Westenthaler (BZÖ): Was natürlich ein massiver ... (ohne Mikro) ist, wenn man so, wie Sie es vorher ganz locker gesagt haben, Kampusch und Priklopil zusammen auf einem Video sieht, weil dann ist natürlich die Verdachtslage eine andere, Herr Staatsanwalt. Aber Sie haben das korrigiert. Das nehme ich zur Kenntnis. Die Videos sind eh weg daher wird es keiner mehr herausfinden können.
An dieser Stelle der Befragung fallen mir zwei Passagen auf:
1. wenn man Kampusch und Priklopil zusammen auf einem Video siehtad 1: hier gibt es ja die Schutzbehauptung, dass solche Aufnahmen von einer fix montierten Kamera aufgenommen wurden.
Frage an den Unterausschuss: Wie wurde die Beweislage überprüft, dass tatsächlich ein Video, das gleichzeitig Kampusch und Priklopil zeigt, nicht von dritten aufgenommen werden konnte ?
und damit zusammenhängend
2. Die Videos sind eh weg, da wird es keiner mehr herausfinden können.
Frage an den Unterausschuss:
Wenn die Videos eh weg sind, wie und wann konnte man überhaupt feststellen, dass die Aufnahmen von einer fix montierten Kamera aufgenommen wurden ?
Wann, wo und wie ist dokumentiert, was die Videos zeigten als sie noch nicht verschwunden waren ?
Wie ist das Verschwinden der Videos dokumentierbar?
Welche Personen(gruppen) hatten diese Videos von wann bis wann in Gewahrsam ?
Ab wann waren diese Videos verschwunden ?
Bis wann waren diese Videos noch verfügbar ?