12.04.2012 HEUTE Seite 8
Entführter Bub wird zu EU-FallDer
Obsorgestreit um Oliver (5) zwischen seiner Grazer Mutter Marion W. und dem dänischen Vater Thomas S,
wird zur Staatsaffäre.
Denn skandinavische Politiker aller Parteien sind empört darüber, wie sich hiesige Gerichte über das dänische Obsorgerecht (für den Vater) hinweggesetzt haben. Der Fall wird jetzt von Sozialministerin Karen Haekkerup geprüft –
eine EU-Klage steht im Raum, da Österreich Gesetze gebrochen haben soll. 1 Bild-Anhang zum Text-Beweis: 20120412 HEUTE Seite 8 OLIVER.jpg---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
DAZU KURZ AUS:
20120402 1806 WIKIPEDIA
Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_zivilrechtlichen_Aspekte_internationaler_Kindesentf%C3%BChrungElterliche Kindesentführung ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention:Artikel 9 der Konvention legt fest, dass die Vertragsstaaten sicherstellen sollen, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist.
Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.
Artikel 11 der Konvention beschreibt, dass die Vertragsstaaten durch geeignete Maßnahmen die rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland und die rechtswidrige Nichtrückgabe bekämpfen.
Zusammenfassend bedeutet dies: „Kinderrechte sind Menschenrechte“, womit Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen haben.
Prävention von KindesentführungVor einer Kindesentführung wird die Absicht in manchen Fällen durch einen Elternteil unterschwellig angedeutet oder gar ausdrücklich erklärt. Solche Hinweise sollten ernst genommen werden.
Folgende Maßnahmen könnten einer internationalen Kindesentführung entgegenwirken:
Aufbewahrung der Pässe der Kinder an einem sicheren Ort
bei den jeweiligen Konsulaten veranlassen, dass für die Kinder keine Pässe ausgestellt werden dürfen.
gegebenenfalls Beantragung des Aufenthaltbestimmungsrecht
weiterhin ist zu prüfen, inwieweit über die Bundespolizei eine Ausreise über Flughäfen verhindert werden kann.
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Kurze allgemeine Rechtsmeinung aus der Ferne, ohne Akten-Kenntnis des Falles, ohne Gewähr und ohne Beachten von Ausnahmen, Besuchsrechtsverfahren, usw ...
Obsorgeverfahren enden in dem Staat, in dem sie begonnen wurden.
Ein Verbringen von Minderjährigen in einen anderen Staat in dieser Zeit ist "Kindesentführung".
Zum Fall Oliver:
In Dänemark wurde zuerst ein Obsorgeverfahren begonnen -
bei aufrecht bestehendem Aufenthalt von Kind, Mutter und Vater in Dänemark.
In Dänermark ist dieses Obsorgeverfahren zu beenden.
Es besteht der Verdacht:
Ein Verbringen des minderjährigen Oliver nach Österreich in dieser Zeit ist "Kindesentführung".
Es besteht der Verdacht: Missbrauch der Amtsgewalt StGB § 302 (2).
Korrekturen werden nach Möglichkeit eingearbeitet und sind erwünscht.