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201109xx BMJ Geschäfts- und Personaleinteilung

Begonnen von Andreas Ranovsky, 24 Mai 2012, 04:22:27

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Andreas Ranovsky

201109xx BMJ Geschäfts- und Personaleinteilung
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=366.0

BMJ Stand: September 2011 GESCHÄFTS- UND PERSONALEINTEILUNG Geschäftsordnung

Teilweises INHALTSVERZEICHNIS

PDF 06 SEITE 02 RESSORTLEITERIN Dr. Beatrix Karl Bundesministerin für Justiz
                          Kabinett der Bundesministerin

PDF 08 SEITE 04 PRÄSIDIALSEKTION
                          Sektionsleiter Sektionschef Dr. Josef BOSINA

PDF 09 SEITE 05 und
PDF 10 SEITE 06 ABTEILUNG PR 1 Koordination und Ressourcen ...
                          zusammenfassende Behandlung von parlamentarischen Anfragen ...
                          Leitender Staatsanwalt Dr. Woffgang KIRISITS

PDF 24 SEITE 20 SEKTION I ZIVILRECHT
                          Sektionsleiter Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN

PDF 25 SEITE 21 ABTEILUNG I 1 Familien-, Personen- und Erbrecht
                          Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN

PDF 46 SEITE 42 SEKTION IV STRAFRECHT
                          Sektionsleiter Sektionschef Mag. Christian PILNACEK

PDF 53 SEITE 49 ABTEILUNG IV 5 Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen
                          Leitender Staatsanwalt Dr. Robert JIROVSKY

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Aufdecker-Quelle:

Wahrheitsforschung Antwort 9 am: 09 März 2012, 09:21:11
DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,55.0.html

Dort befinden sich 2 PDF-ANHÄNGE zum Download:
BMJ GESCHÄFTS- und PERSONALEINTEILUNG 2010 JULI.pdf
BMJ GESCHÄFTS- und PERSONALEINTEILUNG 2011 SEPTEMBER.pdf

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Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.

Möglichkeit: Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html

AUFDECKER-LINK ZUM EIGENEN FALL MIT ZEUGEN LIVE IM TV
20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

BMJ Geschäfts und Personaleinteilung 2011 September PDF 06 SEITE 02

Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Justiz

RESSORTLEITERIN

Dr. Beatrix Karl Bundesministerin für Justiz

Kabinett der Bundesministerin
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER Kabinettschef
Dr. Johannes REHULKA Stv. Kabinettschef
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin
Mag. Katharina BOGNER
Dr. Caroline KINDL (§ 5 MSchG)
Mag. Katharina REITMAYR

Pressestelle
Peter PULLER
Mag. Sabine MLCOCH

Protokoll
Amtsdirektor Hofrat Otto MÜLLER

Sekretariat
Vertragsbedienstete Barbara GREULBERGER
Vertragsbedienstete Martina OMISCHL
Vertragsbedienstete Andrea MAKSAI

Empfang
Vertragsbediensteter Robert MASKA
Vertragsbediensteter Josef PUM

Kraftfahrer
Oberamtsassistent Heinz PIENZ
Vertragsbediensteter Bernhard BÖHM
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#2
BMJ 2011 September Seite 04 Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Justiz

PRÄSIDIALSEKTION

Sektionsleiter:
Sektionschef Dr. Josef BOSINA

Sekretariat:
Vertragsbedienstete ...

Teamassistenz:
Fachoberinspektorin ...

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BMJ 2011 September Seite 05 Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Justiz

ABTEILUNG PR 1

Koordination und Ressourcen

Koordination der den Fachsektionen zugewiesenen Aufgaben; Unterstützung der Bundesministerin bei der Erarbeitung von Ressortstandpunkten, die über den Wirkungsbereich einer Fachsektion hinausgehen; Verbindungsdienst zur Präsidentschaftskanzlei, zum Parlament und zum Ministerrat (vorbehaltlich der Zuständigkeit der Abteilung Pr 3); zusammenfassende Behandlung von parlamentarischen Anfragen, Entschließungen und Petitionen sowie des Ressortbeitrags zum Österreichischen Jahrbuch" und vergleichbarer Darstellungen.

Koordinationsstelle für Verfassungs- und Menschenrechtsfragen im Ressort im Zusammenwirken mit den einzelnen Fachabteilungen.

Angelegenheiten der umfassenden Sicherheitsvorsorge einschließlich der Betreuung des Nationalen Sicherheitsrats.

Angelegenheiten der Aktenarchivierung in der Zentralstelle, insbesondere Verbindung zum Österreichischen Staatsarchiv.

Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Zentralstelle einschließlich der Aufsicht über die Teamassistenz; Wahrnehmung der Aufgaben des Dienststellenleiters gegenüber den Dienststellenausschüssen beim Bundesministerium für Justiz.

Angelegenheiten der Wirtschaftsstelle, der Unterbringung der Zentralstelle, insbesondere der Raum- und Funktionseinteilung sowie der Gebäude- und Sachenverwaltung der Zentralstelle; Einsatz der Dienstkraftwagen bei der Zentralstelle; Veranstaltungen im räumlichen Bereich der Zentralstelle; Maßnahmen zur Einsparung und Erhebung des Energieaufwandes im Amtsgebäude der Zentralstelle.
Amtsbibliothek, Amtskalender, Übersetzungsstelle.

Wahrnehmung der dienstbehördlichen Zuständigkeiten bzw. der Dienstgeberzuständigkeit im Bereich der Zentralstelle (einschließlich der zugeteilten Bediensteten), soweit nicht ausdrücklich die Zuständigkeit einer anderen Abteilung gegeben ist; Dienstzuteilungen, Dienstreisen und Entsendungen zu Dienststellen im Ausland im Wirkungsbereich.

Angelegenheiten der Gewährung von Bezugsvorschüssen, Belohnungen, Leistungsprämien und Geldaushilfen für den Bereich der Zentralstelle.

Dienstaufsicht über die Vertreter des Bundesministeriums für Justiz in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union.

Einzelsachen der Arbeitsplatzbewertung und Mitwirkung bei der Führung der Arbeitsplatzevidenz im Wirkungsbereich.

Verwaltungsangelegenheiten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich einer Fachsektion fallen; Angelegenheiten des Bundesministeriengesetzes, insbesondere der Geschäfts- und Personaleinteilung (einschließlich deren authentischer Auslegung), der Geschäftsordnung und der Büroordnung der Zentralstelle; Beschaffungswesen der

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BMJ 2011 September Seite 06 Geschäfts- und Personaeinteilung des Bundesministeriums für Justiz

Zentralstelle; Abschluss von Werk- und Dienstverträgen für den Wirkungsbereich der Zentralstelle, allgemeine Präsidialangelegenheiten; Angelegenheiten nach dem lnformationssicherheitsgesetz; Repräsentationsangelegenheiten der Zentralstelle.

Leitender Staatsanwalt Dr. Woffgang KIRISITS
Oberstaatsanwalt Mag. Thomas KÖBERL
Mag. Thomas HAID, Richter
Jag. Julia WiELTSCHNlG, Richterin
Amtsdirektor Hofrat Ofto MÜLLER
Vertragsbedienstete Klaudia SCHLAFFER
Amtsdirektor Robert THALER
Fachoberinspektorin Brigitta KUBIK
Vertragsbediensteter Markus LENTSCH
Fachoberinspektorin Maria MARSCHALL

Veranstaltungen:
Amtsdirektor Hofrat Otto MÜLLER
Amtsdirektor Gottfried REITERER
Vertragsbediensteter Christian MÜLLER
Vertragsbediensteter Christoph GRUBER
Vertragsbedienstete Elisabeth METZKER
Oberamtsassistent Alfred RIED

Amtswirtschaftsstelle:
Amtsdirektor Regierungsrat Johann BAUMGARTNER
...
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#3
BMJ 2011 September (PDF 24) SEITE 20

SEKTION I ZIVILRECHT Sektionsleiter Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN

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BMJ 2011 September (PDF 25) SEITE 21 

ABTEILUNG II Familien-, Personen- und Erbrecht

Angelegenheiten des Personenrechts, des Familienrechts, des Pflegschafts-, Sachwalter- und Unterbringungsrechts, des zivilrechtlichen Jugendwohlfahrtsrechts, der Unterhaltsbevorschussung, der Fortpflanzungsmedizin, soweit das Zivilrecht berührt ist, und der Biomedizin sowie des Rechts der Mediation in Zivilrechtssachen; legislative Angelegenheiten des Kinderbeistands; Koordination zivilrechtlicher Angelegenheiten behinderter Menschen; zwischenstaatliche Vereinbarungen und sonstige zwischenstaatliche Maßnahmen im Rahmen des Europarats auf dem Gebiet der Biomedizin, soweit das Zivilrecht berührt ist.

Legislative Angelegenheiten des VSPBG, hinsichtlich der Bewohnervertretung im Zusammenwirken mit der Abteilung 1 7, mit Ausnahme der in die Zuständigkeit der Abteilung 1114 fallenden Erlassung von Verordnungen.

Mitwirkung der Staatsanwaltschaften in bürgerlichen Rechtssachen; Vorbereitung der Ehelicherklärung; Verbindung zur Arbeitsgemeinschaft für Sozialhilfe und Jugendwohlfahrtspflege in Österreich.

Angelegenheiten besonderer Vorschriften des außerstreitigen Verfahrens im Aufgabenbereich im Zusammenwirken mit der Abteilung 18.

Angelegenheiten des Erbrechts (einschließlich Verfahrensrecht)

Begutachtung, allenfalls Mitvollziehung in Angelegenheiten des öffentlichen Personenstands- und Namensrechts, des Staatsbürgerschaftsrechts, des Fürsorgerechts (Mindestsicherung und Sozialhilfe) einschließlich Landesgesetze, des Krankenanstaltenrechts, des Jugendfürsorgerechts (Jugendwohlfahrt) und des Jugendschutzrechts.

Begutachtung von Landesgesetzen auf dem Gebiet des Sozialrechts.

Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN
Dr. Peter BARTH, Richter
Dr. Arno ENGEL, Richter (TB)
Mag. Georg JELINEK, Richter
Mag. Ulrich PESENDORFER, Richter

Vertragsbedienstete Martina BRÜCKLER
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Andreas Ranovsky

#4
BMJ September 2011 (PDF 46) SEITE 42

Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Justiz

SEKTION IV STRAFRECHT

Sektionsleiter:
Sektionschef Mag. Christian PILNACEK

Sekretariat: ...

Teamassistenz: ...

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BMJ September 2011 (PDF 53) SEITE 49

Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Justiz

ABTEILUNG IV 5

Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen

Strafsachen, die aufgrund des außergewöhnlichen Aufwandes (überdurchschnittlich großer Aktenumfang, überdurchschnittlich hohe Zahl an Beschuldigten, Zeugen, Opfern etc.), ihrer überdurchschnittlich hohen inhaltlichen Komplexität und/oder wegen der besonderen Sensibilität über das normale Maß hinaus gehen, ausgenommen Strafsachen nach dem Verbotsgesetz und wegen § 283 StGB; Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften, generelle Richtlinien an die Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbeschwerden in diesen Angelegenheiten.

Entwicklung von allgemeinen Richtlinien für die Strukturierung, Organisation, Durchführung und Kommunikation im Zusammenhang mit strafrechtlichen Großverfahren in Zusammenarbeit mit anderen in Betracht kommenden Fachabteilungen.

Unterstützung der Staatsanwaltschaften bei der Planung, Organisation, Durchführung und Kommunikation von strafrechtlichen Großverfahren in Zusammenarbeit mit anderen in Betracht kommenden Fachabteilungen.

Strafsachen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (10. Abschnitt des StGB), Jugendstrafsachen (Jugendgerichtsgesetz), ausgenommen Strafsachen nach dem Verbotsgesetz und wegen § 283 StGB; Strafsachen wegen Gewalt in der Familie; insbesondere Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften, generelle Richtlinien an die Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbeschwerden in diesen Angelegenheiten.

Erteilung des sicheren Geleits nach § 179 Abs. 4 StPO im Wirkungsbereich.

Analyse der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften sowie Festlegung von Evaluierungsschwerpunkten im Wirkungsbereich.

Schlussfolgerungen aus den Analysen und Evaluierungen über die Anwendung des formellen und materiellen Rechts im Wirkungsbereich.

Erarbeitung genereller Vorgaben für eine optimierte Abwicklung des Ermittlungsverfahrens im Zusammenwirken mit der Abt. IV 3.

Leitender Staatsanwalt Dr. Robert JIROVSKY
Oberstaatsanwalt Mag. Thomas GRÜNEWALD
Staatsanwältin Mag. Julia GFÖLLNER
Staatsanwalt Mag. Gregor ADAMOVIC
Staatsanwältin MMag. Anna SAUTER
Staatsanwalt Mag. Christoph SCHNEIDER

Vertragsbediensteter Johann ZWINGER
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.