noch immer frage ich mich, inwieweit es nicht einen strafbaren Tatbestand erfüllt, wenn jemand versucht, durch falsche Angaben einen anderen in betrügerischer Absicht zu einer geldwertigen Leistung zu veranlassen...
z.B. durch die Behauptung, 8 1/2 Jahre ohne Fluchtmöglichkeit und gegen den eigenen Willen von einem Täter der Freiheit beraubt gewesen zu sein und die staatlichen Behörden diesen Freiheitsentzug durch entsprechend sorgfältiges Vorgehen zumindest in seiner Dauer verhindern hätten können...
Der Herr Anwalt wird schon gewusst haben, welches Risiko da eine Klage gegen die Republik beinhaltet hätte...