Autor Thema: 201203xx Disziplinaranwalt  (Gelesen 4265 mal)

Offline Andreas Ranovsky

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201203xx Disziplinaranwalt
« am: 18 April 2012, 18:02:42 »
25.04.2012 Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
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xxx

Datum: xx.03.2012

An den
Disziplinaranwalt (*) bei der
Rechtsanwaltskammer Wien
1010 Wien, Ertlgasse 2 / Ecke Rotenturmstrasse 13
TEL: 01-53-32-718-DW-0 – FAX: 01-53-32-718-DW-44

Rechtsanwalt xxx xxx hat am xx.xx.xxxx in der xxx-Sendung "xxx" den Ausspruch getätigt "Diese Vorwürfe ... sind von A bis Z erlogen." (siehe beiliegendes Transkript; zum zusätzlichen Beweis wird auch die Einholung eines Videos der Sendung beantragt).

Zum einen hat sich besagter Rechtsanwalt in anhängigen Verfahren nicht als Vertreter ausgewiesen, sodass sein Handeln als Vertreter für uns nicht nachvollziehbar ist.

Zum anderen - und vorrangig maßgeblich - erscheint uns die Wortwahl "erlogen" als disziplinarrechtswidrig, weil es einem Rechtsanwalt wohl zusteht, einen Sachverhalt zu bestreiten, nicht aber diesen als "erlogen" zu diffamieren.

Diese noch dazu in einer öffentlichen Fernsehsendung getroffene Wortwahl des besagten Rechtsanwaltes geht nämlich weit über das Maß einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung heraus und stellt einen unnötigen persönlichen Angriff dar, der mit den Grundsätzen der Sachlichkeit nicht vereinbar ist.

Durch die Verstärkung "von A bis Z erlogen" wurde dies noch zusätzlich unterstrichen und somit der Vorwurf pauschalen Lügens (von A bis Z) erhoben, was jedenfalls unsachlich und überschießend ist, selbst wenn der genannte Rechtsanwalt anderer Meinung über bestimmte Sachverhalte sein mag als wir. Diesfalls stünde es ihm frei, dies sachlich zu kommunizieren; er überschritt aber die Grenze der Sachlichkeit, indem er die Vorwürfe nicht bloß als (aus seiner Sicht) unzutreffend, sondern schlechthin als "erlogen" und noch dazu als "von A bis Z erlogen" nannte und somit uns pauschal der Lüge zieh.

Nichts von unseren unwiderlegbaren Tatsachenbeweisen (DVD-Szenen und Fotos), Aussagen und Sachverhaltsdarstellungen sowie den Aussagen unbeeinflusster ZeugInnen ist "erlogen" und schon gar nicht "von A bis Z erlogen". Hätte der Rechtsanwalt sachlich argumentiert, hätte er unseren sachlichen Aussagen sowie den sachlichen Aussagen unbeeinflusster ZeugInnen sachliche Gegenargumente entgegensetzen sollen. Das hat er aber nicht getan, sondern stattdessen eine unsachliche Verunglimpfung gewählt.

Daher ersuchen wir hiermit um Überprüfung, ob ein solches Verhalten eines Rechtsanwalts - zumal bei Äußerungen in der Öffentlichkeit - standesgemäß ist.

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx

xxx Seiten Transkription xx.xx.xxxx xx:xx xxx xxx xxx xxx xxx

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(*) Kammeranwalt

« Letzte Änderung: 29 September 2016, 11:14:21 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.