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20110606 An s.g. Leitendenden StA Dr. Michael STORMANN

Begonnen von Andreas Ranovsky, 26 April 2012, 13:56:30

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Andreas Ranovsky

26.04.2012 Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
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Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen? MEIN BEZIRK
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html

20110608 BMJ Dr. Erich Michael STORMANN nicht zuständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,298.0.html

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An s.g. Leitendenden STA Dr. Michael STORMANN, wenn abwesend STV

Dipl. Päd. Susanna und Mag. Andreas Ranovsky (VGE)
Markt 349, 2880 Kirchberg, Mail: xxx
Tel und Fax: 02641-2101, Fax bitte telefonisch voranmelden


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EILT SEHR – SEHR DRINGEND – EILT SEHR – SEHR DRINGEND

06.06.2011 an den sehr geehrten Leitenden STA Dr. Michael STORMANN, wenn temporär abwesend, an den diensthabenden STV

BMJ – Museumstrasse 7, 1070 Wien

Sehr geehrter Herr Doktor!

Betrifft: Bezirksgericht xxx Pflegschaftsakt xxx Ps xxx/xxx
mit ZENTRUM KINDESWOHL von xxx und xxx,
beide * xxx.

In 18 Verfahrensmonaten wurde von jedem betroffenen Richter, Staatsanwalt und Bezirksanwalt erwogen und entschieden ausschließlich in einer suggestiven Scheinwelt.

Nach dem 20.11.2009: Missstände von Befangenheit bis Amtsmissbrauch

Kein einziger von 100 VGE-Tatsachenbeweisen wurde real gewürdigt.

Kein einziger beantragter verfahrensrelevanter Akt wurde beigeschafft.

Aus der Sicht der höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen väterlichen Großeltern liegt vor: SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG IN DER FREMDE, psychosoziale Deprivation nach OGH 11Os46/95 30.05.1995.

Nur eine sofortige Rückführung zu den VGE kann den enorm hohen Schaden begrenzen – sinngemäß nach OGH 8Ob662/88 24.11.1988.

Als Spitze eines Eisberges dürfte der Fall von öffentlichem Interesse sein.

Die VGE ersuchen höflichst um sofortige Wahrnehmung der Dienstpflichten des Vorgesetzten und des Dienststellenleiters gemäß § 45 BDG.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
06.06.2011 An s.g. Leitendenden STA Dr. Michael STORMANN SEITE 2:
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Inhaltsverzeichnis 06.06.2011 VGE Ranovsky an Dr. Michael STORMANN

01 Seite   Anschreiben mit Anträgen, Anmerkungen und Begründungen

01 Seite   Inhaltsverzeichnis 06.06.2011 VGE an Dr. Michael STORMANN

02 Seiten Gegenseitige VGE-Vollmachten

01 Seite   Eidesstattliche Sachverhaltsdarstellung der VGE über das beste
               Wohlergehen der Zwillinge bis zum 20.05.2007

01 Seite   IN DER REALITÄT STEHT FEST

01 Seite   Weitere VGE-Anträge, Anmerkungen und Begründungen

01 Seite   BDG § 45 Dienstpflichten des Vorgesetzten und des
               Dienststellenleiters

08 Seiten bis hierher 06.06.2011 VGE Ranovsky an Dr. STORMANN

06 Seiten 20.11.2009 BG xxx Protokoll über die wahrheitsgemäße
               VGE-Einvernahme

04 Seiten 08.04.2011 OLG WIEN Beschluss: Die Präsidentin, der V-
               Präsident & alle übrigen Richter des LG WN sind ausgeschlos=
               sen bezüglich Fortführung des E-Verfahrens gegen die Richter
               MÖRWALD-DÜNSER-MASICEK-OBERHOFER-BERGER wegen
               eines kollegialen Naheverhältnisses zu den KollegInnen.

03 Seiten 27.05.2011 VGE an BG xxx FRISTSETZUNSANTRÄGE

10 Seiten 20.05.2011 NEUERUNGEN und VGE-ANTRÄGE an BG xxx –
               DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

211 Seiten 24.04.2011 NEUERUNGEN und VGE-ANTRÄGE an BG xxx

242 Seiten insgesamt 06.06.2011 VGE Ranovsky an Dr. STORMANN

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

06.06.2011 An s.g. Leitendenden STA Dr. Michael STORMANN SEITE 7:
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WEITERE VGE-ANTRÄGE, BEGRÜNDUNGEN UND ANMERKUNGEN

Vorangestellt wird 1. Die Ablehnung aller betroffenen Richter ist und bleibt aufrecht. Weitere rechtliche Schritte der VGE gegen Richter ua wegen andauernder höchster Gefährdung des Kindeswohls vorbehalten.

2. Soweit in diesem Schreiben personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen.

3. Alle Verfahren bezüglich xxx und xxx betreffen wegen schwerer Körperverletzung (OGH 11Os46/95 30.05.1995 über psychosoziale Deprivation) vorläufige existenzielle Maßnahmen bezüglich Kindeswohl und sind mit besonderer Beschleunigung zu führen, analog ABGB § 215 als auch § 9 StPO – sofortige Entlassung Unschuldiger aus Haft oder Gefangenschaft – so wie sofortige Rückkehr in die Heimat der bezüglich Kindeswohl real guten VGE-Familie sinngemäß nach OGH 8Ob662/88 24.11.1988.

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Nach mehr als 18 Monaten Verfahrensverschleppung (offen sichtbare Missstände von Befangenheit bis Amtsmissbrauch) und wegen höchster Gefährdung des Enkel-Kindeswohls beantragen die VGE sofortige Beschlüsse über die vorläufige und rechtswirksame Obsorge für die Zwillinge sowie die sofortige und rechtswirksame Rückführung der Enkelkinder in die wohltuende Heimat bei den VGE beschließt.

VGE-Begründungen (100 VGE-Tatsachenbeweise sowie 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 Zeugen, VGE-Dokumente, etc ) im gesamten Akt und in den beiliegenden NEUERUNGEN.

In einer suggestiven Scheinwelt wurden offen sichtbar befangen krasse Fehlurteile gegen die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE gefällt, die mit diesem Antrag sofort und von Amts wegen aufzuheben sind - sinngemäß begründet durch den beiliegenden Beschluss des OLG WIEN 31 Ns 17/11y vom 08.04.2011.

Gesetzestexte und Judikatur, die für die VGE spricht, haben die höchst besorgten VGE im Rahmen der Pflegschaftsverfahren in hoher und genügender Anzahl bereits nachweislich und schriftlich angeführt.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#3
06.06.2011 An s.g. Leitendenden STA Dr. Michael STORMANN SEITE 8:
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BDG § 45 Dienstpflichten des Vorgesetzten und des Dienststellenleiters

Beamten-Dienstrechtsgesetz § 45 

Dienstpflichten des Vorgesetzten und des Dienststellenleiters

§ 45. (1) Der Vorgesetzte hat darauf zu achten, daß seine Mitarbeiter ihre dienstlichen Aufgaben gesetzmäßig und in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise erfüllen. Er hat seine Mitarbeiter dabei anzuleiten, ihnen erforderlichenfalls Weisungen zu erteilen, aufgetretene Fehler und Mißstände abzustellen und für die Einhaltung der Dienstzeit zu sorgen. Er hat das dienstliche Fortkommen seiner Mitarbeiter nach Maßgabe ihrer Leistungen zu fördern und ihre Verwendung so zu lenken, daß sie ihren Fähigkeiten weitgehend entspricht.

(2) Der Leiter einer Dienststelle oder eines Dienststellenteiles hat außerdem für ein geordnetes Zusammenwirken der einzelnen ihm unterstehenden Organisationseinheiten zum Zwecke der Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung sowie einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Geschäftsgebarung zu sorgen.

(3) Wird dem Leiter einer Dienststelle in Ausübung seines Dienstes der begründete Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung bekannt, die den Wirkungsbereich der von ihm geleiteten Dienststelle betrifft, so hat er dies, sofern er nicht ohnehin gemäß § 109 Abs. 1 vorzugehen hat, unverzüglich der zur Anzeige berufenen Stelle zu melden oder, wenn er selbst hiezu berufen ist, die Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht richtet sich nach § 78 der Strafprozessordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631.

(4) Keine Pflicht zur Meldung nach Abs. 3 besteht,
1. wenn die Meldung eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, oder
2. wenn und solange hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, die Strafbarkeit der Tat werde binnen kurzem durch schadensbereinigende Maßnahmen entfallen.

Quelle 19.02.2011: www.ris.bka.gv.at
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Persönlicher Hinweis zur verfahrensrelevanten Dienststellen-Hierarchie: BG - LG - OLG - BMJ
Neuerungen, Anträge, Fristsetzungsanträge zum Beweis werden seit einem Jahr nicht bearbeitet. ...
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.