20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 ANTWORT 6
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0BEITRAG IN ARBEIT - BITTE UM GEDULD UND VERSTÄNDNIShttp://kind24.co.at/page/inland DR. ANGELIKA SCHLAGER, GERHARD MÄNNL - Community
www.kind24.co.at 06.11.2014 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT http://www.amazon.de/28.03.2015 PAS SYMPOSIUM DOKUMENTATION ZITATE:http://kind24.co.at/events/pas-symposium?xg_source=activityPAS Symposium Hinzugefügt von Bürgerinitiative Kinderrechte
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Event-Details
Zeit: 28. März 2015 von 14:00 bis 18:00
Standort: Ärztekammer Wien
Straße: Weihburggasse 10-12
Stadt/Ort: 1010 Wien
Website oder Karte:
http://www.aekwien.at/Event-Typ: symposium
Organisiert von: Bürgerinitiative Kinderrechte
Symposium Aufnahme: https://www.reflex.at/~michael.strauss/downloads/pas.mp3 Parental alienation syndrome ist in Österreich weitgehend unbekannt. Der Psychiater Richard Gardner beschrieb PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) 1985. Für Kinder ist Entfremdung von einer Bezugsperson besonders in jungen Jahren hochtraumatisch und schädigend für das weitere Leben. Viele Behörden unterstützen Entfremdung, entweder aus Unwissenheit über die Auswirkungen oder weil es nicht wichtig erscheint. Uns ist dieses Thema jedoch sehr wichtig, wie wir sowohl im „Schwarzbuch Familienrecht Österreich“ als auch im „Schwarzbuch Jugendwohlfahrt“ deutlich veranschaulichen. Es handelt sich um einen psychosozialen Mechanismus, der die aggressive Zurückweisung eines Elternteils / einer Bezugsperson bewirkt. Vor allem Psychiater, Kinderärzte und Allgemeinmediziner können mit den Folgen von PAS konfrontiert sein. Die Bedeutung reicht über die Medizin hinaus und greift auf Recht, Sozialarbeit und kindliche Entwicklung über.Am 28. März 2015 findet das Symposium von 14:00 bis 18:00 in 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 statt, bei dem Experten Kurzreferate halten und für Diskussionen zur Verfügung stehen. Leider ist Filmen verboten, es gibt Fotos und eine Tonaufnahme wird angefertigt.
PAS Programm.pdfhttp://api.ning.com/files/afJNJUtdOc5KZ9LEaceSEvFlQc1NEMRWxSR8g2IF6KxucSbnBYs22Jjq6AUXcErGEmHLWIn3V0WoondW99-XqNjwXykI7IsV/PASProgrammfinal.pdfKurzfassung Missliwetz PAS Symposium Teil 1 28.3.15.pdfhttp://api.ning.com/files/3BUwwLuJMnRo55JuwtLi32kMMXWAsTcoW17okzPiMSs0bzs4NHfM6bJ3dnnstz8LuVxa0OLvWRrF4Uxsyrl4TwwoNPWNsQKG/KurzfassungMissliwetzPASSymposiumTeil128.3.15.pdfKurzfassung Missliwetz PAS Symposium Teil 2 28.3.15.pdfhttp://api.ning.com/files/3BUwwLuJMnStH*5ec83Fp3y20ZJaBj9q0AXAdBLLpdZkfGW-EAvgCXciaAnWqPyYRMgT3XrqbtHibbuaMGT7AQqHrbG5*Qfa/KurzfassungMissliwetzPASSymposiumTeil228.3.15.pdfBergmann: Die Stellung von PAS in der deutschen Rechtsprechung.docxRheydter Modell-1.docxFuchs PAS Symposium 28.3.15.pdfhttp://api.ning.com/files/3BUwwLuJMnQH7fjf-CpXlEKjBKm42V9uX37CJ11Y0IkkNuMzs*AB41ChoHeigHPgvgJxxkOO4y0U-uepHveuMLy1ezGEBNrf/FuchsPASSymposium28.3.15.pdfWenzel PAS Symposium 28.3.15.pdfhttp://api.ning.com/files/3BUwwLuJMnTK*ZIfCv1McvII3id6k3LgNoPNmdtFhwLhk-dUUPTyiHLJYUxxVQJe6bgL6LuJnHVRVTm4V4z4M2p3XBLJlDYi/WenzelPASSymposium28.3.15.pdfHochrechnung Missliwetz 28.3.15 PAS Symposium.pdfhttp://api.ning.com/files/3BUwwLuJMnR8T5s06ugK1tUFlkhfEViOeBpvVCwTrB8VqScLQ99oKt8nkaB-uhXL3fkn9HylnvedhWicOs9YurYB34q2r1FL/HochrechnungMissliwetz28.3.15PASSymposium.pdfZITATE-ENDE (Persönlicher Hinweis: 1 geringfügige Tippfehler-Korrektur: Teil 2)
Zur Dokumentation und zum Beweis:
http://api.ning.com/files/afJNJUtdOc4WcLuNMESERY5RL0BbAZJKY6mpKDs0UreNdmWPIYDL40CfzTBa8ZvMv4rm4l9PUraajNZ43WmqT4qzIcET9WtG/Pas1.jpgxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
http://api.ning.com/files/afJNJUtdOc6LnvjOaFSguWx3Lz*XanQCZGyNBT2Y2WK2dEb2NCbQvFa8KJJJhadb9LgwvfVS9iPeu81Vy5iCy7dVmh0JKwhE/Pas2.jpgxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.
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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT: IRREVERSIBLE SCHÄDEN AM KINDESWOHL / IRREVERSIBLE SCHÄDEN AM MENSCHENKINDESWOHL, SEELENMORD AN KINDERN / SEELENMORD AN MENSCHENKINDERN, TÄGLICHER KINDESMISSBRAUCH AN KÖRPER, SEELE, GEIST, BILDUNG, ERZIEHUNG, SOZIALEM, ...Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=14.0 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH: Verdacht: DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH, schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für Menschenkinder, Folter (EMRK), Menschenhandel, Wiederbetätigung (UNWERTES LEBEN), Sklaverei, Völkermord, schwerer gewerblicher Betrug, uvam. Sachverhalt: Kindgemäße "EXTREMSPORTLER" (bei den VGE VOLL FIT - gesunde, fröhliche, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder - www.ranovsky.at) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie in der Fremde festgehalten. Viele Jahre lang werden keine Zeugen, Dokumente und unwiderlegbaren Tatsachenbeweise (Fotos, Screens, DVD-Szenen) der VGE gewürdigt, die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert, entschieden wird in einer suggestiven Scheinwelt. (Entschieden wird in einer kranken Scheinwelt.) Vollständiges Versagen der Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht. Vollständiges Versagen fast aller aktenführenden und informierten Amtsträger der Republik Österreich betreffend ihrer beruflichen Sorgfaltspflichten. HISTORISCHE KATASTROPHE KINDERHEIME ÖSTERREICH. Schwerkriminelle Amtsträger, Täter und Verdächtige werden geschützt, sie schützen sich selbst und gegenseitig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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VORANGESTELLT WIRD: UNFASSBAR: Äußerungen bei Gericht dürfen Lügen sein. 29.04.2015 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT: FAST 5,5 JAHRE WERDEN ALLE BESCHLÜSSE, etc AUSSCHLIESSLICH AUF ÄUSSERUNGEN (LÜGEN) DER ANTRAGSGEGNER GEFASST. ES GIBT KEINEN EINZIGEN TATSACHENBEWEIS GEGEN DIE VGE ZUM SACHVERHALTSZEITRAUM Mitte Jänner 2002 - 20.05.2007 etwa 17 Uhr (NACHHALTIGE TRENNUNG).List OGH 9Os56/69 04.11.1971 bloße Parteivorbringen Vorspiegelung
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=345.0OGH 9Os56/69 vom 04.11.1971 KURZ UND BÜNDIG - bloße Parteivorbringen - bewußt unrichtig - verkörpern noch nicht Tatbestandsmerkmal der List - LIST, wenn regelmäßig - durch Beweismittel gestützt - um die Behörde in Irrtum zu führen - Vorspiegelung - Täuschungshandlungen
OGH 9Os56/69 vom 04.11.1971 Rechtliche BeurteilungWie der Oberste Gerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (siehe zB SSt 25/37, 29/86; RiZ 1971, 28), verkörpern bloßes Parteivorbringen und bloße Parteibehauptungen in einem behördlichen Verfahren, in welchem von Amts wegen die Wahrheit zu erforschen ist, auch dann, wenn sie bewusst unrichtig sind, grundsätzlich noch nicht das Tatbestandsmerkmal der List gemäß § 197 StG.
Ein solches falsches Vorbringen wird aber jedenfalls regelmäßig zur List, wenn es der Täter - wie hier - durch Urkunden oder andere Beweismittel zu stützen gesucht hat.
Bedient sich eine Partei vor einer Behörde solcherart zusätzlich falscher Beweismittel (oder sonstiger - über eine bloße Behauptung hinausgreifender - Vorspiegelungen), um die Behörde in Irrtum zu führen und in ihren Verfügungen rechtswidrig zu beeinflussen, so fallen dieser Partei objektiv zur Irreführung geeignete Täuschungshandlungen, also "listige Vorstellungen und Handlungen" im Sinne des § 197 StG zur Last.
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Die hier veröffentlichten Dokumente gelten sinngemäß für alle Rechtssachen und für alle Strafsachen der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE.
27.03.2015 Aus einer Rechtssache der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE (teilanonymisiert):SEITE 61:VGE-RECHTSMITTEL, ANTRÄGE, SACHVERHALTE, BEGRÜNDUNGEN etc
(HINWEIS: TEIL-ANONYMISIERT) ANTRAG AUF ABLEHNUNG DER RICHTERIN MAG. MD WEGEN OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT IN DIESER RECHTSSACHE SOWIE IN ALLEN RECHTSSACHEN sowohl von Dipl. Päd. Susanna RANOVSKY als auch Mag. Andreas RANOVSKY sowie deren Kinder und Kindeskinder „auf immer und ewig“.
ANTRAG AUF ABLEHNUNG ALLER AMTSTRÄGER BETREFFEND DIENSTAUFSICHT ÜBER DIE RICHTERIN MAG. MD UND ALLER PERSONEN, DIE IHRE STELLUNGNAHME VOM 08.03.2015 UNTERSTÜTZEN, WEGEN OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT IN DIESER RECHTSSACHE SOWIE IN ALLEN RECHTSSACHEN sowohl von Dipl. Päd. Susanna RANOVSKY als auch Mag. Andreas RANOVSKY sowie deren Kinder und Kindeskinder „auf immer und ewig“.
ANTRAG AUF ABLEHNUNG MAG. KW (KINDERHEIM) UND ALLER PERSONEN, DIE IHRE STELLUNGNAHME VOM 08.03.2015 UNTERSTÜTZEN, WEGEN OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT IN DIESER RECHTSSACHE SOWIE IN ALLEN RECHTSSACHEN sowohl von Dipl. Päd. Susanna RANOVSKY als auch Mag. Andreas RANOVSKY sowie deren Kinder und Kindeskinder „auf immer und ewig“.
ANTRAG AUF ABLEHNUNG ALLER AMTSTRÄGER BETREFFEND DIENSTAUFSICHT über MAG. KW (KINDERHEIM) UND ALLER PERSONEN, DIE IHRE STELLUNGNAHME VOM 08.03.2015 UNTERSTÜTZEN, WEGEN OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT IN DIESER RECHTSSACHE SOWIE IN ALLEN RECHTSSACHEN sowohl von Dipl. Päd. Susanna RANOVSKY als auch Mag. Andreas RANOVSKY sowie deren Kinder und Kindeskinder „auf immer und ewig“.
BEGRÜNDUNG: Die Personen ignorieren beharrlich alle VGE-Beweismittel und befürworten insgesamt mehr als 5 Jahre ohne jegliches Beweismittel gegen die VGE (bis zur Trennung am 20.05.2007) die ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG (PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION) DER RANOVSKY ZWILLINGE in der Fremde. Sie haben vollständig versagt. Sie befassen sich nur mit den Symptomen und können nicht die wahren Ursachen erkennen: TRENNUNG von der besten Sicherung & Förderung des Enkel-Kindeswohls bei den real korrekten und tadellosen VGE.
SEITE 62:ES SIND BEREITS EXTREM HOHE SCHÄDEN EINGETRETEN, DIE MIT JEDEM TAG GRÖSSER WERDEN. ES BESTEHT TÄGLICH ALLERHÖCHSTE GEFAHR IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHENKINDESWOHL.
NEUERLICHER ANTRAG AUF SOFORTIGE RECHTSKRÄFTIGE UND RECHTSGÜLTIGE RÜCKFÜHRUNG DER RANOVSKY ZWILINGE IN DIE FAMILIE DER REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADEL-LOSEN VGE OHNE WENN UND ABER SOWIE „AUF IMMER UND EWIG“.
NEUERLICHER ANTRAG AUF SOFORTIGE RECHTSKRÄFTIGE UND RECHTSGÜLTIGE OBSORGEÜBERTRAGUNG BETREFFEND DIE RANOVSKY ZWILLINGE AUF DIE REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE OHNE WENN UND ABER SOWIE
„AUF IMMER UND EWIG“.
ANTRAG: ALLE ANTRAGSGEGNER-ANTRÄGE GEGEN DIE VGE IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SIND VOLLSTÄNDIG NICHTIG UND SOFORT RECHTSKRÄFTIG UND RECHTSGÜLTIG, OHNE WENN UND ABER SOWIE „AUF IMMER UND EWIG“ ABZUWEISEN.
ANTRAG: ALLEN BISHERIGEN VGE-ANTRÄGEN IN DER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE IST SOFORT RECHTSKRÄFTIG UND RECHTSGÜLTIG STATTZUGEBEN.
WEITERE BEGRÜNDUNGEN im gesamten heutigen VGE-Schriftsatz und im gesamten Akt. Alle Verfahren in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE beruhen ausschließlich auf LISTIGEN „AUFGETRAGENEN ÄUSSERUNGEN“ OHNE JEGLICHES BEWEISMITTEL GEGEN DIE VGE BIS ZUR NACHHALTIGEN TRENNUNG AM 20.05.2007. Hunderte unwiderlegbare VGE-TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER, servusTV und ORF, alle weiteren VGE-Beweismittel, Begründungen, etc wurden von allen verfahrensrelevanten Amtsträgern beharrlich ignoriert.
AUF GRUND DER VGE-BEWEISMITTEL UND DER AKTEN STEHT FEST: Die abgelehnten Personen sind befangen und von den Verfahren „auf immer und ewig“ ausgeschlossen.
LOGISCHE UND SCHLÜSSIGE FOLGERUNGEN: Es wird allen ANTRÄGEN DER VGE in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE vollinhaltlich stattgegeben.
SEITE 76: (Seite 74ff: 20.03.2015 VGE-Stellungnahme zur "Aufgetragenen Äußerung" einer uns unbekannten Person aus der RAK HG vom 10.03.2015:)
HINWEIS: TEIL-ANONYMISIERTZUSAMMENFASSUNG:
Auch nach Jahren gelingt es der Kanzlei HG nicht, einen einzigen ernstzunehmenden Beweis für eine ihrer „Aufgetragenen Äußerungen“ (LÜGEN) zu erbringen. Alles erschöpft sich in Meinungen, vermeintlichen Meinungen von namentlich nicht genannten Personen.
Der Name des tatsächlich verantwortlichen Rechtsanwaltes wird den VGE auch nach Jahren noch immer nicht genannt.
Alle Äußerungen konnten von den VGE bisher durch unwiderlegbare Tatsachenbeweise, Zeugenaussagen und Beweismittel widerlegt werden.
Manche Anschuldigungen sind insofern einfach lächerlich, da sie auf den KV selbst zurückfallen würden oder ganz einfach widerlegt werden können. Hätte es keine Arztbesuche gegeben, so wäre der Mutter-Kind-Pass nicht ausgefüllt. Man braucht ja nur nachzuschauen. Wäre er nicht ausgefüllt, so hätte der KV seine Pflichten versäumt. Der KV hat ja die Obsorge, nicht die VGE. Außerdem stand das „TEAM RANOVSKY“ in Kirchberg am Wechsel unter Aufsicht des Jugendamtes NEUNKIRCHEN. Auch der vom Gericht bestellte Gutachter Primarius Dr. WG, dessen Untersuchung sich auch auf die VGE erstreckte, konnte nach eingehender Untersuchung nur Positives über den Pflegeplatz bei den VGE berichten.
Siehe B02ff, B07 ZITAT:
Der Pflegeplatz bei den väterlichen Großeltern ist nicht austauschbar. Eine Gefährdung des Kindeswohls bei einem Verbleib in Pflege und Erziehung des Kindesvaters im Haushalt der väterlichen Großeltern in Kirchberg ist nicht zu befürchten. Die Kinder haben dort auch bezüglich der Zukunftsperspektive alle Bedingungen erfüllt, die sie für die weitere Entwicklung und Reife benötigen. ZITAT-ENDE
SEITE 77: WEITERE VGE-BEGRÜNDUNGEN, die auf die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE vollinhaltlich zutreffen, siehe auf den folgenden Seiten des VGE-Schriftsatzes:
HINWEIS: TEIL-ANONYMISIERTMissliwetz/Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
„Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich“: Einladung (24.11.2014), Buch-Umschlag (2S)
ZITATE: Diese Dokumentation zeigt, wie es um Kinderrechte in Österreich tatsächlich bestellt ist. … Es wird mit zweierlei Maß gemessen, jedes Argument wird je nach Bedarf verwendet – Willkür bei den Behörden, Familiengerichten und den Sachverständigen ... Entfremdung der Kinder zu den Bezugspersonen wird aktiv unterstützt.
Etwa 11.000 Kinder sind in Österreich fremduntergebracht, in den Wohngemeinschaften der freien Träger des Jugendamtes geschehen Vergewaltigungen und Misshandlungen, es geht den Kindern somit wesentlich schlechter als Zuhause. Wer das Kind hat, hat das Sagen. Das Kindeswohl ist eine leere Worthülse, wird verwendet und definiert je nach Bedarf.
Die Einzelfallthese ist hiermit widerlegt, etwa 70 Schicksale und andere zitierte Berichte aus den Medien belegen grobe systematische Missstände, stellvertretend für tausende Schicksale. ZITATE-ENDE
ANTRÄGE / ANTRAG AUF:
Wahrheitsgemäße Einvernahme des KV.
Bekanntgabe des vollständigen Namens des für die „aufgetragenen Äußerungen“ verantwortlichen Mitarbeiters der RAK HG.
Kontradiktorische Einvernahme der Haupterzieherin IA.
Antrag auf Unterlassung unangebrachter, unsachgemäßer und herabwürdigender Äußerungen durch die RAK HG und andere.
Vollinhaltliche Ablehnung aller bisherigen und zukünftigen Anträge jedes Antragsgegners gegen die VGE in der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE.
SEITE 78: Einladung zur Buchpräsentation24.11.2014 Presseclub Concordia 10:00, 1010 Wien, Bankgasse 8
Missliwetz/Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT„Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich“
Dieses Dossier zeigt, wie es um Kinderrechte in Österreich tatsächlich bestellt ist. Gefahr im Verzug bedeutet Abnahme, egal ob es dem Kind schlecht geht oder ob die Abnahme nur aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Es gibt keine Möglichkeit der wirksamen Beschwerde, Akteneinsicht beim Jugendamt ist Glückssache. Es wird mit zweierlei Maß gemessen, jedes Argument wird je nach Bedarf verwendet – Willkür bei den Behörden, Familiengerichten und den Sachverständigen, die pekuniäre Interessen verfolgen. Entfremdung der Kinder zu den Bezugspersonen wird aktiv unterstützt.
Etwa 11.000 Kinder sind in Österreich fremduntergebracht, in den Wohngemeinschaften der freien Träger des Jugendamtes geschehen Vergewaltigungen und Misshandlungen, es geht den Kindern somit wesentlich schlechter als Zuhause. Wer das Kind hat, hat das Sagen. Das Kindeswohl ist eine leere Worthülse, wird verwendet und definiert je nach Bedarf.
Die Einzelfallthese ist hiermit widerlegt, etwa 70 Schicksale und andere zitierte Berichte aus den Medien belegen grobe systematische Missstände, stellvertretend für tausende Schicksale.
Johann Missliwetz, geboren 1950, studierte Medizin an der Universität Wien. Von 1975 bis 2014 war er im Department für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Wien beschäftigt. Er lehrt als Professor für Gerichtliche Medizin und ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher medizinischer Publikationen, aber auch belletristischer Werke.
Angelika Schlager, geboren 1966, studierte und promovierte an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Sie arbeitete mit Johann MISSLIWETZ im medizinischen Bereich. 2012 gründete sie gemeinsam mit Kerstin Freudenberg die Bürgerinitiative Kinderrechte.
SEITE 79: Missliwetz | Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
„Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich“SEITE 80(80): Diese Dokumentation zeigt, wie es um Kinderrechte in Österreich tatsächlich bestellt ist. Gefahr im Verzug bedeutet Abnahme, egal ob es dem Kind schlecht geht oder ob die Abnahme nur aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Es gibt keine Möglichkeit der wirksamen Beschwerde, Akteneinsicht beim Jugendamt ist Glückssache. Es wird mit zweierlei Maß gemessen, jedes Argument wird je nach Bedarf verwendet – Willkür bei den Behörden, Familiengerichten und den Sachverständigen, die pekuniäre Interessen verfolgen. Entfremdung der Kinder zu den Bezugspersonen wird aktiv unterstützt.
Etwa 11.000 Kinder sind in Österreich fremduntergebracht, in den Wohngemeinschaften der freien Träger des Jugendamtes geschehen Vergewaltigungen und Misshandlungen, es geht den Kindern somit wesentlich schlechter als Zuhause. Wer das Kind hat, hat das Sagen. Das Kindeswohl ist eine leere Worthülse, wird verwendet und definiert je nach Bedarf.
Die Einzelfallthese ist hiermit widerlegt, etwa 70 Schicksale und andere zitierte Berichte aus den Medien belegen grobe systematische Missstände, stellvertretend für tausende Schicksale.Zur Dokumentation und zum Beweis:
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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam
http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=14.0 (LINKS AUCH IN DER FOLGENDEN BZW LETZTEN ANTWORT DIESER SEITE)
AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT