A19 VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL 2009-2013
SEITE 2
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.15Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
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BEFANGEN STPO - GEO
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=367.0BEFANGENHEIT AMTIERT BEFANGEN Literatur Judikatur Beispiel
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=331.0xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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Bundesrecht
www.ris.bka.gv.at Kurztitel Strafprozeßordnung 1975
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 631/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
Typ BG
§/Artikel/Anlage § 126
Inkrafttretensdatum 01.07.2011 Außerkrafttretensdatum 31.12.2013 Abkürzung StPO
Index 25/01 Strafprozess
Text
Sachverständige und Dolmetscher§ 126 (1) Sachverständige sind zu bestellen, wenn für Ermittlungen oder für Beweisaufnahmen besonderes Fachwissen erforderlich ist, über welches die Strafverfolgungsbehörden durch ihre Organe, besondere Einrichtungen oder bei ihnen dauernd angestellte Personen nicht verfügen. Dolmetscher sind im Rahmen der Übersetzungshilfe und dann zu bestellen, wenn eine Person vernommen wird, die der Verfahrenssprache nicht kundig ist (§ 56), oder für die Ermittlungen wesentliche Schriftstücke in die Verfahrenssprache zu übersetzen sind.
(2) Als Sachverständige sind vor allem Personen zu bestellen, die in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste (§ 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlichen zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher – SDG, BGBl. Nr. 137/1975) eingetragen sind. Werden andere Personen bestellt, so sind sie zuvor über ihre wesentlichen Rechte und Pflichten zu informieren.
(2a) Als Dolmetscher ist von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht eine vom Bundesministerium für Justiz oder in dessen Auftrag von der Justizbetreuungsagentur zur Verfügung gestellte geeignete Person zu bestellen. Für diese gilt § 127 Abs. 1 nicht.
(2b) Steht eine geeignete Person nach Abs. 2a nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung oder besteht Grund zur Annahme, dass hinsichtlich aller nach Abs. 2a in Betracht kommenden Personen einer der Gründe des Abs. 4 vorliegt, so kann auch eine andere geeignete Person als Dolmetscher bestellt werden. Dabei ist vorrangig eine in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste (§ 2 Abs. 1 SDG) eingetragene Person zu bestellen, im Übrigen jedoch nach Abs. 2 letzter Satz vorzugehen.
(2c) Bei der Wahl von Sachverständigen oder Dolmetschern und der Bestimmung des Umfangs ihres Auftrags ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorzugehen.
(3) Sachverständige sind von der Staatsanwaltschaft, für gerichtliche Ermittlungen oder Beweisaufnahmen (§§ 104, 105) und für das Hauptverfahren (§ 210 Abs. 2) jedoch vom Gericht zu bestellen. Werden Angehörige des wissenschaftlichen Personals einer Universitätseinheit als Sachverständige bestellt, so ist eine Ausfertigung des Auftrags auch dem Leiter der Einheit zuzustellen. Der Beschuldigte hat das Recht, binnen einer angemessen festzusetzenden, eine Woche nicht übersteigenden Frist begründete Einwände gegen die ausgewählte Person zu erheben; darüber ist er zu informieren, wobei ihm eine Ausfertigung der Bestellung zuzustellen ist.
(4) Für Sachverständige und Dolmetscher gelten die Befangenheitsgründe des § 47 Abs. 1 sinngemäß. Soweit sie befangen sind oder ihre Sachkunde in Zweifel steht, sind sie von der Staatsanwaltschaft, im Fall einer Bestellung durch das Gericht von diesem, von Amts wegen oder auf Grund von Einwänden (Abs. 3) ihres Amtes zu entheben, bei Vorliegen eines Befangenheitsgrundes gemäß § 47 Abs. 1 Z 1 und 2 bei sonstiger Nichtigkeit. Im Hauptverfahren kann die Befangenheit eines Sachverständigen oder Dolmetschers nicht bloß mit der Begründung geltend gemacht werden, dass er bereits im Ermittlungsverfahren tätig gewesen ist. Anmerkung ÜR: Art. VI, BGBl. I Nr. 93/2007
Schlagworte Sachverständigenliste
Im RIS seit 25.01.2011
Zuletzt aktualisiert am 25.09.2013 Gesetzesnummer 10002326
Dokumentnummer NOR40124601
STPO 126 SACHVERSTAENDIGE UND DOLMETSCHER 20110701 bis 10131231.pdfhttp://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=353.0;attach=4611xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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20131004 ORF KÄRNTEN Hypo Urteile Wirbel im OGH ZITATE:
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http://kaernten.orf.at/news/stories/2607386/Hypo-Urteile: Wirbel im OGHFür gehörigen Wirbel und interne Aufregung im Obersten Gerichtshof sorgt ein Urteil des OGH in der Causa Hypo. Die obersten Richter bestätigten das Urteil gegen Günter Striedinger, der seit 1. Oktober in Haft ist. Strafrechtsexperten bezeichnen das OGH-Urteil als Fehlurteil.
Es stellt sich die Frage, ob in dem OGH-Urteil eine Unwahrheit behauptet wurde und außerdem, ob der Richtersenat am obersten Gerichtshof möglicherweise befangen war. Jetzt beschäftigt sich die OGH-Dienstaufsicht mit dem Fall und voraussichtlich bald auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Richterin war OGH zugeteiltSeit 1. Oktober sitzt Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger in Haft - mehr dazu in Schon zwei Ex-Hypo-Vorstände in Haft. (*) Basis sind das Urteil einer Kärntner Richterin in der Causa Vorzugsaktien und die Entscheidung eines Richtersenats des OGH, der ihr Urteil bestätigte. Das Pikante: Als der Richtersenat das Urteil verkündete, war die Kärntner Richterin genau diesem OGH-Senat als Fortzubildende zugeteilt. Striedinger-Anwalt Norbert Wess spricht von einer unschönen Optik.
Beim OGH wird betont, die Richterin sei mit dem Höchst-Urteil in keiner Weise befasst gewesen, auch nicht informell. Aber in einer vom Magazin Format veröffentlichten OGH-Stellungnahme heißt es: "Aufgrund der von ihnen als solche empfundenen „schiefen Optik", wird der OGH vorsehen, dass eine Richterin nicht mehr einem Senat zugeteilt wird, der eines ihrer Urteile zu überprüfen hat.“
Gutachter werden von Staatsanwälten ausgesuchtNoch gravierender ist ein zweiter inhaltlicher Aspekt. Es geht darum, ob die österreichische Strafprozessordnung menschenrechtswidrig ist, weil seit 2008 die Gerichtsgutachter nicht mehr von Richtern ausgewählt werden sondern von den Staatsanwälten, also den Anklägern. Sogar der Präsident des obersten Gerichtshofs vermutet, dass dadurch die Verfahren nicht fair sein könnten, wie er mehrfach öffentlich zum Ausdruck gebracht hat.
Diese Frage war auch Thema im Kärntner Hypo-Verfahren, im Protokoll heißt es: „Der Verteidiger beantragt die Ablehnung des Sachverständigen, weil er durch die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zugezogen wurde.“ Doch im OGH-Urteil wird beinahe so getan, als wäre dieses Problem in Kärnten nicht thematisiert worden. Experten sprechen von Spitzfindigkeit und Wortklauberei des OGH-Senats, weil es in seinem Urteil heißt: „Die Antragsteller hatten keineswegs Befangenheit des vom Gericht bestellten Sachverständigen mit der Begründung geltend gemacht, dass er bereits im Ermittlungsverfahren tätig war.“
Anwalt brachte Beschwerde einStriedinger Anwalt Wess sagte, er sei gefragt worden, ob eine Aktenverwechslung vorgelegen haben könnte. Laut Format spricht der Strafrechtsprofessor Peter Lewisch von einem Fehlurteil. Strafrechtler Helmut Fuchs meint gegenüber Ö1, der OGH schwindle sich darüber hinweg, dass er eigentlich den Verfassungsgerichtshof hätte fragen müssen, ob die Strafprozessordnung menschenrechtskonform ist.
Stattdessen brachte Anwalt Wess nun Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Beim OGH scheinen sich manche darüber sogar zu freuen - so kritisch wird die Hypo-Entscheidung intern gesehen. Auch die OGH-Dienstaufsicht prüft, welche Konsequenzen das haben könnte, wollte am Freitag niemand sagen.
Publiziert am 04.10.2013
(*) PERSÖNLICHE ANMERKUNG:
http://kaernten.orf.at/news/stories/2606866/ZITATE-ENDE
1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH.pdfhttp://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=353.0;attach=4588xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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1 PNG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF TELETEXT 121 SCHIEFE OPTIK BEI HYPO-URTEILEN.png
ZITATE:
Schiefe Optik bei Hypo-Urteilen Seit 1.Oktober sitzt Ex-Hypo-Vorstand Striedinger in Haft. Er wurde wegen eines Vorzugsaktien-Geschäfts von einer Kärntner Richterin verurteilt.
Ein Richtersenat des OGH bestätigte das Urteil. Als der Richtersenat das Urteil verkündete, war die Kärntner Richterin genau diesem OGH-Senat als Fortzubildende zugeteilt. "Das ist eine sehr unschöne Optik" sagte Striedinger-Anwalt Wess im Ö1-Mittagsjournal. Beim OGH wird betont, die Richterin sei mit dem Höchsturteil in keiner Weise befasst gewesen. Zudem wendet sich Wess an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil Gerichtsgutachter von der Staatsanwaltschaft ausgewählt werden. ZITATE-ENDE
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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 1.jpg

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 2.jpg

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 3.jpg

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 4.jpg

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 5.jpg

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131004 ORF KAERNTEN HYPO-URTEILE WIRBEL IM OGH 6.jpg
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Stand 20.09.2013 00 Uhr:
SACHVERHALT: AMTIEREN BEFANGEN -
VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL:Konkret beschuldigte AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, BT (bekannte Täter), UT (unbekannte Täter) und Verdächtige – alle aktenführenden oder informierten Amtsträger im Zeitraum 20.11.2009 12:25 Uhr – 20.09.2013 00:00 Uhr:
Betrifft alle Rechtssachen mit Ursprung/Zentrum/Zusammenhang Enkel-Kindeswohl CR und LR.
Es wurden korrekt und ordnungsgemäß Amtsträger wegen Befangenheit abgelehnt. In vielen Fällen ohne Antwort. Daher:
Reihenfolge der JUSTIZ-Dienststellen:
01. BMJ (und 20. BMJ und Ressort)
02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
03. OGH
04. GENERALPROKURATUR
05. OLG WIEN (OLG W)
06. OSTA WIEN (OSTA W)
07. WKSTA
08. LG EISENSTADT (LG E)
09. STA EISENSTADT (STA E)
10. LG KREMS (LG KR)
11. LG SANKT PÖLTEN (SP)
12. STA SANKT PÖLTEN (SP)
13. LGSt WIEN (LGS W)
14. STA WIEN (STA W)
15. LG WIENER NEUSTADT (LG WN)
16. STA WIENER NEUSTADT (STA WN)
17. BG AMSTETTEN (BG AM)
18. BG GLOGGNITZ (BG GL)
19. BG MÖDLING (BG MD)
20. BMJ und RESSORT begründet durch ABLEHNUNG VOM 06.03.2012
MIT FRISTSETZUNG, keine Antwort, daher STRAFANZEIGE
wegen schwer krimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen
sofort beendet und vollständig geklärt werden müssen.
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01. BMJ alle Amtsträger – Hervorgehoben werden mit Namen:
Mag. Claudia BANDION-ORTNER, BMfJ, und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ
Mag. Dr. Beatrix KARL, BMfJ, und alle Kabinettsmitglieder, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef, persönlich,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett, persönlich,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett, persönlich,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, …
BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION I sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I
BMJ SEKTION I Abteilung I 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter, somit letztverantwortlich für die Abteilung I 1, sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1
OSTA Dr. Peter BARTH
BMJ SEKTION IV Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK, somit letztverantwortlich für die BMJ SEKTION IV, sowie BT, UT und Verdächtige in der Sektion IV
LSTA Dr. Robert JIROVSKY
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD
STA Mag. Christoph SCHNEIDER
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ
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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER, Justiz-Rechtsschutzbeauftragter,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan „JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER“
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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH Präsident,
HR Dr. Franz ZEHETNER, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Michael SCHWAB, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Babek OSHIDARI, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Michael DANEK, OGH Senatspräsident,
HR Mag. Natascha MICHEL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL, OGH Senatspräsident,
HR Dr. Thomas SOLE, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ, OGH Berichterstatter,
HR Mag. Frederick LENDL, OGH Berichterstatter,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER, OGH Senatspräsident ,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER, OGH Berichterstatter,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Georg NOWOTNY, OGH Berichterstatter,
HR Dr. Brigitte SCHENK, OGH Vizepräsidentin, Senatspräsidentin,
HR Dr. Manfred VOGEL,
HR Dr. Friedrich JENSIK,
HR Dr. Gottfried MUSGER,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER,
sowie UT und Verdächtige ab 23.12.2009
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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY,
sowie UT und Verdächtige ab 23.12.2009
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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. HERBERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. GUGGENBICHLER, OLG WIEN Richter,
Dr. Angela BIBULOWICZ, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. HÄCKEL, OLG WIEN Richter,
Mag. BERGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Katharina MÖRWALD, OLG WIEN Richterin seit 01.04.2012,
Dr. SEELIGER, OLG WIEN Richter,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Dr. JAHN, OLG WIEN Richter,
Dr. REDEN, OLG WIEN Richter,
Dr. Christoph AICHINGER, OLG WIEN Richter,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Anton BAUMGARTNER, OLG WIEN Richter,
Mag. Lucie HEINDL, OLG WIEN Richterin,
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, Einzelrichterin
Mag. Eva WILDER, OLG WIEN, 3-Richter-Senat mit
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt,
Dr. Ingrid JELINEK, OLG WIEN Senatspräsidentin,
Mag. Petra STARIBACHER, OLG WIEN Richterin,
Dr. Irene MANN, OLG WIEN Richterin,
Dr. Eduard STRAUSS, OLG WIEN Senatspräsident,
Dr. Martin SONNTAG, OLG WIEN Richter,
Dr. Ursula FABIAN, OLG WIEN Richter,
Dr. Dietmar KRENN, Senatspräsident OLG WIEN,
Mag. Christa EDWARDS, OLG WIEN Richterin,
Mag. Michaela SANDA, OLG WIEN Richterin,
Mag. Kristin FISHER, OLG WIEN Richterin,
sowie BT, UT und Verdächtige
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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER
sowie BT, UT und Verdächtige
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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER, (bis 30.11.2012),
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA, (ab 01.12.2012),
OSTA Mag. Johann FUCHS, Stellvertreter des Leiters der KSTA,
STA Mag. Verena EBNER
sowie BT, UT und Verdächtige
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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER, LG E PRÄSIDENT,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG E Vizepräsident, informiert
Mag. Karin KNÖCHL, Richterin LG E,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS, Richterin LG E,
sowie mögliche Verdächtige
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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA, informiert,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER, informiert,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am
17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt,
STA Mag. Richard ROPPER, aktenführend,
sowie mögliche Verdächtige
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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS, LG KR PRÄSIDENT,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KR Vizepräsident ,
Dr. Gerhard WITTMANN, LG KR Richter,
Mag. Susanne DANIEL, LG KR Richterin,
sowie BT, UT und Verdächtige
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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA, LG SP PRÄSIDENT,
Mag. HUMER, LG SP Vize-Präsidentin,
Dr. Christian SCHRAMM, LG SP,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER, LG SP,
Richter „R3“ des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP,
wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz
Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt,
Dr. Gabriele JUNGBLUT, LG SP,
Mag. Marion FISCHER, LG SP,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL, LG SP,
Dr. Bernhard STEGER, LG SP,
Mag. SONNLEITNER, LG SP,
Mag. TEMPER, LG SP,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER, LG SP,
Dr. Roland BRENNER, LG SP,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL, LG SP,
sowie BT, UT und Verdächtige
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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC, LSTA: informiert, jetzt LSTA in Ruhe,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL, LSTA der STA SP,
STA Dr. Gerhard SEDLACEK, ESTA der STA SP – früher informiert,
STA Mag. Christiane BURKHEISER, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der
STA SP – informiert,
STA Mag. Michaela OBENAUS-ZIMMEL, STA SP,
BA Heinz SCHAGERL
sowie BT, UT und Verdächtige
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13. LGS WIEN
HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Mag. Helene GNIDA, LGS WIEN Richterin,
Richter „R2“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Richter „R3“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA
Mag. PASCHING, LGS WIEN, Richter,
Dr. VETTER, LGS WIEN Richter,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
Mag. Christina SALZBORN, LGS WIEN Pressesprecherin,
Mag. Andreas HAUTZ, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG, LGS W PRÄS. Richter, informiert,
Mag. Christoph BAUER, LGS W PRÄSIDIUM Richter informiert,
Dr. Michael SPINN, LGS WIEN PRÄSIDIUM Richter, informiert,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER, LGS WIEN Richter,
Mag. Sonja WEIS, LGS WIEN Richterin,
Dr. Gerhard POHNERT, LGS WIEN Richter,
sowie BT, UT und Verdächtige
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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL, LSTA der STA W – informiert,
STA Mag. Gerhard JAROSCH, Erster STA der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG, Kontakt-Staatsanwältin-für-Missbrauch bei der STA WIEN – informiert,
STA Mag. Anna MORAK, bis 31.03.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia HUBER, ab 01.04.2011 bei der STA WIEN,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK, STA WIEN,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ, STA WIEN,
STA Mag. Andreas MUGLER, STA WIEN,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL, STA WIEN,
STA Mag. Jörgen SANTIN, STA WIEN,
sowie BT, UT und Verdächtige
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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK, Präsident bis 31.12.2010,
HR Dr. Josef GLATZ, Präsident ab 01.01.2013, vorher V-Präsident,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, Präsident 01.02.2011-31.12.2012,
HR Mag. Leopold OBERHOFER, LG WN,
Mag. Waltraud BERGER, LG WN,
Mag. Tina TEFFER, LG WN,
Mag. Hans BARWITZIUS, LG WN,
Mag. Birgit BORNS, LG WN,
Mag. Alexandra BAUMANN, LG WN,
Mag. Christine GÖDL, LG WN,
Mag. Peter WÖHRER, LG WN,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE, LG WN,
Dr. Kurt WEISGRAM, LG WN,
Mag. Andrea KLADENSKY, LG WN,
Mag. Nina MORAWETZ, LG WN und BG GL
sowie BT, UT und Verdächtige
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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER, LSTA der STA WN ab 01.03.2011,
ESTA Mag. Johann FUCHS, Kontakt-STA-für Missbrauch bei der STA WN, ERSTER STA der STA WN in der Funktion des Leitenden STA der STA WN bis 28.02.2011,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL, STA WN,
STA Mag. Wolfgang HANDLER, STA WN,
STA Mag. Daniela KÖCK, STA WN,
STA Mag. Teresa SCHERRER, bei der STA WN bis 31.12.2010,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG, Bezirksanwältin MD bei der STA WN,
Mag. Norbert HAUSER, STA WN,
sowie BT, UT und Verdächtige
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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL, Vorsteher des BG AM bis 30.11.2011,
Mag. Ernst SICHART, Letztverantwortlich als Vorsteher des BG AM ab 01.12.2011, vorher wahrscheinlich Vize-Vorsteher, und
Richter Mag. Peter HARM, aktenführend,
sowie BT, UT und Verdächtige
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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER, Vorsteherin BG GL,
Mag. Nina MORAWETZ, BG GL und LG WN
Mag. Judith ROSNAK, Richterin BG GL,
sowie BT, UT und Verdächtige
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19. BG MD
Dr. Harald FRANZ, Vorsteher BG MD,
Dr. Hildegard BOLTZ, „diensthabende“ Vorsteherin BG MD,
Mag. Eva REICHEL, BG MD,
Mag. Katharina MÖRWALD, BG MD,
Mag. Monika DÜNSER, BG MD,
sowie BT, UT und Verdächtige
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Die Liste muss nicht vollständig sein. Erweiterungen vorbehalten.
20. BMJ und RESSORT – 2 Seiten Zweitschrift zum Beweis:
Betrifft: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
Dipl. Päd. SR und Mag. AR (VGE) ...
06.03.2013 VGE-FAX an MINISTERBÜRO FAX: 01-52-152-DW-27-30
An BMJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl & jedes Kabinettsmitglied persönlich
Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel: VORANGESTELLT WIRD
Besonders hervorgehoben: Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amts- und Justizorgane bleibt aufrecht.
Alle bisherigen VGE-Schriftsätze in allen jeweils Bezug habenden Verfahren gelten auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt.
Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl von CR und LR, beide * xxx, sind die VGE verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:
VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der im Folgenden angeführten JUSTIZ- und AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE.
Offen sichtbar befangen wurden schwer kriminelle Offizialdelikte nicht geklärt.
Offen sichtbar befangen hat die JUSTIZ einschließlich Dienstaufsicht auch in den Pflegschaftsverfahren vollständig versagt.
Damit entstand ein hoher Schaden für das Enkel-Kindeswohl und für die VGE.
Daher: VGE-ANTRAG auf ABLEHNUNG der Amtsträger auch in allen Rechtssachen Mag. Andreas RANOVSKY und in allen Rechtssachen Dipl. Päd. Susanna RANOVSKY „auf immer & ewig“.
Antworten/Stellungnahmen dazu mit NACHWEISLICHEM POSTEINGANG bis spätestens DI 12.03.2013 12:00 Uhr bei den VGE.
Es besteht: Allerhöchste Gefahr der Verabredung, Verdunkelung und täglichen Wiederholung sowie irreversibler Schäden am Kindeswohl.
06.03.2013 Abgelehnt werden die angeführten JUSTIZ- & AMTSORGANE wegen OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT:
Betrifft: BMJ-Amtszeit im Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:
BMfJ Mag. Claudia BANDION-ORTNER, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftf. … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
BMfJ Mag. Dr. Beatrix KARL, Ressort, Kabinett, Pressestelle, Protokoll, Sekretariat, Empfang, Kraftfahrer, etc … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
STABSSTELLE FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE JUSTIZANGELEGENHEITEN … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
BMJ-PRÄSIDIALSEKTION … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
BMJ-SEKTION I ZIVILRECHT … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
BMJ-SEKTION III PERSONAL UND STRAFV … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
BMJ-SEKTION IV STRAFRECHT … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
ALLE AUSSCHÜSSE etc, die in irgendeinem Zusammenhang mit akten-führenden/informierten ORGANEN stehen … VOLLSTÄNDIG ABGELEHNT
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VGE-BEGRÜNDUNG: Offen sichtbar befangen werden schwer kriminelle Offizialdelikte gegen das Enkel-Kindeswohl uvam nicht geklärt sowie alle VGE-Beweismittel (darunter hunderte unwiderlegbare TATSACHEN-BEWEISE (FOTOS und DVD-SZENEN) und rund 60 schriftliche Zeugen-aussagen), VGE-Begründungen, etc übersehen/beharrlich ignoriert.
Das betrifft auch die parlamentarische Anfragebeantwortung, wo „als Spitze des Eisberges“ eine Frage überhaupt nicht beantwortet wurde.
Vollständige Ablehnung wegen der weisungsgebundenen Hierarchie und des vollständigen Versagens betreffend Dienstaufsicht & Dienstpflichten.
VGE-BEGRÜNDUNG für den Zeitraum 23.12.2009 – 06.03.2013:
23.12.2009 VGE-FAX an BMJ und mehrere hohe JUSTIZ-DIENSTSTELLEN
06.03.2013 VGE-FAX an BMJ
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT:SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua … VERDACHT ZEITRAUM 20.05.2007 17 UHR – 30.07.2013 00 UHR SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.
StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um „sündteures Geld“ in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem „NÖ HPZH“ (HINTERBRÜHL), festgehalten. „Frei Schnauze“: 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 900.000 EURO materieller Schaden (45 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 900.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc
IN ZUSAMMENHANG MIT:
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die „NEUE STPO“ FORT-FÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) 1. INSTANZ !!
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf … körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..." Quelle:
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.
* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE
DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL
Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!
§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER
„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger … auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine … von … einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, …
(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, …
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.
StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN
§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …
StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt
StGB § 299 (1) Begünstigung
StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels,
KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL
StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,
StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKEL-KINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007
StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,
StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:
MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,
MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)
MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß
1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011:
www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3
4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011:
http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdfEs besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM
ENKEL-KINDESWOHL VON CR und LR.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.
Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.
ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.
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KOPIE20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0-----------------------------------------------------------------------------------------
20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN ZITATE:
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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130924_OTS0033/verdacht-folter-an-unschuldigen-kindernOTS0033 24. Sept. 2013, 09:11
VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERNFOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU?Wien (OTS) - Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht
schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt. Aus einer
anonymisierten Strafsache gegen AA und XX ua wegen Missachten EMRK
ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER, StGB § 87 (2) Absichtliche schwere
Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, StGB § 302 Missbrauch der
Amtsgewalt, uvam.
HINWEIS: Die Amtsträger AA und XX wurden bereits vor dieser
Strafsache wegen offen sichtbarer Befangenheit abgelehnt und wegen
schwerkrimineller Offizialdelikte strafangezeigt. Die Rüge
(Ablehnung) war und ist "für immer und ewig" aufrecht.
Geglättete ZITATE aus der aktuellen Strafsache gegen die
beschuldigten Amtsträger AA und XX:
AA sowie XX haben den Beschluss gefasst: Der Antrag auf
Fortführung des Verfahrens wird zurückgewiesen. Gegen diese
Entscheidung steht ein Rechtsmittel nicht zu. ZITATE-ENDE
Beweis zum Sachverhalt:
Die Dienstaufsicht hat vollständig versagt.
Schwerkriminelle Amtsträger entscheiden über sich selbst.
Alle aktenführenden und informierten Amtsträger schauen zu.
Die Verfassung wird schwerkriminell missachtet.
http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=14.0OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0033 2013-09-24 09:11 240911 Sep 13 NEF0007 0168
Mag. Andreas Ranovsky
Zur Pressemappe
Rückfragehinweis: Mag. Andreas Ranovsky
Tel und Fax: 0043-(0)2641-2101
andreas.ranovsky@inhr.net
ZITATE-ENDE
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1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4491
1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum beweis:
20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN 1.jpg

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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum beweis:
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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum beweis:
20130924 0911 OTS VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN 4.jpg
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Mag. Andreas Ranovsky zur Pressemappe:
6 Aussendungen von Mag. Andreas Ranovsky
VERDACHT FOLTER AN UNSCHULDIGEN KINDERN OTS0033 | 24. Sept. 2013, 09:11 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130924_OTS0033/verdacht-folter-an-unschuldigen-kindern http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
KINDESMISSBRAUCH - SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER? OTS0025 | 15. Juli 2013, 09:33 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130715_OTS0025/kindesmissbrauch-schwerkriminelle-amtstraegerhttp://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=864.0xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
JAHRTAUSENDSKANDAL NIEDERÖSTERREICH KINDERHEIM OTS0011 | 22. Feb. 2013, 08:42 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130222_OTS0011/jahrtausendskandal-niederoesterreich-kinderheimxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
VERDACHT VÖLKERMORD AN HEIMKINDERN OTS0019 | 10. Juli 2012, 09:05 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120710_OTS0019/verdacht-voelkermord-an-heimkindern xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Causa Ranovsky Zwillinge Supergau im Strafrecht OTS0032 | 29. Mai 2012, 09:07 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120529_OTS0032/causa-ranovsky-zwillinge-supergau-im-strafrechtxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Einladung zum Mediengespräch: "Missstände in Justiz, Jugendwohlfahrt, Kinderheim und Psychiatrie" am 12.04.2012, 11:30 OTS0252 | 29. März 2012, 13:32 | Channel: Politik | Aussender: Mag. Andreas Ranovsky
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120529_OTS0032/causa-ranovsky-zwillinge-supergau-im-strafrechtxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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VERDACHT FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERNFOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU?Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
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