Autor Thema: 20120522 FAX-2 an BMJ Mag Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich  (Gelesen 5535 mal)

Offline Andreas Ranovsky

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20120522 FAX-2 an BMJ Mag Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=357.0

Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
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22.05.2012 FAX-2 an BMJ Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER Kabinettschef - TEXT ident mit

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

Sehr geehrter Herr Magister! Sehr geehrter Kabinettschef!

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: HIER GANZ KURZ UND BÜNDIG ZITIERT:

Die höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE von xxx
und xxx ersuchen höflichst um nachweisliche
schriftliche Mitteilung bis DO 24.05.2012 16 Uhr (Posteingang bei den VGE),
warum bezüglich täglichem xxx-Kindesmissbrauch an Körper, Seele, Geist,
Bildung, Erziehung, Sozialem und täglichem xxx-Kindesmissbrauch zum
Vertuschen von Straftaten in der Fremde – weit weg von den real guten VGE –
nicht sofort und vollständig gemäß den Strafanzeigen der VGE ermittelt wird.

Weitere rechtliche VGE-Schritte vorbehalten. Es besteht der Verdacht: Bei
den VGE bis zum 20.05.2007 gesunde Kinder werden ...
in einer Kinderheim-Psychiatrie festgehalten. ...

22.05.2012 Rechtsmeinung: Betreffend beste Sicherung und Förderung des realen Kindeswohles von xxx und xxx steht fest:

Die Dienstaufsicht der Justiz hat vollkommen versagt.
Die betroffenen Justizorgane haben vollständig versagt.
Die JUWO hat vollkommen versagt und ist nicht zuständig. (GÄNGER)
Alle betroffenen Berufe haben vollkommen versagt.

Die Justizministerin und ihr Kabinett ist persönlich zuständig und hat den Gesetzen entsprechend sofort und rechtswirksam zu veranlassen: Rückführung der Kinder zu den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE sowie vollständige Ermittlungen nach StPO § 2 und § 3. ...

19 Seiten Sendebericht als JPG-Anhang zum Beweis:
20120522 1346-1356 VGE an BMJ MAG THOMAS SCHÜTZENHÖFER 19 Seiten.jpg

Es gilt die Unschuldsvermutung.
« Letzte Änderung: 29 Januar 2016, 04:54:57 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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20120601 BMJ an VGE betrifft Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER persönlich
« Antwort #1 am: 11 Juni 2012, 21:40:55 »
BUNDESREPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ

BMJ-xxx/xxx-IV 5/2012

Museumstraße 7
1070 Wien

Tel.: +43 1 52152 xxxx
E-Mail: team.s@bmj.gv.at

Sachbearbeiter/in:
Mag. xxx xxx

DipI.Päd. xxx und Mag. xxx
xxx
xxx

Sehr geehrte Frau Dipl.Päd. xxx!
Sehr geehrter Mag. xxx!

Zu Ihren an das Bundesministerium für Justiz gerichteten Eingabenkonvoluten vom 4., 7. und 22. Mai 2012, die zur weiteren Bearbeitung an die Strafsektion des Bundesministeriums für Justiz weitergeleitet wurden, teile ich Ihnen als Leiter der zuständigen Fachabteilung mit, dass Ihre Eingaben im Hinblick auf den von Ihnen darin zum Ausdruck gebrachten Anzeigenwillen gegen eine Reihe weiterer Justizangehöriger an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet wurden.

Zu Ihren Ablehnungsanträgen ist ergänzend auszuführen, dass nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung eine Ablehnung staatsanwaltschaftlicher Organe nicht vorgesehen ist.

Was Ihren Antrag auf Fortführung des Verfahrens xxx der Staatsanwaltschaft xxx betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung darüber nunmehr dem unabhängigen Gericht (Landesgericht xxx zu xxx) obliegt, dessen Beschluss abzuwarten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Wien, 01. Juni 2012

Für die Bundesministerin:
Dr. xxx xxx
Elektronisch gefertigt


PERSÖNLICHE VGE-ANMERKUNG: ERHALTEN AM MO 11.06.2012, somit 10 Tage Postweg

04.05.2012 BEFANGENHEIT PILNACEK-PLEISCHL-GEYER-FABRIZZY

07.05.2012 BEFANGENHEIT PILNACEK-PLEISCHL-GEYER-FABRIZZY
                   Ergänzung ohne substanzielle Veränderung

22.05.2012 VGE-FAX an Dr. Beatrix KARL und an jedes Kabinett-Mitglied persönlich
« Letzte Änderung: 11 Juni 2012, 22:21:38 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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Mag Thomas SCHÜTZENHÖFER amtiert offen sichtbar befangen
« Antwort #2 am: 13 Juni 2012, 02:13:15 »
12.06.2012 FAX-2 an BMJ, sg Frau Mag. Dr. Beatrix KARL und KABINETT - TEXT ident mit

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

Rechtsmeinung: Es gilt die Unschuldsvermutung.
Mag Thomas SCHÜTZENHÖFER amtiert offen sichtbar befangen.
« Letzte Änderung: 13 Juni 2012, 02:46:21 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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Mag Thomas SCHÜTZENHÖFER
« Antwort #3 am: 21 Juni 2012, 13:32:02 »
21.06.2012 FAX-2 an Frau Mag. Dr. Beatrix Karl und jedes Kabinettmitglied persönlich

TEXT ident mit 21.06.2012 FAX-1 auf

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes xxx-Kindeswohl von xxx und xxx
sind die VGe verpflichtet, folgende rechtliche Schrittev zu setzen:

VGE-ANTRAG ... UND VGE-ANTRAG ... VORLÄUFIG FAST KEIN TEXT
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