STGB 104 SKLAVEREI VERDACHT JUGENDWOHLFAHRT KINDER
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Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL UND BEHARRLICHES IGNORIEREN DER REALITÄT
(OBJEKTIVEN WAHRHEIT) DURCH AMTS- UND JUSTIZORGANE VERPFLICHTET
BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM SCHWEREN SCHRITT "VERÖFFENTLICHEN".
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Möglichkeit: Hilfreiche Beiträge
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VERDACHT VÖLKERMORD
VERDACHT SKLAVEREI
VERDACHT FOLTER
VERDACHT MENSCHENHANDEL
GRUPPE
JUWO-KINDER
JUGENDWOHLFAHRT-KINDER
JUGENDHILFE-KINDER BRD
HEIMKINDER
PFLEGEKINDER
TRENNUNGSOPFER
ERMORDETE KINDER (STERNENKINDER)
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StGB § 104 Sklaverei
(1) Wer Sklavenhandel treibt oder sonst einer anderen Person in Form von Sklaverei oder einer sklavereiähnlichen Lage die persönliche Freiheit entzieht, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer bewirkt, daß ein anderer versklavt oder in eine sklavereiähnliche Lage gebracht wird oder daß sich ein anderer in Sklaverei oder eine sklavereiähnliche Lage begibt.
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VERDACHT ... SKLAVEREI ... HEIMKINDER ... NK ...
Kosten frei Schnauze: 10.000 EURO/KIND/MONAT
Angebliche Dunkelziffer: 10.000 KINDER
Angeblicher materieller Schaden: 1-2 MILLIARDEN EURO/JAHR
ABGESEHEN VOM ENORMEN MENSCHEN-KINDESLEID
Verdacht: Schwer kriminelle Elemente schädigen bewusst das Menschen-Kindeswohl, die Republik, den Steuerzahler, das Ansehen der Justiz, Polizei und vieler Berufe.