Neuigkeiten:

Über 20.000 Seiteabrufe in einem Tag

Hauptmenü

20120425 KATHREIN STORMANN amtieren offen sichtbar befangen

Begonnen von Andreas Ranovsky, 12 Mai 2012, 03:28:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andreas Ranovsky

20120425 KATHREIN STORMANN amtieren offen sichtbar befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=336.0

Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ 2012 LIVE CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige
Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

HERZLICHEN DANK ALLEN FÜR DAS REALE KINDESWOHL KORREKT ARBEITENDEN MENSCHEN:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

THE EAGLE HAS LANDED

EIN KLEINER SCHRITT FÜR DAS KINDESWOHL - EIN SPRUNG FÜR DEN RECHTSSTAAT




AUFDECKER PRESSEAUSSENDUNG:

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALTSBERICHT 11.05.2012

15.05.2011 PUBLIC WATCHDOG KURIER schreibt:
DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

20.05.2011 1705 Uhr ORF 2 HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg
17.05.2011 1800 Uhr SERVUS TV JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

RANOVSKY ZWILLINGE ZUM WOHLE ALLER MENSCHENKINDER, BESONDERS
FÜR ALLE TRENNUNGS-OPFER www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

02.05.2012 ZITAT Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen? http://regionaut.meinbezirk.at/neunkirchen/chronik/was-wird-aus-den-zwillingen-d171365.html  - und - http://regionaut.meinbezirk.at/wiener-neustadt/chronik/was-wird-aus-den-zwillingen-d171396.html

11.05.2012 FAX an MINISTERBÜRO
Antrag auf Ablehnung wegen offen sichtbarer Befangenheit
Die Justizorgane KA & STOR amtieren offen sichtbar befangen.

Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität):
Das hohe Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger
zum Veröffentlichen und zu weiteren rechtlichen Schritten.

ZEITGESCHICHTE Einladung zum Mediengespräch Missstände in Justiz,
Jugendwohlfahrt, Kinderheim und Psychiatrie am 12.04.2012 http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120329_OTS0252/einladung-zum-mediengespraech-missstaende-in-justiz-jugendwohlfahrt-kinderheim-und-psychiatrie-am-12042012-1130

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER amtieren befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

20120425 KATHREIN STORMANN causa ranovsky zwillinge
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

An die sehr geehrte BMfJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl persönlich

11.05.2012 VGE-FAX an MINISTERBÜRO FAX: 01-52-152-DW-27-30

An die sehr geehrte BMfJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl persönlich

11.05.2012 Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel:

25.04.2012: ... VORANGESTELLT WIRD  -  Besonders hervorgehoben:

20120425 Vorangestellt wird jedem VGE-Schriftsatz
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,264.0.html

Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Amtsorgane bleibt aufrecht.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes xxx-Kindeswohl sind die VGE
verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:

VGE-Schriftsatz vom 25.04.2012 wird hiermit nachweislich übermittelt.

ANTRAG AUF ABLEHNUNG WEGEN OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT

in Rechtssachen mit Ursprung/Zusammenhang xxx-Kindeswohl von xxx und xxx:

Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter, und

Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter


VGE-HINWEIS: Inhaltsverzeichnis am Ende des Schriftsatzes

VGE-BEGRÜNDUNGEN im Schriftsatz selbst, hier kurz und bündig:

Die beiden Justizorgane KATHREIN und STORMANN amtieren offen sichtbar befangen. Die beiden Justizorgane ignorieren offen sichtbar befangen beharrlich ihre Pflichten als Vorgesetzte und dulden offen sichtbar befangen schwerste Justiz-Missstände und Straftaten gegen das xxx-Kindeswohl von xxx und xxx. Beharrlich wird die objektive Wahrheit (Realität) ignoriert und offen sichtbar befangen werden schwerste Dienstverletzungen geduldet.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

1 JPG-Anhang ZUM BEWEIS: 20120511 1159 SENDEPROTOKOLL VGE AN BMJ DR BEATRIX KARL.jpg
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#2
Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

INHALTSVERZEICHNIS mit Anschreiben vom 11.05.2012 und

VGE-Schriftsatz vom 25.04.2012:

01 Seite   11.05.2012 Anschreiben
03 Seiten 25.04.2012 VORANGESTELLT WIRD
01 Seite   CAUSA RANOVSKY - MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ, JUWO, ...
01 Seite   GRUNDLEGENDE GESETZESTEXTE und KLARE ÖFFENTLICHE
               AUFTRÄGE und eine BEDEUTENDE FESTSTELLUNG des EGMR
01 Seite   AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT & WAHRHEITSFORSCHUNG
               werden offen sichtbar befangen übersehen
01 Seite   BDG § 43 Allgemeine Dienstpflichten
01 Seite   BDG § 45 Dienstpflichten des Vorgesetzten und des
               Dienststellenleiters
01 Seite   StPO § 78 Anzeigepflicht, Anzeige- und Anhalterecht
01 Seite   ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 und 3
01 Seite   ANZEIGEPFLICHT DER ORGANE STRAFANZEIGE help.gv.at
02 Seiten DR ADRIAN HOLLAENDER: ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT
               DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS AN KINDERN
01 Seite   Verwendete Fachliteratur BEFANGENHEIT

03 Seiten 2010 Juli BMJ - KOPIEN ZUM BEWEIS KATHREIN und STORMANN zuständig Dienstaufsicht und offen sichtbar befangen: BMJ Geschäfts- und Personaleinteilung Stand: Juli 2010: Seite 1, 21, 22

04 Seiten 2011 Sept BMJ - KOPIEN ZUM BEWEIS KATHREIN und STORMANN zuständig Dienstaufsicht und offen sichtbar befangen: BMJ Geschäfts- und Personaleinteilung Stand: September 2011: Seite 1, 2, 20, 21

Kurz aus dem nachweislichen Schriftverkehr der VGE – KOPIEN ZUM BEWEIS: Die Amtsorgane in der Dienstaufsichtspflicht-Hierarchie vom BG xxx bis zum PRÄSIDENT OLG WIEN amtieren offen sichtbar befangen in allen Rechtssachen Kindeswohl von xxx und xxx

Mehr folgt hier aus dem Inhaltsverzeichnis 4 Seiten - DOKUMENTATION SCHRIFTVERKEHR ZUR  DIENSTAUFSICHT durch FAX Seite 1 und Sendebericht bzw. Post-AG-Sendungsverfolgung ...

:) :) :) :) :) "EINES VON VIELEN JUSTIZ-SCHMANKERLN":  :) :) :) :) :)
01 Seite   08.08.2011 Sinngemäß: VGE-Eingabe an BMJ Abteilung IV 5 wurde von der BMJ Abteilung I 1 protokolliert. In Abteilung I 1 wurde kein Grund für weitere Veranlassungen gefunden.
  :) :)  :) :)

justiz schmankerl sponsoren gesucht
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,340.0.html

04 Seiten 25.04.2012 ANTRAG AUF ABLEHNUNG DER OFFEN SICHTBAR BEFANGEN AMTIERENDEN AMTSORGANE KATHREIN & STORMANN mit VGE-Begründungen, VGE-Anträgen, Sachverhaltsdarstellungen, etc

06 Seiten 25.04.2012 Weitere VGE-Begründungen zur Ablehnung der offen sichtbar befangenen Amtsorgane KATHREIN & STORMANN, etc

04 Seiten INHALTSVERZEICHNIS
99 Seiten insgesamt


HIERARCHIE DER DIENSTAUFSICHT:

BMfJ DR BEATRIX KARL
BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter
BMJ SEKTION I Abteilung 1 Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter
OLG DER PRÄSIDENT und VIZE-PRÄSIDENTEN ... PRÄSIDIUM
LG PRÄSIDENT und VIZE-PRÄSIDENT(EN) ... PRÄSIDIUM
BG VORSTEHER und VORSTEHER-Stellvertreter
BG Pflegschaftsrichter


Teil-Quelle:
BMJ GESCHÄFTS- und PERSONALEINTEILUNG 2010 JULI.pdf
BMJ GESCHÄFTS- und PERSONALEINTEILUNG 2011 SEPTEMBER.pdf

Wahrheitsforschung Antwort 9 am: 09 März 2012, 09:21:11
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,55.0.html
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#3
BDG § 43 Allgemeine Dienstpflichten

Beamten-Dienstrechtsgesetz § 43 

5. Abschnitt DIENSTPFLICHTEN DES BEAMTEN

1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Dienstpflichten

§ 43. (1) Der Beamte ist verpflichtet, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aus eigenem zu besorgen.

(2) Der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.

(3) Der Beamte hat die Parteien, soweit es mit den Interessen des Dienstes und dem Gebot der Unparteilichkeit der Amtsführung vereinbar ist, im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben zu unterstützen und zu informieren.

Quelle 2011: www.ris.bka.gv.at
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

BDG § 45 Dienstpflichten des Vorgesetzten und des Dienststellenleiters
LSTA DR STORMANN - Antwort 3 am: 26 April 2012, 14:09:40
20110606 An s.g. Leitendenden StA Dr. Michael STORMANN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,300.0.html
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#4
Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite 86-89:

Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, BMJ Sektion I ZIVILRECHT Sektionsleiter, und LStA Dr. Erich Michael STORMANN, BMJ Sektion I ZIVILRECHT Abteilung I 1 Abteilungsleiter, kurz: DIE AMTSORGANE KATHREIN & STORMANN AMTIEREN OFFEN SICHTBAR BEFANGEN
-----------------------------------------------------------------------------------------

25.04.2012 an die BMfJ, Frau Mag. Dr. Beatrix KARL, persönlich:

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes xxx-Kindeswohl von xxx und xxx sind die VGE verpflichtet, folgende rechtliche Schritte zu setzen:

ANTRAG AUF ABLEHNUNG WEGEN OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT in Rechtssachen mit Ursprung/Zusammenhang KINDESWOHL VON xxx und xxx:

Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, BMJ Sektion I ZIVILRECHT Sektionsleiter, und

Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, BMJ Sektion I ZIVILRECHT Abteilung I 1 Abteilungsleiter.

VGE-Begründung: Die Amtsorgane KATHREIN-STORMANN amtieren offen sichtbar befangen. Offen sichtbar befangen können die beiden Amtsorgane sinngemäß die allgemeinen Dienstpflichten, die Dienstpflichten des Vorgesetzten und des Dienststellenleiters somit die Dienstaufsichtspflicht nicht wahrnehmen.
-----------------------------------------------------------------------------------------

Dazu kurz aus der BMJ Geschäfts- und Personaleinteilung Stand: Juli 2010 (dazu 3 Seiten in Kopie zum Beweis in den Beilagen):

Seite 21: Sektion I ZIVILRECHT
Sektionsleiter: Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN

Seite 22: Abteilung I 1 Familien-, Personen- und Erbrecht
Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN
-----------------------------------------------------------------------------------------

Dazu kurz aus der BMJ Geschäfts- und Personaleinteilung Stand: September 2011 (dazu 12 Seiten in Kopie zum Beweis in den Beilagen):

Seite 20: SEKTION I ZIVILRECHT
Sektionsleiter: Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN

Seite 21: ABTEILUNG I 1 Familien-, Personen- und Erbrecht
Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN
-----------------------------------------------------------------------------------------

VGE-Begründungen: Pflegschafts- und Rechtssachen mit Ursprung/ Zusammenhang KINDESWOHL VON xxx und xxx:

Die berichtspflichtige Hierarchie der Dienstaufsicht ist von Amts wegen:

BMfJ Mag. Dr. Beatrix KARL
Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, BMJ Sektion I ZIVILRECHT Sektionsleiter,
Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN, BMJ Sektion I ZIVILRECHT Abteilung I 1 Abteilungsleiter,
OLG WIEN DER PRÄSIDENT
LG WN DER PRÄSIDENT
BG MD DER VORSTEHER

In allen Akten wird sichtbar, dass offen sichtbar befangen alle VGE-Beweismittel unterdrückt werden und die Dienstaufsicht betreffend das KINDESWOHL VON xxx UND xxx bis heute offen sichtbar befangen versagt hat. KOPIEN ZUM BEWEIS BEIGELEGT.

Die betroffenen Justizorgane amtieren offen sichtbar befangen und übersehen offen sichtbar befangen, dass von Amts wegen alle Verfahren betreffend der KINDER den Gesetzen nach RASCH MIT ZENTRUM KINDESWOHL führen sind. Außerstreitgesetz ua.

Alle VGE-Schriftsätze in allen Verfahren mit Ursprung/Zusammenhang Kindeswohl von xxx und xxx gelten auch hier und jetzt und werden ia nicht extra wiederholt.

Die VGE haben konkret, präzise und wahrheitsgemäß die Sachverhalte mit unwiderlegbaren Tatsachenbeweisen uva dokumentiert.

Es besteht der Verdacht und wurde offen sichtbar befangen übersehen:

Bei den VGE bis zum 20.05.2007 gesunde Kinder werden ... in einer Kinderheim-Psychiatrie festgehalten.

Es liegt vor: Geistig-seelischer Kindesmord, psychosoziale Deprivation = schwere Körperverletzung (OGH 11Os46/95 30.05.1995).

Sofortige Rückführung zu den VGE bei psychosozialer Deprivation – sinngemäß nach OGH 8Ob662/88 24.11.1988 – wird verhindert.

Offen sichtbar befangen wurde begangen:

Betrug am realen Kindeswohl, am Steuerzahler und den VGE durch Unterdrücken von Beweismitteln.

Es besteht höchste Gefahr der Verdunkelung, Verabredung und Wiederholung durch die offen sichtbar befangenen Beschuldigten uva.

Es wird offen sichtbar befangen amtiert und Verfahren werden verschleppt.

Somit enorm hoher Schaden am Steuerzahler und Verdacht auf

StGB § 302 (2) MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT,

StGB § 295 UNTERDRÜCKEN EINES BEWEISMITTELS,
konkret: UNTERDRÜCKEN ALLER VGE-BEWEISMITTEL,

StGB § 299 BEGÜNSTIGUNG

StGB § 87 ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG,
konkret der Kinder xxx und xxx,

StGB § 148 GEWERBSMÄSSIGER BETRUG, konkreter Schaden ,,frei Schnauze" für den Steuerzahler bisher rund 600.000 Euro, abgesehen vom enormen menschlichen Leid der Kinder ua. Berechnung des bisherigen Schadens ,,frei Schnauze" 10.000 EURO pro Kind pro Monat ergibt bei 30 Monaten 600.000 EURO für eine ,,sündteure" und das xxx-Kindeswohl höchst gefährdende Fremdunterbringung.

Dazu bisher rund 30.000 EURO konkrete materielle Kosten für die VGE, abgesehen vom hohen  menschlichen Leid. Materielle Kosten für Honorare, Kopien, Fahrten, Bürobedarf, Fachliteratur, ungerechtfertigter Kostenersatz für offen sichtbar befangen eingestellte Ermittlungsverfahren, ...

StGB § 92 QUÄLEN ODER VERNACHLÄSSIGEN UNMÜNDIGER, JÜNGERER ODER WEHRLOSER PERSONEN, konkret der Kinder xxx und xxx, nach dem 20.05.2007.

Es besteht der konkrete und beschriebene Verdacht:

Offen sichtbar befangen begünstigen die Amtsorgane KATHREIN & STORMANN in Zusammenarbeit mit den in den Strafsachen der CAUSA xxx xxx bezeichneten Amtsorganen der JUSTIZ sich gegenseitig und untereinander gegen das Kindeswohl von xxx und xxx, in dem durch offen sichtbar befangenes beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität) eine suggestive Scheinwelt nach eigenen Regeln geschaffen wird, in der leicht begründbar gegen das reale Enkel-Kindeswohl erwogen und entschieden werden kann.

Missbrauch der Amtsgewalt wird offen sichtbar befangen übersehen oder die VGE werden offen sichtbar befangen verhöhnt oder lächerlich gemacht. Für gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger sind derartig offen sichtbar befangene Schreiben im Rechtsstaat Österreich nicht mehr nachvollziehbar.

Die Dienstaufsicht betreffend das KINDESWOHL VON xxx UND xxx hat vollständig versagt.

Zum Tatsachenbeweis ,,OFFEN SICHTBARE BEFANGENHEIT DER BETROFFENEN AMTSORGANE":

Beischaffen aller vollständiger Akten und würdigen aller unwiderlegbarer VGE-Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen), 57 schriftlichen Zeugenaussagen, Beweismittel, Urkunden, Begründungen nach logischen Denk- und Handlungsgesetzen einer klugen Lebenserfahrung.

Alle betroffenen Amtsorgane einschließlich der offen sichtbar befangen amtierenden Amtsorgane KATHREIN & STORMANN ignorieren - offen sichtbar befangen – beharrlich uva,

dass Verfahren, die Pflegebefohlene betreffen (*), so zu führen sind, dass deren Wohl (*) bestmöglich gewahrt wird (§ 13 AußStrG),

dass von Amts wegen dafür zu sorgen ist, dass alle maßgebenden Tatsachen aufgeklärt werden,

und sämtliche Hinweise auf solche Tatsachen entsprechend zu berücksichtigen sind

und die Parteien vollständig und wahrheitsgemäß alle ihnen bekannten,  Tatsachen und Beweise vorzubringen beziehungsweise anzubieten haben (§ 16 AußStrG). (*) Betreffend xxx und xxx
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#5
Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite 90:

25.04.2012 Weitere VGE-Begründungen zur Ablehnung der Amtsorgane KATHREIN-STORMANN wegen offen sichtbarer Befangenheit
----------------------------------------------------------------------------------------

25.04.2012 Weitere VGE-Begründungen zum Antrag auf Ablehnung bzw. zum  Ausschluss der offen sichtbar befangenen Amtsorgane KATHREIN & STORMANN wegen offen sichtbarer Befangenheit.

Die Amtsorgane KATHREIN & STORMANN amtieren offen sichtbar befangen.

Dazu VGE-SACHVERHALTSBERICHT: Der nachweisliche Schriftverkehr der VGE mit den entsprechen Amtsorganen der Hierarchie beweist logisch schlüssig den Sachverhalt:

DIE AMTSORGANE KATHREIN UND STORMANN AMTIEREN OFFEN SICHTBAR BEFANGEN.

OFFEN SICHTBAR BEFANGEN KÖNNEN SIE DIE DIENSTAUFSICHTSPFLICHT NICHT WAHRNHMEN. 

KOPIEN ZUM BEWEIS IN DEN BEILAGEN. ...
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#6
Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite 91f:

25.04.2012 Weitere VGE-Begründungen zum Antrag auf Ablehnung bzw. zum  Ausschluss der offen sichtbar befangenen Amtsorgane KATHREIN-STORMANN wegen offen sichtbarer Befangenheit.

Die Amtsorgane KATHREIN & STORMANN amtieren offen sichtbar befangen.

Die beiden Amtsorgane haben bis heute offen sichtbar befangen übersehen:

Es ist Aufgabe der Amtsorgane die Pflegschaftsverfahren xxx rasch und vollständig zu führen.

Das ist bis heute nicht geschehen. Kurz und bündig:

VERFAHRENSRELEVANTE VGE-NEUERUNGEN VOM 24.04.2011 UND VOM 20.05.2011 WERDEN BIS HEUTE NICHT BEARBEITET.

VERFAHRENSRELEVANTE VGE-FRISTSETZUNGSANTRÄGE VOM 27.05. 2011 und vom 01.07.2011 WERDEN BIS HEUTE NICHT BEARBEITET.

DER VGE-SCHRIFTSATZ VOM 24.06.2011: ANTRAG AUF SOFORTIGE WAHRNEHMUNG DER DIENSTPFLICHTEN DER VORGESETZTEN WERDEN OFFEN SICHTBAR BEFANGEN BIS HEUTE IGNORIERT.

ALLE VGE-BEWEISMITTEL, UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, DVD-SZENEN), 47 SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN VON 57 ZEUGEN, DOKUMENTE, SCHRIFTSTÜCKE, VGE-BEGRÜNDUNGEN, ETC WERDEN RUND 30 LANGE VERFAHRENSMONATE BEHARRLICH IGNORIERT. 

Es besteht schwerwiegend begründeter Verdacht auf bewusste schwere Körperverletzung (psychosoziale Deprivation) der KINDER nach der Trennung von ihren VGE am 20.05.2007.

Weiterer Verdacht:

Durch Unterdrücken aller VGE-Beweismittel bis zum heutigen Tag werden BT und UT begünstigt.

Es besteht allerhöchste Gefahr der Verabredung, Verdunkelung und Wiederholung.

Besonders begründet durch mehrmalige Benachrichtigung der Täter und Beitragstäter.

DAS HINWEISEN AUF DIE BERUFLICHEN VERPFLICHTUNGEN ALLER BETROFFENEN AMSORGANE WIRD OFFEN SICHTBAR IGNORIERT.

Somit ist für gesunde und mündige Bürger offen sichtbar, dass alle betroffenen Amtsorgane offen sichtbar befangen amtieren.

Die jeweils ranghöheren und vorgesetzten Amtsorgane amtieren ebenso offen sichtbar befangen wie die untergeordneten Amtsorgane.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#7
Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite 92:

VGE-ANTRAG an die BMfJ, Dr. Beatrix KARL: Die VGE beantragen für alle Verfahren im Zusammenhang xxx-Kindeswohl freies sicheres Geleit gegen Besachwalterung und Psychiatrierung, sinngemäß nach RA MEYER-MEWS, Richterliche Befangenheit, 2001, Seite 8-10.

VGE-ANTRAG an die BMfJ, Dr. Beatrix KARL: Die VGE beantragen für alle Verfahren im Zusammenhang xxx-Kindeswohl freies sicheres Geleit gegen Besachwalterung und Psychiatrierung betreffend SCHRIFTVERKEHR, sinngemäß nach RA MEYER-MEWS,
Richterliche Befangenheit, 2001, Seite 8-10.

VGE-ANREGUNG an die BMfJ, Dr. Beatrix KARL, gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität) in allen Verfahren im Zusammenhang xxx-Kindeswohl durch eine hohe Anzahl aktenführender und informierter Amtsorgane: Somit ANREGUNG,

diese Strafsache analog dem Fall NATASCHA KAMPUSCH dem Rechtschutzbeauftragten der Republik Österreich vorzulegen, eventu in Zusammenarbeit mit einer Evaluierungskommission, eventu in Zusammenarbeit mit der Rechts-Wissenschaft, der Staatsanwaltschaft München 1 und/oder dem FBI sowie vollständigem Vorlegen aller Akten in Kopie zugleich dem Parlament.

Der Pflegschaftsakt am BG xxx möge IN KOPIE bearbeitet werden, um eine sofortige und rechtsgültige Rückführung der Zwillinge in die Familie der real guten VGE zu ermöglichen.

KURZER UND BÜNDIGER VGE-VERGLEICH ALS BEGRÜNDUNG zu den VGE-ANTRÄGEN und ANREGUNGEN, für gesunde und mündige Bürger verständlich.

Durch Unterdrücken aller VGE-Beweismittel (StGB 295) und beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität) durch Amtsorgane wurde eine das xxx-Kindeswohl allerhöchst gefährdende suggestive Scheinwelt geschaffen.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#8
Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite 93:

ANSCHAULICHER VERGLEICH:

Wahrheitsgemäße Aussage der väterlichen Großeltern (VGE): 1=1.

Die VGE beweisen die Realität (objektive Wahrheit) mit unwiderlegbaren Tatsachenbeweisen (100 Fotos, 26 DVD-Szenen), 47 schriftlichen Zeugenaussagen von 57 Zeugen, Dokumenten, Beweismitteln, Begründungen nach den logischen Denk- und Handlungsgesetzen einer klugen Lebenserfahrung, etc.

Die Antragsgegner äußern: 1=3.

50 Staatsanwälte und Richter schreiben: Es steht fest: 1=3

ERKLÄRUNG dazu:
1=1 bedeutet: REALITÄT: xxx und xxx – GESUNDE KINDER BIS ZUR TRENNUNG AM 20.05.2007
1=3 bedeutet: Suggestive Scheinwelt: Schwerbehinderte Kinder

Antragsgegner: Beschuldigte HaupttäterInnen und BeitragtäterInnen
-----------------------------------------------------------------------------------------

Die offen sichtbar befangenen Amtsorgane KATHREIN & STORMANN amtieren offen sichtbar befangen und übersehen offen sichtbar befangen ihre Dienstpflichten sinngemäß nach:

01 Seite   GRUNDLEGENDE GESETZESTEXTE und KLARE ÖFFENTLICHE
               AUFTRÄGE und eine BEDEUTENDE FESTSTELLUNG des EGMR
01 Seite   AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT & WAHRHEITSFORSCHUNG
               werden offen sichtbar befangen übersehen
01 Seite   BDG § 43 Allgemeine Dienstpflichten
01 Seite   BDG § 45 Dienstpflichten des Vorgesetzten und des
               Dienststellenleiters
01 Seite   CAUSA RANOVSKY - MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ, JUWO, ...
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#9
9 - Die Justizorgane KA & STOR amtieren offen sichtbar befangen. Mehr Text folgt demnächst.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite 94:

Von Beginn der Verfahren bis zum 24.04.2012 werden unwiderlegbare VGE-Tatsachenbeweise, VGE-Beweise, Begründungen, etc. offen sichtbar befangen nicht gewürdigt. Somit werden in einer suggestiven Scheinwelt offen sichtbar befangen verfahrensrelevante Beschlüsse gefasst.

Es geht nicht nur um die Unrichtigkeit einer Gerichtsentscheidung, sondern es geht darum, dass jedes erkennende Gericht nach dem Gesetz die Verpflichtung hat, Beweise aufzunehmen und zu würdigen.

Dies ist gegenständlichen Falls unterblieben, wodurch die Befangenheit der mit der Sache befassten Amtsorgane zu Tage trat, indem nicht einmal die prozessualen Mindesterfordernisse eines ordentlichen Verfahrens eingehalten wurden.

Dies bietet nicht nur Anhaltspunkte für eine nicht objektive Entscheidung der Richter, sondern erweist diesen Objektivitätsmangel geradezu.

Ob die Fähigkeit der Richter zur sachlichen Behandlung im Verfahren fehlte oder der Wille der Richter hierzu ist insofern irrelevant, als dass so oder so eine ganze Kette unsachlicher Entscheidungen bewirkt wurde.

Die Substrate der betroffenen Amtsorgane bilden hinreichende Grundlage für die wohlfundierte Befürchtung der im Verfahren obwaltenden Unsachlichkeit und damit Befangenheit der Amtsorgane und Entscheidungsorgane.

Offen sichtbar befangen können alle Amtsorgane ab Beginn der Verfahren nicht jeden ihnen durch die VGE zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat, wie den täglichen Kindesmissbrauch an Körper, Seele, Geist, Bildung, Erziehung, Sozialem und die schweren Körperverletzungen (Psychosoziale Deprivation) der xxxkinder xxx und xxx nach dem 20.05.2007 von Amts wegen aufklären.

Offen sichtbar befangen können alle Amtsorgane ab Beginn der Verfahren nicht die objektive Wahrheit erforschen und alle Tatsachen aufklären, die für die Beurteilung der Taten und der Beschuldigten von Bedeutung sind.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#10
10 - Die Justizorgane KA & STOR amtieren offen sichtbar befangen. Mehr Text folgt demnächst.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite 95:

Offen sichtbar befangen können alle Amtsorgane ab Beginn der Verfahren die zur Belastung und die zur Verteidigung der Beschuldigten dienenden Umstände nicht mit der gleichen Sorgfalt ermitteln.
Offen sichtbar befangen wurden den VGE zum Beweis bis heute nicht die Stellungnahmen aller abgelehnten Amtsorgane der bisherigen Verfahren gesendet.

-----------------------------------------------------------------------------------------

Offen sichtbar befangen wurden von den betroffenen Amtsorganen unvorstellbare Straftaten im Amt sonder Zahl begangen und von den offen sichtbaren übergeordneten Amtsorganen KATHREIN & STORMANN offen sichtbar befangen gegen bestehende Gesetze geduldet.

Die in jedem Verfahren von den VGE in mühevoller Kleinarbeit von Anfang an aufgezeigten Missstände wurden offen sichtbar befangen von den vorgesetzten Amtsorganen KATHREIN & STORMANN geduldet oder offen sichtbar befangen ,,dienstbehördlich überwacht".

-----------------------------------------------------------------------------------------

Alle betroffenen Amtsorgane einschließlich der offen sichtbar befangen amtierenden Amtsorgane KATHREIN & STORMANN ignorieren - offen sichtbar befangen – beharrlich die ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT AUF KINDESMISSBRAUCH UND BEI SCHWERER KÖRPERVERLETZUNG, siehe

01 Seite   StPO § 78 Anzeigepflicht, Anzeige- und Anhalterecht
01 Seite   ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 ...
01 Seite   ANZEIGEPFLICHT DER ORGANE STRAFANZEIGE help.gv.at
02 Seiten DR ADRIAN HOLLAENDER: ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT
               DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS AN KINDERN

-----------------------------------------------------------------------------------------

VGE-ANTRAG AUF VIDEO-KONFRENZSCHALTUNG ZUM BG xxx.

Begründung: Das Übermaß an Missständen, die offen sichtbar befangen von den übergeordneten bzw. vorgesetzten Amtsorganen FABRIZY-PILNACEK-PLEISCHL-GEYER-KATHREIN-STORMANN geduldet wurden.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#11
11 - Die Justizorgane KA & STOR amtieren offen sichtbar befangen. Mehr Text folgt demnächst.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hilfreiche Beiträge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.