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20120229 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ

Begonnen von Andreas Ranovsky, 26 April 2012, 07:27:34

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Andreas Ranovsky

20120229 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=299.0

26.04.2012 Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.

Möglichkeit: Hilfreiche Beiträge http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
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29.02.2012 Parlamentarische Anfrage zur CAUSA RANOVSKY - MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10785/index.shtml

29.02.2012 PDF https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10785/imfname_244868.pdf

29.02.2012 HTML https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10785/fname_244908.pdf

PDF-VERSION - Die Namen der 6 Abgeordneten wurden mit Tastatur hinzugefügt:

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10785/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012

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ANFRAGE
des Abgeordneten Leopold Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Causa Ranovsky - Missstände in der Justiz

(Persönliche Anmerkung: An dieser Stelle befindet sich in Form zweier Fotos nebeneinander der komplette Artikel vom 15.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH
20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html PAnm-Ende)

Die - auch bereits medial wiederholt ins Zentrum des öffentlichen Interesses gelangte - Causa Ranovsky betreffend die Minderjährigen Christoph Ranovsky und Lucas Ranovsky, beide geboren am 26. 8. 2001, und deren fremdverschuldete Entfremdung von ihren Großeltern Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky (Hauptschuloberlehrerin für Deutsch, Physik und Chemie i.R.) und Herrn Mag. Andreas Ranovsky (Gymnasialprofessor für Sport und Mathematik i.R.) gibt Anlass zur dringenden Aufklärung wesentlicher Missstände.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Justiz nachstehende

10785/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 1 von 3 www.parlament.gv.at
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Anfrage

1.) Wurde die von Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky im Jahre 2010 bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingebrachte Strafanzeige gegen Frau Mag. Katharina Mörwald, Frau Mag. Monika Dünser, Herrn Hofrat Mag. Rudolf Masicek, Herrn Mag. Leopold Oberhofer und Frau Mag. Waltraud Berger von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt an die Korruptionstaatsanwaltschaft abgetreten (bzw. zur Bearbeitung weitergeleitet)?

2.) Wenn ja, wann, zu welcher Aktenzahl und aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmung?

3.) Wer hat bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft den diesbezüglichen Akt bearbeitet und das Ermittlungsverfahren geführt?

4.) War Herr Staatsanwalt Dr. Gerald Denk damals Mitglied der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

5.) Seit wann ist Herr Staatsanwalt Dr. Gerald Denk Mitglied der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

6.) Aufgrund welcher Qualifikation wurde Herr Staatsanwalt Dr. Gerald Denk Mitglied der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

7.) Was ist sein Aufgabenbereich bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

8.) Wie viele und welche Fälle behandelt er derzeit bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

9.) Wie heißen seine unmittelbaren und mittelbaren Vorgesetzten bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

10.) Hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft den Akt betreffend die von Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky im Jahre 2010 bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingebrachte Strafanzeige gegen Frau Mag. Katharina Mörwald, Frau Mag. Monika Dünser, Herrn Hofrat Mag. Rudolf Masicek, Herrn Mag. Leopold Oberhofer und Frau Mag. Waltraud Berger, die von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt an die Korruptionstaatsanwaltschaft abgetreten (bzw. zur Bearbeitung weitergeleitet) wurde, wieder die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt rückabgetreten?

11.) Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?

12.) War zum damaligen Zeitpunkt nicht die Korruptionsstaatsanwaltschaft ex lege für die Führung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches, namentlich bei Verdachtsverfangenheit von Justizorganen, zuständig?

13.) Was besagte § 20a Abs 1 Z 1 StPO in der damals gültigen Fassung?

2 von 3 10785/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) www.parlament.gv.at
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14.) Welche Ermittlungsschritte sind nach der Rückabtretung (Rückmittlung) des vorbesagten
Ermittlungsaktes an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt von letzterer gesetzt worden?

15.) Wurde besagter Ermittlungsakt damals von den (damaligen) Staatsanwälten der
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Frau Mag. Teresa Scherrer und Herrn Erstem Staatsanwalt Mag. Fuchs bearbeitet?

16.) Haben diese staatsanwaltlichen Organe auf Befangenheitsgründe in ihrer Sphäre hingewiesen und diese gemäß den Dienstvorschriften angezeigt?

17.) Ist ein staatsanwaltliches Organ zu einer Befangenheitsanzeige aus eigenem verpflichtet?

18.) Ist Ihnen am 24. 5. 2011 eine Eingabe von Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky, beinhaltend eine Strafanzeige wegen § 295 StGB und weiterer Sachverhalte, zugegangen?

19.) Ist es zutreffend, dass diese Eingabe hernach im Bereich der Justiz verschwunden ist?


20.) Wenn ja, ist die Eingabe inzwischen wieder aufgetaucht?

21.) Wenn ja, wo befindet sich diese Eingabe derzeit und wer bearbeitet sie?

22.) Ist im Sommer 2011 eine (weitere) eine Eingabe von Frau Diplompädagogin Susanna
Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky an Ihr Ministerium (zu Handen von Dr. Stormann), betreffend schwerwiegende Missstände in Pflegschaftsverfahren, gesendet worden?

23.) Welche Verfügungen wurden seitens Ihres - dienstaufsichtsverantwortlichen -
Ministeriums daraufhin getroffen?

24.) Ist es zutreffend, dass besagte Eingabe von Herrn Dr. Stormann an Frau Diplompädagogin
Susanna Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky unerledigt retourniert wurde mit dem sinngemäßen Hinweis, ihn nie wieder zu belästigen? (*)

25.) Wenn ja, wie erklären Sie sich die Vereinbarkeit eines solchen Verhaltens mit der dem Bundesministerium für Justiz obliegenden Dienstaufsichtsverantwortlichkeit?

26.) Ist es üblich, dass die Dienstaufsicht seitens Ihres Ministeriums nicht wahrgenommen wird?

27.) Wenn dies nicht üblich ist, wieso wurde sie dann im vorgenannten Anlassfall
nicht wahrgenommen?

Mag. Roman HAIDER
Christian LAUSCH
Leopold MAYERHOFER
Mag. Harald STEFAN
Bernhard VOCK
Wolfgang ZANGER

10785/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 3 von 3 www.parlament.gv.at

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20110608 BMJ Dr. Erich Michael STORMANN nicht zuständig (*)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,298.0.html

20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html

2 PDF-Anhänge zum Beweis:
20120229 CAUSA RANOVSKY - PARLAMENTARISCHE ANFRAGE - SCAN.pdf
20120229 CAUSA RANOVSKY - PARLAMENTARISCHE ANFRAGE - PDF.pdf

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
20120229 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
SEITE 1 ANTWORT 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=299.0

27.04.2012 REPUBLIK ÖSTERREICH Wien Parlament Anfragebeantwortung zu
der schriftlichen Anfrage betreffend Causa Ranovsky - Missstände in der Justiz

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_10688/index.shtml

27.04.2012 PDF SCANN http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_10688/imfname_251488.pdf

27.04.2012 HTML http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_10688/fname_251776.pdf

Causa Ranovsky - Missstände in der Justiz (10688/AB)

• Übersicht

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl zu der schriftlichen Anfrage (10785/J) der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Causa Ranovsky - Missstände in der Justiz

• Anfragebeantwortung (gescanntes Original) / PDF-IMAGE, 36 KB
Beantwortet durch: Mag. Dr. Beatrix Karl Regierungsmitglied Bundesministerium für Justiz
beantwortet Causa Ranovsky - Missstände in der Justiz (10785/J)
Datum   Stand der parlamentarischen Behandlung   Protokoll

27.04.2012    Einlangen im Nationalrat    

27.04.2012 PDF SCANN http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_10688/imfname_251488.pdf

27.04.2012 HTML http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_10688/fname_251776.pdf

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20120426 DR BEATRIX KARL ANFRAGEBEANTWORTUNG CAUSA RANOVSKY

TRANSKRIPTION NACH BESTEM WISSEN UND GEWISSEN SOWIE OHNE GEWÄHR:

10688/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 3

REPUBUK ÖSTERREICH
DIE BUNDESMINISTERIN FÜR JUSTIZ

BMJ-Pr700010068-Pr 1/2012
Museumstraße 7
1070 Wien
Tel.: +43 1 52152 0
E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

XXIV.GP.-NR
10688/AB
27.Apr 2012
zu 10785/J

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Zur Zahl 10785/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Leopold Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Causa Ranovsky - Missstände in der Justiz" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1,2,10 und 11:

Die Anzeige langte bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt am 24. September 2010 ein und wurde am 27. September 2010 gemäß § 20a Abs. 1 Z 1 StPO (aF) an die damalige Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten, wo sie zu AZ 4 St 194/10i erfasst wurde.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Verfahren jedoch umgehend gemäß § 28a Abs. 2 StPO (aF) an die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt (rück)übertragen, weil ein besonderes öffentliches Interesse wegen der Bedeutung der Straftat oder der Person der Beschuldigten nicht angenommen wurde.

Ein Grund für ein amtswegiges Vorgehen der Oberstaatsanwaltschaft nach § 28 StPO wurde nicht gefunden.

Zu 3 bis 9:

Diese Rückabtretung wurde von dem nach der damals geltenden Geschäftseinteilung zuständigen Sachbearbeiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft verfügt, wobei es sich dabei nicht um den in der Anfrage genannten Staatsanwalt Dr. G. D. handelte.

Mangels eines aus der Anfrage erkennbaren Zusammenhangs mit der hier zur Sprache gebrachten Causa ersuche ich um Verständnis, dass ich von der Beantwortung der diesen Staatsanwalt persönlich betreffenden Fragen Abstand nehmen muss.

Zu 12 und 13:

Nach der Bestimmung des § 20a Abs. 1 Z 1 StPO idF BGBl. 12009198 oblag der Korruptionsstaatsanwaltschaft im hier relevanten Zeitraum für das gesamte Bundesgebiet unter anderem auch wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 StGB die Leitung

1 von 3 www.parlament.gv.at

10688/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 2 von 3

des Ermittlungsverfahrens, dessen Beendigung im Sinne des 10. und 11. Hauptstückes sowie die Einbringung der Anklage und deren Vertretung im Hauptverfahren und im Verfahren vor dem Oberlandesgericht.

Diese Bestimmung ist jedoch untrennbar mit der Bestimmung des § 28a Abs. 2 StPO in der damals geltenden Fassung zu sehen, wonach die Korruptionsstaatsanwaltschaft das Verfahren an die sonst nach den Bestimmungen der § 25 und 26 StPO zuständige Staatsanwaltschaft übertragen kann, wenn mit Blick auf die Bedeutung der Straftat oder die Person des Beschuldigten kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Zu 14:

Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt hat nach dem mir vorliegenden Bericht sämtliche bezughabende, im Zusammenhang mit dem Pflegschaftsverfahren des Bezirksgerichtes Mödling stehende Akten des genannten Bezirksgerichtes sowie des Landesgerichtes Wr. Neustadt beigeschafft, eingesehen und die zur Bearbeitung des angezeigten Sachverhalts verfahrensrelevanten Kopien hergestellt, wobei der Beurteilung überdies die umfangreichen Eingaben der Anzeiger zu Grunde gelegt wurden.

Zu 15 bis 17:

Gemäß § 47 StPO ist jedes Organ der Staatsanwaltschaft verpflichtet, sich der Ausübung seines Amtes zu enthalten und seine Vertretung zu veranlassen, wenn einer der in Abs. 1 dieser Bestimmung genannten Gründe vorliegt.

Nach den mir vorliegenden Informationen lassen sich jedoch weder aus dem Akt noch aus dem Geschäftsbehelf irgendwelche Anhaltspunkte für eine allfällige Befangenheit der mit diesem Fall befassten Justizmitarbeiter bzw. für eine unsachliche Bearbeitung des Verfahrens entnehmen, weshalb ich um Verständnis ersuche, dass von der Beantwortung dieser personenbezogenen Fragen Abstand genommen wird.

Zu 18 bis 21:

Die in der Anfrage erwähnte Eingabe vom 24. Mai 2011 wurde auf Grund des darin explizit zum Ausdruck gebrachten Anzeigewillens von der für Einzelstrafsachen zuständigen Fachabteilung meines Hauses am 30. Mai 2011 an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet.

Das sodann von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde am 19. Juli 2011 gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.

Eine weitere Eingabe an das Bundesministerium für Justiz vom 14. Juli 2011, mit der sich die Einschreiter nach dem Stand der Bearbeitung ihrer Strafanzeige erkundigten, wurde unter Abgabenachricht ebenfalls an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet.

Zu 22 bis 27:

Die familienrechtliche Fachabteilung hat beiden Einschreitern mehrmals auf deren Eingaben geantwortet, zuletzt etwa am 13. Jänner 2011, am 10. Februar 2011, am 12. April 2011 und

2 von 3 www.parlamen.tgv.at

10688/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 3 von 3

am 8. Juni 2011. In den Schreiben wurden sie über das laufende Legislativprojekt einer Reform des Obsorge- und Besuchsrechts informiert sowie darüber in Kenntnis gesetzt, dass die von ihnen kritisierten pflegschaftsgerichtlichen Entscheidungen Akte der unabhängigen Rechtsprechung darstellen und somit der Überprüfung oder gar Abänderung durch das Bundesministerium für Justiz entzogen sind.

Dem Bundesministerium für Justiz kommt gemäß § 4 Abs. 2 BMG unter anderem die Aufgabe zu, Missstände, die es bei Ausübung der Dienstaufsicht feststellt, mit den ihn gesetzlich zu Gebote stehenden Mitteln unverzüglich abzustellen. Unter Dienstaufsicht ist die generelle Kontrolle der Aufgabenerfüllung unter Bedachtnahme auf die festgelegten Ziele sowie die Überwachung der Einhaltung der allgemeinen Dienstpflichten zu verstehen.

Wird dem Bundesministerium für Justiz ein Sachverhalt zur Kenntnis gebracht, der Anlass gibt, dienstaufsichtsbehördliche Erhebungen in die Wege zu leiten, so wird in Wahrnehmung der in § 4 Abs. 2 BMG normierten Pflichten in der Regel der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichts mit diesen betraut und ersucht, über die Ergebnisse seiner Erhebungen sowie allenfalls getroffene oder in Aussicht genommene Maßnahmen der Dienstaufsicht zu berichten.

Sofern jedoch mit einer Beschwerde eine inhaltliche Kontrolle der Aufgabenerfüllung bezweckt wird, werden damit keine Fragen der Dienstaufsicht angesprochen, sondern vielmehr Themen, die auf Grund des in der österreichischen Bundesverfassung verankerten Prinzips der Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung nur im Rechtsmittelweg überprüfbar sind.

Wien, 26. April 2012

Beatrix Karl (*)

Dr. Beatrix Karl

3 von 3 www.parlament.gv.at

(*) Anmerkung: Eigenhändige Unterschrift

2 PDF-ANHÄNGE ZUM BEWEIS:
20120427 CAUSA RANOVSKY - ANTWORT DR BEATRIX KARL SCAN.pdf
20120426 CAUSA RANOVSKY - ANTWORT DR BEATRIX KARL PDF.pdf

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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#2
20120229 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
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20120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html

20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHT - OTS ON AIR
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html

20120426 STRAFANZEIGE - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,353.0.html

20120425 KATHREIN STORMANN - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

20120412 MEDIENGESPRÄCH MISSSTÄNDE IN JUSTIZ JUWO KINDERHEIM PSYCHIATRIE 
Großeltern kämpfen um ihre Enkelkinder -
SUPERGAU IM FAMILIENRECHT -
SCHÄDIGEN KRANKE SYSTEME DAS KINDESWOHL?
MILLIARDENGRAB STATT FAMILIÄRER GEBORGENHEIT?

Teilnehmer:
Nationalratsabgeordneter Leopold MAYERHOFER
Rechtsanwalt Dr. Adrian HOLLAENDER
Dipl.Päd. Susanna RANOVSKY, HS-Oberlehrerin für D, PH-CH iR
Mag. Andreas RANOVSKY, GYM-Professor für Sport und Mathematik iR

http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.html

20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html

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Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

Ranovsky Zwillinge - Im Zentrum steht das Kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html

Ranovsky Zwillinge - Inhaltsverzeichnis alle Links
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,333.0.html

Vorangestellt wird einem VGE-Schriftsatz AKTUELL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,264.0.html

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#3
20120229 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
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20120229 Parlament CAUSA RANOVSKY Anfrage Antwort 1 2 10 11
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,404.0.html

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