auf deren Angaben, und seien sie auch noch so unqualifiziert. Wenn er nicht vorher hinzugezogen wurde, so segnet er/ sie aus falsch verstandener Kollegialität ganz schnell noch das ab, was auch immer da geschehen ist.

Wenn die Wohnungen bei den Problemfällen etwa nicht aufgeräumt sind, dann gibt es eine Unzahl an alternativen Maßnahmen, die das Jugendamt hätte ergreifen können, bevor es die Kinder entzieht. Dazu gehören z.B. zunächst einmal Anschreiben mit Beanstandungen an die Eltern unter Fristsetzung, diese zu beheben. Dazu gehören Androhung und Festsetzung von Bußgeldern. Dazu gehört das Angebot von aktiver Hilfe seitens des Jugendamts, z.B. die Abordnung von Helfern, die die Eltern bei ihren Aufgaben unterstützen, und vieles mehr. So gut wie niemals wurde bei den Kindesentzugsfällen diese Skala an möglichen alternativen Maßnahmen auch nur versucht. Ein Mißstand wird festgestellt, und die Kinder werden einfach entzogen. Punkt.

Die Verwaltungsgerichte, die diese feinen Abstufungen beim Vorgehen der Verwaltung eigentlich ursprünglich einmal entwickelt haben, hingegen spielen in Angelegenheit der Jugendämter "toter Hund". Es sind zumindest hier so gut wie keine richterlichen Entscheidungen bekannt, in denen dem Treiben der Jugendämter jemals irgendwie Einhalt geboten worden wäre. Die Rechtslage scheint da keine echte Rolle mehr zu spielen.

Normalerweise wäre im Verwaltungsrecht auch hier ein formeller Grundlagenbescheid zu erwarten und zu fordern gewesen, der bei einfachem Widerspruch dagegen nicht mehr vollziehbar wäre. Wir benötigen die Androhung, dann einen vollstreckbaren Grundlagenbescheid, wir brauchen eine Rechtsmittelbelehrung.

In der Praxis verzichten die Jugendämter auf diese ganzen lästigen Zwischenschritte vollkommen.

"Der Eile wegen" wird auf diese ganze lästige Schreiberei einfach vollkommen verzichtet. Auch nachgeholt wird das nicht mehr, der Familienrichter wird das Ganze dann schon richten. Eigentlich müßte man sagen, dies ist ja eine wunderbares Spielwiese für jeden Anwalt. Das ist so rechtswidrig, wie es schlimmer eigentlich gar nicht mehr möglich ist. Nur: die Gerichte stellen sich in der Praxis zu 100 Prozent hinter das Treiben der Ämter, und der schönste Antrag nützt überhaupt nichts, wenn er bei den Richtern auf taube Ohren stößt.

Die Kinder werden dann in Heime verbraucht, und der genaue Aufenthaltsort den Eltern nicht mitgeteilt.

2.) Einstweilige Anordnung durch den Familienrichter

Der Richter (Familienrichter) schenkt diesem Unsinn des Jugendamts einseitig Glauben und entzieht die Kinder in einer einstweiligen Anordnung, die aber in Wirklichkeit bereits endgültig ist.

Die einstweiligen Anordnungen werden immer gestützt auf § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - Abs. 2 Ziff. 6: teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge). Auf die ausufernde Kommentierung zu diesem Paragraphen wird insoweit verwiesen. Wer abergläubisch ist, sieht in der dreifachen 6 das Treiben Satans. Aber aufpassen, alleine das könnte zum behördlichen Kindesentzug ausreichen!

Hier ist erst einmal das Gesetz:

§ 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.

(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere

1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.

(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

Und so sieht eine Entscheidung beispielsweise aus:

BESCHLUSS

Geschäftsnummer:

1 F XX/ XX

Amtsgericht Beispielstadt

Beschluss vom Datum

Elterliche Sorge für:

Alle Kinder, Geburtsdaten

wohnhaft bei den Eltern Adresse

Weitere Beteiligte:

- Kindesvater, Anschrift
- Kindesmutter, Anschrift
- Kreisjugendamt der Stadt/ des Landratsamts ...

Im Wege der einstweiligen Anordnung wird angeordnet:

Den Eltern wird die elterliche Sorge für die oben angeführten Kinder entzogen.

Das Kreisjugendamt der Stadt/ des Landratsamts ... wird zum Vormund der Kinder bestellt.

Die Eltern haben die Kinder an das Kreisjugendamt des Landratsamts ... herauszugeben.


Gründe

Nach dem Bericht des Kreisjugendamts der Stadt/ des Landratsamts Beispielshausen vom 01.1.20.. muss den Eltern die elterliche Sorge für die Kinder entzogen werden.

Danach hat die Kindesmutter religiöse Wahnvorstellungen.

Sie hatte die Vorstellung, dunkle Mächte wollten ihr Kind umbringen.

Nach Mitteilung der behandelnden Ärzte ist die Mutter weiter nicht stabil und verweigere u.a. die Nahrungsaufnahme. Sie lebe in religiösem Wahn und glaube an Geister und Teufel.

Einweisungsgrund in ein Krankenhaus bei einem Vorfall war nach dem vorliegenden Polizeibericht, dass die Mutter nach dem Bericht der Kinder nicht mehr bei Sinnen war, manchmal wirres Zeug geredet habe und nicht mehr gewusst habe, wo sie gerade sei.

Der Kindesvater lebt nach Mitteilung der Polizei und des Jugendamtes ebenfalls in einer von religiösen Wahnvorstellungen besetzten Welt. Er hat eingeräumt, Erscheinungen zu haben. Ausweislich des Protokolls des Jugendamt hatte er einmal folgendes wörtlich gesagt: "Jessas Maria Mutter Gottes."

Er ist der Auffassung, böse Mächte hätten Besitz von der Welt ergriffen. Zu einem Mitarbeiter des Jugendamts hatte er ausweislich dessen Protokoll vom Datum folgendes gesagt, "geh zum Teufel".

Nach den Ermittlungen des Jugendamtes wird der Kindesvater, sowohl von der Polizei als auch von Nachbarn als unberechenbar, dem ,,religiösen Wahn" unterworfen und psychische Gewalt anwendend beschrieben.

Nach Einschätzung des Jugendamtes sei der Vater durchaus in der Lage, eine Tötung der Kinder mit anschließendem Suizid zu begehen, wenn er für sich keinen Ausweg mehr sehe.

Das Gericht teilt diese Einschätzung nach dem derzeitigen Erkenntnisstand.

Bei dieser Sachlage musste den Eltern wegen der massiven Gefährdung des Kindeswohls durch eine einstweilige Anordnung gemäß § 1666 BGB die elterliche Sorge entzogen und deren Herausgabe angeordnet werden.

Mildere Maßnahmen, durch die ein Sorgerechtsentzug und eine Trennung der Kinder von den Eltern vermieden würde, sind bei der gegebenen Sachlage nicht ersichtlich.

Familienrichter/in am Amtsgericht.

Häufig wird bei dieser Entscheidung das rechtliche Gehör (der Eltern) verweigert. Lügen und falsche Darstellungen bleiben dadurch genau so, wie sie waren. Die eigentlichen belastenden und diffamierenden Unterlagen werden selbst auf Anfrage nach Akteneinsicht in Geheimakten gehalten und den Eltern sowie deren Anwälten nicht vorgelegt. Das geht auch immer in Ordnung, denn das Gesetz selbst impliziert, daß eine Anhörung nachholbar ist, das (schwindlige) Argument ergibt sich aus § 160 Abs. 4 FamFG.

3.) Phase der gerichtlichen Untätigkeit

In der Folgezeit passiert dann auf Seiten der Gerichte häufig einfach gar nichts mehr.

a) eine Untätigkeitsbeschwerde/ - rüge gibt es in Deutschland offiziell immer noch nicht

Deutschland wurde deswegen schon mehrfach verurteilt, und alle Schaltjahre wieder gibt es einen vielversprechenden Entwurf eines Untätigkeitsrügengesetzes, der dann einfach vom deutschen Gesetzgeber wieder einmal nicht verabschiedet wird. So werden die Mandanten - und damit auch deren Anwälte - im Ergebnis rechtlos gestellt.

b) keine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

Es wird hier häufig "mangels Erfolgsaussichten" keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt, so daß Anwälte eventuell überhaupt nicht für ihre Bemühungen bezahlt werden. Aber auch sonst können Anträge, Strafanzeigen wegen Kindesentzugs, Rechtsmittel, Untätigkeitsbeschwerden gestellt werden bis zum Abwinken und die Klappe bleibt in der Folgezeit für die eigenen Eltern einfach herunter gelassen.

c) Rechtsverweigerung im Instanzenzug

Auch die höheren Instanzen der deutschen Gerichte begnügen sich in der Regel damit, die Angelegenheit abzunicken.

d) Ausserordentliche Rechtsbehelfe

Allerdings werden derartige Fälle zunehmend vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgegriffen.

Dabei gilt es allerdings, die Statistik und die Zeit zu schlagen. Bei Annahmeraten von 2 bis 3 Prozent, und vollkommen willkürlichem Ermessen beim Aufgreifen der Fälle haben wir es mit einer besseren Lotterie zu tun.

Und bei Zeiten von 7 Jahren bis zur Entscheidung sind die Kinder manchmal bereits volljährig.

Dann ist auch niemand mehr geholfen, selbst wenn man im Ergebnis "siegt." Und zugesprochen werden dann, wenn überhaupt, häufig einfach nur lächerliche Entschädigungen.

In den anberaumten Terminen wird dann festgestellt, daß eine Rückübertragung der Kinder ohne vorheriges Gutachten nicht in Betracht kommt.

4) Die Diskussion geht dann nur noch um den Umgang der Kindeseltern mit ihren eigenen Kindern.

Widerwillig wird zunächst ein "betreuter Umgang" - häufig vergleichsweise - bewilligt, der dann durch das Jugendamt - ebenfalls ohne gerichtlichen Beschluss unter einem Vorwand später einfach abgesagt wird. Zu den üblichen Vorwänden gehört: das "Kindeswohl" verbietet den Kontakt der Kinder mit ihren leiblichen Eltern (oder auch Großeltern), heimliche Ton- und Filmaufnahmen, Facebook-Diskussionen, etc. etc.

5) der spätere endgültige Entzug der Kinder - ist dann nur noch eine Formalie.

Teuere, vom Gericht einseitig ausgewählte, beauftragte und bezahlte (Vertrag zu Lasten Dritter, denn die Kosten werden selbstverständlich den Eltern später rückbelastet!) Gutachter stellen dann nach Jahren später fest, die Kinder seien inzwischen in den Pflegefamilien den Eltern entfremdet worden und eine Rückführung stehe nicht im Interesse des Kindeswohls.


Zurück zur Ausgangsfrage: Was kann ich tun, damit mir meine Kinder nicht entzogen werden?

Die ersten Antwort ist natürlich: sich ganz normal verhalten. Die Jugendämter werden normalerweise Eltern in Ruhe lassen, die oder deren Kinder nicht irgenwie erst einmal Veranlassung gegeben haben, daß sich das Jugendamt mit ihnen beschäftigt.

Schicken Sie Ihre Kinder in die Schule oder wandern Sie aus! Die deutsche Gesellschaft ist hier nicht im geringsten bisschen tolerant. Ein blöder Spruch aus einem obiter dictum eines Bundesverfassungsrichters "wir brauchen keine Parallelgesellschaften" führte in den letzten Jahren zu einer regelrechten "Säuberungswelle", gerichtet gegen sämtliche noch bestehenden Heimschuleinrichtungen im Lande, nicht zu letzt gerichtet auch und insbesondere gegen alle ethnischen und religiösen Minderheiten. Natürlich nur mit den allerbesten behördlichen Absichten, das, was zur Pisa-Studie führte, soll schließlich all unseren Kindern zugute kommen!

Sorgen Sie dafür, daß die Kinder gut behandelt werden, daß ihre Wohnung sauber und aufgeräumt ist, daß nicht zu viele Tiere dabei sind, und daß es keinen Grund zur Klage gibt. Dies ist nach wie vor der sicherste Rat, das Jugendamt und die Familiengerichte aussen vor zu lassen.

Seien Sie vorsichtig damit, wem Sie sich anvertrauen! Aus dem oben zitierten Beschluss läßt sich gut ableiten, wer alles dazu beitragen kann, daß Ihnen die Kinder weggenommen werden:

Das Jugendamt, die Polizei, die "lieben" Nachbarn, Ihre Ärzte (!), falsche Freunde, ganz besonders bei Facebook und anderen offenen Foren im Internet aufpassen. Der "Feind" hört da immer mit!

Häufig gehen derartigen Fällen des Kindesentzugs Situationen voraus, in denen die Kinder oder die Eltern selbst das Jugendamt um Hilfe gebeten hatten. Ähnlich wie bei der "Bitte um brüderliche Hilfe" in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion sollte man also das Jugendamt niemals um Hilfe bitten.

"Kooperation" mit dem Jugendamt? Ja, aber auf ein Minimum beschränken. Wenn z.B. das Jugendamt eine Besichtigung der Wohnung wünscht, dann sollte diesem Wunsch - nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, stattgegeben werden. Die Wohnung wird peinlichst genau gereinigt sein, und es wird keinerlei Anlass zu Beanstandungen geben. Wenn es Fragen gibt, so werden diese schriftlich gestellt und schriftlich beantwortet, nach vorheriger Konsultation oder im Beisein Ihres Anwalts, worauf Sie ein Recht haben.

Wenn man merkt, daß das Jugendamt einen auf dem Kieker hat, und wenn Mitarbeiter tätig sind, von denen sie (vieleicht auch durch Internetbeiträge) wissen, daß sie schon vorher an zweifelhaften Kindesentzugsfällen teilgenommen haben bzw. dafür verantwortlich waren:

Jugendämter sind Behörden. Bei Ortswechsel entfällt die Zuständigkeit, und damit geht Ihr Fall das Jugendamt, das eventuell seine Aufgaben zu ernst nimmt, oder sich komisch verhält, nichts mehr an.

Sofort Ortwechsel! Die sogenannte Freizügigkeit ist nach Art. 11 GG sogar ein Grundrecht. Niemand kann ihnen verbieten, sich innerhalb von Deutschland frei zu bewegen. Zu diesen Grundrechten gehört flankierend auch die Ausreisefreiheit. Sie dürfen also grundsätzlich auch ins Ausland gehen, wann immer sie wollen. Diese Freiheit ist traditionell auch im Hinblick auf die Judenverfolgungen in Deutschland ein ganz wichtiges Institut unserer Grundrechte. Im Notfall im Ausland um Asyl ersuchen. In mehreren Fällen neueren Datums haben amerikanische Richter derartige Asylersuchen gegen Deutschland schon positiv beschieden.

Der weitere Rat ist der eines Anwalts: natürlich sollte man alle Vorfälle möglichst dokumentieren. Führen Sie akribisch zu allen wichtigen Vorfällen Tagebuch, Ort, Datum und Uhrzeit immer mit angeben. Das wird Ihrem Anwalt immens helfen. Aber: heimliches Filmen, Fotos oder Tonaufnahmen sind absolut tabu. Leider.

Leider ist die derzeit geltende gesetzliche Systematik immer noch genau das Gegenteil davon:

Wenn Sie Vorfälle und Unterhaltungen mit Ihren Kindern heimlich filmen oder aufnehmen, bekommen Sie nicht nur die Kinder erst recht entzogen, sondern sogar Strafverfahren an den Hals. Dadurch werden im Ergebnis durch die Gerichte die Beweise der Sachverhalte, wie sie wirklich sind, geradezu systematisch unterdrückt.

Kommt es zu irgendwelchen Vergleichen, oder auch beim "betreuten Umgang" muß man unbedingt 100 Prozent professionell die Zähne zusammen beißen und sämtliche Emotionen beiseite lassen.

Keine irgendwie nachweisbaren Angriffe gegenüber Jugendamt, Pflegeeltern, Richtern, und wenn sie die Kinder vor den Augen der eigenen Eltern verprügeln!

Halten Sie sich 100 Prozent genau an die Abmachungen, und leisten Sie sich keinerlei Spirenzchen, und wenn es noch so in den Fingern juckt! Die warten nur darauf, irgend einen vorgeschobenen Grund zu finden, und das wird alles wieder zu Lasten der Eltern ausgelegt.

Sofern es ein Gutachten gibt, sich vorab mit den Tests beschäftigen (das ist nicht verboten!) - und dem Gutachter erzählen, was er gerne hören möchte.

Das ist nicht der Platz, auf dem man seine lange verschobene Psychotherapie beginnen sollte. Das ist auch nicht der richtige Ort und der richtige Zeitpunkt, seine Wut über das, was einem da angetan worden ist, endlich so richtig abzulassen.

Geben Sie dem Gutachter keinen Anlass und keine Gelegenheit, irgend etwas Nachteiliges gegen Sie schreiben zu dürfen. Er würde es ohne Zögern tun!

Ach ja, letzte Frage: de lege ferenda - was kann der Gesetzgeber tun, was muß am System geändert werden?

Nun, die Forderungen an den Gesetzgeber reichen von der radikalen Abschaffung des Instituts der Jugendämter (die in der Tat ihre Ursprünge irgendwo zeitlich in der Nähe bzw. sogar im Dritten Reich unter Adolf Hitler haben), bis hin zur Aussetzung derartiger menschenrechtswidriger Entscheidungen der Familiengerichte.

Cum Grano Salis wären die Reformen mehr an Fehlfunktionen anzusetzen: die Mitarbeiter des Jugendamts unterliegen derzeit keiner effektiven internen oder externen Kontrolle.

Hier könnte bzw. müßte man darauf Einfluß nehmen, daß die Jungendämter transparenter organisiert werden, und daß die (schriftlich zu treffenden) Entscheidungen kontrollierbar werden, zunächst einmal intern, und dann auch extern, durch Dritte.

Die Verwaltungsgerichte und die Familiengerichte, sowie Staatsanwaltschaften und Polizei müßten aus ihrem gegenwärtigen Dornröschenschlaf erweckt werden. Und es müßte bessere Kriterien geben, anhand derer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf allen Ebenen nicht nur auf dem Papier steht.

Die Kriterien müßten von vorne herein abgestuft sein, je nach Härte und Dauer des Eingriffs/ Entzugs. Je schärfer der Eingriff, desto höher müssen die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sein. Bis hin zu der (widerlegbaren) Vermutung, daß es beim vollen und endgültigen Entzug der Kinder nicht mit rechten Dingen zugeht. In diesem Fall müssen alle Beteiligten mit schweren Konsequenzen rechnen (im Gegensatz zur bestehenden Praxis, daß derartige Fehler verdeckt und vertuscht werden.

Beim Entzug von Kindern muß von vorneherein nicht nur ein Plan zum Entzug aufgestellt werden, sondern auch ein Plan zur Rückführung der Kinder. Ferner muß im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sichergestellt werden, daß zu keiner Zeit der Kontakt der Kinder mit ihren Eltern unterbrochen werden darf, insbesondere nicht (wie in der Praxis häufig) gegen den Wunsch und den ausdrücklichen Willen der Kinder selbst.

Weiterhin muß organisatorisch sichergestellt werden, daß die Mitarbeiter der Jugendämter und sonstige unter keinen Umständen einen finanziellen direkten oder indirekten Vorteil aus dem Entzug der Kinder haben.

Beitrag und Copyright Jan. 2011 von:

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Pf. 100348
76484 B.- Baden

[3] Kontakt über Deutsche Anwaltshotline
Per Email an: Rechtsanwalt@anif.de

*1) Pieroth/Schlink, Grundrechte, 21. Auflage 2005, Rn. 412

*2) Wohlgemerkt: nicht die Rede ist von dem ganz überwiegenden Anteil der deutschen Mitarbeiter bei den Jugendämtern, die sich mit ihren Fällen eine blutige Mühe geben. Hier ist die Rede von den "schwarzen Schafen" unter den Jugendämtern, von Mitarbeitern, die eigentlich keine Ahnung davon haben, was sie da tun, oder, was sie eigentlich tun müssten, und bei denen die normalen Kontrollen nicht eingreifen, aus welchen Gründen auch immer. Die sich bequem im Sessel zurücklehnen, und die Kinder erst einmal entziehen (lassen), bevor sich sich mit ihrem Fall und den Problemen der Eltern wirklich beschäftigen. Aber, genauso wie es statistisch die Fälle von Kindesmißbrauch und Vernachlässigung von Kindern gibt, gibt es statistisch eine sichere Größe an Mißbrauchsfällen auf Seiten der deutschen Jugendämter und Familiengerichte. Es wird aber für einen schweren Fehler gehalten, deshalb die gesamte Tätigkeit der deutschen Jugendämter in Grund und Boden verdammen zu wollen (davon abgesehen, daß das technisch gar nicht ginge, und man mindestens eine ersatzweise Behörde wieder bräuchte, die sich um die Belange der Kinder kümmert).

Es sind auch nicht "Nazimethoden", oder die elenden Kommunisten, oder Scientologen, sondern es sind Fehlfunktionen, wie sie nebenbei bemerkt so gut wie Weltweit vorkommen. 

Die Kommunisten hielten es für einen Teil ihrer Philosophie, daß der Staat sich besser um die Erziehung der Kinder kümmert als die eigenen Eltern.

Daher wurden Kinder dort von früh auf den eigenen Eltern systematisch weggenommen, um sie im Sinne der kommunistischen Doktrine erziehen zu können.

Interessanter Weise sind ihnen da die Nazis ähnlicher, als man so denken wollte.


Auch in der Hitlerjugend sollte die deutsche Jugend und die Welt am deutschen Wesen genesen!

Und nicht umsonst tauchen die USA in den Statistiken der behördlichen Kindesentführungen auch mit ganz oben auf.

Der Unterschied zwischen akzeptabel oder nicht macht sich erst da bemerkbar, ob es eine Sensibilität gibt und einen Willen, Mißstände zu verbessern.

Und da steht Deutschland international leider im Augenblick ganz hinten an.

Leider herrscht derzeit die Auffassung vor, daß alles, was wir nicht sehen möchten, auch nicht existiert. Dadurch werden ganz sicher keine ernst gemeinten Reformen ins Leben gerufen!
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#4
Antwort 02 Rechtsmeinung - KEINE VERJÄHRUNG - 2 weiter oben -
Antwort 03 BRD RA ANDREAS FISCHER - TYPISCHE STRUKTUREN - 1 weiter oben
Antwort 04 BRD JUGENDAMT wiki - ZITATE - Ab 1900 - Nationalsozialismus - Nach 1945
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JUGENDAMT http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt

Geschichtliche Entwicklung in Deutschland

Ab 1900

Als Vorläufer der Jugendämter sind die im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 vorgesehenen Gemeindenwaisenräte anzusehen.

Erste Gründungen von Jugendämtern konnten bereits 1925 festgestellt werden (entsprechend dem 1924 in Kraft getretenen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz). Ziele und Namen waren die materielle Sonderfürsorge für Minderjährige, die Krüppelfürsorge, die Heilfürsorge als freiwillige, vorbeugende Gesundheitsfürsorge und die Fürsorgeerziehung.

Nationalsozialismus

Ab 1939 übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch.
Heranwachsende Jungen wurden von der Hitler-Jugend (HJ) und heranwachsende Mädchen vom Bund Deutscher Mädel (BDM) unter die Kontrolle des Staates gestellt. Um der sinkenden Geburtenrate entgegenzuwirken, wurde neben allgemeinen monetären Hilfen auch etwa 8.000 Säuglinge in Deutschland und etwa 12.000 in Norwegen in Lebensbornheimen unter der Kontrolle der SS großgezogen (siehe auch Tyskebarn).

Die Organisation des Jugendamtes wurde 1939 durch ein Gesetz dahingehend geändert, dass statt der kollegialen Leitung die Geschäftsführung dem Bürgermeister bzw. Landrat übertragen wurde. Im Übrigen sollten die rechtlichen Bestimmungen des RJWG (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz) so ausgelegt werden, dass damit eine Erziehung im nationalsozialistischen Sinne gesichert werden konnte. Die damit gemeinten Erziehungsziele kommen deutlich zum Ausdruck im § 1 der 1939 erlassenen Verordnung über Jugendwohlfahrt in den sudetendeutschen Gebieten, in der - abweichend vom § 1 RJWG - formuliert wird:

,,Die Erziehung der Jugend im nationalsozialistischen Staat ist Erziehung zur deutschen Volksgemeinschaft. Ziel der Erziehung ist der körperlich und seelisch gesunde, sittlich gefestigte, geistig entwickelte, beruflich tüchtige deutsche Mensch, der rassebewußt in Blut und Boden wurzelt und Volk und Reich verpflichtet und verbunden ist. Jedes deutsche Kind soll in diesem Sinne zu einem verantwortungsbewußten Glied der deutschen Volksgemeinschaft erzogen werden."

Nach 1945

Das Jugendamt wurde von 1947 bis 1952 dem Innenministerium (Polizei) und nicht dem Familien- oder dem Justizministerium unterstellt. Damit wurden eine Vielzahl Kinder - die durch das Jugendamt im europäischen Ausland den Eltern entzogen wurden - nicht an ihre biologischen Eltern zurückgegeben. Die Identität und die Namen der Kinder wurden mit Amtshilfe der Meldebehörden und der Polizei geändert, die leiblichen Eltern nicht informiert. Per Gerichtsbeschluss, ,,der Dringlichkeit wegen, ohne vorherige mündliche Anhörung" wurden die Kinder an deutsche Adoptivfamilien ,,transferiert".
...
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#5
Antwort 02 Rechtsmeinung - KEINE VERJÄHRUNG - 2 weiter oben -
Antwort 03 BRD RA ANDREAS FISCHER - TYPISCHE STRUKTUREN - 1 weiter oben
Antwort 04 BRD JUGENDAMT wiki - ZITATE - Ab 1900 - Nationalsozialismus - Nach 1945
Antwort 05 GRÜNE WIEN BIRGIT HEBEIN Kampf dem Missbrauch in Kinderheimen
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20111024 BIRGIT HEBEIN Kampf dem Missbrauch in Kinderheimen ZITATE:

24.10.2011 - http://wien.gruene.at/2011/10/24/kinderheime

Birgit Hebein
birgit.hebein@gruene.at

Kampf dem Missbrauch in Kinderheimen


Die Ereignisse der letzten Jahre und Wochen zeigen, dass es in allen Fällen von Gewalt und Missbrauch in staatlichen Heimen und kirchlichen Einrichtungen ein ganz klares Procedere und Angebot an Unterstützung braucht. Daniela Musiol und Birgit Hebein haben heute die Grünen Vorschläge präsentiert.

Missbrauch ist kein neues Thema

Der Erzbischof von Wien, Hans Hermann Groër, trat im April 1995 zurück, nachdem Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gegen ihn erhoben wurden. Die Vorwürfe wurden im Februar 1998 kirchlich als zutreffend bestätigt. Nach Aussagen von Kardinal Christoph Schönborn im Jahre 2010 wollte Ratzinger 1995 eine kirchliche Untersuchungskommission zur Aufklärung der Affäre einsetzen, konnte sich damit aber innerhalb der Kurie nicht durchsetzen. Bis März 2010 waren seit 2009 insgesamt 12 Fälle sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche Österreichs bekannt geworden. Die Vorwürfe sexuellen Missbrauchs betrafen unter anderem das Internat eines Privatgymnasiums des Bregenzer Zisterzienser-Klosters Mehrerau in den 1980er Jahren. Im März 2010 machte das Internat im Stift Kremsmünster Schlagzeilen mit Missbrauchsvorwürfen aus den 1970er bis in die späten 1990er Jahren. Insgesamt meldeten sich 45 Opfer.

Bei Vorlage eines Zwischenberichtes im November 2010 hatten sich seit Januar etwa 1.142 Menschen an die kirchlichen Ombudsstellen gewandt. Bei 511 Personen hat sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs erhärtet. 106 Anzeigen wurden bei der Polizei eingebracht. Etwa 50% der Fälle lagen mehr als 40 Jahre zurück. Ein Jahr nach Einsetzung der Klasnic-Kommission wurde im April 2011 eine erste Bilanz gezogen: Im vergangenen Jahr gab es demnach 909 Meldungen von vorgeblichen Opfern von Missbrauch im kirchlichen Bereich. 837 Schilderungen wurden von der Kommission als plausibel bewertet. Die Kommission fasste weiterhin insgesamt 199 Beschlüsse, davon 192 Entschädigungsbeschlüsse und sieben Ablehnungen.

Schon damals haben wir darauf hingewiesen, dass es zum einen eine vollständige Aufklärung im Bereich der staatlichen und kirchlichen Heime braucht und zum anderen die Errichtung einer unabhängigen Kommission notwendig ist. Entsprechende Anträge wurden von uns im Parlament eingebracht.

Die Ereignisse der letzten Jahre und Wochen zeigen, dass es in allen Fällen von Missbrauch in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen ein ganz klares Procedere und Angebot an Unterstützung braucht. Eine fixes, klares Procedere, welches nicht jedesmal beim Bekanntwerden neuer Fälle ,,neu erfunden" werden muss. Und es muss gewährleistet sein, dass Betroffene als Kontaktstelle nicht jene Einrichtungen haben in deren Sphäre die Gewalt passiert ist.

Daher fordern wir:
•   Einrichtung einer österreichweiten Opferhotline für alle Betroffenen (von Gewalt sowohl in staatlichen als auch kirchlichen Einrichtungen)
•   Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission auf Bundesebene die Gewalt und sexuellen Missbrauch in staatlichen Heimen und kirchlichen Einrichtungen untersucht und konkrete Vorschläge macht, wie man den Betroffenen im Einzelfall helfen kann
•   Einrichtung eines Opferfonds
•   Parlamentarische Diskussion über Verjährungsfristen unter Einbeziehung aktueller Erkenntnisse aus Traumaforschung, Forensik, ...
•   sozialversicherungsrechtliche Anrechnung von nichtversicherten Arbeitszeiten ehemaliger Heimkinder.

Zu aktuellen Fällen in Wien

Irmtraut Karlsson hat bereits von Dezember 1973 bis April 1974 34 städtische und private Kinderheime besucht und Interviews geführt. 14 davon hat sie als Kindergefängnisse bezeichnet. Alle Unterlagen wurden damals der MA 11 übergeben - Die Studie ,,Verwaltete Kinder" ist 1975 in anonymisierter Form entschärft erschienen.

Laut Jahresbericht 2010 der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft wurde im März 2010 eine Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder eingerichtet, der Weiße Ring hat im September 2010 mit der Aufarbeitung der Opfermeldungen begonnen. Zeitgleich wurden alle Archive der Stadt Wien für die Historikerkommission (ab November 2010) unter der Leitung von Reinhard Sieder (Uni Wien) geöffnet, der Bericht soll 2012 erscheinen. Die Gemeinde Wien hat der Staatsanwaltschaft Wien bereits am 17. August 2010 zur strafrechtlichen Prüfung ein Konvolut mit 72 Fällen weitergeleitet, wobei darin auch Schicksale von früheren Heimkindern in anderen Einrichtungen der Gemeinde Wien dokumentiert sind.

Details zur Aufarbeitung der Geschichte der Wiener Kinderheime wurden erstmals im Vorjahr bekannt gegeben - die Ergebnisse stießen jedoch auf wenig Interesse. Erst als zwei Frauen in der Öffentlichkeit von ihrem Schicksal berichteten, wurde das Thema auch in der Öffentlichkeit aufgegriffen. Die meisten professionellen Opferanwälte gehen nicht an die Öffentlichkeit, weil OpferschützerInnen das kritisch sehen: Zwar kommen so neue Fälle ans Licht, es besteht aber die Gefahr einer ,,sekundären Traumatisierung" durch den Medienhype.

Die MitarbeiterInnen, die mit massiven Vorwürfen konfrontiert sind, sollten, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, selbstverständlich nicht mehr mit Kindern arbeiten. Eine sofortige Dienstfreistellung, muss auch im Interesse aller MitarbeiterInnen erfolgen, die ihre Arbeit seit Jahren verantwortungsvoll im Interesse der Kinder leisten.

Vergangene Woche hat die rot-grüne Stadtregierung wegen der Schwere der Vorwürfe angekündigt, dass es eine eigene, unabhängige Untersuchungskommission von ExpertInnen zur Aufklärung der Gewalt im Kinderheim Schloss Wilhelminenberg geben wird. Letzten Freitag gab es eine Fragestunde und die Aktuelle Stunde im Gemeinderat zum Thema. Kommenden Freitag wird eine Sondersitzung des Gemeinderatsausschuss Kinder, Jugend, Sport und Information stattfinden, in welcher die Parteien Fragen an die Untersuchungskommission Wilhelminenberg formulieren werden. Mit den Geschehnissen der Vergangenheit beschäftigt sich derzeit noch immer die Historikerkommission. Im Auftrag der Stadt Wien soll sie jene Erziehungskonzepte, Organisationsstrukturen und alltäglichen Praktiken bis zur Heimreform 2000 analysieren, die Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen ermöglicht hätten.

Derzeitige Vorhaben für Wien:

•   Leid anerkennen, unterstützen und aufarbeiten eine Frage des würdevollen Umgangs: Unabhängige Kommission unter Vorsitz von Barbara Helige sowie fachlich kompetente ExpertInnen; Lückenlose Aufklärung und Aufarbeitung jedes einzelnen Vorwurfs; Klärung struktureller Gewalt, Organisationsversagen, politische Verantwortlichkeit sowie gesellschaftspolitische Zusammenhänge, die Missbrauch an Kindern und Jugendlichen fördern
•   Historikerkommission unter der Leitung von Reinhard Sieder
•   Aufarbeitung von Opfermeldungen durch den Weißen Ring
•   Entschädigung: bei Bedarf wird Opferfond erweitert (5,8 Mio Euro)

In Zukunft:

Die Erzieher waren von nationalsozialistischen Erziehungsbildern geprägt, Internats- und Heimkinder waren stigmatisiert, autoritäre und geschlossene Systeme waren Nährboden für Gewalt. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung gegen Forderungen nach Jugendcamps, Bootcamps, ,,Schnupperhaft für Jugendliche zur Abschreckung" aufzutreten Verhindern und Erkennen von sexuellen Missbrauch und Gewalt – Ausbau der Präventionsmaßnahmen. Es wird über Verschärfungen des Sexuallstrafrechts diskutiert, doch es fehlt der Ausbau der Präventionsmaßnahmen: wie können Kinder auf sexuellen Missbrauch wirksam reagieren, wo können sie sich um Hilfe wenden, wie erkennen Eltern und LehrerInnen Symptome von sexuellen Missbrauch. Präventionsarbeit wäre der effizienteste Schlag gegen den sexuellen Missbrauch an Kindern, weil Kinder dann in der Lage wären, sich zu wehren.

Klare institutionelle Regeln, sowie Kontrollmechanismen sind ebenso wichtig, wie die Unterstützung auf Aufwertung der sozialen und sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Arbeit in Krisenzentren und sozialpädagogischen Wohngemeinschaften braucht neben Ressourcen gebürende Wertschätzung. Der öffentliche Ruf des Jungendamtes reduziert sich auf die ,,Verwaltung von Kindern". Die Erfahrungen der MitarbeiterInnen, ihr Einschätzung zu den Entwicklungen muss in der akutellen Situation verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Ein neues Bundeskinder und – jugendhilfegesetz ist längst überfällig. Durch dieses müssen einheitliche Standards für Präventionsarbeit, Ausbildung und finanzielle Ausstattung der Jugendwohlfahrt gewährleistet sein.

Missstände

Missbrauchsvorwürfe gibt es seit den 1970ern. Eine Heimreform hat - viel zu lange - bis zum Jahr 2000 gedauert. Die meisten Fälle liegen 30, 40, 50 Jahre zurück. Aus Aussendungen von Kinder- und JugendpsychiaterInnen geht hervor, dass eine Traumatisierung dazu führen kann, dass es Erinnerungslücken gibt. Missbrauch wird in der Regel verdrängt - Traumatisierungen, gerade in jungen Jahren, verjähren jedoch nicht.

Versäumnisse der letzten Jahrzehnte, unter denen Kinder und Jugendliche zu leiden haben, gibt es auf allen Ebenen: Der Jugendwohlfahrt fehlt es an Qualitätsvorgaben, die international unbestrittenen fachlichen Standards entsprechen. Es fehlen sowohl die Mittel als auch das ausgebildete Personal, um Gefährdungslagen verstärkt präventiv zu begegnen und nicht nur auf Krisen zu reagieren. In Österreich existieren derzeit nicht einmal Richtlinien, die auf die Besonderheiten bei der Begutachtung von Kindern und Jugendlichen die in strafgerichtlichen Verfahren Aussagen zu Missbrauchsverdachtslagen machen sollen, eingehen. Gewaltsensibilisierung wird weder bei der ExekutivbeamtInnen- Ausbildung ausreichend gefördert, noch von den PädagogInnen eingefordert.

Aufarbeitung, Entschädigung und Prävention

Eine schonungslose Aufklärung ist nicht nur ein wichtiges Signal an die Opfer, sondern zeugt von verantwortungsvollem Umgang mit den Vorfällen. Dabei spielen autoritäre, gewalttätige Strukturen und die schwarze Pädagogik ebenso eine Rolle, wie die Stigmatisierung von Heimkindern an sich. Bezüglich der Verjährung im Straf- und Zivlrecht braucht es nicht nur mündliche Zusagen je nach Aktualität, sondern eine konkrete Überprüfung von ExpertInnen.

Viele der Opfer empfinden zuviel Scham, über diese Verbrechen zu sprechen und geben sich eventuell bis heute die ,,Schuld" daran zum Opfer geworden zu sein - die Verantwortung dafür, dass Verbrechen auch außerhalb der Verjährungsfristen zur Anzeige gebracht werden, liegt beim Staat. Die Verjährungsfristen müssen gemeinsam mit ExpertInnen aus Traumaforschung, Forensik uvm. im Parlament diskutiert werden und entsprechende gesetzliche Anpassungen müssen folgen.
Wir haben eine Anfrage an die Innenministerin betreffend Ausbildung der ExekutivbeamtInnenen im Bereich Gewaltsensibilisierung in Vorbereitung.

Bei der Einrichtung einer Untersuchungskommission zur Aufklärung der Missbrauchsfälle am Kinderheim Wilhelminenberg und der Ausstattung dieser mit ExpertInnen, sollte Unabhängigkeit der Kommission wichtiger als die Rolle der einzelnen Parteien sein. Die im Bund angesiedelte Kommission sollte Fragen der Entschädigung wie der strukturellen Gewalt klären, gleichzeitig aber auch Vorschläge zur Prävention erarbeiten. Dabei ist eine unabhängige Justiz die Voraussetzung.

1 PGN-ANHANG: 20111024 BIRGIT HEBEIN Kampf dem Missbrauch in Kinderheimen.png
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#6
Rechtsmeinung INSTITUTIONELLER MISSBRAUCH keine Verjährung - VERBOTSGESTZ 3f UPDATE

HISTORISCHE TRAGÖDIE KINDERHEIME

RECHTSMEINUNG NACH BESTEM BÜRGERLICHEN WISSEN UND GEWISSEN SOWIE OHNE GEWÄHR
Bürgerliches Wissen gilt als rechtsunkundig und bedarf der Anleitung durch Justiz- und Amtsorgane.

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Persönliches Protokoll KURZ UND BÜNDIG IN 1000 ZEICHEN:

RECHTSMEINUNG: SCHWERE STRAFTATEN IN KINDERHEIMEN
KEINE VERJÄHRUNG WEGEN VERBOTSGESETZ 3f
www.dieaufdecker.com/index.php/topic,397.0.html

VERBOTSGESETZ

§ 3f Wer einen Mord, ... ein Verbrechen nach §§ 85, 87 oder 89 des Strafgesetzes ... als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder vollbringt, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

StGB § 87 Absichtliche schwere Körperverletzung

(1) Wer einem anderen eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) absichtlich zufügt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Zieht die Tat eine schwere Dauerfolge (§ 85) nach sich, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, ... zu bestrafen.

RECHTSMEINUNG NACH BESTEM BÜRGERLICHEN WISSEN UND GEWISSEN SOWIE OHNE GEWÄHR

Bürgerliches Wissen gilt als rechtsunkundig & bedarf der Anleitung durch Amtsorgane

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http://kurier.at/nachrichten/wien/4500592-abschlussbericht-gewalt-in-wiener-heimen.php

Abschlussbericht: Gewalt in Wiener Heimen

Die beauftragte Historikerkommission bestätigte physische, psychische und sexuelle Gewalt in Wiener Kinderheimen.

KURIER Letztes Update am 20.06.2012, 12:30
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http://kurier.at/nachrichten/wien/4500497-die-verlorenen-akten-der-heimkinder.php

Die verlorenen Akten der Heimkinder

Wilhelminenberg: Amtliche Schriftstücke über die Zeit in Kinderheimen sind lückenhaft.
Oft fehlen Unterlagen mehrerer Jahre.

KURIER Letztes Update am 19.06.2012, 16:41
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http://kurier.at/nachrichten/wien/4500382-heimskandal-stadt-haelt-akten-zurueck.php

Heimskandal: Stadt hält Akten zurück
Notwendige Schriftstücke werden nicht angeliefert,
Aussagen von ehemaligen Erzieherinnen sind lückenhaft.

KURIER Letztes Update am 18.06.2012, 16:23
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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#7
KURZ UND BÜNDIG - Einfach zum Nachdenken. Text in Arbeit.

Betrifft Justiz- und Amtsorgane in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht Verdacht:

SINNGEMÄSSE WIEDERBETÄTIGUNG DURCH DIE
AKTENFÜHRENDEN BZW INFORMIERTEN AMTS- UND JUSTIZORGANE:

MISSACHTEN VERBOTSGESETZ § 3f

HISTORISCHE TRAGÖDIE HEIMKINDER

UNWERTES LEBEN - Heimkinder
Isolieren die Justizorgane ihre gesunden Kinder in Kinderheimen?
Isolieren die Amtsorgane ihre gesunden Kinder in Kinderheimen?
Isolieren die Justizorgane ihre gesunden Enkelkinder in Kinderheimen?
Isolieren die Amtsorgane ihre gesunden Enkelkinder in Kinderheimen?

WIEDERBETÄTIGUNG

Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen StGB § 87 -
KONKRET BETROFFENE: KINDER XXX UND XXX

(PATHOLOGISCHER) JUDENHASS - Hass auf Nicht-Justizorgane, Hass auf Nicht-Amtsorgane

RASSENWAHN 2012 sinngemäß
TROTZ OBJEKTIVER UNWAHRHEIT UND
TÄGLICH SCHWERSTEM KINDESMISSBRAUCH DURCH BESCHULDIGTE:
Nur Richter haben Recht.
Nur Staatsanwälte haben Recht.
Nur Justizorgane haben Recht.
Nur Amtsorgane haben Recht.
Nur die JUWO hat Recht.
Nur das SOZA hat Recht.
Nur die Behörden haben Recht.
Nur die Ärzte haben Recht.
Nur Kinderheim-Direktoren haben Recht. ...

MACHTERGREIFUNG 2012 sinngemäß
durch Ignorieren der objektiven Wahrheit in mehr als 32 langen Verfahrensmonaten
durch Ignorieren aller unwiderlegbaren und eindrucksvollen VGE-Tatsachenbeweise
durch Ignorieren aller schriftlichen Zeugenaussagen, die von den VGE vorgelegt wurden
durch keine wahrheitsgemäßen Einvernahmen der "Verfahrensgegner"
durch Versuch LEGALE DIVERSION BEI VERBRECHEN IM AMT

MACHTERSCHLEICHUNG 2012 sinngemäß
durch Ignorieren der objektiven Wahrheit in mehr als 32 langen Verfahrensmonaten
durch Ignorieren aller unwiderlegbaren und eindrucksvollen VGE-Tatsachenbeweise
durch Ignorieren aller schriftlichen Zeugenaussagen, die von den VGE vorgelegt wurden
durch keine wahrheitsgemäßen Einvernahmen der "Verfahrensgegner"
durch Versuch LEGALE DIVERSION BEI VERBRECHEN IM AMT

JUDENVERFOLGUNG 2012 sinngemäß
Verfolgung der real korrekten VGE
Verfolgung der real guten VGE
Verfolgung der bezüglich Kindeswohl real tadellosen VGE
Hetze gegen die real korrekten VGE
Hetze gegen die real guten VGE
Hetze gegen die bezüglich Kindeswohl real tadellosen VGE

PROPAGANDA 2012

"JUSTIZ-Vertrauensoffensive" gegen Verdacht SCHWERWIEGENSTE MISSSTÄNDE

20120227 2218 INHR Beatrix Karl Beamtendiktatur anstatt Trockenlegung der Sümpfe 

http://www.inhr.net/artikel/beatrix-karl-beamtendiktatur-anstatt-trockenlegung-der-s%C3%BCmpfe

ZITATE: Justiz hat Glaubwürdigkeit verloren
Nur mehr 8% der Bevölkerung glauben an eine faire und missstandsfreie Justiz.
  ZITATE-ENDE

VERSUCH: DIVERSION BEI VERBRECHEN !!! ZUM BEISPIEL bei ZITAT:

StGB 302 (2) MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT !!!!!

(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt. ZITAT-ENDE

http://justizinfo.justiz.gv.at/straf/html/index.php?id=700_3105
Rücktritt von der Verfolgung wegen Diversion ZITATE:

Gegen die diversionelle Verfahrenseinstellung
selbst hat das Opfer kein Rechtsmittelrecht.
ZITATE-ENDE


DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,55.0.html

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Hilfreiche Beiträge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
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Andreas Ranovsky

#8
20120801 1601 KURIER Der Richter und die Nazi-Ärzte
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http://kurier.at/nachrichten/4506102-der-richter-und-die-nazi-aerzte.php

Der Richter und die Nazi-Ärzte



Der Opferschützer Udo Jesionek im KURIER-Interview über Entschädigungen für Heimkinder und seine Kooperation mit Euthanasie-Arzt Gross.

KURIER Letztes Update am 01.08.2012, 16:01 ZITATE:

Udo Jesionek ist Österreichs oberster Opferschützer. ...

Wie der KURIER in Erfahrung brachte hat Jesionek in den 1970er-Jahren eng mit zwei ehemaligen Nazi-Ärzten zusammengearbeitet.

Gemeinsam mit dem Rassenhygieniker Gerhart Harrer und dem Euthanasie-Arzt Heinrich Gross war Jesionek Herausgeber der juristischen Zeitschrift "Forensia".

Heute sagt Jesionek, dass er von der nationalsozialistischen Vergangenheit der beiden Mediziner damals nichts geahnt habe. ...

1 PNG-ANHANG - FOTO KURIER - DR UDO JESIONEK:
20120801 1601 KURIER Der Richter und die Nazi Ärzte KURIER.png
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Andreas Ranovsky

#9
20120801 1611 KURIER Gross und Harrer die Nazi Ärzte
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http://kurier.at/nachrichten/4506082-gross-und-harrer-die-nazi-aerzte.php

Gross und Harrer, die Nazi-Ärzte

Gerhart Harrer und Heinrich Gross machten im Nationalsozialismus - und danach - Karriere


KURIER Letztes Update am 01.08.2012, 16:11 ZITATE:


Gerhart Harrer, 1917 in Innsbruck geboren, begann im Jahr 1935 das Medizinstudium in Wien. ...

Nach dem Krieg gelang es ihm, sich von seiner NS-Vergangenheit ,,reinzuwaschen",
ohne sich jedoch jemals davon zu distanzieren.

1950 wurde er Mitglied beim Bund sozialistischer Akademiker und machte eine Steile Karriere ...



Heinrich Gross, 1915 in Wien geboren, trat 1933 der SA und 1939 der NSDAP bei. ...

,,Am Spiegelgrund". Dort wurden geistig oder körperlich behinderte Kinder getötet.

Das Urteil wird aufgehoben, 1951 wird das Verfahren eingestellt.

Der Arzt steigt zu einem der meistbeschäftigten Gerichtsgutachter auf. ...

1 PNG-ANHANG - FOTO KURIER - DR HEINRICH GROSS:
20120801 1611 KURIER Gross und Harrer die Nazi Ärzte.png
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Andreas Ranovsky

#10
201200801 1546 KURIER Nazi Vergangenheit war kein Thema
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http://kurier.at/nachrichten/4506076-nazi-vergangenheit-war-kein-thema.php

Nazi-Vergangenheit "war kein Thema"

Österreichs oberster Opfer-Schützer Udo Jesionek im Interview über Entschädigungen
für Heimkinder und seine Kooperation mit Nazi-Ärzten

KURIER Letztes Update am 01.08.2012, 15:46 ZITATE:

... Jesionek: Dass man nicht auf die Verjährung verzichten soll. ...

Die Nazi-Vergangenheit von Harrer war seit den 60er-Jahren bekannt.

Jesionek: Das habe ich damals nicht gewusst. Und das über Gross auch nicht. Ich war mit dem Gross Per-Du. Er hat ja auch gute Gutachten gemacht. Wir haben auch die Zeitschrift gemacht, um den Richtern kostenlos Informationen zur Verfügung zu stellen.



1 PNG-ANHANG KURIER:
201200801 1546 KURIER Nazi Vergangenheit war kein Thema FORENSIA.png
FORENSIA
INTERDISZIPLINÄRE ZEITSCHRIFT FÜR RECHT -
NEUROLOGIE PSYCHIATRIE UND PSYCHOLOGIE
Herausgeber: HARRER GROSS JESIONEK REVERS
Wissenschaftlicher Beirat: BERNER BURGSTALLER GÖPPINGER




1 PNG-ANHANG KURIER:
201200801 1546 KURIER Nazi Vergangenheit war kein Thema WIKIPEDIA.png
HARRER GROSS SCHRIFTEN LITERATUR EHRUNGEN

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE - VERDACHT - VERSTÖSSE GEGEN VERBOTSGESETZ § 3f -

"UNWERTES LEBEN" - "NACHRICHTENSPERRE" - "MEDIKAMENTEN-MISSBRAUCH" -

BEWUSSTE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN - ...

GESUNDE KINDER ... SCHWERBEHINDERT - SCHWERER GEWERBSMÄSSIGER BETRUG - ...

STGB § 321 (1) VÖLKERMORD AN GRUPPE HEIMKINDER - PFLEGEKINDER - JUWO-KINDER - ...

VGE-Sachverhaltsbericht für den Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr - 02.08.2012 07:07 Uhr:
Es besteht schwerwiegender Verdacht: Die aktenführenden und informierten Justiz- und
Amtsorgane ignorieren beharrlich die objektive Wahrheit. Es gilt die Unschuldsvermutung.

!!!!! !!!!! Suggestive Scheinwelt: schwerbehindert ab Alter 5,9 Jahre !!!!! !!!!!
!!!!! !!!!! Zehen- und Fersengang sind deutlich erschwert, Einbeinhüpfen ist kaum möglich !!!!! !!!!!
GG: Werfen und Fangen eines Balles erfolgen mit ungenügender Kraftdosierung und Koordination !!


680.000 EURO materieller Schaden für den Steuerzahler bisher.
34 Monate frei Schnauze 10.000 EURO/KIND/MONAT
abgesehen vom extremen Menschen-Kindesleid.

Verdacht Dunkelziffer: 10.000 Kinder ... Schaden 1-2 MILLIARDEN EURO/Jahr ohne Folgeschäden

In der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE werden rund 60 schriftliche Zeugenaussagen beharrlich ignoriert.

In der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE werden rund 200 unwider-legbare Tatsachenbeweise (Fotos, Videos) beharrlich ignoriert.

Das extreme Kindesleid darf aus "Datenschutz-Gründen" nicht veröffentlicht werden. Muss somit öffentlich totgeschwiegen werden. Verdacht: Wiederbetätigung Verbotsgesetz § 3f

Vergleichbar: Ein gesunder Erwachsener wird 20 Jahre in einer geschlossen Anstalt für Schwerkranke isoliert. Aktenführende Betreuer sind beschuldigt wegen Völkermord an den Insassen.

CAUSA RANOVSKY von Amts wegen an ICC UNO EGMR
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,475.0.html

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht der Verdacht:

1. Die Gerichte haben vollständig versagt.

2. Die Staatsanwaltschaften haben vollständig versagt.

3. Die Dienstaufsicht über beide hat vollständig versagt.

4. Die Justiz hat vollkommen versagt.

5. Aktenführende Behörden, Berufe und deren Kontrolle haben vollständig versagt.

6. StGB § 321 (1) Völkermord an Heimkindern (JUWO-Kinder) bewußte schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen uvam


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Die CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN JUSTIZ, JUGENDWOHLFAHRT,
KINDERHEIM UND PSYCHIATRIE ist von hohem öffentlichen Interesse:

Einladung zum Mediengespräch: "Missstände in Justiz,
Jugendwohlfahrt, Kinderheim und Psychiatrie"
am 12.04.2012 11:30 CAFE WESTEND Wien

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120329_OTS0252/einladung-zum-mediengespraech-missstaende-in-justiz-jugendwohlfahrt-kinderheim-und-psychiatrie-am-12042012-1130

Teilnehmer:

Nationalratsabgeordneter Leopold MAYERHOFER
Rechtsanwalt Dr. Adrian HOLLAENDER
Dipl. Päd. Susanna RANOVSKY, HS-Oberlehrerin für D, PH-CH iR
Mag. Andreas RANOVSKY, GYM-Professor für Sport und Mathematik iR

Großeltern kämpfen um ihre Enkelkinder
SuperGAU im Familienrecht
Schädigen kranke Systeme das Kindeswohl?
Milliardengrab statt familiärer Geborgenheit?

Parlamentarische Anfrage zur CAUSA RANOVSKY - MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10785/index.shtml

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV in hoher Qualität einzeln mit Zeugenaussagen live:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#11
WEISSER RING FORSCHUNGSGESELLSCHAFT 10-2011 Viktimologische Bibliographie
www.weisser-ring.at/Bibliographie_10_2011.pdf

SEITE 1 VON 96
Wien, im Juni 2009 Hon.Prof. Dr. Udo Jesionek
Präsident WEISSER RING Österreich

Stand 10/2011

SEITE 20
Frank/Harrer (Hrsg.), Drogendelinquenz – Jugendstrafrechtsreform, Forensia
Jahrbuch 2, Springer Verlag, Berlin, Heidelberg 1991 (außergerichtlicher
Tatausgleich; Diversion)

1 ANHANG ZUM BEWEIS GANZ UNTEN:
WEISSER RING FORSCHUNGSGESELLSCHAFT 10-2011 Viktimologische Bibliographie.pdf


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EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN – JURISTISCHE FAKULTÄT

Prof. Dr. Rüdiger Wulf

Multidisziplinäre Aspekte zur Person des Zeugen; Forensia, Interdisziplinäre Zeitschrift für Recht, Neurologie, Psychiatrie und Psychologie Nr. 1, Band 1979/1980, S. 9-25.

http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/wulf/person/veroeffentlichungen

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Bibliographische Ergänzung - Gegründet von Gerhart Harrer, Heinrich Gross, U. Jesionek, Wilhelm Josef Revers - 1.1975-3.1979/1980,1 bei Facultas-Verlag. Wien Von 3.1979/1980 erschien nur Heft 1.

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20120802 1515 http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhart_Harrer

1975 gründete Gerhart Harrer die Zeitschrift FORENSIA – Interdisziplinäre Zeitschrift für Recht, Neurologie, Psychiatrie und Psychologie.

Gemeinsame Herausgeber seit der Gründung waren Heinrich Gross, Wilhelm Revers und Udo Jesionek.

Harrer gehörte dem Salzburger Landessanitätsrat an und hatte dort seit 1952 die Funktion des ersten Sekretärs inne.

Ab 1967 war er Präsident der Van-Swieten-Gesellschaft.[6]

Ebenso war Harrer Mitglied der Internationalen Paracelsus Gesellschaft,[7] ab 1974 Präsidenten-Stellvertreter, von 1994 bis 1998 Präsident und seit 2004 Ehrenpräsident.

Die Tagung der Internationalen Paracelsus Gesellschaft stand 2006 unter dem Motto ,,Paracelsus und das Reich".

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02.08.2012 1515 WIKIPEDIA http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhart_Harrer

Gerhart Harrer

Gerhart Harrer (* 28. Jänner 1917 in Innsbruck; † 24. Dezember 2011 in Salzburg) war ein österreichischer Psychiater und Primarius der Neurologischen Abteilung des Landeskrankenhauses Salzburg bzw. der heutigen Christian-Doppler-Klinik sowie Universitätsprofessor für Forensische Psychiatrie an der Juridischen Fakultät der Universität Salzburg.

Inhaltsverzeichnis

1 Leben
2 Betätigung vor und in der NS-Zeit
3 Nachkriegskarriere
4 Ausgewählte Schriften
5 Literatur über Gerhart Harrer
6 Ehrungen
7 Weblinks
8 Einzelnachweise


Leben

Harrer wurde als Sohn eines Ministerialrates in Innsbruck geboren. Er besuchte dort das humanistische Gymnasium und maturierte 1935. Danach studierte er an der Universität Wien Medizin. Im März 1940 schloss er sein Medizinstudium ab und promovierte zum Doktor der gesamten Heilkunde. Seine Berufstätigkeit begann Harrer als Assistent am Hygienischen Institut bzw. an der Psychiatrischen Universitätsklinik Wien. Im Juli 1940 wurde er zur Luftwaffen-Sanitäts-Ersatzabteilung in Baden bei Wien eingezogen. Er arbeitete u.a. als Assistenzarzt in den neurologisch-neurochirurgischen Sonderlazaretten der Professoren Alfred von Auersberg und Wilhelm Tönnis.[1]

Betätigung vor und in der NS-Zeit

Bereits in der Gymnasialzeit engagierte sich Harrer ab 1932 im NS-Schülerbund. Mit Studienbeginn trat er dem NSD-Studentenbund bei. Im Februar 1935 wurde er Mitglied der damals illegalen SS. Er war Mitglied der SS-Standarte 89 (mit der SS-Nr. 303.067), deren Mitglieder zuvor beim Juliputsch im Jahr 1934 in Wien das Bundeskanzleramt besetzt und den österreichischen Bundeskanzler Engelbert Dollfuß ermordet hatten.

Im Juli 1940 wurde er unter der Mitgliedsnummer 8.121.657 in die NSDAP aufgenommen. Er war Mitglied der SS-Studiengemeinschaft an der Universität Wien, die sich u.a. mit der von den NS-Ideologen besonders geförderten Erbbiologie und Rassenhygiene befasste.[2]

Nachkriegskarriere

Nach 1945 gelang es Harrer, sich im Zuge der Entnazifizierung als minderbelastet darzustellen. Durch Vermittlung des Salzburger SPÖ-Politikers Josef Weisskind trat er in den Bund Sozialistischer Akademiker ein. Im Archiv des BSA-Wien findet sich die Kopie eines Duplikats der Mitgliederkarte von Harrer, die am 27. September 1955 ausgestellt wurde und aus der hervorgeht, dass er dem BSA-Ärztefachverband angehörte und Gastmitglied beim Fachverband der Wiener BSA-Hochschullehrer war.

1947 arbeitete Harrer an der Psychiatrischen Klinik der Universität Innsbruck. 1951 wurde er an der Universität Innsbruck für Neurologie und Psychiatrie habilitiert. Im gleichen Jahr wurde Harrer Primarius der Neurologischen Abteilung des Landeskrankenhauses Salzburg. Nach seiner Ernennung zum außerordentlichen Universitätsprofessor 1960 wurde er ärztlicher Leiter der Salzburger Landesnervenklinik, eine Position, die er bis 1984 innehatte.

Öffentliches Aufsehen in den 1960er Jahren erregte Harrer im Zuge seiner Bewerbung um die Nachfolge des Lehrstuhls von Hans Bertha an der Grazer Psychiatrischen Universitätsklinik. Die beiden Universitätsdozenten Gerald Grinschgl, Leiter des Labors für Neurovirusinfektionen der Grazer Klinik, und Otto Eichhorn, Leiter des Labors für Radioisotope, hatten sich kritisch mit der Person Harrers auseinandergesetzt. Dies führte zur Ankündigung Harrers, er würde diese beiden Universitätsdozenten entlassen; zudem strengte Harrer einen Ehrenbeleidigungsprozess an, den er aber verlor.[3] Zu seinen Gunsten hatten der Grazer Neurochirurg Friedrich Heppner und der Bad Ischler Neurologe Kurt Eckel ausgesagt. Zwar kam Harrer bei der Besetzung des Lehrstuhls in Graz nicht zum Zuge, er erhielt aber 1971 eine ordentliche Professur für Forensische Psychiatrie an der Juridischen Fakultät der Universität Salzburg.

Bekannt sind die engen Kontakte, die Harrer zu dem Euthanasiearzt Heinrich Gross, dem rechtsextremen FPÖ-Politiker Otto Scrinzi oder dem vormaligen NS-Staatsanwalt Friedrich Nowakowski unterhielt. Gerhart Harrer war in der Sachverständigenliste beim Landesgericht Salzburg für das Fachgebiet Neurologie und Psychiatrie eingetragen und wurde vom Bezirksgericht Salzburg laufend in Unterbringungssachen als Gutachter herangezogen. In früheren Jahren wurde er auch vom Landesgericht Salzburg und auch vom Landesgericht Wels als Sachverständiger beigezogen. Als sehr problematisch wurde die Tatsache gewertet, dass Harrer als Gutachter in sogenannten Opferfürsorgefällen nach dem Opferfürsorgegesetz herangezogen wurde: ,,Es ist aus heutiger Sicht mehr als zynisch, dass es nun dem Ermessen und der Sichtweise eines ehemaligen SS-Arztes und Rassenhygienikers oblag, bei einem NS-Opfer verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden festzustellen".[2] Hingegen hat Harrer viel Verständnis bei der Begutachtung des SA-Mitgliedes und Arztes Hans Czermak gezeigt,[4] der 1949 wegen seiner Beteiligung an ,,Euthanasie"-Fällen in der Heil- und Pflegeanstalt Hall sowie des Hochverrats angeklagt war; diesem attestierte er eine ,,allgemeine Hirnleistungsschwäche". Allerdings bewahrte dies Czermak nicht vor einer Verurteilung; von den acht Jahren musste er aber nur gut ein Jahr im Gefängnis verbringen. Zu einem weiteren öffentlichen Eklat kam es, als 2007 für Gerhart Harrer anlässlich seines 90. Geburtstages eine Eiche gewidmet und eine Ehrentafel auf dem Gelände der Christian-Doppler-Klinik enthüllt wurde.[5]

1969 gründeten Gerhart Harrer, Walther C. M. Simon und Wilhelm Revers im Rahmen der Herbert-von-Karajan-Stiftung – Herbert von Karajan selbst war als ehemaliges NSDAP-Mitglied einschlägig vorbelastet – das Forschungsinstitut für experimentelle Musikpsychologie am Psychologischen Institut der Universität Salzburg.

1975 gründete Gerhart Harrer die Zeitschrift FORENSIA – Interdisziplinäre Zeitschrift für Recht, Neurologie, Psychiatrie und Psychologie. Gemeinsame Herausgeber seit der Gründung waren Heinrich Gross, Wilhelm Revers und Udo Jesionek.

Harrer gehörte dem Salzburger Landessanitätsrat an und hatte dort seit 1952 die Funktion des ersten Sekretärs inne. Ab 1967 war er Präsident der Van-Swieten-Gesellschaft.[6] Ebenso war Harrer Mitglied der Internationalen Paracelsus Gesellschaft,[7] ab 1974 Präsidenten-Stellvertreter, von 1994 bis 1998 Präsident und seit 2004 Ehrenpräsident. Die Tagung der Internationalen Paracelsus Gesellschaft stand 2006 unter dem Motto ,,Paracelsus und das Reich".

Ausgewählte Schriften

Rolf Frowein und Gerhart Harrer: Vegetativ-endokrine Diagnostik (Testmethoden). Urban & Schwarzenberg, München [u.a.]: 1957.

Forensisch-psychiatrische Aspekte der Zurechnungsfähigkeit. Vorträge bei der wissenschaftlichen Tagung der Österreichischen Nervenärzte und Psychiater und der Vereinigung der Österreichischen Richter am 26. November 1976 in Salzburg. Facultas-Verlag, Wien: 1978.

Gerhart Harrer: Grundlagen der Musiktherapie und Musikpsychologie. Fischer, Stuttgart: 1982.

Gerhart Harrer: Schlaf und Pharmakon. Symposion 1978. Abtei Ettal/Hotel Eibsee, Oberbayern 2. u. 3. Okt. 1978. , Ed. "Roche", Basel: 1979.

Paracelsus. Salzburger Vorträge 1997. Österreichischer Kunst- und Kulturverlag, Wien: 1998.

Musik und Vegetativum. Eine Studie aus dem Forschungsinstitut für experimentelle Musikpsychologie der Herbert-von-Karajan-Stiftung an der Universität Salzburg. Ciba-Geigy, Basel: 1973.

Gerhart Harrer: Das hirnorganische Psychosyndrom. Schwerpunkt Nootropika. Arcis-Verlag, München: 1989.

Gerhart Harrer: Die Entmündigung. 1978.

Gerhart Harrer: Therapie mit Jatrosom. Symposion in Salzburg am 21. März 1969. Thieme, Stuttgart: 1970.

Gerhart Harrer (gem. hrsg. mit Heinrich Gross, Wilhelm Revers und Udo Jesionek): FORENSIA – Interdisziplinäre Zeitschrift für Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie und Recht. Springer, Berlin.

Literatur über Gerhart Harrer

Wolfgang Neugebauer, Peter Schwarz: Der Wille zum aufrechten Gang. Offenlegung der Rolle des BSA bei der gesellschaftlichen Integration ehemaliger Nationalsozialisten. Herausgegeben vom Bund sozialdemokratischer AkademikerInnen, Intellektueller und KünstlerInnen (BSA).[2]

Kürschners Deutscher Gelehrtenkalender. Walter de Gruyter, Berlin: 1987.

Ehrungen

Präsident der Van-Swieten-Gesellschaft ab 1967
Präsident der Internationalen Paracelsus Gesellschaft (1994–1998)
Ehrenpräsident der Internationalen Paracelsus Gesellschaft (seit 2004)

Weblinks
Literatur von und über Gerhart Harrer im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Horst Schreiber, Ein ,,Idealist, aber kein Fanatiker"? Czermak und die NS-Euthanasie in Tirol

Einzelnachweise
1.↑ Kürschners Deutscher Gelehrtenkalender. Walter de Gruyter, Berlin: 1987.
2.↑ a b c Wolfgang Neugebauer, Peter Schwarz: Der Wille zum aufrechten Gang. Offenlegung der Rolle des BSA bei der gesellschaftlichen Integration ehemaliger Nationalsozialisten. Herausgegeben vom Bund sozialdemokratischer AkademikerInnen, Intellektueller und KünstlerInnen (BSA).
3.↑ Primarius Dr. Gerhart Harrer verurteilt. Kleine Zeitung, Ausgabe vom 18. Februar 1967, S. 15.
4.↑ Horst Schreiber, Ein ,,Idealist, aber kein Fanatiker"? Dr. Hans Czermak und die NS-Euthanasie in Tirol
5.↑ Kritik an Ehrentafel für Klinik-Chef. Der Standard vom 26. August 2007
6.↑ Van Swieten Gesellschaft
7.↑ Internationale Paracelsus Gesellschaft

Normdaten (Person): PND: 121657299 | LCCN: n86132899 | VIAF: 74714520 | Wikipedia-Personensuche

Kategorien: Hochschullehrer (Universität Salzburg)
Mediziner (20. Jahrhundert)
Psychiater
Neurologe
Forensischer Gutachter
NSDAP-Mitglied
SS-Mitglied
Geboren 1917
Gestorben 2011
Österreicher
Mann

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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#12
Forschung

Vorstandsmitglieder des "Weissen Rings - Die Kriminalitätsopferhilfe" haben die Weisser
Ring Forschungsgesellschaft ins Leben gerufen.

Die aktuelle Kurzdarstellung der Weisser Ring Forschungsgesellschaft können Sie hier
downloaden (pdf, ca. 140 KB).

Am 20.November 2003 findet die konstituierende Sitzung der "Weisser Ring
Forschungsgesellschaft, Gemeinnützige Forschungsgesellschaft für
Viktimologie" statt. Gemäß Vereinsregisterauszug ist die Gesellschaft mit
29.12.2003 eingetragen.

Vereinszweck: "Wissenschaftliche Erforschung aller viktimologischen
Zusammenhänge und Probleme, insbesondere in Österreich, aber auch die
damit bestehenden internationalen Zusammenhänge" ( Statuten (pdf, ca. 60 KB)
gültig ab 7.4.2011)

Ideelle Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks:
 eigene Forschungsvorhaben und Vergabe von Forschungsaufträgen
 Vorträge, Versammlungen, Diskussionen
 Herausgabe viktimologischer Publikationen

Aufbringung der erforderlichen materiellen Mittel:
 Beitragsgebühren und Mitgliedsbeiträge
 Erträgnisse aus Veranstaltungen
 Spenden, Vermächtnisse, sonstige Zuwendungen

Spenden an die Weisser Ring Forschungsgesellschaft sind steuerlich
absetzbar. Der Verein Weisser Ring-Forschungsgesellschaft gehört dem
begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988 idgF an.

http://www.weisser-ring.at/wr9_0forschung.htm

---------------------------------------------------------------------------------------------------------

NAME
"Weisser Ring - Forschungsgesellschaft",
Gemeinnützige Forschungsgesellschaft für Viktimologie
ZVR-Zahl 500550239

---------------------------------------------------------------------------------------------------------

NAME
"Weisser Ring", gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
von Kriminalitätsopfern und Verhütung von Straftaten
ZVR-Zahl 970062660

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http://kurier.at/nachrichten/4506076-nazi-vergangenheit-war-kein-thema.php

03.08.2012 10:14 Persönliches Protokoll:

1(2) DANKE PUBLIC KINDESWOHL WATCHDOG KURIER

WISSEN ODER NICHT WISSEN, DAS IST DIE FRAGE.
GEGEN NICHT-WISSEN HILFT KURIER ALLE TAGE.

Ergänzend: IM ZENTRUM STEHT DAS KINDESWOHL
www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

15.05.2011 KURIER schreibt
DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

17.05.2011 servusTV und
20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV in hoher Qualität einzeln mit Zeugen live:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

ES BESTEHT VERDACHT

schwerste Verbrechen gegen das Kindeswohl

Verbotsgesetz § 3f

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD an der
Gruppe JUGENDWOHLFAHRT-KINDER (HEIMKINDER)
schwerverletzt oder ermordet (STERNENKINDER)

bis heute mit verschiedensten Methoden.
Über das extreme Menschen-Kindesleid darf aus
Datenschutzgründen nicht berichtet werden.

Anonymisiert !! GESUND ... SCHWERBEHINDERT !!

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http://kurier.at/nachrichten/4506076-nazi-vergangenheit-war-kein-thema.php

03.08.2012 10:28 Persönliches Protokoll:

2(2) DANKE PUBLIC KINDESWOHL WATCHDOG KURIER

Das hohe Rechtsgut Kindeswohl und beharrliches
Ignorieren der objektiven Wahrheit verpflichtet
Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

KEINE VERJÄHRUNG FÜR SCHWERE VERBRECHEN

VERDACHT sinngemäß VERBOTSGESETZ 3f
schwere Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen
www.dieaufdecker.com/index.php/topic,397.0.html

VERDACHT StGB § 321 (1) VÖLKERMORD
www.dieaufdecker.com/index.php/topic,452.0.html

"Weisser Ring - Forschungsgesellschaft",
Gemeinnützige Forschungsgesellschaft für Viktimologie
ZVR-Zahl 500550239

"Weisser Ring", gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung von Kriminalitätsopfern und
Verhütung von Straftaten
ZVR-Zahl 970062660

WEISSER RING FORSCHUNGSGESELLSCHAFT
10-2011 Viktimologische Bibliographie
www.weisser-ring.at/Bibliographie_10_2011.pdf

S. 20
Frank/Harrer (Hrsg.), Drogendelinquenz –
Jugendstrafrechtsreform, Forensia Jahrbuch 2,
Springer Verlag, Berlin, Heidelberg 1991
(außergerichtlicher Tatausgleich; Diversion)
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#13
http://www.weisser-ring.at/index5.htm - ZITATE

Jeder kann Opfer werden, niemand soll es bleiben!

Kompetenzzentrum Opferhilfe

Am 03.01.2007 hat der Weisse Ring auf Einladung des Bundesministeriums für Justiz ein Konzept zur Verbesserung der Organisation und Vernetzung der Opferhilfe in Österreich unterbreitet, welches die Einrichtung eines "Kompetenzzentrums Opferhilfe" in Österreich vorsieht und das auch im Regierungsprogramm der XXIII. Gesetzgebungsperiode verankert ist.

Seit 1. September 2008 ist der Weisse Ring nunmehr beauftragt, ein Kompetenzzentrum Opferhilfe einzurichten. Im Rahmen dieses Kompetenzzentrums wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz folgende AgendenÜbernommen:


• Wahrnehmung der Funktion einer Clearingstelle im Bereich der Opferhilfe und des Opferschutzes

mit Beratung von Opfern von Straftaten und

Vermittlung von Hilfsangeboten sowie

Informationsaustausch unter Behörden, Organisationen und Personen

• Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit

• Betrieb eines Internet-Auftritts

• Dokumentation der die Opferhilfe betreffenden Rechtslage und Rechtssprechung

• Dokumentation und Auswertung von Studien/Forschungen/Bedarfsanalysen und Evaluierungen aus dem Bereich der Viktimologie

• Dokumentation und Auswertung von statistischen Daten Über Opferhilfe

• Ausarbeitung von Konzepten für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Opferhilfe

und

• Ausarbeitung von Konzepten zur Qualitätssicherung

Seit 1. Juli 2007 betreibt der Weisse Ring im Rahmen eines Förderungsvertrages mit dem Bundesministerium für Justiz den Betrieb des Notrufes für Opfer unter der für AnruferInnen kostenfreien Rufnummer 0800 112 112, 24 Stunden täglich, an 365 Tagen im Jahr. Informationen bietet der Opfernotruf darüber hinaus auf der Homepage www.opfer-notruf.at und über die E-Mail-Adresse opfernotruf@weisser-ring.at.

Ein Team von 12 PsychologInnen und RechtsanwältInnen mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit Opfern bedient den Opfernotruf. ...
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#14
http://www.horstschreiber.at/texte/swarovski-in-der-nszeit

Aus: Horst Schreiber, Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Nazizeit in Tirol, Innsbruck 1994 (Geschichte & Ökonomie 3). Dort auch mit Fußnoten

IM EINKLANG MIT DER NSDAP – Das Unternehmen Swarovski in der NS-Zeit

Alfred Swarovskis ,,dankbare Treuegrüße" für Adolf Hitler:

Karriere in den NS-Wirtschaftsorganisationen

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20120814 1843 KURIER Heimkinder schufteten für Swarovski ZITATE:
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http://kurier.at/nachrichten/4508244-heimkinder-schufteten-fuer-swarovski.php

14.08.2012 18:43 KURIER Heimkinder schufteten für Swarovski

Der Kristallkonzern ließ Ende der 1960er-Jahre in einem Tiroler Heim produzieren.

Die Mädchen sahen kaum Geld dafür.

"Ausbeutung"

Keine Aufzeichnungen

Hintergrund I: Pädagogisch geltende Standards?

Hintergrund II: Grauenvolles Regime in der heilen Bergwelt

ZITATE-ENDE

POSTINGS:

15.08.2012 10:38 Persönliches Protokoll:

Reale Qualitätsjournalisten arbeiten wie real
korrekte Justiz- und Amtsorgane, sinngemäß

AMTSWEGIGKEIT
OBJEKTIVITÄT
WAHRHEITSFORSCHUNG
WAHRHEITSFINDUNG

15.05.2011 KURIER schreibt:
Das ist schlimmster Kindesmissbrauch

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und
20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV in hoher Qualität einzeln:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Ranovsky Zwillinge
www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

Jedes Opfer ist in seinem eigenen Fall "Spezialist".

Video-Szenen und Fotos sind unwiderlegbare
Tatsachenbeweise.

Schriftliche Zeugenaussagen mit Ort, Datum und
Unterschrift von unbeeinflussten Zeugen.

Dokumente, Schriftstücke und jedes andere
Beweismittel sollten mehrmals gesichert an
verschiedenen Orten bei verschiedenen Personen
gelagert werden.

DANKE PUBLIC KINDESWOHL WATCHDOG KURIER

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20120815 1806 KURIER Auch Darbo ließ Heimkinder arbeiten ZITATE:
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http://kurier.at/nachrichten/4508329-auch-darbo-liess-heimkinder-arbeiten.php

15.08.2012 18:06 KURIER Auch Darbo ließ Heimkinder arbeiten

Der Marmeladen­hersteller hat, wie Swarovski und die Leuchtenfirma EGLO,
mit dem Skandalheim kooperiert.

Glitzerbänder

Regress

"Dann war das eine richtige kleine Mafia"

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20120815 1649 KURIER Vorwürfe Geschäft mit Leid von Kindern ZITATE:
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http://kurier.at/nachrichten/4508337-vorwuerfe-geschaeft-mit-leid-von-kindern.php

15.08.2012 16:49 KURIER Vorwürfe: "Geschäft mit Leid von Kindern"

Ein Sachverständiger soll in Obsorgefällen Gutachten im Copy-&-Paste-Modus erstellt haben.

Betroffene klagen an.

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20120817 1658 KURIER Heimmädchen wuschen für das Heer ZITATE
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http://kurier.at/nachrichten/4508619-heimmaedchen-wuschen-fuer-das-heer.php

KURIER 17.08.2012 16:58 Heimmädchen wuschen für das Heer

Auch fürs Bundesheer mussten Mädchen in St. Martin hart arbeiten.

Das Militärkommando hat den Lohn ans Heim überwiesen.

ZITATE-ENDE

POSTINGS:

17.08.2012 17:53 Persönliches Protokoll:

Was heute los ist, darf wegen Datenschutz
angeblich nicht veröffentlicht werden.

Über eine Spitze des angeblichen Eisberges

15.05.2011 KURIER schreibt
DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

17.05.2011 servusTV und
20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV mit ZEUGEN LIVE

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Es gilt die Unschuldsvermutung.
Es besteht schwerwiegender Verdacht

schwerste Verbrechen gegen das Kindeswohl

unter vielen anderen:

BEWUSSTE SCHWERE KÖRPERVELETZUNG
MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN

BEWUSSTER SCHWERER GEWERBSMÄSSIGER BETRUG

Verbotsgesetz § 3f

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD an der
Gruppe JUGENDWOHLFAHRT-KINDER
(HEIMKINDER)(PFLEGEKINDER)
schwerverletzt oder ermordet (STERNENKINDER)

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE kurz und bündig
www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

DANKE KURIER

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20120816 1750 KURIER Die neuen Aufklärer ZITATE:
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http://kurier.at/nachrichten/4508496-die-neuen-aufklaerer.php

KURIER 16.08.2012 17:50 Die neuen Aufklärer

Drei prominente Firmen helfen, die Kinderheim-Geschichte aufzuarbeiten.

ZITATE ENDE

POSTINGS:

17.08.2012 18:00 Persönliches Protokoll:

Was heute los wirklich ist darf wegen Datenschutz
angeblich nicht veröffentlicht werden.

Über eine Spitze des angeblichen Eisberges

15.05.2011 KURIER schreibt
DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

17.05.2011 servusTV und
20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV mit ZEUGEN LIVE

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Es gilt die Unschuldsvermutung.
Es besteht schwerwiegender Verdacht

schwerste Verbrechen gegen das Kindeswohl

unter vielen anderen

BEWUSSTE SCHWERE KÖRPERVELETZUNG
MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN

BEWUSSTER SCHWERER GEWERBSMÄSSIGER BETRUG

Verbotsgesetz § 3f

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD an der
Gruppe JUGENDWOHLFAHRT-KINDER
(HEIMKINDER)(PFLEGEKINDER)
schwerverletzt oder ermordet (STERNENKINDER)

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE kurz und bündig
www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

DANKE KURIER

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http://kurier.at/nachrichten/4508496-die-neuen-aufklaerer.php

17.08.2012 18:48 Persönliches Protokoll:

Danke jedem realen Helfer
für sinngemäße Hilfe nach

Amtswegigkeit
Objektivität
Wahrheitsforschung
Wahrheitsfindung.

Jeder real hilfreiche Beitrag dazu ist wichtig.
Jede real hilfreiche Firma dazu ist wichtig.

Weiters muss real gesichert sein, dass reale
Auflärer und reale Aufdecker nicht gesetzeswidrig
besachwaltert etc werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger mögen sich der
objektiven Wahrheit (Realität) verpflichtet
fühlen und ebenso berichten und dokumentieren.

Schriftliche Zeugenaussagen mit Vornamen und
Familiennamen unbeeinflusster Zeugen, Datum
sowie Unterschrift sind sehr hilfreich.

Unwiderlegbare Tatsachenbeweise sind:
Fotos und Video-Szenen.

Weitere Beweismittel: Dokumente, Zeitungsartikel,
TV-Berichte, Gegenstände, Begründungen, ...

Das hohe Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet
Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen:

Zeugenaussagen CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
LIVE IM KURIER UND TV (siehe 18:00) SOWIE

www.dieaufdecker.com/index.php/topic,436.0.html

DANKE KURIER

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20120818 1721 KURIER Generation mutlos bitte aufwachen ZITATE:
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http://kurier.at/nachrichten/4508723-generation-mutlos-bitte-aufwachen.php

KURIER 18.08.2012 17:21 Generation mutlos, bitte aufwachen!

Die Jugend hat Chancen wie keine Generation zuvor. Die muss sie nutzen.

ZITATE-ENDE

POSTINGS:

18.08.2012 18:28 Persönliches Protokoll:

ANONYMISIERT - ES BESTEHT DER VERDACHT

GESUNDE KINDER WERDEN SEIT JAHREN ALS
SCHWERBEHINDERTE IN EINEM KINDERHEIM
FESTGEHALTEN.

(SPITZE EINES ANGEBLICHEN EISBERGES)

KURZ UND BÜNDIG ZUM AUFWACHEN

www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

15.05.2011 KURIER schreibt
DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

17.05.2011 servusTV und
20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV mit ZEUGEN LIVE

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

ES BESTEHT VERDACHT

schwerste Verbrechen gegen das Kindeswohl

Verbotsgesetz § 3f

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD an der
Gruppe JUGENDWOHLFAHRT-KINDER (HEIMKINDER)
schwerverletzt oder ermordet (STERNENKINDER)

bis heute mit verschiedensten Methoden.
Über das extreme Menschen-Kindesleid darf aus
Datenschutzgründen nicht berichtet werden.

DANKE ÖFFENTLICHER WECKRUF KURIER

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18.08.2012 18:28 Persönliches Protokoll:

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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20120818 1741 KURIER Heimkind Wurde von Soldaten vergewaltigt ZITATE:
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http://kurier.at/nachrichten/4508691-heimkind-wurde-von-soldaten-vergewaltigt.php

KURIER 18.08.2012 17:41 Heimkind: "Wurde von Soldaten vergewaltigt"

Eine Tirolerin behauptet, von Soldaten missbraucht worden zu sein –
am Faschingsball im Erziehungsheim.

Maskenball - Fünf Männer - Glatze geschoren - Sechsjährige bekam Tier-Hormone

ZITATE-ENDE

POSTINGS:

18.08.2012 18:46 Persönliches Protokoll:

Persönliche Bitte:

ALLE MENSCHEN GUTEN WILLENS MÖGEN REAL HILFREICH
ZUR VOLLSTÄNDIGEN KLÄRUNG SCHWERSTER STRAFTATEN
GEGEN DAS KINDESWOHL BEITRAGEN. VORBILD: KURIER

INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF ICC

www.dieaufdecker.com/index.php/topic,423.0.html

FOLTER - SKLAVEREI - VÖLKERMORD

www.dieaufdecker.com/index.php/topic,423.0.html

Es gilt die Unschuldsvermutung.
Es besteht schwerwiegender Verdacht:

Es werden schwerste Straftaten gegen das Kindeswohl
"vertuscht" wie die beschriebenen vor Jahrzehnten.

GRUPPE JUGENDWOHLFAHRT-KINDER
SCHWER VERLETZTE HEIMKINDER
SCHWER VERLETZTE PFEGEKINDER
ERMORDETE KINDER (STERNENKINDER)

15.05.2011 KURIER schreibt
DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

17.05.2011 servusTV
20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

TV mit ZEUGEN LIVE

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

DANKE KURIER

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20120819 1723 KURIER Heimskandal Darabos prüft Vorwürfe ZITATE:
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http://kurier.at/nachrichten/4508809-heimskandal-darabos-prueft-vorwuerfe.php

KURIER 19.08.2012 17:23 Heimskandal: Darabos prüft Vorwürfe

Tiroler Heimkinder sollen von Soldaten vergewaltigt worden sein.

Minister Darabos will den Fall schonungslos aufklären.

ZITATE-ENDE

POSTINGS:

20.08.2012 06:15 Persönliches Protokoll:

AMTSWEGIGKEIT
OBJEKTIVITÄT
WAHRHEITSFORSCHUNG
WAHRHEITSFINDUNG

GEGEN VERTUSCHEN / UNTERDRÜCKEN VON BEWEISMITTELN

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LANGEN SCHWEIGEN DER OPFER

15.05.2011 KURIER schreibt:
Das ist schlimmster Kindesmissbrauch

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

mit ZEUGEN LIVE im TV und einzeln:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Ranovsky Zwillinge
www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

Jedes Opfer ist in seinem eigenen Fall "Spezialist".

Video-Szenen und Fotos (KURIER Druckausgabe wie in
diesem Fall) sind unwiderlegbare Tatsachenbeweise.

Schriftliche Zeugenaussagen mit Ort, Datum,
Unterschrift und Adresse von unbeeinflussten
Zeugen.

Dokumente, Bücher, Schriftstücke und jedes andere
Beweismittel sollten mehrmals gesichert an
verschiedenen Orten bei verschiedenen Personen
gelagert werden.

DANKE KURIER & HELFER

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http://kurier.at/nachrichten/4508691-heimkind-wurde-von-soldaten-vergewaltigt.php

20.08.2012 10:35 Persönliches Prtotokoll:

NOCH 1x:

AMTSWEGIGKEIT
OBJEKTIVITÄT
WAHRHEITSFORSCHUNG
WAHRHEITSFINDUNG

GEGEN VERTUSCHEN / UNTERDRÜCKEN VON BEWEISMITTELN

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LANGEN SCHWEIGEN DER OPFER

15.05.2011 KURIER schreibt:
Das ist schlimmster Kindesmissbrauch

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

mit ZEUGEN LIVE im TV und einzeln:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Ranovsky Zwillinge
www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

Jedes Opfer ist in seinem eigenen Fall "Spezialist".

Video-Szenen und Fotos (KURIER Druckausgabe wie in
diesem Fall) sind unwiderlegbare Tatsachenbeweise.

Schriftliche Zeugenaussagen mit Ort, Datum,
Unterschrift und Adresse von unbeeinflussten
Zeugen.

Dokumente, Bücher, Schriftstücke und jedes andere
Beweismittel sollten mehrmals gesichert an
verschiedenen Orten bei verschiedenen Personen
gelagert werden.

DANKE KURIER

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20120821 1535 KURIER GEORG HÖNIGSBERGER Gestohlene Zukunft ZITATE
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http://kurier.at/nachrichten/4509031-gestohlene-zukunft.php

KURIER 21.08.2012 15:35 Gestohlene Zukunft
Kinder und Jugendliche in Heimen wurden vielfach physisch und psychisch gebrochen.
Auch die finanzielle Zukunft wurde ihnen geraubt.

ZITATE-ENDE

POSTINGS:

21.08.2012 17:10 Persönliches Protokoll:

DANKE KURIER

Das hohe Rechtsgut KINDESWOHL und beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit durch Justiz- und Amtsorgane sowie der Bogen von "damals" bis heute verpflichtet mich zum Veröffentlichen des eigenen Falles: CAUSA RANOVSY ZWILLINGE

SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN
www.dieaufdecker.com/index.php/topic,436.0.html

GEGEN VERTUSCHEN / UNTERDRÜCKEN VON BEWEISMITTELN

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LANGEN SCHWEIGEN DER OPFER

15.05.2011 KURIER schreibt:
Das ist schlimmster Kindesmissbrauch

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

mit ZEUGEN LIVE im TV und einzeln:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Ranovsky Zwillinge
www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

AUS GRÜNDEN DES DATENSCHUTZES DARF DAS EXTREME
KINDESLEID NICHT VERÖFFENTLICHT WERDEN.

Anonymisiert: gesunde Kinder ... schwerbehindert

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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20120821 1537 KURIER Heimskandal Firma beweist Zahlungen ZITATE
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http://kurier.at/nachrichten/4509030-heimskandal-firma-beweist-zahlungen.php

KURIER 21.08.2012 15:37 Heimskandal: Firma beweist Zahlungen

32 Jahre alte Erlagscheine belegen Überweisungen für
die Arbeit von Heimzöglingen an das Erziehungsheim.

Nicht versichert

Heer sucht Kontakt zu Betroffener

ZITATE-ENDE

POSTINGS:

21.08.2012 17:17 Persönliches Protokoll:

DANKE KURIER

Das hohe Rechtsgut KINDESWOHL und beharrliches
Ignorieren der objektiven Wahrheit durch Justiz-
und Amtsorgane sowie der Bogen von "damals" bis
heute verpflichtet mich zum Veröffentlichen des
eigenen Falles: CAUSA RANOVSY ZWILLINGE

SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN

www.dieaufdecker.com/index.php/topic,436.0.html

GEGEN VERTUSCHEN / UNTERDRÜCKEN VON BEWEISMITTELN

Machen Sie sich selbst ein Bild zum

LANGEN SCHWEIGEN DER OPFER

15.05.2011 KURIER schreibt:
Das ist schlimmster Kindesmissbrauch

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

mit ZEUGEN LIVE im TV und einzeln:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Ranovsky Zwillinge
www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

AUS GRÜNDEN DES DATENSCHUTZES DARF DAS EXTREME
KINDESLEID NICHT VERÖFFENTLICHT WERDEN.

Anonymisiert: gesunde Kinder ... schwerbehindert

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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20120824 2015 KURIER Heimskandal Ex Direktorin spricht von Lügen ZITATE:
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http://kurier.at/nachrichten/4509463-heimskandal-ex-direktorin-spricht-von-luegen.php

24.08.2012 20:15 KURIER Heimskandal: Ex-Direktorin spricht von Lügen

Zwangsarbeit, Vergewaltigung, rigorose Strafen:
Die ehemalige Direktorin des Heimes St. Martin spricht von Lügen.

ZITATE-ENDE

POSTINGS:

20120824 21:10 Persönliches Protokoll:

FÜR ALLE REALITÄTSVERWEIGERER VON
SCHWERWIEGENDEN MISSSTÄNDEN

AMTSWEGIGKEIT
OBJEKTIVITÄT
WAHRHEITSFORSCHUNG
WAHRHEITSFINDUNG

GEGEN VERTUSCHEN / UNTERDRÜCKEN VON BEWEISMITTELN

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LANGEN SCHWEIGEN DER OPFER

15.05.2011 KURIER schreibt:
Das ist schlimmster Kindesmissbrauch

www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch

mit ZEUGEN LIVE im TV und einzeln:

17.05.2011 18:00 Uhr SERVUS TV - JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

20.05.2011 17:05 Uhr ORF 2 - HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg

Ranovsky Zwillinge
www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

AUS GRÜNDEN DES DATENSCHUTZES DARF DAS EXTREME
KINDESLEID NICHT VERÖFFENTLICHT WERDEN.

Anonymisiert: gesunde Kinder ... schwerbehindert

ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT SCHWERSTER
STRAFTATEN GEGEN DAS KINDESWOHL.

ALLERHÖCHSTE GEFAHR DER TÄGLICHEN WIEDERHOLUNG, VERABREDUNG UND VERDUNKELUNG.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

DANKE PUBLIC KINDESWOHL WATCHDOG KURIER

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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.